GR-Sitzung am 12.11 · 2017. 12. 11. · Aufhebung des unter Punkt 14 bei der letzten...

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GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE STEYREGG Sitzungsdatum Sitzungsbeginn Sitzungsort Donnerstag, 19. Mai 2011 19.00 Uhr Stadtsaal V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Anwesende SBU ÖVP Bürgermeister (Vorsitzender) Josef Buchner Vizebürgermeister Mag. Karl Wegschaider Vizebürgermeister Mag. Johann Würzburger Stadtrat Mag. Markus Raml Stadträtin Claudia Kraupatz Gemeinderat Rupert Burger Gemeinderat Johann Schmitsberger Gemeinderätin Mag. Eva Neubauer Gemeinderätin Ute Friedl Gemeinderätin Mag. Edith Auinger-Pfund Gemeinderätin Andrea-Sabina Saxinger Gemeinderat Matthias Gumpinger Gemeinderat Stefan Beißmann Gemeinderätin-Ersatzmitglied Elisabeth Wieshofer Gemeinderat Erwin Kreindl Gemeinderat-Ersatzmitglied Richard Wöger Gemeinderat DI. Klaus Buchner Gemeinderat-Ersatzmitglied Friedrich Matscheko Gemeinderat-Ersatzmitglied Ing. Ernst Matschl SPÖ Gemeinderätin-Ersatzmitglied Irma Stroh Stadtrat Ing. Dieter Ehrengruber FPÖ Stadtrat Peter Grassnigg Gemeinderat-Ersatzmitglied Franz Himmelbauer Gemeinderat Rudolf Simbrunner Gemeinderat-Ersatzmitglied Jürgen Mayrhofer Gemeinderätin Gabriela Neulinger es fehlen entschuldigt: Gemeinderat Günter Gintenreiter GR Michaela Forstner SBU GR Karin Mayrhofer SBU GR Christian Pilz ÖVP GR David Lackner ÖVP GR Günther Gupfinger ÖVP GR Elisabeth Auberger SPÖ GR Ing. Paul Mader SPÖ GR Johann Honeder FPÖ GR Irma Himmelbauer FPÖ Gemeinderätin Andrea Pischulti Gemeinderat Mag. Peter Gintenreiter Gemeinderat-Ersatzmitglied Manfred Haider Gemeinderat-Ersatzmitglied Franz Hackl Schriftführung: Amtsleiter Helmut Heuschober, Patricia Siegl

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GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE STEYREGG

Sitzungsdatum Sitzungsbeginn Sitzungsort Donnerstag, 19. Mai 2011 19.00 Uhr Stadtsaal

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Anwesende

SBU

ÖVP

Bürgermeister (Vorsitzender) Josef Buchner

Vizebürgermeister Mag. Karl Wegschaider

Vizebürgermeister Mag. Johann Würzburger

Stadtrat Mag. Markus Raml

Stadträtin Claudia Kraupatz

Gemeinderat Rupert Burger

Gemeinderat Johann Schmitsberger

Gemeinderätin Mag. Eva Neubauer

Gemeinderätin Ute Friedl

Gemeinderätin Mag. Edith Auinger-Pfund

Gemeinderätin Andrea-Sabina Saxinger

Gemeinderat Matthias Gumpinger

Gemeinderat Stefan Beißmann

Gemeinderätin-Ersatzmitglied Elisabeth Wieshofer

Gemeinderat Erwin Kreindl

Gemeinderat-Ersatzmitglied Richard Wöger

Gemeinderat DI. Klaus Buchner

Gemeinderat-Ersatzmitglied Friedrich Matscheko

Gemeinderat-Ersatzmitglied Ing. Ernst Matschl

SPÖ

Gemeinderätin-Ersatzmitglied Irma Stroh

Stadtrat Ing. Dieter Ehrengruber

FPÖ

Stadtrat Peter Grassnigg

Gemeinderat-Ersatzmitglied Franz Himmelbauer

Gemeinderat Rudolf Simbrunner

Gemeinderat-Ersatzmitglied Jürgen Mayrhofer

Gemeinderätin Gabriela Neulinger

es fehlen entschuldigt:

Gemeinderat Günter Gintenreiter

GR Michaela Forstner SBU GR Karin Mayrhofer SBU GR Christian Pilz ÖVP GR David Lackner ÖVP GR Günther Gupfinger ÖVP GR Elisabeth Auberger SPÖ GR Ing. Paul Mader SPÖ GR Johann Honeder FPÖ GR Irma Himmelbauer FPÖ

Gemeinderätin Andrea Pischulti Gemeinderat Mag. Peter Gintenreiter Gemeinderat-Ersatzmitglied Manfred Haider Gemeinderat-Ersatzmitglied Franz Hackl

Schriftführung: Amtsleiter Helmut Heuschober, Patricia Siegl

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 2

I n h a l t s v e r z e i c h n i s Nr. T O P Seite

1 Stadtgemeinde Steyregg; Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2 – Konkretisierung der Widmungsentwicklung in Pulgarn betreffend Forschungszentrum und Wohnbau auf den Stiftsgründen; Beratung und Beschlussfassung

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2 Stadtgemeinde Steyregg; Bahnunterführung Windegg – Abschluss des Bauvor-habens – Genehmigung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfes; Beratung und Beschlussfassung

10

3 VFI Steyregg & Co KG; Rechnungsabschluss und Geschäftsbericht der VFI Steyregg & Co KG für das Jahr 2010; Beratung und Beschlussfassung

12

4 ÖBB Infrastruktur AG; Zweigleisiger Bahnausbau zwischen Linz und Sankt Georgen an der Gusen – Stellungnahme der Gemeinde im UVP-Verfahren; Beratung und Beschlussfassung

14

5 Stadtgemeinde Steyregg; Teil- bzw. Gesamtauflassung des öffentlichen Weges Parzelle Nr. 1701, KG Lachstatt, BWZ Lachstatt; Beratung und Beschlussfassung

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6 Stadtgemeinde Steyregg; Genehmigung des Berichts der Prüfungsausschuss- sitzung vom 29. März 2011; Beratung und Beschlussfassung

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7 Stadtgemeinde Steyregg, Änderung des Dienstpostenplanes; Beratung und Beschlussfassung

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8 Allfälliges 24 D r i n g l i c h k e i t s a n t r a g

1 Stadtgemeinde Steyregg; Windegger Straße, neue Bahnunterführung Windegg – Änderung der Fläche des öffentlichen Gutes – grundbücherliche Durchführung der Planurkunde des DI. Volker Lipp vom 16. Mai 2011, GZ.: 4358B gemäß § 15 der Sonderbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes; Beratung und Beschlussfassung

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2 SPÖ-Gemeinderatsfraktion; Aufhebung des unter Punkt 14 bei der letzten Gemein-deratssitzung am 31. März 2011 gefassten Beschlusses betreffend Abhaltung von sechs Gemeinderatssitzungen pro Jahr mit der Einschränkung auf Auszahlung des Sitzungsgeldes für nur vier Sitzungen in den Jahren 2011 und 2012 wegen Rechts-widrigkeit; Beratung und Beschlussfassung

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Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung vom Bürgermeister rechtzeitig einberufen wurde, b) die Verständigung hiezu an alle Gemeinderatsmitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung er-

gangen ist und durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde, c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

T a g e s o r d n u n g :

1. Stadtgemeinde Steyregg; Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2 – Konkretisierung der Widmungs-entwicklung in Pulgarn betreffend Forschungszentrum und Wohnbau auf den Stiftsgründen; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Vzbgm. Mag. Würzburger)

2. Stadtgemeinde Steyregg; Bahnunterführung Windegg – Abschluss des Bauvorhabens – Genehmigung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfes; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Buchner)

3. VFI Steyregg & Co KG; Rechnungsabschluss und Geschäftsbericht der VFI Steyregg & Co KG für das Jahr 2010; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: GF Stingeder)

4. ÖBB Infrastruktur AG; Zweigleisiger Bahnausbau zwischen Linz und Sankt Georgen an der Gusen – Stellungnahme im UVP-Verfahren; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Buchner)

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 3

5. Stadtgemeinde Steyregg; Teil- bzw. Gesamtauflassung des öffentlichen Weges Parzelle Nr. 1701, KG Lachstatt, BWZ Lachstatt; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Buchner)

6. Stadtgemeinde Steyregg; Genehmigung des Berichts der Prüfungsausschusssitzung vom 29. März 2011; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: GR Gupfinger)

7. Stadtgemeinde Steyregg; Änderung des Dienstpostenplanes; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Buchner)

8. Allfälliges

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 31. März 2011 zur Genehmigung aufliegt. Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass folgende Dringlichkeitsanträge vorliegen:

Dringlichkeitsantrag Nr. 1 Gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit die Dringlichkeit zuzu-erkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung vor dem Punkt „Allfälliges“ zu behandeln: „Stadtgemeinde Steyregg; Windegger Straße, neue Bahnunterführung Windegg – Änderung der Fläche des öffentlichen Gutes – grundbücherliche Durchführung der Planurkunde des DI. Volker Lipp vom 16. Mai 2011, GZ.: 4358B gemäß § 15 der Sonderbestimmungen des Liegen-schaftsteilungsgesetzes; Beratung und Beschlussfassung“ Begründung: Die vorliegende Angelegenheit wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung behandelt. Bei der Übernahme des Trennstückes 4 (im Plan grün dargestellt) hätte auch die, aus Richtung Linz kommend links liegende Böschung inkl. der Böschungssicherung übernommen werden sollen. Da diese Bö-schung seitens der Gemeinde aufgrund der bei der zukünftigen Erhaltung immensen Kostenintensivität nicht übernommen werden kann, bleibt das Trennstück 4 im Besitz der ÖBB und wird mit einer eige-nen Parzellennummer versehen. Die Erhaltung der darauf befindlichen Straße wird natürlich durch die Stadtgemeinde Steyregg übernommen. Daher wird der Gemeinderat ersucht, den alten Beschluss aufzuheben und den neuen Teilungsplan des DI. Lipp zu beschließen. Steyregg, 16. Mai 2011 Bürgermeister Josef Buchner

* * * Der Bürgermeister lässt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - SPÖ 9 - - ÖVP 9 - - FPÖ 2 - -

31 - - nicht bei der Abstimmung: -

Die Dringlichkeit gilt somit als zuerkannt.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 4

Dringlichkeitsantrag Nr. 2 SPÖ-Gemeinderatsfraktion SPÖ StR Peter Grassnigg Die Steyreggpartei Villagarten 1 4221 Steyregg Steyregg, 18. Mai 2011 0664 / 54 25 504

DRINGLICHKEITSANTRAG Die unterfertigten Mitglieder des Gemeinderates stellen gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand Aufhebung des unter Punkt 14 bei der letzten Gemeinderatssitzung am 31. März 2011 gefassten Be-schlusses betreffend Abhaltung von sechs Gemeinderatssitzungen pro Jahr mit der Einschränkung auf Auszahlung des Sitzungsgeldes für nur vier Sitzungen in den Jahren 2011 und 2012 wegen Rechtswid-rigkeit in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2011 aufzunehmen und begründet die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt: Ein Verzicht auf Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen ist gemäß § 34 Abs. 8 OÖ. GemO 1990 nur unter den dort explizit angeführten Bedingungen möglich. Diese sind im Anlassfall nicht ge-geben. Ein Generalbeschluss auf Verzicht von Sitzungsgeldern, der alle Mitglieder des Gemeinderates umfasst, die Sitzungsgelder beziehen, widerspricht ebenfalls der Rechtslage. Ergänzend dazu wird festgestellt, dass sechs Mitglieder des Gemeinderates von den in der Begrün-dung für den Beschluss angeführten „Sparmaßnahmen“ nicht betroffen sind, wodurch das Gleichheits-prinzip verletzt wurde. Es wird beantragt, den am 31. März 2011 unter Punkt 14 gefassten Beschluss aufzuheben und zur bisherigen Gepflogenheit von mindestens sechs Sitzungen pro Jahr inklusive Auszahlung der Sit-zungsgelder zurückzukehren.

