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Seite 1 Grundausschreibung Automobil Retro - Berg Gleichmäßigkeit Grundausschreibung GLP Retro-Berg 2020 Stand: 01.12.2019 – Änderungen sind kursiv abgedruckt 1. Allgemeine Bestimmungen/ Grundlagen/ Präambel: 1.1 Der Automobil Berg Gleichmäßigkeitswettbewerb ist eine Veranstaltung, bei dem die Strecke möglichst gleichmäßig zu durchfahren ist. Dabei kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. 1.2 Die Gleichmäßigkeitsprüfungen finden auf abgesperrten Strecken statt. Die Veranstaltungen finden im Rahmen der Streckenlizenz gemäß Art. 7.1 sowie Art. 7.4 der Basisaus- schreibung GLP statt. Der Veranstalter ist verpflichtet die Geschwindigkeit für die Fahrzeuge festzulegen und diese gegebenen- falls zu überwachen. Die Einrichtung von Wartezonen ist aus Sicherheitsgründen möglich. 1.3.1 Modus 1: Die Veranstaltung muss so organisiert sein, dass eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h (Fahrzeu- ge bis Baujahr 1947) bzw. 80 km/h (Fahrzeuge ab Baujahr 1948) nicht überschritten wird. 1.3.2 Modus 2: Modus 2 kann zur Anwendung kommen, wenn bei jedem Lauf die gleiche Strecke befahren wird. In diesem Modus setzt der Teilnehmer seine Referenzzeit selbst, die er im ersten gezeiteten Wertungslauf gefahren ist, die dann in den folgenden Wertungsläufen die Grundlage für die jeweilige Gleichmäßigkeitswertung darstellt. Beachte hierzu die erhöhten Sicherheitsbestimmungen in Art. 3.5 und 6.6. 1.4 Die Veranstaltung ist besonders geeignet für Besitzer historischer Fahrzeuge, die ihre Fahrzeuge sportlich aber materialschonend bewegen möchten, und Motorsport- Neulinge, die ohne Zeitdruck den Ablauf einer Automobil-Bergveranstaltung aktiv kennen lernen möchten. 1.5 Grundlage der Veranstaltung für Modus 1 und Modus 2 sind die DMSB - Basisausschreibung für Clubsport- Gleichmäßigkeitsprüfungen sowie die DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die DMSB-Streckenlizenz. 1.6 Die Bestimmungen dieser Grundausschreibung können je nach Erfordernis von dem federführenden Ver- fasser, dem ADAC Hessen-Thüringen in Absprache mit dem AK Clubsport/Breitensport geändert oder er- gänzt werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird schriftlich bekannt gegeben, die dann Bestand- teil vorliegender Grundausschreibung ist. 2. Veranstaltung und Veranstalter: 2.1 Der Veranstalter muss einem Mitgliedsverein des DMSB angehören. 2.2 Für die Veranstaltung ist eine Kurzausschreibung unter Einhaltung und Zugrundelegung dieser Grundaus- schreibung zu erstellen. Dazu ist die entsprechende Vorlage zu verwenden, aus der der Zeitplan, der/ die Ort/e, die Offiziellen der Veranstaltung sowie die Streckenbeschaffenheit ersichtlich sind. 2.3 Der Entwurf der Kurzausschreibung ist mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin der zustän- digen Sportabteilung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert werden. Ab Beginn der Veranstaltung (Dokumentenabnahme) können Änderungen bzw. Ergänzungen nur durch die Schiedsrichter der Veranstaltung vorgenommen wer- den, jedoch nur, wenn es aus Gründen der Sicherheit und/oder höheren Gewalt notwendig ist bzw. die in

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Grundausschreibung GLP Retro-Berg 2020Stand: 01.12.2019 – Änderungen sind kursiv abgedruckt

1. Allgemeine Bestimmungen/ Grundlagen/ Präambel:1.1 Der Automobil Berg Gleichmäßigkeitswettbewerb ist eine Veranstaltung, bei dem die Strecke möglichst

gleichmäßig zu durchfahren ist. Dabei kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an.

1.2 DieGleichmäßigkeitsprüfungenfindenaufabgesperrtenStreckenstatt.

DieVeranstaltungenfinden imRahmenderStreckenlizenzgemäßArt.7.1sowieArt.7.4derBasisaus-schreibung GLP statt.

DerVeranstalteristverpflichtetdieGeschwindigkeitfürdieFahrzeugefestzulegenunddiesegegebenen-falls zu überwachen. Die Einrichtung von Wartezonen ist aus Sicherheitsgründen möglich.

1.3.1 Modus 1:

DieVeranstaltungmusssoorganisiertsein,dasseineDurchschnittsgeschwindigkeitvon50km/h(Fahrzeu-gebisBaujahr1947)bzw.80km/h(FahrzeugeabBaujahr1948)nichtüberschrittenwird.

1.3.2 Modus 2:

Modus 2 kann zur Anwendung kommen, wenn bei jedem Lauf die gleiche Strecke befahren wird. In diesem ModussetztderTeilnehmerseineReferenzzeitselbst,dieerimerstengezeitetenWertungslaufgefahrenist, die dann in den folgenden Wertungsläufen die Grundlage für die jeweilige Gleichmäßigkeitswertung darstellt. Beachte hierzu die erhöhten Sicherheitsbestimmungen in Art. 3.5 und 6.6.

1.4 DieVeranstaltungistbesondersgeeignetfürBesitzerhistorischerFahrzeuge,dieihreFahrzeugesportlichaber materialschonend bewegen möchten, und Motorsport- Neulinge, die ohne Zeitdruck den Ablauf einer Automobil-Bergveranstaltung aktiv kennen lernen möchten.

1.5 Grundlage der Veranstaltung für Modus 1 und Modus 2 sind die DMSB - Basisausschreibung für Clubsport-GleichmäßigkeitsprüfungensowiedieDMSB-Rahmenausschreibung fürClubsport-Wettbewerbe in ihrerjeweilsaktuellenFassungsowiedieDMSB-Streckenlizenz.

1.6 Die Bestimmungen dieser Grundausschreibung können je nach Erfordernis von dem federführenden Ver-fasser, dem ADAC Hessen-Thüringen in Absprache mit dem AK Clubsport/Breitensport geändert oder er-gänzt werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird schriftlich bekannt gegeben, die dann Bestand-teil vorliegender Grundausschreibung ist.

