Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden...

30
Handout Risikoprüfung

Transcript of Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden...

Page 1: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

Handout Risikoprüfung

Page 2: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

2

Handout Risikoprüfung

Stand Juni 2018

1. Vorwort und Ansprechpartner .................................................................................... 3

2. Allgemeine Hinweise zur Antragsannahme ............................................................... 4

2.1. Die Antragsaufnahme und Risikoprüfung ............................................................... 4 2.2. Vereinfachte Gesundheitserklärung im CleVesto Allcase ....................................... 6 2.3. Gültigkeitsdauer der Unterlagen ............................................................................. 6 2.4. Mögliche Annahmeentscheidungen ....................................................................... 7

3. Berufliche Angaben ..................................................................................................... 7

3.1. Die Berufsgruppen in der BUZ ............................................................................... 7 3.2. Die Berufsgruppen in der SBU ............................................................................... 9

4. Untersuchungsgrenzen ..............................................................................................10

5. Angemessenheitsprüfung ..........................................................................................11

5.1. Angemessenheit für BU-Absicherungen ...............................................................11 5.2. Summengrenzen für die finanzielle Risikoprüfung .................................................12 5.3. Anrechnung der BU-Vorversicherungen ................................................................13 5.4. Existenzgründer ....................................................................................................14 5.5. Besonderheiten bestimmter Berufe .......................................................................14

6. Allgemeine Hinweise ..................................................................................................15

6.1. Dynamik ................................................................................................................15 6.1.1. Im Tarif RIK+ .........................................................................................................15 6.1.2. Im Tarif Allcase .....................................................................................................15 6.1.3. Im Tarif SBU .........................................................................................................16 6.2. Nachversicherungsgarantie...................................................................................17 6.2.1. Im Tarif RIK+ .........................................................................................................17 6.2.2. Im Tarif Allcase .....................................................................................................18 6.2.3. Im Tarif SBU .........................................................................................................20 6.3. Wechsel der Berufsgruppe ....................................................................................22 6.4. Nachprüfung von medizinischen Erschwerungen ..................................................22

7. Fragebögen .................................................................................................................23

7.1. Medizinische Fragebögen .....................................................................................23 7.2. Weitere Fragebögen .............................................................................................23

8. Minderjährige und Lebensversicherungen ...............................................................24

8.1. Minderjährige Versicherungsnehmer .....................................................................24 8.2. Minderjährige versicherte Personen ......................................................................24 8.3. Erbschaftssteuer-Modell (99/1-%) .........................................................................25

9. Inländer im Ausland und Ausländer im Inland .........................................................25

9.1. Versicherbarkeit ....................................................................................................25 9.2. Auslandsaufenthalte und Risikoprüfung ................................................................26

10. Sportrisiken .................................................................................................................27

11. CRS ..............................................................................................................................28

12. Geldwäschegesetz (GWG) .........................................................................................29

13. Risikovoranfragen ......................................................................................................30

Page 3: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

3

1. Vorwort und Ansprechpartner

Lieber Vertriebspartner,

durch die Antrags- und Risikoprüfung wird festgestellt, ob die zu versichernde Person

im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als versicherbar gilt

oder ob im Vergleich zur Kalkulation für das „Normalrisiko“ ein erhöhtes Risiko

vorliegt.

Wir möchten unsere Vorgehensweisen transparent machen und haben daher

wesentliche Punkte in diesem Handout beschrieben.

Bei Änderungen bzw. Ergänzungen passen wir das Handout zeitnah an.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen:

Telefon: 069 – 1332 883

Fax: 069 – 1332 371

Email: [email protected]

Anträge per Email: [email protected]

Voranfragen: [email protected]

Persönlich erreichen Sie uns unter:

Name Telefon Email

Frau Fleischhauer (Mi&Do) 069 – 1332 669 [email protected]

Herr Furtner 069 – 1332 747 [email protected]

Frau Glaab (außer Mi) 069 – 1332 586 [email protected]

Frau Rage (Di – Fr) 069 – 1332 453 [email protected]

Herr Soldner 069 – 1332 416 [email protected]

Frau Weil 069 – 1332 658 [email protected]

Frau Zetzmann 069 – 1332 300 [email protected]

Ihre Abteilung Neugeschäft

Page 4: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

4

2. Allgemeine Hinweise zur Antragsannahme

2.1. Die Antragsaufnahme und Risikoprüfung

Die Voraussetzung für die Bearbeitung von Neuanträgen ist ein vollständig

ausgefüllter Antrag. Dieser kann wie folgt an uns versendet werden:

• Per Email an: [email protected]

• Per Post an: Weißadlergasse 2, 60311 Frankfurt

• Per Fax an: 069 – 1332 371

Wünscht der Kunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Todesfallleistung,

muss eine vollständig ausgefüllte Gesundheitserklärung eingereicht werden.

Speziell für unseren Tarif SBU stellen wir im HelvetiaNet eine Online-Risikoprüfung

zur Verfügung. Diese kann anschließend an die Tarifierung durchgeführt werden.