Peter Grassnigg eh. Günter Gintenreiter eh. Ing. Dieter Ehrengruber eh. Andrea Pischulti eh. Rudolf Simbrunner eh. Ing. Paul Mader eh. Gabriela Neulinger eh.

* * *

Der Bürgermeister lässt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - SPÖ 9 - - ÖVP 9 - - FPÖ 2 - -

31 - - nicht bei der Abstimmung: -

Die Dringlichkeit gilt somit als zuerkannt. Der Bürgermeister nimmt die Anfrage von GR Gumpinger vom 19. Mai 2011 in Behandlung und bringt diese noch einmal zur Kenntnis: Anfrage an den Bürgermeister nach § 63 a OÖ. Gemeindeordnung Thema: Weitere Entwicklung der Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Steyregg Die Geburtenzahl in Steyregg hat sich in den letzten Jahren sehr erfreulich entwickelt und der ständige Wohnbau führt zu einem konstanten Zuzug junger Familien. Die Platznot im Kindergarten wurde durch

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 5

ein Provisorium gemildert. Die weiteren Strukturen, die junge Familien in Steyregg benötigen, müssen aller Wahrscheinlichkeit nach noch angepasst werden. • Gibt es darüber hinaus noch Einrichtungen für Kinder, die in den nächsten Jahren nicht mehr genü-

gend Platz bieten werden? • Wird ein weiterer Klassenzug in der Volksschule in absehbarer Zeit notwendig sein? • Ab welchem Schuljahr ist damit zu rechnen? • Wird dieser Umstand in den aktuellen Planungen für die Volksschule berücksichtigt bzw. wurde mit

der Planung für die notwendigen Adaptierungen schon begonnen? • Was würde ein weiterer Klassenzug für Investitionen nötig machen und mit welchen Kosten müsste

die Gemeinde Steyregg rechnen? • Gibt es Schätzungen von Amtsseite, wie sich die Zahl der Neugeborenen, Kindergarten- und

Schulkinder in Steyregg entwickeln wird und wie würden Sie, Herr Bürgermeister, diese Entwick-lung einschätzen?

Mit der Bitte um Beantwortung, Matthias Gumpinger eh. Steyregg, am 31. März 2011

* * * Der Bürgermeister beantwortet die Anfrage folgendermaßen: Die vorhandene Betreuungseinrichtungen für Kinder würden momentan zwar noch ausreichen, trotzdem gelte es, für die Zukunft zu planen. Deshalb sei auch eine Stu-die für einen Kindergartenneubau beim Ortsplaner in Auftrag gegeben worden. Res-sourcen wären allerdings noch vorhanden. So könnte die „Zwergenstube“ des Fami-lienbundes erweitert werden. Auch die Kinderfreunde würden ihr Betreuungsangebot gerne ausdehnen. In der Volksschule würde die Situation frühestens im Schuljahr 2016/2017 schwierig:

Berechnung Stand per 20. April 2011 Schuljahr Geburtsjahr Anzahl der Kinder 2011/2012 2004/2005 44 2012/2013 2005/2006 45 2013/2014 2006/2007 36 2014/2015 2007/2008 35 2015/2016 2008/2009 31 2016/2017 2009/2010 57

Wenn diese Einschätzungen auch zutreffen würden, müsste man überlegen, die Nachmittagsbetreuung in die Sozialstation 2 zu übersiedeln, wodurch wieder Platz für eine zusätzliche Volksschulklasse frei würde. Durch entsprechende organisa-torische Maßnahmen könnten also immer Möglichkeiten gefunden werden. In der derzeit laufenden Sanierung wäre diese Entwicklung noch nicht berücksichtigt. Kos-ten würden im schlimmsten Fall aber nur für die Einrichtung anfallen. Eine Einschät-zung der Geburtenzahlen wäre nicht möglich. Allerdings sei anzunehmen, dass diese Zahlen bei verstärktem Wohnbau, der voraussichtlich in Pulgarn zu erwarten sei, auch weiter ansteigen würden. Die Stadtgemeinde Steyregg würde jedenfalls mit ihren Betreuungseinrichtungen derzeit alle Bedürfnisse abdecken.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 6

TOP 1: Stadtgemeinde Steyregg; Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2 – Konkretisierung der Widmungsentwicklung in Pulgarn betreffend Forschungszentrum und Wohnbau auf den Stiftsgründen; Beratung und Beschlussfassung Vzbgm. Mag. Würzburger verliest folgenden Amtsbericht GZ.: 031-2/2011/Heu

A m t s b e r i c h t Der Gemeinderat hat 2010 beschlossen, das neue Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) Nr.2 zu erstellen. Bevor jedoch ein Entwurf des ÖEK erarbeitet werden kann, ist zu klären, ob auch eine Ent-wicklung in jenen Bereichen, die vom Grünzonenplan Linz-Umland betroffen sind, möglich sein wird. Dieser Grünzonenplan beschreibt in einer Verordnung jene Landschaftsteile, die eigentlich von einer Entwicklung hinsichtlich Bebauung ausgenommen sind. Klarerweise ist dieser Plan in 10-Jahreszyklen aber auch Änderungen unterworfen und wird derzeit vom Land Oberösterreich neu verordnet. Die Stadtgemeinde ist nach entsprechender Beschlussfassung im Planungsausschuss bemüht, unter an-derem Bereiche in Pulgarn einer Verbauung zuführen zu können. Die Stiftsgründe sind zum Teil vom Grünzonenplan betroffen und deshalb wurde beim Land Oberösterreich um entsprechende Berück-sichtigung in der neuen Verordnung angesucht. Die schriftliche Zusage steht zwar noch aus und wird noch vor der Gemeinderatssitzung am 19.Mai 2011 erwartet, doch wurde den Raum Pulgarn betref-fend eine positive Erledigung angekündigt, wie den Fraktionen auch schon bekannt ist. Da die Diskussionen bezüglich der weiteren Entwicklung in Pulgarn auch die Stiftsgründe erfasst ha-ben, muss zur weiteren Vorbereitung des ÖEK Klarheit geschaffen werden, ob dieses Gebiet auch tatsächlich einbezogen werden soll. Mit dieser Klarstellung und der hoffentlich bald vorliegenden positiven Änderung des Grünzonenplans kann dem Ortsplaner „grünes Licht“ für die Erstellung des ÖEK Nr. 2 gegeben werden. Ein Entwurf sollte nach Möglichkeit Mitte Juni vorliegen und den weiteren Beratungen im Planungsausschuss und Gemeinderat zugeführt werden. Das Ergebnis dieser Beratungen wird der Ortsplaner dann über die Sommermonate in eine Plandarstellung für das ÖEK und den neuen Flächenwidmungsplan einarbei-ten, sodass der Gemeinderat am 29. September 2011 Beschluss fassen kann. Anschließend werden die Entwürfe an das Amt der oö. Landesregierung zur Begutachtung vorgelegt werden. Steyregg, 11.5.2011 AL Heuschober

* * * Vzbgm. Mag. Würzburger ergänzt, dass es sich nicht –wie in verschiedenen Aus-sendungen behauptet– um eine Umwidmung im Schnellverfahren handeln würde. Heute gehe es nur um eine Entscheidung, in welche Richtung sich Steyregg ent-wickeln könnte. Deshalb würde heute auch der Antrag gestellt, die mögliche Ent-wicklung des Ortsteiles Pulgarn in das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2 aufzu-nehmen. Vzbgm. Mag. Würzburger erklärt weiter, dass das Stift Sankt Florian seine Überle-gungen und Pläne in der letzten Planungsausschusssitzung vorgelegt und erläutert habe. Das Ergebnis darüber sei auch in Gemeinde- und Fraktionsaussendungen kommuniziert worden. Der heutige Beschluss sei einfach notwendig, um dem Ortsplaner Klarheit zu verschaffen, wie er den Entwurf des Örtlichen Entwicklungs-konzeptes zu gestalten habe. Dieser Entwurf würde dann Gegenstand von weiteren Beratungen in der nächsten Gemeinderatssitzung sein. Der Beschluss über das Ört-liche Entwicklungskonzept Nr. 2 und dessen Vorlage an das Land Oberösterreich zur Genehmigung würde dann im Herbst erfolgen. Er habe sich auch lange mit dem

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 7

Sprecher der Bürgerinitiative, Herrn Appenzeller, unterhalten und dabei festgestellt, dass er bezüglich der angesprochenen Themen in weiten Bereichen mit ihm konform gehen würde. Leider unterschieden sich die Schlussfolgerungen, die er und Herr Appenzeller daraus ableiteten, aber sehr deutlich. Er sei davon überzeugt, dass eine „ökologische Wende“ nur dann gelingen könnte, wenn auch die Möglichkeiten der modernen Forschung und das Potential technologischer Entwicklung in vollem Um-fang genützt würde. Vzbgm. Mag. Würzburger fährt fort, dass der Standort Pulgarn aus mehreren Gründen für ein Bildungs- und Forschungszentrum geeignet sei. Es wäre die Nähe zum Ballungszentrum Linz gegeben, die Anbindung an den öffentlichen Verkehr wäre vorhanden und würde durch den zweigleisigen Ausbau der Bahn weiter ver-bessert und schließlich sei auch die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sehr gut. Bebauung sollte nicht mit Zerstörung gleich gesetzt werden. Die Errichtung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen wären auch als wirtschaftlicher Faktor von Bedeutung und würde weitere Einnahmen durch Kommunalsteuer bewirken. StR Grassnigg meint, dass es heute um das Nachdenken gehe, wie sich Pulgarn entwickeln könnte. Wenn die Gemeinde für eine Ortsentwicklung nichts unternehme, dann würde sich nichts ändern und alles so bleiben, wie es ist. Für Pulgarn gebe es zwei Bürgerinitiativen, die zwar nicht dieselben Ziele verfolgen würden, aber doch auch Veränderungen herbeiführen wollten. Heute gehe es also um die Frage, wie die Veränderungen in Pulgarn aussehen könnten. Eine Entwicklung für Bildungs- und Forschungseinrichtungen und Wohnbau sei grundsätzlich zu begrüßen. Aber Detail-fragen würden heute ohnehin nicht entschieden. Dazu müssten erst konkrete Pro-jekte vorliegen, mit denen sich der Planungsausschuss und in weiterer Folge der Gemeinderat befassen müsste. Das sei heute nicht der Fall. Auch das Ausmaß des Wohnbaus müsste in vernünftigen Relationen gesehen werden. Erfreulicherweise sei es gelungen, die „Kernegger-Gründe“ vom Wohnbau frei zu halten. Die Wohnbau-förderung des Landes würde auch nur 2000 Wohnungen pro Jahr genehmigen. Frei finanzierte Wohnungen und auch Reihenhäuser wären auch nicht sehr schnell ver-käuflich. All dies seien Gründe, die für eine eher langsame Verbauung von Pulgarn sprechen würden. Investitionen für Bildung und Forschung würden auch nicht von heute auf morgen fließen können. Weder die Universität selbst, noch der Staat und auch nicht die Wirtschaft wären derzeit in der Lage ein Großprojekt zu finanzieren. Das Wachstum in Pulgarn würde also insgesamt einem sehr langsamen Prozess unterliegen. Der Gemeinderat würde jedenfalls seine Möglichkeiten zur Einfluss-nahme im Sinne der Bevölkerung nützen. Mit der heutigen Entscheidung würden nur die Möglichkeiten für eine positive Entwicklung geschaffen, nicht aber konkrete Pro-jekte beschlossen. Er rege aber an, als Verwendungszweck für die Stiftsgründe ne-ben Bildung und Forschung auch Kultur und Wohnbauten im Beschluss mitzuerfas-sen. Vzbgm. Mag. Wegschaider schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner weit-gehend an und berichtet, dass sich auch die ÖVP-Gemeinderatsfraktion seit Mona-ten Gedanken über die weitere Entwicklung in Pulgarn gemacht habe. Er glaube, dass heute eine sehr kluge Richtungsentscheidung für Pulgarn getroffen werden könnte. Die Aufschüttung der „Kernegger-Gründe“ sei vom Tisch und auch bei der sonstigen Wohnverbauung würde sehr behutsam vorgegangen werden. Die Errich-tung eines Forschungszentrums auf den Stiftsgründen wäre jedenfalls eine große Chance für die Stadtgemeinde Steyregg, um die sie andere Gemeinden sehr benei-

