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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) BMI (Kapitel 0603 Titel 684 14) und BMFSFJ (Kapitel 1702 Titel 684 01) Handbuch zur Projektförderung Gemeinwesenorientierte Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zu- wanderern (Stand: Juli 2016) Diakonie für Menschen zwischen Ländern und Kulturen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)BMI (Kapitel 0603 Titel 684 14) und BMFSFJ (Kapitel 1702 Titel 684 01)

Handbuch zur ProjektförderungGemeinwesenorientierte Projektezur gesellschaftlichen und sozialenIntegration von Zuwanderinnen und Zu-wanderern (Stand: Juli 2016)

Diakonie für Menschen zwischenLändern und Kulturen

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1. Einführung zum Gebrauch dieses Handbuchs

„Integration ist kein Projekt!“ Diesen Ausruf hört man immer wieder in Fachdebatten. Und in der Tat handelt es sich bei Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen um einen umfassenden, wechselseitigen Prozess zwischen Menschen und Kulturen, der unsere Gesellschaft auf Jahrzehnte beschäf-tigen wird. In diesem Prozess kommt den gemeinwesenorien-tierten Integrationsprojekten aber eine entscheidende Rolle zu: Sie setzen innovative Ideen in die Praxis um, erproben viel versprechende Methoden und bauen lokale Strukturen auf. Kurz: Projekte schaffen Integration im Gemeinwesen!

Dieses Handbuch möchte Antragstellern, Projektmitarbei-tenden, Trägern und Verbänden nun dabei helfen, die Integra-tionsprojektarbeit im Sinne der Teilnehmenden effizient und zielgerichtet zu gestalten. Wir möchten sie ermuntern, Ihr Pro-jekt von Beginn an sowohl inhaltlich als auch verwaltungstech-nisch zu planen und zu leiten. Denn nur wenn sie Inhalte und Ausgaben zusammen denken, haben sie Ihre Maßnahmen wirklich im Griff!

Um ihnen die Orientierung im Förderprogramm zu erleich-tern, werden in den ersten Kapiteln Ziele, Zielgruppen und Rahmenbedingungen vorgestellt (Kapitel 2 und 3). Außer-dem erhalten sie einen Einblick in das Zentralstellenver-fahren, über das ihr Projekt begleitet wird (Kapitel 4). Nach diesem allgemeinen Teil finden sie in Kapitel 5 alle Infor-mationen zum Antragsverfahren, bevor in Kapitel 6 die wichtigsten Verwaltungsabläufe besprochen werden. Informationen zu anstehenden Prüfungen (Kapitel 7),

Fachtagungen (Kapitel 8) und zur Öffentlichkeitsarbeit (Kapitel 9) runden die Handreichung ab.

Der Aufbau des Handbuchs ist so gestaltet, dass sie es als Einführung von vorne nach hinten lesen können. Sie können es aber auch als Nachschlagewerk in jeder Phase des Projektes heranziehen. Um ihnen die tägliche Projekt-arbeit zu erleichtern, finden sie am Ende des Handbuchs einen Index zu häufig auftauchenden Begrifflichkeiten.

Das Handbuch konzentriert sich auf die verwaltungstech-nische Seite des Projektmanagements und wird ergänzt durch eine Handreichung zur Antragssoftware easy-online sowie ein Handbuch zu „Zielen, Indikatoren und Evaluation in der Migra-tionsarbeit“. Diese Handbücher sowie alle wichtigen Formulare und Dokumente finden Sie auf den jeweiligen Websites von Diako nie (www.diakonie.de/bzv) und BAG EJSA (www.bagejsa.de).

Sollten sie darüber hinaus Fragen haben, zögern sie nicht, ihren Landesverband zu kontaktieren. Die entsprechen-den Kontaktdaten finden sie im Anhang. Wir freuen uns darauf, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen und wünschen ihnen viel Erfolg mit ihrem Integrationsprojekt!

3 1. Einführung zum Gebrauch dieses Handbuchs

4 2. Ziele und Zielgruppen des Förderprogramms4 2.1 Integrationsprojekte in Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des Bundes4 2.2 Ziele 5 2.3 Zielgruppen

6 3. Rahmenbedingungen der Förderung6 3.1 Zuständige Behörde und Ministerien6 3.2 Art und Umfang der Förderung7 3.3 Rechtliche Grundlagen der Förderung7 3.4 Voraussetzungen für eine Förderung

8 4. Erläuterungen zum Zentralstellenverfahren

9 5. Antragsverfahren9 5.1 Zeitlicher Rahmen für die Antragstellung9 5.2 Konzeption 11 5.3 Antragsverfahren mit easy-AZA11 5.4 Stellungnahme der Kommune11 5.5 Sonstige Hinweise zum Antragsverfahren

13 6. Verwaltungsabläufe13 6.1 Haushaltsjahr im Überblick14 6.2 Vertrag über die Weiterleitung von Bundesmitteln14 6.3 Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn 14 6.4 Änderungsantrag15 6.5 Fortsetzungsantrag15 6.6 Antrag auf Weiternutzung des Inventars16 6.7 Verwendungsnachweis22 6.8 Formulare und Handbücher im Überblick

23 7. Prüfungen23 7.1 Prüfungen und Begleitung durch die Zentralstelle23 7.2 RegionalkoordinatorInnen und Zentrale des BAMF23 7.3 Bundesrechnungshof

24 8. Fachtagungen und Informationsveranstaltungen

25 9. Öffentlichkeitsarbeit

26 Anhang I: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern

29 Anhang II: Kontaktadressen im Zentralstellenverfahren

32 Anhang III: Glossar – Begriffe aus dem Zuwendungsrecht

35 Index

39 Impressum

Einführung zum Gebrauch dieses Handbuchs Handbuch zur Projektförderung 32 Handbuch zur Projektförderung Inhalt

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2. Ziele und Zielgruppen des Förderprogramms

2.1 Integrationsprojekte in Abgren-zung zu anderen Fördermaßnah-men des Bundes

Die gemeinwesenorientierten Projekte stellen neben den Inte-grationskursen und der individuellen Beratung (Jugend-migrationsdienst JMD / Migrationsberatung für Erwachsene MBE) eine dritte Säule der Integrationsförderung des Bundes dar. Um sicher zu stellen, dass sich die verschiedenen Maßnah-men effektiv ergänzen, hat jeder Förderbereich ein relativ scharfes Profil, das ihn von den anderen abgrenzt und das in der Beantragung und Umsetzung unbedingt zu beachten ist.

� Die Integrationskurse zielen mit ihrem Schwerpunkt auf Sprachkurselemente vornehmlich darauf ab, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund im Alltag verständigen können. Der eingebaute Orientierungs-kurs soll außerdem „deutsche Kultur, das Rechts system und die Werteordnung“ vermitteln.

� Die Migrationsberatung (JMD/MBE) dient der Förde-rung des individuellen Integrationsprozesses. Hier steht die persönliche Beratung im Vordergrund, wobei ein Schwerpunkt auf die Integration in Bildung, Ausbil-dung und Arbeitsmarkt gelegt wird.

� Die Projektförderung bietet eine Möglichkeit, auf spe-zielle Herausforderungen mit modellhaften Maßnah-men zu reagieren. Während Einzelfallbegleitung, Inte-grations- und Sprachkurse vor allem auf Defizite der Migrantinnen und Zugewanderten reagieren, ermögli-chen Integrationsprojekte einen stärker ressourcenori-entierten Ansatz. Dabei sollten Gruppenangebote, offene Arbeit, freiwilliges Engagement und das Ausprobieren von neuen oder unbekannten Ansätzen der sozialen Arbeit den Vorzug erhalten.

2.2 Ziele

In den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesell-schaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern“1 werden unter Punkt 2.1 folgende Ziele der Pro-jektförderung definiert:

� Stärkung der Kompetenzen von Zuwanderern, insbe-sondere

– der sozialen Kompetenzen, zum Beispiel durch frei-zeitpädagogische und künstlerisch-kreative Ange-bote wie Sport, Theater, Musik und Tanz

– der Erziehungskompetenz der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter

� Stärkung der aktiven Partizipation der Zuwanderer am gesellschaftlichen und politischen Leben, insbeson-dere

– Motivation und Anleitung zu bürgerschaftlichem Engagement

– Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund

� Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz (interkul-turelle Öffnung und interkulturelle Kompetenz) von Zuwanderern und Einheimischen

den Bund sollten diese Projekte Modellcharakter haben, daher sind innovative Ideen gefragt.

2.3 ZielgruppenPrimäre Zielgruppe der Integrationsprojekte sind nach den Richtlinien alle „Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauer-hafter Bleibeperspektive“. Außerdem sollen die Maßnahmen auch verstärkt die Aufnahmegesellschaft einbeziehen und die Ressourcen von den Teilnehmenden bei der Erreichung von weiteren Personen nutzen.

Die weite Definition der Zielgruppe bedeutet einerseits, dass Projekte im Bereich der nachholenden Integration explizit möglich gemacht werden. Die Arbeit mit Asylsuchenden und Flüchtlingen ist andererseits an gewisse Voraussetzung gebun-den. Zur Zeit können geflüchtete Personen an den Projekten teilnehmen, deren Rückkehr zur Zeit nicht absehbar ist.

Bei Antragstellung und Durchführung wird zudem eine for-male Trennung der Zielgruppe nach dem Alter der Teilneh-menden vorgenommen:

� Jugendprojekte wenden sich an Teilnehmende zwischen 12 und 27 Jahren (BMFSFJ)

� Altersunabhängige Projekte richten sich vornehmlich an Erwachsene oder Familien (BMI)

Hintergrund dieses Vorgehens ist, dass die Bundesmittel für die Projektförderung aus zwei verschiedenen Haushaltsti-teln zur Verfügung gestellt werden. Das folgende Kapitel klärt über diese und weitere formale Rahmenbedingungen der För-derung auf.

Ziele und Zielgruppen des Förderprogramms Handbuch zur Projektförderung 54 Handbuch zur Projektförderung Ziele und Zielgruppen des Förderprogramms

� Kriminalitäts-, Gewalt- und Suchtprävention

In den Richtlinien sind die Zielsetzungen der Projektförde-rung also relativ offen gestaltet und versetzen den Maßnahme-träger in die Lage, innovative Ideen passgenau fürdie jeweilige Situation vor Ort zu entwickeln. Allerdings veröf-fentlicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)in Nürnberg auch aktuelle Schwerpunkte, die verbindlich für ei-ne Antragsphase gelten. Beispielsweise standen im Verfahrenfür die letz-

1 Die vollständigen Richtlinien finden sich im Anhang I. - Das vor-liegende Handbuch kann dabei gewissermaßen als Kommentar derRichtlinien dienen.

ten Jahre die Themen Förderung der Willkommenskultur, Ver-weisberatung oder interreligiöser Dialog im Vordergrund. ImRahmen dieser Schwerpunkte fördert das BAMF die Weiterent-wicklung der Integrationsarbeit auch durch wissenschaftlichbegleitete Modellprojekte, für die eine gesonderte Ausschrei-bung durchgeführt wird. Die jeweils aktuellen Schwerpunkteerfahren sie über ihre Ansprechpartner auf Verbandsebeneoder auf der Website www.bamf.de.

Unabhängig vom gerade fokussierten Handlungsfeld gilt,dass sich alle Projekte durch eine gute Verankerung inlokalen Netzwerkstrukturen auszeichnen sollen und zurKooperation verpflichtet sind. Ferner halten die Richtlinienfest, dass insbesondere die Einbindung von Migrantenorganisa-tionen zu fördern ist. Entscheidend ist das Vorlie-gen eines erheblichen Bundesinteresses. Dabei ist zuberücksichtigen, dass gewisse Aufgaben unter dieZuständigkeit der Bundesländer fallen – beispielsweisesind schulische Maßnahmen grundsätzlich von der Bundesför-derung ausgeschlossen. Nach §14 des Haushaltsgrundsätzege-setzes (HGrG) und § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)heißt es zum Bundesinteresse:

„Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungenan Stellen außerhalb der Verwaltung des Bundes[...] zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dür-fen nur veranschlagt werden, wenn der Bund [...] an derErfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interessehat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigenUmfang befriedigt werden kann.”

Anzeichen für das nach dieser Definition vorausgesetzte„erhebliche Interesse” der öffentlichen Hand können ins-besondere Formulierungen in Gesetzen oder politischeErklärungen sein (u. a. Nationaler Integrations-plan, Integrationsprogramm). Die öffentliche Förderungerfolgt in aller Regel nachrangig. Das bedeutet, die Förderungkommt nur in Betracht soweit der Zuwendungsempfängernicht in der Lage ist, das Projekt selbst oder mitDrittmitteln zu finanzieren (Subsidiaritätsprinzip/nachran-gige Hilfe). Im Rahmen der Anschubfinanzierung durch

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Rahmenbedingungen der Förderung Handbuch zur Projektförderung 76 Handbuch zur Projektförderung Rahmenbedingungen der Förderung

3.1 Zuständige Behörde und Ministerien

Mit der Durchführung des Programms „Maßnahmen zur Förderung der Integration von Zuwanderinnen und Zuwan-derern“ ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt und Zuwendungsgeber. Die Mittel für die Integrationsprojekte kommen aus zwei unterschiedli-chen Haushaltstiteln:

� Die Jugendprojekte werden aus Mitteln des Bundes-ministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Kapitel 1702 Titel 684 01 gefördert.

2 In den Richtlinien sind grundsätzlich auch Festbetrags- und Fehlbedarfsfinanzierung möglich. In der Praxis ist jedoch die Anteil-finanzierung die Regel. Für eine Erläuterung der Finanzierungsarten siehe Glossar im Anhang.

Für das Verhältnis von Bundesmitteln zu Eigen- beziehungs-weise Drittmitteln gilt folgende Regelung.3

� Bezogen auf die zuwendungsfähigen Gesamtkosten können bis zu 85 % Bundesmittel beantragt werden.

� Der Rest sind Eigenmittel oder zusätzlich eingewor-bene Drittmittel.

� Als Eigenmittel können auch nachweisbare geldwerte Sachmittel eingesetzt werden, zum Beispiel Raumko-sten. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, zur Finanzierung der Maßnahmen alle Einnahmemöglich-keiten auszuschöpfen.

