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Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Allgemeine Kommunalverwaltung Gute Arbeit braucht Qualifizierung Beschäftigte der kommunalen Ordnungsdienste dringen auf Standards bei Ausrüstung sowie Aus- und Weiterbildung

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Vereinte Dienstleistungs-gewerkschaft

Allgemeine Kommunalverwaltung

Gute Arbeit braucht Qualifizierung Beschäftigte der kommunalen Ordnungsdienste

dringen auf Standards bei Ausrüstung sowie Aus- und Weiterbildung

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04 Mehr Anerkennung und mehr Geld

Beschäftigte der kommunalen Ordnungsdienste

machen sich für qualifiziertes Berufsbild stark

06 Bloß keine Billigpolizei

ver.di-Baden-Württemberg pocht auf

eine umfassende Ausbildung der kommunalen

Vollzugsbediensteten

08 Sicherheit heißt Qualifizierung

Duisburg setzt auf systematische und

umfangreiche Aus- und Weiterbildung

10 Damit sich die Bürgerinnen und Bürger

sicherer fühlen

Frankfurts Stadtpolizei zeigt Präsenz –

Kooperation mit der Landespolizei

12 Spagat zwischen Wunsch

und Wirklichkeit

Stuttgart: Städtischer Vollzugsdienst –

„das Schätzkästchen“ der Kommunen

15 Mehr als nur Knöllchen schreiben

Beschäftigte der kommunalen

Verkehrsüberwachung brauchen

Perspektiven

16 Streifendienst darf nicht

krank machen

Gefährdungsbeurteilung im Außendienst

kommunaler Ordnungsdienste

19 Doppelstreife ist ein Muss

Thomas Herbing, Leiter der Bundesfachgruppe

Allgemeine Kommunalverwaltung, betont:

Schmalspurausbildung ist nicht akzeptabel

22 Gute Arbeit gestalten

ver.di will gute Arbeit vorantreiben –

Arbeit braucht gesundes Maß –

viele klagen über Arbeitsverdichtung

Inhalt

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Immer mehr Kommunen entschließen sich dazu, kom -

munale Ordnungsdienste aufzubauen. Es sind vor allem

die Großstädte, die auf einen solchen Dienst nicht mehr

verzichten wollen, aber es sind auch kleinere Städte mit

dabei. Meist wird mit wenig Personal und einem überschau-

baren Aufgabenkatalog gestartet. Doch Jahr um Jahr wach-

sen die Aufgaben, nicht immer gibt es entsprechend mehr

Personal.

Und vor allem: Meist sind es Quereinsteiger, die dann in

den Innenstädten Streife gehen. Ihre Ausbildung ist unter-

schiedlich lang und unterschiedlich intensiv. Kein Wunder,

dass die Kolleginnen und Kollegen diese Unterschiedlichkeit

kritisch sehen. Sie pochen auf eine Qualifizierung, die ihren

Aufgaben entspricht, die ihnen dadurch Sicherheit bietet –

in jeder Beziehung.

ver.di stellt sich hinter die Forderung der Kolleginnen

und Kollegen nach dieser umfassenden Ausbildung. Denn

eines muss allen – vor allem den Verantwortlichen in den

Kommunen – klar sein: Die Kolleginnen und Kollegen kön-

nen und wollen keine Billigpolizei sein. Der kommunale

Ordnungsdienst kann die Polizei in den Städten nicht erset-

zen. Und was schon gar nicht geht: immer mehr Aufgaben,

ohne entsprechend viele neue Kolleginnen und Kollegen ein-

zustellen.

Die Beschäftigten der kommunalen Ordnungsdienste

sind dabei, ihre Interessen und Positionen klar zu formulie-

ren. Sie schließen sich zusammen und wollen nicht locker

lassen – ob es um die Qualifizierung, um die Ausstattung,

um Wertschätzung oder Bezahlung geht. Bei der Bundes-

fachgruppe Allgemeine Kommunalverwaltung hat sich eine

Arbeitsgruppe gebildet und auch in den Ländern formieren

sich Arbeitskreise. Und das ist gut so. Denn wir alle wissen:

Nur wenn wir viele sind, wenn wir engagiert sind, wenn wir

unsere Forderungen immer wieder deutlich machen, werden

wir Veränderungen in unserem Sinne erreichen.

Herausgeber:ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesverwaltung · Paula-Thiede-Ufer 10 · 10179 Berlin

Verantwortlich: Achim Meerkamp, Mitglied des Bundesvorstandes

Redaktion: Jana Bender, Thomas Herbing · Fotos: Haug, privat, Götze, Bender, mihi (Fotolia), Karikaturen: Reinhard Alff

Gesamtherstellung: alpha print medien AG, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt, 2013

Vorwort

Rainer Hagenacker

Bundesfachgruppen -

vorstand Allgemeine

Kommunalverwaltung

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Stadtpolizei, Ortspolizei, Ordnungsbehörde, kommunaler

Ordnungsdienst, kommunaler Vollzugsdienst, gemeindliche

Vollzugsbedienstete. Von Land zu Land, von Kommune zu

Kommune werden die Kolleginnen und Kollegen anders ge-

nannt. Bürgerinnen und Bürger verwenden oft sogar noch

den Begriff „Feldschützer“, um deutlich zu machen, dass die

Bediensteten der Stadt eben keine Polizisten sind – obwohl

sie auf den ersten Blick meist ähnlich uniformiert sind.

So unterschiedlich die Kolleginnen und Kollegen ge-

nannt werden, so unterschiedlich sind ihre Aufgaben. Kein

Wunder, denn jede Kommune entscheidet, ob sie einen sol-

chen Dienst aufbaut. Und wenn ja, welche Aufgaben die-

sem Dienst zukommen sollen.

Und so sind die Kolleginnen und Kollegen zwar alle in

Uniform unterwegs, die sich meist nur im Wappen auf der

Brust oder am Oberarm von der regulären Polizeiuniform

unterscheidet.

Unterschiedlich ist auch die Ausstattung: Bei den einen

hängt der Schlagstock am Gürtel, andere tragen Schlagstock

und Pfefferspray mit sich, wieder andere sind bewaffnet.

Und die Aufgabenkataloge? Je größer die Stadt, desto mehr

Beschäftigte zählen die jeweiligen Ordnungsdienste, desto

größer sind aber auch die Aufgabenkataloge. Und: Die Poli-

zei hat nichts dagegen, Aufgaben abzugeben – wie Be-

schwerden über Lärm belästigung, Begleitung bei Abschie-

bungen, nächtliche Parkstreifen.

Kein Wunder, dass die Beschäftigten der kommunalen

Ordnungsdienste solche Tendenzen meist kritisch sehen.

Denn mehr Aufgaben haben nicht immer mehr Personal zu

Folge. Gleichzeitig bedeuten Spät- oder Nachtdienste immer

auch eine Ausweitung der Schichtdienste.

Stress nimmt zu

Trotz aller Unterschiede in den Aufgaben, trotz aller Unter-

schiede in der Ausstattung, es sind immer wieder die glei-

chen Themen, die die Beschäftigten der kommunalen Ord-

nungsdienste umtreiben: Arbeitsverdichtung, Aus- und Fort-

bildung, Gesundheitsschutz und die Bezahlung.

Dass der Stress zunimmt, hat unterschiedliche Gründe.

Einerseits bekommen auch die kommunalen Ordnungs -

dienste die Finanzmisere der Kommunen zu spüren. Ande-

rerseits klagen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Mehr Anerkennung und mehr Geld Beschäftigte der kommunalen Ordnungsdienste machen sich für qualifiziertes Berufsbild stark

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Renaissance der Stadtpolizei

Teilweise waren die Stadtpolizeien in Deutschland erst

nach 1945 entstanden. Die Vorgaben dazu gaben die

westlichen Besatzungsmächte. In der DDR gab es keine

kommunale Polizei. Doch schon in den 1960er und 1970er

Jahren wurden die Stadtpolizeien verstaatlicht und in die

Landespolizei eingegliedert. In der Folge entstanden kom-

munale Ordnungsdienste mit unterschiedlichem Aufga-

benspektrum wie die Kontrolle vor allem des ruhenden,

aber auch des fahrenden innerstädtischen Verkehrs.

In den vergangenen Jahren entwickelte sich zum Bei-

spiel in Hessen und Nordrhein-Westfalen eine Diskussion,

die Bezeichnung Stadtpolizei wieder einzuführen. Dies ge-

schah vor dem Hintergrund, den Ordnungsämtern zu mehr

Autorität zu verhelfen und eine geeignete gemeinsame Be-

zeichnung für den Außendienst der Behörden einzuführen.

Zudem nehmen die kommunalen Ordnungsbehörden im-

mer mehr polizeiliche Aufgaben wahr.

In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des

Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeam-

ten. Der Gemeindevollzugsdienst ist jedoch keine

Stadt polizei im eigentlichen Sinne. Seine Funktionen be-

schränken sich auf Aufgaben, die der Ortspolizeibehörde

unmittelbar übertragen sind. Manche Ordnungsämter füh-

ren daher die Bezeichnung Ordnungspolizei.

In Bremerhaven gibt es eine Ortspolizeibehörde als Teil

der Landespolizei von Bremen. Sie gehört zur Bremer Poli-

zei, untersteht jedoch zum Teil dem dortigen Magistrat.

In der Öffentlichkeit und gegenüber dem Innenministeri-

um wird diese von der Bremer Polizei repräsentiert. Die

Ortspolizeibehörde hat einen eigenen Führungsstab und ist

Bei einer

Fachtagung

diskutierten

Beschäftigte des

kommunalen

Ordnungs -

dienstes über

die Not wendig -

keit von mehr

Qualifikation

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kommunalen Ordnungsdienste darüber, dass die Bürgerin-

nen und Bürger auch ihnen gegenüber immer aggressiver

reagieren. Oder wie ein Kollege ausdrückte: „Die Bürgerin-

nen und Bürger werden nicht freundlicher.“

So unterschiedlich der Aufgabenkatalog, so unterschied-

lich die Einarbeitung in den Beruf. Denn die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes kom-

men nur selten aus einer Polizeilaufbahn. Meist sind kommu-

nale Vollzugsbeamte Quereinsteiger. In der Regel verlangen

die Kommunen von den Bewerbern für den Ordnungsdienst

eine abgeschlossene Berufsausbildung. So sind frühere Hand-

werker unter den Bediensteten, aber auch Kaufleute oder

Erzieherinnen und Erzieher. Die Beschäftigten pochen auf ein

qualifiziertes Berufsbild. Es geht nicht um eine Ausbildung.

