Grundunterweisung

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Grundunterweisun g Für das Verhalten im Brand- und Notfall

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Grundunterweisung. Für das Verhalten im Brand- und Notfall. Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz § 12. Unterweisung mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich bei: Neueinstellungen veränderten Aufgabenbereichen Einführung neuer Arbeitsmittel oder –verfahren - PowerPoint PPT Presentation

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Grundunterweisung

Für das Verhalten im Brand- und Notfall

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Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz § 12• Unterweisung mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich

bei:o Neueinstellungeno veränderten Aufgabenbereicheno Einführung neuer Arbeitsmittel oder –verfahreno besonderen Vorkommnissen (z. B. Arbeitsunfall)

• Zu unterweisender Personenkreis: o alle Mitarbeitero alle Teilnehmer am Praktikumo HiWis und Diplomanden/Praktikanten mit einem Arbeitsplatz im Hause

• verantwortlich: der Vorgesetzte innerhalb seines Weisungsbereiches

• Unterstützung: durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (Herr Bovensiepen, D3) und Sicherheitsbeauftragte

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Vorbeugender Brandschutz

• Grundsätzliches Rauchverbot, Rauchen nur an dafür zugelassenen Orten gestattet

• Feuerlöscher und Brandmeldeeinrichtungen nicht verstellen

• Flucht- und Rettungswege müssen grundsätzlich frei sein

• Flucht- und Rettungswege dürfen nicht zum Abstellen und zur Lagerung genutzt werden

• In feuergefährdeten Bereichen: Kein Umgang mit offenem Feuer!

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Vorbeugender Brandschutz (2)

• Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen.

• Schäden an Brandschutzeinrichtungen, Rauchmeldern und selbstschließenden Fluchtwegtüren sind unverzüglich zu melden.

• Der Transport von gehbehinderten Personen muss organisiert werden.

• Alle Mitarbeiter müssen über die Form der Alarmierung in den jeweiligen Gebäuden informiert sein.

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Elektrogeräte• Elektroinstallationsarbeiten dürfen nur von

autorisiertem Fachpersonal (D3) durchgeführt werden.

• Nur geprüfte und entsprechend gekennzeichnete Geräte sind zu betreiben.

• Defekte Geräte sind unverzüglich auszusondern.• Beim Verlassen von Räumen sind alle Geräte

abzuschalten (außer Geräten, die bestimmungsgemäß im Dauerbetrieb sind).

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Verhalten im Brandfall• Grundsätzlich sind alle Vorfälle dem Vorgesetzten

zu melden.

• 1. Ruhe bewahren !• 2. Ruhe bewahren !• 3. Alarmierung

• Automatisch• Per Druckknopfmelder• Anuf Feuerwehr – „0-112“

• 4. Anruf bei der Dispatcherzentrale - „1111“

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Telefonische Meldung• 1. Wer meldet ?• 2. Was ist passiert ?• 3. Wo ist etwas passiert ?• 4. Wieviele Personen sind davon betroffen ?• 5. Warten auf Rückfragen !

• Rettungsdienst einweisen !!!

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Verhalten im Brandfall• Helfen Sie hilflosen Personen!• Bringen Sie sich in Sicherheit und nutzen Sie dazu

die ausgeschilderten Fluchtwege!• Türen und Fenster sind zu schließen!• Elektrische Geräte sind abzuschalten!• In verqualmten Bereichen gebückt oder kriechend

bewegen!• Begeben Sie sich unverzüglich zum festgelegten

Sammelplatz, wo dann die Vollzähligkeit überprüft werden kann!

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Verhalten im Brandfall (2)

• Löschversuche nur ohne eigene Gefährdung durchführen!

• Angriffswege der Feuerwehr müssen freigehalten werden!

• Nach dem Brand darf das Gebäude erst wieder betreten werden, wenn die Feuerwehr es freigegeben hat!

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• Siehe PDF

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Bedienung von Feuerlöschern

• Wo befinden sich diese?• Welche Arten von Feuerlöschern sind im Gebäude

vorhanden?• Wie aktiviere ich den Feuerlöscher?• Wie lösche ich einen Brand?

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FeuerlöscherBeispiel eines Pulverlöschers

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Verhalten bei Unfällen• Alarmierung: Notruf: 0-112

o Wer meldet?o Was ist passiert?o Wieviele Personen sind betroffen/verletzt ?o Wo ist es passiert?o Warten auf Rückfragen!

• Informierung des Ersthelfers im Bereich• Erste-Hilfe-Maßnahmen• Einweisung des Rettungsdienstes organisieren• Interne Dokumentation des Vorfalls !!!

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Verhalten bei Unfällen (2)

• Der Verunfallte sollte bei der Einlieferung beim Notdienst nach Möglichkeit darauf hinweisen, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt und er einem Durchgangsarzt vorgestellt werden muss !

• Die aktuelle Liste der Durchgangsärzte ist im Intranet der Universität unter dem Punkt Arbeitssicherheit einzusehen.

• Versicherungsträger: Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern (UKMV)

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Ersthelfer / Sanitätskasten

• Jede Struktureinheit des Instituts hat einen Ersthelfer zu benennen, den jeder Mitarbeiter der Struktureinheit kennen sollte.

• Der Ersthelfer wird regelmäßig durch D3 geschult.• Jedes Sekretariat und Labor ist mit einem

Sanitätskasten auszurüsten. • Der Sanitäskasten muss jährlich auf

Vollständigkeit und Ablauf vom Ersthelfer überprüft werden. Entnahmen sind in einem Verbandbuch zu dokumentieren.

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit.