Grundlagen des externen Rechnungswesens

19
Grundlagen des externen Rechnungswesens Mátyás Gritsch Corvinus Universität Budapest Wildom Kft.

description

Grundlagen des externen Rechnungswesens. Mátyás Gritsch Corvinus Universität Budapest Wildom Kft. Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens. - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of Grundlagen des externen Rechnungswesens

Page 1: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Grundlagen des externen Rechnungswesens

Mátyás GritschCorvinus Universität BudapestWildom Kft.

Page 2: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe,

alle Daten, die das betriebliche Geschehen beschreiben, fortlaufend und lückenlos zu erfassen und auszuwerten.

Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens: externes Rechnungswesen (Geschäfts- bzw.

Finanzbuchhaltung): Gewährung eines Überblicks über die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens,

internes Rechnungswesen (Betriebsbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung): Aufzeichnung der angefallenen Kosten und Zurechnung der Kosten auf Produkte,

Statistik: Aufbereitung und Verdichtung der im Betrieb anfallenden Daten, Durchführung von Planungsrechnungen zu Prognosezwecken.

Page 3: Grundlagen des externen Rechnungswesens

„Endergebnis“ des externen Rechnungswesens Jahresabschluss

Bilanz: stichtagsbezogene Darstellung der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres (Bilanzstichtag),

Gewinn- und Verlustrechnung: vergangenheitsbezogene Zusammenfassung der während des Geschäftsjahres aufgetretenen Aufwendungen und Erträge,

Anhang: Erläuterung der spezifischen Informationsinhalte von Bilanz und GuV-Rechnung.

Lagebericht den Jahresabschluss ergänzendes, aber eigenständiges

Informationsinstrument

Page 4: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Aufgaben des Jahresabschlusses Feststellung der Höhe des Gewinns

(Jahresüberschuss), den das Unternehmen im Geschäftsjahr erzielt hat,

dieser Gewinn steht den Eignern zur Verwendung (Ausschüttung, Thesaurierung) zur Verfügung,

Die Angaben des Jahresabschlusses dienen der Kommunikation mit den Stakeholdern und als „Leistungszeugnis“ der Geschäftsführung.

Page 5: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Charakteristik der Bilanz

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva eines Unternehmens.

Aktiva alle Wirtschaftsgüter (z.B.: Grundstücke, Maschinen,

Vorräte, Finanzanlagen, Forderungen) sowie Zahlungsmittel, über die das Unternehmen zum Bilanzstichtag verfügt,

Bewertung in monetären Größen, Finanzmittelverwendung.

Passiva Gesamtheit des (Eigen- und Fremd-) Kapitals, das einem

Unternehmen zur Verfügung steht, Finanzmittelherkunft.

Page 6: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Charakteristik der Bilanz 2.

Die Summe der Aktiva muss der Summe der Passiva entsprechen. Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und Passivseite ist gleich groß.

Page 7: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Charakteristik der Bilanz 3.

Reinvermögen rechnerische Größe auf der Aktivseite der Bilanz, Vermögen abzüglich Schulden, das Reinvermögen ist rechnerisch deckungsgleich mit dem

Eigenkapital, bilanzielles Denkkonzept: Ein Vermögensgegenstand kann

meist nicht dahingehend klassifiziert werden, ob er mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert wurde.

Veränderungen des Reinvermögens Jahresüberschuss erhöht, Jahresfehlbetrag vermindert das

Reinvermögen, Kapitaleinlagen erhöhen, Kapitalentnahmen vermindern das

Reinvermögen, Ausschüttung von Gewinnen vermindert das Reinvermögen.

Page 8: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Zusammenhang von Bilanz und GuV-Rechnung in der doppelten Buchführung (Dopik) Der Jahresüberschuss wird in der GuV-Rechnung in seiner

Entstehung detailliert ausgewiesen. Gewinn ist die Differenz zwischen Ertrag (Nach gesetzlichen

Regeln bewertete Güterentstehung in einer Periode) und Aufwand (Nach gesetzlichen Regeln bewerteter Güterverzehr in einer Periode).

In der Bilanz tritt der Jahresüberschuss nur als Saldogröße im Sinne einer Veränderung des Reinvermögens auf.

Die Veränderung des Reinvermögens auf der Aktivseite der Bilanz entspricht exakt der Höhe des Jahrsüberschusses in der Gewinn- und Verlustrechnung (sofern zwischenzeitlich keine Eigenkapitalveränderungen stattgefunden haben).

Page 9: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Zusammenhang von Bilanz und GuV-Rechnung in der doppelten Buchführung (Dopik)

Page 10: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung waren ursprünglich ein Kanon nicht kodifizierter Regelungen, der auf guten Handelsbrauch zurückging.

Viele Elemente der GoB haben inzwischen Eingang in die Rechnungslegungsvorschriften des HGB gefunden.

