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Call for proposals SANCO D5/10753/2010 Grant Agreement no. SANCO/2010/D5/CRPA/SI2.578062 1 Handbuch für High Quality Kontrollstellen für Rinder, Schweine und Schafe. Autoren: IDELE, IFIP, NAGREF, IZS, FLI, IRTA, KUL, SLU, SGGW und CRPA Juni 2013

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Handbuch für High Quality Kontrollstellen

für Rinder, Schweine und Schafe.

Autoren:

IDELE, IFIP, NAGREF, IZS, FLI, IRTA, KUL, SLU, SGGW und CRPA

Juni 2013

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Dieses Dokument ist ein offizielles Ergebnis des “High Quality Control Post” Projektes.

Autoren dieses Handbuchs sind:

● Béatrice Mounaix, Jacques Capdeville, Laurence Sagot, Didier Bastien, Christophe Martineau, Thomas Lefebvre, Laure Brun-Lafleur, Héloïse Cottin und Luc Mirabito, Institut de l’Elevage, Frankreich (Koordinatoren dieses Handbuchs). ● Patrick Chevillon, Isabelle Correge und Patrick Massabie, Institut du Porc IFIP, Frankreich. ● Evangelia N. Sossidou und Venetia Vousdouka, Hellenic Agricultural Organisation (DEMETER) Veterinary Research Institute, Griechenland. ● Stefano Messori und Silvia D’Albenzio, Istituto Zooprofilattico Sperimentale di Abruzzo e Molise, Italien ● Karin Steinkamp und Michael Marahrens, Friedrich-Loeffler-Institut, Deutschland ● Cecilia Pedernera, Antoni Dalmau, Emma Fabrega and Antonio Velarde, IRTA, Spanien ● Monica Gebska, Warsaw University of Life Science (SGGW), Polen

● Girma Gebresenbet, Swedish University of Agricultural Science, Schweden ● Paolo Ferrari, Paolo Rossi, Alessandro Gastaldo, Lorenzo Loso und Kees de Roest, Research Centre for Animal Production (CRPA), Italien. Das Projekt “Renovierung und Förderung von “high quality control posts” in der Europäischen Union” rechnet mit einer signifikanten Verbesserung der Ausrüstung und des Managements von 16, an den Hauptverkehrswegen für lange Tiertransporte gelegenen, Kontrollstellen (KS) in der EU. Die Forschung, die diese Ergebnisse erzielte, erhielt Mittel aus dem Aufruf SANCO D5/10753/2010 der Europäischen Gemeinschaft unter dem Grant Agreement SANCO/2010/D5/CRPA/SI2.578062. Project Office High Quality Control Posts Centro Ricerche Produzioni Animali Spa Corso Garibaldi 42 IT-42121 Reggio Emilia Italien Telefon: +39 0522 436999 Fax: +39 0522 435142 Email: [email protected] Website: www.controlpost.eu Dieser Bericht stellt die Meinung der Verfasser dar und gibt nicht notwendigerweise die Position der Europäischen Kommission wieder, die jegliche Verantwortung für die Nutzung dieser Informationen ausschließt. Die endgültige Fassung dieses Leitfadens ist auf der Projektwebsite www.controlpost.eu, in den Sprachen Englisch, Arabisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Polnisch, Russisch und Spanisch verfügbar.

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EINLEITUNG

WARUM DIESER LEITFADEN?

Dieses Handbuch ist Teil des, durch die DG SANCO unterstützten, “High Quality Control Post” (HQCP) Projekts. Ziel ist es Informationen und Ratschläge im Hinblick auf die Nutzung und das Betreiben von Kontrollstellen (im Weiteren auch KS oder control post) für lange Tiertransporte zu geben. Das Handbuch soll Transportunternehmen dabei unterstützen „high quality” Kontrollstellen zu finden, sowie den dargebotenen Service besser einstufen zu können und soll für das Personal in KS ein Leitfaden zur guten fachlichen Praxis während langer Tiertransporte und währende des Aufenthalts der Tiere in der KS sein.

FÜR WEN IST DIESER LEITFADEN?

Dieses Handbuch hat das Ziel ein Hilfsmittel für alle im langen Tiertransport involvierten Personen zu sein. Das Hauptanliegen ist es den Betreibern von Kontrollstellen aufzuzeigen, was gute fachliche Praxis im Zusammenhang mit „high quality“ Kontrollstellen bedeutet. Das Handbuch soll aber auch Transportunternehmen zeigen, welchen Service sie an „high quality“ Kontrollstellen erwarten können und wo sie diese finden. Des Weiteren werden Amtstierärzte und andere Interessengruppen in diesem Handbuch Regeln finden, denen zu Folgen sich die Betreiber von Kontrollstellen verpflichtet haben. Zusammenfassend hat dieses Handbuch das Ziel den Grundstein für ein neues Abkommen zwischen den verschiedenen Interessengruppen des langen Tiertransports im Hinblick auf Tierwohl, Biosicherheit und Arbeitsbedingungen zu legen.

WIE IST DIESER LEITFADEN AUFGEBAUT?

Das Dokument besteht aus zwei Teilen:

- Teil I-HQCP-GRUNDLAGEN: Grundkenntnisse über den langen Transport, die Europäische Gesetzgebung und HQCP-Zertifizierung.

- Teil II-HQCP-LEITLINIEN: Leitlinien für das Management von Kontrollstellen einschließlich technischer Empfehlungen. Dieser Teil enthält technische Empfehlungen und standardisierte Verfahren für das Management von KS vor, während und nach dem Aufenthalt von Tieren in der Kontrollstelle.

Dieses Handbuch ergänzt verschiedene Hilfsmittel, die im Rahmen des HQCP Projekts entwickelt wurden. Das eLearning-Material sowie die Details des Zertifizierungssystems sind auf der Website http://www.controlpost.eu/ zusammen mit verschiedenen Layouts von HQCP, die während des Projekts entwickelt wurden, verfügbar.

Der Fokus dieses Handbuchs liegt auf einem spezifischen Teil des langen Transportes, nämlich der Kontrollstelle oder dem Aufenthaltsort, in dem Tiere während langer Transporte zum Ruhen entladen werden.

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TEIL I-HIGH QUALITY CONTROL POST GRUNDLAGEN Dieser Teil enthält relevante Informationen, die Betreiber von Kontrollstellen zur Verbesserung von Tierwohl und Biosicherheit während des Transports animieren sollen und stellt einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen und die Zertifizierung von KS dar.

WARUM SICH UM DAS TIERWOHL SORGEN?

Es ist weithin anerkannt und explizit im gesetzlichen Regelwerk niedergelegt, dass Tiere während des Transports in einem guten Zustand gehalten werden sollen. Dies ist eine Angelegenheit von größter Bedeutung, von der sowohl die Tiere als auch die Wirtschaftsbeteiligten in Tierproduktion, Transport und Schlachtung betroffen sind und beinhaltet sowohl Fragen der ethischen, als auch der rechtlichen Verpflichtung. Darüber hinaus ist es wichtig, im Hinterkopf zu behalten, dass der Transport von Tieren und insbesondere der Langstreckentransport durch ganz Europa, ein sehr heikles Thema ist, welches auch für die Bevölkerung Bedeutung hat, wie sich durch die Millionen von EU-Bürgern zeigt, die in den letzten Jahren Kampagnen gegen lange Tiertransporte unterstützt haben.

Gute Organisation und gute Bedingungen während des Transports führen zu Vorteilen sowohl für die Tiere als auch für die Beteiligten Akteure.

Soweit es die Tiere betrifft sind die Vorteile einer guter Transportorganisation:

Geringeres Verletzungs- und Unfallrisiko

Guter Gesundheitszustand von Anfang bis Ende des Transports

Freiheit von Hunger und Durst und eine gute Versorgung

Reduzierte Ermüdung

Verringerte Belastung durch Stress und Angst.

Eine gute Organisation des Transports führt zu einem Vorteil für das Tierwohl.

Aus der Sicht der Wirtschaft sind die Vorteile einer guten Transportorganisation:

Reduzierte Transportkosten und eine höhere Rendite

Verringertes Risiko für Krankheitsausbrüche

Bessere Arbeitsbedingungen

Erhöhte soziale Akzeptanz für Tiertransporte.

Es ergibt sich eine “win-win”-Situation, aus der Kombination von gutem Management und besseren Bedingungen während des Tiertransports, die die Nachhaltigkeit der Tierproduktion verbessern wird.

Um dieses Ziel zu erreichen müssen verschiedene Bedingungen bedacht werden:

- Aktive Zusammenarbeit zwischen den Parteien, die in die Organisation und Planung des Transports involviert sind - Beachtung von “high quality” Standards während aller Phasen der Beladung, des Transports, des Ruhens und des

Entladens - Beachtung von “high quality” Standards um Krankheiten vorzubeugen und Biosicherheit zu gewährleisten - Gutes, dem aktuellen Stand des Wissens entsprechendes, Design aller verwendeten Fahrzeuge für den Transport

und die entsprechenden Vorgänge.

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Die EU-Gesetzgebung definiert Basisanforderungen für die Versorgung der Tiere während des Transports; sie basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und bezieht sich sowohl auf vorhandene Literatur, als auch auf die Meinung der EFSA. Das Zertifizierungsschema implementiert die gesetzlichen Vorschriften und definiert teilweise strengere Anforderungen. Schulungen helfen allen beteiligten Akteuren die verschiedenen Anforderungen besser zu verstehen und angemessene Entscheidungen zu treffen. Empfehlungen und Leitlinien für gute fachliche Praxis ergänzen einander und geben eine Hilfestellung, um die gesetzlichen Regelungen zu interpretieren und praktische Regeln zu erklären.

LANGSTRECKENTRANSPORTE UND KONTROLLSTELLEN WAS IST EINE KONTROLLSTELLE? Entsprechend der EU-Verordnung EG 1/2005, ist eine Beförderung der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen. Lange Beförderungen sind definiert, als eine Beförderung, die ab dem Zeitpunkt der Bewegung des ersten Tieres der Sendung 8 Stunden überschreitet. In diesem Dokument werden lange Beförderungen, wie sie in der Verordnung EG 1/2005 definiert sind auch als Langstreckentransporte oder lange Transporte bezeichnet werden.

Die Rechtslage sieht auch eine maximale Dauer für lange Transporte vor, diese variiert je nach Tierart und Alter der Tiere und erfordert spezielle Ruhezeiten (Tabelle 1).

Tabelle 1: Maximal erlaubte Beförderungszeit für Schweine, Rinder und Schafe (EG 1/2005).

