GUV-SI 8057 - Schul-Information...

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GUV-SI 8057 (bisher GUV 57.1.54) GUV-Informationen Schulweglexikon Gesetzliche Unfallversicherung

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GUV-SI 8057 (bisher GUV 57.1.54)

GUV-Informationen

Schulweglexikon

Gesetzliche Unfallversicherung

Sch

ulw

eg

lex

iko

nHinweis:

Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiertund mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen denKategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“,„Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.

Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf dieneuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einenÜbergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum-mer angefügt.

Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer sogenannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.

Impressum

Herausgeber:Bundesverband der UnfallkassenFockensteinstr. 1, 81539 Münchenwww.unfallkassen.deFachgruppe »Bildungswesen«Sachgebiet »Wegeunfallverhütung«

© Oktober 2000Alle Rechte vorbehaltenPrinted in Germany

Gestaltung:Verlag Heinrich Vogel, München

Fotos:Verlag Heinrich Vogel, München

Zu beziehen unter der Bestell-Nr. GUV-SI 8057 vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite

SchulweglexikonSicherheit von A bis Zauf dem Wegzur Schuleund zum Kindergarten

Rudolf GüntherHartmut KluteMartin KraftDetlev LipphardHelmut Schrödelunter Mitarbeit des Sachgebietes »Wegeunfallverhütung« der BUK-Fachgruppe »Bildungswesen«

Gesetzliche Unfallversicherung

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Vorwort

Unüberschaubar ist die Flut der Bro-schüren, Handreichungen, Faltblätter, Lehr-und Lernmittel, die sich in irgendeinerWeise mit Verkehrssicherheit und speziellmit Schulwegsicherheit befassen. Un-überschaubar ist für den Laien aber auchdie Zahl der Organisationen zur Verkehrs-sicherheit und ihrer Aktionen und Projekte.

Einen ersten verdienstvollen Schritt zurHerstellung einer Übersichtlichkeit undÜberschaubarkeit der vielen Veröffentli-chungen, Programme und Organisationenhaben die Deutsche Verkehrswacht, derDeutsche Verkehrssicherheitsrat DVR unddas Ministerium für Verkehr, Bau- undWohnungswesen mit der Broschüre»Handbuch zur Verkehrssicherheit« ge-macht, die 1999 in zweiter Auflageerschienen ist.

Mit dem vorliegenden Schulweglexikonbieten nun die Träger der gesetzlichenUnfallversicherung im öffentlichen Dienstein Nachschlagewerk an, das sich auf den Bereich des Schul- und Kindergarten-weges bezieht, das sich aber nicht aufbloße Aufzählungen beschränkt, sondernauch fundierte Grundsatz- und Detail-Informationen anbietet.

Die Lexikon-Form wurde gewählt, weil dieKomplexität der Themenkreise eine logi-sche Gliederung nach Organisationen,Aktionen oder regionalen Aspekten fastunmöglich macht.

Die Schrift wendet sich an alle an der Ver-besserung der Schulwegsicherheit Inte-ressierten: Lehrkräfte, Polizeibeamte,kommunale Entscheidungsträger, Eltern-vertreter, Mitarbeiter in Vereinen undOrganisationen u.v.m. sowie die betroffe-nen Interessentenkreise in Bezug auf den Weg vom und zum Kindergarten bzw.Kindertageseinrichtung.

Die Autoren waren um Aktualität und Voll-ständigkeit bemüht. Trotzdem konntennicht alle Facetten der Themen gründlichausgeleuchtet werden. Einige Literatur-hinweise mögen zu weiteren Informatio-nen dienen. Sie sind auf den Seiten 90/91näher erläutert.

Hinweise und Tipps zur Ergänzung, Ver-besserung oder Aktualisierung sind stetswillkommen. Es ist geplant, das Werk in unregelmäßigen Abständen dem Standder Entwicklung anzupassen.

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Inhalt

Seite

Aggression, Gewalt � Statistik� Stolpern, Stürzen usw.� Wegeunfälle

Akzeptanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Anschnallen

� Mitfahren von Kindern im PKWAufpflasterung � Tempo 30Aufsicht, Aufsichtspflicht . . . . . . . . . . . 8Aus- und Fortbildung von Verkehrs-

experten � Lehreraus- und -fortbildung

Ausrutschen � StolpernBauliche Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . 9Beförderungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . 11Befragung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Behinderte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Bekleidung � FußgängerBewegungserziehung . . . . . . . . . . . . . . 13Eltern, Elternbeirat, Erziehungs-

berechtigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Entwicklungspsychologische

Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Fachberater für Verkehrserziehung . . . 18Fahranfänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Fahrrad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Fahrrad mit Hilfsmotor

� Motorisierte ZweiräderFahrradhelme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Filmdienste � MedienFinanzierung � Bauliche Maßnahmen

� SchulbusFortbildung � Lehreraus- und

-fortbildungFreistellungsverordnung

� Rechtsgrundlagen� Schulbusverkehr

Fußgänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Fußgängerüberwege . . . . . . . . . . . . . . 24

Seite

Gefahrenbewusstsein. . . . . . . . . . . . . . 26Geschwindigkeitsbeschränkung . . . . . 27Geschwindigkeitsüberwachung

� VerkehrssicherheitsstrategienGesetzliche Grundlagen

� RechtsgrundlagenGesundheitserziehung . . . . . . . . . . . . . 27Haftung � Zuständigkeiten

� Schülerunfallversicherung . . . . . 28Halten � Parken und HaltenHaltestellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Helme � FahrradhelmeInlineskates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Institutionen � OrganisationenKindergarten, Kindertagesstätte. . . . . 32Kindergartenweg . . . . . . . . . . . . . . . . . 34Kindersitze

� Mitfahren von Kindern im PKWKleinkraftrad � Motorisierte ZweiräderKMK-Empfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . 36Lehreraus- und -fortbildung. . . . . . . . . 37Lehrpläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37Leichtmofa � Motorisierte ZweiräderMarkierungen

� SchulwegmarkierungenMedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38Methoden der Verkehrserziehung . . . . 40Mitfahren von Kindern im PKW . . . . . . 41Mittelinsel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Mofa, Mokick, Moped, Kleinkraftrad,

Motorrad, Motorroller� Motorisierte Zweiräder

Motorisierte Zweiräder. . . . . . . . . . . . . 44Öffentlicher Personennahverkehr

(ÖPNV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

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Seite

Parken und Halten . . . . . . . . . . . . . . . . 49Personenbeförderungsgesetz

� RechtsgrundlagenPersonenkraftwagen (PKW). . . . . . . . . 50Polizei � RadfahrausbildungQuerungshilfe � Fußgängerüberweg,

� MittelinselRadfahrausbildung . . . . . . . . . . . . . . . 50Radverkehrsanlagen, Radwege . . . . . . 52Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . 53Roller � BewegungserziehungSchienenverkehr � ÖPNVSchulbusverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . 54Schulbusbegleiter, Schulbuslotsen

� SchulwegdiensteSchülerlotsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57Schülerunfallversicherung . . . . . . . . . . 58Schulranzen, Schultasche . . . . . . . . . . 59Schulwegdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Schulweghelfer

� SchulwegdiensteSchulwegmarkierungen . . . . . . . . . . . . 62Schulwegpläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63Schulwegtraining . . . . . . . . . . . . . . . . . 64Schwellen � Tempo 30Sicherheitsbewusstsein

� Gefahrenbewusstsein� Sicherheitserziehung

Sicherheitserziehung . . . . . . . . . . . . . . 65Sicherheitsgurte

� Mitfahren von Kindern im PKWSichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66Sozialerziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67Statistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68Stolpern, Stürzen, Ausrutschen . . . . . . 70Straßenverkehrsordnung (StVO)

� RechtsgrundlagenStraßenverkehrszulassungsordnung(StVZO) � Rechtsgrundlagen

Seite

Tempo 30 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71Toter Winkel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72Überwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74Umwelterziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . 75Unfallauswertung . . . . . . . . . . . . . . . . . 76Unfallursachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77Unfallversicherung

� SchülerunfallversicherungVerantwortlichkeiten,

Verantwortung� Aufsichtspflicht� Rechtsgrundlagen� Zuständigkeiten

Verkehrsberuhigte Bereiche . . . . . . . . 77Verkehrserzieher. . . . . . . . . . . . . . . . . . 78Verkehrserziehung . . . . . . . . . . . . . . . . 79Verkehrshelfer � SchulwegdiensteVerkehrsmittelwahl . . . . . . . . . . . . . . . 81Verkehrssicherheitsorganisationen

� OrganisationenVerkehrssicherheitsstrategien. . . . . . . 82Verkehrssicherungspflicht

� ZuständigkeitenWegeunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84Ziele der Verkehrserziehung

� VerkehrserziehungZuständigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

Schulweglexikon Akzeptanz

AAkzeptanz

Akzeptanz bezeichnet die Bereitschaft, Maßnahmen, Vorschriften, Verhaltens-empfehlungen etc. anzunehmen oder zubefolgen.

Eine hohe Akzeptanz wird durch die innereBejahung einer Maßnahme bzw. die frei-willige Befolgung einer für richtig befun-denen Norm gesichert. So ist es sehr wich-tig, dass etwa � bauliche Maßnahmen

zur Verkehrsberuhigung die Zustimmungder betroffenen Bürger finden.

Zweifel an der Tauglichkeit einer Maßnah-me oder an der Zweckmäßigkeit einer Vor-schrift begründen eine geringe Akzeptanz.Zulässige Höchstgeschwindigkeiten wer-den z.B. häufig überschritten, wenn sieweit unter dem Tempo liegen, das subjek-tiv als angemessen empfunden wird.

Aus dem beschriebenen Verhältnis resul-tiert eine sicherheitspädagogische Schwie-rigkeit: Verkehrserzieher neigen dazuihren Schutzbefohlenen Verhaltensweisenmit hoher Sicherheitsreserve nahe zu legen.Z.B. wird Kindern die Benutzung einesZebrastreifens vorgeschrieben, auch wenndamit größere Umwege verbunden sind.

Wird aber der Aufwand für eine empfoh-lene Verhaltensweise als unangemessenhoch empfunden, entsteht ein Akzeptanz-dilemma. Der Widerstand gegen Umwegebeispielsweise ist umso höher, je lang-samer die Verkehrsart ist. Werden Fußgän-gern aus Sicherheitsgründen zu langeWege oder Wartezeiten zugemutet, neigensie dazu, von der empfohlenen Streckeabzuweichen. Die oft beobachtete Tendenz

von Radlern, Einbahnstraßen auch inGegenrichtung zu benutzen, ist ein weite-res Beispiel für den beschriebenen Sach-verhalt. Die beste Sicherheitsnorm taugtnichts, wenn sie nicht befolgt wird.

Das verkehrspädagogische Bestreben, dieSicherheitstoleranzen zu erhöhen, mussalso in einem angemessenen Verhältnis zudem dafür erforderlichen Aufwand stehen.Vorschriften und Empfehlungen erfüllenihren Zweck nur in dem Maße, in dem sieverhaltenswirksam werden.

Für die Wege zur Schule und in der Freizeitsollte das Verhältnis zwischen Sicherheits-reserve und Aufwandszumutung jeweilssituations- und entwicklungsgerecht aus-balanciert werden. Schulanfänger z.B. sollten eine Bundesstraße nur dannunbeaufsichtigt überqueren dürfen, wenneine Überquerungshilfe (Lichtzeichen-anlage, Schülerlotsen, persönliche Beglei-tung o.Ä.) vorhanden ist. Individuell aus-gearbeitete Schulwegpläne wirken sichgünstig auf die Akzeptanz aus.

Die persönliche Risikobereitschaft ist auchabhängig von der Fähigkeit, Gefahren zuerkennen (� Gefahrenbewusstsein) undvon der Einsicht in die Zweckmäßigkeitdes empfohlenen Verhaltens. Deshalb istes sinnvoll mit Kindern über unterschied-liche Verhaltensweisen zu sprechen, dieseauf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprü-fen und gemeinsam die beste Varianteherauszufinden (ggf. auszuprobieren).

Verkehrspädagogische Empfehlungen soll-ten sich durch ein hohes Maß an Glaub-würdigkeit auszeichnen, d.h. sie solltensich – unter Beachtung realistischerSicherheitsstandards – zur erfolgreichenBewältigung jeweiliger Verkehrs-anforderungen eignen.

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Aufsichtspflicht Schulweglexikon

Aufsichtspflicht

Grundsätzliches:

Aufsichtspflicht ist die Pflicht zur Beauf-sichtigung von Personen, die wegen Min-derjährigkeit oder wegen ihres geistigenoder körperlichen Zustandes der Aufsichtbedürfen. Sie besteht zum einen im Inte-resse des Beaufsichtigten selbst. Er soll vorSchäden bewahrt werden. Zum anderenbesteht die Aufsichtspflicht auch im Inte-resse der Allgemeinheit. AußenstehendeDritte sollen vor Schäden bewahrt werden,die ihnen von den Aufsichtsbedürftigenzugefügt werden können.

Aufsichtsbedürftig sind alle Minderjähri-gen, also alle Personen unter 18 Jahren.Dabei ist es gleichgültig, ob sie im Einzel-fall auf Grund ihres Entwicklungsstandesüberhaupt der Aufsicht bedürfen. Dem-gegenüber sind Volljährige nur aufsichts-bedürftig, wenn sie wegen geistiger oderkörperlicher Gebrechen nach den jewei-ligen Gegebenheiten im Einzelfall beauf-sichtigt werden müssen, oder wenn sieauf Grund einer anderen Vorschrift oderVereinbarung aufsichtspflichtig sind (z.B.in Schulen, siehe Abschnitt »Schule«).

Die Aufsichtspflicht besteht entwederkraft Gesetzes oder kraft vertraglicher Ver-einbarung.

Inhalt und Umfang der Aufsichtspflichtergeben sich aus den Umständen des Ein-zelfalles. Maßgeblich ist insoweit, ob derAufsichtspflichtige all das zur Verhinde-rung der Schädigung eines Dritten oderdes Aufsichtsbedürftigen selbst getan hat,was von einem verständigen Aufsichts-pflichtigen in seiner Lage und nach denUmständen des Einzelfalles vernünftiger-und billigerweise verlangt werden konnte.Es kommt einerseits auf die Eigenschaftendes Aufsichtsbedürftigen an, insbeson-dere sein Alter, den Stand seiner geistigenEntwicklung, seine Fähigkeiten und Cha-raktereigenschaften, andererseits auf dieArt und das Ausmaß der von ihm aus-gehenden Gefahr. Allerdings darf von demAufsichtspflichtigen nichts Übermäßigesverlangt werden. Nur wenn er die ihmnach seiner eigenen Lebenslage, nach sei-nen wirtschaftlichen Verhältnissen undseinen Kräften möglichen und vernünftiger-weise zumutbaren Abwehr- und Über-wachungsmaßnahmen unterlässt, kommteine Aufsichtspflichtverletzung inBetracht.

Aufsichtspflicht im Schulbereich und auf

dem Schulweg

Für Lehrkräfte an öffentlichen Unterrichts-anstalten werden Aufsichtspflichten kraftGesetzes begründet. Aufsichtspflichtiggegenüber den Schülern – egal ob minder-jährig oder nicht – sind Schule und Lehr-kraft. Sie haben die ihnen anvertrautenSchüler vor Schaden zu bewahren, aberauch zu verhindern, dass andere Personendurch sie einen Schaden erleiden. DieseAufsichtspflicht obliegt jeder Lehrkraft,unabhängig davon, ob beamtet oder nicht.Die Aufsichtspflicht ist allerdings zeitlichbeschränkt. Sie gilt nur, solange sich die Schüler unter ihrer Leitung befinden, also in der Zeit, in der sie am Unterricht

Schulweglexikon Bauliche Maßnahmen

oder an sonstigen Schulveranstaltungenteilnehmen einschließlich der Pausen und einer angemessenen Zeit vor Beginn(in der Regel 15 Minuten) und nach Be-endigung des Unterrichts.

Besondere Aufsichtsmaßnahmen sind inUnterrichtsveranstaltungen zu treffen, diemit Gefahren verbunden sein können, wiez.B. bei bestimmten Experimenten im Che-mieunterricht. Die Aufsichtspflicht bestehtauch für Unterrichtswege, d.h. für solcheWege von der Schule zu Einrichtungen fürden Schulunterricht, wie etwa Turnhallen,Sportplätze oder Schwimmbäder.

Bei dem Besuch von Privatschulen bestehtkeine gesetzliche, sondern eine vertrag-liche Aufsichtspflicht.

Der tägliche Schulweg zwischen Wohnungund Schule oder dem sonstigen Ort einerschulischen Veranstaltung unterliegtgrundsätzlich nicht der Aufsichtspflichtder Schule. Aufsichtspflichtig sind hiergrundsätzlich die Eltern. Werden Schülermit dem Schulbus befördert, ist die Auf-sichtspflicht Sache des Schulbusträgers.Insbesondere obliegt ihm die Amtspflicht,Schulbushaltestellen möglichst gefahrloseinzurichten und zu sichern.

Aufsicht im Kindergarten- und Hort-

bereich

Für Einrichtungen der Kinder- und Behin-dertenbetreuung gibt es Besonderheiten.Hier gilt, dass die Begründung von Auf-sichtspflichten nicht durch Gesetz, son-dern durch vertragliche Vereinbarungerfolgt.

Die Aufsichtspflicht umfasst grundsätzlichnicht den Weg von und zur Einrichtung.Hier sind die Eltern verantwortlich. Dem-

entsprechend beginnt die Aufsichtspflichtmit der Ankunft des Kindes oder desBehinderten bei Beginn der Öffnungszeitund endet, wenn das Kind oder der Behin-derte am Ende der Öffnungszeit die Ein-richtung wieder verlassen. Dabei trifft denTräger der Einrichtung und damit auchdas Personal die Verpflichtung, die Kinderoder Behinderten am Ende der Betreu-ungszeit ordnungsgemäß aus ihrem Auf-sichtsbereich wieder in den Aufsichtsbe-reich der Eltern zu übergeben. Bestätigendie Eltern eines Kindergartenkindesschriftlich, dass sie damit einverstandensind, dass ihr Kind alleine nach Hausegehen darf, so entbindet dies das Kinder-garten-Personal nicht von einer Einzelfall-Beurteilung der Angelegenheit und voneiner eventuell weiter bestehenden Auf-sichtspflicht.

BBauliche Maßnahmen

Sichere Schulwege lassen sich u.a. übergeeignete bauliche Maßnahmen erreichen.Zur Verfügung steht ein umfangreichesInstrumentarium bewährter Maßnahmen,das von kleinen Veränderungen (z.B.� Mittelinseln, Aufpflasterungen) biszum aufwendigen Umbau von z.B. Kreu-zungen reicht. Ihre Wirkung ist in derPraxis erwiesen und mit geringen Unter-haltskosten verbunden.

Bauliche Maßnahmen hängen eng mitsog. verkehrsregelnden Maßnahmen wieBeschilderungen und Lichtsignalanlagen(Verkehrsampeln) zusammen. In vielenFällen können Beschilderungen nur eineSofortmaßnahme sein, die durch baulicheMaßnahmen ergänzt oder ersetzt werden

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Bauliche Maßnahmen Schulweglexikon

müssen (Verkehrssicherungspflicht� Zuständigkeiten). Bauliche Maßnah-men ergeben sich oft aus � Schulweg-

plänen, in denen u.a. auf Defizite desStraßenraums hingewiesen wird.

Durch bauliche Maßnahmen können

– die Kfz-Geschwindigkeiten – wo not-wendig – wirkungsvoll verringert werden

– der Durchgangsverkehr aus Wohngebie-ten herausgehalten werden

– die Sichtverhältnisse verbessert(� Parken)

– sichere Überquerungsstellen (� Mittelinseln) geschaffen

– ausreichende Flächen für Fußgängerund Radfahrer zur Verfügung gestellt wer-den.

Auf Hauptstraßen (Verkehrsstraßen) sind� Mittelinseln i.d.R. geeignet. Fußgän-ger-Lichtsignalanlagen (Druckknopfam-peln) kommen dann in Frage, wenn schnellgefahren wird und gleichzeitig das Ver-kehrsaufkommen sehr hoch ist. Weiterhinkönnen � Radwege bzw. Radfahrstreifenangelegt werden. Wo bauliche Maßnah-men nicht möglich sind oder nicht aus-reichen, kommt die � Überwachung derGeschwindigkeiten als eine geeigneteMaßnahme in Frage.

In Wohnstraßen (Erschließungsstraßen)lässt sich eine langsame Fahrweise nurbaulich erreichen. Beschilderungen alleinsind nicht ausreichend. Insbesondere mitden straßenbaulichen Elementen »Aufpfla-sterung« und »Versatz« (� Tempo 30) las-sen sich die Geschwindigkeiten wirksamdämpfen.

Sichere Schulwege müssen nicht teuersein: Mittelinseln, Versätze, Poller, aberauch Aufpflasterungen kosten bei entspre-chender baulicher Ausführung nicht unbe-dingt viel Geld, sind aber, an den richtigenStellen installiert, sehr wirkungsvoll.Außerdem gibt es insbesondere für Maß-nahmen der Schulwegsicherung verschie-dene finanzielle Förderungsmöglichkeitenvon Land und Bund.

Daneben gibt es eine Reihe von Maßnah-men, deren Wirkung umstritten ist:

– � Fußgängerüberwege (Zebrastreifen): Es hat sich herausgestellt, dass sie nichtin allen Fällen helfen das Überquerensicherer zu machen, sondern u.U. zu mehrGefahren führen können.

– Kreisverkehrsplätze können zwar sinn-voll sein, sind aber für zu Fuß gehendeund Rad fahrende Schüler problematisch.Sie sind deshalb als spezielle Schulweg-sicherungsmaßnahme nicht empfehlens-wert und können die Gefährdungen sogarerhöhen.

– Die Praxis hat gezeigt, dass von Schwel-len, Einengungen und � Schulwegmarkie-

rungen abzuraten ist.

– Nahezu unwirksam sind Pflasterwechselsowie Radwege, Radfahrstreifen oderLichtsignalanlagen in reinen Wohnstraßen.

– Begrünungen, Baumreihen und Baum-tore sind zwar aus gestalterischen Gründen

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Schulweglexikon Befragung

wünschenswert, führen aber allein nichtzu einer langsameren Fahrweise.

Literatur:• ISK: Schulwegsicherung. Analysen,

Maßnahmen, Schulwegpläne (Planer-heft). Köln 1998

• ISK: Tempo 30-Zonen. Auswahl und Ein-richtung. Empfehlungen Nr. 8. Köln 1990

Beförderungspflicht

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Erzie-hungsberechtigten dafür zu sorgen, dassihre Kinder zur Schule kommen.

Da der Schulbesuch jedoch auf Grundstaatlicher Gesetze erfolgt (Schulpflicht)und da die Bereitstellung der schulischenEinrichtungen durch Schulträger eineAufgabe der öffentlichen Hand ist, mussman auch der öffentlichen Verwaltung und der Politik eine Mitverantwortung imHinblick auf Schulwegangelegenheitenzusprechen.

Aber auch aus übergeordneten bildungs-politischen Gründen darf man von dengewählten Volksvertretern ein starkesInteresse erwarten, breiten Bevölkerungs-schichten eine vielseitige Schulbildunganzubieten und regionale Benachteiligun-gen durch Beförderungsangebote aus-zugleichen.

Aus diesen Gründen garantieren die mei-sten Bundesländer ihren Schülern einekostenlose Beförderung zur Schule undzurück, wenn bestimmte Voraussetzungenerfüllt sind (Alter der Schüler, Länge oderGefährlichkeit des Weges). Zuschüsse zuden notwendigen Finanzmitteln stellen sieden Kommunen zur Verfügung, geregelt

wird dies durch Finanzausgleichgesetzeund Schulfinanzierungsgesetze, sowiedurch entsprechende Verordnungen undErlasse. Aufgabe der Kommunen ist esdann den Schülern die nötigen Jahres-oder Monatskarten für den ÖPNV auszu-händigen oder einen eigenen Schulbus-verkehr einzurichten. Die Geldmittel derLänder können höchstens eine Mindestlei-stung sicherstellen. Es ist daher notwen-dig, zusätzliche kommunale Gelder bereit-zustellen, vor allem wenn man qualitativeVerbesserungen (Erhöhung von Sicherheitund Bequemlichkeit) erzielen möchte.Hierzu zählen zum Beispiel Sitzplätze füralle.

Grob vereinfacht kann man sagen: DieLänder finanzieren die Schülerbeförderungund die Kommunen haben es in der Hand(bzw. im Etat), Sicherheit und Komfort zuverbessern.

Befragung

Zur Erstellung eines � Schulwegplans fürdie Grundschule, aber auch im Rahmeneines Projekts, empfiehlt sich eine Befra-gung aller Eltern über die bisherigen Schul-wege ihrer Kinder: Wie sehen die Schul-wege aus? Wo befinden sich gefährlicheStellen?

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Behinderte Schulweglexikon

Befragungen ergänzen die � Unfallaus-

wertungen, Ortsbesichtigungen und Ver-haltensbeobachtungen: In der Praxis zeigtsich, dass die Eltern immer wieder aufGefahrenstellen hinweisen, an denen esnoch nicht zu Unfällen gekommen ist. Sokann sich z.B. herausstellen, dass Schul-kinder eine Kreuzung an einer Stelle über-queren müssen, an der täglich vor Schul-beginn – wenn auch nur kurzzeitig – wider-rechtlich ein Lieferfahrzeug einer Bäckereisteht. Schulwegunfällen kann so vorge-beugt werden.

Weiterhin hat die Befragung den Vorteil,Eltern stärker für sichere Schulwege zuinteressieren.

Die Befragung sollte von einem oder meh-reren Elternvertretern bzw. Lehrern durch-geführt werden und schriftlich erfolgen,um den Aufwand möglichst gering zu hal-ten. Es hat sich bewährt Kindern bzw.Eltern die Fragen in Form einer Hausaufga-be zu stellen mit dem Ziel, dem Kind denausgefüllten Fragebogen möglichst umge-hend wieder mitzugeben. Auf diese Weiselässt sich eine sehr hohe Rücklaufquoteerreichen.

Zu den Befragungsunterlagen gehören:

– das Anschreiben der Schule: KurzeErläuterung des Zwecks sowie Ausfüllhin-weise

– der Fragebogen: Knapp auf einer Seitezusammengefasst, wie das Kind zur Schulekommt und wo welche Gefahren bestehen(Kopiervorlage im Anhang)

– der Lageplan des Schulumfeldes: mög-lichst ein Ausschnitt aus der DeutschenGrundkarte, die bei Katasterämtern zu er-halten ist. Anders als beim Stadtplankönnen hier die benutzten Straßenseiten

und die Überquerungsstellen exakt ein-gezeichnet werden.

Die Auswertung sollte von Fachleuten der Straßenverkehrsbehörden, unterstütztdurch ortskundige Lehrer und Eltern,erfolgen.

Die Erstellung eines Rad-Schulwegplanesfür das Schulumfeld von i.d.R. weiterfüh-renden Schulen kann in ähnlicher Weiseerfolgen. Die Jugendlichen können hierselbst befragt werden und im Rahmen desProjektunterrichts an der Auswertungbeteiligt werden (�Akzeptanz).

Literatur:• ISK: Schulwegsicherung. Analysen,

Maßnahmen, Schulwegpläne (Planer-heft). Köln 1998

Behinderte

Gerade für behinderte Kinder und Jugend-liche führt eine dauerhafte Beschränkungvon elementaren Mobilitätsvoraussetzun-gen zu einer erheblichen räumlichen undsozialen Einengung des Lebensraumesund zu Abhängigkeit von Bezugspersonen.Die verantwortliche Abwägung zwischenZielen der Gefahrenverhütung (Bewahrung)und der selbstständigen Bewältigung von Verkehrsanforderungen verlangt vonden verantwortlichen Erziehungspersonenhier besonders differenzierte, den indivi-duellen Möglichkeiten und Grenzen Rech-nung tragende Entscheidungen.

Nicht allein die verschiedenartigen Behin-derungsformen, sondern auch das häufigeZusammentreffen von multiplen Funk-tionsbeeinträchtigungen erfordert indivi-duelle verkehrspädagogische Förderungs-

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Schulweglexikon Bewegungserziehung

angebote und ihre methodische Aus-arbeitung.

Zur Vorbereitung von behinderten Kindernund Jugendlichen auf ihre selbstständigeVerkehrsteilnahme zu Fuß, bei der Benut-zung von öffentlichen Verkehrsmitteln undals Radfahrer können daher Verkehrser-ziehungsangebote auch nicht vergleichbarstandardisiert und breitenwirksam wie im Regelschulbereich durchgeführt wer-den.

Besonders wichtig ist die sehr engeKooperation zwischen Elternhaus, pädago-gischen Fachkräften und Verkehrserzie-hern der Polizeidienste (etwa bei derPlanung der Radfahrausbildung), um Kon-tinuität der Erziehungsbemühungen zu erreichen und Erfahrungslücken auszu-gleichen, die in der Praxis häufig fest-zustellen sind.

Im Zusammenhang mit der Integrationbehinderter Kinder in Regelschuleinrich-tungen ergibt sich als Schwierigkeit, dassindividuelle Verkehrserziehungsangebote(etwa bei der Radfahrausbildung) fürbehinderte Kinder oft nicht innerhalb desKlassenverbandes durchzuführen sind;Handreichungen für beteiligte Lehrkräftesind dafür kaum vorhanden.

Bei stationärer Betreuung in Behinderten-einrichtungen sind die sonderpädagogischausgebildeten Gruppenbetreuer zentraleAnsprechpartner; ferner ist dort die Koor-dination zwischen unterschiedlichen Funk-tionseinheiten (Förderschulen, Freizeit-,Berufsförderungswerk der Einrichtung,Fahrdienste, Fortbildungsabteilungen)wesentlich.

Informationsangebote

– Einen guten Überblick gibt das Hand-buch »Verkehrserziehung behinderterKinder und Jugendlicher« (Deutscher Ver-kehrssicherheitsrat: Bonn 1990), das auchca. 120 praxisnah beschriebene Übungs-vorschläge für unterschiedliche Behinde-rungsformen enthält; auch Fortbildungs-angebote können dazu angefragt werden.

– Videokassette: »Sicher mit dem Busans Ziel. Möglichkeiten eines Verkehrstrai-nings für Menschen mit geistiger Behinde-rung« (Diakonisches Werk Berlin-Branden-burg).

Bei vielen Behinderungsformen – beson-ders bei schwerwiegenden motorischenBehinderungen, Sehstörungen, erforder-licher Rollstuhlbenutzung – bilden un-zureichende baulich-technische Voraus-

setzungen (z.B. Überquerungshilfen anAmpeln, Bordsteinhöhe, Ein- und Aus-stiegsvoraussetzungen bei öffentlichenVerkehrsmitteln) elementare und unüber-windbare Mobilitätsbarrieren.

Literatur:• Bundesministerium für Verkehr, Bau-

und Wohnungswesen (Hrsg.): Handbuchzur bürgerfreundlichen und behinder-tengerechten Gestaltung des Straßen-raums. 2. Aufl. 1999 o.O.

Bewegungserziehung

Die Bewegungserziehung hat eine langepädagogische Tradition, in der Unfallver-hütung gewinnt sie seit Anfang der 90erJahre zunehmend an Bedeutung.

Durch technische und soziale Veränderun-gen des Lebensumfeldes wachsen viele

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Bewegungserziehung Schulweglexikon

Kinder heute in einer Umgebung auf, inder Bewegungszeit und Bewegungsvielfaltstark rückläufig sind. Bewegung ist aberunabdingbare Voraussetzung nicht nur fürdie körperliche Gesundheit, sondern fürdie gesamte Entwicklung des Kindes.Mangelnde Bewegungsanregung erhöhtdas Risiko einen Unfall zu erleiden, sei esbeim Spiel, Sport oder im Verkehr.

Aus Statistiken der Unfallversicherer gehthervor, dass Handlungen umso eher zueinem Unfall führen, je stärker sie durchdas Element Fortbewegung charakterisiertsind. Das wird u.a. durch die hohe Zahlder Alleinunfälle Rad fahrender Kinderbelegt. Bereits ohne Beteiligung von Fahr-zeugen werden inzwischen mehr als dieHälfte aller Schulwegunfälle durch Stol-pern, Ab- und Ausrutschen oder Umkni-cken ausgelöst. Verkehrshandlungen sindBewegungshandlungen, die oft nochdurch hinzukommende Mehrfachanforde-rungen erschwert werden. Nicht nur derBewegungsablauf als solcher muss gelin-gen, es müssen zugleich wechselnde aku-stische und optische Signale wahrgenom-men, interpretiert und innerhalb relativkomplexer Regeln schnell und flexibel fürein zweckmäßiges Verhalten verarbeitetwerden.

Da in der kindlichen Entwicklung die geis-tig-seelische Reifung sehr eng mit der

Übung und Ausbildung körperlicher Fähig-keiten verbunden ist, fördert die Bewe-gungserziehung psychische und motori-sche Fähigkeiten zugleich.

Fachbegriffe wie Psychomotorik oder

Sensomotorik verweisen auf den engenZusammenhang von »Kopf, Herz undHand«. Die Bewegungserziehung aufpsychomotorischer Grundlage fördert dieganzheitliche Entwicklung von Kinderndurch ein systematisch aufgebautes Ange-bot meist spielerischer Übungen undBewegungsformen. Dabei werden für dieVerkehrsteilnahme unverzichtbareelementare Grundlagen ausgebildet, z.B.