2. Veranstaltung und Veranstalter:2.1 Der Veranstalter muss einem Mitgliedsverein des DMSB angehören.

2.2 FürdieVeranstaltungisteineKurzausschreibungunterEinhaltungundZugrundelegungdieserGrundaus-schreibung zu erstellen. Dazu ist die entsprechende Vorlage zu verwenden, aus der der Zeitplan, der/ die Ort/e,dieOffiziellenderVeranstaltungsowiedieStreckenbeschaffenheitersichtlichsind.

2.3 DerEntwurfderKurzausschreibungistmindestensvierWochenvordemVeranstaltungsterminderzustän-digen Sportabteilung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Ausschreibung darf grundsätzlich nurdurchdiegenehmigendeStellegeändertwerden.AbBeginnderVeranstaltung(Dokumentenabnahme)können Änderungen bzw. Ergänzungen nur durch die Schiedsrichter der Veranstaltung vorgenommen wer-den, jedoch nur, wenn es aus Gründen der Sicherheit und/oder höheren Gewalt notwendig ist bzw. die in

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derAusschreibungenthaltenenAngabenüberStreckenlänge,RundenzahlundSportwartebetrifft.

2.4 DerVeranstalteristnichtverpflichtetalleKlassenauszuschreiben.

2.5 VerbindlicheAuskünfteüberdieVeranstaltungerteiltnurderFahrtleiter.

3. Teilnehmer3.1 Fahrerlaubnis:

DerFahrermussimBesitzeinergültigenFahrerlaubnisfürdasFahrzeugsein.

3.2 Lizenz:

ZugelassensindalleTeilnehmermitgültigerDMSB-Fahrerlizenz(mind.NationaleLizenzStufeCoderRaceCard).Diese Vorschrift ist auch gültig für Beifahrer. Des Weiteren sind auch nicht lizenzierte ausländische TeilnehmergemäßArt.3derDMSB-RahmenausschreibungfürClubsportWettbewerbestartberechtigt.SieerhaltenjedochkeinePunkte(fürdieSerienwertung).

DieTeilnahmeberechtigungbeiAutomobil-Retro-Berg-VeranstaltungenimAuslandistunterPunkt3.inderDMSB–RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbegeregelt.

3.3 Mehrfachstart:

3.3.1 EinMehrfachstarteinesTeilnehmersinverschiedenenKlassenistmöglich,wenneslautderKurzausschrei-bungvorgesehenist.DieorganisatorischenBestimmungensinddabeiinjedemFalleinzuhalten.

3.3.2 AusnahmenimRahmenvonSonderläufensinddurchdenVeranstaltermöglich.

3.4 Fahrzeugbesetzung:

3.4.1 FahrzeugedürfenmiteineroderzweiPerson/enbesetztsein,sofernes inderKurzausschreibungnichteingeschränktist.Ausnahmen:beiTrainings-oderSonderläufennachGenehmigungdesFahrtleiters(Li-zenzpflichtundSicherheitsausrüstungbeachten).

3.4.2 MindestalterdesBeifahrers:AbdemJahr, indemderBeifahrer15Jahrealtwird(2013:Jahrgang1998undälter)wirderalsBeifahrerzugelassen.BeiminderjährigenBeifahrernmussdasEinverständniseinesgesetzlichen Vertreters schriftlich vorliegen.

3.4.3 DieAufgabeeinesevtl.BeifahrersführtzumWertungsverlust.

3.4.4 EinFahrerwechselistnichterlaubt.

3.4.5 EinFahrzeugdarfvonmehrerenPersonenzumEinsatzgebrachtwerden,wenneslautderKurzausschrei-bungvorgesehenist.DieorganisatorischenBestimmungensinddabeiinjedemFalleinzuhalten.

3.5 Sicherheitsausrüstung(gültigfüralleFahrzeuginsassen):

Es gelten die DMSB-Helmbestimmungen gemäß Art. 10 DMSB-Basisausschreibung Clubsport-Gleichmä-ßigkeitsprüfungen.

3.5.1 FürModus1,mitgeschlossenenFahrzeugenmitfestemDachistdasTragenvonkörperbedeckenderKlei-dung(Handschuhe,langärmeligesOberteilundlangeHose)sowiegeschlossenenSchuhenvorgeschrie-ben.EinFIA-homologiertesKopf-Rückhaltesystem(z.B.HANS)wirddringendempfohlen.

3.5.2 FürModus2undbeioffenenFahrzeugenimModus1(nach6.1.4), istgrundsätzlichBekleidunggemäßFIA-Norm8856-2000vorgeschrieben(Overalls,Kopfhaube,SchuheundHandschuhe).

EinFIA-homologiertesKopfrückhaltesystem(z.B.HANS)istimModus2vorgeschrieben.

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Weiteres siehe DMSB-Basisausschreibung für GLP Clubsport-Wettbewerbe.

3.6 FüralleFahrzeugebeiBerg-GLPsindfolgendeSicherheitsausrüstungenvorgeschrieben:

- Modus 1: mindestens 3-Punkt-Gurte und ein 2kg-Handfeuerlöscher

- Modus2:mindestenseineÜberrollvorrichtunggemäßArtikel6.6.2sowieeindemKopf-RückhaltesystemangepasstesGurtsystemundein2kg-Handfeuerlöscher

4 Nennungen/ Nenngeld/ Nennungsschluß:4.5 DerNennungsschlusswirdinderKurzausschreibungfestgelegt.

4.6 FürdieNennungistdasvorgegebeneNennformularzuverwenden.

4.7 GrundsätzlichisteinVornennungsschlusszuermäßigtemNenngelderlaubt.

4.8 DerVertragzwischenTeilnehmerundVeranstalterkommtdurchdieschriftlicheNennungsbestätigungoderam Veranstaltungstag ohne schriftliche Nennungsbestätigung durch Zuteilung der Startnummer zustande.

4.9 DasNenngeld istReuegeldundistspätestensamTagdesNennschlusszubezahlen.NennungenohneNenngeld werden nicht bestätigt und garantieren keinen Startplatz.

4.10 EineRückzahlungdesNenngeldeserfolgtnurbeiAblehnungeinerNennungoderbeiAbsagederVeranstaltung.

4.11 BewerberimSinnedesInternationalenSportgesetz(ISG)derFIAoderdenDMSB-Reglementssindnichtzugelassen.

4.12 DasNenngeldwirdvomjeweiligenVeranstalterfestgelegtundinderKurzausschreibungbekanntgegeben.

4.13 DerVeranstalterbehältsichdasRechtvor,NennungeneinesFahrersabzulehnen.

5 Klasseneinteilung:

5.1Modus1(DMSB) Modus2(DMSB) BaujahrdesFahrzeugesKlasse Klasse1 21 bis19042 22 1905bis19183 23 1919 bis 19304 24 1931bis19475 25 1948bis19606 26 1961bis19707 27 1971bis19818 28 1982bis2000

5.2 EineweitereUnterteilungnachLeistungsgewicht,Hubraumoderähnlichesfindetnichtstatt.

5.3 FürdieKlasseneinteilungistdasErstzulassungsdatum(Jahreszahl)desteilnehmendenFahrzeugsmaß-gebend.Wahlweise istdurcheinenschriftlichenNachweisdesHerstellungsjahres (Produktionsjahr)dasFahrzeugalterdesteilnehmendenFahrzeugsnachzuweisen.