Maximale Dauer des

ersten Transportabschnitts Mindestdauer der

Ruheperiode Maximale Dauer des zweiten

Transportabschnitts

Rinder und Schafe 14 Stunden 1 Stunde mit Zugang zu Wasser

14 Stunden

Nichtabgesetzte Kälber

9 Stunden 1 Stunde mit Zugang zu Wasser

9 Stunden

Schweine 24 Stunden mit Zugang zu Wasser

Die maximal erlaubte Beförderungsdauer beträgt somit 29 Stunden für Rinder und Schafe, 24 Stunden für Schweine und 19 Stunden für nichtabgesetzten Kälber, hinzu kommt eine Toleranz von 2 zusätzlichen Stunden bei entsprechender Nähe zum Zielort. Nach Ablauf der festgelegten Höchstfahrtzeiten müssen die Tiere zum Füttern, Tränken und Ruhen für mindestens 24 Stunden in einer Kontrollstelle entladen werden, bevor der Transport fortgesetzt werden kann.

KS sind Einrichtungen, die der Kontrolle eines amtlichen Tierarztes unterstehen, von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats für eine bestimmte Tierart zugelassen sind und zum Füttern, Tränken, Ausruhen und Pflegen von Tieren während des langen Transportes genutzt werden können.

Tiere, die in einer KS untergebracht sind müssen entsprechende Pflege erhalten. Die Angemessenheit dieser Pflege wird sowohl durch das Personal der Kontrollstelle als auch durch die Bedingungen der Unterbringung sichergestellt. Die Versorgung der Tiere in der KS sorgt dafür, dass optimale Bedingungen für das Wohlbefinden, einschließlich der Einhaltung von Gesundheitsvorschriften wiederhergestellt werden und dass die Tiere fit sind, um den Transport zu ihrem endgültigen Bestimmungsort fortzusetzen.

KS sind Einrichtungen, die durch die zuständige Behörde des entsprechenden Mitgliedsstaats unter der Voraussetzung, dass sie den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 entsprechen, zugelassen sind. Die Regeln in dieser Verordnung haben die Erhaltung von Tierwohl, Gesundheitsstatus und Sicherheit der Tiere zum Ziel. Nur Tiere deren Gesundheitsstatus bescheinigt wurde dürfen in KS untergebracht werden.

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WAS SIND DIE VORTEILE EINER KONTROLLSTELLE, AUS DER SICHT DES TIERWOHLS? Es ist gut dokumentiert, dass die Auswirkungen des Transportes mit steigender Transportdauer zunehmen. Bei Rindern zum Beispiel sind Blutparameter betroffen und es entsteht ein zunehmendes Risiko für Gewichtsverluste. Des Weiteren hat sich in kürzlich durchgeführten Studien gezeigt, dass sich in der zweiten Hälfte der 29 Transportstunden ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Balanceverluste ergibt. Die Auswirkungen der Transportdauer auf die Tiere werden natürlich auch von anderen Parametern beeinflusst, wie den Straßenverhältnissen, dem Fahrstil, dem Fahrzeugdesign und dem Platzangebot. Eine Fahrtunterbrechung von einer Stunde scheint nicht ausreichend zu sein um eine ausreichende Futter- und Wasserversorgung für Wiederkäuer zu gewährleisten. Außerdem können sich auch das Fahrzeugdesign, das Tränke- oder Fütterungssystem oder das Platzangebot auf den Zugang zu Futter und Wasser auswirken. Vor diesem Hintergrund scheint die Pause in einer Kontrollstelle die beste Lösung für die oben beschriebenen Probleme und stellt sicher, dass alle Tiere, entsprechend ihres Bedarfs, genügend Ruhe, Futter und Wasser erhalten und eine Komfortable Liegefläche vorfinden. Somit ist die Nutzung von KS ein effektives Mittel um das Tierwohl auf sehr langen Tiertransporten zu verbessern und die Rendite für die Organisatoren zu steigern.

WAS SIND DIE GEFAHREN FÜR TIERE IN KONTROLLSTELLEN?

Der Aufenthalt von Tieren in einer KS während ihres Transports ist ein wichtiges Thema in Bezug auf die Verbreitung von Krankheiten in Europa. Risiken entstehen aufgrund des Mischens von Tieren unterschiedlicher Herkunft, nicht nur wegen der gleichzeitigen Anwesenheit der Tiere in der KS, sondern auch aufgrund schlechter Reinigungs-und Desinfektionsverfahren zwischen aufeinander folgenden Sendungen.

Die europäische Gesetzgebung legt Regeln und Verfahren mit Bezug auf eine Reihe bestimmter Krankheiten fest. Allerdings sollte dem KS Betreiber ebenso, wie dem Personal, den Transportunternehmern und dem amtlichen Tierarzt bewusst sein, dass nicht-gelistete Krankheit sich ebenfalls ausbreiten können; daher sollten alle beteiligten Personen gut informiert und geschult werden, um so in der Lage zu sein, Symptome oder Veränderungen im Verhalten der Tiere, die auf gesundheitliche Probleme hinweisen könnten, zu erkennen.

Die KS kann auch negative Auswirkungen auf das Tierwohl haben, die mit den Ent-/Beladevorgängen zusammenhängen, denn diese sind Stresssituationen für die Tiere. Allerdings sollte dieser negative Effekt mit gutem Design von Rampe und Treibgängen sowie gutem Umgang mit den Tieren minimiert werden. Platzangebot und Buchtengröße in der KS sollten ebenfalls berücksichtigt werden, um bequeme Ruhebedingungen ohne übermäßigen Wettbewerb und aggressives Verhalten zwischen den Tieren zu gewährleisten.

WO BEFINDEN SICH DIE ZERTIFIZIERTEN KONTROLLSTELLEN? Um Ruhestellen für die Tiere während der obligatorischen 24-Stunden-Pause bei Langstreckentransporten zu stellen sind KS über alle Mitgliedsstaaten verteilt (Abb. 1). Sie haben eine Zulassung für Rinder und / oder Schweine und / oder Schafe und / oder Pferde. Bitte schauen Sie für genauere Informationen in die offizielle Liste der EU-Kommission:

http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transport/docs/council_regulation_1255_97.pdf

Laut der Verordnung (EG 1/2005), muss eine Buchung für eine KS vorgenommen werden bevor der Transport beginnt, diese Buchung muss auch im Fahrtenbuch angegeben werden.

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Abb. 1:Kontrollstellen in Europa.

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GELTENES RECHT: FOKUS AUF WICHTIGE PUNKTE FÜR KONTROLLSTELLEN Mehrere Punkte in der Europäischen Gesetzgebung (1255/97 geändert durch 1/2005 für Transport und durch 1040/2003 für Aufenthaltsorte) betreffen direkt oder indirekt die KS und definieren wichtige Punkte für deren Management.

TRANSPORTFÄHIGKEIT

Transportfähigkeit ist eine der wichtigsten technischen Spezifizierungen der EG 1/2005 (Anhang 1, Kapitel 1, Zusammenfassung in Tabelle 2). Laut der EG 1255/97 soll der Gesundheitszustand der transportierten Tiere beim Entladen und danach mindestens alle 12 Stunden durch das Personal der KS überprüft werden. Der amtliche Tierarzt muss, bevor die Tiere den Aufenthaltsort verlassen, bestätigen, dass die Tiere transportfähig sind (EG 1/2005 & EG 1255/97).

Tabelle 2: Transportfähigkeit wie in EG 1/2005 (Anhang 1, Kapitel 1) definiert.

Nicht transportfähig Verwundete Tiere (schwere offene Wunden oder Organvorfälle) Tiere mit physiologischen Schwächen Tiere mit pathologischen Zuständen Tiere, die nicht in der Lage sind sich ohne Hilfe oder Schmerzen fortzubewegen Tragende Tiere (mehr als 90% der Gestationsperiode) Weibliche Tiere, die in der vergangenen Woche niedergekommen sind Neugeborene Säugetiere, bei denen der Nabel noch nicht abgeheilt ist Ferkel, jünger als 3 Wochen oder Kälber, jünger als 10 Tage und Lämmer, jünger als 1 Woche (Ausnahme: Transporte unter 100 km)

Nicht transportfähig für lange Transporte

Alle vorhergenannten und Ferkel unter 10 kg sowie Kälber, die jünger als 14 Tage sind.

Es gibt sowohl nationale als auch europäische Leitlinien, die Transporteuren und Organisatoren helfen sollen die Transportfähigkeit von Rindern und Schweinen zu prüfen (kontaktieren Sie die zuständige Behörde).

BIOSICHERHEIT WÄHREND DES TRANSPORTS UND IN DER KONTROLLSTELLE

Die KS muss sicherstellen, dass die Kriterien für die Biosicherheit korrekt angewendet werden um die Tiere, die in der Einrichtung untergebracht sind, zu schützen (EG 1255/97). Jede KS muss so gelegen sein und so konzipiert, gebaut und betrieben werden, dass eine ausreichende Biosicherheit gewährleistet ist und verhindert wird, dass schwere ansteckende Krankheiten auf andere Betriebe und nachfolgende Tierpartien, die die betreffenden Räumlichkeiten passieren, übertragen werden (EG 1/2005). KS dürfen ausschließlich für das Empfangen, Füttern, Tränken, Ausruhen, Unterbringen, Pflegen und Weiterbefördern von Transit-Tieren genutzt werden. Abweichend können die Mitgliedstaaten auch Sammelstellen als Kontrollstellen zulassen, sofern sie in dem gesamten Zeitraum, in dem sie als KS genutzt werden den entsprechenden Vorgaben genügen. Tiere dürfen nur dann gleichzeitig in einer KS sein, wenn ihr Gesundheitsstatus bescheinigt wurde.

Um die Biosicherheit der KS zu gewährleisten müssen alle Buchten, Rampen, Treibgänge und Ent-/Beladebereiche nach jeder Nutzung, entsprechend der Vorgaben des amtlichen Tierarztes, gereinigt und desinfiziert werden (EG 1255/97). Seit dem letzten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche wurden die Gesundheits-und Hygienemaßnahmen insbesondere in Bezug auf Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten und der Ausstattung von KS verstärkt (EG 1040/2003). Vor der Aufnahme von Tieren müssen die Kontrollstellen spätestens 24 Stunden nach Abgang aller Tiere, die dort zuvor gehalten wurden, mit der Reinigung und Desinfizierung begonnen haben und von Tieren geräumt geblieben sein, bis der amtliche Tierarzt festgestellt hat, dass die Reinigung und Desinfizierung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Bevor eine neue Tiersendung empfangen wird soll die Kontrollstelle für mindestens 24 Stunden geräumt bleiben (Hygienemaßnahmen) (Ausnahme: die nachfolgende Partie kommt aus einer ähnlichen Region, Zone oder noch kleineren Gebietseinheit), spätestens jedoch nach sechstägiger Benutzung.