Vielmehr pochen sie darauf, dass verbind liche Standards bei

der Fortbildung gelten sollen, eine verbindliche Anzahl von

Stunden, verbindliche Inhalte zum Beispiel Kommunalrecht.

Und sie wollen ein einheit liches Erscheinungsbild und Min-

deststandards bei der Ausstattung.

Was sie vor allem wurmt: Die Eingruppierung ist von

Kommune zu Kommune unterschiedlich. Deshalb pochen

die Kolleginnen und Kollegen auf mehr Anerkennung inner-

halb der Kommunalverwaltung und gegenüber den Bürge-

rinnen und Bürgern. Sie hoffen, dass bei einer größeren

Wertschätzung ihres Berufes auch die Bezahlung steigt.

Zudem dringen die Beschäftigten des Ordnungsdienstes

darauf, dass sie bessere Aufstiegsmöglichkeiten bekommen.

Derzeit sind diese Aufstiegsmöglichkeiten Mangelware.

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in Schutz-, Kriminal- und Verwaltungspolizei gegliedert. Da-

bei entspricht letztere dem Ordnungsamt der Gemeinden

der Flächenländer und ist somit Teil der Stadtverwaltung

und nimmt daher Aufgaben im Sinne einer Stadtpolizei

wahr. In Bremerhaven gibt es vier Polizeireviere. Außerdem

unterhält die Ortspolizeibehörde Bremerhaven eine eigene

Verkehrspolizei mit eigenen Sonderfahrzeugen und ein Kri-

minalmuseum.

Nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenab-

wehrgesetzes dürfen sich Gemeindebedienstete „Ord-

nungspolizeibeamter“ nennen. Als Bezeichnung der Be-

hörde wurde daher „Ordnungspolizei“ für das Ordnungs-

amt eingeführt; viele Gemeinden änderten daraufhin die

Fahrzeugaufschriften und Ärmelabzeichen der Uniformen.

Besonders in Frankfurt am Main und Darmstadt kam es

jedoch zu Protesten gegen die Umbenennung, da der Be-

griff „Ordnungspolizei“ während des Nationalsozialismus

verwendet wurde. Daraufhin wurde in Darmstadt für die-

sen Bereich der Begriff Kommunalpolizei gewählt, in Frank-

furt am Main und Offenbach in Stadtpolizei geändert. Gie-

ßen, Fulda und Kassel und alle andere Gemeinden in Hes-

sen verwenden weiter den Begriff „Ordnungspolizei“. Viele

Kommunen haben zwischenzeitlich andere Bezeichnungen

gewählt, wie zum Beispiel „Ordnungsbehörde“ oder „All-

gemeine Ordnungsbehörde“.

In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls über die Be-

zeichnung „Stadtpolizei“ nachgedacht, da viele Gemein-

den bereits uniformiert Vollzugsaufgaben aus ihrem Be-

reich wahrnehmen. Oft wird dieser Außendienst „Kommu-

naler Ordnungsdienst“ genannt. Die entsprechende Geset-

zesvorschrift ist noch nicht geändert. Deswegen wird wei-

terhin die alte Bezeichnung verwendet.

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Ob Karlsruhe, Heilbronn, Esslingen oder Ludwigsburg –

immer mehr Städte in Baden-Württemberg machen es Stutt-

gart nach und gründen einen kommunalen Ordnungsdienst.

Und je mehr Ordnungsdienste ins Leben gerufen werden,

desto lauter werden die Stimmen, die die teilweise magere

Einarbeitung der Kolleginnen und Kollegen dieser Ord-

nungsdienste kritisieren. Am lautesten bemängeln die Be-

schäftigten selbst die Aus- und Fortbildungssituation. Des-

halb hat ver.di-Baden-Württemberg eine Initiative gestartet

und die Städte angeschrieben, die einen kommunalen Ord-

nungsdienst gegründet haben oder erwägen, einen solchen

Dienst ins Leben zu rufen. ver.di pocht auf eine umfassende

Ausbildung der Bediensteten und dringt deshalb darauf,

dass die Kommunen hier aktiv werden.

Der Grund für die ver.di-Initiative liegt auf der Hand: Die

Bediensteten haben ein umfangreiches Aufgabenspektrum,

das von der Überwachung des ruhenden und fließenden

Verkehrs, über das Meldewesen, Marktwesen, Feldschutz,

Veterinärswesen reicht. Doch damit noch nicht genug: Sie

sind auch zuständig für den Schutz der Grünanlagen sowie

den Schutz der Sonn- und Feiertage. Den Bediensteten der

Ordnungsämter obliegt der Jugend- und Gesundheitsschutz,

das Sammlungswesen, sie sind zuständig, wenn die Bevöl-

kerung belästigt wird und sie können Platzverweise erteilen.

Mit Zustimmung des Regierungspräsidiums kann die Orts -

polizeibehörde zudem dem Gemeindevollzugsdienst weitere

Aufgaben übertragen. Letztendlich sind die Angehörigen

des Gemeindevollzugsdienstes im Sinne des Polizeigesetzes

den Polizisten gleichgestellt. Doch sie haben nicht die Aus -

bildung der Polizei. Obwohl sie sich in zahlreichen Rechtsge-

Bloß keine Billigpolizei ver.di-Baden-Württemberg pocht auf eine umfassende Ausbildung der kommunalen Vollzugsbediensteten

„Wir bringen Bewegung rein“Ordnungsdienste in ver.di pochen auf qualifiziertes Berufsbild

2011 trafen sich die Kolleginnen und Kollegen aus den Ordnungsdiensten

erstmals auf ihrer Berufsfachtagung in Walsrode. Es bildete sich eine bundes-

weite Arbeitsgruppe Ordnungsdienste, die unter dem Dach der Fachgruppe

Allgemeine Kommunalverwaltung in ver.di arbeiten kann.

ver.di-Mitglieder in Baden-Württemberg waren auf regionaler Ebene die ers -

ten, die einen Arbeitskreis „Kommunaler Vollzugsdienst“ gründeten. Die Kol-

leginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen und in Bayern haben es ihnen

gleichgetan. Mit diesen Arbeitskreisen wollen die Beschäftigten der Ord-

nungsdienste ihren Anliegen den nötigen Nachdruck verleihen. Die Arbeits-

gruppe Ordnungsdienste beschäftigt sich mit fünf Hauptthemen: Aus- und

Fortbildung, Ausstattung, Bezahlung, Anerkennung und Wertschätzung so-

wie Gesundheitsschutz.

Der Arbeitskreis in Baden-Württemberg pocht gegenüber der Politik nicht nur

auf ein qualifiziertes Berufsbild und verbindliche Fortbildungsregelungen,

sondern auch auf ein einheitliches Erscheinungsbild und Mindeststandards in

der Ausstattung. Zudem dringen die Kolleginnen und Kollegen darauf, dass

die Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes einheitlich und ange-

messen bezahlt werden, dass die Belastungen reduziert und der Schutz der

Beschäftigten erhöht wird – und dass Vollzugsbedienstete innerhalb der Ver-

waltung und von den Bürgerinnen und Bürgern mehr wertgeschätzt und

anerkannt werden.

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bieten auskennen müssen, obwohl sie in die Grundrechte

der Bürgerinnen und Bürger eingreifen können, obwohl sie

teilweise gar Schusswaffen tragen, brauchen sie keine förm-

liche Ausbildung.

Für ver.di-Baden-Württemberg ist es ein „bedenklicher

Zustand, dass Angehörige des Gemeindevollzugsdienstes,

die die Stellung des Polizeibeamten im Sinne des Polizeigeset-

zes einnehmen, ihre Aufgaben ohne ausreichende Ausbil-

dungs- und Trainingsmaßnahmen ausüben müssen“. Selbst

von Tagesmüttern verlangt der Gesetzgeber eine Qualifizie-

rung von mindestens 160 Stunden, argumentiert die Ge-

werkschaft. Angehörige des Gemeindevollzugsdienstes aber

müssen überhaupt keine formale Ausbildung vorweisen. Eine

minimale Ausbildung von zwei Wochen sei keine Seltenheit.

Viele Kommunen, die bereits einen Ordnungsdienst ins

Leben gerufen haben oder darüber nachdenken, dies zu tun,

haben sich gegenüber ver.di für eine einheitliche Ausbildung

und Qualifizierungsangebote ausgesprochen. Der Städtetag

Baden-Württemberg verweist darauf, dass im Rahmen der

kommunalen Selbstverwaltung die Kommunen selbst ent-

scheiden müssen, wie die Ausbildung des Gemeindevoll-

zugsdienstes vor Ort ausgestaltet ist. Dennoch will der Städ-

tetag die Anregung ver.dis aufnehmen und das Thema in

den entsprechenden Gremien beraten. ver.di-Baden-Würt-

temberg will auf jeden Fall nicht locker lassen. Denn Thomas

Schwarz vom Fachbereich Gemeinden des Landesbezirks

Baden-Württemberg weiß: „Viele Kommunen möchten eine

fundierte Ausbildung für die Bediensteten ihrer Ordnungs-

ämter, sie sehen sich aber damit überfordert.“

Eckpunkte zur Ausbildung des gemeindlichen Vollzugsdienstes

Ausbildungsvoraussetzungen:Mittlere Reife oder eine dreijährige Berufsausbildung.

Vorbemerkung: Die Ausbildung soll modular und fächerübergreifend anhand von Leitthemen erfolgen. Basis für alle GVD ist der Grundlehrgang. Dieser steht am Anfangeines Beschäftigungsverhältnisses. Der Grundlehrgang und der Aufbaulehrgang schlie-ßen mit einer Prüfung ab.Kernbestandteil ist ferner eine Verwaltungsausbildung, die Kernelemente der Angestell-tenprüfung 1 im Verwaltungsdienst gemäß Anlage 3 zum BAT enthält. Diese werden imGrundkurs und im Aufbaukurs vermittelt. Eine vollständige Ausbildung im Verwaltungs-dienst mit Abschluss der Angestelltenprüfung 1 im Verwaltungsdienst nach Abschlussdes Aufbaulehrgangs ist wünschenswert und sollte ermöglicht werden, da sich dadurchadäquate Beschäftigungsperspektiven außerhalb des Außendienstes ergeben.

