Grundlagen der leistungsorientierten Professorenbesoldung: Bundesgesetz, Länderregelungen

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1 www.che.de Grundlagen der leistungsorientierten Professorenbesoldung: Bundesgesetz, Länderregelungen Dr. Nina Arnhold Dr. Nina Arnhold Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung: Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung: Grundlagen und Optionen“ Grundlagen und Optionen“ Berlin, 29.01.2004 Berlin, 29.01.2004

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Grundlagen der leistungsorientierten Professorenbesoldung: Bundesgesetz, Länderregelungen Dr. Nina Arnhold Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung: Grundlagen und Optionen“ Berlin, 29.01.2004. Grundlagen der W-Besoldung. Bundesgesetz. Entscheidungsgegenstände. - PowerPoint PPT Presentation

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Grundlagen der

leistungsorientierten Professorenbesoldung:

Bundesgesetz, Länderregelungen

Dr. Nina ArnholdDr. Nina Arnhold

Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung: Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung:

Grundlagen und Optionen“Grundlagen und Optionen“

Berlin, 29.01.2004Berlin, 29.01.2004

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Grundlagen der W-Besoldung

Bundesgesetz Bundesgesetz

Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände

Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern

Vergaberahmen Vergaberahmen

Ämter W2/W3 Ämter W2/W3

Leistungsbezüge Leistungsbezüge

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Bundesgesetz

Profilbildung der Hochschulen

Leistungs- und funktionsdifferenzierte Gehälter

Wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen

Ziele

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Kernelemente der Reform

Ämter W 2 (3.724 €)und W 3 (4.522 €)

(auf Basis 2001)

Leistungsbezügestatt

Dienstaltersstufen

Berufungs-/Bleibever-handlungen für W2 und W3

Keine Stufungen„offene“ B 10 Grenze

Zulage aus privaten Drittmitteln

Bestandsschutz fürC-Professoren

Wettbewerbsregulierung zwischen Ländern durch

„Vergaberahmen“

Absenkungsschutz

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Deckelung der Leistungsbezüge

Funktions-Leistungs-

bezüge

Berufungs-Bleibe-

L.-bezüge

BesondereLeistungs-

bezüge

Vergabe-Vergabe-rahmenrahmen ==

Keine Vorgaben für Kontingentierung nach LB-Arten und Fächern!

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Umsetzung

Entscheidend sind

Landesregelungen

BundesgesetzBundesgesetz lässt große Spielräume

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Grundlagen der W-Besoldung

Bundesgesetz Bundesgesetz

Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände

Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern

Vergaberahmen Vergaberahmen

Ämter W2/W3 Ämter W2/W3

Leistungsbezüge Leistungsbezüge

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Entscheidungsgegenständebei der Reform der ProfBes

Von Ländern und Hochschulen zu entscheiden:

Ämter W2/W3

Anteile pro

Hochschul(art)

Vergaberahmen

Festlegung

und

Verteilung

Leistungsbezüge

Art, Kriterien

befristet/unbefr.

Ruhegehalts-

fähigkeit,

Verfahren

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Grundlagen der W-Besoldung

Bundesgesetz Bundesgesetz

Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände

Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern

Vergaberahmen Vergaberahmen

Ämter W2/W3 Ämter W2/W3

Leistungsbezüge Leistungsbezüge

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Vergaberahmen: Verstehen 1

Vergaberahmen = Resultante aus BesoldungsdurchschnittBesoldungsdurchschnittC-Ø (2001) x n (2003) - ( C- u. W-Grundgehälter (2003))

C-Gehälter

W- + C-Gehälter

Vergabe-rahmen Lässt sich

nicht ex ante ermitteln

Faktoren:AltersstrukturRisikofreude

Mobilität

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Vergaberahmen: Verstehen 2

einmalig Erhöhung auf höchsten Ist-Landesschnitt, danach jährlich Ø 2%, insges. bis zu 10% möglich

Einhaltung des Besoldungsschnitts:Auf Landesebene zwingend

getrennte Bemessung für FHs und Unis

Besoldungsdurchschnitt = Maßstabverändert sich mit regelm. Besoldungserhöhungen

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Vergaberahmen: Gestalten

Land gibt Besoldungs-

durchschnitt anHS weiter...

