Gutachten zur ABE - e-pneu.cz · Flensburg, 08.10.2009 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und...

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AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Ziegeleistraße 25 [email protected] D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de E7064550921.. Gutachten zur ABE Leichtmetallrad E 706 5/114,3/45

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AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Ziegeleistraße 25 [email protected] D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de

E7064550921..

Gutachten zur ABE

Leichtmetallrad

E 706 5/114,3/45

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE:

46388*05

Gerät:

Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 16 H2

Typ:

E 706

Inhaber der ABE und Hersteller:

AUTEC GmbH & Co. KG DE-67105 Schifferstadt

Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

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Nummer der ABE: 46388*05

Die ABE-Nr. 46388 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ E 706, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55154805 (6.Ausfertigung) vom 27.08.2009 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 34, 35, 36, 38, 44, 45, 47, 59, 50 (2. Ausfertigung) 26, 32, 33, 39, 48 (3. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 27.08.2009 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 08.10.2009 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 55154805 (6.Ausfertigung)

Detlef Hansen

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Nummer der ABE: 46388*05 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55154805 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ E 706 Radgröße 7Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

T37 E 706 LK114,3/Ø70-Ø56,6 LM-Nr. 33

5/114,3/56,6 45 760 2060

Kennzeichnungen KBA-Nummer 46388 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung E 706 (s.o.) Radgröße 7.0Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen - Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55154805) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Daewoo/Chevrolet Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55154805 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Daewoo Leganza SUPV, KLAV e4*96/27*0003*.. e4*96/27, 98/14 *0020*..

93-100 205/55R16 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Lim S01

Auflagen und Hinweise A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten. A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55154805 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. Silber lackiert oder schwarz / frontpoliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 28.August 2008

Haasis 00126278.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55154805 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ E 706 Radgröße 7.0Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

T37 E 706 LK114,3/Ø70-Ø60,1 LM-Nr. 20

5/114,3/60,1 45 760 2060

Kennzeichnungen KBA-Nummer 46388 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung E 706 (s.o.) Radgröße 7.0Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen - Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28,5 S03 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 90 - S04 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 100 - Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55154805 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55154805 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Fiat Sedici 79,88 205/55R16 A39 R37 A02 A04 A05 FY 79,88 205/60R16 A39 A08 A09 A16 e4*2001/116*0106*.. 79,88 215/55R16 A12 A57 A82 Flh 79,88 225/50R16 A12 KMV S02 79,88 225/55R16 A12 Lexus GS 300 S1 G468, e6*93/81*0010*

156 225/55R16 M+S R35 A02 A04 A05 A08 A09 A11 A16 A82 S01

Lexus IS200, IS300 114-157 205/55R16 A02 A04 A05 XE1 e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*.

114-157 225/50R16 A01 K1a K2b K42 A08 A09 A12 A16 A82 B03 Car Lim V16 S01

Lexus IS220d, IS250 130,153 205/55R16 A10 A02 A04 A05 XE2(a) 130,153 215/50R16 A10 A08 A09 A16 e11*2001/116*0206*. 130,153 215/55R16 A10 A82 B03 Lim 130,153 225/50R16 A12 V16 S01 Lexus LS 400 180 205/55R16 R37 A02 A04 A05 F1 180 215/55R16 R37 A08 A09 A12 F479 180 225/50R16 R37 A16 A82 V16 180 225/55R16 R37 S01 180 225/60R16 R09 Suzuki Grand Vitara 78-171 215/70R16 A10 A02 A04 A05 JT 78-171 225/65R16 A10 A08 A09 A16 e4*2001/116*0091*.. 78-171 225/70R16 A10 A82 Y85 S04 - 5-Türer 78-171 235/65R16 A12 78-171 245/60R16 A01 A12 K1a Suzuki Grand Vitara 78-122 215/70R16 A10 A02 A04 A05 JT 78-122 225/65R16 A10 A08 A09 A16 e4*2001/116*0091*.. 78-122 225/70R16 A10 A82 Y84 S04 - 3-Türer 78-122 235/65R16 A01 A12 K1c 78-122 245/60R16 A01 A12 K1c K2b