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ENT-/BELADEBEDINGUNGEN

Ent- und Beladen sind, bedingt durch den schnellen Wechsel der unmittelbaren Umgebung, stressige Ereignisse für die transportieren Tiere. Die Verordnung EG 1/2005 gibt vor, dass die Anlagen zum Ent- und Beladen von Tieren, einschließlich des Bodenbelags, so konstruiert und gebaut sind und so in Stand gehalten und verwendet werden, dass Verletzungen, Leiden, Erregung und Stress während der Tierbewegungen vermieden bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt werden und die Sicherheit der Tiere gewährleistet ist (Anhang 1, Kapitel 3). Des Weiteren werden rutschfeste Flächen und eine entsprechende Beleuchtung des Be-/Entladebereichs gefordert. Um das Ausrutschen der Tiere zu vermeiden ist für jede Tierkategorie ein maximales Gefälle für die Rampe festgelegt (Tabelle 3). Für das Laden von Rindern wird empfohlen, dass ein Gefälle von 10° nicht überschritten wird, um die Belastung der Tiere zu verringern. Beträgt das Gefälle der Rampe mehr als 10°, so ist sie mit einer Vorrichtung, wie z.B. Querlatten, zu versehen, die es den Tieren ermöglicht, hinauf- oder hinabzusteigen, ohne auszurutschen. Alle diese Anforderungen treffen, zusätzlich zu den allgemeinen Empfehlungen für Rampen (seitliche Begrenzungen, kein Spalt und geringstmögliches Gefälle, Abb. 2) und Treibgänge (rutschfester Boden), sowohl auf das Fahrzeug als auch auf die KS zu, um jeglichem Verletzungsrisiko der Tiere vorzubeugen und um das Herdenverhalten der Tiere bestmöglich auszuhalten (EG 1255/97, Anhang, Kapitel B). Wenn Lifte oder höhergelegene Ebenen verwendet werden sollen seitliche Begrenzungen vorhanden sein.

Tabelle 3: Vorschriften zum maximalen Gefälle der Be-/Entladerampe für verschiedene Tierkategorien (EG 1/2005, Anhang 1, Kapitel 3). Die Höhe h wird 1 Meter vor dem Ende der Rampe gemessen.

Empfohlenes

Gefälle

Entspricht einer maximalen Höhe

h

Schweine ≤ 20° 36 cm

Kälber ≤ 20° 36 cm

Pferde ≤ 20° 36 cm

Schafe ≤ 26°34’ 50 cm

Sonstige Rinder ≤ 26°34’ 50 cm

Alle Tierarten > 10° 17,6 cm Querstreben benötigt

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Abb. 2: Empfohlene Möglichkeiten für das Ent-/Beladen von Tieren in der KS.

UMGANG MIT DEN TIEREN

Die Qualität im Umgang mit den Tieren beim Be- und Entladen sowie dem Treiben in der KS hat einen großen Einfluss auf das Wohlbefinden der transportierten Tiere. Aus diesem Grund empfiehlt der Gesetzgeber (sowohl EG 1/2005 als auch EG 1255/97) vorsichtig zu sein und die Tiere nicht zu verängstigen, zu erregen oder gar zu misshandeln. Sammel- und Unterbringungsbereich sollen so gestaltet sein, dass die Tiere in ihren gewohnten Gruppen bleiben können und ohne das Mischen von Gruppen ruhen können. Diverse Maßnahmen sind im Umgang mit Tieren verboten (Tabelle 4). Die Benutzung von Elektroschockgeräten ist nur für ausgewachsene Rinder und ausgewachsene Schweine erlaubt, die jede Fortbewegung verweigern, und nur unter der Voraussetzung, dass die Tiere genügend Freiraum zur Vorwärtsbewegung haben. Die Stromstöße sollen nicht länger als eine Sekunde sein, in angemessenen Abständen und nur an den Muskelpartien der Hinterviertel verabreicht werden. Sie dürfen nicht wiederholt werden, wenn das Tier nicht reagiert.

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Tabelle 4: Umgang mit den Tieren in der KS.

Verbotene Maßnahmen während des Transports und in der KS: Tiere schlagen oder treten auf besonders empfindliche Körperteile Druck ausüben, der unnötige Schmerzen oder Leiden verursacht Tiere mit mechanischen Mitteln hoch heben Tiere an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell hoch zerren oder ziehen, so dass unnötige Schmerzen oder Leiden entstehen Treibhilfen oder andere Geräte mit spitzen Enden zu verwenden

EG 1/2005 EG 1255/97

Verbotene Maßnahmen in der KS: Schwanz nicht quetschten, verdrehen oder brechen Nicht in die Augen greifen

EG 1255/97

Tiere dürfen auf keinen Fall an Hörnern, Geweih, Nasenringen oder Beinfesseln angebunden werden. Kälbern darf kein Maulkorb angelegt werden.

EG 1/2005

Mit folgenden Tieren soll getrennt umgegangen werden: Tiere unterschiedlicher Art (außer wenn zusammen aufgezogen) Tiere mit beträchtlichem Größen- oder Altersunterschied (außer wenn zusammen aufgezogen) ausgewachsene Zuchteber(außer wenn zusammen aufgezogen) geschlechtsreife männliche und weibliche Tiere behornte & unbehornte Tiere (außer wenn zusammen aufgezogen) rivalisierende Tiere angebundene und nicht angebundene Tiere

EG 1/2005

REGISTER UND LISTEN

Entsprechend der Verordnung EG 1255/97, soll der Eigentümer der KS nur Tiere zulassen, die gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft beurkundet und gekennzeichnet sind. Zu diesem Zweck überprüft er die Gesundheitsdokumente und sonstigen Begleitdokumente, die für die betreffenden Gattungen oder Kategorien mitgeführt werden müssen, oder lässt sie überprüfen. Der Betreiber der KS muss Aufzeichnungen über alle in Tabelle 5 genannten Punkte machen und diese für mindestens 3 Jahre für die zuständige Behörde zur Verfügung halten.

Der Aufenthalt in der KS und die tatsächlichen Dauer der Ruhezeit werden in Abschnitt 4 des Fahrtenbuchs angegeben. Bevor die Tiere die KS verlassen, bestätigt der amtliche Tierarzt, dass die Tiere für die weitere Beförderung transportfähig sind. Alle relevanten Informationen über Unregelmäßigkeiten sind in Abschnitt 5 des Fahrtenbuches anzugeben.

Tabelle 5: Informationen, die von der KS erfasst werden müssen (EG 1255/97, Anhang, Kapitel C). für jede Sendung Tag und Uhrzeit der Beendigung des Entladens und des Beginns des Wiederverladens der Tiere

Datum und Dauer der Leerzeit

die Nummer(n) der die Tiersendungen begleitenden Tiergesundheitsbescheinigung(en);

Alle zweckdienlichen Angaben zum Gesundheitszustand und Wohlbefinden der Tiere, und zwar insbesondere Merkmale und Anzahl der Tiere, die beim Entladen am Aufenthaltsort verendet vorgefunden wurden oder die während ihres Aufenthalts verendet sind; Merkmale und Anzahl der Tiere, bei denen beim Entladen oder während des Aufenthalts am Aufenthaltsort ernsthafte Verletzungen festgestellt wurden.

Namen und Anschriften des Transportunternehmers und der Fahrer

Die amtlichen Kennzeichen der Transportfahrzeuge

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DAS HQCP-ZERTIFIZIERUNGSSYSTEM Aufgrund der wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach Lebensmittelsicherheit und Transparenz in der Lebensmittelkette, erfreut sich die Qualitätssicherung immer größerer Beliebtheit in der Lebensmittelindustrie. Dieser Trend kann Tierwohlprinzipien und Fragen der Biosicherheit, vor allem auf langen Transporten, nicht ignorieren. In diesem Rahmen stellt das HQCP-Zertifizierungssystem eine Referenz für höchste Standards in Bezug auf das Wohlergehen der Tiere während des Aufenthalts in der KS dar. Mehrere KS, die an wichtigen Transportrouten für Langstreckentiertransporte in der EU liegen, wurden innerhalb des Projekts renoviert und verbessert.

Zertifizierungskriterien sind Baudetails und Ausrüstung, Tierschutz und Biosicherheit und das allgemeine Management. Dieses Zertifizierungsprogramm soll eine Chance für eine bessere Einhaltung der Rechtsvorschriften in der EU darstellen. Um dem hohen Qualitätsanspruch gerecht zu werden, sind einige Anforderungen höher, als die der zutreffenden Verordnung, vor allem das Platzangebot in den Buchten. Die Beurteilung des Wohlergehens der Tiere als Folge der Entlade-/Ruhebedingungen ist Teil der Zertifizierung, des Weiteren eine Eigenkontrolle für das Personal der KS. Alle relevanten Informationen des Zertifizierungssystems sind öffentlich zugänglich, einschließlich der Kriterien für die Zertifizierung, der Bewertungskriterien, der Besitzverhältnisse und der anerkannten Zertifizierungsstellen, sowie der Liste der zertifizierten KS (www.controlpost.eu). Auf dieser Website sind für die betreffenden Kontrollstellen auch eine Online-Buchung sowie detaillierte Informationen verfügbar.

ELEARNING TRAINING Für die Fahrer von Tiertransportern ist in Europa eine spezielle Schulung vorgeschrieben (EG 1/2005). Diese Schulung vermittelt die Grundkenntnisse über die rechtlichen Anforderungen der Verordnung EG 1/2005 und gute fachliche Praxis im Umgang mit den Tieren. Sowohl die Ausbildungseinrichtungen als auch die Ausbildungsprogramme und die Verfahren, um die Auszubildenden zu bewerten, müssen durch die nationalen zuständigen Behörden zugelassen sein. EG 1255/97 legt fest, dass auch Mitarbeiter der KS eine spezifische Ausbildung im Unternehmen oder einer Ausbildungseinrichtung erhalten, oder dass sie über entsprechende praktische Erfahrung im Umgang mit Tieren verfügen.

