Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

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Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Oberbürgermeister Vorlage-Nr.: SR082-2017 Bearbeiter: Gerhard Lemm in Zusammenarbeit mit: Ortsvorsteher Liegau-Augustusbad Gabor Kühnapfel Geschäftsführer Epilepsiezentrum Martin Wallmann Datum: 15.11.2017 Aktenzeichen: Beschlussvorlage Planung eines Schulcampus auf dem Gelände des Epilepsiezentrums Kleinwachau Beratungsfolge: Gremium am Status Abstimmung Anw. Ja Nein Enth Ortschaftsrat Liegau - Augustusbad 13.12.2017 Ö Stadtrat 20.12.2017 Ö Beschlussvorschlag: Die Stadt Radeberg bekennt sich zu dem Ziel, in Zusammenarbeit mit dem Epilepsiezentrum Kleinwachau einen Schulcampus auf dem Gelände des Epilepsiezentrums zu schaffen, um eine optimale Beschulung der Grundschüler des Schulbezirks Liegau-Augustusbad sowie der Schüler der Förderschule G zu sichern. Zu diesem Zweck soll, soweit hierfür die notwendigen Finanzmittel unter Einberechnung einer hinreichenden Förderung bereitgestellt werden können, ein Schulneubau mit einer gemeinsam zu nutzenden Sporthalle entstehen und der bisherige Hortbereich nach Kleinwachau in das Gebäude des Gartenhauses verlegt werden. Grundlage der weiteren Planung soll die der Öffentlichkeit bereits vorgestellte Machbarkeitsstudie sein. Dabei sollen sowohl die Grundschule wie die Förderschule G weiter eigenständige Schulen mit ihren eigenen Lehrplänen bleiben. Die durch das neue Schulgesetz verbesserten Möglichkeiten zur Zusammenarbeit sollen jedoch zur Optimierung der Inklusion im Schulbereich genutzt werden. Das bisherige Schulgebäude der Grundschule Liegau-Augustusbad soll einer neuen Nutzung zugeführt werden, z.B. durch Umbau zu einer Wohnungsanlage. Gerhard Lemm Oberbürgermeister

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Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister

Absender: Oberbürgermeister Vorlage-Nr.: SR082-2017 Bearbeiter: Gerhard Lemm in Zusammenarbeit mit: Ortsvorsteher Liegau-Augustusbad Gabor Kühnapfel Geschäftsführer Epilepsiezentrum Martin Wallmann

Datum: 15.11.2017 Aktenzeichen:

Beschlussvorlage

Planung eines Schulcampus auf dem Gelände des Epilepsiezentrums Kleinwachau Beratungsfolge:

Gremium am Status Abstimmung

Anw. Ja Nein Enth

Ortschaftsrat Liegau - Augustusbad 13.12.2017 Ö

Stadtrat 20.12.2017 Ö

Beschlussvorschlag: Die Stadt Radeberg bekennt sich zu dem Ziel, in Zusammenarbeit mit dem Epilepsiezentrum Kleinwachau einen Schulcampus auf dem Gelände des Epilepsiezentrums zu schaffen, um eine optimale Beschulung der Grundschüler des Schulbezirks Liegau-Augustusbad sowie der Schüler der Förderschule G zu sichern. Zu diesem Zweck soll, soweit hierfür die notwendigen Finanzmittel unter Einberechnung einer hinreichenden Förderung bereitgestellt werden können, ein Schulneubau mit einer gemeinsam zu nutzenden Sporthalle entstehen und der bisherige Hortbereich nach Kleinwachau in das Gebäude des Gartenhauses verlegt werden. Grundlage der weiteren Planung soll die der Öffentlichkeit bereits vorgestellte Machbarkeitsstudie sein. Dabei sollen sowohl die Grundschule wie die Förderschule G weiter eigenständige Schulen mit ihren eigenen Lehrplänen bleiben. Die durch das neue Schulgesetz verbesserten Möglichkeiten zur Zusammenarbeit sollen jedoch zur Optimierung der Inklusion im Schulbereich genutzt werden. Das bisherige Schulgebäude der Grundschule Liegau-Augustusbad soll einer neuen Nutzung zugeführt werden, z.B. durch Umbau zu einer Wohnungsanlage. Gerhard Lemm Oberbürgermeister

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Begründung: Ausgangspunkt der Überlegungen war die Tatsache, dass aufgrund des gestiegenen Bedarfs der Ludwig-Richter-Schule die dortige Sporthalle seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 nicht mehr zur Mitnutzung durch die Grundschule Liegau-Augustusbad zur Verfügung steht. Unter Zugrundelegung der aktuellen Schülerzahlenprognosen wird sich dies auch in den nächsten 15 Jahren nicht ändern. Die ohnehin schwierige Mitnutzung des Mehrzweckraums der benachbarten Kita kann schon aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten (Grundfläche/Höhe) nur begrenzt diese Lücke schließen. Ähnliches gilt für die Nutzung von Hallenzeiten im Sportsaal der Förderschule, wo zusätzlich auch organisatorische Probleme entstehen (Wegstrecke, Stundenpläne). Aber auch ohne dieses Problem, dass sich ja mit dem „einfachen“ Bau einer Sporthalle jedenfalls mit geringeren Mitteln lösen ließe, muss man feststellen, dass das 120 Jahre alte Schulgebäude der Grundschule den heutigen Anforderungen trotz aller bisherigen Anstrengungen der Stadt nicht gerecht werden kann, schon gar nicht unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei Liegau-Augustusbad um einen prosperierenden Ortsteil mit weiterem Wachstumspotential handelt. Zudem genügt auch die 2002 gebaute Förderschule infolge der aktuellen Belegung schon nicht mehr vollumfänglich den heutigen Anforderungen. Infolge des Wachstums der Ortschaft stößt auch die dortige Kita an ihre Grenzen und kann den steigenden Bedarf nicht mehr decken. Mit dem vorgeschlagenen Weg eines gemeinsamen Schulcampus incl. einer Verlagerung des Hortbereiches könnten alle 3 dargestellten Probleme auf einmal gelöst werden. Zudem würden sich die Voraussetzungen für die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) incl. des dazu gehörigen Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung deutlich verbessern. Für ein solches pilotprojektartiges Vorhaben bietet zudem aufgrund seiner langen Tradition des Miteinanders von Behinderten und Nichtbehinderten gerade der Ortsteil Liegau-Augustusbad auch die besten Voraussetzungen hinsichtlich der notwendigen Akzeptanz, wie auch die dazu bereits durchgeführten Gespräche sowie die hierzu angesetzte Einwohnerversammlung gezeigt hat. Für weitere Einzelheiten der Begründung wird auf die beigefügte Machbarkeitsstudie verwiesen. Anlage/n Machbarkeitsstudie Finanzielle Auswirkungen: Kurze Darstellung der einmaligen Beschaffungs- / Herstellungskosten, der

jährl. Folgekosten / -lasten und der objektbezogenen Einnahmen:

Veranschlagung:

Ergebnishaushalt:

Finanzhaushalt:

Haushaltsstelle:

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Beteiligte Ämter Ergebnis Datum Handzeichen/Name

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Machbarkeitsstudie 1

Machbarkeitsstudie

Stand 01.02.2017

Über die Zusammenlegung der Grundschule Liegau-Augustusbad und

der Förderschule Kleinwachau an einem Standort

einschl. einer gemeinsam genutzten Sporthalle

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2 Machbarkeitsstudie

Verfasser: Architekturbüro Dauphin

Detlev Dauphin, Architekt

André Schreyer, Architekt

Markt 10_01454 Radeberg

Tel.: 03528 / 43 96 0

Fax: 03528 / 43 96 5

E-Mail: [email protected]

2016/2017

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Machbarkeitsstudie 3

Inhaltsverzeichnis

01 Einleitung 01 Anlass und Ziel der Machbarkeitsstudie 02 Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

02 Ausgangssituation

01 Lage Radebergs im Ballungsraum Dresden (Oberes Elbtal) / Landkreis Bautzen

02 Lage der Grund- und der Förderschule im Ortsteil Liegau - Augustusbad

03 Grundschule Liegau - Augustusbad: Potentiale und Defizite

04 Förderschule: Potentiale und Defizite 05 Kita Liegau - Augustusbad : Potentiale und Defizite

03 Analyse des Bedarfes

01 Entwicklung der Schülerzahlen in beiden Schulen in den nächsten Jahren

02 Umsetzung des Inklusionsgedankens / UN-Konvention

03 Schulkonzepte

04 Notwendiger Raum- und Platzbedarf Sporthalle und Außenanlagen

05 Notwendiger Raum- und Platzbedarf Grundschulneubau

06 Notwendiger Raum- und Platzbedarf Hort

04 Schritte zur Realisierung

01 Standortsuche und Standortuntersuchung (Sporthalle und Grundschule)

02 Vergleich der Standorte

03 Klären der baurechtlichen Machbarkeit des Vorzugsstandortes

04 Klären der technischen Machbarkeit des Vorzugsstandortes

05 Variantenuntersuchung mit Grobkostenschätzung

05 Kosten- Nutzen-Analyse

01 Bewertung und Gegenüberstellung der Varianten und der mögliche Bauabschnitte 02 Fördermöglichkeiten (Land, Bund , EU)

06 Anhang

01 Literaturverzeichnis

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4 Machbarkeitsstudie

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Machbarkeitsstudie 5

01

Einleitung

Quelle: https://www.sachsen.schule/~gs-liegau-a/aktuelles/

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6 Machbarkeitsstudie

01 Einleitung

01

„Denn unser Ziel muss sein, den Schulstandort Liegau zukunftssicher zu

machen – und die beste Bedingungen für alle Schüler zu schaffen!“ Gerhard Lemm, Oberbürgermeister Große Kreisstadt Radeberg

01 Anlass und Ziel der Machbarkeitsstudie

Seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 ist die Nutzung der 1,5 km

entfernten Turnhalle (einschließlich Außenanlagen) der Ludwig-Richter

Oberschule Radeberg für die Schüler der Grundschule Liegau-

Augustusbad nicht mehr möglich.

Laut Aussage der Stadtverwaltung Radeberg haben die Liegauer

Grundschüler voraussichtlich in den kommenden 15 Jahren keine

Chance mehr ihren Sportunterricht in der Halle der Ludwig-Richter-

Oberschule zu absolvieren, da die Halle vollumfänglich von den

Oberschulklassen belegt ist.

Derzeit wird der Schulsport der Grundschule im Mehrzweckraum der

benachbarten Kindertagesstätte durchgeführt. Der Mehrzweckraum verfügt nur über eine geringe Grundfläche und niedrige Hallenhöhe.

Daher können darin nicht alle Sportübungen und Ballsportarten

ausgeführt bzw. nur eingeschränkt ausgeführt werden.

Der Sportunterricht muss deshalb für einige Klassen gesplittet werden.

D.h. ein Teil der Klasse hat Sportunterricht - der andere Teil

Förderunterricht. Für diese Aufteilung werden aber zusätzliche Lehrer

benötigt.

Die Belegung des Mehrzweckraumes führt zu einer sehr starken

Einschränkung der sportlichen Aktivitäten der KITA-Kinder.

Ganztags- und tagesübergreifende Projekte können bereits jetzt nicht mehr realisiert werden.

