Gute Arbeit durch bessere Arbeitszeiten. Eckpunkte des Betriebsrates für eine Betriebsvereinbarung...

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Gute Arbeit Gute Arbeit durch bessere durch bessere Arbeitszeiten Arbeitszeiten

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Gute ArbeitGute Arbeitdurch bessere Arbeitszeitendurch bessere Arbeitszeiten

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Eckpunkte des BetriebsratesEckpunkte des Betriebsrates

für eine

Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede zu

Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten

für die Beschäftigten des Robert-Koch-Kranken-hauses Gehrden der Klinikum Region Hannover GmbH

Über die auf den folgenden Folien vorgestellten Eck-punkte besteht Konsens zwischen Betriebsrat undKrankenhausdirektorium

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Ziele der BetriebsvereinbarungZiele der Betriebsvereinbarung• Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verstärkt schützen

• Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessern

• aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten fördern Gewährleistung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit mit familiären und privaten Pflichten und Wünschen

Dienstplansicherheit Arbeitszeitsouveränität Förderung von Teilzeitarbeit

• dem hohen sozialen Stellenwert der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen auch unter den Bedingungen eines Krankenhausbetriebes Rechnung tragen

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Ziel 1Ziel 1

Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verstärkt schützen

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Quelle: http://www.gawo-ev.de/Material/GfA05/AZ+Gesund%20GfA05.pdf

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Sicherheit und Gesundheit Sicherheit und Gesundheit verstärkt schützenverstärkt schützen

Erschöpfungszustände vermeiden• der Durchschnitt von 38,5 Stunden bzw. 48 Stunden/Woche muss spätestens nach 4 Monaten erreicht sein (für Nachtarbeitnehmer nach 1 Monat)

• Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche

• die tägliche Höchstarbeitszeit wird grundsätzlich auf 9 Stunden begrenzt

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24 Stunden-Dienste – 24 Stunden-Dienste – mehr geht nichtmehr geht nicht

Schichtlänge in Stunden

242322212019181716151413121110

987654321

A B C D E

AA 8 Stunden8 Stunden Normal- Normal- Arbeitstag (erstmals1917)Arbeitstag (erstmals1917)

BB 10 Stunden10 Stunden-Tag ist zulässig, -Tag ist zulässig, wenn in 24 Wo-chen (§ 3 wenn in 24 Wo-chen (§ 3 ArbZG) bzw. in 4 Monaten ArbZG) bzw. in 4 Monaten (Art. 16 EU-RL) ein (Art. 16 EU-RL) ein Durchschnitt von 48 Stunden Durchschnitt von 48 Stunden wöchentlich/ 8 Stunden wöchentlich/ 8 Stunden werktäglich nicht werktäglich nicht überschritten wirdüberschritten wird

CC 13-Stunden13-Stunden-Schicht, wenn -Schicht, wenn davon mindestens 5 Stunden davon mindestens 5 Stunden BD der Stufe C oder D sind BD der Stufe C oder D sind und der Durchschnitt entspre-und der Durchschnitt entspre-chend B eingehlaten wirdchend B eingehlaten wird

DD 16-Stunden16-Stunden-Schicht wenn -Schicht wenn davon mindestens 5 Stunden davon mindestens 5 Stunden BD der Stufe A oder B sind BD der Stufe A oder B sind und der Durchschnitt entspre-und der Durchschnitt entspre-chend B eingehalten wirdchend B eingehalten wird

EE 24-Stunden24-Stunden-Schicht, -Schicht, wenn in „erheblichem wenn in „erheblichem Umfang“ BD und Be-Umfang“ BD und Be-triebsvereinbarung dies triebsvereinbarung dies zulässtzulässt

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Sicherheit und Gesundheit Sicherheit und Gesundheit verstärkt schützenverstärkt schützen

• auch wenn die Arbeitszeit teilweise als Bereit-schaftsdienst geleistet wird, darf in keiner Woche mehr als 63 Stunden gearbeitet werden

• die tägliche und auch die wöchentliche Ruhezeit darf weder mit Bereitschaftsdienst noch Rufbereitschaft belegt werden

Erschöpfungszustände vermeiden

• der Durchschnitt von 38,5 Stunden/Woche muss spätestens nach 4 Monaten erreicht sein • Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche • die tägliche Höchstarbeitszeit wird grundsätzlich auf 9 Stunden begrenzt

