„Grundlagen des Rechnungswesens“ - … · unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen: in...
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„Grundlagen des Rechnungswesens“CME-Vortrag
Frankfurt, im April 2016
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Inhalt
Einführung und Zielsetzung Seite 2
Grundlagen der Buchführung:
› Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Seite 3
› Ablauf im Rechnungswesen Seite 4
Bilanz:
› Grundstruktur, Gliederungsprinzipien Seite 5-6
› Bilanzkonto, Buchungssatz, Doppelte Buchführung Seite 7-8
› Beispiel Seite 9
› Aktiva: Anlagevermögen Seite 10-13
› Exkurs: Finanzierungsformen von Anlageinvestitionen Seite 14
› Aktiva: Umlaufvermögen Seite 15-18
› Aktiva: Bewertung, Abschreibung Seite 19-23
› Passiva: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten Seite 24-26
› Passiva: Bewertung Seite 27-29
› Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung Seite 30
Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht Seite 31
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Einführung und Zielsetzung
Die Online-Fortbildung „Grundlagen des Rechnungswesens“ ist Teil
einer betriebswirtschaftlichen Fortbildungsserie, die inhaltlich aufeinander
aufbaut.
Diese Fortbildung soll Ihnen betriebswirtschaftliche Grundlagen vermitteln
und Sie bei der Beantwortung der folgenden Fragestellungen unterstützen:
Welche Grundsätze haben Sie bei einer ordnungsgemäßen Buchführung
zu beachten?
Wie gelangt der Kauf eines Computers für Ihre Praxis in die Bilanz?
Was ist überhaupt eine Bilanz und welche Informationen können Sie daraus entnehmen?
Wo stehen Ihre Vermögenswerte? Wo finden Sie Ihre Schulden?
Warum nehmen Ihre Vermögenswerte mit der Nutzungsdauer ab?
Wie hängt Ihre Bilanz mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammen?
Was ist ein Jahresabschluss und wer benötigt ihn?
Diese Fortbildungsserie wurde mit größter Sorgfalt erstellt, kann jedoch gegebenenfalls eine persönliche Beratung und
Unterstützung nicht ersetzen. Vor diesem Hintergrund übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der dargestellten Inhalte.
Bei Fragen zu Bankgeschäften wenden Sie sich bitte an einen Geschäftskundenberater der Commerzbank AG.
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Grundlagen der Buchführung
*) Quelle: www.wikipedia.org
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung*) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene
Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der
Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben.
Aufgabe ist es, Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten, Informationen und
möglichen Verlusten weitestgehend zu schützen.
Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehören daher Punkte wie:
Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein
Ordnungsmäßige Erfassung aller Geschäftsvorfälle
Keine Buchung ohne Beleg
Ordnungsmäßige Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen
Die Herleitung ergibt sich aus verschiedenen Gesetzesbüchern im Wesentlichen dem
Handelsgesetzbuch (HGB).
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Grundlagen der Buchführung
Geschäftsvorfall:
Kauf eines Computers
für die Arztpraxis im
Wert von 1.000 €;
die Zahlung erfolgt
sofort
Im Jahresabschluss
werden alle im
Geschäftsjahr
aufgezeichneten
Geschäftsvorfälle
kumuliert dargestellt
In der Buchhaltung erfolgt die
Erfassung des Geschäftsvorfalls
(in diesem Fall ohne Berücksichtigung
der Umsatzsteuer):
Zunahme der betrieblichen Geschäfts-
ausstattung (BGA) und Abnahme des
Bankguthabens um 1.000 €
Jahresabschluss
Bilanz GuV Anhang
Alle Geschäftsvorfälle werden in der Buchhaltung erfasst
z.B.:
Ablauf im Rechungswesen:
BGA Bank
S H S H
1.000 1.000
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Die Bilanz ist die zusammengefasste Gegenüberstellung aller Vermögenswerte (Aktiva) und
Schulden (Passiva) eines Unternehmens bzw. einer Arztpraxis, das durch das Reinvermögen
(Eigenkapital) zum Ausgleich gebracht wird:
Bilanz - Grundstruktur
Vermögens- oder Aktivseite Kapital- oder Passivseite
Gliederung in: Gliederung in:
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
B. Umlaufvermögen B. Fremdkapital/Schulden
C. Rechnungsabgrenzung C. Rechnungsabgrenzung
Auskunft über: Auskunft über:
Vermögen Kapital
Mittelverwendung Mittelherkunft
Investitionen Finanzierung
In welche Vermögenswerte Wer hat wieviel Kapital zur
wurde das zur Verfügung Verfügung gestellt?
stehende Kapital investiert?
