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Handbuch § 2b UStG Umsatzsteuereinheiten Autor Komm.ONE C3.3 Version 1.5 // Februar 2021

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Handbuch § 2b UStG Umsatzsteuereinheiten

Autor Komm.ONE C3.3 Version 1.5 // Februar 2021

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Dokumentenhistorie

VERS. DATUM GRUND / KOMMENTAR GEÄNDERTE PUNKTE

GÜLTIG AB VERANTWORTLICH

1.0 07.02.2020 Erstellung 02/2020

1.1 03.03.2020 Ergänzung Auswertungen Kapitel 5 03/2020

1.2 02.04.2020 Allgemeine Überarbeitung Kapitel 2 und Ergänzung neue Transaktionscodes

Kapitel 2 03/2020

1.3 23.04.2020 Geschäftsbereich zahlender BUKRS

/DZBW/BGA2_GSB_T Kapitel 3.5

Ambrus

1.3 23.04.2020 Ergänzung Beispielbuchung Sachkontenbuchung und Verr.AO‘s

4.1.4 Ambrus

1.3 23.04.2020 Auswertungen: Sachkonto und Steuerkennzeichen in den Selektionskriterien

5.1 und 5.2 Ambrus

1.3 23.04.2020 Auswertungen: Ausführungsdatum und User in den Kopfdaten

5.1 und 5.2 Ambrus

1.3 27.04.2020 Buchungen mit Steuerkennzeichen im Hoheitsbereich

3.6 Ambrus

1.3 30.04.2020 Aufnahme PSCD-Anordnung und Andruck auf PSCD-Anordnungsformular

4.1 Ambrus

1.3 29.05.2020 Aufnahme Anwendungsmanager 2.1 und 2.7 29.05.2020 Ambrus

1.3 02.06.2020

Aufnahme KM-SMART

Transportauftrag im Testsystem

Statistische Kontierungen

2.1 und 2.6

3.1

3.1 und 3.2.2

03.06.2020 Maier

1.3 26.06.2020 Validierung Steuertabellen 3.2.2 und 3.2.3 Maier

1.3 08.07.2020 Ergänzung Sachkontenbuchung und Verrechn.AO Standard

4.1.4 Ambrus

1.4 28.08.2020 Customizing Komm.ONE Feldstatusgruppen

2.4 Ambrus

1.4 28.08.2020 Global Key/Aktivierung der §2b-Lösung nicht mehr generell in 2020

2.3 Ambrus

1.4 02.09.2020 Zuordnung der Steuerkennzeichen/ Steuerkorrekturkennzeichen

3.2.4 Maier

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1.4 26.10.2020 Pflege im Produktivsystem ist ab sofort möglich (Hinweis entfernt)

Customizing und Aktivierung der §2b-Lösung

Aktualisierung Screenshots

Umsatzsteuereinheit im Buchungsmanager

Vorsteuerkorrektur

Berechtigungsrollen

2 2.2 und 2.3 2.5, 2.6, 2.7 4.2.1 und 4.2.3 6 11

Maier

1.4 27.10.2020 Anlage von Stammdaten 8 König/Maier

1.5 18.11.2020 Steuerkategorie Sachkonten 9.2 Maier

1.5 16.12.2020 Validierung Steuertabellen

Konkretisierung Anlage von Stammdaten

3.2.2 und 3.2.3

8

Maier

1.5 20.01.2021 Validierung in den Ableitungstabellen bei der Anlage von Stammdaten

Erweiterung Migrationsprogramm (Steuer(korrektur)kennzeichen)

8.1.1, 8.1.2, 8.1.3, 8.1.4

3.1, 3.4.2

Maier

1.5 01.02.2021 Steuermeldedatum 4.3 Ambrus

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INHALTSVERZEICHNIS

Anforderungen des Körperschaft- und Umsatzsteuerrechts ....................................... 7

Allgemeines ...................................................................................................................................... 7

Vorgehen in den verschiedenen Produktlinien ................................................................................................................................... 7

Customizing durch Komm.ONE...................................................................................................................................................................... 8

Aktivierung der neuen Lösung über Global-Key (jahresabhängige Aktivierung) ...................................................... 8

Aktivierung für Kunden, die bereits 2021 umsteigen ............................................................................................... 8

Einblenden der Umsatzsteuereinheit in FI-/PSM-Transaktionen (Feldstatusgruppen) ....................................... 9

Transaktionen SAP-Menübaum (KM-Standard) ............................................................................................................................... 9

Transaktionen KM-SMART ............................................................................................................................................................................... 10

Transaktionen Anwendungsmanager (AWM) ...................................................................................................................................... 11

Einrichtung der neuen Umsatzsteuerlösung ....................................................................... 13

Migrationsprogramm ............................................................................................................................................................................................ 13

Neue Kundentabellen zur Definition der USt-Einheiten und Zuordnung der Kontierungsobjekte .............. 14

Definition der neuen Umsatzsteuereinheiten (Stammdatum) ........................................................................ 14

Zuordnung der CO-Kontierungen und Bestandskonten zu den Umsatzsteuereinheiten............ 15

Zuordnung der Anlagen zu den Umsatzsteuereinheiten ...................................................................................... 16

Zuordnung der Steuerkennzeichen und der Steuerkorrekturkennzeichen zu den Umsatzsteuereinheiten ................................................................................................................................................................ 17

Zusammenspiel konsumtive und investive Tabelle / Zugriffsreihenfolge bei Direktaktivierung ................... 19

Migrationsprogramm im Detail / Beispiele ......................................................................................................................................... 20

Allgemeines zum Migrationsprogramm .......................................................................................................................... 20

Schritt 1: Migration Geschäftsbereiche in neue Umsatzsteuereinheiten und Steuer(korrektur)kennzeichen ................................................................................................................................................ 21

Schritt 2: Ableitungstabellen füllen .................................................................................................................................... 24

Tabelle /DZBW/BGA2_GUE_T - Zuordnung zu CO-Objekten ...................................................................... 26

Tabelle /DZBW/BGA2_AUE_T – Zuordnung zu Anlagen ...................................................................................... 27

Ableitung des hoheitlichen Geschäftsbereichs unter § 2b UStG ..................................................................................... 28

Buchungen mit Steuerkennzeichen ohne Umsatzsteuereinheit ........................................................................................ 28

Innergemeinschaftlicher Erwerb und Umkehr der Steuerlast ........................................................................ 28

Reguläre Umsatzsteuerbuchungen im Hoheitsbereich ...................................................................................... 29

Beispielbuchungen und Prüfung ............................................................................................ 30

KM-Standard ............................................................................................................................................................................................................ 30

PSCD-Anordnung (Geschäftspartnerbuchhaltung) .............................................................................................. 30

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PSCD-Beleg ......................................................................................................................................................................................... 32

Kreditorische Auszahlungsanordnung ............................................................................................................................. 32

FI-Buchungen: Sachkontenbuchungen, Verrechnungsanordnungen ....................................................... 35

Sachkontenbuchung ..................................................................................................................................................................... 35

PSM-Verrechnungsanordnung F891 ................................................................................................................................. 38

KM-SMART und Anwendungsmanager ................................................................................................................................................. 39

PSCD-Anordnung (Buchungsmanager) .......................................................................................................................... 39

PSCD-Beleg ........................................................................................................................................................................................... 41

Verrechnungsanordnung ........................................................................................................................................................... 42

Steuermeldedatum in den Buchungstransaktionen .................................................................................................................... 44

Auswertungen ............................................................................................................................... 45

Belegnachweis Umsatzsteuereinheit ...................................................................................................................................................... 45

Steuersummen Umsatzsteuereinheit......................................................................................................................................................47

Vorsteuerkorrektur ..................................................................................................................... 49

Hinterlegung der Steuerkorrekturkennzeichen ............................................................................................................................... 49

Hinterlegung der Vorsteuerabzugsquote ............................................................................................................................................ 49

Vorsteuerkorrekturlauf ...................................................................................................................................................................................... 50

Umsatzsteuer-Voranmeldung ................................................................................................ 53

Anlage von Stammdaten........................................................................................................... 54

KM-Standard und Anwendungsmanager ............................................................................................................................................ 54

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Kostenstellen ...................................................................................................... 54

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Innen- / Investitionsaufträgen ............................................................... 56

Anlegen / Ändern / Anzeigen von PSP-Elementen ................................................................................................. 58

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Anlagen ................................................................................................................... 60

KM-SMART ................................................................................................................................................................................................................. 63

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Produkten / Kostenstellen ........................................................................ 63

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Investitionsmaßnahmen ............................................................................ 64

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Anlagen ................................................................................................................... 64

Weitere Kundentätigkeiten ...................................................................................................... 67

Prüfung Steuerkategorie in Sachkonten ............................................................................................................................................... 67

Auswertung Steuerkategorie im Sachkonten ................................................................................................................................... 68

Noch ausstehende Auslieferungen ........................................................................................ 72

RE-FX (Immobilienmanagement) ............................................................................................................................................................... 72

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Berechtigungen ............................................................................................................................. 72

Ehemalige Region Stuttgart ............................................................................................................................................................................ 72

Ehemalige Region Reutlingen/Ulm ............................................................................................................................................................. 72

Ehemalige Region Karlsruhe/Freiburg/Heidelberg/Heilbronn ................................................................................................ 72

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Anforderungen des Körperschaft- und Umsatzsteuerrechts

Mit der Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht werden die „Befreiten Einrichtungen“, die nach altem Recht aktuell die Steuerpflicht auslösen, abgelöst. Die Geschäftsbereiche dagegen können bestehen bleiben, da ein Geschäftsbereich alleine noch keine Steuerrelevanz auslöst.

Zukünftig werden zwei Objekte benötigt, um zum einen die Anforderungen des Körperschaftsteuerrechts und zum anderen die Anforderungen des Umsatzsteuerrechts abzubilden.

