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Haftung für Bewertungen Haftung für Bewertungen und Ratingsund Ratings

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Haftung für Bewertungen & Rankings

Vorstellung der Studienarbeitim Schwerpunkt Medienrecht

Patrick Bott

Vorstellung der Studienarbeit

Hannes Heidorns

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Gliederung des Vortrages

Einführung- Notwendigkeit von Bewertungssystemen- eBay Bewertungssystem, Überblick

Haftung für Bewertungen, Verkäufer – Käufer- deliktische Ansprüche - vertragliche Ansprüche - Beweislast

Ergebnis der Haftungssituation

Diskussion

Einführung Deliktische Haftung

Fazit DiskussionVertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

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Einführung

Interessengruppen

eBay: Information für Nutzer (Service), Selektionsgrundlage für Mitgliedschaft

Käufer: Bewertungssystem erhalten

Verkäufer: nur Interesse an positiven Bewertungen

Konkurrenten: Desinteresse an positiven Bewertungen des Konkurrenten

Potentielle Kunden: generelles Interesse an Bewertungen als Entscheidungsgrund

Einführung

Deliktische Haftung

Fazit DiskussionVertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

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gegenseitige Bewertung nach abgeschlossener Transaktion

positives, negatives oder neutrales „Urteil“, dazu Kommentar mit bis zu 80 Zeichen, weitere Differenzierungen möglich (Versand, Kommunikation usw.)

Verpflichtung wie folgt zu bewerten:

- wahrheitsgemäß- gemäß den gesetzlichen Bestimmungen- sachlich- ohne Schmähkritik

Überblick Bewertungssystem eBay Deutschland

Einführung

Einführung

Deliktische Haftung

Fazit DiskussionVertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

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Bewertungen werden tabellarisch zusammengefasst, inkl. „Quote“ ( 95,6 % positiv)

eBay greift grds. nicht selbständig in Bewertungen ein - Ausnahmen bei offensichtlicher Schmähkritik

keine Möglichkeit eine Bewertung nachträglich zu korrigieren

- Ausnahme die „einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen“

Überblick Bewertungssystem eBay Deutschland

Einführung

Einführung

Deliktische Haftung

Fazit DiskussionVertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

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Auswirkungen des Bewertungssystems:

Orientierungshilfe für Marktteilnehmer

„Aushängeschild“ der Handeltreibenden

Sanktionsmöglichkeiten

grundsätzliche Neutralität des Plattformbetreibers (keine Schlichtungsinstanz)

Überblick Bewertungssystem eBay Deutschland

Einführung

Einführung

Deliktische Haftung

Fazit DiskussionVertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

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Anspruchsgrundlagen

Deliktische Ansprüche –unerlaubte Handlung

Charakter der AussagenZwischen erlaubt und unerlaubt - Die Wirkung der

Meinungsfreiheit auf die RechtswirdirgkeitTatsachenbehauptungen und Werturteile

§ 824 - unwahre Tatsachenbehauptungen § 823 Abs. 1 - sonstige Rechte - Abwägung der

Grundrechte § 823 Abs. 2 i. V. m. Schutzgesetz (§ 185 ff. StGB) § 826 – die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Einführung

Deliktische Haftung Fazit DiskussionVertragliche

HaftungErgebnis der

Haftung

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Anspruchsgrundlagen

Deliktische Ansprüche – § 824

Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.

Maß ist die Beweisbarkeit – Schutz vor unwahren Tatsachenbehauptungen

Kreditgefährdung: Erschütterung des Vertrauens Dritter in die wirtschaftliche Seriosität und Bonität des Verletzten

Bewusst unvollständige Berichterstattung ist eine unwahre Tatsachenbehauptung, wenn falscher Eindruck entsteht -80 Zeichen = halbe SMS

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Deliktische Haftung Fazit DiskussionVertragliche

HaftungErgebnis der

Haftung

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Anspruchsgrundlagen

Deliktische Ansprüche – § 823 Abs. 1

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Sonstige Rechte: allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht am eingerichtetem und ausgeübten Gewerbebetrieb

Schutz des Gewerbebetriebes: Gewerbeschädigende Werturteile, wahre

Tatsachenbehauptungen, sonstige Äußerungen und Boykottaufrufe

Rechtswidrigkeit ist jedoch durch eine konkrete Güter und Interessenabwägung zu begründen.