66
Bilanz - Gliederungsprinzipien
*) VG = Vermögenswerte bzw. -gegenstände
Bilanz
Aktiva Passiva
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle VG*
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
I. Vorräte C. Verbindlichkeiten
II. Forderungen - langfristig
III. Wertpapier - kurzfristig
IV. Liquide Mittel
C. Rechnungsabgrenzung D. RechnungsabgrenzungKurz-
fristig
Lang-
fristig
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Gliederung
nach dem
Fristigkeits-
prinzip
Gliederung
nach dem
Liquidier-
barkeits-
prinzip
77
Bilanz - Bilanzkonto, Buchungssatz, Doppelte Buchführung (1/2)
Jeder Bilanzposten repräsentiert ein Bilanzkonto.
Entsprechend den Seiten der Bilanz sind bei den Bilanzkonten ebenfalls Aktiv- und Passivkonten
zu unterscheiden. In diese Konten werden die Bestände der Bilanz übertragen, weshalb sie auch
Bestandskonten genannt werden.
Die linke Seite eines Bestandskontos wird Soll, die rechte Haben genannt.
Die Anfangsbestände der Bestandskonten stehen im Konto auf derselben Seite, auf der sie in der
Bilanz ausgewiesen sind.
Daher haben Aktivkonten ihren Anfangsbestand im Soll. Zugänge sind bei Aktivposten auf der
Sollseite, Abgänge auf der Habenseite zu buchen.
Bei Passivkonten steht der Anfangsbestand auf der Habenseite. Zugänge sind bei Passivkonten
auf der Habenseite, Abgänge auf der Sollseite zu buchen.
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Bilanz - Bilanzkonto, Buchungssatz, Doppelte Buchführung (2/2)
Die Buchung eines Geschäftsvorfalls wird durch einen Buchungssatz vorbereitet. Dieser nennt in
kurzer Form die Konten, die durch den Geschäftsvorfall berührt werden und die Beträge, um die
sich der Kontostand verändert.
Zuerst wird das Konto genannt, auf dem im Soll gebucht wird, dann das Konto, welches die
Habenbuchung erfasst. Die Konten werden durch das Wort „an“ verbunden.
Beispiel:
Kunde bezahlt seine Schuld über 10.000 € in Bar
Kasse 10.000 € an Forderungen 10.000 €
Die Bilanz ist eine Momentaufnahme zu Beginn und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres.
Das Vermögen, die Schulden und das Eigenkapital unterliegen aber durch Geschäftsvorfälle
(z.B. Einkäufe, Verkäufe, Einlagen, Einnahmen) im Laufe des Geschäftsjahres ständigen
Veränderungen. Jeder Geschäftsvorfall ändert somit das Bilanzbild.
Die Veränderungen der Bilanzpositionen durch Geschäftsvorfälle dürfen die Bilanzgleichung
(Aktiva = Passiva) nicht verändern.
Um dieses Gleichgewicht zu gewährleisten, muss jeder Geschäftsvorfall mindestens zwei
Bilanz-/ GuV-Posten verändern (nie eine Buchung ohne Gegenbuchung).
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Bilanz - Beispiel
I. Anlagevermögen
Grundstücke 50.000
Lagerhalle 15.000
Gebäude 30.000
Büromaschinen 5.000
II. Umlaufvermögen
Waren 50.000
Forderungen 10.000
Bankguthaben 20.000
Kasse 10.000
190.000
PassivaAktiva
I. Eigenkapital 90.000
II. Fremdkapital
Bank-Darlehen 80.000
Lieferantenschulden 20.000
190.000
1010
Bilanz – Aktiva: Anlagevermögen (1/4)
Anlagevermögen sind Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu
Verfügung stehen.
Bewertungsgrundlage sind maximal die Anschaffungs- und Herstellungskosten
(= Wertobergrenze), vermindert um Abschreibungen für Abnutzung bzw. erhöht um
Zuschreibungen aufgrund Werterhöhung.
