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Grundausschreibung GLP Retro-Berg 2020Stand: 01.12.2019 – Änderungen sind kursiv abgedruckt
1. Allgemeine Bestimmungen/ Grundlagen/ Präambel:1.1 Der Automobil Berg Gleichmäßigkeitswettbewerb ist eine Veranstaltung, bei dem die Strecke möglichst
gleichmäßig zu durchfahren ist. Dabei kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an.
1.2 DieGleichmäßigkeitsprüfungenfindenaufabgesperrtenStreckenstatt.
DieVeranstaltungenfinden imRahmenderStreckenlizenzgemäßArt.7.1sowieArt.7.4derBasisaus-schreibung GLP statt.
DerVeranstalteristverpflichtetdieGeschwindigkeitfürdieFahrzeugefestzulegenunddiesegegebenen-falls zu überwachen. Die Einrichtung von Wartezonen ist aus Sicherheitsgründen möglich.
1.3.1 Modus 1:
DieVeranstaltungmusssoorganisiertsein,dasseineDurchschnittsgeschwindigkeitvon50km/h(Fahrzeu-gebisBaujahr1947)bzw.80km/h(FahrzeugeabBaujahr1948)nichtüberschrittenwird.
1.3.2 Modus 2:
Modus 2 kann zur Anwendung kommen, wenn bei jedem Lauf die gleiche Strecke befahren wird. In diesem ModussetztderTeilnehmerseineReferenzzeitselbst,dieerimerstengezeitetenWertungslaufgefahrenist, die dann in den folgenden Wertungsläufen die Grundlage für die jeweilige Gleichmäßigkeitswertung darstellt. Beachte hierzu die erhöhten Sicherheitsbestimmungen in Art. 3.5 und 6.6.
1.4 DieVeranstaltungistbesondersgeeignetfürBesitzerhistorischerFahrzeuge,dieihreFahrzeugesportlichaber materialschonend bewegen möchten, und Motorsport- Neulinge, die ohne Zeitdruck den Ablauf einer Automobil-Bergveranstaltung aktiv kennen lernen möchten.
1.5 Grundlage der Veranstaltung für Modus 1 und Modus 2 sind die DMSB - Basisausschreibung für Clubsport-GleichmäßigkeitsprüfungensowiedieDMSB-Rahmenausschreibung fürClubsport-Wettbewerbe in ihrerjeweilsaktuellenFassungsowiedieDMSB-Streckenlizenz.
1.6 Die Bestimmungen dieser Grundausschreibung können je nach Erfordernis von dem federführenden Ver-fasser, dem ADAC Hessen-Thüringen in Absprache mit dem AK Clubsport/Breitensport geändert oder er-gänzt werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird schriftlich bekannt gegeben, die dann Bestand-teil vorliegender Grundausschreibung ist.
2. Veranstaltung und Veranstalter:2.1 Der Veranstalter muss einem Mitgliedsverein des DMSB angehören.
2.2 FürdieVeranstaltungisteineKurzausschreibungunterEinhaltungundZugrundelegungdieserGrundaus-schreibung zu erstellen. Dazu ist die entsprechende Vorlage zu verwenden, aus der der Zeitplan, der/ die Ort/e,dieOffiziellenderVeranstaltungsowiedieStreckenbeschaffenheitersichtlichsind.
2.3 DerEntwurfderKurzausschreibungistmindestensvierWochenvordemVeranstaltungsterminderzustän-digen Sportabteilung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Ausschreibung darf grundsätzlich nurdurchdiegenehmigendeStellegeändertwerden.AbBeginnderVeranstaltung(Dokumentenabnahme)können Änderungen bzw. Ergänzungen nur durch die Schiedsrichter der Veranstaltung vorgenommen wer-den, jedoch nur, wenn es aus Gründen der Sicherheit und/oder höheren Gewalt notwendig ist bzw. die in
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derAusschreibungenthaltenenAngabenüberStreckenlänge,RundenzahlundSportwartebetrifft.
2.4 DerVeranstalteristnichtverpflichtetalleKlassenauszuschreiben.
2.5 VerbindlicheAuskünfteüberdieVeranstaltungerteiltnurderFahrtleiter.
3. Teilnehmer3.1 Fahrerlaubnis:
DerFahrermussimBesitzeinergültigenFahrerlaubnisfürdasFahrzeugsein.
3.2 Lizenz:
ZugelassensindalleTeilnehmermitgültigerDMSB-Fahrerlizenz(mind.NationaleLizenzStufeCoderRaceCard).Diese Vorschrift ist auch gültig für Beifahrer. Des Weiteren sind auch nicht lizenzierte ausländische TeilnehmergemäßArt.3derDMSB-RahmenausschreibungfürClubsportWettbewerbestartberechtigt.SieerhaltenjedochkeinePunkte(fürdieSerienwertung).
DieTeilnahmeberechtigungbeiAutomobil-Retro-Berg-VeranstaltungenimAuslandistunterPunkt3.inderDMSB–RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbegeregelt.
3.3 Mehrfachstart:
3.3.1 EinMehrfachstarteinesTeilnehmersinverschiedenenKlassenistmöglich,wenneslautderKurzausschrei-bungvorgesehenist.DieorganisatorischenBestimmungensinddabeiinjedemFalleinzuhalten.
3.3.2 AusnahmenimRahmenvonSonderläufensinddurchdenVeranstaltermöglich.
3.4 Fahrzeugbesetzung:
3.4.1 FahrzeugedürfenmiteineroderzweiPerson/enbesetztsein,sofernes inderKurzausschreibungnichteingeschränktist.Ausnahmen:beiTrainings-oderSonderläufennachGenehmigungdesFahrtleiters(Li-zenzpflichtundSicherheitsausrüstungbeachten).
3.4.2 MindestalterdesBeifahrers:AbdemJahr, indemderBeifahrer15Jahrealtwird(2013:Jahrgang1998undälter)wirderalsBeifahrerzugelassen.BeiminderjährigenBeifahrernmussdasEinverständniseinesgesetzlichen Vertreters schriftlich vorliegen.
