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GROE KREISSTADT GROENHAIN BEBAUUNGSPLAN „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ im Ortsteil Zschauitz (Landkreis Meißen) UMWELTBERICHT Teil D 06.06.2017, geändert am: 19.12.2017 Grünordnung/Umweltbericht Steinweg 4-6 . 01558 Großenhain

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GROẞE KREISSTADT GROẞENHAIN

BEBAUUNGSPLAN „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“

im Ortsteil Zschauitz (Landkreis Meißen)

UMWELTBERICHT

Teil D 06.06.2017,

geändert am: 19.12.2017

Grünordnung/Umweltbericht

Steinweg 4-6 . 01558 Großenhain

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BEBAUUNGSPLAN – GROẞE KREISSTADT GROẞENHAIN

„Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ im Ortsteil Zschauitz (Landkreis Meißen) 2/14

UMWELTBERICHT (Teil D) 19.12.2017

INHALT

1 Aufgabenstellung und Zielsetzung ................................................................................................... 3

2 Kurzdarstellungen der geplanten Ziele des Bebauungsplanes..................................................... 3

3 Ziele von für die Planung bedeutsamen Fachplanungen und Gesetze ........................................ 3

4 Beschreibung und Bewertung der Umwelt ...................................................................................... 3

5 Prognosen der Umweltauswirkungen / Geplante Maßnahmen ..................................................... 6

6 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung .................................. 10

7 Zusätzliche Angaben ........................................................................................................................ 10

8 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ...................................................................... 11

9 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................................................ 13

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BEBAUUNGSPLAN – GROẞE KREISSTADT GROẞENHAIN

„Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ im Ortsteil Zschauitz (Landkreis Meißen) 3/14

UMWELTBERICHT (Teil D) 19.12.2017

1 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG

Gegenstand des Umweltberichtes, gemäß §1 (6) und §1a Bau GB, ist die Betrachtung der Belange des Umweltschutzes. Für Bauleitplanverfahren, die nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet worden sind, ist im Rahmen der Umweltprüfung für alle Pläne ein Umweltbericht zu erstellen [Art. 5 und Anlage 1 der europäischen SUP-Richtlinie sowie § 2 Abs. 4, § 2a, Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BauGB)]. Der Bebauungsplan „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ im Ortsteil Zschauitz (Große Kreisstadt Großenhain/Landkreis Meißen) unterliegt demzufolge der Pflicht, eine Umweltprüfung durch-zuführen.

Zweck des Berichts ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) und der erheblichen Umweltauswirkungen (§ 1a, § 2 Abs. 4 und Anlage zu den §§ 2 und 2a BauGB) auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. Daneben hat die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und § 1a BauGB auch den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, den Vollzug der Eingriffsregelung und gegebenenfalls eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu behandeln.

Gemäß §2a BauGB ist der Umweltbericht dem Bebauungsplan als separater Teil zugeordnet. Auf Grundlage dieses Umweltberichtes wird die Prüfung als unselbstständige Beurteilungsgrundlage zum Bebauungsplan- Verfahren durchgeführt.

Der Untersuchungsraum wird mit den Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Wohn-gebiet Zschauitzer Landstraße-Zschauitz“ abgegrenzt und fachlich als ausreichend erachtet.

2 KURZDARSTELLUNGEN DER GEPLANTEN ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES

Im Rahmen des Vorhabens plant der Antragsteller die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Wohnbaufläche unter dem Begriff Bebauungsplan „Zschauitzer Landstraße“ im Orts-teil Zschauitz einschließlich Grünordnungsplan (Große Kreisstadt Großenhain/Landkreis Meißen). Die vorwiegend als intensiv genutzter Acker existente Baulücke am östlichen Ortsrand inmitten von dörflich bebauten Siedlungsflächen soll nunmehr ebenso städtebaulich ihre Abrundung als Wohnbaufläche fin-den. Auf dem Plangebiet soll Wohnbebauung entstehen, da Nachfrage hierfür besteht. Dies entspricht somit dem öffentlichen Interesse und trägt zur Entwicklung des Ortes bei.

3 ZIELE VON FÜR DIE PLANUNG BEDEUTSAMEN FACHPLANUNGEN UND GESETZEN

Der Landesentwicklungsplan Sachsen 20131 weist den Ort Großenhain als Mittelzentrum aus.

Nach den Zielvorstellungen des Regionalplanes Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 1. Gesamtfortschreibung 20092, werden bezüglich der Raumnutzung des Plangebietes bzw. der näheren Umgebung folgende relevante Ausweisungen vorgenommen: Der Planungsraum befindet sich demnach westlich:

- eines regionalen Grünzuges, - eines winderosionsgefährdeten Gebietes, - einer ausgeräumten Agrarfläche sowie

innerhalb eines Gebietes mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutenden histo-rischen Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage (erlebbarer Sichtbereich).

Der Landschaftsplan der Stadt Großenhain wurde in seinen Kernaussagen in den Flächennutzungs-plan3, integriert. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zschauitzer Landstraße“ ist als landwirtschaftliche Fläche, umgeben von gemischten Bauflächen, ausgewiesen.

4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT

Der sächsische Dorf Zschauitz ist ein Ortsteil der Großen Kreisstadt Großenhain und befindet sich, mit einer Gesamtfläche von 2,84 Quadratkilometern, rechtsseitig der Elbe im Landkreis Meißen.

1 Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium des Inneren (2013): Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP), Dresden 2 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge (in Kraft seit 19.11.2009): Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 1. Gesamtfortschreibung 2009 3 Flächennutzungsplan für das ehem. Stadtgebiet Großenhain (vor Eingemeindung Wildenhain/Zabeltitz in 2009/2010), Stand: 2006

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Hier leben 295 Einwohner (Stand: 01.12.15), woraus sich eine Bevölkerungsdichte von 104 Einwohnern pro Quadratkilometer ableiten lässt.