– das optische und akustische Wahr-

nehmungsvermögen, über das ich z.B.verfügen muss, wenn ich eine Straßeüberqueren will

– das Gleichgewicht als unabdingbareVoraussetzung sicherer Verkehrsteilnahmezu Fuß und erst recht mit dem Fahrrad

– das Reaktionsvermögen als Grundlagepräzisen Verkehrshandelns bei plötzlichenSituationsveränderungen.

Parallel werden grundlegende affektive,

soziale und kognitive Fähigkeiten geför-dert, z.B.:

– Gefühle und Impulse wahrnehmen undbeherrschen

– sich in andere hineinversetzen, eigeneBewegungen mit anderen abstimmen

– Regeln flexibel auf wechselnde Situatio-nen anwenden können.

Die Kultusministerkonferenz hat folgerich-tig in ihrer Empfehlung zur Schulverkehrs-erziehung (� KMK-Empfehlungen) denStellenwert der psychomotorischen Förde-rung ausdrücklich betont.

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Schulweglexikon Eltern, Elternbeirat, Erziehungsberechtigte

Die Bewegungserziehung kommt demnatürlichen Bewegungsbedürfnis von Kin-dern entgegen und wird von ihnen gernangenommen. Sie trifft in Kindergartenund Schule auch bei Lehrern und Erziehe-rinnen auf steigende � Akzeptanz.

Literatur:• DVW (Hrsg.): Das ›move it‹- Buch,

Meckenheim 1996• Kiphard, E.J.: Psychomotorik in Praxis

und Theorie. Gütersloh 1994 (2. Aufl.)• Klute, H.: »Psychomotorik und

Verkehrserziehung«. Zeitschrift für Ver-kehrserziehung 1990

• Klute, H.: »Zum Stellenwert von Bewe-gungs- und Sozialerziehung im Spek-trum der Verkehrserziehung«. Zeitschriftfür Verkehrserziehung 2/1997, S. 4ff.

• Kunz, T.: Weniger Unfälle durch Bewe-gung: Mit Bewegungsspielen gegenUnfälle und Gesundheitsschäden beiKindergartenkindern – Reihe Motorik.Schorndorf 1993

• Mertens, K., Meusel, W.: Allerlei Bewe-gung; Spielen, Tanzen, Musizieren. Dort-mund 1992

• LVW Bayern, LVW Rheinland-Pfalz(Hrsg.): Klein & sicher. München (VerlagHeinrich Vogel) 1999

• Auer, O., Gramsamer, G.: Sicher im 1. Schuljahr (Lehrermappe). München(Verlag Heinrich Vogel) 1997

EEltern, Elternbeirat,Erziehungsberechtigte

(� Zuständigkeiten)Verkehrssicherheit von Kindern kann nurerreicht und verbessert werden, wennSchule, Polizei und andere Institutionen

ihrer Verantwortung gerecht werden; derwichtigste, völlig unverzichtbare Beitragmuss aber von den Eltern geleistet werden.Wesentliche Gründe sind:

– Die Sicherung mitfahrender Kinder imPKW – häufigste Unfallursache bei Kin-dern – kann nur durch die Eltern erfolgen;dies gilt auch für weitere Auswirkungen,die sich aus der Kraftfahrzeugbenutzungergeben (� Mitfahren von Kindern im

PKW; � PKW ).

– Ein weiterer, hoher Anteil von Verkehrs-unfällen – besonders von jüngeren Kin-dern – ereignet sich im jeweiligen Umfeldder Wohnung beim Spielen.

– Das Vorbildverhalten der Bezugsperso-nen ist für das Lernen von Kindern beson-ders wichtig.

– Notwendige Übungsangebote, etwabeim � Schulwegtraining, sollten länger-

fristig unter den speziellen Anforderun-gen im alltäglichen Lebenskontext durch-geführt und das Verhalten der Kinderwiederholt dabei beobachtet werden.

Diese Anforderungen können durch daspädagogische Personal nicht allein erfülltwerden. Eine frühzeitig beginnende Ver-kehrserziehung durch die Eltern soll dieKinder auf eine angemessene Teilnahmeam Straßenverkehr vorbereiten.

Verkehrserziehung ist ein Teil der Ge-samterziehung und dabei untrennbar mit Zielen der � Sicherheits-, � Umwelt-,

� Gesundheits- und � Sozialerziehung

verknüpft. Eine wichtige Aufgabe der pä-

dagogischen Einrichtungen ist es dieEltern dafür zu sensibilisieren. So könnenBemühungen von Kindergarten und Schu-le mit denen des Elternhauses in Einklanggebracht werden. Umgekehrt können wich-

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Eltern, Elternbeirat, Erziehungsberechtigte Schulweglexikon

tige Initiativen auch von aktiven Elternver-tretern als Multiplikatoren ausgehen (z.B.für Anschaffung und Benutzung von Fahr-radhelmen, Aktion »autofreie Woche«).

Praktische Konsequenzen

1) In mehreren bundesweit angebotenenProgrammen zur Verkehrserziehung imElementarbereich werden daher der Eltern-bildung und der Integration zwischenVerkehrserziehung von Vorschuleinrich-tungen und dem Elternhaus besondereRechnung getragen. Das Programm »Kindund Verkehr« des Deutschen Verkehrs-sicherheitsrates für den Elementar- undSchuleingangsbereich sowie die Eltern-Kinder-Erzieherinnen- Seminare der Deut-schen Verkehrswacht sind hierauf abge-stimmt.

2) Nach den Lehrplänen der Grundschulenzur Verkehrserziehung, zugehörigen Aus-führungsbestimmungen und didaktischenHandreichungen ist in den meisten Bun-desländern die Beteiligung von Eltern aus-drücklich vorgesehen.

3) Hierzu müssen sie zunächst informiertwerden, um später ihre Einverständniser-klärung abgeben zu können (z.B. zur Rad-fahrausbildung in der Verkehrswirklich-keit). Während der praktischen Übungstei-le sollen sie dann Schülergruppen beauf-sichtigen, die sich im öffentlichen Verkehrs-raum bewegen. Dringend anzustreben istdie Beteiligung von Eltern bei der Erstel-lung von � Schulwegplänen (� Befra-

gung).

4) Insbesondere im Grundschulbereich undim Schulbusverkehr sind Eltern aufgerufensich für � Schulwegdienste zur Verfügungzu stellen.

Entwicklungspsycho-logische Aspekte

Jede selbstständige Verkehrsteilnahme stelltvielfältige Anforderungen, die zuverlässigbewältigt werden müssen. In der entwick-lungspsychologischen Betrachtung wirdkritisch geprüft, ob bei Kindern die dafürerforderlichen Fähigkeiten und Fertigkei-ten altersentsprechend vorausgesetzt wer-den dürfen und welche Lern- und Übungs-methoden in einzelnen Altersgruppenerfolgversprechend sind; umgekehrt wer-den Grenzen der Verkehrserziehung in-folge entwicklungsbedingter Vorausset-zungen aufgezeigt.

Seit der Ausbreitung des motorisiertenStraßenverkehrs zu Beginn dieses Jahr-hunderts bis weit in die 50er Jahre wurdezunächst vermutet, dass lediglich ein sehrkleiner Teil der Kinder (ebenso wie derFahrzeugführer) auf Grund individuellerVoraussetzungen stark unfallgefährdet sei(»Unfällerpersönlichkeit«). Nach vielendurchgeführten Untersuchungen hat sichgezeigt, dass diese Annahme nur bedingtzutrifft. Zudem musste festgestellt wer-den, dass die Kenntnis von Verkehrsregeln(bei Kindern ebenso wie bei Erwachsenen)nur sehr begrenzt zur Verbesserung derVerhaltenssicherheit im Straßenverkehrund zur Verminderung der Unfallgefähr-dung beiträgt.

Daher werden seit etwa zwei Jahrzehntenin der Unfallforschung und der Verkehrs-erziehung allgemeinere Gesetzmäßigkei-ten der kindlichen Entwicklung als grund-legende Voraussetzungen für ihre Ver-kehrsteilnahme stark beachtet; besonderswichtig sind dabei Erlebens- und Verhal-tensbesonderheiten, alterstypische Lern-formen und der von den Erwachsenen ab-weichende, spielorientierte Alltagsbezug.

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Schulweglexikon Entwicklungspsychologische Aspekte

1) Besonderheiten des kindlichen

Erlebens und Verhaltens

Viele alterstypische Voraussetzungenhaben hier Einfluss auf die Bewältigungvon Anforderungen im Straßenverkehr:

a) Wahrnehmung

bereits durch die geringere Körpergrößebedingte Beschränkungen des Sichtfeldes;verminderte Blickfeldbreite; Schwierig-keiten bei Richtungs- und Entfernungs-wahrnehmung von Geräuschen; Einschät-zung von Entfernungen und Geschwindig-keiten

b) Denken und Urteil

Gefahren erkennen, insbesondere Antizi-pation von Gefahren; bei Vorschulkindern:verminderte Fähigkeit, abweichende Per-spektiven anderer Personen zu erkennen(Egozentrismus)

c) Konzentration und Aufmerksamkeit

»fluktuierendes«, stark von veränderlichenäußeren Reizen und durch Affekte beein-flusstes Aufmerksamkeitsverhalten, wobeidie Aufmerksamkeitsrichtung abruptwechseln kann; »Umweltvergessenheit«durch stark zentrierte Aufmerksamkeit,etwa bei Spielen

d) Handlungssteuerung

deutlich verlängerte Entscheidungszeiten;Schwierigkeiten, begonnene Handlungenunter veränderten Situationsanforde-rungen abzubrechen oder zu korrigieren;erhöhte Schwierigkeiten der Kinder beider Bewältigung von Mehrfachaufgaben,besonders wichtig beim Radfahren (s.u.).

2) Besonderheiten des Lernens

Das Verhalten von Bezugspersonen hat fürKinder eine starke Vorbildfunktion.

Bis ins Grundschulalter hinein lernenKinder in konkreten, anschaulichen

Zusammenhängen und haben daherSchwierigkeiten, wenn Regelwissen aufkonkrete Situationen übertragen werdenmuss.

Spielendes Lernen und automatisierteFormen der Informationsverarbeitung sindbesonders hilfreich, wenn Mehrfachauf-gaben erfüllt werden müssen (z.B. beimRadfahren).

Um Gefahren im Vorfeld erkennen zukönnen, ist ein mehrjähriges, erfahrungs-gestütztes Lernen erforderlich, das selbstbei erwachsenen Führerscheininhabernerst nach etwa fünf bis sieben JahrenFahrpraxis ausgebildet ist. Kindern fehlendie Voraussetzungen hierfür zwangsläufig.

3) Spiel

Bis zum Altersbereich der Sekundarstufe Ifällt bei kindlichem Verhalten im Straßen-verkehr Folgendes auf:

Sie verbringen einen hohen Zeitanteil mitspielerischen Aktivitätsformen und habenInteresse an Spielen mit erhöhtem Platz-bedarf (Roller, Skateboard, Rad fahren;Gruppenspiele).

Als Freiflächen werden meist Gehwege,Parkplätze oder verkehrsarme Straßengenutzt.

Um sich ganzheitlich entwickeln zu können,brauchen Kinder jedoch Raum, in dem sie sich gefahrlos bewegen können. Hiermachen sie spielerisch Fortschritte inWahrnehmungsleistungen, psychomoto-rischen Fähigkeiten und sozialen Kom-petenzen.

Zusätzlich wirkt sich ein großzügiges Frei-flächenangebot günstig auf Bewegungs-fertigkeit, Lern- und Konzentrationsstö-rungen aus.

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Fachberater für Verkehrserziehung Schulweglexikon

Folgerungen

Entwicklungspsychologische Erkenntnisseliefern wichtige Grundlagen, um

– wesentliche � Unfallursachen vonKindern vorherzusagen und zu erklären

– den Stellenwert und die Wirksamkeitvon � Verkehrssicherheitsstrategien zubeurteilen

– die Verträglichkeit von Zielen der � Sicherheitserziehung mit weiteren all-gemeinpädagogischen Zielen (� Ge-

sundheits-, � Bewegungs-, � Sozial-

erziehung) einer kritischen Prüfung unter-ziehen zu können.

Literatur: • Limbourg, M.: Kinder im Straßenver-

kehr. Gesundheitsschutz in Schule undBeruf. Heft 4. GUVV Westfalen-Lippe(Hrsg.). Münster o.J.

• Culp, W., Heß, M.: Kinder sehen undverstehen. Deutscher Verkehrssicher-heitsrat DVR (Hrsg.), Bonn 1998.

• Schmolz, W., Schmolz, K., Rekitt, J.: DieWelt der kleinen Menschen; Was Kindernicht können können. München (VerlagHeinrich Vogel) 1999

FFachberater für Verkehrserziehung

Fachberater und Fachberaterinnen für Ver-kehrserziehung sind ausgebildete Lehr-kräfte mit einer speziellen Kompetenz fürihr Fachgebiet. Sie werden i.d.R. auf Vor-schlag der Staatlichen Schulämter und

sonstigen Schulaufsichtsbehörden von derBildungsverwaltung berufen. Sie beratendie Schulaufsicht und die Schulen in allenverkehrspädagogischen Angelegenheiten.Ihre besonderen Ansprechpartner sind dieSchulbeauftragten (von den Schulenbeauftragte »Obleute«) für Verkehrserzie-hung. Fachberater für Verkehrserziehungsind zugleich Mittler zwischen außerschu-lischen Institutionen (Polizei, Verkehrs-wacht etc.) und den Schulen. Details sindin länderspezifischen Erlassen z.T. unter-schiedlich geregelt.

Die Fachberatung wurde parallel zur stei-genden Automobilisierung und zur wach-senden Bedeutung der Verkehrserziehungin den Ländern der Bundesrepublik ein-gerichtet.

Die Notwendigkeit von Fachberatung istvor allem dadurch begründet, dass Ver-kehrserziehung an den Schulen nicht alsUnterrichtsfach, sondern als fächerüber-greifendes Prinzip eingerichtet ist. An denUniversitäten ist Verkehrserziehung nichtobligatorischer Bestandteil der Lehreraus-bildung. Zwar fordert die � Kultusmini-

sterkonferenz in ihrer Empfehlung zur Ver-

kehrserziehung in der Schule von 1994,

dass Themen der Verkehrserziehung imVorbereitungsdienst (Referendarausbil-dung) der Lehrerinnen und Lehrer »ver-pflichtend zu behandeln« seien, dieseEmpfehlung ist bislang jedoch bei weitemnoch nicht flächendeckend umgesetzt.

Da Verkehrserziehung in der ersten undzweiten Phase der Lehrerausbildung nichtausreichend angeboten wird, sind ver-kehrspädagogische Neuerungen weitge-hend auf die � Lehrerfortbildung ange-wiesen. Fachberater für Verkehrserziehungsind deshalb in besonderer Weise zu stän-

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Schulweglexikon Fahranfänger

diger Fort- und Weiterbildung verpflichtet.Die Fachberater für Verkehrserziehunggeben ihre Anregungen in schulamtsbezo-genen Dienstversammlungen z.B. für dieSchulbeauftragten oder in regionalen Fort-bildungsveranstaltungen weiter.

Entsprechend ihren wichtigsten Aufgabensind die Fachberater für Verkehrserzie-hung also:

– Berater der Schulräte und Schulauf-sichtsbeamten

– Mittler zwischen Schule und externenOrganisationen

– Multiplikatoren für Lehrer und Schulen.

Mit steigender Autonomie der Einzelschu-len kommt es zu einer Rollenverschiebungder Fachberater für Verkehrserziehung. Sieberaten zunehmend auf Abruf der Einzel-schulen und unterstützen sie bei derEntwicklung ihres verkehrspädagogischenSchulprofils. Der Kontakt zum regionalzuständigen Fachberater für Verkehrser-ziehung kann über die Staatlichen Schul-ämter oder über die Lehrerfortbildunghergestellt werden.

Fahranfänger (jugend-liche Benutzer motori-sierter Fahrzeuge)

(� Motorisierte Zweiräder)

Für alle Verkehrsarten gilt grundsätzlich,dass die jeweiligen Anfänger besondersgefährdet sind. Deshalb werden die Schul-anfänger auf dem Schulweg begleitet,deshalb durchlaufen die Grundschülereine Radfahrausbildung, bevor sie mitdem Übergang zu weiterführenden Schu-len größere Entfernungen zurücklegen.

Einem überproportional hohen Risiko sind die Fahranfänger bei motorgetriebe-nen Fahrzeugen ausgesetzt. Die 18- bis24-Jährigen gelten als die Altersgruppemit der höchsten Unfallwahrscheinlich-keit. Mehr als jeder 5. Verletzte und Getö-tete (jeweils 22 %) gehörte gem. Statisti-schem Bundesamt 1998 zu dieser Alters-gruppe, obwohl sie nur 7,6 % der Gesamt-bevölkerung ausmachen. Laut ADAC sindrund 30 % der Führerscheinneulinge be-reits im ersten Jahr ihrer Fahrerkarriere ineinen Unfall verwickelt. Damit stellen diejugendlichen Fahranfänger eine besonderswichtige verkehrspädagogische Zielgruppedar. Junge Männer sind auffällig gefährde-ter als junge Frauen. Zwar ist in den letztenJahren eine gewisse Tendenz zur Anglei-chung zu beobachten, aber 1998 erschei-nen immer noch mehr als doppelt so vieleMänner (51.881) unter den 18- bis 24-jäh-rigen PKW-Führern als Hauptverursachervon Unfällen mit Personenschaden im Ver-gleich zu den jungen Frauen (23.098).Junge Frauen verunglücken dagegen häu-figer als Mitfahrerinnen.

Bei den Unfallursachen steht die »nichtangepasste Geschwindigkeit« mit Abstandan erster Stelle. Ca. 50 % der tödlichenUnfälle junger Menschen im Verkehr wer-den auf zu hohe Geschwindigkeit zurük-kgeführt.

Die überproportionale Unfallbelastung istweniger ein Anfängerproblem, sie ist pri-mär ein Jugendlichkeitsphänomen. Etwa30 % einer Jahrgangspopulation von Fahr-anfängern gelten als besonders gefährdet.Ältere Fahranfänger zeigen eine durch-schnittlich geringere Risikoneigung.

In der öffentlichen Diskussion wird häufigübersehen, dass die Problematik nicht

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Fahranfänger Schulweglexikon

erst mit dem Auto einsetzt: Die 16- und 17-jährigen Fahrer von Kleinkrafträdern zei-gen seit Jahren eine extreme Unfall-häufigkeit. Die Jugendlichkeit der Fahrerund die oft aggressive Leistungscha-rakteristik der Fahrzeuge verstärken sichwechselseitig und überfordern offenbarviele Menschen dieses Alters. Aus unfall-statistischer Sicht ist deshalb besondersJugendlichen mit einer hohen Risiko-neigung von dieser Verkehrsart abzuraten.

Demgegenüber sind die Mofaunfälle heuterelativ unbedeutend, aber in den letztenJahren nutzen Jugendliche zunehmendeine neue Generation von Motorrollern mitunterschiedlicher Motorisierung (auch in der Kategorie zwischen Mofa und Klein-kraftrad).

Die Unfallursachen jugendlicher Fahr-anfänger sind komplex und nicht leicht zubeeinflussen. Als wenig aussichtsreichkönnen nach dem Stand der Unfallfor-schung Versuche gelten, über die Erhöhungdes Verkehrswissens oder die Verbesse-rung der fahrpraktischen Fertigkeiten Ein-fluss zu nehmen.

Erfolgversprechender sind die Versuchedas Fahrverhalten über eine pädagogischeBeeinflussung der Motive, Gefühle, Ein-stellungen und Sozialfähigkeiten jungerMenschen zu verändern.

Literatur:• DVW (Hrsg.): Jugend und Verkehr: Pro-

jekte für die Sekundarstufe II. Mecken-heim 1998

• DVR e.V. (Hrsg.): Jugendliche im Straßen-verkehr – Faktensammlung. Bonn 1994

• BASt (Hrsg.): »Junge Fahrerinnen undFahrer« Berichte der Bundesanstalt fürStraßenwesen. Mensch und Sicherheit.Heft M 52. Bergisch Gladbach 1996

Fahrrad

Fahrräder als Verkehrsmittel unterschei-den sich von nicht straßenverkehrstaug-lichen sog. Spielfahrrädern und vonSonderfahrzeugen hauptsächlich durchihre Ausstattung, die in der StVZO, § 22a,festgelegt ist. Zum StVZO-gemäß ausge-statteten Fahrrad gehören zwei voneinan-der unabhängige Bremsen für das Vorder-und Hinterrad, ein nach vorne strahlenderweißer Scheinwerfer sowie ein Frontreflek-tor, ein rotes Rücklicht mit rotem Rück-strahler, ein weiterer roter Großflächen-rückstrahler, je 2 gelbe Speichenreflekto-ren pro Rad und je 2 Tretstrahler proPedal. Außerdem ist eine (helltönende)Klingel vorgeschrieben (Bild).

Diese gesetzliche Mindestausstattung vonRädern befindet sich seit geraumer Zeit in der Kritik, da heute problemlos bessereLösungen zur Sicherheit des Radlersbeitragen könnten. Dazu werden gezählt:

– ein strenger Verzögerungswert für dieBremsen (auch bei Nässe)

– eine höhere Wattleistung der Lichtma-schine

– auch als Standlicht nutzbare Halogen-scheinwerfer.

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Schulweglexikon Fahrrad

In letzter Zeit treten auch technische Män-gel stärker als Unfallursache in Erschei-nung. Dies betrifft insbesondere die Lei-stungsfähigkeit der Bremsen – auch beiNässe und im Dauerbetrieb – sowie dieBruchfestigkeit von Gabel, Lenker undRahmen. Eine wichtige Rolle spielen indiesem Zusammenhang auch der War-tungszustand der sicherheitsrelevantenTeile (vor allem der Bremse, der Lichtanla-ge, der Reifen und der Kette) sowie dieergonomisch korrekte Größe und Einstel-lung des Rades.

Bei Kinderrädern sind nicht alle Kriterienvon Erwachsenenrädern anwendbar; hiersind ein guter Kettenschutz sowie gepols-terte Lenkerenden (Bild), die das Verlet-zungsrisiko bei Stürzen erheblich abmil-dern, von besonderer Bedeutung. Für jün-gere Kinder hat sich die Rücktrittbremseals sichere und leichter zu handhabendeBremse bewährt.

Vor allem für Kinder und Jugendliche wird– obwohl nicht vorgeschrieben – ein guterFahrradhelm ebenfalls zur sicheren Aus-stattung des Rades gezählt. Auf Grund dessehr hohen Anteils von Eigenunfällen Radfahrender Kinder in der Freizeit (Spiel) ist der Helm in der Tat für Kinder ein nochnotwendigerer Schutz als für erwachseneRadler. � Fahrradhelm

Das Erlernen des Radfahrens erfolgt in derRegel im Vorschulalter. Die schulischenProgramme thematisieren in den erstenKlassen das Radfahren als psychomotori-sche Aufgabe; die Verkehrsteilnahme –hauptsächlich auf Geh- und Radwegen –hat noch eine untergeordnete Bedeutung.

Im 3. und 4. Schuljahr ist die Radfahraus-bildung in der Kooperation von Schuleund Polizei in allen Ländern per Erlassgeregelt.

An vielen Grundschulen – und in nochstärkerem Maße an Kindergärten – wirdden Kindern von der Benutzung des Radesfür den Schulweg vor Beendigung derRadfahrausbildung dringend abgeraten;die meisten Eltern respektieren dies(Begründung: mangelnde Fähigkeiten) � Radfahrausbildung.

Außerschulische Angebote von Verkehrs-sicherheitsverbänden sowie von Fahrrad-und Automobilclubs runden die schuli-schen Programme ab.

Literatur:folgende Verlage bieten Literatur undArbeitsmaterial:• Deutsche Verkehrswacht DVW und

Deutsche Shell (Hrsg.): Radfahren in derSchule, Meckenheim 1999

• Rot-Gelb-Grün-Verlag: z.B. Hohenadel, D.u.a.: Radfahrunterricht in der Grund-schule. Braunschweig 1997

• Verlag Heinrich Vogel: z.B. Auer, O.,Gramsamer, G.: Radfahren im 4. Schul-jahr. München 1999

(Adressen siehe Seite 40)

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21

Fahrradhelme Schulweglexikon

Fahrradhelme

Helme schützen den Kopf, indem sie beieinem Aufprall die auftretenden Kräftedurch ihr spezielles Material dämpfen undauf eine größere Fläche verteilen. DasTragen von Helmen ist für annähernd alleArten von motorisierten Zweirad-Fahrzeu-gen gesetzlich vorgeschrieben (einzigeAusnahme: »Leichtmofa«) und wird ganzüberwiegend auch praktiziert. Im Zusam-menhang mit dem Schulweg sind in ersterLinie die Fahrradhelme von Bedeutung,auf die das Thema im Folgenden einge-grenzt wird.

Kinder sind beim Radfahren besonders ge-fährdet. Ein Drittel der jährlich in Deutsch-land verunglückenden etwa 80.000 Rad-fahrer sind Kinder und Jugendliche unter18 Jahren. Fahrradhelme können dieseUnfälle zwar nicht verhindern, aber derenFolgen erheblich mindern. Radhelmeersetzen somit nicht eine vorsichtige Fahr-weise und entbinden Mütter und Väternicht von ihrer Verantwortung.

Verschiedene, vor allem medizinischeUntersuchungen belegen die Schutzwir-kungen von Radhelmen. Allgemein gilt alsanerkannt, dass der größte Teil der Kopf-verletzungen bei Unfällen durch gute Rad-helme vermeidbar wäre. AustralischeStudien gehen sogar davon aus, dass 95%

der bei Unfällen getöteten Radfahrer denUnfall überlebt hätten, wenn sie einenHelm getragen hätten. Grundsätzlich sindsich alle Fachleute einig, dass der Rad-fahrer-Schutzhelm einen wirkungsvollenund hohen Beitrag zur Verletzungsvor-beugung darstellt.

Allgemein herrscht die Ansicht vor, dasAnlegen eines Helmes solle auf freiwilligerBasis erfolgen. Es existiert die Befürch-tung, dass eine Radhelm-Pflicht derAkzeptanz des Radfahrens allgemein scha-den und vor allem ältere Jugendlichegleich zum wesentlich gefährlicheren Mo-ped oder Motorrad treiben würde. WeitereArgumente gegen eine Helmpflicht beiRadfahrern sind:

– Bei manchen Jugendlichen kann derHelm auf dem Kopf eine höhere Risiko-bereitschaft erzeugen.

– Es ergeben sich evtl. versicherungs-rechtliche Probleme für Personen, die kei-nen Helm tragen (Fahrlässigkeit?Regress?).

Das Tragen von Radhelmen ist daher nichtvorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.Somit ist es auch Aufgabe der schulischenVerkehrserziehung, Informationen überHelme an Kinder und Eltern zu geben unddie Akzeptanz des Helmtragens zu fördern.Ein Problem bei der Werbung für den Rad-helm stellt jedoch das mangelnde Vorbildvon Jugendlichen und Erwachsenen dar,Helme werden nach dem Grundschulalterlediglich in Ausnahmefällen aufgesetzt.

Radhelme sind generell leichter und zier-licher als Motorradhelme. Sie sollen denKopf möglichst weitgehend bedecken,Stirn, Schläfen und Hinterkopf müssen aufjeden Fall geschützt sein. Der Kinnriemen

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Schulweglexikon Fußgänger

sollte breit sein und muss einfach einge-stellt werden können, damit der Helmnicht verrutschen kann. In der Regel sinddie Helme durch herausnehmbare Polsterin verschiedenen Stärken der Kopfformanzupassen. Eine Lüftung ist vor allem imSommer wichtig. Man unterscheidet diesog. Softshell-, Microshell- und Hardshell-Helme. Alle Typen verfügen jeweils übereine Aufschlag dämpfende Schicht ausHartschaum. Tests haben ergeben, dassdie drei Helmtypen hinsichtlich der Stoß-dämpfung kaum Unterschiede aufweisen.Unterschiede ergeben sich daher nur ausder Konstruktion eines jeweiligen Helmes,nicht aus seiner Ausführung. Softshell-sind Nur-Hartschaum-Helme. Bei Micro-shell-Helmen ist diese Hartschaumschichtmit einem stabilen Folienüberzug ver-sehen, während der Hardshell-Helme miteiner harten Außenschale aus Kunststoffverstärkt sind.

In der Regel sind die Softshell-Helme ampreiswertesten, aber auch am wenigstenhaltbar. Die teureren Helme mit einerAußenhaut sind robuster und könnenauch bei Unfällen mit hohen Geschwindig-keiten oder bei Mehrfachaufschlägen, wiesie z.B. bei Kollisionen mit Kraftfahrzeu-gen häufig auftreten, sicherer schützen.Alle Helme müssen ersetzt werden, wennsie bei einem Sturz ihre Aufgabe erfüllthaben; auch wenn äußerlich keine Be-schädigungen erkennbar sind, ist ihreSchutzwirkung in der Regel erheblichherabgesetzt.

Seit April 1997 gilt auch in Deutschlanddie europäische Norm für Fahrradschutz-helme (DIN EN 1078 »Helme für Radfahrerund für Benutzer von Skateboards undRollschuhen«), nach der der TÜV-Rhein-land sein Prüfzeichen GS (»Geprüfte Sicher-heit«) vergibt. Oftmals enthalten die

Helme auch Hinweise auf ausländischeNormen. Am bekanntesten sind dieNormen aus Schweden (KOVFS 1985:6; SP-MET 1985:2) sowie die US-ameri-kanischen Normen (ANSI Z 90.4; SNELL). Das SNELL-Zeichen darf nur vergebenwerden, wenn Maximal-Anforderungenerfüllt werden.

Vor allem von älteren Kindern wird dasHelmtragen nur zögerlich akzeptiert. DerRadhelm gilt oft als Zeichen der Schwächeund wird als kindliches Accessoire gese-hen. Deshalb ist es wichtig, dass Kinderund Jugendliche ihren Helm auch nachmodischen und geschmacklichen Ge-sichtspunkten selbst aussuchen dürfen.Anprobiert werden muss der Helm beimKauf sowieso. Eltern und Lehrkräfte solltenes sich darüber hinaus zur Aufgabe ma-chen, über die Schutzwirkungen von Hel-men zu informieren und für ihre Akzep-tanz zu werben.

Viele Organisationen (Verkehrswachten,Radfahrerverbände, ADAC, Verbraucher-schutzverbände, Versicherer) stellen Infor-mationen und Tests über Helme bereitund verfügen auch über Medien, die dieBehandlung des Themas im Unterrichtunterstützen; bei der DEA-Mediathek derDeutschen Verkehrswacht können ver-schiedene Filme zum Thema entliehenwerden.

Fußgänger

(� Stolpern, Stürzen, �Bewegungserzie-

hung)

Das Risiko, dass Kinder auf Wegen zumKindergarten oder zur Schule als Fußgän-ger im Straßenverkehr verunglücken, hatin den zurückliegenden Jahren kontinuier-

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Fußgänger Schulweglexikon

lich abgenommen. Am höchsten ist dieUnfallhäufigkeit von Kindern zu Fuß imZeitraum des ersten Schuljahres – be-sonders häufig, wenn Kinder mit Gleich-altrigen unterwegs sind.

Bauliche und verkehrslenkende Maßnah-men (�Verkehrsberuhigung, � Tempo-

30-Zonen, � Überwachung), die vielerortsin den letzten Jahren verstärkt durchge-führt wurden und auch der Fußgängersi-cherheit, gerade auch von Kindern, zugutekommen, sind für diesen Unfallrückgangvon Bedeutung.

Zwei weitere Ursachen können aber auchzu dieser Entwicklung beigetragen haben,deren problematische Aspekte Beachtungfinden sollten:

– Der Transport von Kindern im PKW auchauf kurzen Strecken vermindert wichtigeErfahrungs- und Übungsmöglichkeiten (� Gefahrenbewusstsein); bei Öffnungs-und vor allem Schließungszeiten vonpädagogischen Einrichtungen führen hal-tende Fahrzeuge der Eltern zudem zueiner Gefährdung von Kindern.

– Kinder spielen heute seltener als noch vor wenigen Jahren in ihrem Wohnumfeld.Stattdessen halten sie sich mehr ingeschlossenen Räumen auf und bewegensich dabei vergleichsweise weniger.

Mögliche Folgen sind hier Bewegungsdefi-zite (� Bewegungserziehung; � Stolpern)und damit verbunden eine größere Ge-fährdung von Kindern im Straßenverkehr.

Maßnahmen zur Förderung der Verkehrs-sicherheit von Kindern als Fußgänger:

a) aktive Sicherheit:Vorbereitung auf die selbstständige Ver-kehrsteilnahme� Schulwegtraining

Festlegen von Bereichen des Wohnumfel-des, in denen gefahrlos gespielt werdenkann.

Besprechen von Verhaltensregeln fürWege, die im Dunkeln zurückgelegt wer-den müssen.

b) passive Sicherheit:helle Kleidung, ggf. Zubehör (Reflektoren);ggf. verabreden, wann das Kind zu Hausesein soll (vor Einbruch der Dunkelheit);

ggf. bei den örtlichen Behörden einenAntrag auf ausreichende Beleuchtungsolcher Verkehrswege stellen, die häufigauch von Kindern genutzt werden.

Literatur:• Ruwenstroh, G., Kuller, E.Ch., Radder, F.:

Sicherheit von Fußgängern außerortsbei eingeschränkten Sichtverhältnissen.Berg. Gladbach: Bundesanstalt fürStraßenwesen 1993

Fußgängerüberwege

(»Zebrastreifen«)

»Fußgängerüberwege sollen dazu dienen,Fußgängern das Überqueren der Fahrbahnzu erleichtern und sicherer zu gestalten.Eine technisch richtige Anlage und Aus-stattung ist hierfür eine wichtige Voraus-setzung. Die örtlichen und verkehrlichenGegebenheiten sind in jedem Einzelfallsorgfältig zu überprüfen«, heißt es in denRichtlinien für die Anlage und Ausstattung

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Schulweglexikon Fußgängerüberwege

von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 84).Festgelegt sind hier auch die Einsatzbe-dingungen. Demnach dürfen Fußgänger-überwege z.B.