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, die Entwicklung des Anlagevermögens im Anhang oder
in der Bilanz darzustellen: gesonderte Aufführung von Zugängen, Abgängen, Umbuchungen, Zu-
und Abschreibungen (so genannter „Anlagespiegel“).
Bei linearen Abschreibungsbeträgen für das Anlagevermögen (AfA) spricht man von
gleichbleibenden und bei degressiver AfA von fallenden Abschreibungsbeträgen.
Bilanzneutral bedeutet, dass der Vermögensgegenstand in der Bilanz nicht aktiviert wird, z.B.
beim Leasing - Bilanzierung erfolgt beim Leasinggeber, Leasingnehmer zahlt entsprechende
Nutzungsgebühr.
1111
Bilanz – Aktiva: Anlagevermögen (2/4)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen, ähnliche Rechte und Werte:
z. B. Taxikonzessionen, Markenrechte, Patente
Aktivierungsverbot, wenn nicht entgeltlich erworben
Geschäfts- oder Firmenwert:
nur aktivierungsfähig, wenn entgeltlich erworben („derivativer Geschäfts-/Firmenwert“)
Verbot der Aktivierung von originären (selbstgeschaffenen) Geschäfts-/Firmenwerten
Ermittlung des Firmenwertes:
Kaufpreis für das Unternehmen ./. Saldo aus den Zeitwerten aller aktivierungsfähigen
Vermögensgegenstände und passivierungsfähigen Schulden
Geleistete Anzahlungen:
auf obige Rechte und Werte
1212
Bilanz – Aktiva: Anlagevermögen (3/4)
II. Sachanlagen:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken:
gesamtes Grundvermögen, Geschäfts- und Fabrikbauten, Werkswohnungen etc.
Technische Anlagen und Maschinen:
stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung:
dienen der Verwaltung oder nur mittelbar dem Betriebsprozess (Werkzeuge, Büroausstattung)
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau:
Vorleistungen aus schwebenden Geschäften für die Anschaffung von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
zu aktivierende Eigen- bzw. Fremdaufwendungen für noch nicht fertiggestellte Anlagen
1313
Bilanz – Aktiva: Anlagevermögen (4/4)
III. Finanzanlagen:
Untergliederung in langfristige Finanzinvestitionen
(nach dem Grad der Einflussnahme auf andere Unternehmen):
Anteile an verbundenen Unternehmen (Anteil > 50 %)
Beteiligungen (Anteil > 20 % und < 50 %)
Wertpapiere des Anlagevermögens (Anteil < 20 % auf Dauer)
und langfristige Finanzforderungen
(nur Kapitalforderungen, keine Waren- oder Leistungsforderungen):
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
sonstige Ausleihungen
14
Kriterien
Bilanzierung Kreditnehmer Mietkäufer Leasinggesellschaft
Bilanzneutral
(aus Sicht des Investors)nein ja nein
Abschreibung
(aus Sicht des Investors)ja nein ja
Eigentumsübergang ja je nach Vertragsart ja
Betriebsausgaben in GuV AfA und Zinsen Leasingrate AfA und Zinsen
Festkondition ja ja ja
Umsatzsteuer
Sofort fällig in Höhe
von 19% des
Kaufpreises
19% der Nettorate
Sofort fällig in Höhe
von 19% auf die
kumulierten Raten
Investitionszulagen ja nein ja
Investitionszuschüsse ja nein ja
14
Exkurs: Finanzierungsformen von Anlageinvestitionen im Überblick
Darlehen LeasingMietkauf
1515
Bilanz – Aktiva: Umlaufvermögen (1/4)
Umlaufvermögen sind alle Gegenstände und Vermögenswerte, welche nicht dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zur Verfügung stehen, z.B. zur Verarbeitung benötigt werden, zum Verbrauch
oder zur Veräußerung angeschaffte oder hergestellte Gegenstände.
Bewertungsgrundlage sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten (= Wertobergrenze),
ggfs. korrigiert um Wertherabsetzungen (Abschreibungen) und Werterhöhungen (Zuschreibungen).
Anwendung des strengen Niederstwertprinzips, d.h. Abschreibungspflicht sowohl bei
voraussichtlich dauernder wie auch bei nur vorübergehender Wertminderung.