Das Plangebiet liegt im Naturraum der Großenhainer Pflege im ausgedehnten Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Großenhain. Die Großenhainer Pflege ist ein vorwiegend ackerbaulich genutzter Naturraum. In ihm findet ein Übergang von im Süden gelegenen Mittelgebirge und Hügelland zum Tiefland Nord-sachsens, insbesondere dem Elbtal, statt. Das Meissener Syenodoritmassiv im Südwesten und die Lau-sitzer Grauwackenformation im Nordosten bilden dabei den Sockel der Großenhainer Pflege.

Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von 14.775 m² und liegt in der Gemar-kung Zschauitz.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sind für die Aufnahme und die Bewertung des Bestandes im Planungsraum Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g und deren Inhalte im Rahmen der Umweltprüfung heranzuziehen. Derartige Planwerke liegen für den Geltungsbereich des vorbe-zeichneten Bebauungsplanes vor und wurden im Rahmen der Planung einbezogen.

Schutzgut Boden

BESTAND

Der Untersuchungsraum wird in seiner Geologie von dem Syenitgrundgebirge bestimmt, auf welchem Decksand in verschiedenen Stärken lagert. Die Böden werden vorwiegend durch Parabraunerde domi-niert. Die Digitale Bodenkarte (www.umwelt.sachsen.de, Stand: 20.04.2015, Landesamt für Umwelt und Geologie Sachsen, Maßstab 1:50.000) trifft keine Aussage zum Plangebiet. Das Areal wird jedoch von Standorten mit den Leitbodenformen Lößlehm, Braunerde und Pseudogley umgeben.

BEWERTUNG

Der vollständig unversiegelte Zustand des Planungsraumes fördert die natürlichen Bodenfunktionen. So ist anzunehmen, dass der vorherrschende Boden gute Puffer-, Filter- und Infiltrationsfunktionen vor-weist. Hinsichtlich der Lebensraumfunktion besitzen alle kartierten Biotoptypen eine mittlere Bedeutung und bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Aufgrund der anthropogenen Beeinflussung und Bewirt-schaftung ist der Natürlichkeitsgrad dieser Lebensräume jedoch stark eingeschränkt. Bodendenkmäler und andere wichtige Bereiche für das Schutzgut Boden existieren im Untersuchungsraum nicht.

Schutzgut Wasser

BESTAND

Zschauitz wird hydrologisch von dem westlich des Ortes mäandrierenden Hopfenbach bestimmt. Das Grundwasser der unmittelbaren Umgebung ist, infolge der andauernden agrarischen Nutzung und der daraus resultierenden Überdüngung und dem Chemieeinsatz in der Landwirtschaft, vermutlich mit Nit-raten und anderen Schadstoffen belastet.

BEWERTUNG

Im Planungsraum sind keine ständig wasserführenden Gewässer vorhanden, auch haben Oberflächen-gewässer keinen unmittelbaren und ausschlaggebenden Einfluss auf diesen. Demnach existieren keine wichtigen Bereiche für das Schutzgut Wasser innerhalb des Untersuchungsraumes. Die Grundwasser-neubildungsfunktion ist als gut einzuschätzen, da der unversiegelte Boden vermutlich eine gute Fähig-keit zur Weiterleitung des Niederschlagswassers besitzt. Anfallendes Niederschlagswasser versickert vollständig im Planungsraum und wird somit dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt. Die Abflussregulations- und Retentionsfunktion ist folglich gut ausgeprägt. Eine Grundwasserbelastung durch schwer lösliche toxische Stoffe infolge agrarischer Nutzung ist im Plangebiet als durchschnittlich zu beurteilen. Ein Eintrag von Schadstoffen durch verkehrliche Belastung ist hier ebenso als durch-schnittlich einzuschätzen, da eine Hauptverkehrsstraße (Zschauitzer Landstraße) direkt am Planungs-raum vorbeiführt.

Schutzgut Klima / Luft

BESTAND

Der Naturraum der Großenhainer Pflege, in welchem sich das Plangebiet befindet, bildet den Über-gangsbereich zwischen dem Elbtal und dem Hügelland, wodurch sich ein mäßig trockenes und mäßig feuchtes, schwach kontinental beeinflusstes Klima ausbildet. Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt zwischen 8,5 und 8,9 °C, wobei die minimale Jahresmitteltemperatur bei 7,2 °C und die maxi-male Jahresmitteltemperatur bei 10,8 °C liegen. Die mittlere Jahresniederschlagsmenge befindet sich

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bei 620-640 mm. Ein bedeutendes Klimamerkmal ist außerdem die Windoffenheit innerhalb dieses Na-turraumes. Der Hauptwind kommt dabei aus westlicher Richtung.

BEWERTUNG

Der unversiegelte Zustand des Planungsraumes lässt auf eine gute bioklimatische Ausgleichsfunktion schließen. Die vom Menschen negativ beeinflussten kleinklimatischen Zustände, u.a. durch versiegelte, strahlungsintensive Flächen (z. B. umgebende Verkehrsflächen), werden dadurch wirksam verbessert. Der Anteil an Strukturelementen (Einzelbäume und Baum-Strauchhecke) deutet auf eine gute Immissi-onsschutz- und Luftregenerationsfunktion innerhalb des Plangebiets hin. Demzufolge werden Lärm und Schadstoffe aus den angrenzenden Verkehrs- und Siedlungsflächen der direkten Umgebung partiell vermindert. Bedeutende Bereiche für das Schutzgut Klima / Luft bestehen im Plangebiet nicht.

