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download GuV unter IFRS Vom Gesamtkostenverfahren zum ... GKVtoUKV.pdf · 10 A C C O U N T I N G 7 / 2 0 0 5 ANDREAS KRIMPMANN CPA ist Inhaber der Krimpmann MBA – CPA Unternehmens-beratung,

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    ANDREASKRIMPMANNCPAist Inhaber der Krimpmann MBA CPA Unternehmens-beratung, Do-zent an der TFH Berlin, Mitglied der IFRS-Pro-jektgruppe im Internationa-len Controller Verein.

    GuV unter IFRS

    Vom Gesamtkostenverfahren zumUmsatzkostenverfahrenNeben dem Gesamtkostenverfahren (GKV) ist das Umsatzkostenverfahren (UKV) eine zulssige Form der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. In Deutschland findet das Gesamtkostenverfahren eine deutlich hhere Akzeptanz als das Umsatzkostenverfahren. Im Rahmen der Umstellung der Rechnungslegung auf die IFRS stellt sich bei vielen Unternehmen auch die Frage der richtigen Prsentation der Gewinn- und Verlustrechnung und der Umstellung des GKV auf das UKV als eine weitere Gestaltungskomponente.

    Mit dem Wechsel von HGB zu IFRS hat die Umstellung der Gewinn- und Verlust-rechnung vom GKV auf das UKV Beach-tung gefunden, da diese auch vielfach zum Anlass genommen wird, interne Struktu-ren und Prozesse internationalen Gepflo-genheiten anzupassen. In Deutschland ist das Gesamtkostenverfahren gngige Praxis und weit verbreitet, im internatio-nalen Umfeld ist es eher unbekannt, z. T. auch verboten. So ist im angelschsischen Wirtschaftsraum das Umsatzkostenver-fahren das einzig zulssige Verfahren (z. B. geregelt in SFAC 1-6 der US-GAAP). Auf-grund der immer strkeren internationa-len Trends hat sich die Rechnungslegung auf Basis des UKV bei vielen brsenno-tierten Aktiengesellschaften durchgesetzt, nicht zuletzt auch bedingt durch die inter-nationale Ausrichtung.

    Sowohl das GKV als auch das UKV sind in Deutschland zwei zulssige Ver-fahren zur Gewinnermittlung. Geregelt sind diese Verfahren im Handelsge-setzbuch, 275 Abs. 2 und 3 HGB fr eine Rechnungslegung nach dem HGB und in IAS 1.80 bzw. IAS 1.82 fr eine Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Wird das UKV angewendet, sind weiter-fhrende Verffentlichungspflichten zu beachten. IAS 1.83 verlangt als Minimum zustzliche Angaben zu den planmigen Abschreibungen und dem Personalauf-wand im Anhang. Zu beachten ist ferner, das ein willkrlicher Wechsel aufgrund der Bilanzierungsstetigkeit nicht zulssig ist (siehe auch SIC 18).

    Eine wesentliche Strke des UKV ist das Verschmelzen der internen und externen Rechnungslegung zu einem integrierten System. Der bisherigen Pra-xis der Gemeinkostenbetrachtung im Rechnungswesen und der dedizierten funktionsgerechten Kostenanalyse im Controlling steht eine funktionsgerechte Aufbereitung im Rechnungswesen und

    einer reduzierten Nachbereitung zur Analyse im Controlling gegenber. Dies erffnet dem Controlling einen anderen Zugang zu der bentigten Datenbasis, so-dass sich viele Aufgaben im Controlling bei gleichzeitiger Sicherung des Informa-tionsgehalt erbrigen oder reduzieren.

    Zudem entspricht ein integriertes System aus Rechnungswesen und Con-trolling dem angelschsischen System der Rechnungslegung. Daher wird die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens auch vom internationalen Controllerver-ein empfohlen.