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55154805 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Suzuki SX4 66-88 205/55R16 A39 R37 A02 A04 A05 EY 66-88 205/60R16 A39 A08 A09 A16 e4*2001/116*0105*.. 66-88 215/55R16 A12 A58 A82 Flh - ohne Radhaus- 66-88 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b KOV S02 Verbreiterungen 66-88 225/55R16 A01 A12 K1a K1b K2b Suzuki SX4 66-88 205/55R16 A39 R37 A02 A04 A05 EY 66-88 205/60R16 A39 A08 A09 A16 e4*2001/116*0105*.. 66-88 215/55R16 A12 A57 A82 Flh - mit Radhaus- 66-88 225/50R16 A12 KMV S02 Verbreiterungen 66-88 225/55R16 A12 Suzuki SX4 79 205/60R16 A39 A02 A04 A05 GY 79 215/55R16 A12 A08 A09 A16 e4*2001/116*0124*.. 79 225/50R16 A12 A58 A82 Flh 79 225/55R16 A12 KMV S03 Suzuki SX4 79 195/60R16 A02 A04 A05 GY 79 205/55R16 A01 K1c A08 A09 A12 e4*2001/116*0124*.. 79 205/60R16 A01 G03 K1b K42 A16 A58 A82 - Limousine 79 215/50R16 A01 K1c K2b Lim V16 S03 79 215/55R16 A01 K1c K2b 79 225/50R16 A01 K1c K2b K42 Suzuki Swift Sport 92 195/50R16 A02 A04 A05 MZ e4*2001/116*0090*..

92 205/45R16 A08 A09 A12 A16 A58 A82 Flh S02

Toy. Avensis Verso 85,110 205/60R16 A02 A04 A05 M2 e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..

85,110 215/55R16 A01 K45 A08 A09 A12 A16 A82 S01

Toyota Auris 66,71,74 195/55R16 R37 T87 A02 A04 A05 E15J, E15UT 66-108 205/55R16 A08 A09 A12 e11*2001/116* 66-108 215/50R16 A16 A82 Flh 0299, 0305*.. 66-108 225/50R16 R03 V16 S01 Toyota Auris 2,2D 130 205/55R16 A02 A04 A05 E15UT 130 215/50R16 A08 A09 A12 e11*2001/116*0305*. 130 225/50R16 R03 A16 A82 B03

Flh V16 S01 Toyota Avensis 110,130 205/55R16 A13 A02 A04 A05 T25 110,130 215/50R16 A12 A08 A09 A16 e11*2001/116*0196*. 110,130 225/50R16 A12 A82 Car Flh

Sth V16 S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55154805 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Toyota Avensis 93-112 205/60R16 A13 A02 A04 A05 T27 93-112 215/55R16 A13 A08 A09 A16 e11*2001/116*0331*. 93-112 215/60R16 A13 A82 B03 Car 93-112 225/55R16 A12 Lim V16 S01 93-112 235/50R16 A12 93-112 245/50R16 A12 Toyota Camry 112,137 215/60R16 A02 A04 A05 V3 e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..

112,137 225/55R16 A01 K42 A08 A09 A12 A16 A82 S01

Toyota Corolla 66,71 195/55R16 R37 T87 A02 A04 A05 E15EJ, E15ES 66-93 205/55R16 A08 A09 A12 e11*2001/116*0304*, 66-93 215/50R16 A16 A82 Sth e11*2001/116*0314*. 66-93 225/50R16 R03 V16 S01 Toyota Corolla Verso 81-130 205/55R16 A11 A02 A04 A05 R1 81-130 215/50R16 A12 A08 A09 A16 e11*2001/116*0222*. 81-130 215/55R16 A12 A82 V16 Ver 81-130 225/50R16 A12 S01 81-130 235/50R16 A01 A12 K42 Toyota Picnic 66-94 205/50R16 T91 A02 A04 A05 XM1 66-94 215/50R16 A01 G01 A08 A09 A12 e11*93/81*0063*.. 66-94 225/45R16 A16 A82 S01 Toyota Previa 85-115 215/55R16 R37 T95 A02 A04 A05 R3 85-115 215/60R16 R09 T94 T95 A08 A09 A12 e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..

85-115 215/60R16 A01 G03 T94 T95 A16 A82 S01

Toyota RAV4 85-110 215/70R16 A13 A02 A04 A05 A2 e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen

85-110 235/60R16 A01 A12 K90 A08 A09 A16 A82 KOV S01

Toyota RAV4 XA / XA1 G703, e4*93/81*0001*..