– nur innerorts auf Straßen, in denen diezulässige Höchstgeschwindigkeit nichtmehr als 50 km/h beträgt,

– im Allgemeinen nur an Kreuzungen undEinmündungen,

– i.d.R. nur dort, wo auf beiden Straßen-seiten Gehwege vorhanden sind,

– im Allgemeinen nur über einen Fahr-streifen je Richtung angelegt werden.

Außerdem müssen dort so genannte Kfz-und Fußgängerbelastungen gegeben sein,deren Mindestwerte jedoch unterschrittenwerden können, wenn es sich um be-sonders schutzbedürftige Personen wieSchulkinder handelt. Hierzu ist eineEinzelfallbegründung notwendig. Nebeneiner entsprechenden Markierung undBeschilderung ist eine gute Beleuchtungerforderlich, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und Nässe rechtzeitigwahrnehmbar sind.

Der Fußgängerüberweg wird immer wieder als Schulwegsicherungsmaßnah-me gefordert, da in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, § 26) das Vorrangverhält-nis für die Fußgänger eindeutig geregeltist: Der Autofahrer muss warten, wenn derFußgänger die Straße überqueren möchte.

In der Praxis haben sich jedoch Problemegezeigt, weil eine Abstimmung zwischenFußgänger und Autofahrer nötig ist undnicht jeder Autofahrer anhält. Kinder kön-nen häufig nur sehr schwer abschätzen,ob der Fahrer wirklich anhalten wird. Kin-der sollten deshalb den Zebrastreifenimmer erst dann betreten, wenn alle Auto-fahrer aus beiden Richtungen tatsächlichangehalten haben.

Es gibt Fußgängerüberwege, auf denen es noch nie zu einem Unfall gekommen ist,während von anderen immer wiederschwere Fußgängerunfälle gemeldet wer-den.

Sehr gute Erfahrungen liegen inzwischenfür � Mittelinseln vor, die in vielen Fälleneine Alternative sind. Die von Eltern oft-mals geforderte Druckknopfampel anstel-le des Fußgängerüberweges kommt nurim Ausnahmefall in Frage (� bauliche

Maßnahmen).

Literatur:• Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

mit Allgemeiner Verwaltungsvorschrift(VwV-StVO), § 26, Zeichen 293

• Richtlinien für die Anlage und Ausstat-tung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 84), Verkehrsblatt 1984, S. 507

• ISK: Schulwegsicherung. Analysen,Maßnahmen, Schulwegpläne (Planer-heft). Köln 1998

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25

Gefahrenbewusstsein Schulweglexikon

GGefahrenbewusstsein

Angemessenes Gefahrenbewusstsein isteine entscheidende Voraussetzung für dieselbstständige und sichere Teilnahme amStraßenverkehr. Situationen könnendadurch angemessen interpretiert und dasVerhalten darauf abgestimmt werden, waswiederum das eigene Verhalten für anderevorhersagbarer macht. Auch birgt dasBewusstsein für Gefahren die Erkenntnis,dass nicht alle Verkehrsabläufe kontrol-liert werden können, was die Akzeptanzvon vorbeugenden Schutzmaßnahmenerhöht.

Kinder erleben ihre Umgebung bekannt-lich anders als Erwachsene und lassen oft-mals ein unzureichendes Gefahrenbe-wusstsein erkennen. Hierfür gibt es dreiHauptgründe:

1) Entwicklungsbesonderheiten von Kin-dern: Untersuchungen zeigen, dass dreiStufen in der Entwicklung des Gefahren-bewusstseins zu unterscheiden sind:

a) Ein akutes Gefahrenbewusstsein bildetsich bei Kindern etwa bis zum 6. Lebens-jahr heraus. Gefährliche Situationen, auch im Straßenverkehr, werden dann

erkannt, wenn das Kind sich bereits darin befindet.

b) Das vorausschauende Gefahrenbe-wusstsein bildet sich mit ca. 8 Jahrenheraus. Gefahren können nun in der Regelnoch rechtzeitig vor Eintritt erkannt wer-den.

c) Das vorbeugende Gefahrenbewusstseinist etwa mit 9 – 10 Jahren vorhanden. Kin-der lernen dann sich so zu verhalten, dassGefahren von vorneherein reduziert wer-den können.

2) Alltagserfahrung allein ist für die Vollen-dung dieses Prozesses nicht ausreichend,sondern muss durch eine kritische Verar-beitung der Alltagserlebnisse ergänzt wer-den. Durch alltägliche Lernmöglichkeitenkann das Gefahrenbewusstsein dannerweitert werden.

3) Für unterschiedliche Verkehrsmittelmuss ein angemessenes Gefahrenbe-wusstsein jeweils neu herausgebildet wer-den. Wird ein rascheres Fortbewegungs-mittel benutzt, reichen bisher erworbeneErfahrungen nicht aus.

Aus diesen Punkten ergeben sich Konse-quenzen, die sich an der Herausbildungdes Gefahrenbewusstseins orientieren:

Bauliche und rechtliche Maßnahmen zurVerkehrssicherheit werden bereits kurznach ihrer Einführung wirksam. Sie könnenaber Verkehrserziehungsmaßnahmen und Aufklärungsmaßnahmen für Kinderund motorisierte Verkehrsteilnehmer nicht ersetzen.

Aufsichtspersonen müssen genau abwä-gen, wann sie ihren Schutzbefohlenen die eigenständige Verkehrsteilnahme – vorallem auch mit dem Fahrrad – erlauben.

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Schulweglexikon Gesundheitserziehung

Da Kinder erst mit ca. 11 Jahren so weitsind, dass sie die Gefahren des Straßen-verkehrs gut einschätzen können, solltensie auch erst dann, also mit Beendigungder Grundschulzeit, zur Schule fahren.

Geschwindigkeits-beschränkung

Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) gibt es eine generelle Geschwindig-keitsbeschränkung: Die maximal zulässigeHöchstgeschwindigkeit beträgt z.B. inner-orts für PKW und LKW 50 km/h, auf Land-straßen für LKW 60 km/h und für PKW100 km/h.

Hiervon ist die örtlich ausgesprocheneund jeweils beschilderte Geschwindig-keitsbeschränkung zu unterscheiden.Diese zulässige Höchstgeschwindigkeit istvom jeweiligen Einzelfall abhängig – i.d.R.sollte sie vor Schulen 30 km/h und dort,wo viel (querender) Rad- und Fußgänger-verkehr auftritt, 30 km/h bis maximal 50km/h betragen. Außerorts sind Ge-schwindigkeitsbeschränkungen vor alleman Kreuzungen und Einmündungen nötig.

An � Haltestellen sind in der StVO die Geschwindigkeiten für den Kraftfahrerdifferenziert geregelt.

Damit Geschwindigkeitsbeschränkungenauch befolgt werden, kommt es entschei-dend auf die � Überwachung der jeweili-gen zulässigen Höchstgeschwindigkeit an.

Gesundheitserziehung

Gesundheitserziehung zielt generell aufeine gesundheitsbewusste Lebensführungvon Schülerinnen und Schülern ab. Nachder Empfehlung der Kultusministerkon-ferenz (� KMK-Empfehlungen) soll auchdie � Verkehrserziehung einen Beitragzur Gesundheitserziehung leisten. Mit die-ser Erweiterung des Gegenstandsbereichswerden neue verkehrspädagogische Mög-lichkeiten eröffnet.

Der moderne Straßenverkehr wirkt sich aufdrei Ebenen auf die Gesundheit von Kin-dern und Jugendlichen aus, und zwar in– körperlicher – geistiger – sozialer Hinsicht.

1998 verunglückten in Deutschland 46.508Kinder unter 15 Jahren bei Straßenver-kehrsunfällen. In dieser Zahl sind jedochnur die polizeilich registrierten Straßen-verkehrsunfälle enthalten. LeichtereUnfälle, aber auch solche mit Personen-schaden, die der Polizei nicht gemeldetwerden, sind nicht berücksichtigt. Nachder amtlichen � Statistik verunglückten1998 erstmals Kinder am häufigsten alsPKW-Insassen, nämlich 35 %. 33 % erlit-ten Fahrradunfälle und 28 % verunglück-ten als Fußgänger. Es muss davon ausge-gangen werden, dass die Dunkelzifferwesentlich höher liegt. Allein der Schü-lerunfallversicherung wurden im gleichenZeitraum mehr Straßenverkehrsunfälleangezeigt, und das sind nur die, die aufdem Weg zur Schule bzw. Kindergarten

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27

Gesundheitserziehung Schulweglexikon

oder anderer dort versicherter Bildungs-einrichtungen passieren. Es ist bekannt,dass ein großer Teil der Fahrradunfälle inkeiner Statistik auftaucht. Die körperlicheGesundheit wird weiterhin beeinträchtigtdurch Lärm- und Schadstoffemissionen.Verkehrsbedingte Schadstoffe in derAtemluft tragen u.a. zur Entstehung vonAtemwegserkrankungen, Allergien undKrebs bei.

Nicht zu unterschätzen sind die psy-chischen Folgen von Unfällen, die bei Kin-dern zurückbleiben, wenn z.B. Eltern,Geschwister oder Freunde verunglücken.Auch körperliche Beeinträchtigungeninfolge von Unfällen wirken sich auf diekindliche Psyche aus. Ebenso wieschadstoffbedingte Erkrankungen ziehensie die seelische und die soziale Ent-wicklung insgesamt in Mitleidenschaft.

Die meisten Straßen sind als Spielflächenfür Kinder zu gefährlich. Eltern lassen sie lieber im Haus spielen oder fahren siemit dem Auto zu einer geschützten Ein-richtung. Bewegungsmangel beeinträch-tigt die gesamte kindliche Entwicklung in einem Maß, wie es durch � Bewe-

gungserziehung in Schule und Kindergar-ten kaum auszugleichen ist.

Sicherheit im Straßenverkehr zielt vor al-lem auf die körperliche Unversehrtheit desMenschen. Deshalb muss Gesundheitser-ziehung stets auch im Kontext mit der �Sicherheitserziehung gesehen werden.

Literatur:• DVW (Hrsg.): Die neue Verkehrserzie-

hung in der Schule. Meckenheim 1995• Limbourg, M.: »Verkehrserziehung als

Gesundheitserziehung«. Zeitschrift fürVerkehrserziehung 3/96. S. 7f

HHaftung

Erfüllen Eltern, Lehrkraft oder Erzieher ihre � Aufsichtspflicht nicht oder unzurei-chend, so kann dies unterschiedlicheRechtsfolgen nach sich ziehen. Es könnenzivilrechtliche Schadensersatzansprücheentstehen. Für Lehrkraft und Erzieher kanndarüber hinaus die Verletzung der Auf-sichtspflicht dienst- und arbeitsrechtlicheKonsequenzen haben.

Erleidet der Aufsichtsbedürftige selbsteinen Schaden wegen Verletzung der Auf-sichtspflicht, haftet der Aufsichtspflichtigebei schuldhaftem und rechtswidrigemVerhalten nach § 823 BGB. Bei der ver-traglich begründeten Aufsichtspflichtkommt ein Anspruch wegen Vertragsver-letzung in Betracht. Beide Anspruchs-grundlagen gewähren einen Anspruch aufErsatz des erlittenen Schadens. Erleidetein Dritter durch die Verletzung der Auf-sichtspflicht einen Schaden, bestehtgemäß § 832 BGB eine Haftung des Auf-sichtspflichtigen, soweit sein Verhaltenschuldhaft und rechtswidrig war. DieserAnspruch besteht sowohl dann, wenn dieAufsichtspflicht kraft Gesetzes besteht, als auch dann, wenn sie auf einer vertrag-lichen Übernahme beruht. Danebenbesteht ein Schmerzensgeldanspruch aus§ 847 BGB, wenn ein Haftungsanspruchnach § 823 oder nach § 832 BGB begrün-det ist.

Da eine Lehrkraft an einer öffentlichenSchule in Ausübung öffentlicher Gewalthandelt, haftet sie gegenüber demGeschädigten grundsätzlich nicht selbst,unmittelbar und persönlich. Die Verant-wortlichkeit trifft vielmehr gemäß Artikel

28

Schulweglexikon Haltestellen

34 Satz 1 Grundgesetz ihren Dienstherrn.Der Geschädigte kann also nicht die Lehr-kraft, sondern nur die betreffende Körper-schaft, in deren Dienst die Lehrkraft steht,z.B. das Land, auf Schadensersatz inAnspruch nehmen (Amtshaftung). EineEigenhaftung einer Lehrkraft ist nur denk-bar, wenn die Amtshaftung nicht eingreift.Durch die Einbeziehung der Schüler in die gesetzliche Unfallversicherung (Sozial-gesetzbuch VII. Buch) ist der Anspruch bei Personenschäden von Schülern gegendie Lehrkraft bzw. den Staat jedoch weit-gehend ausgeschlossen. Der Amtshaf-tungsanspruch wegen Verletzung der Auf-sichtspflicht kommt daher nur in Betracht,soweit es sich um Personenschäden nichtgesetzlich unfallversicherter Angehörigerder Schule oder schulfremder Dritter oderum Sachschäden handelt. Gemäß den §§104 ff SGB VII schließt der Anspruch desSchülers oder sonstiger unfallversicherterVerletzter gegen den gesetzlichen Unfall-versicherungsträger alle anderen gesetz-lichen Ansprüche auf Ersatz des Personen-schadens sowohl gegen den »Unterneh-mer« als auch gegen »einen in demselbenBetrieb Tätigen« aus. Im Bereich der allge-mein- und berufsbildenden Schulen sowieder Kindertageseinrichtungen (Kinder-gärten, Kinderhorte) sind daher gesetzlicheAnsprüche der Lehrkraft oder sonstigenAufsichtspersonen wie auch der Schülerund Kinder untereinander und gegen-einander auf Ersatz von Personenschäden,die im Rahmen der schulischen Veranstal-tung oder der Kinderbetreuung verursachtwurden, ausgeschlossen. An die Stelle derHaftung des Schadensverursachers tritt dieLeistungspflicht des gesetzlichen Unfall-versicherungsträgers.

Haltestellen

Vor allem in ländlichen Regionen sind dieSchulwege häufig so weit, dass sie nurmit einem Schul- oder Linienbus bewältigtwerden können. Der Busverkehr gehört zuden sichersten Beförderungsarten vonSchulkindern. Unfallbetrachtungen zeigen,dass Unfälle am ehesten auf dem Weg von oder zur Haltestelle, beim Warten aufden Schulbus sowie beim Ein- und Aus-steigen passieren.

Neben der Eignung des Busfahrers sowieder Ausstattung der Busse (Anforderungs-katalog des Bundesverkehrsministeriums)kommt es deshalb entscheidend auf dieGestaltung der Haltestellen sowie der We-ge dorthin an. Folgende Regeln und Hin-weise sollten besonders beachtet werden:

– Schulbushaltestellen sollten in wenigbefahrenen Straßen bzw. abseits derStraße liegen.

– Auf dem Weg zur Schulbushaltestellesollte keine stark befahrene Verkehrs-straße überquert werden müssen.

– In der Nähe von Lichtsignalanlagen(Ampeln) sollte die Haltestelle so gelegtwerden, dass die Schulkinder automatischüber die Fußgängerfurt gehen müssenund nicht abkürzen können.

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29

Haltestellen Schulweglexikon

– Wichtig ist weiterhin eine gute Ausstat-tung, z.B. mit genügend großen Warteflä-chen, Wartehäuschen, Sitzgelegenheitenu.Ä. Haltestellenbuchten und Absperrgitterkönnen in stark befahrenen Straßen einenSicherheitsgewinn darstellen; ihre Effi-zienz muss jedoch überprüft werden. Oft-mals tragen sie dazu bei neue Gefähr-dungen zu schaffen, wenn sich die Kinderz.B. zu früh vor das Gitter begeben und sodem fließenden Verkehr ausgesetzt sind.

– Über die bauliche Anlage von Endhalte-stellen an Schulen, die von mehrerenBussen gleichzeitig angefahren werden,gibt es derzeit keine besonderen Vor-schriften und Normen. Selbst bei einersehr großen Zahl von Bussen sollte jedochstets das Grundprinzip beachtet werden:Jeder Schüler muss zu seinem Bus gelan-gen können, ohne eine Fahrbahn oderBusspur überqueren zu müssen. Das be-deutet: Busse sollen nicht nebeneinander,sondern hintereinander aufgestellt wer-den. Wo das aus Platzgründen nicht mög-lich erscheint, empfehlen sich ringförmigangelegte Haltestellen (Kreisverkehr) oderein Einbahnstraßensystem rings um dasSchulhaus.

– Seit 1995 gelten neue StVO-Regelungenfür Kraftfahrer an Schulbushaltestellen,die unterschiedliche Regelungen jeweilsbeim Annähern, Anhalten sowie Ein- und Aussteigen beinhalten. Eine befriedigende Akzeptanz dieser sehr differenzierten Neuregelung durchden Kraftfahrer ist in vielen Fällen nicht zu erwarten. Auch deshalb kommt es ent-scheidend darauf an, Haltestellen nachden o.g. Standards baulich zu gestalten.

– Wenn die Schulbusse an einer öffent-lichen Haltestelle halten, ist diese durchdas Haltestellen-Schild (Zeichen 224

StVO) und durch die Markierung einer»Zick-Zack-Linie« (Zeichen 299 StVO) auf-fällig genug. Handelt es sich um einespezielle Schulbushaltestelle, empfiehlt essich, diese durch das Zeichen 224 StVOmit Zusatztafel kenntlich zu machen.

– An Bushaltestellen in Schulnähe sollteEltern, die ihre Kinder mit dem Auto zurSchule bringen, das Halten aus Sichtgrün-den (� Parken) nicht gestattet werden.Statt dessen sollten besondere Stellen inNähe des Schuleingangs angeboten werden.

– Einer der wirkungsvollsten (und kosten-günstigsten) Beiträge zur Sicherheit anHaltestellen sind Aufsichtspersonen (Schü-lerlotsen, Schulbuslotsen, erwachseneSchulbusbegleiter oder Haltestellenauf-sichten).

– Das verkehrs- und sicherheitsgerechteVerhalten der Schülerinnen und Schüleran Bushaltestellen ist auch ein unverzicht-barer Bestandteil der � Verkehrserzie-

hung in Schule und Elternhaus.

Checkliste für Bushaltestellen an Schulen

1) Ist sichergestellt, dass Busse nicht rück-wärts fahren müssen?

2) Ist ausgeschlossen, dass vor dem Ein-und nach dem Aussteigen eine Fahrbahnüberquert wird?

3) Wird der Schulhof grundsätzlich vomBusverkehr freigehalten?

4) Ist der Warteraum an der Bushaltestellegroß genug (mindestens 0,5 m2 pro Schü-ler)?

5) Warten die Busse auf die Schüler undnicht die Schüler auf die Busse?

30

Schulweglexikon Inlineskates

6) Wird die Schulbushaltestelle der Schulevon PKWs der Lehrer und Eltern frei gehal-ten?

7) Werden Schulbusangelegenheiten mitElternvertretern besprochen (z.B. Schul-elternbeirat)?

8) Werden an der Bushaltestelle und inden Bussen regelmäßig Aufsichtsperso-nen eingesetzt?

9) Wird die zulässige Belegung der Busseeingehalten (Sitz- und Stehplätze = ma-ximale Fahrgast-Anzahl)?

Literatur:• Taschenbuch für Sicherheitsbeauftragte

im öffentlichen Dienst. Wiesbaden(Universum) 1996

IInlineskates

1. Inline-Skating im Straßenverkehr

Inlineskates sind keine Fahrzeuge. Sie gehören trotz der mit ihnen erreichtenGeschwindigkeiten nach der derzeitigenRechtslage zu den »besonderen Fortbewe-gungsmitteln« (§ 24 StVO). Damit geltenfür Skater die Regelungen für den Fußgän-gerverkehr des § 25 StVO:

– Die Benutzung der Fahrbahnen ist Ska-tern grundsätzlich und die der Radwegeausnahmslos untersagt.

– Skater müssen auf dem Gehweg, in derFußgängerzone und im verkehrsberuhig-ten Bereich unter gebührender Rücksichtauf Fußgänger – nötigenfalls mit Schrittge-schwindigkeit – fahren.

– Inline-Skater müssen außerorts, wo keinGehweg vorhanden ist, wie Fußgängerden linken Fahrbahnrand benutzen.

In jüngster Zeit werden in verschiedenenModellversuchen zur (zeitweisen) Öffnungvon Fahrbahnen in Tempo-30-Zonen odervon Radwegen für Inline-Skater durchge-führt. Das Bundesministerium für Verkehrhat eigene Studien in Auftrag gegeben,um eine möglichst problemangemesseneBerücksichtigung der Inline-Skater auch inder StVO zu erreichen. Zum Zeitpunkt derHerausgabe des Lexikons (1999) stehenjedoch Ergebnisse noch nicht fest.

2) Inline-Skating auf dem Schulweg

Für Schulwegangelegenheiten sind dieErziehungsberechtigten und die Straßen-verkehrsbehörden, nicht die Schule,zuständig. Die Schule kann deshalb dieBenutzung von Inlineskates auf demSchulweg nicht verbieten. Sie solltejedoch im Rahmen ihrer Informations- undFürsorgepflicht (z.B. im Verkehrserzie-hungsunterricht oder bei Elternabenden)über die wichtigsten Fakten und Gefähr-dungen aufklären:

– Wegen der besonderen Gefährdung imStraßenverkehr ist von der Verwendungvon Inlineskates auf dem Schulweg drin-gend abzuraten.

I

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Inlineskates Schulweglexikon

– Sollten sie dennoch benutzt werden, ist die Straßenverkehrs-Ordnung zu be-achten (siehe oben).

– Aus Sicherheitsgründen ist das Trageneiner kompletten Schutzausrüstung auchim Straßenverkehr notwendig.

– Eltern haben eine besondere Verant-wortung bei der Auswahl des »Verkehrs-mittels« auf dem Schulweg.

Natürlich ist es möglich, über eine – ggf.von Eltern und Schülern mitgetragene –Hausordnung zu bestimmen, welche Gerä-te (z.B. Inlineskates) in die Schule mit-gebracht werden dürfen, bzw. wann undwo sie benutzt werden dürfen.

Zum Versicherungsschutz: Grundsätzlichbesteht auf dem Schulweg gesetzlicherUnfallversicherungsschutz, unabhängigvon der Wahl des »Verkehrsmittels«. Diesdarf aber nicht der Grund dafür sein,gegen voraussehbare Gefahren auf demSchulweg nichts zu unternehmen!

Literatur:• Verkehrswacht München (Hrsg.): Danger

Zone. München (Verlag H. Vogel) 1996.Inline-Skaten mit Sicherheit (GUV-SI 8012,bisher GUV 20.53)

• DVW (Hrsg.): Skate & Roll – Inline-Ska-ten im Straßenverkehr. Ein Handbuch fürdie Sekundarstufe I (in Vorbereitung –erscheint zum Jahresbeginn 2000)

KKindergarten, Kindertagesstätte

Förderung der Verkehrssicherheit in Kin-dertageseinrichtungen (Kindergärten,Horte, Krippen) bildet ein umfangreiches,eigenständiges Aufgabengebiet.

Unfallgefährdung und Verkehrs-

beteiligung

Zwar liegt das Risiko, dass Kinder auf demWeg von oder zu Kindergärten bei Ver-kehrsunfällen verletzt oder getötet wer-den, deutlich unterhalb der Unfallgefähr-dung von Schulkindern; im Jahr 1995 wur-den 2366 Straßenverkehrsunfälle aufKindergartenwegen gemeldet (3,8 % derStraßenverkehrsunfälle auf Kindergarten-wegen der BUK-Schüler-Unfallversiche-rung; � Statistik). Zudem ist im Zeitver-lauf seit 1987/88 ein klarer Rückgang desVerkehrsunfallrisikos in dieser Alters-gruppe festzustellen (trotz des deutlichenRisikoanstiegs in den neuen Bundes-ländern auch in diesem Altersbereich).

Die geringere Verkehrsunfallgefährdungim Vergleich zu Schulkindern ist zweifelloszu einem erheblichen Teil durch die selte-nere selbstständige Verkehrsteilnahme imKindergartenalter zu erklären. Der bundes-weit besonders ausgeprägte Rückgangvon Fußgängerunfällen bei Kindern unter6 Jahren kann allerdings – entwicklungs-psychologisch und pädagogisch durchausbedenklich – dadurch mitbedingt sein,dass Kinder auch auf kurzen Wegen mitdem PKW transportiert werden und sichallgemein seltener im Freien aufhaltenund bewegen.

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Schulweglexikon Kindergarten, Kindertagesstätte

Stellenwert von Verkehrssicherheit und

-erziehung in Kindertageseinrichtungen

Vier wesentliche Aufgabengebiete von Kin-dertageseinrichtungen können hier unter-schieden werden:

1) Der Straßenverkehr gehört für fastjedes Kind zur alltäglich erfahrenenLebenswirklichkeit. In den Einrichtungendes Elementarbereichs zählen daher ver-

kehrspädagogische Lernangebote – z.B.Erkundung und Beschreibung der Ver-kehrswirklichkeit, Vermittlung von Normenund Regeln, Anforderungen und derenEinübung – zu den nahe liegenden pädago-gischen Aufgabengebieten.

2) Zum unmittelbaren beruflichen Arbeits-gebiet der Tageseinrichtungen zählt auchdie Elternarbeit, die für diese Altersgrup-pe von Kindern auf dem Gebiet der Ver-kehrserziehung besonders wesentlich ist,um das Problemverständnis und die Kom-petenz von Kleinkindern nicht allein aufdem Kindergartenweg, sondern im gesam-ten Lebensalltag erfolgversprechend be-einflussen zu können (� Verkehrserzieher).

3) Abbau von sozial- gesellschaftlich mit-verursachten Entwicklungsdefiziten. Inihrer unfallpräventiven Bedeutung findethier in jüngerer Zeit vor allem � Bewe-

gungserziehung von Kindern verstärktBeachtung.

4) Bewertung und Verbesserung der

örtlichen Kindergarten-Wegesicherheit

unter Beteiligung von pädagogischenFachkräften der Tageseinrichtungen, Poli-zei, Eltern usw. (� Schulwegpläne).

Derzeit bestehende Durchführungs-

voraussetzungen

Es kann davon ausgegangen werden, dassbundesweit – bei allerdings sehr erheb-lichen regionalen Unterschieden – in grobder Hälfte der Kindertageseinrichtungenregelmäßig pädagogische Angebote zu denvorausgehend genannten Arbeitsbereichen1) bis 3) durchgeführt werden. Die prak-tische Durchführung beruht dabei schwer-punktmäßig auf Kooperationen zwischenKindertageseinrichtungen und externenInstitutionen, wobei örtlich entwickelte,landesspezifische oder bundesweiteProgrammkonzepte zum Einsatz kommen(s.u.).

Eher begrenzt dürfte hingegen der Umfangvon verkehrspädagogischen Angebotensein, der zu den vorausgehend genanntenAufgabengebieten von den pädagogi-schen Fachkräften direkt – ohne externeKooperation – in den Einrichtungen durch-geführt wird.

Eine Schwierigkeit liegt dabei im Ausbil-dungsbereich: Nur bei einem sehr geringenAnteil der derzeit tätigen oder ausgebilde-ten Fachkräfte wird in den Fachschulen fürSozialpädagogik das (Wahl-)Schwerpunkt-fach »Verkehrserziehung« – als eines vonvielen persönlich wählbaren Themenfel-dern – nachgefragt (sofern entsprechendeAngebote an der jeweiligen Schule über-haupt bestehen). Auch über Fortbildungs-angebote, die – wie auch in der �Lehrer-

fortbildung – unter diesen Voraussetzun-gen ein besonderes Gewicht erhalten, istes in langjährigen Bemühungen von Ver-kehrssicherheitsorganisationen, beson-ders der Deutschen Verkehrswacht, nur inbegrenztem Umfang gelungen, verkehrs-pädagogische Angebote einrichtungs-intern zu verankern.

K

33

Kindergarten, Kindertagesstätte Schulweglexikon

Zugleich wäre daher mit Sicherheit ein erheblicher Einbruch gegenüber derbestehenden Umsetzungsreichweiteabsehbar, falls bei Präventionsmaßnah-men zur Förderung der Verkehrssicherheitauf Länderebene – insbesondere bei Ver-kehrserziehungsdiensten der Polizei –oder bundesweit – insbesondere bei vomBundesminister für Verkehr gefördertenProgrammen – Einschränkungen vorge-nommen werden.

Auch im Bereich der Elternarbeit – nicht al-lein zur Verkehrserziehung – zeichnen sichderzeit Schwierigkeiten ab, bezogen auf

a) ausreichende Teilnahmequoten vonEltern bei Abendveranstaltungen

b) dienstliche und personaleinsatzbe-zogene Einschränkungen bei Einrichtungs-fachkräften. In umfangreicheren Modell-vorhaben (z.B. »Orte für Kinder des DJI)werden ganzheitliche Lernangebote undveränderte Kooperationsformen zwischenpädagogischen Einrichtungen und Elterngesucht, die auch für die Verkehrserzie-hung bedeutsam werden können.

Ansprech- und Kooperationspartner

Fachberaterinnen der Einrichtungsträger,pädagogische Fachkräfte der Tageseinrich-tungen, deren Elternsprecher und Elternvon Kindergartenkindern, die sich überverfügbare Angebote informieren möch-ten, sollten sich an örtlich zuständige Ver-kehrswachten, Verkehrserziehungsdiensteder Polizei oder – vor allem in Bezug aufElternveranstaltungen oder -informationen(z.B. auch über Kindersitze) an Verkehrs-organisationen (ADAC, ACE u.a.) wenden.

Wichtige Verkehrssicherheitsprogramme

für den Kindergartenbereich:

– Programm »Kind und Verkehr« des DVR (Gesamtaltersbereich bis zur Einschu-lung)Speziell für Einschulung/Schulweg:Programmbaustein »Kinder unterwegs«.Ferner bestehen in vielen Bundesländerngesonderte Angebote zur Wegesicherheitbei der Einschulung

– Programm »Move it« der Deutschen Ver-kehrswacht

ferner länderspezifische Angebote, z.B.»Kindergarten + Sicherheit« (Bayern).

Literatur • Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): »Orte

für Kinder«. München 1994• DVW: Das Kindergartenprogramm

Verkehrserziehung. Bonn 1993• LVW Bayern, LVW Rheinland-Pfalz: Klein

& sicher. München (Verlag Heinrich Vogel)1999

Kindergartenweg

(Zusammenfassung zweier Merkblätterder Bayerischen Staatsministerien fürArbeit und Sozialordnung, Familie, Frauenund Gesundheit, des Innern, der Justiz undfür Unterricht und Kultus).

Kinder im Kindergartenalter können imAllgemeinen noch nicht ohne Aufsicht amöffentlichen Verkehrsleben teilnehmen.Sie müssen erst lernen, sich in der verwir-renden Welt des Verkehrs sicher undgefahrlos zurechtzufinden. Deshalb sollenKinder niemals unbeaufsichtigt am Stra-ßenverkehr teilnehmen.

34

Schulweglexikon Kindergartenweg

Die Aufsicht auf dem Kindergartenwegobliegt den Sorgeberechtigten, also in derRegel den Eltern, Adoptiveltern oder demVormund. Wenn sie verhindert sind, müs-sen sie eine geeignete andere Aufsichts-person für den Kindergartenweg bestim-men. Es empfiehlt sich deshalb dem Kin-dergarten Personen zu benennen, denendas Kind ggf. übergeben werden kann,und entsprechende Rufnummern zuhinterlassen.

Personen, denen die Aufsicht über einKindergartenkind übertragen wird, müssenselbst verkehrstüchtig und in der Lagesein, den Anforderungen der Aufsichts-pflicht gerecht zu werden. Kinder unter 12 Jahren sind als Aufsichtspersonen fürKleinkinder in der Regel nicht geeignet.

Die Aufsichtspflicht des Kindergartenträ-gers beginnt mit der Übernahme des Kin-des und endet mit der Übergabe an einenSorgeberechtigten. Üblicherweise gesche-hen Übernahme und Übergabe durch Be-grüßung bzw. Verabschiedung des Kindesdurch das Kindergartenpersonal.

Lücken in der Beaufsichtigung, die bei-spielsweise entstehen können, wenn dieKinder mit einem Kindergartenbus geholtoder gebracht werden, sollten vermiedenwerden. Es muss klar sein, wann derWechsel der Aufsichtsperson stattfindet.

Werden Kleinkinder in zur Schülerbeförde-rung eingesetzten Bussen (Schulbussen)zum Kindergarten gebracht, obliegt die Auf-sicht den Eltern oder den von ihnen be-auftragten Personen. Der Fahrer des Schul-busses ist für die sichere Führung desFahrzeugs verantwortlich und im Allgemei-nen nicht in der Lage, die Aufsicht überdie Schüler und Kindergartenkinder wahr-zunehmen. Die Begleitung von Kindergar-

tenkindern in Schulbussen kann daher nurentfallen, wenn im Schulbus ein ausge-bildeter Schulbuslotse oder ein Schulbus-begleiter mitfährt, der bereit und in derLage ist, die Aufsicht auch für die Kinder-gartenkinder zu übernehmen.