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6 Technische Bestimmungen6.1 Zugelassene Fahrzeuge:

6.1.1 a)FahrzeugemitInternationalerStraßen-Zulassung.

b)FahrzeugemitNationalerStraßen-Zulassung(derBundesrepublikDeutschland)darunterfallenauch:

-FahrzeugemitSaisonkennzeichen(währendderGültigkeitsperiode).

-FahrzeugemitOldtimerzulassung(schwarzesKennzeichenmitH).

c)Fahrzeuge,diegemäßStVZOzulassungsfähig,abernichtzugelassen(z.B.abgemeldet)sind(nurgültigmitFahrzeugpapierennachDeutscherSTVZO).

d)Fahrzeugemit07erOldtimer-Kennzeichen.

e)FahrzeugemitsportrechtlicherZulassung(z.B.DMSB-Wagenpass).

6.1.2 BeiVeranstaltungensindimModus1undimModus2FahrzeugegemäßDMSB-Streckenlizenzzugelas-sen.DiesesindinderKurzausschreibungzubenennen.HierbeigeltendiefolgendenDefinitionen:

- DefinitionTourenwagen:TourenwagenimSinnedieserBestimmungensindFahrzeuge,dieursprünglichfür den öffentlichen Straßenverkehr konzipiert sind, mindestens vier Sitzplätze aufweisen, Mindesthöhe 1300mm,Maximalhöhe1600mm,dasMaßzwischenderSitzflächederhinterenSitzeunddemDachmuss über 93 cm betragen.

-DefinitionGT-Fahrzeuge:GT-FahrzeugeimSinnedieserBestimmungensindFahrzeugedieursprünglichfür den öffentlichen Straßenverkehr konzipiert sind, mindestens zwei vollwertige Sitzplätze oder 2+2-Sit-zer, wie z.B. Porsche 911, aufweisen, Mindesthöhe 1100 mm, Maximalhöhe 1350 mm, das Maß zwischen derSitzflächederhinterenSitze(fallsvorhanden)unddemDachdarfmax.93cmbetragen.

-DefinitionfestesDach:EinFahrzeugmitfestemDachwirddannalssolchesangesehen,wennesübereingeschlossenesDachausMetalloderHartkunststoffverfügt.AuchFahrzeugemitHard-Topwerdenakzeptiert.

6.2 Technische Bestimmungen:

6.2.1 AllesnichtausdrücklichdurchdiesesReglementErlaubte istverboten.DurchVerschleißoderUnfallbe-schädigte Teile dürfen nur durch baugleiche Ersatzteile ausgetauscht werden. Erlaubte Änderungen dürfen keineunerlaubtenÄnderungenoderReglementverstößenachsichziehen.

6.2.2 EinFahrzeugdessenKonstruktionodertechnischeÄnderungeineGefahrdarzustellenscheintoderdemAnsehen des Motorsports schaden könnte, wird nicht zugelassen.

6.2.3 FürdenNachweisderEinhaltungallerBestimmungenistderFahrerverantwortlich.

6.2.4 a)FürModus1undModus2:DieFahrzeugemüssenentwederdentechnischenBestimmungeninklusiveallerAnhängeeinerFahrzeuggruppenachAnhangJoderKzumInternationalenSportgesetz(ISG)odereiner DMSB- Gruppe entsprechen, oder

b)alternativmüssendieFahrzeugeinallenTeilenuneingeschränktundzujederZeitderVeranstaltungderStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(ihresLandes)entsprechen;Ausnahme:6.4(Reifen).

6.2.5 BestimmungendesDMSB(DeutscherMotorSportBunde.V.),aufdieindieserGrundausschreibungver-wiesenwird,sindaufderHomepagewww.dmsb.de,überwiegendimHandbuchAutomobilsportzufinden.

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6.3.1 Fahrzeugenach6.1.1.a)(InternationaleFahrzeugzulassung):FahrzeugedienichtinderBundesrepublikDeutschland zugelassen sind, müssen in allen Teilen uneingeschränkt und zu jeder Zeit der Veranstaltung dernormalennationalenZulassungsordnungihresLandesentsprechen-Ausnahme:6.4(Reifen).

6.3.2 Fahrzeugenach6.1.1.b)bisd)(nachSTVZO):DieFahrzeugemüsseninallenTeilenuneingeschränktundzu jederZeit derVeranstaltungderStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)derBundesrepublikDeutschlandentsprechen-Ausnahme:6.4(Reifen).

Erforderliche Nachweise bezüglich der Übereinstimmung mit der StVZO:

a)FahrzeugenachArt. 6.1.1.b) (Zulassung)benötigeneineZulassungsbescheinigungTeil 1bzw.einenFahrzeugscheinundeinegültigeHU

-Prüfplakette.

b)FahrzeugenachArt.6.1.1.c)(z.B.abgemeldet)benötigeneineZulassungsbescheinigungTeil1und/odereineEG-Übereinstimmungsbescheinigung(CertificateofConformity;COC)desFahrzeugherstellers,und/odereineKopieoderdasOriginaldesFahrzeugbriefes.EinschriftlicherHU-Nachweisnach§29StVZO,dernichtälterals24Monateseindarf,isterforderlich.WahlweisekanndieAbmeldebescheinigungimOri-ginal oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgelegt werden, wenn der Termin für die nächste HU noch nichtabgelaufenist.DieseNachweispflichtentfälltbeiFahrzeugen,dienichtälterals3Jahresind.

c)FahrzeugenachArt.6.1.1.d)(07erKennzeichen)benötigeneineZulassungs-bescheinigungTeil1bzw.einenFahrzeugscheinundeineKopieoderdasOriginaldesFahrzeugbriefes.EinschriftlicherHU-Nach-weisnach§29StVZO,dernichtälterals24Monateseindarf,isterforderlich.

DieZulässigkeitvonÄnderungengegenüberdemSerienzustandmussfüralleFahrzeugedurchEintragungindenFahrzeugpapieren(ZulassungsbescheinigungTeil1bzw.Fahrzeugscheinbzw.Fahrzeugbrief)oderdurch Gutachten, ABE, ABG, Anbaubescheinigungen oder Abnahmeberichte nachgewiesen werden.

