Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts - Inhaltsverzeichnis...nieren und dem Unterschied zwischen...

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C.H. Beck Baurecht Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts Planung, Genehmigung, Rechtsschutz von Prof. Dr. Bernhard Stüer 5. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 64393 4 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

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  • C.H. Beck Baurecht

    Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts

    Planung, Genehmigung, Rechtsschutz

    vonProf. Dr. Bernhard Stüer

    5. Auflage

    Verlag C.H. Beck München 2015

    Verlag C.H. Beck im Internet:www.beck.de

    ISBN 978 3 406 64393 4

    Zu Leseprobe und Sachverzeichnis

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    Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts

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    Bau- und FachplanungsrechtsPlanung ^ Genehmigung ^ Rechtsschutz

    von Rechtsanwalt und Notar

    Prof. Dr. Bernhard Stˇer

    Fachanwalt fˇrVerwaltungsrechtHonorarprofessor an der Universit�t Osnabrˇck

    Richter am BGH-Anwaltssenat

    5. Auflage 2015

  • beck-shop.de Zitiervorschlag: Stˇer Bau- und Fachplanungsrecht, 5. Aufl. 2015, Rdn. 100

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    ISBN 978 3 406 64393 4

    � 2015 Verlag C.H. Beck oHG,Wilhelmstra�e 9, 80801Mˇnchen

    Druck und Bindung: Druckerei C.H. Beck, N˛rdlingen(Adresse wieVerlag)

    Satz: ottomedien, Heimst�ttenweg 52, 64295 Darmstadt

    Gedruckt auf s�urefreiem, alterungsbest�ndigem Papier(hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

  • beck-shop.de Vorwort zur 5.Auflage

    Was w�ren wir ohne den Gesetzgeber und die Gerichte?Die dankbare Zunft der juristischen Literaten

    Schlechte Gesetzgebung, so sagt der russische Volksmund, wird nur ertr�glich, wennman sich nicht daran h�lt. Die russischen Gepflogenheiten sind allerdings nicht ˇberallumsetzbar, wissen wir bereits vom russischen Roulette, obwohl doch auch klar ist: Eini-ge der gesetzlichen Regelungen sind auch in Deutschland schlecht. Erstens sind sie zukompliziert und zweitens gibt es zu viele von ihnen. Moses genˇgten noch 10 Gebote,die er auf zwei Tafeln unterbringen konnte. Hammurabi kam bereits auf 282 Gesetze, dieer in altbabylonischer Zeit 1750 vor Christus ^ nach der Sage direkt vom Sonnengottempfangen ^ zwischen Euphrat und Tigris in eine fast zweieinhalb Meter hohenBasaltstele mei�eln lie�. Die Normen waren noch einfach als Konditionalprogrammegefasst: ,,wenn (es folgt der Tatbestand), dann (es folgt die Strafzumessung)‘‘. Planungs-normen mit ihren Finalprogrammen waren noch nicht erfunden und auch das Abw�-gungsgebot mit seinem Kernelement der autonomen Planungsentscheidung stand nochin den juristischen Sternen.Heute wˇrden fˇr die in Stein gefasste Beschreibung des geltenden Rechts mehrere

    Wolkenkratzer errichtet werden mˇssen. Denn allein das Bundesrecht fˇllt auf eng be-drucktem Papier 277 cm in 33 Loseblattsammlungen. Darunter das Europarechtsanpas-sungsgesetz Bau, das Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz, das Planungsver-einfachungsgesetz, das Planungsvereinheitlichungsgesetz, das Verkehrswegeprivatfinan-zierungsgesetz, das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz und das Infrastruktur-planungsbeschleunigungsgesetz. Zurzeit gelten 1.924 Bundesgesetze mit ca. 50.000 Ein-zelnormen und 3.440 Rechtsverordnungen mit 76.382 Artikeln und Paragrafen allein aufBundesebene. Hinzu kommen die Gesetze und Rechtsverordnungen der 16. Bundesl�n-der und der 2.078 St�dte, 11.114 Gemeinden und 295 Kreise ^ alles in allem grob ge-sch�tzt zehn Millionen sch˛ne Paragrafen. Bescheidenheit des deutschen Gesetzgebersgeh˛rt offenbar nicht gerade zu seinen Kardinaltugenden.Die Sicht der juristischen Literaten ist allerdings eine ganz andere. Ein neuer Paragraf

    und ganze Bibliotheken k˛nnen entstehen, freut sich die dankbare Zunft der juristischenKommentatoren im Umkehrschluss zu den Erkenntnissen von Julius von Kirchmann.Der preu�ische Staatsanwalt hatte bereits im Jahre 1849 erkl�rt: ,,Ein Federstrich des Ge-setzgebers und ganze Bibliotheken werden zur Makulatur‘‘. Kirchmann kann seit dieserZeit als Erfinder der Kreislauf- und Abfallwirtschaft in der juristischen Literaturproduk-tion gelten.Vielfach richten die neuenVorschriften wohl nur deshalb keinen allzu gro�enSchaden an, weil sie bereits au�er Kraft getreten sind, bevor sie sich in der Praxis so rich-tig herumgesprochen haben, wird in Juristenkreisen daher auch hinter vorgehaltenerHand vermutet. Denn in einigen Gemeinden fehlt schon einmal ˇber einige Jahre einReferendar, der die Loseblattwerke durch kenntnisreiches Einsortieren auf den neustenStand bringt. Und auch der Au�enbereichsparagraf, der bis zum Inkrafttreten des BBauG1960 sinngem�� lautete: ,,Das Bauen im Au�enbereich ist ˇberall verboten. Ausnahmenbestimmt der Stadtbaurat‘‘, war selbst in dem Mitte der 80er Jahre vom Kanzler der Ein-heit angedachten ,,Baubuch‘‘ von dieser ˇberzeugenden Klarheit und entwaffnenden Kˇr-ze doch noch recht weit entfernt. Das Gesetz tritt sofort in Kraft. Gesetzesbegrˇndung:Die bisherigen gesetzlichen Regelungen haben sich nicht bew�hrt. Mit derartigen Kurz-kommentaren, mit denen die Landtagsopposition im bev˛lkerungsreichsten Bundeslandvor gut 30 Jahren auch schon einmal die Gesamtschule abschaffen wollte (VerfGH Mˇns-

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  • beck-shop.de ter, Urt. v. 23.12.1983 ^ VerfGH 22/82 ^ StuGR 1984, 71m. Anm. Stˇer), begnˇgen sichdie heutigen Gesetzesmacher nur ungern.Was fˇr den Stadtbaurat und seine Mitarbeiter in den Planungs- und Bauordnungs-

    �mtern der Mustereinfˇhrungserlass zu einer neuen Baurechtsnovelle, der tausendmalwichtiger ist als das Gesetz, ist fˇr den Baujuristen die Rechtsprechung. Sobald der Ge-setzgeber sich in steter Regelm��igkeit wieder sch˛ne neue Paragraphen ausgedacht hat,stehen die Norminterpreten Spalier, um das neue Regelwerk auszulegen, in Schubladenzu pressen und auf Flaschen zu ziehen (Sendler UPR 1991, 214). Auf diesem juristischenBodensatz gedeiht dieWissenschaft, die alles systematisch ordnet, in ˇbergeordnete Zu-sammenh�nge stellt und dem staunenden Publikum zu einem wissenschaftlichen Ganzenzusammenfˇgt. Aber mehr noch als diese leuchtenden Theoriegeb�ude, zu denen mannur erstaunt aufblicken kann, ist die Rechtsprechung von Bedeutung ^ ja sie ist einfachunverzichtbar, wissen die Praktiker aber auch die Literaten, die vor allem in Kommentie-rungen der Gerichtsentscheidungen oder aber auch in kunstvoll erscheinenden Rechts-sprechungsberichten einen farbenpr�chtigen Strau� zu flechten wissen und hierdurch zu-gleich ein reichhaltiges und gelegentlich sogar ausk˛mmliches Bet�tigungsfeld finden.Rechtsprechung geschieht allerdings nicht nur von oben nach unten oder vielleicht

    auch nicht nur umgekehrt von unten nach oben. Gerade aus der europ�ischen Perspektivehat sich inzwischen ein vielfach ineinander verflochtener Rechtsprechungsverbundherausgebildet, der keine einseitigen Vorr�nge oder ein �ber- oder Unterordnungsver-h�ltnis kennt, sondern auf Kooperation angelegt ist und ^ wenn es gut geht ^ zu einergegenseitigen Befruchtung fˇhrt, haben die Staatsrechtslehrer in Greifswald herausgefun-den (Stˇer, DVBl 2011, 1539).Wie allerdings Rechtsprechung entsteht und nach welchen Gesetzen sie abl�uft, das ist

    wissenschaftlich wohl noch nicht ganz ergrˇndet, zumal entsprechende Erkenntnisse ge-wiss auch nicht ohne praktische Feldarbeit und Empirie gewonnen werden k˛nnen. Inersten Forschungsarbeiten hat sich Erstaunliches ergeben: Es gibt ganz unterschiedlicheMethoden, Rechtsprechungserkenntnisse zu gewinnen. Eine davon ist, zun�chst denEntscheidungstenor zu verkˇnden und erst dann zu ˇberlegen, wie man das Urteil wohlbegrˇnden kann. Es soll auch einige Richter geben, die zun�chst einmal ˇberlegen, wasdas Gesetz aussagt und danach das Urteil f�llen. Aber reicht das wirklich? ,,Der eine fragtwas kommt danach, der andere fragt nur, was ist recht‘‘, so unterscheidet sich der Freievon dem Knecht‘‘. Dieser Traktat vonTheodor Storm hat den 7. Senat des BVerwG an derBerliner Hardenbergstra�e 31 h�ufig bewegt. Ist eigentlich der Richter gerecht, der dieGesetze einfach interpretiert und das Ergebnis verkˇndet oder jener, der nach den Folgenseiner Entscheidung fragt. Die richterliche T�tigkeit bedeutet Freiheit und Verantwor-tung zugleich. Ein Richter soll nicht danach schielen, welche Folgen die Entscheidungfˇr ihn selbst hat, wohl aber die Folgen seiner Entscheidungen fˇr andere in den Blicknehmen (Stˇer, DVBl 2010, 1028). Oder erfˇllt gerade der traditionsverpflichtete Senats-pr�sident das ideale Richterbild, der vor dem kalten Buffet immer hin und wandert undsich zwischen den (juristischen) Leckerbissen nicht entscheiden kann, weil ihm sein Be-richterstatter abhandengekommen ist.Es gibt auch Richter, die wˇrfeln oder werfen einfach den Maria-Theresen-Taler hoch

