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1 036 ZR II Gemeinsames Prüfungsamt Dammtorwall 13 20354 Hamburg Dieser Aufgabentext besteht aus 14 fort- laufend nummerierten Seiten einschließ- lich des Kalenderauszugs. Die Vollständigkeit des Textes ist vor der Bearbeitung zu prüfen. Sowohl der Auf- gabentext als auch Ihre Bearbeitung sind mit Ihrer GPA-Nummer zu versehen und zusammen abzugeben. ___________________________________________________________________________ ____________________________ RAe Beimer & Partner, Lindenstraße 3, 40233 Düsseldorf 1. Vermerk: Heute erschien in den Kanzleiräumen nach Terminsvereinbarung der einzelvertre- tungsberechtigte Geschäftsführer der Hin & Weg Reisen GmbH, Herr Jan Kenkel, und überreichte die folgenden Unterlagen: beglaubigte Abschrift der Klageschrift vom 19.09.2011, Anlage 1, Kopie der Reisebestätigung vom 24.01.2011, Anlage 2, Kopie des Reiseprospektes, Anlage 3, Kopie der Telefonvermerke von Frau Blondwil vom 12.07.2011 - 21.07.2011, Anlage 4, Kopie des Faxschreibens der Mandantin vom 21.07.2011, Anlage 5, Kopie des Faxschreibens der Klägerin vom 10.08.2011, Anlage 6. Herr Kenkel schilderte hierzu folgenden Sachverhalt: "Die Hin & Weg Reisen GmbH hat am 21.09.2011 eine Klage datierend vom 19.09.2011 ins Haus bekommen, die ich Ihnen als Anlage 1 mitgebracht habe. Dabei war auch eine Aufforderung des Gerichts, dass wir innerhalb von zwei Wochen unsere Verteidi- gungsbereitschaft anzeigen sollen. Ich selbst habe die Klage aber gestern erst zu Ge- Beimer & P PA AR RT TN NE ER R Rechtsanwälte Hans Beimer Helga Beimer Vasily Sarikakis Anna Ziegler Dr. Ludwig Dressler Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Zenker Dr. Ernesto Stadler Fachanwalt für Medizinrecht Murat Dagdelen Fachanwalt für Strafrecht 06.10.2011 GPA-Nr.:

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036 – ZR – II

Gemeinsames Prüfungsamt Dammtorwall 13 20354 Hamburg

Dieser Aufgabentext besteht aus 14 fort-

laufend nummerierten Seiten einschließ-

lich des Kalenderauszugs.

Die Vollständigkeit des Textes ist vor der

Bearbeitung zu prüfen. Sowohl der Auf-

gabentext als auch Ihre Bearbeitung

sind mit Ihrer GPA-Nummer zu versehen

und zusammen abzugeben.

___________________________________________________________________________ ____________________________ RAe Beimer & Partner, Lindenstraße 3, 40233 Düsseldorf

1. Vermerk:

Heute erschien in den Kanzleiräumen nach Terminsvereinbarung der einzelvertre-

tungsberechtigte Geschäftsführer der Hin & Weg Reisen GmbH, Herr Jan Kenkel,

und überreichte die folgenden Unterlagen:

beglaubigte Abschrift der Klageschrift vom 19.09.2011, Anlage 1,

Kopie der Reisebestätigung vom 24.01.2011, Anlage 2,

Kopie des Reiseprospektes, Anlage 3,

Kopie der Telefonvermerke von Frau Blondwil vom 12.07.2011 - 21.07.2011,

Anlage 4,

Kopie des Faxschreibens der Mandantin vom 21.07.2011, Anlage 5,

Kopie des Faxschreibens der Klägerin vom 10.08.2011, Anlage 6.

Herr Kenkel schilderte hierzu folgenden Sachverhalt:

"Die Hin & Weg Reisen GmbH hat am 21.09.2011 eine Klage datierend vom 19.09.2011

ins Haus bekommen, die ich Ihnen als Anlage 1 mitgebracht habe. Dabei war auch

eine Aufforderung des Gerichts, dass wir innerhalb von zwei Wochen unsere Verteidi-

gungsbereitschaft anzeigen sollen. Ich selbst habe die Klage aber gestern erst zu Ge-

Beimer & PPPAAARRRTTTNNNEEERRR Rechtsanwälte

Hans Beimer

Helga Beimer

Vasily Sarikakis

Anna Ziegler

Dr. Ludwig Dressler Fachanwalt für Medizinrecht

Gabriele Zenker

Dr. Ernesto Stadler Fachanwalt für Medizinrecht

Murat Dagdelen

Fachanwalt für Strafrecht

06.10.2011

GPA-Nr.:

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sicht bekommen, es geht bei uns im Haus gerade etwas drunter und drüber. Meine

Sekretärin, die sonst sehr zuverlässig ist, hatte die Klage versehentlich in die falsche

Ablage sortiert, daher haben wir sie erst gestern wiedergefunden. Ich hoffe, es ist

jetzt noch nicht zu spät, etwas zu unternehmen?