    StrukturenWhrend das GKV sich im Aufbau streng an Aufwandsarten (z. B. Material- und Personalkosten) orientiert, gliedert sich das UKV nach Funktionsbereichen. bli-cherweise umfasst die Struktur des UKV als Minimalkomponenten Umsatzerlse, Umsatzkosten (der Produktion), Ver-triebs- und Verwaltungsaufwand sowie Zinsertrge (-aufwand). Neben diesen Minimalkomponenten werden hufig Forschungs- und Entwicklungsaufwen-dungen als ein separater Funktionsbe-reich ausgewiesen (s. Abb. 1).

    In jedem Funktionsbereich werden smtliche zugehrigen Kosten der unter-schiedlichen Kostenarten zusammenge-zogen. Insofern sind gleiche Kostenarten an mehreren Stellen der Gewinn- und Verlustrechnung zu finden. Dieses Auf-brechen der Kostenarten fhrt somit zwangslufig zu einer Intransparenz bei den einzelnen Kostenarten. Dieses Man-ko kann nur durch geeignete Hilfsmittel gelst werden.

    Mit der Zuordnung von Kostenarten zu Funktionsbereichen werden gleich-zeitig unterschiedliche Abteilungen im Unternehmen den Funktionsbereichen zugeordnet. Produktion, Einkauf und Logistik werden z. B. zu Umsatzkosten zusammengefasst, Vertrieb, Versandlo-

    gistik und Marketing gehren zu den Vertriebsaufwendungen, Finanzen, Ge-schftsleitung, Personal und IT zu Ver-waltungsaufwendungen.

    Steuerrechtliche BetrachtungDa IFRS-Abschlsse seit dem 1.1.2005 nur fr brsennotierte Konzerne Pflicht sind, ist fr die Ermittlung des steuer-lichen Einkommens immer noch der handelsrechtliche Einzelabschluss ma-geblich. ber 5 Abs.1 Satz 1 EStG findet der Abschluss von buchfhrungspflich-tigen Gesellschaften nach dem HGB Eingang in das Steuerrecht und somit auch das GKV und das UKV als zulssige Verfahren. Da sowohl das Krperschaft-steuergesetz ber 8 Abs. 1 Satz 1 KStG als auch das Gewerbesteuergesetz ber 7 Satz 1 GewStG auf das Einkommen-steuergesetz verweisen, ist ein Wechsel der Verfahren aus steuerrechtlicher Sicht problemlos realisierbar.

    Neben den Ertragssteuern ist insbe-sondere die Umsatzsteuer (USt) eine besonders zu betrachtende Steuerart. Da das Umsatzsteuergesetz (UStG) auf die entgeltliche Leistungserbringung eines Unternehmers im Inland abstellt, die dann steuerbar und steuerpflichtig ist und zum Ausweis und zur Abfhrung der USt fhrt, muss eine vollstndig erbrachte

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    Leistung vorliegen. Im Gegensatz dazu zwingen die IFRS zu einem Umsatzaus-weis auch bei nicht vollstndig erbrachten Leistungen. Das klassische Beispiel ist der Umsatzausweis bei der langfristigen Auf-tragsfertigung aufgrund der Percentage of Completion-Methode nach IAS 11. Hier werden Umstze nach Fortschritt ausge-wiesen, obwohl noch keine Leistung im Sinne des UStG erbracht wurde. Wirft man diese Umstze mit den tatschlich er-brachten Umstzen zusammen und fhrt eine Verprobung der abgefhrten USt mit den ausgewiesenen Umstzen durch, werden Differenzen auftreten, die weitere Folgeeffekte mit sich ziehen knnen. Inso-fern sind im Rahmen der Umstellung auf das UKV entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um eine saubere USt-Verprobung durchfhren und Erwartungs- von Real-werten trennen zu knnen.

    EinfhrungsmglichkeitenGenerell ist die Einfhrung des UKV auf unterschiedlichen Ebenen mglich.