FürFahrzeugemitderneuenZulassungsbescheinigunggiltzumNachweisderZulässigkeitnachträglicherEintragungenbisaufweiteresauchdieVorlagedesalten(entwerteten)FahrzeugbriefesimOriginal.ZumNachweis weiterer werksseitiger

Eintragungen(z.B.ReifenundFelgen),dieinderneuenZulassungsbescheinigungnichtmehraufgeführtsind,giltauchdieVorlagederEG-Übereinstimmungsbescheinigung(COC)desFahrzeugherstellersodereinerFahrzeugauskunft(FIS-Papier).DiesekannunterAngabederHersteller-undTypschlüsselnummer(2.1und2.2)beiderDEKRA,demTÜV,usw.erworbenwerden.UmkünftigenProblemenvorzubeugen,wird dringend empfohlen, sich auf der Zulassungsstelle ein Beiblatt zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit den zusätzlichen Eintragungen ausstellen zu lassen.

6.3.3 Fahrzeugenach6.1.1.e)(Wagenpass):DieFahrzeugebenötigeneinengültigenWagenpass(sieheArt.6.5).EinAU-undHU-Nachweisistnichterforderlich.

6.4 Reifen:

DieReifen(z.B.Slicks)sindunterderBedingungfreigestellt,dasssieaufRädernmontiertsind,diedenje-weilsanzuwendendenBestimmungenentsprechen(z.B.eingetragensind)undbeiFahrzeuggruppennachAnhangJoderK(ISG)oderDMSBdiemax.zulässigenBreitennichtüberschrittenwerden.EineEintra-gungspflichtoderäquivalenteNachweisesindhierbeinichterforderlich.

6.5 Bestimmungen für Wagenpässe:

6.5.1 Der Wagenpass ist die sportrechtliche Zulassung von Automobilen zum Automobilsport.

6.5.2 DerWagenpassbeschreibtdasFahrzeugineinigenwesentlichenTeilenundgibtdenFahrzeugbesitzeran.

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6.5.3 Eine erneute Abnahme ist grundsätzlich nach technischen Änderungen, die die im Wagenpass beschriebe-nen Teile betreffen, durchzuführen, ansonsten verliert der Wagenpass seine Gültigkeit.

6.5.4 DerWagenpassistnurgültigwenn:

a)dessenletzteAbnahme(GrundabnahmeoderWiederholungsabnahme)nichtlängerals24Monatezurückliegt, und

b)vomSachverständigenunterschriebenund

c)vondemausstellendenVerbandregistriertundgenehmigtistund

d)alleBestimmungendesausstellendenVerbandeseingehaltenwerden.

6.5.5 DerWagenpassmussmindestensaufeineFahrzeuggruppenachAnhangJoderKzumInternationalenSportgesetz(ISG)odereinerDMSB-GruppeodereinerentsprechendenGruppeausgestelltsein.DieGrup-pedieimWagenpasseingetragenistmussnichtmitderKlasseübereinstimmen.

6.6 Sicherheitsvorschriften:

6.6.1 FürModus1wirdeineÜberrollvorrichtung(mindestensBügel,gemäßZeichnung2und3)dringendemp-fohlen.

6.6.2 FürModus2isteineÜberrollvorrichtunggemäßfolgenderBestimmungenvorgeschrieben.

FüralleTourenwagenundGT-FahrzeugeimModus2,welchebeiBerg-GLPfahren, isteinÜberrollkäfigausStahl,wienachstehendbeschrieben(Mindestausführung),vorgeschrieben.ZusätzlicheStrebensindempfohlen.

Zeichnung 1

Des Weiteren gelten folgende Bestimmungen:

a)ÜberrollvorrichtungenausStahlgemäßArtikel253-8imAnhangJ1993oderimaktuellenAnhangJzumISG(Eigenbau);fürTourenwagenundGT-FahrzeugeimModus2isteinÜberrollkäfigvorgeschrieben.

b)-KonstruktionenmitASN-Zertifikat(z.B.DMSB-ZertifikatoderMSA-Zertifikat)

-bzw.KonstruktionenmitFIA-Homologation); fürTourenwagenundGT-Fahrzeuge imModus2 isteinÜberrollkäfigvorgeschrieben.

DieseÜberrollvorrichtungendürfennichtmodifiziertwerdenundmüssen inallenPunkten(insbesondereRohranzahl-undverlauf)exaktderenBeschreibungenentsprechen.

c)ÜberrollvorrichtungenausStahlwienachfolgendbeschrieben:

SpezifikationfürdieverwendetenRohre:NahtloskaltgezogenerKohlenstoffstahlmiteinerMindest-Zugfes-tigkeitvon350N/mm²unddenMindestmaßenvon38x2,5oder40x2,0mm.

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EinÜberrollbügel(giltnichtfürTourenwagenundGT-FahrzeugeimModus2)mussmindestenswieinnach-stehender Zeichnung 2 oder Zeichnung 3 beschaffen sein:

Zeichnung 2 Zeichnung 3

DieBefestigungspunktederÜberrollvorrichtunganderKarosseriemüssenmiteiner3mmdickenStahl-platte,dieandenbeidenFüßendesHauptbügelseineMindestfläche120cm²undandenbeidenhinterenAbstützungeneineMindestflächevon60cm²habenmüssen,verstärktwerden(sieheZeichnungen253-50bis253-57imAnhangJzumISG).

FormelfahrzeugeundSportwagenbeiBerg-GLPmüssenmiteinerÜberrollvorrichtunggemäßArt.277desAnhangJ(ISG)ausgestattetsein.

6.6.3 Schutzpolsterung:IndenBereichen,indenendieKörperderInsasseninKontaktmitderÜberrollvorrich-tungkommenkönnen,musseineschwerentflammbarePolsterungangebrachtwerden.IndenBereichenindenenderHelminKontaktkommenkannisteinePolsterungnachFIA-Standard8857-2001empfohlen.

6.6.4 DieÜberrollvorrichtungmussindenFahrzeugpapieren/demWagenpasseingetragensein(sieheArt.6.3.2bzw.6.5).

6.6.5 FürVerschraubungenanderÜberrollvorrichtung(soweitvorhanden)undannichtserienmäßigenSitzbefes-tigungen gilt generell:

a)DieSchraubenmüssenmindestensderGrößeM8undmindestensderQualität8.8(ISONorm)entspre-chen.

b)DiehierfürverwendetenMutternmüssenselbstsicherndodermitFederscheibenversehenseinundmin-destensderQualität8.8(ISONorm)entsprechen.