    in die Luft, um nach dem Fall der Mˇnze, Kopf oder Zahl den Rechtsstreit zu entscheiden(Sendler, D˛V 1991, 524). So hat es am Landgericht einer traditionsreichen norddeutschenHansestadt dem Vernehmen nach bis vor einiger Zeit einen Richter gegeben, der seineEntscheidungen ausgewˇrfelt hat. Mit einer solchen Methode ist immerhin nach derWahrscheinlichkeitstheorie eine Richtigkeitsgew�hr von 50% zu erzielen. Auf Recht-sprechungsnachweise legte der Richter erkl�rterma�en keinenWert. Dafˇr sei er schon zuh�ufig von den Obergerichten aufgehoben worden. BGH-Urteile wˇrde er daher schonaus Prinzip nicht lesen. Das erh˛ht natˇrlich die Neutralit�t des Richters. Denn wer wˇr-felt, f�llt auf Argumente der Parteien, der Rechtsprechung, der Literatur oder derWissen-schaft nicht herein und muss deren �berzeugungskraft auch nicht erst prˇfen oder sich gar

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  • beck-shop.de vom Gegenteil ˇberzeugen lassen. Auch der alte vielleicht doch etwas ˇberzogene richter-liche Grundsatz, erst einmal die Gegenseite anzuh˛ren (,,audiatur et altera pars‘‘), wie ersich schon bei Seneca d. �. (Medea 2, 2, 199) oder Augustinus (De duabus animabus 22 /78, 21) findet und auch heute noch im Friedenssaal des Rathauses zu Mˇnster in ehernenLettern eingemei�elt ist (,,men hoere beide‘‘), hat bei einem wˇrfelnden Richter viel vonseinem Schrecken verloren.Vergleiche pflegte der Richter von der hanseatischenWasser-kante zun�chst der Quote nach auszuhandeln, wobei er erst nach Einigung ˇber die Quotedie H˛he des Streitgegenstandes bekannt gab und erst dann feststand, ob man sich ˇbereine ˇberschaubare Vergleichssumme oder vielleicht unbemerkt doch ˇber weit mehr alsdas Zehnfache davon geeinigt hatte, das der Kl�ger so ganz nebenbei bereits in seiner Kla-geschrift ins Spiel gebracht hatte. Immerhin ist das alles noch wesentlich besser und zielge-nauer als die Planung, die ja bekanntlich ^ wie b˛se Zungen behaupten ^ den Zufalldurch den Irrtum ersetzt (zur Abgrenzung von Zufall und Geschicklichkeit bei Pokertur-nieren und dem Unterschied zwischen Skat und Schach BVerwG, Urt. v. 22.1.2014 ^ 8 C26.12 ^ NJW 2014, 2299 ^ Texas Hold’emWittenberg).Was auf den ersten Blick vielleicht etwas zuf�llig erscheinen mag, hat nach derWahr-

    scheinlichkeitstheorie immerhin eine durchaus beachtliche Richtigkeitsgew�hr von50%. Ob diese Erfolgsquote mit einer anderen juristischen Methode erreicht oder garˇbertroffen werden kann, ist wissenschaftlich noch nicht belastbar untersucht ^ auchnoch nicht die Frage, welche Beitr�ge die Chaostheorie auf dem Richtertisch zum Gelin-gen der Entscheidung leisten kann. Es gibt allerdings auch andere Methoden, sich kom-plizierten Entscheidungsstrukturen zu n�hern. Das Gericht l�sst erst einmal in einemRechtsfall die eine Seite gewinnen und best�tigt dies in zwei Folgeentscheidungen, sodasssich bereits eine st�ndige Rechtsprechung herausgebildet hat. Dann werden die Erkennt-nisse behutsam fortentwickelt, sodass beim n�chsten Mal in derselben Sache die Gegen-seite gewinnt. Das haben Gerichte zu einer gewissen Kunstform stilisiert. Im Eilverfahrengewinnt erst einmal die Beh˛rde. Damit wird dem hergebrachten ErfahrungsgrundsatzRechnung getragen, dass in drei von vier F�llen die Beh˛rde gewinnt. Es ist daher folge-richtig, auch im zweiten oder sogar auch im dritten Durchgang so zu verfahren.Wennderselbe Fall nochmals unver�ndert vor die Gerichtsschranken ger�t, gewinnt die andereSeite (Stˇer/Stˇer, DVBl 2014, 987). Einige der Richter begreifen sich auch als Philoso-phen, die in einem dunklen Keller eine schwarze Katze suchen ^ eine Katze, die es inWahrheit gar nicht gibt, und einer sagt auch noch: ,,Ich hab sie‘‘. So sch˛n und be-glˇckend kann Rechtsprechung sein.Aber zurˇck zu den Baujuristen. Sie sind wie wohl kein anderer auf die Rechtspre-

    chung angewiesen. Und deren Kenntnis ist fˇr sie unverzichtbar. Es soll unter ihnen eini-ge Paragraphenkenner geben, die k˛nnen ungefragt die Leits�tze aus der Amtlichen Ent-scheidungssammlung des BVerwG aufsagen, wie andere Bibelzitate mit ihren Fundstel-len. Das ist wohl nicht wirklich wichtig. Man kann sich der Sache auch auf eine andereWeise n�hern. Bei einer privaten Einladung der Mitglieder des BVerfG in den 70er Jahrenhatten die beiden Richterinnen Pl�tzchen gebacken und auf den Oblaten jeweils zweikommagetrennte Zahlen geschrieben (3, 407; 7, 377; 18, 86; 24, 367) stand da zu lesen.Man ahnt es schon. Die Richterkollegen mussten dann raten, umwelche Entscheidungenaus der Amtlichen Entscheidungssammlung es sich dabei handelte. Die Quote der richti-gen Antworten soll ˇbrigens damals demVernehmen nach recht vorzeigbar gewesen sein,wird aus der Karlsruher Kaffee-Tafelrunde berichtet. Bei dem Gutachten zum Boden-recht, dem Apothekenurteil, der Hackeschen Formel oder dem Hamburger Deichurteilist das wohl auch heute kein sonderliches Problem. Auch das Harmonie-Urteil (BVerw-GE 55, 369), die Grundlagenentscheidungen zum Abw�gungsgebot (BVerwGE 34, 301;45, 309; 48, 56; 59, 87), zur Konfliktbew�ltigung (BVerwGE 69, 30), zur Windenergie(BVerwGE 117, 287; 118, 33; 145, 231) oder zur Auslegungsbekanntmachung (BVerwGE147, 206) stellen die kundigen Baujuristen wohl nicht wirklich vor Probleme. Literaturmuss ein Praktiker nicht unbedingt kennen, aber ohne aktuelle Rechtsprechung stˇnde er

    Vorwort

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  • beck-shop.de in aller Regel bei der Bew�ltigung seiner Tagesarbeit auf verlorenem Posten. Deshalb istauch die Praxis gut beraten, wenn sie ˇber dem Wolkenkuckucksheim ausgedachterrechtstheoretischer Probleme im wissenschaftlichen Elfenbeinturm den Blick auf die ein-schl�gige Rechtsprechung richtet und damit die baurechtliche Bodenhaftung nicht ver-liert.Mit demWechsel der Sichtweise in die Gruppe der Literaten tritt allerdings ein neues

    Problem auf den Plan. Nach einer alten Repetitorweisheit gilt fˇr das Examen: ,,Mut zurLˇcke‘‘. Eine derart vielleicht schon etwas fatalistische Einstellung ist wohl auch fˇr dasVerfassen dickleibiger Bˇcher angesagt ^ vor allem, wenn es im Allgemeinen ohne Spar-ringspartner aus einer Feder erfolgt.Wer Druckteufel v˛llig ausschlie�en und sich auf denschmalenWeg der absoluten Vollst�ndigkeit und Perfektion begeben will, der ist in derZunft der Fachbuchautoren in aller Regel fehl am Platz. Ebenso wenig kann ˇberall dasRad neu erfunden werden. Auch die Madonna mit dem lieben Jesulein ist ja ˇber dieJahrhunderte hinweg nicht nur einmal geschnitzt worden. Das wissen die Menschen inder oberbayerischen Heimat von Papst Benedikt XVI. nur allzu genau.Und eines ist auch klar: Die Literaten haben dieWeisheit nicht mit silbernen L˛ffeln