    Das UKV kann sowohl auf der Ebene der Erfassung als auch auf der Ebene der Auswertung implementiert werden (s. Abb. 2). Die Wahl der Ebene ist von diversen Kriterien abhngig. Arbeitsauf-wand, Integration von Rechnungswesen und Controlling, gewnschter Informa-tionsgehalt, Aussagekraft der Informati-onen und Umstellungsaufwand sind nur einige dieser Kriterien.

    Eine Einfhrung des UKV auf der Ebene der Auswertungen bedeutet eine Einfhrung im Berichtswesen. Konten-plan, Prozesse und Ablufe im Finanz- und Rechnungswesen, IT-Systeme und Schnittstellen bleiben abgesehen von neuen Konten weitestgehend unver-ndert. Das Gesamtkostenverfahren als Gliederungsschema des Kontenplans und Auswertungen der Buchhaltung ndert sich nicht. Das Kernelement ist entweder eine berleitungsmatrix oder eine neue Kontenverdichtung bzw. Kontensicht, in der Kombinationen aus Kostenarten und Kostenstellen in das UKV-Schema ber-

    fhrt werden. Dies setzt eine systemati-sche Erfassung und korrekte Zuordnung der einzelnen Kosten voraus. Umfang-reiche Systemnderungen sind hierbei nicht notwendig. Die Vorteile des UKV beschrnken sich bei dieser Implemen-tierung auf Berichte und alle Auswertun-gen, die zur Weiterverarbeitung genutzt werden knnen.

    Eine Einfhrung auf der Erfassungs-ebene erfordert die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Smtliche Kos-ten werden dabei schon im Kontenplan funktionsbezogen erfasst und verbucht. Dies bedeutet eine umfangreiche Erwei-terung des Kontenplans um redundante Konten, die somit eine funktionsgerechte Erfassung auf Basis des UKV gewhrleis-ten. Hierzu sind umfangreiche nderun-gen notwendig. Betroffen hiervon sind insbesondere der Kontenplan sowie alle vor- und nachgelagerten IT-Systeme und Komponenten, die auf den Kontenplan zugreifen. Ferner sind damit im Zusam-menhang stehende Arbeitsablufe, Verfah-ren, Organisationsstrukturen und deren Dokumentation anzupassen. Diese nde-rungen sind einmalig durchzufhren.

    Dieser Beitrag befasst sich schwer-punktmig mit der Einfhrung des UKV auf der Erfassungsebene, da aufgrund des umfangreicheren Implementierungsauf-wandes wesentlich mehr Anpassungen und nderungen notwendig sind.

    Die berleitungsmatrixDie berleitungsmatrix ist das zentrale Element einer Umstellung. Fr jede Kos-tenart bzw. jedes Konto in Verbindung mit einer Kostenstelle ist eine berleitungsre-gel zu definieren. Diese umfasst ein Konto in Verbindung mit einer Kostenstelle nach dem GKV als Ursprung und ein Konto in Verbindung mit einer Kostenstelle nach dem UKV als Ziel (s. Abb. 3).

    Sofern bestimmte Kosten sich auf mehrere Positionen in der UKV-Dar-stellung verteilen, sind weiterfhrende Regeln zu definieren (z. B. prozentuale Verteilungen oder Verteilungen nach bestimmten Umlagegren). Dies ist immer dann der Fall, wenn bestimmte Aufwendungen auf einem Konto in Ver-bindung mit einer Kostenstelle erfasst werden, z. B. Abschreibungen kumuliert auf einem Konto in der Verwaltung, diese aber auf verschiedene Positionen / Funk-tionsbereiche zu verteilen sind. Die so

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    Abb. 1: Vergleich der Aufwandszuordnung GKV zu UKV