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den würden. Dieses Projekt sichere auch langfristig Arbeitsplätze. Die ÖVP-Fraktion würde dem Antrag daher zustimmen. Vzbgm. Mag. Würzburger wiederholt, dass es natürlich viele Gestaltungsmöglich-keiten für Pulgarn geben könnte. Um diese Möglichkeiten aber auch realisieren zu können, wäre der heutige Grundsatzbeschluss notwendig. Über konkrete Projekte würde erst in der Zukunft entschieden werden müssen. Der Bürgermeister ergänzt, dass es ganz natürlich sei, dass bei einem Projekt ver-schiedene Meinungen vertreten würden, die auch zur Bildung von Bürgerinitiativen führen könnten. Schließlich sei er ja auch selbst seit 32 Jahren Mitglied einer Bür-gerinitiative. Wenn allerdings eine Bürgerinitiative Behauptungen aufstelle und diese auch publiziere, dann sollten diese auch nachvollziehbar sein. Zum Beispiel wäre behauptet worden, dass die Infrastrukturkosten von der Gemeinde zu bezahlen sein würden. Dies wäre völlig falsch, denn schon seit Jahren würde jeder Umwidmungs-werber verpflichtet, alle notwendigen Infrastrukturmaßnahmen auf seine Kosten zu setzen. Weiters sei behauptet worden, dass Steyregg von Wohnbau oder der Ansie-delung von Firmen nicht profitieren würde. Auch dies wäre grundlegend falsch. Steyregg müsste sich ständig bemühen, die Einwohnerzahl stabil zu halten bzw. zu erhöhen. Nur so könnte das Budget weiter ausgeglichen gestaltet werden. In den letzten 10 Jahren hätten sich außerdem die Einnahmen aus der Kommunalsteuer um rund Euro 400.000,-- erhöht. Auch die Aussage, dass auf den Stiftsgründen landwirtschaftliche Arbeitsplätze verloren gehen würden, sei nicht richtig. Das Stift St. Florian betreue die Landwirtschaft von der Zentrale in St. Florian aus und be-schäftige in Steyregg niemanden. Er fordere daher von der Bürgerinitiative auch kor-rekten Umgang mit der Wahrheit. Die Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzep-tes sei Aufgabe des Gemeinderates, der auch von der Bevölkerung gewählt worden sei. Die Pulgarner Bevölkerung stelle 7,2 % der Steyregger Gesamtbevölkerung. Der Gemeinderat sei dazu berufen, für ganz Steyregg zu denken und zu handeln. Es wäre eine Chance für Steyregg vorhanden und diese sollte auch genützt werden. Der Bürgermeister stellt anschließend den Antrag, den Sprecher der Bürgerinitiative 10 Minuten Redezeit zu gestatten. StR Grassnigg erklärt dazu, dass Herr Appenzeller in zwei Aussendungen seinen Standpunkt klar erläutert habe und dieser in der Fraktion auch eingehend beraten worden sei. Aus seiner Sicht könnte Herr Appenzeller daher keine zusätzlichen In-formationen liefern und mit dem Rederecht würde ihm nur die Möglichkeit eines pu-blikumswirksamen Auftrittes verschafft. Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - ÖVP 9 - - SPÖ 4 Gintenreiter Günter, Hackl, Haider,

Mag. Gintenreiter Peter - 5

FPÖ 2 - - 26 - 5

nicht bei der Abstimmung: - Der Antrag gilt somit als angenommen.

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Herr Appenzeller bedankt sich für die Gelegenheit, seinen Standpunkt erläutern zu dürfen. Er erklärt, dass er als Direktvermarkter seiner Erzeugnisse auch in andere Gemeinden fahre und er daher auch die finanziellen Probleme in anderen Orten kenne. Aus Pulgarn könne man jedenfalls kein zweites Hagenberg machen, denn dort wäre ein Softwarepark entstanden, der in Pulgarn nicht denkbar wäre. Außer-dem wäre in Pulgarn etwas ganz anderes geplant. Unter anderem sei auch die Firma Borealis genannt worden, die als weltweites Unternehmen Produkte aus Erdöl her-stelle. Diese Firma erzeuge aber auch chemischen Kunstdünger für die Landwirt-schaft. Steyregg und somit Pulgarn hätte es also nicht mit einem Projekt zu tun, das ähnlich wie der Softwarepark Hagenberg wäre, sondern mit einem Projekt für die Petrochemie und -industrie. Das habe der Gemeinderat bisher verschwiegen. Er er-suche daher den Gemeinderat dringend, das wertvolle Ackerland auf den Stiftsgrün-den zu erhalten und von einer Umwidmung Abstand zu nehmen. Denn es wäre klar, dass nach einer Aufnahme der Flächen in das Örtliche Entwicklungskonzept auch die Umwidmung folgen würde. Es wäre scheinheilig, wenn hier gesagt würde, dass nach der Festlegung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes noch alle Möglichkeiten gegeben wären. GR DI. Buchner merkt an, dass Borealis ein großer Chemiekonzern mit dem Haupt-augenmerk auf die Erzeugung von Kunststoffen sei. Der Erzeugung voran ginge aber immer die Forschung, ohne die jeder Fortschritt unmöglich wäre. In Pulgarn könne es daher nur um einen Forschungsstandort gehen, in welchem Chemikalien in nur sehr geringer Menge zu Versuchszwecken gelagert würden. Ängste vor einem größeren Chemieunfall wären daher völlig unbegründet. Wie wichtig die Forschung sei, hätten die letzten Jahrzehnte gezeigt. Ohne Forschung würde heute noch immer das problematische PVC als Kunststoff verwendet. Der Bürgermeister betont, dass der Gemeinderat in keiner Weise daran denke, heute bereits eine Umwidmung zu beschließen. Derartige Behauptungen wären völ-lig falsch. Umwidmen würde der Gemeinderat logischerweise erst dann, wenn genau bekannt wäre, welche Projekte realisiert werden sollten. Außerdem sei es ein Irrtum zu glauben, die Forschung würde sich nur auf den Bereich Chemie beschränken. Auch im Bereich der Energie und der Medizin wäre Forschung sehr wichtig. StR Grassnigg bedankt sich beim Bürgermeister für diesen Hinweis. Eben gegen diese Art der Forschung könnten keine Einwände erhoben werden. Es spreche auch nichts gegen Forschung im Agrarbereich, nur müssten dafür natürlich Investoren vorhanden sein. Vzbgm. Mag. Wegschaider ergänzt, dass Hagenberg natürlich eine eigene Rich-tung in der Wissenschaft eingeschlagen habe. Forschung und Entwicklung seien aber auch in vielen anderen Bereichen notwendig und daher wäre es dumm, sich einer solchen Entwicklung zu verschließen und Zukunftschancen zu vergeuden. Der Gemeinderat habe zugesagt, dass die Entwicklung in Pulgarn sehr genau geprüft würde. Es sei daher nicht zulässig, dem Gemeinderat leichtsinniges Handeln zu un-terstellen. Vzbgm. Mag. Würzburger stellt den Antrag, die geplante Nutzung der Gründe des Stifts St. Florian für ein Bildungs- und Forschungszentrum sowie für Kultur und Wohnbau in das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2 aufzunehmen.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 10

Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag, in welchem auch die von StR Grassnigg angeregte Ergänzung enthalten ist, abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - ÖVP 9 - - SPÖ 9 - - FPÖ 2 - -

31 - - nicht bei der Abstimmung: -

Der Antrag gilt somit als angenommen.

TOP 2: Stadtgemeinde Steyregg; Bahnunterführung Windegg – Abschluss des Bauvor-habens – Genehmigung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfes; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis: GZ.: 612-127-2011/Gu

A m t s b e r i c h t Da nun der Bau der Bahnunterführung Windegg inkl. der verbreiterten Windegger Straße abgeschlos-sen ist, hat der Prüfungsausschusssitzung in seiner Sitzung vom 16.03.2011 die Gesamtkosten des Projektes geprüft. Die Kostenschätzung des beiliegenden Finanzierungsplanes vom 19. Mai 2009 in einer Höhe von 520.000,00 Euro wurde damals im Hinblick auf die Beantragung der BZ-Mittel erstellt und liegt dadurch über den tatsächlichen Gesamtbaukosten. Somit ist eigentlich keine Genehmigung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfes erforderlich.

Die Gesamtkosten betragen € 464.992,63, abzüglich der zugesagten BZ- und LZ-Mittel in Höhe von insgesamt € 280.000,00 verbleibt ein von der Gemeinde zu finanzierender Anteil von € 184.992,63. Davon wurden mit GR-Beschlüssen € 120.000,00 bereits beschlossen. Weitere € 57.000,00 wurden aufgrund einer vorläufigen Abrechnung nachträglich vom Gemeinderat am 30.09.2010 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses genehmigt. Nun verbleibt noch ein offener Betrag in Höhe von € 7.992,63, d.h. zusätzliche Schlussvermessungs- und Grundablösekosten, der vom Gemeinderat zu genehmigen ist. Steyregg, 10.5.2011 Gusenbauer

* * *

Bezeichnung der Finanzierungsmittel

bis 2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Gesamt in EURO

Rücklagen 0 Anteilsbetrag o.H. 60.000 60.000 60.000 80.000 260.000 Interessentenbeiträge 0 Vermögensveräußerung 0 (Förderungs-)Darlehen 0 (Bank-)Darlehen 0 Sonstige Mittel 0 Bundeszuschuss 0 LZ Straßenbau 20.000 20.000 Bedarfszuweisung 60.000 60.000 60.000 60.000 240.000 0