3.4.3 DieAufgabeeinesevtl.BeifahrersführtzumWertungsverlust.
3.4.4 EinFahrerwechselistnichterlaubt.
3.4.5 EinFahrzeugdarfvonmehrerenPersonenzumEinsatzgebrachtwerden,wenneslautderKurzausschrei-bungvorgesehenist.DieorganisatorischenBestimmungensinddabeiinjedemFalleinzuhalten.
3.5 Sicherheitsausrüstung(gültigfüralleFahrzeuginsassen):
Es gelten die DMSB-Helmbestimmungen gemäß Art. 10 DMSB-Basisausschreibung Clubsport-Gleichmä-ßigkeitsprüfungen.
3.5.1 FürModus1,mitgeschlossenenFahrzeugenmitfestemDachistdasTragenvonkörperbedeckenderKlei-dung(Handschuhe,langärmeligesOberteilundlangeHose)sowiegeschlossenenSchuhenvorgeschrie-ben.EinFIA-homologiertesKopf-Rückhaltesystem(z.B.HANS)wirddringendempfohlen.
3.5.2 FürModus2undbeioffenenFahrzeugenimModus1(nach6.1.4), istgrundsätzlichBekleidunggemäßFIA-Norm8856-2000vorgeschrieben(Overalls,Kopfhaube,SchuheundHandschuhe).
EinFIA-homologiertesKopfrückhaltesystem(z.B.HANS)istimModus2vorgeschrieben.
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Weiteres siehe DMSB-Basisausschreibung für GLP Clubsport-Wettbewerbe.
3.6 FüralleFahrzeugebeiBerg-GLPsindfolgendeSicherheitsausrüstungenvorgeschrieben:
- Modus 1: mindestens 3-Punkt-Gurte und ein 2kg-Handfeuerlöscher
- Modus2:mindestenseineÜberrollvorrichtunggemäßArtikel6.6.2sowieeindemKopf-RückhaltesystemangepasstesGurtsystemundein2kg-Handfeuerlöscher
4 Nennungen/ Nenngeld/ Nennungsschluß:4.5 DerNennungsschlusswirdinderKurzausschreibungfestgelegt.
4.6 FürdieNennungistdasvorgegebeneNennformularzuverwenden.
4.7 GrundsätzlichisteinVornennungsschlusszuermäßigtemNenngelderlaubt.
4.8 DerVertragzwischenTeilnehmerundVeranstalterkommtdurchdieschriftlicheNennungsbestätigungoderam Veranstaltungstag ohne schriftliche Nennungsbestätigung durch Zuteilung der Startnummer zustande.
4.9 DasNenngeld istReuegeldundistspätestensamTagdesNennschlusszubezahlen.NennungenohneNenngeld werden nicht bestätigt und garantieren keinen Startplatz.
4.10 EineRückzahlungdesNenngeldeserfolgtnurbeiAblehnungeinerNennungoderbeiAbsagederVeranstaltung.
4.11 BewerberimSinnedesInternationalenSportgesetz(ISG)derFIAoderdenDMSB-Reglementssindnichtzugelassen.
4.12 DasNenngeldwirdvomjeweiligenVeranstalterfestgelegtundinderKurzausschreibungbekanntgegeben.
4.13 DerVeranstalterbehältsichdasRechtvor,NennungeneinesFahrersabzulehnen.
5 Klasseneinteilung:
5.1Modus1(DMSB) Modus2(DMSB) BaujahrdesFahrzeugesKlasse Klasse1 21 bis19042 22 1905bis19183 23 1919 bis 19304 24 1931bis19475 25 1948bis19606 26 1961bis19707 27 1971bis19818 28 1982bis2000
5.2 EineweitereUnterteilungnachLeistungsgewicht,Hubraumoderähnlichesfindetnichtstatt.
5.3 FürdieKlasseneinteilungistdasErstzulassungsdatum(Jahreszahl)desteilnehmendenFahrzeugsmaß-gebend.Wahlweise istdurcheinenschriftlichenNachweisdesHerstellungsjahres (Produktionsjahr)dasFahrzeugalterdesteilnehmendenFahrzeugsnachzuweisen.
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6 Technische Bestimmungen6.1 Zugelassene Fahrzeuge:
6.1.1 a)FahrzeugemitInternationalerStraßen-Zulassung.
b)FahrzeugemitNationalerStraßen-Zulassung(derBundesrepublikDeutschland)darunterfallenauch:
-FahrzeugemitSaisonkennzeichen(währendderGültigkeitsperiode).
-FahrzeugemitOldtimerzulassung(schwarzesKennzeichenmitH).
c)Fahrzeuge,diegemäßStVZOzulassungsfähig,abernichtzugelassen(z.B.abgemeldet)sind(nurgültigmitFahrzeugpapierennachDeutscherSTVZO).
d)Fahrzeugemit07erOldtimer-Kennzeichen.
e)FahrzeugemitsportrechtlicherZulassung(z.B.DMSB-Wagenpass).
6.1.2 BeiVeranstaltungensindimModus1undimModus2FahrzeugegemäßDMSB-Streckenlizenzzugelas-sen.DiesesindinderKurzausschreibungzubenennen.HierbeigeltendiefolgendenDefinitionen:
- DefinitionTourenwagen:TourenwagenimSinnedieserBestimmungensindFahrzeuge,dieursprünglichfür den öffentlichen Straßenverkehr konzipiert sind, mindestens vier Sitzplätze aufweisen, Mindesthöhe 1300mm,Maximalhöhe1600mm,dasMaßzwischenderSitzflächederhinterenSitzeunddemDachmuss über 93 cm betragen.
-DefinitionGT-Fahrzeuge:GT-FahrzeugeimSinnedieserBestimmungensindFahrzeugedieursprünglichfür den öffentlichen Straßenverkehr konzipiert sind, mindestens zwei vollwertige Sitzplätze oder 2+2-Sit-zer, wie z.B. Porsche 911, aufweisen, Mindesthöhe 1100 mm, Maximalhöhe 1350 mm, das Maß zwischen derSitzflächederhinterenSitze(fallsvorhanden)unddemDachdarfmax.93cmbetragen.
