GWD September 2012

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Amtliche Mitteilung An einen Haushalt Erscheinungsort: Gemeinde Großweikersdorf Zugestellt durch Post.at Marktgemeinde September 2012 GROSSWEIKERS DORF Kreuzungsbereich NEU Horner Straße mit B4 Seiten 2 + 3 Hoher Besuch beim Speckfest(von links): Dir. Dr. Manfred Winkler, Karl Daxbacher, Klaus Bergmann, Landes- hauptmann Dr. Erwin Pröll und Bürgermeister Leopold Spielauer.

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Bürgermeistermagazin der Marktgemeinde Großweikersdorf in Niederösterreich (A)

Transcript of GWD September 2012

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Amtliche MitteilungAn einen HaushaltErscheinungsort: Gemeinde GroßweikersdorfZugestellt durch Post.at

Marktgemeinde September 2012

GROSSWEIKERSDORF

Kreuzungsbereich NEUHorner Straße mit B4 Seiten 2 + 3

Hoher Besuch beim Speckfest(von links):Dir. Dr. Manfred Winkler, Karl Daxbacher, Klaus Bergmann, Landes-hauptmann Dr. Erwin Pröll und Bürgermeister Leopold Spielauer.

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Verkehr

Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) oder Kreisverkehr

Die Frage, ob die Neu-gestaltung der Einmün-dung der Horner Straße am nördlichen Ortsrand von Großweikersdorf in die B4 als Kreisverkehr oder mit einer Ampel-regelung ausgeführt werden soll, wurde vom Büro Dipl.-Ing. Erich Lust, Zivilingenieur für Bau-wesen, 1040 Wien, Graf Starhemberg-Gasse 39, wie folgt beantwortet:

Demnach ist ein Kreisverkehr im Zuge der B4 eine unübliche Knotenform und unterbricht den Fahrrhythmus auf der B4. Bei ei-nem Kreisverkehr wäre mit einer

Überlastung der Hauptrelationen der B4 in den Spitzenstunden zu rechnen, da die Abbiegerelationen (vor allem Linksabbieger in Rich-tung Betriebsgebiet bzw. Groß-weikersdorf von der B4) Vorrang gegenüber der B4 hätten.

Mit einer VLSA liegen die maxi-malen Auslastungen in den Spit-zenstunden unter 80 %. Weiters kann durch eine dynamische Steu-erung (Stausonden, Anmelde-sonden) der Verkehrsfluss der B4 optimiert werden. Die Grünpha-sen der Nebenrelationen erfolgen nur auf Anmeldung und können in ihrer Dauer bemessen werden.

Diese Steuermöglichkeiten sind bei einem Kreisverkehr nicht ge-geben.

Weiters hat eine VLSA Vorteile im Bezug auf die Verkehrssicherheit die bei einem Kreisverkehr nicht gegeben sind.

Sicherheit für FußgängerBei einer VLSA sind die Fußgän-gerströme, welche die B4 queren und die Hauptrelationen in ihrer Grünzeit getrennt. Die B4 queren-de Fußgänger haben somit keinen Konflikt mit Fahrzeugen auf der B4. Bei einem Kreisverkehr erfolgt die Querung der Fußgänger un-geregelt und es besteht ein Kon-flikt mit den Fahrzeugen der B4. Die Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Autos betragen im Falle der Kreuzung B4 / Hor-ner Straße rund 10 % verglichen mit einem Kreisverkehr.

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Sehr geehrte Gemeindebürger-innen und Gemeindebürger!

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Nach sehr intensiven und schwierigen Ver-handlungen über die Verkehrslösung „Groß-weikersdorf Nord“ konn-ten die Bauarbeiten im Juni begonnen werden.

Die neue Kreuzung (linke Seite!) wird etwa 50 Meter versetzt nach Norden errichtet und mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet sein. Damit können die Fußgänger im geschützten Bereich des Zebra-streifens und der Ampelanlage die B4 queren. Eine Synchron-schaltung mit den beiden anderen Lichtsignalanlagen wird auch eine Verbesserung für die Autofahrer bringen. Warum kein Kreisverkehr gebaut wird, lesen Sie bitte in der Stellungnahme vom Büro DI Lust (linke Seite).