94-95 215/70R16 R37 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A30 A82 B03 S01

Toyota RAV4 100-130 215/70R16 A13 A02 A04 A05 XA3 100-130 225/65R16 A12 A08 A09 A16 e6*2001/116*0105*.. 100-130 225/70R16 A12 A74 A82 KMV - mit Radhaus- 100-130 235/60R16 A12 RDK S01 Verbreiterungen 100-130 235/65R16 A12 - incl. FL2009 100-130 245/60R16 A12

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55154805 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Toyota RAV4 100-130 215/70R16 A13 A02 A04 A05 XA3 100-130 225/65R16 A12 A08 A09 A16 e6*2001/116*0105*.. 100-130 225/70R16 A12 A74 A82 KOV - ohne Radhaus- 100-130 235/60R16 A12 S01 Verbreiterungen 100-130 235/65R16 A12 - incl. FL2009 100-130 245/60R16 A12 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

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G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

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M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55154805 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 205/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/50R16 245/45R16 Nr. 11 215/55R16 235/50R16 Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 13 225/50R16 245/45R16 Nr. 14 225/55R16 245/50R16 Nr. 15 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw. Minivan. Y84 Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im September 2005 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 26.08.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. Silber lackiert oder schwarz / frontpoliert.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55154805 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 26.August 2009

Haasis 00140732.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ E 706 Radgröße 7.0Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

T37 E 706 LK114,3/Ø70-Ø64,1 LM-Nr. 22

5/114,3/64,1 45 760 2060

Kennzeichnungen KBA-Nummer 46388 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung E 706 (s.o.) Radgröße 7.0Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen - Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55154805 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Landrover Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Hon. Accord Coupe 147 205/55R16 A02 A04 A05 CG2 147 215/50R16 A01 K2b K56 A08 A09 A12 e6*95/54/0049*.. 147 215/55R16 A01 K2b K56 A16 A82 V16 147 225/50R16 A01 K1a K2b K42 K56 S01 Hon. Accord Tourer 103-140 205/55R16 A02 A04 A05 CM1,CM2,CN2 e6*2001/116*0093, 0094,0097*..

103-140 225/50R16 A01 K1c K2c K42 K46 A08 A09 A12 A16 A82 Car V16 S01

Hon. Accord Tourer 110, 115 215/55R16 A12 A02 A04 A05 CW1, CW3 110, 115 215/60R16 A12 A08 A09 A16 e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A12 A82 B03 Car 0120,0122*.. 115 205/60R16 A90 S01 Honda Accord 113 205/50R16 K2b K56 A01 A02 A04 CL3, CL4 e11*98/14*0165*.., e11*98/14*0166*..

113 225/45R16 K1a K2b K42 K56 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V16 S01

Honda Accord 103-140 205/55R16 A02 A04 A05 CL7, CL9, CN1 e6*2001/116*0091, 0092, 0096*..

103-140 225/50R16 A01 K1c K2b K46 K56 A08 A09 A12 A16 A82 Sth V16 S01

Honda Accord 110, 115 215/55R16 A12 A02 A04 A05 CU1,CU3 110, 115 215/60R16 A12 A08 A09 A16 e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A12 A82 B03 Lim 0113, 0115*.. 115 205/60R16 A90 S01 Honda CR-V 94,108 205/65R16 A02 A04 A05 RD1, RD3 94,108 215/60R16 A01 K1a K42 A08 A09 A12 e6*95/54*0044*.., 94,108 225/55R16 A01 K1c K2b K42 A16 A82 S01 e6*98/14*0076*.. 94,108 225/60R16 A01 K1c K2b K42 Honda CR-V 110 205/65R16 A02 A04 A05 RD8 110 215/60R16 A01 K1c A08 A09 A12 e11*98/14*0190* 00-01

110 225/60R16 A01 K1c K2b K42 A16 A82 S01

Honda CR-V 103-110 215/65R16 K1c A01 A02 A04 RD8, RD9 e11*98/14*0190*02-.. e11*2001/116*0234*.

103-110 225/60R16 K1c K2b K42 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01

Honda Civic 61-103 205/55R16 A02 A04 A05 FK1, FK2, FK3 61-103 215/55R16 A08 A09 A12 e11*2001/116* 0255,0256,0257*..