Zur Abbildung der Körperschaftsteuer werden weiterhin die Geschäftsbereiche im Kommunalmaster dvv.Finanzen Kommunal Doppik verwendet.

Zur Abbildung der Umsatzsteuer wird das neue Objekt „Umsatzsteuereinheit“ verwendet.

Allgemeines Vorgehen in den verschiedenen Produktlinien

In dieser Dokumentation sind alle drei Produktlinien der Lösung dvv.Finanzen Kommunale Doppik beschrieben (KM-Standard, KM-SMART, Anwendungsmanager).

Im KM-SMART stehen die neuen Funktionen seit 03.06.2020 im NWBC-Menü zur Verfügung.

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit die hier dokumentieren Transaktionscodes direkt aufzurufen.

Im Anwendungsmanager (Region Stuttgart) stehen die neuen Funktionen seit 29.05.2020 zur Verfügung.

Ihnen steht zusätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, die hier dokumentierten Transaktionscodes über die Funktion „Start Transaktion aufrufen“ auszuführen.

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Dieses Handbuch wird laufend fortgeschrieben, noch ausstehende Funktionalitäten werden dann ebenfalls hier dokumentiert. Wir werden Sie jeweils über Newsletter informieren, sobald neue Funktionen im Rahmen der § 2b-Lösung zur Verfügung stehen.

Customizing durch Komm.ONE Im Rahmen der Auslieferung im Februar 2020 hat Komm.ONE das notwendige Customizing in allen Testmandanten in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.

Zur Aktivierung der Lösung beachten Sie bitte Kapitel 2.3.

Aktivierung der neuen Lösung über Global-Key (jahresabhängige Aktivierung)

Ein Global-Key ist eine zentrale Einstellung, die für den gesamten Mandanten gilt. Die neue Umsatzsteuerlösung kann über folgenden Global-Key jahresabhängig (zum Stichtag 01.01.XXXX) aktiviert werden. Ausschlaggebend für die Prüfung ist dabei das Buchungsdatum im SAP-FI.

Im Rahmen des sogenannten „Corona-Steuerhilfegesetztes“ wurde die Frist zur Einführung des § 2b UStG um zwei Jahre auf den 01.01.2023 verlängert. Auf Grund dessen werden wir die § 2b-Lösung in allen Systemen ab dem Geschäftsjahr 2023 aktivieren.

Sollten Sie vor diesem Zeitpunkt eine Aktivierung der §2b-Lösung im Test-/Konsolidierungssystem wünschen, wenden Sie sich bitte per Ticket/E-Mail an uns.

Aktivierung für Kunden, die bereits 2021 umsteigen In den Produktivsystemen werden wir die § 2b-Lösung ab 2021 aktivieren. In den Test- und Konsolidierungssystemen ist die § 2b-Lösung ab dem Geschäftsjahr 2020 aktiv.

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Einblenden der Umsatzsteuereinheit in FI-/PSM-Transaktionen (Feldstatusgruppen)

Damit das neue Feld der Umsatzsteuereinheit in FI- und PSM-Transaktionen, also z.B. in der Sachkontenbuchung, der Verrechnungsanordnung F891 oder der kreditorischen Auszahlungsanordnung angezeigt wird, muss Customizing von Komm.ONE durchgeführt werden.

Es müssen hier die verschiedenen Feldstatusgruppen der Sachkonten gepflegt werden und das Feld „Umsatzsteuereinheit“ muss als „Kann-Eingabe“ definiert werden, damit es eingeblendet und eingabebereit ist. Außerdem wird mindestens für folgende zwei Buchungsschlüssel das Feld „Umsatzsteuereinheit“ ebenfalls auf „Kann-Eingabe“ gesetzt und damit eingeblendet werden:

40 Soll und 50 Haben

Dieses Customizing wird von Komm.ONE über ein Programm automatisch für alle Mandanten durchgeführt.

Transaktionen SAP-Menübaum (KM-Standard) Sämtliche Transaktionen stehen aktuell unter folgenden SAP-Menüpfaden in der SAP-GUI zur Verfügung.

Steuertabellen § 2b UStG:

Anwendertransaktionen:

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Transaktionen KM-SMART Die Transaktionen stehen seit Anfang Juni 2020 auch im KM-SMART zur Verfügung.

Steuertabellen § 2b UStG:

Anwendertransaktionen:

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Transaktionen Anwendungsmanager (AWM) Die Transaktionen stehen seit Ende Mai 2020 auch im Anwendungsmanager (Region Stuttgart) im Reiter Bewirtschaftung zur Verfügung.

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Detailansicht:

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Einrichtung der neuen Umsatzsteuerlösung

Migrationsprogramm Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der steuerrelevanten Sachverhalte nach altem Umsatzsteuerrecht auch nach neuem Umsatzsteuerrecht steuerrelevant sein wird. Deshalb stellt Komm.ONE ein Migrationsprogramm zur Verfügung, mit dem die erforderlichen Zuordnungen „per Knopfdruck“ in die neue §2b-Lösung übernommen werden können.

Das Migrationsprogramm liest alle CO-Objekte (Kostenstellen/Aufträge/PSP-Elemente) aus, die aktuell einem steuerpflichtigen Geschäftsbereich zugeordnet sind und ordnet diese automatisch einer Umsatzsteuereinheit zu. Ebenfalls kann die aktuelle Zuordnung der Steuerkennzeichen und der Steuerkorrekturkennzeichen übernommen werden.

Da rein statistische Kontierungen nicht geprüft werden müssen, wurden diese vom Migrationsprogramm ausgeschlossen, d.h. statistische Aufträge und PSP-Elemente werden nicht migriert.

Im Gegensatz zur bisherigen PEO-Lösung stehen für die technische Bezeichnung nun sechs anstatt vier Stellen zur Verfügung. Dazu wird durch das Migrationsprogramm die 4-stellige technische Bezeichnung am Ende mit zwei Nullen aufgefüllt. Im Nachgang ist eine Umschlüsselung dieser Bezeichnung möglich.

Beispiel: Die bisherige „Befreite Einrichtung“ in der BgA-Lösung (PEO) war „BGA1“. Das Migrationsprogramm ändert die Bezeichnung in diesem Fall auf „BGA100“. Im Nachgang kann diese Bezeichnung wieder manuell auf „BGA1“ oder auf eine neue Bezeichnung z.B. HALL, HALLE oder HALLE1 geändert werden.

Welche Tabellen konkret in der neuen §2b-Lösung zur Verfügung stehen und automatisch gefüllt werden, wird im nachfolgenden Kapitel konkret beschrieben.

Anschließend wird im Detail beschrieben, wie das Migrationsprogramm funktioniert.

Das Migrationsprogramm übernimmt die steuerrelevanten Kontierungen aus der bisherigen BgA-Lösung eins zu eins in die neue §2b-Lösung. Hier empfiehlt sich eine inhaltliche Prüfung durch den Kunden, ob Änderungen oder Anpassungen erforderlich sind. Aus dem derzeitigen (nicht umsatzsteuerrelevanten) hoheitlichen Bereich ist keine maschinelle Übernahme in die neue Umsatzsteuerlösung möglich. Vorgänge, die nach neuem Umsatzsteuerrecht neu umsatzsteuerrelevant werden, müssen in jedem Fall manuell in den nachfolgenden Tabellen zugeordnet werden.

Tamara.Pollok
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Tamara.Pollok
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Neue Kundentabellen zur Definition der USt-Einheiten und Zuordnung der Kontierungsobjekte

Analog zur bisherigen BgA-Lösung (PEO) stehen eine Tabelle zur Definition der neuen Umsatzsteuereinheit (Stammdatum), sowie Tabellen für die Zuordnung der Kontierungsdaten zu diesen Umsatzsteuereinheiten zur Verfügung.

Definition der neuen Umsatzsteuereinheiten (Stammdatum) Transaktion: /DZBW/BGA2_UMST

(Tabelle /DZBW/BGA2_USE_T)

Pfad KM-Standard: DZ-Menü DZ Menü PSCD DZ-Steuertabellen Umsatzsteuereinheit (§2b) Pflege Umsatzsteuereinheit

Pfad KM-SMART: Stammdaten und Strukturen Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Pflege Umsatzsteuereinheit

Pfad AWM: FINANZEN Bewirtschaftung Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Pflege Umsatzsteuereinheit

Hier erfolgt die Definition der Umsatzsteuereinheiten.

Für die Bezeichnung der Umsatzsteuereinheit stehen bis zu sechs Zeichen zur Verfügung.

Tamara.Pollok
Haftnotiz
Z-Bereiche

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Zuordnung der CO-Kontierungen und Bestandskonten zu den Umsatzsteuereinheiten

Transaktion /DZBW/BGA2_GET_UE

(Tabelle /DZBW/BGA2_GUE_T)

Pfad KM-Standard: DZ-Menü DZ Menü PSCD DZ-Steuertabellen Umsatzsteuereinheit (§2b) Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO

Pfad KM-SMART: Stammdaten und Strukturen Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Ableitung Umsatzsteuereinheit Kontierungen

Pfad AWM: FINANZEN Bewirtschaftung Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Ableitung Umsatzsteuereinheit Kontierungen

Über diese Tabelle werden die konsumtiven und bilanziellen Kontierungsobjekte den neuen Umsatzsteuereinheiten zugeordnet. (Für investive Vorgänge siehe Kapitel 3.2.3.) Es können Kostenstellen, Aufträge, PSP-Elemente und Bestandskonten zugeordnet werden.

Die Tabelle kann zeitabhängig gepflegt werden. Eine unterjährige Änderung ist möglich. Dabei ist für die Prüfung bei der Buchung nicht das Erfassungsdatum sondern das Buchungsdatum ausschlaggebend.

