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Ausgabe 02 1-24 Ganzheitliches Brandschutzkonzept für den Haltepunkt Bad Sulza Thüringen Bahnhofsnummer: 353 Auftraggeber: Ingenieurgesellschaft Gnauert u. Partner mbH Schlachthofstraße 19 99085 Erfurt Auftragnehmer: Architekturbüro A1 Dipl.-Ing. Ralf Salzmann Rosenstraße 5 34212 Melsungen Melsungen, den 06. Juni 2013 Anlage 8.1 zur Genehmigungsplanung

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Ausgabe 02 1-24

Ganzheitliches Brandschutzkonzept

für den

Haltepunkt Bad Sulza Thüringen

Bahnhofsnummer: 353

Auftraggeber:

Ingenieurgesellschaft Gnauert u. Partner mbH

Schlachthofstraße 19 99085 Erfurt

Auftragnehmer:

Architekturbüro A1 Dipl.-Ing. Ralf Salzmann

Rosenstraße 5 34212 Melsungen

Melsungen, den 06. Juni 2013

Anlage 8.1 zur Genehmigungsplanung

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 2-24

0.1 Index

Nr. Ausgabe Datum Änderung Betreff Kapitel veranlasst durch

1 00 20.03.2001 Erstausgabe (V-BSK) gesamtes Dokument

DB Station&Service

AG

2 01 25.04.2013 Fortschreibung (BSK) gesamtes Dokument

Gnauert u. Partner mbH

3 02 06.06.2013 Überarbeitung nach facht. Prüfung

gesamtes Dokument

DB Station&Service

AG, FSB, H. Hartmann

4

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6

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 3-24

1 Inhaltsverzeichnis 0.1 INDEX 2

1 INHALTSVERZEICHNIS 3

1.1 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 6 1.2 BEGRIFFE 7

2 ZWECK DER BEAUFTRAGUNG / VORBEMERKUNGEN 8

3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN 9

3.1 ANGEWANDTE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN, NORMEN 9 3.2 ANGEWANDTE DB-RICHTLINIEN 9 3.3 ORTS- UND BESPRECHUNGSTERMINE 10 3.4 VERWENDETE UNTERLAGEN 10 3.5 ANGEWANDTE BERECHNUNGSVERFAHREN UND SIMULATIONEN 10

4 SACH- / PLANSTANDSFESTSTELLUNG 10

4.1 GRUNDSTÜCK 10 4.1.1 ANGRENZENDE GEBÄUDE / GEBÄUDEABSTÄNDE AUF DEM GRUNDSTÜCK UND

ZU NACHBARN 10 4.1.2 ERSCHLIEßUNG / ZUGÄNGLICHKEIT, FEUERWEHRZU- UND UMFAHRT,

FLÄCHEN FÜR DIE FEUERWEHR 11 4.1.3 RETTUNGSWEGE AUF DEM GRUNDSTÜCK 11 4.2 OBJEKTDATEN 11 4.3 OBJEKTBESCHREIBUNG 12 4.4 NUTZUNG 12 4.4.1 NUTZUNG DER GEBÄUDETEILE 12 4.4.2 NUTZUNG DER RÄUME 12 4.4.3 BAHNSTEIGE 12 4.4.3.1 Bahnsteige außerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke 12 4.4.3.2 Bahnsteige innerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke sowie

deren Zu- und Abgänge 13 4.4.4 KREUZUNGSBAUWERKE 13

5 BRANDGEFAHREN, SCHUTZZIELE UND RISIKOBEWERTUNG 13

5.1 VORGEHENSWEISE 13 5.2 SCHUTZZIELE 13 5.3 RISIKOBEWERTUNG 14 5.3.1 ALLGEMEIN 14 5.3.2 GEMÄß EBA-LEITFADEN 3.2 [1] 14 5.4 BRANDSZENARIEN 14 5.5 ABSCHALTUNG / ERDUNG DER FAHRSTROMANLAGEN 15

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 4-24

6 EINSATZWERT DER ÖRTLICH ZUSTÄNDIGEN FEUERWEHR 15

7 BAULICHER BRANDSCHUTZ 16

8 RETTUNGSWEGKONZEPT 16

8.1 RETTUNGSWEGFÜHRUNG 16 8.2 PERSONENSTROMANALYSE 16 8.2.1 EINHOLUNG DER PERSONENZAHLEN 16 8.2.2 EVAKUIERUNGSNACHWEIS 16 8.2.3 NACHWEIS DER RAUCHARMEN SCHICHT BZW. DER RAUCHFREIHALTUNG 17 8.2.4 ERGEBNIS 17 8.3 ANFORDERUNGEN AN RETTUNGSWEGE (FLURE / VORRÄUME / SCHLEUSEN /