Werden von der Gemeinde, den Kindergar-tenträgern oder von den Eltern eigene»Kindergartenbusse« eingerichtet, obliegtdie Aufsicht im Bus dem Träger des Bus-verkehrs. Eine Begleitperson kann allen-falls bei Kleinbussen (bis 8 Fahrgastplätze)entfallen, wenn der Fahrzeugführer nachden Umständen des Einzelfalles bereitund nach seinen Möglichkeiten auch inder Lage ist, die Aufsicht während derFahrt auszuüben.

Verschiedentlich sind Eltern der Meinung,dass ihr Kind den Kindergartenweg bzw.die Busfahrt ohne Aufsicht zurücklegenkann. In diesem Fall müssen sie sich alsSorgeberechtigte in eigener Verantwortungdavon überzeugen, dass der Entwicklungs-stand des Kindes und die Umstände desKindergartenweges den Verzicht einer Be-aufsichtigung verantwortbar erscheinenlassen.

Weicht die Beurteilung des Entwicklungs-standes durch das pädagogische Personaldes Kindergartens von der Einschätzungder Eltern ab, sollten gemeinsam die fest-stellbaren Gefahren des Kindergarten-weges sowie die Notwendigkeit der Beauf-sichtigung des Kindes besprochen werden.

Grundsätzlich gilt aber: Vom Kindergar-tenpersonal können weder der Kindergar-tenträger noch die Eltern verlangen, ein Kind allein nach Hause gehen zu lassen,wenn das Kind nach pädagogisch fun-dierter Beurteilung dazu noch nicht in derLage ist.

K

35

Kindergartenweg Schulweglexikon

Eine schriftliche Erklärung, in der dieEltern zum Ausdruck bringen, dass ihrKind allein nach Hause gehen bzw. fahrenkann, entbindet den Kindergarten jeden-falls nicht von einer straf- und zivilrecht-lichen Verantwortung. Erzieherinnen soll-ten ein Kind unter keinen Umständen un-beaufsichtigt nach Hause schicken, wennsie von ungewohnten und daher für dasKind gefährlichen Situationen (z.B. Ausfalleiner Verkehrsampel, Straßenbauarbeiten,Unwetter, Erkrankung des Kindes u.a.)erfahren.

KMK-Empfehlungen

KMK-Empfehlungen werden von der Kon-ferenz der Kultusminister aller Länder derBundesrepublik Deutschland (KMK) er-arbeitet. Sie beschreiben den »gemeinsa-men Nenner« der unterschiedlichen Kul-tusverwaltungen in Fragen der Bildungund Erziehung und formulieren damitpädagogische Grundlagen von überregio-naler Bedeutung. Als länderübergreifenderschulpolitischer Konsens bilden sie dasFundament länderspezifischer Konkretisie-rungen.

Die Empfehlung zur Verkehrserziehung in

der Schule der KMK vom 7. Juli 1972 hatteüber einen Zeitraum von mehr als zwanzigJahren richtungweisende Bedeutung fürdie praktische Entwicklung der Verkehrs-pädagogik. Die Empfehlung wurde durchdie Fassung vom 17. Juni 1994 neu akzen-tuiert: In der Neufassung werden die Ver-bindungen der Verkehrserziehung zur �Sicherheitserziehung, � Sozialerziehung,� Umwelterziehung und � Gesundheits-

erziehung hervorgehoben.

Bereits die Fassung von 1972 begriff Ver-kehrserziehung als integralen Teil schuli-scher Bildungsaufgaben und verfolgte einebis heute gültige differenzierte Zielset-zung: Kinder und Jugendliche sollen recht-zeitig lernen, sich im Verkehr sicher zu be-wegen und verkehrsgerecht zu verhalten;zugleich sollen sie aber auch ein kritischesVerständnis für den Verkehrsablauf undseine Komponenten erlangen und damitbefähigt werden, an der Verbesserung derVerkehrsverhältnisse mitzuwirken.

Während die Empfehlung von 1972 dieVerkehrserziehung schwerpunktmäßig denFächern der politisch-gesellschaftlichenund der naturwissenschaftlich-techni-schen Bildung zuwies, kommen dafür inder Neufassung prinzipiell alle Unter-richtsfächer in Betracht.

Die Beiträge der Verkehrserziehung zurSicherheitserziehung und zur Sozialerzie-hung gehören zu den klassischen verkehrs-pädagogischen Anliegen. Neu sind dieAufnahme der Gesundheitserziehung undder Psychomotorik. Als wichtigstes Motivfür die Neufassung erscheint die stärkereAkzentuierung des Beitrags zur Umwelt-erziehung.

Der Wortlaut der KMK-Empfehlung ist in den Amtsblättern der Kultusministerienveröffentlicht sowie in dem Kommentarzur Empfehlung der KMK vom 17. 6. 1994enthalten: Deutsche Verkehrswacht Hrsg.,

Die Neue Verkehrserziehung in der Schule

(Meckenheim, 1995).

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Schulweglexikon Lehrpläne

LLehreraus- und -fortbildung

Verkehrserziehung existiert an den Schu-len nicht als Unterrichtsfach, sondern alsfächerübergreifendes Prinzip. An denUniversitäten ist Verkehrserziehung nichtobligatorischer Bestandteil der Lehreraus-

bildung. Zwar fordert die Kultusminister-konferenz (� KMK-Empfehlungen), dassThemen der Verkehrserziehung im Vorbe-reitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer(Referendarausbildung) »verpflichtend zu behandeln« seien, diese Empfehlungwird jedoch vielfach nicht als verbindlichbetrachtet.

Mangels direkter Reformimpulse für dieVerkehrserziehung durch die erste undzweite Phase der Lehrerausbildung ist ver-kehrspädagogische Innovation in hohemMaß auf die Lehrerfortbildung angewie-sen. Die Lehrerfortbildung kann sich dabeiim Unterschied zu anderen Fachbereichennicht auf eine breite Basis wissenschaft-licher Pädagogik stützen, sondern ver-sucht vielfach unmittelbar, gesellschaft-liche Ansprüche in handhabbare Anregun-gen für die schulische Praxis umzusetzen.Da Verkehrserziehung an Schulen und inder Schulaufsicht oft als randständigesAnliegen behandelt wird und über Fortbil-dung jeweils nur Teile der Lehrerschaftangesprochen werden, erreichen Neuerun-gen die Schulen oft mit Verzögerung.

Lehrerfortbildung für Verkehrserziehungwird in den Bundesländern von den für Lehrerfortbildung zuständigen Landes-instituten angeboten, z.T. gibt es Ver-kehrsseminare, die von mehreren Bundes-ländern genutzt werden. Die Fortbildungs-

institute sind den Kultusministerien nach-geordnete Einrichtungen. In der Träger-schaft kooperieren die Ministerien teilwei-se mit Organisationen wie der Verkehrs-wacht oder Unfallversicherungsträgern.

Bei der Lehrerfortbildung wird generelldifferenziert zwischen

– zentraler Fortbildung mit landesweiter, u.U. länderübergreifender Zuständigkeit,

– regionaler Fortbildung mit Zuständig-keit für eine bestimmte Region und

– schulinterner Fortbildung mit speziellauf die Belange der Einzelschule abge-stimmten Aufgaben.

Entsprechend dieser Gliederung differen-zieren sich Adressaten und Aufgaben derFortbildung, wobei sich die Tendenzabzeichnet, zentrale Veranstaltungen fürPersonen mit Multiplikationsfunktionen(z. B. � Fachberater für Verkehrserzie-

hung) zu reservieren. Die Fachberatergeben ihre Anregungen dann in regiona-len Fortbildungsveranstaltungen weiteroder in schulamtsbezogenen Dienst-versammlungen z.B. für die Schulbeauf-tragten (Obleute) für Verkehrserziehung.

Lehrpläne

Lehrpläne sind relativ detaillierte Aufli-stungen der für verschiedene Schulfor-men und Altersstufen verbindlichen Unter-richtsinhalte und Lehrziele. Lehrpläne fürVerkehrserziehung haben sich in der Ver-gangenheit durch zu große Stofffülle alsunrealistisch erwiesen und stießen aufgeringe � Akzeptanz. Daher werden Lehr-pläne heute oft durch Rahmenpläne

L

37

Lehrpläne Schulweglexikon

ersetzt, die lediglich einen allgemeingehaltenen Rahmen vorgeben. Diesermuss durch schulbezogene Unterrichtspla-nung konkretisiert werden. Die Empfeh-lung der Kultusministerkonferenz (� KMK-

Empfehlungen) zur Verkehrserziehung istein solcher Rahmen, der von den Länder-ministerien veröffentlicht bzw. durchErlass verbindlich gemacht wird. Die KMK-Empfehlungen stecken den Bereich derInhalte und Ziele für länderspezifischeAusformungen in Form von Lehrplänen,Rahmenplänen, stufenbezogenen Plänenund Handreichungen ab. Handreichungen

für Verkehrserziehung leisten eine weitergehende Konkretisierung, sie regen durchausgeführte Unterrichtsbeispiele dieUmsetzung der Pläne an.

MMedien

Zum Thema »Schulweg« existiert eineenorme Fülle von didaktischen Medien. Inder Schule haben Medien als »Mittler«eine unterstützende Funktion; ihre Rollewurde gelegentlich in der Vergangenheit –teilweise sogar bis heute – stark überbe-wertet.

Unterschieden werden Medien zunächstrein formal nach ihrer technischen Basis:Es gibt so genannte Print-, visuelle, akusti-sche und AV-Medien; Computer und ihreProgramme werden heute ebenso dazugezählt wie Online-Dienste.

Weiterhin lassen sich Medien nach inhalt-lichen Kriterien, wie z.B. nach ihremZiel/Zweck und nach der angepeilten Ziel-gruppe unterscheiden. Einige Beispielesollen dies verdeutlichen:

– Allgemeine Informations-Medien richtensich an eingegrenzte Zielgruppen unddienen Zwecken wie der Werbung für einsicherheitsbewusstes Verhalten, dem Be-kanntmachen von gesetzlichen Normen usf.

– Arbeitshilfen für Lehrkräfte geben Hilfe-stellung bei der Planung, Begründung, Vor-bereitung und Durchführung von Unterricht.

– Unterrichtsfilme und andere AV-Medienveranschaulichen konkrete Situationenund bieten Gesprächsanlässe.

– Arbeitshefte für Schüler können zur Ver-tiefung eines im Unterricht erarbeitetenStoffes beitragen – usf.

Für die Auswahl von didaktischen Medienempfiehlt sich die Entwicklung eines eige-nen Qualitätsrasters. Kriterien hierfür kön-nen z.B. sein:

– Medienimmanente Faktoren: Sind Textegut lesbar, ist ein Material gut gegliedert,haben Bilder eine gute Qualität und kön-nen sie von Kindern verstanden werden?

– die richtige und realistische Darstellungder Inhalte

– eine möglichst große Flexibilität beimEinsatz

– eine Vermittlungsform, die den Erwar-tungen der Kinder entspricht und von die-sen ernst genommen wird

– die Unterstützung eines lebendigenUnterrichts mit vielen Gesprächsanlässen

– der Lehrplanbezug

– die Berücksichtigung der technischenVoraussetzungen der Schulen usf.

38

Schulweglexikon Medien

Selbst erstellte Medien haben viele Vor-züge. Gemeinsame Produktionsprozessesind motivierend und führen zu intensivenAuseinandersetzungen mit einem Thema,und die Möglichkeiten sind zahlreich – vonder Wandzeitung, der klasseneigenen Kar-tei, Fotoaufnahmen, einem Videofilm biszu eigener Software. Eigene Medien bietendarüber hinaus die Möglichkeit die Ver-kehrsumgebung der eigenen Schule abzu-bilden.

Verschiedene Nachschlagewerke bietenOrientierung bei der Suche nach geeigne-ten Medien:

1) Das »Handbuch für Verkehrssicherheit«listet die wesentlichen Programme undAktionen zum Thema auf und gibt Hin-weise auf die zugehörigen Medien. DasHandbuch ist über die Deutsche Verkehrs-wacht oder den Deutschen Verkehrs-sicherheitsrat erhältlich. (Adressen: s. S. 90)

2) Das Handbuch »Schulverkehrserzie-hung« des Deutschen Verkehrssicherheits-rates enthält eine Fülle von Hinweisen für Fachberater und Multiplikatoren in derSchule.

3) Der DVR offeriert im Internet unter»http.www/bg-dvr.de« eine umfangreicheDatenbank zur Literaturrecherche. Allge-mein nimmt die Anzahl der Informationen,die von verschiedenen Anbietern im Inter-net präsentiert werden, ständig zu.

4) »Die neue Verkehrserziehung in derSchule« wurde von der Deutschen Ver-kehrswacht als Kommentar zur Empfeh-lung der KMK zur Schulverkehrserziehungerarbeitet und enthält ebenfalls eine Füllevon Medienhinweisen.

5) Die DEA MEDIATHEK der DeutschenVerkehrswacht bietet ein aktuelles undsehr umfangreiches Filmangebot von über600 Filmtiteln auf VHS-Videokassette undüber 150 Filmtiteln in 16 mm Format zurkostenfreien Ausleihe an. Die einzelnenFilmtitel werden in einen übersichtlichenFilmkatalog der MEDIATHEK aufgenom-men, der kontinuierlich überarbeitet wird(Adresse am Ende des Beitrages).

6) Das Institut für Film und Bild in Wissen-schaft und Unterricht (FWU) ist der größteProduzent von Unterrichtsfilmen zu allenThemen und beliefert nur die Bildstellenmit seinen Materialien. Ein eigener FWU-Filmkatalog gibt einen Überblick überFilme und weitere Medien.

7) Seit über 40 Jahren leisten die Landes-filmdienste und -bildstellen praktischeFilmarbeit in der Jugend- wie auch in derErwachsenenbildung. Die Landesfilm-dienste sehen ihre Aufgabe darin, audiovi-suelle Kultur-, Bildungs- und Informations-medien für die Jugend- und Erwachsenen-bildung anzubieten. Die Landesfilm-dienste stehen allen öffentlichen und pri-vaten Organisationen der Jugend- undErwachsenenbildung offen. Die Konferenzder Landesfilmdienste e.V. ist ihre Dach-organisation auf Bundesebene.

8) Die Landesfilmdienste sind auf Grundihrer föderalen Struktur völlig unabhän-gig, was zu einem umfangreichen Medien-angebot für die unterschiedlichen Ziel-gruppen Kinder, Jugendliche, Erwachseneund Senioren geführt hat.

9) Eine vergleichbare Aufgabe auf lokalerEbene kommt den Stadt-, Kreis- und Lan-desbildstellen zu. Bei ihnen können nebenden Medien oft auch Geräte ausgeliehenwerden.

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Medien Schulweglexikon

10) Die Träger der gesetzlichen Schüler-unfallversicherung (GUVVe, Unfallkassen)verleihen die Filme und verfügen überentsprechende Verzeichnisse. (Adressen:siehe vorletzte Umschlagseite)

Wichtige Anschriften, Verlage,

Zeitschriften:

• DEA-Mediathek (Filmverleih der Deut-schen Verkehrswacht), Am Pannacker 2,53340 Meckenheim, Tel. 02225/884-0

Verlage für Verkehrserziehung:

• Ernst Klett Grundschulverlag, Braunstr.12, 04347 Leipzig, Tel. 0341/2396-0

• Verkehrswacht Medien & Service-Center, Am Pannacker 2, 53340 Meckenheim, Tel.: 0 22 25-884-0

• Verlag Heinrich Vogel, Neumarkter Str. 18, 81664 München,Tel.: 089-43 72-2260

Zeitschriften zur Verkehrssicherheit:

• Zeitschrift für Verkehrserziehung (Verlag Heinrich Vogel – Rot-Gelb-Grün,München)

• Zeitschrift für Verkehrssicherheit (TÜV Rheinland)

• Mobil und sicher (Deutsche Verkehrs-wacht, Meckenheim)

• DVR-report (Deutscher Verkehrssicher-heitsrat, Bonn)

• Signale (ADAC, München)

Methoden der Verkehrserziehung

Soweit Verkehrserziehung normaler Unter-richt ist, werden dort auch die im jeweili-gen Fach, in der jeweiligen Schulstufe undSchülergruppe angemessenen Methodenangewendet. Im Folgenden werden nur sol-che Lehr- und Lernverfahren erwähnt, diebesondere Chancen für diesen Erziehungs-und Bildungsbereich eröffnen, mit derenHilfe sich die Verkehrserziehung der mo-dernen Schule als ein attraktives Anliegenempfehlen kann und die in besondererWeise die Prinzipien Wirklichkeitsnähe, All-tagserfahrung und lokaler Bezug berück-sichtigen.

Handelndes Lernen: Verkehr ist ein Lebens-bereich, der nachgerade dazu zwingt, sichdarin handelnd zu bewähren. Natürlichkann und muss in der Verkehrserziehungauch mit Tafel, Kreide und mehr oder min-der abstrakten Medien gearbeitet werden;besondere Erfolge sind jedoch mit Lernfor-men verbunden, bei denen Schülerinnenund Schüler durch Handeln lernen (learning

by doing). Typischerweise stoßen Lernpha-sen, in denen sich Schüler aktiv bewegen,insbesondere fahren (sei es mit dem Roller,dem Fahrrad o.a. Fahrzeugen), auf lebhaf-tes Interesse. Das gilt auch schon für be-wegungserzieherische oder sozialerzieheri-sche Übungen und Spiele, die in der Gym-nastikhalle oder in anderen geschütztenRäumen durchgeführt werden. ZusätzlicheMotivation kann durch das Handeln unterRealitätsbedingungen bewirkt werden.

Das Aufsuchen außerschulischer Lernorte

bringt regionale oder lokale Besonder-heiten zur Geltung, macht den Lernstoffkonkret, ermöglicht eigene Erfahrungender Schülerinnen und Schüler einzubrin-gen und begünstigt learning by doing.

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Schulweglexikon Mitfahren von Kindern im PKW

Beispiele: Individualisierendes Einübendes Schulweges (Kind »führt« die Begleit-person und zeigt dabei, inwieweit es seineWege selbstständig bewältigen kann),Aufsuchen von Gefahrenstellen im Schul-bzw. Wohnumfeld. Radfahrausbildung imStraßenverkehr. Kinder dokumentierenihren Schulweg oder besondere Problem-stellen des Verkehrs mit Hilfe von Kame-ras, ggf. Video.

Beim Aufsuchen außerschulischer Lernorte

können eine Vielzahl einzelner Methodenzur Anwendung kommen, wie:

Beobachtung (Schüler beobachten rele-vante Einzelaspekte des Straßenverkehrsje nach Auftrag ggf. mit Hilfe eines Be-obachtungsbogens)

Interview/Befragung (z.B.: Schüler erfra-gen die Akzeptanz neuer Verkehrsrege-lungen – etwa der Freigabe von Einbahn-

straßen in Gegenrichtung für Radler)

Analyse (z.B.: Schüler analysieren Ver-kehrsströme oder Einrichtungen für Rad-fahrer)

Beschreibung (Schüler beschreibenGefahrenstellen, z.B.: verschiedene Rad-wegeführungen an Kreuzungen)

Erkundung (Schüler recherchieren kom-plexere Zusammenhänge)

Dokumentation: Oft ist es sinnvoll, Unter-richtsergebnisse für andere zugänglich zu machen bzw. die eigenen Aktivitätenöffentlich darzustellen. Dazu werden ver-schiedene Formen der schriftlichen undbildhaften Präsentation verwendet: Skiz-zen, aufbereitete Stadtpläne, Fotos, Texte,Plakate, Schlagzeilen etc.

Projekt: Die umfassendste Unterrichts-form, die u. a. die vorstehenden methodi-schen Möglichkeiten einschließt, ist dasProjekt. Projekte sind handlungs- undergebnisorientiert. Unter einem gemeinsa-men Projektziel sind Theorie und Praxisaufeinander bezogen. Projektarbeit erfor-dert Eigen- und Mitverantwortung derSchüler. Sie sind an der Planung und Orga-nisation des Arbeitsvorhabens beteiligt.Günstigerweise sollte das Ergebnis desProjekts einen Gebrauchs- oder Infor-mationswert haben, der für die Beteiligtenselbst bzw. für eine gewünschte Öffent-lichkeit von Belang ist. Projektarbeit öff-net die Schule und motiviert die Einbezie-hung außerschulischer Fachleute.

Beispiele für verkehrspädagogische Pro-jekte: Unsere Stadt soll fahrradfreundlich

werden; Planung und Durchführung einer

Fahrradexkursion.

� Bewegungserziehung; � Sozialerzie-

hung

Literatur:• DVR (Hrsg.): Handbuch Schulverkehrs-

erziehung. Bonn 1992• DVW (Hrsg.): Radfahren 5–10.

Bonn/München (GHS/Vogel) 1995

Mitfahren von Kindern im PKW

Beim Mitfahren in Kraftfahrzeugen verun-glücken 35 % aller Kinder im Alter unter 15 Jahren, die bei Verkehrsunfällen ver-letzt oder getötet werden; im Alter bis 6Jahre liegt der Anteil bei 54%. Prozentualist dabei der Anteil der Kinder-Mitfahrun-fälle im Verlauf der zurückliegenden zweiJahrzehnte ständig angestiegen; einesprunghafte Erhöhung musste nach der

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Mitfahren von Kindern im PKW Schulweglexikon

Vereinigung in den neuen Bundesländernfestgestellt werden. Selbst bei geringerFahrgeschwindigkeit kann es ohne ausrei-chende Mitfahrsicherung für Kinder zuschweren Verletzungen kommen; knappdie Hälfte der Kinder-Mitfahrunfälle ereig-net sich innerhalb von Ortschaften, alsobei geringerer Geschwindigkeit. Auch beiSchulwegunfällen ist die Zahl der PKW-Mitfahrunfälle seit Jahren ansteigend.

Zum 1. 4. 1993 wurde daher in Deutsch-land für Kinder unter 12 Jahren, die kleinerals 150 cm sind, eine unbeschränkteSicherungspflicht beim PKW-Mitfahren ein-geführt: In allen Kraftfahrzeugen, für dieSicherheitsgurte vorgeschrieben sind, dür-fen Kinder nur noch mitgenommen wer-den, wenn amtlich genehmigte und für dasKind geeignete Rückhalteeinrichtungenbenutzt werden. Bei Verstößen droht einVerwarnungsgeld von DM 40,–. Zusätzlichkönnen Haftpflichtversicherungen ihre Lei-stungen vermindern, wenn ein ungesicher-tes Kind bei einem Unfall verletzt wurde(auch im Fall eines ausschließlich fremd-verursachten Unfalls!).

Amtlich zugelassene Kinder-Rückhalte-einrichtungen müssen den Prüfkriterien

der ECE-Regelung 44 entsprechen; siesind durch ein Prüfzeichen erkennbar (dieneueste Prüfnorm vom September 95 istdurch »ECE-R44-03« gekennzeichnet).

Bei der Mitnahme von Kindergarten- undSchulkindern ist entscheidend, dass ein gewichts- und altersentsprechender Kin-dersitz (Gruppe II: 15 – 25 kg; Gruppe III:22–36 kg Körpergewicht) verwendet wirdund die Rückhalteeinrichtung so installiertist, wie dies in der Bedienungsanleitungbeschrieben wird. Dies sollte bei An-schaffung von gebrauchten Kindersitzen(Gebrauchsanleitung vorhanden?) und von Gurtadaptern besonders bedacht wer-den.

Im Interesse der Kindersicherheit wirdauch für die Beförderung von Kindergrup-pen – etwa bei Kindergarten- oder Schul-veranstaltungen – keine Ausnahmerege-lung vorgesehen.

Für die Beförderung von behindertenKindern reichen in den meisten Fällen han-delsübliche Rückhaltesysteme aus; überspezielle Sicherheitseinrichtungen gebenSanitätshäuser Auskunft.

Für die Beförderung von kranken oder ver-letzten Kindern durch Lehrer oder Elterngelten die o.g. Vorschriften ebenfalls.

Wegen der großen Anzahl unterschied-licher Typen von Rückhalteeinrichtungen,die im Handel angeboten werden, könnenProdukttests von Verbraucherorganisatio-nen bei der Orientierung helfen.

Literatur:• DVR e.V. (Hrsg.): Elternbroschüre:

»Kinder als Mitfahrer«• Stiftung Warentest: Kindersitze.

»Test« Heft 9/1993.

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Schulweglexikon Mittelinseln

Mittelinseln

(Fußgängerschutzinseln)

Mittelinseln sind Querungshilfen überVerkehrsstraßen, die zwar eine hohe Ver-kehrsbelastung haben, deren Geschwin-digkeiten jedoch nicht zu hoch sind (� bauliche Maßnahmen). Sie kommendann in Frage, wenn je Fahrtrichtung nurein Fahrstreifen überquert werden muss.Die Fahrbahn muss ausreichend breit sein(mindestens 7,50 m). Sie kann an dieserStelle aufgeweitet werden, indem vorhan-dene Parkstreifen im Bereich der Inselunterbrochen werden. Bei Fahrbahnbrei-ten � 7,50 m kommen Aufpflasterungen(� bauliche Maßnahmen, Tempo 30) inFrage.

Die Mittelinseln müssen mindestens 1,50 m breit sein. Wenn sie 2,0 m oder breiter sind, ergeben sich auch aus-reichende Aufstellflächen für Fahrräder.Beschilderung und Bepflanzung müssenso erfolgen, dass die Sicht für und auf kleinere Kinder frei bleibt. Der Benut-zungsgrad kann durch Absperrgitter, die die Schulkinder zu der Querungsstelleführen, erhöht werden. Absperrgitterverhindern außerdem das Sicht behin-dernde Gehwegparken (� Parken).

Abstände zwischen Mittelinseln sollten sobemessen sein, dass die Schulkinder die Überquerungshilfen auch tatsächlichannehmen. Auf breiten Fahrbahnen bietetsich die Anlage von durchgehenden Mittel-streifen an. Die Schulkinder sind dann an jeder Stelle, an der sie die Fahrbahnüberqueren, geschützt.

Mittelinseln können auch mit Versätzenkombiniert werden (verschwenkte Fahr-bahnen, die Lenkbewegungen erforderlichmachen � Tempo 30). Die Geschwindig-keitsdämpfung hängt von der »Tiefe« desInselversatzes ab.

Die in den letzten Jahren mit Mittelinselngemachten Erfahrungen sind positiv, dennes wird eine Trennung der beiden Fahrt-richtungen bewirkt, so dass immer nur einFahrzeugstrom beachtet werden muss.Die Kinder brauchen lediglich einen Fahr-streifen in einem Zug zu überqueren. Dievon ihnen zu erbringende Koordinations-leistung ist dadurch weniger schwierig undder Weg ist kürzer. Gerade Kinder unter 10Jahren sind sonst häufig beim Überquerenüberfordert; so können sie nun bessereine Verkehrslücke finden. Die Mittelinselsollte nicht mit der Fußgängerüberweg-markierung (Zebrastreifen) kombiniertwerden (� Fußgängerüberwege).

Mittelinseln können i.d.R. kurzfristig undmit relativ geringem Aufwand installiertwerden.

Literatur:• ISK: Schulwegsicherung. Analysen,

Maßnahmen, Schulwegpläne (Planer-heft). Köln 1998

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Motorisierte Zweiräder Schulweglexikon

Motorisierte Zweiräder

(Leichtmofa, Mofa 25, Fahrrad mit Hilfs-

motor, Kleinkraftrad, Mokick, Moped,

Motorrad, Motorroller)

Motorisierte Zweiräder sind wegen ihrerVielseitigkeit und Wendigkeit, ihres gerin-gen Raumbedarfs und – zumindest beiden kleinen Zweirädern – ihrer geringenKosten bei Jugendlichen und Heranwach-senden sehr beliebt, insbesondere, wenndie örtliche Verkehrsanbindung durch den� ÖPNV unzureichend ist. Sie gelten alsEinstieg in den motorisierten Straßenver-kehr und Vorstufe zum PKW. Ein besonde-rer Boom ist bei den attraktiven Motor-rollern, die in allen Kategorien zu findensind, festzustellen.

Über das Unfallrisiko bei der Fahrt mitmotorisierten Zweirädern gibt die Unfall-statistik nur unzureichende Aufschlüsse.Es gibt nämlich keine Unterlagen über dieZahl der Schülerinnen und Schüler, dieihren täglichen Schulweg mit einem moto-risierten Zweirad zurücklegen. Es dürftejedoch unbestritten sein, dass Benutzervon motorisierten Zweirädern im Vergleichzu allen anderen Verkehrsteilnehmerneine Minderheit darstellen.

Angezeigte Straßenverkehrsunfälle aufdem Schulweg nach Art der Verkehrsbetei-ligung (einschließlich Kindergarten und Hochschule):

1995 1997Fußgänger 6.055 6.550Fahrrad 34.424 33.987Motorisiertes Zweirad 5.307 8.077

PKW 9.898 10.414Schulbus 2.753 3.131Sonst.Bus/Sonst.öffentl.Verkehrsmittel 839 643Schienenfahrzeug 637 244Sonstige 2.894 2.800Summe 62.807 65.846Quelle: BUK

Das hohe Risiko motorisierter Zweirad-fahrer geht aus diesen Zahlen deutlich her-vor. Es begründet sich gegenüber dem PKWinsbesondere aus der fehlenden Knautsch-zone und gegenüber dem Fahrrad aus demhöheren Tempo. Bei rund der Hälfte allerUnfälle motorisierter Zweiradfahrer warennicht die Zweiradfahrer die Hauptunfallver-ursacher, sondern Fahrer von PKWs oderLKWs. Der Grund dürfte darin liegen, dasssie wegen ihrer schmalen Silhouette undihrer unterschätzten Geschwindigkeit oftnur schwer einschätzbar sind.

Gegenüber dem Fahrrad schneidet das mo-torisierte Zweirad besonders in der Todes-fall-Statistik wesentlich schlechter ab.

Von 1989 bis 1995 starben bei Schulweg-unfällen 79 Fahrerinnen und Fahrer moto-risierter Zweiräder. Im gleichen Zeitraumverunglückten 67 Rad fahrende Schülerin-nen und Schüler auf dem Schulweg.

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Schulweglexikon Motorisierte Zweiräder

Man unterscheidet folgende motorisierteZweiräder (s. auch Tabelle S. 46):

1) Leichtmofa:

Fahrrad mit Hilfsmotor, Hubraum nichtmehr als 30 cm3, bauartbedingte Höchst-geschwindigkeit (bbH) nicht mehr als 20 km/h, keine Helmpflicht.

2) Mofa 25:

Fahrrad mit Hilfsmotor, Hubraum nichtmehr als 50 cm3, bbH nicht mehr als 25 km/h, Helmpflicht.

3) Kleinkraftrad (z.B. Mokick): Hubraum nicht mehr als 50 cm3. Bauart-bedingte Höchstgeschwindigkeit: Hier istdurch EU-Recht eine Änderung eingetre-ten. Die Höchstgeschwindigkeit für Klein-krafträder beträgt künftig nur noch 45 km/h(bisher 50 km/h). Alle Krafträder, die mehrals 50 cm3 oder mehr als 45 km/h Höchst-geschwindigkeit aufweisen, sind künftigder Gruppe der Motorräder zugeordnet.

4) Fahrrad mit Hilfsmotor (z.B. Moped):Fahrräder mit Hilfsmotor weisen – außerder Motorisierung – die Merkmale einesFahrrades auf (z.B. Tretkurbel, Pedale). Esgelten die gleichen Bestimmungen wie für Kleinkrafträder.

5) Leichtkraftrad:

Hubraum größer als 50 cm3, jedoch nichtmehr als 125 cm3,Leistung maximal 11 Kilo-watt (kw), bbH bis zum vollendeten 18. Le-bensjahr 80 km/h, ab 19 Jahre keine bbH.

6) Leistungsbeschränktes Motorrad:

Nennleistung max. 25 kW. Das Verhältnisvon Leistung zu Leergewicht darf nichtmehr als 0,16 KW/kg betragen.

7) Leistungsunbeschränktes Motorrad:

Hubraum mehr als 125 cm3, die Leistung

darf mehr als 0,16 KW pro KilogrammGewicht betragen, die Höchstgeschwindig-keit ist nicht begrenzt.

Motorroller

Motorroller gibt es praktisch in allen Kate-gorien, nicht nur als Kleinkrafträder. Siestellen eine bestimmte Bauart von Motor-rädern dar. Sie haben i.d.R. einen vonbeiden Seiten zugänglichen Fußraum mitBodenblech und Abschirmung nach vorn.

Führerscheine bzw. Berechtigungs-

ausweise

Leichtmofas und Mofas 25 dürfen bereitsvon 15-Jährigen gefahren werden; hierzugenügt eine Prüfbescheinigung, für allesonstigen motorisierten Zweiräder ist einFührerschein erforderlich (ab 16 Jahren).(Näheres siehe Tabelle Seite 46, rechteSpalte).

Das Ausbildungs- und Trainingsangebot fürmotorisierte Zweiräder ist in den Bundes-ländern im Bereich Mofa unterschiedlich. Ineinigen Bundesländern können die Prüf-bescheinigungen für den theoretischen Teilder Prüfung für das Leichtmofa und dasMofa 25 in der Schule erworben werden.Alle sonstigen Bescheinigungen und Führer-scheine für motorisierte Zweiräder könnennur in einer Fahrschule erworben werden.