In der Tabelle wird das CO-Objekt (Kostenstelle/Auftrag/PSP-Element) einer Umsatzsteuereinheit zugeordnet. Zusätzlich ist es möglich die Einträge durch Erfolgskonten auszudifferenzieren. In diesem Fall ist eine Kostenstelle nur in Kombination mit den hinterlegten Erfolgskonten steuerrelevant. Werden keine Erfolgskonten zugeordnet, ist das CO-Objekt in Verbindung mit allen Erfolgskonten steuerrelevant.

Darüber hinaus besteht nun auch die Möglichkeit Bestandssachkonten einer Umsatzsteuereinheit zuzuordnen. Dies ist als Erweiterung zur bisherigen BgA-Lösung (PEO) zu sehen, da es hier nur möglich war CO-Objekte zuzuordnen.

Tamara.Pollok
Hervorheben
Tamara.Pollok
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Da eine Steuerpflicht auf statistische Kontierungen nicht bestehen kann, sondern stets die echte Kontierung geprüft werden muss, wird verhindert, dass statistische Kontierungen in die Tabelle eingetragen werden können.

Sollte sich die Zuordnung eines Kontierungsobjektes zur Umsatzsteuereinheit ändern, empfehlen wir die Zeile mit diesem Kontierungsobjekt zu doppeln. In der alten Zeile muss das „Gültig bis“-Datum angepasst werden. Bsp.: Der Innenauftrag 742410120700 ist bis zum 02.09.2021 der Umsatzsteuereinheit HALLE zugeordnet, ab 03.09.2021 der Umsatzsteuereinheit PVBH.

Sind zu einem Kontierungsobjekt mehrere Einträge mit sich überschneidenden Gültigkeitsdaten vorhanden, zieht immer der erste Eintrag zu diesem Objekt.

Zuordnung der Anlagen zu den Umsatzsteuereinheiten Transaktion: /DZBW/BGA2_GET_UE_AN

(Tabelle /DZBW/BGA2_AUE_T)

Pfad KM-Standard: DZ-Menü DZ Menü PSCD DZ-Steuertabellen Umsatzsteuereinheit (§2b) Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage

Pfad KM-SMART: Stammdaten und Strukturen Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage

Pfad AWM: FINANZEN Bewirtschaftung Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage

Für die Direktaktivierung steht für die Anlagen inklusive Anlagenunternummern eine separate Tabelle zur Verfügung. Hintergrund ist, dass alleine das in der Anlage zugeordnete CO-Objekt (Investitionsauftrag oder PSP-Element) nicht ausreichend ist, da von einer Anlage direkt auf eine andere Anlage abgerechnet werden kann.

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Die Tabelle wird über das Migrationsprogramm über den zugeordneten Investitionsauftrag bzw. das zugeordnete PSP-Element in der Anlage automatisch aus der bisherigen BgA-Lösung gefüllt.

Die Tabelle kann zeitabhängig gepflegt werden. Eine unterjährige Änderung ist möglich. Dabei ist für die Prüfung bei der Buchung nicht das Erfassungsdatum sondern das Buchungsdatum ausschlaggebend.

Sollte sich die Zuordnung eines Kontierungsobjektes zur Umsatzsteuereinheit ändern, empfehlen wir die Zeile mit diesem Kontierungsobjekt zu doppeln. In der alten Zeile muss das „Gültig bis“-Datum angepasst gewerden. Bsp.: Die Anlage 100040000000 ist bis zum 02.09.2021 der Umsatzsteuereinheit WASSER zugeordnet, ab 03.09.2021 der Umsatzsteuereinheit HALLE.

Sind zu einem Kontierungsobjekt mehrere Einträge mit sich überschneidenden Gültigkeitsdaten vorhanden, zieht immer der erste Eintrag zu diesem Objekt.

Zuordnung der Steuerkennzeichen und der Steuerkorrekturkennzeichen zu den Umsatzsteuereinheiten

Transaktion: /DZBW/BGA2_SKK

(Tabelle /DZBW/BGA2_SKK_T)

Pfad KM-Standard: DZ-Menü DZ Menü PSCD DZ-Steuertabellen Umsatzsteuereinheit (§2b) Zuord.Steuerkennzeichen zu Korr.stkz

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Pfad KM-SMART: Stammdaten und Strukturen Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Zuordnung Steuerkennzeichen und Korrektursteuerkennzeichen

Pfad AWM: FINANZEN Bewirtschaftung Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Zuordnung Steuerkennzeichen und Korrektursteuerkennzeichen

Über diese Tabelle werden die Steuerkennzeichen (Steuer-KZ) den Umsatzsteuereinheiten zugeordnet.

Die Zuordnung der Steuerkennzeichen zur jeweiligen Umsatzsteuereinheit erfolgt je Jahr und Steuerkennzeichen.

Die Spalte Korrektur-Steuerkennzeichen (KorrekturSteuer-KZ) muss für Vorsteuer-Steuerkennzeichen gepflegt werden, wenn der maschinelle Vorsteuerkorrekturlauf genutzt wird. Die einzelnen Korrekturbuchungen erfolgen mit dem in dieser Spalte hinterlegten Korrektur-Steuerschlüssel.

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Zusammenspiel konsumtive und investive Tabelle / Zugriffsreihenfolge bei Direktaktivierung

Die beiden Tabellen können sich bezüglich der Zuordnung der investiven Kontierungsobjekte (Anlage und CO-Objekt) theoretisch überschneiden. Für diesen Fall muss eindeutig geklärt sein, welche Zuordnung greifen soll.

konsumtiv = Transaktion: /DZBW/BGA2_GET_UE

investiv = Transaktion: /DZBW/BGA2_GET_UE_AN

Vorrangiges Objekt ist hierbei die Anlage, sodass die investive Tabelle für die Anlagen für die Zuordnung zur Steuerrelevanz (Prüfung/Validierung) führend herangezogen wird.

Beispiel 1: In der Anlage 1 ist der Investitionsauftrag I71 zugeordnet.

Anlage 1 ist in der investiven Kundentabelle der Umsatzsteuereinheit US01 zugeordnet.

Ergebnis: Die investive Buchung wird als steuerrelevant erkannt. Die konsumtive Tabelle wird nicht mehr geprüft.

Beispiel 2: In der Anlage 2 ist der Investitionsauftrag I72 zugeordnet.

Anlage 2 ist nicht in der investiven Kundentabelle einer Umsatzsteuereinheit zugeordnet. Dafür ist der Investitionsauftrag I72 in der konsumtiven Tabelle der Umsatzsteuereinheit US02 zugeordnet.

Ergebnis: Da die Anlage 2 keiner Umsatzsteuereinheit zugeordnet ist, wird eine Buchung nicht als steuerrelevant erkannt. Es erfolgt keine Prüfung der konsumtiven Tabelle.

Fazit: Wenn die beiden Tabellen unterschiedlich gepflegt sind, greifen immer die Einträge aus der investiven Tabelle.

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Migrationsprogramm im Detail / Beispiele Allgemeines zum Migrationsprogramm

Für die Migration aus der bisherigen BgA-Lösung (PEO) auf die neue 2b-Lösung steht zum einen ein Migrationsprogramm als auch eine Umschlüsselungstabelle zur Verfügung, um die bisherigen technischen Bezeichnungen der BgA bei der Überleitung auf die neuen Umsatzsteuereinheiten ggfs. abändern zu können. Dieses Vorgehen ist optional.

Migrationsprogramm:

Transaktion: /DZBW/BGA2_MIGR_GSBE

(Programm /DZBW/BGA2_MIGR_GSBER_UMST)

Pfad KM-Standard: DZ-Menü DZ Menü PSCD DZ-Steuertabellen Umsatzsteuereinheit (§2b) Migration Migrationsprogramm §2b UstG

Pfad KM-SMART: Stammdaten und Strukturen Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Migrationsprogramm § 2b UStG

Pfad AWM: FINANZEN Bewirtschaftung Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Migrationsprogramm §2b UstG

Umschlüsselungstabelle:

Transaktion: /DZBW/BGA2_GSBERZUUE

(Tabelle /DZBW/BGA2_GZU_T)

Pfad KM-Standard: DZ-Menü DZ Menü PSCD DZ-Steuertabellen Umsatzsteuereinheit (§2b) Migration Umschlüsseln GSBER zu Umsatzst.einh.

Pfad KM-SMART: Stammdaten und Strukturen Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Geschäftsbereich zu Umsatzsteuereinheit umschlüsseln

Pfad AWM: FINANZEN Bewirtschaftung Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Geschäftsbereich zu Umsatzsteuereinheit umschlüsseln

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Schritt 1: Migration Geschäftsbereiche in neue Umsatzsteuereinheiten und Steuer(korrektur)kennzeichen

Migration Geschäftsbereiche in neue Umsatzsteuereinheiten

Das Programm liest die bestehenden steuerpflichtigen Geschäftsbereiche („Befreite Einrichtungen“ im Modul PEO) aus und übernimmt diese in die neue §2b-Lösung.

Es besteht die Möglichkeit einen Testlauf durchzuführen.

Die bestehenden Geschäftsbereiche werden um zwei Nullen auf sechs Stellen aufgefüllt.

Falls dies nicht gewünscht ist, steht die Möglichkeit zur Verfügung die technische Bezeichnung „umzuschlüsseln“. Dies hat dann aber nur Auswirkung für die Ableitungstabellen (siehe Schritt 2).

Die Umsatzsteuereinheiten müssen im Fall, dass umgeschlüsselt wird, manuell angelegt werden.

Die Umschlüsselung für die Ableitungstabelle erfolgt über die Transaktion /DZBW/BGA2_GSBERZUUE

Hierfür müssen allerdings zunächst die neuen Umsatzsteuereinheiten manuell in der Tabelle „Definition der Umsatzsteuereinheiten“ (Transaktion /DZBW/BGA2_UMST – siehe Kapitel 3.2.1) hinterlegt werden. Andernfalls wird folgende Fehlermeldung in der Umschlüsselungstabelle ausgegeben.