61-103 225/50R16 A01 K1a K1b K42 A16 A82 Flh V16 S01

Honda Civic TypeS,R 73-148 205/55R16 A02 A04 A05 FN1,2,3,4 73-148 215/55R16 A01 K42 A08 A09 A12 e11*2001/116* 0297,0306,0298, 0334*..

73-148 225/50R16 A01 K1a K1b K2b K42 K44 K56 A16 A82 Flh V16 S01

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kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Honda FR-V 92,103,110 205/55R16 A02 A04 A05 BE1, BE3 e6*2001/116*0099*.. e6*2001/116*0100*..

92,103,110 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K45 K46 A08 A09 A12 A16 A82 V16 S01

Honda FR-V 103 205/55R16 T89 A02 A04 A05 BE5 e6*2001/116*0104*..

103 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K45 K46 A08 A09 A12 A16 A82 V16 S01

Honda HR-V 77-91 205/55R16 A02 A04 A05 GH1,2,3,4 77-91 205/60R16 A08 A09 A12 e6*98/14*0062, 0063, 0067, 0068*..

77-91 215/55R16 A16 A82 S01

Honda Prelude 136-147 205/50R16 K1a K2b K42 K56 A01 A02 A04 BB6 e6*95/54*0037*..

136-147 225/45R16 K1c K2b K42 K56 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V16 S01

Honda Prelude 4WS 136 205/50R16 K1a K2b K42 K56 A01 A02 A04 BB8 e6*95/54*0038*..

136 225/45R16 K1c K2b K42 K56 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V16 S01

Landr. Freelander 71-130 205/60R16 R37 T91 T92 A02 A04 A05 LN, LND 71-130 205/65R16 R37 T95 A08 A09 A12 e11*96/79*0082*.., 71-130 215/60R16 R37 T94 T95 T99 A16 A82 S01 e1*98/14*0134*.. 71-130 215/65R16 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 205/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/50R16 245/45R16 Nr. 11 215/55R16 235/50R16 Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 13 225/50R16 245/45R16 Nr. 14 225/55R16 245/50R16 Nr. 15 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im September 2005 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 26.08.2009 in Lambsheim statt.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. Silber lackiert oder schwarz / frontpoliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 26.August 2009

Haasis 00140733.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ E 706 Radgröße 7.0Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

T37 E 706 LK114,3/Ø70-Ø66,1 LM-Nr. 21

5/114,3/66,1 45 760 2060

Kennzeichnungen KBA-Nummer 46388 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung E 706 (s.o.) Radgröße 7.0Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen - Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 30 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55154805 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Verwendungsbereich Hersteller Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Nissan Almera Tino 78 205/55R16 A01 G46 A02 A04 A05 V10 78 205/55R16 X11 A08 A09 A12 e9*98/14*0035*.. 78-100 205/50R16 R37 A16 A82 V16 78-100 225/45R16 S01 82-100 205/55R16 Nissan Primera 80-103 205/60R16 A11 A02 A04 A05 P12 80-103 215/55R16 A12 A08 A09 A16 e11*98/14*0183*.. 80-103 225/50R16 A12 A82 B03 Car 80-103 225/55R16 A01 A12 K45 Lim V16 S01 Nissan X-Trail 104-127 215/65R16 A02 A04 A05 T31 104-127 225/60R16 A08 A09 A12 e1*2001/116*0432*.. 104-127 235/60R16 A16 A82 S03 Ren. Laguna Coupé 110 205/55R16 A11 R37 T91 A02 A04 A05 T 110 205/60R16 A11 R37 T91 A08 A09 A16 e2*2001/116* 110-125 215/60R16 A11 R09 A74 A82 B03 0363*07-.. 110-127 215/55R16 A11 T91 Cpe L05 V16 110-127 225/50R16 A12 S04 110-127 225/55R16 A12 Renault Laguna 81,103 195/60R16 A11 R09 T89 A02 A04 A05 T 81-110 205/55R16 A11 R37 T91 T94 A08 A09 A16 e2*2001/116*0363*.. 81-110 205/60R16 A11 R37 T91 T92 A74 A82 B03 81-125 215/60R16 A11 R09 Car Flh L05 81-127 215/55R16 A11 T91 T93 V16 S04 81-127 225/50R16 A12 T92 T93 81-127 225/55R16 A12 Renault Megane 63-103 205/55R16 A11 A02 A04 A05 Z 63-103 215/50R16 A12 A08 A09 A16 e2*2001/116*0373*.. 63-103 215/55R16 A12 A82 Car V16 - Grandtour 63-103 225/50R16 A12 S02 Renault Megane 63-103 205/55R16 A11 A02 A04 A05 Z 63-103 215/50R16 A12 A08 A09 A16 e2*2001/116*0373*.. 63-103 215/55R16 A12 A82 Cpe Flh - Fließheck - Coupé