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Motorisierte Zweiräder Schulweglexikon

Hubraum Bauart- Helmpflicht Mindest- Führer-(in cm3) bedingte alter scheinund Höchstge-Leistung schwindig-

keit (in km/h)

1 Leicht- nicht mehr max. 20 nein 15 Prüfberichtmofa als 30

2 Mofa 25 nicht mehr max. 25 ja 15 Prüfbeschei-als 50 nigung**

3 Klein- nicht mehr max. 50 ja 16 Klasse Mkraftrad, als 50 (früher 4)**z.B.Mokick

4 Fahrrad nicht mehr max. 50 ja 16 Klasse Mmit Hilfs- als 50 (früher 4)**motor,z.B. Moped

5 Leicht- nicht mehr max. 80* ja 16 Klasse A1kraftrad als 125 (früher 1b)

6 leistungs- Nennleis- ja 18 Klasse Abeschränk- tung max. (früher 1a)tes 25 kW.Motorrad Verhältnis

Leistung/Leergewichtmax. 0,16kW/kg

7 leistungs- Hubraum ja 20 Klasse Aunbe- mehr als + 4000 km (früher 1)schränktes 125 FahrpraxisMotorrad Geschw. (Klasse 1a)

mehr als50 km/h,Leistungmehr als25 kWoder mehrals 0,16 kW/kg

* wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist** und Versicherungsnachweis

Schulweglexikon Öffentlicher Personennahverkehr

OÖffentlicher Personen-nahverkehr (ÖPNV)

Wie bei allen anderen Verkehrsmitteln gibtes keine exakten Angaben über die Zahlder Schüler, die ihren Schulweg mit demÖPNV, d.h. mit Bussen und Bahnenzurücklegen.

Unfallhäufigkeit:

Von den im Jahr 1997 angezeigten 65.845Straßenverkehrsunfällen auf dem Schul-weg ereigneten sich 244 im Schienenver-kehr und 643 bei der Benutzung sonstigeröffentlicher Verkehrsmittel. Das sindzusammen 1,4 %.Aus diesen niedrigen Werten kann manfolgern, dass es mit relativ wenig Risikoverbunden ist, den Schulweg mit demÖPNV zurückzulegen.

Zurzeit ist die Zahl von öffentlichen Bus-linien eher zunehmend – während die Zahlder Schulbuslinien gleichzeitig abnimmt.Die Gründe hierfür sind wohl u.a. im ge-genwärtigen politischen Trend zu suchen,den Bürgern ein möglichst dichtes Linien-netz anzubieten, um ihnen den öko-logisch sinnvollen Schritt weg von derBenützung des eigenen Autos zuerleichtern.

Bei einem Vergleich mit dem Schulbus-verkehr kann der ÖPNV sowohl Vorteile(+) als auch Nachteile (–) vorweisen (sieheTabelle auf der nächsten Seite).

Keinen Unterschied zwischen Schulbussenund ÖPNV-Bussen gibt es seit August 1995in der Regelung des § 20 StVO, der dasVerhalten von Kraftfahrern an Bushalte-stellen festschreibt � Haltestellen.

Als Beitrag zur schulischen Verkehrserzie-hung haben in den vergangenen Jahrenverschiedene Verkehrsverbunde Unter-

richtshilfen veröffentlicht (Folien, Arbeits-blätter, Poster, Unterrichtsvorschlägeusw.). Mit ihrer Hilfe ist es möglich, denSchülern anhand des regionalen ÖPNV-Angebotes verkehrs-, sicherheits- undumwelterzieherische Unterrichtsinhalteanschaulich zu vermitteln.Schulmedien folgender Verkehrsverbundeund anderer Anbieter sind derzeitbekannt:

• Autokraft GmbH Kiel• Hamburger Verkehrsverbund HVV• G. Hoberg (Konzepte GmbH Bonn)• Kölner Verkehrsbetriebe, • Münchner Verkehrs- und Tarifverbund

MVV• Rhein-Main-Verkehrsverbund• Stadtwerke Aschaffenburg• Stuttgarter Straßenbahnen AG, • Verband deutscher Verkehrsunterneh-

men VDV• Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg

VAG• Verkehrsclub Deutschland e.V. VCD• Verkehrsverbund Rhein-Sieg VRS

Adressen und weitere Informationen: Prof. Dr. Maria Limbourg, Universität GH Essen, Fachbereich 2,45117 Essen.

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Öffentlicher Personennahverkehr Schulweglexikon

Organisationen

Institutionen, Verbände, Vereine, Behörden

In Deutschland gibt es eine große Zahl von Organisationen, die sich mit Verkehrs-sicherheit im Allgemeinen oder mit Schul-wegsicherheit im Besonderen befassen.

Man unterscheidet Vereinigungen, die sich ausschließlich mit Verkehrssicherheitbefassen, (z.B. Verkehrswacht) und Orga-nisationen, die die Verkehrssicherheits-arbeit sozusagen »nebenbei« betreiben,z.B. als Sponsor (Automobilverbände,Banken, Versicherungen, Firmen).

Eine umfangreiche Aufzählung der Ver-kehrssicherheitsorganisationen inDeutschland mit sehr gutem Adressenma-terial und ausführlicher Tätigkeits- undProjektbeschreibung enthält die Broschüre»Handbuch für Verkehrssicherheit –

Schlüssel für Programme und Aktionen«

(Herausgeber: Bundesministerium fürVerkehr, Bau- und Wohnungswesen undDeutscher Verkehrssicherheitsrat DVR,

kostenlos erhältlich beim DVR, Beueler Bahnhofsplatz 16, 53222 Bonn, Tel.: 02 28-4 00 01-0).

Die folgende Aufstellung ist unvollständigund soll nur beispielhaft die Vielfalt derEinrichtungen zeigen:

Bundesweit tätige Vereinigungen:

• Automobilfirmen• Automobilverbände• Bruderhilfe Kassel• Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr• Bund der Verkehrserzieher• Bundesanstalt für Straßenwesen BASt• Bundesverband der Unfallkassen BUK• Deutsche Verkehrswacht DVW• Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR• Fahrlehrerverbände und Fahrschulen• Fahrradverbände und -vereine• Gesamtverband der deutschen

Versicherungswirtschaft• Hauptverband der gewerblichen Berufs-

genossenschaften• Mineralölkonzerne• Reifenhersteller• Verlage

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Vorteile des ÖPNV Nachteile des ÖPNV

mehrere Fahrangebote täglich Starrer Fahrplan, weniger Flexibilität, z.B. bei Unterrichtsausfall

weniger Disziplinprobleme im Bus, i.d.R. kein Einsatz von Schulbus-wenn erwachsene Fahrgäste anwesend begleitern und SchulbuslotsensindI.d.R. geeignete, moderne Busse Schüler müssen auf den Bus warten,

statt umgekehrt Nur kurze Bus-Aufenthaltszeit an derSchulhaltestelleFahrschein/Fahrkarte nötigBus darf nur an den ausgewiesenenHaltestellen haltenKeine spezielle Kennzeichnung der Busseund der Haltestellen vorgeschrieben

Schulweglexikon Parken und Halten

Auf Regionalebene tätige Vereinigungen:

Landes- und Regionalverbände dergenannten Organisationen, z.B.:• Landes-, Kreis- und Gebietsverkehrs-

wachten• ADAC-Geschäftsbereiche und -Orts-

verbände• Gemeindeunfallversicherungsverbände,

Unfallkassen und regionale Berufs-genossenschaften sowie

• Innenministerien und -senatoren derLänder

• ÖPNV-Verkehrsverbunde• Polizeidienststellen• Sparkassen und Raiffeisenbanken• Technische Überwachungsvereine• Aktion Sicher zur Schule –

sicher nach Hause (nur in Bayern)

PParken und Halten

Gute Sichtbeziehungen sind lebenswich-tig. Parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrandkönnen gefährliche Sichthindernisse sein:Häufig verdecken Autos dort, wo Schulkin-der die Fahrbahn überqueren müssen, dieSicht so vollständig, dass sich Autofahrerund Kind nicht rechtzeitig sehen können.Mangelnde Sicht ist eine Hauptursache fürdie meist schweren Fußgängerunfälle.Deshalb ist es wichtig, dass die Verkehrs-behörden an besonders gefährlichen Stel-len ein Haltverbot (Straßenverkehrs-Ord-nung, Zeichen 283) anordnen. Erfahrungs-gemäß kann ein Halt- bzw. Parkverbothäufig nur gemeinsam mit � baulichen

Maßnahmen und angemessener � Über-

wachung durchgesetzt werden.Empfehlenswert ist es außerdem, die gel-tenden Parkregelungen im Schuleinzugs-bereich insgesamt zu überprüfen und dasParken ggf. neu zu ordnen:

– So viele Fahrbahnseiten – insbesondereGehwege – wie möglich von parkendenFahrzeugen freihalten: Poller, Sperrgitter,Pflanzbeete usw. sind hier eine wirkungs-volle und kostengünstige Möglichkeit.Parkstände können häufig wechselseitigauf Fahrbahnen geschaffen und mit Ver-sätzen (� Tempo 30) kombiniert werden.

– Parkmöglichkeiten unmittelbar anKreuzungen und anderen gefährlichenÜberquerungsstellen beseitigen.

An manchen Stellen genügt ein punktuel-ler Schutz, etwa dort, wo eine Verkehrs-straße ausschließlich an einer Stelle über-quert wird. Hier hilft z.B. eine � Mittel-

insel bei gleichzeitigem Wegnehmen vonParkständen an dieser Stelle.Viele Kinder werden mit dem Auto zurSchule gebracht oder von der Schule ab-geholt. Oft halten die Eltern vor demSchuleingang gedankenlos so, dass dieKinder die Straße überqueren müssen unddas eigene Fahrzeug für nachfolgendeoder entgegenkommende Autos ein gefähr-liches Sichthindernis darstellt. Notwendigsind auch hier bauliche Maßnahmen,damit die Eltern automatisch an wenigergefährlichen Stellen halten � Halte-

stellen (Abbildung).

Literatur (ISK): • Tempo 30-Zonen. Auswahl und Einrich-

tung. Empfehlungen Nr. 8. Köln 1990

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49

Personenkraftwagen (PKW) Schulweglexikon

Personenkraftwagen (PKW)

Die PKW- Benutzung ist für die Wege- undUnfallsicherheit von Kindern in mehrfacherHinsicht von Bedeutung:

1) Angemessene Sicherung beim �Mitfah-

ren von Kindern im PKW.

2) bei Schülern/innen im jungen Erwach-senenalter, die selbst die PKW- Fahr-erlaubnis erworben haben (� Fahranfän-

ger).

3) in Zusammenhang mit der Verkehrsmit-telwahl von � Eltern auf Kindergarten-und Schulwegen, in zweierlei Hinsicht:

a) Die Beförderung von Kindern mit demPKW auch auf kürzeren Strecken vermin-dert die Lernmöglichkeiten zum Erwerbder Verhaltenssicherheit als � Fußgänger

und des � Gefahrenbewusstseins.

b) Haltende Fahrzeuge von Eltern vor Kinder-gärten und Schulen erhöhen die Gefähr-dung der eigenen wie fremder Kinder.

4) Parkende Fahrzeuge als Sichthinder-nisse bei der Straßenüberquerung sindeine der häufigsten Unfallursachen von Kindern.

Kleinbusse (max. 8 Fahrgäste) sindPersonenkraftwagen im Sinne der StVZO.Auch wenn sie im Schulbusverkehr ein-gesetzt werden, gelten für sie deshalb dieeinschlägigen Bestimmungen für PKW(z.B. Anschnallpflicht).

RRadfahrausbildung

Die Radfahrausbildung in der Grundschuleund in der Förderschule gehört zu denältesten und bekanntesten Maßnahmender Verkehrserziehung. Sie ist in den altenBundesländern flächendeckend verbreitetund setzt sich auch in den neuen Bundes-ländern zunehmend durch.

Sie wurde in Zusammenarbeit zwischenSchule und Polizei – unter Beteiligung desJugendwerks der Deutschen Shell – fürKinder der 3. und 4. Grundschulklassenentwickelt. Es handelte sich um eine demModell der Fahrschulausbildung nachemp-fundene Ausbildung mit einem vorberei-tenden theoretischen Teil, den die Schulezu bestreiten hatte, und einem prakti-schen Teil, der von der Polizei betreutwurde, mit jeweils abschließender Prü-fung. Wer beide Prüfungen bestandenhatte, bekam den sog. »Fahrradführer-schein«. Die Inhalte der Ausbildung warennahezu ausschließlich an den Vorgabender Straßenverkehrs-Ordnung und derStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnungorientiert.

Die Grundstrukturen dieses Modells habensich in langjähriger Tradition verfestigtund bestimmen die verkehrserzieherischePraxis zum Teil noch bis heute. Neuereverkehrspädagogische Konzeptionen (ca.seit 1989 ) nehmen jedoch z.T. erheblicheModifikationen vor. Die wichtigsten Re-formtendenzen sind dabei:

Kontinuität: Viele Grund- und Förderschu-len bieten heute bereits ab dem erstenJahrgang ein vorbereitendes Training an.Aufbauend auf den psychomotorischen

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Schulweglexikon Radfahrausbildung

Übungen ohne Rad (� Bewegungserzie-

hung) wird dabei Fahren in spielerischerForm im Schonraum erlernt. Seit einigenJahren gewinnt dabei der Kinderroller auchschon im Vorschulbereich wieder zuneh-mende Bedeutung. Die vorbereitendenÜbungen sind noch nicht ausdrücklich anden Vorschriften der StVO und den Verhal-tensstandards für Radler im Straßenver-kehr orientiert. Das Training führt von ein-fachen Formen des Umgangs mit dem Rol-ler und dem Rad zu komplexen Handlun-gen, bei denen mehrere (psychische undmotorische) Anforderungen in Kombina-tion zu bewältigen sind. Der Schwerpunktder Radfahrausbildung liegt im 3./4. Schul-jahr. Auch an vielen Schulen des Sekun-darbereichs sind Fahrradprojekte festerBestandteil des Schulprofils.

Wirklichkeitsnähe: Durch das Aufsuchenvon Lernorten des Straßenverkehrs, dieBerücksichtigung lokaler und regionalerBesonderheiten kann die Radfahrausbil-dung realistisch gestaltet werden. VieleSchulen führen heute Teile der Radfahr-ausbildung im öffentlichen Verkehr durch.Es haben sich in der Praxis verschiedeneVerfahren herausgebildet, die es auch inGroßstädten ohne besonders ausgeprägteFahrradinfrastruktur (Radwege etc.)gestatten, unter realistischen Verkehrsbe-dingungen zu üben. Zur Unterstützung der Polizei ist dabei die aktive Beteiligungvon Lehrkräften und Eltern erforderlich.Für die teilnehmenden Kinder und ihreBetreuer besteht Unfallversicherungs-schutz (� Schülerunfallversicherung).Schonräume (Schulhöfe, Verkehrsgärten)werden zur Vorbereitung genutzt.

Konstitutiv für die Radfahrausbildung istdie Zusammenarbeit zwischen Schule

und Polizei. Die Beamtinnen und Beamtender Polizei erfüllen bei der Betreuung

der Jugendverkehrsschulen eine wichtigeAufgabe. Ihr Einsatz ist besonders bei der Ausbildung im öffentlichen Verkehrs-raum unerlässlich.

Die methodische Vielfalt moderner Rad-fahrausbildung kommt den pädagogi-schen Standards der geöffneten Schuleentgegen: Handlungsorientierung, dasAufsuchen außerschulischer Lernorte,Beobachtungen und Untersuchungen vorOrt machen die Radfahrausbildung zueiner attraktiven pädagogischen Maßnah-me. (� Methoden der Verkehrserziehung)

Den Abschluss der Radfahrausbildung bil-det eine Lernkontrolle im 4. Schuljahr, die für die Kinder eine wichtige Motivationsein kann. Im Allgemeinen wird jedochheute darauf geachtet, dass der Charaktereiner »Führerscheinprüfung« vermiedenwird, um bei Eltern und Kindern nichteiner unbegründeten SicherheitsillusionVorschub zu leisten. Nur in Ausnahmefäl-len wird Kindern das Radfahren zur Schulevor Abschluss der Radfahrausbildunggestattet. Klassenfahrten mit dem Radwerden in der Regel erst nach derRadfahrausbildung genehmigt. Diebestandene Lernkontrolle bietet jedochnur einen groben Anhaltspunkt; dieSicherheit auf dem Fahrrad wird wesent-lich vom Grad der psychomotorischen Rei-fung bestimmt.

Länderspezifische Regelungen der Rad-fahrausbildung sind den jeweiligen Erlas-sen der Kultusbehörden zu entnehmen.

Literatur: siehe »Fahrrad«

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Radverkehrsanlagen, Radwege Schulweglexikon

Radverkehrsanlagen,Radwege

In weiterführenden Schulen kommt eingroßer Teil der Schüler mit dem Fahrrad zurSchule. Deshalb umfasst die Schulweg-sicherung für die Sekundarstufe insbeson-dere Empfehlungen für Schulwege mit demFahrrad (� Schulwegpläne oder spezielleRadwegpläne) und Maßnahmen zur Ver-besserung der Radverkehrs-Infrastruktur.

Das Ziel der hier maßgebenden »Empfeh-lungen für Radverkehrsanlagen« (ERA) derForschungsgesellschaft für Straßen- undVerkehrswesen besteht darin, einheitlicheLösungen zu zeigen, die von allen Ver-kehrsteilnehmern leicht verstanden werdenkönnen. Im Mittelpunkt stehen sichereund direkte Verbindungen, die von denRadfahrern auch akzeptiert werden.

Ein Radverkehrsnetz kann aus folgendenElementen bestehen:

– Radwege sollten dann angelegt werden,wenn hohe Geschwindigkeiten gefahrenwerden, die Straße stark verkehrsbelastetist und ein hoher Parkdruck besteht. Siemüssen mindestens 1,60 m, besser 2,0 mbreit sein zzgl. eines Schutzstreifens. ImZweifel ist es besser, keinen Radweg alseinen zu schmalen Radweg anzulegen.

Die Benutzung von Radwegen wird imAllgemeinen als ein Beitrag zur Erhöhungder Sicherheit von Radlern, bes. von Rad fahrenden Kindern verstanden. Nichtzuletzt aus diesem Grund gibt es eineBenutzungspflicht, bei der Radwege durchGebotsschild ausgewiesen sind. Rad-fahrer sind jedoch nicht durchweg sicherer,wenn sie den Radweg benutzen. Es gibtspezifische Gefahrenstellen, die Radler un-bedingt kennen sollten.

– Radfahrstreifen bieten vor allem aufGrund der guten Sichtbeziehungenzwischen Kraftfahrern und Radfahrern einegute Möglichkeit, wenn die Straße von ca. 10.000 bis 18.000 Fahrzeugen täglichbefahren wird. Ihre Regelbreite beträgt1,60 m plus Markierung. Sie sind häufigrot eingefärbt (Abbildung).

– Angebotsstreifen (nach StVO auch als»Schutzstreifen für Radfahrer« bezeichnet)kommen bei Fahrbahnbreiten in Betracht,die die Anlage anspruchsgerechter Rad-fahrstreifen nicht ermöglichen. Ein Befah-ren des Angebotsstreifens durch denKraftfahrzeugverkehr ist hier – anders alsbei Radfahrstreifen – erlaubt. Ihre Mindest-breite beträgt 1,25 m plus Markierung.

– Mischverkehr des Radverkehrs mit demKraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn ist der Standardfall auf allen Straßen, dievon weniger als ca. 10.000 Kraftfahrzeu-gen pro Tag befahren werden.

Neuerdings ist im Ausnahmefall auch die Einrichtung sog. Fahrradstraßen (StVO,Zeichen 242) möglich. Sie kommen inBetracht, wenn der Radverkehr die vor-herrschende Verkehrsart ist. Kfz-Verkehrdarf hier nur ausnahmsweise zugelassenwerden und ist möglichst auf den Anlieger-verkehr zu beschränken. Die Einhaltungmäßiger Geschwindigkeit soll dann durchbauliche Maßnahmen verdeutlicht werden.

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Schulweglexikon Rechtsgrundlagen

Mit Aufpflasterungen werden Autofahrerwirksam gebremst. An Plateaupflasterun-gen (� Tempo 30) fahren Radfahrer un-gehindert vorbei.

An ampelgeregelten Kreuzungen und Ein-mündungen wirkt ein Vorlaufgrün für Rad-fahrer sicherheitsfördernd. Die Kriterienfür die geeignete Radverkehrsanlage undEinzelheiten sind in den ERA näherbeschrieben.

Überall, wo separat geführte Radwege in den Schnittbereich der Fahrbahnen fürmotorisierten Verkehr kommen, sind siesogar überdurchschnittlich gefährlich. ImKreuzungsbereich rechnen Kraftfahrer, dienach rechts oder links abbiegen, vielfachnicht mit Radlern, selbst wenn diese vor-fahrtsberechtigt sind bzw. Vorrang haben.

Besonders gefährlich ist das Fahren auflinks verlaufenden Radwegen. Autofahrerachten an Kreuzungen und Einmündungenprimär auf den von links kommendenVerkehr, links fahrende und somit aus der Sicht des Kraftfahrers von rechts sichnähernde Radfahrer werden sehr leichtübersehen. Im Schuleinzugsbereich sindsolche Stellen oft zusätzlich durch Be-bauung oder Bepflanzung unübersichtlich.Nur wer dieses Problemgemenge durch-schaut und sich in die Situation andererVerkehrsteilnehmer hineinversetzen kann,ist in der Lage sich hinreichend zu schüt-zen.

An Ein- und Ausfahrten, die den Radwegkreuzen, kommt es häufig zu Zusammen-stößen. Z.T. sind sie so angelegt, dasssich ein ausfahrender PKW-Fahrer erstdann einen Überblick verschaffen kann,wenn sich ein Teil seines Fahrzeugsbereits auf dem Radweg befindet. Das ver-langt vom Radler ein entsprechendes

Gefahrenbewusstsein und situative Flexi-bilität, d.h. er darf sich nicht einfach aufseinen Vorrang verlassen.

Infolge mangelnder Wartung (Scherben,Schlaglöcher etc.), fehlender Winterräu-mung, unerlaubt abgestellter Fahrzeuge,Baustellen usw. sind Radwege stellen-weise nicht oder nur eingeschränktbenutzbar. Das verlangt kompetente Ent-scheidungen des Radlers und ggf. einzusätzliches Einfädeln in den Straßen-raum.

Medien:• ISK: Radverkehrsanlagen – Einführung

zu den Empfehlungen für Radverkehrs-anlagen (ERA), Köln 1995

• ISK: Radverkehrsanlagen (Video), Köln 1995

• ISK: Forschungsgesellschaft für Straßen-und Verkehrswesen/Empfehlungen fürRadverkehrsanlagen – ERA 95, Köln 1995

• ADAC: Radverkehr in Städten undGemeinden, München 1995.

Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten deutschen Bundesgesetzeund Verordnungen im Zusammenhang mitSchulweg-Sicherheitsfragen:

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

• Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

• Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO)

• Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

• Sonstige Verordnungen z.B. FahrzeugteileverordnungAutobahnrichtgeschwindigkeitsverord-nung usw.

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Rechtsgrundlagen Schulweglexikon

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) istdas »Grundgesetz des Straßenverkehrs«(Dr. Seidenstecher, Kommentar zur StVO,Becksche Verlagsbuchhandlung, München).Sie wendet sich an jedermann und regeltdie Teilnahme am öffentlichen Straßenver-kehr, selbst dann wenn es sich um Fort-bewegungsmittel handelt, die eigentlichgar keine Fahrzeuge sind (z.B. � Inline-

skates). Sie ist aber auch – vorrangig –eine Art »Unfallverhütungsvorschrift«(Seidenstecher), die zur Verringerung derUnfallzahlen beitragen soll.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO) regelt, wie der Name sagt, unterwelchen technischen und organisato-rischen Voraussetzungen Fahrzeuge amStraßenverkehr teilnehmen dürfen.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom18. August 1998 hat ihre Grundlage in derVereinheitlichung des Führerscheinrechtsinnerhalb der Europäischen Union und ent-hält die früher in der StVZO enthaltenen, no-vellierten, personenbezogenen Regelungender Berechtigung zur Führung von Kraft-fahrzeugen.

Personenbeförderungsgesetz (PbefG)

• Verordnung über den Betrieb von Kraft-fahrunternehmen im Personenverkehr(BOKraft)

• Verordnung über die Befreiungbestimmter Beförderungsfälle von denVorschriften des Personenbeförderungs-gesetzes (Freistellungsverordnung)

• Sonstige Verordnungen, z.B. Straßen-bahn-Bau- und Betriebsordnung

Die BOKraft wendet sich an alle Unterneh-men, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugenbefördern und die den Vorschriften des Per-sonenbeförderungsgesetzes unterliegen.

Jedoch bestimmt die Freistellungsverord-nung, dass einige Unternehmen – nämlichwenn sie durch oder für Schulträger Schü-lerbeförderung betreiben oder wenn sie Be-hinderte zu den Betreuungseinrichtungenfahren – von den Bestimmungen des Per-sonenbeförderungsgesetzes befreit sind.Diese Befreiung befreit jedoch nicht von ei-nigen Vorschriften der BOKraft (z.B. Pflich-ten des Unternehmers, Verhalten des Per-sonals, Verhalten von Fahrgästen).

siehe auch � Schulbusverkehr

Literatur:• Mit dem Bus zur Schule (GUV-SI 8046,bisher GUV 57.1.33)

SSchulbusverkehr

Schulbusverkehr ist die Beförderung vonSchülern zum Unterricht und nach Hausemit eigens hierfür zur Verfügung gestelltenBussen. Er wird auch »freigestellter Schul-busverkehr« genannt, da er unter gewissenVoraussetzungen von den Bestimmungendes Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)befreit ist. Dies betrifft insbesondere dieGenehmigungspflicht (Näheres: Freistel-lungsverordnung zum Personenbeförde-rungsgesetz, siehe GUV-SI 8046 (bisherGUV 57.1.33 »Mit dem Bus zur Schule«).

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Schulweglexikon Schulbusverkehr

Im weiteren Sinn wird der Begriff »Schul-busverkehr« oft auch für den � Öffent-

lichen Personennahverkehr (ÖPNV) ver-wendet, wenn er Schülerbeförderung be-treibt, – auch wenn noch andere Fahrgästemitfahren.

Wie für die Sicherheit bei der Schülerbe-förderung gesorgt werden soll, ist in derStVO, der StVZO, der BOKraft und dem Per-sonenbeförderungsgesetz geregelt.

Eine auch für Laien leicht lesbare Erläu-terung und Zusammenfassung der wich-tigsten sicherheitsrelevanten Aussagendieser Vorschriften stellt der »Anforde-

rungskatalog für Kraftomnibusse und

Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung

besonders eingesetzt werden« des Bun-desministeriums für Verkehr (Bundesver-kehrsblatt, siehe auch GUV-SI 8046, bis-her GUV 57.1.33) dar.

Statistisch gesehen ist Schulbusverkehreine der sichersten Beförderungsarten:Obwohl täglich Millionen Schülerinnenund Schüler mit dem Schul- oder ÖPNV-Bus fahren, zählten die gesetzlichenUnfallversicherungsträger 1997 bei derBenützung dieser Verkehrsmittel auf demSchulweg »nur« 3.774 Verletzte; dasentspricht einem Anteil von 5,8 %.

Bezogen auf den reinen (freigestellten)Schulbusverkehr, in dem 3.131 verletzteKinder und Jugendliche gezählt wurden,verteilen sich die Unfälle wie folgt:

Trotz der vergleichsweise geringen Unfall-häufigkeit wird der Schulbusverkehr alsproblematisch betrachtet. Die Gründe lie-gen vorwiegend in der Unzufriedenheitüber das Schülerverhalten im Bus (Hack-ordnung, Aggressionen, Disziplinmangel),über überfüllte Busse und über oftmalsungeeignete, veraltete, teilweise unsichere

Fahrzeuge.

Zur Finanzierung und zur Zuständigkeit inSicherheitsfragen: � Beförderungspflicht

Die am häufigsten auftretenden Fragenbezüglich Stehplätzen, Anschnallpflichtund Höchstbelegung lassen sich mit derTabelle (Belegung von Schulbussen) aufder nächsten Seite beantworten.

Problemlösungen:

Nur durch ein Paket von Maßnahmenlassen sich die Probleme und Sicherheits-mängel im Schulbusverkehr wirkungsvollbeseitigen:

1) Probleme an Haltestellen:

� Haltestellen

2) Busse: Die technischen Bestimmungenfür Schulbusse und einige darüber hi-nausgehende Forderungen sind im »Anfor-derungskatalog für Kraftomnibusse undKleinbusse, die für die Schülerbeförde-rung eingesetzt werden« des Bundesminis-ters für Verkehr vom Mai 1996 zusammen-gefasst (VKBl 10/1996, Verkehrsblatt-Ver-lag Dortmund). Es ist Sache der Schulbus-träger (z.B. Gemeinden, Städte, Kreise)die Einhaltung der Inhalte dieses Katalo-ges in ihren Verträgen mit den Busunter-nehmern verbindlich zu machen.

3) Schulung, Verkehrserziehung: SowohlBusfahrern (Busfahrer-Seminare) als auch

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Unfallort, -zeit Anteil

Warten an der Haltestelle 23,5 %

Einsteigen. Aussteigen 23,9 %

im Bus 48,9 %

Überqueren der Fahrbahn 3,7 %

Schulbusverkehr Schulweglexikon

Schülern (Unterricht) müssen immer wie-der die Risiken und Lösungsmöglichkeiteneinsehbar und nachvollziehbar veran-schaulicht werden. Eine besondere Bedeu-tung hat dabei im schulischen Verkehrs-unterricht der sozialkundliche Aspekt(Rücksichtnahme, Gruppenverhalten).

Ergänzend zur Schulung der Schulbusfah-rer ist auf ein Merkblatt für Schulbusfahrerhinzuweisen. Es befindet sich im Anhangdes o.e. Anforderungskataloges.

4) Schulbusverträge: Eine der wichtigstenLösungskomponenten ist die Bereitschaft

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Stehplätze Anschnallen Maximale Fahrgastanzahlerlaubt? Pflicht? (Berechnungsbeispiel

1) für KOM:57 Sitzplätze

+42 Stehplätze)

Kinder Personenbis zum ab 13 Jahre

vollendeten12.Lebensjahr2)

KOM als Schulbus ja3) nein 99 99

KOM nein ja4) 57 57im Gelegenheitsverkehr

KOM im öffentl. ja5) nein 99 99Linienverkehr (ÖPNV)

Kleinbus (1+8) nein6) ja7) 1+88) 1+8

Belegung von Schulbussen (nach § 21 StVO und § 34a StVZO)

Erläuterungen:

KOM = Kraftomnibus mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen1) = Busse mit stehenden Fahrgästen dürfen außer-

halb geschlossener Ortschaften nicht schnellerals 60 km/h fahren ( StVO § 3 (3) 2b ).

2) = Auch wenn mehr als zwei Kinder auf zwei Sitz-plätzen Platz nehmen, dürfen die angegebenenMaximalzahlen nicht überschritten werden.

3) = Stehplätze können jedoch durch Schulbusver-trag unterbunden oder eingeschränkt werden(z.B. auf max. 15 km Schulweglänge oder 25 Minuten Fahrtdauer).

4) = Wenn der Bus mit Gurten ausgestattet ist(neuere Bauart oder Erstzulassung nach dem1.10.99). Auch Kinder haben die Gurte fürErwachsene anzulegen. Spezielle Kindersitzefür Kinder bis zum voll. 12. Lebensjahr sind zu

verwenden bei Bussen mit weniger als 3,5 tGesamtgewicht.

5) = Untersagung durch Genehmigungsbehörde ist jedoch möglich, wenn es sich nicht um Orts-oder Nachbarortsverkehr handelt.

6) = Stehplätze in Kleinbussen sind keine »bestim-mungsgemäße Verwendung«; Kfz-Versiche-rungsschutz kann versagt werden; Verstoßgegen §13 StVO

7) = Anschnallen von Kindern bis zum 12. Lebens-jahr, die kleiner als 150 cm sind: nur in ge-eigneten und zugelassenen Kindersicherungs-systemen (siehe § 21a StVO)

8) = oder mehr, wenn mehr geeignete und zuge-lassene Kindersicherungssysteme vorhandensind.

Schulweglexikon Schülerlotsen

der kommunalen Entscheidungsträgerausreichende Finanzmittel einzuplanen undden dadurch finanzierbaren Sicherheits-zuwachs (z.B. mehr Sitzplätze) in den Ver-trägen mit den Busunternehmern ver-bindlich zu machen. Als Vorschlag hierfürhat z.B. das Bayerische Kultusministeriumeinen entsprechenden Mustervertragveröffentlicht (siehe GUV-SI 8046, bisherGUV 57.1.33).

5) Aufsicht: Es gibt keine Vorschrift, dieausdrücklich verlangt, dass in Schulbus-sen oder an Haltestellen Aufsichtspersoneneingesetzt werden müssen. Es ist den Trä-gern des Schulbusverkehrs selbst überlas-sen, auf welche Weise sie für die Sicher-heit sorgen. Unbestritten ist jedoch, dassErwachsene (Schulbusbegleiter) oderSchüler (Schulbuslotsen), die im Bus mit-fahren oder an Haltestellen für Sicherheitund Ordnung sorgen, sich seit vielenJahren bewährt haben und als eine derwirkungsvollsten Maßnahmen zur Prob-lemlösung im Schulbusverkehr bezeichnetwerden können. � Schulwegdienste

In Kindergartenbussen bzw. bei Kinder-gartenkindern in Schul- oder Linienbussensind Aufsichtspersonen nach Ansicht vonVerkehrspsychologen unverzichtbar. Diesgilt vor allem auf dem Heimweg: Wer küm-mert sich um das Kind, wenn es z.B. ein-mal nicht von der Haltestelle abgeholt wird?Wer sichert ggf. die Fahrbahnüberque-rung? � Kindergartenweg

6) Runder Tisch: Um zu verhindern, dassProblemlösungen einseitig und unvoll-ständig ablaufen, ist – wie in allen Schul-wegangelegenheiten – die Durchführungvon Gesprächsrunden zu empfehlen. Anihnen sollten teilnehmen: Schulbusträger(z.B. die Kommune), Schulleitung, Eltern-vertreter, Schülermitverwaltung, Busunter-

nehmer, Polizei, Kreisverwaltung, even-tuell Verkehrswacht, Automobilclubs,Presse usw.