Die Basis der Online-Risikoprüfung sind unsere Gesundheitsfragen an die

versicherte Person (analog der Gesundheitserklärung). Je nach Angaben des

Kunden folgt dann eine weitere dynamische Fragestellung in sämtlichen Bereichen

(Medizin, Sport, Auslandsreisen sowie Finanzen). In vielen Fällen kann sofort eine

Entscheidung getroffen werden, die dann im Angebot wie auch im Antrag direkt

berücksichtigt wird.

Die vom Kunden gemachten Angaben werden in den folgenden PDF-Antrag

übernommen und ersetzen somit die sonst notwendige Gesundheitserklärung. Durch

die dynamische Fragestellung wird sichergestellt, dass nur in den seltensten Fällen

noch Rückfragen seitens der Fachabteilung nötig sind.

Page 5: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

5

Bitte beachten Sie bei Nutzung der Gesundheitserklärung in Papierform folgende

Aspekte:

• Angaben zu Erkrankungen bzw. Gesundheitsstörungen sollten so konkret wie

möglich aufgeführt bzw. beschrieben werden

• Zeitpunkt und Dauer der Erkrankung sind zu benennen

• Bestehen Folgen bzw. welche Ergebnisse hat eine Untersuchung erbracht?

• Welche Therapie ist erfolgt (Medikamenteneinnahme, in welchem Zeitraum,

operative Therapie)?

• Behandelnder Arzt mit vollständiger Anschrift

• Untersuchungsbefunde möglichst mit einreichen, sofern vorhanden

• Ausgeheilt seit…

Je umfangreicher die uns vorliegenden Informationen sind, desto weniger Fragen

müssen geklärt werden. Dies führt zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung.

Die Prüfung des Risikos kann anhand folgender Unterlagen erfolgen:

• Antrag

• Arztbericht

• Ärztliche Unterlagen:

o M-Check von Medicals Direct bis 60.000 € BU-Jahresrente oder

alternativ

o Zeugnis einschließlich Labor, Ruhe- und Belastungs-EKG, HIV-Test.

Bei Nichtrauchertarif zusätzlich Cotinintest

• Fragebogen an den Kunden

• Individuelle Rückfragen an Kunden / Vermittler

• Fragebogen oder individuelle Rückfragen an den Arzt

• Finanzielle Unterlagen, z.B. Steuerbescheide

• Wirtschaftsauskünfte

Page 6: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

6

2.2. Vereinfachte Gesundheitserklärung im CleVesto Allcase

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die Berufsunfähigkeitsabsicherung und

die Todesfallleistung eine vereinfachte Gesundheitserklärung mit wesentlich weniger

Fragen als in der ausführlichen Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.

Möglich ist dies bei:

Bis maximal Fragen

Todesfallleistung 30.000 € 4

BUZ-Beitragsbefreiung 3.000 € jährlich 4

BUZ-Rente 6.000 € jährlich Zusätzlich 3

Die Summengrenzen beziehen sich auf alle bei der Helvetia bestehenden und

beantragten Verträge, d.h. bestehende Versicherungen bei anderen

Versicherungsunternehmen sind nicht zu berücksichtigen.

Die vereinfachte Gesundheitserklärung kann nicht verwendet werden, wenn:

• eine der Fragen der vereinfachten Gesundheitserklärung mit „Ja“ beantwortet

werden muss oder

• der Body-Mass-Index (BMI) außerhalb der Grenzen 18 bis 30 liegt oder

• bereits Vorversicherungen bei der Helvetia nur zu erschwerten Bedingungen

abgeschlossen werden konnten oder gar abgelehnt oder zurückgestellt wurden.

Unsere Risikoversicherung (RIK+) sowie die selbstständige

Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) sind von der Möglichkeit der vereinfachten

Gesundheitsprüfung ausgenommen.

2.3. Gültigkeitsdauer der Unterlagen

Ein Ärztliches Zeugnis darf nicht älter als sechs Monate sein. Eine

Gesundheitserklärung akzeptieren wir sechs Wochen.

Page 7: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

7

2.4. Mögliche Annahmeentscheidungen

Folgende Annahmeentscheidungen sind möglich:

Entscheidung Lebensversicherung BU-Versicherung Normalannahme Ja Ja Ablehnung Ja Ja Rückstellung Ja Ja Risikozuschlag (temporär oder permanent)

Ja Ja

Laufzeitverkürzung/ Endalterbegrenzung

Ja Ja

Summenreduktion Ja Ja Ausschluss Dynamik oder Reduktion Dynamik-Prozentsatz

Ja Ja

Ausschlussklausel Bei Sportrisiko möglich Ja Ausschluss Umtauschrecht Bei Risikoversicherung Nein

3. Berufliche Angaben

Sofern ein biometrisches Risiko versichert werden soll, erbitten wir die Angabe des

Berufs, um folgendes Risikospektrum abzuklären:

• Erhöhtes Todesfallrisiko

• Erhöhte Invalidisierungswahrscheinlichkeit

• Medizinische Aspekte (Berufskrankheiten, berufliches Umfeld)

• Unfallgefahren

3.1. Die Berufsgruppen in der BUZ

Die Berufe sind in vier Berufsgruppen eingeteilt (A, B, C und D). Die verschiedenen

Gruppen unterscheiden sich in der körperlichen Belastung, dem Ausbildungsgrad

und dem Umfang der kognitiven Anforderungen. In der Gruppe A befinden sich

Kammer- oder kaufmännisch-administrative Berufe (z.B. Architekten). In die

ungünstige Gruppe D hingegen werden beispielsweise Bauhilfsarbeiter eingestuft.