Abgesehen von den verpflichtenden Schulungen wurde im Rahmen des HQCP-Projekts eine Reihe von ELearning-Kursen entwickelt, die die Grundkenntnisse aller am langen Tiertransport beteiligten Interessengruppen vervollständigen sollen. Diese eLearning-Kurse bieten nützliche Informationen zur Verbesserung von Tierwohl und Biosicherheit von transportierten Tieren, die gezielt für Transportunternehmen, Personal von KS und amtliche Tierärzte bereitgestellt wurden (www.controlpost.eu).

Die Ziele sind:

- Verstehen der sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Grundlagen, die den europäischen Normen zum Schutz von Tier während des Transports zugrunde liegen und Aneignen von Wissen über spezielle Anforderungen zum langen Transport von Tieren und zu KS

- Lernen der grundlegenden Prinzipien der Tierphysiologie, unter besonderer Bezugnahme auf die Bedürfnisse der Tiere und ihres Verhaltens

- Alle mit dem Transport verbundenen Dokumente kennen und führen können

- Be-/Entladen in geeigneter Weise durchführen, Erstversorgung für Tiere im Notfall und Sicherheit des Personals gewährleisten.

Die E-Learning-Kurse sind auf Englisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Italienisch, Russisch und Spanisch verfügbar.

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TEIL II-HQCP LEITLINIEN: UNTERBRINGUNG WARUM IST ES WICHTIG?

Während des Aufenthalts in einer KS sollen die Tiere durch eine Überdachung vor extremen Klimatischen Bedingungen (Sonne, Regen, Kälte) geschützt werden. Eine angemessene thermische Umgebung beugt Krankheiten vor und verbessert das Wohlbefinden der Tiere. Die nötigen Bedingungen variieren je nach Tierart. Eine KS muss ein hohes Maß an Tierwohl gewährleisten, weil die Tiere, die hier untergebracht werden über weite Entfernungen transportiert werden und die KS den Tieren helfen soll sich von den Strapazen des langen Transportes zu erholen und sie in den bestmöglichen Zustand für die Fortsetzung des Transportes zu versetzen.

GUTE FACHLICHE PRAXIS

KS sollten Wände und Dächer haben, die den Tieren ausreichend Schutz vor widrigen Wetterbedingungen bieten. Temperatur und Lüftung haben einen direkten Einfluss auf die Tiergesundheit. Extreme Temperaturen (sehr gering oder sehr hoch) können eine Gefahr für die Tiere darstellen. Für alle Tiere ist es wichtig in einem optimalen Temperarturbereich gehalten zu werden, der als die Thermoneutralezone bezeichnet wird. Dieser Temperaturbereich hängt von der Art der Bodengestaltung, seinen Isolationseigenschaften, der Luftgeschwindigkeit, der Lufttemperatur und der Luftfeuchte, der Radiation und der Isolation des Gebäudes ab. Wenn das Gebäude geheizt / frostfrei gehalten werden soll ist eine Isolation sinnvoll. Rinder und Schafe sind gegenüber Temperaturveränderungen toleranter als Schweine sollten aber ebenfalls innerhalb des Komfortbereiches für Temperatur und Luftfeuchte gehalten werden.

Die KS muss ein angemessenes System zur Lüftung der Ställe haben (freie Lüftung oder Zwangslüftung), um die Luftqualität aufrechtzuerhalten und die Umgebungstemperatur so gut wie möglich im Komfortbereich der Tiere zu halten. Der Luftwechsel soll über den Köpfen der Tiere stattfinden.

●Um die angegebenen Minimaltemperaturen einzuhalten kann eine zusätzliche Heizung nötig sein. Wenn die Temperatur oberhalb des angegebenen Maximums liegt, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden: mehr Platz, zusätzliche Lüfter und falls nötig Wassersprühen (feuchte Luft fühlt sich kühler an). Empfehlungen zur Temperatur sind in Tabelle 6 zu finden.

Tabelle 6: Empfehlungen für Temperatur in Ställen.

Tierkategorie Minimaltemperatur Maximaltemperatur

Ferkel < 15 kg +20°C +35°C

Aufzucht & Mast (16 - 110 kg) +15°C +30°C

Schweine über 160 kg +10°C +28°C

Schafe +6°C + 26°C

Lämmer +14°C +21°C

Kälber vor dem Absetzen +5°C +25°C

Rinder ≤ 400 kg Unterschied zur Außentemperatur: nicht mehr als 3 bis 6 °C Komfort von -5°C bis +25°C Rinder >400 kg und Kühe

●Die Anzahl der Buchten in der KS sollte so gestaltet sein, dass die Tiere in denselben Gruppen wie auf dem Transport untergebracht werden können. Um separate Gruppen entsprechend der Herkunft und Tierart bilden zu können, sollte die KS über bewegliche Abtrennungen verfügen. Diese müssen so konstruiert sein, dass sich die Tiere an ihnen nicht verletzen können und dürfen nicht aus toxischem Material bestehen; des Weiteren sollen sie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Da Jungtiere wie Kälber sehr empfindlich auf Kälte reagieren werden für die Wände isolierende Materialien (Holz, Steine)

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empfohlen, die gut zu reinigen und zu desinfizieren sind. In jeder Bucht sollte ein der Tierart angemessenes Platzangebot vorhanden sein. Empfehlungen sind in Tabelle 7 zu finden, die Werte wurden für Schweine und Rinder anhand der Allometrischen Formel berechnet:

A = k * W0.67

Hier ist: A das Mindestplatzangebot in m2, k ein Multiplikator (0,0315 für Rinder; 0,035 für Sauen, Jungsauen und Eber; 0,027 für sonstige Schweine) und W das Lebendgewicht (LG) der Tiere in kg. Für Mastschweine, die mehr als 110 kg wiegen wurde ein Durchschnittsgewicht von 140 kg eingesetzt Für Eber gilt der Wert aus der Tabelle nur bei Gruppenhaltung. Bei Einzelhaltung von ausgewachsenen Ebern ist ein Mindestangebot von 5 m² einzuplanen, wobei die kurze Seite der Bucht mindestens 2,2 m lang sein muss.

Tabelle 7: Vorschlag für das Mindest-Platzangebot in KS Tierkategorie (m2/Tier)

Schweine

<10 kg 0,13

10 kg > < 20 kg 0,20

20 kg > < 30 kg 0,26

30 kg > < 50 kg 0,37

50 kg > < 85 kg 0,53

85 kg > < 110 kg 0,63

> 110 kg 0,96

Sauen1 (200 kg LG) 1,22

Jungsauen2 (110 kg LG) 0,63

Eber3 (200 kg LG) 1,22

Schafe Mutterschafe 1

Lämmer 0,5

Rinder

Leichte Kälber (50 kg LG) 0,43

Mittlere Kälber (110 kg LG) 0,73

Schwere Kälber (200 kg LG) 1,10

Mittel große Rinder (325 kg LG) 1,52

Schwere Rinder (550 kg LG) 2,16

Sehr schwere Rinder (> 700 kg LG) > 2,544 1) ‘Sau’ meint weibliche Schweine nach dem ersten Abferkeln

2) ‘Jungsau’ meint weibliche Schweine nach der Pubertät und vor dem ersten Abferkeln 3) ‘Eber’ meint ein männliches Schwein nach der Pubertät, die für Zuchtzwecke gehalten werden

● Der Boden muss rutschhemmend, gut zu reinigen und ausreichend drainiert sein (d.h. frei von Urin und Wasser gehalten werden können). Er muss an die Tierart angepasst sein. Wenn in einer KS mit Zulassung für Schweine Betonspalten verwendet werden müssen diese den EU-Regeln entsprechen (Tabelle 8); des Weiteren muss ein Teil des Stalls für die Unterbringung von Ferkeln geeigneten Boden aufweisen. Dieser Bereich muss von seinen Ausmaßen ausreichend sein, um es allen Tieren zur selben Zeit zu erlauben sich auszuruhen und er muss geschlossen oder mit einer Matte bedeckt sein.

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Tabelle 8: Empfohlene Form für Beton Spaltenboden für Schweine.

Maximale Schlitzweite (mm) Minimale Stegbreite (mm)

Saugferkel 11 50

Absatzferkel 14 50

Zuchtläufer und Mastschweine

18 80

Jungsauen Sauen 20 80

Für Rinder, sollte ausreichend Einstreu zur Verfügung gestellt werden: 8 bis 12 kg sauberes Stroh für erwachsene Rinder, 2 bis 3 kg sauberes Stroh für Kälber. Das Stroh muss trocken sowie von guter Qualität sein und muss zwischen aufeinanderfolgenden Tiersendungen erneuert werden. Es können auch Hackschnitzel beigemischt werden, um die Saugfähigkeit zu verbessern.

Für Schafe sollte eine Stroheinstreu in den Buchten zur Verfügung gestellt werden, 0,5kg/Tier für Mutterschafe bzw. 0,20 bis 0,25 kg/Tier für Lämmer.

● Die Beleuchtung in den Gebäuden der KS ist wichtig, um die Tiere nicht mit Lichtkontrasten oder Dunkelheit zu belasten. Diffuse natürliche oder entsprechende künstlicher Beleuchtung sollte auf dem gesamten Weg vom Ent-/Beladebereich zu den Buchten vorhanden sein. Die Beleuchtungsstärke sollte in den normalen Buchten etwa 40 Lux betragen (Lesen einer Zeitung möglich), in den Krankenbuchten sollte eine stärkere Beleuchtung möglich sein (250 Lux), ebenso wie im Melkstand und der Ent-/Beladerampe (100 bis 150 Lux). Es sollte darauf geachtet werden, Lichtkontraste, Lichtreflexionen auf Metall-Ausrüstung, oder blendendes Licht zu vermeiden, da dies bewirkt, dass die Tiere stehen bleiben und manchmal umkehren.

● Ein Feuerlöscher muss in jedem Gebäude, entsprechend der Menge und Art an brennbaren Stoffen (fest, flüssig, gasförmig), vorhanden sein.

WAS TUN, WENN?

Wenn es nicht genügend Buchten in der KS gibt, um die Tiere in denselben Gruppen wie im Fahrzeug unterzubringen, so sollten nicht mehr als 2 Gruppen vermischt werden. Beobachten Sie das Verhalten und isolieren Sie nötigenfalls verletzte oder gestresste Tiere.

Wenn die Außentemperaturen über 30 °C liegen soll Wasser auf den Gängen versprüht werden, ohne dass der Boden rutschig wird; Es kann auch sinnvoll sein Schweine mit Wasser zu befeuchten. Rinder und Schafe sind weniger empfindlich gegen Hitze, aber eine erhöhte Lüftung (natürlich oder mechanisch) kann über 30 ° C erforderlich sein.

