GVA Dossier Naturgefahren

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Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen Ausgabe 2014 GVA-Dossier Objektschutz Naturgefahren Hochwasser Starkregen Hagel Sturmwind Rutschungen Murgang Lawinen Steinschlag Schneedruck Hochwasser Starkregen Hagel Sturmwind Rutschungen Murgang Lawinen Steinschlag Schneedruck

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Erkennen Sie frühzeitig die Risiken von Naturgefahren.

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Page 1: GVA Dossier Naturgefahren

Gebäudeversicherungsanstalt

des Kantons St.Gallen

Ausgabe 2014

GVA-DossierObjektschutzNaturgefahren

Hochwasser Starkregen Hagel Sturmwind Rutschungen Murgang Lawinen Steinschlag Schneedruck

Hochwasser Starkregen Hagel Sturmwind Rutschungen Murgang Lawinen Steinschlag Schneedruck

Page 2: GVA Dossier Naturgefahren

PlANuNG Seiten 6 – 8

Rechtliches Seiten 18 – 19

BAuteile Seiten 16 – 17

liNKs Seiten 20 – 21

KuRziNfOs Seiten 9 – 12

hiNteRGRuND Seiten 13 – 15

Hochwasser Starkregen Hagel Sturmwind Rutschungen Murgang Lawinen Steinschlag Schneedruck

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Page 3: GVA Dossier Naturgefahren

Die Risiken von Naturgefahren minimieren –verantwortungsvoll planen

Das Beratungsteam elementarschadenprävention steht ihnen bei konkreten Projekten gerne zur Verfügung: t 084 884 70 30 | f 084 884 70 31 | [email protected]

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Schadenkosten durch Elementarereignisse nehmen seit Jahren tendenziell zu. Klimawandel, Bauen an ungünstigen Standorten oder Einsatz von verletzlichen Baumaterialien führen einerseits zu vermeidbaren Kosten, andererseits resultieren im Schadenfall Umtriebeund Ärgernisse bei unseren Versicherten.

Das Wetter können wir nicht steuern. Die Folgen der Einwirkungen von Naturgefahren auf die Bauten sind aber vorhersehbar und Gebäude lassen sich mit angemessenen Massnahmen davor schützen.

Präventive Arbeit gegen Elementarschäden ist deshalb ein Gebot der Stunde, wofür auch entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Dieses Dossier enthält Hintergrundwissen und Tipps, aus denen sich wirksame Schadenverhütungsmassnahmen ableiten lassen.

Nehmen Sie mit uns die Verantwortung wahr,in diesem Bereich für Ihre und unsere Kunden die dringend notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen. Gerne unterstützen Sie unsere Fachspezialisten bei der Erfüllung dieser anspruchsvollen Planungsaufgabe.

Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen im Voraus.

Freundliche Grüsse

Renato Resegatti, Direktor

Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen ElementarschadenpräventionDavidstrasse 379001 St.Gallen T 058 229 70 30 F 058 229 70 29 [email protected]

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Page 4: GVA Dossier Naturgefahren

« Die GVA hat uns in einem konkreten Projekt optimal beraten und damit das Bewilligungsverfahren vereinfacht.»

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Das GVA-Beratungsteamelementarschadenprävention steht auch ihnen zur Verfügung.

Page 5: GVA Dossier Naturgefahren

erkennen sie frühzeitig die Risiken von Naturgefahren

Die GVA im BaubewilligungsverfahrenDie GVA berät und unterstützt Planer und Bauherren bei der Entwicklung von Schutzkonzepten und Objekt-schutznachweisen. Die Baubewilligungsbehörden und die kantonalen Fachstellen prüfen und verfügen Objektschutzmassnahmen; die GVA nimmt zuhandender Baubewilligungsbehörden Stellung zu Massnahmenund Nachweisen.

Praxis der Gebäudeversicherungen (empfehlungen) Anforderungen Neubauten:Hochwasser hQ 300, permanenter schutz

Hagel hW3

Sturm siA 261

Schneedruck siA 261

Rutschungen Lawinen Sturz

Fallweise angepasste Anforderungen für bestehende Bauten

Objektschutzmassnahmen sind wirtschaftlichObjektschutzmassnahmen sind auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Der zu erwartende Nutzen (Reduktion des jährlichen Schadenerwartungswerts) wird dem Aufwand (jähr-liche Kosten der Schutzmassnahme) gegenüberge-stellt. Ein frühzeitiger Einbezug der Naturgefahren in die Planung spart Kosten und bringt Sicherheit.

Wer trägt die Kosten im schadenfall?> Gebäudeschäden Durch GVA versichert*> Fahrhabeschäden Privat zu versichern

> Personenschäden Privat zu versichern

> Betriebsunterbruch Privat zu versichern

* Die GVA-Leistungen werden reduziert oder fallen weg bei: mangelhafter Bauweise (Missachtung der Regeln der Bau- kunde), fortgesetzter Einwirkung (Grundwasser, Hangwasser), voraussehbarer Einwirkung (Hochwasser, Gefahrenkarte).

haftung des Planers und unternehmers> Mängel Rügefrist 2 Jahre

> Verdeckte Mängel Rügefrist 5 Jahre

> Verjährung 10 Jahre

Wie erfolgt die Gebäudeplanung optimal? Gehen Sie in Bezug auf Naturgefahren gemäss dem SIA-Schwerpunktthema Naturgefahren vor (Bauge-such. Achtung! Naturgefahren). Lassen Sie sich in einem konkreten Projekt durch das Beratungsteam Elementarschadenprävention der GVA beraten.

Gefahrenkarten konsultieren (Gefahrenstufen)Rot Erhebliche Gefährdung Bauverbot | sehr strenge Auflagen Objektschutz*

Blau Mittlere Gefährdung Auflagen Objektschutz*

Gelb Geringe Gefährdung Auflage Objektschutz nur bei sensiblen Objekten*

Gelb-Weiss Restgefährdung Auflagen nur bei sehr sensiblen Objekten*

Weiss Keine Gefährdung Keine Abklärungen notwendig

Weiss Ausserhalb Gefahrenkartenperimeter Abklärungen notwendig

* Für diese Bauvorhaben ist ein Objektschutznachweis

mit dem Baugesuch zwingend.

Was kann geschehen?Einwirkungen von Naturgefahren auf Gebäude: Gravitative Naturgefahren (Intensitätskarten)> Schwache Intensität > Mittlere Intensität> Starke Intensität> Skalierte Intensität für hochwasser

siA-Normen 260 ff> Schneelasten> Windlasten (Sturm)Publikationen VKf> Hagelkarten> Wegleitungen Objektschutz

Was darf nicht geschehen? > Schäden an Leib und Leben von Personen> Schäden an Immobilien (sachwerte Gebäude)

> Schäden an Besitz und Hausrat (sachwerte fahrhabe)

> Schäden infolge Betriebsunterbruch Risiken auf ein tragbares Mass reduzieren!

für lawinen,sturz, Rutschungen

300-jährliche ereignisse(ausserordentliche einwirkungen)

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Page 6: GVA Dossier Naturgefahren

Planung

siA Baugesuch. Achtung! Naturgefahren. 2013 | Broschüre

Kurzzusammenfassung inhalt

Die gravitativen Naturgefahren

Hochwasser / Murgang, Rut-

schungen / Hangmuren, Lawinen

und Sturzprozesse sorgen in der

ganzen Schweiz immer wieder

für grosse Schäden und können

auch Menschenleben gefährden.

Naturgefahrengerechtes Bauen

unter angemessener Berücksich-

tigung dieser Gefahren reduziert

die Risiken für Personen und Sachwerte.

In der Broschüre beschreibt der SIA die notwendigen

Schritte zur Berücksichtigung der Naturgefahren in den

Phasen des Planungsprozesses und zeigt auf, mit welchen

Massnahmen entsprechend widerstandsfähige Bauten zu

realisieren sind.

siA Baugesuch. Achtung Naturgefahren! 2013 | Faltblatt

Kurzzusammenfassung inhalt

In diesem Faltblatt zeigt der SIA

die notwendigen Schritte und

Zusammenhänge zur Berücksich-

tigung der Naturgefahren in den

Phasen des Planungsprozesses

auf.

Baugesuch.

Achtung ! Naturgefahren.

Recherchen, Planung, Machbarkeitsstudien

Begehung der Parzelle : Einschätzung der topografischen Situation. Beurteilung der Exposition bezüglich Gewässer, Hangwasser, Steinschlag, Rutschung und Lawinen

Ist die Parzelle gemäss Nutzungsplan in der Gefahrenzone ?

nein

Gefahren erkennen

ja

Ist die Parzelle gemäss Gefahrenkarte im Gefahrengebiet ?

Gibt es andere Hinweise? Aus Ereigniskataster, Beobachtungen Einheimischer etc.

Baugesuch einreichen

Spezif ische Bestimmungen aus dem Baureglement in das Projekt übernehmen. Allenfalls Fachperson für Naturgefahren beiziehen

Ausführungen in technischem Bericht studieren und allfällige Empfehlungen von Fachpersonen im Projekt berücksichtigen

Parzelle mit Fachperson begehen und Lösungsmöglichkeiten vor Ort beurteilen

erforderlich

erforderlich, wenn angeordnet

empfohlen

Aktionen der Bauherrschaft

Entscheide von Gemeinden und Kantonen Je nach Kanton können die Verfahren von diesem allgemeinen Schema abweichen.

neinja

neinja

schutz VOR NAtuRGefAhReN checkliste für die Planung und umsetzung vonGebäudeschutzmassnahmen2014 | Checkliste

Kurzzusammenfassung inhalt

Bauherrschaft und beauftragte

Planer müssen sich bei Um- und

Neubauten mit dem Schutz vor

Naturgefahren befassen. Sie

bestimmen weitgehend, wie der

Schutz für das Gebäude und die

darin befindlichen Menschen und

Sachwerte sein soll. Diese –

in Zusammenarbeit von HEV

Schweiz, Kantonalbank, SIA,

Swiss Engineering, Schweizerischem Versicherungsverband

und den Kantonalen Gebäudeversicherungen – erstellte

Checkliste dient als Hilfsmittel für die schrittweise Planung

eines optimalen Gebäudeschutzes. Sie enthält Hinweise für

die Festlegung des Schutzniveaus, bietet Unterstützung für

die ganzheitliche Abklärung der Gefährdung und hilft bei der

Festlegung von geeigneten Schutzmassnahmen. Ein integ-

rierter Bauteilkatalog listet unter bestimmten Einwirkungen

schadenanfällige Produkte auf, die allenfalls zusätzliche

Schutzmassnahmen erfordern.

PlANAt Risikodialog Naturgefahren2012 | Praxiskoffer

Kurzzusammenfassung inhalt

Mit dem «Risikodialog Natur-

gefahren» soll in der Schweiz

bei allen Betroffenen das

Bewusstsein gestärkt werden,

welche Gefahren und Risiken

Naturereignisse mit sich bringen,

was die öffentliche Hand tut

und was jeder Einzelne für seine

Sicherheit machen kann. Der

Risikodialog Naturgefahren spielt

eine zentrale Rolle, um das Bewusstsein für Naturgefahren

zu erhöhen und Handlungsmöglichkeiten für besseren

Schutz aufzuzeigen. Der Praxiskoffer bietet eine Vielzahl von

Tipps und praktischen Hilfsmitteln, um über Naturgefahren

zu informieren.

Checkliste für die Planung und Umsetzung von GebäudeschutzmassnahmenWer beim Planen, Bauen und Renovieren den Schutz vor möglichen Naturgefahren berücksichtigt, kann viel Ärger, Schäden und Kosten sparen – und investiert in den langfristigen Werterhalt seiner Liegenschaft.

Der Aufwand für guten Schutz ist oft gering, wenn er von Anfang an mitgeplant wird. Die nachfolgende Checkliste zeigt Bauherren, welche Punkte sie mit ihrem Planer respektive Architekten klären sollten.

Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Sie die elektronische Version der Checkliste, verlinkt mit den erwähnten Zusatzinformationen.