Summe in EURO 140.000 120.000 120.000 140.000 0 0 520.000

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 11

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Betrag in Höhe von Euro 7.992,63 als Be-standteil der Gesamtbaukosten zu genehmigen. Frau GR Neulinger zitiert aus dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes, wonach bei derartigen Projekten eine qualifizierte Kostenschätzung, eine Bauabwicklung und eine Folgekostenberechnung vorzunehmen wäre. Diese Forderung des Landesrech-nungshofes habe sich zwar auf die Realisierung des Sport- und Freizeitzentrums bezogen, hätte aber auch für das gegenständliche Vorhaben beachtet werden müs-sen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es natürlich eine Kostenschätzung gege-ben habe und auch die Bauaufsicht wahrgenommen worden sei. Er selbst habe bei oftmaligen Lokalaugenscheinen dafür gesorgt, dass die Baustelle und insbesondere die Steinschlichtung ordnungsgemäß ausgeführt worden seien. Frau GR Neulinger kritisiert, warum dann hinsichtlich der Kosten bereits die zweite Nachbesserung im Gemeinderat erfolgen müsste. Der Bürgermeister erwidert, dass dem Grunde nach keine Kostenüberschreitung eingetreten sei. Der beschlossene Finanzierungsplan sei eingehalten worden. StR Grassnigg meint, dass es bei diesem Projekt nicht um die Zahlen gehe. Die Art der Durchführung des Vorhabens sei es gewesen, die Anlass zu Kritik gebe. Der Bürgermeister habe weder den Stadtrat, noch den Gemeinderat oder Prüfungsaus-schuss über den Fortschritt des Vorhabens informiert. Es könne schon sein, dass sich der Bürgermeister auch selbst sehr um die Baustelle bemüht habe, dies ent-binde ihn jedoch nicht von der Verpflichtung zur Information der Gremien. Der Bürgermeister entgegnet, dass diese Behauptungen nicht richtig seien. Er habe bei verschiedenen Anlässen immer wieder über die Probleme mit der Schlichtungs-mauer und z.B. auch das Erfordernis der Errichtung einer sehr teuren Stiege für einen Anrainer berichtet. StR Grassnigg habe in einer öffentlichen Sitzung sogar die Behauptung aufgestellt, es wäre kein Finanzierungsplan vorhanden. Dies wäre na-türlich Unsinn gewesen, der genehmigte Finanzierungsplan habe immer vorgelegen. StR Mag. Raml gibt für die ÖVP-Fraktion bekannt, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten werde, da alle angefallenen Kosten auf Grund des vorliegenden Finanzie-rungsplanes abgedeckt wären. Ein Beschluss wäre also ohnehin nicht notwendig. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass der Prüfungsausschuss diesen ergänzenden Beschluss gefordert habe und er dieser Forderung auch nachkommen wolle. Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - ÖVP - - 9 SPÖ - - 9 FPÖ 2 - -

13 - 18 nicht bei der Abstimmung: -

Der Antrag gilt somit als abgelehnt.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 12

TOP 3: VFI Steyregg & Co KG; Rechnungsabschluss und Geschäftsbericht der VFI Steyregg & Co KG für das Jahr 2010; Beratung und Beschlussfassung; Der Geschäftsführer der VFI Steyregg & Co KG, Herr Stingeder bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: 210/2011/Heu

A m t s b e r i c h t Wie sicher erinnerlich, wurde die unter TOP 3 der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 31.3.2011 geplante Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2010 verschoben, weil seitens des Fraktionsobmannes der SPÖ, StR Grassnigg, behauptet worden ist, dass einer solchen Beschlussfas-sung die Grundlage fehlen würde. Diese Grundlage sah StR Grassnigg in formalen Defiziten bei der Geschäftsführung der VFI Steyregg & Co KG. So wäre der Rechnungsabschluss keiner Prüfung unter-zogen worden und vorgeschriebene Versammlungen wären nicht abgehalten worden. Dass dieser Kritik eine leider sehr oberflächliche und damit falsche Betrachtungsweise des KG-Kon-strukts zugrunde lag, darf wie folgt erklärt werden: Rechnungsabschluss KG: Der Rechnungsabschluss der KG ist binnen 5 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres (also bis 31. Mai jeden Jahres) durch die Gesellschafterversammlung festzusetzen. Diese Versammlung be-steht aber nicht –wie wahrscheinlich von der SPÖ-Fraktion angenommen- aus einer Vielzahl von Per-sonen, sondern eben nur aus der Gesamtheit der Gesellschafter. Gesellschafter in der KG sind die Gemeinde als Kommanditistin und der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde Steyregg“ als Komplementär. Zu „versammeln“ haben sich daher lediglich der Vertreter der Gemeinde, also der Bürgermeister, und der Vertreter des Komplementärs, also der Vereinsobmann. Diese Ver-sammlung hat 2010 selbstverständlich stattgefunden und es existiert auch ein Protokoll darüber. Die Gesellschafterversammlung 2011 kann allerdings erst nach der Gemeinderatssitzung, in welcher der Bürgermeister ermächtigt wurde, dem Rechnungsabschluss in der Gesellschafterversammlung zuzu-stimmen, abgehalten werden. Prüfung des Rechnungsabschlusses der KG: Die KG unterliegt keinerlei Verpflichtung, den Rechnungsabschluss dem Prüfungsausschuss der Ge-meinde vorzulegen (anders als beim Verein, der das Rechnungsergebnis den Rechnungsprüfern zu-leiten muss, um letztendlich auch die Entlastung des Vorstandes zu erreichen). Hier hat der Prüfungs-ausschuss selbständig tätig zu werden. Der Prüfungsausschuss wurde darüber auch immer informiert. Voranschlag KG: Der Voranschlag der KG wird von der Geschäftsführung der KG erstellt und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Auch dies ist erfolgt und es gibt keine Versäumnisse. Voranschlag, Rechnungsergebnis und Rechenschaftsbericht des Vereines: Der Verein ist statutengemäß verpflichtet, alle 4 Jahre eine Generalversammlung abzuhalten. Rein theoretisch sollten Voranschlag, Rechnungsergebnis und Rechenschaftsbericht jährlich einer Be-schlussfassung zugeführt werden. Es ist also scheinbar ein Versäumnis eingetreten. Dieses Versäum-nis relativiert sich aber sehr rasch, weil sowohl der Voranschlag als auch das Rechnungsergebnis Einnahmen und Ausgaben von jeweils Euro 0,00 ausweisen. Würde man den Forderungen von StR Grassnigg, die auch von Frau GR Neulinger vehement unterstützt wurden, nachkommen, so würde dies bedeuten, dass man den Vorstand des Vereines, den Aufsichtsrat und die Rechnungsprüfung bemühen hätte müssen, über die stolze Summe von Euro 0,00 zu beraten und zu beschließen. Dies hätte wohl eher nach Provokation ausgesehen als nach sinnvoller Tätigkeit. Um den Verwaltungsauf-wand also ökonomisch zu gestalten, ist geplant, bei der nächsten Generalversammlung des Vereines die Voranschläge, Rechnungsabschlüsse und Rechenschaftsberichte nachträglich zu genehmigen. Seitens der Vereinsbehörde –und nur deren Aufsicht unterliegt der Verein diesbezüglich- wird darin kein Verstoß gegen die Statuten erkannt werden.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 13

Zusammenfassend muss daher gesagt werden, dass sowohl seitens der Geschäftsführung der KG als auch seitens der Vereinsführung korrektes Verhalten vorliegt. Die Behauptungen von StR Grassnigg und Frau GR Neulinger sind daher völlig unrichtig. Bemerkt werden darf abschließend, dass StR Grassnigg nach der erwähnten Gemeinderatssitzung im Sinn einer guten Kooperation zwischen Mandataren und Amtsleitung angeboten wurde, die Sach- und Rechtslage persönlich zu erläutern. Leider wurde davon kein Gebrauch gemacht und so darf um Ver-ständnis ersucht werden, dass die im gegenständlichen Amtsbericht enthaltene Klarstellung in dieser Deutlichkeit erfolgen musste. Steyregg, 3.5.2011 AL Heuschober

* * * Vzbgm. Mag. Wegschaider meint, dass er vor etwa eineinhalb Jahren zum Auf-sichtsrat bestellt worden sei, aber erst aktuell erfahren habe, dass es in der KG zwei Geschäftsführer gebe. Aufsichtsräte würden häufig kritisiert, weil sie ihre Aufgaben nicht wahrnehmen würden. Deshalb sollten sie in die Kontrolle einbezogen und ent-sprechend informiert werden. Der Amtsleiter erklärt dazu, dass der Aufsichtsrat nur im Verein Kompetenzen be-sitzt und nicht in der Kommanditgesellschaft. Der Rechnungsabschluss, der zur Ge-nehmigung aufliege, sei von der Kommanditgesellschaft erarbeitet worden und nicht vom Verein. Im Verein gebe es weder Einnahmen noch Ausgaben und daher auch Voranschläge und Rechnungsabschlüsse mit Null-Summen. StR Mag. Raml widerspricht dem Amtsleiter und meint, dass der Verein in der Kommanditgesellschaft die Funktion des Komplementärs innehabe. Da der Kom-plementär für die Kommanditgesellschaft hafte, habe der Aufsichtsrat auch in der Kommanditgesellschaft Kompetenzen. Festzustellen sei, dass es seit eineinhalb Jahren keine Aufsichtsratssitzung gegeben habe. StR Grassnigg ergänzt, dass bei der Vereinsbehörde noch Personen als Mitglied des Aufsichtsrates geführt würden, die längst ausgeschieden wären. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass das Land Oberösterreich überprüfen sollte, ob Versäumnisse des Amtsleiters in seiner Funktion als Obmann des VFI Steyregg vorliegen würden. Bezüglich der Haftung sei ohnedies klar, dass in letzter Konsequenz der Gemeinderat für Betriebsergebnisse der Kommanditgesellschaft hafte. StR Mag. Raml zeigt sich erbost darüber, dass bereits in der letzten Gemeinderats-sitzung gefordert worden sei, dass eine Gesellschafterversammlung bzw. Aufsichts-ratssitzung einberufen werden sollte, jedoch nichts geschehen sei. Der Gemeinderat würde dauernd desavouiert und dies sei nicht zulässig. StR Grassnigg erklärt, dass die Teilnehmer an Gesellschafterversammlungen nur aus dem Vertreter der Gemeinde und des Vereines, also dem Bürgermeister und dem als Obmann fungierenden Amtsleiter bestehen würden. Diese Versammlungen seien auch abgehalten worden, allerdings sei darüber kein Protokoll bekannt. Zu kri-tisieren wäre aber jedenfalls, dass auf die Anmerkungen der Bezirkshauptmann-schaft Urfahr-Umgebung im Bericht über die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2009 nicht reagiert worden sei. Der Amtsleiter habe als Obmann des Vereines auch

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 14

die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bei der Vereinsbehörde nicht korrigiert. Der Aufsichtsrat habe nach dem Ausscheiden von Ing. Dutschek bis heute keinen Vorsitzenden, Diese Versäumnisse würden in die Verantwortlichkeit des Obmanns fallen und dies müsse einmal gesagt werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2010 der VFI Steyregg & Co KG zur Kenntnis zu nehmen und lässt darüber abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - ÖVP 9 - - SPÖ 9 - - FPÖ 2 - -

31 - - nicht bei der Abstimmung: -

Der Antrag gilt somit als angenommen.

