GWG Instandhaltung, Instandsetzung und … · auf Antragstellung einzelner Mieter vorgenommen oder...

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Die GWG führt regelmäßig Instand- haltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch. Dafür steht derzeit ein jährliches Budget von rund 2 Millionen Euro zur Verfügung. Neben den regelmäßig anfallenden Reparaturmaßnahmen werden umfangreichere bauliche Maßnahmen in einem dreijährigen Bauprogramm mit dem Aufsichtsrat abgesmmt. Das Bauprogramm wird jährlich fortgeschrieben. In der Regel werden größere Instand- setzungen mit Modernisierungsmaß- nahmen kombiniert; das geschah in den letzten Jahren beispielsweise in der Ellerstraße, Dorotheenstraße, Kölnstraße, Bünghausenstraße, Ein- trachtstraße, Hatschiergasse, Rosen- tal oder auch in der Pfälzer Straße. Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung unterscheiden sich folgendermaßen: Instandhaltungsmaßnahmen sind Arbeiten an der Immobilie, die den Zweck haben, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Es handelt sich um Maßnahmen, die dazu dienen, eine aufwendige und teure Instandsetzung zu vermeiden oder zeitlich zu verzögern. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen an Fenstern, Türen, Ausbesserungen nach Ver- schmutzung, Neuanstrich Treppenhaus oder Dacherneuerungen. Instandsetzungsmaßnahmen sind notwendig, um den ordnungsgemäßen Zustand des Objektes wiederherzustellen. Es handelt sich insbesondere um die Behebung von baulichen Mängeln, die infolge von Abnutzung, Alterung, Wierungseinflüssen, Einwirkung von Drien sowie durch Brand, Sturm, Unweer entstanden sind. In beiden Fällen übernimmt die GWG als Vermieter die Kosten. Modernisierungsmaßnahmen sind gesetzlich geregelt nach § 555b BGB. Sie sind danach bauliche Veränderungen, durch die der Wasserverbrauch nachhalg reduziert wird (z.B. Einbau von Wasseruhren), die den Gebrauchswert der Mietsache nachhalg erhöhen (z.B. Einbau einer neuen Heizung oder Bad), die die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaſt verbessern (z.B. Einbau von Isolierglasfenstern, Aufzug, Fahrradkeller), die der Vermieter durchführen muss, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Austausch Heizungskessel nach Vorgabe Energieeinsparverordnung), durch die neuer Wohnraum geschaffen wird (z.B. Ausbau Dachgeschoss), durch die nachhalge Endenergie eingespart wird (z.B. Wärmedämmung, Nutzung alternaver Energien) und durch die erneuerbare Primärenergie (Heizöl, Gas) nachhalg eingespart wird (z.B. Photovoltaikanlage). Bei den Modernisierungsmaßnahmen wird unterschieden zwischen Voll- und Teilmodernisierung. Unter einer Vollmodernisierung versteht man bauliche Verbesserungs- maßnahmen in allen Wohnungen eines Hauses bzw. einer Wohnanlage. So erhalten z.B. alle Wohnungen eines Hauses neue Badezimmer und doppelt verglaste Fenster. Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung – eine Erläuterung Begriffe, Kosten und aktuelle Planungen 3 GWG Bonn | „Nah dran” Mitgliederbrief 02/2016 Beispiel für eine Badezimmer-Moderni- sierung (vorher/nachher)

Transcript of GWG Instandhaltung, Instandsetzung und … · auf Antragstellung einzelner Mieter vorgenommen oder...

Die GWG führt regelmäßig Instand-haltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch. Dafür steht derzeit ein jährliches Budget von rund 2 Millionen Euro zur Verfügung. Neben den regelmäßig anfallenden Reparaturmaßnahmen werden umfangreichere bauliche Maßnahmen in einem dreijährigen

Bauprogramm mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Das Bauprogramm wird jährlich fortgeschrieben.

In der Regel werden größere Instand-setzungen mit Modernisierungsmaß-nahmen kombiniert; das geschah in den letzten Jahren beispielsweise in der Ellerstraße, Dorotheenstraße,

Kölnstraße, Büttinghausenstraße, Ein-trachtstraße, Hatschiergasse, Rosen-tal oder auch in der Pfälzer Straße.