Schutzgut Arten / Lebensgemeinschaften / Biodiversität

BESTAND

Traditionelle Bauerngärten und dörfliche Ruderalvegetation sind noch sehr vereinzelt im Dorf zu finden. Aus der Bestandskartierung wird deutlich, dass die im Plangebiet existenten Strukturen allesamt urban beeinflusst sind. Für gewöhnlich erschließen sich verschiedene als „Kulturfolger“ bezeichnete Tier- und Pflanzenarten den Siedlungsbereich als Lebensraum, da sie aufgrund anthropogener landschaftverän-dernder Maßnahmen Vorteile erlangen und deshalb dem Menschen in seine Kulturlandschaft folgen. An Hand des Vergleiches mit der potenziellen natürlichen Vegetation (pnV - Potentiell natürliche Vege-tation, www.umwelt.sachsen.de, Stand: April 2017, Landesamt für Umwelt und Geologie Sachsen, Maß-stab 1:50.000) lässt sich eine Aussage über den realen Zustand der Pflanzenwelt in Bezug auf Standort-gerechtigkeit treffen. Sie rekonstruiert die natürlichen Standortbedingungen ohne einen anthropogenen Einfluss und ist deshalb eine reine Hypothese. Jedoch besitzt die pnV Aussagekraft bezüglich der Ar-tenauswahl bei naturnahen Pflanzungen. Die potenzielle natürliche Vegetation innerhalb des Planungs-raumes ist ein grasreicher Hainbuchen-Traubeneichenwald bzw. ein Zitterseggen-Hainbuchen-Stielei-chenwald. Innerhalb des Plangebietes sind keine autochthonen Gehölze vorhanden, die der pnV ent-sprechen.

BEWERTUNG

Die Bewertung des erfassten Bestandes resultiert aus der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (vgl. SMUL 2003) und wird im Rahmen der Grünord-nungsplanung detailliert dargestellt. Die vorbezeichnete Biotopbewertung erfolgte auf Grundlage der „Biotoptypenliste für Sachsen“ (vgl. LfUG 2004) sowie der „Biotopkartierung in Sachsen-Kartieranlei-tung“ (vgl. LfULG 2010). Demnach sind in dieser Erfassung auch regulär charakteristische Vegetations-bestände (Gehölze, Stauden) erfasst, da gewisse Biotopstrukturen (wie auch Garten- und Grabeland) substanziell immer einen bezeichnenden Durchgrünungsanteil vorweisen. Die vorgenannten kartierten Biotoptypen gelten als ausgleichbar, wobei die zeitliche Wiederherstellbarkeit bzw. Entwicklungsdauer weniger als 25 Jahre beträgt. Wichtige Bereiche für das Schutzgut Arten / Lebensgemeinschaften, wie FFH-Gebiete oder nach § 44 BNatSchG besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten sowie nach § 21 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) geschützte Biotope, bestehen im Plangebiet nicht und stehen auch nicht in direkter Verbindung mit diesem.

Schutzgut Landschaftsbild / Landschaftsbezogene Erholung

BESTAND

Der Planungsraum liegt zentral in Osten von Zschauitz inmitten charakteristischer dörflicher Wohnstruk-turen. Jener Ortsteil der Großen Kreisstadt Großenhain wird durch einen hohen Anteil an regionaltypi-schen Einzelgehöften geprägt, welche landwirtschaftliche, handwerkliche und gewerbliche Betriebe (u. a. Tankstelle, Ersatzteilhandel, Reifenservice) einfügen. Teilweise sind historische Siedlungsstrukturen, wie das Rittergut Zschauitz, in landschaftstypischer Bauform bewahrt worden. Zudem wird das Land-schaftsbild um Zschauitz nachhaltig durch die intensive agrarische Nutzung des Offenlandes der Großenhainer Pflege geprägt, welches durch geringen Strukturreichtum charakterisiert wird. Das Land-schaftsbild um den Planungsraum wird folglich durch jedes einzelne Gehölz wertvoll bereichert.

BEWERTUNG

Der Planungsraum fließt mittels von Strukturelementen (Einzelbäume, Baum- und Strauchgruppen) we-sentlich in das dörfliche Grünsystem ein und bereichert somit die umgebende ausgeräumte Agrarland-

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schaft wertvoll. Funktionen zur Naturerfahrung und zum Naturerlebnis sowie zur naturbezogenen Erho-lung existieren im Plangebiet nicht. Wichtige Bereiche für das Schutzgut Landschaftsbild / Landschafts-bezogene Erholung sind im Planungsraum nicht vorhanden.

Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter

BESTAND

Der Planungsraum stellt sich als urban vorgeprägtes Areal inmitten von Agrarflächen und gemischten Bauflächen dar. Innerhalb des Planungsraumes befinden sich keine regional bedeutsamen Bodendenk-mäler, wie auch keine Kulturgüter, Denkmäler oder archäologische Fundstätten.

BEWERTUNG

Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen wurden bereits infolge der Agrarnutzung nachhaltig überformt. Wichtige Bereiche für das Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter sind im Pla-nungsraum nicht vorhanden.

5 PROGNOSEN DER UMWELTAUSWIRKUNGEN / GEPLANTE MAẞNAHMEN

Schutzgut Boden

Mit der Realisierung des Vorhabens ergeben sich Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden durch teilweise Neuplanie, Bodenauftrag, Aufschüttungen und durch Versiegelung bzw. Überbauung. Es ergibt sich folgende Versiegelungsbilanz:

Bodennutzung (Bestand) Fläche (m2) Bodennutzung (Planung)

Fläche (m2)

versiegelt unversiegelt versiegelt unversiegelt

Baum- und Strauchhe-cke mit überwiegend nicht autochthonen Arten

0 665 Hecke aus heimischen Arten

0 580

Einzelbaum/Baum-gruppe

0 150 Einzelbaum/Baum-gruppe

0 150

Intensiv genutzter Acker 0 7.365 Allgemeines Wohnge-biet

3.970 5.954

11 Einzelbaumpflan-zungen (1 pro Wohn-baugrundstück)

0 1.100

Sonstige (öffentliche) Grünanlage, Bolzplatz

0 4.415 Sonstige (öffentliche) Grünanlage, Bolzplatz

0 1.711

Garten- und Grabeland 0 2.180 Verkehrsfläche

Parkfläche

1.212

98

0

Summe 0 14.775 5.280 9.495

Gesamtfläche 14.775 14.775

Versiegelungsgrad 0 % 36 %

Mit der Realisierung des Vorhabens ergeben sich Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden, da der Versiegelungsgrad des Plangebietes im Vergleich Bestand zu Planung um 36 % steigt (KV: Konflikt der Versiegelung).