In der Sache geht es um Folgendes: Der Ehemann der Klägerin hatte bei uns im Janu-

ar 2011 eine 14-tägige Pauschalreise gebucht. Die Reisebestätigung sowie einen

Auszug aus dem Reiseprospekt finden Sie in den Anlagen 2 und 3. Am 10.07.2011

haben er und die Klägerin die Reise dann angetreten. Die Probleme gingen schon

gleich am Anfang der Reise los. Die Klägerin und ihr Mann haben sich über alles

Mögliche beschwert! Unsere Mitarbeiterin Frau Blondwil, die unsere Kunden im Sü-

den und Westen Balis vor Ort betreut, hatte nur Ärger mit den beiden. Insofern hätte

man sich das mit der Klage eigentlich denken können. Die Rügen, wegen derer die

Eheleute dann schließlich gegen Ende der Reise die Kündigung erklärt haben, hat

Frau Blondwil in mehreren Telefonvermerken festgehalten, davon finden Sie eine

Kopie in Anlage 4.

An den Behauptungen, dass die Reise mängelbehaftet gewesen sein soll, ist meines

Erachtens nichts dran. Wir haben der Klägerin und ihrem Mann auch bereits unmit-

telbar nach der Kündigung per Fax vom 21.07.2011 mitgeteilt, dass wir diese für

unwirksam halten (Anlage 5). Ich meine, mal ehrlich, wie kann man denn eine "At-

mosphäre" als mangelhaft rügen? Ich weiß nicht, was die unter einem Kapitänsdin-

ner verstehen! Das ist eben ein festliches Abendessen unter Begrüßung durch den

Kapitän, mehr nicht. Wir sind doch nicht im Fernsehen! Und dann das Theater mit

dem Hund und den Kindern…. Die Klägerin und ihr Mann haben uns ihren Rückrei-

sewunsch trotz unseres Faxes noch am selben Tag per Rückfax schriftlich bestätigt,

wie Sie der Anlage 5 ebenfalls entnehmen können.

Von dem angeblichen Zwischenfall beim Feuertanz, der jetzt überraschenderweise

Anlass für die Klage ist, haben wir erst am 10.08.2011 durch das Fax der Klägerin

erfahren (Anlage 6). Ich weiß aber schon nicht, ob wir der Klägerin gegenüber über-

haupt verpflichtet sein können, denn gebucht hat die Reise ja schließlich nur ihr

Ehemann. Für eine kleine Brandwunde Schmerzensgeld zu verlangen ist im Übrigen

ja wohl ein Witz! Und in welcher Höhe eigentlich? Muss man das nicht wenigstens

ungefähr angeben?

Unserer Ansicht nach hat die Klägerin keine Ansprüche gegen uns. Vielmehr müss-

ten wir doch wohl die Mehrkosten, die uns durch den Rückreisewunsch der Kunden

entstanden sind, ersetzt verlangen können? Der Rückflug von Bali nach Singapur hat

aufgrund der Umbuchung Mehrkosten von insgesamt 840,00 € verursacht, die wir

vorgestreckt haben! Wir waren zwar in der Lage, die eigentlich für den 23.07.2011

bereits gebuchten Tickets für den Rückflug mit Happy Fly gegen Rückerstattung des

Ticketpreises von 150,00 € pro Person zurückzugeben. Happy Fly hat von der

Rückerstattung allerdings gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine

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Stornogebühr von 50,00 € pro Person einbehalten, so dass wir insgesamt nur

200,00 € zurückerhalten haben. Die neuen Tickets für den gewünschten Lufthansa-

Flug am 22.07.2011 von Bali nach Singapur haben aber 400,00 € pro Person gekos-

tet, also insgesamt 800,00 €. Wir sitzen also allein für die Umbuchung des Fluges

jetzt auf Mehrkosten von 600,00 €. Die Hotelübernachtung in Singapur hat insge-

samt 240,00 € gekostet. Ein günstigeres Hotelzimmer war auf die Schnelle nicht zu

bekommen. Wir haben von etlichen Hotels Angebote eingeholt, und das war das

günstigste. Die schriftlichen Angebote kann ich Ihnen bei Bedarf raussuchen lassen.

Bitte prüfen Sie, ob und wie wir uns gegen die Klage verteidigen können. Ich möchte

auf jeden Fall, dass Sie eventuelle Ansprüche unsererseits gegen die Klägerin und

wenn möglich auch gegen ihren Ehemann geltend machen!"

Auf Nachfrage:

"Nein, die für die Nacht vom 22. auf den 23.07.2011 gebuchte letzte Hotelübernach-

tung im Hotel auf Bali ließ sich nicht mehr stornieren. Das Zimmer konnte ange-

sichts des kurzfristigen Entschlusses der Kunden auch nicht anderweitig vergeben

werden."

2. Bitte neues Mandat eintragen und Handakte anlegen; die von Herrn Kenkel unter-

schriebene Vollmacht und eine Kopie der von ihm überreichten Schreiben zur Hand-

akte nehmen.

3. WV sofort

gez. Hans Beimer

Rechtsanwalt

Hinweis des GPA: Vom Abdruck der erteilten ordnungsgemäßen Vollmacht wird abgese-hen. Es ist davon auszugehen, dass die Klage unter dem Az. 70 C 1078/11 geführt wird und das Gericht ordnungsgemäß das schriftliche Vorverfahrens mit der Aufforderung ge-mäß § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO sowie der Anordnung einer weiteren Frist von zwei Wochen zur Klageerwiderung verfügt hat. Weiter ist davon auszugehen, dass der Mandantin die beglaubigte Abschrift der Klage und die gerichtliche Verfügung ordnungsgemäß am 21.09.2011 zugestellt worden sind.

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Postannahmestelle

Amtsgericht Düsseldorf

19. Sept. 2011

Carl Caspar Ihr Leuchtturm im Nebel des Rechts! Rechtsanwalt und Mediator

RA Caspar, Rosenstraße 67, 40479 Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf Tel: 0211/98 76 23

Werdener Straße 1 Fax: 0211/ 98 76 0

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Düsseldorf Kto.: 457 834 65

BLZ: 300 700 24 email: [email protected]

19.09.2011

Klage

In dem Rechtsstreit

der Frau Andrea Pittosky, Im Hasengraben 1, 40589 Düsseldorf,

Klägerin,

gegen

die Hin & Weg Reisen GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Jan Kenkel, Heinrich-

Heine-Allee 95, 40213 Düsseldorf,

Beklagte,

wegen: Schmerzensgeld und Schadensersatz,

Streitwert: bis 700 EUR.

erhebe ich namens und mit Vollmacht der Klägerin Klage gegen die Beklagte und

beantrage,

die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin EUR 500,00 nebst Zin-

sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-

satz p. a. seit Rechtshängigkeit sowie ein angemessenes Schmer-

zensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts ge-

stellt wird.

Begründung:

1.

Der Ehemann der Klägerin buchte Anfang Januar 2011 eine 14-tägige Pauschal-

reise für sich und die Klägerin bei der Beklagten für den Zeitraum vom

10.07.2011 - 24.07.2011. Die Reise umfasste eine dreitägige Kreuzfahrt auf der

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MS Sea Lion von Singapur über Java nach Bali und daran anschließend einen

elftägigen Strandurlaub auf Bali im Ort Legian. Das Ganze sollte inklusive Flügen

von Frankfurt nach Singapur und von Bali über Singapur zurück nach Frankfurt

rund 5.400 € kosten. Der Reisepreis wurde vor Reiseantritt vollständig beglichen.

Leider brachte die Reise aufgrund diverser Mängel, die in diesem Rechtsstreit

keine Rolle spielen, der Klägerin und ihrem Ehemann nicht die erhoffte Erholung,

weshalb die Eheleute am Morgen des 21.07.2011 die Reise mündlich kündigten

und von der Beklagten den sofortigen Rücktransport begehrten, den diese sodann

auch veranlasste. Da die Rückreise aus logistischen Gründen jedoch erst am

nächsten Morgen, dem 22.07.2011, stattfinden konnte, beschlossen die Klägerin

und ihr Ehemann, das Beste aus ihrem letzten Abend am Urlaubsort zu machen,

und besuchten eine vom Hotel organisierte Feuertanzaufführung. Hierbei handelt

es sich um ein traditionelles balinesisches Tanzspektakel mit Musik und traditio-

nellen Kostümen. Dieses fand nach Sonnenuntergang auf der großen Hotelter-

rasse am Rande eines Reisfeldes statt. Reisfeld und Terrasse waren durch eine

ca. einen Meter hohe Mauer voneinander getrennt. Die Terrasse selbst war durch

Fackeln beleuchtet, die längs der Terrasse in den angelegten Beeten im Boden

steckten. Die Klägerin, ihr Ehemann und die anderen Hotelgäste saßen in einem

großen Halbkreis auf Klappstühlen, den Rücken zur Mauer und zum Reisfeld ge-

wandt. Während der Darbietung bemerkte die Klägerin zu ihren Füßen eine Be-

wegung und entdeckte zu ihrem Entsetzen eine Schlange, die sich unter ihrem

Klappstuhl zusammengerollt hatte. Zu Tode erschreckt sprang sie auf und stürz-

te instinktiv vorwärts. Hierbei achtete sie verständlicherweise nicht auf ihre Um-

gebung, da sie sich schnell außer Reichweite der vermeintlichen Todesgefahr be-

geben wollte, und kollidierte mit einem der Fackelständer, der prompt umstürzte.

Die Klägerin wurde von der umfallenden Fackel an der rechten Hand gestreift

und zog sich hierbei eine schmerzhafte Brandverletzung zu. Diese war zum Glück

nicht gravierend, es war nur eine Verbrennung 1. Grades, also ohne Blasenbil-

dung und ohne permanente Hautschädigungen. Die davon getragene Rötung, die

etwa so groß war wie ein 1-Euro-Stück, brannte jedoch und bereitete der Klägerin

zumindest die nächsten zwei Stunden lang Schmerzen.

Beweis: Zeugnis des Herrn Roland Pittosky, zu laden über die Klägerin

Zusätzlich fiel die Fackel so unglücklich, dass sie nach dem Aufschlagen auf dem

Boden ein Stück weiterrollte und die Handtasche der Klägerin in Brand setzte,

die neben ihrem Stuhl gestanden hatte. Diese verbrannte vollständig. Zwar war

die Tasche selbst nicht wertvoll, sie enthielt jedoch ein iPad, also einen tragbaren

Tablet-Computer der Firma Apple, im Wert von 500,00 €, der hierbei zerstört

wurde.

