Grenzwerte – Ableitung und Bedeutung für den Arbeitsschutz · Grenzwerte – Ableitung und...
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Grenzwerte –
Ableitung und Bedeutung
für den ArbeitsschutzSymposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
22. September 2009, Heidelberg
Dr. Stefan Engel, Prof. Dr. Herbert Bender
Gefahrstoffmanagement
22.09.2009 2
Grenzwerte –Ableitung und Bedeutung für den ArbeitsschutzIn den nächsten Minuten …
Gefahrstoffmanagement
� Arbeitsplatzgrenzwerte: Ableitung, Quellen und deren BedeutungAGWs, IOELVs und BOELVs
� Grenzwerte für kanzerogene und mutagene Arbeitsstoffe
� Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzept
Akzeptanz- und Toleranzrisiko
22.09.2009 3
Expositionsbewertung:Grenzwerte als BeurteilungsmaßstabWie sicher ist sicher ?
Gefahrstoffmanagement
Sicherheit Gefahr
Grenzwert< Grenzwert > Grenzwert
mögliche Risikominderung
notwendigeRisikominderung
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Luftgrenzwerte als Bewertungsmaßstäbe zur Beurteilung der inhalativen Exposition… aber mit welcher Relevanz ?
Gefahrstoffmanagement
MAK-Werte
AGW-Werte
NIK-Werte
IDLH-Werte
AEGL-Werte
ERPG-Werte
AETL-Werte
TEEL-Werte
IOELV-Werte
BOELV-Werte
ARW-Werte
STEL-Werte
internationale Grenzwerte
TRK-WerteDNEL-Werte
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Grenzwerte als Bewertungsmaßstäbe zur Beurteilung der inhalativen Expositionin Deutschland verbindlich …
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AGW-Werte
BOELV-Werte
MAK-Werte
STEL-WerteNIK-Werte
AEGL-Werte
ERPG-Werte
IDLH-Werte
AETL-Werte
TEEL-Werte
IOELV-Werte
ARW-Werte
internationale Grenzwerte
TRK-WerteDNEL-Werte
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ArbeitsplatzgrenzwerteAGWs
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§3, Abs.6 GefStoffV:
Der Arbeitsplatzgrenzwert ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der
� akute oder� chronisch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit
im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.
Arbeitsplatzgrenzwerte sind� Schichtmittelwerte bei täglich 8-stündiger Exposition� an 5 Tagen pro Woche� während der Lebensarbeitszeit.
Expositionsspitzen sind gemäß des Kurzzeitwertkonzepts zu be-urteilen.
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte:
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TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
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� zum 01.01.2006 Zäsur bei den Arbeitsplatzgrenzwerten in Deutschland(Auslöser: Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in 2005)
� Die GefStoffV kennt nur noch gesundheitsbasierte Arbeitsplatz-grenzwerte (AGW).
� Die Technischen Richtkonzentrationen (TRK-Werte) für kanzero-gene und mutagene Stoffe sind ausgesetzt worden.(Ausnahmen: Benzol, Vinylchlorid und Hartholzstaub (EU))
� Halbierung der Anzahl gesetzlicher Grenzwerte (ca. 300 anstatt ca. 650)
� Bemühungen um Abgleich mit den Werten der MAK-Liste der DFG
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ArbeitsplatzgrenzwerteIndicative Occupational Exposure Limit Values(IOELV)
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� empfohlene Grenzwerte entsprechend der Agentienrichtlinie 98/24/EG� gesundheitsbasierte Grenzwerte, die messtechnisch überwachbar
sein müssen
� gesundheitsbasiert
� keine zwingende Übernahme als nationale Grenzwerte� müssen bei der nationalen Festlegung berücksichtigt werden
� Abweichungen zu niedrigeren und höheren Werten sind zulässig� 91/322/EWG: 27 Stoffe (alte Grenzwertrichtline)� 2000/39/EG (1. Grenzwertrichtlinie)� 2006/15/EG (2. Grenzwertrichtlinie)
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Ableitung gesundheitsbasierter Arbeitsplatz-grenzwerteGrundlage:Technical Guidance Document on Risk Assessment
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"Range Finder"zur Definition
der Dosisgruppen,ggf. subakute Studie
Tierversuche
subchronische Studiemit mehreren Dosisgruppen
(i.A. oral, an der Ratte)
Tierversuche
experimentelle Ableitungdes NOAEL für die Ratte
Tierversuche
theoretische Ableitungder Wirkschwellefür den Menschen
Sicherheitsfaktor 2 - 225
� Pfad-Extrapolation:oral auf inhalativ (SF 2-5)
� Intraspezies-Extrapolation:Ratte auf Mensch (SF 1-5)
� Interspezies-Extrapolation:Individuum auf Ensemble (SF 1-3)
� Zeitextrapolation:subchronisch auf chronisch (SF 1-3)
dient als Grundlagezur Festelegung eines
Arbeitsplatzgrenzwerts (AGW)
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Expositionsbewertung:Grenzwerte als BeurteilungsmaßstabWie sicher ist sicher ?