� Für Jugendprojekte kann der Eigenmittelanteil auf bis zu 5 % reduziert werden, wenn entsprechend Drittmit-tel eingebracht werden.

� Unabhängig von der Höhe eingebrachter Drittmittel muss jedoch gesichert sein, dass der Anteil an Bundesmitteln in Höhe von 85 % zu den Gesamtkosten nicht überschritten wird.

� Drittmittel dürfen zudem nicht als Eigenmittel angege-ben werden, sondern sind in „sonstige Zuschüsse aus nichtöffentlichen Haushalten beziehungsweise öffentli-chen Haushalten“ auszuweisen.

Der Bund bezeichnet unter Punkt 4.1 der Richtlinien die Förderung „ausschließlich als Anschubfinanzierung“. Dies ergibt sich auch aus dem Wesen dieser Projektförderung (im Gegensatz zur institutionellen Förderung) und bedeu-tet in der Praxis, dass bereits bei der Antragstellung die strukturelle und finanzielle Nachhaltigkeit der Integrations-arbeit mitbedacht werden muss. Es bedeutet aber auch, dass keine laufenden Maßnahmen in die Projektförderung

3 Auszug aus dem Protokoll des Ausschusses für Finanzfragen Mi-grationsprogramme des DW der EKD, 28.09.1999 mit Ergänzungen beziehungsweise Erläuterungen durch DW EKD/BAG EJSA im Jahr 2010.

Verwaltungsvorschriften werden die Bewilli-gungsvoraussetzungen, die Finanzierungsart, das Antragsver-fahren, Verfahren des Zuwendungsbescheides und des Ver-wendungsnachweises geregelt. Diese Auflagen sind auch im Weiterleitungsvertrag und in den so genannten allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) / Ergänzende Vertragsbestimmungen zum Weiterlei-tungsvertrag (EVB) enthalten. Es empfiehlt sich eine intensive Auseinandersetzung mit diesen Auflagen.

Generell gelten für die Umsetzung der geförderten Projekte neben den Richtlinien folgende rechtliche Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung:

� Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG

� Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres

� Bundeshaushaltsordnung – BHO

4 Die Integrationsförderung des Bundes im Allgemeinen bezieht sich unter anderem auf Artikel 120 GG und §§43-45 AufenthG. Die Projektförderung wird hier jedoch nicht explizit erwähnt, sie ist daher (im Gegensatz z.B. zum Integrationskurs) eine freiwillige Leistung des Bundes.

� Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur BHO – VV-BHO

� Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBest-P

� Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – VOL

3.4 Voraussetzungen für eine Förderung

Zuwendungsempfänger der Projektförderung sind Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern und Zuwanderinnen auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind. Aus formaler Sicht gibt es zudem einige wich-tige Kernpunkte, um für eine Förderung in Frage zu kommen:

� Die Zielsetzungen der Maßnahme entsprechen den Richtlinien und aktuellen Schwerpunkten.

� Die Bedingungen des § 23 BHO müssen erfüllt sein (erhebliches Bundesinteresse, Subsidiaritätsprinzip).

� Mit dem Projekt oder der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

� Die Gesamtfinanzierung über Eigen- und gegebenen-falls Drittmittel muss gesichert sein.

� Die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwen-dungsempfängers muss gewährleistet sein.

Da sie als Träger der Diakonie in einem Wohlfahrtsverband organisiert sind, gilt für sie außerdem die Einhaltung des Zentralstellenverfahrens.

3. Rahmenbedingungen der Förderung

� Die altersunabhängigen Projekte werden aus Mitteln desBundesministeriums des Innern (BMI) Kapitel 0603 Titel 68414 gefördert.

3.2 Art und Umfang derFörderung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung, in der Regel imWege einer Anteilfinanzierung als nichtrückzahlbarerZuschuss.2 Dabei bezieht sich die Zuwendung nur auf die Kos-ten, die als zuwendungsfähig anerkannt werden (siehe Kapitel6.8.7). Die Projekte werden in der Regel bis zu einer Höhe von50.000 Euro an Bundesmitteln pro Haushaltsjahr gefördert. DieZuwendung wird für eine Laufzeit von bis zu 36 Kalendermona-ten gewährt. Die Bewilligungen im altersunabhängigen Bereicherfolgen pro Haushaltsjahr, im Jugendbereich als mehrjährigeBewilligung für die Gesamtlaufzeit.

übernommen werden können. Eine Anschlussfinanzierung vonlaufenden Maßnahmen ist ebenfalls in der Regel ausgeschlos-sen.

3.3 Rechtliche Grundlagen derFörderung

Die wichtigste Grundlage für das Förderprogramm bildendie „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaft-lichen und sozialen Integration von Zuwanderinnenund Zuwanderern“.4 Diese Richtlinien wur-den durch das Bundesministerium des Innern (BMI) unddas Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen undJugend (BMFSFJ) in Einvernehmen mit dem Bundesministeriumder Finanzen (BMF) und nach Anhörung des Bundesrechnungs-hofes (BRH) auf Grundlage der §§ 23 und44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie Nr. 15.2 derVerwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 BHO erlassen. Da rüberhinaus sind aktuelle Bekanntmachungen des BAMF (u.a. Leitfa-den des BAMF) als verbindlich anzusehen.

In entsprechenden Paragraphen der Bundeshaushaltsord-nung und in den

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Antragsverfahren Handbuch zur Projektförderung 98 Handbuch zur Projektförderung Erläuterungen zum Zentralstellenverfahren

Die Projektförderung läuft über das so genannte Zentralstel-lenverfahren. Als Maßnahmeträger befinden sich ihre direkten Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Projektförderung auf der Landesebene des Verbandes. An die Stelle der Landes-verbände (Diakonie) treten für einige bundesweit organisierte Verbände, wie das CJD, die aej, das Mennonitische Hilfswerk und den Bund der Evangelischen Freikirchlichen Gemeinden, deren Zentralen.5 Die Verantwortlichen auf dieser Ebene ste-hen in engem Kontakt mit dem Bundesverband (Diakonie Deutschland beziehungsweise BAG EJSA). Der Bundesverband fungiert dann als Ansprechpartner der gesamten Trägergruppe für den Zuwendungsgeber (BAMF). Schematisch lässt sich dies folgendermaßen darstellen:

Projekt ➞ Landesverband ➞ BAG EJSA / Diakonie Bundes-verband ➞ BAMF

Um das Zentralstellenverfahren möglichst effizient zu gestalten, haben Landes- und Bundesebene eine Aufga-benteilung vereinbart, aus der sie die jeweiligen Zustän-digkeiten für ihre konkrete Arbeit ersehen können:6

Die Landesebene informiert die Träger über die Möglich-keiten und Verfahrenswege bei der Antragstellung. Sie sammelt und bündelt die Anträge, wobei eine fachliche und rechnerische Beratung und Prüfung stattfindet. Dabei steht sie in engem Kontakt mit der Zentralstelle (Bundes-ebene). Eine weitere Aufgabe sind die Lobbyarbeit für die Projekte auf Landesebene (unter anderem Absprachen mit dem zuständigen Landesministerium) sowie die Vorberei-tung und Koordination von Projektbesuchen durch Minis-terien und Politiker beziehungsweise dem BAMF in Absprache mit der Bundesebene. Die Landesebene begleitet Projekte während der gesamten Laufzeit und berät bei inhaltlichen Veränderungen. Außerdem gehen die Unterlagen für alle Verwaltungsabläufe (siehe Kapitel 6) bei

5 Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden dennoch immer von der „Landesebene“ oder dem „Landesverband“ gesprochen.

6 Aus einem Vermerk zur Bundes- und Landesebene vom Novem-ber 2006

4. Erläuterungen zum Zentralstellenverfahren 5. Antragsverfahren

der Landesebene ein und werden von dort nach der Beratungan die Bundesebene weitergeleitet.

Die Bundesebene übernimmt die Lobbyarbeit für Projekteauf Bundesebene im Rahmen der regelmäßigen Sitzungenmit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)und der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den Verantwort-lichen. Dazu gehört auch die Abstimmung mit denVertretern der anderen Spitzenverbände der BAGFW beiveränderten Anforderungen. Die Bundesebene bündeltzudem die Anträge / Nachweise der Landesverbände zueinem Gesamtantrag / -nachweis, stellt der LandesebeneMaterial zur Projektberatung zur Verfügung und erarbeitetaktuelle Formulare und Handbücher, die im Internet abruf-bar sind. Daneben organisiert die Bundesebene die bundeswei-te Öffentlichkeitsarbeit für die Projekte und führtSchulungen und Fachtagungen für Projektmitarbeitendedurch.

Das Zentralstellenverfahrens bietet die Möglichkeit, die Interes-sen der Projekte gebündelt mit dem BAMF zu diskutierenund damit auch eigene Schwerpunkte zu setzen. Hierzu fin-den regelmäßige Sitzungen im BAMF statt. Anregungen undKritik an der Förderpraxis können sie daher über die Landes-beziehungsweise Bundesebene wirkungsvoll an den Bund her-antragen. Außerdem bietet das Zentralstellenverfahren denVorteil, dass in gewissem Umfang Mehr- und Minderbedarfzwischen den Projekten ausgeglichen werden können. Diessetzt jedoch voraus, dass sie diese auch umgehend melden,damit diese ausgeglichen werden können (siehe Kapitel 6.4).

BAMF zu senden, gelten nicht für evangelisch-diakonische Trä-ger.

Anträge müssen zu genau einem der jährlichen Förderschwer-punkte gestellt werden. Doppelnennungen sind nicht zulässig.

Aktuell werden in der Vorhabensbeschreibung Angaben zumTräger, zur Zielgruppe, der Vernetzung, der Erreichung der Ziel-gruppe, der Nachhaltigkeit, der Öffentlichkeitsarbeit und Quali-tätssicherung abgefragt. Darüber hinaus haben sie die Möglich-keit eigene Schwerpunkte als Ziele zu benennen. Sie haben wei-terhin die Möglichkeit Referenzen anzugeben, die sie als Trägereines Projektes auszeichnen. Dies können bereits erfolgreich ab-geschlossene Projekte eines anderen Fördermittelgebers sein.Förderlich als Referenz ist darüber hinaus auch eine gute Vernet-zung vor Ort oder eine enge Zusammenarbeit des Trägers mitder Kommune.

5.2.2 Ziele und Indikatoren

Projektname und Kurzbezeichnung bilden gewissermaßen dieEssenz des Projektes: Sie begleiten die Beschreibung unddamit ihre Konzeption nicht nur während der gesamtenAntragsphase, sondern das Projekt während der gesamtenLaufzeit. Mit Name und Kurzbeschreibung erscheint das Pro-jekt in der beim BAMF geführten Projektdatenbank und imProjektjahrbuch, das jedes Jahr vom BAMF neu herausgegebenwird. Das Formulieren von Titel und Kurzbezeichnung bieteteine gute Möglichkeit, das eigene Konzept möglichst prägnantauf den Punkt zu bringen und dient der Schärfung der inhaltli-chen Arbeit. Tip: Wählen sie am besten einen möglichst indivi-duellen Projektnamen und vermeiden sie allgemeine Bezeich-nungen wie zum Beispiel „gemeinwesenorientiertes Integrati-onsprojekt“.

Aus der Beschreibung der Situation und des Handlungsbedarfsvor Ort muss deutlich werden, warum an ihrem Standort derBedarf genau für Ihre Maßnahme besteht. Sie können dabei aufamtliche Statistiken oder auf eigene Sozialraumanalysen undErfahrungen zurückgreifen. Skizzieren sie hier auch die beste-henden Integrationsangebote und verorten sie ihr Projekt indiesem Kontext. Projekte, die aus einem Netzwerk entstehen,

Für die Antragstellung gelten die in Kapitel 3 genanntenRahmenbedingungen und Voraussetzungen. Außerdemgilt, wie in allen Verwaltungsabläufen, das Zentralstellenverfah-ren. Die folgenden Abschnitte erläutern einzelne Schritte undBesonderheiten im Antragsverfahren.

5.1 Zeitlicher Rahmen für dieAntragstellung

Für die gesamte Antragsphase – von der Konzeptentwicklungbis zur Bewilligung – ist ungefähr ein Jahr einzuplanen: ImFrühsommer fordern die Zentralstellen unter Setzung einer Ein-reichungsfrist (in der Regel Mitte/Ende August) zur Antragstel-lung auf. Die Projektanträge sollten ausreichend vor der Fristbei den Landesverbänden vorliegen, damit eine Beratungstattfinden kann und mögliche Änderungsvorschläge einflie-ßen können, bevor der Gesamtantrag durch die Zentralstelleim BAMF eingereicht wird. Mit einer Bewilligung der neuen Pro-jekte ist derzeit dann nicht vor Mai oder Juni des Folgejahres zurechnen. Planen sie den Projektstart daher nicht vor dem 1.September des Folgejahres ein!

5.2 Vorhabenbeschreibung

5.2.1 Format und Struktur

Einen wesentlichen Teil des Projektantrags stellt die Vorha-bensbeschreibung dar, die dem easy-Antrag als Anlage beige-fügt wird. Das Formular, welches in easy-online heruntergela-den werden kann, fragt verschiedene Angaben ab. Die Projekt-idee soll dargestellt werden, Ziele fromuliert undInformationen zu möglichen Inhalten angegeben werden.Die Vorhabensbeschreiung ersetzt die Konzeption, die bishervom Antragssteller einzureichen war.

Bitte verwenden sie jeweils die aktuell gültige Fassung der Vor-habensbeschreibung und reichen diese zusammen mit ihremAntragsentwurf bei ihrem Landesverband ein. Bitte senden siedie Vorhabensbeschreinung nicht direkt an das Bundesamt. Et-waige Aufrufe die Vorhabensbeschreibung direkt an das

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� Personalkosten wie Gehälter und Berufsgenossen-schaft, Honorare

� Investitionsausgaben für Einrichtungs- und Ausstattungs-gegenstände wie Mobiliar und EDV

Die Angaben zur Finanzierung müssen beinhalten:

� Eigenmittel des Projektträgers

� Teilnehmerbeiträge

� Zweitens sind die Regionalkoordinatorinnen und / oder Regionalkoordinatoren (Rekos) des BAMF wichtige Gesprächspartner, da sie für das Bundesamt eine Bewer-tung der Situation vor Ort vornehmen.