Das ca. 850m entfernte sächsische Epilepsiezentrum Radeberg

gemeinnützige GmbH - Kleinwachau hat der Grundschule

Ausweichzeiten von 11:30 bis 13:00 Uhr im Sportsaal der Förderschule

angeboten, welche aber aus organisatorischen Gründen (Wegstrecke,

Vereinbarkeit mit den Stundenplänen, etc. ) nur teilweise in Anspruch

genommen werden können. Zudem ist dieser Sportsaal nicht größer als

der Mehrzweckraum der KITA.

Eine weitere Einschränkung ergibt sich aus der nicht vorhandenen

Außenanlage für Leichtathletik im Außenbereich der Grundschule.

Der Inhalt des Lehrplanes für Sport an Grundschulen im Freistaat

Sachsen kann derzeit nur eingeschränkt bzw. in Teilen gar nicht erfüllt werden. Zum einen gibt es keine Sporthalle und zum anderen keine

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Machbarkeitsstudie 7

Freiflächen für den Sportunterricht.

� Es soll ein Standort für einen Sporthallenneubau, (einschl. Außensportanlagen), welcher für beide Schulen (Grundschule und Förderschule) zur Verfügung steht sowie von beiden Schulstandorten gut fußläufig zu erreichen ist, gefunden werden.

Desweiteren entspricht das 120 Jahre alte Grundschulgebäude in Liegau-Augustusbad nicht den Anforderungen an heutige Schulneu-bauten bzw.

den modernen Unterricht:

Die Platzverhältnisse und die Raumstrukturen lassen keine Bereiche für

Differenzierung / Inklusion zu. Fachkabinette sind nicht in ausreichender

Anzahl vorhanden.

Das Gebäude ist weder barrierefrei noch verfügt es über eine Aufzugs-anlage. Durch die Hanglage des Gebäudes gestaltet sich eine Um-setzung zur barrierefreien Erschließung als sehr aufwendig und somit kostenintensiv.

Die ca. 15 Jahre alte Förderschule für geistig Behinderte im Epilepsie-

zentrum erfüllt, einschl. Barrierefreiheit, alle Anforderungen an einen modernen Schulbau. Die ursprünglich als einzügig geplante Schule wird

derzeit zweizügig geführt und hat desweiteren Bedarf an zusätzlichen

Räumen und Fachkabineten.

� Es soll in der Nähe der neuen Sporthalle die Möglichkeit eines Schulneubaues - als Inklusionsgrundschule - geprüft werden. Die gemeinsame Nutzung von Fachkabineten durch die Grund- und Förderschule ist in Erwägung zu ziehen.

Ferner sieht sich Radeberg verpflichtet, die UN-Behindertenrechts-

konvention (UN-BRK) umzusetzen.

Das sächsische Kabinett hat dazu am 8. November 2016 den Aktionsplan

zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen.

� Ein Schritt in diese Richtung könnte dabei sein ein gemein-sames Turnhallenprojekt, ein weiterer Schritt die Zusammen-legung der Grundschule Liegau-Augustusbad und der Förderschule Kleinwachau an einem Standort und damit Begegnung und gemeinsames Lernen zu ermöglichen.

Das Architekturbüro Dauphin wurde am 14.11.2016 vom Sächsischen

Epilepsiezentrum Radeberg gemeinnützige GmbH Kleinwachau in

Abstimmung mit der Stadtverwaltung Radeberg mit der Erstellung

einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

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8 Machbarkeitsstudie

01 Einleitung

02

02 Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung

zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-

konvention (UN-BRK)

http://behindern.verhindern.

sachsen.de/aktionsplan.html

Die UN-BRK konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die

spezifische Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland rechtsverbindlich. Die

Bundesrepublik Deutschland hat sich damit verpflichtet, alle

erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung dieser

Rechte zu erreichen. In den Prozess der Ausarbeitung von politischen

Konzepten zur Umsetzung der UN-BRK sind die Menschen mit

Behinderungen über die sie vertretenden Verbände von Anfang an aktiv

einzubeziehen.

Einen entsprechenden Auftrag zur Erarbeitung eines Landesaktionsplans

zur Umsetzung der Konvention haben die Regierungsparteien im

Freistaat Sachsen im Koalitionsvertrag für die 6. Legislaturperiode

erteilt. Die Federführung seitens der Staatsregierung übernimmt dabei

das für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständige

Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS).

Im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) - Kabinettbeschluss vom 8.

November 2016 - wird zu Schulen - hier im Speziellen zu Grund- und

Förderschulen - unter Pkt. 5.2. folgendes festgeschrieben:

5.2.1 Vorgaben der UN Behindertenrechtskonvention

Die UN-BRK fordert in Artikel 24, das Recht von Menschen mit

Behinderungen auf Bildung durch ein inklusives Bildungssystem auf allen

Ebenen und im gesamten Lebensverlauf zu sichern. Menschen mit

Behinderungen sollen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre

Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur

Entfaltung bringen können. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. Dafür wollen die

Vertragsstaaten sicherstellen, dass in Übereinstimmung mit dem Ziel der

Inklusion wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen

in einem Umfeld angeboten werden, welches die bestmögliche

schulische und soziale Entwicklung gestattet.

5.2.5.2 Förderschulen

• Öffnung von Förderschulen auch für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

• Ausbau gemeinsamer Projekte von Förderschulen mit benachbarten Regelschulen

Page 12: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 9

• Zulassung der Deutschen Gebärdensprache für gehörlose Schüler in

prüfungsrelevanten Fächern in der Schule im Sinne eines

Nachteilsausgleiches

5.2.5.4 Integrative Unterrichtung

• Abstimmung von Grundschule mit Ganztagsangeboten und Schulhort hinsichtlich der Gewährleistung einer inklusiven Betreuung

• Eltern können in Abstimmung mit der Schule entscheiden, ob ihr Kind im Rahmen der integrativen Unterrichtung an einer wohnortnahen Regelschule oder einer Förderschule unterrichtet wird. Treffen von angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall, damit die Qualität der integrativen Unterrichtung gesichert werden kann.

• Anpassung und zunehmend barrierefreie Gestaltung von

Unterrichtsmaterialien für Schüler mit sonderpädagogischem

Förderbedarf

• Treffen angemessener Vorkehrungen für betroffene Schüler zur

Gewährleistung des gemeinsamen Unterrichtes an der Regelschule.

(z. B.: eine auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmte Organisation

und Methode des Unterrichts, angepasste Lehr- und Lernmittel,

angepasste Kommunikationsformen, Assistenz)

Page 13: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

10 Machbarkeitsstudie

Page 14: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 11

02

Ausgangssituation

Quelle: http://www.kleinwachau.de/typo3temp/pics/0be5241e8a.jpg

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12 Machbarkeitsstudie

02 Ausgangssituation

01

01 Lage Radebergs im Ballungsraum Dresden

(Oberes Elbtal) / Landkreis Bautzen Landkreis Bautzen

Große Kreisstadt

Radeberg

Fläche:1) 29,74 km²

Einwohnerzahl:1) 18.252

Ortsteile:

Liegau-Augustusbad

Großerkmannsdorf

Ullersdorf

1) Quelle: Statistisches Landesamt

Sachsen Stand 30.06.2015

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Machbarkeitsstudie 13

02 Ausgangssituation

02

02 Lage der Grund- und der Förderschule

im Ortsteil Liegau-Augustusbad

Gemeindefläche Ortsteil

Liegau-Augustusbad:

Fläche: 3,4 km²

Einwohnerzahl: 2.028

Quelle: http://www.radeberg.de/

inhalte/radeberg/_inhalt/

politik_ortsrecht/

ortsrecht/satzungen/h/hh-

s_anlagen_print.pdf

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14 Machbarkeitsstudie

02 Ausgangssituation

03

03 Grundschule Liegau-Augustusbad

Potentiale und Defizite

Grünes Klassenzimmer

Parkplatz

Öffentlicher Weg

Pausenhof

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Machbarkeitsstudie 15

02 Ausgangssituation

03 I Vorhandene Gebäudestruktur

Erdgeschoß

Obergeschoß

Dachgeschoß

Vorhandene Netto-Grundfläche: ca. 535 m2 Schulgrundstück inkl. Pausenflächen*: ca. 2.270 m2

Grünes Klassenzimmer: ca. 700 m2

*exkl. Freianlagen für Schulsport

(Flächen anhand Luftbild Geoportal Sachsen ermittelt)

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16 Machbarkeitsstudie

02 Ausgangssituation

03 I Realisierung der Lehrplanziele unter den baulichen Gegebenheiten

Lehrplan Grundschulen - Sportunterricht

Herausgeber: Sächsisches

Staatsministerium für Kultus

Die Lehrpläne wurden erstellt

durch Lehrerinnen und Lehrer der

Grundschulen in Zusammenarbeit

mit dem Sächsischen Staatsinstitut

für Bildung und Schulentwicklung

"Lernziele und Lerninhalte sind verbindlich. Sie kennzeichnen grundlegende Anforderungen in den Bereichen Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung, Werteorientierung. " "Der Auftrag der Grundschule leitet sich aus der Verfassung des

Freistaates Sachsen und dem Schulgesetz ab. Es ist Aufgabe der Grundschule grundlegendes Wissen zu vermitteln, die Entwicklung und Ausbildung von Methoden-, Lern- und Sozialkompetenz zu fördern sowie auf Werte zu orientieren. "

"In der Grundschule erleben die Schüler Regeln und Normen des

sozialen Miteinanders. "

Ziele und Aufgaben des Faches Sport:

"Der Sportunterricht leistet einen eigenständigen und unver-zichtbaren Beitrag zur Bewegungs- und Gesundheitserziehung. Ausgehend von den erreichten individuellen Lernständen der Kinder

zum Schulanfang vermittelt der Sportunterricht in der Grundschule

den Schülern eine grundlegende motorische, sportliche und soziale Handlungsfähigkeit und fördert das Interesse an Bewegung, Spiel und Sport.

Vielfältige individuell und gemeinsam zu bewältigende Situationen bieten handlungs- und erlebnisorientierte Möglichkeiten zur Entfaltung von Sozialkompetenz. Gesundheitserziehung im Schul-

sport schließt physische Belastung, besonders bei der Schulung

von Ausdauer und Kraft, ebenso wie psychische Entlastung und soziales Wohlbefinden ein. Das Fach Sport bietet spezielle

Möglichkeiten, die Schüler für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu interessieren und zu motivieren. Im Zentrum des Sportunterrichtes der Grundschule steht die individuell bestmögliche Entwicklung von motorischer Handlungs-fähigkeit. Dies umfasst die Aneignung elementarer sportmotorischer

Fertigkeiten, die Schulung motorischer Fähigkeiten, die Entwicklung von Werten sowie einen entsprechenden Wissenserwerb.

Fazit: Die oben genannten Lernplanziele für den Sportunterricht können derzeit in Teilen gar nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden. Zum einen gibt es keine geeignete Sporthalle und zum anderen keine Freiflächen für den Sportunterricht.

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Machbarkeitsstudie 17

02 Ausgangssituation

03 I IST-Zustand und Defizite

Das unter Denkmalschutz stehende Schulhaus wurde 1897 eingeweiht

und später baulich erweitert. Die damals übliche Lehrerwohnung wurde

nach 1945 in ein zusätzliches Klassenzimmer umgewandelt.