    GesamtkostenverfahrenUmsatzerlse xsonstige betriebliche Ertrge x

    ./. Bestandsvernderungen x

    ./. Materialaufwand x

    ./. Personalaufwand x

    ./. Abschreibungen x

    ./. sonst. betrieblicheAufwendungen x

    Summe derAufwendungen ./. x

    Zinsen x

    Ergebnis der gewhnlichen Geschftsttigkeiten x

    UmsatzkostenverfahrenUmsatzerlse x./. Umsatzkosten ./. xRohgewinn xsonstige betriebliche Ertrge x

    ./. Vertriebsaufwand x

    ./. (Entwicklungsaufwand) x

    ./. Verwaltungsaufwand x

    ./. sonst. betrieblicheAufwendungen x

    Summe der Aufwendungen ./. x

    Zinsen x

    Ergebnis der gewhnlichen Geschftsttigkeiten x

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    definierte berleitungsmatrix bildet die Grundlage fr smtliche Anpassungen und nderungen.

    Bei der Einfhrung des UKV auf der Auswertungsebene ist die Matrix in die IT-Systeme als Regel zu hinterlegen, nach der die einzelnen Konten und Kostenstel-len zur Gewinn- und Verlustrechnung nach dem UKV verdichtet werden und nach der Auswertungen von Konten und Kostenstellen aufbereitet fr nach-gelagerte Systeme zur Verfgung gestellt werden.

    Bei der Einfhrung des UKV auf der Erfassungsebene dient die Matrix als Basis fr smtliche nderungen in den IT-Systemen. Hier wren z. B. ein neuer Kontenplan, Integrationseinstellungen und Auswertungen als einige Aufgaben zu nennen. Ferner sind basierend auf der Matrix Geschftsprozesse, vor allem in der Buchhaltung, anzupassen.

    Kostenarten und KostenstellenMit der funktionsgerechten Abbildung nach dem UKV sind wie zuvor be-schrieben Kosten entsprechend dem Verursacherprinzip zuzuordnen. Dies be-deutet ein Aufbrechen der einzelnen Kos-tenarten. Hiervon sind alle nicht einem Kostentrger zurechenbaren direkten Kosten betroffen, d. h. Materialkosten sind hiervon ausgenommen. Dies trifft insbesondere auf alle Gemeinkosten wie die Personalkosten, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu. Im Rahmen der berleitungsmatrix sind die Kostenarten auf Konten aufzu-teilen und dann per Regel den Funktions-bereichen zuzuordnen (s. Abb. 4).

    Mit der neuen Zuordnung geht allerdings ein zusammenfassender berblick auf die einzelnen Kostenarten verloren. Ab-hilfe schaffen hier 3D-Modelle, die eine Gemeinkostenbetrachtung mit einer Um-satzkostenbetrachtung und einer Kosten-stellenbetrachtung kombinieren knnen (dazu nachfolgender Lsungsvorschlag im Abschnitt Matrix-Reporting).

    Mit der Zuordnung von Kostenarten zu Funktionsbereichen ist in vielen Fllen auch eine Zuordnung der Kostenstellen zu Funktionsbereichen innerhalb des UKV-Schemas automatisch gegeben. Eine Anpassung von Kostenstellen ist da-bei nicht notwendig. Fr einige Kostenar-ten (typischerweise fr Abschreibungen) kann es allerdings vorkommen, dass bestimmte Kosten von einer Kostenstelle auf eine anderen Kostenstelle umgelegt werden mssen. Die Zuordnung von

    Kostenstellen zu Funktionsbereichen in Verbindung mit einer entsprechenden Kontendefinition bietet darber hinaus den Vorteil, dass eine Abstimmung von Konten-Kostenstellenkombinationen ermglicht wird und so Fehlbuchungen und falsche Kostenzuordnungen sehr leicht erkannt und korrigiert werden knnen.