6.6.6 DieBenutzungvonSicherheitsgurten(mindestens3-Punkt-Gurte)istvorgeschrieben.Ausnahme,gültignurimModus1:wennSicherheitsgurtegemäßAnhangKzumISGnichtvorgeschriebensind.

6.6.7 DasMitführeneinesFeuerlöschersmitmin.2kgLöschmittelistvorgeschrieben.

6.6.8 Seitenfenster,SchiebedächerundVerdecke,soweit fahrzeugabhängigvorhanden,müssenwährenddesWettbewerbs geschlossen sein.

6.7 Überprüfung:

6.7.1 WährendderVeranstaltungkönnensowohldieFahrzeugealsauchdieFahrerzujedemZeitpunktüberprüftwerden.UnterAndrohungdesWertungsausschlussesistderFahrerdafürverantwortlich,dassdasFahr-zeug während der gesamten Veranstaltung den technischen Bestimmungen entspricht.

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6.7.2 Grundsätzlichkann jedesFahrzeugzueinervollständigenundeingehenden technischenUntersuchung,dessen Zerlegung eingeschlossen, auch außerhalb des Veranstaltungsortes bzw. auch nach dem Veran-staltungstag, durch das Schiedsgericht, auch infolge eines Einspruches, bestimmt werden.

6.7.3 IstdieobenerwähnteDemontageErgebniseinesEinspruches,soistvomEinspruchführereinangemes-senerVorschuss,derallezuerwartendenKostendiesesVorgangsdeckt,vorabzu leisten.Erweistsichder Einspruch als begründet, so wird der Vorschuss dem Einspruchführer erstattet und dem unterlegenen TeilnehmerinRechnunggestellt.

6.7.4 InjedemFallistderFahrerfürdieordnungsgemäßeDemontageundRemontagealleinverantwortlich.EristverpflichtetdieArbeiteninengerAbsprachemitdemtechnischenBeauftragtendurchzuführenoderdurcheinen Beauftragten durchführen zu lassen.

6.7.5 AufGrundeinerMeldungbzw.einesBerichtesbezüglicheinerÜberprüfungkanndasSchiedsgerichteineStrafe bis zum Wertungsausschluss aussprechen.

7. Dokumenten- und Technische Abnahme:7.1 JederTeilnehmer(giltauchfürBeifahrer)musssichgemäßZeitplanderKurzausschreibungzurDokumen-

tenabnahmeunddemFahrzeugzurTechnischenAbnahmeeinfinden.

7.2 Dokumentenabnahme.BeiderAnmeldungdesFahrers/Beifahrerswerdenüberprüft:

a)AngabenimNennformular(Vollständig-undRichtigkeit)

b)dengültigenFührerscheindesFahrers

c)diegültige/nDMSBFahrerlizenz/en

d)dieFahrzeugpapiere

e)dieVersicherungsbestätigung(nurbeizugelassenenFahrzeugen)

f)dieschriftlicheZustimmungdes/derErziehungsberechtigtenimNennformularsteht

„gesetzlicherVertreter“beiminderjährigenFahrernoderBeifahrernDanachwerdendieStartnummernzu-geteilt und ausgegeben.

7.3 TechnischeAbnahme.DieTechnischeAbnahmevordemStarthatallgemeinenCharakter(Überprüfungdergrundlegenden Verkehrssicherheit, den Technischen Bestimmungen nach Art. 6 und den Sicherheitsvor-schriftenfürTeilnehmernachArt.3,hinsichtlichoffenkundigerAbweichungen).

8 Durchführung8.1 Streckenaufbau:

8.1.1 DerStreckenaufbaufüreineBerg-GleichmäßigkeitsprüfungwirdvorOrtdurchStandard-Kontrollstel-lenschilder gekennzeichnet.

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Gelb

ca.10bis50m→

Vortstart

Rot

Start

Gelb

ca.50bis100m→

Ankündigung Ziel

Rot

ca.100m→

Ziel

Rot

STOP

8.1.2 AufdergesamtenStreckeisteinAnhaltenverboten!ZuwiderhaltendeTeilnehmerwerdenvomVeranstaltermit maximaler Strafzeit belegt.

8.1.3 DerVeranstalterhatbeiderDurchführungseinerVeranstaltungaufeinemöffentlichzugänglichenGeländedafürSorgezu tragen,dassbeiVerlassendesFahrerlagers/derWertungsstreckedurch nicht für denStraßenverkehrzugelasseneFahrzeugediesenichtmitanderenFahrzeugeninBerührungkommen.

8.2 Fahrerbesprechung:

VordemStartdeserstenTeilnehmerskönnendieFahrerineinerFahrerbesprechungüberdenorganisa-torischen Ablauf der Veranstaltung informiert und auf Gefahrenpunkte, Sicherheitsmaßnahmen usw. hin-gewiesenwerden.WenneineFahrerbesprechungangesetztist,istdieTeilnahmemindestensdesFahrersPflicht.DieAbwesenheitkannvomSchiedsgerichtbiszurNichtzulassungzumStartbzw.Ausschlussausder Wertung bestraft werden.

8.3 Training:

8.3.1 DerVeranstalterlegtdenTrainingszeitplaninderKurzausschreibungfest.

8.3.2 DieBergstreckedarfnurwährendder inderKurzausschreibungoderspätermitgeteiltenTrainingszeitenundnurvondemfürdasFahrzeuggenanntenFahrerzuÜbungszweckenbefahrenwerden.AlleTrainings-läufe werden gezeitet. Teilnehmer die beim vorzeitigen Training auffallen, können vom Wettbewerb ohne weitere Begründung, ausgeschlossen werden.

8.3.3 ZurBergprüfungdarfgrundsätzlichnurzugelassenwerden,wermindestenseinenTrainingslaufabsolvierthat.ÜberAusnahmeregelungenentscheidetderFahrtleiter.

8.3.4 NachdemTrainingwirdeinevorläufigeStarterlisteveröffentlicht.DieendgültigeStarterlistewirdspätestens15MinutenvordemStartdes1.Wertungslaufesbekanntgegeben.SolltenbiszudiesemZeitpunktFahrernichtstartenkönnen,habensiediesderFahrtleitungvorabmitzuteilenundsichabzumelden.

8.3.5 StartaufstellungundStart:

8.4.1 DieTeilnehmersindverpflichtet,sichmitihremWettbewerbsfahrzeugzudenvomVeranstaltervorgegebe-nenZeiteninderStartaufstellungeinzufinden.VonderStartaufstellungfahrendieTeilnehmereinzelnaufAnweisung eines Sachrichters in den Vorstart ein. Die Teilnehmer müssen wettbewerbsfertig in den Vor-startbereich einfahren.