Der durch die BH Tulln vorgege-bene Zeitplan sieht eine Fertig-stellung Anfang Oktober vor. Die Baukosten der Gemeindeanlagen (projektiert 550.000 E), sowie die erforderlichen Grundablösen werden aus dem laufenden Budget beglichen. Bei der Verkehrslicht-signalanlage werden die Errich-tungskosten von ca.120.000 E mit dem Land geteilt.Die Hirschgrabenbrücke kann seit 12. Juli 2012 wieder benutzt werden. Das Land NÖ unter-stützte dieses Projekt durch die Brückenmeisterei Korneuburg (Ausführung der Arbeiten) und einer finanziellen Beteiligung.Leider waren in den Medien auch negative Schlagzeilen über Groß-weikersdorf zu lesen. Dazu nur ein Satz: Nachbarschaftshilfe ist für viele Mitbürger eine Selbst-verständlichkeit, muss aber auch

von allen Beteiligten akzeptiert werden.Wie wichtig unsere Blaulicht-organisationen sind, zeigte sich bei den orkanartigen Stürmen am Samstag, dem 28. Juli 2012. Hilfe bei den zahlreichen Schäden an Dächern und beim Entfer-nen umgestürzter Bäume wurden geleistet. Für diesen Einsatz ein großes Danke, das sich auch in einer finanziellen Zuwendung auswirken sollte (Anschaffung einer Wärmebildkamera).Ein herzliches Dankeschön für die in den vergangenen 45 Jah-ren geleistete Arbeit möchte ich unserem Amtsleiter Obersekretär Ferdinand Huber anlässlich seiner Pensionierung aussprechen.Allen Urlaubern wünsche ich noch erholsame Tage!

Ihr BürgermeisterLeopold Spielauer

Bürgermeister

E r r e i c h b a r k e i tPARTEIENVERKEHR: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr Dienstag von 16 bis 18 Uhr

SPREcHSTUNDEN DES BüRgERMEISTERS: Nach telefonischer Vereinbarung

Telefon (02955) 70 204, Fax-DW 75, E-Mail: [email protected]

Wasserzähler – AblesungDie Marktgemeinde Großweikersdorf er-sucht heuer erstmaligum Bekanntgabe der Zählerstände der Wasserzähler mittels Zählerablesekarten. Der Versand der Ablesekarten erfolgt Anfang September 2012. Wir weisen vorab darauf hin, dass diese Zäh-lerstands-Meldungen bis spätestens 30. September 2012 beim Gemeindeamt Großweikersdorf abzugeben sind. Trifft keine termingerechte Meldung ein, wird eine Schätzung auf Basis des Verbrauchs der Vorjahre vorgenommen. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und termingerechte Meldung.

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Gemeinderat

Der Bürgermeister informiertAn dieser Stelle will ich Ihnen in einem kleinen Aus-zug die Arbeit im Gemeinderat etwas näher brin-gen. Die betreffende Sitzung fand am Dienstag, den 26. Juni 2012, statt.

Das Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2012 wird einstimmig genehmigt.

aDie Marktgemeinde Großweikers-dorf erteilt Herrn Mag. Herbert Nigl und Frau Mag. Barbara Nigl das Dienstbarkeitsrecht des Fah-rens und Gehens (Servitut) für die Grundstücke 1567/8 und 1743 zugunsten des Grundstückes 64.

aFür die Schaffung eines Parkplat-zes beim Friedhof wird die Firma Kruplak mit den Arbeiten zum Angebotspreis von 12.600 E be-auftragt.

aDie Firma Stark aus Kirchberg am Wagram wird als Bestbieter zum Preis von 2.160 E die Re-novierung der Kirchenmalerei in der Filialkirche von Tiefenthal ausführen.

aDas Ansuchen des Dorferneue-rungsvereiner Tiefenthal um eine Kostenbeteiligung (1/3 der Ge-samtkosten) für die Restaurierung des Kriegerdenkmals in Tiefenthal wurde einstimmig bewilligt.

aMit der Aktualisierung der digi-talen Grundkarte für die Katas-tralgemeinden Ameistal, Baum-garten und Ruppersthal wird die Firma „geoinfo“ beauftragt. Im Zuge dieser Bearbeitung werden

sämtliche vorhandenen Natur-bestandsdaten kontrolliert und alle Veränderungen aktualisiert. Diese Überarbeitung ist notwen-dig, um sämtliche Daten in einem einheitlichen Datenbanksystem bearbeiten zu können (Basis für Leitungskataster) als auch den gesetzlichen Richtlinien für ei-ne positive Förderabwicklung zu entsprechen.

aDer Gemeinderat beschließt einstimmig, die nach dem Ein-reich- und Ausführungsprojekt des Planungsbüros DI Lust erstellten Grundlagen für die Neugestaltung der „Badkreuzung“, umzusetzen.