Diverse Bewertungsverfahren zur vereinfachten buchhalterischen Ermittlung der Anschaffungs-
und Herstellungskosten, z. B.:
Fifo ist die Abkürzung von „first in-first out“ (d.h. ein Verbrauchsfolgeverfahren - zuerst
eingekaufte Ware wird zuerst verbraucht-/ kauft)
Lifo ist die Abkürzung von „last in-first out“
1616
Bilanz – Aktiva: Umlaufvermögen (2/4)
I. Vorräte:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
für den betrieblichen Leistungsprozess erforderliche Güter
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen:
in Arbeit befindliche Produkte
fertige Erzeugnisse und Waren
verkaufs- bzw. marktfähige Produkte
Waren sind von Dritten bezogene Handelsartikel, die ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung
zur Weiterveräußerung bestimmt sind
geleistete Anzahlungen
für noch nicht bezogene Gegenstände des Vorratsvermögens
1717
Bilanz – Aktiva: Umlaufvermögen (3/4)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Ansprüche auf Geld-, Sach- oder Dienstleistungen, die aus der eigentlichen unternehmerischen
Betätigung resultieren
Grundlage sind gegenseitige (Kauf-, Werk- oder Dienstleistungs-) Verträge, bei denen das
bilanzierende Unternehmen seine Verpflichtung bereits erfüllt hat, die Leistung der Gegenseite
jedoch noch aussteht
evtl. latente Risiken in Abhängigkeit von der Abnehmerbonität
sonstige Vermögensgegenstände:
Misch-/Sammelposten für alle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die keiner
anderen Position zugeordnet werden können
z. B. kurzfristige Darlehen, Gehaltsvorschüsse, Schadenersatzansprüche
1818
Bilanz – Aktiva: Umlaufvermögen (4/4)
III. Wertpapiere:
Anteile an verbundenen Unternehmen
werden nur zu vorübergehenden Zwecken gehalten
eigene Anteile:
Wertpapiere, die eine Gesellschaft an sich selbst hält
sonstige Wertpapiere:
Wertpapiere zur kurzfristigen Kapitalanlage, die keinem anderen Posten zuzuordnen sind
(z. B. öffentliche Anleihen, Pfandbriefe, Aktien)
IV. Liquide Mittel:
Folgende Positionen werden hierunter zusammengefasst:
Bestände aller Haupt- und Nebenkassen einschließlich fremder Währungen sowie Brief- und
andere Wertmarken
Bundesbankguthaben
Guthaben bei Kreditinstituten aus täglich fälligen Geldern sowie aus Festgeldern
Schecks
1919
Bilanz – Aktiva: Bewertung von Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
... werden mit den Anschaffungskosten bzw. den Herstellungskosten aktiviert
... werden ebenfalls mit den Anschaffungskosten bzw. den Herstellungskosten aktiviert.
Immaterielle Vermögensgegenstände müssen bilanziert werden. Zu ihnen gehören Lizenzen,
Rechte, Patente, Firmenwert oder Software. Hierbei wird in drei Arten von immateriellen
Vermögensgegenständen unterschieden.
1. Konzessionen, Rechte, Lizenzen
2. Firmen- und Geschäftswert
3. geleistete Anzahlungen
Für immaterielle Vermögensgegenstände, die selbst erstellt worden sind, galt das
Aktivierungsverbot bis zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Nach dem 31.
Dezember 2009 wurde diese Vorschrift gem. § 248 Abs. 2 HGB für selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aufgehoben und durch ein
Aktivierungswahlrecht ersetzt. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens
2020
Verteilen der Anschaffungskosten
Methoden seit 2008:
Lineare Abschreibung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Leistungsabschreibung (Abschreibung entsprechend der in Anspruch genommenen
Leistung für bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG), nachgewiesen durch ein
Zählwerk (Betriebsstundenzähler, Kilometerzähler etc.)
Die Abschreibung beginnt im Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung: Im ersten Jahr mindert die
AfA für jeden vollen Monat die Anschaffungskosten (AK) / Herstellungskosten (HK) um 1/12 der
Jahresabschreibung (pro-rata-temporis). Es wird also auf volle Monate aufgerundet.