� Da grundsätzlich eine Abstimmung des BAMF mit den Lan-desministerien (Soziales oder Inneres) erfolgt, ist es außer-dem sinnvoll den jeweiligen Projektantrag dort auch inhaltlich, in Kooperation mit dem Landesverband, vorzu-stellen (Ansprechpartner siehe Anhang II).

� Über weitere Schritte zur Unterstützung des Antrags soll-ten sie sich mit den Landesverbänden verständigen.

Antragsverfahren Handbuch zur Projektförderung 1110 Handbuch zur Projektförderung Antragsverfahren

haben die besten Chancen auf eine Förderung! Geben sie außer-dem an, ob ihr Projekt Kontakt / Bezug zum Programm „SozialeStadt“ oder anderen Förderprogrammen des Bundes hat. Wich-tig ist vor allem, dass ein „erhebliches Bundesinteresse“ aus derSituationsbeschreibung hervorgeht (siehe Kapitel 2.2).Bei der Definition der Zielgruppe sollten sie die Einteilung in Ju-gendprojekte und altersunabhängige Projekte beachten (sieheKapitel 2.3). Außerdem sollten sie prüfen, ob neben ihrer pri-mären Zielgruppe weitere Gruppen angesprochen werden sol-len. Bitte beschreiben sie die Zielgruppe möglichst detailiert an-hand ihres spezifischen Bedarfs und ihrer Lebenslage und ver-zichten auf allgemeine Aussagen wie "alle Menschenmit Migrationshintergrund".

Ziele und Indikatoren sind das Kernstück der Projektbeschrei-bung und dienen der inhaltlichen Fokussierung der Arbeit undder Überprüfbarkeit des Erfolgs. Die anfangs formulierten Zielehaben auch Konsequenzen im Rahmen der verbindlichenBewilligung des Zuwendungsgebers, denn auf sie müssen siesich in den Sachberichten während der gesamten Laufzeitbeziehen. Ein Ziel ist dabei ein in der Zukunft liegender positiverZustand, der mit ihrer Maßnahme erreicht wird. Dabei soll dieBeschreibung der angestrebten Zustände / Erfolge mög-lichst konkret gemacht werden. Eine Möglichkeit präziser Ziel-formulierung bietet die SMART-Methode. Danach soll ein Zielfolgendermaßen ausgestaltet sein:

S � spezifischM � messbarA � aktionsorientiertR � realistischT � terminiert

Um die Erreichung eines Ziels messen zu können, sindaußerdem Indikatoren unabdingbar. Indikatoren sindbeobachtbare Merkmale, die eine Erreichung beziehungs-weise Nichterreichung angestrebter Integrationszieleanzeigen. Sie können quantitativer (zum Beispiel Anzahlder Teilnehmenden über Statistik, Teilnehmerlisten) aberauch qualitativer (Verbesserung der Atmosphäre in der Nach-barschaft, erhoben über Gespräche) Natur sein.

Zur Formulierung von Zielen und Indikatoren sowie zumProjektmanagement im Allgemeinen gibt das Handbuch„Ziele, Indikatoren und Evaluation in den Projekten derMigrationsarbeit“ nähere Informationen und Handlungsemp-fehlungen. Download unter:http://www.diakonie.de/ oder http://www.bagejsa.de/integra-tionsprojekte

Bevor sie die Ziele und Indikatoren formulieren, bietet das For-mular die Möglichkeit, die konkreten Projektinhalte und-methoden zu beschreiben. Hier können sie einzelne Maßnah-men oder Bausteine beschreiben und bezüglich ihres Beitragszur Zielerreichung einordnen. Sie sollten dabei einen lebendi-gen Eindruck von der Projektidee vermitteln können und essollte deutlich werden, wie die geplanten Maßnahmen undInhalte ausgestaltet und durchgeführt werden.

Ein Übersicht zum Projektverlauf kann dem Antrag als Anhangbeigefügt werden. Diese soll aufzeigen, welche Phasen in derArbeit aufeinander aufbauen und wann welche Methoden undInhalte eingesetzt werden. Es empfiehlt sich hier die Form einertabellarischen Übersicht. Aus dem Projektverlauf sollte bereitsdeutlich werden, wie die Nachhaltigkeit der Projektarbeit gesi-chert werden soll. Zu diesem Punkt müssen sie dann noch in ei-nem gesonderten Absatz Stellung nehmen, da die Projekte imRahmen einer Anschub finanzierung gefördert werden. Maß-nahmen, die absehbar nach drei Jahren nicht abgeschlossensind oder für die keine Anschlussfinanzierung absehbar ist, soll-ten nicht über dieses Förderprogramm beantragt werden. NachAblauf der drei Jahre (36 Monate) ist keine Förderung des glei-chen Vorhabens durch die hier relevanten Haushaltstitel mög-lich.

5.2.3 Kosten- und Finanzierungsplan

Der Kosten- und Finanzierungsplan sollte die dargestelltenInhalte des Projektes widerspiegeln. Die Ausgaben müssendabei der Summe der Einnahmen (Eigenmittel, Drittmittel,Bundesmittel) entsprechen. Der Kostenplan setzt sich aus fol-genden Einzelansätzen zusammen (wobei die jeweiligen Ein-nahmen und Ausgaben für jedes Haushaltsjahr einzeln angege-ben werden müssen):

� Maßnahmekosten wie Reise- und Fahrtkosten, Raum kos ten, Kosten für Referenten

� Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 Prozent. Damitwerden pauschal Kosten wie zum Beispiel Telefongebühren,Kopien, Bürobedarf, anteilige Personalausgaben der Koordi-nierung und Verwaltung abgegolten. Ein Einzelnachweisentfällt.

� projektbezogene Zuschüsse Dritter aus nicht öffentlichenHaushalten (z. B. private Stiftungen und Kollekten)

� projektbezogene Zuschüsse Dritter aus öffentlichen Haushalten (beispielsweise von Kommunen, Landes-

stellen ).

Die absolute Höhe der von ihnen beantragten Zuwendungaus Bundesmitteln (max. 85,00 % Anteilfinanzierung) ergibtsich aus der Gesamtsumme der voraussichtlich notwendi-gen Ausgaben abzüglich ihrer Eigenmittel, der Teilnehmerbei-träge und der Zuschüsse Dritter.

5.3 Antragsverfahren mit easy-onlineDer Antrag über das Förderportal des Bundes easy-Online, istder wesentliche Bestandteil ihres Projektantrages. Die Zentral-stellen bieten regelmäßige Schulungen für dieses Antragsver-fahren an, für eine individuelle Beratung wenden sie sich anIhren Landesverband. Darüber hinaus erarbeiten die Zentralstel-len regelmäßig Materialien (wie Musteranträge etc.) die sie beider Antragsstellung untersützen. Diese werden mit dem Aufrufzur Antragsstellung verschickt oder sind über die Homepagedia- konie.de/bzv oder bagejsa.de/integrationsprojekte abzu-rufen.

Dem easy-Antrag ist zusätzlich zur Vorhabensbeschreibungeine Stellungnahme der Kommune und/oder des Netzwerkesvor Ort zu der geplanten Maßnahme beizufügen. Darüber hin-aus muss der Antrag als Anlage die Satzung und den Auszugaus dem Vereinsregister, einen Nachweis der Unterschriftsbe-rechtigung der Unterzeichnenden, eine Erklärung zur Abfüh-rung von Sozialversicherungsbeiträgen, ein Freistellungsbe-scheid und ggf. eine Kooperationsvereinbarung enthalten, fürden Fall das Mittel weitergeleitet werden sollen.

5.4 Stellungnahme der KommuneDie Stellungnahme der Kommune und / oder des Netzwerksdient dazu, die Verankerung des Projektes in lokalen Strukturenund dem Netzwerk aufzuzeigen. In der Stellungnahmekann im besten Fall eine Zusage über kommunale Mittel oderüber eine Finanzierung nach Auslaufen der Förderunggemacht werden. In jedem Fall sollte der Nutzen des Projektesfür die Kommune dargestellt und der Bedarf erläutert werden.

Je hochrangiger die Unterstützung durch die Kommune und jestärker die Verankerung im Netzwerk, desto besser für den Pro-jektantrag. Bitte reichen sie die Stellungnahme unbedingtzusammen mit dem Antrag über die Zentralstelle ein.

5.5 Sonstige Hinweise zumAntragsverfahren

Während des Antragsverfahrens sollten sie zu verschiede-nen Zeitpunkten unterschiedliche Personen und Institutio-nen konsultieren:

� Die Landesverbände sind die ersten Ansprechpartner,wenn eine Antragsstellung geplant ist. Sie stehen über dieZentralstelle in regelmäßigem Kontakt mit dem BAMFund wissen um aktuelle Förderschwerpunkte und Anforde-rungen.

� Je mehr Integrationsprojekte aus dem selben Haushaltsti-tel am gleichen Ort geplant sind oder bereits durchgeführtwerden, umso eher sinken die Chancen auf eine Zuwen-dung. Vor Beantragung sollten sie sich daher unbedingtüber die Bedarfslage in ihrem Gemeinwesen informieren.

Im Projektjahrbuch des BAMF erhalten sie einen Überblick, welche Projekte von welchen Trägern in den einzelnen Bundesländern bereits gefördert werden. Sie finden das Jahrbuch unter: http://www.bamf.de.

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anstehenden Haushaltsjahre, gestellt werden. Dafür sind fol-gende Unterlagen einzureichen:

� Begründung der notwendigen Änderung

� Wegfall von Einzelkostenansätzen

6. Verwaltungsabläufe

Verwaltungsabläufe Handbuch zur Projektförderung 1312 Handbuch zur Projektförderung Verwaltungsabläufe

Nach Bewilligung ihres Projektantrags können sie beginnen, ih-re Ideen in die Tat umzusetzen. Gerade der Beginn eines Pro-jektes bedeutet aber auch einen enormen Kraftakt für sie undihre Organisation. Sie werden anfangs sicherlich viel Zeit inves-tieren müssen, um ihre Zielgruppe zu erreichen, Netzwerkarbeitzu intensivieren und gegebenenfalls auszubauen, Maßnahmendetailliert zu planen oder Freiwillige zu finden.

Bei der Fülle an inhaltlichen Tätigkeiten gerät die Beschäftigungmit Verwaltung und Formalien leicht aus dem Blick.Wenn der erste Verwendungsnachweis ansteht, erscheint ervielen Mitarbeitenden als unüberwindlicher Berg – oder sogarals Bremse ihrer pädagogischen Arbeit. Wir sind jedoch davonüberzeugt, dass Verwaltungsarbeit die pädagogische Arbeitnicht nur unterstützt, sondern wertvolle Impulse liefern kann:Zunächst bedeutet ein regelmäßiges Controlling, dass Maßnah-men oder Exkursionen genauer geplant werden können. Nurwenn sie jederzeit einen Überblick über ihr Budget haben, kön-nen sie zum Beispiel abschätzen, ob ein zusätzlicherBesuch einer Jugendgruppe im Hochseilgarten machbar ist.Damit sie wissen, welche Ausgaben sie bedenkenlos tätigenkönnen, sollten sie sich außerdem mit den entsprechendenRegelungen vertraut machen. Rechnen sie ihre Ausgaben zeit-nah ab – und suchen sie engen Kontakt zu ihrer Buchhaltung!

Zu den Verwaltungstätigkeiten gehört auch das regelmäßigeErstellen von Sachberichten. Hier legen sie nicht nur Rechen-schaft über die verwendeten Steuergelder ab, sondern habenauch die Möglichkeit eine (Zwischen-)Evaluation und Reflexionihrer Arbeit vorzunehmen. Sie überprüfen hier insbesondereden Grad ihrer Zielerreichung und können entscheiden, ob siegegebenenfalls Maßnahmen oder Ziele an die aktuelle Situati-on anpassen müssen (Änderungsantrag Kapitel 6.4).

Sachbericht und Kostenplan sind zwei Seiten einer Medaille, dasheißt konkret: Die Ausgaben im Kostenplan müssen sich imSachbericht widerspiegeln. Wenn sie beispielsweise Geld fürMaterial oder Maßnahmen ausgeben, muss aus dem Berichtklar hervorgehen, warum das Material oder die Maßnahmenzur Zielerreichung wichtig sind.

Die folgenden Abschnitte geben Ihnen eine Einführung in diewichtigsten Verwaltungsabläufe während des Haushaltsjahres.

Wenn sie nähere Informationen zu einzelnen Themenbereichenbenötigen, stehen ihnen die Mitarbeitenden auf Landes- undBundesebene gerne für Fragen zur Verfügung.

6.1 Haushaltsjahr im ÜberblickIm Bereich der Integrationsprojekte gibt es einige Eckdatenim Haushaltsjahr, an denen sie sich orientieren müssen. Diekonkreten Fristen sind jedoch abhängig von ihrem Landes-verband. An dieser Stelle soll nur eine grobe Übersicht gegebenwerden, wobei das Antragsverfahren ausgespart wird, da es inKapitel 5 bereits ausführlich besprochen wurde.

Januar/Februar: Verwendungsnachweis(inkl. Sachbericht)

Juli/August: Fortsetzungsantrag(bei alters unabhängigen Projekten)

bei Bedarf: Änderungsmitteilung bei Veränderungvon Kosten oder Inhalten im Projekt

Unabhängig von diesen Eckdaten müssen Veränderungen inBezug auf die Projektmitarbeitenden (Elternzeit, Kündigungetc.) oder gravierende inhaltliche und finanzielle Änderungenauch unterjährig unverzüglich gemeldet werden. Näheres dazufinden Sie im Kapitel 6.4.

6.2 Vertrag über die Weiterleitungvon Bundesmitteln

Der sogenannte „Weiterleitungsvertrag“ bildet die Grundlageder Förderung ihres Projektes und regelt die Weiterleitung undVerwendung der Bundesmittel. Sobald der Zentralstelle dieGesamtbewilligung vorliegt, wird der Vertrag über die Weiterlei-tung der Geldmittel mit den Landesverbänden beziehungswei-se Projektträgern (Mittelempfängern) geschlossen.