Wenn die Innentemperatur niedriger als 5 °C ist, ist es notwendig, dass gut mit Stroh eingestreut wird. Falls nötig kann der Stall zusätzlich beheizt werden, vor allem für Kälber und Ferkel. Im Falle von Neu- oder Umbauten können Fußbodenheizung und-kühlung interessante Optionen sein.

Wenn der Boden mit einer Matte bedeckt ist, sollen sich auch auf verschmutzten und nassen Matten nach Möglichkeit keine rutschigen Stellen bilden.

SELBSTÜBERWACHUNG:

Öffnungen für die natürliche Lüftung müssen monatlich überprüft werden und die Ergebnisse

Heizungen müssen mindestens einmal jährlich, vor dem Winter, überprüft werden und die Ergebnisse müssen in das entsprechende Register eingetragen werden.

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Das Alarmsystem für die Lüftungsanlage muss monatlich überprüft werden und die Ergebnisse müssen in das entsprechende Register eingetragen werden.

Wenn in der KS ein Notstromaggregat genutzt wird muss dieses monatlich überprüft werden und die Ergebnisse müssen in das entsprechende Register eingetragen werden.

Einmal jährlich müssen Liegematten überprüft werden und falls sie für die Tiere unbequem geworden sind sollen sie ausgetauscht werden.

Allgemeine Anmerkung: Einrichtungen und Ausrüstung sollen vor dem Empfangen einer neuen Tiersendung stets überprüft werden.

Siehe www.controlpost.eu für weitere technische Informationen und Beispiele für das Design von HQCP.

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HQCP LEILINIEN: UMGANG MIT DEN TIEREN WARUM IST ES WICHTIG?

Ein unangemessener oder belastender Umgang mit den Tieren kann diese erschrecken und erhöht das Risiko von Verletzungen. Stress kann in Bezug auf die Unterbringung von Tieren in einer KS von Bedeutung sein, da die Tiere weder mit dem Ort noch mit den Personen vertraut sind.

Es ist schwieriger, gestresste Tiere zu bewegen, weil sie sich teilweise weigern sich zu bewegen, oder versuchen, aus den Treibgängen zu entkommen. Solche Verhaltensweisen können auch für die mit den Tieren umgehende Person riskant sein, wenn sie darin resultieren, dass die Tiere sich umdrehen, treten oder versuchen wegzurennen.

Gute fachliche Praxis hilft Stress zu minimieren und den Umgang mit Tieren sicherer zu gestalten. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kontrollstellenbetreibers für gute fachliche Praxis im Umgang mit den Tieren Sorge zu tragen und zu vermeiden, dass sie sich verletzen.

GUTE FACHLICHE PRAXIS

Im Umgang mit Tieren, beim Treiben zu den Buchten, nach dem sie entladen wurden, oder beim Zurücktreiben zur Beladung ist es wichtig die Verhaltensmuster der Tiere zu bedenken.

●Die meisten Tiere (Rinder, Schweine und Schafe) sind Herdentiere. Sie sind weniger gestresst wenn sie von Artgenossen umgeben sind. Daher sollte mit ihnen in Gruppen umgegangen werden, um sie weniger zu belasten und den Umgang zu erleichtern und sicherer zu gestalten. Es ist wichtig die Einteilung der Gruppen aus dem Fahrzeug beizubehalten, diese können aber für den Umgang in kleinere Gruppen geteilt werden. Die Empfehlungen für die richtige Gruppengröße für den Umgang mit Tieren sind je nach Tierart verschieden und beziehen auch das Verhalten der Tiere sowie die Sicherheit der mit den Tieren umgehenden Person mit ein.

- Schweine: 5 bis 12 Tiere, Abhängig von der Einrichtung

- Ausgewachsene Rinder: 10 bis 15 Tiere

- Kälber: 5 bis 10 Tiere beim Entladen, mehr bei der Beladung.

- Schafe: nicht mehr als 20 Tiere in der Gruppe.

Junge Tiere sind reaktionsfreudiger als ausgewachsene und oft weniger an die Nähe zum Menschen gewöhnt. Im Umgang mit ihnen kann teilweise Körperkontakt genutzt werden wenn sie die Fortbewegung verweigern. Zum Beispiel können sie in Paaren bewegt werden, während die mit ihnen umgehende Person die Hände auf ihren Rücken legt um sie zum vorwärtsgehen zu animieren oder einzeln, mit einer Hand unter dem Kopf und der anderen Hand auf dem Rücken. Verrenken oder drehen Sie nie den Schwanz der Tiere!

● Die Sicht von Tieren unterscheidet sich von der menschlichen Sicht: der Blickwinkel ist weiter, aber die Genauigkeit ist geringer, vor allem an den Seiten. Es ist daher notwendig, dass die mit den Tieren umgehende Person seitlich hinter dem Tier positioniert ist, langsam in die Flucht-Zone geht und die Tiere so vorsichtig dazu bringt sich vorwärts zu bewegen. Treibgänge mit geschlossenen seitlichen Begrenzungen sind, vor allem bei kurvigen Wegen, besser, weil die Aufmerksamkeit der Tiere sich auf vorwärtsgehen beschränkt. Stufen, Unterbrechungen, Verengungen und rechte Winkel sollten vermieden oder beschränkt werden. Tiere können durch die Anwesenheit von Objekten an den Wänden (Kleidung, Schürzen und Plastiktüten), Gittern von Kanälen oder Bodenstrukturen und / oder ungleichmäßiger Farbe verlangsamt werden.

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Abb. 3: Fluchtzone von Schwein und Rind und Anwendung beim Umgang mit den Tieren.

●Beutetiere wie Schweine, Rinder und Schafe, verfügen nicht über eine gute Tiefensicht. Visuelle Kontraste auf dem Boden (Gitter, tiefe oder dunkle Bereiche auf dem Boden) können sie stoppen. Diese Hindernisse müssen vermieden oder verdeckt werden, zum Beispiel mit Einstreu.

●Die Augen der Tiere reagieren empfindlich auf helles Licht. Es dauert mehrere Minuten, bis sie sich an Lichtveränderungen angepasst haben, beispielsweise bei der Beladung von Tageslicht hin zu Dunkelheit im LKW. Tiere können durch reflektierendes Licht auf der Fahrzeugrampe oder anderer Metallausrüstung gestoppt werden. Es ist daher notwendig, Lichtkontraste zu vermeiden oder den Tieren zumindest einige Zeit zu geben, um sich anzupassen. Einstreu auf der Rampe kann die Situation z.B. im Falle von Reflektionen des Sonnenlichts, verbessern.

●Das Hören ist bei Beutetieren gut entwickelt und sie sind empfindlich gegenüber hohen Tönen, wie Schreien, metallischen Tönen und Pfeifen. Diese Geräusche sollen daher vermieden werden, um die Belastungen zu minimieren, außer wenn es erforderlich ist, um ein Tier zu bewegen, das die Fortbewegung verweigert.

●Tiere sind schmerzempfindlich. Sämtliche Schläge (ob mit der Hand oder mit Treibstöcken) sollten vermieden werden, es sei denn es ist nötig, um die Tiere weiter zubewegen, nach dem sie angehalten haben.

VERBOTENE UND REGULIERTE MAßNAHMEN (EG 1/2005):

- Es ist verboten Treibhilfen oder andere Geräte mit spitzen Enden zu verwenden.

- Die Verwendung von Elektroschockgeräten ist allenfalls bei ausgewachsenen Rindern und ausgewachsenen Schweinen zugelassen. Es dürfen nur Stromstöße von maximal einer Sekunde, nur an den Muskelpartien der Hinterviertel und nur bei Tieren, die jede Fortbewegung verweigern aber genügend Raum dazu haben, verabreicht werden.

- Es ist verboten die Tiere zu treten.

- Druck auf empfindliche Körperteile, der für die Tiere unnötige Schmerzen oder Leiden verursacht, ist verboten

- Tiere an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell hoch zu ziehen ist verboten

Toterwinkel

Toterwinkel

Fluchtzone Fluchtzone

Balancepunkt

Balancepunkt

Treibbrett

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WAS TUN, WENN?

Wenn ein Tier stoppt und sich weigert weiter zu gehen:

- Zunächst beruhigen Sie sich und geben sie dem Tier Zeit sich zu beruhigen, dann prüfen Sie, dass dieses Tier weder krank noch verletzt oder nicht transportfähig ist. Falls doch, folgen Sie der entsprechenden Vorgehensweise.

- Als zweites prüfen Sie, ob sich Hindernisse im Weg befinden (visuell oder physisch), falls möglich entfernen Sie diese oder ändern Sie die Beleuchtung, wenn der Lichtkontrast das Problem ist. Falls all dies nicht möglich ist, geben Sie dem Tier Zeit sich an das Hindernis zu gewöhnen.

- Stimulieren Sie das Tier, damit es sich bewegt: Rufen oder Pfeifen Sie oder geben Sie ihm einen leichten Schlag auf den Rücken. Wenn es keine Reaktion zeigt können Sie eine elektrische Treibhilfe entsprechend der Anweisungen in den EU-Verordnung benutzen: Diese dürfen allenfalls bei ausgewachsenen Rindern und bei ausgewachsenen Schweinen eingesetzt werden, die jede Fortbewegung verweigern, aber genügend Freiraum zur Vorwärtsbewegung haben. Es dürfen nur Stromstöße von maximal einer Sekunde in angemessenen Abständen und nur an den Muskelpartien der Hinterviertel verabreicht werden. Sie dürfen nicht wiederholt werden, wenn das Tier nicht reagiert.

SELBSTÜBERWACHUNG:

Beobachten Sie das Tierverhalten während des Ent- und Beladens, achten Sie hierbei vor allem auf Tiere, die die Fortbewegung verweigern oder sich umdrehen.

Schulungen für das Personal zum Thema guter fachlicher Praxis im Umgang mit den Tieren.

Siehe auch eLearning-Kurse auf www.controlpost.eu für weitere Informationen.

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HQCP LEITLINEIEN: FÜTTERN UND TRÄNKEN WARUM IST ES WICHTIG?

Während des Transports ist der Zugang zu Futter und Wasser eingeschränkt, daher ist es wichtig, dass die Tiere während des Aufenthalts in der KS Zugang dazu haben. Während des Aufenthalts in der KS sollen die Tiere ihre biologischen Bedürfnisse erfüllen können. Der freie Zugang zu Wasser ist hierbei wichtig um die Tiergesundheit zu gewährleisten. Auch das Füttern der Tiere ist für das Tierwohl entscheidend.