Das aktuelle Bauprogramm 2016-2017-2018 ist in zwei Bereiche unterteilt: Neubaumaßnahmen und Investives Instandhaltungsprogramm. Folgende Bestandsobjekte sind der-zeit in diesem Dreijahresprogramm enthalten:

□ Sudetenstraße 1-7, Bonn (Dach- und Fassadensanierung; die Er- neuerung der Aufzugsanlagen wurde bereits fertiggestellt), □ Wachsbleiche 13, 14, 15, Bonn (Dach- und Fassadensanierung, Treppenhäuser und Keller),

□ Peterstraße 1-13, 15-27, 4-14 und Paulstraße 7, 25-27a, Bonn (Fas- sadensanierung, teilweise Fenster und Türen, Treppenhäuser und Keller, Prüfung Dachgeschossaus- bau), □ Graurheindorfer Straße 87-97, Bonn (Dach- und Fassadensani- erung, teilweise Fenster und Türen, Treppenhäuser und Keller; Prüfung Dachgeschossausbau), □ Neustraße 59-69, Bonn (Fassa- denanstrich, Balkonsanierung; mit dieser Baumaßnahmen wurde

bereits begonnen; Nachverdich- tung wird geprüft), □ Euskirchener Straße 81-89, Schlei- dener Straße 1, Bonn (Fassaden- anstrich).

Die genannten Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen stehen immer unter dem Vorbehalt von wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Teilmodernisierungen betreffen dagegen nur einzelne Wohnungen bzw. Häuser einer Wohnanlage. Teilmodernisierungen werden häufig auf Antragstellung einzelner Mieter vorgenommen oder bei der Neuver-mietung einer Wohnung. So wünscht etwa ein Mieter nach 20 Mietjahren

ein neues Badezimmer, hier tritt z.B. unser Förderprogramm Badezimmer-Modernisierung (vgl. www.gwg-bonn.de) ein.

Die GWG dürfte bei diesen Maßnah-men per Gesetz die Jahreskaltmiete um bis zu 11% der für die Wohnung

aufgewendeten Kosten erhöhen (die reine Instandhaltung/Instandsetzung sind im Vorfeld herauszurechnen). Von Modernisierungserhöhungen macht die GWG jedoch bis auf die Badezimmermodernisierung auch weiterhin keinen Gebrauch.

Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung unterscheiden sich folgendermaßen:

Instandhaltungsmaßnahmen sind Arbeiten an der Immobilie, die den Zweck haben, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Es handelt sich um Maßnahmen, die dazu dienen, eine aufwendige und teure Instandsetzung zu vermeiden oder zeitlich zu verzögern. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen an Fenstern, Türen, Ausbesserungen nach Ver-schmutzung, Neuanstrich Treppenhaus oder Dacherneuerungen.

Instandsetzungsmaßnahmen sind notwendig, um den ordnungsgemäßen Zustand des Objektes wiederherzustellen. Es handelt sich insbesondere um die Behebung von baulichen Mängeln, die infolge von Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen, Einwirkung von Dritten sowie durch Brand, Sturm, Unwetter entstanden sind.

In beiden Fällen übernimmt die GWG als Vermieter die Kosten.

Modernisierungsmaßnahmen sind gesetzlich geregelt nach § 555b BGB. Sie sind danach bauliche Veränderungen,

□ durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird (z.B. Einbau von Wasseruhren), □ die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen (z.B. Einbau einer neuen Heizung oder Bad), □ die die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern (z.B. Einbau von Isolierglasfenstern, Aufzug, Fahrradkeller), □ die der Vermieter durchführen muss, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Austausch Heizungskessel nach Vorgabe Energieeinsparverordnung), □ durch die neuer Wohnraum geschaffen wird (z.B. Ausbau Dachgeschoss), □ durch die nachhaltige Endenergie eingespart wird (z.B. Wärmedämmung, Nutzung alternativer Energien) und □ durch die erneuerbare Primärenergie (Heizöl, Gas) nachhaltig eingespart wird (z.B. Photovoltaikanlage).

Bei den Modernisierungsmaßnahmen wird unterschieden zwischen Voll- und Teilmodernisierung.

Unter einer Vollmodernisierung versteht man bauliche Verbesserungs-maßnahmen in allen Wohnungen eines Hauses bzw. einer Wohnanlage. So erhalten z.B. alle Wohnungen eines Hauses neue Badezimmer und doppelt verglaste Fenster.

Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung – eine ErläuterungBegriffe, Kosten und aktuelle Planungen

Letzten Endes ging für die 16 Bewoh-ner der GWG-Wohnanlage Hunsrück-straße alles gut aus, als sie am frühen Morgen des 15.02.2016 von einem Rauchmelder geweckt wurden.