Februar 2014

Parzelle:

Bauherrschaft:

3

3

4

4

4

5

6

87

9

1

1

1

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11 12

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20

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23

26

19

Planerische Massnahmen

Massnahmen an der Quelle

Bauliche Massnahmen

Temporäre Massnahmen

24

25

3

4

11 12

2525

www.planat.ch/

risikodialogTipps und praktische Hilfsmittel, um über Naturgefahren zu informieren

Für Behörden und Fachstellen

Praxiskoffer Risikodialog Naturgefahren

Seite 6

Page 7: GVA Dossier Naturgefahren

AKADemie st.GAlleN

Verfahrensablauf Baubewilligung für Bauverwalter 2011 | Lehrmittel

Kurzzusammenfassung inhalt

Das Ablaufdiagramm Baubewilli-

gung stellt die Zusammenhänge

und Teilnehmer sowie ihre Funk-

tionen beim Baubewilligungsver-

fahren im Kanton St.Gallen für von

Naturgefahren betroffene Projekte

dar. In den ergänzenden Erläuterungen finden sich Inter-

pretationshilfen und Erläuterungen zu den verwendeten

Begriffen und zu Spezialfällen.

tBA KANtON st.GAlleN

Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren Kanton st.Gallen2007 | Leitfaden

Kurzzusammenfassung inhalt

Der Leitfaden richtet sich an

Planer, Architekten, Ingenieure,

Landschaftsarchitekten und

Gefahrenspezialisten, die einen

Objektschutznachweis zu erstel-

len haben. Durch den Leitfaden

soll das Vorgehen des Objekt-

schutznachweises vereinheitlicht

werden. Dafür wurden Formulare

erarbeitet, die die Vollständigkeit

des Nachweises gewährleisten und die Arbeit für alle Betei-

ligten erleichtern. Weiter wird dadurch die Vorgehensweise

zur Erstellung des Nachweises so festgelegt, dass Wirkung

und Effizienz der Objektschutzmassnahmen durch die Bau-

behörde nachvollziehbar sind.

Bei Bedarf stehen Formularsätze für die verschiedenen

Gefahrenprozesse und Fallbeispiele zur Verfügung.

tBA KANtON st.GAlleN

Punktuelle Gefahrenabklärung2003 | Wegleitung

Kurzzusammenfassung inhalt

Die vorliegende Wegleitung

stellt dar, wie eine «Punktuelle

Gefahrenabklärung» ausserhalb

des Gefahrenkartenperimeters im

Kanton St.Gallen vorgenommen

werden soll.

Behandelt werden die gravitati-

ven Naturgefahren: Hochwasser,

Murgang, Rutschung, Steinschlag /

Felssturz und Lawine / Schnee-

rutsch. Bei der punktuellen Gefahrenbeurteilung steht nicht

die Gefahrenquelle, sondern ein örtlich begrenzter Standort

im Zentrum der Untersuchungen. Mit möglichst geringem

Aufwand soll für diesen Standort die Gefährdung als pro-

visorische Einstufung ermittelt werden. Bei Bedarf stehen

Formularsätze für die verschiedenen Gefahrenprozesse zur

Verfügung.

tBA KANtON st.GAlleN

Punktuelle Gefahrenabklärung Oberflächenwasser2010 | Wegleitung

Kurzzusammenfassung inhalt

Dieser Leitfaden beinhaltet eine

Methodik für die punktuelle

Gefahrenabklärung durch Ober-

flächenwasser. Grundlage bilden

verschiedene Ereignisszenarien

unterschiedlicher Intensität. Bei

Bedarf sind Anschlussdokumente

mit Fallbeispielen verfügbar.

Kanton St. Gallen

Wegleitung Punktuelle Gefahrenabklärung Oberflächenwasser

Erstellt 2010

Nachführungen

Leitfaden Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren Kanton St.Gallen

Baudepartement des Kantons St. Gallen - Tiefbauamt Gebäudeversicherungsanstalt St. Gallen Lämmlisbrunnenstrasse 54 9001 St. Gallen Davidstrasse 37 9001 St. Gallen

Kanton St.Gallen

Wegleitung

Punktuelle Gefahrenabklärung

Erstellt 2003

Nachführungen

Seite 7

1. Ablaufdiagramm Baubewilligung

Page 8: GVA Dossier Naturgefahren

PlANuNG

Seite 8

schnee 2012 | Karte

erdbeben 2012 | Karte

sturm 2012 | Karte

hagel 2012 | Karte

SIA 261, Cop yright © 2003 by SIA Zurich

ANHANG D BEZUGSHÖHE FÜR SCHNEELASTEN

Zürich

Bern

Genf Sion Bellinzona

Chur

Luzern

Basel

Lausanne

St.Gallen

Schneekarte

Schneelastgefährdung: Bezugshöhe für Schneelasten. Die tatsächliche Belastung eines Gebäudes ergibt sich aus dem Berechnungsmodell der SIA 261.Quelle: SIA 261, Copyright © 2003 by SIA Zurich

– 200 m± 0 m

+ 200 m+ 400 m+ 500 m

Verschiedene Karten aus Normen und wissenschaftlichen Publikationen zeigen die massgebenden

Einwirkungen der Naturgefahren Sturm, Hagel, Schnee und Erdbeben für die Regionen der Schweiz.

KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN VKf Objektschutz gegen meteorologische Naturgefahren2007 | Wegleitung

Kurzzusammenfassung inhalt

Die vorliegende Wegleitung

zeigt Planern, Architekten und

Ingenieuren, Behörden und

Bauherrschaften auf, welche

Gefährdungsbilder bestehen

und welche Massnahmen zum

Objektschutz ergriffen werden

können. Sie enthält Ausführun-

gen zu den Gefahrenprozessen

Sturmwind, Hagel, Starkregen und Schnee sowie ergänzen-

de Angaben zu den verwendeten Grundlagen, Hinweise auf

Unterhaltsmassnahmen und einen Anhang zur Abschätzung

der Kosten-Nutzen-Wirksamkeit.

KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN VKf Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren2005 | Wegleitung

Kurzzusammenfassung inhalt

Die vorliegende Wegleitung will

vor allem Planungsspezialisten,

Architekten und Ingenieuren,

aber auch Behörden verfügbar

sein. Beschrieben sind Gefähr-

dungsbilder, präsentiert werden

Massnahmen zum Objektschutz

und erläutert wird deren jeweils

notwendige Bemessung. Sie

enthält Ausführungen zu den Gefahrenprozessen Lawinen,

Hochwasser, Rutschungen, Murgänge und Steinschlag so-

wie ergänzende Angaben zu den verwendeten Grundlagen

und einen Anhang zur Abschätzung der Kosten-Nutzen-

Wirksamkeit.

schutz VOR NAtuRGefAhReN Karten der einwirkungen (schweiz)

SIA 261, Cop yright © 2003 by SIA Zurich 107

ANHANG E REFERENZWERT DES STAUDRUCKS

Zürich

Bern

Genf Sion Bellinzona

Chur

Luzern

Basel

Lausanne

St.Gallen

Sturmkarte

0,9 kN/m2 1,1 kN/m2 1,3 kN/m2

1,1 – 3,3 kN/m2

1,4 – 3,3 kN/m2

3,3 kN/m2

Die Referenzstaudruckkarte zeigt, welchen Druck heftiger Wind, der statistisch einmal in 50 Jahren auftritt, auf freiem Feld in 10 Metern Höhe auf ein Gebäude ausübt. Die tatsächliche Belastung eines Gebäudes ergibt sich aus dem Berechnungs-modell der SIA 261 und kann mehr als doppelt so gross sein als der Referenzstaudruck. Quelle: SIA 261, Copyright © 2003 by SIA Zurich

Page 9: GVA Dossier Naturgefahren

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Kurzinformationen

tec21 31 – 32 Baugesuch: Achtung Naturgefahren!2013 | Artikel

Kurzzusammenfassung inhalt

Viele Schäden aufgrund von

Naturgefahren beruhen auf

Fehlplanungen, die im Grunde

vermeidbar gewesen wären.

Um das naturgefahrengerechte

Planen und Bauen zu fördern, hat

der SIA das Thema Naturgefahren

zum Kernthema erklärt und erste

Handlungsfelder definiert.

Naturgefahrengerechtes Bauen

ist keine Notfallübung!

schutz VOR NAtuRGefAhReN so gehen sie als Bauherr vor (Neu- und umbauten)2012 | Flyer

Kurzzusammenfassung inhalt

Dieser – in Zusammenarbeit von

HEV Schweiz, Kantonalbank, SIA,

Swiss Engineering, Schweizeri-

schem Versicherungsverband

und den Kantonalen Gebäudever-

sicherungen – erstellte Flyer be-

schreibt die wesentlichen Schritte

des Vorgehens für Planung,

Ausführung und Betrieb eines vor

den Einwirkungen von Naturge-

fahren sicheren Gebäudes.

schutz VOR NAtuRGefAhReN Das können sie als Gebäudeeigentümer tun(bestehende Gebäude)2012 | Flyer

Kurzzusammenfassung inhalt

Dieser – in Zusammenarbeit von

HEV Schweiz, Kantonalbank, SIA,

Swiss Engineering, Schweizeri-

schem Versicherungsverband

und den Kantonalen Gebäudever-

sicherungen ––– erstellte Flyer

beschreibt das Vorgehen zur

Überprüfung von bestehenden

Bauten im Hinblick auf die Risiken

durch Naturgefahren.

PlANAt

Gefahrenkarten für gravitative Naturgefahren2007 | Lesehilfen

Kurzzusammenfassung inhalt

Diese Lesehilfe erklärt in kurzer

Form die bei der Gefahrenkartie-

rung verwendeten Begriffe und

Darstellungen. Sie ermöglicht dem

Planer die in den Produkten der

Gefahrenkartierung (Gefahrenkar-

te, Intensitäts- und Risikokarten)

enthaltenen Informationen zu

lesen und für seine Bedürfnisse zu

interpretieren.

| 27TEC21 31-32 / 2013

Baugesuch: achtung naturgefahren!

naturgefahrengerechtes Bauen ist keine not-fallübung. (Bild: Pfuschi-Cartoon)

Weitere informationenDie Broschüren «Das können Sie als Gebäude-eigentümer tun» und «So gehen Sie als Bauherr vor» können kostenlos heruntergeladen werden unter: www.schutz-vor-naturgefahren.ch.Die SIA-Broschüre: «Baugesuch. Achtung! Na-turgefahren.» kann kostenlos heruntergeladen werden unter: www.sia.ch/naturgefahren.Der Schlussbericht «Aufgabenteilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen Hand im Bereich Naturgefahren» ist abrufbar unter: www.bafu.admin.ch/naturgefahren.Allgemeine Informationen zum Thema finden sich zudem auf der Website der Nationalen Plattform Naturgefahren PLANAT: www.planat.ch.

Viele schäden aufgrund von natur-gefahren beruhen auf fehlplanungen, die im grunde vermeidbar gewesen wären. um das naturgefahrenge-rechte Planen und Bauen zu fördern, hat der sia das thema naturge-fahren zum Kernthema erklärt und erste handlungsfelder definiert.

Vorkommnisse wie die ausserordentlich star­ken Regenfälle von Ende Mai und Anfang Juni 2013 rücken das Thema Naturgefahren jeweils mit gewisser Heftigkeit ins öffentliche Bewusstsein. Doch es sind im Alltag oft gar nicht besonders starke Naturgefahren, die bereits zu erheblichen Schäden führen kön­nen. «Liftschacht mit Wasser und Dreck ge­füllt. Lift ausser Betrieb!», richtete sich bei­spielsweise eine Mitteilung an die Bewohner einer kürzlich bezogenen Terrassensiedlung, nachdem der erste Niederschlag mittlerer Stärke gefallen war. Beispiele wie dieses zeigen, dass die Verhinderung von Schäden nicht erst beim Eintreffen eines Unwetter­ereignisses beginnen kann, sondern bereits bei der Standortbeurteilung, der Planung und dem Nutzungskonzept des Bauwerks ansetzen muss. Mit den bald für das gesam­te schweizerische Siedlungsgebiet verfüg­baren Gefahrenkarten liegen heute wichtige Grundlagen vor, um unsachgemäs sen Pla­nungen vorzubeugen. Damit diese zukünftig möglichst ganz ausgeschlossen werden können, braucht es aber zusätzliche Mass­nahmen.

informationsBroschürenDieser Ausgabe von TEC21 liegt die neue Informationsbroschüre der Berufsgruppe Umwelt des SIA bei: «Baugesuch. Achtung! Naturgefahren». Sie dient vor allem der Sen­sibilisierung der Architekten, der Ingenieure und der Gemeinden. Anhand der Planungs­phasen eines Bauprojekts wird darin auf­gezeigt, welche Massnahmen zu welchem Zeitpunkt zu ergreifen sind. Kernbotschaft ist: Bei einem frühzeitigen Erkennen mög­licher Risiken lässt sich eine kostengünstige Lösung meistens finden bzw. kann ein Bau­vorhaben bereits in einem frühen Stadium abgebrochen werden.Ebenfalls in diesem Jahr haben die kanto­nalen und privaten Gebäudeversicherungen gemeinsam mit Partnerverbänden (SIA, HEV, STV, ZKB) zwei Merkblätter für Bauherrschaf­ten herausgegeben. Sie tragen auf einfach verständliche Weise zur Sensibilisierung bei Neu­ und Umbauten bei (vgl. Kasten).