Wir benötigen ein genaues Bild von den beruflichen Tätigkeiten des Kunden, um das

Risiko, welches der Beruf mit sich bringt, besser beurteilen zu können.

Page 8: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

8

Bei der Eingabe bestimmter Berufe in die Angebotssoftware HelvetiaNet wird

automatisch daher um das Ausfüllen eines Fragebogens gebeten (Beispiel

„Bundeswehrsoldat“: Verwaltungstätigkeit in einer deutschen Kaserne vs.

Hubschrauberpilot mit Auslandstätigkeit).

Wenn der ausgeübte Beruf des Kunden nicht genau definiert werden kann (Bsp.:

„Geschäftsführer“ ohne nähere Angaben), erfolgt lediglich eine Vorabeinstufung

durch die Angebotssoftware. Die genaue Einstufung erfolgt erst, wenn zusätzliche

Angaben wie Details zur beruflichen Ausbildung, dem beruflichen Status, den

speziellen Tauglichkeitsanforderungen, den besonderen beruflichen Gefahren und

den Einzeltätigkeiten vorliegen.

Schüler, Studenten und Auszubildende in der BUZ

Status Max. Invaliditäts-Absicherung inkl.

Vorversicherung in €

Studenten 12.000 (temporäre

Verweisungsklausel/“Studentenklausel“)

Schüler 12.000 (Schüler-Klausel)

Auszubildende 12.000 (temporäre

Verweisungsklausel/“Azubiklausel“)

Die temporäre Verweisungsklausel für Auszubildende und Studenten löst sich nach

Abschluss der Ausbildung/ des Studiums und Aufnahme einer dieser Ausbildung

bzw. dieses Studiums entsprechenden Tätigkeit selbst auf.

Die Schülerklausel bleibt Bestandteil des Vertrages. Ist die versicherte Person kein

Schüler mehr, kann anhand einer neuen Risikoprüfung eine neue Einstufung

erfolgen.

Page 9: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

9

3.2. Die Berufsgruppen in der SBU

Die Berufe sind in 10 Berufsgruppen unterteilt (1++ bis 4). Auch hier sind die

üblichen berufsbedingten Anforderungen, Belastungen und Gefahren

ausschlaggebend für die Einstufung.

Zusätzlichen Einfluss auf die Berufseinstufung haben die folgenden abgefragten

Kriterien. Diese können bei manchen Berufen zu einer Verbesserung der

Berufsgruppe führen:

• Anteil Bürotätigkeit

• Personalverantwortung

• Höchster Ausbildungsabschluss

Wenn ein Beruf eingegeben werden soll, empfiehlt es sich, mit dem offiziellen

Ausbildungsberuf, Studientitel usw. zu suchen. Der Beruf "Gärtner/in" beispielsweise

ist zu unspezifisch und würde einen Fragebogen für den Beruf nach sich ziehen. Um

dies zu vermeiden, genügt in vielen Fällen die Angabe der Fachrichtung.

Schüler, Studenten und Auszubildende in der SBU

Status Max. Invaliditäts-Absicherung inkl. Vorversicherung in €

Studenten 12.000

Schüler 12.000 (mit Fragebogen)

Auszubildende 12.000

Page 10: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

10

4. Untersuchungsgrenzen

Summengrenzen für Versicherungen ohne und mit ärztlicher Untersuchung

Todesfallleistung

Ab 300.001* € Versicherungssumme benötigen wir - unabhängig vom Eintrittsalter

der zu versichernden Person - folgende Unterlagen:

• Ärztliches Untersuchung

• Labor

• EKG

• HIV-Test

Berufsunfähigkeitsabsicherung

Ab 30.001*/** € BU-Jahresrente benötigen wir - unabhängig vom Eintrittsalter der zu

versichernden Person - folgende Unterlagen:

• Ärztliches Untersuchung

• Labor

• EKG

• HIV-Test

*(Die Summengrenzen beinhalten alle bestehenden Vorversicherungen) ** (Beitragsbefreiungen ab 12.000,-- p.a. werden berücksichtigt)

Erläuterungen zu den verwendeten Bezeichnungen:

Ärztliche Untersuchung = M-Check (Medicals Direct) bis 60.000 € BU-Jahresrente oder

Ärztliches Zeugnis (auszufüllendes Formular, das Sie bei uns erhalten und im HelvetiaNet

hinterlegt ist)

Labor = kompletter Labor-Harnbefund; Blutbild; Blutzucker; Blutsenkung; Harnsäure; CRP;

BSG; Blutfette: Cholesterin mit HDL, Triglyceride; Leberwerte: Gamma-GT, SGPT, SGOT;

bei RIK+ und SBU: Nichtrauchernachweis mit Cotinin-Test

EKG = in Ruhe und unter Belastung (Ergometrie) – bitte Original-EKG-Streifen und

Ergometrie-Protokoll mit Interpretation beifügen

HIV = HIV-Antikörpertest

Page 11: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

11

5. Angemessenheitsprüfung

5.1. Angemessenheit für BU-Absicherungen

Die finanzielle Prüfung soll gewährleisten, dass die Höhe der Leistung und die Dauer

dem versicherbaren Interesse entsprechen.