63-103 225/50R16 A12 V16 S02

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Renault Scénic III 63-103 205/55R16 A13 T91 T92 T94 A02 A04 A05 JZ 63-103 205/60R16 A13 T92 T96 A08 A09 A16 e2*2001/116*0379*.. 63-103 215/55R16 A13 A58 A60 A82 - Scénic / Gr. Scénic 63-103 225/50R16 A91 T92 T93 V16 S02 63-103 225/55R16 A91 63-103 235/50R16 A12 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 205/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/50R16 245/45R16 Nr. 11 215/55R16 235/50R16 Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 13 225/50R16 245/45R16 Nr. 14 225/55R16 245/50R16 Nr. 15 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im September 2005 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 26.08.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. Silber lackiert oder schwarz / frontpoliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 45 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 26.August 2009

Haasis 00140734.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 46 zum Gutachten Nr. 55154805 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ E 706 Radgröße 7Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

T37 E 706 LK114,3/Ø70-Ø66,6 LM-Nr. 2

5/114,3/66,6 45 760 2060

Kennzeichnungen KBA-Nummer 46388 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung E 706 (s.o.) Radgröße 7.0Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen - Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55154805) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Daihatsu Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 46 zum Gutachten Nr. 55154805 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Daihatsu Terios 63,77 215/65R16 K49 K50 A01 A02 A04 J2 63,77 225/60R16 K49 K50 A05 A08 A09 e13*2001/116*0179*. - ohne Verbreiter.

63,77 235/60R16 K49 K50 A12 A16 A82 KOV R64 S01

Daihatsu Terios 63,77 215/65R16 A91 R37 A02 A04 A05 J2 63,77 225/60R16 A12 R37 A08 A09 A16 e13*2001/116*0179*. 63,77 235/60R16 A12 A82 KMV S01 - mit Verbreiterungen 63,77 245/55R16 A01 A12 K49 K50 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 46 zum Gutachten Nr. 55154805 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm Kettenüberstand zum Reifenprofil aufweisen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. R64 Rad-Reifen-Kombination(en) nur zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 215/65R16. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. Silber lackiert oder schwarz / frontpoliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Page 35: Gutachten zur ABE - e-pneu.cz · Flensburg, 08.10.2009 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 55154805 (6.Ausfertigung) ... A09

GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 46 zum Gutachten Nr. 55154805 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 28.August 2008

Haasis 00126282.DOC

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ E 706 Radgröße 7.0Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

T37 E 706 LK114,3/Ø70-Ø67,1 LM-Nr. 1

5/114,3/67,1 45 760 2060

Kennzeichnungen KBA-Nummer 46388 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung E 706 (s.o.) Radgröße 7.0Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen - Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55154805 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Verwendungsbereich Hersteller Ford Hyundai Kia Mazda Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Ford Maverick /Esc. 145 235/70R16 R09 A02 A04 A05 1EZ, -/R; 1N2, -/R 91-149 215/70R16 R09 A08 A09 A13 e4*98/14* 91-149 235/60R16 X45 X67 A16 A82 B02 0043,0051*.., 91-149 235/65R16 X67 X68 S01 e13*2001/116* 91-149 235/65R16 A01 G15 0091,0093*.. 91-149 235/70R16 A01 G68 Hyundai Sonata 100-184 215/60R16 A31 A02 A04 A05 NF e11*2001/116*0241*.