massnahmenKatalog BafuGemeinsam mit diversen Partnern, darunter auch dem SIA, hat das Bundesamt für Um­welt (BAFU) 2011 das Projekt «Aufgaben­teilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen Hand im Bereich Naturgefahren» lanciert. Soll die Versicherbarkeit des Risikos in Zukunft tragbar bleiben, sind alle Partner aufgefordert, ihren spezifischen Beitrag zu leisten. Als Resultat des im Herbst 2012 ab­geschlossenen Projekts liegt nun ein Mass­nahmenpaket mit folgender Priorisierung vor: – Entwicklung einer Methodik zur Definition des risikobasierten Schutzgrads;– Bekanntmachung und Förderung des «Risikodialogs Naturgefahren» (vgl. dazu auch www.planat.ch);– Einführung einer gesamtschweizerischen Erdbebenversicherung; – Erstellung eines gemeinsamen Ausbil­dungskonzepts im Bereich Naturgefahren; – Schaffung einer Koordinationsplattform für die Zusammenarbeit zwischen der öffent­lichen Hand und den Versicherungen im Bereich Naturgefahren; – Aufbau einer gesamtschweizerischen GIS­Plattform zu Naturgefahren und Risiken;– Ausarbeitung von risikobasierten Richt­ li nien für die Siedlungsentwicklung;– Bereitstellung eines verbindlichen Regel­werks für das naturgefahrengerechte Bauen;

– Erarbeiten von Anreizsystemen für die För­derung von Objektschutzmassnahmen.

neues Kernthema des siaAus dem Massnahmenkatalog des BAFU hat eine Spurgruppe unter der Leitung von Cla Semadeni, ehemaliger Kantonsplaner Grau­bünden, für den SIA relevante Handlungs­felder abgeleitet. Darauf aufbauend hat der Vorstand des SIA am 12. April 2013 be­schlossen, das Thema «Naturgefahren und Objektschutz» für die kommenden drei Jahre zu einem strategischen Kernthema des SIA zu machen. Im Fokus der Arbeiten des SIA stehen folgende Aufgaben:– Sensibilisierung für die Naturgefahrenprob­lematik bei allen am Bauwerk Schweiz Beteiligten;– Gezielte Förderung der Kompetenz der Fachleute des SIA im Rahmen des Weiterbil­dungsangebots von SIA­Form und in enger Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen;– Ermittlung des Anpassungsbedarfs der Normen und Ordnungen in Bezug auf das naturgefahrengerechte Bauen;– Etablierung der Zusammenarbeit mit Part­nerorganisationen wie dem BAFU, weiteren Bundesstellen, Versicherungen, Verbänden sowie Fachorganisationen.Naturgefahrengerechtes Bauen verlangt von Planern und Bauherren eine sachgerechte Beurteilung der Situation und eine sorgfältige Suche nach angemessenen Lösungen. Dies bedeutet einen Mehraufwand und im schlimmsten Fall auch den Verzicht auf ein Bauvorhaben, was sich im Fall eines Ereig­nisses aber mehr als auszahlt.Dr. Fritz Zollinger, Präsident der Berufsgruppe

Umwelt, [email protected]

Dr. Thomas Noack, Verantwortlicher Raumpla-

nung beim SIA, [email protected]

Die Zahl der heftigen Unwetterereignisse ist gestiegen, immer wieder richten Überschwemmung, Hagel, Sturm und andere Naturgefahren in der Schweiz grosse Schäden an.

Sie können Schäden vermeiden, wenn Sie früh­zeitig prüfen, welchen möglichen Auswirkungen von Naturgefahren Ihr Gebäude ausgesetzt ist.

Schützen Sie Ihr Haus vor Naturgefahren, damit es Sie gut schützt. Und sichern Sie so den Wert Ihres Gebäudes auf lange Sicht.

Naturgefahrensicher gebaut – garantiert mehr wert.

Ist Ihr Gebäude gut vor Naturgefahren geschützt?

Weitere Informationen

Naturgefahrensicher bauen – Checkliste für die Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen

7

FassadeBei der Planung berücksichtigen

Beim Unterhalt berücksich-tigen

Wandfläche

Putz auf festem Grund (z.B. Mauerwerk)

Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten – Regelmässige Kontrolle auf Feuchteschäden, Abplatzungen, Aufwölbungen

Putz auf Aussen-wärmedämmung Auf hagelgeprüften Systemaufbau und normgerechte Befestigung

achten Im Überschwemmungsbereich auf wasserfeste Dämmstoffe

und geeigneten Systemaufbau achten

– Regelmässige Kontrolle auf Feuchteschäden, Abplatzungen, Aufwölbungen

Faserzement-platten Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen Überlagerung von Druck- und Sogkräften vermeiden,

z.B. durch Trennen der Luftzwischenräume Empfindliche Oberflächenbeschichtung vermeiden (es können Ästhetikprobleme auftreten) Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten

– Verschraubungen und Holzunterkonstruktionen periodisch auf Korrosions- und Fäulnisschäden prüfenHolz lackiert(Dickschicht) Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen Vertikale Anordnung der horizontalen Anordnung vorziehen

Wenn horizontale Anordnung: durch Überschuppung die Kanten schützen

Kanten soweit als möglich abrunden So weit als möglich auf Lack verzichten Im Überschwemmungsbereich kein lackiertes Holz einsetzen

– Regelmässig auf Risse, Abplatzungen prüfen und Lack regelmässig erneuern– Befestigung auf Alterung überprüfenHolz lasiert(Dünnschicht oder unbehandelt)

Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch

Ingenieur prüfen lassen Vertikale Anordnung der horizontalen Anordnung vorziehen Wenn horizontale Anordnung: durch Überschuppung die Kanten schützen

Kanten soweit als möglich abrunden Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten

– Regelmässig auf Risse, Abplatzungen prüfen– Befestigung auf Alterung überprüfenBlechelemente

Materialstärke wählen, die bei Hagel möglichst wenig leidet

(wichtig ist, dass die Funktion nicht beeinträchtigt wird,

rein ästhetische Folgen sind allenfalls tolerierbar) Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen

Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten

– Befestigung auf Alterung prüfen

Sichtmauerwerk

Wasserfeste Dämmstoffe und geeignetes System wählen Hinterlüftung für den Überschwemmungsfall – Regelmässig auf Alterung prüfen und rechtzeitig erneuern

Sandwich- elemente

Materialstärke wählen, die bei Hagel möglichst wenig leidet

(wichtig ist, dass die Funktion nicht beeinträchtigt wird,

rein ästhetische Folgen sind allenfalls tolerierbar) Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten

– Befestigung auf Alterung überprüfen

So beurteilen Schadenexperten aufgrund ihrer Erfahrung die Schaden- empfindlichkeit von Bauteilen. Für einzelne Bauteile sind unterdessen allenfalls verbesserte Produkte erhältlich. Bitte beachten: Es werden nur empfindliche Bauteile aufgeführt. Robuste Bauteile sind in der Aufstellung nicht enthalten.

Stu

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Naturgefahrensicher bauen – Checkliste für die Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen3

Schritt 2: Welche Schutzmassnahmen sollen umgesetzt werden?

➔ Bauteilkatalog siehe folgende Seiten

Für den Schutz eines Gebäudes vor Naturgefahren kommen Massnahmen auf drei Ebenen in Frage:

➔ Planerische Massnahmen: das Gebäude so planen, dass es möglichst wenig schadenempfindliche Stellen bietet

➔ Materialwahl: darauf achten, dass möglichst robuste Produkte und Materialien eingesetzt werden

➔ Organisatorische Massnahmen: z.B. technische Vorkehrungen (Sensor für automatischen Storeneinzug usw.)

Legen Sie mit Ihrem Planer resp. Architekten geeignete Schutzmassnahmen fest:

Schutzmassnahmen:

Informationen:

Sturm SIA-Norm 261

Massnahmen gemäss Bauteilkatalog

Massnahmen gemäss Wegleitung M*

SIA 261

Bauteilkatalog

Wegleitung M*, Kap. 2

HAgel Massnahmen gemäss Bauteilkatalog

Massnahmen gemäss Wegleitung M*

Alle Bauteile der Gebäudehülle sollen mindestens

einen Hagelwiderstand von aufweisen

Bauteilkatalog

Wegleitung M*, Kap. 3

www.hagelregister.ch

Hochwasser massnahmen gemäss kantonaler Vorgaben (falls vorhanden)

Massnahmen gemäss Bauteilkatalog

Massnahmen gemäss Wegleitung G*

Gebäude sichern mit Schutzmassnahmen bis HQ

Kantonale Gesetze, falls vorhanden

Bauteilkatalog

Wegleitung G*, Kap. 3

Oberflächen wasser Massnahmen gemäss kantonaler Vorgaben (falls vorhanden)

Massnahmen gemäss Bauteilkatalog

Massnahmen gemäss Wegleitung M*

Kantonale Gesetze, falls vorhanden

Bauteilkatalog

Wegleitung M*, Kap. 4

ScHNeedruck SIA-Norm 261

Massnahmen gemäss Bauteilkatalog

Massnahmen gemäss Wegleitung M*

SIA 261

Bauteilkatalog

Wegleitung M*, Kap. 5

Erdrutsch, Lawinen,

Steinschlag usw.

(Rutschungsprozesse)

massnahmen gemäss kantonaler Vorgaben (falls vorhanden)

Massnahmen gemäss Wegleitung M*

Gewählte Schutzmassnahmen:

Kantonale Gesetze, falls vorhanden

Wegleitung G*, Kap. 2, 4, 5, 6

erdbebeN massnahmen gemäss kantonaler Vorgaben (falls vorhanden)

SIA-Norm 261

Kantonale Gesetze, falls vorhanden

SIA 261, Vorgaben Tragwerksnorm für

erdbebensicheres Bauen

HerVorgeHobeN = zwingend

➔ Die Wegleitungen sind zu finden unter: www.vkf.ch

*M = Wegleitung Objektschutz gegen meteorologische Naturgefahren

*G = Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren

entwurf

Checkliste für die Planung und

Umsetzung von Schutzmassnahmen

Inhalt

Schritt 1: Was kann passieren?

S.2

Schritt 2: Welche Schutzmassnahmen sollen umgesetzt werden?

S.3

Bauteilkatalog: Wo es sich lohnt, genau hinzuschauen

S.5

Wer beim Planen, Bauen und Renovieren den Schutz vor möglichen Naturgefahren

berücksichtigt, kann viel Ärger, Schäden und Kosten sparen – und investiert in den

langfristigen Werterhalt seiner Liegenschaft.

Der Aufwand für guten Schutz ist oft gering, wenn er von Anfang mitgeplant wird.

Die nachfolgende Checkliste zeigt Bauherren, welche Punkte sie mit ihrem Planer

respektive Architekten klären sollten.

Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Sie die elektronische Version der Checkliste, verlinkt mit den erwähnten Zusatzinformationen.

Naturgefahren ­ sicher bauen, Schritt für Schritt

Checkliste zum Herunterladen Bestehende Gebäude

Das können Sie als Gebäude­eigentümer tun

Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen

Interaktive Karte zum Radonrisiko in der Schweiz

Wegleitungen zur Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen bei Gebäuden

Liste von Bauprodukten, die widerstandsfähig sind gegen Hagel

Hinweise zur Sicherung von Dächern und Fassaden gegen Sturm

Naturgefahrenwarnung des Bundes und Hintergrund-informationen zu Naturgefahren

Zudem finden Sie auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch alle wichtigen Links für naturgefahrensicheres Bauen.

www.schutz­vor­naturgefahren.ch

Sie wollen bauen oder renovieren? Haben Sie daran gedacht, Ihr Haus vor Naturgefahren zu schützen?

Neu- und Umbauten So gehen Sie als Bauherr vor

Die Zahl der heftigen Unwetterereignisse ist gestiegen, immer wieder richten Überschwemmung, Hagel, Sturm und andere Naturgefahren in der Schweiz grosse Schäden an.

Sie können Schäden vermeiden, wenn Sie früh-zeitig prüfen, welchen möglichen Auswirkungen von Naturgefahren Ihr Gebäude ausgesetzt ist.

Schützen Sie Ihr Haus vor Naturgefahren, damit es Sie gut schützt. Und sichern Sie so den Wert Ihres Gebäudes auf lange Sicht.

Naturgefahrensicher gebaut – garantiert mehr wert.