Seit 1991 ist das Schulhaus eine 1-zügige Grundschule.

Unter den ca. 75 Schülerinnen und Schülern ( ca. 19-20 Schüler pro

Klasse) befinden sich derzeit zwei Integrationskinder.

Die Schüler lernen in den Jahrgangsstufen:

1- 4 Klasse: alle 6-10 (11) jährig

Der Klassenteiler liegt in der Grundschule bei 28 Schülern.

Gegenwärtiger Stand:

5 Stammlehrer und 2 Gastlehrer unterrichten in 4 Klassenräumen

verteilt auf 2 Etagen. Davon ist ein Unterrichtsraum nur ca. 47 m2 groß.

An Fachkabinetten ist nur ein Werkraum mit 9 Arbeitsplätzen sowie ein

kleines Computerkabinett mit 8 PC-Plätzen vorhanden.

Sekretariat und Schulleiterin teilen sich derzeit Zeit ein ca. 11m2 kleines

Arbeitszimmer Das Lehrerzimmer ist seit 2013 im Dachboden

untergebracht.

Im bisherigen Lehrerzimmer (21 m2 ) ist ein kleines Computerkabinett

eingerichtet.

Das Gebäude und die vorhandenen WC-Anlagen sind nicht barrierefrei. Auch die Außenanlagen sind aufgrund der Hanglage der Schule nicht barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht.

− 2012 ist auf einem benachbartem Grundstück ein „Grünes

Klassenzimmer“ entstanden.

− 2013 Ausbau des Dachbodens als Lehrerzimmer. Im bisherigen Lehrerzimmer entstand ein Computerkabinett.

IST-Zustand

Page 21: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

18 Machbarkeitsstudie

Folgende Ganztagsangebote (GTA) finden Nachmittags in den

Klassenräumen der Grundschule bzw. in der benachbarten KITA statt:

Bewegungstraining Hausaufgabenförderung

Englisch Töpfern

Theater Chor

Schach Hauswirtschaft

künstlerisches Gestalten Sport und Spiel

Derzeit wird der Schulsport der Grundschule im Mehrzweckraum der

benachbarten Kindertagesstätte durchgeführt. Der Mehrzweckraum

verfügt nur über eine geringe Grundfläche und niedrige Hallenhöhe.

Daher können darin nicht alle Sportübungen und Ballsportarten

ausgeführt bzw. nur einge-schränkt ausgeführt werden. Der

Sportunterricht muss deshalb für einige Klassen gesplittet werden. D.h.

ein Teil der Klasse hat Sportunterricht - der andere Teil Förderunterricht.

Für diese Aufteilung werden aber zusätzliche Lehrer benötigt.

Es fehlen somit aktuell:

− Möglichkeiten für Schulsport gemäß Lernplan (Sporthalle und

Außenanlagen)

− ein größerer Werkraum

− Fachräume für Kunst und Musik

− ein größerer Informatikraum mit ausreichend PC-Plätzen

− 2 Räume für Gruppenarbeit

− Vorbereitungs- /Materialzimmer

− eigenes Büro für Schulleiter und Sekretärin

− Raum für Elternmitwirkung / Förderverein

Ausblick:

2017 wird das Schulgebäude 120 Jahre alt.

Die Schülerzahlen werden die nächsten Jahre weiterhin bei

durchschnittlich 20 Schülern pro Jahrgang liegen.

Sportunterricht

Defizite

Angaben der

Schulleitung vom

22.11.2016

Page 22: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 19

02 Ausgangssituation

04

04 Förderschule Kleinwachau

Potentiale und Defizite

02 Ausgangssituation

Zufahrt

Gärtnerei

Wald Pausenhof

Page 23: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

20 Machbarkeitsstudie

04 I Vorhandene Gebäudestruktur

Obere Ebene

Mittlere Ebene

Page 24: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 21

Untere Ebene

Vorhandene Netto-Grundfläche: ca. 2.600 m2

Schulgrundstück inkl. Pausenflächen:

Flst. 245 /6 - Anteilig ca. 8.000 m2

Flst. 701 / 1 ca. 3.175 m2

(Flächen anhand Luftbild Geoportal Sachsen ermittelt)

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22 Machbarkeitsstudie

02 Ausgangssituation

04 I IST-Zustand und Defizite

Die Förderschule wurde 2002 als eineinhalbzügige Schule für

maximal 52 Schüler gebaut. Die Schüler lernen in den Jahrgangsstufen:

Unterstufe: alle 6-9 jährigen

Mittelstufe: alle 9-12 jährigen

Oberstufe: alle 12-15 jährigen und

Werkstufe: alle 15-18 jährigen.

Ursprünglich ging man von 6 Klassenzimmern und einem Klinik-Klassen-Zimmer aus.

Unterstufe: 1 Klasse

Mittelstufe: 1 Klasse

Oberstufe: 2 Klassen

Werkstufe: 2 Klassen

Gebaut wurden:

− 7 Klassenzimmer

− ein Lehrerzimmer

− ein Therapieraum

− ein Förderräume

Der Klassenteiler liegt in der Unter- und Mittelstufe bei 10 Schülern, in der Ober- und Mittelstufe liegt er bei 12 Schülern.

Gegenwärtiger Stand:

In den letzten 8 Jahren ist der Anteil der Schwerstmehrfachbehinderten

(smb) Schüler von ca. 30% auf über 57% angewachsen.

Diese Schüler zählen doppelt und belegen 2 Plätze in einer Klasse.

Gegenwärtig werden 61 Schüler (plus 8 Krankenhausschüler) von

15 sonderpädagogischen Lehrkräften und 19 pädagogischen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterrichtet und begleitet.

Die Schülerzahl schwankt seit ca. 8 Jahren konstant zwischen 55 und 60

Schülern. Davon haben aktuell 35 Schüler den smb Status und zählen

damit doppelt. Der Anteil der smb-Schüler liegt in der Unter- und

Mittelstufe bei ca. 57%.

Momentan sind im Schulhaus 10 Klassen und ein Klinik-Klassenzimmer

untergebracht. Die Schule ist mittlerweile 2-zügig. Ein Förderraum wurde durch das Schließen einer Nische gewonnen

(aktuell: Büro Schulsozialarbeit & Schüler-Praktikumsplanung).

IST-Zustand

Page 26: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 23

In den letzten Jahren wurde das Lehrerzimmer zugunsten eines

Klassenzimmers aufgegeben.

Der Raum für Therapien wurde zu einem weiteren Klassenzimmer

umfunktioniert.

In diesem Schuljahr (2016/2017) hätte man aufgrund der Schülerzahlen

3 Oberstufenklassen bilden können. Hierzu fehlte aber die räumliche

Kapazität.

Es fehlen somit aktuell:

− 3 Klassenräume

− größere Fachkabinette (Werken und Kunst)

− für Therapien (Physio-/Ergotherapie) und Fördermaßnahmen in

Kleingruppen (bis 1:4) mindestens 4 kleinere (Förder-) Räume (ca. 12-15 qm / 15-20qm)

− ein Lehrerzimmer mit Lehrerarbeitsplätzen

− Besprechungszimmer / Büro für die Schulsozialarbeit und

Schulpsychologin

− Lehrmittelräume in der Nähe der Klassenräume

− PC Arbeitsplätze für Kinder mit feinmotorischer Einschränkung

Ausblick:

Im nächsten Schuljahr 2017/2018 wird wieder mit ca. 55 Schülern in 10

Klassen gerechnet.

Defizite

Angaben der Schulleitung

Förderschule Kleinwachau vom

21.11.2016

Page 27: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

24 Machbarkeitsstudie

02 Ausgangssituation

05

„Grundschule und Hort sind Institutionen mit eigenem Profil aber dem

gemeinsamen Ziel, die Kinder bei Lernprozessen zu unterstützen.“ Arbeiterwohlfahrt - Regionalverband Radeberger Land e.V.

05 Kita Liegau-Augustusbad

Potentiale und Defizite

Grundschule

Aussenanlage KITA

Page 28: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 25

02 Ausgangssituation

05 I IST-Zustand und Defizite

Die Kita der AWO Liegau-Augustusbad / Radeberg

wurde 2005/2006 geplant und 2007 mit 125 KITA-Plätzen eröffnet:

20 Krippenplätze 2 Gruppen

55 Kindergartenpätze 4 Gruppen

50 Hortplätze 2-3 Gruppen

Mit der Eröffnung ist die Anzahl der Kinder stetig angestiegen:

Jahr Krippe Kiga Hort KITA Gesamt

2006 17 31 40 88

2007 20 45 60 125

2008 20 45 60 125

2009 38 37 85 160

2010 38 37 85 160

2011 38 42 80 160

2012 37 42 84 163

2013 24 42 83 149

2014 21 56 84 161

2015 23 52 82 157

2016 25 51 81 157

2017 25 55 83 163

2018 25 55 83 163

Gegenwärtiger Stand:

Die Kapazitätsgrenze der Kita von max. 163 Kindern ist erreicht.

Allein für den Hortbereich fehlen im Gebäude ca. 20-30 Plätze.

Eine vierte Hort-Gruppe für ca. 23 Erstklässler wurde deshalb

interimsmäßig im benachbarten Gebäude „Silberdiele“ untergebracht.

Diese Lösung führt aber zu einem erheblich Aufwand bei der

Essenversorgung und der Betreuung. Auch sind dort die Platzverhältnisse unzureichend.

Quelle:

http://www.radeberg.de/inhalte/

radeberg/_inhalt/politik_ortsrecht/

ortsrecht/satzungen/h/hh-

s_anlagen_print.pdf

IST-Zustand

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26 Machbarkeitsstudie

Die Nachfrage nach Krippen und Kindergartenplätzen übersteigt jährlich

das vorhandene Platzangebot.

Es fehlen somit zur Umsetzung des "Sächsischen Bildungsplanes" (Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen,

Kindergärten und Horten sowie für Kindertagespflege, 2007/2011):

− mindestens 2 Gruppenzimmer im Hortbereich für Rückzugsmöglichkeiten für Gespräche, Reflektionen sowie für

das Zusammenfinden themenzentrierter Kleingruppen

− Räume für Bewegungs- und sportliche Aktivitäten im Hortbereich

- innen und außen

− Mindestens 2 Gruppenzimmer Krippe / Kiga für

themenbezogenes Arbeiten im kreativen und musischen Bereich

als Rückzugsmöglichkeit und für die Arbeit mit Kleingruppen

− Speisezimmer im Bereich Kiga

− Ruhe-, Entspannungs- und Schlafraum im Bereich Kiga

− gut zugänglicher Aufbewahrungsbereich für Materialien zur

Nutzung innen und außen

− Garderobe / Umkleide / Aufbewahrung von Bekleidung der Kiga-,

Krippen- und Hortkinder

− Mitarbeiter-Garderobe

− Pausenraum für Mitarbeiter

Ausblick:

Die Hortkinderzahlen werden in den nächsten Jahren weiterhin an der

derzeitigen Kapazitätsgrenze von 83 Kindern liegen. Für das Kita-Jahr 2017 liegt zum Zeitpunkt ein Hortplatzbedarf von 88 Plätzen vor.