Der Gesamtkostenanteil beträgt 550.000 E.

aVom 17. Jänner 2012 bis 28. Feb-ruar 2012 lag der Entwurf zur 19. Änderung des Örtlichen Raum-ordnungsprogrammes (ÖROP) der Marktgemeinde Großweikers-dorf zur öffentlichen Einsichtnah-me auf. In dieser Zeit wurden zur gegenständlichen Änderung keine Stellungnahmen abgegeben.Die Änderungspunkte betreffen 1) Bauland Sondergebiet öffentl. Einrichtung Kulturzentrum KG Ruppersthal, 2) Öffentlicher Parkplatz beim Friedhof KG Großweikersdorf, 3) Verkehrs-fläche Wichtl-Behr Baugründe KG Kleinwiesendorf, 4) Bauland Sondergebiet öffentl. Einrichtung Dorfzentrum KG Baumgarten am Wagram, und wurden im Zuge der 19.Änderung vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

K U N D M A C H U N GZur Erleichterung der Verkehrslage auf der Jubiläumstraße in der KG Großweikersdorf wird nachfolgende Verkehrsbeschränkung erlassen:

Den Lenkern von Fahrzeugen ist im gekennzeichneten Bereich das Halten und das Parken verboten. Gemäß § 43 StVO 1960 wurden nur bodenmarkierungen verordnet. Gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 ist diese Verordnung mit der Anbringung einer 10 cm starken durchgehenden gelben Bodenmarkierung in Kraft getreten.

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Zur Erleichterung der Verkehrslage auf dem Leopold Schuller-Platz in der KG Großweikersdorf ist nachfolgende Verkehrsbe-schränkung erlassen worden:

Den Lenkern von Fahrzeugen ist das Halten und das Parken verboten. Gemäß § 43 StVO 1960 wurden nur bodenmarkierungen verordnet. Gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 ist diese Verordnung mit der Anbringung einer 10 cm starken durchgehenden gelben Bodenmarkierung in Kraft getreten.

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Haustierhaltung

TierschutzgesetzNÖ Hundeabgabegesetz 1979NÖ HundehaltegesetzAus gegebenem Anlass folgen hier einige wich-tige Informationen für Hundehalter:CHiP-Pflicht: kennzeichnung und registrierung von Hunden Die Kennzeichnung und Regist-rierung von Hunden zum Zweck der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Tiere wird im § 24a des tier-schutzgesetzes geregelt. Alle im

Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind zu kennzeichnen. Welpen müssen spätestens mit einem Al-ter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe ge-kennzeichnet werden. Die Hunde sind auf Kosten der HalterIn von einem Tierarzt/einer Tierärztin zu kennzeichnen.

nÖ Hundeabgabengesetz 1979inhalt des gesetzes, auszugsweise§ 4 abgabepflichtiger(1) Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über

drei Monate alten Hund hält. Der Nachweis, dass ein Hund das ab-gabepflichtige Alter noch nicht erreicht hat, obliegt dem Halter des Hundes. Vermag dieser den Nachweis nicht zu erbringen, so ist ihm die Hundeabgabe mit Be-scheid vorzuschreiben.(2) Als HalterIn der in einem Haushalt oder in einem Wirt-schaftsbetrieb gehaltenen Hunde gilt der Haushaltungs- oder Be-triebsvorstand.

§7 Hundeabgabemarke (1) Für jeden Hund ist einma-lig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund (§ 4 Abs. 7) eine neue Hunde-abgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. Die Hundeabgabemarke für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspo-tenzial und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hunde-haltegesetz muss in einer, sich von den anderen Hundeabgabemarken deutlich unterscheidbaren, rötli-

chen Farbe ausgestaltet sein. Für die im § 3 lit.k und l genannten Hunde braucht, wenn sie nicht auf die Straße gelassen werden, keine Hundeabgabemarke aus-gefolgt werden. Bei Verlust der Abgabemarke ist dem Halter des Hundes auf seinen Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen.(2) Auf der Hundeabgabemarke muss der Name des Landes, der Gemeinde und die laufende Ab-gabennummer ersichtlich sein.§6 Fälligkeit (1) Die Hundeabgabe ist im ers-ten Jahr binnen einem Monat nach dem Tage der Rechtswirk-samkeit der Verordnung (§ 1 Abs. 4) und für die folgenden Jahre