100-184 225/55R16 A12 A08 A09 A16 A82 Lim S01

Hyundai Tucson 82-129 215/65R16 A13 R09 A02 A04 A05 JM e4*2001/116*0087*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen

82-129 235/60R16 A12 A08 A09 A16 A82 KMV S01

Hyundai Tucson 82-129 215/65R16 A13 A02 A04 A05 JM 82-129 225/60R16 A12 A08 A09 A16 e4*2001/116*0087*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen

82-129 235/60R16 A01 A12 K1a K1b K2b A82 KOV S01

Hyundai i30 /-CW 66-105 195/55R16 R37 A02 A04 A05 FD, FDH 66-105 205/55R16 A08 A09 A12 e11*2001/116*0313*. 66-105 215/50R16 A01 K1a K1b K2b K56 A16 A82 Car e11*2001/116*0343*. 66-105 225/50R16 A01 K1a K1b K2a K2b K56 Flh V16 S01 Kia Carens / UN 84-107 205/60R16 T91 A02 A04 A05 FG e4*2001/116*0114*..

84-107 215/55R16 T91 A08 A09 A12 A16 A82 S01

Kia Magentis GE e4*2001/116*0100*.

100-121 205/60R16 A13 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 B03 Lim S01

Kia Opirus LD e4*2001/116*0075 *00-02

137-149 225/60R16 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 Lim S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Kia Soul 85-94 205/55R16 A02 A04 A05 AM 85-94 205/60R16 A08 A09 A12 e4*2001/116*0139*.. 85-94 215/55R16 A16 A58 A82 85-94 215/60R16 V16 S01 85-94 225/50R16 A01 K1a K1b K2b K6g 85-94 225/55R16 A01 K1a K1b K2b K5b K6g K7a Kia Sportage /KM 82-129 215/65R16 A13 R09 A02 A04 A05 JE, JES e4*2001/116*0089*.., e4*2001/116*0120*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen

82-129 235/60R16 A12 A08 A09 A16 A82 KMV S01

Kia Sportage /KM 82-129 215/65R16 A13 A02 A04 A05 JE, JES 82-129 225/60R16 A12 A08 A09 A16 e4*2001/116*0089*.., e4*2001/116*0120*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen

82-129 235/60R16 A12 A82 KOV S01

Kia cee´d 66-106 195/55R16 R37 A02 A04 A05 ED 66-106 205/55R16 A08 A09 A12 e4*2001/116*0121*.. 66-106 215/50R16 A01 K1a K1b K2b K56 A16 A82 Car - pro_cee'd /-SW 66-106 225/50R16 A01 K1c K2b K56 Cpe Flh V16

S01 Mazda 3 62-110 205/55R16 K1c K42 K46 A01 A02 A04 BK 62-110 215/50R16 K1c K2b K42 K46 A05 A08 A09 e1*2001/116*0234*.. 62-110 225/50R16 K2b K42 K46 R03 A12 A16 A82

B02 B03 Flh Lim V16 S01

Mazda 3 77-136 205/55R16 A90 A02 A04 A05 BL 77-136 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K6b A08 A09 A16 e11*2001/116*0262*. 77-136 215/55R16 A01 A12 K1a K1b K6b A82 B03 Flh 77-136 225/50R16 A01 A12 K1c K6f K6k Sth V16 S01 Mazda 323 F 96 195/50R16 K42 K46 K56 A01 A02 A04 BJ, BJD e1*98/14*0094*.., e1*98/14*0181*..

96 205/45R16 K42 K56 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01

Mazda 5 81-107 205/55R16 K1c K42 T90 T91 A01 A02 A04 CR1 81-107 215/50R16 K1c K42 A05 A08 A09 e13*2001/116*0156*. 81-107 225/50R16 K42 R03 A12 A16 A82

B02 B03 V16 S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Mazda 6 119-122 205/55R16 K42 M+S A01 A02 A04 GG/GY; GG1/GY1 88-108 205/55R16 K42 A05 A08 A09 e1*98/14*0188*..; 88-108 215/50R16 K1c K2b K42 A12 A16 A82 e11*2001/116*0203*. 88-108 225/45R16 K1c K2b K42 B03 Car Flh 88-108 225/50R16 K1c K2c K42 K56 Lim V00 V16