Weitere Informationen

Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen

Interaktive Karte zum Radonrisiko in der Schweiz

Wegleitungen zur Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen bei Gebäuden

Liste von Bauprodukten, die widerstandsfähig sind gegen Hagel

Hinweise zur Sicherung von Dächern und Fassaden gegen Sturm

Naturgefahrenwarnung des Bundes und Hintergrund-informationen zu Naturgefahren

Naturgefahrensicher bauen – Checkliste für die Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen

7

FassadeBei der Planung berücksichtigen

Beim Unterhalt berücksich-tigen

Wandfläche

Putz auf festem Grund (z.B. Mauerwerk)

Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten – Regelmässige Kontrolle auf Feuchteschäden, Abplatzungen, Aufwölbungen

Putz auf Aussen-wärmedämmung Auf hagelgeprüften Systemaufbau und normgerechte Befestigung

achten Im Überschwemmungsbereich auf wasserfeste Dämmstoffe

und geeigneten Systemaufbau achten

– Regelmässige Kontrolle auf Feuchteschäden, Abplatzungen, Aufwölbungen

Faserzement-platten Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen Überlagerung von Druck- und Sogkräften vermeiden,

z.B. durch Trennen der Luftzwischenräume Empfindliche Oberflächenbeschichtung vermeiden (es können Ästhetikprobleme auftreten) Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten

– Verschraubungen und Holzunterkonstruktionen periodisch auf Korrosions- und Fäulnisschäden prüfenHolz lackiert(Dickschicht) Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen Vertikale Anordnung der horizontalen Anordnung vorziehen

Wenn horizontale Anordnung: durch Überschuppung die Kanten schützen

Kanten soweit als möglich abrunden So weit als möglich auf Lack verzichten Im Überschwemmungsbereich kein lackiertes Holz einsetzen

– Regelmässig auf Risse, Abplatzungen prüfen und Lack regelmässig erneuern– Befestigung auf Alterung überprüfenHolz lasiert(Dünnschicht oder unbehandelt)

Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch

Ingenieur prüfen lassen Vertikale Anordnung der horizontalen Anordnung vorziehen Wenn horizontale Anordnung: durch Überschuppung die Kanten schützen

Kanten soweit als möglich abrunden Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten

– Regelmässig auf Risse, Abplatzungen prüfen– Befestigung auf Alterung überprüfenBlechelemente

Materialstärke wählen, die bei Hagel möglichst wenig leidet

(wichtig ist, dass die Funktion nicht beeinträchtigt wird,

rein ästhetische Folgen sind allenfalls tolerierbar) Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen

Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten

– Befestigung auf Alterung prüfen

Sichtmauerwerk

Wasserfeste Dämmstoffe und geeignetes System wählen Hinterlüftung für den Überschwemmungsfall – Regelmässig auf Alterung prüfen und rechtzeitig erneuern

Sandwich- elemente

Materialstärke wählen, die bei Hagel möglichst wenig leidet

(wichtig ist, dass die Funktion nicht beeinträchtigt wird,

rein ästhetische Folgen sind allenfalls tolerierbar) Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten

– Befestigung auf Alterung überprüfen

So beurteilen Schadenexperten aufgrund ihrer Erfahrung die Schaden- empfindlichkeit von Bauteilen. Für einzelne Bauteile sind unterdessen allenfalls verbesserte Produkte erhältlich. Bitte beachten: Es werden nur empfindliche Bauteile aufgeführt. Robuste Bauteile sind in der Aufstellung nicht enthalten.

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Naturgefahrensicher bauen – Checkliste für die Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen3

Schritt 2: Welche Schutzmassnahmen sollen umgesetzt werden?

➔ Bauteilkatalog siehe folgende Seiten

Für den Schutz eines Gebäudes vor Naturgefahren kommen Massnahmen auf drei Ebenen in Frage:

➔ Planerische Massnahmen: das Gebäude so planen, dass es möglichst wenig schadenempfindliche Stellen bietet

➔ Materialwahl: darauf achten, dass möglichst robuste Produkte und Materialien eingesetzt werden

➔ Organisatorische Massnahmen: z.B. technische Vorkehrungen (Sensor für automatischen Storeneinzug usw.)

Legen Sie mit Ihrem Planer resp. Architekten geeignete Schutzmassnahmen fest:

Schutzmassnahmen:

Informationen:

Sturm SIA-Norm 261

Massnahmen gemäss Bauteilkatalog

Massnahmen gemäss Wegleitung M*

SIA 261

Bauteilkatalog

Wegleitung M*, Kap. 2

HAgel Massnahmen gemäss Bauteilkatalog

Massnahmen gemäss Wegleitung M*

Alle Bauteile der Gebäudehülle sollen mindestens

einen Hagelwiderstand von aufweisen

Bauteilkatalog

Wegleitung M*, Kap. 3

www.hagelregister.ch

Hochwasser massnahmen gemäss kantonaler Vorgaben (falls vorhanden)

Massnahmen gemäss Bauteilkatalog

Massnahmen gemäss Wegleitung G*

Gebäude sichern mit Schutzmassnahmen bis HQ

Kantonale Gesetze, falls vorhanden

Bauteilkatalog

Wegleitung G*, Kap. 3

Oberflächen wasser Massnahmen gemäss kantonaler Vorgaben (falls vorhanden)

Massnahmen gemäss Bauteilkatalog

Massnahmen gemäss Wegleitung M*

Kantonale Gesetze, falls vorhanden

Bauteilkatalog

Wegleitung M*, Kap. 4

ScHNeedruck SIA-Norm 261

Massnahmen gemäss Bauteilkatalog

Massnahmen gemäss Wegleitung M*

SIA 261

Bauteilkatalog

Wegleitung M*, Kap. 5

Erdrutsch, Lawinen,

Steinschlag usw.

(Rutschungsprozesse)

massnahmen gemäss kantonaler Vorgaben (falls vorhanden)

Massnahmen gemäss Wegleitung M*

Gewählte Schutzmassnahmen:

Kantonale Gesetze, falls vorhanden

Wegleitung G*, Kap. 2, 4, 5, 6

erdbebeN massnahmen gemäss kantonaler Vorgaben (falls vorhanden)

SIA-Norm 261

Kantonale Gesetze, falls vorhanden

SIA 261, Vorgaben Tragwerksnorm für

erdbebensicheres Bauen

HerVorgeHobeN = zwingend

➔ Die Wegleitungen sind zu finden unter: www.vkf.ch

*M = Wegleitung Objektschutz gegen meteorologische Naturgefahren

*G = Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren

entwurf

Checkliste für die Planung und

Umsetzung von Schutzmassnahmen

Inhalt

Schritt 1: Was kann passieren?

S.2

Schritt 2: Welche Schutzmassnahmen sollen umgesetzt werden?

S.3

Bauteilkatalog: Wo es sich lohnt, genau hinzuschauen

S.5

Wer beim Planen, Bauen und Renovieren den Schutz vor möglichen Naturgefahren

berücksichtigt, kann viel Ärger, Schäden und Kosten sparen – und investiert in den

langfristigen Werterhalt seiner Liegenschaft.

Der Aufwand für guten Schutz ist oft gering, wenn er von Anfang mitgeplant wird.

Die nachfolgende Checkliste zeigt Bauherren, welche Punkte sie mit ihrem Planer

respektive Architekten klären sollten.

Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Sie die elektronische Version der Checkliste, verlinkt mit den erwähnten Zusatzinformationen.

Zudem finden Sie auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch alle wichtigen Links für naturgefahrensicheres Bauen.

Naturgefahren - sicher bauen, Schritt für Schritt

Checkliste zum Herunterladen

www.schutz-vor-naturgefahren.ch

Nationale Plattform Naturgefahren PLANATPlate-forme nationale "Dangers naturels"Plattaforma nazionale "Pericoli naturali"National Platform for Natural Hazards

c/o BAFU, 3003 BernTel. +41 31 324 17 81, Fax +41 31 324 78 [email protected]://www.planat.ch

Risikodialog NaturgefahrenLesehilfe Gefahrenkarten

Stand 4. Januar 2012

LesehilfeGefahrenkarten für gravitative Naturgefahren

Wo besteht eine Gefahr?

Die «Gefahrenkarte für gravitative Naturgefahren» stellt die generelle Gefährdung der betroffenen Gebiete durch Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen, Felsstürze usw. in farbigen Flächen dar. Die Gefahrenkarte basiert auf technisch-wissenschaftlichen Abschätzungen zur Stärke und Häufigkeit von Ereignissen, auf der Einschätzung von Experten sowie den Erfahrungen der Betroffenen. Die Gefahrenkarte unterscheidet in erster Linie zwischen gefährdeten und nicht gefährdeten Gebieten.

Wie gross ist die Gefahr?

Die verschiedenen Farben bringen den Gefährdungsgrad zum Ausdruck, der sich daraus ergibt, wie stark Ereignisse ausfallen (Intensität, vgl. S. 4) und wie häufig mit ihnen zu rechnen ist (Häufigkeit, vgl. S. 4). Sie geben damit erste Hinweise auf die zu erwartenden Folgen für Personen, Gebäude und Anlagen (Strassen, Installationen usw.).

Die folgenden Darstellungen gelten jeweils für das Beispiel «Hochwasser».

In roten Gebieten ist generell mit starker Intensität und in der Folge mit der Zerstörung von Gebäuden oder mit der Gefährdung von Personen auch aus-serhalb von Gebäuden zu rechnen.

Gefahrenkarte Quelle: Kanton St. Gallen

Page 10: GVA Dossier Naturgefahren

KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN

Naturgefahren und Prävention2012 | Broschüre

Kurzzusammenfassung inhalt

Ein Tätigkeitsbereich der

Vereinigung Kantonaler Gebäu-

deversicherungen (VKF) ist die

Naturgefahrenprävention. Das

gleichnamige Kompetenzzen-

trum bietet unter einem Dach

Projektförderung, Naturgefahren-

ausbildung und Umsetzung von

Massnahmen im Zusammenspiel

mit den Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) an. Die

Broschüre zeigt Hintergründe und Zusammenhänge aus

dem Umfeld von Versicherung, Prävention und Naturgefah-

ren auf.

KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN

schweizerisches hagelschutzregister2012 | Flyer

Kurzzusammenfassung inhalt

Das Schweizerische Hagelschutz-

register hat die Verbesserung der

Hagelschadenprävention zum

Ziel. Das Onlineregister gibt den

Hagelwiderstand für geprüfte Baumaterialien der Gebäude-

hülle wieder. Architekten, Planern und Gebäudeeigentü-

mern steht bei der Planung von Gebäuden, aber auch bei

der Schadenbehebung eine transparente Entscheidungs-

grundlage für die Materialwahl aus den gebräuchlichsten

Produktgruppen zur Verfügung. Im Flyer sind die Fakten

dazu beschrieben.

Natur- gefahreN

uNd Pr äveNtioN

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen

Elementarschadenprävention

Jedes Hausk ann es treffen

Seit einiger Zeit nehmen einzelne Elementar­schäden markant zu. Dazu gehören Hagelschäden. Seit den 90er­Jahren stellen die Kantonalen Gebäudever­sicherungen in der Schweiz einen deutlichen Anstieg fest. Allein im Jahr 2005 überstiegen die Hagelschäden an Gebäuden in der Schweiz die 140­Millionen­CHF­Grenze.

Prüfen sie iHre BauProdukte auf Hagelwiderstand

Ihr DIenstleIstungs- unD Kompetenzzentrum In Der elementarschaDen präventIon

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Bundesgasse 20, Postfach 6835, 3001 BernTel. 031 320 22 22, Fax 031 320 22 99

Die Hagelgefährdungskarte zeigt: Jeden kann es treffen. Aber nicht alle in gleichem Masse. Im Mittelland und östlichen Jura sind Hagelkörner mit mindestens 3 cm Durchmesser mit einer Wiederkehrperiode von 50 Jahren zu erwarten. präventIon

Wählen Sie das richtige Baumaterial und vermeiden Sie so Hagelschäden. Das Schweizerische Hagel - schutz register hilft Ihnen dabei.

InterventIonInformieren Sie sich über die Wetter lage. Ziehen Sie vor einem drohenden Unwetter die Storen hoch und treffen Sie weitere Massnahmen. Ihr Handy warnt Sie vor drohenden Hagelunwettern.

versIcherungVorhersehbares lässt sich ver meiden, für das Unvor-hersehbare sind wir für Sie da. Bei Extrem ereignissen übernimmt die Versicherung die Schäden.