8.4.2 DerVorstartbereichbefindetsichvordereigentlichenStartlinie.Eristdeutlicherkennbarbeschildert,isteinehelferfreie Zone und wird von einem oder mehreren Sachrichtern überwacht.

8.4.3 ImVorstart-undStartbereichdürfenandenFahrzeugenkeineArbeitenmehrdurchgeführtwerden.Mo-torenderFahrzeugemüssen in jedemFallmitHilfedereingebautenAnlasser inGanggesetztwerden.Fremdstarthilfensinderlaubt,sofernder imFahrzeugeingebauteAnlasserbetätigtwird.Danachstehen

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gebliebeneFahrzeugedürfennurnachAnweisungvonSportwartenbewegtwerden.StellteinTeilnehmerimVorstartbereich fest, dass an seinemFahrzeugein sicherheitsrelevanter und schnell zu behebenderMangelvorliegt,soisterverpflichtet,diesdemSachrichtermitzuteilen.DieserwirddanninAbsprachemitdemFahrtleiterundggf.einemTechnischenBeauftragtenentscheiden,obderMangelimVorstartbereichbehoben werden darf.

8.4.4 DievorgegebeneStartreihenfolgedarfnuraufAnordnungdesFahrtleitersgeändertwerden.BeiMissach-tung dieser Vorschrift kann keine Starterlaubnis zum nachfolgenden Wertungslauf gewährt werden.

8.4.5 ImSinneeinerzügigenAbwicklungdereinzelnenWertungsläufeistderFahrtleiterberechtigt,ArbeitenimVorstart-undStartbereichzuzulassen,soferndiese fürdeneinzelnenFahrerkeinenWettbewerbsvorteilbeinhalten. (z.B.: beiAbbruchundRückführung innerhalbeinesWertungslaufes; bei verändertenWitte-rungsbedingungen,z.B.einsetzenderRegenetc).

8.4.6 EsisteineStart-undeineZeitnahmelinieimAbstandvoneinemMetervorhanden.DieTeilnehmerhabensichnachAnweisungdesStartersaufzustellen.DerStartergibtdasStartzeichenmittelsFlaggeoderAm-pelanlage. Der Start erfolgt stehend mit laufenden Motor im zeitlichen Abstand gem. Streckenabnahmepro-tokoll.DerFahrer,derzum1.WertungslaufgestartetistunddieLichtschrankepassierthat,zähltalsStarterderKlasse.

8.4.7 DasBetretendesVorstart-/StartbereichesistnurautorisiertenPersonenerlaubt,diemiteinemspeziellenAusweis gekennzeichnet sein müssen. Der Ausweis ist gut sichtbar zu tragen und Beauftragten des Veran-stalters auf Verlangen vorzuzeigen.

8.4.8 Personenunter16JahrensowieTierenistderAufenthaltimVorstart-/Startbereichuntersagt,esseidennalsTeilnehmer(Beifahrer)anderVeranstaltung(sieheArt.3.2Lizenz).

8.5 Startverzögerung:

8.5.1 BeiBedingungen,diezueinerStartverzögerungführen,sinddieTeilnehmersofortzuinformieren.

8.5.2 DieFahrzeugeverbleibenaufdeneingenommenenPlätzen imStartaufstellungs-/Vorstart-undStartbe-reich mit ausgeschaltetem Motor.

8.5.3 DerNeustartwirdzeitnahangezeigt.

8.5.4 AbhängigvonderDauerderVerzögerung,kannderFahrtleiterübereinezusätzlicheRückführungbereitsgefahrener Teilnehmer entscheiden.

8.6 Signalgebung:

8.6.1 DieFahrersindverpflichtet,dieSignalgebungzubeachtenunddamiterteilteAnweisungenzubefolgen.DieFlaggenzeichenentbindendieFahrernichtvonihrerPflicht,sichbeierkennbarenGefahrensozuverhalten,dass andere nicht gefährdet werden.

8.6.2 DieErteilungderSignaleerfolgtmittelsverschiedenfarbigerFlaggen,diedurchLichtzeichenergänztoderunter bestimmten Umständen von ihnen ersetzt werden können.

Flaggen:DieMindestgrößefüralleFlaggenbeträgt60x80cm.DieroteFlaggemussjedochmindestens80x100cmgroßsein.

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8.6.2.1 FlaggenzeichenzurVerwendungdesFahrtleiters(Vertreters)anderStartlinie:

a)Nationalflagge:

MitdieserFlaggewerdendieeinzelnenTrainings-/Wertungsläufegestartet.DasSignalwirddurchSen-kenderFlaggegegeben.WirdausirgendeinemGrundedieNationalflaggenichtverwendet,somussdieFarbederFlagge(diezukeinerVerwechslungmiteineranderenfestgelegtenFlaggeführendarf)inderVeranstaltungsausschreibung aufgeführt oder vor Beginn der jeweiligen

Trainings-/ Wertungsläufe per Aushang veröffentlicht werden.

b)RoteFlagge:

Die roteFlaggewirdvomFahrtleiter (Vertreter) zurSperrungderStreckebenutzt.DieseFlaggewirdebenfallsamStartdurchdenFahrtleiterbeiUnterbrechungenoderAbbrucheinesWertungslaufesge-zeigt.

c)GrüneFlagge:

NachEndeeinesVeranstaltungstagsbefährtderFahrtleiterdieStreckemitgezeigtergrünerFlagge.DieFahrtstreckeistgeöffnet.

8.6.2.2 FlaggenzeichenzurVerwendungderBeobachtungsposten:

a)RoteFlagge

DiesewirdaufAnweisungdesFahrtleitersgeschwenktgezeigt.ImÜbrigenentscheidetderLeiterdesjeweiligenPostensvorOrtüberdenEinsatz(auchgeschwenkt!).DerEinsatzerfolgtvomOrtdesGe-schehensimmerbergabwärtsRichtungStart.HierdurchwerdendieFahreraufgefordert, ihrFahrzeugaufkürzestemWegamRandderStreckeabzustellen.DieKurzausschreibunginformiertfernerdarüber,obsichanderWertungsstreckeroteSignalleuchten(Blinkleuchten)befinden.DiesewerdenbeiAbbrucheinesTrainings-/WertungslaufeseingeschaltetundhabenfürdenFahrerdiegleicheBedeutungwiedieroteFlagge.

b)GelbeFlagge

DieseFlaggekannverwendetwerden,wenneslautderKurzausschreibungoderderFahrerbesprechungvorgesehenist,umFahrerdarüberzuinformieren,dasssich:

- die Haftungseigenschaften z.B. durch Öl oder Wasser auf der Strecke verschlechtert haben.