• 24-Stunden-Dienste und Opt.out Modell werden ausgeschlossen

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Sicherheit und Gesundheit Sicherheit und Gesundheit verstärkt schützenverstärkt schützen

Nachtarbeitnehmer besonders schützen • Striktes Nachtarbeitsverbot 20 bis 6 Uhr für Jugendliche

• Keine Pflicht zur Nachtarbeit für Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben

• Nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers darf mehr als ein Viertel der Jahresarbeitszeit auf Nacht-schicht entfallen

• Nachtschichtfolge grundsätzlich nicht mehr als 4 Nächte

• Ruhezeit von 72 Stunden im Anschluss an Nachtschichtfolge

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Ziel 2Ziel 2Aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten fördern

Gewährleistung der Vereinbarkeitvon Erwerbstätigkeit mit familiärenund privaten Pflichten und Wün- schen

Teilziel 2aDienstplansicherheit

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GleichstellungGleichstellungVereinbarkeit Familie etc.Vereinbarkeit Familie etc.

Dienstplansicherheit

• sich zyklisch wiederholendes Dienstplanmodell fürjeden Arbeitnehmer

• Dienstplan mindestens 4 Wochen vor Inkrafttretenverbindlich

• Änderungen des Dienstplanes auf Grund betrieblicherErfordernisse spätestens drei Tage vorher ankündigen

• Für kurzfristige Änderungen sind organisatorischeVorkehrungen zu treffen

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Ziel 2Ziel 2Aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten fördern

Gewährleistung der Vereinbarkeitvon Erwerbstätigkeit mit familiärenund privaten Pflichten und Wün- schen

Teilziel 2bArbeitszeitsouveränität

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GleichstellungGleichstellungVereinbarkeit Familie etc.Vereinbarkeit Familie etc.

Arbeitszeitsouveränität

• Gleitzeit: Schichtzeiten sind in ein Zeitfenster ein-zufassen, das es dem Beschäftigten ermöglicht in eigener Verantwortung Arbeiten zu Ende zu bringen

• Für jeden Beschäftigten wird ein Arbeitszeitkontoeingerichtet

• Die Verfügungsgewalt über das Arbeitszeitkonto hat – im Rahmen definierter Grenzen – der Arbeitnehmer

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GleichstellungGleichstellungVereinbarkeit Familie etc.Vereinbarkeit Familie etc.

Arbeitszeitsouveränität Arbeitszeitsouveränität

Das AmpelkontoDas Ampelkonto

• Gelbphase: mehr als 20 Std. ZeitschuldGelbphase: mehr als 20 Std. Zeitschuldmehr als 120 Std. Zeitguthabenmehr als 120 Std. Zeitguthaben

• Rotphase: mehr als 30 Std. ZeitschuldRotphase: mehr als 30 Std. Zeitschuldmehr als 160 Std. Zeitguthabenmehr als 160 Std. Zeitguthaben

● ● Grünphase: bis 20 Std. ZeitschuldGrünphase: bis 20 Std. Zeitschuldbis 120 Std. Zeitguthabenbis 120 Std. Zeitguthaben

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GleichstellungGleichstellung Vereinbarkeit Familie etc. Vereinbarkeit Familie etc.

Arbeitszeitsouveränität Arbeitszeitsouveränität

Belastung des Belastung des Arbeitszeitkontos von ...Arbeitszeitkontos von ...

AnkündigungsfristAnkündigungsfrist

mehr als drei Wochen mehr als drei Wochen im Zusammenhang mit der im Zusammenhang mit der Urlaubsplanung für das Urlaubsplanung für das Folgejahr Folgejahr

mehr als zwei bis drei mehr als zwei bis drei Wochen Wochen

ein Vierteljahr im Voraus ein Vierteljahr im Voraus

ein bis zwei Wochen ein bis zwei Wochen zwei Monate im Voraus zwei Monate im Voraus

drei bis sechs Tage drei bis sechs Tage sechs Wochen im Voraus sechs Wochen im Voraus

ein bis zwei Tage ein bis zwei Tage zwei Wochen im Voraus zwei Wochen im Voraus

stundenweise stundenweise zwei Tage im Voraus zwei Tage im Voraus

Ankündigungsfristen

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GleichstellungGleichstellung Vereinbarkeit Familie etc. Vereinbarkeit Familie etc.