    Das UKV erffnet dem Unternehmen aber auch einen umfangreichen Gestal-tungsspielraum bei der Zuordnung von Kosten, Kostenarten und Kostenstellen. Nach dem UKV sind den Umsatzerlsen die Umsatzkosten gegenber zu stellen. Dies sind entweder bei Handelswaren die Anschaffungskosten gem IAS 2.08 oder bei selbst hergestellten Waren die Herstellungskosten gem IAS 2.10. IAS 2.10 spricht bei den einzubeziehenden Kosten von den Kosten der Produk-tionseinheiten. Durch eine geschickte Gestaltung der Unternehmensstrukturen lassen sich somit Kosten in unterschied-lichen Positionen der Gewinn- und Ver-lustrechnung unterbringen. Ein typisches Beispiel ist die Personalabteilung. Ist sie zentral in der Unternehmensleitung an-gesiedelt, sind ihre Kosten in den Verwal-tungsaufwendungen auszuweisen. Ist die Personalabteilung aber in einem produ-zierenden Werk fr dieses Werk angesie-delt, gehrt sie zu der Produktionseinheit und kann dann unter den Umsatzkosten ausgewiesen werden. Insofern spielen berlegungen bezglich einer optimalen Unternehmensstruktur, Kostenzuord-nungen und -ausweisen eine wichtige Rolle in der Umstellungsplanung.

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    Abb. 4: Zuordnung Kostenstellen

    UmsatzkostenverfahrenUmsatzerlse x./. Umsatzkosten ./. xRohgewinn xsonstige betriebliche Ertrge x

    ./. Vertriebsaufwand x

    ./. (Entwicklungsaufwand) x

    ./. Verwaltungsaufwand x

    ./. sonst. betrieblicheAufwendungen x

    Summe derAufwendungen ./. x

    Zinsen x

    Ergebnis der gewhnlichen Geschftsttigkeiten x

    Kostenstellen von:Vertrieb Produktion

    Vertrieb, MarketingForschung & Entwicklung GL, Finanzen, Personal, IT

    Finanzen

    Kontenplan alt Konto: 4711 Kostenstelle: 100 110 120 200 310 Summe

    Kontenplan neuKonto 4560 xKonto 4570 xKonto 4600 xKonto 5490 x xKonto 5510 xKonto 6810 xKonto 6820 x

    Summe

    Abb. 3: berleitungsmatrix

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    Der KontenplanDer Kontenplan als das zentrale Element des Rechnungswesens nimmt eine be-sondere Stellung in der Umstellung ein. Die derzeit gngigen Kontenplne sind der Gemeinschaftskontenrahmenplan, der Industriekontenrahmenplan bzw. die Datev-Kontenrahmenplne SKR 03 und SKR 04. Darber hinaus existiert eine Vielzahl von branchen- und unter-nehmensspezifischen Kontenplnen. Fast allen Kontenplnen ist gemein, dass sie nach dem GKV gegliedert sind. Je nach Art der Umstellung sind daher mehr oder weniger umfangreiche Eingriffe erforderlich.

    Bei der Einfhrung des UKV auf der Auswertungsebene erfolgen smtliche nderungen auf einer hheren Ebene; deshalb sind auer neuen, IFRS-spezi-fischen Konten keinerlei weitere Anpas-sungen des Kontenplans notwendig.

    Demgegenber bringt die Einfhrung des UKV auf der Erfassungsebene eine umfangreiche Anpassung des Kontenpla-nes mit sich, sodass eine generelle Ent-scheidung getroffen werden muss, ob der gegenwrtige Kontenplan erweitert wer-den soll oder ob ein neuer Kontenplan mit einer Gliederung nach dem UKV ein-gefhrt werden muss. Die Beibehaltung des Kontenplanes bedeutet, dass viele neue Konten angelegt werden mssen, um die einzelnen Aufwandpositionen abbilden zu knnen, sodass ein logischer Aufbau des Kontenplanes nicht mehr gewhrleistet ist. Daneben erschwert es die Einhaltung des UKV-Schemas, da dies nur noch ber eine komplexe Kon-tenverdichtung realisierbar ist. Insofern ist die Einfhrung eines neuen Konten-plans vorzuziehen, um dem Wildwuchs der Konten entgegenzuwirken. Ein neuer Kontenplan bringt allerdings auch einen Saldenvortrag aus dem alten Kontenplan mit sich.