-langsamfahrendeoderstehendeFahrzeugeaufderStreckebefinden.

8.7 Sicherheitsfahrzeuge:DerEinsatzvonS-Fahrzeugenwirddringendempfohlen.DiesewerdennachAnwei-sungdesFahrtleiterseingesetzt.

8.8 Fahrvorschriften und Verhaltensregeln:

8.8.1 DieFahrerkönnengrundsätzlichdieFahrbahnderWertungsstreckeinihrergesamtenBreiteinAnspruchnehmen.WennsichjedochdemVorausfahrendeneinFahrzeugnähert,dasdauerndoderzeitweiligschnel-lerist,hatderFahrerdesvorausfahrendenFahrzeugsdemanderensofortPlatzzumachen.Erhatnachlinksoderrechtsauszuweichenundistgehalten,wennnotwendig,dieIdealliniefreizugeben.DerFahrerhatdarauf zu achten, dass der Überholende ohne jede Behinderung vorbeifahren kann.

8.8.2 Fahrer,dieaufderStreckezumHaltenkommen,müssenihrFahrzeug schnellstmöglich und mit größterVorsichtamRandderStreckeabstellen.

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8.8.3 Es istverboten,dasFahrzeugentgegenderFahrtrichtungoder rückwärtszubewegen,esseidennbeigegenteiligerAnweisungdesFahrtleitersüberdenSportwartvorOrt.

8.8.4 LiegengebliebeneFahrzeugedürfennuraufAnweisungdesFahrtleitersüberdenSportwartvorOrtindasFahrerlagerabgeschlepptwerden.DasSchiebenvonFahrzeugendurchdenTeilnehmeristaußerbeige-genteiligerAnweisung des Fahrtleiters über denSportwart vorOrt untersagt.DemFahrer darf nur vonSportwarten geholfen werden.

8.8.5 ReparaturenwährenddesTrainingsoderdesWertungslaufesdürfennurabseitsderWertungsstrecke,nurvomFahrerdesbetreffendenFahrzeugesundnurunterVerwendungderimFahrzeugbefindlichenWerk-zeugeundErsatzteileausgeführtwerden.HelferdürfennurimFahrerlager,inderStartaufstellungundein-geschränktimVorstart-/StartbereichandenFahrzeugentätigwerden.DieInanspruchnahmeoderDuldungfremderHilfedurchSportwarteistvondieserRegelungausgenommen,wennsieausSicherheitsgründendringend geboten ist.

8.8.6 DasMitführenvonReservebehälternimWettbewerbsfahrzeugistverboten.

8.8.7 GrundsätzlichistdasVorwärmenderRäderundReifen,z.B.durchthermische(z.B.Heizdecken)oderme-chanische(z.B.durchdrehendeRäder)Behandlungverboten.

8.9. Hin-/Rückführung:

BeiderHin-oderRückführungzumStartüberdieWertungsstreckesindfolgendeSicherheitsauflagendurchdie Teilnehmer zu erfüllen:

a)GeschlosseneFahrzeuge,Gurteangelegtundvollständiggeschlossen.

b)OffeneFahrzeuge,Gurteangelegtundvollständiggeschlossen,sowieHelmtragepflicht.

c)DieMitnahmeweitererPersonen(Nicht-Teilnehmer)istuntersagt.Ausnahmensiehe3.4.1.

Bei Nichtbefolgen dieser Bestimmungen können durch das Schiedsgericht Strafen verhängt werden.

8.10 Abbruch oder Unterbrechung eines Wertungslaufes:

8.10.1EinWertungslaufkanndurchZeigenderrotenFlaggevomFahrtleiteranderStartlinieunter-bzw.abge-brochen werden.

8.10.2SolltederAbbrucheinesWertungslaufesinfolgeBlockierensderStreckeoderausanderenGründennot-wendigsein,zeigendieStreckenpostenvomUnfallortanstreckenabwärtsdieroteFlagge,ggf.werdendierotenAmpelneingeschaltet.BeidieserZeichengebunghabendieTeilnehmerihreFahrzeugeunverzüglichamFahrbahnrandanzuhaltenbisweitereWeisungerfolgt.

8.10.3DenTeilnehmern,dievomAbbruchbetroffensind,kannaufEntscheidungdesFahrtleiterseineWiederho-lungdesWertungslaufesgestattetwerden.DieseTeilnehmerdürfenimVorstartunterKontrolledestech-nischen Beauftragten nachtanken und evtl. technische Schäden reparieren, die diese/r Teilnehmer nach der Rot-Unterbrechungerlittenhaben/hat.

8.11. Beendigung des Trainings und der Wertungsläufe:

8.11.1DasZielistfliegendzudurchfahren.MitÜberfahrenderZiellinieoderAbwinkenmitderZielflaggeistderjeweilige Lauf beendet.

8.11.2UnmittelbarnachderZieldurchfahrtistdieGeschwindigkeitdrastischzuverringernunddasFahrzeugamStop-SchildanzuhaltenundaufeinemvonOrdnernzugewiesenenPlatzabzustellen.DieRückführungderFahrzeugezumFahrerlagererfolgtaufWeisungdesFahrtleiters.

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8.11.3DieFahrzeugemüssenmindestens30MinutennachAushangdesoffiziellenErgebnissesimFahrerlagerverbleiben.

8.12 SonderläufeundSonderklassen:SonderläufedürfennuraufAnweisungdesFahrtleitersgestartetwerden.

8.13 EntfernenderStartnummer:JederFahreristverpflichtet,nachderVeranstaltungalleKennzeichenalsTeil-nehmerderVeranstaltungzuentfernen,wenndasFahrzeugamöffentlichenStraßenverkehrteilnimmt.

8.14 Werbung:

a)SiemussnachdennationalgesetzlichenBestimmungenerlaubtsein.

b)Siedarfnichtanstößigsein.

c)SiedarfnichtpolitischeroderreligiöserNatursein.

d)SiedarfnichtandenfürdieStartnummernvorgesehenenStellenangebrachtsein.

e)SiedarfdieSichtdesFahrersnichtbehindern.

9 Wertung:10.1 Gewertet wird die Zeitabweichung der zwischen der Start-Lichtschranke und der Ziel- Lichtschranke gemes-

senenZeitvonderSollzeit(Modus1)bzw.dergesetztenReferenzzeit(Modus2).DieZeitabweichungenwerdeninMinuten,SekundenundSekundenbruchteilen(min.1/100Sekunden)ausgedrückt,gleichgültig,ob die Zeit nach oben oder unten abweicht. Die Strafzeiten der jeweiligen Wertungsläufe werden addiert.