Literatur:• Mit dem Bus zur Schule, BUK 1997

(Best.-Nr. GUV-SI 8046, bisher GUV 57.1.33) • Schuster, G.: Beitrag über Schulbus.

In: Handbuch Schulverkehrserziehung.DVR (Hrsg.). Bonn 1992

Schülerlotsen

(� Schulwegdienste)

Seit mehr als 40 Jahren gibt es in Deutsch-land ebenso wie in vielen anderen Ländernden organisierten Schülerlotsendienst.Schülerlotsen sind in der Regel selberSchüler, die mindestens 13 Jahre alt seinsowie die 7. Klasse besucht haben müs-sen und sich freiwillig zur Verfügung stel-len. Die Klassenlehrer sind an der Aus-wahl beteiligt, die Eltern müssen ihr Ein-verständnis schriftlich erklären. In einigenBundesländern werden auch Schülerel-tern als Schulweghelfer aktiv, teilweiseexistieren hierzu auch besondere Erlasse. � Schulwegdienste

Auf Grund dieser verschiedenen Funktio-nen der Schülerlotsen werden sie in derStVO seit einigen Jahren als »Verkehrshel-fer« bezeichnet.

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Schülerlotsen Schulweglexikon

Die meisten Bundesländer haben ihreTätigkeit in eigenen Erlassen oder Verwal-tungsvorschriften geregelt. Auch wenn die Regelungen teilweise voneinanderabweichen, gilt für die Einrichtung einesSchülerlotsendienstes generell: Er kannvon der Schulleitung, dem Elternbeiratoder der Schülermitverwaltung vorge-schlagen werden. Auch die örtliche Polizei-dienststelle, die Straßenverkehrsbehördeoder die Verkehrswacht können aktivwerden.

Über die Einrichtung des Schülerlotsen-dienstes entscheidet der Schulträger.Wenn nötig, ordnet die Straßenverkehrs-behörde die Aufstellung des Verkehrs-zeichens 356 StVO »Verkehrshelfer« an,um einen Übergang für die anderenVerkehrsteilnehmer deutlich zu kenn-zeichnen.

Die wichtigste Aufgabe der Schülerlotsenist es, vor Schulbeginn und nach Schulen-de jüngere und unerfahrene Mitschülerüber die Straße zu führen und ihren Schul-weg an gefährlichen Stellen zu sichern.

Schülerlotsen werden für ihre Tätigkeitvon Polizeibeamten ausgebildet und ge-prüft; die Ausbildung beträgt 6 bis 12 Stun-den und beinhaltet auch praktische Übun-gen im Straßenverkehr. Grundsätzlich giltjedoch: Sie sind keine Polizisten, dürfenalso nicht regelnd in den Verkehr eingrei-fen. Sie müssen eine ausreichend großeLücke im Straßenverkehr abwarten unddie Absicht, dass Schüler überqueren wol-len, mit der Winkerkelle rechtzeitig bekanntgeben. Sie führen danach die Schülermöglichst in Gruppen über die Fahrbahn.

Die Polizeibeamten beaufsichtigen vorallem die neuen Schülerlotsen und bietenauch später noch Fortbildungsmaßnah-

men an. Eine bundesweite Anerkennungerfahren die Schüler im jährlichen Schüler-lotsen-Wettbewerb. Auf lokaler Ebenewerden sie in der Regel von der örtlichenVerkehrswacht betreut (Warnkleidung,gemeinsame Ausflüge und Feiern). Sie sindwährend ihrer Tätigkeit durch die gesetz-liche Unfallversicherung versichert undkommen wegen ihrer hoheitlichen Tätig-keit in den Genuss der staatlichen Amts-haftung (� Haftung).

Schüler-unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist einTeil des deutschen Sozialversicherungssy-stems und im Sozialgesetzbuch 7. Buchgeregelt. Sie hat die Aufgabe, mit allengeeigneten Mitteln Arbeitsunfälle undBerufskrankheiten sowie arbeitsbedingteGesundheitsgefahren zu verhüten sowienach dem Eintritt von Arbeitsunfällen oderBerufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mitallen geeigneten Mitteln wieder herzu-stellen und sie durch Geldleistungen zuentschädigen.

Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 8 SGB VII sind alleKinder während des Besuchs von Tages-einrichtungen und Schüler während desBesuchs von allgemein- oder berufsbil-denden Schulen und während der Teilnah-me an unmittelbar vor oder nach demUnterricht von der Schule oder im Zusam-menwirken mit ihr durchgeführten Be-treuungsmaßnahmen gesetzlich unfallver-sichert. Die Kinder in Tageseinrichtungenund Schüler sind damit in gleicher Weisein die entsprechenden Bestimmungen desSozialgesetzbuches 7. Buch einbezogenund gegen Schulunfälle und Schulweg-unfälle versichert wie Arbeitnehmer in

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Schulweglexikon Schulranzen, Schultasche

einem Betrieb. Schulunfälle sind alle Un-fälle, die Schüler bei Tätigkeiten erleiden,die mit dem Besuch einer allgemein bil-denden oder berufsbildenden Schule imZusammenhang stehen. Entsprechendesgilt für Kinder in Tageseinrichtungen.Damit besteht sowohl für die Kinder in Ta-geseinrichtungen als auch für Schüler einunbegrenzter Anspruch auf umfassendeHeilbehandlung und bei Minderung derErwerbsfähigkeit ein Rentenanspruch. DieAnsprüche der gesetzlichen Unfallversi-cherung bestehen dabei unabhängig vonanderen Anspruchsmöglichkeiten, wieetwa eine private Haftpflichtversicherung,oder vom Nachweis einer schuldhaftenPflichtverletzung des Aufsichtspflichtigen.

Versichert sind die Kinder in Tageseinrich-tungen und die Schüler bei dem für diejeweilige Gemeinde zuständigen Unfallver-sicherungsträger. Dies ist entweder derjeweilige Gemeindeunfallversicherungs-verband oder die zuständige Unfallkasse,bei Privatschulen und Tageseinrichtungender freien gemeinnützigen Träger ist es dieLandesunfallkasse.

Schulranzen, Schultasche

Schulranzen und Schultaschen habenschon immer Eltern und Lehrern Sorgenbereitet, da sie oftmals viel zu schwer fürden kindlichen Organismus beladen sind.Ihre Gewichtsreduzierung ist seit Jahrenein (scheinbar unerreichbares) Ziel vonGesundheitserziehern und Orthopäden.

Während Schulranzen auf dem Rückengetragen werden (Grundschule), bergenSchultaschen, die i.d.R. in der Hand getra-gen werden, die zusätzliche Gefahr in sich,die Wirbelsäule zu einseitig zu belasten.

Ob Schultasche oder Schulranzen: DasGewicht sollte 10 Prozent des Körper-

gewichts nicht übersteigen. Mit einerspeziellen Aktion (z.B. »Schulranzen-TÜV«)kann man das Problem transparent ma-chen und Abhilfe schaffen: Mit einer Per-sonenwaage werden die Kinder gewogen.Ein Aufkleber auf dem Ranzen erhältanschließend eine Markierung o.Ä., diedem 10-prozentigen Gewichtsanteil ent-spricht (kostenlose Aufkleber sind bei derHandelskrankenkasse Bremen, Martini-str. 26, 28195 Bremen, erhältlich, solangeVorrat reicht). Es gibt im Handel auchSchulranzen mit eingebauter Dehnungs-feder im Handgriff, wo die Belastungschnell abgelesen werden kann.

Ebenso wichtig ist es jedoch, den Ursachender »Schwertransporte« auf die Spur zukommen und für eine Sensibilisierung vonLehrern, Eltern, Schülern und Sachkosten-trägern zu sorgen: Muss das alles mitge-nommen werden? Kann man die Hausauf-gabe auch ohne Lesebuch erledigen? Kannman Bücher und Hefte in der Schule auf-bewahren, z.B. in Schrankfächern?

Seit Januar 1990 sind Schulranzen nachDIN 58124 genormt. Das soll bewirken,

– dass Kinder auf dem Schulweg von denanderen Verkehrsteilnehmern besser undrechtzeitig erkannt werden (Mindestanga-ben für retroreflektierendes Material)

– dass die Ranzen gewissen ergonomi-schen Erkenntnissen entsprechen (geringes Gewicht, breite Schulterriemen,bequeme Handhabbarkeit)

– dass die Ranzen den täglichen Be-anspruchungen und Belastungen mög-lichst lange standhalten (Robustheit,Wasserdichte).

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59

Schulwegdienste Schulweglexikon

Schulwegdienste

»Schulwegdienste« ist ein Sammelbegrifffür Personen, die im Straßenverkehr eineAufsichts-, Warn- und Sicherungsfunktionzugunsten von Schulkindern wahrnehmen.Eine einheitliche Bezeichnung gibt es(noch) nicht. Die Straßenverkehrs-Ordnungverwendet den Begriff »Verkehrshelfer«,da es außer Schülern auch anderebesonders gefährdete Personengruppenim Straßenverkehr gibt. Vielerorts werdenauch Begriffe wie »Lotsendienste« oder»Schülerlotsen« als Oberbegriffe verwen-det; der letztgenannte hat allerdings aucheine engere Bedeutung (Überquerungs-hilfe durch Schüler).

Die folgende Aufzählung entspricht der ineinigen Bundesländern durch Ministerialbe-kanntmachung veröffentlichten Definition:

1) »Schülerlotsen« sind selbst Schüle-rinnen und Schüler. Sie helfen Schülernbei der Überquerung von Fahrbahnen.

2) »Schulweghelfer« sind Erwachsene, die Schülern bei Fahrbahnüberquerungenhelfen.

3) »Schulbuslotsen« sind Schüler, die in Schulbussen und/oder an Haltestellenihren Dienst verrichten.

4) »Schulbusbegleiter« sind Erwachsene,die in Schulbussen und/oder an Haltestel-len eingesetzt werden.

Schülerlotsen sind i.d.R. paarweise tätig,alle anderen Schulwegdienste i.d.R. einzeln.

Haftung und Versicherung

Schulwegdienste dürfen – im Gegensatzzur Polizei – nicht in den fließenden Ver-kehr eingreifen. Es wird ihnen jedoch die

im Grundgesetz (Art 34 GG) und in denLänderverfassungen festgelegte »Amts-haftung« zugestanden, da sie im Sinne die-ser Gesetze ein »höheres Amt« ausüben,wenn sie für eine Gemeinde oder einenAufgabenträger für die Schülerbeförderungtätig sind. Für eventuell durch sie ver-ursachte Schäden haften dann nicht dieSchulwegdienst-Personen selbst, sonderndie Träger des Dienstes. Eine Regress-forderung des Trägers selbst ist nur beiVorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglichund kommt sehr selten vor.

Schulwegdienste stehen unter dem Schutzder gesetzlichen Unfallversicherung.

Ist der Träger des Schulwegdienstes eineStadt oder Gemeinde, so besteht i.d.Rauch Haftpflichtversicherungsschutz durchdie kommunale Haftpflichtversicherung.Gegebenenfalls ist der Abschluss einersolchen Versicherung zu empfehlen.

Alter

Schülerlotsen und Schulbuslotsen sollenmindestens 13 Jahre alt sein, Ausnahmensind möglich.

Sonstige Voraussetzungen

Schulwegdienste müssen körperlich undgeistig für die übertragene Aufgabe geeig-net sein. Oftmals müssen sie eine ärzt-liche Bescheinigung vorlegen. Sie müssenvor ihrem ersten Einsatz eine entsprechen-de Ausbildung absolviert haben.

Ausbildung

Die Ausbildung und Einweisung der Schul-wegdienste geschieht i.d.R. durch diePolizei, zum Teil auch durch die örtlicheVerkehrswacht.

Einsatzort

Schülerlotsen und Schulweghelfer sind

60

Schulweglexikon Schulwegdienste

nur an den ihnen von der Polizei oder vonder Kommunalverwaltung zugewiesenenStellen tätig. Dabei handelt es sich umStellen, an denen Fahrbahnüberquerun-gen durch bauliche Gegebenheiten emp-fehlenswert und möglich sind (Zebrastrei-fen, ampelgeregelte Übergänge, Kreuzun-gen, Einmündungen usw.) und wo Kraft-fahrer mit überquerenden Fußgängernrechnen können und müssen. Gegebenen-falls muss die Übergangsstelle mit demZeichen Nr. 356 (»Verkehrshelfer«) nach § 42 (7) StVO gekennzeichnet werden.

Zeitlicher Einsatz

Der Dienst erstreckt sich auf den Zeitraumvor und nach dem Unterricht. Morgens isteine Einsatzzeit von 15 bis 30 Minutenmeist ausreichend. Nach Schulschlusskann sich der Dienst zeitlich in die Längeziehen. Wenn sich mehrere Personen eineEinsatzstelle teilen, kann der Dienst sichauf bestimmte Wochentage, Wochen oderMonate beschränken.

Kleidung

Die Beschaffung einer angemessenenWarnkleidung obliegt dem Träger desSchulwegdienstes. Vielerorts wird dieseAufgabe von der örtlichen Verkehrswachtübernommen.

Nur für Schülerlotsen gibt es in Deutsch-land eine einheitliche Ausstattung, be-

stehend aus einer Warnweste als Umhang,einer Kappe und der Kelle. Diese Ausrü-stung kann dank Unterstützung durch dasBundesministerium für Verkehr und Spon-soring durch den Verband der Automobil-industrie kostenfrei über die Verkehrs-wachten bzw. die Deutsche Verkehrswachtbezogen werden.

Auf Grund der europäischen Norm EN 456entwickelten verschiedene Herstellerunter Federführung der Landesverkehrs-

wacht Bayern Warnkleidungs-Angebote(Blazer, Westen, Anoraks, Mützen usw.),die die Kriterien des Witterungsschutzes,der Sicherheit (leuchtend gelbe Grund-farbe, ausreichende Retroreflexfläche)und der modischen Aktualität erfüllen.Diese Kleidung ist wesentlich teurer alsdie o.e. Schülerlotsenumhänge. Sie hatsich bis heute nur im süddeutschenBereich durchgesetzt.

Sonstige Ausrüstung: Winkerkelle

Bezahlung

Schüler vollziehen ihren Dienst i.d.R.ohne Bezahlung. Erwachsene erhalten inmanchen Kommunen eine Entschädigungbzw. Bezahlung, pro Einsatz oder proangefangene Stunde.

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Schulwegdienste Schulweglexikon

Betreuung

Schulwegdienste werden durch die Polizeivor Ort stichprobenweise unterstützt undbetreut. Außerdem werden sie durch dieSchule (Verkehrsbeauftragter/Sicherheits-beauftragter) und durch Institutionen(i.d.R. durch die örtliche Verkehrswacht)betreut (Ansprechpartner bei Problemen,Aushilfe bei Erkrankung, gemeinsameAusflüge, Weihnachtsfeiern usw.).

Effizienz

Seit Einrichtung der Lotsendienste hatsich an derartig gesicherten Übergängenkein tödlicher Unfall ereignet. Auch Unfäl-le mit Verletzungsfolgen sind so selten, dass sie statistisch gegen Null tendieren.

Kaum eine andere Verkehrssicherheits-maßnahme hat eine so hohe Wirksamkeitwie die Schulwegdienste. Nicht nur ausdiesem Grund, sondern auch wegen derhohen sozialen Wertstellung (Ehrenamt,Gemeinsinn, Einbeziehung von Eltern indie Schularbeit) kann man die Einrichtungvon Schulwegdiensten nur dringend emp-fehlen.

Probleme

Vor allem in der Anfangsphase bereitet dieGewinnung von Erwachsenen oft Proble-me. Wo Schulweghelfer jedoch schon zumtäglichen Bild gehören, ist es erfahrungs-gemäß leichter, Freiwillige zu finden (Haus-frauen, Rentner usw.). So gibt es z.B. inMünchen ca. 1000 erwachsene Schulweg-helfer. Es hat sich gezeigt, dass persön-liche Gespräche erfolgreicher sind als all-gemeine Appelle. Auch die aktive Mit-wirkung und Vorbildfunktion von örtlicherProminenz sollte ausgenutzt werden. Bei Jugendlichen können Image-Problemeauftreten.

Schulwegmarkierungen

Es handelt sich hier um die Markierungvon empfohlenen Schulwegen durchweiße oder farbige Striche bzw. stilisierteSchuh-Abdrücke auf Gehwegen. Vor Über-querungsstellen sind zusätzlich Warte-kästchen oder Strichbalken angelegt.

Schulwegmarkierungen sollen den richti-gen Schulweg zeigen und zur Unterstüt-zung an kritischen Stellen dienen, habensich jedoch in der Praxis aus folgendenGründen nicht bewährt:

– Schulwegmarkierungen dienen häufignur als »Alibi«, indem sie � Schulwegplä-

ne ersetzen sollen.

– Da Kinder »dressiert« werden, dieMarkierungen zu befolgen, vertrauen sieihnen meist »blind« und konzentrierensich zu wenig auf den Straßenverkehr.

– Schulwegmarkierungen können ge-fährlich werden, wenn die Bedingungen imStraßenverkehr anders als geplant sind –z.B. wenn neben einer Überquerungsstelleein LKW auf dem Gehweg parkt und so die Sicht verdeckt.

– Sie müssen immer wieder erneuertwerden.

Aus diesen Gründen sind Schulwegmar-kierungen – auch wenn gut gemeint – ab-zulehnen.

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Schulweglexikon Schulwegpläne

Schulwegpläne

Der heutige Straßenverkehr überfordertKinder und ist für sie oft lebensgefährlich(� Unfallursachen). Deshalb empfiehlt z.B. der deutsche Verkehrsgerichtstag dieErstellung bzw. Aktualisierung von Schul-wegplänen.

Der Schulwegplan zeigt für jedes Schul-kind, welcher Schulweg der jeweils sicher-ste ist. Er macht deutlich, auf welcherStraßenseite gegangen und wo die Straßeüberquert werden soll. Gleichzeitig zeigter, welche Wege besonders gefährlich sindund wie diese möglichst vermieden wer-den können (Abbildung). Es gibt zweiArten von Plänen:

1) Fuß-Schulwegpläne für die Grund-schulen gibt es in Deutschland seit ca. 20 Jahren. Sie haben sich bewährt undsind, wenn sie sorgfältig gemacht sind,eine gute Hilfe für die Eltern, einen siche-ren Schulweg für ihre Kinder auszu-wählen.

2) Rad-Schulwegpläne für die weiterfüh-renden Schulen werden angesichts derBeliebtheit des Fahrrades und der damiteinhergehenden hohen Unfallzahlen vonKindern und Jugendlichen mittlerweileebenfalls empfohlen.

Zur Erstellung eines Schulwegplans sindfolgende Informationen über den Schul-einzugsbereich wichtig:

– Unfallauswertungen durch die Polizei

– Angaben über straßenbauliche und ver-kehrsregelnde Vorhaben durch die betref-fenden Bau- und Planungsbehörden

– Ortsbesichtigungen.

Außerdem empfiehlt sich eine � Befra-

gung aller Eltern der Grundschule überdie bisherigen Schulwege sowie Verhal-tensbeobachtungen der Schulkinder.

Die Erstellung von Schulwegplänen isteine Gemeinschaftsaufgabe in ersterLinie der Verkehrs-, Bau-, Planungsbehör-den, außerdem der Polizei, Schulen, Schul-träger und Eltern in Form eines Arbeits-kreises (Leitung i.d.R. bei der Straßenver-kehrsbehörde). Die Initiative zum Schul-wegplan kann auch von Eltern, Schulen,Polizei u.a. ausgehen.

Die Erarbeitung eines guten Schulwegpla-nes braucht Zeit und kostet Geld. Jedochgehören Schulwegpläne zu den Pflichtauf-gaben der o.g. Fachbehörden (DeutscherVerkehrsgerichtstag 1987). Deshalb fallenKosten für die Erstellung nur dann in nen-nenswertem Umfang an, wenn Planungs-büros mit dieser Aufgabe betraut werden.In diesen Fällen sollte darauf geachtetwerden, dass unnötige Zählungen, Erhe-bungen und Beobachtungen unterbleiben.Die Kosten für die Verteilung fertigerSchulwegpläne können auch von örtlichenSponsoren wie Sparkassen oder Lokal-zeitungen übernommen werden.

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Schulwegpläne Schulweglexikon

Der fertig gestellte Plan dient einerseitsder Verkehrserziehung: Er kann nur dannWirkung entfalten, wenn er von Eltern undSchülern beachtet, verstanden und in einSchulwegtraining eingebettet wird. Ande-rerseits weist er auf Gefahrenstellen hin,die mittels � baulicher Maßnahmen etc.beseitigt werden müssen.

Der Fuß-Schulwegplan wird am sinnvoll-sten durch die Schulen schon bei der Erin-nerung an den Schulbeginn vor den Som-merferien an die Eltern jeden Erstklässlersverteilt. Der künftige Schulweg kann dannvorher gründlich eingeübt werden.

Die Arbeit hat sich bereits dann gelohnt,wenn sich – zumindest in den erstenWochen – ein Teil der Schulkinder nachihm verhält. Die � Akzeptanz ist umsogrößer, wenn

– Eltern und Kinder das Gefühl haben,beteiligt worden zu sein (� Befragung)

– der Schulwegplan zum Gegenstand desUnterrichts gemacht wird

– der Plan ansprechend farbig gestaltet ist.

Literatur:ISK• Schulwegsicherung. Analysen, Maß-

nahmen, Schulwegpläne (Planerheft).Köln 1998

• Schulwegsicherung. Ein Heft für Eltern.Köln 1998

• Schulwegsicherung. Kinder sind keinekleinen Erwachsenen (Video). Köln 1996

Schulwegtraining

Die Einschulung bildet eine wichtige Zäsurin der Lebensbiographie von Kindern. Weildie meisten Kinder wenige Wochen später

ihren Weg zur Schule und zurück ohneBegleitung von Erwachsenen zurücklegen,erweitern sich auch die Anforderungen,die sie im Straßenverkehr selbstständigbewältigen müssen; auch die Unfallge-fährdung ist daher deutlich höher als imVorschulalter (� Unfallursachen).

Folgende Schritte erleichtern die Vorberei-tung auf den Schulweg:

– Erstellen von Schulwegplänen durchPolizei und Schule

– verbindliche Festlegung eines möglichstsicheren Weges für das eigene Kind (evtl.bieten kleine Umwege mehr Sicherheit)

– Orientierungspunkte benennen (z.B. »Am gelben Haus nach links weiterlaufen«)deutliches Vorbildverhalten der Eltern(Kinder sollen das gelernte Verhalten selbstausführen)

– Verhaltensempfehlungen für unvorher-gesehene Schwierigkeiten (Ampelausfall,Baustelle o.Ä.)

Kinder im Einschulungsalter sind aufGrund ihres Entwicklungsstandes nurbedingt verkehrstüchtig. Das Zurücklegendes Schulweges auf dem Rad kommtdaher frühestens am Ende der Grund-schulzeit in Betracht.

Zu Beginn jedes neuen Schuljahres wer-den diese Bemühungen von Schule undElternhaus zusätzlich unterstützt durch ver-stärkte polizeiliche Präsenz an Schulweg-Knotenpunkten, Lotsendienste und Öffent-lichkeitsaktionen für Kraftfahrer.

Diese Begleitmaßnahmen in den Anfangs-wochen nach Schuljahresbeginn könnendie Aufgaben der Schule und des Eltern-hauses unterstützen, aber nicht ersetzen.

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Schulweglexikon Sicherheitserziehung

In den meisten Bundesländern werdenzum Einschulungszeitpunkt schriftlicheEmpfehlungen an Eltern verteilt; durchden Programmbaustein »Kinder unter-wegs« des Deutschen Verkehrssicherheits-rates werden ferner den Grundschulenkostenfrei Medien (Video »Jan unter-wegs«; Eltern- sowie Lehrerbroschüre) fürSchuleingangsveranstaltungen bundes-weit kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die Festlegung und Einübung sichererSchulwege stellt sich als Aufgabe nichtausschließlich zum Zeitpunkt der Erstein-schulung, sondern auch bei Schulwechsel(v.a. Übergang auf weiterführende Schu-len oder bei individuellem Wohnortwech-sel) und bei Veränderung der benutztenVerkehrsmittel wie Fahrrad oder Omnibus.

Sicherheitserziehung

Sicherheitserziehung umfasst alle päda-gogischen Maßnahmen, die Kindern undJugendlichen helfen, mit Gefahren ihrerLebensumwelt umzugehen, sich für Unfall-verhütung einzusetzen und Unfallfolgenzu verringern. Schulische Sicherheitserzie-hung bezieht sich dabei nicht isoliert aufdie Gefahren auf dem Schulweg und in derSchule, sondern sinnvolllerweise auch aufdie Gefahren im Heim- und Freizeitbereich.

Eine besondere Rolle spielen dabei dieUnfälle in Sport und Verkehr: Die bewe-gungsintensiven Mannschaftssportartenführen vergleichsweise häufig zu Verlet-zungen. Bei den Verkehrsunfällen sind dieFolgen besonders schwerwiegend, wenndaran motorgetriebene Fahrzeuge betei-ligt sind. 1998 verunglückten Kinder bis zu15 Jahren bei den amtlich erfassten Stra-ßenverkehrsunfällen

• unter 6 Jahren zu 56 % im PKW, zu 32 %als Fußgänger und zu 8,8 % als Fahrrad-benutzer,• im Alter zwischen 6 bis unter 10 Jahrenzu 37 % als Fußgänger, zu 33 % als PKW-Insassen und zu 27 % als Radfahrer,• im Alter über 10 Jahren zu 47 % alsFahrradbenutzer, zu 27 % im PKW und zu21 % als Fußgänger.In den altersmäßigen Differenzierungenschlägt sich die jeweils veränderte Mobi-lität und � Verkehrsmittelwahl der Alters-gruppe nieder.

Innerhalb der Verkehrserziehung kommtder Sicherheitserziehung eine besondereRolle zu. Bis Ende der 60er Jahre versuch-te die Sicherheitserziehung überwiegendKinder und Jugendliche von Gefahren fern-zuhalten. Wo das nicht möglich war,wurde Unfallverhütung durch die Vermitt-lung von Regeln vorschriftmäßigen Verhal-tens angestrebt, z. T. auch praktisch ein-geübt (� Verkehrserziehung).

Moderne Sicherheitserziehung geht überdie traditionelle Unfallverhütung hinaus:Die Erziehung zur aktiven und selbststän-digen Bewältigung von Lebenssituationenschließt übertriebene Bewahrung vormöglichen Gefahren aus. Moderne Sicher-heitserziehung konfrontiert u.U. Kinderund Jugendliche gezielt und dosiert mitGefahren, um ihnen den verantwortlichenUmgang mit Risiken ihres Lebensumfeldeszu ermöglichen.

Nach der � Empfehlung der KMK zur Ver-kehrserziehung in der Schule ist es Aufga-be der Verkehrserziehung als Sicherheits-erziehung, Schülerinnen und Schüler zumotivieren und zu befähigen, Gefahren imStraßenverkehr zu erkennen und zu be-urteilen, zu bewältigen oder zu vermeiden,für deren Beseitigung zu sorgen sowie

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65

Sicherheitserziehung Schulweglexikon

sich nach Verkehrsunfällen angemessenverhalten zu können.

Unter dieser Zielsetzung leistet die Ver-kehrserziehung heute Beiträge zur Sicher-heitserziehung auf drei Ebenen:

– Auf der psychomotorischen Ebene wer-den durch ganzheitliche Förderung derBewegungsfähigkeiten allgemeine Grund-lagen sicherer Verkehrsteilnahme gelegtwie Wahrnehmungsvermögen, Gleich-gewicht halten, Reaktionsfähigkeit etc. (� Bewegungserziehung). Auf dieserBasis bauen spätere Übungen zur aktivenRegelaneignung in wirklichkeitsnahenSituationen auf.

– Auf der kognitiven Ebene wird die er-forderliche Sachkompetenz vermittelt. DieBedeutung der Verkehrsregeln für die Be-währung im Straßenverkehr ist dabei mitder Rolle der Grammatik vergleichbar, diejene für das Sprechen einer Sprache spielt:Regeln sind wichtig für die kognitive Durch-dringung von Verkehrssituationen, aber sieverleihen noch keine Handlungskompetenz.

– Auf der psychosozialen Ebene werdeneinerseits motivationale Grundlagensicherer Verkehrsteilnahme gelegt, z. B.die Fähigkeit, eigene Gefühle wahrnehmenund kontrollieren zu können (Ichstärke).Andererseits wird die für erfolgreichesHandeln im Verkehr wichtige Sozialkom-petenz gefördert, z.B.: sich in andere hi-neinversetzen zu können. Verantwortung imStraßenverkehr baut auf der Fähigkeit auf,die Entwicklung von Situationen gedank-lich vorwegnehmen zu können (Antizipa-tionsvermögen). Dazu ist es erforderlich,das Spektrum möglichen Verhaltens ande-rer einzukalkulieren, mit Fehlleistungenund Missverständnissen zu rechnen undsachlich damit umzugehen ( � Sozial-

erziehung).

Literatur:• DVR e.V. (Hrsg.): Handbuch Schulver-

kehrserziehung. Bonn 1992• DVW (Hrsg.): Die Neue Verkehrserzie-

hung in der Schule. Meckenheim 1995• Klute, H.: »Verkehrserziehung als

Beitrag zur Sicherheitserziehung«. In DVW (Hrsg.): Radfahren in der Schule:Das Programm für die Klassen 1 bis 4.Meckenheim 1998. S. 4–5

• Klute, H.: »Verkehrssicherheit aus pädagogischer Sicht«. In DVW (Hrsg.)Radfahren 5–10. Fahrradprojekte für dieSekundarstufe. Bonn/München (GHS/Vogel) 1995

Sichtlinie

Mangelnde Sicht ist eine der Hauptursa-chen für Verkehrsunfälle von Kindern.Wegen ihrer geringeren Körpergröße isteine Fahrbahnüberquerung zwischen par-kenden Fahrzeugen für Kinder gefährlicherals für Erwachsene. Generell sollten daherbauliche Maßnahmen sicher stellen, dassKinder auf Schul- und Spielwegen nichtzur Straßenüberquerung an Verkehrsstel-len gezwungen sind, bei denen häufigSichtbehinderungen bestehen (� Parken).

In Straßen mit geringerem Verkehrsauf-kommen, gerade in Wohngebieten, lässtsich aber oft nicht vermeiden, dass Kinder

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Schulweglexikon Sozialerziehung

die Fahrbahn auch zwischen parkendenFahrzeugen überqueren.

Dabei müssen Kinder bei der Fahrbahn-überquerung an der Sichtlinie stehen blei-ben und sich vor Fortsetzung der Über-querungshandlung sorgfältig orientieren.Unter »Sichtlinie« wird dabei die Positionauf dem Überquerungsweg verstanden,die dem Kind eine volle Orientierung überdie Verkehrslage im Überquerungsbereichermöglicht (Abbildung).

Kleinere Kinder haben Schwierigkeiten zuerkennen, wo sich die Sichtlinie befindet,weil diese keine natürliche, leicht erkenn-bare Markierung aufweist. Außerdemunterschätzen Kinder häufig, dass sieselbst – teilweise verdeckt durch die par-kenden Fahrzeuge – von annäherndenKraftfahrern erst spät zu erkennen sind.

Sofern Fahrbahnüberquerungen zwischenparkenden Fahrzeugen wegen der ört-lichen Verkehrslage nicht zu vermeidensind, muss die Bewältigung solcher Situa-tionen sorgfältig eingeübt werden (� Eltern, � Kindergarten, � Schulweg-

training).

Sozialerziehung

Jede Situation, in der Menschen im Zu-sammenspiel mit anderen Erfahrungenmachen, wirkt sozialerzieherisch. An dieserStelle wird unter Sozialerziehung dasabsichtsvolle pädagogische Handeln imSinne sozialintegrativer Verhaltens-beeinflussung verstanden werden.

Verkehrssituationen entwickeln sich nichtnur in Abhängigkeit von eigenen Absich-ten und Handlungen, sie sind maßgeblichauch vom Verhalten anderer mitbestimmt,

deren Aktionen einschließlich möglicherFehler gedanklich vorweggenommen wer-den sollen (Antizipationsvermögen/Gefah-renantizipation). Im Straßenverkehr fälltdie Verständigung mit anderen schwererals in anderen Kommunikationssituatio-nen; daher erhalten Regeln dort ein beson-deres Gewicht. Verkehrssituationen sindsoziale Situationen, bei denen Konflikteschwerwiegende Auswirkungen habenkönnen. Da alle Menschen mehr oderweniger zu Fehlern neigen, reicht es oftnicht aus, sich vorschriftsmäßig zu verhal-ten. Affekte wie Aggressionen, Angst oderHochgefühle können im Verkehr höchstunerwünschte Folgen haben. Deshalb istdie Ausbildung grundlegenderSozialfähigkeiten für diesen Bereich einzentrales Anliegen der Verkehrserziehung.