TREPPENRÄUME / FESTTREPPEN / SICHERHEITSTREPPENRÄUME) 17 8.4 KENNZEICHNUNG DER RETTUNGSWEGE / RETTUNGSWEGLEITSYSTEM 17

9. FÖRDERTECHNIK 17

10. ELEKTRISCHE LEITUNGEN UND ANLAGEN, SOWIE TELE-KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN 18

10.1. ELEKTRISCHE LEITUNGEN 18 10.2 ELEKTRISCHE ANLAGEN 18 10.2.1 STROM- / ERSATZSTROMVERSORGUNG 18 10.2.2 NOTBELEUCHTUNG 18 10.2.3 BLITZSCHUTZ 19 10.3 TELEKOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN 19

11 HLS HEIZUNG / LÜFTUNG / SANITÄR 19

12 ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ 19

12.1 NOTRUFEINRICHTUNGEN 19 12.2 GEFAHRENMELDEANLAGEN 20 12.3 ALARMIERUNGSANLAGEN 20 12.4 LÖSCH- / INERTISIERUNGSANLAGEN 20 12.5 ANLAGEN ZUR RAUCHGASABFÜHRUNG 20 12.6 GEBÄUDEFUNKANLAGE (BOS-FUNK) 20

13 MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 20

13.1 EINRICHTUNGEN ZUR SELBSTHILFE 20 13.1.1 TRAG- UND FAHRBARE FEUERLÖSCHER NACH BGR 133 20

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 5-24

13.1.2 WANDHYDRANTEN ALS SELBSTHILFEEINRICHTUNG (LAIENHILFS- EINRICHTUNG) AN NASSEN STEIGLEITUNGEN 20

13.2 EINRICHTUNGEN FÜR DIE FEUERWEHR 21 13.2.1 WANDHYDRANTEN AN TROCKENEN / NASSEN STEIGLEITUNGEN 21 13.2.2 FEUERWEHR-SCHLÜSSELDEPOT 21 13.2.3 LÖSCHWASSERVERSORGUNG 21

14 ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ 21

14.1 VERANTWORTLICHKEITEN UND AUFGABENVERTEILUNG 21 14.2 RETTUNGSWEGPLÄNE 21 14.3 FEUERWEHRPLÄNE NACH DIN 14095 21 14.4 BRANDSCHUTZORDNUNG NACH DIN 14096 21 14.5 FESTLEGUNG VON ANFORDERUNGEN UND BESONDEREN MAßNAHMEN 22

15 ZUSAMMENFASSUNG 22

15.1 AUFLISTUNG DER ABWEICHUNGEN VON DEN ALLGEMEIN ANERKANNTEN REGELN DER TECHNIK 22

15.2 MAßNAHMENLISTE GEMÄß ANLAGE 1 22 15.3 UNTERSCHRIFT DES ERSTELLERS 23

16 ANHÄNGE 24

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 6-24

1.1 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Inhalt

ABP Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur von Personenbahnhöfen der DB Station&Service AG

Abs. Absatz

AG Auftraggeber

AN Auftragnehmer

BF Berufsfeuerwehr

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGR / BGV Berufsgenossenschaftliche Regeln, -Vorschriften

BMA Brandmeldeanlage

BMZ Brandmeldezentrale

BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Br.-Abs. Brandabschnitt

BSG Bahnschutzgesellschaft

BSK Brandschutzkonzept

DB AG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

DIN Deutsches Institut für Normung

DIN-EN Harmonisierte Deutsche Norm

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V.

EBA Eisenbahn Bundesamt

EdB Eisenbahnen des Bundes

FF Freiwillige Feuerwehr

FT Fahrtreppe

ICE Inter-City-Express

Ril Richtlinie

LE Löschmitteleinheit

MBO Musterbauordnung

MW Megawatt

ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr

Pva Personenverkehrsanlage

PVC Polyvinylchlorid

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 7-24

Abkürzung Inhalt

Ra.-Abs. Rauchabschnitt

rd rauchdicht

RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlage

S-Bahn Stadtschnellbahn

ThürBO Thüringer Bauordnung

TÜV Technischer Überwachungsverein

VBG Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften

VDE Verein deutscher Elektriker

VdS Verband der Sachversicherer

VStättV Versammlungsstättenverordnung

ZH Zentraler Hinweis des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenos-senschaften

3S-Zentrale ständig besetzte Stelle zur Gewährleistung von Service, Sicherheit und Sauberkeit

1.2 Begriffe Nicht relevant

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 8-24

2 Zweck der Beauftragung / Vorbemerkungen Das Architekturbüro A1 wurde im April 2013 durch Gnauert u. Partner mbH beauf-

tragt das Brandschutzkonzept für den

Haltepunkt Bad Sulza Am Hauptbahnhof, 99518 Bad Sulza

fortzuschreiben.