Die Inhalte des Weiterleitungsvertrages können von einem Haus-haltsjahr zum anderen, je nach den Bestimmungen des Bewilli-gungsbescheides, variieren. Im übrigen werden mit der Annah-me der Projektgelder die Vertragsbedingungen des Wei-

terleitungsvertrages anerkannt. Es ist daher unbedingt notwen-dig, dass ihnen die Pflichten aus dem Vertrag bekannt sind.

6.3 Antrag auf vorzeitigenMaßnahmebeginn

Auch wenn ein Projekt offiziell zur Bewilligung vorgesehen ist,kann es passieren, dass zu Beginn der geplanten Maßnahmenoch keine schriftliche Bewilligung beziehungsweise kein Wei-terleitungsvertrag vorliegt. Als Träger haben sie die Möglichkeiteinen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen. EinGenehmigung des Antrags auf vorzeitigen Maßnahmebeginndurch die Zentralstelle bedeutet, dass auch Ausgaben, dievor der möglichen Bewilligung aber nach beantragtem Projekt-beginn entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben berücksich-tigt werden können. Kosten, die vor dem Projekt- beziehungs-weise Maßnahmebeginn entstehen, können dagegen grund-sätzlich nicht abgerechnet werden. Das gleiche gilt nach Projek-tende.

Die Zustimmung des vorzeitigen Maßnahmebeginns des BAMFerfolgt im übrigen vorbehaltlich einer Prüfung der inhaltlichenAusgestaltung der Projekte sowie insbesondere der eingereich-ten Kosten- und Finanzierungspläne. Ein Anspruch aufFörderung sowohl dem Grund als auch der Höhe nach wird erstmit dem Zuwendungsbescheid begründet.

6.4 ÄnderungsantragDer Änderungsantrag ist verpflichtend, um Anpassungen ander Planung im laufenden Haushaltsjahr vorzunehmen. Diesbetrifft sowohl inhaltliche Änderungen (zum Beispiel Wegfalloder Neuausrichtung einzelner Ziele) als auch Änderungen imKosten- und Finanzierungsplan.

Allerdings sind alle Abweichungen nur nach den Auflagen derAllgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförde-rung / Ergänzende Vertragsbestimmungen zum Weiterleitungs-vertrag zulässig. Wenn Änderungen in diesem Rahmen zulässigsind, muss über die Zentralstellen ein Änderungsantrag für daslaufende Haushaltsjahr, im Jugendbereich derzeit für die noch

� Kosten- und Finanzierungsplan (F7-D) und gegebenenfallsPersonalbogen (F8)

Aufgrund ihres Projektcontrolling stellen sie ihren Änderungs-antrag. Dies ist die letzte Möglichkeit, im laufenden Haushalts-jahr weitere Bundesmittel zu erhalten – in der Regel jedochnur, falls aus anderen Projekten desselben Zuwendungsbe-scheids Bundesmittel zurückgegeben werden. Wenn sie alsoweniger Ausgaben erwarten, müssen sie dies unbedingt mel-den, damit die Mittel für die Integrationsarbeit andernorts ein-gesetzt werden können. Sollten sie erst im Verwendungsnach-weis merken, dass sie einen Teil der Mittel nicht benötigthaben, hilft dies ihnen und anderen Projekten nicht. Dies führtfür sie zu verzinsten Rückzahlungen an den Bund.

In einigen Fällen kann das Unterlassen eines Änderungsan-trages zu Rückforderung führen:

� Es ergeben sich Abweichungen bei Einzelansätzen desKosten- und Finanzierungsplanes von mehr als 20 Prozent. Indiesem Fall ist unbedingt ein Änderungsantrag zu stellen,wobei die Abweichungen auch inhaltlich begründet wer-den muss. Für den rechnerischen Änderungsantrag sind derKostenplan (Formular F7-D) und bei veränderten Personalko-sten zusätzlich die entsprechenden Personalbögen (F8) ein-zureichen. Die veränderten Einzelansätze sind stichhaltig zubegründen.

� Abweichung der Inhalte oder des Zeitplans im Vergleich zumursprünglichen Projektantrag.Sollten Änderungen der Ziele, Inhalte oder Abläufe des Pro-jektes notwendig sein, ist vorab unbedingt die Zustimmungdes Mittelgebers einzuholen. Dies gilt auch bei kurzfristigenÄnderungen aufgrund eines verändert Bedarfes.

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muss, deren Herausgabe aus tatsächlichen oder rechtli-chen Gründen nicht mehr möglich ist.

6.8 VerwendungsnachweisDer Verwendungsnachweis belegt die sachgerechte Ver-wendung der Fördermittel im abgelaufenen Haushaltsjahr. Die Haushaltsjahrgebundenheit hat zur Folge, dass auch bei mehrjährig bewilligten Projekten (derzeit Jugendpro-jekte) ein jährlicher Zwischenverwendungsnachweis erstellt werden muss. Die Fristen für die Abgabe beim Landesverband können sie dem Weiterleitungsvertrag entnehmen.

6.8.1 Bestandteile des Verwendungsnachweises

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßi-gen Nachweis und einem Sachbericht. Beide müssen ein-ander entsprechen, das heißt aus dem Sachbericht sollten sich die verausgabten Mittel zweifelsfrei erklären lassen.

Für den Sachbericht ist das aktuellste Formular zu verwenden. Beim zahlenmäßigen Nachweis handelt es sich um eine Einzel-belegaufstellung, das heißt jeder Zahlungsbeleg muss einzeln erfasst werden – auch, wenn er zum Beispiel als Sammelbeleg verbucht wurde.

Insgesamt gehören zum Nachweis folgende Unterlagen. Es sind die Formulare in der jeweils gültigen Fassung zu verwen-den. Diese sind über die Internetseiten von BAG EJSA und DIa-konie Deutschland zu beziehen.

� Anlagen zum Sachbericht

� Belegaufstellung (F6-B)

� Personalbogen (F8)

Honorarvertrag

� F1 und F4 Formulare für statistische Zwecke

� Drittmittelbescheide

� Personalveränderungen sind vor der Einstellung des Perso-nals an den Landesverband / Zentralstelle zu melden. Dazu sind eine entsprechende Begründung (formlos) und ein Personalbogen (Formular F8) von neuen und bisherigen Mitarbeitenden erforderlich.

� Die Verschiebung des Projektbeginns und Projekt endes ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

� dem Mittelgeber oder einem Dritten (bei Anteilfinanzie-rung gegen Wertausgleich) zu übereignen oder

� die Gegenstände für die weitere Integrationsarbeit zu ver-wenden (bei Entsprechung des Antrags auf Weiternutzung) oder

Verwaltungsabläufe Handbuch zur Projektförderung 1514 Handbuch zur Projektförderung Verwaltungsabläufe

� Sind die Projektziele aufgrund unerwarteter Veränderun-gen nicht mehr zu erreichen oder müssen von Grund aufneu gesteckt werden, ist ebenfalls eine sofortige Mittei-lung nötig. - Gleiches gilt, wenn das Projekt nicht fort-geführt werden kann.

� Falls sich aus den unterschiedlichsten Gründen ein Träger-wechsel oder Projektende abzeichnet.

Zur Unterscheidung von Fortsetzungs- und Änderungsantrag:Während der Änderungsantrag Anpassungen im laufendenHaushaltsjahr möglich macht, ist der Fortsetzungsantrag aufdas kommende Haushaltsjahr gerichtet und für altersunabhän-gige Projekte verpflichtend!

6.5 FortsetzungsantragNur Projekte im altersunabhängigen Bereich müssen derzeit fürjedes Haushaltsjahr neu beantragt werden. Diese Fortsetzungs-anträge werden gegebenenfalls aufgrund einer Verpflichtungs-ermächtigung auch noch im Vorjahr bewilligt. DerFortsetzungsantrag ist im Juli / August des Vorjahres einzurei-chen.

Achtung: Dies bedeutet in der Praxis, dass neu bewilligte Projek-te ihren ersten Fortsetzungsantrag nicht selten bereits vor Pro-jektbeginn stellen müssen!

Für den Fortsetzungsantrag sind die Projektbeschreibungen zuaktualisieren. Beispielsweise sind Entwicklungen und Ände-rungen in der Bedarfslage zu dokumentieren. Bei Anpassun-gen der Inhalte sind diese – ähnlich wie beim Änderungsantrag– zu beschreiben. Häufig führen die Beschreibungen ausdem vorherigen Verwendungsnachweis zu Änderungen imFortsetzungsantrag für das folgende Jahr.Der zweite Teil des Fortsetzungsantrags besteht in derAnpassung des Kosten- und Finanzierungsplans für das kom-mende Haushaltsjahr. Auf Grundlage der Erfahrungen und bis-

herigen Änderungsmitteilungen können sich hier Veränderun-gen ergeben.

6.6 Konzept zur NachhaltigkeitBezüglich der Nachhaltigkeit muss vor der Bewilligung für dasletzte Förderjahr bei altersunabhängigen Projekten bzw. mitAbgabe des Sachberichts bei Jugendprojekten ein schlüssigesmax. einseitiges Konzept vorgelegt werden, in dem die Fort-setzung der Integrationsarbeit nach Auslaufen der Bundes-förderung erläutert wird. Für weitere Informationen zurNachhaltigkeit der Projekte hat das BAMF eine Handrei-chung zur Nachhaltigkeit veröffentlicht.

6.7 Antrag auf Weiternutzung desInventars

Rechtzeitig zum letzten Projektjahr sind die Träger derProjekte verpflichtet, einen Antrag über die Verwendungder angeschafften Gegenstände zu stellen. Das bedeutet in derPraxis, dass sie zusammen mit dem letzten Fortsetzungsantrag(altersunabhängiger Bereich) oder spätestens mit der Abgabedes Sachberichtes (Jugendbereich) ein Antrag auf Weiternutzungdes Inventars eingereicht wird. In diesem ist formlos zu be-schreiben, wie und wo die Gegenstände für die künftige Inte-grationsarbeit genutzt werden sollen. Außerdem muss dasInventarverzeichnis (Formblatt F10) beigefügt werden.

Entsprechend der anschließenden Entscheidung des Mittelge-bers sind die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenenoder hergestellten Gegenstände nach Ablauf der Förderung

� für die Gegenstände einen „anteiligen

Wertausgleich“ zu leisten, bz .w den Netto-Verkaufserlös an den Mittelgeber abzuführen; dabeikann verlangt werden, dass ein bestimmter Mindester-lös erzielt wird. Es kann sein, dass ein Wertausgleichauch für die Gegen stände geleistet werden

Sofern sie bei der Abwicklung des Projektes vorsteuerabzugs-berechtigt sind oder werden, dürfen nur die Nettobeträge(Entgelte – Ausgabenbeträge ohne Umsatzsteuer) in den Ver-wendungsnachweis eingestellt werden (siehe Nr. 6.2.2 ANBest-P / EVB).

6.8.2 Sachbericht und Evaluation

Im Sachbericht ist „die Verwendung der Geldsummesowie das erzielte Ergebnis im einzelnen darzustellen und denvorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Dabei ist auch aufdie wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweiseseinzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheitder geleisteten Arbeit zu erläutern (ANBest-P / EVB: Nr. 6.2.1)“.

Neben dieser zuwendungsrechtlichen Funktion dient der Sach-bericht auch dem Qualitätsmanagement ihres Projektes. Hierhaben sie die Möglichkeit eine Selbstevaluation vorzunehmenund ihre Ziele zu überprüfen. Das Handbuch „Ziele, Indikatorenund Evaluation in den Projekten der Migrationsarbeit“gibt ihnen Hinweise, wie sie eine solche Evaluation gestaltenkönnen. Außerdem dienen die Erkenntnisse aus ihrem Projektder Weiterentwicklung der bundesweiten Vorhaben sowie derkritischen Begleitung der Förderprogramme des BAMF durchdie Zentralstelle. Im Sinne der Evaluation ist es besonders wich-tig, dass sie auf die aktuell gültigen Ziele eingehen und anhandder im Antrag angegebenen Indikatoren deren Erreichungs-grad beschreiben. Werden einzelne Ziele nicht erreicht, ist eineBegründung anzugeben und eventuell eine Änderung der Ziel-setzung notwendig (vgl. auch Änderungsantrag).

Zur Erstellung des Sachberichts ist das Formular F11.1-B in derjeweils gültigen Fassung zur verwenden. Es ist unbedingt not-wendig, dass sie zu allen Punkten dieser Gliederung ausführ-lich Stellung nehmen. In der Praxis hat es sich als sinnvoll her-ausgestellt, zunächst eine Übersicht der Maßnahmen undAngebote aufzuführen und gegebenenfalls Details erst späterzu beschreiben. Sie können dem Sachbericht gerne Materialzur Öffentlichkeitsarbeit, Fotos und Presseartikel beilegen.

Wichtig: Der Sachbericht muss auf der letzten Seite unterschrie-ben werden.

6.8.3 Teilnehmerlisten undTeilnehmerstatistik

� Sachbericht für Projekt F11.1-B)

= Inventarverzeichnis (F10)= Teilnehmerliste (F9)

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8. Belegnummer

Die einzelnen Punkte sollen im Folgenden kurz erläutert wer-den:

� Grund der Zahlung / Art und Erläuterung des Ge schäfts-vorgangs inklusive Datum des Geschäftsvorgangs, wenn abweichend vom Rechnungsdatum: Das ist der gekaufte Ar-tikel oder die Leistung. Sofern auf dem Beleg nicht aufge-druckt ist, um was es sich handelt – zum Beispiel bei Einkäu-fen bei einem Discounter muss dies nachgetragen

werden

(zum Beispiel EDV-Geräte).

� Zahlungsbeweis: Dabei ist die Zahlung durch einen Ver-merk festzuhalten. Bei Barzahlung kann dies sein „Betrag erhalten“, „Quittung“ etc., bei Bankeinzug oder Überwei-sung „überwiesen / Lastschrift am“ oder „zur Auszahlung angewiesen“ oder „gebucht am …“.

Belegdatum

� Zahlungsempfänger sowie

� Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung

Verwaltungsabläufe Handbuch zur Projektförderung 1716 Handbuch zur Projektförderung Verwaltungsabläufe

Teilnehmerlisten (Formular F9) sind ein Bestandteil des Ver-wendungsnachweises und müssen im Original vorliegen. Siesind erforderlich bei begrenzten Maßnahmen, zum BeispielSeminare, Freizeiten, Exkursionen. Nur bei Vorliegen der Teil-nehmerliste können Ausgaben für Unterkunft, ebenso Trans-port und Eintrittsgelder als zuwendungsfähig anerkannt wer-den.