jeweils bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr ohne weitere Aufforderung zu entrichten. (2) Wird der Hund erst während des Jahres erworben, so ist die Abgabe innerhalb eines Monates nach dem Erwerb zu entrichten. Im Falle eines Zuzuges zu einem dauernden Aufenthalt oder mit Beginn des vierten Monates eines vorübergehenden Aufenthaltes ist die Abgabe ebenfalls innerhalb eines Monates zu entrichten.

Fortsetzung auf Seite 6

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Verschiedenes

Ida Makiggeb. am 11. Februar 1924gest. am 10. Jänner 2012

Anna Maria Ecklgeb. am 7. Jänner 1934gest. am 22. Jänner 2012

Elfriede Tothgeb. am 15. Juni 1924gest. am 25. Jänner 2012

Gerhard Leopold Bergergeb. am 16. April 1952gest. am 15. Februar 2012

Otmar Richard Skopikgeb. am 18. September 1939gest. am 23. Februar 2012

Wir betrauern unsere Verstorbenen:

Dorferneuerungsverein und Kameradschaftsbund haben mit Hilfe der Marktgemeinde Großweikersdorf das Krieger-denkmal restauriert.

Fortsetzung von Seite 5:

nÖ Hundehaltegesetzinhalt des gesetzes, auszugsweiseDas am 29. Jänner 2010 in Kraft getretene Hundehaltegesetz über-nimmt die bisher im Polizeistraf-gesetz enthaltenen Bestimmungen über die allgemeinen Anforde-rungen für das Halten bzw. das Führen von Hunden. So muss jeder HundehalterIn die dafür erforderliche Eignung aufweisen und den Hund in einer Weise führen und verwahren, dass Men-schen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Ein Hund darf ohne Auf-sicht nur auf Grundstücken oder in sonstigen Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und instand gehalten sind, dass das Tier das Grund-stück aus eigenem Antrieb nicht verlassen kann.anzeigepflicht von Hunden mit erhöhtem gefährdungspotential:Hunde mit erhöhtem Gefähr-dungspotential sind, laut § 2 der NÖ Hundehaltegesetzes, Hunde, bei denen auf Grund ihrer we-sensmäßig typischen Verhaltens-weise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Men-schen und Tieren vermutet wird. Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet:Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Ban-dog, Rottweiler und Tosa Inu.auffällige HundeAuffällig ist ein Hund, Bei dem Grund folgender Tatsachen von ei-ner Gefährlichkeit auszugehen ist: 1. Der Hund hat einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer

verletzt, ohne selbst angegriffen, oder dazu provoziert worden zu sein, oder 2. Der Hund wurde zum ausschließlichen oder über-wiegenden Zweck der Steigerung seiner Aggressivität gezüchtet oder abgerichtet.§ 4 Abs. 1. des NÖ Hundehaltege-setzes besagt, dass das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefähr-dungspotential vom Hundehalter bzw. der Hundehalterin bei der Gemeinde, in der der Hund gehal-ten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich unter anschluss fol-gender nachweise anzuzeigen ist:1. Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin.2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes sowie der Nachweis der Kennzeichnung mittels Mikrochip.3. Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäfts adresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde.4. Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegen schaft samt ihrer Einfriedun gen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll.5. Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes.6. Nachweis einer ausreichen- den Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungsum- me in Höhe von 500.000 E für Personenschäden und 250.000 E für Sachschäden).Der Nachweis der bestehenden Versicherung ist der Gemeinde ab dem Zeitpunkt der Anzeige jährlich vorzulegen.Bitte halten Sie sich an das Gesetz! Ihnen und Ihrem Hund zuliebe.Die zitierten Bestimmungen kön-nen unter www.ris.bka.gv.at abge-rufen werden.