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Sobald die Einträge manuell in der Transaktion zur Definition der Umsatzsteuereinheiten hinterlegt wurden…

…kann auch die Umschlüsselungstabelle geändert werden:

Erläuterung Screenshot: In diesem Beispiel soll der BgA eins zu eins übernommen werden, also nicht auf sechs technische Stellen aufgefüllt werden.

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Migration Steuer(korrektur)kennzeichen

Das Programm liest die bestehende Zuordnung der Steuerkennzeichen und Steuerkorrekturkennzeichen aus der PEO-Lösung aus und übernimmt diese in die neue §2b-Lösung in die Transaktion /DZBW/BGA2_SKK – und zwar im aktuellen Geschäftsjahr.

Es besteht die Möglichkeit einen Testlauf durchzuführen.

Die bestehende Zuordnung der Steuerkennzeichen und Steuerkorrekturkennzeichen werden ausgelesen und übernommen. Beispiel:

Die Einträge in der PEO-Lösung werden ausgelesen…

…und mit der Ausführung des Migrationsprogramms die in §2b-Lösung in die Transaktion /DZBW/BGA2_SKK übernommen.

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Die Übernahme der Steuerkennzeichen und Steuerkorrekturkennzeichen erfolgt immer im aktuellen Jahr. Durch den bei Komm.ONE zu beantragenden Geschäftsjahresaufbau werden die Einträge automatisch ins Folgejahr kopiert. Wenn kein Geschäftsjahresaufbau mehr ansteht, übernehmen Sie die Einträge bitte wie folgt ins Folgejahr - hier im Beispiel sollen alle Einträge von 2021 nach 2022 übernommen werden:

Dazu bitte alle Einträge markieren und kopieren…

…dann das GJ 2021 mit GJ 2022 überschreiben, Enter klicken und sichern:

Wurde eine Umschlüsselung durchgeführt (z.B. Geschäftsbereich MENS wurde zu Umsatzsteuereinheit MENSA), wird dies bei der Übernahme der Steuerkennzeichen berücksichtigt.

Schritt 2: Ableitungstabellen füllen Das maschinelle Befüllen der Ableitungstabellen (Kontierungszuordnungstabellen) funktioniert unabhängig davon, ob umgeschlüsselt wird oder nicht, jeweils gleich.

Der Radio-Button „Ableitungstabellen füllen“ ist auszuwählen.

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Anschließend kann ausgewählt werden, ob die konsumtive oder die investive Tabelle gefüllt werden soll. Auch hier steht jeweils ein Testlauf zur Verfügung.

- Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO, Tabelle /DZBW/BGA2_GUE_T, Transaktion: /DZBW/BGA2_GET_UE

- Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage, Tabelle /DZBW/BGA2_AUE_T, Transaktion: /DZBW/BGA2_GET_UE_AN

Im Testlauf können die Ergebnisse nochmals geprüft werden.

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Tabelle /DZBW/BGA2_GUE_T - Zuordnung zu CO-Objekten

Es werden alle CO-Objekte (Kostenstellen, Aufträge und PSP-Elemente) ausgelesen, die nach altem Umsatzsteuerrecht einem steuerpflichtigen Geschäftsbereich zugeordnet sind und einer Umsatzsteuereinheit nach neuem Umsatzsteuerrecht zugeordnet.

Beispiel: Die Kostenstelle 11240140 ist dem Geschäftsbereich MENS zugeordnet. Dieser Geschäftsbereich ist als steuerpflichtig gekennzeichnet (Zuordnung zu einer Befreiten Einrichtung im Modul PEO).

Daher wird diese Kostenstelle 11240140 über das Migrationsprogramm automatisch auch einer Umsatzsteuereinheit zugeordnet.

Im Beispiel wurde die Bezeichnung der Umsatzsteuereinheit „umgeschlüsselt“ und eins zu eins aus dem Geschäftsbereich übernommen. Andernfalls hieße die Umsatzsteuereinheit MENS00 (auf sechs Stellen aufgefüllt).

Falls der Testlauf für korrekt befunden wurde, kann der Echtlauf durchgeführt werden.

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Tabelle /DZBW/BGA2_AUE_T – Zuordnung zu Anlagen

Der Anlage ist im Stammdatum ebenfalls ein Geschäftsbereich zugeordnet. Über diesen werden die nach altem Umsatzsteuerrecht steuerpflichtigen Anlagen ermittelt und in die folgende Tabelle fortgeschrieben.

Beispiel: die Anlage 10000053 ist dem Geschäftsbereich FORS zugeordnet. Dieser Geschäftsbereich ist als steuerpflichtig gekennzeichnet (Zuordnung zu einer Befreiten Einrichtung im Modul PEO).

Daher wird diese Anlage über das Migrationsprogramm automatisch auch einer Umsatzsteuereinheit zugeordnet.

Im Beispiel wurde die Bezeichnung der Umsatzsteuereinheit „umgeschlüsselt“ und eins zu eins aus dem Geschäftsbereich übernommen. Andernfalls hieße die Umsatzsteuereinheit FORS00 (auf sechs Stellen aufgefüllt).

Falls der Testlauf für korrekt befunden wurde, kann der Echtlauf durchgeführt werden.

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Ableitung des hoheitlichen Geschäftsbereichs unter § 2b UStG

Die Ableitung des hoheitlichen Geschäftsbereichs wird unter § 2b analog zur PEO-Lösung benötigt. Das heißt, dass in bestimmten Fällen (Kassenbuchungen, Mahngebühren und Säumniszuschläge) ein hoheitlicher Geschäftsbereich in den Beleg geschrieben werden muss.

Die Übernahme der hoheitlichen Geschäftsbereiche aus der PEO-Lösung (Tabelle /DZBW/PEB_ZGSB_T oder Transaktionscode /DZBW/PEB_ZHOH_GESBR) in die § 2b-Lösung (Tabelle /DZBW/BGA2_GSB_T ) übernimmt Komm.ONE für Sie (Übernahmeprogramm /DZBW/BGA2_HGSBER_PEB_TO_USTE).

Buchungen mit Steuerkennzeichen ohne Umsatzsteuereinheit

Innergemeinschaftlicher Erwerb und Umkehr der Steuerlast In der § 2b-Umsatzsteuerlösung sind Buchungen mit Steuerkennzeichen für Kontierungen, die keiner Umsatzsteuereinheit zugeordnet sind („Hoheitsbereich“) möglich, wenn es sich um Steuerkennzeichen für Innergemeinschaftlichen Erwerb oder Umkehr der Steuerlast (Reverse Charge) handelt. Diese speziellen Steuerkennzeichen wurden so eingerichtet, dass sie das EU-Kennzeichen 9 tragen und sich dadurch von den übrigen Steuerkennzeichen abgrenzen lassen.

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Eine besondere Tabelle für die Buchung mit Steuerkennzeichen im hoheitlichen Bereich, wie es sie in der BgA-Lösung (PEO) gab, ist in der § 2b-Lösung nicht mehr erforderlich. (Transaktion in PEO-Lösung: /DZBW/PEB_HOH_GESBR - DZBW: Buchen mit hoh. GsBer und Def. MWS-Kennzeichen)

Reguläre Umsatzsteuerbuchungen im Hoheitsbereich In Einzelfällen haben Kunden abweichend von der landeseinheitlichen Lösung zur Abbildung der Umsatzsteuer (PEO-Lösung) in der Tabelle hoheitlichen Geschäftsbereich-Tabelle (Transaktion /DZBW/PEB_HOH_GESBR) Standard-Steuerkennzeichen zugeordnet (z.B. Vorsteuer 19%), um so im hoheitlichen Bereich Steuerbuchungen durchführen zu können.

Eine solche Vorgehensweise wird in der neuen Umsatzsteuerlösung nicht mehr möglich sein. Die Buchung von Umsatzsteuer setzt hier voraus, dass eigene Umsatzsteuereinheiten angelegt und die entsprechenden Kontierungen zugeordnet wurden.

Bitte prüfen Sie, ob Konstellationen in Ihrem System vorhanden sind, bei denen steuerpflichtige Buchungen mit „echten“ Umsatzsteuerkennzeichen ermöglicht wurden, ohne dass ein BgA (ein steuerpflichtiger Geschäftsbereich) kontiert wird. In diesem Fall sind bei der Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht Anpassungen erforderlich.

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Beispielbuchungen und Prüfung KM-Standard PSCD-Anordnung (Geschäftspartnerbuchhaltung)

Erfassung einer PSCD-Anordnung über Transaktion FKKORD1 gegen eine nach der neuen 2b-Lösung steuerrelevanten Kontierung (= Kostenstelle ist einer Umsatzsteuereinheit zugeordnet):

Falls kein Steuerkennzeichen mitgegeben wird, erscheint folgende Fehlermeldung:

Wird ein (zulässiges) Steuerkennzeichen mitgegeben, ist die Speicherung der Anordnung möglich:

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Die Umsatzsteuereinheit wird auf dem Anordnungsformular (PSCD) angedruckt:

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PSCD-Beleg Im PSCD-Beleg steht der neue Reiter „Umsatzsteuer“ in den Geschäftspartnerdaten zur Verfügung. Die gebuchte Umsatzsteuereinheit wird dort fortgeschrieben.

Kreditorische Auszahlungsanordnung Erfassung einer PSM-Anordnung über Transaktion F871 gegen eine nach der neuen 2b-Lösung steuerrelevanten Kontierung (= Kostenstelle ist einer Umsatzsteuereinheit zugeordnet):

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Wird ohne Steuerkennzeichen gebucht, erscheint folgende Fehlermeldung:

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Wird ein Steuerkennzeichen mitgegeben, ist die Buchung möglich.

Über den Button „Kontierung“ kann auf die Sachkontenzeile abgesprungen werden. Dort ist die Umsatzsteuereinheit ersichtlich.