Die GoB dienen weiterhin als Leitlinie bei der Auslegung und Anpassung der Rechnungslegung an aktuelle Gegebenheiten und als Zusatz bzw. Vorgabe für kodifizierte Vorschriften.

Page 11: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Page 12: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit Grundsatz der Richtigkeit

Forderung nach Bilanzwahrheit im Sinne einer korrekten Wiedergabe betrieblicher Vorgänge in der Buchführung und im Jahresabschluss,

Objektivität (Nachvollziehbarkeit), Wertermittlung auf Grundlage der

Rechnungslegungsnormen, zutreffende Bezeichnung einzelner Positionen.

Grundsatz der Willkürfreiheit Verbot von Bilanzmanipulationen, bei Schätzungen sind diejenigen Annahmen zugrunde zu

legen, die dem Unternehmen am „wahrscheinlichsten“ erscheinen.

Page 13: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Der Grundsatz der Klarheit

Bilanz und GuV-Rechnung müssen in ihrem formalen Aufbau so geordnet und bezeichnet sein, dass sie verständlich und übersichtlich sind und mit der Rechnungslegung vertraute Dritte nicht irreführen.

Page 14: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Der Grundsatz der Vollständigkeit

Gebot der vollständigen Erfassung buchungspflichtiger Geschäftsvorfälle,

Änderungen im Wert sowie Bestand der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals,

sämtliche Aufwendungen und Erträge, die zur Änderung des Reinvermögens führen,

Erfassung sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden von denen das Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer ist, Pflicht zur Inventur und zum Aufstellen eines Inventars hat

Erfassung etwaiger Risiken aus Geschäftsvorfällen oder Transaktionen des Geschäftsjahres durch die Bildung von Rückstellungen.

Page 15: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Der Grundsatz der Stetigkeit

Der Grundsatz bezieht sich auf die Verbindung zwischen aufeinander folgenden Jahresabschlüssen

Bilanzidentität Werte der Vermögensgegenstände und Schulden in der

Jahresschlussbilanz müssen mit den Werten der nachfolgenden Jahreseröffnungsbilanz identisch sein,

Bilanzkontinuität formal: Bilanz und GuV-Rechnung dürfen nur in

Ausnahmefällen von einmal gewählten Bezeichnungen und Anordnungen der Positionen abweichen

materiell: möglichst weitgehende Beibehaltung der gewählten Bewertungsmethoden.

Page 16: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Der Grundsatz der Vorsicht

Die Rechnungslegung sollte im Interesse der Eigentümer und Gläubiger keinen zu optimistischen Eindruck von der Lage des Unternehmens vermitteln. Vermögensgegenstände sind eher zu niedrig,

Verbindlichkeiten eher zu hoch in ihrem Wert anzusetzen. Folge davon ist ein geringerer Ausweis des

Reinvermögens bzw. Eigenkapitals in der Bilanz bzw. des Jahresüberschusses in der GuV-Rechnung.

Grundsatz des vorsichtigen Kaufmanns. Reserve und Sicherheit

Page 17: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Der Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Bei der Bewertung von

Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Jahresabschluss ist von der Prämisse auszugehen, dass das Unternehmen über den Abschlussstichtag hinaus fortgeführt wird

Ausnahme: Liquidationsbilanz.

Page 18: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Das Prinzip der Geheimhaltung

Der Grundsatz der Bilanzklarheit findet dort seine Grenzen, wo Unternehmen ein berechtigtes Interesse haben, Informationen der Unternehmenspolitik nicht publik zu machen,

im HGB genau spezifizierte Informationen im Jahresabschluss müssen nicht detaillierter ausgewiesen werden, wenn dadurch dem Unternehmen ein Nachteil entsteht,

Einzelkaufleute und Personengesellschaften dürfen ihre Ertragslage ebenfalls verschleiern:

Gewinn im Eigenkapitalkonto, Ersatzangaben anstelle einer GuV-Rechnung.

Das Prinzip der Geheimhaltung ist ein Ausnahmetatbestand, da die Rechnungslegungsprinzipien Transparenz bezogen auf das Unternehmensgeschehen für die Stakeholder fordern (Informationsfunktion).

Page 19: Grundlagen des externen Rechnungswesens

Die Abgrenzungsgrundsätze

Prinzip der Periodenabgrenzung, Gebot der Zurechnung von Aufwendungen und Erträgen zu dem

Geschäftsjahr, in dem sie angefallen oder kausal zuzurechnen sind, Realisationsprinzip

Erträge dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie durch Transaktionen tatsächlich entstanden sind.

Anschaffungswertprinzip: Vermögensgegenstände dürfen nicht höher als mit dem „ursprünglichen Kaufpreis“ ausgewiesen werden,

Imparitätsprinzip Ausweis von Verlusten zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, selbst wenn ihre

Zahlungswirksamkeit erst später auftritt, Niederstwertprinzip: Vermögensgegenstände sind ihrem Wert „nach unten“

zu korrigieren, wenn deren Marktwert unter den Anschaffungswert fällt, Bildung von Rückstellungen .