Eine ungenügende Menge an Futter oder Wasser, sowie einer unzureichenden Futter- oder Wasserqualität, oder die falsche Form der Darbietung von Futter und Wasser kann dazu führen, dass die Tiere Hunger, Durst und Stress erfahren. Dies kann zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren führen und erhöht das Risiko für Krankheiten und Verletzungen. Darüber hinaus kann, bei sehr hohen Temperaturen, Wassermangel zu einer erhöhten Mortalitätsrate führen.

GUTE FACHLICHE PRAXIS

Das Füttern und Tränken der Tiere soll in einer Weise erfolgen, die sicherstellt, dass jedes Tier, das in der KS untergebracht ist, zumindest ausreichend sauberes Wasser und angemessenes Futter erhält um seine körperlichen Bedürfnisse für die Dauer des Aufenthalts und die voraussichtliche Dauer seiner weiteren Beförderung zur nächsten Abladestelle zu befriedigen.

Futtermittel müssen in (geschlossenen) sauberen, trockenen und gekennzeichneten (visuell identifizierbaren) Vorrichtungen gelagert werden. Einrichtungen zur Futterlagerung dürfen ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden, es sei denn, das Futter wird in geschlossenen Behältern / Verpackungen gelagert. Chemikalien (z.B. Pestizide, Biozide, Tierarzneimittel) dürfen nicht in Einrichtungen zur Futterlagerung gelagert werden. Das Futterlager muss in das Schädlingsbekämpfungsprogramm aufgenommen werden.

Die minimale Menge Futter, die bereitgestellt werden soll, soll der Futtermenge für den Körperlichen Bedarf des Tieres, wie in Tabelle 9 gezeigt, entsprechen. Das Futter soll von einheitlicher Qualität sein, um jegliche Auseinandersetzung um das Futter zu vermeiden. Des Weiteren soll es schmackhaft und für die Spezies sowie das Alter der Tiere geeignet sein. Empfehlungen sind in Tabelle 9 angegeben.

Die Fütterungstechnik muss an die Art des angebotenen Futters angepasst sein. Und so gebaut und installiert werden, dass eine Kontamination der Futtermittel und Auseinandersetzungen zwischen den Tieren minimiert werden. Auch sollen die Fütterungsanlagen kein Hindernis für die Tiere oder Ursache für Verletzungen sein. Wenn Tiere ad libitum gefüttert werden, soll mindestens 1 Fressplatz pro 10 Tiere in Gruppenhaltung vorhanden sein. Wenn Tiere nicht ad libitum gefüttert werden, müssen alle Tiere in der Lage sein zur gleichen Zeit zu fressen. Die minimale Fressplatzbreite pro Tier ist in Tabelle 10 angegeben. Fütterungseinrichtungen müssen gereinigt und ggf. desinfiziert werden.

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Tabelle 9: Empfohlene Futtermenge pro Tier (Empfehlungen für die Landwirtschaft, um die Menge des Futters abschätzen zu können, dass in einer KS bereitgestellt werden soll)

Tierkategorie Futter(kg/Kopf/24h)

Mehlfutter

Schweine < 15 kg 0,35

Schweine 16 bis 50 kg 0,75

Schweine 51 bis 110 kg 1,00

Schweine 111 bis 160 kg 1,25

Sauen, Eber 1,50

Heu

Mutterschafe 3 kg

Lämmer 1 bis 2 kg

Milchaustauscher

Nicht-abgesetzte Kälber 2 l/12 h

Heu

Rinder ≤ 400 kg 7 kg

Rinder > 400 kg 15 kg

Tabelle 10: Empfohlene Fressplatzbreite pro Tier (Empfehlungen für die Landwirtschaft, die genutzt werden sollten um den Platz abzuschätzen, der benötigt wird)

Tierkategorie Fressplatz (m/Tier)

Längstrog Rundtrog

Schweine < 15 kg 0,15 0,12

Schweine 16 bis 50 kg 0,25 0,20

Schweine 51 bis 110 kg 0,33 0,25

Schweine 111 bis 160 kg 0,40 0,33

Sauen, Eber 0,50 0,40

Längstrog Rundtrog

Mutterschafe 0,40 0,40

Lämmer 0,30 0,30

Längstrog Rundtrog

Nicht-abgesetzte Kälber Individuelle Fütterung

(ein 2l Eimer/Tier) Nicht empfohlen

Abgesetzte Kälber 0,34

Rinder ≤ 400 kg 0,50

Rinder > 400 kg 0,65

Kühe 0,70

Alle Tiere sollten freien Zugang zu einer uneingeschränkten Menge frischen Trinkwassers haben. Junge Kälber sollten nicht mit kaltem Wasser getränkt werden, vor allem im Winter, da dies Durchfall verursachen kann. Es wird vielmehr empfohlen, sie mit warmem Wasser (ca. 30 ° C) oder Elektrolyte zu tränken um ihr Flüssigkeitsbedürfnis zu erfüllen ohne die Gesundheit der Kälber zu beeinflussen.

Tränkeeinrichtungen müssen in einer Weise ausgelegt und angeordnet sein, die für die Art, das Alter und die Größe der Tiere angemessen ist. Die Anzahl der Tränken soll bei Schweinen und Schafen mindestens 1 pro 10 Tiere betragen. Im Falle von Rindern ermöglichen 2 Tränken pro Bucht den freien Zugang zu Wasser auch dann, wenn die Tiere zur gleichen Zeit trinken wollen; über den Tränken sollen 60cm Raum sein, damit die Tränken leicht zugänglich sind. Um ein Einfrieren zu vermeiden, sollten Wasserleitungen, dort wo das Klima es erfordert, zwischen 0,50 bis 1,0 m tief verlegt werden und durch Isolierung vor dem Einfrieren zu schützen.

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Die Höhe der Tränken muss angemessen für alle Tierkategorien sein, für die die KS zugelassen ist (siehe Tabelle 11). Verschmutzung des Trinkwassers kann zu unzureichender Wasseraufnahme und Krankheiten führen. Einstreu in den Tränken kann auch dazu führen, insbesondere bei warmem Wetter, wenn Bakterien schneller wachsen. Deshalb ist es notwendig, dass die Tränken entleert und gründlich gereinigt werden können.

Die Wasserdurchflussrate der Tränken muss individuell für die verschiedenen Tierarten eingestellt werden. Für Schweine sind 1,0 l/min bei Schalentränken empfohlenen und 0,5 l/min für Nippeltränken. Für Rinder ist in den Tränkebecken mindestens eine Wassermenge von 12 l/min. empfohlen. Bei Kälbern sollten keine Nuckeleimer verwendet werden und keine Nippeltränken für Schafe.

Tabelle 11. Empfohlene Tränkehöhe für Nippel- und Schalentränken.

Tierkategorie Tränkehöhe (m)

Nippel Schalen

Schweine < 15 kg 0,30 0,12

Schweine 16 bis 50 kg 0,40 0,15

Schweine 51 bis 130 kg 0,50 0,20

Sauen, Eber 0,70 0,30

Nippel Schalen

Mutterschafe Nicht empfohlen 0,50

Lämmer < 30 kg Nicht empfohlen 0,30

Lämmer > 30 Kg Nicht empfohlen 0,40

Nippel Schalen

Kälber 50 kg Nicht empfohlen 0,50

Kälber 150 kg Nicht empfohlen 0,55

“Fresser” Nicht empfohlen 0,70

Rinder Nicht empfohlen 0,70

Kühe 650 kg Nicht empfohlen 0,75

WAS TUN, WENN?

Wenn junge Tiere nicht wissen, wie die Tränken zu verwenden sind, ist es gut wenn die Tränken ein wenig tropfen um die Tiere zum Trinken anzuregen.

Wenn ein Tier liegen bleibt, ohne zu fressen und zu trinken, kontaktieren Sie Ihren Tierarzt und Fragen Sie um Rat. Dann bringen Sie Wasser mit einem Eimer und isolieren Sie das Tier wenn möglich.

SELBSTÜBERWACHUNG:

Die Tränketechnik (einschließlich Wassertank falls vorhanden) ist, mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Die Prüfergebnisse müssen im entsprechenden Register eingetragen werden. Mindestens einmal im Jahr, und vor allem vor dem Winter, ist die Frostsicherheit der Tränkanlagen zu überprüfen. Die Prüfergebnisse müssen im entsprechenden Register eingetragen werden.

Der Futterbestand für jede Tierart soll wöchentlich notiert werden, auch um Referenzwerte für den Verbrauch über einen bestimmten Zeitraum zu haben.

Siehe www.controlpost.eu für weitere Beispiele HQCP Beispiele.

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HQCP LEITLINIEN: MELKENDE KÜHE

WARUM IST ES WICHTIG?

Laktierende Kühe müssen auch während des Transports alle 12 Stunden gemolken werden. Andernfalls stellt der zunehmende innere Druck des Euters eine zu starke Belastung für das Eutergewebe dar. Um die spätere Milchqualität zu erhalten und um das Risiko für Euterkrankheiten zu reduzieren müssen, auch beim Melken in der KS, Hygienevorschriften eingehalten werden und das Melken fachgerecht durchgeführt werden.

Diverse Analysen in den wichtigsten Milchproduzierenden Ländern haben ergeben, dass Eutergesundheitsprobleme die größten Verluste in der Milchwirtschaft verursachen. Verluste ergeben sich nicht zuletzt durch das frühere ausscheiden erkrankter Tiere; aber Verluste aufgrund von Mastitis sind vermeidbar, die Voraussetzung ist ein gesundes Euter.

GUTE FACHLICHE PRAXIS

Während des Melkens soll saubere Schutzkleidung getragen werden und das Personal muss die Möglichkeit haben, sich die Hände und Arme vor und während des Melkens zu waschen.

Die Melkmaschine und die Räumlichkeiten, in denen die Milch gelagert, behandelt oder gekühlt wird, müssen so konstruiert sein, dass das Risiko einer Kontamination der Milch eingegrenzt wird. Nach dem Melken müssen alle Oberflächen gereinigt und desinfiziert werden.

REINIGUNG DES EUTERS VOR DEM MELKEN

Vor dem Melken, ist es erforderlich, die Striche und des Euters zu reinigen. Dies reduziert den bakteriellen Druck und, als Folge daraus, die Gefahr von Mastitis. Reinigen des Euters kann unter Verwendung eines Einmaltuchs erfolgen oder durch Dippen mit einer entsprechenden Lösung.

MELKEN

Wenn die Milch gesammelt werden soll, sollen die ersten Strahlen aus jedem Viertel verwendet werden, um die Milch auf sichtbare Veränderungen (Flocken, die auf Mastitis hindeuten). Dies sollte nicht auf dem Boden oder in der Hand erfolgen, denn spritzende Milch kann den bakteriellen Druck im Stall und am Euter erhöhen.

