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1 Grundwissen Wirtschaft und Recht – 9. Jahrgangsstufe 9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Wirtschaftliches Handeln nach dem ökonomischen Prinzip besteht darin, das Verhältnis von Input und Output zu optimieren, indem man entweder den Output bei gegebenem Input maximiert (Maximalprinzip) oder den Input bei gegebenem Output minimiert (Minimalprinzip). Nachhaltigkeitsprinzip: Die Bedürfnisse der Gegenwart sollen so befriedigt werden, dass die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse nicht beeinträchtigt werden. Kriterien einer nachhaltigen Konsumentscheidung: Inflation: Bei einer Zunahme der Geldmenge (oder einer Abnahme der Gütermenge) kommt es zu einem Kaufkraftverlust des Geldes, das Preisniveau steigt. Zahlungsarten: Barzahlung: Darunter versteht man die sofortige Übergabe von Bargeld, d.h. Münzen und Banknoten. Bargeldlose Zahlung: z.B. Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, Electronic-Cash-Verfahren, Kreditkartenzahlung soziale ökologische ökonomische Warum müssen wir wirtschaften? Einer begrenzten Gütermenge stehen unendliche Bedürfnisse gegenüber. Diese Knappheitssituation verlangt von uns, Entscheidungen zu treffen. Damit diese wirtschaftlich zweckmäßig (rational) sind, ist es notwendig, sinnvolle Kriterien für die Entscheidung heranzuziehen. Wozu brauchen wir Geld? Da Menschen nicht alle Güter des täglichen Bedarfs selbst produzieren, müssen sie Güter und Dienstleistungen untereinander tauschen. Deshalb wurde Geld als allgemein anerkanntes Tauschmittel entwickelt. Nachhaltigkeit

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Grundwissen Wirtschaft und Recht – 9. Jahrgangsstufe

9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte

Wirtschaftliches Handeln nach dem ökonomischen Prinzip besteht darin, das Verhältnis von Input

und Output zu optimieren, indem man entweder den Output bei gegebenem Input maximiert

(Maximalprinzip) oder den Input bei gegebenem Output minimiert (Minimalprinzip).

Nachhaltigkeitsprinzip:

Die Bedürfnisse der Gegenwart sollen so befriedigt werden, dass die Möglichkeiten künftiger

Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse nicht beeinträchtigt werden.

Kriterien einer nachhaltigen Konsumentscheidung:

Inflation:

Bei einer Zunahme der Geldmenge (oder einer Abnahme der Gütermenge) kommt es zu einem

Kaufkraftverlust des Geldes, das Preisniveau steigt.

Zahlungsarten:

Barzahlung:

Darunter versteht man die sofortige Übergabe von Bargeld, d.h. Münzen und Banknoten.

Bargeldlose Zahlung:

z.B. Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, Electronic-Cash-Verfahren, Kreditkartenzahlung

soziale ökologische

ökonomische

Warum müssen wir wirtschaften?

Einer begrenzten Gütermenge stehen unendliche Bedürfnisse gegenüber. Diese

Knappheitssituation verlangt von uns, Entscheidungen zu treffen. Damit diese

wirtschaftlich zweckmäßig (rational) sind, ist es notwendig, sinnvolle Kriterien für die

Entscheidung heranzuziehen.

Wozu brauchen wir Geld?

Da Menschen nicht alle Güter des täglichen Bedarfs selbst produzieren, müssen sie Güter

und Dienstleistungen untereinander tauschen. Deshalb wurde Geld als allgemein

anerkanntes Tauschmittel entwickelt.

Nachhaltigkeit

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Auswahl geeigneter Zahlungsarten mit Hilfe folgender Kriterien:

Kriterien einer rationalen Anlageentscheidung („magisches Dreieck“):

Phasen der Berufswahl:

Informationsphase

(Informationsbereiche, Informationsquellen)

Entscheidungsphase

(Informationen auswerten, didaktischer Bleistift/Entscheidungsmatrix als Hilfe)

Verwirklichungsphase

(Stellensuche, vollständige Bewerbung, evtl. Einstellungstests, Assessmentcenter und

Vorstellungsgespräch)

Bequemlichkeit Kosten

Sicherheit

Liquidität Rentabilität

Sicherheit

Warum gibt es verschiedene Berufe?