Beweis: Zeugnis des Herrn Roland Pittosky, bereits benannt

Ein Kaufbeleg existiert leider nicht mehr, da die Klägerin diesen verlegt hat. Das

Gerät war jedoch keine vier Monate alt. Die Klägerin hatte das iPad, bevor sie zur

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Tanzdarbietung aufgebrochen war, extra noch aus dem Zimmersafe genommen

und in ihre Tasche gesteckt, weil der Schließmechanismus des Safes defekt war

und sie das Gerät nicht so einfach im Hotelzimmer liegenlassen wollte.

Beweis: Zeugnis des Herrn Roland Pittosky, bereits benannt

Von einem anderen Hotelgast erfuhr die Klägerin später, dass auch dieser am Tag

zuvor bereits eine Schlange auf der Hotelanlage im Bereich des Außenschwimm-

bads gesehen habe. Es habe sich um dieselbe, im Übrigen vollkommen harmlose,

ungiftige Natternart gehandelt, die auf Bali bevorzugt in Reisfeldern lebe und nis-

te.

Beweis: Zeugnis des Herrn Roland Pittosky, bereits benannt

Mit Schreiben vom 10.08.2011 hat die Klägerin die aus dem Unfall resultierenden

Ansprüche bei der Beklagten unter Fristsetzung geltend gemacht.

Die Beklagte hat hierauf nicht reagiert, so dass nunmehr Klage geboten ist.

2.

Die Beklagte haftet der Klägerin aus Reiserecht, wahlweise aus unerlaubter

Handlung, auf Schadensersatz für das verbrannte iPad wegen grob fahrlässigen

Verhaltens des Hotelbetreibers. Für diesen hat die Beklagte als Reiseveranstalter

einzustehen. Das Schlangenproblem war offenkundig im Hotel bekannt. Man hät-

te ggf. durch Verstärkung der begrenzenden Mauer zum Reisfeld oder durch Ver-

wendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln dafür sorgen müssen, dass der

Veranstaltungsort frei von gefährlichen Tieren ist. Zumindest hätte man die Gäs-

te darauf hinweisen müssen, dass mit dem Auftreten von (ungefährlichen)

Schlangen in der Hotelanlage zu rechnen ist. Da die Klägerin mangels entspre-

chender Kenntnisse nicht entscheiden konnte, ob das Tier unter ihrem Stuhl gif-

tig war und sie in Lebensgefahr schwebte oder nicht, kann ihr ein Vorwurf nicht

gemacht werden.

Der Klägerin steht überdies für die erlittene Verletzung ein Schmerzensgeldan-

spruch zu, den wir in das Ermessen des Gerichts stellen.

Der Zinsanspruch folgt aus dem Gesetz.

Caspar

Rechtsanwalt

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Hin & Weg Reisen

- Die Urlaubsexperten -

Heinrich-Heine-Allee 95, 40213 Düsseldorf --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HERR

ROLAND PITTOSKY

IM HASENGRABEN 1

40589 DÜSSELDORF

-------------------------------------------------------------------

KD.-NR. 256 VORGANG 6046/11 DATUM 24.01.2011

NAME DES KUNDEN : PITTOSKY, ROLAND

SEHR GEEHRTER KUNDE,

WIR BEDANKEN UNS FÜR IHRE BUCHUNG UND BESTÄTIGEN DIESE WIE FOLGT:

SINGAPUR - MS SEA LION - BALI, LEGIAN REISEZEITRAUM: 10.07.11-

24.07.11

------------------------------------------------------------------

HINFLUG: FRANKFURT A.M. – SINGAPUR 2 PERS.+ FRACHT (HUND)

RÜCKFLUG: DENPASAR (BALI) - SINGAPUR; SINGAPUR - FRANKFURT A.M.

2 PERS.+ FRACHT (HUND)

EINZELPREIS: 900,00 EUR + FRACHT (EINMALIG) 300,00 EUR

REISETAG: HINFLUG 10.07.11

REISETAG: RÜCKFLUG 23.07.11 2 PERS + FRACHT: 2.100,00

EUR

-------------------------------------------------------------------

ROUTE KREUZFAHRT: SINGAPUR - JAVA - BALI

ABFAHRTSHAFEN:SINGAPUR ANKUNFTSHAFEN:DENPASAR, BALI

SCHIFF: MS SEA LION -INNENKABINE BAD/WC HALBPENSION

EINZELPREIS: 350,00 EUR + HAUSTIERZUSCHLAG: 40,00 EUR

REISETAG: 11.07.11 – 13.07.11 2 PERS + HAUSTIER: 740,00

EUR

--------------------------------------------------------------------

BALI, LEGIAN

HOTEL: SUNSET BEACH - Doppelzimmer Meerblick (DZ Typ 2 - HP)

EINZELPREIS: 1.200 EUR + HAUSTIERZUSCHLAG 150, 00 EUR

REISEZEIT: 13.07.11 - 23.07.11 2 PERS + HAUSTIER: 2.550,00 EUR

--------------------------------------------------------------------

GESAMTREISEPREIS: 5.390,00

EUR

REISENDER: 1 HERR ROLAND PITTOSKY

WEITERE MITREISENDE: 2 FRAU ANDREA PITTOSKY

BITTE VERANLASSEN SIE DIE ZAHLUNG SO,

DASS DIESE VIER WOCHEN VOR REISEBEGINN

BEI UNS EINGEGANGEN IST. WIR DANKEN FÜR

IHRE BUCHUNG.