Wird die Anordnung gebucht, ist die Umsatzsteuereinheit auch im FI-Beleg ersichtlich:

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FI-Buchungen: Sachkontenbuchungen, Verrechnungsanordnungen

Sachkontenbuchung

Erfassung einer Sachkontenbuchung mit einer nach der neuen 2b-Lösung steuerrelevanten Kontierung (= Kostenstelle ist einer Umsatzsteuereinheit zugeordnet):

Falls kein Steuerkennzeichen mitgegeben wird, erscheint folgende Fehlermeldung:

Wird ein (zulässiges) Steuerkennzeichen mitgegeben, ist die Speicherung der Anordnung möglich.

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Folgende Formulare werden für die Sachkontenbuchung ausgegeben.

Vorerfasste Sachkontenbuchung:

Bei einer vorerfassten Sachkontenbuchung kann die Steuer und die Umsatzsteuereinheit aktuell nicht auf dem Formular ausgewiesen werden. Hintergrund ist die SAP-Standard-Logik, dass die Steuer erst mit der Buchung (Genehmigung) des Belegs errechnet wird.

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Gebuchter Beleg:

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PSM-Verrechnungsanordnung F891

In der Verrechnungsanordnung (Transaktion F891) wird die Umsatzsteuereinheit automatisch im Hintergrund abgeleitet. Diese kann über den Button „Kontierung“ geprüft werden.

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Durch den Button „Kontierung“ kann auf die Sachkontenzeile abgesprungen werden. Dort ist die Umsatzsteuereinheit ersichtlich.

KM-SMART und Anwendungsmanager PSCD-Anordnung (Buchungsmanager)

Erfassung einer Anordnung mit einer nach der neuen 2b-Lösung steuerrelevanten Kontierung (= Kostenstelle ist einer Umsatzsteuereinheit zugeordnet):

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Die Spalte „Umsatzsteuereinheit“ kann bei Bedarf eingeblendet werden:

Falls kein Steuerkennzeichen mitgegeben wird, erscheint folgende Fehlermeldung:

Wird ein (zulässiges) Steuerkennzeichen mitgegeben, ist die Speicherung der Anordnung möglich:

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Die Umsatzsteuereinheit wird auf dem Anordnungsformular angedruckt:

PSCD-Beleg Im PSCD-Beleg steht der neue Reiter „Umsatzsteuer“ zur Verfügung. Dort wird die Umsatzsteuereinheit dokumentiert, auf die gebucht wurde.

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Verrechnungsanordnung Erfassung einer Verrechnungsanordnung mit einer nach der neuen 2b-Lösung steuerrelevanten Kontierung (= Kostenstelle ist einer Umsatzsteuereinheit zugeordnet):

Die Spalte „Umsatzsteuereinheit“ kann bei Bedarf eingeblendet werden (Vorgehen zur Einblendung siehe Kapitel 4.2.1).

Falls kein Steuerkennzeichen mitgegeben wird, wird folgende Fehlermeldung aus der neuen Prüfung ausgegeben:

Wird ein (zulässiges) Steuerkennzeichen mitgegeben, ist die Speicherung der Anordnung möglich.

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Auf dem Anordnungsformular wird die Umsatzsteuereinheit ausgegeben:

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Steuermeldedatum in den Buchungstransaktionen Ab Februar 2021 steht in allen Erfassungstransaktionen grundsätzlich das Feld „Steuermeldedatum“ als zusätzliches Datumsfeld zur Verfügung.

Beispiel: Transaktion FKKORD1 (Anordnung bearbeiten im PSCD)

Bitte beachten Sie, dass dieses Feld auch zur Verfügung steht, wenn die 2b-Lösung noch nicht produktiv im Einsatz ist. Eine Befüllung des Feldes ist vor Umstellung auf die 2b-Lösung nicht notwendig. Sollte das Feld im Einzelfall (versehentlich) trotzdem von Ihnen gefüllt werden, ist dies aber unkritisch, da es dann nur als weiteres Auswertungsmerkmal zur Verfügung steht.

Tatsächliche Verwendung findet das Feld erst mit Umstieg auf die neue 2b-Lösung.

Möglicher Anwendungsfall:

Zum 01.01.2022 stellen Sie auf die 2b-Lösung um. Nun soll im laufenden Jahr (also mit Buchungsdatum in 2022) eine Absetzung auf eine Buchung aus dem vorherigen Geschäftsjahr (also 2021) erfolgen. Hierbei hat sich die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Falls durch die Einführung des § 2b UStG geändert, der Sachverhalt wird also 2022 steuerrechtlich anders beurteilt, als im Vorjahr. Es wäre also falsch, wenn im SAP-System die neue Umsatzsteuerbewertung nach § 2b UStG erfolgen würde. Dies würde grundsätzlich mit Buchungsdatum in 2022 so erfolgen.

Daher wird stattdessen zukünftig anhand des Steuermeldedatums die steuerrechtliche Zuordnung vorgenommen. Wird also eine Anordnung mit Buchungsdatum in 2022 erfasst, das Steuermeldedatum liegt aber in 2021, wird die steuerrechtliche Zuordnung aus der „alten“ Steuerlogik abgeleitet.

Es ist mit dem Steuermeldedatum zukünftig also in der Übergangszeit möglich Buchungen in der neuen 2b-Lösung noch nach alter BgA-Zuordnung zu buchen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit bereits geschlossenen Jahren unabdingbar.

Das Steuermeldedatum muss nicht manuell in jeder Buchung gefüllt werden. Es ist nur manuell zu befüllen, wenn es abweichend zum Buchungsdatum gefüllt werden soll.

Wird das Steuermeldedatum nicht manuell gefüllt, wird automatisch das Buchungsdatum als Steuermeldedatum eingesteuert.

Tamara.Pollok
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Tamara.Pollok
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Tamara.Pollok
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Auswertungen Es stehen im Rahmen der Komm.ONE-2b-Lösung folgende Auswertungstransaktionen zur Verfügung:

Transaktionscode: Bezeichnung:

/DZBW/BGA2_USTE_BLG Belegnachweis Umsatzsteuereinheit

/DZBW/BGA2_USTE_STSU Steuersummen Umsatzsteuereinheit

Die Auswertungen wurden denen der bisherigen BgA-Lösung (PEO) nachempfunden. Grundlage waren also der Belegnachweis (Transaktionscode FMPEBTIL) und die Steuersummen (Transaktionscode FMPEBTTL).

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (Transaktionscode S_ALR_87012357) bleibt unverändert bestehen und kann auch für die neue § 2b-Lösung verwendet werden.

Belegnachweis Umsatzsteuereinheit Transaktion: /DZBW/BGA2_USTE_BLG

Pfad KM-Standard: Umsatzsteuereinheit (§2b) Auswertungen Belegnachweis Umsatzsteuereinheit

Pfad KM-SMART: Auswertungen Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Belegnachweis Umsatzsteuereinheit

Pfad AWM: FINANZEN Bewirtschaftung Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Auswertungen Umsatzsteuer (§2 b UStG) Belegnachweise Umsatzsteuereinheit

Selektionsmaske:

Im Gegensatz zur den bisherigen PEO-Auswertungen stehen hier in den Selektionsangaben auch das Sachkonto und das Steuerkennzeichen zur Verfügung.

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Ergebnis:

Erläuterung: Ergänzend zu den bisherigen Auswertungen in der BgA-Lösung (PEO) werden in den neuen Auswertungen der § 2b-Lösung die Steuerarten Vorsteuer und Umsatzsteuer unterschieden. Hierfür steht auch die separate Spalte „Steuerart“ (abgekürzt: „St.A.“) zur Verfügung. Die Vorsteuer wird hier als Steuerart 2, die Umsatzsteuer als Steuerart 1 gekennzeichnet.

Außerdem steht sowohl für die Vorsteuer („Abzugsfähige Steuer“) als auch für die Umsatzsteuer („Abzuführende Steuer“) eine separate Betragsspalte zur Verfügung.

Als Erweiterung zu den bisherigen PEO-Auswertungen wurden in den Kopfdaten der neuen Auswertungen das Ausführungsdatum und der ausführende User aufgenommen. Diese Angaben werden auch beim Erzeugen eines Spools bei Ausführung im Hintergrund angedruckt.

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Steuersummen Umsatzsteuereinheit Transaktion: /DZBW/BGA2_USTE_STSU

Pfad KM-Standard: Umsatzsteuereinheit (§2b) Auswertungen Steuersummen Umsatzsteuereinheit

Pfad KM-SMART: Auswertungen Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Steuersummen Umsatzsteuereinheit

Pfad AWM: FINANZEN Bewirtschaftung Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Auswertungen Umsatzsteuer (§2 b UStG) Steuersummen Umsatzsteuereinheit

Selektionsmaske:

Im Gegensatz zur den bisherigen PEO-Auswertungen stehen hier in den Selektionsangaben auch das Sachkonto und das Steuerkennzeichen zur Verfügung.

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Ergebnis:

Erläuterung: Es stehen generell die gleichen Felder, wie im Belegnachweis außer der FI-Belegnummer zur Verfügung. Ein Absprung auf Einzelbelege ist hier nicht möglich. Die Belege werden analog der bisherigen Logik in der Steuersummen-Auswertung der BgA-Lösung anhand gleicher Kontierungen zusammengefasst und saldiert dargestellt, insofern die Buchungen in die gleiche Periode fallen.

Als Erweiterung zu den bisherigen PEO-Auswertungen wurden in den Kopfdaten der neuen Auswertungen das Ausführungsdatum und der ausführende User aufgenommen. Diese Angaben werden auch beim Erzeugen eines Spools bei Ausführung im Hintergrund angedruckt.

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Vorsteuerkorrektur Eine Vorsteuerkorrektur ist erforderlich, wenn eine Umsatzsteuereinheit nicht die komplette Vorsteuer, die gezahlt wurde, zu 100% dem Finanzamt gegenüber geltend machen darf. Das ist dann der Fall, wenn eine Umsatzsteuereinheit besteht, die teilweise gewerblich und teilweise hoheitlich tätig ist.