    geschluckt und auch dieWahrheit nicht fˇr sich gepachtet. Sie verstehen sich, wenn es gutgeht, eher als Interpreten von Normen und Gerichtsentscheidungen. Das galt auch schonfrˇher. Saladin l�sst Nathan denWeisen zu sich rufen und legt ihm die Frage vor, welcheder drei monotheistischen Religionen er fˇr die wahre halte. Der Jude Nathan erkenntsofort die Falle: Erkl�rt er seine Religion als die einzig wahre, muss Saladin das als Majes-t�tsbeleidigung auffassen. Schmeichelt er hingehen dem Muslimischen Sultan, muss ersich fragen lassen, warum er noch Jude ist. Nathan antwortet mit einer Ringparabel: EinVater hat einen wertvollen Ring, den er an denjenigen Sohn vererbt, den er am meistenliebt. Das geht einige Generationen gut. Doch eines Tages hat der Vater drei S˛hne undliebt alle gleicherma�en. Also l�sst er von einem Kˇnstler zwei Duplikate machen. Alsdie drei S˛hne vor Gericht streiten, wer den Originalring besitzt, gibt der Richter denS˛hnen den Rat, jeder der S˛hne solle daran glauben, dass sein Ring der echte sei.Viel-leicht sei ja auch der Ring des Vaters schon nicht der echte gewesen. Diese Parabel vonden drei Ringen, die uns Gotthold Ephraim Lessing im Jahre 1799 ˇber die Zeit des Drit-ten Kreuzzuges (1189-1192) erz�hlt, kann als der Schlˇsseltext der Aufkl�rung gelten.Ist aber die Versuchung des Richters, sich um eine klare Antwort zu drˇcken, nicht

    auch heute noch ebenso wie zu Lessings Zeiten sehr gro�, wenn er feststellt: ,,Nicht dieKinder blo�, speist man mit M�rchen ab‘‘? Und ist es vielfach nicht gerade die Aufgabedes Richters, jenseits der Streitentscheidung an einem fˇr alle vorteilhaften Ergebnis mit-zuwirken? So hatte ein wohlhabender Beduine seine Kamele unter seine drei Kinder auf-geteilt. Der �lteste sollte die H�lfte, der zweite ein Viertel und der Jˇngste ein Sechstelder Kamele erhalten. Nun waren aber bei Eintritt des Erbfalls statt der ursprˇnglichenzw˛lf nur noch elf Kamele vorhanden. Der Richter gab sein eigenes Kamel hinzu. Dawaren es wieder zw˛lf. Der �lteste erhielt daraufhin die H�lfte (6), der zweite einViertel(3) und der Jˇngste ein Sechstel (2). Das macht zusammen elf Kamele. Das zw˛lfte Kamelblieb fˇr den Richter ˇbrig, sodass er seinen Einsatz wieder entnehmen konnte (Stˇer/Stˇer, DVBl 2010, 1028).Das Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, das in der Tradition der vierVoraufla-

    gen aus den Jahren 1997, 1998, 2005 und 2009 steht, lebt auch in der 5. Auflage von diesenErkenntnissen und l�dt dazu ein, die Ausfˇhrungen mit eigenen Gedanken zu begleitenund L˛sungsans�tze eigenst�ndig fortzuentwickeln. Zeitliche literarische Sˇndenstrafenk˛nnen vielleicht auch mit einem Portiuncula-Ablass vergeben werden, den Franz vonAssissi in der Meinung von Papst Honorius III. bereits im Jahre 1216 erfunden hat, und dersich - �hnlich wie heute das �kokonto - auf Sˇnden bezog, die man noch gar nicht began-gen hatte. Ob der Leser wirklich einen gewinnbringenden Ertrag fˇr seine Tagesarbeit indie juristischen Scheunen einf�hrt, muss wohl jeder selbst beurteilen.Vielleicht ist es auch sowie bei jemandem, der nach Rˇckkehr von einem l�ngeren Aufenthalt in Amerika, nach

    Vorwort

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  • beck-shop.de seinen Studienerfolgen gefragt zur Anwort gibt: ,,I’m still confused, but on a much higherlevel (ich bin immer noch v˛llig verwirrt, aber auf einemwesentlich h˛heren Niveau)‘‘.Die 5. Auflage berˇcksichtigt das zum Ende der 16. Legislaturperiode Mitte des Jahres

    2009 beschlossene BNatSchG 2010, das WHG 2010, das Rechtsbereinigungsgesetz Um-welt (RGU), die Energiewende 2011 sowie die St�dtebaurechtsnovellen 2013 und 2014.Auch die verzweigten Regelwerke des europ�ischen und nationalen Gebiets-, Habitat-und Artenschutzes haben ebenso wie beispielsweise die Neuregelungen zu Schrottimmo-bilien (Krautzberger/Stˇer, BauR 2012, 874; ZfBR 2013, 529) ihren Platz gefunden. Undauch hier werden die Querbezˇge dieser Rechtsgebiete nicht ausgespart. So haben vieleMenschen denWunsch, mit einemTier zusammenzuleben. Aber sie sind noch unschlˇs-sig, welcher der kleinen Lebensgef�hrten am besten zu Ihnen passt.Vielleicht k˛nnten dieBesitzer von Schrottimmobilien ja Freunde unter den von Loriot bereits im Jahre 1976entdeckten Steinl�usen gewinnen (Pschyrembel, Klinisches W˛rterbuch, erstmals 1983).Das possierliche, kleinste Nagetier unserer Heimat k˛nnte vor allem das betonierte Be-hausungselend (Alexander Mitscherlich) in den Trabantenst�dten mit seinem riesigenAppetit auf Beton und damit die Spuren st�dtebaulicher Sˇndenf�lle beseitigen. Dennvon dem damals bekanntesten Verhaltens- und Tierforscher Westdeutschlands BernhardGrzimek wissen wir, dass bereits ein geschlechtsreifes Exemplar dieser inzwischen aller-dings eher selten gewordenen Art 28 kg Beton und Ziegelsteine amTag verspeist (Stˇer/Stˇer, DVBl 2014, 987). Und wenn die mit blo�em Auge nicht erkennbaren schˇtzens-werten Betonvernichtungsmaschinen sich trotz der bestehenden Gr˛�enunterschiedeauch noch mit den auf vergleichbarem Schutzniveau stehenden Bechsteinflederm�usen(Myotis bechsteinii) und den Gro�en Mausohren (Myotis myotis) die zwar fliegen k˛n-nen, gleichwohl im Gegensatz zu den flugunf�higen Pinguinen und Gro�trappen keineV˛gel sind, dem dunklenWiesenknopf-Ameisenbl�uling (Maculinea nausithous), der ge-wisse �hnlichkeiten mit den Motten in unseren Kleiderschr�nken hat, dem Steinkauz(Athene noctua), der Mauereidechse (Podarcis muralis), dem Mauersegler (Apus apus), derin unserenW�ldern lebenden europ�ischenWildkatze (Felis silvestris silvestris) oder dereurop�ischen Gottesanbeterin (Mantis religiosa), die nach der Begattung auch gern ein-mal ihre Liebhaber auffrisst, vertragen, w�re dieWelt ja eigentlich wieder in Ordnung ^sollte man meinen.Die 4. Auflage hatte bereits die BauGB-Novelle 2007 mit dem Bebauungsplan der

    Innenentwicklung und das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, das Umwelt-rechtsbehelfsgesetz sowie das �ffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, die im Dezember 2006in Kraft getreten sind, einbezogen. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung kann invielen St�dten und Gemeinden bereits seit fast einem Jahrzehnt auf einen ,,Siegeszug‘‘ zu-rˇckblicken. Befreit von den Fesseln einer langwierigen Umweltprˇfung und frei vonder naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in § 1a III BauGB k˛nnen Bebauungspl�nein einem beschleunigtenVerfahren aufgestellt und umgesetzt werden. ,,Weihnachtsmannim Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase‘‘. Mit dieser aus der Schokoladenverordnungbekannten Wunderformel (BVerfGE 53, 135 ^ Schokoladenosterhase; vorgehend BGH,Urteil vom 19.1.1979 ^ I ZR 151/76 ^ MDR 1979, 555 ^ Sitzhase mit Fettlasur) war auchdurch einen entsprechendenVerweis in § 13a II Nr. 4 BauGB auf § 1a III S. 6 BauGB dienaturschutzrechtliche Kompensationspflicht kurzer Hand au�er Kraft gesetzt. Das warschon gesetzgeberisches Hochreck. Denn so weitgehende Freistellungen einfach durcheinen kleinen Querverweis im st�dtebaulichen Paragrafenwald zu verstecken, das zeugtdurchaus von hoher, geradezu vorzeigbarer Gesetzgebungskunst. Die ebenfalls berˇck-sichtigte im Dezember 2007 in Kraft getretene Artenschutznovelle will etwas zur Beru-higung an der europarechtlichen Naturschutzfront beitragen. Auch das kurz vor Jahresbe-ginn 2009 bekannt gemachte Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur�nderung andererVorschriften (GeROG) war dort berˇcksichtigt.Und vor allem die Naturschutznovelle hatte es durchaus in sich: ,,Sehet die V˛gel des

    Himmels. Sie s�en nicht. Sie ernten nicht und sammeln keine Vorr�te in Scheunen. Seid