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14- Tage Pauschalreise Singapur/Bali -

Kreuzfahrt & Strand

Entdecken Sie Indonesiens Inselvielfalt auf einer dreitägigen Kreuzfahrt von Singapur nach Bali und entspannen Sie anschließend auf der Insel der Götter.

Unsere Leistungen im Überblick: Ihr Flug: Hinflug von Frankfurt a.M. nach Singapur, Rückflug von Denpasar (Bali) mit Zwischenstopp in Singapur nach Frankfurt a.M. Hin- und Rückflug Economy Class. Die Flüge von Singapur nach Deutschland werden durch Lufthansa durchgeführt. Die Flüge Singapur - Denpasar und Den-pasar - Singapur können im Zeitraum Juli-September statt mit Lufthansa ggf. mit qualitativ gleichwertigen lokalen Fluggesellschaften durchgeführt werden (Happy Fly, Kutuk Air). Zug zum Flug 2. Klasse. Ihr Kreuzfahrtschiff MS Sea Lion: Ihr Schiff: 6 Decks, Fitnessraum, Bibliothek, Friseur, deutschsprachiger Schiffsarzt, Pool auf dem Außendeck, separates Sonnendeck (Liegen und Sonnenschirme ohne Gebühr). Bordwährung ist der Euro. Ihre Kabine: innen liegend ca. 14 bis 15 qm, zwei zu einem Queensize Bett zusammenstellbare Einzelbetten, Bad/WC und separate Dusche, Föhn, TV, Minibar, Safe oder außen liegend 20-25 qm mit einem Kingsize Bett, Bad/WC und separater Dusche, Föhn, TV, Minibar, Safe, zusätzlich kleines privates Außendeck mit Sonnenliegen. Kabinen: 70 Innenkabinen, 30 Außenkabinen. Verpflegung: Alle Mahlzeiten werden im eleganten Speisesaal unseres Schiffsrestaurants einge-nommen, am ersten Abend Teilnahme am festlichen Kapitänsdinner mit 5-Gang Menü exkl. Ge-tränke, sonst Frühstück- und Abendessen in Buffetform inkl. Softgetränke. Kleine Snacks servie-ren wir Ihnen gerne kostenlos 24. Std. in Ihre Kabine. Um das Tragen angemessener Kleidung zum Dinner wird gebeten. Besondere Leistungen: Ihr Haustier ist uns willkommen! Unser haustierfreundliches Schiff bietet einen angenehmen Aufenthalt für alle zwei- und vierbeinigen Gäste.

Ihr Hotel SUNSET Beach (****), Bali, Legian: […]

Hinweis des GPA: Vom Abdruck der weiteren Reisebeschreibung wird abgesehen. Es ist

davon auszugehen, dass diese für die Bearbeitung des Falles nicht von Bedeutung ist.

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Hin & Weg Reisen GmbH

Bali Kundenbetreuung Jalan Kayu Aya Seminyak, Bali

Vermerk Kundenbeschwerden

Datum/Uhrzeit 12.07.2011; 15.45 Uhr

Kundennr./ Name des Kunden 256/11 Pittosky

Heute meldete sich Herr Pittosky von Bord der MS Sea Lion. Er teilte mir mit,

dass er und seine Frau beim gestrigen ersten Abendessen vor dem Speisesaal

angehalten worden seien, weil sie ihren mitgereisten Hund, eine Deutsche Dogge,

mit in den Speisesaal nehmen wollten. Das Personal habe ihnen mitgeteilt, dass

im Speisesaal Haustiere aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf die

Mitreisenden nicht gestattet seien. Es sei ihm und seiner Frau angeboten worden,

das Essen in der Kabine einzunehmen, damit der Hund nicht alleine gelassen

werden müsste. Dies hätten sie abgelehnt und den Hund stattdessen während

der Essenszeit in die Obhut eines Besatzungsmitglieds gegeben. Angesichts des

Umstandes, dass die Reise explizit als "haustierfreundlich" angepriesen worden

sei, sei dies unerhört. Ich habe erklärt, dass die Regeln für den Speisesaal vom

Kapitän des Schiffes gemacht würden und es sicher gute Gründe gebe, eine Dog-

ge nicht in den Speisesaal zu lassen.

Weiterhin teilte Herr P. mit, dass das für den ersten Abend angekündigte "Kapi-

tänsdinner" enttäuschend gewesen sei. Das Ambiente bzw. die Atmosphäre sei

bei weitem nicht so, wie er und seine Frau sich dies vorgestellt hätten. Der Kapi-

tän habe die Gäste nur kurz begrüßt, sei dann auf die Brücke zurückgegangen

und erst zum Digestif wieder erschienen. Außerdem habe der Veranstaltung jegli-

cher Glamour gefehlt. Außer seiner Frau und ihm habe niemand der 180 Gäste

die ganz große Abendgarderobe, also Frack und Ballkleid, getragen. Die Gäste

seien lediglich wie zu einem Businesstermin in dunklem Anzug bzw. Kostüm er-

schienen, zwei Russen hätten sogar im Unterhemd am Tisch gesessen. Mit den

galaähnlichen Kapitänsdinnern, wie man sie aus der Fernsehserie "Das Traum-

schiff" kenne, habe die Veranstaltung nichts gemein gehabt.