Grund der Fortschreibung ist die Modernisierung der Verkehrsstation:

Bahnsteigumbau und Verkürzung auf 170 m, Rückbau Bahnsteigdach, Neubau

Treppenanlage mit Einhausung, Neubau behindertengerechte Zuwegungen (Ram-

pen). Errichtung Wetterschutzanlagen.

Ziel dieses Brandschutzkonzeptes ist es, die Brandschutzorganisation sowie die Pla-

nungen auf die baurechtlichen Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) unter

Berücksichtigung der ThürBO und weiterer baulicher (Brandschutz-) Vorschriften

abzustimmen, sodass sie den bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich

des Brandschutzes entsprechen, bzw. keine Bedenken wegen des Brandschutzes

bestehen.

Dieses Konzept ersetzt alle vorhergehenden Konzepte und dient der DB Stati-

on&Service AG als Sicherheitsnachweis, wie die gesamte Personenverkehrsanlage,

insbesondere in brandschutztechnischer Hinsicht dem Stand der Technik entspre-

chend erstellt wird, um die Sicherheit der Reisenden, Besucher und Mitarbeiter zu

gewährleisten.

Die hierzu erforderlichen Maßnahmen für den baulichen, anlagentechnischen und

organisatorischen Brandschutz sind in den folgenden Kapiteln dargestellt. Soweit

Details nicht näher im Text beschrieben werden, wird auf die Ausführung in den an-

hängenden Plänen mit den graphischen Eintragungen verwiesen.

Wenn die im Brandschutzkonzept aufgeführten Brandschutzmaßnahmen und

Sicherheitsvorschriften in ihrer Gesamtheit umgesetzt sind, entspricht der Haltepunkt

Bad Sulza dem derzeitigen brandschutztechnischen Sicherheitsstandard.

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 9-24

3 Beurteilungsgrundlagen

3.1 Angewandte gesetzliche Vorschriften, Richtlinien, Normen

• Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG vom 27.12.1993, zuletzt geändert am

12.09.2012)

• Eisenbahn- Bau und Betriebsordnung (EBO vom 08.05.1967, zuletzt geändert am 25.07.2012)

• Musterbauordnung (MBO in der Fassung vom November 2002)

• Thüringer Bauordnung ThürBO vom 16. März 2004 GVBl. Nr. 8 vom 25.03.2004 zuletzt geändert am 23. Mai 2011 (GVBl. Nr. 5 vom 30.05.2011 S. 85)

• Bereitstellung von Löschwasser, DVGW-Arbeitsblatt W 405 – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (02/2008)

• DIN 4102-1-13:1998-05 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“

• DIN EN 1838: 1999-07 „Notbeleuchtung“

• DIN 4844: 2003/2004 „Sicherheitskennzeichnung“

• DIN 14090: 2003-05 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“

• DIN 14096: 2000-01 „Brandschutzordnung Teil 1-3“

• VDE-Vorschriften, insbesondere VDE 100, VDE 108 und VDE 0185

3.2 Angewandte DB-Richtlinien • Anforderungen der DB Station&Service AG an ganzheitliche Brandschutzkon-

zepte für Personenverkehrsanlagen (01.06.2012)

• Leitfaden für den Brandschutz in Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes (EBA, Referat 21, Januar 2001, Stand 01.03.2011) mit Erläuterun-gen zum Leitfaden, Stand März 2005

• Ril 123 Notfallmanagement, Stand 15.04.2013

• Ril 813.01 „Planungsgrundlagen“, Stand 01.05.2012 • Ril 813.02 „Bahnsteige und ihre Zugänge planen“, Stand 01.05.2012 • Ril 813.03 „Wegeleit- und Informationssysteme“, Stand 16.05.2012 • Ril 813.04 „Planungshandbuch Bau- und Technik“, Stand 01.05.2012 • Ril 813.05 „Personenbahnhöfe planen - Beleuchtungsanlagen“, Stand

01.01.2012

• Ril 954.9103 „ Elektrische Energieanlagen: Beleuchtungsanlagen im gleisnahen oder sicherheitsrelevanten Bereich“, Stand 01.03.2011

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Ausgabe 02 10-24

• Ril 13201 „Prozesshandbuch Arbeitsschutz-Management-System DB-Konzern“, Stand 01.03.2012

• Ril 954.9105 „Gebäudeblitzschutz“, Stand 01.08.2011 • Risikoanalyse Bahnsteige (Modul I), Stand Mai 2004

Verwendet wurden die zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Ausführungen.