-DefinitionfestesDach:EinFahrzeugmitfestemDachwirddannalssolchesangesehen,wennesübereingeschlossenesDachausMetalloderHartkunststoffverfügt.AuchFahrzeugemitHard-Topwerdenakzeptiert.
6.2 Technische Bestimmungen:
6.2.1 AllesnichtausdrücklichdurchdiesesReglementErlaubte istverboten.DurchVerschleißoderUnfallbe-schädigte Teile dürfen nur durch baugleiche Ersatzteile ausgetauscht werden. Erlaubte Änderungen dürfen keineunerlaubtenÄnderungenoderReglementverstößenachsichziehen.
6.2.2 EinFahrzeugdessenKonstruktionodertechnischeÄnderungeineGefahrdarzustellenscheintoderdemAnsehen des Motorsports schaden könnte, wird nicht zugelassen.
6.2.3 FürdenNachweisderEinhaltungallerBestimmungenistderFahrerverantwortlich.
6.2.4 a)FürModus1undModus2:DieFahrzeugemüssenentwederdentechnischenBestimmungeninklusiveallerAnhängeeinerFahrzeuggruppenachAnhangJoderKzumInternationalenSportgesetz(ISG)odereiner DMSB- Gruppe entsprechen, oder
b)alternativmüssendieFahrzeugeinallenTeilenuneingeschränktundzujederZeitderVeranstaltungderStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(ihresLandes)entsprechen;Ausnahme:6.4(Reifen).
6.2.5 BestimmungendesDMSB(DeutscherMotorSportBunde.V.),aufdieindieserGrundausschreibungver-wiesenwird,sindaufderHomepagewww.dmsb.de,überwiegendimHandbuchAutomobilsportzufinden.
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6.3.1 Fahrzeugenach6.1.1.a)(InternationaleFahrzeugzulassung):FahrzeugedienichtinderBundesrepublikDeutschland zugelassen sind, müssen in allen Teilen uneingeschränkt und zu jeder Zeit der Veranstaltung dernormalennationalenZulassungsordnungihresLandesentsprechen-Ausnahme:6.4(Reifen).
6.3.2 Fahrzeugenach6.1.1.b)bisd)(nachSTVZO):DieFahrzeugemüsseninallenTeilenuneingeschränktundzu jederZeit derVeranstaltungderStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)derBundesrepublikDeutschlandentsprechen-Ausnahme:6.4(Reifen).
Erforderliche Nachweise bezüglich der Übereinstimmung mit der StVZO:
a)FahrzeugenachArt. 6.1.1.b) (Zulassung)benötigeneineZulassungsbescheinigungTeil 1bzw.einenFahrzeugscheinundeinegültigeHU
-Prüfplakette.
b)FahrzeugenachArt.6.1.1.c)(z.B.abgemeldet)benötigeneineZulassungsbescheinigungTeil1und/odereineEG-Übereinstimmungsbescheinigung(CertificateofConformity;COC)desFahrzeugherstellers,und/odereineKopieoderdasOriginaldesFahrzeugbriefes.EinschriftlicherHU-Nachweisnach§29StVZO,dernichtälterals24Monateseindarf,isterforderlich.WahlweisekanndieAbmeldebescheinigungimOri-ginal oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgelegt werden, wenn der Termin für die nächste HU noch nichtabgelaufenist.DieseNachweispflichtentfälltbeiFahrzeugen,dienichtälterals3Jahresind.
c)FahrzeugenachArt.6.1.1.d)(07erKennzeichen)benötigeneineZulassungs-bescheinigungTeil1bzw.einenFahrzeugscheinundeineKopieoderdasOriginaldesFahrzeugbriefes.EinschriftlicherHU-Nach-weisnach§29StVZO,dernichtälterals24Monateseindarf,isterforderlich.
DieZulässigkeitvonÄnderungengegenüberdemSerienzustandmussfüralleFahrzeugedurchEintragungindenFahrzeugpapieren(ZulassungsbescheinigungTeil1bzw.Fahrzeugscheinbzw.Fahrzeugbrief)oderdurch Gutachten, ABE, ABG, Anbaubescheinigungen oder Abnahmeberichte nachgewiesen werden.
FürFahrzeugemitderneuenZulassungsbescheinigunggiltzumNachweisderZulässigkeitnachträglicherEintragungenbisaufweiteresauchdieVorlagedesalten(entwerteten)FahrzeugbriefesimOriginal.ZumNachweis weiterer werksseitiger
Eintragungen(z.B.ReifenundFelgen),dieinderneuenZulassungsbescheinigungnichtmehraufgeführtsind,giltauchdieVorlagederEG-Übereinstimmungsbescheinigung(COC)desFahrzeugherstellersodereinerFahrzeugauskunft(FIS-Papier).DiesekannunterAngabederHersteller-undTypschlüsselnummer(2.1und2.2)beiderDEKRA,demTÜV,usw.erworbenwerden.UmkünftigenProblemenvorzubeugen,wird dringend empfohlen, sich auf der Zulassungsstelle ein Beiblatt zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit den zusätzlichen Eintragungen ausstellen zu lassen.
6.3.3 Fahrzeugenach6.1.1.e)(Wagenpass):DieFahrzeugebenötigeneinengültigenWagenpass(sieheArt.6.5).EinAU-undHU-Nachweisistnichterforderlich.
6.4 Reifen:
DieReifen(z.B.Slicks)sindunterderBedingungfreigestellt,dasssieaufRädernmontiertsind,diedenje-weilsanzuwendendenBestimmungenentsprechen(z.B.eingetragensind)undbeiFahrzeuggruppennachAnhangJoderK(ISG)oderDMSBdiemax.zulässigenBreitennichtüberschrittenwerden.EineEintra-gungspflichtoderäquivalenteNachweisesindhierbeinichterforderlich.
6.5 Bestimmungen für Wagenpässe:
6.5.1 Der Wagenpass ist die sportrechtliche Zulassung von Automobilen zum Automobilsport.
6.5.2 DerWagenpassbeschreibtdasFahrzeugineinigenwesentlichenTeilenundgibtdenFahrzeugbesitzeran.
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6.5.3 Eine erneute Abnahme ist grundsätzlich nach technischen Änderungen, die die im Wagenpass beschriebe-nen Teile betreffen, durchzuführen, ansonsten verliert der Wagenpass seine Gültigkeit.