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Personalia

Victoria Kucerovágeb. am 30. Dezember 2011, GroßweikersdorfHelene Christina Maria Fichtingergeb. am 7. Jänner 2012, GroßweikersdorfEmelie Marie Hirschgeb. am 25. Jänner 2012, GroßweikersdorfDavid Alexander Bauergeb. am 5. Februar 2012, Ameistal

Matheo Finn Derkitsgeb. am 6. Februar 2012, TiefenthalBianca Stroblgeb. am 25. Februar 2012, GroßweikersdorfLena Wohlmuthgeb. am 16. März 2012, GroßweikersdorfEgon Riedlgeb. am 18. April 2012, GroßweikersdorfZoe Lea Hankogeb. am 1. Mai 2012, GroßweikersdorfAlice Haftnergeb. am 4. Mai 2012, GroßweikersdorfLuzian Krausgeb. am 18. Juni 2012, GroßweikersdorfLeon Steinergeb. am 19. Juni 2012, RuppersthalLeonie Sophie Hitzingergeb. am 19. Juni 2012, Großweikersdorf

Herzlich willkommenwir begrüßen folgende neue Erdenbürger in unserer Gemeinde:

Hubert Friedrich Stanislaus Konturekgeb. am 29. September 1939gest. am 6. März 2012

Josef Anton Stadlergeb. am 10. März 1921gest. am 27. März 2012

Anna Maria Brechelmachergeb. am 13. Mai 1939gest. am 2. April 2012

Hilda Listgeb. am 9. März 1927gest. am 11. April 2012

Franz Karl Mayrgeb. am 1. Juli 1949gest. am 2. Mai 2012

Manfred Spanlgeb. am 9. September 1961gest. am 5. Mai 2012

Maria Bischofgeb. am 1. Dezember 1927gest. am 21. Mai 2012

Johann Josef Gregshammergeb. am 13. Februar 1935gest. am 4. Juni 2012

Waldemar Ratajskigeb. am 18. März 1956gest. am 14. Juni 2012

Leopold Üblackergeb. am 3. Juli 1916gest. am 27. Juni 2012

Josef Zeitlbergergeb. am 13. Mai 1925gest. am 30. Juni 2012

Rosa Rieglergeb. am 29. Juli 1926gest. am 3. Juli 2012

Rudolf Noskogeb. am 22. Februar 1928gest. am 17. Juli 2012

Johann Treibergeb. am 30. Oktober 1939gest. am 18. Juli 2012

Elisabeth Friederike Potzmanngeb. am 16. Februar 1956gest. am 20. Juli 2012

Christine Josefine Holzergeb. am 28. Jänner 1933gest. am 21. Juli 2012

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Anna Schmudermayer feierte ihren 95. Geburtstag (von links): Franz & Karoline Schmudermayer, Mag. Petra Bergmann, Anna Schmuder-mayer, Vizebürgermeisterin Elfriede Habacht, Josef Hitzinger und Pfar-rer Mag. Marius Claudiu Zediu.

Herta Adametz feierte ihren 90. Geburtstag (von links): Pfarrer Mag. Marius Claudiu Zediu,Walter und Berta Schöberl, Herta Adametz, Bürgermeister Leopold Spielauer und Betreuerin.

Goldene Hochzeit (von links): Vize-bürgermeisterin Elfriede Habacht, Josef & Hermine Weiß, Pfarrer Mag. Marius Claudiu Zediu.Anna Grand feierte ihren 90. Ge-burtstag (von links): Ludmilla Sau-

Runde Geburtstage&

stolze Jubiläen

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er, Andreas Haschka, Helga Zach, Josef Haschka, Anna Grand, Sabine Pöchtrager, GR Ferdinand Stadler, Anna Haschka, Vizebürgermeiste-rin Elfriede Habacht, Rosa Grand und Johanna Sipert.

Diamantene Hochzeit (von links): Pfarrer Mag. Marius Claudiu Ze-diu, Anna & Rudolf Rab (sitzend), Bürgermeister Leopold Spielauer, Dr. Josef Wanek, Mag. Gabriele Rab und Wolfgang Rab.

Josef Höller feierte seinen 90. Ge-burtstag (von links): Bürgermeister Leopold Spielauer, Maria Anne & Josef Höller (sitzend), Mag. Ge-org Höller, Maria Anna Plaichner Michael Höller und Pfarrer Mag. Marius Claudiu Zediu.

Rudolf Rab feierte ihren 95. Geburtstag (von links): Anna & Rudolf Rab, Bürgermeister Leopold Spielauer und Pfarrer Mag. Marius Claudiu Zediu.