Datum/Uhrzeit

16.07.2011; 14.12 Uhr

Kundennr./ Name des Kunden

256/11 Pittosky

Anruf Herr P.: Seine Frau und er ertrügen das Frühstück und Abendessen im

Hotel nicht mehr. Seit gestern seien drei Familien mit insgesamt sechs Kindern

angereist, die während des Essens im Hotelrestaurant unerträglichen Lärm ver-

ursachten und deren Tischmanieren zu wünschen übrig ließen. So würden die

Kinder mit ihren Fingern in ihrem Essen herumgrabschen, Essensreste über den

ganzen Tisch verteilen und während des Essens umherrennen. Er und seine Frau

würden auf Kinderlärm sehr empfindlich reagieren, die Situation sei untragbar.

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Er habe nicht damit rechnen können, dass im Hotel derart viele Kinder anwesend

sein würden.

Datum/Uhrzeit

21.07.2011; 10.23 Uhr

Kundennr./ Name des Kunden

256/11 Pittosky

Anruf Herr P.: Ihm sei heute Morgen ein Fax aus der Zentrale in Düsseldorf vom

gestrigen Tage ausgehändigt worden, mit welchem er informiert worden sei, dass

der Rückflug auf dem Teilstück von Bali nach Singapur nicht durch Lufthansa,

sondern durch eine lokale indonesische Gesellschaft namens "Happy Fly" durch-

geführt werde. Er habe über das Hotelinternet Informationen über die ihm nicht

bekannte Fluggesellschaft eingeholt und mit Schrecken festgestellt, dass diese

wegen Sicherheitsmängeln im Jahr 2007 von der EU-Kommission auf die Liste

der Betriebsuntersagungen für den Luftraum der europäischen Union aufge-

nommen worden sei. Damit sei bekanntlich ein Landeverbot in der gesamten EU

verbunden. Seine Frau, die unter Flugangst leide, werde einen derartigen

"Schrottbomber" nicht betreten, er verlange die Durchführung des Rückflugs mit

der Lufthansa. Ich versprach ihm, mich bei der Zentrale zu informieren und zu-

rückzurufen.

10.57 Uhr: Rückruf im Hotel Sunset Beach: Ich habe Herrn P. mitgeteilt, dass die

Lufthansa an dem geplanten Abreisetag der Kunden, dem 23.07.2011, keinen

eigenen Flug von Bali nach Singapur anbiete. Ich teilte ihm zudem mit, dass sei-

ne Frau und er sich jedoch keine Sorgen machen müssten, da die Lufthansa seit

Ende 2008 eine Kapitalmehrheit an der Gesellschaft Happy Fly halte, die Happy

Fly nach einer umfassenden Sanierung der gesamten Flotte und einem Aus-

tausch des Managements inzwischen alle Sicherheitsanforderungen der EU erfül-

le und seit Anfang 2009 nicht mehr auf die EU-Liste der Betriebsuntersagungen

gesetzt worden sei. Die Mitnahme des Hundes sei an Bord der Maschine von

Happy Fly ebenfalls gewährleistet, und der Komfort und der Service an Bord ent-

sprächen dem der Lufthansa. Herr P. war außer sich und erklärte, dass er die

Reise wegen des Wechsels der Fluggesellschaft und der gemeldeten Mängel auf

dem Kreuzfahrtschiff sowie des "unerträglichen Kindergartens während der Es-

senszeiten" im Hotel mit sofortiger Wirkung kündige und einen kostenlosen

Rücktransport nach Deutschland auf dem nächstmöglichen Flug mit Lufthansa

erwarte. Ich versprach ihm, seinen Wunsch an die Zentrale in Deutschland wei-

terzugeben, und drückte mein Bedauern über seine Verärgerung aus.

Ich informierte sodann sofort die Zentrale in Düsseldorf, aufgrund der dort noch

frühen Uhrzeit jedoch nur per E-Mail.

gez. Blondwil

Hinweis des GPA: Es ist davon auszugehen, dass die genannte EU-Liste für Betriebsunter-sagungen sowie das Verfahren, nach dem Fluggesellschaften auf diese Liste gesetzt werden, rechtlich nicht zu beanstanden sind.

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Hin & Weg Reisen

- Die Urlaubsexperten -

Heinrich-Heine-Allee 95, 40213 Düsseldorf ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hotel Sunset Beach Jalan Legian 23 Legian, Bali z.Hd. Hr. und Fr. Pittosky