6.5.4 DerWagenpassistnurgültigwenn:
a)dessenletzteAbnahme(GrundabnahmeoderWiederholungsabnahme)nichtlängerals24Monatezurückliegt, und
b)vomSachverständigenunterschriebenund
c)vondemausstellendenVerbandregistriertundgenehmigtistund
d)alleBestimmungendesausstellendenVerbandeseingehaltenwerden.
6.5.5 DerWagenpassmussmindestensaufeineFahrzeuggruppenachAnhangJoderKzumInternationalenSportgesetz(ISG)odereinerDMSB-GruppeodereinerentsprechendenGruppeausgestelltsein.DieGrup-pedieimWagenpasseingetragenistmussnichtmitderKlasseübereinstimmen.
6.6 Sicherheitsvorschriften:
6.6.1 FürModus1wirdeineÜberrollvorrichtung(mindestensBügel,gemäßZeichnung2und3)dringendemp-fohlen.
6.6.2 FürModus2isteineÜberrollvorrichtunggemäßfolgenderBestimmungenvorgeschrieben.
FüralleTourenwagenundGT-FahrzeugeimModus2,welchebeiBerg-GLPfahren, isteinÜberrollkäfigausStahl,wienachstehendbeschrieben(Mindestausführung),vorgeschrieben.ZusätzlicheStrebensindempfohlen.
Zeichnung 1
Des Weiteren gelten folgende Bestimmungen:
a)ÜberrollvorrichtungenausStahlgemäßArtikel253-8imAnhangJ1993oderimaktuellenAnhangJzumISG(Eigenbau);fürTourenwagenundGT-FahrzeugeimModus2isteinÜberrollkäfigvorgeschrieben.
b)-KonstruktionenmitASN-Zertifikat(z.B.DMSB-ZertifikatoderMSA-Zertifikat)
-bzw.KonstruktionenmitFIA-Homologation); fürTourenwagenundGT-Fahrzeuge imModus2 isteinÜberrollkäfigvorgeschrieben.
DieseÜberrollvorrichtungendürfennichtmodifiziertwerdenundmüssen inallenPunkten(insbesondereRohranzahl-undverlauf)exaktderenBeschreibungenentsprechen.
c)ÜberrollvorrichtungenausStahlwienachfolgendbeschrieben:
SpezifikationfürdieverwendetenRohre:NahtloskaltgezogenerKohlenstoffstahlmiteinerMindest-Zugfes-tigkeitvon350N/mm²unddenMindestmaßenvon38x2,5oder40x2,0mm.
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EinÜberrollbügel(giltnichtfürTourenwagenundGT-FahrzeugeimModus2)mussmindestenswieinnach-stehender Zeichnung 2 oder Zeichnung 3 beschaffen sein:
Zeichnung 2 Zeichnung 3
DieBefestigungspunktederÜberrollvorrichtunganderKarosseriemüssenmiteiner3mmdickenStahl-platte,dieandenbeidenFüßendesHauptbügelseineMindestfläche120cm²undandenbeidenhinterenAbstützungeneineMindestflächevon60cm²habenmüssen,verstärktwerden(sieheZeichnungen253-50bis253-57imAnhangJzumISG).
FormelfahrzeugeundSportwagenbeiBerg-GLPmüssenmiteinerÜberrollvorrichtunggemäßArt.277desAnhangJ(ISG)ausgestattetsein.
6.6.3 Schutzpolsterung:IndenBereichen,indenendieKörperderInsasseninKontaktmitderÜberrollvorrich-tungkommenkönnen,musseineschwerentflammbarePolsterungangebrachtwerden.IndenBereichenindenenderHelminKontaktkommenkannisteinePolsterungnachFIA-Standard8857-2001empfohlen.
6.6.4 DieÜberrollvorrichtungmussindenFahrzeugpapieren/demWagenpasseingetragensein(sieheArt.6.3.2bzw.6.5).
6.6.5 FürVerschraubungenanderÜberrollvorrichtung(soweitvorhanden)undannichtserienmäßigenSitzbefes-tigungen gilt generell:
a)DieSchraubenmüssenmindestensderGrößeM8undmindestensderQualität8.8(ISONorm)entspre-chen.
b)DiehierfürverwendetenMutternmüssenselbstsicherndodermitFederscheibenversehenseinundmin-destensderQualität8.8(ISONorm)entsprechen.
6.6.6 DieBenutzungvonSicherheitsgurten(mindestens3-Punkt-Gurte)istvorgeschrieben.Ausnahme,gültignurimModus1:wennSicherheitsgurtegemäßAnhangKzumISGnichtvorgeschriebensind.
6.6.7 DasMitführeneinesFeuerlöschersmitmin.2kgLöschmittelistvorgeschrieben.
6.6.8 Seitenfenster,SchiebedächerundVerdecke,soweit fahrzeugabhängigvorhanden,müssenwährenddesWettbewerbs geschlossen sein.
6.7 Überprüfung:
6.7.1 WährendderVeranstaltungkönnensowohldieFahrzeugealsauchdieFahrerzujedemZeitpunktüberprüftwerden.UnterAndrohungdesWertungsausschlussesistderFahrerdafürverantwortlich,dassdasFahr-zeug während der gesamten Veranstaltung den technischen Bestimmungen entspricht.
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6.7.2 Grundsätzlichkann jedesFahrzeugzueinervollständigenundeingehenden technischenUntersuchung,dessen Zerlegung eingeschlossen, auch außerhalb des Veranstaltungsortes bzw. auch nach dem Veran-staltungstag, durch das Schiedsgericht, auch infolge eines Einspruches, bestimmt werden.
6.7.3 IstdieobenerwähnteDemontageErgebniseinesEinspruches,soistvomEinspruchführereinangemes-senerVorschuss,derallezuerwartendenKostendiesesVorgangsdeckt,vorabzu leisten.Erweistsichder Einspruch als begründet, so wird der Vorschuss dem Einspruchführer erstattet und dem unterlegenen TeilnehmerinRechnunggestellt.