    Egal ob man sich fr einen neuen Kontenplan oder neue Konten im vor-handenen Kontenplan entscheidet, auf jeden Fall werden die Kontinuitt und die Historie durchbrochen. Sollte man sich entschlieen, den Weg der Einfh-rung auf der Erfassungsebene zu gehen, wre ein neuer Kontenplan mit einem Saldenvortrag in Verbindung mit einer Historienbernahme und einer retrogra-den Rck- und Umrechnung der Historie auf das UKV-Schema zu empfehlen. Da

    in IFRS Jahresabschlssen Vergleichsan-gaben nach IAS 1.38 gefordert werden, ist zumindest fr das Vorjahr eine retrogra-de Umrechnung durchzufhren. Erfolgt die Umstellung auf das UKV im Rahmen der IFRS-Einfhrung, ist IFRS 1.36 hin-sichtlich der geforderten Vergleichsinfor-mationen zu beachten.

    Um einer Vermengung von unter-schiedlichen Kostenarten je Funktions-bereich entgegenzuwirken, wird ein strukturierter Kontenplan nach dem UKV empfohlen. Dieser Kontenplan um-fasst in der ersten Stufe eine Gliederung nach den jeweiligen Funktionsbereichen und in der zweiten Stufe eine Gliederung nach Kostenarten.

    IT-SystemeMit der Umstellung auf das UKV sind je nach Art der Umstellung eine Vielzahl von Anpassungen in den IT-Systemen, insbesondere in der Finanzbuchhaltung, erforderlich. Die berleitungsmatrix, ein angepasster oder neuer Kontenplan, Regeln, Einstellungen und Auswertungen sowie Datenkonvertierungen fr eine korrekte Historienbehandlung sind nur einige der vorzunehmenden Anpassun-gen.

    Erfolgt die Einfhrung auf der Ebene der Erfassung, sind neben der Finanz-buchhaltung auch die vorgelagerten Systeme und die Schnittstellen zu diesen Systemen anzupassen. Handelt es sich um integrierte Systeme, mssen Inte-grationseinstellungen, Konsistenz- und Plausibilittschecks angepasst werden. Das typische Beispiel solch vorgelager-ter Systeme ist die Lohn- und Gehalts-abrechnung, die vielfach von externen Dienstleistern erbracht wird. Hier ist fr jede nderung in den Kontendefinitio-nen der Personalkosten eine neue Lohn-arten-/Konten-/Kostenstellenzuordnung vorzunehmen.

    Ein weitaus hherer Anpassungsbedarf ist bei den nachgelagerten Systemen vorhanden. Hier sind Schnittstellen, Integrationseinstellungen, Berichte und Auswertungen sowie eine Vielzahl von Excel-Tabellen anzupassen. Je nach Art der Datenextrahierung aus der Finanz-buchhaltung sind unterschiedliche, teil-weise umfangreiche nderungen erfor-derlich. Diese sind allerdings individuell zu prfen, sodass eine generelle Aussage nicht gegeben werden kann.

    Was ist sonst noch wichtig?Neben den zuvor beschriebenen An-forderungen der Einfhrung des UKV sind eine Reihe weiterer Besonderheiten der IFRS zu beachten. Nicht alle Regeln und Normen lassen sich im Kontenplan realisieren, sodass berleitungsrechnun-gen oder Abstimmungen erforderlich werden.l IFRS 5, Discontinued Operations.