    Vorwort

    IX

  • beck-shop.de ihr nicht viel mehr wert als sie? Und was sorgt ihr euch um eure Kleidung? Lernt vonden Lilien des Feldes. Sie arbeiten nicht und spinnen nicht. Doch ich sage euch: SelbstSalomo in all seiner Herrlichkeit war nicht gekleidet wie eine von ihnen.Wenn aber Gottdas Gras so pr�chtig kleidet, das heute auf dem Feld auf dem Halme steht und morgen insFeuer geworfen wird, um wieviel mehr dann euch, ihr Kleingl�ubigen. Macht euch alsokeine Sorgen und fragt nicht: Was sollen wir essen? Was sollen wir trinken? Was sollenwir anziehen? Suchet zuerst das Reich Gottes ^ und alles �brige wird Euch hinzugege-ben‘‘ (Matth�us. 6, 19-34). Nach den �u�erst strengen Ma�st�ben des Urteils zur Halle-Westumfahrung (BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 ^ 9 A 20.05 ^ BVerwGE 128, 1 m. Anm.Stˇer, DVBl 2007, 1147) zur Vertr�glichkeitsprˇfung im europ�ischen Gebietsschutz, dasselbst dem tags darauf in gro�er Fahrt daherkommendenWirbelsturm Kyrill alle Ehre ge-macht h�tte, und dem Freiberg-Urteil (BVerwGE 140, 149) zum Artenschutz k˛nnte manden Eindruck gewinnen, dass die Naturschutzbelange in ihrem Schutzstatus inzwischenbiblisches Niveau erreicht haben und im Vergleich dazu eher die Belange des Menschenund seines Eigentums (BVerwGE 67, 74) in der juristischen Auseinandersetzung inder Versenkung verschwinden. Auch die Fachgutachter k˛nnen eigentlich zufriedensein. Ihnen erschlie�en sich geschˇtzt in den Pfeifengraswiesen bei Hessisch Lichtenau(BVerwGE 130, 299 ^ A 44 VKE 20) oder in den CappenbergerW�ldern (OVG Mˇns-ter, Urt. v. 1.12.2011 ^ 8 D 58/08/AK ^ m. Anm. Stˇer/Stˇer, DVBl 2012, 344; BVerwG,B. v. 5.9.2012 ^ 7 B 24.12 ^ m. Anm. Stˇer/Stˇer, DVBl 2012, 1568 ^ Lˇnen Trianel)ebenso wie in den W�ldern zwischen Wittlich und Cochem (BVerwGE 120, 276 ^Hochmoselbrˇcke) sowie bei der Vorbereitung wohl fast aller kˇnftigen Gro�projektenoch ˇber viele Jahre sch˛ne neue Bet�tigungsfelder, in denen sie sich jeweils fˇr min-destens eine Vegetationsperiode und eine mindestens ebenso lange Nachbereitungszeitheimisch einrichten k˛nnen.Mit der 3. Auflage mussten im Bereich des Bauplanungsrechts vor allem das europ�-

    ische Umweltrecht und seine Umsetzung durch das Artikelgesetz 2001 und das Europa-rechtsanpassungsgesetz 2004 sowie die Hochwasserschutznovelle 2005 berˇcksichtigtwerden. Auch im Fachplanungsrecht standen die umweltrechtlichenVorgaben durch diege�nderte UVP-Richtlinie und die Plan-UP-Richtlinie sowie weitere Richtlinien imVordergrund. Sie haben bis in das Jahr 2005 hinein durch das Gesetz zur Umsetzung derSUP-Richtlinie und das Gesetz zur Umsetzung der Umgebungsl�rmrichtlinie ebenfallsmehrere Novellen verursacht. Das ursprˇnglich aus der Forstwirtschaft bekannte Nach-haltigkeitsprogramm mit der aus der Festschrift fˇr Friedrich Gottlob Nagelmann (,,Vialignissima melior quam nulla, der allergr˛�te Holzweg ist immer noch besser als ˇber-haupt keiner, 1984)‘‘ entwickelten ,,lignogenenVerkehrswegeplanung‘‘ (Dirk Buchsteiner,FS Bernhard Stˇer, 2013, 373), hat ˇber das Europarecht das deutsche Planungs- undUmweltrecht erreicht. Und man kann nicht mehr ganz sicher sein, ob nachteilig be-troffene Belange in der traditionellen Manier einer Marktfrau mit ihrem Daumen einfachweggewogen werden k˛nnen oder ob nicht doch eine aus dem naturschutzrechtlichenKompensationsgedanken abzuleitende ,,nachhaltige Trauerarbeit‘‘ oder eine in der Me-diation angestrebte ,,Win-Win-Methode‘‘ (DVBl. 2004, 914) fˇr ein moderneres Pla-nungsrecht stehen. Das BVerwG hat dazu imUrteil zur Eingriffsregelung einen durchausvorzeigbaren ,,Faulenzer‘‘ fˇr eine solche Trauerarbeit geliefert (BVerwGE 120, 1 ^ Vier-zehnheiligen: ,,Am schmerzlichsten hat der Senat den Eingriff in das Landschaftsbildempfunden, wie es sich vom Parkplatz an der Kreisstra�e ... bei einem Blick in RichtungNordosten darstellt.‘‘ Das Bau- und Fachplanungsrecht bleibt daher auch weiterhin inspannender Bewegung.Mit diesen Besonderheiten gilt ^ wie bereits im Vorwort zur ersten Auflage ausge-

    fˇhrt ^ mit einigen Erg�nzungen auch weiterhin: Das Bau- und Fachplanungsrecht hatKonjunktur. Nicht nur in den neuen Bundesl�ndern werden gewaltige Anstrengungenunternommen, die Infrastruktur modernen Erfordernissen anzupassen und die Rahmen-bedingungen fˇr eine Angleichung der Lebensverh�ltnisse in Ost und West zu schaffen.

    Vorwort

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  • beck-shop.de Bauleitplanung, Fachplanung, Baugenehmigung und Rechtsschutz haben sich fˇr Bˇrger,Verwaltung und interessierte �ffentlichkeit zu zentralen Begriffen in diesem Spannungs-feld entwickelt. Gro�projekte wie Einkaufszentren, Autobahnen, Schnellbahntrassen,H˛chstspannungs-Stromleitungen, Flugh�fen oder Bergbauvorhaben ziehen den Blickder Medien auf sich. Zugleich wird das Planen immer komplexer und schwieriger. DieUrsachen dafˇr liegen nicht nur in einem h�ufig als zu kompliziert empfundenen Pla-nungs- und Genehmigungsrecht, sondern vielfach auch in einem ebenso gro�en Ma�ean den gesteigerten Ansprˇchen der politisch sensiblen, arbeitsteiligen und mobilenGesellschaft, die in Zeiten einer weltweiten Kommunikation und eines gewachsenenUm-weltbewusstseins immer h˛here Anforderungen auch an die Transparenz planerischer undpolitischer Entscheidungsprozesse stellt. Zugleich sehen sich Gemeinden und Fach-planungsbeh˛rden vielfach vor Ort allein gelassen, und die Gefahr w�chst, dass sich diePlanung im Netz der immer detaillierter werdenden rechtlichen Vorgaben und Ent-scheidungsstrukturen verf�ngt. Das gilt vor allem, wenn die Vorgaben aus Brˇssel fˇr dasPlanungs- und Umweltrecht noch weiter zunehmen. Gerichte dˇrfen sich nicht auf einekleinliche Fehlersuche begeben und mˇssen den autonomen (kontrollfreien) Entschei-dungsraum der planenden Stelle respektieren, wird vielfach jenseits einer dogmatischenVerortung aber durchaus mit gedanklichem Charme gefordert.Das Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts will in dem Dickicht der vielfach

    unˇbersehbaren gesetzlichen Regelungswerke und der dazu ergangenen Gerichtsent-scheidungen Orientierungshilfe geben und ˇber den aktuellen Stand vor allem vonGesetzgebung und Rechtsprechung berichten. Zugleich geht es dabei um die ˇbergrei-fenden Strukturen, die das Bau- und Fachplanungsrecht verbinden. Denn es gibt bein�herem Hinsehen mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede in der Familie des Planungs-rechts ^ Gemeinsamkeiten, die vor allem mit rechtsstaatlichen Anforderungen an dasPlanungsgeschehen zusammenh�ngen. Solange das Planungsrecht fˇr sich in Anspruchnimmt, Eigentum und Umweltbelange neu zu bewerten und bei Bedarf sogar zu ˇber-winden, wird eine rechtsstaatliche Planung ohne rechtsstaatliche Abw�gung nichtauskommen. Weder die Bauleitplanung noch die Fachplanung k˛nnen daher auf eineAbw�gung verzichten. Damit sind aber die ˇbergreifenden Strukturen des Planungs-rechts nach einem gemeinsamen Muster gestrickt, so dass es auf der Hand liegt, sie auchin einemWerk darzustellen.Das Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts will vor allem die Querschnitte ver-

    deutlichen, die nicht nur ˇber die Grenzen des jeweiligen Fachplanungsrechts hinaus,sondern auch imVerh�ltnis zwischen der Bauleitplanung und den verschiedenen Fachpla-nungsrechten bestehen. Auch die Gesetzgebungsvorhaben wie etwa das GenBeschlG unddie Novellen zur VwGO, zumWHG, zum BImSchG, die UVP-Richtlinie und die Plan-UP-Richtlinie, die in dem Buch mit ihren deutschen Umsetzungsgesetzen verarbeitetsind, zeigen, dass der Gesetzgeber bestrebt ist, die ˇbergreifenden Strukturen des Pla-nungsrechts anzugleichen und Unausgewogenheiten in den verschiedenen Fachplanungs-rechten auch imVerh�ltnis zum Bauplanungsrecht nach M˛glichkeit zu ˇberwinden.Das Handbuch ist aus Vorlesungen und �bungen hervorgegangen, die der Verfasser

    zum Bau- und Fachplanungsrecht sowie zum Kommunal- und Umweltrecht an denUniversit�ten Mˇnster und Osnabrˇck gehalten hat. AuchVortrags- und Seminarveran-staltungen vor allem mit Praktikern aus den Bauverwaltungen in allen alten und neuenL�ndern sind in die Darstellung eingegangen. Die Beispiele sind aus der forensischenT�-tigkeit entnommen. Das Buch ist aus der Praxis fˇr die Praxis geschrieben. Es ist praxis-und rechtsprechungsorientiert und wendet sich vor allem an Rat und Verwaltung in derGemeinde, die planende Fachverwaltung, die Architekten, Bauherren, Investoren und diesonst am Baugeschehen beteiligten, an Richter und Rechtsanw�lte, vielleicht auch anStudierende und Referendare und an alle, die an den ˇbergreifenden Strukturen desPlanungsrechts aus Anlass eines konkreten Falles oder aufgrund ihrer allgemeinen beruf-lichen oder auch wissenschaftlichen Befassung interessiert sind. Die 5. Auflage dieses