3.3 Orts- und Besprechungstermine Für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes für den Haltepunkt Bad Sulza wurde

am 09.05.2013 ein Ortstermin wahrgenommen und die Örtlichkeit der Personenver-

kehrsanlage für eine brandschutztechnische Beurteilung in Augenschein genommen.

3.4 Verwendete Unterlagen Die objektbezogenen Grundlagen für dieses Brandschutzkonzept bilden:

• Lageplan Vorplanung, Maßstab 1:250, Stand 04/2013 • Risikoanalyse IVE Haltepunkt Bad Sulza vom 13.03.2013

3.5 Angewandte Berechnungsverfahren und Simulationen

• Risikoanalyse IVE ( Modul I)

Weitere Berechnungsverfahren wurden nicht angewandt

4 Sach- / Planstandsfeststellung

4.1 Grundstück Das Grundstück der Verkehrsstation liegt in NordOst-SüdWest-Richtung an der Stre-

cke 6340 Halle/S. Hbf - Guntershausen, Streckenkilometer 60,664, am Stadtrand der

Stadt Bad Sulza.

4.1.1 Angrenzende Gebäude / Gebäudeabstände auf dem Grundstück und zu Nachbarn

Das ehem. Empfangsgebäude ist verkauft und es findet keine Restnutzung (z.B

technische Anlagen, Bahnsteigzugang) durch die DB mehr statt.

Da sich das ehem. Empfangsgebäude nicht mehr in der Sachherrschaft der DB S&S AG befindet und auch keine bahnbetriebliche Restnutzung mehr stattfindet efolgt im vorliegendem BSK keine weitere Betrachtung.

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 11-24

Der min. Abstand zwischen Bahnsteigzuwegung zum ehem. Empfangsgebäude be-

trät ca. 14 m, sowie 18 m zwischen Bahnsteig und Gebäude. Die Abstände sind so-

mit ≥ aller in der ThürBO angeführten Abstände, so dass hier aus gutachterlicher

Sicht keine weiteren Betrachtungen erforderlich sind.

4.1.2 Erschließung / Zugänglichkeit, Feuerwehrzu- und umfahrt, Flächen für die Feuerwehr

Der betrachtete Haltepunkt ist über die Straße „Am Hauptbahnhof“ erschlossen. Von

hier kann der Feuerwehreinsatz erfolgen.

Ausreichende Bewegungsflächen sind auf den öffentliche Verkehrsflächen vorhan-

den. Eine Kennzeichnung ist aus Sicht des Konzepterstellers nicht erforderlich.

Die Zufahrtsstraßen befinden sich alle auf öffentlich erschlossenem Straßenraum,

eine ausreichende Tragfähigkeit ist daher anzunehmen.

4.1.3 Rettungswege auf dem Grundstück Bei dem Bahnsteig und der Unterführung liegt kein Rettungsweg im baurechtlichen

Sinn vor, sondern ein Verkehrsweg, an den gegebenenfalls besondere Anforderun-

gen gestellt werden können. Diese Anforderungen werden durch die risikoorientierte

Bewertung der IVE generiert.

Der Bahnsteig kann nach erfolgtem Umbau über je eine Treppe und Rampe und die

PU auf die öffentlichen Verkehrsflächen verlassen werden.

Das ehem. Empfangsgebäude ist für Reisende nicht mehr zugänglich und für die

Zuwegung zu den Bahnsteigen nicht erforderlich. Auf Grund der Entfernung zur PVA

(siehe 4.1.1) ist eine Gefährdung für Reisende aus gutachterlicher Sicht nicht gege-

ben.

4.2 Objektdaten • Bahnlinie: 6340 Halle/S. Hbf - Guntershausen • Streckenkilometer: 60,664 • Bahnbetriebliche Nutzung: Personennahverkehr • Zuggattungen: RE/RB 5 Wg.; Auslastung 40% • Reisendenzahlen Bahnsteig 1/2: Kante 1 Einsteiger 4

Aussteiger 4 Kante 2 Einsteiger 4

Aussteiger 4 • Gefährdungsstufe: Stufe 1 nach EBA Leitfaden Ziffer 4.1

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 12-24

4.3 Objektbeschreibung Die Umbaumaßnahme umfasst folgende Maßnahmen: Bahnsteigumbau und Verkür-

zung auf 170 m auf dem bestehenden Mittelbahnsteig, Rückbau des bestehenden

Bahnsteigdachs, Neubau Treppenanlage mit Einhausung und Neubau behinderten-

gerechter Zuwegung (Rampe) zur bestehenden Personenunterführung. Errichtung

Wetterschutzanlagen.

Neubau der Zuwegung von den öffentlichen Verkehrswegen zur o.a. Personenunter-

führung als Treppe und Rampenanlage als Maßnahme der Stadt Bad Sulza.