    IFRS 5.33 verlangt als Minimum eine saldierte Angabe des Ergebnisses der aufgegebenen Geschftsbereiche nach Steuern in der Gewinn- und Ver-lustrechnung und eine Erluterung hinsichtlich der Zusammensetzung in den Notes. Insofern muss es im Rah-men der UKV-Auswertungen oder auf Ebene des Kontenplans mglich sein, Kostenstellen bzw. Geschftsbereiche zu isolieren und diese getrennt auszu-weisen.

    l Unterschiedliche Normen der einzel-nen IAS/IFRS-Standards verlangen zustzliche Pflicht- und Wahlrechtsan-gaben in den Notes. Daher mssen einzelne Kostenarten, die nach dem UKV verteilt sind, zwecks Angabe zu-sammengezogen werden knnen. Zum Beispiel verlangt IAS 1.83 die Angabe von Personalkosten und Abschreibun-gen.

    l Neben den geschftsgewhnlichen Ttigkeiten kennen die IFRS noch das Konzept der Gains and Losses, F.75, F.80. Diese sind getrennt zu er-fassen und anzugeben. Sie sind daher im Kontenplan und im Rahmen der UKV-Auswertungen entsprechend zu bercksichtigen.

    Neben den IFRS-spezifischen Besonder-heiten sind vernderte Aufgaben und Prozesse im Unternehmen eine weitere Folge des UKV.l Aufgrund der neuen Struktur der

    Gewinn- und Verlustrechnung sind neue Managementberichte, Analysen und genderte Kennzahlen der Jah-resabschlsse notwendig. Differenzen, Unterschiede und berleitungen zwi-schen dem alten und neuen Ausweis-verfahren sind ggf. zu erlutern.

    l Sofern die Einfhrung des UKV auf der Erfassungsebene erfolgt, sind umfang-reiche Organisationsaspekte zu berck-sichtigen. Hierzu gehren neue Kontie-rungs- und Buchungsanleitungen sowie Richtlinien, genderte Geschftsprozesse

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    in Rechnungswesen und Controlling ebenso wie Mitarbeiterschulungen im Umgang mit dem UKV.

    l Smtliche Anpassungen und nde-rungen sind zu dokumentieren, um Qualittssicherungsstandards gerecht zu werden.

    Der EinfhrungszeitpunktEine gute Zeitplanung fr die Umstellung auf das UKV ist ein wesentlicher Erfolgs-faktor. Zum einen wird die Zeitplanung durch das Unternehmen, die Struktu-ren, Prozesse und Systeme vorgegeben; zum anderen wird sie durch gesetzliche Vorgaben bestimmt. Generell gilt die Be-achtung der Darstellungsstetigkeit nach IAS 1.27 und SIC 18. Danach verbietet sich eine Umstellung whrend eines Geschftsjahres, sodass nur zum Beginn eines Geschftsjahres bzw. rckwirkend zum Beginn eines Geschftsjahres eine Umstellung mglich ist. Eine Umstel-lung zum Beginn eines Geschftsjahres garantiert zudem, dass unterjhrige Auswertungen in Rechnungswesen und Controlling sichergestellt sind und kein Strukturbruch im laufenden Geschfts-jahr erfolgt.

    Aufgrund der umfangreichen Akti-vitten, die mit der Umstellung vom GKV auf das UKV verbunden sind, ist es empfehlenswert die Umstellung als ein eigenstndiges Projekt zu betrachten. Hierzu gehren neben einer Aufwands-ermittlung auch eine Vorplanung, Tests der IT-Systeme sowie eine entsprechende Zeitplanung.

    Matrix-ReportingUm die unterschiedlichen Anstze der Gesamtkosten- und Umsatzkostenver-fahren zu vereinen und eine sowohl funktions- als auch artgerechte Kos-tenzuordnung zu ermglichen, gibt es unterschiedliche Lsungsmglichkeiten. Das hier vorgestellte Matrix-Reporting ist nur eine mgliche Variante.