21.07.2011 Sehr geehrte Frau Pittosky, sehr geehrter Herr Pittosky, mit Bedauern haben wir von der örtlichen Reiseleitung erfahren, dass Sie die bei uns gebuchte Reise vorzeitig beenden wollen. Ihre Kündigung wegen angeblich mangelhaft erbrachter Reiseleistungen können wir leider nicht akzeptieren. Soweit Sie sich darauf berufen haben, dass das "Ambiente" des Kapitänsdinners Ihnen nicht zugesagt hat, stellt dies unseres Erachtens bereits keinen Mangel, sondern lediglich ein sub-jektives Empfinden dar. Dass die MS Sea Lion als "haustierfreundlich" bezeichnet wird, bedeutet nicht, dass Sie Ihren Hund auch mit in den Speisesaal nehmen können. Das versteht sich unseres Erachtens von selbst. Auch müssen Sie bei Buchung eines Badeurlaubs damit rechnen, dass im Hotel Kinder anwesend sein werden. Ihre gegenüber der örtlichen Reiseleitung geäußerten Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Flug-gesellschaft Happy Fly sind vollkommen unbegründet, die Fluggesellschaft Happy Fly erfüllt seit Anfang 2009 durchgehend wieder alle EU - Sicherheitsstandards und ist im Übrigen 2007 auch nur wegen Überalterung der Flotte und unzureichender Pläne zur Behebung erkannter Sicherheitslü-cken auf die Liste gesetzt worden. Einen wirklichen Zwischenfall im laufenden Betrieb hatte die Gesellschaft nie zu verzeichnen. Die neue Flotte ist hochmodern, und die Flugzeuge sind maximal 2 Jahre alt. Auch wenn wir Ihre Kündigung damit als unwirksam erachten, sind wir bereit, Ihren frühzeitigen Rücktransport zu organisieren. Wir können Ihnen daher anbieten, mit dem Flug Lufthansa LH 246 am morgigen Tag, dem 22.07.2011, um 8.15 Uhr nach Singapur zurückzufliegen. Da am selben Tag kein freier Platz für einen Weiterflug nach Frankfurt verfügbar ist, müssten Sie eine Nacht im Hotel in Singapur verbringen und könnten dann wie von Beginn an geplant am 23.07.2011 mit Lufthan-sa nach Frankfurt zurückfliegen. Bitte bestätigen Sie uns Ihren Rückreisewunsch schnellstmöglich, wir werden dann alles Weitere veranlassen. Wir möchten Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie die aufgrund des vorzeitigen Rücktrans-portes nach Singapur entstehenden Mehrkosten für Flug und Hotel in Höhe von voraussichtlich 900,00 € selbst zu tragen haben.

wir halten an unserer Kündigung fest, bestehen aber in jedem Fall auf unserm Rückreisewunsch!! Mit freundlichen Grüßen gez. Andrea Pittosky gez. Roland Pittosky

gez. Zemeck -Zentrale Kundenbetreuung-

21/07/11 07:44 HIN & WEG GMBH +62 361 33 51 77 NR. 78 001

21/07/11 14:21 HOTEL SUNSET BEACH +49 211 587 97 07 NR. 98 001

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A. Pittosky, Im Hasengraben 1, 40589 Düsseldorf

Hin & Weg Reisen GmbH Heinrich-Heinrich-Heine-Allee 95 40213 Düsseldorf

10.08.2011

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Anfang Juli dieses Jahres mit meinem Ehemann eine Reise mit Ihrem Unternehmen nach Bali unternommen. Am letzten Tag vor unserer Abreise haben wir abends eine durch das Hotel organisierte Tanzdarbietung besucht. Während der Tanzdarbietung kam es zu einem Unglück: Ich entdeckte unter meinem Stuhl eine Schlange und bin - da ich nicht erkennen konnte, ob es sich um ein giftiges Exemplar handelt - vorwärts gesprungen, um aus der Reichweite eines ggf. fatalen Bisses zu gelangen. Hierbei stieß ich eine Fackel um, die so unglücklich fiel, dass ich von den Flammen gestreift wurde und eine leichte, glücklicherweise folgenlos verheilte Brandverletzung davontrug, die mir einige Stunden lang Schmerzen verursachte. Zudem fing meine Handtasche Feuer und verbrannte vollständig. In der Handtasche befand sich ein in meinem Eigentum stehendes, nahezu neues iPad im Wert von 500 €, das durch den Brand zerstört wurde. Da die Tanzveranstaltung durch das von Ihnen vermittelte Hotel durchgeführt wurde und dieses elementare Sicherheitsvorkehrungen zur Abwehr des Eindringens von Schlangen unterlassen hat, haften Sie mir für den entstandenen Schaden. Ich bitte um Überweisung von 500,00 € als Schadensersatz sowie eines angemessenen Schmerzensgeldbetrages auf das folgende Konto: Deutsche Bank Düsseldorf, BLZ 300 700 24, Kto.Nr.: 0768065 Mit freundlichen Grüßen gez. Andrea Pittosky

10/08/11 20:43 PITTOSKY +49 211 587 97 07 NR. 5 001

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Vermerk für die Bearbeitung

1. Die Angelegenheit ist aus anwaltlicher Sicht nach Maßgabe des Mandantenauftrages zu begutachten. Zeitpunkt der Begutachtung ist der 06.10.2011. Das Gutachten soll auch Überlegungen zur Zweckmäßigkeit des Vorgehens enthalten. Das Gutachten soll keine Sachverhaltsdarstellung enthalten.

2. Soweit Sie eine Verteidigung gegen die Klage und/oder die gerichtliche Geltendma-chung von Ansprüchen der Mandantin gegen die Klägerin und/oder deren Ehemann – auch teilweise – für Erfolg versprechend halten, ist ein verfahrensbestimmender Schriftsatz an das Gericht zu entwerfen, welcher der prozessualen Situation und den im Gutachten gefundenen Ergebnissen entspricht und den entsprechenden Antrag oder die entsprechenden Anträge enthält. In diesem Fall ist ein gesonder-tes Schreiben an die Mandantin entbehrlich. Sofern Sie eine Verteidigung gegen die Klage und die Geltendmachung von Ansprüchen der Mandantin gegen die Klägerin und/oder deren Ehemann insgesamt für nicht Erfolg versprechend halten, ist in einem Schreiben an die Mandantin darzulegen, weshalb dies der Fall ist und wie weiter vorzugehen ist. Bei den rechtlichen Ausführungen sind Bezugnahmen auf konkrete Passagen des Gutachtens zulässig.