TOP 4: ÖBB Infrastruktur AG; Zweigleisiger Bahnausbau zwischen Linz und Sankt Georgen an der Gusen – Stellungnahme der Gemeinde im UVP-Verfahren; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis: GZ.: 650/2011/Heu

A m t s b e r i c h t Die ÖBB Infrastruktur AG hat beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) die Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens bezüglich des zweigleisi-gen Ausbaus der Bahnstrecke Linz – Sankt Georgen an der Gusen beantragt. Das BMVIT hat die Standortgemeinden –also auch Steyregg- zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Diese Stel-lungnahme ist bis 16. Juni 2011 abzugeben, der Termin ist nicht verschiebbar. Die Stadtgemeinde Steyregg hat Parteistellung im UVP-Verfahren. Dies bedeutet, dass der Gemeinderat in der kommenden Sitzung so ausreichend beraten muss, dass der Inhalt der Stellungnahme anschließend ausformuliert werden kann. Die Stellungnahme sollte zwi-schen den Fraktionen abgestimmt und nachträglich in der Sitzung am 30. Juni 2011 genehmigt werden. Damit könnte eine Sondersitzung vermieden werden. Inhaltlich ist zum Vorhaben der ÖBB Infrastruktur AG zu sagen, dass einerseits eine Streckenverbrei-terung, andererseits ein Bahnhofsumbau erfolgen soll. Der zweigleisige Ausbau erstreckt sich im Gemeindegebiet Steyregg auf die Länge von 5,58 km. Die wesentlichsten Punkte in diesem Streckabschnitt sind: Eisenbahnkreuzung Pulgarn Diese Kreuzung soll aufgelassen werden und durch ein neues Querungsbauwerk über die B3 ersetzt werden. Wer die Kosten für dieses Bauwerk übernimmt, ist noch nicht geklärt. Da das Überführungs-bauwerk entsprechend einer Vereinbarung zwischen Bahn und Land Oberösterreich in die Kompetenz des Landes fällt, ist diese Forderung im UVP-Verfahren alternativlos durchzusetzen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: nach einem zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke steigt logischerweise auch die Frequenz der Zugfahrten. Dies bedeutet wiederum, dass eine Bahnkreuzung Pulgarn in der jetzigen Form völlig überlastet wäre, die Schranken wären großteils geschlossen. Das Fahrzeugaufkommen aus Richtung Luftenberg, das auf 7000-8000 geschätzt wird, würde die EK Pulgarn nicht mehr be-

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 15

nützen und zum Großteil weiter nach Steyregg abgeleitet. Die Belastung des Ortsstraßennetzes würde in unerträglichem Maße steigen und muss auf alle Fälle verhindert werden. Eine der bedeutendsten Vorfragen, die im Zusammenhang mit einem Ersatzquerungsbauwerk über die Bahn zu lösen ist, stellt folgendes Problem dar: für die Rampen des geplanten Querungsbauwerks werden Grundflächen benötigt, die Im Besitz von Mag. Salm-Reifferscheidt stehen bzw. auch die Ein-fahrt zum Werk I sowie die Asphaltrecyclingsanlage der Firma Treul berühren. Auch die Zufahrt zum Wasserskileistungszentrum ist betroffen. Zur Lösung dieser Problematik ist die Kooperation zwischen Mag. Salm, der Firma Treul, dem Land Oberösterreich und nicht zuletzt der Gemeinde Steyregg unbe-dingt notwendig. Nur dadurch wird das Querungsbauwerk erst realisierbar. Lösungsansätze konnten in Vorgesprächen bereits gefunden werden: Die Firma Treul würde gegen Kostenersatz eine neue Werkszufahrt errichten. Mag. Salm strebt für die verlorenen Flächen (Park-plätze, ERT-Gelände) die ersatzweise Verwendung jenes Grundstückes an, das westlich der Halstest-elle Pulgarn und südlich der B3 liegt. Hier ist die Mithilfe der Gemeinde gefragt, da dieses Grundstück noch keine entsprechende Widmung aufweist. Er möchte dort neben der Modellrennbahnanlage auch eine Kleingartensiedlung situieren. Sollten diese Wünsche berücksichtigt werden, würde er auch auf die Ansiedlung eines Hundeabrichteplatzes verzichten. Die Umwidmung der angesprochenen Fläche erscheint im Gegensatz zum Ergebnis der bisherigen Beratungen im Planungsausschuss durchaus als vorstellbar, da die von dieser Fläche ausgehenden Lärmemissionen ohnehin durch Lärmschutzwände gedämmt würden. Verlegung der L569 Die Landesstraße wird nach der derzeitigen EK Pulgarn auf einer Länge von etwa 350 m nach Norden verschwenkt, damit Platz für die Zuganlage geschaffen werden kann. Diese Maßnahme dürfte für Steyregg keine Bedeutung haben. Verlegung Nebenstraße und Feldweg Bei der Nebenstraße handelt es sich um den Radweg, der vom Fuß der B3-Überführung zur Bahnun-terführung beim Würstelstand führt. Dieser Radweg führt auf einer Länge von 130 m auch entlang des Bahndamms und muss aus Platzgründen 4 m nach Süden verlegt werden. Ebenso ist ein Feldweg nach dem Bachdurchlass Finstergrabenbach auf einer Länge von 135 m nach Süden zu verlegen. Beide Maßnahmen erfordern keine besondere Reaktion der Stadtgemeinde. Verlegung Parkplatz Der Parkplatz nahe der östlichen Gemeindegrenze bei der Fußgängerunterführung muss aus Platz-gründen um etwa 15 m nach Osten verlegt werden. Der Parkplatz wird in seiner vollen Größe und in derselben Beschaffenheit wiederhergestellt werden, sodass seitens der Gemeinde keine Einwände nötig sind. Bahnhofumbau Die Bauzeit des gesamten Projekts und auch der Umbau des Bahnhofes Steyregg ist mit etwa 46 Mo-naten projektiert (März 2012 bis Dezember 2015). In dieser Zeit werden aber immer zwei Gleise und zwei Bahnsteige benützbar bleiben. In der Haltestelle Pulgarn werden ein Gleis und ein Bahnsteig vor-handen sein. Hochwasserschutz Das Projekt berührt auch die bestehenden Hochwasserschutzbauten. Diese Schutzbauten werden aber nach Fertigstellung ihren Zweck wieder zur Gänze erfüllen bzw. ist auch während der Bauphase geplant, die Schutzbauten weitestgehend in Funktion zu erhalten. Eine entsprechende Forderung ist im Verfahren einzubringen. Kleingärten Die Kleingärten ab dem Bereich des gemeindeeigenen Bauhofs in östlicher Richtung sollen scheinbar einem „Renaturierungsprojekt“ weichen. Es liegt ein entsprechendes Ersuchen der betroffenen Klein-gärtner um Unterstützung vor. Die Gemeinde sollte hier mit Nachdruck für die Interessen der Klein-gärtner eintreten und im Verfahren versuchen, die Umweltschutzforderungen, denen die Maßnahme entspringt, zu relativieren, um für einen –wenn auch kleineren- Bestand der Gärten zu sorgen. Die Stellungnahme sollte daher vorbehaltlich weiterer Beratungen folgende Forderungen enthalten:

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 16

1. Errichtung eines Querungsbauwerks über die Bahn östlich der Haltestelle Pulgarn 2. Verlängerung der Lärmschutzwand vom derzeitig geplanten Ende bis zur Haltestelle Pulgarn,

jedenfalls aber so weit, dass die Siedlung Pulgarner Straße vom Bahnlärm absolut geschützt ist. 3. Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich östlich der Bahnunterführung Windegg, um die Häu-

ser Herain, Hanl und die Hohlwegsiedlung zu schützen. 4. Die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen müssen während der gesamten Bauzeit funkti-

onsfähig erhalten werden bzw. sind Ersatzeinrichtungen zeitlich so planen, dass keine Unterbre-chung in der Funktion des Hochwasserschutzes eintritt.

5. Die Kleingärten im größtmöglichen Ausmaß zu erhalten, weil einerseits die ökologische Hochwertigkeit gegeben ist, andererseits eine Ausbildung des Baches als natürliches Gerinne (derzeit verbaut) eine sinnvolle Räumung deutlich erschweren würde. Die Stadtgemeinde verzichtet daher ausdrücklich auf diese ökologische Ersatzmaßnahme.

Steyregg, 13.5.2011 AL Heuschober

* * * StR Grassnigg bedankt sich beim Bürgermeister für die ausführliche Darstellung im Amtsbericht. Das zuständige Ministerium habe zwar schon Pläne verlautbart, denen zufolge daran gedacht sei, dass viele Bahnübergänge aufgelassen werden würden. Es bleibe zu hoffen, dass die Bahnkreuzung Pulgarn davon nicht betroffen wäre. Möglicherweise sei es angeraten, eine Bürgerinitiative zu gründen, um mehr Nach-druck im UVP-Verfahren zu erreichen. Jedenfalls müsste klar sein, dass Steyregg ohne gesichertes Überführungsbauwerk keinesfalls eine Zustimmung im UVP-Ver-fahren abgeben würde. Der Bürgermeister pflichtet StR Grassnigg bei, dass alle erdenklichen Mittel ergrif-fen werden müssten, wenn die Überführung nicht errichtet werden würde. StR Mag. Raml fordert, dass in Finanzierungsgespräche auch das Stift St. Florian als Grundeigentümer einbezogen werden müsste. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Finanzierungsgespräche eigentlich von vorn herein auszuschließen wären. Die Stadt Steyregg dürfte durch die Überführung in keiner Weise finanziell belastet werden und sie sollte dies auch von Anfang an deutlich erklären. Vzbgm. Mag. Wegschaider informiert darüber, dass er anlässlich eines Gespräches mit LR Hiegelsberger den Standpunkt Steyreggs bereits dargelegt habe. LR Hiegels-berger habe Verständnis gezeigt und die Zusage abgegeben, dass er die Errichtung der Überführung befürworten werde. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die im Amtsbericht enthaltenen Forderungen in die Stellungnahme, die mit den Fraktionsobleuten noch abgestimmt würde, ein-fließen zu lassen. Er lässt darüber abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - ÖVP 9 - - SPÖ 9 - - FPÖ 2 - -

31 - - nicht bei der Abstimmung: -

Der Antrag gilt somit als angenommen.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 17

TOP 5: Stadtgemeinde Steyregg; Teil- bzw. Gesamtauflassung des öffentlichen Weges Parzelle Nr. 1701, KG Lachstatt, BWZ Lachstatt; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis: GZ.: 612-132-2011/Mei/Gu

A m t s b e r i c h t Bei der Vergrößerung des damaligen Touring-Hofes (nun Bauwirtschaftszentrum Lachstatt, Landesin-nung Bau OÖ.) im Jahre 1973 wurde auf einem Teil des dort existierenden öffentlichen Gutes das BWZ erweitert. Leider wurde es damals verabsäumt, dieses Teilstück (lt. Lageplan) aus dem öffent-lichen Gut zu streichen. Darum endet dieser Weg nun lt. Katasterauszug mitten im Gebäude des BWZ Lachstatt! Da dieses Versäumnis bereinigt gehört, sollte zumindest das im beiliegenden Lageplan farblich aus-gewiesene Teilstück A aufgelassen werden. Der gesamte Weg Parz. Nr. 1701, KG Lachstatt ist nur über die Privatstraße des BWZ zu erreichen und endet direkt an der Engerwitzdorfer Gemeindegrenze ebenfalls ohne Anschluss an das öffentliche Wegenetz. Es ergeht daher die Empfehlung an den Gemeinderat, den gesamten Weg aufzulassen und in den Privatbesitz der Landesinnung Bau OÖ. zu überschreiben, da der Weg für die Stadtge-meinde Steyregg keinerlei Nutzen hat. Außerdem müsste rein theoretisch bei jeder Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahme an dem öf-fentlichen Weg um Zufahrtserlaubnis über den Privatweg des BWZ angefragt werden. Weiters würden nur für die Auflassung des Teilstückes A wiederum Kosten für die Festlegung und Vermessung der dann erforderlichen, neuen Grenzpunkte anfallen. Steyregg, 4.5.2011 Gusenbauer

* * * Der Bürgermeister informiert, dass Herr Palmetshofer heute am Stadtamt vorge-sprochen habe und bringt dazu folgenden Aktenvermerk zur Kenntnis: GZ.: 612-132/2011/El

A k t e n v e r m e r k Am heutigen Tag hat Herr Josef Palmetshofer am Stadtamt vorgesprochen und ersucht um Mithilfe betreffend öffentlichen Weges Parzelle Nr. 1701, KG Lachstatt über die Liegenschaft des Bauwirt-schaftszentrums in Lachstatt. Herr Palmetshofer erklärt sich mit der Auflassung des Weges dann ein-verstanden, wenn das nördlich gelegene öffentliche Gut Parzelle Nr. 1700, KG Lachstatt, so saniert wird (Aufbringung einer 10 cm Schotterschicht), dass ein ständiges befahren gewährleistet ist. Der Bürgermeister erklärt sich bereit, diesen Vorschlag zu unterstützen und es soll versucht werden, dass das Bauwirtschaftszentrum für die Straßensanierung einen Kostenbeitrag leistet. Steyregg, 19.5.2011 FOI Elias zur Kenntnisnahme: Josef Palmetshofer eh.