Grundlehrgang: Sieben Wochen

Modul StreifengangBausteine:l Informationssammlung und -bewertungl Polizeirechtliche Personenfeststellungl Grundsätze der Eigensicherungl Gewahrsaml Durchsuchung von Personen und Sachenl Platzverweisl Betreten und Durchsuchungl Anwendung von Zwangsmittelnl Bewältigung belastender EreignisseIm Modul enthalten sind die rechtlichen Grundlagen des Handelns, Verhaltens- und Gesprächstraining, Grundbegriffe der Psychologie und ihre Anwendung, Abwehr- undZugriffstraining.

Modul VerkehrBausteine:l Überwachung des ruhenden Verkehrsl Überwachung des fließenden Verkehrs

Modul GewerberechtBausteine:l Reisegewerbel Gaststättenl Glücksspiel

Modul Umwelt, Natur- und ImmissionsschutzBausteine:l Abfalll Feld, Flur und Gewässerl Veterinärwesen

Modul Waffenrecht

Modul Jugendschutz

Modul Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Modul Verwaltungsrecht I (mind. 40 Std.)

Praktikum: Vier Wochen. In allen Modulen unter Begleitung eines Ausbilders. Selbständige Übernahme einfacher Fälle.

Aufbaulehrgang: Vier Wochen.Bausteine:l Verwaltungsrecht IIl Einsatztaktik und -technikenl Führungl Datenerhebung und DatenschutzDie praktische Ausbildung kann ganz oder teilweise auch bei einer anderen Gemeindedurchgeführt werden.

Ausbildungsstätten:l Polizeischulenl Verwaltungsschulenl Gemeinde und Partnergemeinden

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Für die Verantwortlichen in Duisburg war von Anfang an

klar: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen

Ordnungsdienstes müssen qualifiziert werden – im Interesse

der Stadt und im Interesse der Beschäftigten des Ordnungs-

dienstes. Deshalb wurde schon früh ein Konzept zur Quali -

fizierung erarbeitet und umgesetzt.

„Die Kolleginnen und Kollegen müssen professionell vor-

gehen“, sagt Helmut Peitz, Leiter der Abteilung Ordnungs-

dienste beim Ordnungsamt Duisburg. Weil sie auf ihren

Streifen im Blickpunkt der Bevölkerung stehen. Und weil sie

die Augen der Stadtverwaltung sind: die Kolleginnen und

Kollegen des städtischen Ordnungsdienstes ahnden nicht

nur Ordnungswidrigkeiten. Sie greifen auch ein, um Schä-

den für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Die Frauen

und Männer müssen deshalb während der Streifen korrekt,

aber auch durchsetzungsstark auftreten. Und sie müssen

rechtlich auf sicherem Boden stehen.

In der Regel aber kommen die Beschäftigten des kom-

munalen Ordnungsdienstes aus allen möglichen Berufen,

selten sind Verwaltungskräfte oder Polizisten dabei.

Zu mindest beim Start des städtischen Vollzugsdienstes Duis-

burg zeigte sich diese Situation. Deshalb wurde gezielt nach-

gebessert, sagt Peitz: Zunächst wurden Stellen, die neu be-

setzt werden mussten, ver-

waltungsintern ausge-

schrieben. Die freien Stel-

len wurden nur mit Ver-

waltungsfachangestellten

besetzt. Oder aber es

wurden Bürokaufleute

eingestellt, die sich dazu

verpflichteten, den Ver-

waltungslehrgang I zu

besuchen. Im zweiten

Schritt wurden „Alt -

mitarbeiter“ in so genann-

ten Grund seminaren nach-

geschult. Außerdem wurden jährliche Wiederholungssemi-

nare Pflicht. In Schritt vier wurde das Systemtraining KoKo

(Kompensa tions- und Kontrolltechniken) eingeführt.

Alle Seminare werden nach Angaben von Peitz vom

stadtinternen Fortbildungsinstitut vorbereitet und organisiert,

als Referenten fungieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

des Ordnungsamtes und der Duisburger Polizei. Inhaltlich be-

schäftigten sich die Seminare mit den rechtlichen Grundlagen

des Außendienstes, mit den Begriffen der öffentlichen Sicher-

Duisburg

Sicherheit heißt Qualifizierung Duisburg setzt auf systematische und umfangreiche Aus- und Weiterbildung

Helmut Peitz

Ina Lapschies, Personalrätin Stadt Duisburg

Gut organisiert – aber Probleme wegen der Haushaltskrise

„Die Stimmung unter den Kolleginnen und Kollegen des kommunalen Ordnungsdienstes

in Duisburg ist sehr gut. Das hat einen guten Grund: Die Stadt bemüht sich um eine gute

Qualifikation. Es wurde ein Konzept für die Weiterbildung erarbeitet und das wird umge-

setzt. Außerdem wird großen Wert auf die permanente Weiterbildung gelegt. Das kommt

bei den Beschäftigten gut an. Natürlich kann man immer was verbessern. So wird dafür

plädiert, dass das Sportprogramm ausgeweitet wird, mit dem sich die Bediensteten fit

halten.

Der Duisburger Städtische Außendienst – so heißt der Ordnungsdienst hier – soll vor allem

durch Präsenz in der Innenstadt das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erhöhen.

Vor allem in der Einkaufsstraße sind die Beschäftigten unterwegs, in der Regel zusammen mit

der Polizei. Sie sollen Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sein und mit ihren Streifen dafür sorgen, dass Ord-

nungswidrigkeiten erst gar nicht passieren. Bezahlt werden die Kolleginnen und Kollegen des Städtischen Außendienstes

nach Entgeltgruppe 8. Dass es kaum Aufstiegsmöglichkeiten gibt, wird allgemein bedauert.

Wenn ältere Kolleginnen und Kollegen den Streifendienst nicht mehr machen können, wird nach einer individuellen

Lösung gesucht. Bisher wurde auch immer was gefunden.

Was die Beschäftigten umtreibt, ist die stetig steigende Arbeitsverdichtung. Als Folge der knappen kommunalen Kassen,

werden Stellen immer erst mit zeitlicher Verzögerung besetzt. Doch das ist nicht alles: Derzeit hat die Stadt auch Schwie-

rigkeiten, geeignete Bewerber für freie Stellen beim Ordnungsamt zu finden – und das heißt: Die Arbeit muss auf die vor-

handenen Beschäftigten verteilt werden, der Stress steigt. Der Personalmangel beim Ordnungsamt hat auch zur Folge,

dass die Polizei in der Innenstadt alleine Streife geht.“

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heit und Ordnung. Sie grenzen die Arbeit des Ordnungs -

dienstes vom dem der Polizei ab und informieren über Stan-

dardmaßnahmen wie Platzverweis, Sicherstellung sowie die

Durchsuchung von Personen und Sachen. Dass es in den Se-

minaren auch darum geht, welchen Zwang die Bediensteten

anwenden dürfen, wann und wie sie die Bürgerinnen und

Bürger festhalten können, versteht sich von selbst.

In den Wiederholungsseminaren geht es vor allem um

Konfliktbewältigung und deeskalierendes Verhalten, um Ein-

satzcoaching und Qualitätssicherung, um Erste Hilfe und

darum, wann und wie das Pfefferspray angewendet werden

darf, das zur Ausstattung der Frauen und Männer gehört.

Alle Qualifizierungen wurden in einem Lehrgang für den

kommunalen Ordnungsdienst gebündelt.

Peitz ist zufrieden mit dem Programm: Die Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeiter seien rundum sicherer geworden – im

Auftreten und im Wissen um den rechtlichen Hintergrund.

Für die Stadt ist das erfreulich, denn die Bürgerinnen und

Bürger wollen nicht nur gesagt bekommen, dass ein Ver -

halten eine Ordnungswidrigkeit ist, sie wollen auch wissen,

warum das so ist. Auch die Personalvertretung ist mit der

Qualifizierung zufrieden. Einen kleinen Punkt gibt es zu be-

anstanden: Bisher ist das Training zur sportlichen Fitness alle

zwei Wochen Pflicht. Besser wäre ein wöchent liches Trai-

ning, meint der Personalrat.

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Angela Hertel vom Personalrat Ordnungsamt/Straßenver-

kehrsamt der Stadt Frankfurt/Main spricht es aus: „Die Poli-

zei versucht, ungeliebte Aufgaben an die Stadtpolizei zu de-

legieren.“ Oder anders ausgedrückt: „Die Polizei missbraucht

uns für Aufgaben, die sie selbst nicht machen will.“ Alles

rund um die Lärmbelästigung zum Beispiel. Kein Wunder,

dass die Skepsis inzwischen groß ist, wenn mal wieder publik

wird, dass die Polizei damit liebäugelt, weitere Aufgaben an

die Frankfurter Stadtpolizeien zu übertragen.

In Frankfurt nennt sich der kommunale Ordnungsdienst

inzwischen wieder „Stadtpolizei“. Auch durch diesen Namen

wird deutlich, dass der kommunale Ordnungsdienst mit

reichlich Aufgaben und Befugnissen ausgestattet ist. Das

war nicht immer so. Nach 1945 hieß er Feldschutz und Er-

mittlungsdienst. Drei Kollegen waren in jedem Polizeirevier

tätig. So ist es zu erklären, dass dieser Dienst, der mehr Hel-

fershelfer der Polizei als eigenständige Behörde war, damals

schon bald in die Landespolizei eingegliedert wurde, ebenso

wie das Straßenverkehrsamt.

1998 griff dann die Politik ein: Feldschutz und Verkehrs-

überwachung werden zusammengelegt, daraus wurde dann

der Sicherheits- und Ordnungsdienst. Bis zu diesem Zeit-

punkt waren diese Aufgaben organisatorisch strikt vonein-

ander getrennt.

Schon früh kamen auch die ersten Leiharbeitnehmer ins

Spiel. Ihre Anzahl wurde je nach politischem Kalkül rauf oder

runter gefahren. Ihr Tätigkeitsbereich ist allerdings sehr ein-

geschränkt und bezieht sich hauptsächlich auf die Über -

wachung des ruhenden Verkehrs. Leider ist der Zustand der

Beschäftigung von Leiharbeitnehmern bis heute geblieben.

Lieber würden wir diese Kollegen als „unser eigenes“ Perso-

nal begrüßen.

2000 wechselt die Regierung in Hessen. Die nun regie-

rende CDU entdeckt den Sicherheits- und Ordnungsdienst.