Es ist daher zu überlegen, zukünftig den Hortbereich baulich zu erweitern oder den Hort an einen anderen Standort zu verlegen.

Defizite

Angaben der Kitaleitung vom

09.01. und 30.01.2017

Page 30: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 27

03

Analyse des Bedarfes

Quelle: https://www.sachsen.schule/~gs-liegau-a/aktuelles/

Page 31: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

28 Machbarkeitsstudie

03 Analyse des Bedarfes

01

01 Entwicklung der Schülerzahlen

Grundschule Liegau-Augustusbad

Geburtenzeitraum Schuljahr 1. Klasse 2.Klasse 3.Klasse 4.Klasse Schüler insgesamt

2002/2003 2009/2010 20 22 25 24 91

2003/2004 2010/2011 20 20 22 25 87

2004/2005 2011/2012 19 20 20 22 81

2005/2006 2012/2013 25 23 17 20 85

2006/2007 2013/2014 22 23 20 16 81

2007/2008 2014/2015 25 22 22 21 90

2008/2009 2015/2016 18 25 19 24 86

2009/2010 2016/2017 23 19 22 18 82

2010/2011 2017/2018 19 23 19 22 83

2011/2012 2018/2019 22 19 23 19 83

2012/2013 2019/2020 21 20 19 23 83

2013/2014 2020/2021 21 19 20 19 79

2014/2015 2021/2022 18 21 19 20 78

2015/2016 2022/2023 16 16 21 19 72

2016/2017 2023/2024 19 19 16 21 75

2017/2018 2024/2025 19 19 19 16 73

2018/2019 2025/2026 19 19 19 19 76

2019/2020 2026/2027 19 19 19 19 76

2020/2021 2027/2028 19 19 19 19 76

2021/2022 2028/2029 19 19 19 19 76

grau = geschätzt Quelle: Stadtverwaltung Radeberg

Page 32: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 29

03 Analyse des Bedarfes

01 I Entwicklung der Schülerzahlen

Förderschule Kleinwachau

Schuljahr g-Schüler g-Schüler mit

smb-Status

Krankenhausschüler Schüler insgesamt

2006/2007 48 14 7 69

2007/2008 48 14 7 69

2008/2009 42 20 9 71

2009/2010 40 22 9 71

2010/2011 39 22 9 70

2011/2012 33 26 8 67

2012/2013 34 29 9 72

2013/2014 32 24 12 68

2014/2015 30 28 12 70

2015/2016 29 27 8 64

2016/2017 26 33 8 67

2017/2018 20 35 9 64

g Geistige Behinderung Quelle: Kleinwachau

smb schwerstmehrfachbehindert

grau = geschätzt

Page 33: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

30 Machbarkeitsstudie

03 Analyse des Bedarfes

01 I Entwicklung der Schülerzahlen

Aussicht

In den nächsten Jahren bleiben die Schülerzahlen an beiden Schulen

weitestgehend stabil.

Die Grundschule wird aufgrund der Geburtenrate im Ortsteil von ca. 20

Kindern je Schuljahr, auch weiterhin mit einer Klassenstärke von jeweils

ca. 20 Kindern 1-zügig bleiben.

Die Förderschule Kleinwachau schwankt seit ca. 8 Jahren konstant

zwischen 55 und 60 Schülern (ohne Krankenhausschüler).

In der Unterstufe (vergleichbar mit der 1-3 Klasse der Grundschule)

werden im Durchschnitt pro Klasse 5 anwesende Kinder unterrichtet.

Davon sind mehr als 50% schwerstmehrfachbehindert (smb).

Wenn zukünftig die Kinder der Grundschule und der Unterstufe der Förderschule gemeinsam lernen sollen, ergeben sich derzeit folgende

Klassenstärken:

Grundschule ca. 80 Kinder

ohne smb ca.7 Kinder Förderschule Unterstufe: ca. 10 Kinder und

Mittelstufe: ca. 4 Kinder

9-10 jährig

mit smb

(zählen doppelt)

ca. 7 Kinder

(bzw. 14 Plätze)

Gesamt: ca. 94 Kinder

(bzw. 101 Plätze)

Gesamt je Klasse: ca. 24 Kinder (bzw. 26 Plätze)

Damit wäre ein theoretischer Klassenteiler von 28 Plätzen pro Klasse der

Grundschule annähernd erreicht – obwohl nur ca. 24 Kinder tatsächlich

anwesend sind.

Es ist also zu klären, wie die Schulbehörde in einer Inklusionsgrund-schule den Klassenteiler tatsächlich ansetzt – auch unter der Berücksichtigung, dass eine Inklusionsklasse von einem Team aus Regelschullehrern, sonderpädagogischen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Schulhelferinnen und –helfern, unterrichtet wird.

Page 34: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 31

03 Analyse des Bedarfes

01 I Entwicklung der Schülerzahlen

Aussicht

Die Regelschulen gliedern sich in einen Primärbereich (1-4 Klasse), den

Sekundärbereich I ( 5-10 Klasse) und Sekundärbereich II ( 11- 12 Klasse).

An der Förderschule dauert die Schulpflicht ebenfalls 12 Jahre.

Diese Schulzeit gliedert sich aber in eine jeweils 3-jährige Unter-, Mittel-,

Ober- und Werkstufe.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Strukturen kann die Unterstufe einer Förderschule vollständig in einer Inklusionsgrundschule aufgehen - die

Mittelstufe aber nur teilweise.

D.h. die 9-10 (11) jährigen Kinder gehen noch in die 4.Klasse der

Grundschule bevor sie dann in eine nur noch 2-jährige Mittelstufe der

Förderschule oder an eine weiterführende Inklusionsschule wechseln.

* Aktuell haben davon ca. 35 Schüler den

smb Status und zählen doppelt. D.h. die

eigentliche Schülerzahl beträgt ca. 96 Plätze

(smb=schwerstmehrfachbehindert)

Page 35: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

32 Machbarkeitsstudie

03 Analyse des Bedarfes

02

"Nicht das Individuum muss sich also an ein bestimmtes System anpassen,

sondern das System muss umgekehrt die Bedürfnisse aller Lernenden

berücksichtigen und sich gegebenenfalls anpassen." Aus Definition Inklusion I http://www.inklusion-schule.info

02 Umsetzung des Inklusionsgedankens

Definition Inklusion

http://www.inklusion-

schule.info/inklusion/definition-

inklusion.html

„Der Begriff Inklusion hat seine Wurzeln im Lateinischen. Dort bedeutet

das Verb includere einlassen und einschließen, das Sustantiv inclusio

bedeutet Einschließung und Einbeziehung.

Als soziologischer Begriff beschreibt das Konzept der Inklusion eine

Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt

und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von

Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder

Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen

Merkmalen. In der inklusiven Gesellschaft gibt es keine definierte Normalität, die jedes Mitglied dieser Gesellschaft anzustreben oder zu

erfüllen hat. Normal ist allein die Tatsache, dass Unterschiede vorhanden

sind. Diese Unterschiede werden als Bereicherung aufgefasst und haben

keine Auswirkungen auf das selbstverständliche Recht der Individuen auf

Teilhabe. Aufgabe der Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen

Strukturen zu schaffen, die es den Mitgliedern dieser Gesellschaft

ermöglichen, sich barrierefrei darin zu bewegen.

So auch im Bereich der Bildung. Die inklusive Pädagogik beschreibt

einen Ansatz, der im Wesentlichen auf der Wertschätzung der Vielfalt

beruht. In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam. Homogene und damit

separierende Lerngruppen werden nicht gebildet. Von der

Kindertagesstätte über die Schulen und Hochschulen bis hin zu

Einrichtungen der Weiterbildung wird niemand aufgrund einer

Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen.

Vielmehr ist es die Aufgabe des Bildungssystems, durch Bereitstellen von speziellen Mitteln und Methoden einzelne Lernende besonders zu unterstützen und zu fördern.

Nicht das Individuum muss sich also an ein bestimmtes System anpassen,

sondern das System muss umgekehrt die Bedürfnisse aller Lernenden

berücksichtigen und sich gegebenenfalls anpassen.“

Page 36: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 33

03 Analyse des Bedarfes

02 I Umsetzung des Inklusionsgedankens

Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf auf die einzelnen

Förderschwerpunkte

Deutschland insgesamt, Schuljahr 2013/14

Quelle: http://www.bpb.de/gesellschaft/kultur/zukunft-bildung/213296/inklusion-worum-es-geht

Klaus Klemm (2015): Inklusion in Deutschland. Daten und Fakten. Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung,

Tab. 10.

Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de

Bundeszentrale für politische Bildung und Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung,

2015, www.bpb.de, www.wzb.eu

Page 37: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

34 Machbarkeitsstudie

03 Analyse des Bedarfes

02 I Umsetzung des Inklusionsgedankens

Weg zur Umsetzung

In einer inklusiven Schule schlagen die Kinder zunächst alle den gleichen

schulischen Weg ein, egal wie leistungsfähig oder förderbedürftig sie

sind. Das bedeutet, egal wie schwer behindert eine Schülerin oder ein Schüler ist, ob verhaltensauffällig oder hochbegabt, all diese Kinder lernen zusammen in gemeinsamen Klassen.

Es spielt also gar keine Rolle, welche Voraussetzungen die Kinder

mitbringen. Die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler müssen aber individuell gefördert werden

„Damit ändern sich auch die Aufgaben der Lehrkräfte (Lehrkräfte der

Regelschulen und sonder-pädagogische Lehrkräfte). […]

Für die Lehrkräfte ändert sich durch Inklusion nicht nur der Arbeitsalltag,

sondern auch das Anforderungsprofil.

Sie müssen sich auf stärker gemischte Gruppen einstellen, neue Unterrichtsmethoden verwenden – und häufiger im Team arbeiten, mit sonderpädagogischen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Schulhelferinnen und -helfern.

In einer sehr gemischten Klasse kann nicht nur frontal unterrichtet

werden. Stattdessen muss der Unterricht individueller gestaltet sein.

Die Lehrkraft braucht Arbeitsblätter auf verschiedenen Schwierigkeitsniveaus, welche die Schülerinnen und Schüler

selbstständig bearbeiten – jede und jeder im eigenen Tempo. Ein Kind mit Konzentrationsproblemen braucht vielleicht öfter eine Pause; eines mit Lernschwierigkeiten mehr Zeit, bis es den Stoff für die

Prüfung sicher kann; leistungsstarke Kinder brauchen Extraaufgaben, wenn sie mit dem Unterrichtsstoff schon fertig sind. Das alles muss die

Lehrkraft im Blick behalten.

Um dafür Methoden und Fähigkeiten entwickeln zu können, brauchen

die Lehrkräfte Fortbildungsangebote und Beratungsmöglichkeiten im Schulalltag. […]

Die Schulen stellt die Inklusion vor ganz praktische Herausforderungen.

So sind viele Gebäude nicht barrierefrei. Viele Schulen haben außerdem

viel zu wenig Platz, was die Unterrichtsgestaltung schwierig macht.