Arbeitszeitsouveränität ArbeitszeitsouveränitätPersönliche Anlässe haben PrioritätPersönliche Anlässe haben Priorität• Erreichung einer längeren Ruhezeit im Anschluss an eine Nachtschicht oder Nachtschichtfolge

• Fälle nach § 616 BGB, die nicht in § 29 TVöD geregelt sind z.B. Eheschließung, Teilnahme an Familienfeier (Geburtstag , Hochzeitstag, Einschulung usw.), Umzug aus persönlichen Gründen, • Betätigung im Rahmen von Art. 9 GG, soweit nicht in § 29 Absatz 4 TVöD geregelt.

• Anlässe, wie sie in der Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds.SUrlV0) geregelt sind

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Ziel 2Ziel 2Aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten fördern

Gewährleistung der Vereinbarkeitvon Erwerbstätigkeit mit familiärenund privaten Pflichten und Wün- schen

Teilziel 2cFörderung von Teilzeitarbeit

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GleichstellungGleichstellungVereinbarkeit Familie etc.Vereinbarkeit Familie etc.

Teilzeitarbeit Teilzeitarbeit

Teilzeitkräfte sind nicht verpflichtet Mehrarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaften zu leisten – es sei denn es ist einzelvertraglich vereinbart

Bei einzelvertraglicher Vereinbarung muss die Proportionalität gewahrt werden

Auch für Teilzeitkräfte wird ein sich zyklisch wiederholendes Dienstplanmodell angelegt – Teilzeitkräfte werden nicht als Lückenbüßer eingesetzt

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Ziel 3Ziel 3Schutz des Sonn- und Schutz des Sonn- und FeiertagesFeiertages

Page 21: Gute Arbeit durch bessere Arbeitszeiten. Eckpunkte des Betriebsrates für eine Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede zu Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten.

Schutz des Sonn- und Schutz des Sonn- und FeiertagesFeiertages

Die wöchentliche Ruhezeit wird in der Regel durch Die wöchentliche Ruhezeit wird in der Regel durch den freien Sonntag mit vorangehendem Samstagsfrei den freien Sonntag mit vorangehendem Samstagsfrei

(spätestens ab 13 Uhr) gewährt.(spätestens ab 13 Uhr) gewährt. Für jeden Beschäftigten ist mindestens für jeden Für jeden Beschäftigten ist mindestens für jeden zweiten Sonntag keine regelmäßige Arbeitszeit zuzweiten Sonntag keine regelmäßige Arbeitszeit zuplanen, es sei denn, der Beschäftigte hat im Rahmen planen, es sei denn, der Beschäftigte hat im Rahmen von Teilzeitarbeit aus persönlichen Gründen vereinbart, von Teilzeitarbeit aus persönlichen Gründen vereinbart, schwerpunktmäßig am Wochenende zu arbeiten.schwerpunktmäßig am Wochenende zu arbeiten. Für mindestens 15 Sonntage im Jahr ist jeder Für mindestens 15 Sonntage im Jahr ist jeder Beschäftigte von jeglicher Inanspruchnahme einschließ- Beschäftigte von jeglicher Inanspruchnahme einschließ- lich Rufbereitschaft freizustellen. Sonntage, an denen lich Rufbereitschaft freizustellen. Sonntage, an denen der Beschäftigte auf Grund von gesetzlichem Mindest-der Beschäftigte auf Grund von gesetzlichem Mindest-urlaub, Krankheit etc. nicht arbeitet, sind nicht anzurechnen.urlaub, Krankheit etc. nicht arbeitet, sind nicht anzurechnen.

Die gesetzliche 5-Tage-Woche für Jugendliche wird Die gesetzliche 5-Tage-Woche für Jugendliche wird verwirklicht, indem sie nicht an Samstagen und verwirklicht, indem sie nicht an Samstagen und Sonntagen beschäftigt werdenSonntagen beschäftigt werden

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Vielen Dank für Ihre Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.Aufmerksamkeit.

Ich freue mich auf eine Ich freue mich auf eine spannende Diskussion!spannende Diskussion!