* * * StR Grassnigg berichtet, dass Mitglieder seiner Fraktion den Weg besichtigt hätten. Mit der einmaligen Sanierung des Weges wäre er einverstanden, aber es sei zu be-fürchten, dass der Weg durch die vermehrte Benützung durch Mountainbiker, Reiter und Quad-Fahrzeuge sehr bald wieder desolat sein würde.

Page 18: GR-Sitzung am 12.11 · 2017. 12. 11. · Aufhebung des unter Punkt 14 bei der letzten Gemeinderatssitzung am 31. März 2011 gefassten Be-schlusses betreffend Abhaltung von sechs Gemeinderatssitzungen

Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 18

Der Bürgermeister stellt den Antrag, wie im Aktenvermerk vorgeschlagen vorzuge-hen und lässt darüber abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - ÖVP 9 - - SPÖ 9 - - FPÖ 2 - -

31 - - nicht bei der Abstimmung: -

Der Antrag gilt somit als angenommen.

TOP 6: Stadtgemeinde Steyregg; Genehmigung des Berichts der Prüfungsausschuss- sitzung vom 29. März 2011; Beratung und Beschlussfassung GR Gupfinger bringt folgenden Amtsbericht und den Bericht der Prüfungsaus-schusssitzung vom 29. März 2011 zur Kenntnis: GZ.: 004-40/2011/Sti

A m t s b e r i c h t Laut § 91 Abs.3 GemO 1990 sind die Ergebnisse der Prüfungsausschusssitzungen dem Gemeinderat vorzulegen. Der Bericht folgender Sitzung muss aus diesem Grund noch vom Gemeinderat zur Kennt-nis genommen werden:

Prüfungsausschusssitzung am 29. März 2011 Tagesordnungspunkte dieser Sitzung waren die Prüfung der Endabrechnung Bahnkreuzung Windegg, eine stichprobenartige Kontrolle einer GPS-Auswertung und die Definition der Prüfungsziele für 2011. Der Obmann des Prüfungsausschusses bringt dazu einen entsprechenden Bericht ein. Steyregg, 28.4.2011 Stingeder

I. Bericht mit Anträgen des Prüfungsausschusses

an den Gemeinderat gemäß § 91 Abs. 3 OÖ. Gemeindeordnung 1990 1. Bahnkreuzung Windegg – Endabrechnung; Beratung und Beschlussfassung Da jetzt endgültig die Schlussrechnung der Fa. Alpine (Restbetrag Eur 31.610,10) sowie die Rechnung für die Vermessungskosten der Fa. Lipp (Eur 3.835,96) und auch die Grundablösekosten (Eur 5.760,-) vorliegen und zum Teil auch bereits bezahlt sind, kann eine endgültige Abrechnung vorgelegt werden. Für das Bauvorhaben Bahnkreuzung Windegg – Verbreiterung der Windegger Gemeindestraße wurde daher insgesamt ein Gesamtbetrag von € 464.992,63 geleistet. 1. Die ursprünglichen Angebotssummen (inkl. MWSt.) lauteten wie folgt: Fa. Schimetta Planungskosten € 6.970,56 Fa. Strohhäusl Statische Berechnung € 8.160,00 Fa. Alpine Böschungssicherung € 202.223,03 Fa. STRABAG Erd- und Straßenbauarbeiten € 74.206,72 Fa. Angerlehner Felsabtrag € 126.160,07 Gesamtsumme € 417.720,38

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 19

2. Verrechnet wurde von den Firmen nach tatsächlichem Aufwand folgendermaßen: Fa. Schimetta Planungskosten € 7.305,12 Fa.Strohhäusl Statische Berechnung € 8.160,00 Fa. Alpine Böschungssicherung € 211.212,74 Fa. STRABAG Erd- und Straßenbauarbeiten € 142.314,59 Fa. Angerlehner Felsabtrag € 59.083,58 Gesamtsumme € 428.076,03 Zuzüglich Zusatzkosten (siehe Pkt. 3) € 36.916,60 Gesamtkosten Bauvorhaben € 464.992,63 Kurz nochmals die Abweichungen zu den Angebotssummen, welche bereits bei der Sitzung am 16. September 2011 behandelt wurden: Differenz Fa. Schimetta: zusätzliche Nebenkosten Differenz Fa. Alpine: Erhöhter Aufwand im Bereich der Stiege, da unerwarteter Felsabtrag durchzufüh-ren war. Auch musste an anderen Stellen teilweise Mehraufwand beim Felsabtrag geleistet werden. Differenz Fa STRABAG: Die Erhöhung der Rechnungssumme im Vergleich zum Angebot ergibt sich aus der zusätzlichen Herstellung einer Asphaltmulde rechtsseitig im Bereich der Betonspritzmauer sowie der Aufbringung einer Deckschicht auf der „alten“ Kreuzungszufahrt (nunmehr Sackgasse zur Liegenschaft Mayerhofer, etc.) die aufgrund der Bauarbeiten saniert werden musste. Weiters wurde der Fa. STRABAG (nach Rücksprache mit der Fa. Angerlehner) der Auftrag erteilt, die Pflasterungsar-beiten (Leistensteine, etc.) sowie die Asphaltierung des Unterführungs-Abschnittes, die eigentlich im Auftrag der Fa. Angerlehner enthalten gewesen wären, im Sinne der Wirtschaftlichkeit (nur eine As-phalt-Partie, ein Fertiger, etc. …) durchzuführen. Differenz Fa. Angerlehner: Erklärung siehe Fa. STRABAG 3. Folgende Zusatzkosten (inkl. MWSt.) fielen im Laufe des Bauvorhabens an: Fa. Rabmer, Sofortmaßnahme € 10.508,26 Leitschienen u. Leitschienenmontage € 7.730,77 Zusatztreppe € 1.664,75 Beweissicherung Fam. Herein € 409,34 Eigenleistungen Bau- und Wirtschaftshof € 2.540,40 Sonst. Leistungen (Straßenbel., Böschung begr.) € 2.467,12 Hanl, Ablöse Bäume € 2.000,00 Vermessungskosten Fa. Lipp € 3.835,96 Grundabtretungskosten Hanl, Wasner € 5.760,00 Gesamtsumme € 36.916,60 Bisher sind für das BVH Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von € 120.000,00 sowie Landeszu-schüsse von € 40.000,00 geflossen. Für die Jahre 2011 und 2012 werden noch jeweils € 60.000,00 an Bedarfszuweisungsmittel erwartet. Die Einnahmen aus Bedarfszuweisungs- und Landesmittel betra-gen dann insgesamt € 280.000,--. Nach Abzug der bereits in der Sitzung vom 16. September 2011 angesprochenen Gemeindeleistung in Höhe von € 120.000,-- verbleibt in der Gemeinde ein zusätzli-cher Finanzierungsbedarf in der Höhe von 64.992,63. Der Obmann stellte den Antrag, dem Gemeinderat zu empfehlen bzw. mitzuteilen, dass nach Vorlie-gen der endgültigen Endabrechnung des Bauvorhabens Bahnkreuzung Windegg die Gesamtkosten Eur 464.992,63 betragen. Abzüglich der zugesagten BZ- und LZ-Mittel in Höhe von insgesamt Eur 280.000,-- verbleibt ein von der Gemeinde zu finanzierender Betrag in Höhe von Eur 184.992,63. Da-von wurden mit GR-Beschlüssen Eur 120.000,-- bereits beschlossen. Weitere Eur 57.000,-- wurden aufgrund einer vorläufigen Abrechnung nachträglich vom Gemeinderat am 30.09.2010 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses genehmigt, sodass noch ein offener Betrag in Höhe von Eur 7.992,63 vom Gemeinderat zu genehmigten ist. Abschließend weist der Prüfungssausschuss auf seine Empfehlung in der Sitzung vom 09.11.2011 und auf die Ausführungen im Rechnungshofbericht vom Dezember 2006, Seite 24, hin und erwartet hinkünftig die Einhaltung dieser Maßnahmen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

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2. Winterdienst – stichprobenartige Kontrolle einer GPS-Auswertung für einen bestimmten Tag (10. Dezember 2010); Beratung und Beschlussfassung

Eine stichprobenartige Kontrolle einer GPS-Auswertung für den 10. Dezember 2010 konnte nicht durchgeführt werden. Dem Ausschuss wurden daher Nachweise in Form von Lieferscheinen vorgelegt, wo im Falle der Firma Cityschnee zum Teil der Firmenname, der Name des Fahrers, die Fahrtstrecke, die Gegenzeichnung etc. fehlten. Bei den Lieferscheinen der Firma Honeder wurde dies bis auf die Gegenzeichnung ordnungsgemäß durchgeführt. Eine zumindest wöchentliche Gegenzeichnung zur Kontrolle der Lieferscheine durch den zuständigen Gemeindebedienteten wäre daher im Sinne des Prüfungsausschusses. Der Obmann stellte den Antrag, dem Gemeinderat mitzuteilen, dass eine stichprobenartige Kontrolle einer GPS-Auswertung für den 10. Dezember 2010 nicht durchgeführt werden konnte, da die GPS-Auswertungen nicht mehr Inhalt des Vertrages sind. Andererseits sind Lieferscheine der Fa. City-schnee in den Sitzungsunterlagen vorgelegt worden, welche erhebliche Mängel aufwiesen und daher eine neuerliche Überprüfung als notwendig erscheinen lassen. Die Unterlagen der Firma Honeder sind als in Ordnung befunden worden. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 3. Definition der Prüfungsziele für 2010 und Terminfestlegungen; Beratung und Beschlussfassung Die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses (2.Quartal 2011) findet am 10. Mai 2011 um 19:00 Uhr statt. Folgende Tagesordnungspunkte wurden vereinbart:

- Überprüfung der von der Pfarrcaritas vorgelegten Abrechnung 2010 für den Kindergarten Steyregg samt Exposituren Steyregg und Plesching und die Kinderkrippe Plesching; Beratung und Beschlussfassung

- Überprüfung der freiwilligen Ausgaben der Gemeinde ohne Sachzwang im Rechnungsab-schluss 2010 in Hinblick auf die Einhaltung des Eur 15,-- Erlasses des Landes OÖ., Beratung und Beschlussfassung

- Überprüfung der Lohnkosten- und Personalentwicklung aller im Dienstverhältnis der Ge-meinde stehenden Bediensteten in den Jahren 2005 – 2010 (inkl. Vergleichszahlen pro 1000 Einwohner); Beratung und Beschlussfassung

Bezüglich der Termine und Themen für die Sitzungen des 3. und 4. Quartals wurden vorerst keine ge-nauen Vereinbarungen getroffen. Es ist jedoch geplant, aus dem Landesrechnungshofbericht Punkte herauszuarbeiten, um diese bei der Sitzung im 3. Quartal zu behandeln. Weitere Prüfungsvorschläge waren die Prüfung des Nachtragsvoranschlages 2011, eine umfassende Prüfung der Dienstverträge aller Gemeindebediensteten sowie die Prüfung der Winterdienstsaison 2010/2011. Der Obmann stellte den Antrag, den teilweise erstellten Sitzungsplan anzuerkennen und dem Gemein-derat zur Kenntnis zu bringen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Obmann stellte den Antrag, über den gemeinsam erstellten Bericht abzustimmen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Prüfungsausschuss stellt den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

* * * GR Gupfinger stellt den Antrag, das Protokoll der Prüfungsausschusssitzung vom 29. März 2011 zur Kenntnis zu nehmen. Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag abstimmen.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 21

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - ÖVP 9 - - SPÖ 9 - - FPÖ 2 - -

31 - - nicht bei der Abstimmung: -

Der Antrag gilt somit als angenommen.