Private Anwartschaften dürfen insgesamt maximal 60% des

Jahresbruttoeinkommens nicht übersteigen, unter Anrechnung aller weiteren

Ansprüche für den Fall der BU.

Bei Direktversicherungen können wir bis zu einem Brutto-Einkommen von 90.000

Euro p.a. 75% des Bruttoeinkommens versichern, sofern keine Vorversicherungen

für den Fall der BU bestehen. Bei bestehenden Vorversicherungen müssen diese

natürlich angerechnet werden und insgesamt dürfen sie mit der bei uns beantragten

Jahresrente 70 % des Bruttoeinkommens nicht übersteigen.

Page 12: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

12

5.2. Summengrenzen für die finanzielle Risikoprüfung

Todesfallleistung

Ab 500.000* € Versicherungssumme benötigen wir, unabhängig vom Eintrittsalter der

zu versichernden Person, folgende Unterlagen:

• Finanzieller Fragebogen Lebensversicherung (je nach Zweck der Absicherung:

Hinterbliebenenvorsorge, Darlehensabsicherung, Erbschaftssteuerversicherung,

Keyman-Absicherung und Geschäftspartnerabsicherung)

• finanzielle Nachweise gemäß dem versicherten Interesse

Berufsunfähigkeitsabsicherung

Ab 30.001* € BU-Jahresrente benötigen wir, unabhängig vom Eintrittsalter der zu

versichernden Person, folgende Unterlagen:

• Finanzieller Fragebogen Berufsunfähigkeitsversicherung (nicht nötig bei Online-

Risikoprüfung)

• Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre

*(die Summengrenzen beinhalten alle bestehenden Vorversicherungen) Erläuterungen zur Verwertbarkeit von Einkommensnachweisen

Folgende Einkommensnachweise sind geeignet:

Arbeiter/Angestellter: Gehaltsabrechnung, Bescheinigung vom Steuerberater**,

Arbeitsvertrag

Freiberufler: Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung bzw.

Einnahmen/Überschussrechnung, Bescheinigung vom Steuerberater

Einzelunternehmer: Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, Bescheinigung vom

Steuerberater

Gesellschafter-Geschäftsführer: Steuerbescheid, Bescheinigung vom Steuerberater

Vorstand: Steuerbescheid, Bescheinigung vom Steuerberater, Arbeitsvertrag

**Vordruck im Downloadcenter

Page 13: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

13

5.3. Anrechnung der BU-Vorversicherungen

Die Anrechenbarkeit ist abhängig von der Deckungsart der Vorversicherung:

• Bei privaten BU-, EU-, DU- und Grundfähigkeitsversicherungen erfolgt eine

Anrechnung auf die Gesamtversorgung zu 100%.

• BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz

gebracht.

• Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte) bis

zu 50.000 € BU-Jahresrente werden vernachlässigt. Oberhalb dieser Grenze

erfolgt eine Anrechnung zu 50%.

Nicht angerechnet werden:

• Gesetzliche Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung

• Unfallversicherung mit EU-Leistung

• Private Unfallversicherung (-srenten)

• Pflegeversicherung

• Krankengeld

• Krankenhaustagegeld

Page 14: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

14

5.4. Existenzgründer

Definition: Alle Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate

• eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben

• sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligt haben

• ein bestehendes Unternehmen übernommen haben

Bei der Prüfung werden die Branche, die Vorkenntnisse des Antragstellers und die

Unternehmenszahlen sowie das Einkommen vor der Existenzgründung in Betracht

gezogen.

Erforderliche Unterlagen zur Prüfung:

• Existenzgründer-Fragebogen

• Einkommensnachweise aus vorheriger Tätigkeit

• Falls vorhanden, Jahresabschlüsse aus den letzten drei Jahren der zu

übernehmenden Firma

• Gründungskonzept

Anhand dieser Unterlagen erfolgt eine individuelle Festlegung der möglichen BU-

Rentenhöhe.

5.5. Besonderheiten bestimmter Berufe

Status Besonderheiten

Hausfrauen/-

männer

Maximal 12.000 € BU-Jahresrente

versicherbar

Beamte (außer

Polizei)

Maximal 12.000 € BU-Jahresrente

versicherbar

Page 15: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

15

6. Allgemeine Hinweise

6.1. Dynamik

6.1.1. Im Tarif RIK+

In unserer Risikoversicherung beträgt die Dynamik 3% jährlich. Die jährlichen

Erhöhungen enden 5 Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer oder wenn die

älteste versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 65 Jahren erreicht hat.

6.1.2. Im Tarif Allcase

Beim Tarif CleVesto Allcase unterscheidet man zwischen investmentorientierter und

schutzorientierter Dynamik. Die jährlichen Erhöhungen enden 5 Jahre vor Ablauf der

Beitragszahlungsdauer oder wenn die versicherte Person das rechnungsmäßige

Alter von 65 Jahren erreicht hat.