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Deliktische Haftung Fazit DiskussionVertragliche

HaftungErgebnis der

Haftung

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Anspruchsgrundlagen

Deliktische Ansprüche – § 823 Abs. 2

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Schutzgesetze sind vor allem §§ 185 ff. StGB (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)

Jedoch offensichtliche Verstöße durch eBay direkt entfernt – Grundsätze

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Deliktische Haftung Fazit DiskussionVertragliche

HaftungErgebnis der

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Anspruchsgrundlagen

Deliktische Ansprüche – § 826

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Beweisprobleme Vorsatz

Jedoch offensichtliche Verstöße durch eBay direkt entfernt – gemäß der eBay Grundsätze

Einführung

Deliktische Haftung Fazit DiskussionVertragliche

HaftungErgebnis der

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Vertragliche Haftung für Bewertungen

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

Ziel des etwaig „falsch“ bewertetem Nutzers die negative Bewertung entfernen zu lassen

Anspruch gegenüber Vertragspartner (Käufer od. Verkäufer) aus vertraglichen Schutzpflichten

AG somit meist §§ 433, 280 I 1, 241 II BGB

Problem: Herleitung und Inhalt der vertraglichen Schutzpflichten

Einführung Deliktische Haftung

Fazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

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Vertragliche Haftung für Bewertungen

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

Schutzpflichten müssen genauer definiert werden

Bewertungspflichten der AGB des Plattformbetreibers können als Schutzpflichten herangezogen werden

verschiedene dogmatische Herleitungen Rahmenvertragslösung, Vertrag zu Gunsten Dritter, Auslegungslösung

Nutzer hat die vertragliche Schutzpflicht Bewertungen wahrheitsgemäß, sachlich begründet sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend vorzunehmen

somit wirklich eigenständige Bedeutung nur die „Sachlichkeit“

Einführung Deliktische Haftung

Fazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

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Vertragliche Haftung für Bewertungen

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

Das Gebot der Sachlichkeit: unbestimmter Rechtsbegriff, Auslegung

erforderlich

in Rechtsprechung unterschiedliche Ansätze zur Auslegung

- e. A. Sachlichkeit bereits verneint, wenn Gründe für eine

negative Bewertung nicht mitgeteilt wurden, Dritter

muss sich objektiv Meinung über Verlauf bilden können

= „Begründungserfordernis“ (AG Erlangen)

- a. A. erst dann unsachlich, wenn so eine bewusste Fehl-

beurteilung vorgenommen würde oder die Bewertung als nicht mehr vertretbar oder indiskutabel erscheine

( LG Saarbrücken, AG Koblenz)

Einführung Deliktische Haftung

Fazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

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Vertragliche Haftung für Bewertungen

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

Sachlichkeitserfordernis in der Literatur

- auch Zustimmung zur weiten Auslegung der Sachlichkeit (bewusste Fehlbeurteilung,

Bewertung nicht mehr vertretbar oder indiskutabel)

- ebenfalls Unsachlichkeit erst dann, wenn komplett

ohne erkennbaren Tatsachenbezug

- auch Bezug auf „Form“ der Äußerung, als nüchterne

zurückhaltende und emotionslosen Stellungnahme,

somit scharfe und schonungslose Kritik unsachlich

Einführung Deliktische Haftung

Fazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

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Vertragliche Haftung für Bewertungen

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

Eigene Einschätzung des Sachlichkeitserfordernisses

- Meinungen differieren in der Abwägung der betroffenen Rechtsgüter gegenüber der Meinungsfreiheit innerhalb der Sachlichkeit „Meinungsforum“ ?