Das Hagelschutzregister wird laufend aktualisiert und die Anzahl der eingetragenen Produkte steigt. Die Onlineversion finden Sie unter: www.hagelregIster.ch

Ziel des Hagelschutzregisters ist die Verbesserung der Hagelschadenprävention. Das Onlineregister gibt den Hagelwiderstand für geprüfte Baumaterialien der Gebäudehüllen wieder. Architekten, Planern und Ge­bäudeeigentümern steht bei der Schadenbehebung so­wie insbesondere bei der Planung von Gebäuden eine transparente Entscheidungsgrundlage für die Material­wahl aus den gängigsten Produktgruppen zur Verfügung.

toDay, nIce to have!Der Eintrag ins Register nutzt ebenfalls dem Hersteller der Bauprodukte. Ab 1. Januar 2010 werden die KGV auf freiwilliger Basis den Bauherren und Architekten das Hagelschutzregister bei neuen Gebäuden als «Werkzeug zur Entscheidungshilfe» empfehlen. Dieses Register kann als Referenzdokument für die rechtliche Beur­teilung von Schäden, die mit dem Hagel zusammen­hängen, konsultiert werden.

tomorrow, neeD to have!In einer späteren Phase, voraussichtlich ab dem Jahr 2013, fliessen die Anforderungen an den Hagelwiderstand in die SIA­Normen 260 ff. ein. Diese Vorgaben können spezifisch in der kantonalen Gesetzgebung verwendet werden.

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1960 1965 1970 1975 1980

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schweizerischesHagelschutzregisterentwIcKlung hagelschäDen gesamter

gebäuDebestanD (indexiert über den Versicherungswert)

Préve

ntio

n

Assurance

Intervention

Seite 10

Kurzinformationen

GVA so schützen sie Gebäude gegenÜberschwemmung, hochwasser und Oberflächenwasser2008 | Flyer

Kurzzusammenfassung inhalt

Der Flyer fasst die wichtigsten

Informationen, Massnahmenkon-

zepte und Verhaltensweisen zum

Schutz von Gebäuden vor Schä-

den durch eindringendes Wasser

zusammen. Er trägt als anschau-

liches Hilfsmittel zum Verständnis

der Massnahmen gegen diesen

Naturgefahrenprozess bei.

GVA so schützen sie Gebäude gegen sturm2008 | Flyer

Kurzzusammenfassung inhalt

Der Flyer fasst die wichtigsten

Informationen, Massnahmen-

konzepte und Verhaltensweisen

zum Schutz von Gebäuden

vor Schäden durch Sturmwind

zusammen. Er trägt als anschau-

liches Hilfsmittel zum Verständnis

der Massnahmen gegen diesen

Naturgefahrenprozess bei.

GVA so schützen sie Gebäude gegen hagel2008 | Flyer

Kurzzusammenfassung inhalt

Der Flyer fasst die wichtigsten

Informationen, Massnahmen-

konzepte und Verhaltensweisen

zum Schutz von Gebäuden vor

Schäden durch Hagelschlag

zusammen. Er trägt als anschau-

liches Hilfsmittel zum Verständnis

der Massnahmen gegen diesen

Naturgefahrenprozess bei.

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung,

Hochwasser und Oberfl ächenwasser

So schützen Sie Gebäude gegen Sturm

Dieser Leitfaden für Hauseigentümer wurde herausgegeben von:

Gebäudeversicherung ThurgauSpannerstrasse 8, 8510 Frauenfeld, www.gvtg

Gebäudeversicherung Kanton ZürichThurgauerstrasse 56, 8050 Zürich, www.gvz.ch

Assekuranz AR GebäudeversicherungPoststrasse 10, 9102 Herisau, www.assekuranz.ch

Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.GallenDavidstrasse 37, 9001 St.Gallen, www.gvasg.ch

So schützen Sie Gebäudegegen Hagel

Page 11: GVA Dossier Naturgefahren

Seite 11

GVA so schützen sie Gebäude gegen Rutschungen und hangmuren2008 | Flyer

Kurzzusammenfassung inhalt

Der Flyer fasst die wichtigsten

Informationen, Massnahmen-

konzepte und Verhaltensweisen

zum Schutz vor Schäden durch

Rutschungen und Hangmuren

zusammen. Er trägt zum

Verständnis der Massnahmen

gegen diesen Naturgefahren-

prozess bei.

GVA so schützen sie Gebäude gegen schneedruck und schneerutsch2008 | Flyer

Kurzzusammenfassung inhalt

Der Flyer fasst die wichtigsten

Informationen, Massnahmen-

konzepte und Verhaltensweisen

zum Schutz von Gebäuden vor

Schäden durch Schneedruck und

Schneerutsch zusammen. Er trägt

zum Verständnis der Massnah-

men gegen diesen Naturgefah-

renprozess bei.

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung,

Hochwasser und Oberfl ächenwasser

So schützen Sie Gebäudegegen Schneedruck

und Schneerutsch

BuNDesAmt fÜR umWelt, BAfu erdbebengerechte Neubauten in der schweiz2013 | Faltblatt

Kurzzusammenfassung inhalt

Starke Erdbeben, die Gebäude-

schäden verursachen, treten

auch in der Schweiz auf. Die

Broschüre erläutert detailliert,

worauf es bei baulichen

Massnahmen zum Schutz von

Neubauten vor Erdbebenschäden

ankommt.

BuNDesAmt fÜR umWelt, BAfu ist unser Gebäude genügend erdbebensicher?2013 | Faltblatt

Kurzzusammenfassung inhalt

Starke Erdbeben, die Gebäude-

schäden verursachen, treten

auch in der Schweiz auf. Nicht

erdbebengerecht gebaute

Gebäude sind in allen Regionen

gefährdet. Die Broschüre zeigt

auf, wann eine Überprüfung des

Gebäudes bezüglich Erdbeben-

sicherheit angezeigt ist und ob

allenfalls entsprechende Verbes-

serungen sinnvoll sind.

> Ist unser Gebäude genügend erdbebensicher?

Wann eine Überprüfung und eine Verbesserung sinnvoll sind – und warum

> Gebäudeschäden durch Erdbeben in der Schweiz

Starke Erdbeben, die Gebäudeschäden verursachen, treten auch in der Schweiz auf. Nicht erdbebenge-recht gebaute Gebäude sind in allen Regionen gefährdet.

«Soft-storey»: Unterbruch der aussteifenden Wände im Erdgeschoss. Diese Schwachstelle kommt in der Schweiz oft vor.

Bild

: P. L

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> Starke Erdbeben wie etwa in Siders 1946, in Brig 1855, in Obwalden 1601 und in Basel 1356 treten hierzulande auf, jedoch seltener als in hoch gefährdeten Gebieten wie zum Beispiel Italien.

> Jede Region in der Schweiz kann von einem Erdbeben be-troffen werden. Besonders gefährdet sind die Regionen Wallis, Basel und Alpiner Nordrand. Hier treten Erdbeben häufiger auf.

> Nicht erdbebengerecht erstellte Gebäude sind potenziell einsturzgefährdet und weisen häufig bereits bei relativ schwachen Erdbeben erhebliche Schäden auf.

> Zahlreiche Gebäude haben eine ungenügende Erdbeben-sicherheit, gemessen an den heutigen Anforderungen für Neubauten [1]. Gründe dafür sind keine Bauvorschriften zur Bauzeit oder eine geringe Beachtung der Normenanfor-derungen an die Erdbebensicherheit.

> Ein Hinweis auf eine ungenügende Erdbebensicherheit ist zum Beispiel die Unregelmässigkeit im Aufriss («Soft-storey»).

Grundlagen und weiterführende Literatur [1] Tragwerksnormen SIA 260 bis 267. Schweizerischer Ingenieur- und

Architektenverein, Zürich 2003 [2] Überprüfung bestehender Gebäude bezüglich Erdbeben. Merkblatt SIA

2018. Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Zürich 2004[3] Erhaltung von Tragwerken – Erdbeben. Norm SIA 269/8, Schweizerischer

Ingenieur- und Architektenverein, Zürich, in Vorbereitung, ersetzt [2][4] Wenk T.: Erdbebenertüchtigung von Bauwerken – Strategie und Beispiel-

sammlung aus der Schweiz. Umwelt-Wissen Nr. 0832, BAFU, Bern 2008[5] Bundesamt für Umwelt BAFU, Richtlinien zum Inventar der Erdbeben-

sicherheit bestehender Bundesbauten, www.bafu.admin.ch/erdbeben => Publikationen

[6] Bachmann H., Duvernay B.: Erdbebengerechte Neubauten in der Schweiz. Faltblatt, Bundesamt für Umwelt BAFU und Stiftung für Baudynamik und Erdbebeningenieurwesen, UD-1064-D, Bern 2013

[7] Bachmann H.: Erdbebensicherheit von Gebäuden – Rechts- und Haftungsfragen. Faltblatt, Stiftung für Baudynamik und Erdbeben-ingenieurwesen, Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik SGEB, Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, Universität Freiburg, 2010

Weitere Informationen > Bundesamt für Umwelt (BAFU), Thema Erdbeben:

www.bafu.admin.ch/erdbeben > Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik

(SGEB): www.sgeb.ch

Impressum Herausgeber: Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Stiftung für Baudynamik und Erdbeben-ingenieurwesen (www.baudyn.ch). Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departe-ments für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Konzept und Text: Prof. Hugo Bachmann, Friederike Braune und Blaise Duvernay (BAFU)

Der Einfachheit halber wird im Text nur die männliche Bezeichnung der Beteiligten verwendet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter gemeint.

Bezug der gedruckten Fassung: www.bundespublikationen.admin.ch, Art.-Nr. 810.400.076.d

PDF-Download: www.bafu.admin.ch/ud-1065-d

Diese Publikation ist auch in französischer Sprache verfügbar.

© BAFU 2013

> Erdbebengerechte Neubauten in der Schweiz

Worauf es ankommt – und warum

Grundlagen und weiterführende Literatur [1] Grundlagen der Projektierung von Tragwerken. Norm SIA 260,

Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Zürich 2003 [2] Einwirkungen auf Tragwerke. Norm SIA 261, Schweizerischer

Ingenieur- und Architektenverein, Zürich 2003 [3] Wenn morgen die Erde beben würde. Magazin Umwelt, Heft 2/07, Seiten

22–26, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern 2007 [4] Bachmann H.: Erdbebengerechter Entwurf von Hochbauten – Grund-

sätze für Ingenieure, Architekten, Bauherren und Behörden. Richtlinien des BWG, Bern 2002

[5] Bachmann H., Braune F., Duvernay B.: Ist unser Gebäude genügend erdbebensicher? Wann eine Überprüfung und eine Verbesserung der Erdbebensicherheit nötig sind – und warum. Faltblatt, Bundesamt für Umwelt BAFU und Stiftung für Baudynamik und Erdbebeningenieur-wesen, UD-1065-D, Bern 2013

[6] Bachmann H.: Erdbebensicherheit von Gebäuden – Rechts- und Haftungsfragen. Faltblatt, Stiftung für Baudynamik und Erdbeben-ingenieurwesen, Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik SGEB, Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, Universität Freiburg, 2010

Weitere Informationen > Bundesamt für Umwelt (BAFU), Thema Erdbeben:

www.bafu.admin.ch/erdbeben > Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik

(SGEB): www.sgeb.ch

Impressum Herausgeber: Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Stiftung für Baudynamik und Erdbeben-ingenieurwesen (www.baudyn.ch). Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departe-ments für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Konzept und Text: Prof. Hugo Bachmann, Blaise Duvernay (BAFU)

Der Einfachheit halber wird im Text nur die männliche Bezeichnung der Beteiligten verwendet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter gemeint.

Titelbild:Erdbebengerecht erstellte moderne Wohngebäude in Saint-Maurice VS.Bild: Hannes Henz, Zürich

Bezug der gedruckten Fassung: www.bundespublikationen.admin.ch, Art.-Nr. 810.400.075.d

PDF-Download: www.bafu.admin.ch/ud-1064-d

Diese Publikation ist auch in französischer Sprache verfügbar.

© BAFU 2013

Page 12: GVA Dossier Naturgefahren

Seite 12

Kurzinformationen

KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN mobiler hochwasserschutz 2004 | Flyer

Kurzzusammenfassung inhalt

Nur ein Teil der bestehenden

Risiken infolge Hochwasser und

Überschwemmung kann mittels

permanenter Massnahmen ge-

schützt werden und muss deshalb

durch eine Notfallorganisation

ergänzt werden. Ergänzend zum

altbewährten Schutz mit Sandsä-

cken werden in der vorliegenden

Zusammenstellung neuere Systeme für den mobilen Hoch-

wasserschutz (ohne Objektschutz) vorgestellt. So soll ein

erster Überblick zu den Einsatzszenarien und den Systemen

ermöglicht werden.

schADeNPRismA

hagel – die unterschätzte Gefahr2008 | Artikel

Kurzzusammenfassung inhalt

Das Sonderheft zur Ausgabe 04 /

2008 der Zeitschrift für Schaden-

verhütung und Schadenforschung

der öffentlichen Versicherer

thematisiert die Entwicklung des

Schadenausmasses durch Hagel-

schäden unter Berücksichtigung

der zunehmenden Verwendung

von hagelempfindlicheren Bauma-

terialien.