Bilanz – Aktiva: Abschreibungen und Nutzungsdauer (1/2)
21
Auszug aus den AfA-Tabellen*):
PKW 6 Jahre
Kopiergeräte 7 Jahre
Praxiseinrichtung 10 Jahre
PC / Drucker / Bildschirm 3 Jahre
EC-Kartenleser 8 Jahre
Für Gebäude ist die Nutzungsdauer gesetzlich normiert von 25 bis 50 Jahre
(§ 7 Abs. 4 und 5 EStG)
21
Bilanz – Aktiva: Abschreibungen und Nutzungsdauer (2/2)
*) Scheffler, Besteuerung von Unternehmen II; juris - Fachportal Steuerrecht
Ultraschallgerät 5 Jahre
Instrumententisch 12 Jahre
Sterilisatoren 8 Jahre
Untersuchungsstühle 10 Jahre
2222
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2a des deutschen
Einkommenssteuergesetzes ist seit dem 01.01.2010 ein Wirtschaftsgut, das
zum Anlagevermögen gehört,
Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder einen Einlagewert hat, der
1.000 € netto nicht übersteigt,
beweglich und abnutzbar ist sowie
selbstständig nutzbar ist.
Bilanz – Aktiva: Geringwertige Wirtschaftsgüter (1/2)
2323
Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem
31.12.2007 angeschafft oder hergestellt werden, gilt:
Bei Gewinneinkünften (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit):
Sofortabzugsgebot bei AK/HK bis 150 €
Bildung eines jahrgangsbezogenen Sammelpostens, sofern die AK/HK > 150 € und
max. 1.000 € betragen. Der Posten wird linear auf fünf Jahre abgeschrieben.
Bei Überschusseinkünfte (insb. Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, Vermietung und
Verpachtung) gilt die alte Regelung fort. Das heißt: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zur selbständigen Nutzung
fähig sind, werden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, wenn diese netto
410 € nicht übersteigen.
aber: Einschränkung Sofortabschreibung + Einführung Poolabschreibung
Bilanz – Aktiva: Geringwertige Wirtschaftsgüter (2/2)
2424
Das Eigenkapital:
wird von den Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt,
hat eine Haftungsfunktion: Risikosenkung
erfüllt eine Verlustausgleichsfunktion: Abdeckung von Verlusten,
gewährleistet eine Kontinuitätsfunktion: Finanzierung der unternehmerischen Tätigkeiten,
sorgt für eine Gewinnverteilungsfunktion: Verteilung der Gewinne gemäß Geschäftsanteilen.
Sofern eingetretene Verluste das gezeichnete Kapital sowie die übrigen Eigenkapitalkomponenten
bei Kapitalgesellschaften bzw. das gesamte Eigenkapital bei anderen Rechtsformen übersteigen
und sich dadurch ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ergibt, ist der
Unterschiedsbetrag auf der Aktivseite als letzter Posten „nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag“ auszuweisen.
Diese rechnerische Überschuldung führt nicht zwangsweise zu einem insolvenzrechtlichen
Tatbestand, jedoch ist anhand einer Fortführungsprognose die Zukunftsfähigkeit des
Unternehmens zu überprüfen.
Bilanz – Passiva: Eigenkapital
2525
Rückstellungen werden grundsätzlich für Verbindlichkeiten gebildet, die dem Grunde nach,
der Höhe nach und/oder dem Anfallzeitpunkt nach ungewiss sind, aber zur Erreichung einer
periodengerechten Aufwandsverrechnung notwendig sind.
Die Bewertung soll nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgen, z.B. Verpflichtung aus
Pensionszusagen, Steuerschulden, Verpflichtungen im Zusammenhang mit Umweltschutzauflagen.
Sie dienen bei der Bilanzierung dem richtigen Schuldenausweis am Bilanzstichtag. Zu berück-
sichtigen sind hier für Geschäftsjahre ab 01.01.2010 die neuen Vorschriften aus dem Bilanz-
rechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) für bilanzierende Unternehmen und Einzelkaufleute. Dies
kann z.B. bei Beibehaltung der aktuellen Bilanzpolitik bei den Pensionsrückstellungen durch
Neubewertung zu einem höheren Ansatz führen und damit die Eigenkapitalquote belasten.
Arten der Rückstellungen:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Steuerrückstellungen
sonstige Rückstellungen
Bilanz – Passiva: Rückstellungen
2626
Verbindlichkeiten, die dem Grunde und der Höhe nach feststehen.