Durch Arbeitsteilung und Spezialisierung können Menschen ihre unterschiedlichen

Fähigkeiten und Begabungen so einsetzen, dass der gesellschaftliche Wohlstand maximiert

wird (� Wirtschaftlichkeitsprinzip). Durch Berufsbildung und Berufsspaltung entwickeln

sich ständig neue Berufe.

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9.2 Rechtliches Handeln der privaten Haushalte

Rechtliche Regelungen erlauben dem Einzelnen, seine Umwelt in unterschiedlicher Weise zu

gestalten, z.B. im Rahmen der Kaufhandlung:

Wozu brauchen wir rechtliche Regelungen?

Indem der Mensch seine eigenen Interessen verfolgt, kommt er unvermeidbar mit den

Interessen und Bedürfnissen anderer Menschen in Konflikt.

Das Recht erfüllt hierbei folgende Funktionen:

• Ordnungsfunktion: Rechte und Pflichten des Einzelnen werden möglichst klar geregelt

und schaffen so Regeln für ein geordnetes Zusammenleben.

• Schutzfunktion: Die Rechtsordnung schützt besonders die Rechte Schwächerer, z.B. der

Minderjährigen.

• Friedensfunktion: Das Gewaltmonopol des Staates schafft Frieden, da keine Selbstjustiz

erlaubt ist.

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Eigentum und Besitz:

Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen

Pflichtverletzungen im Überblick

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Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Sachmangels

Rechtliche Fähigkeiten:

• Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein;

• Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, rechtlich wirksame Willenserklärungen abgeben zu

können;

• Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, für sich für unerlaubte Handlungen schadensersatzpflichtig

zu machen;

• Strafmündigkeit: Fähigkeit, für eine unerlaubte Handlung strafrechtlich verantwortlich

gemacht zu werden.

Rechtsfähigkeit (mit Vollendung der Geburt) § 1 BGB

Geschäftsunfähigkeit

(0-6 Jahre)

beschränkte Geschäftsfähigkeit

(7-17 Jahre)

Geschäftsfähigkeit

(ab 18 Jahren)

§§ 104, 105 BGB

� WE nichtig

grundsätzlich Zustimmung des gesetzlichen

Vertreters nötig:

entweder Einwilligung vorab § 107 BGB oder

Genehmigung nachträglich § 108 BGB

Ausnahmen:

- lediglich rechtlicher Vorteil durch das

RG § 107 BGB

- Taschengeldparagraph § 110 BGB

� WE wirksam

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Methode: Das Arbeiten mit Paragraphen (Die Subsumtion)

Um richtig subsumieren zu können, ist es zunächst wichtig, Textstellen in Paragraphen eindeutig

benennen zu können. Dies ist die sogenannte Zitierweise.

Der Aufbau von einer Rechtsnorm (dies kann ein Paragraph sein, z.B. im BGB, oder ein Artikel, z.B.

Grundgesetz) ist immer ähnlich. Auch wenn nicht in jeder Rechtsnorm alle Elemente vorkommen,

so ist die Hierarchie:

- der Paragraph / der Artikel

- der Absatz (wenn es nur einen Absatz gibt, entfällt diese Kategorie)

- der Satz (hier werden die Sätze einfach durchnummeriert – s. z.B. § 312b, Abs. 4, Satz 2

(kursiv gedruckt!) – wenn es nur einen Satz in dem Absatz / dem Paragraphen gibt, wird

nicht nummeriert)

- die Nummer (untergliedert die Sätze!)

Nehmen wir an, dass wir auf einer Kaffeefahrt ein deutlich überteuertes Topfset erworben haben

und uns dies nun Leid tut. Wenn es sich bei der Kaffeefahrt um einen „außerhalb von

Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag“ handelt, haben wir möglicherweise ein Rücktrittsrecht.

§ 312b BGB Abs. 1 Nr. 4 legt fest, ob so ein Vertrag vorliegt. Um das zu überprüfen, müssen alle

Kriterien am Fallbeispiel überprüft werden. Sie heißen „Tatbestandsmerkmale“. Im Text des

Paragraphen sind sie unterstrichen:

§ 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene V erträge (1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,

1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werde n, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, 2. für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 ge nannten Umständen ein Angebot abgegeben hat, 3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei de nen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräu me des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Ver brauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesproche n wurde, oder 4. die auf einem Ausflug geschlossen werden, der vo n dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Ve rbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstlei stungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen.

Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in sein em Namen oder Auftrag handeln. (2) Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unb ewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigk eit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehm er seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen ode r Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit da uerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers g leich .