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BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN Baubedingt ist mit der Herstellung von Gebäudegrundflächen (Wohnhaus mit Nebengebäude, wie Ga-ragen) sowie Flächenbefestigungen im gesamten Planungsraum zu rechnen. Die Gestaltung von Er-schließungs- und Aufenthaltsstrukturen (Terrassen, Stellflächen, usw.) in Form von befestigten, versie-gelten Flächen machen wiederholte Bodenbewegungen erforderlich. Demnach ist als nachhaltiger Ein-griff die Errichtung von Gebäuden sowie derer Nebenflächen im Rahmen der wohnbaurechtlichen Nut-zung des Plangebietes anzusehen.

VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAẞNAHMEN

Folgende Prinzipien sollen zur Anwendung kommen:

− Minimierung von Bodenentnahmemengen,

− Sparsamer Umgang mit Grund und Boden / Begrenzung von Bodenversiegelungen auf notwen-diges Maß [„Bodenschutzklausel“ §1a, Abs. 2, BauGB)]

− Minimierung von Entwässerungsmaßnahmen,

− Beachtung einschlägiger DIN-Normen zum Schutz des Bodens (u. a. DIN 18 915),

− Befahrungen ausschließlich auf trockenen Böden ausführen, um Bodenverdichtungen zu ver-meiden sowie Minimierung der Befahrungshäufigkeit,

− Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbefestigungen (Schotter, Rindenmulch, Geotexti-lien),

− Begrenzung des Gesamtgewichtes von Maschinen, um so einen möglichst geringen Flächen-druck zu erzeugen (u.a. Verwendung spezieller Reifen, Einsatz von Kettenfahrzeugen),

− Vermeidung des Einbaus von standortfremdem Bodenmaterial (nach DIN 19 731),

− Sachgerechte (Zwischen-) Lagerung von Mutterboden (Bodenmieten < 2m hoch, Begrünung, Entwässerung; ggf. Befeuchtung; Schutz vor Befahren),

− Prüfen der Möglichkeiten des Wiedereinbaus von überschüssigem Bodenmaterial vor Ort (z.B. Rekultivierungen),

− Erosionsschutz auf den neu gestalteten Flächen (schnelle Begrünung),

− Trennung von Ober- und Unterboden bei Lagerung, um so einen schichtgerechten Wiederein-bau zu sichern,

− Verzicht auf bodengefährdende Betriebsstoffe.

KOMPENSATIONSMAẞNAHMEN

Nicht vermeidbar / minimierbar ist demnach der Konflikt KV: Versiegelung von bisher unbefestigtem Boden. Im Rahmen der Grünordnungsplanung wird die entsprechende quantitative Bilanzierung gemäß der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (vgl. SMUL 2003) vorgenommen. Die geplanten 11 Baumpflanzungen werden als Ausgleichsmaßnahme die-ses Vorhabens im Planungsraum realisiert. Pro Wohnbaugrundstück ist ein landschaftsbildtypischer Einzelbaum gemäß der Artenliste 1 zu pflanzen (Ausgleichsmaßnahme A1, insgesamt 11 Stück Einzel-bäume).

Schutzgut Wasser

Durch die Versiegelung der Fläche kommt es ebenso zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Was-ser. Innerhalb der überbauten und befestigten Flächen (insgesamt 36 %) kann kein Niederschlagswas-ser versickern. Der Wasserkreislauf wird in diesen Bereichen gestört. Infolge dieses Verlustes an versi-ckerungsfähigen Grundflächen reduziert sich die Grundwasserneubildung im Plangebiet dennoch nicht erheblich, wenn sie mit geeigneten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ausgeglichen wird (siehe Grünordnung).

BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN

Zukünftig ist die Beeinträchtigung der Grund- und Oberflächenwasserqualität, aufgrund von direktem Schadstoffeintrag oder durch Verunreinigung von Deckschichten infolge der geplanten Nutzung, als durchschnittlich zu bewerten. Belastungen durch Einbringung von wassergefährdenden Stoffen während der Bautätigkeit (Lösungs-mittel, Öle, Benzin) sind mit geeigneten Maßnahmen zu unterbinden.

VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAẞNAHMEN

Folgende Prinzipien sollen zur Anwendung kommen:

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− Verzicht auf Offenlegung des Grundwasserspiegels,

− vollständige Rückhaltung und Wiederverwendung des Niederschlagwassers,

− Vermeidung der Verringerung der Grundwasserneubildung und damit vollständige Versicke-rung des Niederschlagswassers im Planungsraum, um es wieder dem natürlichen Wasserkreis-lauf zuzuführen: dazu tragen unversiegelte und teilversiegelte Flächen an Stelle von vollversie-gelten Flächen bei,

− Schutz des Grundwassers (Vermeidung von Grundwasserabsenkungen, Schadstoffeinträgen)

− Reduzierung des abzuführenden Regenwassers durch Sammlung und Nutzung als Brauchwas-ser,

− Maßnahmen zur Unterbindung der Einbringung von wassergefährdenden Stoffen nach den Ausführungen der „Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit was-ser-gefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS)“ (vom 28.02.12) sind anzuwenden.

KOMPENSATIONSMAẞNAHMEN

Keine.