Nach der Reinigung des Euters und der Prüfung auf Anomalien, sollte das Euter genügend stimuliert sein, um mit dem eigentlichen Melken zu starten. Dies sollte nicht später als 90 Sekunden nach dem ersten Kontakt mit dem Euter erfolgen. Vakuum und Entlastung sollten sich in einem Takt von 3:2 abwechseln. Das Vakuum soll an den Strichen um 40 Kilopascalliegen. Während des Melkens muss darauf geachtet werden, dass das Euter vollständig entleert wird.

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NACH DEM MELKEN

Nach dem Melken sollte das Euter desinfiziert werden, um das Risiko von Mastitis zu reduzieren.

Wenn die Milch gesammelt werden soll, muss sie unmittelbar nach dem Melken an einem sauberen Ort verbracht werden, der dazu konzipiert und ausgerüstet ist eine Kontamination zu vermeiden. Die Milch muss im Falle von täglicher Abholung sofort auf nicht mehr als 8 °C gekühlt werden, oder im Falle von nicht-täglicher Abholung auf nicht mehr als 6 °C.

REINIGUNG DER MELKMASCHINE:

Die Außenseite des Gerätes soll zuerst mit warmem Wasser (30 ° C) gereinigt werden. Um übrig gebliebene Milch aus den Leitungen zu entfernen, soll mit kaltem Wasser gespült werden, um Eiweißkoagulation vermeiden. Danach sollen diese mit heißem Wasser gereinigt werden und desinfiziert werden. Der letzte Schritt im Reinigungsvorgang erfordert, dass die Anlage mit Trinkwasser gespült wird.

Die Oberflächen, die für den Kontakt mit der Milch vorgesehen sind (Geschirr, Sammelbehälter, Tanks usw.), müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein und sollen in einem guten Zustand gehalten werden. Dies erfordert die Verwendung von glatten, abwaschbaren und ungiftigen Materialien.

Eutertücher sollten, wenn es sich nicht um Einwegtücher handelt, nach jedem Gebrauch bei 65 ° C gewaschen werden.

WAS TUN, WENN?

Sichtbare akute Mastitis: ein Viertel des Euters ist stark geschwollen. In diesem speziellen Fall ist es wichtig sicherzustellen, dass dieses Viertel gründlich entleert wurde, um pathogene Organismen und zerstört Eutergewebe zu reduzieren. Es ist auch wichtig, sofort einen Tierarzt zu kontaktieren.

SELBSTÜBERWACHUNG:

- Vor jeder Melkzeit: o Filter ersetzen o Vakuum prüfen

- Vor und während des Melkens: o Beachten Sie die Hygiene!

- Nach dem Melken: o Milchfilter entsorgen o Melkmaschine systematische von außennach innen reinigen und desinfizieren o Während der Reinigung zuerst kaltes Wasser verwenden um Eiweißkoagulation zu verhindern, heißes Wasser kann später verwendet werden o Nach der Reinigung und Desinfektion die Melktechnik mit der offenen Seite nach unten trocknen lassen o Nach dem Spülen der Milchleitung, dass Wasser heraus lassen o Überprüfen Sie die Milchkühlung

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HQCP LEITLINIEN: BIOSICHERHEIT

WARUM IST ES WICHTIG?

Biosicherheit ist ein zentrales Thema in KS, um die Übertragung von Krankheiten zwischen Tieren und Menschen zu verhindern. Biosicherheit bekam unter den Präferenzen von Transportunternehmern den höchsten Stellenwert in Bezug auf ihre Erwartungen an HQCP. Biosicherheit bei KS ist auch von größter Bedeutung, um die Lebensmittelsicherheit in ganz Europa zu gewährleisten. Biosicherheit ist besonders wichtig für die Beförderung von Tieren, Stress beim Transport kann sich auf das Immunsystem der Tiere auswirken und sie anfälliger für Krankheiten machen. Außerdem erhöht der Transport den Kontakt zwischen Tieren und kann das Risiko der Verbreitung von Krankheitserregern erhöhen.

Biosicherheit basiert auf guter Hygiene mit dem Ziel die Entwicklung von Pathogenen zu begrenzen, auf gutem Management um den Kontakt zwischen verschiedenen Tiersendungen zu vermeiden und auf globalem Management der KS um die Gesundheitsgefahren zu minimieren.

GUTE FACHLICHE PRAXIS

GLOBALE KS-ORGANISATION UM GEFAHREN FÜR DIE BIOSICHERHEIT ZU MINIMIEREN

● Der Standort einer Kontrollstelle muss den örtlichen Vorschriften entsprechen. In jedem Fall ist mindestens 100 m Abstand von Wohnbebauung einzuhalten und mindestens 500 m, vorzugsweise 1000 m vom nächsten landwirtschaftlichen Betrieb. Tore und Zäune müssen den unerlaubten Zutritt zur KS verhindern und alle Besucher und Fahrzeuge sind zu registrieren (Datum, Uhrzeit, Grund des Besuches).

● Eine hygienische Trennung des Verkehrs muss organisiert werden, um zu verhindern, dass externe Transporte (Lieferung von Vorräten, Abtransport von Abfällen) sich mit internen Transporten (Tiere) kreuzen. Es können getrennte Wege durch Beschilderung oder Markierung auf den Wegen als „reine“ und „unreine“ Wege zu: Stallungen, LKW-Waschanlage, Futter- und Einstreulager und Lagerung von Mist ausgewiesen werden. Wenn eine räumliche Trennung nicht möglich ist, sollen die Transporte zeitlich getrennt werden.

● Die Kontrollstelle sollte in spezifische Bereiche unterteilt werden, so dass der Betreiber der KS den Verkehrsfluss, die Arbeitsorganisation und die Maßnahmen für die Biosicherheit entsprechend planen kann. Die einzelnen Bereiche sollen groß genug sein, um spätere Erweiterungen ohne Überlappungen mit anderen Bereichen zu ermöglichen. Die Kontrollstelle kann z.B. in drei konzentrische Kreise oder Aktivitätsbereiche unterteilt werden (Abb. 4); Bereich 1: Büro und Haupteingang, Bereich 2: Unterkunft für die Fahrer, Lager und LKW-Waschanlage, Bereich 3: Ställe, Lkw-Parkplätze und Abfalllagerung. In Abb. 5 ist ein Beispiel für die Anlage einer Kontrollstelle mit diesen Kriterien gegeben.

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Abb. 4: Logische Organisation einer Kontrollstelle um die Biosicherheit zu optimieren.

Abb. 5: Ein möglicher Aufbau einer Kontrollstelle.

● Verkehrsflächen und Wege zwischen Eingang, (Ent-/Be-)Ladebereichen, LKW-Waschanlage und Parkplätzen müssen sich nach der maximalen Größe der Lkw, Anhänger und Auflieger (Abb. 6) und deren Kurvenradius richten (Abb. 7).

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Abb. 6: Einige Standard-Abmessungen von verschiedenen Tiertransportern (Abmessungen können je nach Land variieren).

Abb. 7: Kurvenradius der verschiedenen Fahrzeuge.

● Tote Tiere müssen getrennt von den Ställen und Wohnhäusern gelagert werden (Abb. 4 und 5). Der Bereich hierfür muss gepflastert sein und nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert werden. Kadaver sind so zu lagern, dass das Fahrzeug bei der Abholung nicht auf das Gelände der Kontrollstelle fahren muss (Verordnung (EG) N. 1069/2009).

● Gebäude, in denen Tiere gehalten werden müssen deutlich gekennzeichnet sein, Zutritt soll nur den Mitarbeitern der KS gestattet sein. Jede Person, die die KS betritt soll saubere Arbeitskleidung und-schuhe tragen, die Ausschließlich für die Benutzung in der KS vorgesehen ist (oder Einweg-Kleidung) oder Desinfektionswannen, um die Schuhe vor dem Betreten in der KS zu desinfizieren. Die Fahrer müssen diese Anforderungen erfüllen, um die Tiere in der KS versorgen zu können. Des Weiteren sollen alle Besucher sowie die Fahrer Zugang zu angemessenen Anlagen für die persönliche Hygiene haben.

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● Umkleideräume (Abb. 8) sollen sowohl für das Personal wie auch für Fahrer und Besucher (Tierärzte, Inspektoren, etc.) zur Verfügung gestellt werden und sich in einem Gebäude befinden, dass von den Ställen getrennt ist. Hier sollte auch ein Waschbecken mit heißem und kaltem Wasser, Seife, Desinfektionsmittel und saubere Handtücher zur Verfügung stehen. Die Kontrollstelle soll Duschen, Toiletten und einen Aufenthaltsraum für Fahrer und einem gepflegten Verbandkasten haben.

Abb. 8: Ein mögliches Layout für Umkleideräume und Einrichtungen für die Fahrer in einer Kontrollstelle.

● Die Kontrollstelle sollte den Fahrern Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, Internet-Anschluss) oder eine Website bieten um folgendes zu erfahren: den Namen des Ansprechpartners der KS, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Anfahrtsweg, Öffnungszeiten, Einrichtungen, gesprochene Sprache und Leistungen für den Fahrer. Eine Liste der lokalen Ärzte mit Telefonnummern und die Telefonkontakte von lokalen Krankenhäusern, Polizei, Feuerwehr und Tierärzte müssen ebenso zur Verfügung gestellt werden.

GUTE HYGIENEPRAXIS UM DIE ENTWICKLUNG VON KRANKHEITSERREGERN EINZUSCHRÄNKEN

Die Räumlichkeiten der Kontrollstelle müssen nach dem Verlassen jeder Tiersendung bzw. Vor dem Empfangen einer neuen Tiersendung gereinigt und desinfiziert werden: Vor der Aufnahme von Tieren muss nach Abgang aller Tiere, die dort zuvor gehalten wurden, die Reinigung und Desinfizierung der KS erfolgen. Spätestens nach sechstägiger Benutzung sind die Aufenthaltsorte nach Beendigung der Reinigungs- und Desinfizierungsarbeiten mindestens für 24 Stunden zu räumen, bevor eine neue Sendung aufgenommen werden darf, dies soll die Verbreitung von Krankheiten eindämmen (Verordnung 1255/97/EG geändert 2003).

Siehe "Reinigungs- und Desinfektionsempfehlungen" für detaillierte Angaben.