Frankfurt

Damit sich die Bürgerinnenund Bürger sicherer fühlen Frankfurts Stadtpolizei zeigt Präsenz – Kooperation mit der Landespolizei

Uwe Lomp, Düsseldorf

Politik beeinflusst die Arbeit des Ordnungsdienstes

„Zurzeit arbeiten die 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungs -

dienstes in drei Schichten. Es wird eine Dienstzeit von 7 bis 1.30 Uhr abgedeckt. Die Früh-

schicht unterliegt der normalen städtischen Dienstzeitregelung mit Nutzung der Gleitzeit,

montags bis freitags von 7 bis 15.40 Uhr. Der nachfolgende Tagdienst 10 bis 18.30 Uhr und

der Spätdienst 17 bis 1.30 Uhr, werden mittels eines Funktionsplans ohne flexible Dienstzei-

ten durchgeführt. Die Funktionspläne gelten von Montag bis Sonntag – 365 Tage im Jahr.

Die Dienstplangestaltung erfolgt drei Monate im Voraus. Die Erstellung der Funktionspläne

geschieht im gegenseitigen Einvernehmen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Arbeitszeiten werden elektronisch erfasst. Weiterhin sind die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter für die Einhaltung der Gesamtarbeitszeit selbst verantwortlich. Die geleistete

Mehrarbeit, vornehmlich am Wochenende, kann in Freizeit oder finanziell abgegolten werden. Diese flexible Gestal-

tungsmöglichkeiten und der eigenverantwortliche Umgang mit der Arbeitszeit/Lebenszeit der Mitarbeiterinnen und Mit -

arbeiter ist ein starkes Motivationsmittel, was über die finanziellen fetten Jahre der Kommune gewachsen ist.

Nun sind die fetten Jahre vorbei und auch bei uns muss gespart werden. Die Überstunden müssen weg. Das traf alle

Ämter. Die Kolleginnen und Kollegen sind nicht begeistert, denn die Dienstplanoptimierung setzt die Leute auf Grundge-

halt und nimmt ihnen jede Möglichkeit der Flexibilisierung. Die Dienstpläne sollen nur noch nach Bedarf erstellt und ge-

plant werden. Der Arbeitgeber gab den Hinweis auf sein Direktionsrecht an, möchte aber hier eine Regelung im gegen-

seitigen Einvernehmen mit den Mitarbeitern und dem Personalrat finden. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die

sich schon dreimal ohne konkrete Ergebnisse traf. Zudem erleben wir, dass Stellen nicht mehr besetzt werden. Die Hunde-

führergruppe ist langsam am Auslaufen. Diese Situation hat auch politische Gründe: Der frühere Bürgermeister setzte auf

Recht und Ordnung, jetzt geht es einen Schritt zurück. Insofern wird bei der Stellenbesetzung auch unsere Abhängigkeit

von der Politik deutlich. Wobei derzeit für uns nicht deutlich ist, wohin der politische Kurs den kommunalen Ordnungs-

dienst führt.“

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Der Hintergrund: Umfragen hatten ergeben, dass die Bevöl-

kerung in Frankfurt sich im öffentlichen Raum nicht sicher

fühle. Daraufhin startete die Politik die Sicherheitsoffensive

SIAM 2000. Sie sah eine stärkere Präsenz der Ordnungskräf-

te im Bereich der Innenstadt vor, die telefonische Erreichbar-

keit für die Bürger „Rund um die Uhr“, und zum 1. Septem-

ber 2000 die Einführung des Nachtdienstes. Auch eine Hun-

destaffel und eine Motorradstaffel wurden aufgebaut. 2006

wurde die Verkehrsüberwachung aus dem Verbund heraus-

gelöst und in einer eigenen Abteilung in das Straßenver-

kehrsamt eingegliedert. Seit 2007 nennen sich die Bediens -

teten beider Ämter wieder „Stadtpolizei“.

Montag bis Sonntag, Streifendienste rund um die Uhr

und damit Wechselschichten (nicht bei allen) sind bei der

Stadtpolizei Frankfurt am Main (Feldschutz) seit dem Jahr

2000 Alltag. Die Hauptaufgabe: Präsenz und damit Präven -

tion im gesamten Stadtgebiet, aber vorzugsweise in der

Innenstadt und im Bahnhofsgebiet. Mit der Polizei besteht

eine Sicherheitspartnerschaft, die sich auf die Gefahrenab-

wehr im öffentlichen Raum, Einsatzlagen (Veranstaltungen),

Platzverweise, Betteln und Drogenkonsum bezieht. Die

Stadtpolizeien sind außerdem den Wünschen der politischen

Verantwortlichen in hohem Maße unterlegen. Je nach politi-

scher Mehrheit wechseln die Aufgabengebiete stetig. Nicht

immer sind die politischen Vorgaben zeitlich, sachlich und

personell zu vereinbaren.

Die Stadtpolizei Frankfurt hat bei ihren Streifen in der

Stadt nicht nur Handschellen, Pfefferspray und Schlagstöcke

dabei, sondern auch Schusswaffen. Allerdings dürfen die

Waffen nur zum Eigenschutz, Notwehr oder Nothilfe einge-

setzt werden. Es versteht sich von selbst, dass die Bedienste-

ten der Stadtpolizei im Waffengebrauch ausgebildet sind

und regelmäßig fortgebildet werden.

Apropos Ausbildung: Die Stadt Frankfurt schickt ihre neu

eingestellten Bediensteten der Stadtpolizei acht Monate

lang zur Schulung. Recht steht dabei ebenso auf dem Aus -

bildungsplan wie Deeskalation und Selbstschutz. Zur Aus -

bildung werden die Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten in

spe nicht nur in die Räume der hessischen Polizeischule ge-

schickt, Ausbilder sind auch Polizeibeamte. Einen großen Teil

der Ausbildung deckt aber das Amt durch seine Fachleute

selbst ab. Die Ausbilder im Bereich Waffentraining u. v. m.

haben ihre Ausbildung durch die Polizei erfahren und bilden

sich regelmäßig weiter. Ihre Motivation und Qualifikation

kann jeder Beschäftigte z.B. beim Einsatztraining selbst er -

leben.

Und dennoch haben wir den Eindruck, dass die Landes-

polizei versucht, ihre unliebsamen Aufgaben auf die Stadt -

polizei zu übertragen. Das kommt bei allen Kolleginnen und

Kollegen des Ordnungsdienstes nicht gut an. Unter anderem

auch, weil die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungs -

amtes den Eindruck haben, dass die Landespolizei von der

Kooperation mehr profitiert als die Stadtpolizei. Dies gilt

auch für die Stadtpolizei (Verkehr) welche auch landes -

polizeiliche Aufgaben übernommen haben, beispielsweise

Verkehrsregelung bei Ampelausfall.

Was den Kolleginnen und Kollegen der Stadtpolizei noch

am Herzen liegt: Regelungen für zum Beispiel die älteren

Beschäftigten, die mit dem Schichtdienst oder dem Außen-

dienst nicht mehr klarkommen. Doch ein solches Konzept

gibt es nicht, bedauert Personalrätin Angela Hertel: „Bisher

wird am Einzelfall herumgedoktert.“ Und sie meint: „Wenn

der Beschäftigte partout nicht mehr auf Streife gehen kann,

wird eine Lösung gesucht – manchmal in aller Eile, nicht im-

mer zur vollen Zufriedenheit der Beteiligten.“

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In den Parks Stuttgarts gehört der Städtische Vollzugsdienst

wie selbstverständlich dazu. Präsenz ist das große Stichwort.

Deshalb gehen die Frauen und Männer des Städtischen Voll-

zugsdienstes in der Innenstadt Streife – speziell an Kriminali-

tätsschwerpunkten. Um Präsenz geht es auch im Park. Prä-

senz des Städtischen Vollzugsdienstes soll dazu beitragen,

dass Besucher der Parks ihren Müll wieder mit nach Hause

nehmen oder zumindest in die Abfalleimer werfen; dass die

Griller auch tatsächlich nur an den ausgewiesenen Grillstel-

len ihre Würste und Steaks braten. Die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter überprüfen, ob die Spielgeräte auf den Spielplät-

zen sicher sind und achten darauf, dass die Hunde auch an-

geleint sind.

Doch das ist nicht alles, für das der Städtische Vollzugs-

dienst in Stuttgart zuständig ist: Kontrolle der Gewerbege-

nehmigungen, Kontrolle des ruhenden Verkehrs gehören

ebenso zum Aufgabenspektrum wie dafür zu sorgen, dass

auf den Straßen nur der bettelt, der auch betteln darf, nur

der einen Infostand aufstellt, der den auch beantragt und

genehmigt bekommen hat.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen

Vollzugsdienstes in Stuttgart sehen auf den ersten Blick wie

Polizisten aus. Man muss schon genau hinsehen. Erst dann

sticht das Wappen ins Auge, das die Kolleginnen und Kolle-

gen als Städtische Vollzugsbedienstete ausweist. Sie sind

ausgestattet wie die Polizei, tragen Waffen, haben neben

Dienstautos auch Dienstfahrräder und Funkgeräte. Dass sie

ausgestattet sind wie Polizisten hat einen guten Grund: Sie

nehmen polizeiliche Aufgaben wahr – allerdings nur die, bei

denen der Gesetzgeber diese Möglichkeit eingeräumt hat,

die dann die Ortspolizeibehörde auf den Städtischen Voll-

zugsdienst übertrug und denen das Regierungspräsidium als

Rechtsaufsichtsbehörde zustimmte.

Aber es können noch weitere Aufgaben dazukommen

und sind in Stuttgart auch dem Vollzugsdienst übertragen

worden, wie Dorothea Koller, Leiterin des Amtes für öffent -

liche Ordnung in Stuttgart, bei einer ver.di-Veranstaltung

erklärt: Tiernotdienst, Zwangsstilllegung von Autos und

Lastwagen sowie der Forstschutz. Der städtische Ordnungs-

dienst ist mit dabei, wenn Gerichtsvollzieher eine Zwangs-

räumung durchsetzen müssen.