TOP 7: Stadtgemeinde Steyregg; Änderung des Dienstpostenplanes; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis: Gz.: 011-0/2011/Ju

A m t s b e r i c h t Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Stadtgemeinde Steyregg vom 11. November 2010 wird die Reinigung in den Schulen wieder mit Eigenpersonal durchgeführt. Dienstposten wurden aus-geschrieben, die Objektivierung ist abgeschlossen und es soll ab 16. August 2011 mit der Reinigung mit eigenem Personal gestartet werden. Es sind daher auch die entsprechenden Dienstposten im Dienstpostenplan zu schaffen. Aus diesem Grund ist die Schaffung von sechs Dienstposten, Bewer-tung alt VB II/p5, Bewertung neu GD 25.1, mit je 50 % Beschäftigungsausmaß zu beschließen. Der Mitarbeiterstand erhöht sich somit um 3 Personaleinheiten von 29,42 Personaleinheiten auf 32,42 Personaleinheiten. Weiters war es aufgrund des veränderten Tätigkeitsbildes notwendig, den Dienstposten P1 I-IV – GD 18.1 neu zu beschreiben. Aufgrund der neuen Arbeitsplatzbeschreibung und um für den Dienst-posteninhaber OOff. Klaus Wöckinger die bestmögliche Beförderung zu wahren, ist dieser Dienst-posten von P 1 I-IV – GD 18.1 Vorarbeiter auf P1 I-IV GD 17.2 Partieführer aufzuwerten. Gleichermaßen ist aufgrund einer neuen Arbeitsplatzbeschreibung der Dienstposten VBII/p4 – GD 23.1 angelernte Arbeiterin Dienstposteninhaberin Inge Mösinger auf VBII/p3 – GD 21.8 Führung einer Schulausspeisung aufzuwerten. Steyregg, 12.5.2011 Jungbauer

* * * Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Dienstpostenplan in der im Amtsbericht beschriebenen Weise abzuändern und lässt darüber abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 10 - - ÖVP 7 - - SPÖ 9 - - FPÖ 2 - -

28 - - nicht bei der Abstimmung: Matschl, Auinger-Pfund, Wieshofer

Der Antrag gilt somit als angenommen.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 22

Der Bürgermeister nimmt nun die Dringlichkeitsanträge in Behandlung:

Dringlichkeitsantrag Nr.1 Gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit die Dringlichkeit zuzu-erkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung vor dem Punkt „Allfälliges“ zu behandeln: „Stadtgemeinde Steyregg; Windegger Straße, neue Bahnunterführung Windegg – Änderung der Fläche des öffentlichen Gutes – grundbücherliche Durchführung der Planurkunde des DI. Volker Lipp vom 16. Mai 2011, GZ.: 4358B gemäß § 15 der Sonderbestimmungen des Liegen-schaftsteilungsgesetzes; Beratung und Beschlussfassung“ Begründung: Die vorliegende Angelegenheit wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung behandelt. Bei der Übernahme des Trennstückes 4 (im Plan grün dargestellt) hätte auch die, aus Richtung Linz kommend links liegende Böschung inkl. der Böschungssicherung übernommen werden sollen. Da diese Bö-schung seitens der Gemeinde aufgrund der bei der zukünftigen Erhaltung immensen Kostenintensivität nicht übernommen werden kann, bleibt das Trennstück 4 im Besitz der ÖBB und wird mit einer eige-nen Parzellennummer versehen. Die Erhaltung der darauf befindlichen Straße wird natürlich durch die Stadtgemeinde Steyregg übernommen. Daher wird der Gemeinderat ersucht, den alten Beschluss aufzuheben und den neuen Teilungsplan des DI. Lipp zu beschließen. Steyregg, 16. Mai 2011 Bürgermeister Josef Buchner

* * * Der Bürgermeister bringt dazu folgenden Amtsbericht zur Kenntnis: Die Sonderbestimmungen des § 15 Liegenschaftsteilungsgesetzes schreiben vor, dass jede Verände-rung des öffentlichen Gutes einen Gemeinderatsbeschluss erforderlich macht. Dieser Beschluss ist Grundlage für den Antrag auf grundbücherliche Durchführung beim zuständigen Vermessungsamt. Im konkreten Fall geht es um die neue Bahnunterführung in Windegg, bzw. Windegger Straße. Der Gemeinderat möge nun beschließen, den Plan des DI. Volker Lipp vom 16. Mai 2011, GZ.: 4358B, der die lastenfreie Übernahme des Trennstückes 1 mit einer Fläche von 512 m² aus dem Grundstück 717, KG Steyregg, EZ 83, Eigentümer Leopold Wasner, des Trennstückes 12 mit einer Fläche von 18 m² aus dem Grundstück 727/2, KG Steyregg, EZ 157, Eigentümer Anton Hanl, des Trennstückes 5 mit einer Fläche von 880 m² aus dem Grundstück 758/4, KG Steyregg, EZ 157, Eigentümer Anton Hanl, des Trennstückes 6 mit einer Fläche von 53 m² aus dem Grundstück 754/2, KG Steyregg, EZ 824, Eigentümer Anton Hanl, des Trennstückes 7 mit einer Fläche von 51 m² aus dem Grundstück 749/1, KG Steyregg, EZ 84, Eigentümer Wagner Gerhard, des Trennstückes 8 mit einer Fläche von 6 m² aus dem Grundstück 729/2, KG Steyregg, EZ 1063, Eigentümer Wagner Roman, des Trenn-stückes 9 mit einer Fläche von 4 m² aus dem Grundstück 728, KG Steyregg, EZ 1063, Eigentümer Wagner Roman, des Trennstückes 10 mit einer Fläche von 26 m² aus dem Grundstück 727/2, KG Steyregg, EZ 157, Eigentümer Hanl Anton sowie des Trennstückes 22 mit einer Fläche von 1 m² aus dem Grundstück 749/1, KG Steyregg, EZ 84, Eigentümer Wagner Gerhard zu genehmigen. Weiters ist der Wegfall des Trennstückes 15 mit einer Fläche von 20 m² zum Grundstück 725/3, KG Steyregg, EZ 157, nunmehriger Eigentümer Hanl Anton, des Trennstückes 20 mit einer Fläche von 38 m² zum Grundstück 749/1, KG Steyregg, EZ 84, nunmehriger Eigentümer Wagner Gerhard des Trennstückes 11 mit einer Fläche von 7 m² zum Grundstück 727/2, KG Steyregg, EZ 157, nunmehri-ger Eigentümer Hanl Anton, des Trennstückes 17 mit einer Fläche von 22 m² zum Grundstück 725/3, KG Steyregg, EZ 157, nunmehriger Eigentümer Hanl Anton und des Trennstückes 21 mit einer Fläche von 12 m² zum Grundstück 749/1, KG Steyregg, EZ 84, nunmehriger Eigentümer Wagner Gerhard zu genehmigen und den Antrag auf Veranlassung der grundbücherlichen Durchführung dieses Planes beim Vermessungsamt Linz gemäß § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes zu stellen. Steyregg, 16.5.2011 Gusenbauer

* * *

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 23

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den neuen Teilungsplan von DI. Lipp zu ge-nehmigen und den entsprechenden Antrag auf grundbücherliche Durchführung beim Vermessungsamt Linz einzubringen. Er lässt darüber abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - ÖVP 9 - - SPÖ 9 - - FPÖ 2 - -

31 - - nicht bei der Abstimmung: -

Der Antrag gilt somit als angenommen.

Dringlichkeitsantrag Nr. 2 SPÖ-Gemeinderatsfraktion SPÖ StR Peter Grassnigg Die Steyreggpartei Villagarten 1 4221 Steyregg Steyregg, 18. Mai 2011 0664 / 54 25 504

DRINGLICHKEITSANTRAG Die Unterfertigten Mitglieder des Gemeinderates stellen gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand Aufhebung des unter Punkt 14 bei der letzten Gemeinderatssitzung am 31. März 2011 gefassten Be-schlusses betreffend Abhaltung von sechs Gemeinderatssitzungen pro Jahr mit der Einschränkung auf Auszahlung des Sitzungsgeldes für nur vier Sitzungen in den Jahren 2011 und 2012 wegen Rechtswid-rigkeit in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2011 aufzunehmen und begründet die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt: Ein Verzicht auf Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen ist gemäß § 34 Abs. 8 OÖ. GemO 1990 nur unter den dort explizit angeführten Bedingungen möglich. Diese sind im Anlassfall nicht ge-geben. Ein Generalbeschluss auf Verzicht von Sitzungsgeldern, der alle Mitglieder des Gemeinderates umfasst, die Sitzungsgelder beziehen, widerspricht ebenfalls der Rechtslage. Ergänzend dazu wird festgestellt, dass sechs Mitglieder des Gemeinderates von den in der Begrün-dung für den Beschluss angeführten „Sparmaßnahmen“ nicht betroffen sind, wodurch das Gleichheits-prinzip verletzt wurde. Es wird beantragt, den am 31. März 2011 unter Punkt 14 gefassten Beschluss aufzuheben und zur bisherigen Gepflogenheit von mindestens sechs Sitzungen pro Jahr inklusive Auszahlung der Sit-zungsgelder zurückzukehren.

Peter Grassnigg eh. Günter Gintenreiter eh. Ing. Dieter Ehrengruber eh. Andrea Pischulti eh. Rudolf Simbrunner eh. Ing. Paul Mader eh. Gabriela Neulinger eh.

* * *

Der Bürgermeister erinnert, dass er aus Sparsamkeitsgründen versucht habe, mit weniger Sitzungen im Jahr auszukommen. StR Mag. Raml habe dann den Vorschlag unterbreitet, dass zwar weiterhin sechs Gemeinderatssitzungen pro Jahr abgehalten werden sollten, aber bei zwei Sitzungen auf das Sitzungsgeld verzichtet werden könnte. Dies sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich und er nehme dies auch emotionslos zur Kenntnis.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 24

Der Bürgermeister lässt über den von der SPÖ-Fraktion gestellten Antrag, den Be-schluss des Gemeinderates vom 19. Mai 2011 betreffend den Verzicht auf Sitzungs-gelder aufzuheben, abstimmen.