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- Es muss ein geschlossener Vertrag vorliegen.

- Der Vertrag muss auf einem Ausflug geschlossen worden sein.

- Der Ausflug muss von dem Unternehmer (oder mit seiner Hilfe) organisiert worden sein.

- Der Zweck des Ausflugs muss aus Sicht des Unternehmers die Werbung für den Verkauf

von Waren oder die Erbringung einer Dienstleistung gewesen sein.

- Die Absicht des Unternehmers muss auch der Abschluss von Verträgen gewesen sein.

Wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, tritt eine „Rechtsfolge“ ein, nämlich die Einstufung

des Vertrags als „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen“. Wenn das der Fall ist (bei

Kaffeefahrten ist das regelmäßig so), dürfen wir nach § 312g und § 355 BGB binnen zwei Wochen

nach Vertragsschluss den Vertrag widerrufen, ganz ohne die Angabe von Gründen. Es kann also

wichtig sein, festzustellen, ob ein solcher Vertrag vorliegt, weil Verträge sonst grundsätzlich

bindend sind und man es sich nicht einfach anders überlegen kann.

Häufiger Fehler: Beim Prüfen aller Tatbestandsmerkmale wird nicht jeweils anhand des

Fallbeispiels erklärt, inwiefern ein Merkmal erfüllt ist. Also z.B.: „Außerdem muss der Ausflug von

dem Unternehmer organisiert worden sein – das ist erfüllt“. Hier fehlt die Hälfte der Subsumtion,

weil die Anwendung auf den spezifischen Beispielfall nicht gegeben ist.

Besser wäre: Der Ausflug wurde von einem Unternehmer gemäß § 14 BGB, also von einer Person,

die in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit organisiert, was dem Werbeprospekt, in

dem zu der Fahrt eingeladen wurde, zu entnehmen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass das

Fallbeispiel genügend Informationen hergibt.

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9.3 Wirtschaftliches und rechtliches Handeln im Unternehmen

Entscheidungen bei der Gründung von Unternehmen:

• Kriterien bei der Gründung eines Unternehmens: z.B. Marktchancen, Finanzierung,

persönliche Voraussetzungen, Standortwahl

• Wahl der Rechtsform: Die Rechtsform ist u.a. ein Gestaltungsmittel, um die persönliche

Haftung der Eigentümer zu begrenzen:

Entscheidungen bei der Produktion:

• Kombination der knappen Produnktionsfaktoren: Arbeit/Wissen, Boden, Kapital sollen so

miteinander kombiniert werden, das dass optimale Produktionsergebnis entsteht

(Wirtschaftlichkeitsprinzip).

• Arbeitsteilung und Spezialisierung als Grundlage für die effiziente Nutzung von

Ressourcen. Um die einzelnen Schritte, die sich aus der Arbeitsteilung ergeben,

koordinieren zu können, muss man sie in der logisch und zeitlich richtigen Abfolge

darstellen. Derartige Ereignisketten bezeichnet man als Geschäftsprozesse.

Warum müssen Unternehmen wirtschaften?

Unternehmen stehen vor einer ähnlichen Problematik wie private Personen. Es stehen

ihnen nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung. Um diese optimal ausnutzen zu können,

müssen rationale Entscheidungen getroffen werden. Diese zielen darauf ab, den Input

(Aufwand) bei gegebenem Output zu minimieren oder den Output (Ertrag) bei gegebenem

Input zu maximieren (Wirtschaftlichkeitsprinzip).

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Das Rechnungswesen als Grundlage wirtschaftlichen Handelns im Unternehmen:

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu

einem bestimmten Zeitpunkt.

Aufbau einer Bilanz:

Die Erfolgsrechnung zeigt durch Gegenüberstellen von Aufwand und Ertrag den Erfolg eines

Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum (z.B. einem Geschäftsjahr). Ein Gewinn erhöht

das Eigenkapital, ein Verlust verringert es. Aus der Erfolgsrechnung kann man erkennen, ob

das Unternehmen wirtschaftlich gehandelt hat; sie ist damit Informationsbasis für weitere

Entscheidungen.

Die Kennzahl der Rentabilität überprüft, ob die unternehmerischen Entscheidungen nach dem

Wirtschaftlichkeitsprinzip erfolgt sind. Dabei wird der Erfolg ins Verhältnis zum Eigenkapital

gesetzt.