Investmentorientierte Dynamik:

Die Beitragserhöhung fließt in die Fondsanlage. Gegebenenfalls eingeschlossene

Todesfall- und/oder Berufsunfähigkeitsleistungen werden nicht erhöht.

Schutzorientierte Dynamik:

Mit der Beitragssumme wird auch das versicherte Risiko (Todesfallleistung und/oder

BU-Rente) erhöht.

Page 16: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

16

6.1.3. Im Tarif SBU

In der SBU wird zwischen zwei Arten der Dynamik unterschieden:

Leistungsdynamik 2%

Mit Leistungsdynamik wird im Tarif SBUW die garantierte Rentensteigerung im

Leistungsfall bezeichnet.

Beitragsdynamik 3%

Der Beitrag für diesen Vertrag erhöht sich jährlich um 3 %. Jede Beitragserhöhung

führt zu einer Erhöhung der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der

Höchstwert beträgt 150 % der zu Vertragsbeginn vereinbarten

Berufsunfähigkeitsjahresrente (gegebenenfalls inklusive Bonusrente), mindestens

aber 30.000 EUR.

Page 17: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

17

6.2. Nachversicherungsgarantie

6.2.1. Im Tarif RIK+

Erhöhungsoption bei speziellen Anlässen (innerhalb von 3 Monaten) bis 45

Jahre

• Erreichen der Volljährigkeit

• Heirat

• Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit, sofern diese die

Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfordert

• Geburt bzw. Adoption eines Kindes

• Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie

• Wegfall oder Reduzierung der betrieblichen Altersversorgung bei Fortbestand

des Arbeitsverhältnisses, wenn eine Verschlechterung der betrieblichen

Altersversorgung für alle Mitarbeiter des Unternehmens erfolgte oder bei

Arbeitgeberwechsel in eine vergleichbare oder bessere berufliche Position

• Einkommenserhöhung der versicherten Person, die erstmalig zum

Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen

Rentenversicherung führt

• Einkommenserhöhung von mindestens 20% in einem Jahr aus

nichtselbständiger Tätigkeit der versicherten Person

Voraussetzungen

Die Todesfallsumme der Nachversicherung beträgt höchstens 100% der ursprünglich

vereinbarten Todesfallsumme, jedoch nicht mehr als 25.000 EUR. Die

Gesamtsumme der Nachversicherungen innerhalb von fünf Jahren ist auf 40.000

EUR begrenzt.

Page 18: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

18

6.2.2. Im Tarif Allcase

Erhöhungsoption bei speziellen Anlässen (innerhalb 3 Monaten) bis 45 Jahre:

• Erreichen der Volljährigkeit

• Heirat

• Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit, sofern diese die

Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfordert

• Der Geburt bzw. Adoption eines Kindes

• Dem Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie

• Dem Wegfall oder der Reduzierung der betrieblichen Altersversorgung bei

Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, wenn eine Verschlechterung der

betrieblichen Altersversorgung für alle Mitarbeiter des Unternehmens erfolgte

oder bei Arbeitgeberwechsel in eine vergleichbare oder bessere berufliche

Position

• Einer Einkommenserhöhung der versicherten Person, die erstmalig zum

Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen

Rentenversicherung geführt hat

• Einer Einkommenserhöhung von mindestens 20% in einem Jahr aus

nichtselbständiger Tätigkeit der versicherten Person

Erhöhungsoption für Berufsanfänger (innerhalb 12 Monaten) bis 35 Jahre:

Voraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung oder eines

akademischen Abschlusses und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erhöhen. Dazu

muss ein Ausbildungsnachweis beziehungsweise ein Nachweis über den

akademischen Abschluss vorgelegt werden.

Voraussetzungen für die BUZ:

Bei Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente gelten folgende Einschränkungen:

• Die Jahresrente aus der jeweiligen Nachversicherung muss mindestens 600

EUR betragen und darf höchstens 6.000 EUR betragen

• Die Erhöhung darf 100% der ursprünglichen BU-Rente nicht übersteigen

• Die gesamte Jahresrente aus diesen und allen anderweitigen

Versicherungsverträgen darf inklusive der Nachversicherungen nicht mehr als

30.000 EUR betragen

Page 19: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

19

• Es muss eine angemessene Relation der gesamten versicherten

Berufsunfähigkeitsrente zum Einkommen bestehen (maximal 60% des

letztjährigen Bruttoeinkommens unter Berücksichtigung aller anderweitig

bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten)

• Es muss ein Einkommensnachweis vorgelegt werden

• Die Nachversicherung muss vor einem Eintritt der Berufsunfähigkeit

vorgenommen werden

Falls bei der Versicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos medizinische

Erschwerungen vorliegen, ist die Nachversicherungsmöglichkeit bei der

Versicherung der Berufsunfähigkeit ausgeschlossen.

Voraussetzungen für Todesfallleistungen:

Die Todesfallsumme der Nachversicherung beträgt höchstens 100% der ursprünglich

vereinbarten Todesfallsumme, jedoch nicht mehr als 25.000 EUR. Die

Gesamtsumme der Nachversicherungen innerhalb von fünf Jahren ist auf 40.000

EUR begrenzt.