„Wir sind ein Schätzkästchen für die Kommunen“, glaubt

Dorothea Koller, die Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung

in Stuttgart. Und sie fügt hinzu: „Wir müssen aber gehegt und

gepflegt werden.“ Denn für die Bürgerinnen und Bürger steht

der Vollzugsdienst auch für eine sichere Stadt. Umso bedauer-

licher ist es, dass sich der Städ tische Vollzugsdienst in Stuttgart

immer im Spagat zwischen öffentlichem Wunschkonzert und

Realität sieht. Beispiel Kleinmüll. Das Relikt einer lauen Som-

mernacht sind Berge von Müll in den Parks der Innenstadt. Ein

Umstand, der in der Bevölkerung regelmäßig hohe Wellen

schlägt – schon gar, weil die Müllabfuhr beim Einsammeln der

Relikte nicht nachkommt. Schnell ist dann die Forderung auf

dem Tisch, der kommunale Ordnungsdienst müsse präsenter

sein. Doch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ord-

nungsdienstes sind beim besten Willen nicht in der Lage, ne-

Stuttgart

Spagat zwischen Wunsch und Wirklichkeit Städtischer Vollzugsdienst – „das Schätzkästchen“ der Kommunen

Andreas Schneider, Heilbronn

Brauchen ein qualifiziertes Berufsbild

„Wir tragen die blaue Polizeiuniform, wir gehen in Problemgebiete – doch ein einheitliches

Berufsbild gibt es für uns nicht. Unsere Ausbildung besteht aus einer Weiterbildung, ohne

dass wir eine Prüfung ablegen. Gleichzeitig sind unsere Aufgaben von Stadt zu Stadt un-

terschiedlich. In manchen Bundesländern, in manchen Städten tragen Mitarbeiter des

kommunalen Vollzugsdienstes Waffen, manchmal gehört Pfefferspray zur Ausrüstung.

Dass es für unseren Beruf an Berufsstandards mangelt – das beklagen unsere Kolleginnen

und Kollegen immer wieder. Auch dass Vollzugsbedienstete von Stadt zu Stadt unter-

schiedlich eingruppiert sind und damit unterschiedlich bezahlt werden.

In Heilbronn startet der kommunale Vollzugsdienst morgens um 5.30 Uhr, um 2.30 Uhr ist Schluss. Wir haben erreicht,

dass seit Beginn 2012 bis zum 15. des Monats der Dienstplan für den Folgemonat steht. Davor waren die Dienstpläne im-

mer so spät vorgelegt worden, so dass eine Freizeitplanung unmöglich war. Insgesamt zählt die 120000-Einwohner-Stadt

Heilbronn 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzugsdienst.“

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ben jedem Parkbesucher zu stehen. „Man hat den Eindruck,

der Ordnungsdienst ist die Allzweckwaffe für alle möglichen

Delikte“, umschreibt Koller die Situation. Sie sieht Begehrlich-

keiten von Seiten der Politik und der Bürgerinnen und Bürger,

denen selbst der „engagierteste Vollzugsdienst nicht gerecht

werden kann“. Aktionismus aber, mit dem die Politik zeigen

will, dass sie auf die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger

eingeht, ändern an dem Problem meist wenig, haben aber viel

Stress für die Beschäftigten des städtischen Vollzugsdienstes

zur Folge.

Zudem versuche die Politik immer wieder Aufgaben

beim städtischen Vollzugsdienst zu platzieren – nach dem

Motto: „Das macht ihr bei euren Streifen so nebenbei.“ Wie

die Werbetafeln der Einzelhändler und die Zahl der Tische

und Stühle in der Außengastronomie. Denn sowohl Werbe-

tafeln als auch Tische und Stühle „wandern Jahr um Jahr mal

da hin, mal dorthin“, weiß Koller. Und es sind mehr auf den

Straßen als die Behörde genehmigte. Dennoch gehören die-

se Kontrollen ihrer Ansicht nach weniger unter die Fittiche

des Vollzugsdienstes als unter die Regie der Gaststätten- und

Gewerbebehörden.

Aus- und Weiterbildung essenziell

Dass die Aus-, Weiterbildung und ständige Fortbildung der

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugsdienstes das A

und O ist, steht für Koller außer Frage. Weil es um Professio-

nalität geht, weil die Bürgerinnen und Bürger Erklärungen

von den Mitarbeitern des Vollzugsdienstes erwarten, nicht

nur ein schlichtes: „Das ist eben so.“ Zudem müssen die Kol-

leginnen und Kollegen darin geschult werden, wie sie vor

Gericht auftreten müssen. Während die großen Städte oft

ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot vorweisen,

sind die entsprechenden Angebote in kleineren Kommunen

meist nur schmal. Auch im eigenen Interesse der Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeiter sind Zugriffstechniken und der Um-

gang mit Waffen für Koller ein Muss.

Koller bedauert, dass der Vollzugsdienst keinen Bewäh-

rungsaufstieg kennt. Die Folge: Für bestimmte Funktionen

wie den Dienstgruppenleiter gibt es nicht entsprechend

mehr Geld. Hinzu kommt: „Die Entwicklungsmöglichkeiten

außerhalb unseres Bereichs sind begrenzt“, stellt Koller fest.

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Johannes Maus, Münster

Viele Aufgaben – zu wenig Personal Der kommunale Ordnungsdienst wurde in Münster im Jahr 2000 aufgebaut. Seither ist der

Aufgabenkatalog stetig erweitert worden. Zu Beginn waren die Kolleginnen und Kollegen

durch Präsenz in der Innenstadt, deutlich durch ihre Uniform erkennbar, Ansprechpartner

für Jedermann. Hundekontrollen, wilde Abfallentsorgungen, Überprüfung von Sondernut-

zungserlaubnissen waren ebenfalls von Anfang an Kernaufgabe des Service- und Ord-

nungsdienstes.

Durch ständige Aufgabenerweiterung ist die Belastung für unsere Kolleginnen und Kol-

legen gestiegen. Erst wurden sämtliche Ermittlungsdienste dem Ordnungsdienst zuge-

schlagen. Dann hat sich die Polizei aus dem Bereich Lärmbelästigungen weitestgehend zu-

rückgezogen. In den Sommermonaten wurde zusätzlich der Nachtdienst eingeführt, mit

der Folge, dass auch die älteren Kolleginnen und Kollegen (ca. 55-60 Jahre alt) im Spät-Wochenende oder Nachtdienst in

Problemgebiete geschickt werden. Die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen Leben wird dadurch unmöglich ge-

macht. Das Familienleben leidet ebenfalls extrem. Da muss man sich fragen, ob dieser Beruf bis zum 67. Lebensjahr aus-

geübt werden kann.

Bemerkenswert ist: Die Zahl der Beschäftigten im kommunalen Ordnungsdienst wird nicht aufgestockt, mehr noch,

sie sinkt. Gleichzeitig bleiben einmal übernommene Aufgaben kleben. Wir fordern deshalb, dass die Politik – beziehungs-

weise die Stadtverwaltung –, wenn sie schon nicht mehr Personal genehmigt, zumindest die Aufgaben des kommunalen

Ordnungsdienstes überprüft. Bisher aber reagiert die Kommune nicht. Wir haben seinerzeit das Modell Düsseldorf über-

nommen mit der weitestgehend gleichen Aufgabenstellung aber gemessen an der Bevölkerung deutlich weniger Perso-

nal. Das große Aufgabenspektrum angesichts der geringen Zahl an Beschäftigten bringt diese hohe Belastung für den

Einzelnen mit. Diese Belastung ist den Beschäftigten auf Dauer nicht zumutbar.“

Christian Albers, Marl

Polizei will bei Lärmbelästigung den Ordnungsdiensteinschalten

„Unsere Aufgaben werden immer mehr, die Bürger nicht freundlicher – so könnte man

unsere Situation zusammenfassen. Das bedeutet: Die Belastung der Kolleginnen und Kollegen

steigt – die physische und die psychische. Der kommunale Ordnungsdienst der knapp

90000-Einwohner- Stadt Marl zählt 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir arbeiten im

Zwei-Schicht-Betrieb – wobei die Spätschicht um 22 Uhr endet. Und am Wochenende von

8 Uhr bis 14 Uhr.

Die Polizei kratzt beim Lärm. Sie will, dass weit öfter als bisher der kommunale Ord-

nungsdienst aufschlägt, wenn es mal wieder zu laut wird und die Nachbarn sich beschwe-

ren. Der Polizeileitung will, dass sich die Bereitschaftspolizei an den Ordnungsdienst wen-

den kann, wenn es um Lärmbelästigung geht. Die Kolleginnen und Kollegen aber sind von

dieser Idee nicht begeistert – auch, weil es einer enormen Aufgabenausweitung gleichkäme.

Hinzu kommt, dass damit auch an dem Zweischichtbetrieb gerüttelt wird – wenn nicht sofort, so doch früher oder später.

Dann sind wir schnell beim Nachteinsatz und bei vermutlich noch mehr Aufgaben. Wobei die Erfahrung zeigt, dass mehr

Aufgaben nicht mit entsprechend mehr Personal einhergehen. Kein Wunder, dass die Kolleginnen und Kollegen wenig be-

geistert von diesen Ideen sind.“

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Eigentlich ist Jacqueline Müller Kranken-

schwester. Als sie vor acht Jahren ihre

Ausbildung beendet hatte, bauten die Kli-

niken gerade Pflegepersonal ab. Bei der

Stadt aber wurden gerade Politessen ge-

sucht. Jacqueline bewirbt sich. Sie wird

genommen, erhält beim Studieninstitut

einen Drei-Monats-Lehrgang Verkehrs-

überwachung im ruhenden Verkehr und

wird nach dem Kriterium eingehender

Einarbeitung mit 30 Stunden in der EG3

beschäftigt. 1450 Euro brutto. Jacqueline

würde gern mehr aus ihrer Arbeit beim

Ordnungsdienst machen und sieht sich

hohen Hürden gegenüber.

Es ist noch nicht so lange her, dass die

Verkehrsüberwachung bei den Kommu-

nen ausgebaut wurde. Die Gründe dafür:

Zunächst gab es mit dem Ausbau des

städtischen Geschäftszentrums ein deutli-

ches Anwachsen des Verkehrs. Vor allem

viele auswärtige Shoppingbesucher fah-

ren oft mit dem Auto in die Zentren und

blockieren die wenigen Parkplätze der Anwohner. Schwer-

lastverkehr kommt hinzu. Obwohl die Anlieferung nach der

städtischen Ordnung bis 10 Uhr erfolgt sein sollte, gibt es

doch noch Anlieferungen, die zusätzlich die Straßen ver-

stopfen. Ein für die Stadt wichtiger Nebeneffekt sind hierbei

die Einnahmen über die Parkgebühren.