Der mobile Hochwasserschutz gewinnt an Bedeutung. Nur ein Teil der bestehenden Risiken infolgeHochwasser und Überschwemmung kann mittels permanenten Massnahmen geschützt werden. Sowie der beste Brandschutz nicht die Feuerwehr ersetzt, so muss der bauliche Hochwasserschutz durcheine Notfallorganisation ergänzt werden. Das altbewährte Mittel des notfallmässigen mobilenHochwasserschutzes sind Sandsäcke. Ergänzend zu dieser Schutzvariante werden in der vorliegendenZusammenstellung neuere Systeme für den mobilen Hochwasserschutz (Objektschutz nicht enthalten)vorgestellt. Das Faltblatt soll einen ersten Überblick zu den Einsatzszenarien und den Systemen erlau-ben. Details zu den Systemen und zur Entscheidungsfindung sind der weitergehenden «Entscheidungs-hilfe Mobiler Hochwasserschutz» zu entnehmen (vgl. Rückseite).

MobilerHochwasserschutz

www.schadenprisma.de

Sonderheft zur Ausgabe 4|2008 der Zeitschrift für Schadenverhütung undSchadenforschung der öffentlichen Versicherer

Hagel –die unterschätzte Gefahr

sWiss Re

Überschwemmungen in der schweiz – ein unterschätztes Risiko2012 | Artikel

Kurzzusammenfassung inhalt

Die Swiss Re stellt das von ihr

entwickelte probabilistische

Überschwemmungsmodell vor.

Basis bildet die Analyse von

ausgewählten Grossereignissen

in der Schweiz aus den Jahren

1973 bis 2011.

Aufgrund sozio-ökonomischer

und klimatischer Veränderungen

stellt die Swiss Re einen Trend zu

grösseren Schäden fest. Dabei bilden Überschwemmungen

die bedeutendste Naturgefahr in der Schweiz.

Swiss Re Dots ImageryTitle: SR_06_Map_DubaiCategory: 06

Copyright © 2010 Swiss Re

Scriptographer Plugin

10

50

Überschwemmungen in der Schweiz – ein unterschätztes Risiko

Page 13: GVA Dossier Naturgefahren

Seite 13

hintergrundwissen

tBA KANtON st.GAlleN Naturgefahren im Kanton st.Gallen, leitfaden für Vorsorge und schutz 2003 | Leitfaden

Kurzzusammenfassung inhalt

Der Leitfaden gibt einen Über-

blick über die wichtigsten

wissenschaftlichen Hintergründe,

die rechtlichen Grundlagen sowie

das weitere Vorgehen bei der

Umsetzung der Gefahrenkarten.

Die Publikation wendet sich an

alle, die mit Naturgefahren im

Kanton St.Gallen zu tun haben: an

die Verantwortlichen in den Ge-

meinden, an Planungs- und Ingenieurbüros, an interessierte

Bürgerinnen und Bürger.

BuNDesAmt fÜR umWelt BAfu

Aufgabenteilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen hand im Bereich Naturgefahren2012 | Bericht

Kurzzusammenfassung inhalt

Die (Schutz-)Ziele im Umgang mit

Naturgefahren können nur er-

reicht werden, wenn Fachstellen

und Behörden aller Stufen die

nötigen Aufgaben zusammen mit

den Betroffenen erfüllen. Mit der

vorliegenden Aufgabenanalyse

haben die Vertreter der verschie-

denen Institutionen erstmals eine

gemeinsame, umfassende Übersicht über die Zielgrössen

und Einflussmöglichkeiten zur Umsetzung des integralen

Risikomanagements im Umgang mit Naturgefahren in der

Hand.

AKADemie st.GAlleN Naturgefahren im Kanton st.Gallen, lehrmittel für Bauver-walterinnen und Bauverwalter 2011 | Lehrmittel

Kurzzusammenfassung inhalt

Dieses Lehrmittel enthält in

vier Lektionen zusammengefasst

die wichtigsten Grundlagen zum

Thema Naturgefahren und Bauen

im Kanton St.Gallen. Neben

Grundlagen zu Gefahrenprozes-

sen, rechtlichen Festlegungen

und Gefahrenkartierung werden

weitere wichtige Themen wie

Schutzziele, Massnahmenkonzep-

tion auf verschiedenen Ebenen und Baubewilligungsverfah-

ren thematisiert. Bei Bedarf sind Anschlussdokumente mit

Fallbeispielen verfügbar.

PlANAt sicherheitsniveau für Naturgefahren2013 | Empfehlung

Kurzzusammenfassung inhalt

Ausgehend von der im Auftrag

des Bundesrates durch die

PLANAT erarbeiteten Strategie

«Sicherheit vor Naturgefahren»

liegt mit dem Dokument «Sicher-

heitsniveau für Naturgefahren»

erstmals eine Empfehlung der

PLANAT bezüglich dem ange-

strebten Sicherheitsniveau vor.

Naturgefahrenim Kanton St. Gallen

Leitfaden für Vorsorge und Schutz

K A N T O N S T . G A L L E N

Naturgefahren im Kanton St. Lehrmittel für Bauverwalterinnen und Bauverwalter (S Vertiefung BauverwaltungVersion Februar 2013 Dozent Ralph Brändle Naturgefahrenkommission Kanton St. Gallen Baudepartement des Kantons Tiefbauamt / Abteilung Gewässer Lämmlisbrunnenstr. 54, 9001

Kanton St.Gallen

Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum

Akademie St.Gallen

Naturgefahren im Kanton Gallen

Lehrmittel für Bauverwalterinnen und Bauverwalter (Skript)

Bauverwaltung

Naturgefahrenkommission Kanton St. Gallen

Kantons St. Gallen Tiefbauamt / Abteilung Gewässer Lämmlisbrunnenstr. 54, 9001 St. Gallen

und Weiterbildungszentrum

Naturgefahren im Kanton

Lehrmittel für Bauverwalterinnen

Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

1/35

Oktober 2012

Aufgabenteilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen Hand im Bereich Naturgefahren

Zusammenfassender Bericht

BAFU 2012

Page 14: GVA Dossier Naturgefahren

KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN PRäVeNtiONsstiftuNG

sicherheit von Dächern und fassaden bezüglichschadenverursachendem Wind2010 | Synthesebericht

Kurzzusammenfassung inhalt

Der vorliegende Synthesebericht

«Sicherheit von Dächern und

Fassaden bezüglich schadenver-

ursachendem Wind» will Architek-

ten, Planern und Bauherrschaften

einen verständlichen, anschau-

lichen Einstieg bieten in die wis-

senschaftlichen und technischen

Grundlagen zur Schadensvermin-

derung an Gebäudehüllen unter

extremer Windeinwirkung.

KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN VKf mobiler hochwasserschutz, systeme für den Notfall 2004 | Entscheidungshilfe

Kurzzusammenfassung inhalt

Mit dem vorliegenden Dokument

wird den mit der Planung von

mobilen Hochwasserschutz-

systemen betrauten Personen

eine Entscheidungshilfe zur Ver-

fügung gestellt. Das Hauptanwen-

dungsgebiet ist der Arealschutz

durch die Feuerwehr.

KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN iRV Analyse langfristiger Gebäude-schadendaten2011 | Statistische Analyse

Kurzzusammenfassung inhalt

Die Broschüre beinhaltet eine

Auswertung des Datenbestandes

der Schadenstatistik der VKF. Die

(Schaden-)Entwicklungen wurden

über Jahre hinweg untersucht

und in grafischer Form zugänglich

gemacht.

KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN PRäVeNtiONsstiftuNG

elementarschutzregister hagel2011 | Synthesebericht

Kurzzusammenfassung inhalt

Bauherren, Architekten und Her-

steller von Bauprodukten finden

im Synthesebericht praxisgerecht

aufbereitete Fakten zum Hagel-

widerstand von Baumaterialien.

Diese neuen Erkenntnisse kön-

nen bereits heute zur Verbesse-

rung der Hagelschadenprävention

beitragen und Anregungen für die

Produkteentwicklung geben.

Seite 14

hintergrundwissen

KANTONALE GEBÄUDEVERSICHERUNGEN

Statistische Analyse

Analyse langfristiger Gebäudeschadendaten Auswertung des Datenbestandes der Schadenstatistik VKF

Synthesebericht

Elementarschutzregister HagelUntersuchungen zur Hagelgefahr und zum Widerstand der Gebäudehülle

1

Projekt «Schadensverminderung an Gebäudehüllen unter extremer Windeinwirkung»

Synthesebericht für Architekten, Bauherren und Gebäudeeigentümer

Sicherheit von Dächern und Fassaden bezüglich schadenverursachendem Wind

Entscheidungshilfe

Mobiler Hochwasserschutz

Systeme für den Notfall

März 2004

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, Bern

www.vkf.ch

Bundesamt für Wasser und Geologie, Biel

www.bwg.admin.ch

Page 15: GVA Dossier Naturgefahren

Seite 15

BuNDesAmt fÜR umWelt BAfu

leben mit Naturgefahren, ziele und handlungsschwerpunkte 2011 | Dokument

Kurzzusammenfassung inhalt

Basierend auf den (Schutz-)Zielen

im Umgang mit Naturgefahren

und abgeleitet aus einer umfas-

senden Aufgabenanalyse formu-

liert die vorliegende Broschüre

die Handlungsschwerpunkte des

Bundesamtes für Umwelt (BAFU)

im Umgang mit Naturgefahren.

PlANAt Risikobewusstsein in der Bevölkerung und die implikationenfür eine erfolgreiche Risiko-kommunikation2004 | Schlussbericht

Kurzzusammenfassung inhalt

Die vorliegende Studie vergleicht

die objektive Bedrohung durch

Hochwasser aus Expertensicht

anhand der Gefahrenkarten mit

dem subjektiven Risikobewusst-

sein der (betroffenen) Bevölke-

rung.

BuNDesAmt fÜR umWelt BAfu erdbebengerechter entwurf von hochbauten Grundsätze für ingenieure, Architekten,Bauherren und Behörden2002 | Richtlinie

Kurzzusammenfassung inhalt

Lange Zeit wurde das Erd-

bebenrisiko sozusagen als

naturgegeben erachtet. Man

ging davon aus, dass die Folgen

der Bodenbewegungen für die

Bauwerke einfach hingenommen

werden müssen. In den letzten

Jahrzehnten lernte man dank

intensiver Forschung immer

besser, wie die Verletzbarkeit der

Bauwerke durch Erdbeben stark reduziert werden kann.

Die vorliegende Publikation will moderne Erkenntnisse zum

baulichen Erdbebenschutz auf einfache und leicht fassliche

Weise darstellen.

Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung Gefahrenprävention

September 2011

Leben mit NaturgefahrenZiele und Handlungsschwerpunkte des Bundesamts für Umwelt (BAFU) im Umgang mit Naturgefahren

Erdbebengerechter Entwurf von Hochbauten –Grundsätze für Ingenieure, Architekten, Bauherren und Behörden

Hugo Bachmann

Richtlinien des BWG – Directives de l’OFEG – Direttive dell’UFAEGBern, 2002

Page 16: GVA Dossier Naturgefahren

DiVeRse heRstelleR, PRODuKte

Klappschott

Kurzzusammenfassung inhalt

Bei Einfahrten zu Tiefgaragen

und anderen breiten Gebäude-

öffnungen bietet das Klappschott

eine effiziente Option zum auto-

matischen Schutz vor Wasser-

eintritt.

WWW.WAteRsAfe.ch

WWW.RuecKhAltesysteme.De

WWW.JOmOs.ch

VeReiNiGuNG KANtONAleR feueRVeRsicheRuNGeN

Planmässiger mobilerhochwasserschutzam / im Gebäude2010 | Produkteliste

Kurzzusammenfassung inhalt

Die Liste enthält eine Übersicht

über temporär einsetzbare

(mobile) Hochwasserschutz-

systeme für den Einbau an

festgelegten Einsatzorten.