6.7.4 InjedemFallistderFahrerfürdieordnungsgemäßeDemontageundRemontagealleinverantwortlich.EristverpflichtetdieArbeiteninengerAbsprachemitdemtechnischenBeauftragtendurchzuführenoderdurcheinen Beauftragten durchführen zu lassen.
6.7.5 AufGrundeinerMeldungbzw.einesBerichtesbezüglicheinerÜberprüfungkanndasSchiedsgerichteineStrafe bis zum Wertungsausschluss aussprechen.
7. Dokumenten- und Technische Abnahme:7.1 JederTeilnehmer(giltauchfürBeifahrer)musssichgemäßZeitplanderKurzausschreibungzurDokumen-
tenabnahmeunddemFahrzeugzurTechnischenAbnahmeeinfinden.
7.2 Dokumentenabnahme.BeiderAnmeldungdesFahrers/Beifahrerswerdenüberprüft:
a)AngabenimNennformular(Vollständig-undRichtigkeit)
b)dengültigenFührerscheindesFahrers
c)diegültige/nDMSBFahrerlizenz/en
d)dieFahrzeugpapiere
e)dieVersicherungsbestätigung(nurbeizugelassenenFahrzeugen)
f)dieschriftlicheZustimmungdes/derErziehungsberechtigtenimNennformularsteht
„gesetzlicherVertreter“beiminderjährigenFahrernoderBeifahrernDanachwerdendieStartnummernzu-geteilt und ausgegeben.
7.3 TechnischeAbnahme.DieTechnischeAbnahmevordemStarthatallgemeinenCharakter(Überprüfungdergrundlegenden Verkehrssicherheit, den Technischen Bestimmungen nach Art. 6 und den Sicherheitsvor-schriftenfürTeilnehmernachArt.3,hinsichtlichoffenkundigerAbweichungen).
8 Durchführung8.1 Streckenaufbau:
8.1.1 DerStreckenaufbaufüreineBerg-GleichmäßigkeitsprüfungwirdvorOrtdurchStandard-Kontrollstel-lenschilder gekennzeichnet.
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Gelb
ca.10bis50m→
Vortstart
Rot
Start
Gelb
ca.50bis100m→
Ankündigung Ziel
Rot
ca.100m→
Ziel
Rot
STOP
8.1.2 AufdergesamtenStreckeisteinAnhaltenverboten!ZuwiderhaltendeTeilnehmerwerdenvomVeranstaltermit maximaler Strafzeit belegt.
8.1.3 DerVeranstalterhatbeiderDurchführungseinerVeranstaltungaufeinemöffentlichzugänglichenGeländedafürSorgezu tragen,dassbeiVerlassendesFahrerlagers/derWertungsstreckedurch nicht für denStraßenverkehrzugelasseneFahrzeugediesenichtmitanderenFahrzeugeninBerührungkommen.
8.2 Fahrerbesprechung:
VordemStartdeserstenTeilnehmerskönnendieFahrerineinerFahrerbesprechungüberdenorganisa-torischen Ablauf der Veranstaltung informiert und auf Gefahrenpunkte, Sicherheitsmaßnahmen usw. hin-gewiesenwerden.WenneineFahrerbesprechungangesetztist,istdieTeilnahmemindestensdesFahrersPflicht.DieAbwesenheitkannvomSchiedsgerichtbiszurNichtzulassungzumStartbzw.Ausschlussausder Wertung bestraft werden.
8.3 Training:
8.3.1 DerVeranstalterlegtdenTrainingszeitplaninderKurzausschreibungfest.
8.3.2 DieBergstreckedarfnurwährendder inderKurzausschreibungoderspätermitgeteiltenTrainingszeitenundnurvondemfürdasFahrzeuggenanntenFahrerzuÜbungszweckenbefahrenwerden.AlleTrainings-läufe werden gezeitet. Teilnehmer die beim vorzeitigen Training auffallen, können vom Wettbewerb ohne weitere Begründung, ausgeschlossen werden.
8.3.3 ZurBergprüfungdarfgrundsätzlichnurzugelassenwerden,wermindestenseinenTrainingslaufabsolvierthat.ÜberAusnahmeregelungenentscheidetderFahrtleiter.
8.3.4 NachdemTrainingwirdeinevorläufigeStarterlisteveröffentlicht.DieendgültigeStarterlistewirdspätestens15MinutenvordemStartdes1.Wertungslaufesbekanntgegeben.SolltenbiszudiesemZeitpunktFahrernichtstartenkönnen,habensiediesderFahrtleitungvorabmitzuteilenundsichabzumelden.
8.3.5 StartaufstellungundStart:
8.4.1 DieTeilnehmersindverpflichtet,sichmitihremWettbewerbsfahrzeugzudenvomVeranstaltervorgegebe-nenZeiteninderStartaufstellungeinzufinden.VonderStartaufstellungfahrendieTeilnehmereinzelnaufAnweisung eines Sachrichters in den Vorstart ein. Die Teilnehmer müssen wettbewerbsfertig in den Vor-startbereich einfahren.
8.4.2 DerVorstartbereichbefindetsichvordereigentlichenStartlinie.Eristdeutlicherkennbarbeschildert,isteinehelferfreie Zone und wird von einem oder mehreren Sachrichtern überwacht.
8.4.3 ImVorstart-undStartbereichdürfenandenFahrzeugenkeineArbeitenmehrdurchgeführtwerden.Mo-torenderFahrzeugemüssen in jedemFallmitHilfedereingebautenAnlasser inGanggesetztwerden.Fremdstarthilfensinderlaubt,sofernder imFahrzeugeingebauteAnlasserbetätigtwird.Danachstehen
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gebliebeneFahrzeugedürfennurnachAnweisungvonSportwartenbewegtwerden.StellteinTeilnehmerimVorstartbereich fest, dass an seinemFahrzeugein sicherheitsrelevanter und schnell zu behebenderMangelvorliegt,soisterverpflichtet,diesdemSachrichtermitzuteilen.DieserwirddanninAbsprachemitdemFahrtleiterundggf.einemTechnischenBeauftragtenentscheiden,obderMangelimVorstartbereichbehoben werden darf.