Denn zum individualisierten Unterricht gehört es auch, die Klassen für einzelne Aufgaben oder Fächer teilen zu können – was ohne zusätzliche

Räume nur schwer gelingen kann.[…]“

Bundeszentrale für politische Bildung

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht. by-nc-nd/3.0/de/

Der Name des Autors/Rechteinhabers soll wie folgt genannt werden: by-nc-nd/3.0/de/

Autor: Barbara Kerbel für bpb.de

Gemeinsames Lernen

Aufgaben der Lehrkräfte

Räume für individualisierten

Unterricht schaffen

Individueller Unterricht

Fortbildungsangebote

Page 38: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 35

03 Analyse des Bedarfes

02 I Umsetzung des Inklusionsgedankens

Gemeinsames Lernen

Für die Grundschule Liegau und die Förderschule Kleinwachau

könnte dies konkret bedeuten, dass zwei „Lernhäuser“ unter

einem „Dach“ entstehen, unter welchem gemeinsames Lernen

und Begegnungen möglich sind.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich die Prozess-

überschneidungen des Unterrichtes auf Kinder im Grundschulalter

beziehen sollten (gemeinsamer bzw. zieldifferenzierter Unterricht).

Page 39: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

36 Machbarkeitsstudie

03 Analyse des Bedarfes

03

03 Schulkonzepte

https://www.dresden.de/media/

pdf/schulen/Druckversion_SBLL.pdf

Musterraumprogramm Grundschule

Verwaltungsfläche bezogen auf

2-3 zügige Schule

Dresdner Schulbauleitlinie Stand 4. August 2016

"Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft. Aus diesem Grund hat die

Landeshauptstadt Dresden Bildungsinvestitionen zur obersten Priorität

erklärt und ein enormes Investitionsvolumen im aktuellen Haushalt

verankert.

Bildungseinrichtungen heute zu planen, bedeutet neben technischen

Erneuerungen oder der Anpassung an energetische Standards, vor allem zukunftsfähige Schulgebäude zu schaffen.

Schule ist mehr als eine Institution, die Kenntnisse und Fertigkeiten

vermittelt und Freude am lebenslangen Lernen wecken soll.

Veränderte pädagogische Anforderungen, aber auch neue

Organisationsformen (Ganztagsbetrieb, Integration und künftig Inklusion etc.) müssen in den Planungsgrundlagen für moderne und nachhaltige Bildungsräume Berücksichtigung finden.

Die Dresdner Schulbauleitlinie reagiert auf diese gesellschaftlichen

Forderungen an die Institution Schule, indem ein Handlungsrahmen für

Neubau- und Sanierungsvorhaben abgesteckt wird.

Dabei soll die Rahmensetzung planerisch belastbar sein, gleichzeitig aber

prozess- und objektspezifisch Gestaltungsspielräume eröffnen.

Mit anderen Worten: Es müssen verlässliche Ziele festgelegt werden, ohne eine schematische Standardisierung zu erzeugen.

Grundlage für die Erarbeitung der Leitlinie sind Erfahrungen aus der

Umsetzung kommunaler Schulbauvorhaben, die Sichtung verschiedener

Schulbauleitlinien in Deutschland und eine Aufarbeitung des aktuellen

Diskurses zu zeitgemäßen Schulbauten.

Insbesondere die „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ (Montag Stiftungen 2013) wurden als Grundlage für die

Dresdner Schulbauleitlinie adaptiert und auf die spezifischen

Anforderungen der Landeshauptstadt Dresden abgestimmt."

Page 40: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 37

03 Analyse des Bedarfes

03 I Schulkonzepte

http://www.ganztag-

muenchen.de/images/pdf/kategor

ie/architektur/Lernhaus_Einleger_f

inal_web.pdf

Das Münchner LERNHAUS, Stand: Oktober 2015

"Leistungsfähige Schulen und ihre Gebäude sind wichtige Bestandteile einer Stadt bzw. eines Stadtquartiers und dem dazugehörigen

sozialorientierten Bildungsraum. Künftige Schulbaumaßnahmen und

Modernisierungen des Bestandes müssen diesen Herausforderungen

Rechnung tragen. […]

Denn Schulen, die das heutige Lernen als aktiven und interaktiven

Prozess umsetzen, erfordern ein anderes als das bisher übliche

Raumangebot. Die unterschiedlichen Lernarrangements und -settings

benötigen neue räumliche Rahmenbedingungen. Der Unterricht hat sich

in allen Schulformen grundlegend verändert.

Um die Individualität unterschiedlicher Lernbiographien und die Heterogenität einer jeden Lerngruppe als Chance für alle nutzen zu

können, müssen Lernorte so gestaltet werden, dass sie einen flexiblen Einsatz und einen variantenreichen Wechsel zwischen unterschiedlichen Methoden und Arbeitsformen zulassen.

Zwei Anforderungen an die heutige Schule sind von zentraler Bedeutung:

Zum einen der Ganztagsbetrieb und zum anderen der inklusive Unterricht.

Diese erweiterten Nutzungsanforderungen führen zu einem höheren Flächenbedarf und machen integrierte Raumlösungen notwendig, um

neue pädagogische Konzepte mit offenen Lernstrukturen und einem

breiten Spektrum an schülerzentrierten Lernformen zu verwirklichen.

Additive Konzepte, die Trennung in Vormittagsschule und Nachmittags-angebote, haben deutliche Nachteile.

Erst ein zeitlich rhythmisierter und räumlich integrierter Ganztag erzeugt

die gewünschten pädagogischen Wirkungen. Die Ganztagsflächen werden so integriert, dass sie den ganzen Tag nutzbar sind. Innerhalb des rhythmisierten Unterrichtstags muss es auch Raum und

Gelegenheit für Rückzug sowie individuelle Lernzeit geben.

Das Münchner Lernhauskonzept ist ein solch zukunftsweisendes und

integriertes Raumprogramm, welches diese pädagogischen und damit

auch schulorganisatorischen Forderungen erfüllt."

Page 41: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

38 Machbarkeitsstudie

Funktionsschema Grundschulen

"Das Grundmuster des Münchner Lernhauses ist in allen Schulformen

gleich, sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarstufe. Es ist räumlich als „Cluster“ organisiert: Um eine gemeinsame „Mitte“ (in

manchen Schulen als „Forum“, „Lerninsel“ oder „Schülertreff“

bezeichnet) sind die Klassen- und Gruppenräume angesiedelt.

Zugeordnet sind Teamzimmer, Lagerraum und Sanitärbereich.

Ein eigener Eingangsbereich sichert die unverwechselbare „Adresse“.

In der Mitte liegt die Kraft– ursprünglich ein konventioneller Flur, ist

dieses Zentrum eines Lernhauses mehr als nur ein ausgeweiteter

Verkehrsweg. Die gemeinsame Mitte bietet, entsprechend qualifiziert, zahlreiche Optionen für Unterricht und Schulleben.

Sie schafft den Raum, der für die Variation moderner Unterrichtsformen

dringend benötigt wird und bietet zugleich eine geschützte

Regenpausenfläche.

Entscheidend ist, dass zwischen allen Räumen des Clusters und der

„Mitte“ eine Sichtbeziehung besteht. Nur dann werden die Flächen

flexibel genutzt: für Kleingruppenarbeit, „Lernstraße“, Rollenspiele usw."

Page 42: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 39

03 Analyse des Bedarfes

03 I Schulkonzepte

http://www.schulentwicklung-

net.de/images/stories/Anlagen/51

0%20schulhausbau_BW_2013.pdf

Empfehlungen für einen zeitgemäßen Schulhausbau

in Baden-Württemberg, Stand: September 2013

"Die Schulen in Baden-Württemberg befinden sich in einer

Umbruchphase: Zeitgemäße Unterrichtsmethoden, Ganztagsschule,

Inklusion, Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen Fachkräfte, vermehrte Zusammenarbeit von Schule und

außerschulischen Partnern, u. a. m.

Der mit diesen Stichworten angedeutete Wandel hat tiefgreifende

Konsequenzen – auch für Schulbauten und Freiflächen.

Ein Schulgebäude hat in der Regel eine „Lebensdauer“ über mehrere Schüler- und Lehrergenerationen hinweg. Bei der Planung darf also nicht nur ein aktueller pädagogischer Trend berücksichtigt werden.

Die Frage lautet auch: Was benötigt ein Schulgebäude, welches heute gebaut wird, morgen und übermorgen?

Insbesondere dort, wo Schulen neu gebaut werden, besteht eine

besondere Verantwortung, die sich verändernden Anforderungen in der

Planung aufzugreifen. Dies gilt in gleichem Maße für die Fälle, in denen Schulen als „Ersatzneubau“ neu errichtet werden, weil in Anbetracht der Lebenszykluskosten eine Sanierung des Bestandes nicht mehr wirtschaftlich ist. Zeitgemäße Nutzungskriterien sind aber auch beim

Regelfall „Umbau“ zu berücksichtigen.

Vorhandene Schulgebäude müssen nicht nur im Bestand gesichert und

den gegenwärtigen technischen, energetischen und ökologischen

Standards entsprechend erneuert werden, sondern auch organisatorisch und strukturell den veränderten pädagogischen Anforderungen angepasst werden. Viele Beispiele zeigen, dass vorhandene Bausubstanz

zukunftsfähig transformiert werden kann. […]

Die erweiterten Nutzungsanforderungen führen zu einem erhöhten Flächenbedarf. Sie können aber nicht mit einer bloß „additiven“

Vermehrung der Fläche beantwortet werden. Nicht nur aus

wirtschaftlichen, sondern auch aus pädagogischen Gründen müssen

dabei „intelligente Lösungen“ gefunden werden, um vorhandene Flächen möglichst intensiv und vielfältig zu nutzen. Da der zusätzliche

Bedarf aber nicht allein durch solche Lösungen abgedeckt werden kann,

ist eine Anpassung der Schulbauförderung auf der Grundlage eines höheren Flächenansatzes zwingend notwendig."

Page 43: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

40 Machbarkeitsstudie

Klassenraum Plus

Klassenzimmer erhalten paarweise einen zwischengeschalteten

Verfügungsraum. Die Wände werden transparent gestaltet, so dass eine

direkte Einsichtnahme möglich ist. Je nach Bedarf wird der Gruppenraum

von beiden Klassen genutzt – individuell oder gemeinsam.

(Grundschule Landsberger Straße, Herford, D)

Cluster Vier Klassenräume liegen auf einer Etage und verfügen über einen

gemeinsamen Erschließungsbereich, der als offene »Lernwerkstatt« zur

freien Gruppenarbeit genutzt wird. Alle Klassenräume haben jeweils zwei Türen. Der Gruppenraum ist lediglich durch eine Glaswand abgetrennt.