Page 20: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

20

6.2.3. Im Tarif SBU

Einmalige Nachversicherung ohne Angabe von Gründen bis 35 Jahre:

Voraussetzung: Die versicherte Person darf in den vorangegangenen zwölf

Monaten nicht länger als 14 Kalendertage durchgehend außerstande gewesen sein,

ihre Berufstätigkeit auszuüben.

Erhöhungsoption bei speziellen Anlässen (innerhalb 6 Monaten) bis 45 Jahre:

• Erreichen der Volljährigkeit,

• Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft,

• Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft,

• Geburt beziehungsweise Adoption eines Kindes,

• Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit

• in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder

• bei Vorliegen eines abgeschlossenen Studiums,

• Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung, sofern die versicherte

Person eine der Weiterqualifizierung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt,

• Erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung,

• Erfolgreicher Abschluss einer beruflichen Qualifikation für in einem Kammerberuf

selbstständig Tätige (zum Beispiel Fachanwalt, Wirtschaftsprüfer, Facharzt),

• Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR zur Finanzierung im

eigenen Unternehmen beziehungsweise zur Finanzierung einer selbst genutzten

Wohnimmobilie,

• Erwerb einer eigengenutzten Immobilie im Wert von mindestens 50.000 EUR,

• Wegfall oder Kürzung (um mindestens 25%) einer

Berufsunfähigkeitsabsicherung aus einer berufsständischen Versorgung oder

einer betrieblichen Altersversorgung,

• Wegfall der Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen

Rentenversicherung für Selbstständige,

• Einkommenserhöhung der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten

der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung geführt

hat,

• Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten

Person von mindestens 10% aus nichtselbstständiger Tätigkeit durch einen

Page 21: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

21

Karrieresprung (zum Beispiel Beförderung, Gehaltserhöhung, Wechsel des

Arbeitgebers),

• nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten

drei Jahre bei Selbstständigen um mindestens 30 % im Vergleich zum

durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davor liegenden Jahre.

Erhöhungsoption für Berufsanfänger (innerhalb 12 Monaten) bis 35 Jahre:

Voraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung oder eines

akademischen Abschlusses und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Dazu muss

ein Ausbildungsnachweis beziehungsweise ein Nachweis über den akademischen

Abschluss vorgelegt werden.

Voraussetzungen:

• Die Jahresrente aus der jeweiligen Nachversicherung muss mindestens 600

EUR betragen und darf höchstens 6.000 EUR betragen

• Die Erhöhung darf 100% der ursprünglichen BU-Rente nicht übersteigen

• Die gesamten Erhöhungen der Jahresrente (gegebenenfalls inklusive

Bonusrente) aus allen Nachversicherungen für alle für die versicherte Person bei

uns bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen höchstens 12.000

EUR betragen

• In den vergangenen 6 Monaten ist die Erhöhungsoption nicht genutzt worden

• Es muss eine angemessene Relation der gesamten versicherten

Berufsunfähigkeitsrente zum Einkommen bestehen (maximal 60% des

letztjährigen Bruttoeinkommens unter Berücksichtigung aller anderweitig

bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten)

• Die Versicherung darf nicht aufgrund der Erhöhung oder Umwandlung einer

anderen Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zustande gekommen

sein

• Für die versicherte Person darf nicht bereits eine Erwerbsminderung, Berufs-

oder Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit festgestellt oder hierfür

Leistungen beantragt worden sein

• Es muss ein Einkommensnachweis vorgelegt werden

Page 22: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

22

6.3. Wechsel der Berufsgruppe

Im Allgemeinen ist eine bei Antragstellung erfolgte Berufsgruppeneinstufung für die

gesamte Laufzeit gültig.

Dies hat zur Folge, dass eine nachträgliche Gefahrerhöhung (Wechsel in eine

ungünstigere Berufsgruppe) nicht angezeigt werden muss.

In begründeten Ausnahmefällen kann ein späterer Wechsel in eine „bessere“

Berufsgruppe erfolgen. Wünscht der Kunde eine Neueinstufung, erfordert dies eine

erneute Gesundheitsprüfung. Des Weiteren benötigen wir eine genaue Beschreibung

der aktuellen Tätigkeit sowie eine schriftliche Erläuterung des Kunden zum Grund

des Tätigkeitswechsels (z.B. innerbetrieblicher Aufstieg durch

Fortbildungsmaßnahmen; gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die „alte“

Tätigkeit…) und gegebenenfalls eine Beschreibung der bisherigen beruflichen

Laufbahn.

Bei Tarif SBU muss darauf geachtet werden, dass durch die folgende Neutarifierung

auch die Preferred Life Kriterien aktualisiert werden.

6.4. Nachprüfung von medizinischen Erschwerungen

Wenn eine Verbesserung bzw. Ausheilung einer Erkrankung zu erwarten ist, bieten

wir zusammen mit der Erschwerung eine Nachprüfung nach einem gewissen

Zeitraum an. In begründeten Einzelfällen kann diese Nachprüfung auch auf

Kundenwunsch erfolgen.

Die zur individuellen Überprüfung erforderlichen Unterlagen sind bei der Abteilung

Neugeschäft zu erfragen.

Page 23: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

23

7. Fragebögen

7.1. Medizinische Fragebögen

Sofern davon ausgegangen werden kann, dass der Kunde uns zur Risikoprüfung

ausreichende Informationen selbst erteilen kann, versenden wir über den Vermittler

einen entsprechenden Fragebogen.