    Vorwort

    XI

  • beck-shop.de Handbuchs steht in enger Verbindung mit den beiden Praxisbˇchern ,,Der Bebauungs-plan‘‘ (in fˇnf Auflagen 2000, 2001, 2006, 2009 und 2015) und ,,Die Planfeststellung‘‘(2003 und 2015) sowie dem Kapitel B des ,,Handbuchs des ˛ffentlichen Baurechts‘‘.Regierungsdirektor a.D. und Bˇrgermeister Willi E. Probstfeld (Koblenz) gilt fˇr seineMitwirkung an dem Buch ,,Die Planfeststellung‘‘ mein herzlicher Dank. Auch die Unter-suchung von Ltd. Regierungsdirektor Dr. Markus Rieder (Koblenz) zur Pr�klusion imdeutschen und europ�ischen Fachplanungs- und Umweltrecht (Band 9 der OsnabrˇckerSchriftenreihe zum Planungsrecht) ist in der Neuauflage ausgewertet, ebenso die Arbeitvon Richterin am Sozialgericht Dr. Anke Sailer (Stuttgart) zum Monitoring, die alsBand 10 der Osnabrˇcker Schriftenreihe erschienen ist.Besonders zu danken ist auch demVerlag C.H. Beck mit HerrnVerleger Dr. Hans Die-

    ter Beck an der Spitze und den fˇr diesesWerk zust�ndigen engagierten Lektoren Rechts-anwalt Dr. Rolf-Georg Mˇller und Rechtsanwalt Dr.Wolfgang Czerny sowie Dr. Chris-tiane Dobring und Saskia Henze. Ebenso zu danken habe ich meinen langj�hrigen akade-mischenWegbegleitern und Freunden, dem unvergessenen Rechtsanwalt Prof. Dr.Wer-ner Hoppe (Mˇnster/Berlin), Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling (Mˇnster/Osnabrˇck),Prof. Dr. Willi Blˇmel (Speyer) und Prof. Dr. J˛rn Ipsen (Osnabrˇck). Sie haben mirGelegenheit gegeben, meine Gedanken einem gr˛�eren Kreis von Studierenden undfachlich Interessierten vorzustellen. Zu danken ist auch Ministerialdirektor a.D. Prof. Dr.Michael Krautzberger vom Bundesministerium fˇr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung(Berlin/Bonn), mit dem mich viele gemeinsame Seminare zum St�dtebaurecht verbindenund dem ich ebenso wie denVorgenannten nicht nur wegen seiner reichhaltigen Erfah-rungen und profunden Kenntnisse viel zu verdanken habe. Auch Dr. Peter Szczekalla vonder Redaktion des Deutsches Verwaltungsblatts sowie Dr. Bernhard Garbrock, mit demich nicht nur als langj�hrigen Koautor von Zeitschriftenbeitr�gen verbunden bin, habenmir vielf�ltige Erkenntnisse vermittelt.Wichtige Impulse sind auch seit fast einem halbenJahrhundert von meinem Mˇnsteraner Freundeskreis um Rechtsanwalt & Notar, Dipl.-Kaufmann sowie Dirigent Dr.Werner Schulze Buschhoff und Gabriele Hettlage ausge-gangen. Aber was w�re das alles ohne Anwaltserfahrungen aus der Praxis, in die michmeine Eltern, Rechtsanw�lte und Notare Dr. Bernhard & Martha Stˇer (Mˇnster), schonseit meiner Schulzeit haben einblicken lassen (NJW1995, 2142).Meiner Frau, Rechtsanw�ltin Dr. Eva-Maria Stˇer, Fachanw�ltin fˇr Verwaltungs-

    recht, mit der ich auch in unserer Praxis zusammenwirke, gilt nicht nur fˇr die selbst-st�ndige Bearbeitung der ,,Historischen Entwicklung des Rechts der st�dtebaulichenPlanung‘‘ (Kapitel A 1. Teil II) und der ,,Genehmigung im Au�enbereich (§ 35 BauGB)‘‘(Kapitel C 4. Teil), sondern auch fˇr die Mitwirkung bei der Vorbereitung meineranderen Buchprojekte,Tagungen und der Seminare zum Bau-, Fachplanungs-, Umwelt-,Europa-, Kommunal-,Verfahrens- und Anwaltsrecht mein herzlichster Dank.

    Mˇnster/Osnabrˇck, im Mai 2015 Bernhard Stˇer

  • beck-shop.de Inhaltsˇbersicht

    Seite Rn.Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVAbkˇrzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXXVLiteraturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XLI

    A. Bauleitplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1

    1. Teil. Bauleitplanung im Geflecht hoheitlicher Planungen . . . . . . . . . . . . . 1 22.Teil. Raumordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 2733. Teil. Inhalt und Rechtsnatur der Bauleitpl�ne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 3734. Teil. Umweltprˇfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 9905. Teil. Planaufstellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 10686.Teil. Wirksamkeitsvoraussetzungen ^ beschr�nkte Fehlerfolgen . . . . . . . . . . 504 13407. Teil. Abw�gungsgebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 14428.Teil. Plansicherungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681 17939. Teil. Planverwirklichungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 724 191210. Teil. St�dtebauliche Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 849 230211.Teil. Stadtumbau und Soziale Stadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 879 239912.Teil. St�dtebauliche Satzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 889 243813.Teil. St�dtebaurecht in den L�ndern ^ �berleitungsrecht . . . . . . . . . . . . . . 931 2552

    B. Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 937 2568

    1. Teil. Genehmigungs-, Zustimmungs- oder Anzeigeverfahren . . . . . . . . . . . 938 25702. Teil. Freistellungen und vereinfachte Genehmigungsverfahren . . . . . . . . . . . 941 25783. Teil. Baugenehmigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 945 25934. Teil. Baugenehmigung alsVerwaltungsentscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . 954 2617

    C.Planungsrechtliche Zul�ssigkeit vonVorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 965 2648

    1. Teil. Planungsrechtliche Genehmigungstatbest�nde im�berblick . . . . . . . . . 965 26492. Teil. Zul�ssigkeit vonVorhaben im beplanten Bereich (§§ 30 bis 33 BauGB) . . . 967 26543. Teil. Zul�ssigkeit vonVorhaben im nichtbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) . 991 27124. Teil. Bauen im Au�enbereich (§ 35 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1040 2831

    D. Planungsvorgaben des Europ�ischen Umweltrechts . . . . . . . . . . . . . . . 1191 3193

    1. Teil. Umwelt- und naturschutzbezogene EG-Richtlinien . . . . . . . . . . . . . . 1196 32022. Teil. Internationale ˛kologische �bereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1342 3622

    E. Fachplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1345 3627

    1. Teil. Schnittstellen zwischen Bau- und Fachplanungsrecht . . . . . . . . . . . . . 1346 36282. Teil. Abw�gungsdirigierte Planungsentscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 1362 36793. Teil. Gebundene Zulassungsentscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1624 44854. Teil. Strukturen des Umweltrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1668 46045. Teil. Verfahren der Planaufstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1678 46346. Teil. Verfahrensfehler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1769 48877. Teil. Materielle Plananforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1779 4913

    F. Rechtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1853 5121

    1. Teil. Rechtsschutzm˛glichkeiten (�berblick) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1853 51222. Teil. Rechtsschutz gegen den Bebauungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1854 5126

    XIII

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    3. Teil. Rechtsschutz des Bauherrn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 52264. Teil. Rechtsschutz des Nachbarn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1908 52565. Teil. Rechtsschutz der Gemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1935 53276. Teil. Verbandsbeteiligung undVerbandsklagerechte . . . . . . . . . . . . . . . . . 1938 53357. Teil. Rechtsschutz in der Fachplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 53438. Teil. GerichtlichesVerfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1966 54179. Teil. Vorl�ufiger Rechtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1982 5463

    Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1995

    Inhaltsˇbersicht

    XIV

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    Seite Rn.Inhaltsverˇbersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIIIAbkˇrzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXXVLiteraturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XLI

    A. Bauleitplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1

    1. Teil. Bauleitplanung im Geflecht hoheitlicher Planungen . . . . . . . . . . . . . . . 1 2I. Planung als au�errechtlicherVorgang und deren rechtliche Einbindung . . . 2 4

    1. Struktur der Normen des Planungsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 52. Kontroller˛ffnung und Kontrollreichweite . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 73. Konditional- und Finalprogramme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 94. M˛glichkeiten autonomer Planungsentscheidungen . . . . . . . . . . . . . 5 10

    II. Historische Entwicklung des Rechts der st�dtebaulichen Planung . . . . . . . 5 121. Entwicklung im 19. Jahrhundert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 142. Entwicklung im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts . . . . . . . . . . . . . 7 183. Bauregelungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 214. Entwicklung nach dem ZweitenWeltkrieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 245. Vorarbeiten fˇr das BBauG 1960 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 276. Konzeption des BBauG 1960 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 307. BBauG-Novelle 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 328. BBauG-Novelle 1979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 42

    III. BauGB 1986 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 461. BauGB 1986 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 472. WoBauErlG 1990 (BauGB-Ma�nG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 503. InvWoBaulG 1993 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 574. Windenergie-Novelle 1996 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 65

    IV. St�dtebaurecht 1998 (BauROG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 671. Ausgangspunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 682. Schwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 693. Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 704. Vereinfachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 835. Verh�ltnis der Bauleitplanung zu anderen Planungen . . . . . . . . . . . . 29 99

    V. Umsetzung der Projekt-UVP-Richtlinie durch das ArtG 2001 . . . . . . . . 31 102VI. Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau 2004) . . . . . . . . . . . . . . 32 104VII. BauGB-Novelle 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 134VIII. Neufassung des Raumordnungsgesetzes (GeROG 2009) . . . . . . . . . . . . 40 138IX. Gesetze zur Energiewende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 139

    1. Das Energiefach- und -finanzierungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 1432. BauGB-Klimanovelle 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 148