Durchschnittswert(Unis vs. FHs)

Ist-Verteilung 2001

leistungsorientierteMittelzuweisung

zahlreiche offene Fragen

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Grundlagen der W-Besoldung

Bundesgesetz Bundesgesetz

Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände

Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern

Vergaberahmen Vergaberahmen

Ämter W2/W3 Ämter W2/W3

Leistungsbezüge Leistungsbezüge

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W2/W3: Verstehen

Auch Hochschulleitungen einbezogen

Grundsätzlich an Fachhochschulen und Unis

Wer bringt Ämter aus?Anteile/Verhältnis W2 und W3?

Wer befindet darüber?

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Option Landesvorgaben W2/W3

Unis: W2 und W3 FHs: W2

Unis: W3 FHs: W2

Unis und FHs: W2 und W3, aber mit verschiedenen Anteilen

Unis: W3 FHs: W2 und W3 (begrenzt)

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W2/W3: Gestalten

8167 75

1933 25

0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%

100%

W3 W2 W3/W2

VR

GG

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Grundlagen der W-Besoldung

Bundesgesetz Bundesgesetz

Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände

Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern

Vergaberahmen Vergaberahmen

Ämter W2/W3 Ämter W2/W3

Leistungsbezüge Leistungsbezüge

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Leistungsbezüge: Instrumentierung

• unbefristete und wiederholt vergebene Leistungsbezügebis zu 40% des Grundgehalts ruhegehaltfähig

• Erhöhung grundsätzlich möglich (BaWü: 80%)

• Funktions- Lb. stets befristet, üblicherweise dynamisiert und ruhegehaltsfähig • ansonsten befristet oder unbefristet (auch Prämien möglich)• ansonsten dynamisiert oder nicht-dynamisiert

Funktions-Leistungs-

bezüge

Berufungs-Bleibe-

L.-bezüge

BesondereLeistungs-

bezüge

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Funktions-LB

Welche nebenamtlichenFunktionen ?

Land, HochschulratHochschulleitungen

WERWER entscheidet?

WASWAS wird einbezogen?

Höhe & Art Festpreise

monatliche Zulagenerfolgsabh. Prämien

Am unkompliziertesten

VorgabenBefristet

dynamisiert (vs. BW)Ruhegehaltsfähig

WIEWIE wird belohnt?

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Berufungs-LB

Zuständig für Vergabe:Land oder Hochschule?

Befristet?Dynamisiert?

Ruhegehaltsfähig?

Frei verhandelbar oderStufungen?

Zielvereinbarungen?

Wer?Wer?

Wie?Wie?

Viele Dimensionen

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Besondere Leistungs-B

Entscheidungsebeneinnerhalb der Hochschule

Welche Leistungen zählen?

Wer?Wer?

Befristet?Dynamisiert?

Ruhegehaltsfähig?

BepreisungEinmalzahlung odermonatliche Zulagen

KriterienkatalogeVerfahrensregeln

Neuralgischer Punkt

Was?Was?

Wie?Wie?

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Grundlagen der W-Besoldung

Bundesgesetz Bundesgesetz

Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände

Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern

Vergaberahmen Vergaberahmen

Ämter W2/W3 Ämter W2/W3

Leistungsbezüge Leistungsbezüge

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Stand der Umsetzung in den Ländern

NSa: Gesetz und VO: für FH seit SS 03, für Unis ab WS 03/04 in

Kraft

BaWü: Gesetzentwurf. FM federführend, erste Überlegungen

bereits seit Sommer 02 („Eckpunkte“; AG FM, MWK, HS). Späte

Umsetzung

Bremen: Ab 01.06. Gesetz und ab WS VO in Kraft

HH: Referentenentwurf Gesetz, VO. Personalamt federführend

(Abstimmung mit BWF), z. Zt. Anhörung der HS

Rheinland-Pfalz: Gesetz verabschiedet (tritt 01.07.2004 in Kraft),

Referentenentwurf VO

Thüringen: Referentenentwurf Gesetz

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Anteile W2/W3

Universitäten• BaWü: Ausschließlich W3 – auch an PH (W2 zur Überbrückung für Nachwuchswiss.)• Andere: Tendenz entsprechend C3/C4

FH

• BaWü: 25% W3 • NSa, HH, Bremen: 10% W3• R-Pfalz: 5% W3• Andere?

KunstHS • BaWü: 80% W3• Andere: Entsprechend C3/C4 (?)

Veränderte Stellenanteile erfordern

strategische Entscheidungen von

HS!