In der Teilnehmerliste muss die durchgeführte Maßnahme auf-geführt sein, außerdem Name und Vorname, Geburtsjahr,Migrationshintergrund sowie die eigenhändige Unterschriftangegeben werden. Die Unterschrift darf nur von den Teilneh-merinnen und Teilnehmern persönlich geleistet werden.

Teilnehmerlisten sind nicht erforderlich bei Maßnahmen,deren Charakter die Erfassung von Teilnehmern von vorn-herein ausschließt (z. B. Straßenfeste) sowie bei Maßnahmen,bei denen, in Anbetracht der besonderen Sensibilität bezüg-lich der Erfassung persönlicher Daten, das Führen einer Teil-nehmerliste nicht durchführbar ist.

Die Erhebung statistischer Daten bei Integrationsprojektenist aus mehreren Gründen mit Schwierigkeiten verbunden:Erstens ist die Projektarbeit so heterogen, dass ein Ver-gleich aufgrund von Teilnehmerzahlen beinahe unmöglicherscheint. Zweitens ist die Kategorisierung von Menschenbezüglich ethnischer Kategorien aus pädagogischenGründen wenig ratsam. Um dem Wunsch des BAMF nachstatistischem Material einerseits entgegenzukommen undandererseits die datenschutzrechtlichen Prinzipien evangeli-scher Integrationsarbeit zu schützen, haben die Zentralstellenein Statistikformular entwickelt, das diesen Spagatmeistert und mit möglichst wenigen Basisdaten auskommt(Formular F1 undF4). Dieses Formular ist mit dem Verwen-dungsnachweis einzureichen.

6.8.4 Rechnerischer Nachweis, Beleg-liste und Inventarverzeichnis

Der rechnerische Verwendungsnachweis bezieht sich aufden letzten durch das BAMF bewilligten Stand desAntrags, beziehungsweise Änderungsantrags. Der Nach-weis ist an das entsprechende Haushaltsjahr gebunden,das heißt nicht ausgegebene Gelder können nicht auf dasdarauf folgende Haushaltsjahr übertragen werden, son-dern müssen zurückgezahlt werden. Aus diesem Grunderhält der Änderungsantrag besondere Bedeutung, sieheKapitel 6.4. Die Haushaltsjahrgebundenheit hat außerdemzur Folge, dass nur Kosten, die im jeweiligen Haushalts-jahr entstanden sind, als zuwendungsfähige Kosten abge-

rechnet werden können. Entscheidend ist das Rechnungsdatumund in begründeten Ausnahmefällen der Zeitpunkt der Leis-tungserbringung. Das heißt, dass auch eine Rechnung mit demRechnungsdatum vom Folgejahr akzeptiert wird, wenn sich dieRechnung eindeutig auf eine Leistung vom Vorjahrbezieht (z. B. Stadtwerke Strom, Miete).

Nicht gefördert werden sämtliche Kostenbestandteile, welchezwar als Aufwand im Sinne des Handelsrechtes zu buchen sind,aber zu keiner Ausgabe bzw. Auszahlung (kalkulatorische Kos-ten) führen.

Der rechnerische Nachweis besteht aus einer Aufstellungder Kosten, einer Übersicht zur Finanzierung und einerBelegliste (Formular F6-B). Aus der Belegliste müssen fol-gende Angaben ersichtlich sein:

� Maßnahmezuordnung (siehe Einzelkostenansätze imKosten- und Finanzierungsplan)

Außerdem müssen die Belege in der Aufstellung sowie inder Ablage mit derselben Nummerierung versehen wer-den. Dies dient dazu, dass sich ein „sachkundiger Dritter“,sprich ein Prüfer, jederzeit einen Überblick verschaffen undjeden Beleg nachvollziehen kann. Der Transparenz dient esauch, wenn sie das Belegdatum auf der Liste einheitlich wäh-len: Da auf Belegen oftmals mehrere Daten stehen, ist es emp-fehlenswert immer das Rechnungsdatum / Ausstellungsdatumeinzutragen.

Wenn sie die Höhe des Betrages eintragen, denken siebitte daran Pfandzahlungen, Privattelefonate etc. heraus-zurechnen. Achten sie bei der Abrechnung bitte auch aufnicht zuwendungsfähige Ausgaben. Wichtig ist auch dieMaßnahmezuordnung der Kosten (z. B. „Honorare“, „Raum-kosten“). Die Einzelansätze (das heißt die „Überschriften“ fürdie Maßnahmezuordnung) ergeben sich aus dem Kosten-und Finanzierungsplan.

Beschaffte Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstel-lungswert 410,00 Euro (netto) übersteigt, sind außerdem ineinem Inventarverzeichnis (Formular F10) aufzunehmen. Auchwenn in dem betreffenden Haushaltsjahr kein Inventar ange-

schafft wurde, ist diese Liste zusammen mit den Investitionender Vorjahre einzureichen.

6.8.5 Belegführung

In diesem Kapitel sollen die „im Geschäftsverkehr üblichenAngaben und Anlagen“ (ANBest-P / EVB 6.4) erläutert werden.Dies betrifft insbesondere die Angaben, mit denen ein Beleggekennzeichnet und dem Projekt zugeordnet werden muss.

Nach 6.4 der ANBest-P/EVB müssen die Belege „die imGeschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten,die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger,Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und beiGegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen dieBelege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (z.B. Projektnummer) enthalten.“

Ergänzend hierzu führen die Grundsätze ordnungsmäßigerBuchführung (GoB) aus: „Vom Beleg ist auf die Buchung zu ver-weisen und umgekehrt. Es muss möglich sein, jeden Ge-schäftsvorfall vom Beleg bis zum Abschluss zu verfolgen unddie Zusammensetzung der einzelnen Posten des Abschlussesaus den einzelnen Geschäftsvorfällen zu rekonstruieren. Dies er-möglicht sowohl progressive als auch retrograde Prüfungen.“7

In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Beleg neben dem Geldbe-trag folgende Angaben enthalten muss:

1. Zahlungsempfänger beziehungsweise Rechnungs-steller (Firma oder Name des Ausstellers)

2. Grund der Zahlung (Art und Erläuterung desGeschäftsvorgangs und Datum des Geschäftsvor-gangs wenn abweichend von 3)

3. Ausstellungsdatum (das heißt Rechnungsdatum)

4. Zahlungsbeweis (also Buchungsdatum bzw.

Anweisungs-datum oder bei Barzahlung der entsprechende Vermerk

„Quittung“ oder „Betrag erhalten“ oder ähnliches)

5. Verwendungszweck

6. Zuordnungsmerkmal zum Projekt/ Kontierung

7. Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit

7 Leffson, U.: Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, 7.Auflage, Düsseldorf 1987: Seite 170.

� Der Zahlungsempfänger ist z. B. der Lieferant oder die Firma

der die Rechnung erstellt oder das Geschäft, in dem bezahlt wurde oder die jeweilige Honorarkraft. Die Anschrift des Zahlungsempfängers muss auf dem Beleg deutlich erkennbar sein.

� Rechnungsdatum: Datum im jeweiligen Haushaltsjahr undinnerhalb der Projektlaufzeit notwendig für die Abrech-nung

� Verwendungszweck: Dieser muss erläutert werden,wenn er nicht aus dem „Gegen stand der Zahlung“ selbsthervorgeht. Je aussagefähiger der Verwendungszweckverdeutlicht wird, umso weniger Nach fragen entstehen.Beispielsweise ist der Zahlungsgrund "Bürobedarf" nichtselbsterklärend und nicht eindeutig einer Maßnahme zuzu-ordnen. Hier muss dann der Verwendungszweck "Bastel-material für Mittwochstreff" angegeben werden.

� Zuordnungsmerkmal zum Projekt: Das ist z. B.die Projektnummer oder die Kostenstellenangabe der Buch-haltung. Manche Träger haben hierfür – neben demKontierungsstempel – extra einen Stempel angefertigt, mitdem gleichzeitig noch die sachliche und rechnerische Rich-tigkeit bestätigt werden kann.

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� Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit: Die Verantwortung für die Belegrichtigkeit wird mit dem Aufdruck „sachlich und rechnerisch richtig“ und der Unter-schrift der Verantwortlichen für jeden Beleg einzeln festge-halten.

� Belegnummer: Für den Nachweis müssen die einzelnen Belege entsprechend der Einzelansätze in chronologi-scher Reihenfolge sortiert und nummeriert werden. Hier kann die Nummerierung, die durch die betriebliche Buchhaltung vergeben wurde, übernommen oder eine eigene Nummer vergeben werden. Bei einer von der Buch-haltung unabhängigen Nummerierung ist es erlaubt, beziehungsweise auch sinnvoll, die Belege erst auf den Kopien zu nummerieren, da die Nummern ja eigens für das Projekt und nicht für die betriebseigene Buchhaltung vergeben wurden. Wichtig ist, dass sich diese Nummerie-rung auch auf der Belegliste zum Nachweis wieder findet.

Bitte beachten sie, dass Ersatzbelege oder Mehrfachfertigun-gen / Duplikate nicht als Originalbeleg anerkannt werden. Den-noch empfiehlt es sich, Kopien der Belege anzufertigen. Gerade Rechnungen auf Thermopapier (zum Beispiel Quittun-gen bei Supermärkten) sind sehr anfällig und verblassen bereits nach einigen Monaten. Zur besseren Weiterverarbei-tung sollte jeder Beleg außerdem auf einem eigenen DIN A4-Blatt aufgeklebt sein (dies kann gleichzeitig die Kopie des Beleges sein). Nur so sind die Belege nach unterschiedlichen Einzelansätzen für den Nachweis zu trennen und eine eindeu-tige chronologische Sortierung vorzunehmen.

Hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen schreiben die ANBest-P / EVB in Nr. 6.5 vor:

„Der Zuwendungsempfänger hat die Originalbelege (Ein-nahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (vgl. Nr. 7.1 Satz 1) fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachwei-ses aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist wurden. Die Aufzählung ist nicht abschließend und soll ledig-

� Alarmanlagen und andere Ausgaben für Sicherungs-maßnahmen

� Ansichtskarten, Grußkarten

� Auslandsreisen

� Autowäsche

� Bauliche Maßnahmen und Renovierung

� Beamer

� Bewirtungskosten am Projektort (zum Beispiel Gästebewir-tungen, Netzwerktreffen, Verpflegungskosten für Ankunfts- und Abschlussfeiern)

� CDs, Musik- oder Videodateien

� Controllingkosten

� Dekorationen

� Drogerieartikel

� Ersatzbeschaffungen

� Filme und Entwicklungskosten

� Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer

9 Der Leitfaden für die Beantragung, Durchführung, und Abrech-nung eines gemeinwesenorientierten Integrationsprojektes" des BAMF, die allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P), die EVB und die Bundeshaushaltsordnung sind selbstverständlich dieser Aufzählung übergeordnet.

Verwaltungsabläufe Handbuch zur Projektförderung 1918 Handbuch zur Projektförderung Verwaltungsabläufe

bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oderDatenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wieder-gabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßigerBuchführung oder einer in der öffentlichen Verwaltung allge-mein zugelassenen Regelung entsprechen.“

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sowie dem Han-delsgesetzbuch (HGB) sind Belege sogar zehn Jahre lang aufzu-bewahren. Dazu gehören im Einzelnen Handelsbücher,Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte,Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihremVerständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigenOrganisationsunterlagen.

Für die Aufbewahrungsfrist gegenüber dem Zuwendungsge-ber ist allerdings die ANBest-P / EVB Nr. 6.5 mit ihrer Frist vonfünf Jahren maßgebend (siehe oben).

6.8.6 Fahrtkosten

Nach dem Bundesreisekostengesetz sind grundsätzlich öffent-liche Verkehrsmittel (2. Klasse) und die möglichen Preisnachläs-se (zum Beispiel Bahncard, Sparpreisangebote, Gruppentarife)zu nutzen. Für die Nutzung eines Privat-PKW ist eine ausrei-chende Begründung und eine Vergleichsrechnung der Deut-schen Bahn vorzulegen.

Die Kilometerpauschale bei Benutzung des privaten PKWbeträgt 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer. Dabei ist zubeachten, dass stets die kürzeste Strecke zu wählen ist. UmPKW-Fahrten abrechnen zu können, müssen die Angaben ausder auf Seite 20 oben stehenden Tabelle gemacht werden.

Diese Tabellenform ist eine Arbeitshilfe und ist so nicht vorge-schrieben. Wichtig ist, dass die erforderlichen Angaben aufdem Beleg gemacht werden. Die gefahrenen Kilometer wer-den bei Dienstfahrzeugen oder dienstlich anerkannten PKWdurch eine Kopie des Fahrtenbuches belegt. Wird mehr Kilo-metergeld erstattet, so ist der Beleg zumindest auf der Kopieauf den zuwendungsfähigen Betrag nach Bundesreisekosten-gesetz (BRKG) zu kürzen.8

Bei Dienst-PKW, die aus anderen Bundesmitteln (z.B. JMD-Pro-gramm) angeschafft wurden, werden lediglich Tankkosten alszuwendungsfähig anerkannt. Bei Gruppenfahrten mit dem

8 Die Differenz zwischen gezahlter und abrechnungsfähiger Pau-schale für Privat-PKW kann außerdem nicht über die Eigenmittelabgerechnet werden. Es bleibt hier stets bei den 0,20 Euro lautBRKG.

Kleinbus des Trägers benötigen sie zusätzlich die Teilnehmen-denliste für die Maßnahme, bzw. sonstige nähere Angaben, dieeindeutig den Verwendungszweck belegen. Werden für Fahr-ten, die nicht mit dem Privat-PKW unternommen wurden, hö-here Kilometerpauschalen als 0,20 Euro/km abgerechnet (zumBeispiel für geliehenen Kleinbus), muss neben der Rechnung ei-ne Bestätigung der internen Verrechnungssätze beigelegt wer-den, entweder formlos oder z. B. durch die Nutzungs- und Ge-bührenordnung des Trägers (Ausleihers). Bei Personenbeförde-rungen mit Reisebussen ist bei Aufträgen ab 500,00 EURO (ohneUmsatzsteuer) eine Preisermittlung bei mindestens drei Unter-nehmen durchzuführen.