In der Geschichte der Verkehrserziehungist die Erziehung zu partnerschaftlichem

Verhalten u.a. auch über die Medien –»Hallo Partner, danke schön!« – ein ver-breiteter Topos. Der Partnerbegriff istallerdings in der verkehrspädagogischenDiskussion nicht unumstritten. NeuereAnsätze meiden sowohl idealisierende alsauch moralisierende Zugriffe zugunstenmöglichst wirklichkeitsnaher Erschließungdes Handlungsfeldes. Die Idealisierungdes Partners kann leicht enttäuscht wer-den und in Aggression umschlagen.

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67

Sozialerziehung Schulweglexikon

Aus unfallprophylaktischer Sicht sindsozial polarisierende Beurteilungsraster,die Handlungen vereinfachend nach falsch

und richtig, gut und böse bewerten, nichtzielführend. Damit junge Menschen sach-lich, intelligent und flexibel auch auf pro-blematisches Verkehrsverhalten andererund entsprechende eigene Devianzneigun-gen reagieren lernen, müssen sie die sozi-al negativen Phänomene zunächst einmalohne moralische Verurteilung an sichselbst zulassen und wahrnehmen. Nurdadurch werden diese rationaler Kontrollezugänglich.

Nach der Empfehlung der KMK zur Ver-kehrserziehung i.d.F. von 1994 sollen dieSchülerinnen und Schüler die Teilnahmeam Straßenverkehr als ein »auf Partner-schaft gerichtetes soziales Handeln« ver-stehen lernen. Soziales Miteinander imVerkehr wird danach nicht auf das Befolgenvon Verkehrsregeln reduziert, es erfordert»situationsorientiertes, flexibles Verhal-ten, Mitverantwortung, Rücksichtnahmeund Verzicht auf Vorrechte sowie die Anti-zipation der Handlungen anderer«. Auchdie »Kenntnis psychischer Faktoren« wirdin diesem Zusammenhang herausgestellt.

Zur Herausbildung entsprechender sozia-ler Kompetenzen eignen sich langfristigangelegte, eher beratende als belehrendeVermittlungsformen. Vor allem im vorschu-lischen Bereich sowie in den Grund- undFörderschulen bewähren sich spielerischeLernformen, die sich bereits zwanglosinnerhalb der Bewegungserziehungumsetzen lassen. Im Sekundarbereich eig-nen sich Verkehrssituationen als lebens-nahe Beispiele ethischer Urteilsbildung.

Literatur:• DVW (Hrsg.): Die Neue Verkehrserzie-

hung in der Schule. Meckenheim 1995

• DVR e.V. (Hrsg.): HandbuchSchulverkehrserziehung. Bonn 1992

• Deacove, J.: Spiele ohne Tränen.Kooperative Kinderspiele. Ettlingen(Dohu-Verl.) 1984

• Klute, H.: »Zum Stellenwert von Bewe-gungs- und Sozialerziehung im Spek-trum der Verkehrserziehung«. Zeitschriftfür Verkehrserziehung 2/1997, S. 4ff.

Statistik

Ziel von Statistiken ist es Unfallursachenund -schwerpunkte zu klassifizieren, Ver-kehrssicherheitsmaßnahmen zu planen undderen Erfolg abzuschätzen. So beschäf-tigen sich spezielle Auswertungen mit Ver-kehrsunfällen von Kindern, meist imAltersbereich zwischen 0 und 14 Jahren.

Bundesweit stehen im Wesentlichen zweiDatenquellen zur Verfügung:

1) Polizeiliche Unfallaufnahmen:Verkehrsunfallmeldungen werden nacheinem bundesweit einheitlichen Erhe-bungsverfahren erfasst. Die Auswertungdieser Daten wird jährlich vom statisti-schen Bundesamt veröffentlicht.

a) Eine Sonderauswertung befasst sich mit Verkehrsunfällen von Kindern unter 15 Jahren, gliedert aber nicht nach Schul-arten auf.Anfragen zur Auswertung einzelnerBundesländer oder Regionen können anLänder-Innenministerien oder an örtlichePolizeidienststellen gerichtet werden.

b) Einige Bundesländer erheben geson-dert Schulwegunfälle, meist von Kindernzwischen 6 und 14 Jahren.

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69

Schulweglexikon Statistik

2) Unfälle in der Schüler-Unfallversiche-rung, die vom Bundesverband der Unfall-versicherungskassen der öffentlichenHand (BUK) ausgewertet und veröffent-licht werden. Diese Daten werden nachSchularten (Kindergärten, allgemein bil-dende Schulen, berufsbildende Schulen,Hochschulen) getrennt ausgewertet. Manunterscheidet:

a) »Wegeunfälle«, erfassen Unfälle, diesich auf dem Weg beim Besuch von Kinder-gärten, Schulen ereignet haben und zueiner Verletzung mit ärztlicher Behandlung

führten. Hierin enthalten sind auch Unfälle,die nicht in Bezug zum Straßenverkehr ste-hen (z.B. Raufereien auf dem Schulweg).

b) »Straßenverkehrsunfälle« in der Schü-lerunfallversicherung. Seit einigen Jahrenveröffentlicht der BUK auch eine Wege-Unfallstatistik, die sich auf Straßenver-kehrsunfälle beschränkt, d.h. Unfälle imfließenden Verkehr, bei denen auch andereVerkehrsteilnehmer beteiligt sind.

Zahlenbeispiele für diese verschiedenenTeilstatistiken gibt folgende Tabelle:

Datenquellen

1a) Polizeilich 1b) polizeilich 2a) Unfälle 2b) Verkehrs-erfasste erfasste auf Schulwegen unfälle aufVerkehrsunfälle Schulweg- (BUK-Statistik) Schulwegenmit Kindern unfälle (BUK-Statistik)

Erfassungs- Verletzt oder Verletzt oder Unfälle, die zu Unfälle, die zukriterien getötet, polizeilich getötet, polizeilich ärztlicher Behand- ärztlicher Behand-

erfasst erfasst lung führen lung führen

Erfasste 6–14 Jahre 6–14 Jahre Alle AlleAltersgruppe Altersgruppen Altersgruppen

Zahlen- 40175 Ca. 10% von 1a) 103707 62807beispiel keine Vergleichs-(1995) daten für

Bundesgebiet

Interpretation

Ergebnisse solcher Statistiken unterliegenunterschiedlichen Fehlerquellen. Generellmüssen die Voraussetzungen der Daten-erfassung berücksichtigt werden.

Einschränkungen sind auch bei internatio-nalen Vergleichen zu beachten.

Und wie bei jeder Statistik muss mit einerDunkelziffer gerechnet werden, die denAnteil der Unfälle beschreibt, die bei statis-tischen Erhebungen nicht erfasst wurden.

Literatur:• Statistisches Bundesamt: Verkehrsun-

fälle. Fachserie 8. Reihe 7. Wiesbaden(jährlich).

• Ebendort: Sonderauswertung »Kinder-unfälle im Straßenverkehr« (jährlich);

• in vielen Bundesländern stehen auchentsprechende Veröffentlichungen derStatistischen Landesämter zu Ver-fügung.

Stolpern, Stürzen, Ausrutschen Schulweglexikon

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Stolpern, Stürzen, Ausrutschen

Schulwegunfälle, die der Kategorie Stol-

pern, Stürzen, Ausrutschen etc. zugerech-net werden, sind weniger spektakulär alsdie »eigentlichen« Verkehrsunfälle. DieBetroffenen haben sich z.B. beim Gehenoder Laufen durch Stolpern, Fallen, Aus-gleiten etc. verletzt. Es handelt sich umsolche Unfälle, die gemäß definitorischerFestlegung der Versicherer deshalb nichtzu den Verkehrsunfällen gezählt werden,weil daran der fahrende Verkehr nichtbeteiligt ist und die in der Statistik derpolizeilich registrierten Verkehrsunfälleüberwiegend nicht erscheinen.

Anders ist es dagegen bei der Statistik derUnfallversicherungsträger. Sie zählten1997 neben den ca. 65.800 angezeigtenStraßenverkehrsunfällen auf Wegen zumKindergarten, zur Schule und Hochschulenoch ca. 83.600 sonstige Wegeunfälle,darunter besonders viele Unfälle der Kate-gorie »Stolpern, Stürzen...«.

Auch wenn die Ziffern nicht exakt vergleich-bar sind, fällt auf, dass die Schulwegun-fälle insgesamt verhältnismäßig häufig ge-meldet werden, obwohl sie doch nur einenBruchteil der Wege ausmachen, die Kinderund Jugendliche täglich zurücklegen. Wei-terhin sticht die relativ große Anzahl der-jenigen Schulwegunfälle ins Auge, die nichtals Verkehrsunfälle definiert werden.

Die definitorische Differenzierung könntedazu führen, dass die Verkehrsart »Zu-Fuß-Gehen« verkehrspädagogisch vernach-lässigt wird. Die hier erkennbaren Propor-tionen lassen zudem auf eine hohe Dun-kelziffer bei Wegeunfällen schließen, wiesie auch beim Radfahren angenommenwerden muss. Eine in Baden-Württemberg

durchgeführte Befragung ergab, dass nur1,3% aller Fahrradunfälle von Kindern undJugendlichen von der amtlichen Statistikerfasst wurden; die große Mehrheit von98,7% wurde überhaupt nicht registriert!Sehr viele Fahrradunfälle sind solche, bei denen der Fahr- bzw. der Bewegungs-vorgang als solcher scheitert, z.B. Allein-unfälle. In psychomotorischer Hinsichtsind sie den Unfällen durch Stolpern, Stür-zen, Ausgleiten etc. vergleichbar. Es darfauch bei den zuletzt genannten auf einegrößere Dunkelziffer solcher Wegeunfällegeschlossen werden, die von keiner Sta-tistik erfasst werden. Da sie weder polizei-lich registriert noch den Unfallversiche-rungsträgern gemeldet werden. DieseAnnahme wird durch die Tatsache gestützt,dass sich im Heim- und Freizeitbereichannähernd 90% der Unfälle schulpflichtigerKinder im Alter bis zu 14 Jahren beimSpiel, Sport, und bei der Fortbewegungereignen, also bei Aktivitäten, derenwesentlicher gemeinsamer Aspekt dieBewegung ist.

Zur Prävention von Stolper-, Sturz- undAusrutschunfällen bieten sich verschiede-ne Maßnahmen an:

– Es sollte immer auf gutes Schuhwerkgeachtet werden.

– Stolperstellen und glatte Stellen (z.B.Glatteis) möglichst meiden und vor alleman stark frequentierten Stellen wie Bus-haltestellen beseitigen.

– Zeitdruck und Stress wo möglich vermeiden (rechtzeitig von zu Hause los-gehen, Fahrpläne überprüfen etc.).

– Allgemeine Bewegungserziehung undMuskelkräftigung fördern � Bewegungs-

erziehung.

Schulweglexikon Tempo 30

Die psychomotorischen Voraussetzungenspielen auch für die erfolgreiche Bewälti-gung von Verkehrssituationen im Zusam-menspiel mit Fahrzeugen im Straßen-verkehr eine entscheidende Rolle: Wennauf Grund nicht voll entwickelter psycho-motorischer Fähigkeiten Bewegungshand-lungen auf Gehwegen oder anderen relativgeschützten Räumen misslingen, dannführen die gleichen Ursachen erst recht imFahrbahnbereich zu Unfällen, weil dort die eigenen Bewegungen unter sehr vielkomplexeren Bedingungen auf die un-gleich schnelleren Bewegungsabläufe dermotorisierten Verkehrsteilnehmer abzu-stimmen sind.

Literatur:• Statistisches Bundesamt. Fachserie 8

»Verkehrsunfälle 1995« – Gesamt-deutsche Ergebnisse. Wiesbaden 1996

• Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.):Sonderschrift S 39: Anneli Henter, Heim- und Freizeitunfälle in Deutsch-land. Dortmund 1995

TTempo 30

Seit einigen Jahren führen fast alle Kom-munen in einem immer größer werdendenTeil ihres Straßennetzes »Tempo 30« ein. Oftmals handelt es sich um gesamteWohngebiete, die flächendeckend zuTempo 30-Zonen gemacht werden. In denmeisten Fällen wird nur beschildert, aberkeine flankierenden Maßnahmen durchge-führt. Die Schilder werden oft nicht wahr-genommen.

Wie sich immer wieder zeigt, gehen dieGeschwindigkeiten dann fast nicht zurück.Die Gruppe der gefährlichen Schnellfahrer

rast unbeeindruckt weiter. Im Ergebniswerden Wohngebiete und Schulwege des-halb durch eine reine Beschilderung nichtsicherer, da Schilder oft nicht wahrge-nommen oder wieder vergessen werden.Die Anwohner werden in ihren Erwartun-gen enttäuscht. Daran können auch auf-wendige Verkehrsaufklärungskampagnennichts ändern.

Unfallauswertungen zeigen hingegen: ImMittel ist nur etwa ein Viertel aller Wohn-gebiete gefährlich. In ihnen wiederum tre-ten schwere Personenunfälle nur in einemTeil der Straßenabschnitte auf. Tempo 30sollte deshalb nur für solche nach demUnfallgeschehen ausgewählte Straßengelten.

Für diese Straßen sind Beschilderungenallein zu wenig, sondern folgende weitereMaßnahmen nötig:

Für die gefährlichen Wohngebiete eignetsich die mobile � Überwachung, insbe-sondere dann, wenn durch sie viele Schul-wege führen und bisher keine baulichenMaßnahmen durchgeführt wurden. Wenndie Überwachung auf Dauer angelegt undggf. mit Sanktionen verbunden ist, ver-stärkt sich die Wirkung im Laufe der Zeiterheblich, d.h. die Schulwege werdensicherer.

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Tempo 30 Schulweglexikon

Für die besonders gefährlichen Straßenab-schnitte in diesen Wohngebieten sind �bauliche Maßnahmen notwendig, umTempo 30 wirkungsvoll durchzusetzen.Geeignet sind hierfür Aufpflasterungenund Versätze:

Aufpflasterungen sind Anhebungen derFahrbahn auf mindestens 4 m Länge. Siesind nicht mit den grundsätzlich ungeeig-neten Schwellen zu verwechseln. Aufpfla-sterungen haben den Vorteil, dass das ge-wünschte Geschwindigkeitsniveau je nachRampenneigung gezielt bestimmbar ist.Sie machen zwar das Fahren etwas unbe-quemer; bewährt haben sich jedoch ab-gerundete Formsteine und die Anhebungaus Asphalt statt Pflasterung (geringeLautstärke). Damit sie nicht nur punktuell,sondern in einem Straßenabschnitt – z.B.vor Schulen – die Geschwindigkeit auf 30 km/h dämpfen, ist es wichtig, dass dortAufpflasterungen alle 30 bis 50 m wieder-holt werden. Man unterscheidet:

Teilaufpflasterungen für Kreuzungen und

Einmündungen

Diese heben das Fahrbahnniveau über die gesamte Fahrbahnbreite von Bordstein zu Bordstein um 8 cm bis 10 cm an undsind 5 m bis 15 m lang.

Plateaupflasterungen für Strecken.

Dies sind Erhöhungen in Form eines Pfla-sterkissens in der Fahrbahnmitte. Sieheben die Fahrbahn um 5 cm bis 8 cm an.Am Fahrbahnrand verbleibt eine ca. 1 mbreite Durchfahrt für Radfahrer. Plateau-pflasterungen können baulich einfacherausgeführt werden als Teilaufpflasterun-gen. Linienbusse und LKW sind nicht be-troffen, wenn das Plateau 1,70 m breit ist.

Versätze sind Verschwenkungen der Fahr-bahn, so dass Lenkbewegungen erforder-

lich werden. Die Geschwindigkeitsver-ringerung ist umso größer, je »tiefer« derVersatz ist. Empfehlenswert ist, dass dieVersatztiefe einen Fahrstreifen umfasst.Aber auch in diesem Fall ist der Versatznicht so wirkungsvoll wie die Aufpflaste-rung; es kann maximal Tempo 40 erzieltwerden.

Versätze lassen sich einfach durch wech-selseitige Anordnung von Parkplätzen auf jeweils nur einer Straßenseite schaf-fen.

Literatur:• ISK: Schulwegsicherung. Analysen,

Maßnahmen, Schulwegpläne (Planer-heft). Köln 1998

• ISK: Tempo 30-Zonen. Auswahl und Ein-richtung. Empfehlungen Nr. 8. Köln 1990

• ISK: Gerichtsurteile zu Aufpflasterungenund Schwellen

Toter Winkel

»Tote Winkel« nennt man Bereiche, dieman von einem bestimmten Blickpunktaus nicht sehen kann, da sie durch Hinder-nisse verdeckt werden. Im Straßenverkehrsind dies vor allem die Bereiche, die demBlickfeld eines Kraftfahrers entzogen sind:

– vor dem Fahrzeug: Der Bereich unmittel-bar vor dem Kfz. Kindern muss deshalbz.B. einsichtig gemacht werden, dass es lebensgefährlich ist, sich vor einem Busoder LKW aufzuhalten.

– hinter dem Fahrzeug: Wenn Fahrzeuge(vor allem Lieferfahrzeuge, Müllfahrzeuge,landwirtschaftliche Fahrzeuge, Busse)rückwärts rangieren, zum Beispiel auf Park-plätzen, besteht Lebensgefahr für Fuß-gänger.

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Schulweglexikon Toter Winkel

– links neben dem Fahrzeug: Jeder PKW-Fahrer weiß, dass es gefährlich ist, zuüberholen, ohne sich durch einen Blicknach links zu vergewissern, dass sich keinFahrzeug von hinten überholend nähert.

– rechts neben dem Fahrzeug: DieserBereich ist vor allem für Radfahrer ge-fährlich. Wenn LKWs nach rechts abbiegenund nicht über einen zusätzlichen speziel-len »weitwinkligen Rückspiegel« verfügen,haben Personen, die sich rechts nebendem Fahrzeug befinden, i.d.R. keine Chan-ce, gesehen zu werden. Viele tödlicheUnfälle (in Deutschland jährlich ca. 150)sind die Folge.

Abhilfe gegen diese Gefahren kanngeschaffen werden durcha) technische Maßnahmen undb) pädagogische Maßnahmen.

a) Technische Maßnahmen: Neben demerwähnten »großwinkligen Rückspiegel«und dem so genannten Anfahrspiegel(auch Rampenspiegel und Bordsteinspie-gel genannt), die leider nicht für alle LKWsvorgeschrieben sind (§ 56 StVZO), gibt esnoch einige weitere technische Möglich-keiten:

– entsprechende bauliche Gestaltung der Frontpartie, tief liegende Unterkanteder Windschutzscheibe

– Glas-Einsatz im unteren Teil der rechtenTür

– Fernsehkamera an der Rückseite, Moni-tor im Fahrerhaus (wird in Reisebussenund Müllfahrzeugen praktiziert)

– seitlicher Unterfahrschutz (»Flanken-schutz«) zwischen Vorder- und Hinterachsenach § 32c StVZO (verhindert keine Unfäl-le, mindert jedoch die Verletzungsfolgen)

b) Pädagogische Maßnahmen: Neben derentsprechenden Fahrerausbildung in denFahrschulen kann auch im schulischen Ver-kehrsunterricht die Problematik des TotenWinkels veranschaulicht werden. Empfeh-lenswert ist die praktische Demonstrationan einem reellen LKW. In der Regel bedeu-tet es kein Problem, einen LKW für etwaeine Stunde in den Schulhof bringen zulassen (Fahrschule, Bauhof, Speditions-firma, THW, Feuerwehr usw.) und die Schü-ler nach und nach am Fahrersitz Platznehmen zu lassen, damit sie die Sichtver-hältnisse kennen lernen. Vorher muss derzu demonstrierende Tote Winkel markiertund sichtbar gemacht werden. Anschlie-ßend wird demonstriert, wie sich dasFahrzeug beim Rechts-Abbiegen verhält:Die Räder der Hinterachse(n) schneidendie Kurve auf gefährliche Weise.

(In Bayern und in Schleswig-Holstein wirddieser Beitrag zur Verkehrserziehung flä-chendeckend organisiert und allen Schulenangeboten. Broschüren, Folien und Filmevervollständigen den Unterricht.)

Durch die Zunahme des Radverkehrs,durch die Sanktionierung des Rechts-Vor-beifahrens an stehenden Fahrzeugen und die verstärkte Propagierung des alter-nativen Linksabbiegens für Radfahrer (= Linksabbiegen ohne Links-Einordnen)

T

73

Toter Winkel Schulweglexikon

ist anzunehmen, dass die Gefahr desToten Winkels trotz technischer Verbesse-rungen auch weiterhin einen Schwerpunktder Unfallhäufigkeit und damit der Ver-kehrssicherheitsbemühungen darstellenwird.

Literatur:• Broschüre »Praxisorientierte Verkehrs-

erziehung: Der Tote Winkel« (BUK 1998,Best.-Nr. GUV-SI 8055, bisher GUV 57.1.53.1)

UÜberwachung

Die Überwachung des Verkehrs ist eine� Verkehrssicherheitsstrategie, die die� Verkehrserziehung und die � baulichen

Maßnahmen im Straßenraum ergänzt.Besonders zu Beginn jedes Schuljahressollten Polizei und Gemeinden in Abstim-mung mit den Schulleitungen ihre Über-wachungen an gefährlichen Stellen imSchulumfeld verstärken. Überwacht wer-den können die Geschwindigkeit sowie dieEinhaltung der Halt- bzw. Parkverbote.Außerdem kann das Verhalten der Kinderauf dem Schulweg beobachtet werden.

Mobile Geschwindigkeitsüberwachung

mit Anhalten des Autofahrers darf i.d.R.nur die Polizei durchführen. Möglich sind

hier intensive Gespräche, u.U. gemeinsammit Schulkindern, um dem Kraftfahrer mit Nachdruck das häufig gedankenloseFehlverhalten zu verdeutlichen. MobileRadarüberwachung ohne Anhalten kann invielen Bundesländern mittlerweile auchdurch die Ordnungsbehörden der Kommu-nen bzw. der Kreise erfolgen.

Ob diese wirksame – durch die Regelüber-treter finanzierte – Maßnahme möglich ist,kann im Einzelfall durch eine Anfrage beider Kreispolizei oder der Straßenverkehrs-behörde abgeklärt werden.

Die Akzeptanz der Geschwindigkeitsüber-wachung wird erhöht, wenn die örtlichenMedien (insbesondere Presse und Lokal-funk) den Sinn dieser Maßnahme erläutern.

Eine Überwachung der Halt- bzw. Park-

verbote ist notwendig, wenn Kinder beimÜberqueren wegen parkender Autos o. ä.nicht oder kaum mehr gesehen werdenkönnen (� Parken) und � bauliche Maß-

nahmen wie Poller, Verengungen undMittelinseln, verbotenes Halten nicht aus-reichend verhindern.

Es empfiehlt sich auch die Beobachtung

der Schulwege. Es wird zwar kaum mög-lich sein zu überprüfen, ob die empfohle-nen Schulwege auch tatsächlich benutztwerden, aber insbesondere an folgendenStellen sollte das Verhalten der Kinderdurch Polizei und Eltern beobachtet werden:

– Fußgängerampeln: Wird der Druck-knopf betätigt, das Grün abgewartet undsich vergewissert, dass die Fahrzeugeauch anhalten?

– � Mittelinseln: Werden sowohl amFahrbahnrand als auch auf der Insel genü-gend große Verkehrslücken abgewartet?

74

Schulweglexikon Umwelterziehung

– �Fußgängerüberwege: Machen dieSchulkinder ihre Überquerungsabsichtdurch Zeichen deutlich, sehen sie nachlinks und rechts und warten sie, bis dieFahrzeuge angehalten haben?

Umwelterziehung

Häufig auch Umweltbildung oder ökologi-

sche Bildung genannt, will Umwelterzie-hung einen verantwortungsbewusstenUmgang mit der Natur fördern und zu derEinsicht beitragen, dass Natur mehr ist alseine beliebig ausbeutbare Ressource. Zudiesem Ziel will sie auch emotionale undästhetische Zugänge zur Natur anregenohne Natur zur Idylle zu stilisieren. UnterUmwelt wird die belebte und unbelebteNatur ebenso wie die vom Menschengestaltete Natur verstanden. Dieses Ver-ständnis schließt sowohl die natürlichenRessourcen wie Luft, Wasser, Boden alsauch Bereiche menschlichen Handelns wie Arbeit, Wirtschaft, Verkehr, Kleidung,Ernährung, Wohnen und Freizeit ein.

In den Anfängen der Verkehrserziehungnach dem zweiten Weltkrieg spielte derUmweltgedanke keine Rolle. In den Jahrendes Wirtschaftswunders galt der Zuwachsan Mobilität durch Straßenbau und Moto-risierung als Indikator von Wohlstand und Lebensqualität. Mit dem international

erwachenden Umweltbewusstsein fanddie Thematik Anfang der 70er Jahre auchEingang in die bundesdeutsche Verkehrs-erziehung. Der Beschluss der Kultusmini-sterkonferenz zur Verkehrserziehung von1972 benannte die »Probleme des Umwelt-schutzes« bereits ausdrücklich im Zu-sammenhang mit der Verkehrspolitik, demAusbau von Verkehrsnetzen und Verkehrs-wegen und der Verkehrsplanung. Aus derzunehmenden Umgestaltung des mensch-lichen Lebensraumes durch die Entwick-lung des Verkehrsnetzes und dem Ausbaudes Verkehrsnetzes ergeben sich nachKMK erhöhte »Anforderungen an gesell-schaftliche Entscheidungen sowie an dasmitverantwortliche Handeln des einzel-nen«. Durch Verkehrserziehung sollen dieSchülerinnen und Schüler auch befähigtwerden, an der Weiterentwicklung undHumanisierung der Verkehrsverhältnissemitzuwirken.

In die Praxis der Verkehrserziehung fanddie Umwelterziehung zunächst nur zö-gernde Aufnahme, da sie das herkömmli-che Verständnis der Verkehrserziehung alsEinführung in den motorisierten Straßen-verkehr in Frage stellte.

Die wechselseitige Überschneidung zwi-schen den Gegenstandsbereichen vonVerkehrs- und Umwelterziehung und derBeitrag, den die Verkehrspädagogik zurUmweltbildung zu leisten vermag, sindheute unbestritten.

Die aktuellen � KMK-Empfehlungen

zur Verkehrserziehung in der Fassung vom 17. 06. 1994 mahnen angesichts deserhöhten Problemdrucks durch die Aus-weitung und Verdichtung des modernenStraßenverkehrs ein »generelles Um-denken und die Entwicklung von Alterna-tiven« ausdrücklich an.

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Umwelterziehung Schulweglexikon

Die Schülerinnen und Schüler sollen »ver-schiedene Formen von Umweltbelastun-gen und -zerstörungen durch den Verkehr«kennen lernen und sich mit Fragen derVerkehrsplanung und -gestaltung und derVerkehrspolitik befassen. Dabei sollen sie Alternativen zur bestehenden Verkehrs-gestaltung und zum Verkehrsverhaltenentwickeln. Letzteres bedeutet z.B., »be-gründete Entscheidungen bei der Wahl derVerkehrsmittel zu treffen« und »um-weltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen«.

Literatur: • DVW (Hrsg.): Die Neue Verkehrserzie-

hung in der Schule. Meckenheim 1995• DVW (Hrsg.): Radfahren 5–10. Mecken-

heim 1994• DVR e.V. (Hrsg.): Handbuch Schulver-

kehrserziehung. Bonn 1992• BUND (SchUB), Verkehr• Verlag Heinrich Vogel: Verkehr und

Umwelt (Folienmappe); Umwelt undStraßenverkehr (Folien und CD-ROM)

Unfallauswertung

Die quantitative Erfassung von Unfall-häufigkeiten und deren laufende Fort-schreibung zur Erfassung von Trendverläu-fen bilden eine der wichtigsten Grundla-gen für die Planung und Erfolgsbewertungvon Maßnahmen (� Statistik; � Schul-

wegpläne).

Zu unterscheiden sind bundesweite undlokale Unfallauswertungen.

1) Bundesweite Unfallauswertungen

– Unterschiedliche Unfallformen(Verkehrs-, Freizeit-, Sport-, Hausunfälle)– Gesamtzahl der Verkehrsunfälle(Verletzte und/oder Getötete)

– Trendverlauf (Vergleich von Zahlenmehrerer Jahre miteinander)– Lebensalter (besonders gefährdeteAltersstufen: 3 bis 7 und ab 14 Jahre)– Formen der Verkehrsbeteiligung – Mitfahren im PKW– Fußgängerunfälle– Radfahrunfälle– Schulbusverkehr– Geschlechtsunterschiede (männlicheVerkehrsteilnehmer generell stärkerunfallgefährdet)– Kinder ausländischer Familien (generellstärker unfallgefährdet)– Regionalunterschiede (abnehmendesUnfallrisiko von Nord- nach Süddeutsch-land, inzwischen auch in den neuenBundesländern)

2) Lokale Unfallauswertungen

Ziel: Ermitteln von Gefahrenschwerpunk-ten zur Verbesserung z.B. der Schulweg-sicherheit.

Methode: Unfalltypen-Steckkarte Unfälle mit Personenschaden über einenbestimmten Zeitraum hinweg erfassen),inzwischen auch elektronisch erfassbar(Elektronische Unfalltypen-Steckkarte = EUSka des Instituts für StraßenverkehrKöln (ISK) im Gesamtverband der Deut-schen Versicherungswirtschaft (GDV).

76

Schulweglexikon Verkehrsberuhigte Bereiche

Auf der Basis solcher Auswertungenwerden Maßnahmen in die Wege geleitet,die die Sicherheit in einem bestimmtenGebiet (z.B. Schuleinzugsbereich) erhöhensollen.

Literatur:• Statistisches Bundesamt: Verkehrs-

unfälle. Fachserie 8. Reihe 7. Wiesbaden(jährlich).

• Ebendort: Sonderauswertung»Kinderunfälle im Straßenverkehr« (jährlich).

• BUK: Straßenverkehrsunfälle in der Schülerunfallversicherung 1995. München 1997

• Hubacher, M.: Das Unfallgeschehen beiKindern im Alter von 0–16 Jahren.Schweizerische Beratungsstelle fürUnfallverhütung BFU: Bern 1994

Unfallursachen

Die Erfassung von Unfallursachen erfolgtim Rahmen der polizeilichen Unfallaufnah-men (� Statistik; � Unfallauswertung)anhand eines vorgegebenen, seit 1975unverändert geltenden Ursachenverzeich-nisses.

Man unterscheidet zwischen

– allgemeinen Ursachen (Straßenglätte,Witterungsverhältnisse o.Ä.) und

– personenbezogenem Fehlverhalten(kann Beteiligten zugeschrieben werden).

Als Unfallursachen vonseiten der Betei-ligten werden besonders folgende Haupt-gruppen unterschieden:

– Verkehrsuntüchtigkeit (Alkohol, Drogen,Medikamente, Übermüdung)

– Fehler der Fahrzeugführer (Geschwin-digkeit, Abstand, Überholen, falsches Ver-halten gegenüber Fußgängern)

– technische Mängel am Fahrzeug(Beleuchtung, Bremsen)

– falsches Verhalten von Fußgängern(z.B. bei Fahrbahnüberschreitung)

– Sichtbehinderung durch Fahrzeuge

Die Hauptschwierigkeit für Kinder imStraßenverkehr stellt das Überqueren derFahrbahn dar. Folglich müssen Maßnah-men zur Schulwegsicherung (� bauliche

Maßnahmen, � Parken, � Schulweg-

pläne) an diesem Problem anknüpfen.

Literatur:• Statistisches Bundesamt: Verkehrs-

unfälle. Fachserie 8. Reihe 7. Wiesbaden(jährlich).

• Ebendort: Sonderauswertung »Kinder-unfälle im Straßenverkehr« (jährlich)

• In vielen Bundesländern stehen auchentsprechende Veröffentlichungen der Statistischen Landesämter zu Ver-fügung.

VVerkehrsberuhigteBereiche

Verkehrsberuhigte Bereiche (Zeichen 325der Straßenverkehrs-Ordnung – sieheAbbildung) werden häufig vereinfacht als»Spielstraßen« bezeichnet. Im Allgemei-nen handelt es sich um kurze Straßenab-schnitte mit sehr wenig Verkehr, in denenKinderspiele überall erlaubt sind, Fußgän-ger sich auf der gesamten Breite aufhal-ten können, der Fahrzeugverkehr Schritt-

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Verkehrsberuhigte Bereiche Schulweglexikon

geschwindigkeit (d.h. max. 7 km/h)einhalten muss und das Parken nur angekennzeichneten Stellen zulässig ist.

Da verkehrsberuhigte Bereiche einer sehraufwendigen, kostenintensiven Gestaltungbedürfen, sind sie nur im Ausnahmefallgeeignet. Sie sind z.B. bei der Erschlie-ßung von Wohnstraßen mit geringer Be-bauungsdichte zu erwägen. Sie sind nichtzu verwechseln mit Tempo 30-Zonen, dieden Regelfall darstellen, wenn es darumgeht Geschwindigkeiten zu dämpfen� Tempo 30.

Verkehrserzieher

Verkehrserzieher sind alle Personen, diegemeinsam mit Kindern den öffentlichenVerkehrsraum benutzen. Das könnenEltern und andere familiäre Bezugsperso-nen ebenso sein wie Mitglieder pädagogi-scher Berufsgruppen.

Kinder orientieren sich stark am Vorbildder Erwachsenen. Besonders nachhaltigwirkt das Vorbildverhalten von Personen,mit denen das Kind häufig im Alltag amVerkehr teilnimmt. Hier wird die spontanablaufende Verkehrserziehung der familiä-ren Bezugspersonen ergänzt durch geziel-te Verkehrserziehung durch Personen, dieeigens dafür ausgebildet sind.

Aber auch Personen, die gar kein Interes-se an Verkehrserziehung haben, wirkenbei Kindern als Vorbild (negativ). Um die-sen unerwünschten Vorbildern begegnenzu können und unzureichende Bemühun-gen des Elternhauses auszugleichen, wirdVerkehrserziehung durchgeführt.