    X. St�dtebaurechts-Novelle 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 156XI. St�dtebaurechtsnovellen 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 166

    1. Windenergie-Novelle 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 1672. Flˇchtlingsunterbringungs-Novelle 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 169

    XII. Kompetenzverteilung zwischen Bund und L�ndern . . . . . . . . . . . . . . . 50 177XIII. Kommunale Planungshoheit in Art. 28 II GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 184

    1. Verfassungsrechtliche Ausgangspunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 1852. Gemeindliche Mitwirkungs- und Abwehrrechte bei Fachplanungen und

    staatlichen Eingriffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 1883. Interkommunale Abstimmung in der Bauleitplanung . . . . . . . . . . . . 87 2624. Gemeindefreie Gebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 272

    2. Teil. Raumordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 273I. Das ROG (�berblick) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 274

    XV

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    II. Ausgangspunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 2761. Leitvorstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 2772. Raumbedeutsame Ma�nahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 2783. Ziele und Grunds�tze der Raumordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 2794. Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung (§ 1ROG) . . . . . . . 102 2945. Grunds�tze der Raumordnung (§ 2 ROG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 2966. Begriffsbestimmungen, Bindungswirkungen (§§ 3, 4 und 5 ROG) . . . 104 3037. Zielabweichung (§ 6 ROG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 3048. Raumordnungspl�ne (§ 7 ROG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 305

    III. Stufensystem der raumrelevanten Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 3061. Raumordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 3072. Kommunale Bauleitplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 3083. Regionalplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 3094. Klage und Beteiligungsrechte der Tr�ger kommunaler Bauleitplanung . 107 311

    IV. Grunds�tze der Raumordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 313V. Raumordnung in den L�ndern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 314

    1. Instrumente der Landesplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 3152. Kerninhalte der Raumordnungspl�ne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 3173. Freiraumschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 3194. AllgemeineVorschriften ˇber Raumordnungspl�ne . . . . . . . . . . . . 110 3205. Umweltprˇfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 3226. Beh˛rden- und �ffentlichkeitsbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 3247. Regionalpl�ne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 3328. Planerhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 3339. Zielabweichungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 33710. Untersagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 33911. Raumordnerische Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 34012. Raumordnungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 34913. Vereinfachtes Raumordnungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 35214. Gemeinde eingeschr�nkt gebunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 35315. Grenzˇberschreitende Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 35416. Verordnungserm�chtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 355

    VI. Raumordnung des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 3561. Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 3572. L�nderˇbergreifende Standortkonzepte ^ deutsche ausschlie�liche

    Wirtschaftszone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 3583. Entsprechend anzuwendendeVorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 3594. Zusammenarbeit von Bund und L�ndern . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 3605. Anwendungsvorschrift fˇr die Raumordnung in den L�ndern . . . . . . 123 3616. Anwendungsvorschrift fˇr die Raumordnung in der deutschen

    ausschlie�lichenWirtschaftszone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 364VII. Bindungswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 365

    3. Teil. Inhalt und Rechtsnatur der Bauleitpl�ne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 373I. Fl�chennutzungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 384

    1. Aufgabe des Fl�chennutzungsplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 3852. Darstellungsm˛glichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 3873. Kennzeichnungsm˛glichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 3964. Fl�chennutzungsplan und BauNVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 3995. Nachrichtliche �bernahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 4016. Begrˇndung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 4027. Revisionsklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 4038. Wirkungen des Fl�chennutzungsplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 4099. Fl�chennutzungsplan auf demWege zur Rechtsnorm? . . . . . . . . . . . 141 41310. Teilfl�chennutzungspl�ne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 417

    II. Bebauungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 4221. Bauliche Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 4262. Festsetzungsm˛glichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 438

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    3. Kennzeichnungsm˛glichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 4994. Nachrichtliche �bernahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 5005. Bebauungsplanbegrˇndung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 502

    III. Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Fl�chennutzungsplan und Be-bauungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 5061. Entwicklungsgebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 5072. Lockerung des Entwicklungsgebotes in den neuen Bundesl�ndern . . . . 188 5153. �berleitung frˇherer Pl�ne im Gebiet der ehemaligen DDR . . . . . . . . 189 5164. Baurecht auf Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 5195. Planungsverb�nde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 5266. Rechtsschutzm˛glichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 5287. Merkmale von Fl�chennutzungsplan und Bebauungsplan (�berblick) . . 196 540

    IV. Darstellungs- und Festsetzungsm˛glichkeiten nach der BauNVO . . . . . . 196 5411. Die Baugebiete der BauNVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 5462. Gliederungs- und Ausschlussm˛glichkeiten nach § 1 IV bis IX BauNVO 288 7463. Zusammenwirken von L�rmquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 8934. Ma� der baulichen Nutzung gem. §§ 16^21a BauNVO . . . . . . . . . . . 355 9135. Bauweise und ˇberbaubare Grundstˇcksfl�che . . . . . . . . . . . . . . . . 367 942

    V. Bebauungsplan der Innenentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373 9561. Anwendungsbereich (§ 13 a I 1BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374 9592. UVP-Pflicht schr�nkt Anwendungsbereich des § 13 a BauGB ein . . . . . 375 9613. Zwei Fallgruppen: Grundfl�che bis 20.000 m2 oder bis 70.000 m2 . . . . . 378 9724. Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379 9775. Spezielle Rechtsfolgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 9816. Bebauungsplan und Fl�chennutzungsplan ^ neue Gewichtungen? . . . . 383 988

    4. Teil. Umweltprˇfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 990I. Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 991II. Umsetzungskonzept des EAG Bau 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385 995III. Monitoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389 1011IV. Planaufstellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 1017V. Bestandteile der Umweltprˇfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393 1030

    1. Integraler Bestandteil des Aufstellungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . 394 10312. Naturschˇtzende Belange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 10343. Anlage 1 zum BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 10384. Qualit�tssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398 1046

    VI. Ermittlung der Umweltbelange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398 10471. Erheblichkeit der Umweltauswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398 10482. Voraussehbarkeit der Umweltauswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398 10493. Abw�gungsbeachtlichkeit der Umweltauswirkungen . . . . . . . . . . . . 399 10504. Abschichtung und Konflikttransfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399 10525. Bewertung der Umweltbelange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400 1055

    VII. Beschreibung im Rahmen des Umweltberichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401 10571. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401 10582. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen . . . . . . . . . . 402 10593. Zus�tzliche Angaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 1060

    VIII. Berˇcksichtigung bei der Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 1061IX. Bauplanungsrecht und UVP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 1064

    5. Teil. Planaufstellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 1068I. Aufstellungsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406 1074II. Ausarbeitung des Planentwurfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 1090III. Beh˛rdenbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 1094

    1. Frˇhzeitige Beh˛rdenbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 10982. F˛rmliche Beh˛rdenbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 11043. Grunds�tze fˇr die Beh˛rdenbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417 11054. Beachtlichkeit der Stellungnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418 11105. Pr�klusion von nicht rechtzeitig vorgebrachten Belangen . . . . . . . . . . 423 11216. Rechtsfolgen der fehlerhaften Beh˛rdenbeteiligung . . . . . . . . . . . . . 424 1125

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    7. Informationspflichten der Beh˛rden nach Abschluss desVerfahrens . . . 424 1126IV. �ffentlichkeitsbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 1127

    1. Frˇhzeitige �ffentlichkeitsbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 11282. F˛rmliche �ffentlichkeitsbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 11403. Bescheidung der Stellungnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440 1169

    V. GemeinsameVorschriften zur Beteiligung (§ 4 a BauGB) . . . . . . . . . . . 443 11751. Funktionen der Beteiligung (§ 4 a I BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . 443 11762. Parallelverfahren der �ffentlichkeits- und Beh˛rdenbeteiligung

    (§ 4 a II BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443 11773. �nderung der Planung im Aufstellungsverfahren (§ 4 a III BauGB) . . . 444 11784. Folgen der fehlerhaften Beteiligung: Gesamtunwirksamkeit oder Teilun-

    wirksamkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 11945. Erg�nzender Einsatz elektronischer Informationstechnologien

    (§ 4 a IV BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 11996. Grenzˇberschreitende Unterrichtung (§ 4 aV BauGB) . . . . . . . . . . . 452 12027. Eingeschr�nkte Pr�klusion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453 1206

    VI. Einschaltung von Dritten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 454 1207VII. Zusammenfassende Erkl�rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 1211VIII. Beschluss ˇber Bauleitplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 1213IX. Genehmigungsverfahren gem. §§ 6, 10 II BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . 461 1221

    1. Rechtskontrolle ^ keine Zweckm��igkeitskontrolle . . . . . . . . . . . . 464 22612. Genehmigungsverfahren und Genehmigungsentscheidung . . . . . . . . 466 12323. Anzeigeverfahren nur nach Ma�gabe des Landesrechts . . . . . . . . . . . 468 1243

    X. Schlussbekanntmachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 1249XI. Monitoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479 1270

    1. EuroparechtlicheVorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481 12742. Monitoring im BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483 12813. Offene Fragen bei der Ausgestaltung des Monitoring . . . . . . . . . . . 485 12884. L˛sungsans�tze fˇr �berwachung und Abhilfema�nahmen . . . . . . . . 487 12935. Planung und Zulassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 12986. Ansprˇche der �ffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 13027. Monitoring:Vom Plan zumVorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 1305

    XII. �nderung, Erg�nzung oder Aufhebung des Bebauungsplans . . . . . . . . . 491 13071. Grunds�tzlicheVerfahrensanforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491 13082. VereinfachtesVerfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491 13093. Materielle Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 13254. Au�erkrafttreten eines Bebauungsplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 1328