BAuteile

GeBäuDeVeRsicheRuNG KANtON zÜRich

Wasserdichte türen und fenster2011 | Übersicht

Kurzzusammenfassung inhalt

Fenster und Türen stellen als

Gebäudeöffnungen eine ent-

scheidende Eintrittsstelle für

Wasser dar. An Stelle von mobilen

Massnahmen ist es naheliegen-

der, das Bauprodukt «Türe» oder

«Fenster» direkt hochwassersi-

cher herzustellen und einzubau-

en. Die Publikation enthält eine

Zusammenstellung von gängigen

hochwassersicheren Türen und

Fenstern, die den Schutz gegen

statische Überschwemmung

gewährleisten.

NiDWAlDNeR sAchVeRsicheRuNG

Nidwaldner tor2014 | Flyer

Kurzzusammenfassung inhalt

Für den Hochwasserschutz bei

Toren und Zufahren sind bisher

keine Standardprodukte verfüg-

bar. Mit dem Nidwaldner Tor wird

eine kostengünstige Möglichkeit

aufgezeigt, wie der Schutz

solcher Öffnungen effizient und

effektiv erreicht werden kann.

Seite 16

Wasserdichte Türen und FensterÜbersicht der Normenwerke und ausgewählte Bauprodukte

Egli Engineering AG, St. Gallen und Bern

CHT-Klappschott Automatischer Hochwasserschutz

Hauptsitz: Geschäftsstelle: Fischer Bauservice GmbH Fischer Bauservice GmbH Fon + 41 (0)41 377 50 77 Gotthardstrasse 55b Reusseggstrasse 7 Fax + 41 (0)41 377 50 78 www.watersave.ch CH-6045 Meggen CH-6020 Emmenbrücke [email protected] www.fischerbauservice.ch

Das CHT-Klappschott ist der geeignete Hochwasserschutz für Tiefgarageneinfahrten und andere Zu-gänge, die permanent durch Hochwasser gefährdet sind. Das smarte System aktiviert sich automatisch, ohne Fremdenergie. Das CHT-Klappschott besteht aus:

1 x Stahlrahmen feuerverzinkt 1 x Automatisch aufklappende Wand bestehend aus:

- Stahlrahmen aus Vierkantrohr feuerverzinkt - Stahlstreben aus Vierkantrohr feuerverzinkt - Abdeckung aus Aluminium-Riffelblech - Warnstreifen aufgeklebt auf Unterseite des Stahlrahmens

1 x Scharnierstange aus V2A 1 x Lenkstange mit Haken aus V2A 1 x Handgriff aus V2A angeschweisst an Lenkstange zur Entriegelung (Wartung) 1 x Kurbelvorrichtung zum Einklappen des Schotts (nur bei gross dimensionierten Modellen) Diverse Schwimmer aus GFK Diverse Gasdruckfedern Diverse Dichtungen aus EPDM Einlaufrinnen mit Gitterrost 2 x Vierkantrohr oder L-Winkel an Wand fixiert

Das Gestell wird in eine vorbereitete Aussparung aus Beton eingelegt. Wenn die Betonwanne sich mit Wasser füllt, bewegt sich der Schwim-mer nach oben. Verbunden mit der Lenkstange, bewegen sich die Ha-ken nach hinten und geben die horizontal aufliegende Wand frei zum Aufklappen nach oben. Dank Gasdruckfedern erfolgt die Öffnung des Klappschotts kontrolliert – Unfälle mit Passanten und spielenden Kin-dern können so weitgehend vermieden werden. Das geöffnete Klappschott drückt gegen die an der Wand vormontier-ten Wandanschlussprofile, welche mit EPDM-Dichtungen versehen sind. Die Einlaufrinnen können, je nach örtlichen Gegebenheiten, seit-lich oder vorne platziert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ei-nen zusätzlichen Einlaufschacht weiter vorne versetzt zu platzieren. Dank integriertem Handgriff lässt sich das CHT-Klappschott einfach und schnell, ohne Flutung der Wanne, öffnen. Dies ist praktisch bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Der Ablauf auf dem Boden der Betonwanne kann flexibel platziert wer-den, nach den Vorgaben der Bauherrschaft (Gefälle beachten). Entwickelt wurde das Produkt in Zusammenarbeit mit der Aargauer Ge-bäudeversicherung. Nach jedem Hochwasserereignis oder mindestens zwei Mal pro Jahr, muss eine Funktionskontrolle durchgeführt werden. Dazu gehört auch eine gründliche Reinigung der Installation. Einmal im Jahr sollte diese Wartungsarbeiten durch einen ausgewiesenen Fachmann durchgeführt werden.

Vereinfachte Schemaskizze mit versetz-tem CHT-Klappschott in geöffnetem Zu-stand

NIDWALDNER-TOR

Hochwasserschutz – effizient und effektiv!

SICHERN VERSICHERN

Produkt /Produit

Hersteller, Lieferant /Fabricant, fournisseur

Telefon / Tél.

E-Mail / E-mailHomepage / Page d'accueil

IBS GmbHGemeindewald 4D-86672 Thierhaupten

+49 (0)8271 8176 0 [email protected]

SISTAG AbsperrtechnikAlte Kantonsstrasse 7CH-6274 Eschenbach

+41 (0)41 449 99 44 [email protected]

Husemann & Hücking Profile GmbHAm Hofe 9D-58640 Iserlohn

+49 (0)23 71 97 84 [email protected]

Debrunner Acifer AGSeminarstrasse 945430 Wettingen

+41 (0)56 437 82 02 [email protected]

RS Stepanek OHGLimburger Strasse 78D-65555 Limburg-Offheim

+49 (0)64 31 95 82-0 [email protected]

NeoVac AGEichhaustrasse 1CH-9463 Oberriet

+41 (0)71 763 76 76 [email protected]

RS Stepanek OHGLimburger Strasse 78D-65555 Limburg-Offheim

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NeoVac AGEichhaustrasse 1CH-9463 Oberriet

+41 (0)71 763 76 76 [email protected]

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NeoVac AGEichaustrasse 1CH-9463 Oberriet

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HOP Holger PötzschLogistikplanung / TechnikIn den Rödern 36D-64297 Darmstadt

+49 (0)6151 58 9 38 [email protected]

HEEBAG, Albin Heeb AGZollstrasse 20Postfach 40CH-9464 Lienz

+41 (0)71 767 70 70 [email protected]

DammbalkenBatardeaux1

HOP HWSS 2500

IBS Hochwasserschutzbarrieren

WP WASTO

RS HochwasserschutzTyp TPS

RS HochwasserschutzTyp ESH/K

RS HochwasserschutzTyp ESH/L

Produkteliste planmässiger Mobiler Hochwasserschutz am / im Gebäudezusammengestellt von der Vereinigung Kantonaler FeuerversicherungenListe des produits de protection mobile contre les crues pour cas d'urgence, à installer sur / dans les bâtimentsétablie par l'Association des établissements cantonaux d'assurance incendie

System /Système

Cette liste contient les produits qui nous sont connus. Elle n'est pas exhaustive et elle est à considérer comme une information générale et non pas comme une recommandation. L'utilisation de ces systèmes implique un examen préalable de la statique du bâtiment (en particulier effets de pression et poussée).

Die Produkteliste enthält die uns bekannten Produkte. Sie ist nicht als Empfehlung, sondern nur als Übersicht zu verstehen und sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Anwendung dieser Systeme bedingt die Überprüfung der Gebäudestatik (insb. bzgl. Druck und Auftrieb).

Aktualisiert: Februar / février 20101

Page 17: GVA Dossier Naturgefahren

Seite 17

VeReiNiGuNG KANtONAleR feueRVeRsicheRuNGeN

Notfallmässiger mobiler hochwasserschutz, ortsungebundene systeme2008 | Produkteliste

Kurzzusammenfassung inhalt

Die Liste enthält eine Übersicht

über temporär einsetzbare (mo-

bile) Hochwasserschutzsysteme

für den Einbau an festgelegten

Einsatzorten.

BeRNeR fAchhOchschule

Anforderungen an schutzdämme geringer Bauhöhemaster-Projektarbeit2013 | Technischer Bericht

Kurzzusammenfassung inhalt

Im Rahmen einer Master-

Projektarbeit an der Berner Fach-

hochschule, Abteilung Naturereig-

nisse und Geotechnik, wurde

eine Arbeitshilfe (provisorische

Richtlinie) für die Vereinigung

Kantonaler Feuerversicherungen

(VKF) zum Thema «Anforderung

an Schutzdämme geringer

Schutzhöhe» erarbeitet. Die

Arbeit beleuchtet alle wesentlichen Aspekte beim Bau eines

kleinen Schutzdamms. Sämtliche Resultate und Ergebnisse

beruhen auf Rechenmodellen und sind daher nicht in der

Praxis erprobt worden.

Produkt /Produit

Hersteller, Lieferant /Fabricant, fournisseur

Telefon / Tél.

E-Mail / E-mailHomepage / Page d'accueil

IBS GmbHGemeindewald 4D-86672 Thierhaupten

+49 (0)8271 8176 0 [email protected]

SISTAG AbsperrtechnikAlte Kantonsstrasse 7CH-6274 Eschenbach

+41 (0)41 449 99 44 [email protected]

Husemann & Hücking Profile GmbHAm Hofe 9D-58640 Iserlohn

+49 (0)23 71 97 84 [email protected]

Debrunner Acifer AGSeminarstrasse 945430 Wettingen

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RS Stepanek OHGLimburger Strasse 78D-65555 Limburg-Offheim

+49 (0)64 31 95 82-0 [email protected]

NeoVac AGEichhaustrasse 1CH-9463 Oberriet

+41 (0)71 763 76 76 [email protected]

RS Stepanek OHGLimburger Strasse 78D-65555 Limburg-Offheim

+49 (0)64 31 95 82-0 [email protected]

NeoVac AGEichaustrasse 1CH-9463 Oberriet

+41 (0)71 763 76 76 [email protected]

HOP Holger PötzschLogistikplanung / TechnikIn den Rödern 36D-64297 Darmstadt

+49 (0)6151 58 9 38 [email protected]

HEEBAG, Albin Heeb AGZollstrasse 20Postfach 40CH-9464 Lienz

+41 (0)71 767 70 70 [email protected]

DammbalkenBatardeaux1

HOP HWSS 2500

IBS Hochwasserschutzbarrieren

WP WASTO

RS HochwasserschutzTyp TPS

RS HochwasserschutzTyp ESH/K

RS HochwasserschutzTyp ESH/L

Produkteliste planmässiger Mobiler Hochwasserschutz am / im Gebäudezusammengestellt von der Vereinigung Kantonaler FeuerversicherungenListe des produits de protection mobile contre les crues pour cas d'urgence, à installer sur / dans les bâtimentsétablie par l'Association des établissements cantonaux d'assurance incendie

System /Système

Cette liste contient les produits qui nous sont connus. Elle n'est pas exhaustive et elle est à considérer comme une information générale et non pas comme une recommandation. L'utilisation de ces systèmes implique un examen préalable de la statique du bâtiment (en particulier effets de pression et poussée).

Die Produkteliste enthält die uns bekannten Produkte. Sie ist nicht als Empfehlung, sondern nur als Übersicht zu verstehen und sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Anwendung dieser Systeme bedingt die Überprüfung der Gebäudestatik (insb. bzgl. Druck und Auftrieb).

Aktualisiert: Februar / février 20101

Page 18: GVA Dossier Naturgefahren

Rechtliches

AReG KANtON st.GAlleN Richtplan Kapitel V 41, Naturgefahren2013

Dieses Kapitel des kantonalen

Richtplans regelt den raumplane-

rischen Umgang mit dem Thema

Naturgefahren im Umfeld der

kantonalen und kommunalen

Gesetze, Verfahren und Abläufe.

Es zeigt die Zuständigkeiten und

Verantwortlichkeiten auf und

regelt behördenverbindlich die

in diesem Umfeld erforderlichen

Tätigkeiten.

Geschäftsnummer V 41 Sachbereich Natur und Landschaft Verfasst durch Naturgefahrenkommission Am 18. November 2004 Siehe auch —

Gefährdung von Menschen und Sachwerten durch Naturereignisse

Naturgefahren bedrohen den Menschen und seinen Lebensraum seit jeher. Sie sind eine Folge der Bewegung von Wasser-, Schnee-, Eis-, Erd- und Felsmassen. Gerade in den letzten Jahren führten extreme Witterungsereignisse zu gewaltigen Schäden. Das zunehmende Risiko ist nicht nur eine Folge natürlicher Prozesse und der glo-balen Klimaänderung. Es steht auch in engem Zusammenhang mit der Entwicklung unserer Siedlungen und Infrastrukturen.

Die zentrale Frage wird künftig sein, welchen Schutz es zu welchem Preis gibt und wie gross das Restrisiko sein darf, das in Kauf genommen wird.