8.4.4 DievorgegebeneStartreihenfolgedarfnuraufAnordnungdesFahrtleitersgeändertwerden.BeiMissach-tung dieser Vorschrift kann keine Starterlaubnis zum nachfolgenden Wertungslauf gewährt werden.
8.4.5 ImSinneeinerzügigenAbwicklungdereinzelnenWertungsläufeistderFahrtleiterberechtigt,ArbeitenimVorstart-undStartbereichzuzulassen,soferndiese fürdeneinzelnenFahrerkeinenWettbewerbsvorteilbeinhalten. (z.B.: beiAbbruchundRückführung innerhalbeinesWertungslaufes; bei verändertenWitte-rungsbedingungen,z.B.einsetzenderRegenetc).
8.4.6 EsisteineStart-undeineZeitnahmelinieimAbstandvoneinemMetervorhanden.DieTeilnehmerhabensichnachAnweisungdesStartersaufzustellen.DerStartergibtdasStartzeichenmittelsFlaggeoderAm-pelanlage. Der Start erfolgt stehend mit laufenden Motor im zeitlichen Abstand gem. Streckenabnahmepro-tokoll.DerFahrer,derzum1.WertungslaufgestartetistunddieLichtschrankepassierthat,zähltalsStarterderKlasse.
8.4.7 DasBetretendesVorstart-/StartbereichesistnurautorisiertenPersonenerlaubt,diemiteinemspeziellenAusweis gekennzeichnet sein müssen. Der Ausweis ist gut sichtbar zu tragen und Beauftragten des Veran-stalters auf Verlangen vorzuzeigen.
8.4.8 Personenunter16JahrensowieTierenistderAufenthaltimVorstart-/Startbereichuntersagt,esseidennalsTeilnehmer(Beifahrer)anderVeranstaltung(sieheArt.3.2Lizenz).
8.5 Startverzögerung:
8.5.1 BeiBedingungen,diezueinerStartverzögerungführen,sinddieTeilnehmersofortzuinformieren.
8.5.2 DieFahrzeugeverbleibenaufdeneingenommenenPlätzen imStartaufstellungs-/Vorstart-undStartbe-reich mit ausgeschaltetem Motor.
8.5.3 DerNeustartwirdzeitnahangezeigt.
8.5.4 AbhängigvonderDauerderVerzögerung,kannderFahrtleiterübereinezusätzlicheRückführungbereitsgefahrener Teilnehmer entscheiden.
8.6 Signalgebung:
8.6.1 DieFahrersindverpflichtet,dieSignalgebungzubeachtenunddamiterteilteAnweisungenzubefolgen.DieFlaggenzeichenentbindendieFahrernichtvonihrerPflicht,sichbeierkennbarenGefahrensozuverhalten,dass andere nicht gefährdet werden.
8.6.2 DieErteilungderSignaleerfolgtmittelsverschiedenfarbigerFlaggen,diedurchLichtzeichenergänztoderunter bestimmten Umständen von ihnen ersetzt werden können.
Flaggen:DieMindestgrößefüralleFlaggenbeträgt60x80cm.DieroteFlaggemussjedochmindestens80x100cmgroßsein.
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8.6.2.1 FlaggenzeichenzurVerwendungdesFahrtleiters(Vertreters)anderStartlinie:
a)Nationalflagge:
MitdieserFlaggewerdendieeinzelnenTrainings-/Wertungsläufegestartet.DasSignalwirddurchSen-kenderFlaggegegeben.WirdausirgendeinemGrundedieNationalflaggenichtverwendet,somussdieFarbederFlagge(diezukeinerVerwechslungmiteineranderenfestgelegtenFlaggeführendarf)inderVeranstaltungsausschreibung aufgeführt oder vor Beginn der jeweiligen
Trainings-/ Wertungsläufe per Aushang veröffentlicht werden.
b)RoteFlagge:
Die roteFlaggewirdvomFahrtleiter (Vertreter) zurSperrungderStreckebenutzt.DieseFlaggewirdebenfallsamStartdurchdenFahrtleiterbeiUnterbrechungenoderAbbrucheinesWertungslaufesge-zeigt.
c)GrüneFlagge:
NachEndeeinesVeranstaltungstagsbefährtderFahrtleiterdieStreckemitgezeigtergrünerFlagge.DieFahrtstreckeistgeöffnet.
8.6.2.2 FlaggenzeichenzurVerwendungderBeobachtungsposten:
a)RoteFlagge
DiesewirdaufAnweisungdesFahrtleitersgeschwenktgezeigt.ImÜbrigenentscheidetderLeiterdesjeweiligenPostensvorOrtüberdenEinsatz(auchgeschwenkt!).DerEinsatzerfolgtvomOrtdesGe-schehensimmerbergabwärtsRichtungStart.HierdurchwerdendieFahreraufgefordert, ihrFahrzeugaufkürzestemWegamRandderStreckeabzustellen.DieKurzausschreibunginformiertfernerdarüber,obsichanderWertungsstreckeroteSignalleuchten(Blinkleuchten)befinden.DiesewerdenbeiAbbrucheinesTrainings-/WertungslaufeseingeschaltetundhabenfürdenFahrerdiegleicheBedeutungwiedieroteFlagge.
b)GelbeFlagge
DieseFlaggekannverwendetwerden,wenneslautderKurzausschreibungoderderFahrerbesprechungvorgesehenist,umFahrerdarüberzuinformieren,dasssich:
- die Haftungseigenschaften z.B. durch Öl oder Wasser auf der Strecke verschlechtert haben.
-langsamfahrendeoderstehendeFahrzeugeaufderStreckebefinden.
8.7 Sicherheitsfahrzeuge:DerEinsatzvonS-Fahrzeugenwirddringendempfohlen.DiesewerdennachAnwei-sungdesFahrtleiterseingesetzt.
8.8 Fahrvorschriften und Verhaltensregeln:
8.8.1 DieFahrerkönnengrundsätzlichdieFahrbahnderWertungsstreckeinihrergesamtenBreiteinAnspruchnehmen.WennsichjedochdemVorausfahrendeneinFahrzeugnähert,dasdauerndoderzeitweiligschnel-lerist,hatderFahrerdesvorausfahrendenFahrzeugsdemanderensofortPlatzzumachen.Erhatnachlinksoderrechtsauszuweichenundistgehalten,wennnotwendig,dieIdealliniefreizugeben.DerFahrerhatdarauf zu achten, dass der Überholende ohne jede Behinderung vorbeifahren kann.