Generell gilt, dass nur Reisekosten berücksichtigt werden kön-nen, die innerhalb des Bundesgebietes anfallen. Wird Mitarbei-tenden außerdem ein Tagegeld erstattet, so orientiert sichdessen Höhe ebenfalls ausschließlich am BRKG.

6.8.7 Zuwendungsfähige Kosten

Grundsätzlich sind sie als Projektdurchführender an die Maß-nahmen und Kosten gebunden, welche im Projektantragbewilligt wurden. Zuwendungsfähig und abrechenbar sindnur die Kosten, die der Integration von Zuwanderinnen undZuwanderern unmittelbar dienen.

Der Bezug der Anschaffungen wird in einigen Fällen generell in Frage gestellt. Die folgende Aufzählung nennt daher einige Positionen, die in der Vergangenheit als

-zuwendungs

fähig“„nicht

beanstandet

lich Anhaltspunkte nennen, um ihnen etwas mehr Sicherheitbei der Abrechnung der Projekte zu geben.9 Wenn sie der Mei-nung sind, dass eine der aufgelisteten Anschaffungen sehrwohl den Projektzielen dient (beispielsweise CDs bei einemMusikprojekt), dann können sie im konkreten Fall eine form-lose Begründung dieser Kosten einreichen.

Kosten für Übernachtung und Verpflegung müssen im Vorfeldvom Bundesamt genehmigt werden.Eine solche Begründung kann entfallen, wenn sie bereits detai-liert aus dem Antrag hervorgeht.

Nicht-zuwendungsfähige Kosten:

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� die Bestimmungen des Weiterleitungsvertrages eingehal-ten worden sind;

� die Angaben im Verwendungsnachweis zutreffend aus Büchern und Belegen beziehungsweise aus den sonstigen Unterlagen entnommen worden sind;

� der Nachweis sachlich und rechnerisch richtig ist;

Donwload unter: www.diakonie.de/bzv www.bagejsa.de/integrationsprojekte

F1 Gesamtantrag/-verwendungsnachweis Landesver-band

F4 TeilnehmerstatistikF6-B Verwendungsnachweis des Projektes

F7-A Antragsformular für Fortsetzungsprojekt (inkl. Hin-weise des BAMF zum Bearbeiten)

F7-D Kosten- und Finanzierungsplan (KFp) easy-profiF8 PersonalbogenF9 TeilnehmerlisteF10 InventarverzeichnisF11.1-B Sachbericht für Projekt

� Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesell-schaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderin-nen und Zuwanderern

� Handbuch „Ziele, Indikatoren und Evaluation in Projek-ten der Migrationsarbeit“

� Geschenke

� Maßnahmen zur individuellen Beratung und Betreuung

� Maßnahmen zur unmittelbaren schulischen, beruflichen oder sprachlichen Bildung

� Musikanlagen

� Mobiltelefone (wenn begründet, dann nur mit Einzelge-sprächsnachweis)

� Pfandzahlungen

� Pflanzen und Übertöpfe, Pflanzenzubehör

� PKW

� Reparatur- und Wartungskosten und Wiederinstandsetzung

� Sicherungsmaßnahmen (z.B. Alarmanlage)

� Taxikosten

� Trinkgelder

� Versicherungen (Ausnahme bei gesetzlich vorgeschriebe-nen Versicherungen)

� Zeitungsabonnements

Verwaltungsabläufe Handbuch zur Projektförderung 2120 Handbuch zur Projektförderung Verwaltungsabläufe

KFZ-Kennzeichen Wer? Wann? (von-bis)

Wofür?(Fahrstrecke, Zweck)

Wie viele km?

1.

2.

Summe

Betrag inEURO (kmx 0,20EURO)

� Fotoapparate und andere technische Geräte wie Digital-kamera

� Projektkoordination und Abwicklung (werden durch dieVerwaltungskostenpauschale des Projektes bezu-schusst)

� Telefonkosten (werden durch die Verwaltungskosten-pauschale des Projektes bezuschusst)

Bei der Vergabe von Aufträgen sind die ANBest-P / EVB Nr. 3und die VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)zu beachten.

6.9 TestatDas Testat dient dazu, die ordnungsgemäße Verwendung derMittel durch Dritte bestätigen zu lassen. Es wird durch eineunabhängige Prüfinstanz, z. B. Wirtschaftsprüfer, vereidigteBuchprüfer oder Steuerberater sowie kirchlich oder diakoni-sche Prüfungsstellen erstellt.

Die Inhalte des Testats und damit der Prüfungsauftrag sindim Weiterleitungsvertrag geregelt. Aus dem Testat muss her-vorgehen, für welches Projekt und auf welches Haushaltsjahres sich bezieht. Grundsätzlich muss testiert werden, dass

� der Nachweis ordnungsgemäß erstellt und die Mittel ent-sprechend der Zweckbestimmung des Weiterleitungsver-

trages verwendet worden sind (einschließlich Unter-schriftsberechtigung).

6.10 Formulare und Handbücherim Überblick

In den vorangegangenen Kapiteln wurde immer wieder aufFormulare oder Handbücher verwiesen, die sie bei einzelnenVerwaltungsabläufen benötigen. Hier finden sie eine Über-sicht des relevanten Materials und die Internetadressen zumDownload:

Weitere Hinweise zu zuwendungsfähigen Kosten :

Allgemein gilt, dass zur sparsamen Verwendung derZu wendung Skonto-Abzüge genutzt werden müssen. BeiInvestitionen sind zudem drei Vergleichsangebote einzuholen,die sich auf das jeweils gleiche Gerät beziehen müssen.

Referentenhonorare dürfen 79,20 Euro je Doppelstunde nichtüberschreiten. Wenn es sich bei den Referenten um wissen-schaftlich tätige Personen (Universitätsprofessoren, Dozentenund andere) oder sonstige hochqualifizierte Personen mit Spe-zialkenntnissen handelt, darf das Honorar 104,50 Euro je Dop-pelstunde nicht überschreiten. Mit dem Verwendungsnachweisist ein Abdruck der von den Referentinnen und Referenten ge-haltenen Vorträge, zumindest jedoch ein kurzesKonzeptpapier, vorzulegen, darüber hinaus ist der Arbeitgeberdes Referenten anzugeben und auf die Versteuerung der Ein-künfte hinzuweisen. Änderung der aktuell geltenden Höchst-sätze sind dem Leitfaden des BAMF zu entnehmen.

Honorare dürfen nur für projektbezogene Fachkräfte ge-zahlt werden. Darüber hinaus gehende Mehrarbeiten (zumBeispiel Vor- und Nachbereitung, eventuelle Besprechungszei-ten, Behördengänge) werden nicht vergütet. Da fürHonorarkräfte generell kein Personalbogen (F8) ausgefülltwird, muss die Kopie des Honorarvertrags zum Verwendungs-nachweis beigefügt werden.

Aufwandsentschädigungen:

Zum Wesen des freiwilligen Engagements gehört die Unent-geltlichkeit. Dies schließt jedoch Aufwandsentschädigungenbis zur Höhe von maximal 200,00 Euro monatlich nicht aus.Dies entspricht der Übungsleiterpauschale von 2.400,00 Eurojährlich, (§ 3 Nr. 12 EStG). Darüber hinausgehende Zahlungensind nicht förderfähig.

Es wird darauf hingewiesen, dass Reisekostenerstattungen inder jeweils geltenden Fassung des Jahressteuergesetzes zumTeil steuerpflichtig sind. Auch Löhne, Vergütungen oder Hono-rare, die aus der weitergegebenen Geldsumme gezahlt werden,sind steuerpflichtig.

Informationsmaterial des BAMF:

Download unter:

� Leitfaden Integrationsprojekte

Handbücher zum Projektmanagement:

Download unter:www.diakonie.de/bzvwww.bagejsa.de/publikationen-und-downloads/down-loads/formulare/www.diakonie.de/diakonie-in-der-einwanderungsgesell-schaft-5465.htm

� Handbuch zur Projektförderung (vorliegendes Hand-buch)

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Zentrale des BAMF

Die Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren (Rekos) sind ihre regionalen Ansprech partner des BAMF und können ihre Arbeit wirkungsvoll unterstützen. Gleichzeitig sind die „Rekos“

8. Fachtagungen und Informationsveranstaltungen

Fachtagungen und Informationsveranstaltungen Handbuch zur Projektförderung 2322 Handbuch zur Projektförderung Prüfungen

7. Prüfungen

Prüfungen stellen die ordnungsgemäße Verwendung der Mittelsicher. In den ANBest-P / EVB heißt es unter Punkt 7.1: „Der Mit-telgeber sowie die Bewilligungsbehörde, welche die Mittel fürden Mittelgeber bereitgestellt hat, sind berechtigt, Bücher, Be-lege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie dieVerwendung der weitergeleiteten Geldsumme durch örtlicheErhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.Der Mittelnehmer hat die erforderlichen Unterlagenbereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.“Die Prüfung kann auf drei Ebenen erfolgen: durch die Zentral-stellen der Verbände, durch das BAMF und durch den Bundes-rechnungshof. Die Prüfung bezieht sich dabei auf den Verwen-dungsnachweis und den Sachbericht).

7.1 Prüfungen und Begleitungdurch die Zentralstelle

Die Zentralstelle besucht jährlich mindestens 5 % der lau-fenden Projekte und nimmt eine Vor-Ort-Prüfung des Verwen-dungsnachweises (inhaltliche und rechnerische Prü-fung) vor. Die Prüfbesuche finden meist zwischen Februar undApril statt und werden dem

Projekträger und Landesverband

rechtzeitig angekündigt. Die Zentralstellen verfassen im Anschluss Prüfberichte, die sie dem BAMF zusammen mit dem Verwendungsnachweis vorlegen müssen.

7.2 Regionalkoordinatorinnen und-koordinatoren und

aber auch beauftragt, alle Projekte inhaltlich zu prüfen. Dabeisteht insbesondere die Arbeit im lokalen Netzwerk sowie dieOrientierung an den Förderrichtlinien im Mittelpunkt. WennIhnen ein solcher Prüfbesuch angekündigt wird, nehmen Siebitte unbedingt Kontakt mit Ihrem Landesverband auf. Diesersollte nach Möglichkeit bei dem Besuch anwesend sein undeinen kurzen, formlosen Bericht an die Zentralstelle weiterleiten.Beachten Sie unbedingt, dass Prüfungen durch die Rekosdirekte Auswirkungen auf die Förderung ihres Projektes haben.

Der Verwendungsnachweis ihres Projektes wird auch durch dieZentrale des BAMF in Nürnberg geprüft. Sollten hier Fragen ent-stehen, wird zunächst die Zentralstelle befragt. Das BAMF kannsich jedoch auch direkt bei ihnen melden, um einzelne Positio-nen zu klären. Auch in diesen Fällen beachten sie das Zentral-stellenverfahren und beteiligen sie die Landesebene und infor-mieren die Bundesebene.

7.3 BundesrechnungshofNach Punkt 7.3 der ANBest-P / EVB ist „auch der Bundesrech-nungshof einschließlich seiner Prüfungsämter berechtigt, beidem Mittelnehmer und bei Weiterleitung der Geldsumme anweitere Mittelnehmer auch bei diesen zu prüfen (vgl. §§ 91, 100BHO)“. Diese Prüfung kann bis zu fünf Jahre nach Ende des Pro-jektes und ab Vorlage des Verwendungsnachweises beim Zu-wendungsgeber erfolgen.

Die Zentralstelle veranstaltet einmal jährlich eine bundesweiteFachtagung für Mitarbeitende aus den Integrationsprojekten.Hier steht meist ein inhaltliches Thema im Fokus (zum BeispielMigrationsprojekte zwischen Stadt und Land). Die Fachtagungdient aber auch in erster Linie der Vernetzung der Mitarbeiten-den und unterschiedlichen Ansätze untereinander, so daß ge-nügend Raum für einen ausführlichen Erfahrungsaustauschvorhanden ist. Außerdem werden aktuelle Entwicklungenim Förderprogramm besprochen und praktische Tipps gege-ben. Auch Vertreter des BAMF sind anwesend und stehen fürFragen zur Verfügung.

Neben dieser jährlichen Veranstaltung werden immer wiederFachtage und Schulungen (z.B. zum easy-Online Antragsver-fahren) rund um die Projektförderung angeboten. Die Organi-sation erfolgt meist über die Zentralstellen oder den Landes-verband, die Teilnahme ist aber grundsätzlich bundesweitmöglich. Inhaltlich werden bei solchen Veranstaltungen rele-vante politische Entwicklungen auf Bundesebene diskutiert,Änderungen in den Förderkriterien besprochen, Tipps zurAntragstellung gegeben oder Schulungen zu den Verwal-tungsabläufen durchgeführt. Sollten sie Bedarf an einer Schu-lung haben, zögern sie nicht, ihren Landesverband anzuspre-chen, damit sich dieser mit der Zentralstelle in Verbindungsetzt.

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Auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Nr. 15.2 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO erlässt das Bundesministerium des Innern (BMI) zusam-men mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Einvernehmen mit dem Bundesminis-terium der Finanzen (BMF) und nach Anhörung des Bundes-rechnungshofes (BRH) diese Richtlinien.

Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Gegenstand der Förderung 3. Zuwendungsempfänger 4. Zuwendungsvoraussetzungen 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 7. Verfahren 8. Inkrafttreten

1. Zuwendungszweck

Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO Zuwendungen zur För-derung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jugendlichen und erwachsenen Zuwanderin-nen und Zuwanderern10 mit dauerhafter Bleibeperspektive, auch als Maßnahmen der nachholenden Integration. Die integrative Wirkung der Maßnahmen soll durch die umfas-sende Mitwirkung von Migrantenselbstorganisationen ver-stärkt werden. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilli-gungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Im Haushalt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

10 Nachfolgend „Zuwanderer" genannt

(BAMF) sind Mittel zur Förderung von Integrationsmaßnahmen im Kapitel 0633 Titel 684 04 veranschlagt. Aus dem Haushalt des BMFSFJ sind dem Bundesamt aus Kapitel 1702 Titel 684 11 Mittel zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund zur Bewirtschaftung zugewiesen.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind – gemäß des Zuwendungs-zwecks und der nachfolgend beschriebenen Ziele – ein- bis dreijährige Projekte (einschließlich Modellprojekte) und Multi-plikatorenschulungen.