Gefahrengrundlagen

Nach Art. 6 des Raumplanungsgesetzes (RPG) stellen die Kantone fest, welche Ge-biete durch Naturgefahren oder schädliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Teilweise bestehen solche Grundlagen, in der Regel beziehen sie sich aber nur auf einzelne Gefahrenquellen. Ihr Betrachtungsfeld ist zudem örtlich eng begrenzt.

Um Risiken und damit auch das Schadenpotenzial erkennen und transparent darstel-len zu können, erstellt die Naturgefahrenkommission des Kantons St.Gallen einheitli-che Unterlagen für den ganzen Kanton. Untersucht werden die gravitativen Naturer-eignisse Hochwasser, Murgänge, Lawinen, Rutschungen sowie Steinschlag/Felssturz. Als Produkte der Gefahrenabklärung resultieren die Gefahrenhinweiskarte, die Karte der Phänomene, die Intensitätskarten, die Gefahrenkarte und die Risiko- und Schutz-defizitkarte. In diesen Karten werden Gebiete mit erheblicher, mittlerer oder schwa-cher Gefährdung bezeichnet. Zudem werden die vor Ort festgestellten Ereignisse nach einem einheitlichen Vorgehen erfasst und im Ereigniskataster nachgeführt.

Naturgefahren

Kennzeichnung

Beschreibung

V 41

RICHTPLAN SG, März 13 1

V-Natur+Landschaft.indd 1 13.03.2013 08:23:29

PlANAt Gefahrenkarte aus dem rechtlichen Blickwinkel2007 | Merkblatt

Gefahrenkarten zeigen, wo in

der Schweiz Siedlungen von

Naturgefahren bedroht sind. In der

Bundesgesetzgebung werden die

Kantone verpflichtet, Gefahrenkar-

ten zu erstellen und diese in ihren

Planungen zu berücksichtigen.

Das vorliegende Merkblatt fasst

die Erkenntnisse und Antworten

zu den wichtigsten rechtlichen

Fragen, die sich bei der konkreten

Umsetzung in den Kantonen und

Gemeinden ergeben können,

zusammen.

Seite 18

PLAN

AT R

eihe

1/2

007

Gefahrenkarten aus dem rechtlichenBlickwinkelMerkblatt der Nationalen PlattformNaturgefahren PLANAT

Im Überblick

Gefahrenkarten zeigen, wo in der Schweiz Siedlungen von Naturgefahren bedroht sind. Damit

dienen sie als Grundlage für die Ausscheidung von Gefahrenzonen und für die Festlegung der

Nutzungsauflagen. In den Bundesgesetzen über den Wasserbau (WBG) und den Wald (WaG)

werden die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, Rutschungen sowie

Sturzprozesse zu erstellen und diese bei der Richt- und Nutzungsplanung sowie bei den übrigen

raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.

2004 hat die Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT die Studie «Rechtliche Aspekte im

Zusammenhang mit der Gefahrenkarte»1 veröffentlicht. Neben der Klärung rechtlicher Aspekte

enthält die Studie auch eine Beurteilung der gesetzlichen Regelungen auf Stufe Bund und

Kantone. Das vorliegende Merkblatt fasst die Erkenntnisse und Antworten zu den wichtigsten

rechtlichen Fragen, die sich bei der konkreten Umsetzung in den Kantonen und Gemeinden

ergeben können, zusammen. Das Merkblatt will die Behörden der Gemeinden zur Gefahren-

kartierung motivieren und sie bei der Umsetzung der Gefahrenkarten unterstützen.

Weiterführende Veröffentlichungen1 Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Gefahrenkarte. Studievon Rolf Lüthi. PLANAT Reihe 4/2004. 48 S.

Herausgeber: Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT

2 Empfehlung Raumplanung und Naturgefahren (2005). 50 S.Die Empfehlung behandelt die Umsetzung der Erkenntnisse derGefahrenkarten in den raumplanerischen Instrumenten. Sie zeigt dabeiMöglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Raumplanungsinstrumenteauf und stellt sinnvolle Anwendungen aus Sicht des Bundes vor.

Herausgeber: Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Wasser undGeologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.

2 Empfehlungen. Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raum-wirksamen Tätigkeiten (1997). 32 S.Die Empfehlungen richten sich sowohl an jene Fachleute bei Bund, Kantonenund Gemeinden, die Hochwassergefahren beurteilen und die für Schutz-massnahmen zuständig sind, als auch an die politischen Instanzen, welcheEntscheide über raumwirksame Tätigkeiten treffen. Angesprochen sindzudem jene Grundeigentümer, die über die Gefährdung ihrer Grundstückeinformiert sein sollen.

Herausgeber: Bundesamt für Wasserwirtschaft, Bundesamt für Raumplanung,Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.

2 Empfehlungen. Berücksichtigung der Massenbewegungsgefahren beiraumwirksamen Tätigkeiten (1997). 42 S.Die Empfehlungen richten sich sowohl an die Fachleute bei Bund, Kantonenund Gemeinden, die Massenbewegungsgefahren beurteilen und die fürSchutzmassnahmen zuständig sind, als auch an die politischen Instanzen,welche Entscheide über raumwirksame Tätigkeiten treffen. Angesprochensind zudem jene Grundeigentümer, die über die Gefährdung ihrer Grund-stücke informiert sein sollen.

Herausgeber: Bundesamt für Raumplanung, Bundesamt für Wasserwirtschaft,Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.

2 Richtlinien zur Berücksichtigung der Lawinengefahr bei raumwirksamenTätigkeiten (1984). 42 S.Herausgeber: Bundesamt für Forstwesen, Eidgenössisches Institut für Schnee- und Lawinenforschung.

Weiterführende WebsitesNationale Plattform Naturgefahren PLANAT: www.planat.ch

Bundesamt für Raumentwicklung: www.are.admin.ch

Bundesamt für Umwelt: www.bafu.admin.ch

HerausgeberNationale Plattform Naturgefahren PLANATc/o Bundesamt für Umwelt BAFU3003 BernTelefon: 031 324 17 81Fax: 031 324 78 66E-mail: [email protected]: www.planat.ch

VerfasserRolf Lüthi, FürsprecherMarkwalder & PartnerMonbijoustrasse 22Postfach, 3001 Bern Telefon: 031 380 85 85Fax: 031 380 85 86E-mail: [email protected]: www.markwalder-partners.ch

Begleitung PLANATClaudia Guggisberg, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Bern (Leitung)

Giovanna Colombo, Studio d’ingegneria Giovanna Colombo, Bosco Luganese

Beatrice Herzog, Herzog Ingenieure ETH/SIA,Davos

Simone Hunziker, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit PLANAT, Bern

Peter Schmid, Amt für Raumplanung Kanton Uri, Altdorf

Florian Widmer, Sekretär PLANAT, Bern

Externe fachliche BegleitungMark Govoni, Bundesamt für Umwelt BAFU, BernRoberto Loat, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern

Gestaltung Art Direction Stacy Müller, Zürich

Illustration Esteban Rosales, Lausanne

BildnachweisAusschnitt Gefahrenkarte Sarnen: Amt für Wald und Raumentwicklung, Kanton Obwalden

Bild Sarnen August 2005: © Schweizer Luftwaffe

BezugsquelleNationale Plattform Naturgefahren [email protected] > Service > Publikationenshop

ReproduktionReproduktion, auch auszugsweise, ist nur mitschriftlicher Genehmigung der Nationalen Plattform Naturgefahren PLANAT gestattet.

Was kann, was darf passierenund was ist zu tun?

1 siehe «Weiterführende Veröffentlichungen» auf der Rückseite

Page 19: GVA Dossier Naturgefahren

GVA Beiträge zur Verhütung von elementarschäden2013 | Verordnung (sGS 873.12)

Bei bestehenden Bauten unterstützt die GVA Präventions-

anstrengungen gegen die Einwirkungen von Naturgefahren

mit Beiträgen an deren Kosten. Diese Verordnung enthält

die Grundsätze und Voraussetzungen, die für eine Kosten-

beteiligung zu erfüllen sind und regelt das entsprechende

Verfahren.

GVA Beiträge zur Verhütung von elementarschäden2013 | Richtlinie

Als Ergänzung zur Verordnung über Beiträge zur

Verhütung von Elementarschäden enthält diese

Verwaltungsrichtlinie die detaillierten Festlegungen

der Anforderungen (Massnahmenziele) für die Aus-

richtung von Beiträgen der GVA. Sie enthält auch

Details der Beitragsbemessung und legt die Be-

stimmung der anrechenbaren Kosten fest.

Seite 19

Page 20: GVA Dossier Naturgefahren

siA

Kernthema Naturgefahrenhttp://www.sia.ch/de/themen/naturgefahren/

KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeNschWeizeRischeR VeRsicheRuNGsVeRBANDsiAsWiss eNGiNeeRiNGKANtONAlBANKhAuseiGeNtÜmeRVeRBAND schWeiz

schutz vor Naturgefahrenhttp://www.schutz-vor-naturgefahren.ch

GeBäuDeVeRsicheRuNGsANstAlt Des KANtONs st.GAlleN, GVA

elementarschadenpräventionhttp://www.gvasg.ch/de/schaden/elementarschaden-praevention/

KANtON st.GAlleN, GeOPORtAl

Naturgefahren Gefahrenkartehttp://www.geoportal.ch

liNKs

KANtON st.GAlleN, BAuDePARtemeNt – tiefBAu

Naturgefahrenhttp://www.tiefbau.sg.ch/content/tiefbau/home/gewaesser1/naturgefahren.html

KANtON st.GAlleN, BAuDePARtemeNt – tiefBAu

Downloads Naturgefahrenhttp://www.tiefbau.sg.ch/home/Downloads/Down-loads11.html#Par_downloadlist_17

VeReiNiGuNG KANtONAleR feueRVeRsicheRuNGeN, VKf

Publikationen zum Downloadhttp://vkf.ch/VKF/Downloads.aspx

VeReiNiGuNG KANtONAleR feueRVeRsicheRuNGeN, VKf

hagelregisterhttp://www.hagelregister.ch

Seite 20

Page 21: GVA Dossier Naturgefahren

schWeizeRische eiDGeNOsseNschAft, BuNDesAmt fÜR umWelt

thema Naturgefahren http://www.bafu.admin.ch/naturgefahren

schWeizeRische eiDGeNOsseNschAft, PlANAt

Naturgefahren schweizhttp://www.planat.ch/

schWeizeRische eiDGeNOsseNschAft, PlANAt

Praxiskoffer Risikodialog Naturgefahrenhttp://www.planat.ch/de/risikodialog/

Seite 21

schWeizeRische eiDGeNOsseNschAft, BuNDesAmt fÜR umWelt

thema erdbeben http://www.bafu.admin.ch/erdbeben

schWeizeR GesellschAft fÜR eRDBeBeNiNGeNieuRWeseN uND BAuDyNAmiK, sGeB

erdbebenhttp://www.sgeb.ch

Page 22: GVA Dossier Naturgefahren

Hochwasser

PLANER(-TEAM)- GU / TU / GP- Architekt- Ingenieur- Spezialisten

NATURGEFAHREN

VERSICHERUNG

AUGEN AUF!

BAUHERR OBJEKTSCHUTZ

Regeln der Baukunde / Normen

Vertrag Vertrauen

StarkregenSturmwind

HagelSchneedruck

RutschungLawinen

MurgangSteinschlag

PräventionBeratung

Schadendeckung

PROJEKT

GefahrenkartenSchadenstatistikForschungen

SpezialkenntnisseNormen / Regeln der BaukundeED-Hilfsmittel

Gut geplant ist halb geschützt.

Die Risiken von Naturgefahren minimieren –verantwortungsvoll planen

sicherheit per Download: www.gvasg.ch/dossier_NG

Seite 22

Page 23: GVA Dossier Naturgefahren

Gravitative und meteorologische Naturgefahren

von Anfang an in die Planung einbeziehen.

Reduzieren sie die Risikenauf ein tragbares mass!

Die experten der GVA beraten und unterstützen bei konkreten Projekten gerne und wirkungsvoll.

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Die Risiken von Naturgefahren minimieren –verantwortungsvoll planen

| f 084 884 70 31 | [email protected] | www.gvasg.ch

Hochwasser Starkregen Hagel Sturmwind Rutschungen Murgang Lawinen Steinschlag Schneedruck

Seite 23

Page 24: GVA Dossier Naturgefahren

Gebäudeversicherungsanstalt

des Kantons St.Gallen

Gut geplant ist halb geschützt.

Die Risiken von Naturgefahren minimieren –verantwortungsvoll planen

schneller Download der in diesem Dossier gesammelten Dokumente unter: ■ www.gvasg.ch/dossier_NG