(Grundschule Welsberg, Welsberg, IT)

Page 44: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 41

Offene Lernlandschaft Um ein Auditorium – einem klassischen Hörsaal – mit 60 Plätzen sind

zwei offene Lernorte für je 60 Schüler angeordnet. Sie beinhalten große

gemeinsame Lernbereiche, Gruppenräume und kleine »Think-Tanks« für

bis zu fünf Personen. Teamräume für die Lehrerinnen un Lehrer sind

integriert. (Ringstabekk Skole, Baerum, NOR)

Page 45: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

42 Machbarkeitsstudie

03 Analyse des Bedarfes

04

04 Notwendiger Raum- und Platzbedarf

einer Einfeld-Sporthalle inkl. Außenanlagen

(Hallenhöhe 5,50m)

Grundlage: DIN 18032-1 und DIN 18040-1

bestehendes

Kleinspielfeld der

Förderschule nutzbar

Page 46: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 43

03 Analyse des Bedarfes

05

05 Notwendiger Raum- und Platzbedarf einer

Inklusions-Grundschule

* Flächenbedarf ohne Reserve-Klassenzimmer

Raumprogramm in Anlehnung an:

Dresdner Schulbauleitlinie und Münchner Lernhaus

evtl. bestehende

Räume der Förder-

schule nutzbar

Gemeinsam nutzbar

Page 47: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

44 Machbarkeitsstudie

03 Analyse des Bedarfes

05 I Notwendiger Raum- und Platzbedarf Inklusions-Grundschule

Unterrichts-/ Fach- und Gemeinschaftsräume

Page 48: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 45

03 Analyse des Bedarfes

05 I Notwendiger Raum- und Platzbedarf Grundschulneubau

Verwaltung, Sanitär und Wirtschaftsflächen

Page 49: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

46 Machbarkeitsstudie

03 Analyse des Bedarfes

06

06 Notwendiger Raum- und Platzbedarf Hort

Page 50: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 47

04

Schritte zur

Realisierung

Page 51: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

48 Machbarkeitsstudie

04 Schritte Realisierung

01

01 Standortsuche und Standortuntersuchung

Kriterien: • Wegstrecke zwischen jetziger Grundschule und Standort

• Ausreichend vorhandene Fläche: o für eine Einfeld-Norm-Sporthalle + Außensportanlagen

mind. 790m2 + mind. 1.500 m2 o Flächenbedarf für eine Grundschulneubau mit Pausenhof

mind. 1.680 m2 bis max. 2.800 m2 (Nach DD-Schulbauleitlinie 15 bis 25 m2 pro Schüler )

o Flächenbedarf Parkplätze Sporthalle + GS-Neubau

ca. 225 m2 (9 Stellplätze) + ca. 175 m2 (7 Stellplätze)

• Eigentumsverhältnisse

• baurechtliche Machbarkeit

• technische Machbarkeit

Mögliche Standorte: a. Erweiterung am Standort der Grundschule

b. Felder westlich vom Bauernweg

c. Feld und Parkplatz Langebrücker Straße

d. Wiese Kreuzung Langebrücker Straße / Schönborner Straße

e. Sportplatz Liegau-Augustusbad

f. Freifläche Förderschule Kleinwachau

ca.

5.4

50

m2 m

2

Page 52: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 49

04 Schritte Realisierung

01 I a. Erweiterung am Standort der Grundschule

Wegstrecke keine +

Die freie Grundstücksfläche ist durch den Pausenhof, den

Schulgarten und durch Parkplätze besetzt.

Die noch freie Fläche beträgt: Schulgrundstück ca. 1.400 m2

und "Grünes Klassenzimmer" ca. 700 m2

Parkdeck / Tiefgarage auf dem Grundstück notwendig um

Fläche zu gewinnen −

Außensportanlagen wären z.T. auf dem Dach der

Turnhalle/Parkdeck mit Ballfangzaun anzuordnen. �

Vorhandene freie

Fläche

Eine Erweiterung der Grundschule für Inklusion wäre dann

kaum noch flächenmäßig zu realisieren, da dazu ein Anbau

mit Differenzierungs-u. Fachräumen / Behinderten WC /

Aufzug / etc. notwendig wäre

Eigentumsverhältnisse Im Eigentum der Stadt Radeberg +

Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung müssten

über ein Lärmgutachten geklärt werden � Baurechtliche

Machbarkeit

Normales Baugenehmigungsverfahren möglich +

Hanglage sorgt für eine aufwendige Gründung und

Erschließung �

Aufgrund der Hanglage sind im Außenbereich ebenfalls

Hebelifte oder ein Aufzug vorzusehen −

Technische

Machbarkeit

Nutzung des Grünen Klassenzimmers als Pausenhof

(Querung öffentlicher Weg notwendig, da vom

Schulgrundstück keine direkte Anbindung vorhanden)

Page 53: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

50 Machbarkeitsstudie

04 Schritte Realisierung

01 I b. Felder westlich vom Bauernweg

Wegstrecke Ca. 280m +

Freie Flächen >> 5.450 m2

Realisierung Sporthalle + Außensportanlagen möglich +

Vorhandene freie

Fläche

Realisierung Grundschulneubau (inkl. Hort) möglich +

Eigentumsverhältnisse Privateieigentum (evtl. verschiedene Eigentümer) −

Kein zu beachtendes Schutzgebiet (Biotop, GLB) +

Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung müssten

über ein Lärmgutachten geklärt werden �

Fläche ist dem Außenbereich zu zuordnen. Keine Bauflächendarstellung im rechtswirksamen Flächen-

nutzungsplan, d.h. der FNP muss geändert werden.

Baurechtliche

Machbarkeit

Baurecht über einen B-Plan oder einer Ergänzungssatzung �

Hanglage sorgt für eine aufwendige Gründung u. Entwässerung

Terrassierung für ebene Aussensportflächen notwendig �

Vorhandene Felddrainagen und Entwässerungsgräben sind

zu beachten und zu verlegen bzw. zu überbauen −

Technische Machbarkeit

Vorhandener Weg ist nicht asphaltiert und in einem

schlechten Zustand / Verkehrsanbindung ungünstig −

Page 54: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 51

04 Schritte Realisierung

01 I c. Feld und Parkplatz - Langebrücker Straße

Wegstrecke Ca. 400m +

Größe des vorhanden Parkplatzes ca. 1.000m2

Fläche des angrenzenden Feldes > 5.450 m2

Realisierung Sporthalle + Außensportanlagen möglich +

Vorhandene freie

Fläche

Realisierung Grundschulneubau (inkl. Hort) möglich +

Das Flstck. 232/52, befindet sich im Eigentum der Stadt Radeberg und ist als öffentliche Grünfläche mit

Ausgleichsmaßnahmen und einer Parkplatzfläche

festgesetzt (siehe Ergänzungssatzung Langebrückerstr.)

− Eigentumsverhältnisse

Das Feld Flstck. 232/64 befindet sich in Privateigentum −

Kein zu beachtendes Schutzgebiet (Biotop, GLB) +

Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung müssten

über ein Lärmgutachten geklärt werden �

Fläche ist dem Außenbereich zu zuordnen.

Keine Bauflächendarstellung im rechtswirksamen Flächen-

nutzungsplan, d.h. der FNP muss geändert werden.

Baurechtliche

Machbarkeit

Baurecht über einen B-Plan oder einer Ergänzungssatzung �

Vermutlich normaler Gründungsaufwand + Technische

Machbarkeit Gute Verkehrsanbindung und Bushaltestelle vorhanden +

Page 55: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

52 Machbarkeitsstudie

04 Schritte Realisierung

01 I d. Wiese - Kreuzung Langebrücker Straße / Schönborner Straße

Wegstrecke Ca. 1.300 m −

Freie Flächen >> 5.450 m2

Realisierung Sporthalle + Außensportanlagen möglich +

Vorhandene freie

Fläche

Realisierung Grundschulneubau (inkl. Hort) möglich +

Eigentumsverhältnisse Privateieigentum, verpachtet −

Kein zu beachtendes Schutzgebiet (Biotop, GLB) +

Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung müssten

über ein Lärmgutachten geklärt werden �

Fläche ist dem Außenbereich zu zuordnen.

Keine Bauflächendarstellung im rechtswirksamen

Flächennutzungsplan, d.h. der FNP muss geändert werden

Baurechtliche

Machbarkeit

Baurecht über einen B-Plan oder einer Ergänzungssatzung �

Vermutlich normaler Gründungsaufwand + Technische

Machbarkeit Gute Verkehrsanbindung und Bushaltestelle vorhanden +

Page 56: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 53

04 Schritte Realisierung

01 I e. Sportplatz - Liegau-Augustusbad

Wegstrecke Ca. 1.700 m −

Freie Fläche (breite nur 17m) ca. 1.450 m2 (inkl. Kiosk) und

ca. 400 m2 östlich des Fussballfeldes −

Realisierung Sporthalle + Außensportanlagen nur bedingt

möglich �

Parkplätzflächen sind unzureichend vorhanden �

Vorhandene freie

Fläche

Realisierung Grundschulneubau (inkl. Hort) nicht möglich −

Eigentumsverhältnisse Im Eigentum der Stadt Radeberg +

Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung müssten

über ein Lärmgutachten geklärt werden - wenn nicht vorhanden

Fläche ist dem Außenbereich zu zuordnen. Es ist vorab zu prüfen, ob eine Erweiterung um eine Sporthalle im

Verhältnis zum vorhandenen Sportlerheim noch

angemessen ist

Baurechtliche

Machbarkeit

Ein größerer Ersatzneubau des maroden Sportlerheimes

hätte Vorrang −

Vermutlich normaler Gründungsaufwand +

Flächenprogramm ist auf dem vorhandenen Grundstück

schwer zu realisieren −

Technische

Machbarkeit

Gute Verkehrsanbindung +

Page 57: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

54 Machbarkeitsstudie

04 Schritte Realisierung

01 I f. Freifläche - Förderschule Kleinwachau

Wegstrecke Ca. 800 m +

Flst. 245/6 - Anteilig nutzbare freie Fläche - ca. 3.500 m2

und Flst. 701/1 ca. 3.175 m2

Realisierung Sporthalle + Außensportanlagen möglich +

Realisierung Grundschulneubau möglich +

Vorhandene freie

Fläche

Realisierung zusätzliche Parkplatzflächen möglich +

Eigentumsverhältnisse Im Eigentum von Kleinwachau - Sächsisches Epilepsiezentrum Radeberg gemeinnützige GmbH

+

Kein zu beachtendes Schutzgebiet (Biotop, GLB) +

Waldumwandlung erforderlich, da sonst die angrenzende

Waldfläche einen 30m Abstand erfordert, d.h. der FNP muss geändert werden

Fläche ist dem Außenbereich zu zuordnen. Im FNP aber als "Sondergebiet Klinik" aufgenommen, d.h. Änderung in

Fläche für "Gemeinbedarf - Schule" erforderlich.

Baurechtliche Machbarkeit

Baurecht über einen B-Plan oder einer Ergänzungssatzung �

Erhöhter Gründungsaufwand aufgrund Hanglage und anstehenden Fels (ab ca. 2m Tiefe sog. Glimmerfels)

Sporthalle separat oder als eine Gebäudeeinheit aus Halle und Grundschule möglich - zur Minimierung des

Gründungsaufwandes

+

Technische Machbarkeit

Gute Verkehrsanbindung und Bushaltestelle vorhanden +

Page 58: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 55

04 Schritte Realisierung

02

02 Vergleich der Standorte

Die wichtigsten Entscheidungskriterien sind aus Sicht des Verfassers:

1. Die entstehende Wegelänge zwischen Sportstätte und der Schule bzw. der Schulen

2. Die Verbesserung der Bedingungen für den Grundschulunterricht 3. Die Möglichkeit, den Inklusionsgedanken am Schulstandort Liegau-

Augustusbad umzusetzen

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+ positiv � Realisierung mit Mehraufwand verbunden

− negativ

* oder Erweiterung des Bestandes

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Freie Fläche E

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1. f. Freifläche - Förderschule Kleinwachau + + + + + � �

2. c. Feld und Parkplatz - Langebrücker Straße + + + + − � +

3. b. Felder - westlich vom Bauernweg + + + + − � �

4. d. Wiese - Kreuzung Langebrücker- /

Schönborner Straße − + + + − � +

5. a. Erweiterung am Standort der Grundschule + � − − + + �

6. e. Sportplatz - Liegau-Augustusbad − � − − + − �

Damit entfallen folgende Standorte: "Erweiterung am Standort der Grundschule" und "Sportplatz L.A."