2.1 Ziele der Förderung sind: � Stärkung der Kompetenzen von Zuwanderern, insbe-

sondere – der sozialen Kompetenzen, zum Beispiel durch frei-

zeitpädagogische und künstlerisch-kreative Ange-bote wie Sport, Theater, Musik und Tanz

– der Erziehungskompetenz der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter

� Stärkung der aktiven Partizipation der Zuwanderer am gesellschaftlichen und politischen Leben, insbeson-dere

– Motivation und Anleitung zu bürgerschaftlichem Engagement

– Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund

� Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz (inter-kulturelle Öffnung und interkulturelle Kompetenz) von Zuwanderern und Einheimischen

� Kriminalitäts-, Gewalt- und Suchtprävention

Anhang I: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern

Handbuch zur Projektförderung 2524 Handbuch zur Projektförderung Öffentlichkeitsarbeit

9. Öffentlichkeitsarbeit

Die P rojekte stehen in besonderem Maße im Blick der lokalen Medien und Politik, denn sie werden oft als integra-tionspolitische Maßnahme des Bundes wahrgenommen.Zudem wird von der Bundesförderung häufig auf einenModellcharakter ihres Projektes geschlossen. Es ist daher wich-tig, dass sie die Kommunikation nach außen verantwortungsvollhandhaben.

Dazu gehört, dass sie auf Flyern, im Internet usw. folgendeSprachregelung verwenden:

„Gefördert vom: [Logo BMI oder BMFSFJ je nach Zuständigkeit]aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“.

Die Logos der Ministerien sind als Datei bei den Zentralstellenerhältlich. Sie müssen zwei Belegexemplare ihrer Publikation mitdem Nachweis einreichen.

Mit ihrem Projekt erscheinen sie im Projektjahrbuch des BAMF(siehe Kapitel 5.5) . Zur Zeit werden die "Projekte des Monats" der Internetseite des BAMF als herausragende Projekte im Jahrbuch vorgestellt. Wenn ihr Projekt besonders innovativ ist, können sie sich hier um eine Aufnahme bemühen.

Die Zentralstellen bieten ihnen darüber hinaus die Möglichkeit,ihr Projekt bundesweit zu vertreten und sie bei der Öffentlich-keitsarbeit zu unterstützen. Bitte kontaktieren sie ihren Landes-verband für aktuelle Informationen und weitere Möglichkeiten.

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Im Hinblick auf eine sinnvolle Verbindung von ver-schiedenen Integrationsmaßnahmen werden zudem Projekte bevorzugt gefördert, die mit anderen Förder-programmen des Bundes und der Länder zusammen-arbeiten. Örtlich bereits bestehende Integrationsan-gebote beziehungsweise -netzwerke sollen berück-sichtigt und möglichst einbezogen werden.

Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben gebil-ligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

3 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Verbände, Vertriebenenein-richtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bil-dung, Migrantenselbstorganisationen, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern auf über-regionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Die Förderung erfolgt ausschließlich als Anschub-finanzierung. Diese darf jedoch nur erfolgen, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Projekte sollen nach Auslaufen der Bundesförderung entweder ganz oder teilweise durch andere Finanzgeber oder durch die Kommune weiter finanziert oder in die Regelförde-rung übernommen werden (Nachhaltigkeit). Eine Nachhaltigkeit ist auch gegeben, wenn die im Projekt geleistete Integrationsarbeit beispielsweise durch einen neu gegründeten Verein fortgeführt wird.

4.2 Im Interesse einer sinnvollen Koordination der örtli-chen Ressourcen sollen die Projekte in einem kom-munalen Netzwerk für Integration erarbeitet und abgestimmt werden. Die zuständigen Regionalkoordi-natoren des Bundesamtes können hierbei unterstüt-zend tätig werden. Eine finanzielle Unterstützung der Netzwerke im Rahmen der Projektförderung ist nicht möglich. Die Projekte sollen eng mit den Kommunen

und Landkreisen und mit den vor Ort bestehenden Integrationskursen, der Migrationsberatung (MB), sowie den Jugendmigrationsdiensten (JMD) zusam-menarbeiten.

4.3 Die Kooperation mit Stiftungen und Programmen, die mit Mitteln der Europäischen Union gefördert werden, wie zum Beispiel dem Europäischen Integrations-fonds oder dem Europäischen Sozialfonds (wie Loka-les Kapital für soziale Zwecke – LOS –; Kompetenz-agenturen und „Schulverweigerung – die zweite Chance“) ist anzustreben.

4.4 Nicht gefördert werden können: � Eingliederungsleistungen nach Sozialgesetzbuch

II und III � individuelle Beratung und Betreuung, insbeson-

dere keine Integrationsplanung nach der Methode des Case-Managements

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

5.1 Zuwendungsart Die Zuwendungen können im Wege der Projektförde-rung in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss für die als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben gewährt werden.

5.2 Finanzierungsart Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich im Wege der Teilfinanzierung. Hierbei sind Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung möglich.

5.3 Umfang und Höhe der Förderung Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen pro-jektbezogenen Ausgaben.

2.2 Mit der Förderung sollen zudem Anstöße für die Weiterentwicklung der örtlichen Projektarbeit gegeben und die jeweils aktuellen Empfehlungen integrationspolitischer Optimierungsprozesse (zum Beispiel Nationaler Integrationsplan, Bundes-weites Integrationsprogramm nach § 45 Aufenthaltsgesetz) aufgegriffen werden. Auch werden innovative Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Integrationsstrategie gefördert. Diese können entweder über einen regionalen Charakter verfü-gen oder sollen auf lokaler Ebene übertragbare Methoden und Erkenntnisse gewinnen. Diese Projekte sollen wissenschaft-lich begleitet werden.

Zudem können Multiplikatorenseminare zur Schulung von Ehrenamtlichen, zur Schulung von interkultureller Kompetenz und zum Thema Erziehungskompetenz, sowie ein- oder mehrtägige regionale Integrationsveranstaltungen gefördert wer-den.

Investitionsausgaben können nur in begrenztem Rahmen und auch nur im ersten Förderjahr berücksichtigt werden. Auslandsreisekosten sind nicht zuwendungsfähig. Verwal-tungsausgaben sind, sofern mit einem Zuwendungsemp-fänger keine andere Regelung ausdrücklich vereinbart wurde, nicht zuwendungsfähig.

6 Sonstige Zuwendungs bestimmungen

Für die Umsetzung der geförderten Projekte gelten insbeson-dere folgende rechtliche Bestimmungen in der jeweils gelten-den Fassung:

� Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG � Haushaltsgesetz des jeweiligen Haushaltsjahres � Bundeshaushaltsordnung – BHO � Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur BHO – VV-BHO � Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur

Projektförderung – ANBest-P beziehungsweise � Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur

Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusam-menschlüsse von Gebietskörperschaften – ANBest-Gk,

� Verdingungsordnung für Leistungen – VOL

7 Verfahren

7.1 Antragstellung Die Zuwendungsanträge sind grundsätzlich bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Jahres vor dem geplanten Pro-jektbeginn unmittelbar beim Bundesamt zu stellen. Zur erstmaligen Antragstellung einer Zuwendung auf Aus-gabenbasis (AZA) ist das elektronische Antrags- und Angebotssystem „easy-AZA“ zu verwenden. Die Verlin-kung zu dieser Antragssoftware erfolgt im Internet unter der Adresse www.bamf.de auf der Informationsseite des Bundesamtes zum Antragsverfahren für die Projektförde-rung. Weitere Vorgaben zur Antragstellung sind im Internet abgebildet und zu berücksichtigen.

7.2 Bewilligung und Verwendungsnachweis Zuwendungen werden durch schriftlichen Zuwendungs-

bescheid gewährt.

Dem Bundesamt ist jährlich ein Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßi-gen Nachweis, entsprechend der ANBest vorzulegen. Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, bei den Zuwendungs-empfängern zu prüfen (§§ 91, 100 BHO).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhe-bung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abwei-chungen zugelassen worden sind.

7.3 Qualitätssicherung Im Rahmen des Projektcontrollings erfolgt eine Auswer-

tung der Sachberichte und ein projektbegleitendes Moni-toring. Dieses beinhaltet unter anderem Besuche der Pro-jekte durch die Regionalkoordinatoren des Bundesamtes vor Ort. Die Regionalkoordinatoren beraten die Träger, überprüfen die Zielerreichung anhand von objektiv nach-zuhaltenden Indikatoren und unterstützen bei der Weiter-entwicklung und Qualitätssicherung sowie der Nachhal-tigkeit der Projektarbeit.

7.4 Bei allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf eine Förderung durch das BMFSFJ oder das BMI hinzuwei-sen. Das Bundesamt kann Erfahrungen und Ergebnisse aus geförderten Maßnahmen auswerten und veröffentli-chen.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. März 2010 in Kraft.

Anhang I: Richtlinien des BAMF Handbuch zur Projektförderung 2726 Handbuch zur Projektförderung Anhang I: Richtlinien des BAMF

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Diakonie Hessen Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e. V. Ansprechpartnerinnen Erwachsenenprojekte: Martha Prassiadou-Kara und Rahel Horst Kölnische Str. 136, 34119 Kassel Telefon: (069) 7947-6218 Telefax: (069) 7947- 99 62 18 Telefon: (0561) 1095 - 31 07 Telefax: (0561) 1095 - 32 95 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerinnen Jugendprojekte: Inge Müller und Sigrid Hahn Ederstr. 12, 60486 Frankfurt Telefon: (0 69) 79 47 - 64 74 Telefax: (0 69) 79 47 -99 64 74 Telefon: (0 69) 79 47 – 62 23 Telefax: (0 69) 79 47 – 99 62 23 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. Ansprechpartnerin: Marianne Schleper Friesenring 32/34, 48147 Münster Telefon: (02 51) 27 09-264 Telefax: (02 51) 27 09-55264 E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-rwl.de

Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V.Ansprechpartnerinnen: Tatjana Stein und Franziska Körnerstr.

Rohde 7, 19055 Schwerin

Telefon: (03 85) 50 06-0 / 20 75-812 (03 85) 50 06 – 1 26 Telefax: (03 85) 50 06 - 1 00 Telefon: (03 85) 50 06 - 3 04 Telefax: (03 85) 50 06 - 1 00 E-Mail: [email protected] [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-mv.de

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchen in Mitteldeutschland e. V. Ansprechpartnerinnen: Antje Roloff und Michaela Seitz Merseburger Str. 44 06110 Halle/S. Telefon: (03 45) 122 99 - 380 Telefax: (03 45) 122 99 - 399 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-mitteldeutschland.de

Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V. Ansprechpartner/Ansprechpartnerin: Wolfgang Reiter und Elsa Schlüter Ebhardtstr. 3 A, Lutherhaus, 30159 Hannover Telefon: (05 11) 36 04-268 Telefax: (05 11) 36 04-44 268 Telefon: (05 11) 36 04-241 Telefax: (05 11) 36 04-44 241 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-in-niedersachsen.de

Ansprechpartnerinnen auf Landesebene:Diakonisches Werk der Ev. Landeskirche in Baden e. V.Ansprechpartner / Ansprechpartnerin:Jürgen Blechinger und Maria Scrinzi Vorholzstr. 3, 76137 Karlsruhe Telefon: (07 21) 9175-521 Telefax: (07 21) 9175-529 Telefon: (0721) 9175-525 Telefax: (0721) 9175-529 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-baden.de

Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Kirche in Bayern e. V.Ansprechpartnerinnen: Lisa Scholz und Sabine Doser Pirckheimerstr. 6, 90408 Nürnberg Telefon: (09 11) 93 54-373 Telefax: (09 11) 93 54-34-373 Telefon: (0911) 9354-392 Telefax: (0911) 9354-34-392 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-bayern.de

Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V. Ansprechpartnerinnen: Liv-Berit Koch und Katja Peise Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin Telefon: (0 30) 820 97-481 Telefax: (0 30) 820 97-105 Telefon: (0 30) 820 97 – 124 oder 170 Telefax: (0 30) 820 97 - 105 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-portal.de

Diakonisches Werk Bremen e. V. Ansprechpartnerin: Angela Hesse Contrescarpe 101, 28195 Bremen Telefon: (04 21) 163 84-14 Telefax: (04 21) 163 84-20 E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-bremen.de

Diakonisches Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V. Ansprechpartner: Dr. Dirk Hauer und Johannes Wapler Königstr. 54, 22767 Hamburg Telefon: (0 40) 306 20-367 Telefax: (0 40) 306 20-300 Telefon: (0 40) 306 20-314 Telefax: (0 40) 306 20-328 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-hamburg.de

Zusätzlich im Bereich Hamburg für den Jugendbereich: EvaMigra e. V. Ansprechpartner: Jörg Kiolbassa Hartzloh 37, 22307 Hamburg Telefon: (0 40) 29 15 13 Telefax: (0 40) 254 34 30 E-Mail: [email protected] Internet: www.evamigra.de

Anhang II: Kontaktadressen im Zentralstellenverfahren Handbuch zur Projektförderung 2928 Handbuch zur Projektförderung Anhang I: Richtlinien des BAMF

9. Anhang II: Kontaktadressen im Zentralstellenverfahren

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AEJ – Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Ansprechpartner: Peter Wünsch Otto-Brenner-Str. 9, 30159 Hannover Telefon: (05 11) 12 15-160 Telefax: (05 11) 12 15-299 E-Mail: [email protected]

[email protected] [email protected]

Diakonisches Werk der Ev.-ref. Kirche (Synode ev.-ref. Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) Saarstr. 6, 26789 Leer Telefon: (04 91) 91 98-203/-205 Telefax: (04 91) 91 98-148 E-Mail: [email protected] Internet: www.reformiert.de

Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V. Ansprechpartner: Theo Lampe Kastanienallee 9-11, 26121 Oldenburg Telefon: (04 41) 210 01-83 Telefax: (04 41) 210 01-99 E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-ol.de