    Das Matrix-Reporting kann auf einem Data-Warehouse oder einem strukturier-ten Kontenplan basieren (s. Abb. 5). Die Grundlage bildet ein Auswerte-Kubus, der sich aus dem Kontenplan nach dem UKV, aus Kostenarten und Kostenstellen zusammensetzt. Auswertungen, Analysen und Datenextrahierung basieren auf dem Kubus. Der Vorteil des Matrix-Reporting ist, dass es eine einheitliche und inte-

    grierte Datenbasis fr das Controlling und das Rechnungswesen zur Verfgung stellt und so eine Abstimmung der Kos-tenarten innerhalb des UKV mglich ist.

    werden. Daher ist es umso wichtiger, sich im Vorhinein darber klar zu werden, was man will, was realistisch und was machbar ist.

    Generell lsst sich nur eine allgemein gltige Aussage treffen: Unternehmen, die bisher auf Basis des Gesamtkosten-verfahrens gearbeitet haben und die Einfhrung des Umsatzkostenverfahrens auf der Erfassungsebene planen, werden mit einer sehr tief greifenden und teu-ren Umstrukturierung rechnen mssen. Viele werden sich daher in der Praxis eher dazu entschlieen, das Umsatzkos-tenverfahren auf Basis der Auswertungs-ebene einzufhren. Sie verzichten damit aber auf eine einheitliche Datenbasis. Da das Gesamtkostenverfahren in der angelschsischen Welt unbekannt ist und bleibt, ist in diesen Lndern das Umsatz-kostenverfahren auf Ebene der Erfassung die gngige Praxis. Darber hinaus bietet der Kubus des Matrix-Reportings auch eine gute Daten-Grundlage fr die Inte-gration von externer Rechnungslegung und Controlling.

    Durch das Verschmelzen von Rech-nungswesen und Controlling zu einem integrierten System mit einer einheit-lichen Datenbasis ergibt sich eine Viel-zahl von Synergien. Sie erffnen dem Unternehmen zustzliche Effizienzen im Controlling sowie eine erhhte Transpa-renz und Aussagekraft der Ergebnisse in einer international blichen Weise. Alles in allem ist die Einfhrung des Umsatz-kostenverfahrens eine lohnende Inves-tition fr jedes Unternehmen, sei es im Rahmen der Einfhrung der IFRS oder als ein eigenstndiges Projekt.

    Ein herausragendes Kennzeichen ist der relativ einfache Aufbau. Je nach n-derung des Aufbaus sind weitere Analyse-mglichkeiten denkbar.l Durch Kubuserweiterungen lassen

    sich weitere Dimensionen integrieren z. B. die Trennung nach Real- und Prognosewerten, die erweiterte Analy-semglichkeiten zulassen.

    l Durch Ersetzen einzelner Achsen las-sen sich andere spezifischen Datenba-sen bilden.

    FazitDie Einfhrung des Umsatzkostenver-fahrens kann aufgrund der unterschied-lichen Aspekte und der vielen Optionen und Mglichkeiten ein nicht zu unter-schtzendes und komplexes Vorhaben

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    Zentrale Aussagen:

    Die Umstellung auf das UKV ist aufgrund seiner Komplexitt ein eigenstndiges, interdisziplinres Projekt, das losgelst von den IFRS betrachtet werden sollte.

    Eine Einfhrung kann auf mehreren Ebenen erfolgen, je nachdem wie tief die Umstellung in Rechnungswesen, Controlling und IT implementiert werden soll.

    Zentrales Element ist eine berleitungsmatrix, die berleitungsregeln von Konten-/Kostenstellenabhngigkeiten definiert.

    Je nach Art der Umstellung sind wesentliche Eingriffe in den Kontenplan not-wendig, sowohl fr die IFRS als auch fr den UKV-Ausweis. Dies kann teilweise zu redundanten Konten fhren.

    Das Aufbrechen von Kostenarten kann durch ein Matrix-Reporting berwunden werden.