Die Politessen ordnen den ruhenden Verkehr. Kein Wun-

der, dass die Einsatzkräfte der Verkehrsüberwachung inner-

halb weniger Jahre oft deutlich verstärkt wurden – teilweise

um das Fünffache. Allerdings ohne, dass die Beschäftigten

Aufstiegsmöglichkeiten haben. Die ver.di-Kollegeninnen und

-Kollegen in der Verkehrsüberwachung fordern seit länge-

rem, dass es ein geordnetes Berufsbild mit klaren Aufstiegs-

perspektiven für ihren Berufsstand gibt. Dabei muss das, was

ihre Tätigkeit ist, in den Fokus rücken.

Bei vielen Kommunalpolitikern herrscht die Meinung vor,

Politessen spazierten doch nur durch die Gegend und notier-

ten Falschparker. Doch das Aufgabenfeld und die erforderli-

che Kompetenz gehen in den meisten Kommunen weit über

das Knöllchenverteilen hinaus. So müssen die Kolleginnen

und Kollegen der Verkehrsüberwachung sich im Verkehrs-

strafrecht auskennen, und – wenn Zufahrten und Rettungs-

wege blockiert sind – Autos abschleppen lassen.

Teilweise überschneiden sich die Aufgabenfelder auch

mit der Überwachung des fließenden Verkehrs. So kommt

es in Hessen vor, dass Politessen in die Geschwindigkeitskon-

trollen mit Radargeräten eingebunden sind. Oder beim Aus-

fall einer Ampelanlage den Verkehr regeln. Sie übernehmen

somit Aufgaben, für die eigentlich die Verkehrspolizei zu-

ständig ist.

ver.di fordert deshalb, dass die Tätigkeit der Kolleginnen

und Kollegen aufgewertet wird und dass sie ein spezifisches

Aus- und Fortbildungsprogramm er halten müssen, worin

sich die Vielfältigkeit in der Verkehrsüberwachung abbildet.

Die Fortbildung sollte hierbei mit der Perspektive verbunden

sein, über einen A1-Lehrgang eine Befähigung zu schaffen,

zum Beispiel die Teamleitung oder Aufgaben in der Leitstelle

zu übernehmen. Dies wäre auch wichtig, um vielleicht mal

den Beruf zu wechseln.

Was aber kann Jacqueline Müller für ihre Laufbahn tun?

Zunächst hat sie nach dem Tarifvertrag öffent licher Dienst

das Recht auf ein Qualifizierungsgespräch pro Jahr. Der Per-

sonalrat sollte mit der Dienststellenleitung über eine Dienst-

vereinbarung einen Verfahrensweg vereinbaren, wann und

wie diese Gespräche stattfinden sollten. Zu diesem Gespräch

mit der oder dem Vorgesetzten gehören eine Beschreibung

der Einsatzfelder und eine Analyse der Stärken und Schwä-

chen in der Arbeit. Daraus ergibt sich eine Verabredung für

den Besuch verschiedenster Fortbildungen. Dies ist ein ers -

ter, aber wichtiger, Schritt.

Mehr als nur Knöllchen schreiben Beschäftigte der kommunalen Verkehrsüberwachung brauchen Perspektiven

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Eine Kollegin der Verkehrsüberwachung schreibt in Castrop-

Rauxel einen Wagen auf, der auf einem Behindertenpark-

platz steht, ohne dass das Auto als Behindertenfahrzeug ge-

kennzeichnet ist. Die Fahrzeughalterin und ihr Begleiter

kommen gerade aus dem Getränkehandel. Unvermittelt gibt

der Mann der Politesse einen Kopfstoß. Folge: eine gebro-

chene Nase. Passanten konnten Schlimmeres verhindern,

denn der Täter wollte noch auf die am Boden liegende Kolle-

gin eintreten.

Immer häufiger werden Beschäftigte der Verkehrsüber-

wachung, aber auch im Vollzugsdienst des Ordnungsamtes,

Streifendienst darf nicht krank machen Gefährdungsbeurteilung im Außendienst kommunaler Ordnungsdienste

beschimpft und beleidigt. Selbst vor Angriffen schrecken

Autofahrer nicht zurück. Gleichgültig um was es geht – um

das Durchsetzen der Ruheordnung, des Alkoholverbots oder

eben das Aufspüren von Parksündern. Für die Kolleginnen

und Kollegen haben solche Erlebnisse oft erhebliche psychi-

sche Folgen.

Richtig ist: Kommunale Ordnungsdienste müssen in ein

kommunales Sicherheitskonzept eingebunden sein. Es gibt

aber auch die betriebliche Ebene – nämlich den betriebli-

chen Arbeits- und Gesundheitsschutz, mit dessen Hilfe ent-

scheidende Weichen gestellt werden können.

GDA-Checkliste der Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz

1. Mechanische Gefährdungen1.1 ungeschützt bewegte Maschinenteile1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen1.3 bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel1.4 unkontrolliert bewegte Teile1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken1.6 Absturz1.7 …1

2. Elektrische Gefährdungen2.1 Elektrischer Schlag2.2 Lichtbögen2.3 Elektrostatische Aufladungen2.4 …1

3. Gefahrstoffe3.1 Hautkontakt mit Gefahrstoffen (Feststoffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit)3.2 Einatmen von Gefahrstoffen (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube einschließlich Rauche)3.3 Verschlucken von Gefahrstoffen3.4 physikal.-chemische Gefährdungen (z. B. Brand und Explosionsgefährdungen,

unkontrollierte chemische Reaktionen)3.5 …1

4. Biologische Arbeitsstoffe4.1 Infektionsgefährdung durch pathogene Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Viren, Pilze)4.2 sensibilisierende und toxische Wirkungen von Mikroorganismen4.3 …1

5. Brand und Explosionsgefährdungen5.1 brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase5.2 explosionsfähige Atmosphäre5.3 Explosivstoffe5.4 …1

6. Thermische Gefährdungen6.1 heiße Medien/Oberflächen6.2 kalte Medien/Oberflächen6.3 …1 Quelle: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA: www.gda-portal.de)

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Gefährdungsbeurteilung ist eine Pflicht

Nach dem Arbeitsschutzgesetz gilt, dass der Arbeitgeber

eine Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz vor -

zunehmen hat. Er muss Maßnahmen zum Schutz der

Beschäftigten entwickeln und dokumentieren. Die Gefähr-

dungsbeurteilung ist das Kernstück der neuen Arbeitsschutz-

gesetzgebung, die seit etwas mehr als 15 Jahren gilt. Die

Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die

Betriebssicherheitsverordnung oder die arbeitsmedizinische

Vorsorgeverordnung orientieren sich an der Gefährdungs -

beurteilung. Und – was besonders wichtig ist: Die Einsatz-

zeiten und das Zusammenwirken von Betriebsärzten und

den Fach kräften für Arbeitssicherheit regelt sich nach der so

genannten DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

Vorschrift 2. Sie fordert neben einer Grundbetreuung auch

einen zusätzlichen betriebsspezifischen Betreuungsanteil –

eben nach den Gefährdungen.

Da sich die Gefährdungen sehr konkret auf die jewei -

ligen Arbeitsplätze beziehen, muss eine Gefährdungsbeur-

teilung bei den kommunalen Ordnungsdiensten für ihren

Einsatz im Außendienst vorgenommen werden. Und das

fängt damit an, dass Risiken, wie sie für einen Fall in Castrop-

Rauxel beschrieben wurden, in die Gefährdungsbeurteilung

aufgenommen werden. Im Übrigen sind die Beurteilungen

maximal alle drei Jahre zu aktualisieren. Ändert sich die Ar-

beitsaufgabe oder auch das Einsatzgebiet, muss aktualisiert

werden.

ver.di fordert Beschäftigtenbeteiligung

bei Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen existieren mittlerweile in vielen

Verwaltungen und Betrieben auch mit Außendiensten. Das

ist gut so. Allerdings orientieren sich diese Beurteilungen

vielfach an dem von der Gemeinsamen Deutschen Arbeits-

schutzstrategie (GDA) vorgegeben Leitlinien. Diese Leitlinien

beinhalten eine Art Checkliste von elf Punkten, wonach eine

Gefährdungsbeurteilung konzipiert werden kann. Aber bei

den kommunalen Ordnungsdiensten zeigt sich, dass die

7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen7.1 Lärm7.2 Ultraschall, Infraschall7.3 Ganzkörpervibrationen7.4 Hand-Arm-Vibrationen 127.5 optische Strahlung (z. B. Infrarote Strahlung (IR), ultraviolette Strahlung (UV), Laserstrahlung)7.6 ionisierende Strahlung (z. B. Röntgenstrahlen, Gammastrahlung, Teilchenstrahlung

(Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung))7.7 elektromagnetische Felder7.8 Unter- oder Überdruck7.9 …1

8. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen8.1 Klima (z. B. Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung)8.2 Beleuchtung, Licht8.3 Ersticken (z. B. durch sauerstoffreduzierte Atmosphäre), Ertrinken8.4 unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung8.5 unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung des Arbeitsplatzes, unzureichende

Pausen-, Sanitärräume8.6 …1

9. Physische Belastung/ Arbeitsschwere9.1 schwere dynamische Arbeit (z. B. manuelle Handhabung von Lasten)9.2 einseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung (z. B. häufig wiederholte Bewegungen)9.3 Haltungsarbeit (Zwangshaltung), Haltearbeit9.4 Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit9.5 …1

10. Psychische Faktoren10.1 ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (z. B. überwiegende Routineaufgaben, Über-/Unterforderung)10.2 ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation (z. B. Arbeiten unter hohem Zeitdruck, wechselnde und /oder lange

Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, kein durchdachter Arbeitsablauf)10.3 ungenügend gestaltete soziale Bedingungen

(z. B. fehlende soziale Kontakte, ungünstiges Führungsverhalten, Konflikte)10.4 ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen (z. B. Lärm, Klima, räumliche Enge,

unzureichende Wahrnehmung von Signalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Softwaregestaltung)10.5 …1

11. Sonstige Gefährdungen11.1 durch Menschen (z. B. Überfall)11.2 durch Tiere (z. B. gebissen werden)11.3 durch Pflanzen und pflanzliche Produkte (z. B. sensibilisierende und toxische Wirkungen)11.4 … 1

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Leitlinien teilweise nicht passen. So dominieren technische

Analysen. Anforderungen aus dem Dienst mit Menschen

kommen zu kurz.