    6. Teil. Wirksamkeitsvoraussetzungen ^ beschr�nkte Fehlerfolgen . . . . . . . . . . 504 1340I. Fehleranf�lligkeit der Bauleitplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504 1341II. Begrenzung der Fehlerfolgen durch §§ 155 a und 155 b BBauG 1976/1979 . . 505 1345III. Fehlerbeachtlichkeit nach § 214 BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 506 1349

    1. Fehler bei der Zusammenstellung des Abw�gungsmaterials(§ 214 I 1Nr.1BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508 1354

    2. F˛rmliche �ffentlichkeits- und Beh˛rdenbeteiligung nicht durchgefˇhrt(§ 214 I 1Nr. 2 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510 1356

    3. Begrˇndung fehlt ^ Umweltbericht ist unvollst�ndig(§ 214 I 1Nr. 3 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511 1362

    4. Abschlie�ender Beschluss, Genehmigungsverfahren oder Bekannt-machung fehlerhaft (§ 214 I 1Nr. 4 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . 514 1368

    5. Versto� gegen das Entwicklungsgebot gem. § 214 II BauGB . . . . . . . 515 13726. Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 214 II a BauGB) . . . . . . . . . 517 13787. Beachtlichkeit von Abw�gungsfehlern (§ 214 III BauGB) . . . . . . . . . 518 1383

    IV. Frist fˇr das Geltendmachen von Fehlern ^ Fehlerbehebung (§§ 215, 214 IVBauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523 13971. Rˇgefrist gem. § 215 I BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523 13982. Fehlerbehebung gem. § 214 IV BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528 14083. �berleitungsvorschrift gem. § 233 II BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . 539 1435

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    7. Teil. Abw�gungsgebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 1442I. Verfassungsrechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 1443II. Struktur der Normen des Planungsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542 1444

    1. Konditional- und Finalprogramme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542 14452. Planungsziele, Planungsleits�tze, Planungsleitlinien, Optimierungs-,

    Schonungs- und Kompensationsgebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542 1446III. Planungsleitlinien gem. § 1V,VI BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547 1457

    1. Allgemeine Anforderungen an gesundeWohn- und Arbeitsverh�ltnisse . 549 14602. Wohnbedˇrfnisse der Bev˛lkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550 14623. Soziale und kulturelle Bedˇrfnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 14644. Ortsteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 14655. Denkmalschutz, Orts- und Landschaftsbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 14666. Kirchen und Religionsgemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 14737. Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege . . . . . . . . . . . . . 555 14748. Umweltvertr�glichkeitsprˇfung nach dem ArtG 2001 . . . . . . . . . . . . 580 15349. Immissionsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587 156210. Gew�sserschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590 156911. Wirtschaft, Energie, Rohstoffvorkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590 157112. Belange desVerkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591 157313. Verteidigung und Zivilschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592 157514. Informelle Planungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593 157715. Hochwasserschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593 157816. Flˇchtlingsunterbringung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594 157917. Bodenschutzklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594 158218. Umwidmungssperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611 163419. Gestaltungsfestsetzungen auf landesrechtlicher Grundlage . . . . . . . . . 612 1635

    IV. Struktur der Abw�gung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 16361. Planung und Gestaltungsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613 16372. Abw�gungsverfahren und Abw�gungsergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . 613 16383. Die Bedeutung des Nachhaltigkeitsgedankens fˇr die Abw�gung . . . . . 614 16404. Abw�gungsfehler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 624 16725. Konfliktbew�ltigung ^ Konflikttransfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 638 17016. Instrumente der Konfliktbew�ltigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655 17427. Rˇcksichtnahmegebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 656 17488. Alternativenabw�gung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673 17769. Abschnittsbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 674 177810. Abw�gungsgrunds�tze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 676 1781

    8. Teil. Plansicherungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681 1793I. Ver�nderungssperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681 1794

    1. Voraussetzungen fˇr dieVer�nderungssperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681 17952. VomVerbot erfassteVer�nderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 689 18103. Ausnahmen von derVer�nderungssperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 690 18124. Geltungsdauer derVer�nderungssperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 690 18135. Ver�nderungssperre zur Sicherung von Bebauungspl�nen im Au�en-

    bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 696 18266. Nicht erfassteVer�nderungen ^ Bestandsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 698 18351. Entsch�digung bei Ver�nderungssperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 701 18428. Rechtsschutz gegenVer�nderungssperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 704 18519. Ver�nderungssperre in den neuen Bundesl�ndern . . . . . . . . . . . . . . . 705 1854

    II. Zurˇckstellung von Baugesuchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 706 18561. Voraussetzungen undVerfahren der Zurˇckstellung . . . . . . . . . . . . . 706 18572. Zurˇckstellung zur Sicherung des Darstellungsprivilegs . . . . . . . . . . . 708 18623. Rechtsschutz gegen die Zurˇckstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 710 1870

    III. Teilungsgenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 711 1874IV. GemeindlicheVorkaufsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 713 1881

    1. AllgemeinesVorkaufsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 713 18822. BesonderesVorkaufsrecht gem. § 25 BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . 718 1892

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    3. Ausˇbung desVorkaufsrechts zugunsten Dritter (§ 27 a BauGB) . . . . . 720 18984. Ausschluss desVorkaufsrechts gem. § 26 BauGB . . . . . . . . . . . . . . . 721 19005. Abwendung desVorkaufsrechts gem. § 27 BauGB . . . . . . . . . . . . . . 721 19046. Verfahren und Entsch�digung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 722 19057. PreislimitiertesVorkaufsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 722 19068. Rechtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 1910

    9. Teil. Planverwirklichungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 724 1912I. Bodenordnende Ma�nahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 724 1913

    1. Umlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725 19141. Vereinfachte Umlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 735 19491. Bodenordnung nach dem DDR-LwAnpG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 738 1962

    II. Enteignung und Entsch�digung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 738 19641. Eigentumsgarantie in Art.14 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 740 19662. Enteignungsrechtliche und einfachgesetzliche Zumutbarkeit . . . . . . . 744 19773. Vorrang des Prim�rrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 746 19814. Verbot des enteignungsrechtlichen Konflikttransfers . . . . . . . . . . . . 748 19865. Rechtfertigung der Enteignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 749 19886. Enteignung zugunsten Privater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 752 1993

    III. Planungsschadensrecht gem. §§ 39 bis 44 BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . 753 19971. Entsch�digung fˇrVertrauensschaden gem. § 39 BauGB . . . . . . . . . . 753 19982. Entsch�digung bei ˛ffentlicher Zwecksetzung gem. §§ 40, 41BauGB . . 755 20043. Entsch�digung bei �nderung oder Aufhebung einer zul�ssigen

    Nutzung gem. § 42 BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 757 20124. Entsch�digung undVerfahren gem. §§ 43, 44 BauGB . . . . . . . . . . . . 769 20445. Entsch�digung bei Enteignung gem. §§ 85 bis 122 BauGB . . . . . . . . 770 2051

    IV. Amtshaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 781 20971. Handeln eines Amtswalters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 782 20992. Drittgerichtete Amtspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 782 21013. Rechtswidrigkeit der Amtshandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785 21104. Verantwortungsverteilung zwischen verschiedenen Amtswaltern:

    Gemeindliches Einvernehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 789 21265. Verschulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 790 21306. Vorrang des Prim�rrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 791 21327. Anderweitige Ersatzm˛glichkeit ^ Mitverschulden . . . . . . . . . . . . 791 21338. Umfang des Schadensersatzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 792 21359. Anspruchskonkurrenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 793 2139

    V. Verschuldensunabh�ngige Haftung der Bauordnungsbeh˛rden . . . . . . . 793 21411. Verschuldensunabh�ngiger Entsch�digungsanspruch nach § 39 OBG

    NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 794 21432. Kein Ersatzanspruch nach § 68 I PVG Rh.-Pf. . . . . . . . . . . . . . . . . 794 21443. Haftung bei spezifischer Gefahrenabwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 795 21454. Umfang der Entsch�digung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 795 2147

    VI. Wertermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 795 2148VII. Erhaltungssatzung und st�dtebauliche Gebote . . . . . . . . . . . . . . . . . 796 2153

    1. Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 797 21542. St�dtebauliche Gebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 804 2175

    VIII. St�dtebaulicheVertr�ge (§ 11BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 811 21971. Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 811 21981. Erschlie�ungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 815 22074. Vertrag zurVorbereitung und Durchfˇhrung st�dtebaulicher Ma�-

    nahmen (Bauplanungsvertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 823 22291. Vertrag zur F˛rderung und Sicherung der Planziele (Baurealisierungs-

    vertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 825 22345. Vertrag zur �bernahme von Aufwendungen (Folgekostenvertrag) . . . 829 22476. Vertrag zur Nutzung erneuerbarer Energien . . . . . . . . . . . . . . . . . 831 22547. Nicht typisierteVertr�ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 831 22558. Rechtsnatur desVertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 832 2257

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    9. Formvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 833 226010. AnwendbareVorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 833 226111. Gesetzesbindung derVerwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 834 226312. Verh�ltnis zum Kommunalabgabenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 835 226413. Angemessenheitsklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 835 226514. Zul�ssigkeit einer Bodenwertabsch˛pfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 842 228415. Konfliktbew�ltigung durch st�dtebaulicheVertr�ge . . . . . . . . . . . . . 843 228516. Leistungsst˛rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 843 228617. Vertragliche Haftung der Gemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 843 228718. Verbot subjektiver Abw�gungssperren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 845 228819. Fehlerheilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 846 229120. Mediation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 848 2298

    10. Teil. St�dtebauliche Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 849 2302I. Historische Entwicklung der st�dtebaulichen Sanierung . . . . . . . . . . . . 850 2303

    1. Trˇmmergesetze und Aufbaugesetze 1948-1950 . . . . . . . . . . . . . . . . 850 23042. BBauG 1960 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 850 23053. StBauFG 1971 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 850 23064. BauGB 1987 und heutiger Stand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 851 2308