Klassisches Beispiel sind Hallen, die von Schulklassen/Vereinen genutzt werden (hoheitlich) und gleichzeitig privat vermietet werden (gewerblich). Der Prozentsatz, mit dem Vorsteuer geltend gemacht werden kann, bemisst sich dann – vereinfacht gesagt - nach dem Anteil der gewerblichen Nutzung an der Gesamtnutzung. Macht die gewerbliche Nutzung 41,3% der Gesamtnutzung aus, dürfen 41,3% der gezahlten Vorsteuer dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden (sog. Vorsteuerabzugsquote).

Hinterlegung der Steuerkorrekturkennzeichen Siehe hierzu Kapitel 3.2.4.

Hinterlegung der Vorsteuerabzugsquote Als Vorsteuerabzugsquote wird der Prozentsatz eingetragen, zu dem die gemischt-gewerbliche Umsatzsteuereinheit tatsächlich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Diese Quote legt das Finanzamt fest, sie gilt üblicherweise für ein oder mehrere Jahre.

Transaktion: /DZBW/BGA2_RAT

Pfad KM-Standard: Umsatzsteuereinheit (§2b) Vorsteuerkorrektur Vorsteuer: Abzugsquote zuordnen

Pfad KM-SMART: Buchungen Umsatzsteuermeldung (§ 2b UStG) Vorsteuerabzugsquote ändern

Pfad AWM: FINANZEN Bewirtschaftung Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Umsatzsteuermeldung (§ 2b UStG) Vorsteuerabzugsquote ändern

Die Vorsteuerabzugsquote einer gemischt-gewerblichen Umsatzsteuereinheit wird pro Jahr und für alle verwendeten Vorsteuer-Steuerkennzeichen gepflegt. Hier dürfen nur Steuerkennzeichen für Vorsteuer hinterlegt sein, das Hinterlegen von Ausgangssteuerkennzeichen wäre sachlich falsch.

Fehlt der Eintrag eines Vorsteuer-Steuerkennzeichens, mit denen die gemischt-gewerbliche Umsatzsteuereinheit gebucht hat, werden die entsprechenden Buchungen beim Vorsteuerkorrekturlauf nicht berücksichtigt. Die Vorsteuerkorrektur ist dann fehlerhaft.

Verändert sich die festgelegte Vorsteuerabzugsquote unterjährig, muss der vorhandene Eintrag nach dem letzten Vorsteuerkorrekturlauf, der mit der alten Quote vorgenommen wurde und vor dem ersten

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Vorsteuerkorrekturlauf, der mit der neuen Quote vorgenommen werden soll, mit dem Wert für die neue Quote überschrieben werden.

Kann die korrekte Vorsteuerabzugsquote erst nachträglich ermittelt werden (z. Bsp. am Ende eines Jahres), werden die unterjährigen Vorsteuerkorrekturläufe mit einer vorläufigen Quote durchgeführt. Nach der Ermittlung der korrekten Quote müssen die erfolgten Korrekturläufe storniert werden. Anschließend wird die korrekte Quote hinterlegt und die Korrekturläufe werden neu durchgeführt.

Vorsteuerkorrekturlauf Die Vorsteuerkorrektur erfolgt durch einen maschinellen Vorsteuerkorrekturlauflauf. Dabei wird für jeden ermittelten Beleg automatisch der Vorsteueranteil berechnet, der nach der hinterlegten Vorsteuerabzugsquote dem Finanzamt gegenüber nicht abzugsfähig ist (z.B. 25%). Der nicht abzugsfähige Vorsteueranteil wird automatisch vom Vorsteuer-Sachkonto auf das Aufwandssachkonto der zugrundeliegenden Auszahlungsanordnung umgebucht.

Transaktion: /DZBW/BGA2_TAXADJUST

Pfad KM-Standard: Umsatzsteuereinheit (§2b) Vorsteuerkorrektur Umsatzsteuereinheit Steuerkorrektur

Pfad KM-SMART: Buchungen Umsatzsteuermeldung (§ 2b UStG) Vorsteuerkorrektur durchführen

Pfad AWM: FINANZEN Bewirtschaftung Umsatzsteuer (§ 2b UStG) Umsatzsteuermeldung (§ 2b UStG) Vorsteuerkorrektur durchführen

Beispiel: Korrekturlauf für Umsatzsteuereinheit UMS1, monatlich für Oktober, Korrektur zum 31.10.2020, Buchungsperiode der Korrektur Oktober ist „10“.

Tamara.Pollok
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Der Vorsteuerkorrekturlauf kann jährlich (zum 31.12.) oder monatlich (Buchungsdatum der Korrektur immer der letzte Tag des Monats für den der Korrekturlauf vorgenommen wird) durchgeführt werden.

Beachten Sie, dass für die Sonderbuchungsperioden 13, 14, 15 und 16 ein einzelner Lauf auszuführen ist, sollten in den jeweiligen Buchungsperioden Buchungen vorhanden sein. Hierbei ist das Buchungsdatum der Korrektur der 31.12.20XX.

Sind von der Vorsteuerkorrektur auch Buchungen im investiven Bereich betroffen, d.h. wurden unterjährig Anlagen mit Steuer gebucht, müssen diese Buchungen ebenfalls korrigiert werden (Punkt Berichtigung Anlagen). Andernfalls würde nicht nur eine falsche Steuermeldung vorgenommen, sondern auch falsche Anlagenwerte ausgewiesen. In diesem Fall muss der Haken bei „Berichtigung Anlagen“ gesetzt sein. Wir empfehlen, diesen Haken grundsätzlich zu setzen.

Nur für Kunden mit Modul „Immobilienmanagement“ (RE-FX) relevant:

Wurde Vorsteuer auf RE-FX-Objekte erfasst und entfallen diese nicht der vollständigen Vorsteuer, so ist der Punkt Berichtigung RE-Objekte auszuwählen.

Für den Vorsteuerkorrekturlauf ist ein Testlauf möglich. Wir empfehlen immer zuerst einen Testlauf durchzuführen. Danach den Haken bei Testlauf entfernen und den Echtlauf ausführen.

Hinweise:

- Der Lauf kann nicht quartalsweise ausgeführt werden. Auch wenn nur eine quartalsweise Vorsteuerkorrektur erfolgen soll, müssen Sie den Lauf daher 3-mal, also einzeln für jeden Monat ausführen.

- Wurde eine Steuerkorrektur für eine Buchungsperiode ausgeführt, darf eine erneute Korrektur nicht durchgeführt werden. Selbst wenn eine Eingrenzung auf neu erfasste Belege vorgenommen wird, ist keine erneute Korrektur der Periode erlaubt. Wir empfehlen, nach dem Korrekturlauf die Buchungsperioden für Steuer für die abgeschlossenen Monate zu schließen.

Ergebnis der Steuerkorrektur für den Monat Oktober, Umsatzsteuereinheit UMS1:

Tamara.Pollok
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Tamara.Pollok
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Erläuterung anhand des Beispiels:

- (1.) Spalte HW-Steuerbasis (Hauswährung) enthält den Nettobetrag der beiden Rechnungen / Auszahlungsanordnungen (bei V2 Beispiel 100 €, bei V4 Beispiel 100 €)

- (2.) Spalte a./a. Steuer zeigt die abzugsfähige/abzuführende Steuer vor der Korrektur an (bei V2 Beispiel 7 €, bei V4 Beispiel 19 €)

- (3.) Spalte nicht abzugsfähiger Anteil zeigt den hoheitlichen Anteil an, der nicht geltend gemacht werden kann (bei V2 Beispiel 1,75 €, bei V4 Beispiel 4,75 €)

- (4.) Spalte a./a. Steuer zeigt die abzugsfähige/abzuführende Steuer nach der Korrektur an (bei V2 Beispiel 5,25 €, bei V4 Beispiel 14,25 €).

Nach der Vorsteuerkorrektur verbleiben im Beispiel noch gesamt 19,50 €, die gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden können.

Der Vorsteuerkorrekturlauf bucht in diesem Beispiel gesamt 6,50 € vom Vorsteuersachkonto auf das in der Auszahlungsanordnung mitgegebene Aufwandssachkonto um, das Steuersachkonto verringert sich, der Aufwand erhöht sich.

Die Korrekturkennzeichen für den Vorsteuerkorrekturlauf sind zum Beispiel (Abweichungen möglich):

- 2V für das reguläre in der Anordnung verwendete Steuerkennzeichen V2 - 4V für das reguläre in der Anordnung verwendete Steuerkennzeichen V4

Die Korrekturbuchungen erfolgen summarisch je Kontierung (z.B. Produkt / Kostenstelle).

Buchungslogik der Vorsteuerkorrektur:

VG 5.9999*

119,- V4 (1)

Aufwand 4*

100.- V4 (1) 104,75 4V (3)

100,- V4 (2)

Vorsteuer 16810000

19.- V4 (1) 14,25 4V (3)

19,- V4 (2)

(1) Buchung einer Auszahlungsanordnung Aufwand 100 € und Vorsteuer 19 € an VG 5.9999* (Abstimmkonto Verbindlichkeiten L.u.L.) 119 €

(2) Korrekturbuchung I Neutralisierung der gebuchten Auszahlungsanordnung (3) Korrekturbuchung II Einbuchen der korrigierten Beträge

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Umsatzsteuer-Voranmeldung Transaktion: S_ALR_87012357

Pfad KM-Standard: Umsatzsteuereinheit (§2b) Auswertungen Umsatzsteuer-Voranmeldung

Pfad KM-SMART: wird noch ins Menü aufgenommen

Pfad AWM: wird noch ins Menü aufgenommen

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung werden generell alle steuerrelevanten Buchungen berücksichtigt, d.h. es ist keine Eingrenzung auf Geschäftsbereiche oder Umsatzsteuereinheiten möglich.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die automatische Zahllastbuchung sind wie bislang gewohnt nutzbar.