Gefahrstoffmanagement
Sicherheit Gefahr
Grenzwert< Grenzwert > Grenzwert
mögliche Risikominderung
notwendigeRisikominderung
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ArbeitsplatzgrenzwerteBinding Occupational Exposure Limit Values(BOELV)
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� empfohlene Grenzwerte für Stoffe, für die� kein gesundheitsbasierter Wert aufgestellt werden kann oder� der gesundheitsbasierte Wert technisch nicht einhaltbar ist
� risikobasiert
� höhere nationale Grenzwerte sind nicht zulässig
� technisch begründete Werte nach Art. 16 Krebsrichtlinie 2004/37/EG� Benzol 1 ppm� Vinylchlorid 3 ppm� Hartholzstäube 5 mg/m3
� verbindliche Grenzwerte nach Art. 3 Nr. 4 Agentienrichtlinie 98/24/EG, Anhang 1� anorganisches Blei und seine Verbindungen 0,15 mg/m3
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Grenzwertefür kanzerogene oder mutagene Arbeitsstoffe
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Wie soll bei Stoffen vorgegangen werden, für die keine gesundheits-basierte Wirkschwelle abgeleitet werden kann ?
� Paradigmenwechsel:
� früher: kleinste Menge eines krebserzeugenden Stoffes führen zur Mutation im Erbgut und können Krebs auslösen
� heute: differenzierte Betrachtung des Wirkmechanismus
� nicht gentoxische Kanzerogene (MAK-Liste, Kategorie 4):besitzen eine Wirkschwelle � AGW ist grundsätzlich ableitbar
� gentoxische Kanzerogene (MAK-Liste, Kategorie 5)können eine "quasi-Wirkschwelle" besitzen
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Kanzerogene ArbeitsstoffeMAK-Einstufung: Kategorie 1 - 5
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nicht gentoxischeKarzinogene
haben eine Wirkschwelle
gentoxischeKarzinogene
haben grundsätzlich keine Wirkschwelle
Kategorie 4(nicht gentoxisch)
Kategorie 3(Verdachtsstoffe)
Kategorie 5(gentoxisch)
mit "quasi-
Wirkschwelle"
Kategorie 1, 2(kanzerogen am Mensch,
im Tierversuch)
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Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzeptfür kanzerogene oder mutagene Arbeitsstoffe
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� AGS etabliert 2006 die Projektgruppe Risikoakzeptanz
� Ziele der Projektgruppe:
� Ausarbeitung eines neuen, risikobasierten Grenzwertkonzepts
� Festlegung stoffübergreifender Risikozahlen
� Ableitung von Expositions-Risiko-Beziehungen (ERBs) zur Fest-legung stoffspezifischer Konzentrationswerte
� Ausarbeitung eines begleitenden Maßnahmenkonzepts
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Neues, risikobasiertes GrenzwertkonzeptStoffübergreifende Risikozahlen
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Ausarbeitung von Risikozahlen für kanzerogene Arbeitsstoffe, wie z.B. Asbest, KMF, Quarz, Benzol, etc.
� vernachlässigbares, gesundheitliches Risiko bei Einhaltung der Risiko-zahlen
� "akzeptierte" Risiken:
bei Unterschreitung des Akzeptanzrisikos besteht ein vernachlässig-bares, zusätzliches Risiko am Arbeitsplatz
� "tolerierbare" Risiken:
nicht mehr zulässiges Risiko bei Überschreitung des Toleranzrisikos
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Neues, risikobasiertes GrenzwertkonzeptÜberlegungen zur Höhe von Risikogrenzen
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� Risiko eines tödlichen Unfalls
� je nach Industriebereich: 3 : 1.000 bis 4 : 10.000
� im Mittel (alle Branchen): 1 : 1.000
� Risiko eines Nichtrauchers für Lungenkrebs: ca. 5-10 : 1.000
� Risiken gemäß staatlicher Regelungen im Umwelt-/Lebensmittelbereich:
� Arsen im Trinkwasser (10 µg/l): 5 : 10.000/Lz
� Dioxin in Lebesnmitteln (2pg Teq/kg): 1 : 10.000/Lz
� natürliche Strahelendosis: 1 : 1.000/Lz
� diskutierte Luftgrenzwerte für Kanzerogene (in NL): 1 : 10.000/Lz bis zu 1.000.000/Lz
Quelle: Bekanntmachung 910 des BMAS (Juni 2008)
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Neues, risikobasiertes GrenzwertkonzeptRisiken bei Röntgenuntersuchungenbei einmaliger Untersuchung
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� Hand, Zahn, Knochendichtemessungen 1 : 10.000.000
� Ellenbogen, Knie 1 : 1.000.000
� Lunge, Halswirbelsäule, Schädel 1 : 100.000
� Brustwirbelsäule, Hüfte, Mammographie 1 : 40.000
� Lendenwirbelsäule, Bauchraum, Venendarstellung, 1 : 10.000Harntrakt, CT des Kopfes
� Magen, Dünndarm (mehrere Aufnahmen), CT der 1: 2.000Wirbelsäule
� Dickdarm, Schlagader (mehrere Aufnahmen), CT des 1 : 1.000Brustkorbs, CT des Bauchraums
Quelle: Prof. Jung, Zusätzliches Mortailitätsrisiko bei Röntgenuntersuchungen, Hamburg
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Neues, risikobasiertes GrenzwertkonzeptVerabschiedete Risikogrenzen
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� Toleranzgrenze 4 : 1.000 ALz 1 : 250 ALz
Ein Risiko oberhalb des Toleranzrisikos ist nicht akzeptabel.