Bewertungssystem & Integrität in Abwägung miteinzu-

beziehen

- teilweise Versuch, Integrität des Bewertungssystems durch „strenge“ sachliche Anforderungen zu sichern

schwer mit 80 Zeichen eine streng „tatsächlich“ Darstellung

zu verfassenEinführung Deliktische

HaftungFazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

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Vertragliche Haftung für Bewertungen

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

strenge Standards der Sachlichkeit führen paradoxerweise dazu, dass Vertrauen in Bewertungsplattform sinkt, denn

je weniger die Mitglieder „frei“ Meinungen äußern, desto unglaubhafter wird das System

- eben die Integrität und Glaubhaftigkeit des Bewertungssystems sollte im Interesse

aller Marktteilnehmer in die Auslegung der Sachlichkeit einfließen

- Bewertungshemmschwellen sollten abgebaut werden

somit weite Auslegung der Sachlichkeit sinnvoll

Rechte immer noch durch übrige Grenzen geschütztEinführung Deliktische

HaftungFazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

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Vertragliche Haftung für Bewertungen

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

Bewertung unsachlich wenn :

Bewusste Fehlbeurteilung abschließende Bewertung nicht vertretbar,

indiskutabel

Werturteile die komplett los gelöst von der Transaktionkomplett ohne Tatsachenbezug erfolgen,keine „detaillierte“ Begründungspflicht, weit auslegen

- unzulässig in etwa: „So macht eBay keinen Spaß!!!“- zulässig: „So macht eBay keinen Spaß, in Emails nur

patzige Antworten, Versand dauert ewig“- unzulässig: „Ware teurer als im Laden! Unverschähmt!“

( zwar Tatsachenbezug, aber nicht mehr vertretbar)

Wichtig, eher weite Auslegung um Bewertungssystem zu schützen

Einführung Deliktische Haftung

Fazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

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Vertragliche Haftung für Bewertungen

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

Rechtsfolgen des Anspruches

- Anspruch auf Zustimmung zur Löschung ( §§ 280 I, 241 II iVm. 249 I BGB) meist Hauptbegehren, eBay löscht daraufhin die

Bewertung

- zukünftiger Unterlassungsanspruch direkt aus Vertrag

- Ersatz materieller Schäden (§§ 280 I, 241 II iVm. 249 I BGB), Anwaltskosten usw. nach § 252 S.2 BGB auch der entgangene Gewinn

relativ schwer zu ermitteln, aber § 287 I ZPO freie Einschätzung durch Gericht

Einführung Deliktische Haftung

Fazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

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Unterschiede in Zulässigkeit von Äußerungen, je nach Wertung der Sachlichkeit des Gerichts

„Nie wieder! So etwas habe ich bei 500 Punkten nicht erwartet!! Rate ab!!

zulässig, AG Koblenz

„Warnung!!! – Vor Geboten unbedingt Erfahrungsbericht einholen!!! zulässig, LG Saarbrücken

„Ein Freund und ich würden hier nicht mehr kaufen, sorry“unzulässig, AG Erlangen

„Auf solche Käufer kann man getrost verzichten, bitte nie wieder!“ unzulässig, AG Hamburg-Wandsbeck

Vertragliche Haftung für Bewertungen

Einführung Deliktische Haftung

Fazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

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Beweislast für Tatsachenbehauptungen

Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

Wenn eine Tatsache vorliegt muss Wahrheitsgehalt bewiesen werden, Problem der Beweislast ?

Grundsätzlich hat Äußernder Beweispflicht für verletzende Tatsachenbehauptungen, Rechtsgedanke § 823 II BGB, 186 StGB

Aber bei Unterlassungsbegehren Beweislast beim Klagenden, also „umgekehrt“, bei vorliegendem berichtigten Interesse

Anknüpfungspunkt, fraglich ob bei ähnlichen Löschungs-

ansprüchen auch Umkehr erfolgt

Umkehr in Fällen, wenn ein berechtigtes Interesse an Verbreitung der Tatsache vorliegt

Einführung Deliktische Haftung

Fazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

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Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

Fraglich ist ob der Bewertende das „berechtigte“ Interesse in Anspruch nehmen kann wird in Rechtsprechung verschieden gelöst

- e.A. Beweislast bleibt bei Bewertendem, Versicherung

dass Bewertung ordnungsgemäß sei

- a.A. Beweislastumkehr Bewertungen wichtig für Kaufentscheidungen,

Verkäufer wünscht Bewertung zieht Vorteile aus Bewertungen, muss auch Nachteile in

Kauf nehmen, ebenfalls Möglichkeit der „Gegendarstellung“

Beweislast für Tatsachenbehauptungen

Einführung Deliktische Haftung

Fazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

Haftung

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Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis

Eigene Einschätzung, Beweislastumkehr?