Mehr noch. Die Gewerkschaft ver.di fordert, dass die

Gefährdungen zu den tatsächlichen Bedingungen am Ar-

beitsplatz entwickelt werden. Und das geht nicht ohne die

Beteiligung der betroffenen Beschäftigten. Sie kennen ihre

Arbeitsbelastungen am besten.

Damit diese Beteiligung umgesetzt werden kann, hat

ver.di ein Unterstützungsinstrument entwickelt: Das Befra-

gungswerkzeug PSYBEL dient dazu, die Belastungen durch

die Beschäftigten zu analysieren und daraus mit den Be-

schäftigten zusammen geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Mehr Informationen dazu stehen unter:

http://ratgeber-psychische-belastung.de

Gemeinsam an guten und sicheren

Arbeitsplätzen arbeiten

Doch wie kommt man nun zu einer Gefährdungsbeurteilung

und wie setzt man sie vor allem durch? Zunächst ist der

Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu

erstellen und die Beschäftigten darin auch zu unterweisen.

Weigert er sich, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen,

kann er bei der jeweiligen Unfallkasse oder auch der jeweili-

gen Landesbehörde für Arbeitsschutz angezeigt werden.

Diese weisen ihn an – und das kann auch mit einem

Zwangsgeld einhergehen.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist ohnehin in einer

Dienststelle mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutz-

ausschuss (ASA) einzurichten. In ihm sind neben der Vertre-

tung des Arbeitgebers mindestens zwei Personalratsvertrete-

rinnen und -vertreter, der Betriebsarzt, die Arbeitssicher-

heitsfachkraft und gegebenenfalls der oder die Beauftrage

für Arbeitsschutz vertreten. Ein ASA muss eine Systematik

zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen entwickeln

und im ASA müssen die Maßnahmen sowie auch die erfor-

derlichen Dokumentationen besprochen werden.

Übrigens, es gibt auch eine Verantwortung der Beschäf-

tigten, was eine Beteiligung doppelt notwendig macht:

Sowohl nach dem Arbeitsschutzgesetz als auch nach dem

Arbeitsvertragsrecht haben die Beschäftigten die Pflicht, auf

Belastungen und Missstände hinzuweisen. Allerdings sollte

sowohl der Personalrat als auch der ASA Verfahren ent -

wickeln, wie Beschäftigte in einem geschützten Raum auf

Probleme hinweisen können.

Mitbestimmungsrecht beim Arbeitsschutz einfordern

Noch ein Wort zur Personalvertretung: Die Pflichten zur Ge-

fährdungsbeurteilung und zum ASA sind als Planungsarbeit

zu verstehen. Sie liegen in der Verantwortung des Arbeitge-

bers, ersetzen jedoch nicht das formelle Mitbestimmungsver-

fahren des Personalrats vor der Umsetzung einer Maßnahme.

Der Personalrat hat unter anderem ein Mitbestimmungsrecht l bei der Analyse und dem Verfahren zur Gefährdungsbeur-

teilung und den daraus abgeleiteten Maßnahmen (Perso-

nalfragebögen), l bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für

Arbeitssicherheit, undl bei der Art und Weise der Information

und der Beteiligung der Beschäftigten.

Betriebsärzte und Arbeitssicherheits-

fachkräfte sind zudem verpflichtet, auch

den Personalrat in Fragen des Arbeits-

und Gesundheitsschutzes zu beraten. Da

ja die Umsetzungsverantwortung bei der

Dienststellenleitung beziehungsweise der

Betriebsleitung liegt, sollte der Personal-

rat unbedingt über die fachliche Bera-

tung und die betriebliche Situationsana-

lyse Faktenwissen herstellen. Dies erleich-

tert die Argumentation gegenüber dem

Arbeitgeber und schafft vor allem eine

Basis für die Beschäftigtenbeteiligung.

Um zu dem Beispiel aus der Verkehrs-

überwachung zurück zu kommen: Es ist

nicht auszuschließen, dass die Dienst -

stellenleitung bei Arbeitsschutzmaßnah-

men – etwa, dass zwei Kolleginnen und

Kollegen auf Streife gehen – mit Haus-

haltsengpässen argumentieren wird.

Die Finanznot darf aber nicht auf Kosten

der Gesundheit der Beschäftigten gehen.

Außerdem: Hohe Krankenstände helfen

bestimmt nicht, die Finanznot zu verbes-

sern.

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Die Beschäftigten der kommunalen Ordnungsdienste po-

chen auf eine einheitliche und fundierte Qualifizierung.

„Zu Recht“, betont Thomas Herbing, Leiter der ver.di-Bun-

desfachgruppe Allgemeine Kommunalverwaltung. Denn der

kommunale Ordnungsdienst darf in die Freiheitsrechte der

Bürgerinnen und Bürger eingreifen. „Eine Schmalspuraus -

bildung ist deshalb nicht akzeptabel“, stimmt Herbing den

Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsdienste zu.

Neben den Beschäftigten der Verwaltung sind in der

Bundesfachgruppe Allgemeine Kommunalverwaltung

auch die Beschäftigten der kommunalen Ordnungsdienste

organisiert.

Beschäftigte der kommunalen Ordnungsdienste in

Baden-Württemberg haben einen Arbeitskreis ge-

gründet. Sie be klagen unter anderem, dass die Be-

schäftigten der Ordnungsdienste sehr unterschied-

lich und teilweise schlecht ausgebildet sind. Trifft das

auf alle Ordnungsdienste zu oder ist das ein baden-

württembergisches Problem?

Herbing: Auf Bundesebene gibt es von ver.di bereits seit

einem Jahr eine Arbeitsgruppe Ordnungsdienste. Wir mer-

ken, dass die Beschäftigten der Ordnungsdienste landauf,

landab die gleichen Sorgen und Nöte haben. Deswegen

begrüßen wir es, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen in

ihren Ländern organisieren. Der Ordnungsdienst ist keine

Pflicht, sondern eine freiwillige Entscheidung der Kommu-

nen. Wir beobachten aber, dass es von Jahr zu Jahr mehr

Städte werden, die sich für einen solchen Dienst entschei-

den. In der Regel wollen die Kommunen damit den Wunsch

der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Sicherheit im öffent-

lichen Raum erfüllen. Das Sicherheitsbedürfnis resultiert

daraus, dass die Polizei auf den Straßen weniger präsent ist.

Allerdings stellen wir auch fest, dass die Polizei die Einrich-

tung solcher Dienste wiederum zum Anlass nimmt, sich

erneut aus Aufgaben zurückzuziehen.

Da nun die Ordnungsdienste immer mehr Aufgaben über-

nehmen, die bisher die Polizei innehatte, muss auch Schluss

sein mit der Schmalspurausbildung. Die Kolleginnen und

Kollegen brauchen eine Qualifizierung, die diesen Namen

verdient. ver.di arbeitet an entsprechenden Konzepten.

Im Interesse der Kolleginnen und Kollegen der

Ordnungsdienste?

Herbing: Sicher, in ihrem Interesse und im Interesse der

Bürgerinnen und Bürger. Denn die kommunalen Ordnungs-

dienste dürfen beispielsweise mit einem Platzverweis in die

Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen.

Rechts sicherheit ist deshalb unabdingbar. Und deshalb ist

Qualifizierung ein Thema, das auch für die Politik von großer

Bedeutung ist.

Bisher kommen die Vertreterinnen und Vertreter

der Ordnungsdienste aus den unterschiedlichsten

Berufen.

Herbing: Richtig, es gibt viele unterschiedliche Zugänge zum

Ordnungsdienst. Die Weiterbildung, die in vielen Kommunen

angeboten wird, ist aber leider oft nicht ausreichend. Not-

wendig dafür ist ein fundiertes Wissen im Umgang mit Men-

schen und Konflikten. Hinzu kommt, dass auch Kolleginnen

und Kollegen, die keinen Verwaltungshintergrund haben,

eine Verwaltungsweiterbildung brauchen. Denn die Bediens -

teten der Ordnungsdienste sind der verlängerte Arm des

Ordnungs amtes. Verwaltungswissen ist auch wichtig, um

möglicherweise im Alter mal auf eine andere Tätigkeit wech-

seln zu können.

Bedienstete der Ordnungsämter tragen teilweise

auch Waffen – Schlagstöcke, Pfefferspray und auch

Schusswaffen. Wie beurteilen die Kolleginnen und

Kollegen diese Situation.

Herbing: Die Waffen werden gemischt beurteilt. Klar ist:

Bedienstete der Ordnungsämter dürfen – anders als die Poli-

zei – die Waffen nur einsetzen, um sich oder den Kollegen

zu schützen. Angesichts der teilweise dünnen Aus- und Wei-

terbildung sind viele der Bediensteten selbst nicht be geistert

darüber, dass sie diese Waffen mit sich tragen. Man muss

Folgendes sehen: Die Kolleginnen und Kollegen gehen in

Doppelstreife ist ein Muss Thomas Herbing, Leiter der Bundesfachgruppe Allgemeine Kommunalverwaltung,betont: Schmalspurausbildung ist nicht akzeptabel

Thomas Herbing

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den Zentren Streife, sie werden aber auch in Problemviertel

geschickt – wenn es zum Beispiel um Lärmbelästigung geht.

Wenn sie losgehen, weiß niemand, was sie dort tatsächlich

erwartet.

Hinzu kommt, dass offenbar der Respekt der Menschen

vor Amtspersonen – gleichgültig ob es sich um Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter oder um Polizis -

tinnen und Polizisten handelt – schwindet. Das jedenfalls

berichten die Kollegen immer wieder. Ob sie nun Waffen

tragen oder nicht. Ich glaube, jeder weiß, dass weder die Po-

lizei noch das kommunale Ordnungsamt allein für mehr Si-

cherheit auf öffentlichen Plätzen sorgen kann. Die Kommu-

ne muss bereits bei der Stadtplanung ansetzen – das heißt,

keine dunklen Ecken, Sauberkeit, belebte Straßen. Eine weit-

sichtige soziale Stadtplanung trägt entscheidend dazu bei,

dass die Bürgerinnen und Bürger und auch die Beschäftigten

der Ordnungsämter sicher sind. Wenn aber die Kolleginnen

und Kollegen Waffen tragen, gleichgültig, ob es sich um

Schlagstöcke, Pfefferspray oder Schusswaffen handelt –

denn wer schon mal Pfefferspray abbekommen hat, weiß,

dass das alles andere als eine harmlose Waffe ist –, der

braucht eine fundierte Ausbildung. Und: die Kolleginnen

und Kollegen müssen regelmäßig den Gebrauch dieser Waf-

fen trainieren. Zum Selbstschutz sollten außerdem grund-

sätzlich nur Doppelstreifen unterwegs sein, niemals allein.