Schutzgut Klima / Luft

Zu einer Beeinträchtigung des Kleinklimas kommt es künftig im Umfeld der strahlungsintensiven Flä-chen (v. a. Asphalt bzw. vollversiegelte Flächen der geplanten Verkehrsflächen). Die lokalklimatischen Verhältnisse werden sich infolge der Überbauung und Versiegelung sowie der Beseitigung der vorhan-denen Vegetationsdecke verändern. Die gegenwärtig im Plangebiet existente gute klimatische Aus-gleichsfunktion wird eingeschränkt. Die Gesamtfläche des Plangebietes teilt sich in 36 % künftig voll-versiegelte Fläche, der letztendlich 64 % Grün-, Gehölz- und sonstige unversiegelte Strukturen gegen-überstehen. Eine Durchgrünung, welche das Kleinklima künftig positiv stärkt, ist folglich geplant und wird zudem durch geeignete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ausgeglichen (siehe Grün-ordnung). Abgase von Kfz, v. a. ohne Katalysator, führen zu einem Ausstoß von Kohlenmonoxid und somit zu einer Sauerstoffminderung und einer Luftbelastung. Aufgrund der Neuerschließung des Pla-nungsraumes mittels einer Stichstraße ist eine künftige Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima/Luft als konstant einzuschätzen.

BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN

Mit der Umsetzung der Planung, d. h. mit der Neuerschließung und Bebauung des Gebietes, sind zeit-lich befristete Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Staubentwicklung, Lärm und Abgase von Bau-maschinen, zu erwarten. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung erfüllen diese nicht den Eingriffstatbe-stand, wenn sie durch entsprechende Maßnahmen während der Bauphase weitestgehend minimiert werden.

VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAẞNAHMEN

Folgende Prinzipien sollen zur Anwendung kommen:

− Minimierung der Inanspruchnahme klimatisch wirksamer Flächen / Vegetationsbestände,

− Einsatz emissionsarmer Baumaschinen (entsprechend der geltenden DIN-Normen),

− Staubschutz (z. B. durch Befeuchten der Erdoberfläche).

KOMPENSATIONSMAẞNAHMEN

Keine.

Schutzgut Arten / Lebensgemeinschaften / Biodiversität

Die geplante Flächenversiegelung, resultierend aus dem überbaubaren Teil der Wohnbaufläche sowie aus den ihr zugeordneten Verkehrs- und Parkflächen, bedeutet vor allem den Verlust von Boden als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Jedoch kommt es aufgrund der bestehenden mittleren Arten- und Habitatfunktion innerhalb des Planungsraumes zu keiner Störung von Arten und Lebensgemeinschaf-ten. Ausweichräume sind in der Umgebung in Form gleichartiger Biotopstrukturen (Ackerflächen, Feld-gehölzinseln, Garten- und Grabeland) vorhanden. Auch die Biodiversität wird demnach nicht einge-schränkt. Die bestehende Baum- und Strauchhecke wird in der Planung durch die geplante Wohnbaufläche nebst ihren Erschließungsflächen vollständig ersetzt. Es entsteht der Konflikt K 1 (Verlust einer Baum-Strauch-hecke aus überwiegend nicht autochthonen Arten).

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BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN

Eine Gefährdung und Störung von Tieren und ihren Verhaltensmustern, z. B. durch Lärmeinwirkungen infolge der Realisierung des Bebauungsplanes, ist künftig als konstant einzuschätzen. In der Bauphase im Zuge der Gestaltung der Wohnbaugrundstücke besteht die Gefahr der Störung von Tierlebensräu-men innerhalb bzw. in der direkten Umgebung der Baustelle, welche jedoch mittels der existenten Aus-weichlebensräume in der direkten Umgebung kompensiert werden.

Gemäß der Bewertung des erfassten Biotopbestandes finden Eingriffe ausschließlich in geringwertige bis nachrangig bedeutende Biotoptypen statt, die als vollständig ausgleichbar einzustufen sind.

VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAẞNAHMEN

Folgende Prinzipien sollen zur Anwendung kommen:

− zeitliche Verschiebung der Baumaßnahme zugunsten von Brut-, Setz-, Aufzucht- und Laichzei-ten,

− Minimierung der dauerhaft oder temporär beanspruchten Grundfläche (u.a. durch baulich tech-nische Lösungen),

− Sicherungsmaßnahmen (Einzäunen etc.) zum Schutz von Biotopen und Bäumen gegen Betre-ten, Befahren, Eutrophierung, mechanische Beschädigungen,

− DIN- gerechter Schutz von Gehölzen,

− Handschachtung (statt Bagger) zur Vermeidung der Schädigung des Wurzelraumes von Bäu-men.

KOMPENSATIONSMAẞNAHMEN

Im Rahmen der Grünordnungsplanung wird die entsprechende quantitative Bilanzierung gemäß der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (vgl. SMUL 2003) vorgenommen. Auf der in der Planzeichnung festgesetzten Fläche ist das Anpflanzen von standortgerechten und heimischen Gehölzen mit 100 % Arten aus der vorgegebenen Artenliste in den genannten Qualitäten in Form von einer mehrreihigen, lockeren und freiwachsenden Hecke mit einer reinen Gesamt-Grundfläche von 580 m² vorgesehen.

Schutzgut Landschaftsbild / Landschaftsbezogene Erholung

Bedingt durch die benachbarten Siedlungsflächen wird sich die geplante Wohnbaufläche in das direkt umgebende Landschaftsbild des Plangebietes harmonisch eingliedern. Das Landschaftsbild wird dem-nach nicht visuell gestört bzw. überprägt. Eine Eingrünung der baulichen Anlagen ist durch die bereits umgebenden durchgrünten Gartenflächen sowie die geplanten Bindungen für Einzelbaumpflanzungen (Ausgleichsmaßnahme A1) sowie durch die neue Hecke aus heimischen Arten (Ausgleichsmaßnahme A2) gewährleistet.

BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN

Die Beeinträchtigung des Landschaftserlebens sowie des Erholungswertes in der Landschaft wird sich, beeinflusst durch die urban vorgeprägte umgebende Nutzungsstruktur (Siedlungsflächen mit entspre-chenden Erschließungsstrukturen, wie z.B. die vorbeiführende S81 Zschauitzer Landstraße), nicht we-sentlich erhöhen. Ebenso wird die Zugänglichkeit der Landschaft durch das geplante Vorhaben nicht zerschnitten oder beeinträchtigt. Der geplante Wohnstandort liegt in keinem exponierten Bereich, so dass der Blick über die Landschaft nicht versperrt wird.

VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAẞNAHMEN

Folgende Prinzipien sollen zur Anwendung kommen:

− landschaftsbildgerechte Gestaltung von Bauwerken, d. h. Anpassung von Baukörpern in Di-mension, Material, Ausführung, Farbe etc. an die örtlichen / regionalen Gegebenheiten

− Freihalten von Sichtachsen durch Bebauung im Plangebiet,

− Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen zur Verminderung von Störungswirkungen.

KOMPENSATIONSMAẞNAHMEN

Keine.

Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter

Das landwirtschaftlich geprägte und von Siedlungsflächen umgebene Areal soll nunmehr seine städte-bauliche Abrundung als Baulücke und demnach als „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ finden. Im

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BEBAUUNGSPLAN – GROẞE KREISSTADT GROẞENHAIN

„Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ im Ortsteil Zschauitz (Landkreis Meißen) 10/14

UMWELTBERICHT (Teil D) 19.12.2017

Zuge der Planung des Standortes erfolgt demnach kein additionaler Eingriff in Kultur- und Sachgüter. Kultur- und Sachgüter sind weder bei Realisierung oder Nichtrealisierung der Planung betroffen. Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose4 wird die Eignung des neuen Wohnbaustandortes als All-gemeines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der aus nordöstlicher Richtung einwirkenden Straßenverkehrs-geräusche von der öffentlichen Staatsstraße S 81 (Zschauitzer Landstraße) bewertet.

BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN

Durch die Errichtung der baulichen Anlagen und Erschließungsstrukturen ist während der Bauzeit mit baubedingter Geräusch- und Staubentwicklung zu rechnen. Anlagebedingt sind jedoch keine Auswir-kungen zu erwarten.

VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAẞNAHMEN

Folgende Prinzipien sollen zur Anwendung kommen:

− vor Beginn von Bodeneingriffen im Rahmen von Erschließungs- und Bauarbeiten auftretende archäologische Befunde und Funde sachgerecht ausgraben, dokumentieren und umgehend der zuständigen Behörde melden,

− grundsätzlich pflegliche Behandlung von Kulturdenkmalen sowie denkmalgerechte Erhaltung dieser, Schutz aller Kultur- und Bodendenkmäler vor Gefährdungen jeglicher Art.

KOMPENSATIONSMAẞNAHMEN

Unter Beachtung und Einhaltung der auf Blatt 23 getroffenen fachlichen Aussagen und Maßnahmen vorbezeichneter Schallimmissionsprognose sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten.

6 ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG

Im vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um die städtebauliche Abrundung einer bislang agra-risch genutzten und von Siedlungsflächen umgebenen Baulücke, so dass die Planung lediglich auf eine folgerichtige Weiterentwicklung des Areals als Wohnbaufläche abzielt. Die vorgenannten Umweltaus-wirkungen stehen bereits im engen Kontext zum gegenwärtigen Zustand, so dass es bei Nichtrealisie-rung der Planung zu keiner Förderung der Umwelt und deren Schutzgütern kommen würde.

Status-quo-Prognose (Nullvariante)

Ohne die geplanten Maßnahmen ist mittelfristig keine Veränderung der derzeitigen Nutzungssituation erkennbar, so dass unter Status-quo-Bedingungen die derzeitige Situation fortbestehen dürfte.

7 ZUSÄTZLICHE ANGABEN

Angewandte technische Verfahren der Umweltprüfung

Die Beschreibung und Bewertung der Umwelt wird einerseits verbal-argumentativ dargestellt. Weiterhin wird grundsätzlich auf die gängigen Methoden der Landschaftsplanung zurückgegriffen, so u. a. auf:

− BASTIAN, O. & SCHREIBER, K.-F. (1999): Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft. Gustav Fischer Verlag: Jena und Stuttgart

− SMUL – Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (2003): Handlungsemp-fehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. – SMUL (Hrsg.): Dresden

− LFUG – Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.) (2004): Biotoptypenliste für Sachsen. – Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege 2004. LfUG – Sächsisches Lan-desamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.): Dresden

− SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (Hrsg.): „Kartieranlei-tung - Aktualisierung der Biotopkartierung in Sachsen“, Stand: 15.08.2010

− ELLENBERG, WEBER, DÜLL, WIRTH, WERNER (2001): Scripta Geobotanica XVIII – Zeigerwerte von Pflanzen in Mitteleuropa 2001, Verlag Erich Goltze GmbH&Co KG.

4 Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ der Stadt Großenhain vom 02.02.2017, Gutachten-Nr. 10617 vom Ingenieurbüro für Lärmschutz Förster & Wolgast, Bayreuther Str. 12, 09130 Chemnitz

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BEBAUUNGSPLAN – GROẞE KREISSTADT GROẞENHAIN

„Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ im Ortsteil Zschauitz (Landkreis Meißen) 11/14

UMWELTBERICHT (Teil D) 19.12.2017

Grundsätzlich werden zur Bewertung möglicher Umweltauswirkungen der geplanten Siedlungsentwick-lung auch die gesetzlichen bzw. landes- und regionalbezogenen Vorgaben (wie der Landesentwick-lungsplan Sachsen sowie der Regionalplan Oberes Elbtal / Osterzgebirge) und Grenzwerte herangezo-gen. Für einen Großteil der betrachteten Funktionen von Natur, Landschaft und Umwelt bestehen je-doch keine Grenz- bzw. Richtwerte oder hinreichend definierte Bewertungsmaßstäbe auf Landes- und Regionsebene.