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Für die KS und angrenzenden Gebiete muss es einen Vertrag über ein Schadnager-Bekämpfungsprogramm eines Unternehmens geben, dass mindestens einmal jährlich überprüft wird.

TIERHALTUNG, KRANKHEITEN AUSBREITUNG ZU VERHINDERN

Tiere, die auf verschiedenen Fahrzeugen transportiert wurden sollen auch in getrennten Bereichen der Kontrollstelle untergebracht werden. Es soll keinen direkten Kontakt zwischen Tieren verschiedener Herkunft geben: Feste Wände oder leere Buchten können genutzt werden um verschiedene Tiersendungen zu trennen.

Die Be- und Entladebereiche sind kritische Punkte im Zusammenhang mit der Biosicherheit. Die Be- und Entladung sollte so organisiert werden, dass sich die Wege von Tieren verschiedener Fahrzeuge in der Kontrollstelle nicht kreuzen. Das mit den Tieren umgehende Personal sollte zwischen den verschiedenen Tiersendungen die Kleidung wechseln und sich die Hände sowie die Ausrüstung waschen und desinfizieren. Nach dem Be- bzw. Entladen sollte bedacht werden, dass auch diese Bereich zu reinigen und zu desinfizieren sind.

ABFALLWIRTSCHAFT UND MINIMIERUNG DER UMWELTGEFÄHRDUNG

Mist soll in anderen Bereichen der Kontrollstelle gelagert werden als Futtermittel, Chemikalien und Einstreu und vorzugsweise vor der Ausbringung fermentiert werden.

Abwasser soll zusammen mit der Gülle gelagert werden und durch entsprechende Verfahren soll einer Umweltverschmutzung entgegen gewirkt werden. Chemische Abfälle (zum Beispiel Arzneimitteln, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist) müssen separat gelagert werden und entsprechend der regionalen Vorschriften entsorgt werden. Sonstige Abfälle sind ebenfalls getrennt zu lagern (Container) und gemäß der örtlichen Vorschriften zu entsorgen.

WAS TUN, WENN?

Wenn mehrere Fahrzeuge zur selben Zeit an der KS ankommen und Tiere mit unterschiedlichem Gesundheitsstatus geladen haben:

- Die zuständigen Behörden nach einer offiziellen Empfehlung befragen. - Tiere mit unterschiedlichem Gesundheitsstatus physisch trennen, wenn möglich in verschiedenen Gebäuden

unterbringen. - Den Empfang von Fahrzeugen, die eine sanitäre Gefahr darstellen verweigern.

Wenn ein lokaler Seuchenfall eintritt und Tiere an der Kontrollstelle erwartet werden: - Kontaktieren Sie die zuständigen Behörden für eine offizielle Empfehlung. - Informieren Sie den Fahrer und den Eigentümer der transportierten Tiere vor dem Eintreffen an der KS. Nutzen Sie

eine mobile Desinfektionseinrichtung wenn das Fahrzeug die KS erreicht (Rad-desinfektion).

SELBSTÜBERWACHUNG:

Management-Verfahren.

Schulung des Personals hinsichtlich guter fachlicher Praxis und Umgang mit den Tieren.

Aufzeichnungen über alle Hygienemaßnahmen, Reinigung und Desinfektion des Gebäudes und der Ausrüstung. Diese Aufzeichnungen sollen vor der Bestätigung einer neuen Buchung stets überprüft werden.

Überprüfen der Gesundheitsdokumente aller Tiere in der Kontrollstelle.

Siehe eLearning Programm www.controlpost.eu für weitere Informationen über Biosicherheit in Kontrollstellen.

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HQCP LEITLINIEN: REINIGUNG UND DESINFEKTION WARUM IST ES WICHTIG?

Um Krankheiten und sanitäre Gefahren zu vermeiden, müssen alle Geräte in KS sowie die Räumlichkeiten der KS selbst leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein, so auch Böden und Fütterungs- sowie Tränkeeinrichtungen.

Zur Erinnerung: Die KS muss einen LKW Waschplatz haben, der von der zuständigen Behörde überprüft und genehmigt worden ist. Dieser Bereich sollte nahe genug an der Mistplatte gelegen sein, um die Entfernung der Einstreu vom LKW vor dem Waschen zu ermöglichen. Abwässer müssen entsprechend der örtlichen Vorschriften in einem Vorratsbehälter oder der Kanalisation gesammelt werden.

«Jede Kontrollstelle muss so gebaut und ausgestattet sein und so betrieben werden, dass Reinigung und Desinfektion möglich ist. Eine spezielle Waschvorrichtung für Lastkraftwagen muss vor Ort vorhanden sein. Die Anlagen müssen bei allen Witterungsverhältnissen betriebsfähig sein» (Verordnung (EG) Nr. 1/2005)

GUTE FACHLICHE PRAXIS

REINGUNG UND DESINFEKTION DER GEBÄUDE

Die Gebäude und Räumlichkeiten der KS müssen vor und nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert werden, darüber müssen Aufzeichnungen gemacht werden.

Nach dem die Tiere die Kontrollstelle verlassen haben sollen Einstreu und Mist gründlich aus den Buchten entfernt werden. Die Reinigung und die Desinfektion des Gebäudes und der Ausrüstung muss innerhalb von 24h, nachdem die Tiere die Buchten verlassen haben, durchgeführt werden. Gebäude und Einrichtung müssen trocken sein, bevor die nächste Tiersendung empfangen werden darf. Die Reinigung von Abtrennungen und Böden (in den Buchten und Treibwegen) sollte mittels Hochdruckreiniger erfolgen (40-200 bar, 25 bis 70 l / min). Warmes Wasser ist besonders für metallische Stalleinrichtung zu empfehlen, aber nicht notwendig. Vor der Reinigung, kann es sinnvoll sein, die Elemente, die gereinigt werden sollen, einzuweichen. Wenn die Buchten sauber und noch feucht sind, soll die Desinfektion durchgeführt werden. Es sollten zugelassene Desinfektionsmittel entsprechend der Herstellerangaben verwendet werden: für nationale Zulassungslisten von Produkten befragen Sie den amtlichen Tierarzt oder prüfen Sie die AFNOR-Referenz (NFT 72-150/151, 72-170/171, 72-200/201, 72-180 / 181).

REINGUNG UND DESINFEKTION DER STALLEINRICHTUNG

Die Reinigung der Tränken und Fütterungseinrichtungen kann nach dem gleichen Verfahren wie die Reinigung der Buchten erfolgen oder wenn möglich, durch Einweichen der Gegenstände für 20 bis 30 Minuten im warmem Wasser bevor die Reinigung mit dem Hochdruckreiniger erfolgt. Die Desinfektion sollte durch Tauchen der Gegenstände in ein zugelassenes Produkt erfolgen, danach sollte jedes Element noch einmal gründlich mit Wasser abgespült werden.

Wenn die KS für das Empfangen von Kälbern ausgerüstet ist, ist es wichtig, dass das gesamt Tränkesystem gereinigt wird: auch der Tank für die Zubereitung des Milchaustauschers und eventuelle Leitungen.

REINGUNG UND DESINFEKTION VON FAHRZEUGEN

LKW-Waschplätze sollten mindestens 25 m lang sein, um den Abmessungen der Fahrzeuge zu entsprechen, und mit einem 5 bis 7%iges Gefälle die Ableitung der Abwässer in das entsprechende Sammel-System ermöglichen (Abb. 9). Für die Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sollte mindestens ein Raum von 2 Metern um das Fahrzeug herum frei von Hindernissen sein. Nachts sollte Beleuchtung verfügbar sein, diese sollte in Höhe des zu reinigenden Objektes 400 Lux betragen. Alle benötigten

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Ausrüstungsgegenstände sollen in der Nähe und vor Witterungseinflüssen geschützt aufbewahrt werden. Zu Beginn sollen die oberen Ladedecks gereinigt werden, um eine spätere Kontamination zu verhindern.

Abb. 9: Empfehlungen für LKW Waschplätze.

Die Fahrzeuge sollen direkt nach dem Entladen gereinigt werden, bevor sie sich auf ihre Parkposition begeben. Schmutzige Einstreu sollte zunächst vom LKW entfernt und auf die Mistplatte verbracht werden. Dann wird der Lkw gereinigt, vorzugsweise unter Verwendung eines Hochdruckreinigers mit warmen Wasser (> 70 bar). Während der Reinigung wird empfohlen wasserdichte Schutzkleidung zu tragen. Wenn der Laderaum gewaschen und noch feucht ist soll die Desinfektion mit einem zugelassenen Produkt erfolgen. Obligatorisch ist die Desinfektion des Fahrzeugs erst am Ende des Transportes.

Die Waschanlage muss ausreichend Platz sowie (warmes und kaltes) Wasser zur Verfügung haben, um die maximale Anzahl von Fahrzeugen, die pro Tag an der Kontrollstelle anfallen, reinigen zu können.

Die Fahrer müssen Aufzeichnungen über jede Reinigung / Desinfektion sowie den Handelsnamen des verwendeten Desinfektionsmittels und dessen Dosierung führen.

LAGERUNG VON REINGUNGSAUSRÜSTUNG UND DESINFEKTIONSMITTELN

Reinigungs-Ausrüstung (Kleidung, Handschuhe, Stiefel ...) sollten sauber gehalten und in einem dafür vorgesehenen Bereich gelagert werden (Schrank oder Raum in der Nähe des Waschplatzes).

Desinfektionsmittel müssen stets verschlossen zusammen mit allen relevanten Angaben zu den Nutzungsbedingungen gelagert werden.

WAS TUN, WENN?

Wenn beim Verlassen der KS Tiere zurück bleiben (z.B. verletzte Tiere oder Tiere, die nicht transportfähig sind), müssen diese in einem separaten Gebäude, außerhalb des zu waschenden und zu desinfizierenden Bereichs, gehalten werden. Die örtliche zuständige Behörde muss informiert werden. Es soll keine Desinfektion durchgeführt werden, wenn sich Tiere in einem Gebäude befinden.

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SELBSTÜBERWACHUNG:

Standardisierte Arbeitsabläufe für die Reinigung und Desinfektion.

Es ist notwendig, Aufzeichnungen über die Reinigung und Desinfektion von Gebäuden und Anlagen zu führen. Diese Aufzeichnungen sind vor der Bestätigung jeder neuen Buchung stets zu überprüfen.

Aufzeichnungen über Reinigung (und Desinfektion, falls zutreffend) von Fahrzeugen sollen ebenfalls in der KS vorhanden sein. Eine Kopie davon ist dem Fahrer des jeweiligen Fahrzeugs zur Verfügung zu stellen.