    II. Sanierungsrecht (�berblick) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 852 23101. Systematik: §§ 136 bis 164 b BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 852 23112. Anwendungsbereich des Sanierungsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 852 2312

    III. St�dtebauliche Sanierungsma�nahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 853 23161. Begriff der st�dtebaulichen Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 853 23172. Qualifiziertes ˛ffentliches Interesse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 854 23223. Abw�gungsgebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 855 23234. Sanierung als Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden . . . . . . . . . . 855 2326

    I. Sanierungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 856 23271. Vorbereitung der Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 856 23282. Durchfˇhrung der Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 867 23673. Abschluss der Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 877 23934. Rechtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 878 2397

    V. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 879 239811. Teil. Stadtumbau und Soziale Stadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 879 2399

    I. Ursachen und Probleme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 880 2400II. Das Konzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 880 2402III. Verh�ltnis zu anderen st�dtebaurechtlichen Instrumenten . . . . . . . . . . . . 882 2410IV. Stadtumbauma�nahmen (§ 171 a BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 882 2411V. Stadtumbaugebiet, st�dtebauliches Entwicklungskonzept (§ 171 b BauGB) . 884 2418VI. Stadtumbauvertrag (§ 171 c BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 884 2421VII. Sicherung von Durchfˇhrungsma�nahmen (§ 171 d BauGB) . . . . . . . . . . 885 2424VIII. Soziale Stadt (§ 171e BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 886 2426IX. Private Initiativen zur Stadtentwicklung (§ 171f BauGB) . . . . . . . . . . . . 887 2432

    12. Teil. St�dtebauliche Satzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 889 2438I. Zulassungsbegrˇndende Satzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 889 2440

    1. Bebauungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 890 24412. Vorhabenbezogener Bebauungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 891 24443. Bebauungsplan der Innenentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 902 2468

    II. Plansichernde Satzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 902 24691. Ver�nderungssperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 902 24702. Vorkaufsrechtssatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 903 2471

    III. Innenbereichssatzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904 24731. Klarstellungssatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904 24742. Entwicklungssatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904 24753. Erg�nzungssatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 905 24764. Vergnˇgungsst�ttensatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 907 2482

    IV. Ma�nahmenunterstˇtzende st�dtebauliche Satzungen . . . . . . . . . . . . . . 907 24831. Erhaltungssatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 907 2484

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    2. Sanierungssatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 907 24853. Entwicklungsbereichssatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 915 25064. Satzung zum Stadtumbau (§ 171 d BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 925 2534

    V. Weitere Satzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 925 25351. Fremdenverkehrssatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 925 25362. Erschlie�ungsbeitragssatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 928 25463. Au�enbereichssatzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 930 2549

    VI. Fehlerunbeachtlichkeit nach den §§ 214, 215 BauGB . . . . . . . . . . . . . . 930 255013. Teil. St�dtebaurecht in den L�ndern ^ �berleitungsrecht . . . . . . . . . . . . . 931 2552

    I. Sonderregelungen in den L�ndern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 931 25531. Sonderregelungen fˇr die Stadtstaaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 931 25542. Sonderregelungen fˇr die L�nder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 931 2556

    II. St�dtebaurecht in den neuen L�ndern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 932 2558III. Berlin als Hauptstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 932 2561IV. �berleitungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 933 2563

    1. EingeleiteteVerfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 934 25642. Erstreckung der Planerhaltung auf alte Pl�ne . . . . . . . . . . . . . . . . 934 25653. Fortgeltung alter Pl�ne, Satzungen und Entscheidungen . . . . . . . . . . 934 2566

    B. Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 937 2568

    1. Teil. Genehmigungs-, Zustimmungs- oder Anzeigeverfahren . . . . . . . . . . . 938 2570I. GenehmigungsbedˇrftigeVorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 938 2571II. AnzeigebedˇrftigeVorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 939 2574III. GenehmigungsfreieVorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 940 2575IV. ZustimmungsbedˇrftigeVorhaben des Bundes und der L�nder . . . . . . . 940 2576V. Spezialgesetzliche Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren . . . . . 940 2577

    2. Teil. Freistellungen und vereinfachte Genehmigungsverfahren . . . . . . . . . . . 941 2578I. Musterbauordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 941 2579

    1. VerfahrensfreieVorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 941 25802. Genehmigungsfreistellung mit Anzeigepflicht . . . . . . . . . . . . . . . 943 25833. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . 944 25874. GenehmigungsbedˇrftigeVorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 944 2591

    II. Bauordnungen in den L�ndern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 945 25923. Teil. Baugenehmigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 945 2593

    I. Verfahrensbeteiligte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 945 25941. Bauherr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 946 25952. Entwurfsverfasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 946 25963. Unternehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 947 25994. Bauleiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 948 26005. Sachverst�ndiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 948 26016. Beteiligung von Nachbarn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 949 26047. Beteiligung von Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 950 26098. Zustimmung der h˛herenVerwaltungsbeh˛rde und anderer Fach-

    beh˛rden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 950 2610II. Baulast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 951 2611

    1. Entstehen der Baulast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 951 26122. Inhalt der Baulast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 952 26133. Wirkung der Baulast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 952 2614

    III. Bauantrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 953 26164. Teil. Baugenehmigung alsVerwaltungsentscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . 954 2617

    I. Rechtsnatur der Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 954 26181. FeststellenderTeil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 954 26192. Verfˇgender Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 954 2620

    II. Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . 955 2622III. Form und Inhalt der Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 955 2623IV. Wirkungen der Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 955 2625

    Inhaltsverzeichnis

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    V. Nebenbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 957 26311. Auflage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 957 26322. Bedingung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 958 26333. Befristung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 958 26344. Widerrufsvorbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 958 26355. Abgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 958 2636

    VI. Besondere Arten der Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 959 26381. Bauvorbescheid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 959 26392. Teilbaugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 962 26433. Typengenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 962 26444. Benutzungsgenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 963 26455. Genehmigung ,,Fliegender Bauten‘‘ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 963 26466. Rˇcknahme undWiderruf der Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . 963 2647

    C. Planungsrechtliche Zul�ssigkeit vonVorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 965 2648

    1. Teil. Planungsrechtliche Genehmigungstatbest�nde im�berblick . . . . . . . . . . 965 2649I. Qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 I BauGB und vorhabenbezogener

    Bebauungsplan (§ 30 II BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 965 2650I. Nichtbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . 965 2651I. Au�enbereich nach § 35 BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 967 2653

    2. Teil. Zul�ssigkeit vonVorhaben im beplanten Bereich (§§ 30 bis 33 BauGB) . . . . 967 2654I. Vorhaben nach § 29 I BauGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 968 2655II. Qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 I BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 971 2662

    1. Zul�ssigkeitsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 971 26632. Gesicherte Erschlie�ung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 972 26653. Rˇcksichtnahmegebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 974 26684. Nachbarschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 976 2672

    III. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 30 II BauGB) . . . . . . . . . . . . . . 977 2674IV. Einfacher Bebauungsplan (§ 30 III BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 977 2675V. Ausnahmen und Befreiungen (§ 31BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 978 2676

    1. Ausnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 979 26772. Befreiungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 979 26793. Nachtr�glicheW�rmed�mmung (§ 248 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . 987 2699

    VI. Planreife (§ 33 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 988 27021. Formelle Planreife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 988 27032. Materielle Planreife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 990 27093. Planreife bei vereinfachten �nderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 991 27104. Rechtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 991 2711

    3. Teil. Zul�ssigkeit vonVorhaben im nichtbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) . . 991 2712I. Anwendungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 992 2716

    1. Vorhandensein eines Ortsteils . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 993 27172. Zugeh˛rigkeit zum Ortsteil (Bebauungszusammenhang) . . . . . . . . . . 994 2720

    II. Zul�ssigkeitsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1004 27391. Sicheinfˇgen (§ 34 I BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1004 27402. Einheitliche Art der Umgebung (§ 34 II BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . 1020 27723. Weitere Zul�ssigkeitsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1021 2776

    III. Keine sch�dlichen Auswirkungen auf zentraleVersorgungsbereiche(§ 34 III BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1025 2787

    IV. Innenbereichsgemengelagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1030 27961. Gewerbe- oder Handwerksbetrieb sowie Anlagen zuWohnzwecken . . . 1031 28022. Flˇchtlingsunterbringung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1031 28033. St�dtebaulicheVertretbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1032 28044. Einzelhandelsbetriebe mit sch�dlichen Auswirkungen . . . . . . . . . . . . 1032 28055. Ermessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1033 28066. Erweiterte Zul�ssigkeit fˇrWohnnutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1033 2807

    V. Nachbarschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1033 2808

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    VI. Innenbereichssatzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1035 28111. Klarstellungssatzung (§ 34 IV 1Nr.1BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . 1035 28132. Entwicklungssatzung (§ 34 IV 1Nr. 2 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . 1035 28143. Erg�nzungssatzung (§ 34 IV 1Nr. 3 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1036 28154. WeitereVoraussetzungen der Innenbereichssatzungen . . . . . . . . . . . 1038 28215. Bauleitplanung im Innenbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1040 2830

    4. Teil. Bauen im Au�enbereich (§ 35 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1040 2831I. Privilegierte Au�enbereichsvorhaben (§ 35 I BauGB) . . . . . . . . . . . . . 1041 2832

    1. Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1041 28332. Betriebe der gartenbaulichen Erzeugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1063 28743. �ffentlicheVersorgung ^ ortsgebundene Betriebe . . . . . . . . . . . . . 1064 28764. Vorhaben mit besonderen Anforderungen, Auswirkungen oder

    Zweckbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1069 28835. Windenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1078 28936. Biogasanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1116 30007. Kernenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1119 30108. Sonnenenergie (§ 35 I Nr. 8 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1120 30119. Planvorbehalt bei Vorhaben nach § 35 I Nr. 2 bis 6 BauGB (Darstellungs-

    privileg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1121 301