Schwierigkeiten, Lücken oder fehlende Kenntnisse in der Erarbeitung des Umweltberichtes

Datenlücken sind zu erwarten, wenn

− keine oder keine hinreichend aktuelle oder qualitativ ausreichende Landschaftsplanung vorliegt,

− nicht oder nur in z.T. kleinen Maßstäblichkeiten vorliegende Daten nicht den Schluss zulassen, ob eine kritische Belastungssituation in der Gemeinde gegeben ist.

Ein Landschaftsplan oder sonstige Pläne (u. a. Landschaftsrahmenplan) liegen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. Der Landschaftsplan der Stadt Großenhain ist in den Flächennutzungsplan integriert. Wichtige Zielvorgaben des Landschaftsplanes wurden demnach in den Flächennutzungsplan übernommen. Relevante Fachplanungen und Gesetze wurden berücksichtigt und nach Relevanz in die Erarbeitung einbezogen.

8 GEPLANTE ÜBERWACHUNGSMAẞNAHMEN (MONITORING)

Gemäß § 4c BauGB sowie Artikel 10 der SUP-Richtlinie sollen die Städte und Gemeinden die erhebli-chen Auswirkungen auf die Umwelt, die auf Grund der Durchführung von Plänen und Programmen ein-treten - so z. B. auch der Bauleitpläne - überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zur Unterstützung der Kommunen bei ihrer Pflichtaufgabe des Monitoring unterrichten die Behörden die Kommunen. Diese Informationspflicht ist eine Bringschuld und bedarf keiner erneuten Einholung von Stellungnahmen.

In diesem Kontext ist das Überwachungskonzept eines Bebauungsplanes nicht allumfassend auf jede mögliche Umweltauswirkung auszurichten. Vielmehr ist das Monitoring vorrangig auf die Erfassung un-vorhergesehener, erheblicher Umweltauswirkungen infolge der Durchführung des Bebauungsplans auszurichten. Dennoch zielen die im Umweltbericht festgehaltenen Überwachungsmaßnahmen nicht auf eine generelle Vollzugskontrolle des Bebauungsplanes ab – diese Prüfung bleibt weiterhin Aufgabe des Bauvollzugs. Für die Festsetzung, für welche Umweltauswirkungen eine Überwachungsmaßnahme vorzusehen ist, sind folgende Punkte maßgebend:

− nur Umweltauswirkungen sind relevant, die Gegenstand der Umweltprüfung waren,

− zum Zeitpunkt des Verfahrens unbekannte Umweltbelange sind Gegenstand der Informations-pflicht der Behörden – Überwachungsmaßnahmen aus bloßen Vorsorgegründen müssen nicht durchgeführt werden.

Die Nichteinhaltung der vorbezeichneten Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen und Kompensati-onsmaßnahmen könnte zu erheblichen Umweltauswirkungen führen.

Nunmehr wird nachfolgende Vollzugskontrolle empfohlen:

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BEBAUUNGSPLAN – GROẞE KREISSTADT GROẞENHAIN

„Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ im Ortsteil Zschauitz (Landkreis Meißen) 12/14

UMWELTBERICHT (Teil D) 19.12.2017

Schutzgut

MONITORING

Probleme Maßnahmen Zeitpunkt / Abfolge

Boden mit Realisierung des Vorha-bens ergeben sich Beeinträch-tigungen des Schutzgutes Bo-den, da der Versiegelungsgrad des Plangebietes im Vergleich Bestand zu Planung um 36 % steigt (KV: Konflikt der Versie-gelung)

Kontrolle der festgelegten Ver-meidungs- und Minimierungs-maßnahmen, weiterführende Konkretisierung der Aussagen zu Vermeidung und Minimierung, Anpassung an faktische Gege-benheiten, Festlegung durch bin-dende Festsetzungen

Bauantrag

Bauausführung

Bauabnahme

Kontrolle der Art und Qualität der Ausführung von Kompensations-maßnahmen gemäß den Vorga-ben des Bebauungsplanes, dau-erhafter Erhalt durch dingliche Si-cherung und geeignete Pflege-maßnahmen,

Festlegung von geeigneten Zeit-räumen zur Prüfung des vegeta-tiven Zustandes entsprechend den Entwicklungszielen der Kom-pensationsmaßnahmen

Bauantrag

Bauausführung

Bauabnahme

Fertigstellungs- und Ent-wicklungspflege (über 5 Jahre)

Turnusmäßige Vegetations-und Biotopbegutachtung

Wasser innerhalb der überbauten und befestigten Flächen (insge-samt 36 %) kann kein Nieder-schlagswasser versickern -> infolge dieses Verlustes an ver-sickerungsfähigen Grundflä-chen reduziert sich die Grund-wasserneubildung im Plange-biet dennoch nicht erheblich, wenn sie mit geeigneten Ver-meidungs- und Minimierungs-maßnahmen ausgeglichen wird

Kontrolle der festgelegten Ver-meidungs- und Minimierungs-maßnahmen, weiterführende Konkretisierung der Aussagen zu Vermeidung und Minimierung, Anpassung an faktische Gege-benheiten, Festlegung durch bin-dende Festsetzungen

Bauantrag

Bauausführung

Bauabnahme

Klima/Luft Gesamtfläche des Plangebie-tes teilt sich in 36 % künftig vollversiegelte Fläche, der letztendlich 64 % Grün-, Ge-hölz- und sonstige unversie-gelte Strukturen gegenüberste-hen -> Durchgrünung, welche das Kleinklima künftig positiv stärkt, ist folglich geplant