- Beweislastumkehr sinnvoll Hemmschwelle Tatsachen

darzustellen sinkt, da Beweisrisiko nicht hauptsächlich auf

Seiten des Bewertenden

- wie festgestellt Sachlichkeit gefordert ( = Tatsachenbezug),

wenn Beweislast bei Bewertendem würde dies z.B. eine „sachliche“ Bewertung riskanter machen

- führt zu freierer Bewertungsabgabe

Stärkung der „Bewertungsintegrität“

Beweislast für Tatsachenbehauptungen

Einführung Deliktische Haftung

Fazit Diskussion

Vertragliche Haftung Ergebnis der

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Vergleich deliktisch und vertraglich

„Also ich und ein Freund würden hier ganz bestimmt nicht mehr kaufen, sorry!“(AG Erlangen vom 26.05.2004, Az.: 1 C 457/04)Mit Erfolg

„Nie wieder! so was habe ich bei 500 Punkten nicht erwartet! Rate ab“(AG Koblenz vom 2.4.2004, Az. 152 C 330/04) Ohne Erfolg

Ergebnis der Haftungssituation

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Fazit DiskussionVertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

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Bewertung nach eBay-Maßgaben ist Nebenpflicht

eBay Bewertunggsystem ist kein Meinungsforum im eigentlichen Sinn, sondern beschränkt auf die Vorgaben von eBay die dem Zwecke der Information dienen

Kritik: 80 Zeichen sind zu kurz

Auffassung der Rechtsprechung bei deliktischen Ansprüchen zu einseitig auf Meinungsfreiheit bezogen, Schutz der eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes nicht ausreichend gewürdigt.

Einführung Deliktische Haftung

Fazit

DiskussionVertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

Ergebnis der Haftungssituation

Fazit und Kritik

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Ergebnis der Haftungssituation

Fazit und Kritik

Bewertungssystem kein rechtsfreier Raum, Gesetze genügen zur materiellen Absicherung, aber differenzierte Betrachtung

je nach angewandter Anspruchsgrundlage, Delikt oder

Vertrag, andere Anforderungen an Bewertung, vertragliche Ansprüche über Sachlichkeit

weitergehend

Bewertungssystem an sich ist wichtiger Faktor der Auktionsplattform und ermöglicht erst langfristig den Erfolg / das Vertrauen der Nutzer

Integrität des Systems sollte hohen Stellenwert in Abwägung etwaig verletzter Güter einnehmen so bei Sachlichkeitserfordernis und Beweislast aufgezeigt

Einführung Deliktische Haftung

Fazit

DiskussionVertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

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Ergebnis der Haftungssituation

Fazit und Kritik

Fraglich ob Haftungssituation auch in der praktischen Anwendung ausreicht?

Bewertungsstreitigkeiten nicht über einstweilige Verfügung zu entscheiden, Hauptsacheverfahren notwendig

hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand

Ziel etwaig schädliche Bewertungen entfernen zu lassen

nicht befriedigend schnell zu erreichen

Diese Situation erzeugt Hemmschwelle bei Bewertungsstreitigkeiten gerichtlich vorzugehen somit eher bereit bei Rachewertungen „einvernehmlich“ zurückzunehmen

Einführung Deliktische Haftung

Fazit

DiskussionVertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

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Ergebnis der Haftungssituation

Fazit und Kritik

Diese „rechtspraktischen“ Hemmschwellen Schaden, auch auf Grund etwaig zu befürchtender Rachebewertungen der Glaubwürdigkeit des Systems

Vertraglich vereinbarte Schlichtungsinstanz als Lösung?

- Vgl. http://www.squaretrade.com ,eBay USA, Online Dispute Resolution (ODR)

Einführung Deliktische Haftung

Fazit

DiskussionVertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

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Ende des Vortrages

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

Einführung Deliktische Haftung

Fazit

Diskussion

Vertragliche Haftung

Ergebnis der Haftung

Diskussion