� AkzeptanzgrenzeUnterhalb des Akzeptanzrisikos wird ein Risiko akzeptiert.Oberhalb dessen wird ein Risiko unter Einhaltung spezifischer Maß-nahmen befristet toleriert.
� längstens bis 2017 4 : 10.000 ALz 1 : 2.500 ALz
� frühestens bis 2013, 4 : 100.000 ALz 1 : 25.000 ALz
spätestens ab 2018
ALZ = Arbeitslebenszeit (50a, 220d/a, 8h/d)
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Neues, risikobasiertes GrenzwertkonzeptDefinierte Risikogrenzen und -bereiche
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Bereich hohen Risikosanspruchvollste Maßnahmen(bis zum Verbot)
Bereich mittleren Risikosweniger anspruchvolle Maßnahmen
Bereich niedrigen RisikosGrundmaßnahmen
Krebs-risiko
Toleranzrisiko
Akzeptanzrisiko
4 : 1.000
4 : 10.000 /
4 : 100.000(ab 2018)
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Neues, risikobasiertes GrenzwertkonzeptInhalt der Bekanntmachung 910 des BMAS(Juni 2008)
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� Aufbau analog einer TRGS
� enthält Anwendungsbereich, Definitionen, etc.
� Festlegung und Begründung der Risikogrenzen
� Leitfaden zur Ermittlung von Riskozahlen
� stoffspezifische Konzentrationswerte, bisher 1 Stoff (Asbest) enthalten
� Toleranzrisiko Asbest (4 : 10.000 ALz) 10.000 F/m3
� Akzeptanzrisiko Asbest (4 : 1.000 ALz) 100.000 F/m3
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Expositions-Risiko-BeziehungenStoffe in Bearbeitung (AGS UA III)
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� zur Verabschiedung durch den AGS:� Acrylamid� Acrylnitril� Asbest� 1,3-Butadien � Trichlorethen
� in Bearbeitung:� Benzo(a)pyren für PAKs� Benzol� 2-Butenal� Cadmium � Chrom VI� Cobalt� 1,4-Dichlorbenzol� Dieselmotoremissionen� Ethylenoxid� Holzstaub� N-Vinyl-2-pyrrolidon� Nitrosamine� o-Toluidin
� abgeleitet:� KMF
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Stoffe zur Verabschiedung durch den AGS Vorgeschlagene Akzeptanz- und Toleranzwerte
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1.) Nach dem Stand der Technik kann der Akzeptanzwert unterschritten werden.
2.) Ein Toleranzwert wird nicht festgelegt, da bei diesem chronische, nicht krebs-erzeugende Gesundheitsrisiken bestehen.
Stoff
� Acrylamid
� Acrylnitril
� Asbest
� 1,3-Butadien
� Trichlorethen
Akzeptanzwert
� 0,07 mg/m3 1.)
� 0,12 ppm
� 10.000 F/m3
� 0,2 ppm
� 6 ppm
Toleranzwertwert
� - 2.)
� 1,2 ppm
� 100.000 F/m3
� 2 ppm
� 11 ppm
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Expositions-Risiko-BeziehungenIn Planung bis 2011 (AGS UA III)
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� anorganische Antimonverbindungen� Arsenverbindungen� Beryllium� Bitumen� Cristobalit (Quarz)� Tridymit (Quarz)� 4,4'-Diaminodiphenylmethan� Epichlorhydrin� Ethylenimin� Hartmetallstäube� Hydrazin� Naphthalin� Nickel� 2-Nitropropan
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Neues, risikobasiertes GrenzwertkonzeptZusammenfassung
Gefahrstoffmanagement
� In Deutschland sind die gesundheitsbasierten AGWs und die risiko-basierten BOELVs rechtlich verbindlich.
� Für kanzerogene und mutagene Arbeitsstoffe ist ein stoffübergreifendes, risikobasiertes Grenzwertkonzept etabliert worden.Das Konzept ermöglicht die Quantifizierung von Arbeitsplatzrisiken.
� Für kanzerogene und mutagene Arbeitsstoffe wurde ein� Akzeptanzrisiko von 4:10.000/ALz (bis 2017) bzw. 4:100.000/ALz (ab
2017) und� Toleranzrisiko von 4:1.000/ALzfestgelegt.
� Auf dieser Grundlage werden Expositions-Risiko-Beziehungen für kan-zerogene und mutagene Arbeitsstoffe abgeleitet.
22.09.2009 25Gefahrstoffmanagement
Gefahrstoffmanagement der BASF
Herzlichen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit !
Fragen ? Kontakt: Dr. Stefan Engel,Prof. Dr. Herbert Bender
BASF SEGefahrstoffmanagement
67056 Ludwigshafen