Runde Geburtstage&

stolze Jubiläen

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Für Ihre Sicherheit Zivilschutz-Probealarm

in ganz Österreich am Samstag, 6. Oktober 2012, zwischen 12:00 und 13:00 Uhr

Österreich verfügt über ein flächendeckendes Warn- und Alarmsystem. Mit mehr als 8.193 Sirenen kann die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt und alarmiert werden.

Um Sie mit diesen Signalen vertraut zu machen und gleichzeitig die Funktion und Reichweite

der Sirenen zu testen, wird einmal jährlich von der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres mit den Ämtern der Landesregierungen ein

österreichweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt.

Bedeutung der Signale Sirenenprobe

Zivilschutz in ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

Sirenenprobe

Warnung

Herannahende Gefahr! Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten. Am 6. Oktober nur Probealarm!

Alarm

Gefahr! Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen. Am 6. Oktober nur Probealarm!

Entwarnung

Ende der Gefahr! Weitere Hinweise über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) beachten. Am 6. Oktober nur Probealarm!

1 Minute gleich bleibender Dauerton

1 Minute auf- und abschwellender Heulton

15 Sekunden

Achtung! Am 6. Oktober nur Probealarm! Bitte keine Notrufnummern blockieren!

NÖ Zivilschutzverband - Ihr kompetenter Partner in Fragen der Sicherheit

Österreichische Post AG Infomail - Entgelt bezahlt

3 Minuten gleich bleibender Dauerton

Zivilschutz

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Kindergarten

RADLrekordTAG„Mit dem RADL Grenzen überwinden“ – so lautet das diesjährige Motto des RADLrekordTAGES im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche. Damit sind sowohl örtliche Grenzen als auch „Grenzen im Kopf“ und „Grenzen“ zwischen Ver-kehrsmitteln gemeint. Primär geht es am RADL-rekordTAG darum, dass an diesem Tag auffällig viele Radlerinnen und Radler in Niederösterreich unterwegs sind. www.radland.at

Das Programm beim RADLrekordTAGTermin: 22. September 2012

Treffpunkt: Sportplatz Großweikersdorf

Start: 14 Uhr

Streckenlänge: ungefähr 15 km

Die kulinarische Versorgung erfolgt durch den Sportverein Blau-Weiß Großweikersdorf.

Der Kindergarten Großweikersdorf hat heuer bereits zum vierten Mal am Projekt „gehen geht“ teilgenommen. Dabei wurden in Workshops mit den Kindergartenpädagoginnen, der Kinderpolizei und den Fachleuten von „die umweltberatung“ die zukünftigen Schulwege selbstständig und zu Fuß geübt. Bei einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung konnten die 22 Kinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr gemeinsam mit den Eltern das Gelernte nochmals üben und vorzeigen. Als Dankeschön gab es eine Urkunde und für die Sicherheit auf dem Schulweg einen reflektierenden Rückstrahler. Bürgermeister Leopold Spielauer und Vize-bürgermeisterin Elfriede Habacht sind seit Jahren überzeugt von der Aktion: „Wir unterstützen das Projekt ‚gehen geht‘, da es uns wichtig ist, dass die Kinder wieder mehr Freude am zu Fuß gehen haben. Schön wäre es, wenn nun auch Geschwister und Eltern mehr zu Fuß zu gehen und das Projekt ein Anstoß für mehr Lebensqualität für alle wird.“ Elisabeth Hauke, Kinder-garten- und Projektleiterin vor Ort: „Die Resonanz von Kindern wie Eltern ist weiterhin groß! Bei den Elternabenden haben sich viele Erwachsene sehr gern und intensiv an ihre eigene Schulzeit erinnert, sodass wieder viele positive Erlebnisse wach wurden – gemeinsam gehen, miteinander tratschen ... So bringt ‚gehen geht‘ viele Menschen dazu, wieder mehr Wege um-weltfreundlich zu Fuß zurückzulegen.“

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Termine / Ärzte

Herstellung: Druckhaus Schiner, Krems. UW 714. Gedruckt nach den Richtlinien des Österreichischen Umweltzeichens „Schadstoffarme Druckerzeugnisse“

Ident-Nr. A-10564www.druckmedien.at

ImpressumMedieninhaber, Herausgeber und Verleger: Marktgemeinde großweikersdorf, 3701 großweikersdorf,Hauptplatz 1, www.grossweikersdorf.gv.at – Für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Leopold Spielauer.Redaktion, gestaltung und Produktion: Medienmanufaktur Redaktion gaubitzer e.U.,Telefon: +43 664 1414302, E-Mail: [email protected], Internet: www.gaubitzer.at; Druck: Schiner Krems