Verkehrserzieher findet man in folgendenBerufsgruppen:

– Polizei: In den »Jugendverkehrsschulen«(z.B. Bayern) werden Schüler der 4. Jahr-gangsstufen auf die Radfahrprüfung vor-bereitet (in Hamburg »Polizeiverkehrs-lehrer«). In Kindergärten unterstützen sieu.a. die Elternbildung. Zusätzlich über-nehmen sie Teile der Schulwegsicherung.

– Kindergarten und Grundschule: Päda-gogische Regelfachkräfte vermitteln Ver-kehrserziehungsinhalte. Fachlehrer fürVerkehrserziehung (mit eigener Qualifika-tion) gibt es allerdings in keiner Schul-form.

– Moderatoren: Sie haben sich im Rahmenvon Ausbildungsseminaren qualifiziertund sind bei der Umsetzung von Zielgrup-penprogrammen tätig, die überwiegendaus Mitteln des Bundesministers für Ver-kehr finanziert werden.

78

Schulweglexikon Verkehrserziehung

Verkehrserzieher im weiteren Sinn sind

– � Fachberater für Verkehrserziehung

bzw. »Obleute« an Schulen

– Dozenten an Fach-, Fachhoch- undHochschulen

– Angestellte von Verkehrssicherheits-verbänden und -organisationen (Verkehrs-wachten, Gemeindeunfallversicherungs-verbände, Automobilclubs), die häufigneben administrativ-organisatorischenAufgaben auch pädagogisch unmittelbarmit Zielgruppen oder in der Aus- und Fort-bildung tätig sind.

Verkehrserziehung

Verkehrserziehung umfasst alle Maßnah-men verkehrspädagogischer Einflussnah-me, besonders auch auf jüngere Menschen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gewann dieVerkehrserziehung parallel zur Zunahmedes Automobilverkehrs wachsende Bedeu-tung speziell für Kinder im Kindergarten-und Grundschulalter. Allgemeine Verbrei-tung fand die � Radfahrausbildung in den Grund- und Sonderschulen inzwischenauch in den neuen Bundesländern.

In ihren Anfängen hatte die Verkehrserzie-hung den Charakter einer rezeptartigenUnterweisung in den relevanten Vorschrif-ten des Straßenverkehrs. Oberstes Lern-ziel war das vorschriftsmäßige Verhalten.Durch Vermittlung von Kenntnissen überdie Zeichen und Regeln der Straßenver-kehrs-Ordnung, über Vorschriften der Stra-ßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung undspäter auch durch das Einüben des richti-gen Verhaltens sollte die gewünschteVerkehrssicherheit hergestellt werden (vgl.

die klassische Führerscheinausbildung).Ermahnung und Belehrung waren typischeVermittlungsformen. Vielfach wurde dieVerkehrserziehung als Aufgabe spezielldafür ausgebildeter Pädagogen (»Ver-kehrslehrer«, »Beauftragte für Verkehrser-ziehung«, »Obleute«) und außerschuli-scher Experten aufgefasst.

Inzwischen ist durch die Unfallforschungbelegt, dass nur ein geringer Zusammen-hang zwischen Verkehrswissen und Ver-kehrsverhalten besteht und dass regelan-gepasstes Verhalten nicht in jedem FallSicherheit gewährleistet.

Die moderne Verkehrspädagogik unterstelltein Verständnis von Verkehr im vollenWortsinn; d.h., sie geht über die Fixierungauf das vorschriftsmäßige Verhalten hi-naus. Verkehrserziehung beschränkt sichnicht nur auf das Verhalten von Kindernund Jugendlichen und ihre Anpassung anbestehende Verkehrsverhältnisse; sieschließt vielmehr auch die kritische Aus-einandersetzung mit Erscheinungen,Bedingungen und Folgen des gegenwärti-gen Verkehrs und seiner künftigen Gestaltung ein (� KMK-Empfehlungen).

Bereits die Empfehlung der Kultusmini-sterkonferenz von 1972 verfolgte eineerweiterte Zielsetzung:

– Kinder und Jugendliche sollen recht-zeitig lernen, sich im Verkehr »sicher zu bewegen und verkehrsgerecht zu ver-halten«.

– Zugleich sollen sie mit zunehmendemAlter ein »kritisches Verständnis für denVerkehrsablauf und seine Komponentenerlangen und damit befähigt werden, ander Verbesserung der Verkehrsverhält-nisse mitzuwirken«.

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79

Verkehrserziehung Schulweglexikon

Die intelligente Anpassung an jeweiligeVerkehrsverhältnisse und die kritischeAuseinandersetzung mit dem Ziel der Ver-besserung der Verkehrswirklichkeit wer-den seither als einander ergänzende Ziel-setzungen begriffen.

Diese grundlegende doppelte Zielsetzungwird in der Nachfolgefassung beibehalten.

Die KMK-Empfehlung von 1994 akzentuiertnicht nur den Beitrag der Verkehrser-ziehung zur � Sicherheitserziehung, son-dern zugleich ihre Beiträge zur � Sozial-

erziehung, zur � Umwelterziehung undzur � Gesundheitserziehung. Damit hatdie Verkehrserziehung ein eingeengtesErziehungsverständnis überwunden undist im umfassenderen Verständnis desangelsächsischen »education« zugleichVerkehrsbildung. Das kommt auch inneueren Gegenstandsbezeichnungen wie»Mobilitätsbildung« oder »ökologischeVerkehrserziehung« zum Ausdruck.

Unter sicherheitserzieherischer Zielset-

zung steht vor allem für Kinder im Grund-schulalter das Lernziel, Verkehrssituationensicher und selbstständig zu bewältigen, imVordergrund. Im Unterschied zu traditionel-len Konzepten der Verkehrserziehung wirdmehr Wert auf Selbstständigkeit und Eigen-verantwortlichkeit gelegt. Statt starrerRegelbefolgung wird der Aufbau flexibler,

situationsbezogener und vorausschauen-der Verhaltensweisen angestrebt. Z.B. wer-den den Kindern heute alternative Formendes Linksabbiegens mit dem Fahrrad ver-mittelt.

Unter sozialerzieherischer Zielsetzung

sollen Mitverantwortung, Rücksichtnahmeund die Fähigkeit auf Vorrechte verzichtenzu können entwickelt werden. Dabei wirdauch auf psychische Faktoren der Teilnah-me am Straßenverkehr Wert gelegt.

Unter umwelterzieherischer Zielsetzung

sollen die Schülerinnen und Schüler »ver-schiedene Faktoren von Umweltbelastun-gen und -zerstörungen durch den Verkehrkennen, sie sollen sich mit ihrem eigenenVerhalten und dem der Erwachsenen alsVerkehrsteilnehmer kritisch auseinandersetzen und Alternativen zum bestehendenVerkehrsverhalten und zur Verkehrsgestal-tung entwickeln« (� KMK-Empfehlung).U.a. heißt das, zu lernen eine begründeteVerkehrsmittelwahl zu treffen, Vorschlägezur Verkehrsgestaltung zu entwickeln undFragen der Verkehrsplanung und -politikzu erörtern.

Unter gesundheitserzieherischer Zielset-zung wird vor allem im Vor- und Grund-schulbereich eine ganzheitliche Förderungder psychomotorischen Grundlagen für die Teilnahme am Straßenverkehr verfolgt(� Bewegungserziehung), die das Be-wegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs-und Reaktionsvermögen entwickeln soll. Weitere Berührungspunkte zwischenGesundheitserziehung und Verkehrs-erziehung liegen in Zielen wie z.B. Lärm-und Stressvermeidung im Straßenver-kehr, Stressbewältigung, Vermeidungunnötigen Autoverkehrs, Gesundheitsför-derung durch Radfahren und Drogen-prophylaxe.

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Schulweglexikon Verkehrsmittelwahl

Durch die Ausweitung ihres Gegenstands-bereiches, d. h., durch die Integration öko-logischer, verkehrspolitischer, sozialer,ökonomischer, psychologischer, ethischer,philosophischer u.a. Aspekte ist Verkehrs-erziehung ein pädagogisch anerkanntesBildungsanliegen geworden, dem in eini-gen Bundesländern durch Aufnahme in dieSchulgesetzgebung sogar Gesetzesrangzukommt. Mit der Möglichkeit zwangloserHandlungsorientierung, des Aufsuchensaußerschulischer Lernorte und der Kon-taktaufnahme mit außerschulischen Part-nern passt sie gut in die moderne geöffne-te Schule auch des Sekundarbereichs.

Literatur:• DVR e.V. (Hrsg.): Handbuch Schul-

verkehrserziehung. Bonn 1992• DVW (Hrsg.): Die Neue Verkehrs-

erziehung in der Schule: Kommentar zurEmpfehlung der Kultusministerkonfe-renz vom 17. 06. 1994

• Koch, H. (Hrsg.): Die Neue Verkehrs-erziehung: Modelle, Konzeptionen,Theorien. München 1991

• Verlag Heinrich Vogel: Indirekte Ver-kehrssinnbildung (Grundsatzbroschüre)

Verkehrsmittelwahl

Verkehrsmittelwahl gehört zu den Schlüs-selwörtern moderner, umweltbezogenerVerkehrserziehung. In vielen Fällen könnendie Menschen unter verschiedenen Ver-kehrsarten wählen und entscheiden, wel-chen Weg sie wie zurücklegen. Die moder-ne Verkehrserziehung will junge Men-schen entscheidungsfähig machen, indemsie ihnen rationale Gesichtspunkte für diejeweils vernünftige Verkehrsmittelwahlvermittelt. Dabei gilt es situationsbezogenabzuwägen zwischen verschiedenen Krite-rien, wie Zeitaufwand, Wirtschaftlichkeit,

Bequemlichkeit, Gefährdungspotenzial,Transporttauglichkeit und Umweltfreund-lichkeit. Vor allem im Kindergarten- undGrundschulbereich sehen sich Lehrer undErzieherinnen oftmals vor die Aufgabegestellt, auch mit Eltern über Problemeder Kinderbeförderung mit dem Auto zusprechen. Weil Eltern primär auf die Sicher-heit ihres Kindes bedacht sind, übersehensie zuweilen, dass ihr Auto vor der Schul-tür eine überflüssige Gefährdung undBelästigung für andere darstellt und dasssie damit die Bewegungsarmut und diemangelnde Verkehrsteilnahme bzw. -erfahrung ihrer Kinder auf wenig umwelt-freundliche Weise verstärken.

Untersuchungen haben ergeben, dassmotorisierte Verkehrsmittel, besondersdas Auto, häufig für kurze Strecken einge-setzt werden, wo sie leicht durch wenigerumweltbelastende Verkehrsarten ersetztwerden können. Über die Hälfte aller mitdem PKW zurückgelegten Verkehrswegesind nur bis zu 6 km weit, 42% bis zu 4 km.Sie sind vielfach billiger, schneller undumweltschonender zu Fuß, mit dem Radoder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu-rückzulegen. Auf Kurzstrecken ist das Rad meistens schneller als das Auto underweist sich auch unter anderen Kriterien(s.o.) als das Mittel der Wahl. Auf weitenStrecken ist die Bahn meist bequemer,weniger riskant und jedenfalls umwelt-

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Verkehrsmittelwahl Schulweglexikon

freundlicher als das Auto. Flugzeuge habenein sehr ungünstiges Energie-Leistungs-verhältnis pro Person und zurückgelegterStrecke, und sie tragen erhebliche Schad-stoffmengen in die Atmosphäre ein.

Mobilität ist ein Kennzeichen modernerGesellschaft. Sie ist jedoch nicht allein ander Zahl der zurückgelegten Kilometer zumessen, sondern auch nach den pro Wegerfüllten Zwecken und den Auswirkungenauf die Lebensqualität zu beurteilen.

Fragen der Verkehrsmittelwahl sindbereits mit Grundschulkindern sinnvoll zubehandeln: Für welche Wege ist das Fahr-

rad geeignet? Unter welchen Umständen

ist die Fahrt mit dem Auto gerechtfertigt?

Wann gehe ich besser zu Fuß? Mit denEltern können die Autofahrten zur Schuleproblematisiert werden. Manche Autofahrtist unnötig. Das Halten zum Ein- und Aus-steigen vor der Schule ist eine meist ver-meidbare Gefährdung und Belästigung.

Verkehrssicherheits-strategien

Unter Verkehrssicherheitsstrategien ver-steht man Maßnahmen zur Förderung derVerkehrssicherheit. Das wichtigste Ziel ist die Verminderung der Unfallgefährdung.Aus dem dabei entstehenden pädagogi-schen Spannungsverhältnis zwischen »Be-wahrung« und »Bewährung« ergibt sichdie Einschränkung, dass durch Maßnahmenzur Verminderung der Unfallgefährdungspeziell bei Kindern andere hochrangigeErziehungsziele (wie z.B. soziale Hand-lungskompetenz) nicht beeinträchtigt wer-den dürfen.

Ansätze

Grundsätzlich kommen – der bekannten»3-E-Formel« (engineering- enforcement-education) folgend – unterschiedlicheAnsatzpunkte zur Gefährdungsverminde-rung in Betracht:

1) Engineering (bauliche und technischeMaßnahmen):

– bauliche Verkehrsgestaltung im Lebens-umfeld von Kindern (z.B. � bauliche

Maßnahmen; � Schulwegpläne; �Tempo 30, � verkehrsberuhigte Bereiche)

– passive Sicherheit für Kinder (� Mitfah-

ren von Kindern im PKW, Benutzung von� Fahrradhelmen (� Radfahrausbildung)

2) Enforcement: Einführung und Durch-setzung sicherheitsrelevanter Normen(StVO, StVZO); dazu eignen sich nicht alleinÜberwachungsmaßnahmen mit Bestra-fungen (z.B. Geldbußen), sondern auch per-sönliche Rückmeldungen (etwa bei Über-prüfung des Sicherheitszustandes vonKinderfahrrädern) oder soziale Auszeich-nungen bei vorbildlichem Verhalten.

3) Education: Erziehung und Bildung (� Verkehrserziehung, � Eltern,

� Schulwegtraining).

Es gibt inzwischen weitere, aber meistähnliche Denkmodelle, in denen beispiels-weise an die Stelle des Enforcement und der damit einhergehenden Normset-zung der Begriff der Organisation (Arbeits-einteilung, Delegieren, Überwachen u.a.)tritt.

Geht man davon aus, dass ein Unfall meistmehrere Ursachen hat, die oftmals dendrei oben genannten Bereichen entstam-

82

Schulweglexikon Verkehrssicherheitsstrategien

men, so müssen Unfallverhütungsmaßnah-men auf jeder dieser drei Ebenen anset-zen. So sind Verkehrssicherheitsstrategiennur dann erfolgreich, wenn mehrereMaßnahmen gebündelt und aufeinanderabgestimmt durchgeführt werden.

Dazu ist die Zusammenarbeit zwischenInstitutionen (vor allem Schule/Kindergar-ten, Kommune, Polizei, Organisationen der Verkehrssicherheit) und mit den Elternnotwendig. Bei der Erarbeitung von Ver-kehrssicherheitsstrategien sollten darüberhinaus weitere Erkenntnisse beachtetwerden:

Bauliche Maßnahmen sind der direktesteWeg zu einer sicherheitsförderlichen alltäg-lichen Verhaltenskultur.

Sind Sanktionen nur selten zu erwarten,werden Vorschriften und Regelungen imStraßenverkehr nicht ernst genommen.

Auch die Neueinführung von Rechtsnor-men oder Verwaltungsbestimmungen (z.B. Neufassung der Bestimmungen überdie Mitfahrsicherung von Kindern im PKWdes Jahres 1993) oder die Installation vonRegelungsinstrumenten (z.B. von Park-oder Geschwindigkeitsbeschränkungen)sind als alleinige Maßnahme nur begrenztwirkungsvoll.

Daher sind Maßnahmen der Öffentlich-

keitsarbeit, aber auch die Überwachung

eingeführter Regelungen zur Normdurch-setzung unverzichtbar.

Erziehungs- und Aufklärungsmaßnahmen(für Kinder, deren Eltern, motorisierteVerkehrsteilnehmer) haben nur begrenz-ten und vor allem keinen dauerhaftenErfolg, wenn im Lebensalltag der Beteilig-ten die angestrebten Verhaltensnormen

oft oder sogar mehrheitlich nicht einge-halten werden (etwa Geschwindigkeits-begrenzungen in Wohngebieten, Mitfahr-sicherung von Kindern im PKW).

Die bauliche Gestaltung von Verkehrs-räumen und das Verhalten motorisierterVerkehrsteilnehmer müssen den kind-lichen Erlebens- und Verhaltensgewohn-heiten entsprechen. Werden beispiels-weise verkehrsnahe Räume wie Gehwege,Parkflächen und Fahrbahnen in Wohn-straßen von spielenden Kindern genutzt,so ist ein angemessenes Verhalten derübrigen Verkehrsteilnehmer unverzichtbar.

Da viele Untersuchungen ergeben haben,dass die Unkenntnis von Verkehrsregelnkeine vorrangige Unfallursache bildet,sollte die Vermittlung von Regelwissen in der Verkehrserziehung keinen zentralenStellenwert einnehmen.

Jede durchgeführte Maßnahme sollte aufihren Erfolg hin bewertet werden. Nichtnur die Effektivität technischer Sicherheits-maßnahmen, sondern auch die verschie-dener Verkehrserziehungsmaßnahmensollte regelmäßig überprüft werden.

Literatur:• Hilse, H.G., Schneider, W. (Hrsg.): Ver-

kehrssicherheit. Handbuch zur Entwick-lung von Konzepten. Stuttgart 1995

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83

Wegeunfälle Schulweglexikon

WWegeunfälle

Als Wegeunfälle von Schülern bezeichnetman in der Statistik der Unfallversiche-rungsträger alle Unfälle, die sich auf Wegenbeim Besuch von Kindergärten, Schulen,Hochschulen ereignen. Dabei unterschei-det man (a) Straßenverkehrsunfälle und (b) Sonstige Wegeunfälle, z.B. Ausrutschenauf Glatteis (� Statistik).Der Straßenverkehr ist zwar die wichtigsteEinzelursache für die Gefährdung von Kin-dern auf dem Kindergarten- oder Schul-weg; auch andere Unfallursachen spielenaber eine nicht zu vernachlässigendeRolle: Mehr als die Hälfte aller Kindergar-ten- oder Schulwegunfälle ereigneten sichohne unmittelbare Einwirkung des Fahr-verkehrs (Bezugsjahr: 1995). Abgesehenvon einem Anteil von 11.4% der Unfälle,die sich beim Mitfahren in öffentlichenVerkehrsmitteln, vor allem in Schulbussen,ereignen, sind die betroffenen Kinder beidiesen Unfällen meist zu Fuß unterwegs,in 38.8% der Fälle in Begleitung von wei-teren Schülern.

Die folgenden Angaben beziehen sich aus-schließlich auf diese Wegeunfälle, die sichnicht infolge des Fahrverkehrs ereignethaben.Besonders viele Wegeunfälle ohne direk-ten Bezug zum Straßenverkehr ereignensich in der Altersgruppe der Grundschülerund allgemein bei der Benutzung vonSchulbussen. Auffallend hoch ist der Anteilder nicht direkt verkehrsbezogenenSchulwegunfälle in den WintermonatenNovember bis März.

Unfallorte sind selten (5.9%) Fahrbahnen,sondern vor allem Gehwege (48.3%),

Omnibushaltestellen (15.0%), nicht ganzselten (2.9%) auch Schulhöfe außerhalbder Pausenzeit. Die Wegeunfälle ereignensich also überwiegend auf ebenen Flä-chen, vergleichsweise selten (4.4%) sindStufen oder Treppen Unfall verursachendvon Bedeutung. 13.6% der Wegeunfällewurden durch andere Personen verursacht.Die wichtigsten Bewegungsabläufe, die zuder Verletzung führten, sind:

– Ausgleiten, Ausrutschen (vgl. Wintermonate, s.o.) 18.0 %

– Über etwas fallen, stolpern 17.7 %– Umknicken 13.2 %– Von Gegenständen getroffen

werden (nicht durch Fahrzeuge) 5.1 %– geschlagen, geboxt,

umgestoßen, getreten werden 15.8 %

Typische Verletzungsformen (fast nie mit tödlichem Ausgang) sind Zerrungen,Knochenbrüche, Gehirnerschütterung oder -quetschung (Commotio, Contusio),Prellungen, Risswunden.Hieraus wird ersichtlich, dass Schulweg-unfälle, die nicht unmittelbar mit demStraßenverkehr in Beziehung stehen, sehrunterschiedliche Ursachen haben können.Teilweise sind sie die Folge verschiedenerFormen von Aggression im Alltag, teilweiseaber handelt es sich um Alleinunfälle, wasals Indiz für die Bewegungsungeschick-lichkeit vieler Kinder im Grundschulaltergewertet werden kann. Die Benutzung vonSchulbussen und sonstigen öffentlichenVerkehrsmitteln führt relativ häufig zu Un-fällen, die aber nur zum geringen Teil durchverkehrsbedingte Risiken entstehen. (� Schulbusverkehr)

Literatur:• Bundesverband der Unfallversicherungs-

träger (BUK): Statistik- Info zum Schüler-unfallgeschehen 1995. München 1996

84

Schulweglexikon Zuständigkeiten

ZZuständigkeiten

Die Frage nach den Zuständigkeiten imZusammenhang mit Schulwegfragen istoftmals verbunden mit der Frage nach derVerantwortlichkeit, der Haftung und derAufsichtspflicht.

1) Für Schulwegangelegenheiten sind inerster Linie die Eltern und Erziehungsbe-

rechtigten zuständig. Sie haben dafür zusorgen, dass ihre Kinder zur Schule gehenund ihre Schulpflicht erfüllen. Sie ent-scheiden – soweit es einen Entscheidungs-spielraum gibt –, wann, auf welchem Weg und mit welchem Verkehrsmittel derSchulweg zurückgelegt wird. Sie müsseneigenverantwortlich beurteilen, ob ihrminderjähriges Kind den Schulweg schonallein zurücklegen kann oder nicht. In diesem Zusammenhang sind sie auchzuständig für die Schulwegvorbereitung(Schulwegtraining). Als Kindergartenelternsind sie in besonders hohem Maße dafürzuständig ihrem Kind einen sicheren Hin-und Heimweg zu ermöglichen.

2) Weitere Zuständigkeiten in Schulweg-angelegenheiten obliegen:

a) dem Straßenbaulastträger (für Bau undInstandhaltung des Straßenkörpers) und

b) der Straßenverkehrsbehörde (für Maß-nahmen zur Sicherstellung des Verkehrs,z.B. Beschilderung, Ampeln, Markierungen,Verkehrsbeschränkungen, Schülerlotsenusw.),

die beide für die Sicherheit auf den öffent-lichen Straßen, Wegen und Plätzen zusorgen haben. Je nach Art des Verkehrs-

raumes sind sie bei der Gemeinde, bzw.der Stadt, beim Kreis, beim Bezirk oderbeim Land angesiedelt. Beide Behördenkönnen in Personalunion vorhanden sein,z.B. im Landratsamt.

c) Es gibt aber auch noch andere Verant-wortliche zur Wahrnehmung der Verkehrs-sicherungspflicht, z.B. die Deutsche BahnAG auf ihren Bahnhöfen und Anlagen, dieBetreiber des � ÖPNV in ihren Fahrzeu-gen und auf ihren Haltestellen, Fährbetrie-be auf ihren Schiffen und Anlegestellenoder private Grundstücksbesitzer.

Auf welche Weise die genannten Stellenfür die Sicherheit der Verkehrsteilnehmersorgen, liegt in ihrem eigenen Ermessenund in ihrer eigenen Verantwortung.

3) Schule und Kindergarten sind dafürzuständig, während des Schul- und Kin-dergartenbetriebs die Aufsichtsfunktionder Eltern zu übernehmen. Das gilt natür-lich auch für den Aufenthalt auf öffent-lichen Wegen, auf Straßen, zum Beispielbei Unterrichtsgängen und Wanderungen.

Für den Schulweg kann in bestimmtenSonderfällen ebenfalls eine Zuständigkeitgegeben sein: nämlich dann, wenn einebesondere Gefährdung eingetreten ist,und wenn der Schule bekannt ist, dass dieEltern ihre Verantwortung nicht wahrneh-men können oder wollen.

Beispiele: Extreme Wetterbedingungen(Schneesturm, Hochwasser), persönlicheGründe (Krankheit, Verletzung, hohepsychische Belastung) oder sonstige Vor-kommnisse (kriminelle Handlungen,Unglücksfälle) können es erforderlich ma-chen, dass sich die Schulleitung um densicheren Heimweg kümmert und die Schü-ler betreut. Dies gilt umso mehr, je jünger Z

85

Zuständigkeiten Schulweglexikon

die Schüler sind. Für Kindergärten gilt diesin besonderer Weise, selbst dann, wenneine schriftliche Erklärung der Eltern vor-liegt, dass das Kind den Weg alleinezurücklegen darf.

4) Im Schulbusverkehr teilen sich derSchulbusträger und der Schulbusunter-nehmer die Verantwortung.

Der Träger des Schulbusverkehrs mussnicht unbedingt identisch sein mit demSachkostenträger der Schule. Meist ist esdie Kommune oder der Landkreis, es kannaber auch ein Schulverband oder ein eige-ner Schulbus-Zweckverband sein. Er ist fürdie Finanzierung zuständig – in der Regeldurch Landesmittel unterstützt. Außerdemhat er den Busverkehr auszuschreibenund zu vergeben und ist insbesondere fürdie Ausgestaltung des Schulbusvertragesmit dem Busunternehmer zuständig.Durch diesen Vertrag kann er den Sicher-heits- und Komfort-Status des Schulbus-verkehrs entscheidend beeinflussen.

5) Der Busunternehmer ist dafür zustän-dig, die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, der Straßenverkehrs-Zulas-sungs-Ordnung, der Fahrerlaubnis-Verord-nung (FeV), des Personenbeförderungs-gesetzes und der BOKraft, sowie dieUnfallverhütungsvorschriften seiner Berufs-genossenschaft einzuhalten. In diesenGesetzen und Vorschriften ist der sichereZustand der Fahrzeuge, der Fahrbetriebund das Verhalten von Personal und Fahr-gästen geregelt.

6) Die Zuständigkeit der Polizei erstrecktsich im Wesentlichen auf die Überwachungdes Straßenverkehrs. Darüber hinaus hatdie Polizei eine wesentliche Funktion in der Verkehrserziehungsarbeit in Schuleund Kindergarten, in der Betreuung der

� Schulwegdienste und in der vorbeu-genden Beratungsarbeit (Elternabende,Aufklärungsaktionen).

7) Die gesetzlichen Unfallversicherungs-träger (Unfallkassen und Gemeindeunfall-versicherungsverbände, bei Privatschulendie zuständige Berufsgenossenschaft)überwachen die Einhaltung der Sicher-heitsbestimmungen bei Planung, Bau undBetrieb der schulischen Anlagen undEinrichtungen, während die Überwachungdes Schulweges in die Zuständigkeit derPolizei und der Straßenverkehrsbehördefällt.

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Anhang (zum Stichwort »Befragung« S. 12) Schulweglexikon

Bezugsadressen und verwendete

Abkürzungen:

BASt Bundesanstalt für StraßenwesenPostfach 100150, 51401 Bergisch-Gladbach

BUK Bundesverband der UnfallkassenMünchensiehe nächste Spalte (GUV-Medien)

DVR Deutscher VerkehrssicherheitsratBeueler Bahnhofsplatz 16, 53222 Bonn

DVW Deutsche Verkehrswacht e.V.MeckenheimBezug von Medien:Verkehrswacht Medien & Service-Center, Am Pannacker 2, 53340 Meckenheim

GUV Gesetzliche Unfallversicherung(siehe nächste Spalte)

ISK Institut für Straßenverkehr(siehe nächste Seite)

LVW Landesverkehrswacht

Verlage: siehe Seite 40 (Medien)

GUV-Medien

Medien mit GUV-Bestellnummern sindi.d.R. kostenlos beim zuständigen Unfall-versicherungsträger erhältlich (Adressen:vorletzte Umschlagseite). Herausgeber ist der Bundesverband der Unfallkassen e.V. (BUK), Fockenstein-straße 1, 81539 München

Übersicht:

• Broschüre »Inline Skaten mit Sicher-heit« (GUV-SI 8012, bisher GUV 20.53)

• Broschüre »Mit dem Bus zur Schule«(GUV-SI 8046, bisher GUV 57.1.33)

• Reihe »Sicherheit im Schulsport«: Heft 7 »Vom Durcheinanderlaufen zumMiteinanderfahren« (GUV-SI 8049, bis-her GUV 57.1.42)

• Reihe »Praxisorientierte Verkehrs-erziehung«:1) Band 1: »Der Tote Winkel«

(GUV-SI 8055, bisher GUV 57.1.53.1)2) Band 2: «Bus-Schule«

(GUV-SI 8056, bisher GUV 57.1.53.2)3) Band 3: »FIT – Fahrrad im Trend;

Projektwochen; Bewegungsförderung«(GUV-SI 8068, bisher GUV 57.1.53.3)i.Vorber.

• Lehrerbrief »Inline Skaten« (GUV 57.2.289)

• Plakat »Das verkehrsgerechte Fahrrad«(GUV-SI 8021, bisher GUV 30.27)

• Plakat »Profis fahren mit Helm« (GUV-SI 8022, bisher GUV 30.28)

• Plakat »Werden auch Sie Schulweg-helfer« (GUV-SI 8023, bisher GUV 30.29)

• Plakat »Vorsicht! Toter Winkel« (GUV-SI 8024, bisher GUV 30.31)

• Plakat »Bus-Schule« (GUV-SI 8025, bis-her GUV 30.32)

90

Ergänzende Hinweise zu den Literaturangaben:

Literaturangaben Schulweglexikon

91

Weitere Medien, die sich mit

der Thematik »Schulweg« befassen

1) ISK-Medienpaket »Schulwegsicherung«• Elternheft (DM 2,00)• Videofilm (DM 18,00)• CD-ROM (DM 18,00)• Planerheft (DM 10,00)Das gesamte Paket kostet DM 40,00 zzgl.Porto.Bezug: »Institut für Straßenverkehr« des Gesamtverbandes der DeutschenVersicherungswirtschaft e.V. (GDV) Ebertplatz 2, 50668 Köln, Fax 0221/1602449, e-mail: [email protected]

2) ADAC-Veröffentlichungen• Schulwegratgeber• Wir helfen! (Verkehrssicherheits-Tips

für Kinder und Jugendliche)• ADAC-Signale (Zeitung für Verkehrs-

erzieher)Bezug: – ADAC-Regional-Clubs– ADAC e.V. Abt. VSP,

Am Westpark 8, 81373 München(kostenlos)

3) Rudolf Gliewe, Max Schmid: »Mein Kind auf dem Schulweg«Verlag H. Vogel, Neumarkter Str. 18, 81664München, 1997(Bestellnr. 29125, Preis: DM 16,30)

4) Dr. Rita Bourauel: »Kinder im Straßen-verkehr«Verlag Schmidt Römhild, Mengstr. 16,23552 Lübeck, 1996ISBN: 3-7950-0724-0 (DM 19,90)

Schulweglexikon Literaturangaben

Schulweglexikon Autoren

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Dr. habil. Rudolf Günther,

Verkehrspsychologe, Reutlingen

Seit 1980 Dozent am PsychologischenInstitut der Universität Tübingen und Leitereiner selbstständigen Forschungsgruppe.

Langjähriger Arbeitsschwerpunkt:Konzeptentwicklung zur Verkehrssicher-heit von Kindern und Jugendlichen; u.a. Projekte der Bundesanstalt für Stra-ßenwesen, des Deutschen Verkehrssicher-heitsrates (v.a. »Kind und Verkehr«).

Hartmut Klute, Hessisches Institut für

Lehrerbildung, Weilburg

Seit 1980 tätig als Pädagoge beimHessischen Landesinstitut für Pädagogik,vormals HILF.

Autor von verkehrspädagogischenKonzeptionen.

Fachmann für Mobilitätsbildung undVerkehrserziehung.

Martin Kraft, Deutsche Verkehrswacht e.V.,

Meckenheim

Seit 1988 bei der Deutschen Verkehrswachtfür Schulverkehrserziehung zuständig.

Schwerpunkte der Arbeit bestehen bei der Radfahrerziehung sowie bei denpsychomotorischen Grundlagen derVerkehrserziehung.

Dr. Detlev Lipphard, Institut für Straßen-

verkehr Köln (ISK) im Gesamtverband der

Deutschen Versicherungswirtschaft

(GDV)

Seit 1992 tätig als Projektleiter. Autor von verschiedenen Medien zurSchulwegsicherung.

Fachmann für die bauliche Gestaltung vonSchuleinzugsbereichen und zur Erstellungvon Schulwegplänen.

Helmut Schrödel, Bayerischer Gemeinde-

unfallversicherungsverband, München

Seit 1980 pädagogischer Mitarbeiter inder Hauptabteilung Prävention des Bayer.

GUVV, Aufsichtsperson, Mitglied desSachgebietes »Verkehr« in der Fachgruppe»Bildungswesen« des BUK.

Veröffentlichungen zur Sicherheits-erziehung und Verkehrserziehung.

Die Autoren:

GUV-SI 8057 (bisher GUV 57.1.54)

GUV-Informationen

Schulweglexikon

Gesetzliche Unfallversicherung

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iko

nHinweis:

Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiertund mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen denKategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“,„Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.

Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf dieneuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einenÜbergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum-mer angefügt.

Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer sogenannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.