Auf den "Feldern - westlich vom Bauernweg" und dem "Feld -

Langebrücker Straße" sowie der "Wiese Kreuzung Langebrücker /

Schönborner Straße" ließe sich zwar ein Sporthallenneubau als auch ein

Page 59: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

56 Machbarkeitsstudie

späterer Grundschulenneubau realisieren, die Grundstücke befinden

sich aber alle in Privatbesitz und müßten erst käuflich erworben werden.

Des weiteren befinden sich unmittelbar an die Felder angrenzend

Wohnbebauungen. Es ist zu berücksichtigen, dass die abendliche

Nutzung der Sporthalle durch Vereine zu einem erhöhten Verkehrsauf-

kommen (und damit auch zu mehr Lärm) am Standort führt.

Hier wäre die Machbarkeit erst über ein Lärmgutachten und den daraus

resultierenden Schutzabständen zu klären.

Der Standort "Wiese - Kreuzung Langebrücker / Schönborner Straße"

hat zudem den Nachteil, dass bei einer ausschließlichen Errichtung einer

Sporthalle sich eine unzumutbare Wegstrecke (hin und zurück ca. 34 Minuten) zwischen jetzigem Grundschulstandort und oben genannten

Standort ergeben würde.

Der Standort " Freifläche - Förderschule Kleinwachau" befindet sich zwar

im Besitz der Kleinwachau - Sächsisches Epilepsiezentrum Radeberg

gemeinnützige GmbH, diese ist aber bereit, die Fläche zur Verfügung zu

stellen (z.B. Verpachtung).

Nach Abwägung der Kriterien ist der Standort " Freifläche - Förderschule Kleinwachau" zu bevorzugen:

• Der Standort ist fußläufig gut vom jetzigen Grundschulstandort zu

erreichen und verfügt über eine optimale Verkehrsanbindung

einschließlich einer ÖPNV Haltestelle.

• Unmittelbar angrenzende Wohnbebauungen sind auch so gut wie

nicht vorhanden.

• Es ist ausreichend Platz für einen Sporthallenneubau mit

Außensportanlagen und einem späteren Neubau einer

Inklusionsgrundschule einschl. Parkplatzflächen.

• Ein Grundschulneubau könnte baulich an die Förderschule

"angedockt" werden. Damit ergäbe sich die Möglichkeit der

gemeinsamen Nutzung von Fach- und Therapieräumen , einer

gemeinsamen Aula sowie eines gemeinsamen Pausenhofes.

Weitere Vorteile sind:

• Synergieffekte und Wissensaustausch zwischen bestehender

Förderschule und zukünfiger Inklusionsgrundschule

• Nutzung der vorhandene Infrastruktur (u.a. Nahwärmenetz von

Kleinwachau)

Page 60: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 57

04 Schritte Realisierung

02 I Vergleich der Standorte

Vergleich mit dem Flächenbedarf der Sporthalle

Grundschule "Stadt Mitte" Radeberg

einschl. der Flächen für Außensportanlagen

a b

c d

e f

Page 61: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

58 Machbarkeitsstudie

04 Schritte Realisierung

03

03 Klären der baurechtlichen Machbarkeit

des Vorzugsstandortes

§ 35 Abs. (2) Sonstige

Vorhaben können im Einzelfall

zugelassen werden, wenn ihre

Ausführung oder Benutzung

öffentliche Belange nicht

beeinträchtigt und die

Erschließung gesichert ist.

§ 35 Abs. (4) Den nachfolgend

bezeichneten sonstigen

Vorhaben im Sinne des

Absatzes 2 kann nicht

entgegengehalten werden,

dass sie Darstellungen des

Flächennutzungsplans oder

eines Landschaftsplans

widersprechen, die natürliche

Eigenart der Landschaft

beeinträchtigen oder die

Entstehung, Verfestigung oder

Erweiterung einer

Splittersiedlung befürchten

lassen, soweit sie im Übrigen

außenbereichsverträglich im

Sinne des Absatzes 3 sind:

6. die bauliche Erweiterung

eines zulässigerweise

errichteten gewerblichen

Betriebs, wenn die

Erweiterung im Verhältnis zum

vorhandenen Gebäude und

Betrieb angemessen ist.

Laut Flächennutzungsplan der Stadt Radeberg liegt das Grundstück,

welches für einen Sporthallenbau und einen Schulneubau genutzt

werden kann, in einem Sondergebiet Klinik

Laut Aussage von Herrn Berndt, Sachgebiet Bauaufsicht LRA Bautzen,

befindet sich das Epilepsiezentrum im baulichen Außenbereich. Die

planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben ist demnach nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.

Nach einer ersten Einschätzung des Bauaufsichtsamtes LRA Bautzen (Herr Berndt Sachgebiet Bauaufsicht in Rücksprache mit Frau Krupka

Sachgebiet Bauleitplanung), handelt es sich bei dem Vorhaben um kein

bevorrechtigt zulässiges "privilegiertes" Vorhaben im Sinne von § 35 Abs.

1 BauGB. Über die allgemeine Zulässigkeit ist laut Herrn Berndt somit

nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu entscheiden.

In Betracht käme eine Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 6 BauGB. Eine solche Zulässigkeit liegt jedoch nach seiner Einschätzung

nicht vor, denn:

"Im Außenbereich ist nur die angemessene Erweiterung eines

gewerblichen Betriebs (hier: Krankenhaus) zulässig. Im Epilepsiezentrum

fanden bereits mehrfach Baumaßnahmen statt, die dieser angemessenen

Erweiterung zugeordnet werden konnten. Weitere Vorhaben -

insbesondere von der beabsichtigten Größe und aus der vorhandenen

Bebauung herausragend - lösen nunmehr ein Planungsbedürfnis aus.

Auch die geplante Nutzung als integrative Schule (= Nutzung außerhalb des vorhandenen Betriebs "Krankenhaus") nimmt nicht an der Privilegierung des § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB teil."

Laut Frau Vogel, Bauamt Radeberg Sachgebietsleiterin Stadtplanung, sind aufgrund der Lage des Gebietes im Außenbereich planungs-

rechtliche Maßnahmen (Bebauungsplan) erforderlich. Es muss parallel

dazu der Flächennutzungsplan geändert werden.

Eine Einordnung der Neubauten innerhalb der Flächen Sondergebiet

Klink gemäß FNP würde die planungsrechtlichen Maßnahmen aus Ihrer

Sicht vereinfachen. D.h. ein "Hineinragen" in die Flächen Wald (siehe

FNP )sollte vermieden werden.

Gemäß Flächennutzungsplan grenzt an das vorhabenbezogene Flurstück

eine Waldfläche an. Laut rechtlichem Sinne liegt derzeit eine Waldfläche

auf dem Flurstück 709 und überwiegend auf dem Flurstück 247/3.

Page 62: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 59

Eine Anfrage bei dem zuständigen Forstrevier Ohorn / Radeberg über

das Landratsamt Bautzen hat folgende Aussage des Revierleiters Herrn

Uwe Leonhardt vom 29. November 2016 ergeben:

Flst. Nr.

701/1 kein Wald i.S. des WaldG

246/1 i.T. Wald i.S.WaldG

247/3 überwiegend Wald i.S. WaldG

245/6 Im Ostteil des Flurstückes Wald i.S. WaldG

Eine erforderliche Waldumwandlung müsste über die Gemeinde Radeberg im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes veranlasst

werden. Mit der Genehmigung der Waldumwandlung ist eine

Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, betreffend

naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Desweiteren

muss bei einer Waldumwandlung voraussichtlich eine neue Waldfläche

als Ersatz geschaffen werden.

Ebenfalls ist zu prüfen, ob es sich auf dem Flurstück 245/6 -

Streuobstwiese bereits um eine Ausgleichsmaßnahme im Zuge

vergangener Baumaßnahmen handelt und ob bei einer Überbauung ein

Ersatz für die Ausgleichsfläche zu erbringen ist.

Sonstige Sondergebiete (§ 11

BauNVO) - Klinikgebiete

Gesundheitlichen Zwecken

dienende Gebäude und

Einrichtungen

Flächen für Wald (Bestand)

Flächen für Landwirtschaft

Quelle: http://radeberg.de/inhalte/radeberg/_inhalt/politik_ortsrecht/ortsrecht/fnp/fnp

Page 63: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

60 Machbarkeitsstudie

04 Schritte Realisierung

04

04 Klären der technischen Machbarkeit

− Untersuchung zum Standort auf dem Gelände von Kleinwachau und

Einordung neuer Gebäude oder nur eines neuen Gebäudes in die

vorhandene Topographie (städtebauliche Lösungsansätze).

Hierbei soll besonders Wert auf den Erhalt des parkartigen Charakters und der Verzahnung von Gebäuden und Landschaft gelegt

werden.

− Anbindung an die bestehende Förderschule unter Berücksichtigung

der Barrierefreiheit und der vorhanden Geschoss- und Gelände-

höhen.

− Einbeziehung des „Gartenhauses“ in die Überlegung hinsichtlich

Nutzung als Hort.

Einfeld-Sporthalle und Inklusionsgrundschule

Es wird vorgeschlagen, die Einfeld-Sporthalle in den vorhanden Hang

einzugraben und verkehrstechnisch von der Kleinwachauerstraße zu

erschließen. Eine direkte Anbindung (Treppe und Aufzug) an die

Förderschule sollte schon im Zuge des Sporthallenbaues erfolgen.

− Eine (spätere) Inklusionsgrundschule kann auf die Sporthalle

aufgesetzt werden um so das Fussbodennievau des

eingeschossigen Schulneubaues auf das gleiche Fussbodenniveau der mittleren Ebene der bestehenden Föderschule zu bringen.

Page 64: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 61

− Damit ist die gemeinsame Nutzung des bestehenden

Pausenhofes möglich.

− Es wird dadurch ein hohes Maß an Barrierefreiheit zwischen

beiden Schulgebäuden erreicht.

Alternativ könnten die Einfeld-Sporthalle und der Grundschulneubau

jeweils als separate freistehende Baukörper erfolgen. Dies hätte aber folgende Nachteile:

− Eine direkte Anbindung an die Förderschule wäre eventuell nicht

gegeben.

− Die Gründungen müssen für jeden Baukörper einzeln erfolgen

Verlegung des Hortes nach Kleinwachau Auf dem Gelände des Epilepsiezentrum Kleinwachau befindet sich in der unmittelbaren Nähe der Förderschule das denkmalgeschützte Gebäude

"Gartenhaus" . Die Umnutzung dieses Gebäudes zum Hort wäre

flächenmäßig prinzipiell möglich. Im EG beträgt die vorhandene

Nutzfläche ca. 365 m2.