Ergebnis: Die Summen stimmen mit den o.g. Berichten aus der neuen § 2b-Umsatzsteuerlösung überein:

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Anlage von Stammdaten KM-Standard und Anwendungsmanager

Folgende Ausführungen gelten ab dem Geschäftsjahr, ab welchem die 2b-Lösung aktiv ist (siehe Kapitel 2.3).

Wenn Stammdaten angelegt werden, bevor die 2b-Lösung aktiv ist, nehmen Sie die Zuordnung zur Umsatzsteuereinheit bitte über die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ (Transaktion Transaktion /DZBW/BGA2_GET_UE) bzw. die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage“ (Transaktion: /DZBW/BGA2_GET_UE_AN) vor (siehe Kapitel 3.2.2 und 3.2.3). Die Zuordnung zur Umsatzsteuereinheit kann im Jahr vor der Einführung des § 2b UStG nicht direkt bei der Anlage des Stammdatums vorgenommen werden.

Auch wenn im Jahr, bevor die 2b-Lösung aktiv ist, für eine Kostenstelle ein neuer Betrachtungszeitraum für das Folgejahr angelegt wird, muss die Zuordnung zur Umsatzsteuereinheit über die Ableitungstabelle erfolgen.

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Kostenstellen Transaktion: KS01 / KS02 / KS03

Pfad KM-Standard: Stammdaten Ergebnishaushalt/ -rechnung Kostenstellen (CO) Kostenstelle Einzelbearbeitung Anlegen / Ändern / Anzeigen

Pfad AWM: FINANZEN Haushalt Haushaltsstammdaten Kostenstellen Kostenstelle

Beim Anlegen einer Kostenstelle muss – sobald die 2b-Lösung aktiv ist – im Bereich „Umsatzsteuer“ das Feld „Teilnahme Umsatzsteuer“ befüllt werden.

Tamara.Pollok
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Tamara.Pollok
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Tamara.Pollok
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Klassifizierung extern Seite 55 von 73

Wenn die Kostenstelle nicht steuerpflichtig ist, erfassen Sie „N“ (= Nein). Sie können die Kostenstelle dann sichern.

Wenn die Kostenstelle steuerpflichtig ist, tragen Sie „J“ (= Ja) ein. Beim Sichern öffnet sich die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“. Diese ist bereits mit Buchungskreis, Kostenrechnungskreis, Objektart (hier KST für Kostenstelle) und dem Objektschlüssel (hier Kostenstelle 0010305203) gefüllt. Die Felder „Gültig von“, „Gültig bis“ und „UmSt.einh.“ sind Pflichtfelder und von Ihnen zu befüllen. Das Feld „Erfolgskonto“ ist bei Bedarf zu befüllen.

Werden die Felder „Gültig von“, „Gültig bis“ und „UmSt.einh.“ nicht bzw. falsch (z.B. nicht vorhandene Umsatzsteuereinheit oder Datum im falschen Format) befüllt, kommt es zur Fehlermeldung „Umsatzsteuereinheit und Gültigkeitszeitraum sind Pflichteingaben!“.

Mit dem Sichern wird der vorgenommene Eintrag in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ fortgeschrieben:

Bei der Anzeige und Änderung von Kostenstellen werden, wenn Einträge im aktuellen Jahr vorhanden sind, diese in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ angezeigt.

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Bitte beachten Sie, dass sowohl im Änderungs- als auch im Anzeigemodus die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ nur angezeigt und nicht geändert werden kann. Änderungen bei der Zuordnung zur Umsatzsteuereinheit nehmen Sie bitte direkt über die Ableitungstabelle vor (Transaktion /DZBW/BGA2_GET_UE).

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Innen- / Investitionsaufträgen

Transaktion: KO01 / KO02 / KO03

Pfad KM-Standard: Stammdaten Ergebnishaushalt/ -rechnung Innenauftrag (CO) Spezielle Funktionen Auftrag Anlegen / Ändern / Anzeigen

Pfad AWM: FINANZEN Haushalt Haushaltsstammdaten Aufträge Auftrag

Beim Anlegen eines Innen-/ oder Investitionsauftrags muss – sobald die 2b-Lösung aktiv ist – im Bereich „Umsatzsteuer“ das Feld „Teilnahme Umsatzsteuer“ befüllt werden.

Wenn der Innenauftrag nicht steuerpflichtig ist, erfassen Sie „N“ (= Nein). Sie können den Innenauftrag dann sichern.

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Wenn der Innenauftrag steuerpflichtig ist, tragen Sie „J“ (= Ja) ein. Beim Sichern öffnet sich die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“. Diese ist bereits mit Buchungskreis, Kostenrechnungskreis, Objektart (hier AUF für Auftrag) und dem Objektschlüssel (hier Innenauftrag 122301) gefüllt. Die Felder „Gültig von“, „Gültig bis“ und „UmSt.einh.“ sind Pflichtfelder und von Ihnen zu befüllen. Das Feld „Erfolgskonto“ ist bei Bedarf zu befüllen.

Werden die Felder „Gültig von“, „Gültig bis“ und „UmSt.einh.“ nicht bzw. falsch (z.B. nicht vorhandene Umsatzsteuereinheit oder Datum im falschen Format) befüllt, kommt es zur Fehlermeldung „Umsatzsteuereinheit und Gültigkeitszeitraum sind Pflichteingaben!“.

Mit dem Sichern wird der vorgenommene Eintrag in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ fortgeschrieben:

Bei der Anzeige und Änderung von Innenaufträgen werden, wenn Einträge im aktuellen Jahr vorhanden sind, diese in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ angezeigt.

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Bitte beachten Sie, dass sowohl im Änderungs- als auch im Anzeigemodus die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ nur angezeigt und nicht geändert werden kann. Änderungen bei der Zuordnung zur Umsatzsteuereinheit nehmen Sie bitte direkt über die Ableitungstabelle vor (Transaktion /DZBW/BGA2_GET_UE).

Anlegen / Ändern / Anzeigen von PSP-Elementen Transaktion: CJ20N

Pfad KM-Standard: Stammdaten Ergebnishaushalt/ -rechnung PSP-Elemente Project Builder

Bei der Anlage von PSP-Elementen muss – sobald die 2b-Lösung aktiv ist – im Bereich „Umsatzsteuer“ das Feld „Teilnahme Umsatzsteuer“ befüllt werden.

Tamara.Pollok
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Wenn das PSP-Element nicht steuerpflichtig ist, erfassen Sie „N“ (= Nein). Sie können das PSP-Element dann sichern.

Wenn das PSP-Element steuerpflichtig ist, tragen Sie „J“ (= Ja) ein. Beim Sichern öffnet sich die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“. Diese ist bereits mit Buchungskreis, Kostenrechnungskreis, Objektart (hier PSP für PSP-Element) und dem Objektschlüssel (hier PSP-Element 7.26166008-HHHH.92002) gefüllt. Die Felder „Gültig von“, „Gültig bis“ und „UmSt.einh.“ sind Pflichtfelder und von Ihnen zu befüllen. Das Feld „Erfolgskonto“ ist bei Bedarf zu befüllen.

Werden die Felder „Gültig von“, „Gültig bis“ und „UmSt.einh.“ nicht bzw. falsch (z.B. nicht vorhandene Umsatzsteuereinheit oder Datum im falschen Format) befüllt, kommt es zur Fehlermeldung „Umsatzsteuereinheit und Gültigkeitszeitraum sind Pflichteingaben!“.

Mit dem Sichern wird der vorgenommene Eintrag in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ fortgeschrieben:

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Bei der Anzeige und Änderung von PSP-Elementen werden, wenn Einträge im aktuellen Jahr vorhanden sind, diese in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ angezeigt.

Bitte beachten Sie, dass sowohl im Änderungs- als auch im Anzeigemodus die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ nur angezeigt und nicht geändert werden kann. Änderungen bei der Zuordnung zur Umsatzsteuereinheit nehmen Sie bitte direkt über die Ableitungstabelle vor (Transaktion /DZBW/BGA2_GET_UE).

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Anlagen Transaktion: AS01 / AS02 / AS03

Pfad KM-Standard: Stammdaten Investitionsplanung/ -rechnung Anlage Anlagen / Ändern / Anzeigen Anlage

Pfad AWM: FINANZEN Anlagenbuchhaltung Stammdaten Anlage (Anlegen, Ändern, Anzeigen)

Beim Anlegen einer Anlage muss – sobald die 2b-Lösung aktiv ist – im Bereich „Umsatzsteuer“ das Feld „Teilnahme Umsatzsteuer“ befüllt werden.

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Wenn die Anlage nicht steuerpflichtig ist, erfassen Sie „N“ (= Nein). Sie können die Anlage dann sichern.

Wenn die Anlage steuerpflichtig ist, tragen Sie „J“ (= Ja) ein. Beim Sichern öffnet sich die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage“. Diese ist bereits mit dem Buchungskreis und der Anlage gefüllt. Die Felder „Gültig von“, „Gültig bis“ und „UmSt.einh.“ sind Pflichtfelder und von Ihnen zu befüllen.

Werden die Felder „Gültig von“, „Gültig bis“ und „UmSt.einh.“ nicht bzw. falsch (z.B. nicht vorhandene Umsatzsteuereinheit oder Datum im falschen Format) befüllt, kommt es zur Fehlermeldung „Umsatzsteuereinheit und Gültigkeitszeitraum sind Pflichteingaben!“.

Mit dem Sichern wird der vorgenommene Eintrag in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage“ fortgeschrieben:

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Klassifizierung extern Seite 62 von 73

Bei der Anzeige und Änderung von Anlagen werden, wenn Einträge im aktuellen Jahr vorhanden sind, diese in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage“ angezeigt.