Diakonisches Werk der Evang. Kirche der Pfalz Ansprechpartner: Reinhard Schott Karmeliterstr. 20, 67346 Speyer Telefon: (0 62 32) 664-101 E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-pfalz.de

Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen e. V. Ansprechpartnerinnen: Maria Berghänel und Claudia Gerwald Obere Bergstr. 1, 01445 Radebeul Telefon: (03 51) 83 15-176 Telefax: (03 51) 83 15-3 176 Telefon: (0351) 83 15-124 Telefax: (0351) 83 15-3 124 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-sachsen.de

Diakonisches Werk in Schleswig-Holstein e.V. Ansprechpartnerinnen: Renate Wegner und Ingrid Groth Kanalufer 48, 24768 Rendsburg Telefon: (0 43 31) 593-181 Telefax: (0 43 31) 593-35 181 Telefon: (0 43 31) 593-180 Telefax: (0 43 31) 593-35 180 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-sh.de

Diakonisches Werk der evangelischen Evangelischen Kirche in Württemberg e. V. Heilbronner Str. 180, 70191 Stuttgart Internet: www.diakonie-wuerttemberg.de

Ansprechpartner Erwachsenenprojekte: Josef Minarsch-Engisch und Jürgen Gfrörer Telefon: (07 11) 16 56-170 Telefax: (07 11) 16 56-49 170 Telefon: (07 11) 16 56-109 Telefax: (07 11) 16 56)-49 109 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Ansprechpartner Jugendprojekte: Matthias Reuting Telefon: (07 11) 16 56-383 E-Mail: [email protected]

Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. Ansprechpartnerin Nord: Anne Wiesner Ansprechpartnerin Süd: Elke Bott-Eichenhofer Ansprechpartnerin: Imken Ostrowski Teckstraße 23, 73061 Ebersbach Bundeszentrales Finanzmanagement Migration/Integration Telefon: (0 71 63) 930-179 Telefax: (0 71 63) 930-5179 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Anhang II: Kontaktadressen im Zentralstellenverfahren Handbuch zur Projektförderung 3130 Handbuch zur Projektförderung Anhang II: Kontaktadressen im Zentralstellenverfahren

Kontaktadressen auf Bundesebene

Diakonie Deutschland – Evangelischer BundesverbandEvangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.Anke Soll-Paschen – Zentrum Migration und SozialesAdministrative Beratung: Robert W. Spitzner, Melanie Linke - Drittmittelverwaltung (DMV)

Caroline-Michaelis-Str.110115 BerlinTelefon: (030) 65211-0E-Mail: [email protected]: [email protected]: [email protected]: www.diakonie.de

BundesarbeitsgemeinschaftEvangelische Jugendsozialarbeit e. V.Inhaltliche Beratung: Benjamin WeilAdministrative Beratung: Daniela UranoWagenburgstr. 26–2870184 StuttgartTelefon: (07 11) 164 89-32Telefon: (07 11) 164 89-31E-Mail:

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Finanzierungsplan Bei Projektförderung ist der Finanzierungsplan eine aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Über-sicht über die beabsichtigte Finanzierung (Kosten- und Finanzierungsplan).

Anhang III: Glossar – Begriffe aus dem Zuwendungsrecht Handbuch zur Projektförderung 3332 Handbuch zur Projektförderung Anhang III: Glossar – Begriffe aus dem Zuwendungsrecht

Anhang III:Glossar – Begriffe aus dem ZuwendungsrechtAuszahlung der Zuwendung erfolgt (in Raten oder vollständig) frühestens, wenn der Bewilligungsbescheid bestands-

kräftig ist.

Bestandskräftig ist der Zuwendungsbescheid, wenn er mit Rechtsmittel (vgl. Rechtsbe-helfsbelehrung) nicht mehr angefochten werden kann. Bestandskräftig wirdder Zuwendungsbescheid durch Ablauf der Rechtsmittel-Frist oder durch vorzeitigeErklärung, kein Rechtsmittel einlegen zu wollen.Die Auszahlung richtet sich nach den ANBest-P oder Abrufrichtlinien.

Vorzeitiger Maßnahmebeginn Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bedeutet, dass auch Ausgaben, die vor der mög-lichen Bewilligung, aber nach beantragtem Projektbeginn, entstehen, als zuwen-dungsfähige Ausgaben berücksichtigt werden können. Kosten, die vor dem Pro-jekt- beziehungsweise Maßnahmebeginn entstehen, können dagegen grundsätz-lich nicht abgerechnet werden (das gleiche gilt für Kosten nach Projektende).

Weiterleitung an Dritte bedeutet, dass der Zuwendungsempfänger (Mittelempfänger) die Zuwendung inTeilen oder ganz an weitere Träger weiterleiten darf, sofern der Dritte die Bedingun-gen und Auflagen, die dem Zuwendungsempfänger auferlegt wurden, ebenfallsanerkennt. Die Befugnis zur Weiterleitung muss im Bewilligungsbescheid(Weiterleitungsvertrag) enthalten sein.

Festbetragsfinanzierung bedeutet eine Zuwendung bemisst sich mit einem festenBetrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Dabei kann die Zuwendung auchauf das Vielfache eines Betrages festgesetzt werden, der sich für eine bestimmteEinheit ergibt (zum Beispiel Festbetrag pro Teilnehmer). Bei einer Ermäßigung derGesamtausgaben sowie bei einer Erhöhung der Einnahmen ergibt sich, sofern eineÜberfinanzierung ausgeschlossen ist, keine automatische Rückzahlungsverpflich-tung.

Fehlbedarfsfinanzierung bedeutet eine Zuwendung bemisst sich auf der Grundlageeines nichtgedeckten Fehlbedarfs, der insoweit verbleibt, als der Zuwendungsemp-fänger (Mittelempfänger) die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht durch ei-gene oder fremde Mittel zu decken vermag (Hinweis: die Zuwendung wird auf einenHöchstbetrag begrenzt). Einnahmeerhöhungen und Ausgabenminderungen führenimmer zu einer Rückforderung des Zuwendungsbetrages in gleicher Höhe.

Beleg ist ein Nachweis insb. für eine Ausgabe (Rechnung, Quittung etc.). Prüffähige Belegemüssen mindestens enthalten: Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, Zah-lungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck

Besserstellungsverbot besagt, dass der Zuwendungsempfänger (Mittelempfänger), soweit aus der Zuwen-dung Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben gefördert werden das beiihm beschäftigte hauptamtliche Personal nicht besser stellen darf als vergleichbareBeschäftigte des Zuwendungsgebers. Dies betrifft nicht nur tarifrechtliche Leistungensondern auch sonstige Leistungen wie zum BeispielReisekosten, Essenzuschüsse.

Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, mit dem der Projektantrag bewilligt wurde innerhalb der die Zuwen-dung zu verwenden ist.

Finanzierungsarten Anteilfinanzierung bedeutet eine Zuwendung bemisst sich auf der Grundlage einesbestimmten Vomhundertsatz oder Anteil der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben(Hinweis: die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt).Ermäßigen sich die veranschlagten Gesamtausgaben, erhöhen sich die Finanzierungsmit-tel oder treten neue hinzu so reduziert sich die Zuwendung anteilig mit etwaigen Zu-wendungen oder weitergeleiteten Mitteln anderer Zuwendungsgeber und den vorge-sehenen Eigenmitteln und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers (Mittelneh-mers). Der Wegfall sonstiger Mittel geht zu Lasten der Eigenmittel.

Bei institutioneller Förderung gilt der Haushalts- oder Wirtschaftsplan und gegebenenfallseine Überleitungsrechnung.

Finanzplanänderung bedarf der Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Mittelgeber) beziehungsweisediese kann Ausnahmen im Bewilligungsbescheid zulassen.

Gesamtfinanzierung Diese muss grundsätzlich bei Antragstellung, spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung,gesichert sein. Ansonsten ist die Bewilligung einer Zuwendung nicht möglich.

Nebenbestimmungen sind Auflagen und Bedingungen, unter denen eine Bewilligung einer Zuwendung erfol-gen kann. Sie bedingen in der Regel ein „Tun, Unterlassen oder Dulden“ des durch denZuwendungsempfänger (Mittelempfänger). Zu unterscheiden sind „Allgemeine Neben-bestimmungen zur Projekt-/Institutionellen- Förderung“ und spezifische, im Bewilli-gungsbescheid verankerte Nebenbestimmungen.

Rechnungsprüfung kann auch eine Prüfung der Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers in Berei-chen, die nicht mit der bewilligten Zuwendung in unmittelbarem Zusammenhang stehennach sich ziehen.

Rückforderung bedeutet, dass die Zuwendung ganz oder teilweise zurückerstattet werden muss,weil zum Beispiel keine ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung belegtwerden kann oder Ausgaben einem Projekt zugeordnet wurden, bei denen einunmittelbarer Zusammenhang von Auflagen oder Bedingungen aus den (Neben-) Be-stimmungen nicht herstellbar waren oder nicht erfüllt wurden.

Verwendung, alsbaldige bedeutet, dass die ausgezahlten Mittel einer Zuwendung innerhalb einer Frist vonz. B. 6 Wochen (kassenwirksam) verbraucht werden müssen. Ansonsten müssen dienicht verbrauchten Mittel verzinst zurückgezahlt werden (vgl. ANBest-P / EVB 1.4und 8.5).

Verwendungsnachweis ist der Nachweis der Verwendung der Zuwendung -und umfasst eine zahlenmä-ßige Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des/der Maßnahme/des Projektssowie einen Sachbericht.

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Weiterleitungsvertrag Es handelt sich um einen privatrechtlichen Vertrag über die Weiterleitung von Bundesmitteln, indem die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt sind. Dieser Vertrag bildet auch die Rechtsgrundlage für die Zahlung der Geldsumme beziehungsweise Bundesmittel.

Zuwendungsarten Projektförderung (Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungs-empfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben) Institutionelle Förderung (Zuwendung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers).

Zuwendungsfähige Ausgaben sind nicht allgemeingültig in Form einer Legaldefinition zu erfassen, sondern müssen projektbezogen im Einzelnen beziehungsweise in Sammelbegriffen in der Richtlinie benannt und festgelegt sein. In der Regel sind zuwendungsfähige Aus-gaben jene Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang zu einem Projekt ste-hen. Sie lassen sich aus der Zweckbestimmung, den allgemeinen Nebenbestim-mungen, besonderen Nebenbestimmungen und dem Förderprogramm ableiten.

Zweckbestimmung ist im Bewilligungsbescheid festgelegt. Es handelt sich hierbei um eine möglichst genaue Bezeichnung des verbindlichen Zuwendungszwecks.

34 Handbuch zur Projektförderung Anhang III: Glossar – Begriffe aus dem Zuwendungsrecht

AAbgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen 4Abweichung im Kosten- und Finanzierungsplan 14Altersunabhängige Projekte 5ANBest-P 7Änderungen der Ziele 14Änderungsantrag 14Anregungen und Kritik an der Förderpraxis 8Anteilfinanzierung 6Antragstellung 9Aufbewahrungsfristen 19Aufwandsentschädigung 21Auslandsreisen 20

BBedarf, Begründung 10Belege 18Belege, Nummerierung der 19Belegliste 17Beleg, notwendige Angaben 18Beratung 8best-practice 25Bewirtungskosten 20Buchführung 18Bundesebene 8Bundeshaushaltsordnung 7Bundesinteresse 5Bundesmittel, Anteil der 6Bundesrechnungshof 23

CControlling 13

DDienstwagen 20Digitalkamera 21Drittmittel 6

Eeasy-AZA 11Eigenmittel 6Einzelfallbegleitung 21Ersatzbelege 19Ersatzbeschaffungen 21Evaluation 16

FFachtagung 24Fahrtenbuch 20Fahrtkosten 19Finanzierungsplan 11Förderdauer, Laufzeit 6Formulare 22Fortsetzungsantrag 15Förderhöhe 6Freiwilliges Engagement 21Fristen 13

HHandbücher 22Handbuch easy-AZA 11Handbuch Ziele, Indikatoren 10Haushaltsjahrgebundenheit der Kosten 17Haushaltszyklus 13Honorarkräfte 21

IIndikatoren 10Individuelle Beratung 21Inventar, Antrag auf Weiternutzung 15Inventarverzeichnis 17

JJugendprojekte 5

Index

Index Handbuch zur Projektförderung 35

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36 Handbuch zur Projektförderung Seitenthema

KKilometerpauschale 20Konkurrenz 12Kontierungsstempel 18Konzeption 9Kopien der Belege 19Kostenplan 10Kurzbeschreibung des Projektes 9

LLandesebene 8Lobbyarbeit 8Logos der Ministerien 25

MMaßnahmezuordnung der Kosten 17Mehrbedarf 14Migrantenorganisationen 5Minderbedarf 14Modellprojekte 5

NNachhaltigkeit 10Nicht-zuwendungsfähige Kosten 20

OÖffentlichkeitsarbeit 25

PPersonalveränderungen 15Pfandzahlungen 17Prüfungen 23Projektatlas 25Projektbeginn, Verschiebung 15Projektkonzeption zum easy-Antrag 11Projektverlauf 10

QQualitätsmanagement 16

RRechtliche Grundlagen 7Referenten 21Regionalkoordinatoren 23Reisebusse 20Reparaturkosten 21

SSachbericht 16Schulungen 24Schwerpunkte 5Situationsbeschreibung 10SMART-Methode 10Soziale Stadt 10Sozialraumanalysen 10Sprachkurse 21Stellungnahme der Kommune 11

TTagegeld 20Taxikosten 21Teilnehmerlisten 17Teilnehmerstatistik 17Testat 22Titel des Projektes 9Trinkgelder 21

UUnterstützung bei der Antragstellung 11

VVergleichsangebote bei Investitionen 21Verwendungsnachweis 16Verwendungsnachweis, Bestandteile 16Vor-Ort-Prüfung 23Vorsteuerabzugsberechtigung 16Vorzeitiger Maßnahmebeginn 14

WWeiterleitungsvertrag 14

ZZahlungsbeweis 18Zeitlicher Rahmen 9Zentralstellenverfahren 8Ziele der Projektförderung 4Zielgruppe 5Zuwendungsempfänger 7Zuwendungsfähige Kosten 20Zuwendungsgeber 6

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