Fragebögen sind in der Angebotssoftware hinterlegt und können bereits bei

Antragstellung dem Antrag beigefügt werden.

In Fällen, bei denen dies aufgrund der Komplexität der Erkrankung nicht möglich ist,

richten wir eine Anfrage an den behandelnden Arzt.

7.2. Weitere Fragebögen

Des Weiteren verwenden wir Fragebögen zu den Themen Sport, Beruf,

Auslandsaufenthalt, finanzielle und/oder berufliche Situation.

Page 24: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

24

8. Minderjährige und Lebensversicherungen

8.1. Minderjährige Versicherungsnehmer

Möchte ein minderjähriger Versicherungsnehmer einen Lebens- oder

Rentenversicherungsvertrag abschließen, müssen beide Erziehungsberechtigte bzw.

der Alleinerziehungsberechtigte oder der Vormund als gesetzlicher Vertreter auf dem

Antrag einwilligen.

Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter reicht nur für Einmalbeiträge oder

Verträge mit einer Beitragszahlungsdauer, die nicht über das vollendete 18.

Lebensjahr des Versicherungsnehmers hinausgeht, aus. In allen anderen Fällen

benötigen wir eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht.

Wichtig: Der Minderjährige muss ab dem 15. Lebensjahr den Antrag zusätzlich selbst

unterschreiben.

8.2. Minderjährige versicherte Personen

Auch hier müssen beide Erziehungsberechtigte bzw. der Alleinerziehungsberechtigte

einwilligen. Es ist darauf zu achten, dass die Todesfallsumme (garantierte

Todesfallleistung, Fondsguthaben oder Prämienrückerstattung) bis zur Vollendung

des 7. Lebensjahres des versicherten Kindes nicht über 8.000 € liegen darf. Sollte

eine höhere Todesfallleistung beantragt sein, müssen wir diese mit folgender

Nacherklärung zeitlich beschränken:

Besondere Vereinbarung (§150 VVG)

„Bei Ableben des Kindes vor Vollendung des 7. Lebensjahres wird eine verminderte

Todesfallsumme / ein Betrag von max. EUR 8.000,-- fällig.“

Diese Einverständniserklärung muss vor Policierung vorliegen.

Page 25: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

25

8.3. Erbschaftssteuer-Modell (99/1-%) Bei diesem Modell soll gewährleistet werden, dass derjenige, der etwas vererben

möchte, zu Lebzeiten noch seine Zustimmung bei der Verwertung geben kann.

Hierbei gibt es zwei Modelle:

• Erben und Schenken: Großeltern und Enkel

• Erben und Schenken: Eltern und Kind

Der (Groß-)Elternteil behält steuerrechtlich 1% der Versicherungsnehmereigenschaft.

99% gehen an das (Enkel-)Kind.

Bitte beachten Sie, dass alle Regelungen für minderjährige Versicherungsnehmer

gelten.

9. Inländer im Ausland und Ausländer im Inland

9.1. Versicherbarkeit

Die Versicherbarkeit von Deutschen im Ausland muss individuell geprüft werden.

Lastschriften sind von Konten innerhalb des SEPA-Raumes möglich. Sollten

biometrische Risiken eingeschlossen sein, beachten Sie auch den Punkt 9.2 auf der

nächsten Seite.

Nicht gezeichnet werden können:

• Deutsche in der Schweiz (aufsichtsrechtliche Gründe)

• Deutsche in Österreich (steuerrechtliche Gründe)

• Fondspolicen bei US-Bürgern

Es können Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland

versichert werden. Bei Personen aus der EU benötigen wir in der Regel keine

Aufenthaltsgenehmigung. Allerdings muss in beiden Fällen der Lebensmittelpunkt

des Versicherten eindeutig in Deutschland liegen.

Ein Ausländer im Ausland ist nicht versicherbar.

Page 26: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

26

9.2. Auslandsaufenthalte und Risikoprüfung

Sofern bei Antragstellung bekannt ist, dass der Kunde innerhalb der nächsten 12

Monate einen Auslandsaufenthalt von mehr als 12 Wochen außerhalb der EU,

Islands, Norwegens, der Schweiz, der USA und Kanadas plant, so ist dies anhand

eines Fragebogens näher abzuklären. Erforderlich sind Informationen, die

Risikofaktoren und die daraus resultierenden Gefahrumstände aufzeigen sollen.

Besondere Aufmerksamkeit für die Beurteilung gilt den aktuellen politischen

Verhältnissen, der medizinischen Versorgungssituation und der Sicherheitslage eines

Landes sowie den Klima- und Umweltverhältnissen.

Wichtig sind ebenso Informationen bezüglich der Lebensbedingungen des

Versicherten im Ausland sowie der Arbeitsbedingungen in dem Land, in das der

Versicherte seinen Wohn- oder Arbeitsort verlegt, die konkrete berufliche Tätigkeit,

eventuelle sportliche Aktivitäten sowie Vorerkrankungen.