Datum Veranstaltung Wo1. Oktober Blutspenden Rot-Kreuz-Haus2. Oktober 175. Konzert Pfarrkirche Ruppersthal7. - 9. Oktober Pfarrfest Pfarrhof Großweikersdorf15. - 16. Oktober Tennisturnier Sportzentrum Großweikersdorf16. Oktober Wandertag Ruppersthal21. - 23. Oktober Steckerlfisch Sportanlage Wiesendorf30. Oktober 40. Matinee Pleyel Museum06. Oktober 176. Konzert Pleyel Museum06. Oktober Lange Nacht der Museen Pleyel Museum20. Oktober Herbstkonzert 26. Oktober Flohmarkt Rot-Kreuz-Haus28. Oktober 41. Matinee Pleyel Museum31. Oktober Halloween Sporthalle Ruppersthal24. - 25. November Adventpunsch Kapelle Kleinwiesendorf25. November 42. Matinee Pleyel Museum30. November- 1. Dezember Adventmarkt Pfarrhof Ruppersthal1. Dezember Barbara-Zweigerl Hauptplatz Großweikersdorf1. - 2. Dezember Christkindlmarkt bei der Pfarrkirche Großweikersdorf2. Dezember 179. Konzert Alte Volksschule (Dachboden)7. Dezember Glühweinstand Ruppersthal8. Dezember Adventfeier Gasthaus Andreas MAURER8. Dezember Adventkonzert Pfarrkirche Großweikersdorf

Veranstaltungskalender

Ärztliche Sonn- und Feiertagsdienste von 1. Juli 2012 bis 30. September 2012

Dr. Stefan BENCZAKMühlweg 33701 GroßweikersdorfDr. Anton K. GALLEWiener Straße 233701 Großweikersdorf

Dr. Christa OBERHOFERAm Kibitzsee 163465 Königsbrunn am WagramDr. Kambiz POURSADROLLAHSchmidaweg 43710 Ziersdorf

Dr. Gerhard ROCHBahnhofstraße 11 Mail: [email protected] Absdorf www.dr-roch.atDr. Herta WEBERRoseggergasse 103710 Ziersdorf

Datum Diensthabender TelefonSa, 1. September Dr. Herta WEBER 02956/2107So, 2. September Dr. Herta WEBER 02956/2107Sa, 8. September Dr. Stefan BENCZAK 02955/70 350So, 9. September Dr. Stefan BENCZAK 02955/70 350Sa, 15. September Dr. Gerhard ROCH 02278/2217So, 16. September Dr. Gerhard ROCH 02278/2217Sa, 22. September Dr. Herta WEBER 02956/2107So, 23. September Dr. Herta WEBER 02956/2107Sa, 29. September Dr. Christa OBERHOFER 02278/2545So, 30. September Dr. Christa OBERHOFER 02278/2545Sa, 6. Oktober Dr. Anton GALLE 02955/70 336So, 7. Oktober Dr. Anton GALLE 02955/70 336Sa, 13. Oktober Dr. Gerhard ROCH 02278/2217So, 14. Oktober Dr. Gerhard ROCH 02278/2217Sa, 20. Oktober Dr. Kambiz POURSADROLLAH 02956/2404

Datum Diensthabender TelefonSo, 21. Oktober Dr. Kambiz POURSADROLLAH 02956/2404Do, 25. Oktober Dr. Christa OBERHOFER 02278/2545Fr, 26. Oktober Dr. Christa OBERHOFER 02278/2545Sa, 27. Oktober Dr. Herta WEBER 02956/2107So, 28. Oktober Dr. Herta WEBER 02956/2107Mi, 31. Oktober Dr. Gerhard ROCH 02278/2217Do, 1. November Dr. Gerhard ROCH 02278/2217Sa, 3. November Dr. Stefan BENCZAK 02955/70 350So, 4. November Dr. Stefan BENCZAK 02955/70 350Sa, 10. November Dr. Gerhard ROCH 02278/2217So, 11. November Dr. Gerhard ROCH 02278/2217Sa, 17. November Dr. Herta WEBER 02956/2107So, 18. November Dr. Herta WEBER 02956/2107Sa, 24. November Dr. Christa OBERHOFER 02278/2545So, 25. November Dr. Christa OBERHOFER 02278/2545