8.8.2 Fahrer,dieaufderStreckezumHaltenkommen,müssenihrFahrzeug schnellstmöglich und mit größterVorsichtamRandderStreckeabstellen.
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8.8.3 Es istverboten,dasFahrzeugentgegenderFahrtrichtungoder rückwärtszubewegen,esseidennbeigegenteiligerAnweisungdesFahrtleitersüberdenSportwartvorOrt.
8.8.4 LiegengebliebeneFahrzeugedürfennuraufAnweisungdesFahrtleitersüberdenSportwartvorOrtindasFahrerlagerabgeschlepptwerden.DasSchiebenvonFahrzeugendurchdenTeilnehmeristaußerbeige-genteiligerAnweisung des Fahrtleiters über denSportwart vorOrt untersagt.DemFahrer darf nur vonSportwarten geholfen werden.
8.8.5 ReparaturenwährenddesTrainingsoderdesWertungslaufesdürfennurabseitsderWertungsstrecke,nurvomFahrerdesbetreffendenFahrzeugesundnurunterVerwendungderimFahrzeugbefindlichenWerk-zeugeundErsatzteileausgeführtwerden.HelferdürfennurimFahrerlager,inderStartaufstellungundein-geschränktimVorstart-/StartbereichandenFahrzeugentätigwerden.DieInanspruchnahmeoderDuldungfremderHilfedurchSportwarteistvondieserRegelungausgenommen,wennsieausSicherheitsgründendringend geboten ist.
8.8.6 DasMitführenvonReservebehälternimWettbewerbsfahrzeugistverboten.
8.8.7 GrundsätzlichistdasVorwärmenderRäderundReifen,z.B.durchthermische(z.B.Heizdecken)oderme-chanische(z.B.durchdrehendeRäder)Behandlungverboten.
8.9. Hin-/Rückführung:
BeiderHin-oderRückführungzumStartüberdieWertungsstreckesindfolgendeSicherheitsauflagendurchdie Teilnehmer zu erfüllen:
a)GeschlosseneFahrzeuge,Gurteangelegtundvollständiggeschlossen.
b)OffeneFahrzeuge,Gurteangelegtundvollständiggeschlossen,sowieHelmtragepflicht.
c)DieMitnahmeweitererPersonen(Nicht-Teilnehmer)istuntersagt.Ausnahmensiehe3.4.1.
Bei Nichtbefolgen dieser Bestimmungen können durch das Schiedsgericht Strafen verhängt werden.
8.10 Abbruch oder Unterbrechung eines Wertungslaufes:
8.10.1EinWertungslaufkanndurchZeigenderrotenFlaggevomFahrtleiteranderStartlinieunter-bzw.abge-brochen werden.
8.10.2SolltederAbbrucheinesWertungslaufesinfolgeBlockierensderStreckeoderausanderenGründennot-wendigsein,zeigendieStreckenpostenvomUnfallortanstreckenabwärtsdieroteFlagge,ggf.werdendierotenAmpelneingeschaltet.BeidieserZeichengebunghabendieTeilnehmerihreFahrzeugeunverzüglichamFahrbahnrandanzuhaltenbisweitereWeisungerfolgt.
8.10.3DenTeilnehmern,dievomAbbruchbetroffensind,kannaufEntscheidungdesFahrtleiterseineWiederho-lungdesWertungslaufesgestattetwerden.DieseTeilnehmerdürfenimVorstartunterKontrolledestech-nischen Beauftragten nachtanken und evtl. technische Schäden reparieren, die diese/r Teilnehmer nach der Rot-Unterbrechungerlittenhaben/hat.
8.11. Beendigung des Trainings und der Wertungsläufe:
8.11.1DasZielistfliegendzudurchfahren.MitÜberfahrenderZiellinieoderAbwinkenmitderZielflaggeistderjeweilige Lauf beendet.
8.11.2UnmittelbarnachderZieldurchfahrtistdieGeschwindigkeitdrastischzuverringernunddasFahrzeugamStop-SchildanzuhaltenundaufeinemvonOrdnernzugewiesenenPlatzabzustellen.DieRückführungderFahrzeugezumFahrerlagererfolgtaufWeisungdesFahrtleiters.
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8.11.3DieFahrzeugemüssenmindestens30MinutennachAushangdesoffiziellenErgebnissesimFahrerlagerverbleiben.
8.12 SonderläufeundSonderklassen:SonderläufedürfennuraufAnweisungdesFahrtleitersgestartetwerden.
8.13 EntfernenderStartnummer:JederFahreristverpflichtet,nachderVeranstaltungalleKennzeichenalsTeil-nehmerderVeranstaltungzuentfernen,wenndasFahrzeugamöffentlichenStraßenverkehrteilnimmt.
8.14 Werbung:
a)SiemussnachdennationalgesetzlichenBestimmungenerlaubtsein.
b)Siedarfnichtanstößigsein.
c)SiedarfnichtpolitischeroderreligiöserNatursein.
d)SiedarfnichtandenfürdieStartnummernvorgesehenenStellenangebrachtsein.
e)SiedarfdieSichtdesFahrersnichtbehindern.
9 Wertung:10.1 Gewertet wird die Zeitabweichung der zwischen der Start-Lichtschranke und der Ziel- Lichtschranke gemes-
senenZeitvonderSollzeit(Modus1)bzw.dergesetztenReferenzzeit(Modus2).DieZeitabweichungenwerdeninMinuten,SekundenundSekundenbruchteilen(min.1/100Sekunden)ausgedrückt,gleichgültig,ob die Zeit nach oben oder unten abweicht. Die Strafzeiten der jeweiligen Wertungsläufe werden addiert.
10.2 Sollte die vom Veranstalter festgelegte Maximalzeit überschritten werden, erhält der Teilnehmer vorher de-finierteStrafzeitpunkte.
10.3 SiegeristderFahrermitdergeringstenStrafzeitsumme.DieweiterenPlatzierungenergebensichanhandder steigenden Zeitsummen.