B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

SBU 11 - - ÖVP 9 - - SPÖ 9 - - FPÖ 2 - -

31 - - nicht bei der Abstimmung: -

Der Antrag gilt somit als angenommen.

TOP 8: Allfälliges a) Der Bürgermeister berichtet über das erfreuliche Ergebnis betreffend die

„Grünzonenverordnung Linz – Umland“ der überörtlichen Raumordnung, da noch etwas nachverhandelt werden konnte und bringt den entsprechenden Amtsver-merk zur Kenntnis:

Amtsvermerk betreffend Verordnung

Raumordnungskonzept Linz – Umland (Grünzonenverordnung) Am 2. Februar 2011 hat die Gemeindevertretung von Steyregg unter Anwesenheit aller Fraktions-führer mit der überörtlichen Raumordnung (DI. Mandlbauer und DI. Meier) betreffend obige Grün-zonenverordnung jene Bereiche im Gemeindegebiet von Steyregg verhandelt, die aus dem Grün-zonenplan herausgenommen werden sollen, um eine zukünftige Entwicklung von Steyregg zu er-möglichen. Heute, am 16. Mai 2011 hat Herr DI. Mandlbauer dem Bürgermeister telefonisch über die verbind-liche Erledigung der Wünsche der Gemeinde, die später auch schriftlich erfolgen wird, wie folgt be-richtet: 1. Eine Bauparzelle (Antragsteller, Ehegatten Wieshofer) südlich der Liegenschaft Wimmer und

gegenüber Liegenschaft Honeder, in der Bergsiedlung wird aus der Grünzone herausgenom-men.

2. Die kleine Fläche im Bereich der Liegenschaften Hanneder und Honeder und der Siedlung Im Reith wird ebenfalls aus der Grünzone herausgenommen.

3. Die Verbindung der oberen und der unteren Bergsiedlung, zwischen den Liegenschaften Hofer und Fischer und der Siedlung Im Reith, nördlich der Bergsiedlungsstraße wird ebenfalls aus der Grünzone herausgenommen.

4. Die Fläche südlich der Liegenschaft Auer oberhalb der Siedlung im Dörfl bis zu den so genann-ten Lehner-Gründen wird ebenfalls aus der Grünzone herausgenommen. Sämtliche Flächen nördlich der so genannten Auer-Gründe in der Bergsieldung (Eigentümer Salm-Reifferscheidt) werden nicht aus der Grünzone herausgenommen.

5. Die Fläche der so genannten Ransmayr-Gründe am Beginn der Siedlung Im Weih wird nicht aus der Grünzone herausgenommen.

6. Die Grundstücke des Liegenschaftsbesitzers Höfler in Obernbergen werden nicht aus der Grünzone herausgenommen.

7. Die Fläche gegenüber des so genannten Wohnparks Hasenberg (Rammer-Gründe) wird im Bereich des Güterweges Holzwinden bis zur Verlängerung der hinteren Bauplatzgrenze der Liegenschaft Wosmik aus den Grünzonen herausgenommen. Der restliche dahinter liegende Teilbereich wird nicht aus der Grünzone herausgenommen. Die östlich gelegenen Flächen der so genannten Gusenbauer-Gründe werden auch nicht aus der Grünzone herausgenommen.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 25

8. Im Bereich der Ortschaft Hasenberg werden geringfügige Flächen zur Abrundung (inklusive Pleiner) aus den Grünzonen herausgenommen.

9. Im Bereich Pulgarn werden alle von der Gemeinde beantragten Flächen aus der Grünzone he-rausgenommen.

10. Im Bereich Holzwinden wird die beantragte Fläche für eine zweite Häuserreihe hinter den bestehenden Liegenschaften Huemer, Stingeder und Wöckinger nicht aus den Grünzonen he-rausgenommen. Die gegenüberliegende Fläche (Lückeschluss im Siedlungsbereich zwischen den Liegenschaften Huemer und Peterseil) wird aus der Grünzone herausgenommen.

11. Die Fläche (Eigentümer Wasner) im Bereich oberhalb der Siedlung Am Hohlweg wird aus der Grünzone herausgenommen, jedoch die Flächen östlich davon (Eigentümer Hanl Hubert und Hanl Anton) verbleiben in der Grünzone.

12. Die Zwischenbereiche im Gewerbegebiet in der Linzer Straße bzw. Windegg werden aus der Grünzone herausgenommen.

13. Die Fläche im südlichen Anschluss an die Langfeldstraße und Mitterleitenweg in Plesching wird aus der Grünzone herausgenommen.

14. Die beantragte Fläche in Plesching Am Pfenningberg (Eigentümer Landl) wird nicht aus der Grünzone herausgenommen.

Diese Festlegungen der überörtlichen Raumordnung werden an den Ortsplaner zur Umsetzung für den Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes weitergegeben.

* * *

b) Der Bürgermeister informiert über die Einladung von Stadtpfarrer Pater Peter

Mangatt zur Teilnahme am Fronleichnamsfest am Donnerstag, 23. Juni 2011. c) Der Bürgermeister verliest folgenden Aktenvermerk:

A k t e n v e r m e r k Am Freitag, den 25. März 2011 ist im gesamten Gemeindegebiet von Steyregg ein Stromausfall gewesen. Es wurde eine 30 kV-Leitung durch die Firma Knoll aus Perg beschädigt und es kam da-her zu diesem ca. halbstündlichen Stromausfall an diesem besagten Tag. Herr Schuster informierte mich am darauf folgenden Montag, dass die Eingangstüre zur Musik-schule nicht mehr funktioniere. Ich gab der Firma Dorma den Auftrag, diese Störung zu beheben. Bei dieser Störungsbehebung wurde mir von der Firma Dorma mitgeteilt, dass durch den Strom-ausfall eine Überspannung entstand und daher die Steuerungseinheit der Eingangstüre zerstört wurde. Es wurde ein Angebot von € 4.580,-- exkl. MWSt. für den Austausch der Steuerung gelegt. Ich kontaktierte die Versicherungen (Firmen Select, Grazer Wechselseitige und Allianz), ob dieser Schaden abgedeckt sei. Es wurde mir mitgeteilt, dass keine Versicherungsdeckung für diesen Schadensfall besteht und wir leider für den Schaden selber aufkommen müssen. Der Amtsleiter kontaktierte diesbezüglich unseren Rechtsanwalt Dr. Nöbauer, auch dieser bestätigte die Aussagen der Versicherungen, dass dieser Schaden nicht abgedeckt ist. Es wurde von mir dann am 6. April 2011 der Auftrag an die Firma Dorma erteilt, diesen Schaden zu beheben. Die Reparatur wurde bereits am 7. April 2011 durchgeführt und erledigt. Steyregg, 7.4.2011 FOI Elias Ergänzung: Bitter, aber unvermeidlich. Der Schaden wäre nur im Rahmen einer Elektrogeräte-Zusatzversiche-rung abgedeckt worden, die allerdings sehr teuer ist. Die Verkettung unglücklicher Umstände ist hoffentlich ein Einzelfall. Steyregg, 8.4.2011 AL Heuschober

* * *

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 26

d) Der Bürgermeister berichtet, dass das Land Oberösterreich nun endlich die Verordnung für die Gewichtsbeschränkung auf dem Güterweg Pfenningberg er-lassen habe.

e) Der Bürgermeister informiert darüber, dass der OÖ. Landtag am 2. Mai 2011 die

Petitionen von 28 Gemeinden betreffend Übernahme der Mehrkosten wegen des beitragsfreien Kindergartenjahres an Frau LRin Mag. Doris Hummer übermittelt habe. Er bemerkt, dass das Wort „Petition“ die Gemeinden somit zu „Bittstellern“ degradiert, der Widerstand in vielen Gemeinden jedoch wachsen wird.

f) Der Bürgermeister teilt mit, dass bezüglich der weiteren Vorgangsweise im Pro-

zess betreffend den Liftunfall am 16. Juni 2011 um 16 Uhr eine Besprechung am Stadtamt mit Dr. Nöbauer stattfinden wird. Die Fraktionsobleute seien zur Teil-nahme eingeladen.

g) Der Bürgermeister berichtet darüber, dass er eine Einladung von Landesrat

Hiegelsberger erhalten habe, gemeinsam mit „ÖVP-Spitzenvertretern“ einen Be-sprechungstermin in St. Martin im Innkreis wahrzunehmen. Nachdem er diese Einladung mit dem Hinweis, dass er es gewöhnt sei, Besprechungstermine bei Landesräten immer mit Vertretern aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wahrzunehmen, abgelehnt habe, sei er heute davon informiert worden, dass so-wohl Vzbgm. Mag. Wegschaider als auch StR Grassnigg diesen Besprechungs-termin wahrgenommen hätten. Bezüglich Vzbgm. Mag. Wegschaider habe er da-für ja noch Verständnis, da dieser die ursprüngliche Einladung auch erhalten habe. StR Grassnigg, den er eigentlich vor der unsauberen Vorgangsweise des Landesrates schützen habe wollen, habe offenbar nicht erkannt, dass seine Teil-nahme an der Besprechung eher als merkwürdig zu interpretieren sei. Ungeachtet dessen werde er weiter einen Besprechungstermin bei LR Hiegelsberger fordern. StR Grassnigg erklärt, dass er auf Nachfrage vom Landesrat eingeladen worden sei.

h) Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Wasserrechtsverhandlung betref-

fend die Geländeerhöhungen in Pulgarn heute stattgefunden habe. i) GR Gumpinger regt an, dass auf der Parkverbotstafel beim Postpartner Elektro

Stingeder eine Zusatztafel „gilt nur während der Geschäftszeiten“ angebracht wird, damit diese Parkplätze am Wochenende und außerhalb der Geschäftszeiten für die Allgemeinheit benützbar sind. Der Bürgermeister verweist auf die kommende Verkehrsbegehung durch die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung.

j) GR Gumpinger kritisiert, dass die 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung bei

der Stadteinfahrt über die Holzwindener Straße relativ weit oben vor der Ortstafel angebracht worden sei und regt eine Änderung an. Der Bürgermeister sagt zu, die Situierung überprüfen zu lassen.

k) StR Grassnigg weist auf die Wiedereröffnung der so genannten Weiß-Kapelle

am 20. Mai 2011 in Pulgarn hin und lädt die Mitglieder des Gemeinderates dazu ein.

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Gemeinderat 19.5.2011 - Seite 27

l) Frau GR Auinger-Pfund lädt namens des Kulturausschusses zur Pfenning-bergroas am 5. Juni 2011 und zum Kabarett „Aktion Schaf“ am 8. Juni 2011 im Stadtsaal ein.

m) GR-Ersatz Haider erinnert an den Frühschoppen am 19. Juni 2011, dessen

Reinerlös für den Pfarrhofneubau gespendet würde.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister die Sitzung um 22.30 Uhr.

Vorsitzender:

Bürgermeister Josef Buchner

Schriftführung:

AL Helmut Heuschober FOI Brigitte Hartl

Die vorliegende Verhandlungsschrift wurde in der Gemeinderatsitzung am 30. Juni 2011 ge-nehmigt.

Vorsitzender:

Josef Buchner

Bestätigung über das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift:

Mitglied der SBU-Gemeinderatsfraktion:

StR Claudia Kraupatz

Mitglied der SPÖ-Gemeinderatsfraktion:

StR Peter Grassnigg

Mitglied der ÖVP-Gemeinderatsfraktion:

StR Mag. Markus Raml

Mitglied der FPÖ-Gemeinderatsfraktion:

GR Irma Himmelbauer