10.2 Sollte die vom Veranstalter festgelegte Maximalzeit überschritten werden, erhält der Teilnehmer vorher de-finierteStrafzeitpunkte.

10.3 SiegeristderFahrermitdergeringstenStrafzeitsumme.DieweiterenPlatzierungenergebensichanhandder steigenden Zeitsummen.

10.4 SolltenzweiodermehrereFahrerdiegleicheZeitsummehaben,wirdderFahrermitdergeringerenAbwei-chung der Zeitsumme

a)inModus1:beim1.Wertungslauf,beiweiteremGleichstandbeim2.Wertungslauf,usw.

b)inModus2beimehrals2Wertungsläufen:beim2.Wertungslauf,beiweiteremGleichstandbeim3.Wer-tungslauf, usw.

vordemanderenFahrerplatziert.SolltedannweiterhinGleichstandbestehen,istdasältereFahrzeugvordemjüngerenzuplatzieren.WennauchhierGleichheitbesteht,gibteszweiRanggleiche(exaequo).

10.5 Mannschaftswertung:

10.5.1EineMannschaftswertungkannausgeschriebenwerden,wenneslautderKurzausschreibungvorgesehenist.EineMannschaftbestehtausmindestens3undmaximal5Fahrern.

10.5.2VonjederMannschaftwerdendiedreiFahrermitdenbestenErgebnissengewertet.SiegeristdieMann-schaft mit der geringsten Zeitsumme. Sollten zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Zeitsumme haben,wirddieMannschaftmitdemimGesamtklassementbesserplatziertenFahrervorderMannschaftplatziert. Die weiteren Platzierungen ergeben sich anhand der steigenden Zeitsummen.

10.5.3 Die Mannschaftsnennung muss beim Start des ersten Teilnehmers aus der Mannschaft erfolgt sein.

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10 Wertungsstrafen:9.1 EinFehlstart,insbesondereeiner,dervorErteilendesStartzeichensdurchdenStartererfolgt,wird

mit folgenden Strafzeiten belegt:

- 1. Verstoß: 10 Sekunden

- 2. Verstoß: 1 Minute

- 3. Verstoß: 3 Minuten

9.2 EinAnhaltenzwischendemZielankündigungsschild(Gelb)unddemZielschild(Rot)wirdmit60SekundenStrafzeit belegt.

9.3 VerfrühtesEntfernenausdemFahrerlagerwirddurchdasSchiedsgerichtmiteinerStrafebiszudemWer-tungsausschlussbestraft(siehehierzuArt.8.11.3).

9.4 Folgende Tatbestände führen zur Nichtwertung:

a)DasAuslasseneinerZeitnahme,

b)NichtvorliegenoderWegfallvonTeilnahme-undZulassungsvoraussetzungen,wiez.B.UmgehungderAbnahme

c)ImModus1:EineAbweichungvonderjeweiligenSollzeitummehrals100%.

d)ImModus2:EineÜberschreitungderSollzeitummehrals100%.

e)DieAufgabeeinesevtl.Beifahrers.

9.5 Die unter 9. vorgenommene Zusammenfassung der wichtigsten Wertungstatbestände stellt keine abschlie-ßende Aufzählung dar. Der Veranstalter kann, mit Genehmigung der zuständigen Sportabteilung des betrof-fenenDMSB-MitgliedervereinsinderKurzausschreibungabweichendeWertungsstrafenfürdieTatbestän-de festlegen und die Aufzählung ergänzen.

11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.

12 Versicherungen: Der Veranstalter schließt folgende Versicherungen ab:

a)Veranstalterhaftpflicht

b)Teilnehmerhaftpflicht

c)Sportwarteunfall(wenn nicht bereits vom DMSB -Mitgliedsverein als Jahresversicherung ab-geschlossen)

d)Zuschauerunfall

weitereDetailssieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.

13 Haftungsausschluss: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.

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14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.

15 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.

16 Preise/ Siegerehrung: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

17 Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen17.1 Sachrichter / Sportwarte

SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

17.2 Schiedsgericht

SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

17.3 Strafen

SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

18 Einsprüche: DieEinspruchsgebührbeträgt50,00EUR.

WeiteressieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

19 Besondere Bestimmungen:19.1 Umwelt:

SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

19.2 Anti-Doping:

SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

19.3 Sicherheit:

19.3.1Motorsportkanngefährlichsein!

Esistnieauszuschließen,dassdurchdasAuftretenvontechnischenDefektenamFahrzeug,durchSelbst-überschätzungdeseigenenFahrkönnensoderdurchplötzlichauftretendeunvorhersehbareEreignissewiez.B.Wetterumschwünge,Ölspuren,sonstigenFahrbahnveränderungenetc.eszuUnfällenkommenkann,die imschlimmstenFall tödlicheFolgenhabenkönnen.EswirddaherbesondersumBeachtungderSi-cherheitsvorschrifteninArt.3undArt.6gebetenunddenTeilnehmerndringendempfohlen,ihrFahrzeugentsprechendvorzubereitenunddieFahrgeschwindigkeitentsprechendanzupassen.

19.3.2 Zuschauerplätze:

Zuschauer sind an deutlich gekennzeichneten Plätzen unterzubringen und so abzusichern, dass sie nicht gefährdet werden.

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19.3.3 Sportwart-Platzierung:

Sportwarte der Streckensicherung sind so zu postieren, dass unter Berücksichtigung ihrer Aufgabe eine persönliche Gefährdung so weit wie möglich vermieden werden kann.

19.3.4Sanitätsdienst:

AnderStreckeisteinRTWvorgeschrieben,einNotarztmussanwesendsein.DaskurzfristigeVerständigenderRettungsleitstellemussebenfallsgewährleistetsein.EineZu-undAbfahrtdesSanitätsdienstesmussjederzeit gegeben sein.

19.3.5Feuerlöschmittel:

GeeigneteFeuerlöschmittelmüsseninausreichenderMengezurVerfügungstehen.

19.4 Ergebnislisten:

DieErgebnislisten sindmit einemKurzbericht über denVeranstaltungsverlauf spätestens zweiWochennachderVeranstaltungbeimjeweiligenRegionalclubundalsKopieanSPO/NRHeinzureichen.Beson-dereVorkommnisse (z.B.Unfälle) sindamerstenWerktagnachderVeranstaltungderVersicherungzumelden.

MitderFederführungbeauftragt:

ADAC Hessen-Thüringen e.V.