10.4 SolltenzweiodermehrereFahrerdiegleicheZeitsummehaben,wirdderFahrermitdergeringerenAbwei-chung der Zeitsumme
a)inModus1:beim1.Wertungslauf,beiweiteremGleichstandbeim2.Wertungslauf,usw.
b)inModus2beimehrals2Wertungsläufen:beim2.Wertungslauf,beiweiteremGleichstandbeim3.Wer-tungslauf, usw.
vordemanderenFahrerplatziert.SolltedannweiterhinGleichstandbestehen,istdasältereFahrzeugvordemjüngerenzuplatzieren.WennauchhierGleichheitbesteht,gibteszweiRanggleiche(exaequo).
10.5 Mannschaftswertung:
10.5.1EineMannschaftswertungkannausgeschriebenwerden,wenneslautderKurzausschreibungvorgesehenist.EineMannschaftbestehtausmindestens3undmaximal5Fahrern.
10.5.2VonjederMannschaftwerdendiedreiFahrermitdenbestenErgebnissengewertet.SiegeristdieMann-schaft mit der geringsten Zeitsumme. Sollten zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Zeitsumme haben,wirddieMannschaftmitdemimGesamtklassementbesserplatziertenFahrervorderMannschaftplatziert. Die weiteren Platzierungen ergeben sich anhand der steigenden Zeitsummen.
10.5.3 Die Mannschaftsnennung muss beim Start des ersten Teilnehmers aus der Mannschaft erfolgt sein.
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10 Wertungsstrafen:9.1 EinFehlstart,insbesondereeiner,dervorErteilendesStartzeichensdurchdenStartererfolgt,wird
mit folgenden Strafzeiten belegt:
- 1. Verstoß: 10 Sekunden
- 2. Verstoß: 1 Minute
- 3. Verstoß: 3 Minuten
9.2 EinAnhaltenzwischendemZielankündigungsschild(Gelb)unddemZielschild(Rot)wirdmit60SekundenStrafzeit belegt.
9.3 VerfrühtesEntfernenausdemFahrerlagerwirddurchdasSchiedsgerichtmiteinerStrafebiszudemWer-tungsausschlussbestraft(siehehierzuArt.8.11.3).
9.4 Folgende Tatbestände führen zur Nichtwertung:
a)DasAuslasseneinerZeitnahme,
b)NichtvorliegenoderWegfallvonTeilnahme-undZulassungsvoraussetzungen,wiez.B.UmgehungderAbnahme
c)ImModus1:EineAbweichungvonderjeweiligenSollzeitummehrals100%.
d)ImModus2:EineÜberschreitungderSollzeitummehrals100%.
e)DieAufgabeeinesevtl.Beifahrers.
9.5 Die unter 9. vorgenommene Zusammenfassung der wichtigsten Wertungstatbestände stellt keine abschlie-ßende Aufzählung dar. Der Veranstalter kann, mit Genehmigung der zuständigen Sportabteilung des betrof-fenenDMSB-MitgliedervereinsinderKurzausschreibungabweichendeWertungsstrafenfürdieTatbestän-de festlegen und die Aufzählung ergänzen.
11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.
12 Versicherungen: Der Veranstalter schließt folgende Versicherungen ab:
a)Veranstalterhaftpflicht
b)Teilnehmerhaftpflicht
c)Sportwarteunfall(wenn nicht bereits vom DMSB -Mitgliedsverein als Jahresversicherung ab-geschlossen)
d)Zuschauerunfall
weitereDetailssieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.
13 Haftungsausschluss: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.
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14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.
15 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.
16 Preise/ Siegerehrung: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe
17 Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen17.1 Sachrichter / Sportwarte
SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe
17.2 Schiedsgericht
SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe
17.3 Strafen
SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe
18 Einsprüche: DieEinspruchsgebührbeträgt50,00EUR.
WeiteressieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe
19 Besondere Bestimmungen:19.1 Umwelt:
SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe
19.2 Anti-Doping:
SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe
19.3 Sicherheit:
19.3.1Motorsportkanngefährlichsein!
Esistnieauszuschließen,dassdurchdasAuftretenvontechnischenDefektenamFahrzeug,durchSelbst-überschätzungdeseigenenFahrkönnensoderdurchplötzlichauftretendeunvorhersehbareEreignissewiez.B.Wetterumschwünge,Ölspuren,sonstigenFahrbahnveränderungenetc.eszuUnfällenkommenkann,die imschlimmstenFall tödlicheFolgenhabenkönnen.EswirddaherbesondersumBeachtungderSi-cherheitsvorschrifteninArt.3undArt.6gebetenunddenTeilnehmerndringendempfohlen,ihrFahrzeugentsprechendvorzubereitenunddieFahrgeschwindigkeitentsprechendanzupassen.
19.3.2 Zuschauerplätze:
Zuschauer sind an deutlich gekennzeichneten Plätzen unterzubringen und so abzusichern, dass sie nicht gefährdet werden.
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19.3.3 Sportwart-Platzierung:
Sportwarte der Streckensicherung sind so zu postieren, dass unter Berücksichtigung ihrer Aufgabe eine persönliche Gefährdung so weit wie möglich vermieden werden kann.
19.3.4Sanitätsdienst:
AnderStreckeisteinRTWvorgeschrieben,einNotarztmussanwesendsein.DaskurzfristigeVerständigenderRettungsleitstellemussebenfallsgewährleistetsein.EineZu-undAbfahrtdesSanitätsdienstesmussjederzeit gegeben sein.
19.3.5Feuerlöschmittel:
GeeigneteFeuerlöschmittelmüsseninausreichenderMengezurVerfügungstehen.
19.4 Ergebnislisten:
DieErgebnislisten sindmit einemKurzbericht über denVeranstaltungsverlauf spätestens zweiWochennachderVeranstaltungbeimjeweiligenRegionalclubundalsKopieanSPO/NRHeinzureichen.Beson-dereVorkommnisse (z.B.Unfälle) sindamerstenWerktagnachderVeranstaltungderVersicherungzumelden.
MitderFederführungbeauftragt:
ADAC Hessen-Thüringen e.V.