Mittelahnsteig 1/2: Länge: 170 m Breite: 7,95 m

Ausgang am südwestlichen Bahnsteigende und in der Bahnsteigmitte in die Un-

terführung und von hier auf die öffentlichen Verkehrsflächen.

Unterführung: Länge: 10 m Breite: 4,00 m

Ausgang am südwestlichen Ende auf die öffentlichen Verkehrsflächen.

4.4 Nutzung

4.4.1 Nutzung der Gebäudeteile Kein Gebäude bewertet (siehe 4.1.1).

4.4.2 Nutzung der Räume Kein Gebäude bewertet.

4.4.3 Bahnsteige

4.4.3.1 Bahnsteige außerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke

Bewertung: Bei dem Bahnsteig incl. der Zuwegungen handelt es sich grundsätzlich um einen

Verkehrs- und / oder Evakuierungsweg im Freien, nicht um einen Rettungsweg im

baurechtlichem Sinn.

Auswertung der Ergebnisse der Risikoanalyse IVE: Die Risikoanalyse von IVE (siehe Anlage 1) generiert keine Maßnahmen.

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Ausgabe 02 13-24

Ausstattung: Die Bahnsteige sind mit bahnüblichen Ausstattungen versehen (Sitzgruppe, Abfall-

behälter, Streugutbehälter, Beleuchtung, Uhr, Beschilderung, Fahrkartenautomat,

Entwerter).

Aufbauten: Wetterschutzanlagen in der bahnüblichen Ausstattung.

Keine brandschutztechnischen Bedenken.

4.4.3.2 Bahnsteige innerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke sowie deren Zu- und Abgänge

Nicht zutreffend, Bahnsteig außerhalb geschlossener Hallen.

4.4.4 Kreuzungsbauwerke Kein Kreuzungsbauwerk vorhanden.

5 Brandgefahren, Schutzziele und Risiko-bewertung

5.1 Vorgehensweise Für eine Bewertung und für das Erfordernis bestimmter Brandschutzmaßnahmen in

einer Personenverkehrsanlage ist zunächst eine objektive Grundlage zu schaffen. In

dieser muss eingeschätzt werden, mit welchen Gefahren, Risiken bzw. Folgen im

Falle eines Brandes zu rechnen ist.

5.2 Schutzziele Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen müssen so beschaffen

sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch

vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie

wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Die Definition der Schutzziele ergibt sich aus den Leitlinien des EBA, den Vorgaben

der DB Station&Service AG sowie der MBO und ThürBO.

Des Weiteren darf durch die Personenverkehrsanlage (Pva) die öffentliche Sicherheit

und Ordnung nicht gefährdet werden.

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 14-24

5.3 Risikobewertung

5.3.1 allgemein Das Brandrisiko setzt sich zusammen aus der Größe der Wahrscheinlichkeit einer

Brandentstehung, aus der Größe der Brandlast, d.h. der Menge der brennbaren Stof-

fe im Brandbereich unter Berücksichtigung ihres Heizwertes, der Zahl der gefährde-

ten Personen, der möglichen Sachschadenhöhe und der möglichen Folgeschaden-

höhe. Es wird durch die Nutzung und die Bauart sowie die Geometrie bestimmt.

Personenverkehrsanlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, zu betreiben

und zu unterhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.

Außerdem ist der Entstehung eines Brandes und Ausbreitung von Feuer und Rauch

vorbeugend entgegenzuwirken. Darüber hinaus müssen bei einem Brand die Ret-

tung von Mensch und Tier sowie das Vornehmen von wirksamen Löscharbeiten

möglich sein.

Es ist selbstverständlich, dass bei Personenverkehrsanlagen die rechtzeitige und

sichere Evakuierung die höchste Priorität besitzt. Dabei soll die Selbstrettung der

Reisenden, Besucher und Nutzer an erster Stelle stehen und erst in zweiter Linie

durch Feuerwehrkräfte unterstützt werden.

5.3.2 gemäß EBA-Leitfaden 3.2 [1] Keine besondere Bewertung erforderlich.

5.4 Brandszenarien Im Bahnsteigbereich werden die folgenden Szenarien für die Bewertung zu Grunde

gelegt:

Szenario B1: Einfahrt eines Zuges mit Brandereignis in einem Zugteil am voll-

besetzen Bahnsteig.