Bitte beachten Sie, dass sowohl im Änderungs- als auch im Anzeigemodus die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage“ nur angezeigt und nicht geändert werden kann. Änderungen bei der Zuordnung zur Umsatzsteuereinheit nehmen Sie bitte direkt über die Ableitungstabelle vor (Transaktion /DZBW/BGA2_GET_UE_AN).

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KM-SMART Die Ausführungen zur Anlage gelten ab dem Geschäftsjahr, ab welchem die 2b-Lösung aktiv ist (siehe Kapitel 2.3).

Wenn Anlagen angelegt werden, bevor die 2b-Lösung aktiv ist, nehmen Sie die Zuordnung zur Umsatzsteuereinheit bitte über die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage“ (Transaktion: /DZBW/BGA2_GET_UE_AN) vor (siehe Kapitel 3.2.3). Die Zuordnung zur Umsatzsteuereinheit kann im Jahr vor der Einführung des § 2b UStG nicht direkt bei der Anlage des Stammdatums vorgenommen werden.

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Produkten / Kostenstellen Pfad KM-SMART: Stammdaten und Strukturen Haushaltsmanagement Produkte und Kostenstellen bearbeiten

Wenn ein Produkt oder eine Kostenstelle umsatzsteuerpflichtig ist, pflegen Sie zusätzlich den Bereich „Umsatzsteuer §2b“ im Produkt oder der Kostenstelle.

Die Felder „Datum Ab“, „Datum Bis“ und „Umst.Einheit“ sind zu befüllen. Das Feld „Erfolgskonto“ ist bei Bedarf zu erfassen.

Mit dem Sichern wird der vorgenommene Eintrag in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Kontierungen“ fortgeschrieben:

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Anlegen / Ändern / Anzeigen von Investitionsmaßnahmen Pfad KM-SMART: Stammdaten und Strukturen Haushaltsmanagement Investition bearbeiten

Wenn eine Investitionsmaßnahme umsatzsteuerpflichtig ist, pflegen Sie zusätzlich den Bereich „Umsatzsteuer §2b“.

Die Felder „Gültig ab“, „Gültig Bis“ und „Umsatzst.Einheit“ sind zu befüllen.

Mit dem Sichern wird der vorgenommene Eintrag in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Kontierungen“ fortgeschrieben:

Anlegen / Ändern / Anzeigen von Anlagen Pfad KM-SMART: Stammdaten und Strukturen Anlagenbuchhaltung Anlagenstammsatz bearbeiten

Beim Anlegen einer Anlage muss – sobald die 2b-Lösung aktiv ist – im Bereich „Umsatzsteuer“ das Feld „Teilnahme Umsatzsteuer“ befüllt werden.

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Wenn die Anlage nicht steuerpflichtig ist, erfassen Sie „N“ (= Nein). Sie können die Anlage dann sichern.

Wenn die Anlage steuerpflichtig ist, tragen Sie „J“ (= Ja) ein. Beim Sichern öffnet sich die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage“. Diese ist bereits mit dem Buchungskreis und der Anlage gefüllt. Die Felder „Gültig von“, „Gültig bis“ und „UmSt.einh.“ sind von Ihnen zu befüllen.

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Mit dem Sichern wird der vorgenommene Eintrag in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage“ fortgeschrieben:

Bei der Anzeige und Änderung von Anlagen werden, wenn Einträge im aktuellen Jahr vorhanden sind, diese in der Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit aus CO“ angezeigt.

Bitte beachten Sie, dass sowohl im Änderungs- als auch im Anzeigemodus die Tabelle „Ableitung Umsatzsteuereinheit Anlage“ nur angezeigt und nicht geändert werden kann. Änderungen bei der Zuordnung zur Umsatzsteuereinheit nehmen Sie bitte direkt über die Ableitungstabelle vor (Transaktion /DZBW/BGA2_GET_UE_AN).

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Weitere Kundentätigkeiten Prüfung Steuerkategorie in Sachkonten

Nur wenn die Stammdaten korrekt gepflegt sind, kann die Prüfung (Validierung) auch sauber greifen bzw. ist eine Steuerbuchung überhaupt möglich. Falls in einem Sachkonto keine Steuerkategorie gepflegt ist, ist eine Steuerbuchung nicht möglich - auch wenn das das Stammdatum (Kostenstelle, Anlage, Innenauftrag, PSP-Element) einer Umsatzsteuereinheit zugeordnet ist.

Stammdaten: In den Sachkonten kann eine Steuerkategorie hinterlegt werden. Diese definiert, ob hier generell mit Steuer gebucht werden kann bzw. welche Steuerarten (Vorsteuer / Umsatzsteuer) zulässig sind.

Validierung: Die Validierung, ob es sich um ein Vorsteuerkennzeichen oder Ausgangssteuerkennzeichen handelt, erfolgt über den SAP-Standard, Nachrichtenklasse FS:

216 Konto & & erlaubt nur Vorsteuer, & ist unzulässig 217 Konto & & erlaubt keine Umsatzsteuer, & ist unzulässig

Dokumentation / Vorschlag Komm.ONE zur Intervallpflege.

Ertragskonten 30000000 bis 39999999 i.d.R. Steuerkategorie „+“ („Plus) für Ausgangsteuer

Aufwandskonten 40000000 bis 49999999 i.d.R. Steuerkategorie „-“ („Minus“) für Vorsteuer

I.d.R. sind in den Ertrags- und Aufwandskonten die Steuerkategorien + oder - gepflegt, wenn jedoch nie Steuer anfällt (z.B. bei Gebühren, Abschreibungen, Zinsen) kann die Steuerkategorie auch leer gelassen werden.

In den Sachkonten für den außerordentlichen Aufwand und Ertrag (5er Sachkonten) kann die Steuerkategorie je Sachkonto und je Kunde unterschiedlich sein.

Mit der Steuerkategorie „*“ („Stern“) sind Ausgangssteuer und Vorsteuer möglich. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall auch „falsche Steuerkennzeichen“ verwendet werden können (z.B. Umsatzsteuerkennzeichen in Auszahlungsanordnungen).

Tamara.Pollok
Hervorheben

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Auswertung Steuerkategorie im Sachkonten Transaktion: S_ALR_87012328

Pfad KM-Standard: Hauptbuch Infosystem Berichte zum Hauptbuch Stammdaten Sachkontenverzeichnis

Pfad KM-SMART: Rufen Sie das Sachkontenverzeichnis bitte über die Transaktion auf.

Pfad AWM: Rufen Sie das Sachkontenverzeichnis bitte über die Transaktion auf.

Wie im Kapitel 9.1 beschrieben, sollten die Ertragskonten 30000000 bis 39999999 i.d.R. die Steuerkategorie „+“ („Plus) für Ausgangsteuer aufweisen, die Aufwandskonten 40000000 bis 49999999 i.d.R. die Steuerkategorie „–“ („Minus“) für Vorsteuer.

Selektieren Sie daher z.B. alle Ertragskonten ohne Steuerkategorie:

- Geben Sie das Intervall 30000000 bis 39999999 ein.

- Öffnen Sie dann die freie Selektion und wählen per Doppelklick die „Steuerkategorie“ aus.

- Selektieren Sie dann nur die Sachkonten ohne Steuerkategorie. Steigen Sie dazu in die Mehrfachselektion bei der „Steuerkategorie“ ein machen Sie an der

markierten Stelle einen Doppelklick, wählen Sie aus. Bestätigen Sie mit der Uhr.

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- Anschließend entfernen Sie im Bereich „Ausgabesteuerung“ alle Haken, lediglich bei „Kontoverwaltung“ darf der Haken sitzen. Führen Sie die Transaktion dann mit der Uhr aus.

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In der Ergebnisliste werden Ihnen dann alle Sachkonten ohne Steuerkategorie ausgegeben. Leider ist nur diese Ansicht möglich (keine ALV-Ansicht).

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Überprüfen Sie bitte die aufgelisteten Sachkonten:

- Wenn auf die Sachkonten immer ohne Steuer gebucht wird, sind keine weiteren Tätigkeiten erforderlich.

- Wenn auf die Sachkonten ggf. mit Steuer gebucht wird, passen Sie bitte die Steuerkategorie im Sachkonto an.

Beispiel: KM-Standard: Hauptbuch Stammdaten Einzelbearbeitung Zentral (Transaktion FS00)

Beispiel: Pfad KM-SMART: Stammdaten und Strukturen Konto bearbeiten und Pfad AWM: FINANZEN Haushalt Haushaltsstammdaten Kontenpflege Konto pflegen

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Noch ausstehende Auslieferungen RE-FX (Immobilienmanagement)

Die Integration des § 2b UStG in das Modul RE-FX ist entwickelt und bereits ausgeliefert. Die Dokumentation im Handbuch steht noch aus und wird nachgeholt.

Berechtigungen Ehemalige Region Stuttgart

Die neuen Transaktionen wurden in die Rolle /DZBW/N_HAUSH_BGA aufgenommen. Die Übernahme in die Produktionssysteme erfolgte bereits.

Ehemalige Region Reutlingen/Ulm Kunden mit V1-Rollenkonzept:

Die neuen Transaktionen stehen in folgenden Berechtigungsrollen zur Verfügung und diese wurden bereits in die Produktion übernommen:

DO_N_NKHR_BGA_V1

DO_N_SPEZ_STEUER_BGA_V1

Z_NWBCSMART_MENU_STAMM_BEW_V1

Kunden, die kein V1-Rollenkonzept haben:

- die Rolle DO_N_NKHR_BGA wurde um die neuen Transaktionen erweitert

- die Rolle DO_N_SPEZ_STEUER_BGA hat in den einzelnen Mandanten einen zu unterschiedlichen Stand, kann aber auf Kundenanforderung ebenfalls jeweils einzeln erweitert werden.

Ehemalige Region Karlsruhe/Freiburg/Heidelberg/Heilbronn

Die Rolle Z_N_SPEZ_STEUER wird um die neuen Transaktionen erweitert und in die Test- und Produktivsysteme übernommen.

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