Das ist passiert: Gegen 5.15 Uhr wurde einer der Bewohner vom Rauchmelder aufgeschreckt. Im Keller war Feuer ausgebrochen und verursachte eine starke Rauchentwicklung. Die Feu-erwehr rückte sofort mit mehreren Löschfahrzeugen und Rettungswa-gen an und stellte vor Ort fest, dass das gesamte Gebäude bereits voller Rauch war. Die Bewohner mussten teilweise an den Fenstern versorgt werden, bis sie aus dem Haus geholt werden konnten. Eine Person wurde über das Treppenhaus, eine weite-re mittels tragbarer Leiter aus dem Obergeschoss in Sicherheit gebracht. Zehn Bewohner erlitten Rauchgas-vergiftungen und wurden kurzzeitig wohnungslos.

Die Polizei geht von vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung aus, ein Täter konnte allerdings bisher nicht ermittelt werden. Die Nutzer des Hauses wurden für neun Tage in einem nahegelegenen Hotel unterge-bracht. Sie konnten nach der Reini-gung ihrer Haushalte in ihre Woh-nungen zurückkehren. Da der Brand und der entstandene Rauch den

Keller sowie das Treppenhaus stark beschädigt hatten, waren erhebliche Instandsetzungsarbeiten erforderlich, die jetzt erst abgeschlossen werden können.

Besonders hervorzuheben ist der geduldige und nicht fordernde Um-gang der betroffenen Bewohner mit diesem plötzlichen Unglück.

Großer Feuerwehreinsatz in der HunsrückstraßePolizei vermutet Brandstiftung – Zehn Bewohner mit Rauchgasvergiftung

Saniertes Treppenhaus nach Brand

3GWG Bonn | „Nah dran” Mitgliederbrief 02/2016 4 GWG Bonn | „Nah dran” Mitgliederbrief 02/2016

Beispiel für eine Badezimmer-Moderni-sierung (vorher/nachher)

Brandschaden im Keller der Hunsrück-straße

Die GWG führt regelmäßig Instand-haltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch. Dafür steht derzeit ein jährliches Budget von rund 2 Millionen Euro zur Verfügung. Neben den regelmäßig anfallenden Reparaturmaßnahmen werden umfangreichere bauliche Maßnahmen in einem dreijährigen

Bauprogramm mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Das Bauprogramm wird jährlich fortgeschrieben.

In der Regel werden größere Instand-setzungen mit Modernisierungsmaß-nahmen kombiniert; das geschah in den letzten Jahren beispielsweise in der Ellerstraße, Dorotheenstraße,

Kölnstraße, Büttinghausenstraße, Ein-trachtstraße, Hatschiergasse, Rosen-tal oder auch in der Pfälzer Straße.

Das aktuelle Bauprogramm 2016-2017-2018 ist in zwei Bereiche unterteilt: Neubaumaßnahmen und Investives Instandhaltungsprogramm. Folgende Bestandsobjekte sind der-zeit in diesem Dreijahresprogramm enthalten:

□ Sudetenstraße 1-7, Bonn (Dach- und Fassadensanierung; die Er- neuerung der Aufzugsanlagen wurde bereits fertiggestellt), □ Wachsbleiche 13, 14, 15, Bonn (Dach- und Fassadensanierung, Treppenhäuser und Keller),

□ Peterstraße 1-13, 15-27, 4-14 und Paulstraße 7, 25-27a, Bonn (Fas- sadensanierung, teilweise Fenster und Türen, Treppenhäuser und Keller, Prüfung Dachgeschossaus- bau), □ Graurheindorfer Straße 87-97, Bonn (Dach- und Fassadensani- erung, teilweise Fenster und Türen, Treppenhäuser und Keller; Prüfung Dachgeschossausbau), □ Neustraße 59-69, Bonn (Fassa- denanstrich, Balkonsanierung; mit dieser Baumaßnahmen wurde

bereits begonnen; Nachverdich- tung wird geprüft), □ Euskirchener Straße 81-89, Schlei- dener Straße 1, Bonn (Fassaden- anstrich).

Die genannten Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen stehen immer unter dem Vorbehalt von wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Teilmodernisierungen betreffen dagegen nur einzelne Wohnungen bzw. Häuser einer Wohnanlage. Teilmodernisierungen werden häufig auf Antragstellung einzelner Mieter vorgenommen oder bei der Neuver-mietung einer Wohnung. So wünscht etwa ein Mieter nach 20 Mietjahren

ein neues Badezimmer, hier tritt z.B. unser Förderprogramm Badezimmer-Modernisierung (vgl. www.gwg-bonn.de) ein.

Die GWG dürfte bei diesen Maßnah-men per Gesetz die Jahreskaltmiete um bis zu 11% der für die Wohnung

aufgewendeten Kosten erhöhen (die reine Instandhaltung/Instandsetzung sind im Vorfeld herauszurechnen). Von Modernisierungserhöhungen macht die GWG jedoch bis auf die Badezimmermodernisierung auch weiterhin keinen Gebrauch.

Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung unterscheiden sich folgendermaßen:

Instandhaltungsmaßnahmen sind Arbeiten an der Immobilie, die den Zweck haben, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Es handelt sich um Maßnahmen, die dazu dienen, eine aufwendige und teure Instandsetzung zu vermeiden oder zeitlich zu verzögern. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen an Fenstern, Türen, Ausbesserungen nach Ver-schmutzung, Neuanstrich Treppenhaus oder Dacherneuerungen.

Instandsetzungsmaßnahmen sind notwendig, um den ordnungsgemäßen Zustand des Objektes wiederherzustellen. Es handelt sich insbesondere um die Behebung von baulichen Mängeln, die infolge von Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen, Einwirkung von Dritten sowie durch Brand, Sturm, Unwetter entstanden sind.

In beiden Fällen übernimmt die GWG als Vermieter die Kosten.

Modernisierungsmaßnahmen sind gesetzlich geregelt nach § 555b BGB. Sie sind danach bauliche Veränderungen,

□ durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird (z.B. Einbau von Wasseruhren), □ die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen (z.B. Einbau einer neuen Heizung oder Bad), □ die die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern (z.B. Einbau von Isolierglasfenstern, Aufzug, Fahrradkeller), □ die der Vermieter durchführen muss, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Austausch Heizungskessel nach Vorgabe Energieeinsparverordnung), □ durch die neuer Wohnraum geschaffen wird (z.B. Ausbau Dachgeschoss), □ durch die nachhaltige Endenergie eingespart wird (z.B. Wärmedämmung, Nutzung alternativer Energien) und □ durch die erneuerbare Primärenergie (Heizöl, Gas) nachhaltig eingespart wird (z.B. Photovoltaikanlage).

Bei den Modernisierungsmaßnahmen wird unterschieden zwischen Voll- und Teilmodernisierung.

Unter einer Vollmodernisierung versteht man bauliche Verbesserungs-maßnahmen in allen Wohnungen eines Hauses bzw. einer Wohnanlage. So erhalten z.B. alle Wohnungen eines Hauses neue Badezimmer und doppelt verglaste Fenster.

Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung – eine ErläuterungBegriffe, Kosten und aktuelle Planungen

Letzten Endes ging für die 16 Bewoh-ner der GWG-Wohnanlage Hunsrück-straße alles gut aus, als sie am frühen Morgen des 15.02.2016 von einem Rauchmelder geweckt wurden.

Das ist passiert: Gegen 5.15 Uhr wurde einer der Bewohner vom Rauchmelder aufgeschreckt. Im Keller war Feuer ausgebrochen und verursachte eine starke Rauchentwicklung. Die Feu-erwehr rückte sofort mit mehreren Löschfahrzeugen und Rettungswa-gen an und stellte vor Ort fest, dass das gesamte Gebäude bereits voller Rauch war. Die Bewohner mussten teilweise an den Fenstern versorgt werden, bis sie aus dem Haus geholt werden konnten. Eine Person wurde über das Treppenhaus, eine weite-re mittels tragbarer Leiter aus dem Obergeschoss in Sicherheit gebracht. Zehn Bewohner erlitten Rauchgas-vergiftungen und wurden kurzzeitig wohnungslos.

Die Polizei geht von vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung aus, ein Täter konnte allerdings bisher nicht ermittelt werden. Die Nutzer des Hauses wurden für neun Tage in einem nahegelegenen Hotel unterge-bracht. Sie konnten nach der Reini-gung ihrer Haushalte in ihre Woh-nungen zurückkehren. Da der Brand und der entstandene Rauch den

Keller sowie das Treppenhaus stark beschädigt hatten, waren erhebliche Instandsetzungsarbeiten erforderlich, die jetzt erst abgeschlossen werden können.

Besonders hervorzuheben ist der geduldige und nicht fordernde Um-gang der betroffenen Bewohner mit diesem plötzlichen Unglück.

Großer Feuerwehreinsatz in der HunsrückstraßePolizei vermutet Brandstiftung – Zehn Bewohner mit Rauchgasvergiftung

Saniertes Treppenhaus nach Brand

3GWG Bonn | „Nah dran” Mitgliederbrief 02/2016 4 GWG Bonn | „Nah dran” Mitgliederbrief 02/2016

Beispiel für eine Badezimmer-Moderni-sierung (vorher/nachher)

Brandschaden im Keller der Hunsrück-straße