Szenario B2: Brand von Ausstattungsgegenständen auf dem Bahnsteig

Szenario B3: Brand angrenzender Bereiche Die Evakuierung der Bahnsteige und die Räumung von Zügen über die Bahnsteige

sind durch den Nachweis ausreichender Rettungswegmöglichkeiten nachgewiesen

(vgl. Abschnitt 8.2.2). Diese Ereignisse werden im entsprechenden Nachweis als

Gefahr-Szenario in Anlehnung an die Definitionen im Modul I der „Risikoanalyse

Bahnsteige“ der IVE berücksichtigt. Die Szenarien Brand auf dem Bahnsteig (B2)

und Brand angrenzender Bereiche (B3) werden als nicht maßgebend angesehen, da

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 15-24

unterstellt wird, dass diese Brände nicht in einem Ausmaß entstehen, dass eine

Räumung der Züge in der Station erforderlich wird. Die Räumung der Bahnsteige ist

durch das Szenario B1 bereits in der Bewertung erfasst.“

Sollte ein Verlassen des Mittelbahnsteigs (Bahnsteig 1/2) nicht möglich sein (z. B.

Triebwerkfahrzeug brennt im Bereich des Abganges, so dass ein Passieren aufgrund

erhöhter Wärmestrahlung nicht möglich ist), stellt der Bahnsteig den sicheren Be-

reich dar; die Reisenden können in diesem Fall in ausreichenden Abstand auf dem

Bahnsteig verweilen bis eine gezielte Rettung durch die Feuerwehr erfolgt.

5.5 Abschaltung / Erdung der Fahrstromanla-gen

Die Bahnerdung der Fahrstromanlage dient der Abwehr einer bahntypischen Gefahr

und ist daher Aufgabe der Deutschen Bahn AG. Für die Sicherstellung der Abschal-

tung und Bahnerdung ist der Notfallmanager verantwortlich.

6 Einsatzwert der örtlich zuständigen Feu-erwehr

Der Haltepunkt Bad Sulza liegt im Einzugsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Bad

Sulza.

Die Feuerwehr Bad Sulza erreicht die ca. 1.230 m entfernte Verkehrsstation über

die öffentlichen Verkehrswege.

Die technische Ausstattung (unter anderen folgende Löschfahrzeuge: LF 16/12, und

TLF 16/24) und der taktische Einsatzwert der Feuerwehr sind als gut zu bewerten.

Haltepunkt

Feuerwehr

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 16-24

7 Baulicher Brandschutz Kein Gebäude bewertet.

Die Personenunterführung ist als Stahlbetonkonstruktion ausgeführt.

Die Wetterschutzanlagen und die Treppeneinhausung sind in bahnüblicher, zugelas-

sener Ausführung ausgeführt und bestehen aus überwiegend nicht brennbaren Bau-

stoffen. Somit ist das Risiko einer Brandentstehung auf dem insgesamt brandlastar-

men Bahnsteig als sehr gering einzustufen.

Sollte es trotz allem hier zu einem Brandereignis kommen, stehen für die Reisenden

ausreichend sichere Bereiche auf dem Bahnsteig zur Verfügung, somit bestehen aus

gutachterlicher Sicht keine Bedenken zur Nutzung der PVA.

8 Rettungswegkonzept 8.1 Rettungswegführung Der Bahnsteige 1/2 steht über die Unterführung in Verbindung mit den öffentlichen

Verkehrsflächen.

8.2 Personenstromanalyse

8.2.1 Einholung der Personenzahlen Für den Haltepunkt Bad Sulza wurden die Reisendenzahlen (204) von DB Stati-

on&Service AG, Bahnhofsmanagement Erfurt beigestellt. Diese Zahlen waren

Grundlage für die Risikoanalyse.

8.2.2 Evakuierungsnachweis Gemäß den Ergebnissen des Nachweises ausreichender Rettungswegmöglichkeiten

durch die IVE sind für die Bahnsteige bei einer pauschal gesetzten Rettungszeit von

540 s folgende Risikostufen ermittelt worden.

Bstg. Rettungszeit Risikostufe Maßnahmen

Mittelbahnsteig 1/2 540 s tolerabel keine Für den Bahnsteig wurde eine tolerable Risikostufe ermittelt. Somit ist durch die IVE-

Analyse nachgewiesen, dass für die Verkehrsstation ausreichende Rettungsweg-

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 17-24

möglichkeiten bestehen. Zur Sicherstellung der Rettungswegmöglichkeiten ist eine

hindernisfreie Breite von 1,20 m auf dem gesamten Weg vom Zugausstieg bis in den

sicheren Bereich dauerhaft zu gewährleisten. Es bestehen keine Bedenken hinsicht-

lich der Sicherheit der Verkehrsstation und der ausreichenden Erschließung. Der

Bahnsteig kann im Brandfall auf öffentliche Verkehrsflächen verlassen werden.