S01 Mazda 6 88-136 195/65R16 A02 A04 A05 GH 88-136 205/55R16 A01 K1a K2b T88 T89 A08 A09 A12 e1*2001/116*0448*.. 88-136 205/60R16 A01 K1a K42 A16 A58 A74 88-136 215/55R16 A01 K1c K2b K42 A82 Car Flh 88-136 225/50R16 A01 K1c K2b K42 Lim V16 S01 88-136 225/55R16 A01 K1c K2b K42 88-136 235/50R16 A01 K2c K42 K56 R03 Mazda MPV 100 215/60R16 A11 R09 A02 A04 A05 LW ww. LWD 88-104 215/55R16 A11 R37 T93 T95 A08 A09 A16 e1*98/14*0118*.., 88-104 225/55R16 A01 A12 K2b K42 T93 T94 A82 V16 S02 e1*98/14*0165*.. 88-90 205/55R16 A11 T93 T94 T95 88-90 225/50R16 A01 A12 K2b T93 Mazda MX-5 93, 118 205/50R16 K1c K2b K42 A01 A02 A04 NC1, NC1E e11*2001/116*0202*. e1*2001/116*0371*..

93, 118 225/45R16 K1c K2b K42 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 V16 S01

Mazda Premacy 66-96 195/50R16 K42 T84 T88 A01 A02 A04 CP, CPD e1*98/14*0116*.., e1*98/14*0161*..

66-96 205/45R16 K42 T83 T87 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01

Mazda Tribute 145,149 235/70R16 R09 A02 A04 A05 EP, -/R, EP2, -/R 91-149 215/70R16 R09 A08 A09 A13 e4*98/14* 91-149 235/60R16 X67 A16 A82 B02 0044, 0052*.., 91-149 235/65R16 KMV S01 e13*2001/116* 0090, 0092*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen

91-149 235/70R16 A01 G68

Mazda Tribute 145,149 235/70R16 R09 A02 A04 A05 EP, -/R, EP2, -/R- 91-149 215/70R16 R09 A08 A09 A13 e4*98/14* 91-149 235/60R16 X67 A16 A82 B02 0044, 0052*.., 91-149 235/65R16 KOV S01 e13*2001/116* 0090, 0092*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen

91-149 235/70R16 A01 G68

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

Mazda Xedos 9 105-155 205/55R16 R37 T88 T89 A02 A04 A05 TA G517, e13*95/54*0002*.., e13*98/14*0002*..

105-155 215/55R16 A08 A09 A12 A16 A82 S01

Mitsubishi Lancer 80,103,105 205/60R16 A13 A02 A04 A05 CY0 80,103,105 215/55R16 A12 A08 A09 A16 e1*2001/116*0441*.. - Limousine - Sportback

80,103,105 225/55R16 A01 A12 K1c K42 A58 A82 Flh Lim V16 S01

Mitsubishi Outlander CUOW e1*2001/116*0227*..

100-148 215/60R16 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 S01

Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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G15 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 15 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G68 Ist die Reifengröße 235/70R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5mm auszustellen. K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter Radmitte um 5mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 205/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/50R16 245/45R16 Nr. 11 215/55R16 235/50R16 Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 13 225/50R16 245/45R16 Nr. 14 225/55R16 245/50R16 Nr. 15 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X45 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/70R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X67 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/70R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X68 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/70R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im September 2005 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 26.08.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. Silber lackiert oder schwarz / frontpoliert.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO Anlage 47 zum Gutachten Nr. 55154805 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 26.August 2009

Haasis 00140735.DOC

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Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben.

Vorderachse

Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte

Hinterachse

Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte

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AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Ziegeleistraße 25 [email protected] D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de

Pflegehinweise: Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen Autec-Leichtmetallräder entschieden haben. Damit Sie möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, sollten Sie bitte vorliegende Pflegeanleitung befolgen: Aluminiumfelgen unterliegen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen:

- Bremsstaub - Schmutz - Feuchtigkeit - Salz - Steinschlag

All diese Einflüsse können auf Dauer die Felgen beschädigen. 1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann eine Felge beschädigt werden. Die Felgen sollten spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Woche zu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen. 2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder Radbolzen an. 3. Was gibt es sonst noch zu beachten - Felgen sollten immer im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden. - Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden. - Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten. - Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle, Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln. - Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und Bremsstaub gereinigt werden. - Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden. - Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder Textilien in Kontakt kommen. - Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden. - Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen. Schifferstadt, 23.10.2008