3. Sollten Sie eine Frage für beweiserheblich halten, so ist eine Prognose zur Beweisla-ge (z.B. Beweislast, Qualität der Beweismittel etc.) zu erstellen.

4. Sollten Sie eine weitere anwaltliche Sachverhaltsaufklärung für erforderlich halten, so ist zu unterstellen, dass die Mandantin keine weiteren Angaben machen kann, die über die im Vermerk vom 06.10.2011 niedergelegten hinausgehen.

5. Kommen Sie ganz oder teilweise zur Unzulässigkeit der Klage, so ist insoweit zur ma-

teriellen Rechtslage in einem Hilfsgutachten Stellung zu nehmen.

6. Die Formalien (z.B. Ladungen, Zustellungen, Unterschriften, Vollmachten) sind in Ordnung, soweit nicht ein Beteiligter ausdrücklich auf einen möglichen Fehler hin-weist.

7. Es ist davon auszugehen, dass

die Mandantin allen ihr gesetzlich auferlegten Informationspflichten in Bezug auf die Reise nachgekommen ist;

die Erhebung von Stornogebühren durch die Fluggesellschaft Happy Fly recht-lich nicht zu beanstanden ist;

die in der Aufgabenstellung enthaltenen Angaben zur Fluggesellschaft Happy Fly allesamt zutreffend sind;

die Zeitverschiebung zwischen Bali und der Bundesrepublik Deutschland +6 Stunden beträgt.

8. Der Bearbeitung ist der zur Zeit der Begutachtung geltende Rechtszustand zugrunde

zu legen. Übergangsvorschriften sind nicht zu prüfen.

9. Düsseldorf verfügt über ein Amts- sowie ein Landgericht.

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Kalender 2011

Januar

Mo Di Mi Do Fr Sa So

52 1 2

1 3 4 5 6 7 8 9

2 10 11 12 13 14 15 16

3 17 18 19 20 21 22 23

4 24 25 26 27 28 29 30

5 31

Februar

Mo Di Mi Do Fr Sa So

5 1 2 3 4 5 6

6 7 8 9 10 11 12 13

7 14 15 16 17 18 19 20

8 21 22 23 24 25 26 27

9 28

März

Mo Di Mi Do Fr Sa So

9 1 2 3 4 5 6

10 7 8 9 10 11 12 13

11 14 15 16 17 18 19 20

12 21 22 23 24 25 26 27

13 28 29 30 31

April

Mo Di Mi Do Fr Sa So

13 1 2 3

14 4 5 6 7 8 9 10

15 11 12 13 14 15 16 17

16 18 19 20 21 22 23 24

17 25 26 27 28 29 30

Mai

Mo Di Mi Do Fr Sa So

17 1

18 2 3 4 5 6 7 8

19 9 10 11 12 13 14 15

20 16 17 18 19 20 21 22

21 23 24 25 26 27 28 29

22 30 31

Juni

Mo Di Mi Do Fr Sa So

22 1 2 3 4 5

23 6 7 8 9 10 11 12

24 13 14 15 16 17 18 19

25 20 21 22 23 24 25 26

26 27 28 29 30

Juli

Mo Di Mi Do Fr Sa So

26 1 2 3

27 4 5 6 7 8 9 10

28 11 12 13 14 15 16 17

29 18 19 20 21 22 23 24

30 25 26 27 28 29 30 31

August

Mo Di Mi Do Fr Sa So

31 1 2 3 4 5 6 7

32 8 9 10 11 12 13 14

33 15 16 17 18 19 20 21

34 22 23 24 25 26 27 28

35 29 30 31

September

Mo Di Mi Do Fr Sa So

35 1 2 3 4

36 5 6 7 8 9 10 11

37 12 13 14 15 16 17 18

38 19 20 21 22 23 24 25

39 26 27 28 29 30

Oktober

Mo Di Mi Do Fr Sa So

39 1 2

40 3 4 5 6 7 8 9

41 10 11 12 13 14 15 16

42 17 18 19 20 21 22 23

43 24 25 26 27 28 29 30

44 31

November

Mo Di Mi Do Fr Sa So

44 1 2 3 4 5 6

45 7 8 9 10 11 12 13

46 14 15 16 17 18 19 20

47 21 22 23 24 25 26 27

48 28 29 30

Dezember

Mo Di Mi Do Fr Sa So

48 1 2 3 4

49 5 6 7 8 9 10 11

50 12 13 14 15 16 17 18

51 19 20 21 22 23 24 25

52 26 27 28 29 30 31

Fest- und Feiertage 2011:

01.01. Neujahr 02.06. Christi Himmelfahrt

22.04. Karfreitag 12./13.06. Pfingsten

24./25.04. Ostern 03.10. Tag der Deutschen Einheit

01.05. Maifeiertag 25./26.12. Weihnachten