8.2.3 Nachweis der raucharmen Schicht bzw. der Rauchfreihaltung

Bei einem Brandereignis an dem offenen Bahnsteig verteilt sich der Rauch im Frei-

en, wobei eine Verdünnung erfolgt. Eine Verrauchung der Evakuierungsmöglichkei-

ten ist nicht zu befürchten.

8.2.4 Ergebnis Entsprechend den Ergebnissen der Abschnitte 8.2.2 und 8.2.3 folgend und in Aus-

wertung der Ergebnisse der Risikoanalyse, ist die Situation als sicher zu bewerten.

8.3 Anforderungen an Rettungswege (Flure / Vorräume / Schleusen / Treppenräume / Festtreppen / Sicherheitstreppenräume)

Da es sich im vorliegendem Fall um außenliegende (im Freien liegende) Evakuie-

rungswege handelt, werden keine weiteren Anforderungen gestellt.

8.4 Kennzeichnung der Rettungswege / Ret-tungswegleitsystem

Das Wegeleit- und Informationssystem für die Beschilderung der Ausgänge wird als

ausreichend angesehen. Eine zusätzliche Kennzeichnung, z.B. durch Rettungsweg-

piktogramme, ist nicht erforderlich.

9. Fördertechnik Im Haltepunkt Bad Sulza nicht vorhanden..

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 18-24

10. Elektrische Leitungen und Anlagen, so-wie Telekommunikations- und Informati-onstechnische Anlagen

10.1. Elektrische Leitungen Die elektrischen Leitungen und Anlagen sind unter Beachtung der VDE-Vorschriften:

VDE 0100, VDE 0105, VDE 0108 und VDE 0185 zu errichten und zu betreiben.

Die elektrischen Leitungen sind, soweit erforderlich, in Kanälen unter den Bahnstei-

gen verlegt. Keine brandschutztechnischen Bedenken.

10.2 Elektrische Anlagen

10.2.1 Strom- / Ersatzstromversorgung Eine Ersatzstromversorgung ist nicht erforderlich.

10.2.2 Notbeleuchtung Entsprechend der Ril 813.0105 Abschnitt 4 (3) b sind für oberirdische Bahnsteige

außerhalb von Bahnsteighallen „Rettungswegmöglichkeiten“ vorzusehen. Die techni-

schen Ausstattungsvorgaben für Rettungswege gelten hierfür nicht. Es ist daher für

die Bahnsteige weder eine Rettungswegbeschilderung noch eine Notbeleuchtungs-

anlage erforderlich.

Für die Beleuchtungsplanung in Treppenauf- und -abgängen, Rampen, Personen-

über und -unterführungen werden weitergehende Festlegungen in der 813.0502 ge-

troffen.

Hier sind, gemäß Ril 813.0502, Abschnitt 3 (19):

• Zugangswege

• Treppen, Fahrtreppen, Rampen

• Personenüberführungen, Personenunterführungen, Einhausungen als Fußgängerzugangsbereiche zu werten. Diese Bereiche sind so zu beleuchten,

dass die Nutzer den Verlauf der Wege leicht erkennen und sich gut orientieren kön-

nen. Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung in:

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 19-24

• eingehausten Treppenabgängen oder Rampen

• eingehausten Überführungen

• Unterführungen in denen auf Grund des Ausfalles keine Orientierung mehr möglich ist und in denen

ein hohes Personenaufkommen anzunehmen ist sind geeignete Maßnahmen für das

sichere Verlassen der Pva zu treffen. Entsprechende Regelungen sind in Ril 813.0502, Abschnitt 3 (27) getroffen. Hohes Personenaufkommen ist entsprechend Ril 813.0502, Abschnitt 3 (2) dann

vorhanden wenn mehr als 5000 Personen pro Stunde diesen Bereich benutzen.

Das Personenaufkommen wird im HP Bad Sulza nicht erreicht.

Im Endergebnis sind daher keine weiteren Maßnahmen für den Ausfall der

Allgemeinbeleuchtung erforderlich.

Sicherheitsbeleuchtung Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich.

10.2.3 Blitzschutz Die Bahnsteigausstattungen sind gemäß DB-Vorschriften zu erden.

Der äußere Blitzschutz des ehem. Empfangsgebäudes ist nicht zu bewerten, da sich

das EG nicht mehr in der Sachherrschaft der DB S&S AG befindet.

10.3 Telekommunikations- und Informations- technische Anlagen

Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich.