Der notwendige Platzbedarf für einen Hortbetrieb liegt bei ca. 540 m2. Die fehlende Fläche von ca. 175m2 könnten eventuell über den Ausbau

des Dachgeschoßes bzw. Haustechnik und Aussenspielgeräte über das

Kellergeschoß abgedeckt werden. Die barrierefreie Erschließung - für die

Schüler von der Förderschule / Inklusionsgrundschule - sollte über einen Aufzug gelöst werden.

Erdgeschoß bzw. Obergeschoß (Hanglage)

Dachgeschoß

Page 65: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

62 Machbarkeitsstudie

04 Schritte Realisierung

05

05 Variantenuntersuchung

Variante 1

Sporthalle und Inklusionsgrundschule

als ein Baukörper

Grobkostenschätzung

KGR 200 59.500 €

KGR 300 4.326.245 €

KGR 400 1.137.521 €

KGR 500 663.425 €

KGR 600 126.318 €

KGR 700 1.578.252 €

Gesamt brutto ca. 7.891.261 €

Page 66: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 63

Grundriss

Ebene Turnhalle

Grundriss

Untere Ebene (in Bezug auf Ebene der

Förderschule)

Page 67: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

64 Machbarkeitsstudie

Grundriss

Mittlere Ebene (in Bezug auf Ebene der

Förderschule)

Pausenhof

beider Schulen

Schulgarten / Grünes

Klassenzimmer

Page 68: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 65

04 Schritte Realisierung

05 I Variantenuntersuchung

Variante 1

Sporthalle und Inklusionsgrundschule

als ein Baukörper

Page 69: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

66 Machbarkeitsstudie

04 Schritte Realisierung

05 I Variantenuntersuchung

Variante 2

Sporthalle und Inklusionsgrundschule

als separate Baukörper

Grobkostenschätzung

Einfeld-Sporthalle inkl.

Außenanlagen

KGR 200 53.500 €

KGR 300 1.675.520 €

KGR 400 434.588 €

KGR 500 577.150 €

KGR 600 57.596 €

KGR 700 699.601 €

Halle brutto ca. 3.498.005 €

Grobkostenschätzung

Inklusionsgrundschule

KGR 200 35.700 €

KGR 300 2.847.075 €

KGR 400 702.933 €

KGR 500 142.800 €

KGR 600 68.722 €

KGR 700 949.307 €

Schule brutto ca. 4.746.538 €

Gesamt

Halle + Schule brutto ca. 8.244.543 €

Page 70: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 67

Grundriss

Ebene Eingangsbereich

Grundriss

Technik-

und

Außenanlagenebene

Page 71: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

68 Machbarkeitsstudie

04 Schritte Realisierung

05

05 Variantenuntersuchung

Verlegung des Hortes nach Kleinwachau

in das Gebäude "Gartenhaus"

Grobkostenschätzung

KGR 200 30.000 €

KGR 300 650.000 €

KGR 400 350.000 €

KGR 500 150.000 €

KGR 600 50.000 €

KGR 700 307.500 €

Gesamt brutto ca. 1.537.500 €

Standort für einen Hort (Gebäude Gartenhaus)

Förderschule

Page 72: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 69

05

Kosten-Nutzen

Page 73: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

70 Machbarkeitsstudie

05 Kosten-Nutzen

01

01 Bewertung und Gegenüberstellung der Varianten

und der mögliche Bauabschnitte

Bewertung Variante 1 Variante 2 Differenz

ohne Hort

ca. 7.891.261 €

ca. 8.244.543 €

mit Hort

ca. 9.428.761 €

ca. 9.782.043 €

ca. 350.000 €

Variante 1

Positiv

− direkter Zugang der beiden Schulen zur Sporthalle (damit

witterunsunabhängige Verbindung)

− Energetisch kompakteres Gebäude

− die Variante 1 ist ca. 350.000 € günstiger als die Variante 2

Negativ

− Umsetzung nur als ein Bauabschnitt möglich (höhere Anfangs-

Investitionskosten)

Variante 2

Positiv

− Ausführung in zwei Bauabschnitten möglich

Negativ

− größerer Flächenbedarf und Versiegelung von Bodenfläche

notwendig

− keine direkte Anbindung an beide Schulen

− höherer Erschließungsaufwand und Unterhaltungskosten

Verlegung des Hortes

Positiv

− Konzentrierung an einem Ort

− Reduzierung von Wegstrecken

− Nutzung der freiwerdenden Horträume in der bisherigen KITA zur Abdeckung der Nachfrage nach Krippen- und Kindergarten-

plätzen

Page 74: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 71

05 Kosten-Nutzen

02

02 Fördermöglichkeiten (Land, Bund , EU)

Medieninformation des

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

vom 09.06.2015

"EU-Mittel für Schulhausbau in Sachsen – Kabinett

verabschiedet Förderrichtlinie

Energieeffizienz wird gefördert, außerdem stehen Bundes- und

Landesmittel für kommunalen Schulhausbau zur Verfügung

Das sächsische Kabinett hat heute (9. Juni 2015) die EFRE-Förderrichtlinie für investive Maßnahmen in den Schulen des

Freistaates beschlossen.

(EFRE….Europäischer Fond für regionale Entwicklung)

Mit den EU-Mitteln in Höhe von 23 Millionen Euro für 2015/16 soll die energetische Sanierung von Schulgebäuden unterstützt werden.

Anlass für die Änderung ist die neue EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020.

„Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes zur Bekämpfung des Klimawandels

stellt eine Herausforderung dar, der sich auch der Freistaat Sachsen

stellen muss“, betonte Kultusministerin Brunhild Kurth, die darauf

verwies, dass die Bauvorhaben in einen Umfang von 75 bis zu 100

Prozent gefördert werden können.

Neben den EU-Mitteln können die Kommunen beim Schulhausbau

weiterhin auf Unterstützung vom Land und Bund zählen. Der Freistaat Sachsen hat seit Beginn der staatlichen Schulhausbauförderung im Jahr

1990 rund 2,5 Milliarden Euro in die schulische Infrastruktur investiert. Im aktuellen Doppelhaushalt 2015/2016 stehen für Neubewilligungen

derzeit 76 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fördersatz kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

„Die frei verfügbaren Finanzen der Kommunen sind im laufenden

Doppelhaushalt mit insgesamt 10,7 Milliarden Euro so hoch wie noch nie.

Ich appelliere daher an die Städte und Gemeinden, so viel wie möglich

davon in die Bildungsinfrastruktur zu investieren, denn Investitionen in

die Bildung unserer Kinder zahlen sich am Ende doppelt und dreifach

wieder aus“,betonte Kurth, die zudem darauf verwies, dass

Schulhausbau eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist.

Der Bund stellt mit dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds 156 Millionen Euro für 2015 bis 2018 vor allem auch für die Bildungsinfra-

struktur bereit. „Wie der Kuchen am Ende verteilt wird und für welche

Bildungsinvestitionen die Gelder genutzt werden können, muss noch

EFRE-Förderrichtlinie

Staatlichen Schulhausbauförderung

Kommunalinvestitions-förderungsfonds

Page 75: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

72 Machbarkeitsstudie

abgestimmt werden.

Als Kultusministerin und damit als Anwältin von Eltern, Kindern,

Schülern, Lehrern und Erziehern werde ich mich mit aller Kraft dafür

einsetzen, dass möglichst viel von den Bundesgeldern in die

Bildungsinfrastruktur fließt.

Nur so können wir den Schulhausbau und Kita-

Ausbau weiter voranbringen und den hohen Bedarf abbauen“,

erklärte Kurth auf der Kabinettspressekonferenz.

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für

Kultus zur weiteren Verbesserung der schulischen

Infrastruktur im Freistaat Sachsen

(Förderrichtlinie SchulInfra – FöriSIF)

Vom 29. Juni 2015

Teil A: Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Sanierung sowie

Teilsanierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsport-hallen, Schulsportaußenanlagen und Schulhorten sowie mit dem

Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung.

Teil B: Gegenstand der Förderung im Rahmen des EFRE und des für den

Freistaat Sachsen geltenden Operationellen Programms sind

energetische Maßnahmen bei Bestandssanierungen einschließlich

Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien als auch die Errichtung von energetisch innovativen Neubauten in Form von Schulgebäuden,

Schulhorten und Schulsporthallen.

Bei Neubaumaßnahmen werden energetisch innovative Modell-/Pilotvorhaben gefördert, bevorzugt in Zusammenarbeit mit

Forschungseinrichtungen oder Hochschulen.

Förderung energetisch innovative Modell-/

Pilotvorhaben

Page 76: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 73

06

Anhang

Quelle: https://www.sachsen.schule/~gs-liegau-a/aktuelles/

Page 77: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

74 Machbarkeitsstudie

06 Anhang

01

01 Literaturverzeichnis

Richtlinien, Vorschriften

und Gesetze

1. Sächsische Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004, zuletzt

geändert 16.12.2015

2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des

Innern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) vom 18. März

2005, zuletzt geändert am 07. August 2012

3. Aktionsplan der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der

UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Men-

schen mit Behinderung, Beschluss vom 11.07.2013-12.07.2013

zu Vorlage V2103/13.

4. FöriSIF (Förderrichtlinie SchulInfra) Förderrichtlinie des

Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren

Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen

vom 29. Juni 2015.

5. Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012, Beschluss vom

12.07.2012 zu Vorlage V1282-1/11.

6. Evaluation 2014 der Schulnetzplanung, Informationsvorlage

V2858/14.

7. DIN 18040-1: (Deutsches Institut für Normung e. V.)

Barrierefreies Bauen. Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich

zugängli-che Gebäude.

8. LEP 2013 (Landesentwicklungsplan 2013) Verordnung der

Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan

Sachsen vom 14. August 2013.

9. SächsSchulG (Schulgesetz für den Freistaat Sachsen) i. d. F. d.

Bek. vom 16.07.2004, SächsGVBl., Jg. 2004, Bl.-Nr. 15, S. 298,

Fsn-Nr.: 710-1, Fassung gültig ab: 05.06.2010.

10. Lehrplan Grundschule - Sport - des Freistaates Sachsen:

http://www.schule.sachsen.de/lpdb/web/downloads/lp_gs_spor

t_2009.pdf?v2

11. Verzeichnis der Lehrpläne: http://www.schule.sachsen.de/lpdb/

12. Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

http://behindern.verhindern.sachsen.de/download/Kampagnen

material/Aktionsplan.pdf

13. Der Sächsische Bildungsplan - ein Leitfaden für pädagogische

Fachkräfte in Kinderkrippen und Kindergärten http://www.kita-

bildungsserver.de/fileadmin/inc/do_download.php?did=37

Page 78: Große Kreisstadt Radeberg - Radeberger Spiegel

Machbarkeitsstudie 75

Literatur 14. Dresdner Schulbauleitlinie Stand 4. August 2016,

Landeshauptstadt Dresden Schulverwaltungsamt

15. Das Münchner LERNHAUS - Chancen für alle, Landeshauptstadt

München Referat für Bildung und Sport , Autor: Dr. Otto Seydel,

Institut für Schulentwicklung / Überlingen

16. Seydel, Otto (im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und

Sport Baden- Württemberg): Empfehlungen für einen

zeitgemäßen Schulhausbau in Baden-Württemberg. Grundlagen

für eine Überarbeitung der Schulbauförderrichtlinien,

Stuttgart/Überlingen 2013a.