Kontrolle der festgelegten Ver-meidungs- und Minimierungs-maßnahmen, weiterführende Konkretisierung der Aussagen zu Vermeidung und Minimierung, Anpassung an faktische Gege-benheiten, Festlegung durch bin-dende Festsetzungen

Bauantrag

Bauausführung

Bauabnahme

Arten / Lebensge-meinschaften / Bio-diversität

geplante Flächenversiegelung bedeutet vor allem den Verlust von Boden als Lebensraum für Pflanzen und Tiere -> aufgrund der bestehenden mittleren Ar-ten- und Habitatfunktion inner-halb des Planungsraumes keine Störung von Arten und Lebensgemeinschaften

Ausweichräume sind in der Umgebung in Form gleicharti-ger Biotopstrukturen (Ackerflä-chen, Feldgehölzinseln, Gar-ten- und Grabeland) vorhan-den

Kontrolle der festgelegten Ver-meidungs- und Minimierungs-maßnahmen, weiterführende Konkretisierung der Aussagen zu Vermeidung und Minimierung, Anpassung an faktische Gege-benheiten, Festlegung durch bin-dende Festsetzungen

Bauantrag

Bauausführung

Bauabnahme

Kontrolle der Art und Qualität der Ausführung von Kompensations-maßnahmen gemäß den Vorga-ben des Bebauungsplanes, dau-erhafter Erhalt durch dingliche Si-cherung und geeignete Pflege-maßnahmen,

Festlegung von geeigneten Zeit-räumen zur Prüfung des vegeta-tiven Zustandes entsprechend den Entwicklungszielen der Kom-pensationsmaßnahmen

Bauantrag

Bauausführung

Bauabnahme

Fertigstellungs- und Ent-wicklungspflege (über 5 Jahre)

Turnusmäßige Vegetations-und Biotopbegutachtung

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UMWELTBERICHT (Teil D) 19.12.2017

Schutzgut

MONITORING

Probleme Maßnahmen Zeitpunkt / Abfolge

Landschaftsbild / Landschaftsbezo-gene Erholung

Bedingt durch die benachbar-ten Siedlungsflächen wird sich die geplante Wohnbaufläche in das direkt umgebende Land-schaftsbild des Plangebietes harmonisch eingliedern.

Kontrolle der festgelegten Ver-meidungs- und Minimierungs-maßnahmen, weiterführende Konkretisierung der Aussagen zu Vermeidung und Minimierung, Anpassung an faktische Gege-benheiten, Festlegung durch bin-dende Festsetzungen

Bauantrag

Bauausführung

Bauabnahme

Mensch Im Rahmen einer Schallimmis-sionsprognose soll die Eignung des neuen Wohnbaustandor-tes als Allgemeines Wohnge-biet (WA) hinsichtlich der aus nordöstlicher Richtung ein-wirkenden Straßenverkehrsge-räusche von der öffentlichen Staatsstraße S 81 (Zschauitzer Landstraße) bewertet werden. Unter Beachtung und Einhal-tung der auf Blatt 23 getroffe-nen fachlichen Aussagen und Maßnahmen vorbezeichneter Schallimmissionsprognose sind keine nachteiligen Aus-wirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten.

Kontrolle der festgelegten Ver-meidungs- und Minimierungs-maßnahmen, weiterführende Konkretisierung der Aussagen zu Vermeidung und Minimierung, Anpassung an faktische Gege-benheiten, Festlegung durch bin-dende Festsetzungen Bauantrag

Bauausführung

Bauabnahme

9 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG

In der nachfolgenden Tabelle werden zusammenfassend die Umweltauswirkungen in ihrer Erheblichkeit auf die jeweiligen Schutzgüter eingestuft.

Schutzgut

UMWELTWIRKUNGSANALYSE ERGEBNIS unter Berücksichti-gung der Planungs-

vorgaben

Auswirkungen

baubedingt anlagenbedingt betriebsbedingt

Boden gering bis nachhaltig

gering bis

nachhaltig

gering bis

nachhaltig

gering

Wasser gering gering gering unerheblich

Klima / Luft gering gering gering unerheblich

Arten / Lebens-gemeinschaften / Biodiversität

gering bis nachhaltig

gering bis

nachhaltig

gering bis

nachhaltig

gering

Landschaftsbild / Landschafts-bezogene Erho-lung

gering gering gering unerheblich

Mensch – Lärm / Immissionen

gering gering gering unerheblich

Mensch – Kul-tur- und Sach-güter

gering bis nachhaltig

gering bis

nachhaltig

gering bis

nachhaltig

gering

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BEBAUUNGSPLAN – GROẞE KREISSTADT GROẞENHAIN

„Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ im Ortsteil Zschauitz (Landkreis Meißen) 14/14

UMWELTBERICHT (Teil D) 19.12.2017

Die Ausweisung des Bebauungsplans „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ im Ortsteil Zschauitz (Große Kreisstadt Großenhain/Landkreis Meißen) wird Auswirkungen auf die Belange des Umwelt-schutzes haben.

Mit nachhaltigen Auswirkungen ist für das Schutzgut Boden, Arten/ Lebensgemeinschaften/ Biodiversi-tät sowie Mensch – Lärm/Immissionen/Kultur- und Sachgüter zu rechnen. Für diese Schutzgüter sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplanung entsprechende Maßnah-men zur Vermeidung, Minimierung sowie zum Ausgleich und Ersatz festgesetzt.

Bei allen weiteren Schutzgütern (Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Landschaftsbezogene Erholung,) werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen als gering eingestuft. Eventuelle negative Auswirkun-gen können mit entsprechenden Vorgaben (Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen) soweit ver-ringert werden, dass diese abschließend als unerheblich eingestuft werden können.

Die Nichteinhaltung der vorbezeichneten Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen und Kompensati-onsmaßnahmen könnte zu erheblichen Umweltauswirkungen führen. Eine Vollzugskontrolle mit ent-sprechenden Monitoring-Maßnahmen wird empfohlen.