11 HLS Heizung / Lüftung / Sanitär Kein Gebäude bewertet.

12 Anlagentechnischer Brandschutz

12.1 Notrufeinrichtungen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich.

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 20-24

12.2 Gefahrenmeldeanlagen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich.

12.3 Alarmierungsanlagen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich.

12.4 Lösch- / Inertisierungsanlagen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich.

12.5 Anlagen zur Rauchgasabführung Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich.

12.6 Gebäudefunkanlage (BOS-Funk) Kein Gebäude bewertet.

13 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

13.1 Einrichtungen zur Selbsthilfe

13.1.1 Trag- und fahrbare Feuerlöscher nach BGR 133

Feuerlöscher sind am Haltepunkt Bad Sulza nicht erforderlich. Begründung: Die Brandlasten auf den Bahnsteigen sind als sehr gering einzustufen,

außerdem ist die Vandalismusgefahr mit Ihren Folgeschäden nicht zu unterschätzen.

13.1.2 Wandhydranten als Selbsthilfeeinrichtung

(Laienhilfseinrichtung) an nassen Steigleitun-gen

Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich.

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Ausgabe 02 21-24

13.2 Einrichtungen für die Feuerwehr 13.2.1 Wandhydranten an trockenen / nassen Steig-

leitungen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich. 13.2.2 Feuerwehr-Schlüsseldepot Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich. 13.2.3 Löschwasserversorgung Hochbauliche Anlagen im Sinne eines Gebäudes befinden sich nicht auf der PVA.

Das angrenzende, ehem. Empfangsgebäude befindet sich nicht mehr in der Sach-

herrschaft der DB S&S AG, so dass auf den Nachweis der Löschwasserversorgung

verzichtet werden kann. Die Absicherung des Grundschutzes liegt entsprechend des

ThürBKG in der Verantwortung der zuständigen Gemeinde.

14 Organisatorischer Brandschutz

14.1 Verantwortlichkeiten und Aufgabenvertei-lung

DB Station&Service AG, speziell der Bahnhofsmanager, ist grundsätzlich für die Si-

cherheit in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich!

Für den Haltepunkt Bad Sulza ist ein Brandschutzbeauftragter benannt.

14.2 Rettungswegpläne Rettungswegpläne sind für den Haltepunkt Bad Sulza nicht erforderlich.

14.3 Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Feuerwehrpläne sind für den Haltepunkt Bad Sulza nicht erforderlich.

14.4 Brandschutzordnung nach DIN 14096 Die Brandschutzordnung Teil A ist an einem zentralen und für den Nutzer gut sicht-

baren Ort als Aushang anzubringen.

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Ausgabe 02 22-24

14.5 Festlegung von Anforderungen und be-sonderen Maßnahmen

Wenn bei den anstehenden Baumaßnahmen bzw. notwendigen Instandsetzungs-

/Umbauarbeiten nach dem Bauvorhaben auf der PVA der normale Betriebsablauf

aufrecht erhalten bleiben soll, können sich ggf. Auswirkungen auf die Rettungsweg-

möglichkeiten ergeben die eine erneute Stellungnahme des Sachverständigen erfor-

derlich werden lassen.

Für Instandhaltungsarbeiten oder Umbaumaßnahmen nach dem geplanten BV mit

Heißarbeiten (z.B. Schweißen) oder ähnlich gefährliche Tätigkeiten ist in jedem Falle

die Zustimmung des Anlagenverantwortlichen erforderlich.

15 Zusammenfassung Mit dem vorliegenden Brandschutzkonzept für den Haltepunkt Bad Sulza wird darge-

legt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den allgemeinen Anforderungen an

den Brandschutz gerecht zu werden. Das Ziel dieses Brandschutzkonzeptes für den

o.a. Haltepunkt ist es, die Schutzziele der EBO, des Leitfadens für den Brandschutz

in Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie der MBO und

ThürBO

• Rettung von Menschen zu gewährleisten

• wirksame Löscharbeiten durchzuführen

• Brandausbreitung zu verhindern

zu realisieren.

15.1 Auflistung der Abweichungen von den all-gemein anerkannten Regeln der Technik

Keine

15.2 Maßnahmenliste gemäß Anlage 1 Da sich aus diesem Konzept keine Maßnahmen ergeben entfällt die. Maßnahmenlis-

te.

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 23-24

15.3 Unterschrift des Erstellers

Dieses ganzheitliche Brandschutzkonzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen

unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik sowie der aufgeführten

Literatur durch das Sachverständigenbüro

Architekturbüro A1 Rosenstraße 5 34212 Melsungen

Tel. 05661-920371 am 06. Juni 2013 erstellt und umfasst 24 Seiten und 3 Anhänge

..................................... ...................................... Bernd Adrian Ralf Salzmann Brandschutztechniker Dipl.-Ing., Architekt

BSK Hp Bad Sulza Architekturbüro A1

Ausgabe 02 24-24

16 Anhänge Anlage 01 Risikoanalyse IVE (5)

Anlage 02 Maßnahmeblatt IVE (1)

Anlage 03 Lageplan