Entscheidendes Merkmal ist ein von einem Dritten einforderbarer Leistungsanspruch.
Arten der Verbindlichkeiten:
Anleihen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Wechsel
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit)
Bilanz – Passiva: Verbindlichkeiten
2727
Bilanz – Bewertung von Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu bewerten.
Bei einer voraussichtlich dauernden Erhöhung der Verpflichtung, z.B. durch Wechselkurs-
änderungen bei Fremdwährungsverbindlichkeiten kann eine Teilwertzuschreibung
(= Gewinnminderung) vorgenommen werden.
Der Ausgangswert „Erfüllungsbetrag“ ist grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5% abzuzinsen
(§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Eine Abzinsung unterbleibt bei
verzinslichen Verbindlichkeiten
kurzfristigen Verbindlichkeiten (Restlaufzeit unter 12 Monaten)
Anzahlungen
2828
Bilanz – Bewertung von Rückstellungen*)
Verlustantizipation durch Rückstellungsbildung - diese werden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung errechnet.
Rückstellungen: Schuld ungewiss hinsichtlich Entstehen / Höhe / Fälligkeit
Rückstellung für ungewisse künftige Verbindlichkeiten
Annahme einer ernsthaften Inanspruchnahme
Rückstellungen sind aktuell allgemein mit 5,5% abzuzinsen
Beachtung der Umstände sowie Grundsätze der Vorsorge und Sorgfalt
Verbot der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
(§ 5 Abs. 4a S. 1 EStG).
Für Geschäftsjahre ab 01.01.2010 sind Neuregelungen im Rahmen des Bilanzrechts-
modernisierungsgesetzes zu beachten.
* (aktueller Stand 10.2009)
2929
Bilanz – Bewertung von Rücklagen*)
Bestandteil des Eigenkapitals (nicht mit Rückstellungen zu verwechseln)
Variabeler Teil bei Eigenkapital, diverse Vorschriften zu freiwilligen und gesetzlich verpflichtenden
Rücklagen
Rücklagen können auch aufgrund einer Neubewertung von Anlagevermögen (z.B. höhere Werte bei
Immobilien) entstehen – sogenannte Neubewertungsrücklage
Gewinnrücklagen
Hier können nur nach Abzug der Ertragsteuern verbleibende Beiträge eingestellt werden.
Teile des Gewinns werden durch die Bildung der Rücklage neutralisiert und erst bei Auflösung der
Rücklage der Besteuerung zugeführt (unversteuerter Gewinn; vorübergehender Steuerverzicht des
Staates; Steuerstundungseffekt):
§ 6 b Rücklage: Einstellung von aufgelösten stillen Reserven
im voraus gewährte öffentliche Zuschüsse
In der Handelsbilanz sind steuerfreie Rücklagen als „Sonderposten mit Rücklageanteil“ zu
passivieren
* (aktueller Stand 10.2009)
3030
Bilanz – Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Aktiva Passiva
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle VG*
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
I. Vorräte C. Verbindlichkeiten
II. Forderungen - langfristig
III. Wertpapier - kurzfristig
IV. Liquide Mittel
C. Rechnungsabgrenzung D. Rechnungsabgrenzung
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibung
- Sonstige betriebliche Aufwendungen
= Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
3131
Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht
Definitionen und Erläuterungen:
Bilanz (§ 242 I HGB):
Informationsquellen: Inventur und Buchführung
Aufgabe: Information und Dokumentation von/für
Praxisleiter/-eigentümer, Finanzamt, Gläubigern
Ziele der Bilanzpolitik sind, hohe Gewinne und
hohe Verluste zu nivellieren
Anhang (§§ 284-288 HGB):
Im Wesentlichen Erläuterungen zur Bilanz und GuV
Umfangreiche Einzelangaben (Angaben zu einzelnen
Positionen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Anzahl Arbeitnehmer, ...)
Jahresabschluss
Bilanz GuV Anhang
GuV:
Ergebnis-
ermittlung der
Praxis
3232
Vielen Dank für die Bearbeitung dieses Vortrages
aus der Fortbildungsserie der Commerzbank AG
Im Anschluss erhalten Sie mit der Durchführung des folgenden Wissenstestes Ihr Zertifikat (ohne CME-Punkte) in Abhängigkeit
der von Ihnen richtig beantworteten Fragen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!