Diskutiert wird auch über eine einheitliche Uniform.

Herbing: Die Uniform wird nicht in Frage gestellt. Sie

schafft Autorität. Derzeit aber gleicht die Uniform des kom-

munalen Ordnungsdienstes vielerorts der Uniform der Poli-

zei. Nach meiner Auffassung muss schon von weitem er-

kennbar sein, dass es sich um eine oder einen Beschäftigten

der Kommune handelt und dass die Kolleginnen und Kolle-

gen eben keine Polizeibeamten sind. Es braucht eine klare

Abgrenzung, damit die unterschiedlichen Aufgaben deutlich

werden.

In einigen Städten wurde die Überwachung des ru-

henden Verkehrs privatisiert. Politessen sind somit

für private Unternehmen unterwegs, die wiederum

mit den Kommunen abrechnen. Wie steht ver.di zu

solchen Konstruktionen?

Herbing: Ob der ruhende oder der fahrende Verkehr über-

wacht wird oder ob die Kollegen in den Innenstädten Streife

gehen – Private haben in diesem Bereich keinen Platz. Der

Grund dafür liegt auf der Hand. Es geht natürlich darum,

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dass die Kolleginnen und Kollegen als verlängerter Arm des

Ordnungsamtes hoheitliche Aufgaben ausüben. Diese Auf-

gaben sollten auch von der Kommune übernommen und

nicht ausgegliedert werden. Und man muss sehen, dass es

beim kommunalen Ordnungsdienst immer darum geht, die

Bürgerinnen und Bürger dazu anzuhalten, die Regeln einzu-

halten, die sich eine Gesellschaft gegeben hat. Die Kollegin-

nen und Kollegen der Ordnungsämter tragen auch dazu bei,

dass die Schwachen einer Gesellschaft geschützt werden.

Doch warum sollten Menschen Regeln im öffentlichen Raum

akzeptieren, die ein privates Unternehmen versucht durch-

zusetzen? Ich bin davon überzeugt, dass es für eine Kommu-

ne, die das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger

stärken will, kontraproduktiv ist, wenn sie solche Aufgaben

auf Private überträgt.

Politessen und ihre männlichen Kollegen fühlen sich

oft viel zu schlecht bezahlt. Wie schätzt ver.di das ein?

Herbing: ver.di sieht das genauso. Wobei wir festgestellt

haben, dass gerade, wenn die Kommunen die Überwa-

chung des ruhenden Verkehrs einer privaten Firma übertra-

gen hat, ihr Einkommen nochmals sinkt. Politessen und ihre

männlichen Kollegen werden oft nach EG 3 bezahlt, im klas-

sischen Vollzugsdienst sind die Eingruppierungen besser.

ver.di und Beschäftigte der kommunalen Ordnungsdienste

müssen sich aber weiter dafür stark machen, dass die Kolle-

ginnen und Kollegen angemessen vergütet werden und dass

ihre Arbeit bei den Bürgerinnen und Bürger einerseits und in-

nerhalb der jeweiligen Stadtverwaltung andererseits besser

anerkannt wird.

Zudem mangelt es beim Ordnungsdienst an Aufstiegs-

möglichkeiten. Derzeit kommt es vor, dass einzelne Spezial-

qualifikationen wie das Führen von Hunden nicht bewertet

werden. Wir müssen uns deswegen auch für die richtigen

Entgelt-Strukturen einsetzen.

Wie sehen die nächsten Schritte aus, die ver.di und

die Beschäftigten der Ordnungsdienste nun planen?

Herbing: Die Arbeitsgruppe Ordnungsdienste hat sich

bereits klare Ziele gesetzt. Schwerpunkte sind unter anderem

die einheitliche Qualifizierung und die Aufwertung für die

Kolleginnen und Kollegen in der Verkehrsüberwachung.

Zur Vernetzung bietet ver.di einmal im Jahr eine bundes -

weite Berufsfachtagung Ordnungsdienste an. Bei der

nächs ten Tagung in Frankfurt werden wir uns mit der Frage

befassen, was das Kommunale am kommunalen Ordnungs-

dienst ausmacht. Es muss darum gehen, eine starke Vertre-

tung zu bilden, damit die Anliegen der Beschäftigten der

kommunalen Ordnungsdienste ernst genommen und be-

rücksichtigt werden.

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Finanzdruck. Weniger Personal. Gleiche Aufgaben. Es gibt

immer weniger Beschäftigte, die mit ihrer Arbeitsstelle rund-

um zufrieden sind. Und selbst jene, die sich eigentlich in

ihrem Traumjob wähnen, klagen über die zunehmende

Hetze in ihrem Job. Arbeitsverdichtung, die zur Hetze zwingt,

hat aber nichts mit guter Arbeit zu tun. Darüber sind sich

Experten einig. Weil aber die Menschen ein Recht auf gute

Arbeit haben, auf Arbeit, die ihren Fähigkeiten entspricht,

auf Arbeit, bei der sie Wertschätzung erfahren und die nicht

krank macht, haben die Gewerkschaften in Deutschland gute

Arbeit ganz oben auf ihrer Agenda stehen. Für den Fachbe-

reich Gemeinden ist Gute Arbeit das Schwerpunktthema

schlechthin.

Für ver.di geht es bei Guter Arbeit um drei Kernfragen:

Wie gehen wir gegen den Niedriglohnsektor vor? Wie kann

der Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert werden? Wie

stellen wir uns dem demografischen Wandel?

Seit 2010 lässt ver.di untersuchen, wie es mit den Ar-

beitsbedingungen und der Arbeitsqualität in den ver.di-

Branchen bestellt ist. Dabei greift ver.di auf die Erhebungs-

methoden des DGB-Index zurück, der seit 2007 Beschäftig-

te in den verschiedenen Branchen zum Beispiel zu körper -

lichen und emotionalen Anforderungen befragt, zu Auf-

stiegsmöglichkeiten, Sinngehalt der Arbeit, Arbeitszeitge-

staltung, Arbeitsplatzsicherheit oder Gestaltungsmöglich-

keiten.

Ein wichtiger Ansatzpunkt: Schlecht bewertete Tätig -

keiten können mit bestimmten Maßnahmen zu einer guten

Arbeit umgestaltet werden. Eine bessere Arbeitsqualität, die

Teilhabe der Beschäftigten an der Arbeitsgestaltung, am ge-

sellschaftlichen Leben und Wohlstand sind eng miteinander

verknüpft. Dass sich gute Arbeit und Arbeitshetze nahezu

immer ausschließen, das ergaben Analysen im Rahmen der

guten Arbeit. Wer sich im Arbeitsalltag stark gehetzt fühlt,

äußert oft gesundheitliche Beschwerden. Arbeitshetze er-

höht zugleich die individuelle Unfallgefahr und die Unfallge-

fährdung der Öffentlichkeit. Die Gegenmittel sind für ver.di:

Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement, die

Durchsetzung der Arbeitsschutzgesetze sowie tarifpolitische

Instrumente, die den Schutz vor Arbeitshetze und Arbeits -

intensivierung in den Fokus rücken.

Gute Arbeit gestaltenver.di will gute Arbeit vorantreiben – Arbeit braucht gesundes Maß – viele klagen über Arbeitsverdichtung

DGB-Index Gute Arbeit

Der DGB-Index Gute Arbeit ist das menschliche Maß für

die Arbeit – ein wissenschaftlich fundiertes Instrument

zur Erfassung der Arbeitsbedingungen aus Sicht der

Beschäftigten. Seit 2007 wird mit dem DGB-Index Gute

Arbeit einmal jährlich bundesweit die Arbeitsqualität ge-

messen. Maßgeblich ist dabei ausschließlich das Urteil

der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Rahmen

einer telefonischen Befragung werden Arbeitnehmerin-

nen und Arbeitnehmer aus allen Regionen, Branchen,

Einkommensgruppen und Beschäftigungsverhältnissen

nach ihrer Sicht auf die Arbeitsgestaltung befragt. Ent-

sprechend ihrem Anteil sind dabei auch geringfügig Be-

schäftigte, Leiharbeitnehmer und Teilzeitbeschäftigte

vertreten. Somit ist der DGB-Index Gute Arbeit repräsen-

tativ für das Urteil der Beschäftigten in Deutschland.

www.verdi-gute-arbeit.de

„Gut ist eine Arbeit, die den Ansprüchen der

Beschäftigten gerecht wird.“

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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Beitrittserklärung

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PLZ Wohnort

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Staatsangehörigkeit

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Beamter/in DO-Angestellte/r

Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in

Vollzeit

 Teilzeit Anzahl Wochenstd.

Erwerbslos

Wehr-/Zivildienst bis

Azubi-Volontär/in- Referendar/in bis

Schüler/in-Student/in bis  (ohne Arbeitseinkommen)

 Praktikant/in bis

 Altersteilzeit bis

 Sonstiges 

Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)

Straße/Hausnummer im Betrieb

PLZ Ort

Branche

ausgeübte Tätigkeit

ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in

Tarifvertrag

Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe

Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe

regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst

Euro

Einzugsermächtigung:

Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungs-gemäßen Bei trag bis auf Widerruf im Last-schrift ein zugs verfahren

zur Monatsmitte zum Monatsende

monatlich halbjährlich

vierteljährlich jährlich

Name des Geldinstituts/Filiale (Ort)

Bankleitzahl Kontonummer

Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben)

Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in

oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzu-ziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen)

Personalnummer im Betrieb

Ich war Mitglied der Gewerkschaft:

von: bis: Monat/Jahr Monat/Jahr

Monatsbeitrag: Euro

Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Sat-zung pro Monat 1% des regelmäßigen monatli chen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensionär/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindest-beitrag beträgt € 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivil-dienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen be trägt der Beitrag € 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen.

DatenschutzIch erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG ein-verstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Da ten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitglied-schaft und der Wahrnehmung gewerkschafts-politischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden.Ergänzend gelten die Regelungen des Bundes-datenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.

Datum/Unterschrift

Datum/Unterschrift

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Büro: Helma Sydekum

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft |

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Tel.: (030) 69562238

Fax: (030) 69563630

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Landesbezirk Bayern

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Baden-Württemberg

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Fax: (030) 8631-2932

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