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Besoldungsdurchschnitt und Überschreitungsoption (Land)

Universitäten:

1. BaWü (74)2. Bayern, Saarland

(73)3. Berlin, R-Pfalz (72)..9. S-H und Bund (65)10.Sachsen (64)11.Sa-A (56)

FHs:

1. HH (61)2. Bremen, BaWü,

Hessen und Bund (60)

3. Berlin, S-H, Saarland und R-P (59)

.

.7. Sachsen (54)8. Sa-A (49)

Länder halten sich Überschreitungs-

option offen (vs. BaWü)

Quelle: Forschung & Lehre 3/2003 et al.

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Beispiel 1: Umsetzung NSa – Spielräume für HS

• Entscheidungen an HS (Verfahren, Modelle etc.)• (Nach erstmaliger Befristung) unbefristete Vergabe bes. LB mögl.• Regelbsp. nicht abschließend• nebenamtl. Fkt. nicht abschließend geregelt

+

• Kontingentierung (20 – 60% für bes. LB)

-

HH und Bremen: Orientiert an NSa, aber

KEINE KontingentierungBremen: über BuB-LB

entscheidet Behörde und „erheblich über Ø…“

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Beispiel 2: Umsetzung BaWü – Licht und Schatten

• Option Anhebung der Ruhe- gehaltsfähigkeit (bis 80%)• Möglichkeit Entfristung bes. LB (nach erstmaliger Befristung)

(Lt. Eckpunkte-Papier:)• Katalog nebenamtl. Fkt. nicht abschließend• Nicht abschließende Regelbsp. • Entscheidung über bes. LB und BuB-LB bei HS

+• Verfügungsreserve• Kontingentierung – Vorgabe durch HS-Räte?• W3-“Upgrading“ schmälert VR

-

Anhörungsentwurf G im Kabinett

verabschiedet, noch keine VO – mit

Umsetzung vor Ende 2004 nicht zu rechnen

Quelle: Gesetzentwurf (u. Begründung) und Eckpunktepapier (da voraussichtlich Grundlage für VO)

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Beispiel 3: Umsetzung R-Pfalz – Problematische Weichenstellung

• (Nach erstmaliger Befristung) unbefristete Vergabe bes. LB mögl.• Entscheidung BuB-LB liegt bei HS (aber: in bes. Fällen Zustimmung MWWFK)

+• „erheblich über dem Ø liegende Leistungen”• strenge Kontingentierung für Anhebung Ruhegehaltsfähigkeit• offener, aber sehr kleinteiliger Kriterienkatalog• Verfahrensvorgaben für HS (z. B. Präsident entscheidet über bes. LB u. Fkt-LB auf Vorschlag HS-Rat)• Fkt-LB für Selbstverwaltungs- aufgaben

-

Fkt-LB für „normale“ Selbstverwaltungs-aufgaben führen zu Anspruchshaltung

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Beispiel 4: Umsetzung Thüringen – Kaum Positives

• ?

+

• Detailfragen im Gesetz geregelt• Bleibe-LB vs. Abwanderung aus Land (bleibt Dienstherr)• Sperrklausel für BuB-LB• „Erheblich über dem Ø liegende Leistungen”• Befristung von bes. LB• Kumulationsverbot

-

Misstrauen gegenüber HS und

Professoren

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Übersicht UmsetzungsstandLänder

Regelungs-dichte

HS-“Freundlichkeit“ (Befristung, Def. bes. L., Kumulation etc.)

hoch

niedrig

+ -

ThüR-P

BaWüBreHH

NSaVorläufige

Aussagen: z. T. fehlt noch VO bzw.work in progress

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Anforderungen an eine HS-freundliche Umsetzung

Funktions-Leistungs-

bezüge

Berufungs-Bleibe-

L.-bezüge

BesondereLeistungs-

bezüge

• Verzicht auf Detail- steuerung• Delegation v. Entschei- dungskompetenzen an HS• keine Kontingentierung• keine Vorgaben für nebenamtl. Fkt.• keine Befristung bei BuB- LB und bes. LB• Kumulation möglich• Mittelschöpfung

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Zusammenfassung

Große Unterschiede in der Umsetzung in den Ländern hinsichtlich W2/W3-Ausbringung, Befristung, Verfahrensvorgaben etc.

Gefahr für HS durch kleinteilige Landesvorgaben

Fazit: HS sollten Umsetzung auf Landesebene mitgestalten!

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Grundlagen der

leistungsorientierten Professorenbesoldung:

Bundesgesetz, Länderregelungen

Dr. Nina ArnholdDr. Nina Arnhold

Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung: Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung:

Grundlagen und Optionen“Grundlagen und Optionen“

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