Die Höhe des gegebenenfalls erforderlichen Zuschlages richtet sich nach den

Bedingungen, unter welchen der Aufenthalt im Ausland gestaltet ist (Unterkunft des

Versicherten und die berufliche Tätigkeit vor Ort, Dauer des Aufenthaltes, Reisen

innerhalb des Landes usw.). Ein Kaufmann, der in einem Hotel untergebracht und

lediglich aufsichtsführend in einer Großstadt tätig ist, wird anders eingeschätzt als ein

Handwerker, der auf einer Bohrinsel arbeitet. Dies gilt auch, wenn es sich um das

gleiche Aufenthaltsland handelt.

Eine Einschätzung kann nur erfolgen, sofern für das betreffende Land keine Notlage

oder kein Kriegszustand vorliegt.

Page 27: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

27

10. Sportrisiken

Folgende Fragebögen stehen in HelvetiaNet zur Verfügung:

• Automobilsport

• Bergsport

• Kampfsport

• Motorradsport

• Privat- und Sportflugrisiko

• Reitsport

• Höhlenforschen

• Tauchsport

• Wassersport

• Allgemeiner Sportfragebogen

Bei der Einschätzung von Sportrisiken in der BU-Versicherung unterscheidet man

zwischen akuten Unfallereignissen und Folgen der sportlichen Betätigung, die sich

teilweise erst nach einem längeren Zeitraum entwickeln (Beispiel:

Überlastungsbeschwerden der Gelenke beim Moto-Cross). Diese Langfristschäden

sind in der Regel mit einer Ausschlussklausel nicht sicher von der Deckung

auszugrenzen. Daher werden im Bereich der BU in aller Regel Zuschläge vergeben.

Page 28: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

28

11. CRS

Der Europäische Rat hat die Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs

(AIA) auf globaler Ebene beschlossen. Ziel ist die Schaffung einer international

steuerrechtlichen Transparenz und die Bekämpfung von grenzüberschreitendem

Steuerbetrug. Mehr als 60 Länder – darunter auch Deutschland – haben die

Vereinbarung bislang unterschrieben. Versicherungsunternehmen sind dadurch ab

dem 01.01.2016 verpflichtet, entsprechend dem globalen Meldestandard (Common

Reporting Standard – CRS) für meldepflichtige Konten, insbesondere für Lebens-

und Rentenversicherungen, festgelegte Informationen zu beschaffen und zu

übermitteln.

Folgende Informationen müssen gemäß AIA übermittelt werden:

• die steuerliche Ansässigkeit des Versicherungsnehmers

• die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers

• die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte am Vertrag haben.

Maßgeblich ist neben der deutschen auch die ausländische Steuerpflicht. Falls eine

Steuerpflicht im Ausland gegeben ist, benötigen wir die steuerliche

Identifikationsnummer des Kunden.

Sofern die Frage nach der steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands nicht in

dem von Ihnen genutzten Antragsformular enthalten ist, bitten wir Sie, das

entsprechende Formular beizulegen.

Page 29: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

29

12. Geldwäschegesetz (GWG)

Zur Verhinderung von Geldwäsche treffen Lebensversicherungsunternehmen

besondere Identifizierungs-, Feststellungs- und Aufzeichnungspflichten. Aktuell

gelten für die Identifizierung von Versicherungsnehmern und wirtschaftlich

Berechtigten folgende Richtlinien:

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um eine natürliche Person, sind folgende

Angaben zu erfassen und anhand eines gültigen Personalausweises oder

Reisepasses zu überprüfen (die Daten müssen lesbar und das Bild erkennbar sein,

Gültigkeit des Dokuments mindestens bis Antragstellung und Beginn):

• Name

• Geburtsort

• Geburtsdatum

• Staatsangehörigkeit

• Anschrift

Bei Einmalbeiträgen ab 100.000 € wird zusätzlich eine Information bzgl. der

Geldherkunft benötigt.

Ist der Vertragspartner eine juristische Person oder Personengesellschaft, sind

folgende Angaben zu erheben:

• Name oder Bezeichnung (Firma)

• Rechtsform

• Registernummer, insbesondere Handelsregisternummer

• Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung

• Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans bzw. der gesetzlichen Vertreter

(Angaben zu 5 Vertretern ausreichend)

Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil auch

Vereinsregister können z. B. kostenpflichtig über die Servicestelle des gemeinsamen

Registerportals der Länder (www.handelsregister.de) online eingesehen werden.

Page 30: Handout Risikoprüfung - helvetia.com · • BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz gebracht. • Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater,

30

13. Risikovoranfragen

Als zusätzliche Serviceleistung bearbeiten wir Risikovoranfragen zu Berufs-, Hobby-,

Auslands- und Gesundheitsrisiken. Diese können auf 2 verschiedene Arten

eingereicht werden:

• anonymisiert mit Geburtsdatum (ohne personalisierte Daten von

Interessenten, d.h. keine Nennung von Namen, Vornamen, Adresse, etc. in

der Risikovoranfrage oder in ergänzenden Unterlagen)

• mit dem "Auftrag zur Risikovoranfrage" und unterschriebener

Schweigepflichtentbindungserklärung (zu finden im Downloadcenter)

Bei sehr komplexen Krankheitsbildern oder besonders umfangreichen medizinischen

Befunden (mehr als 30 Seiten) benötigen wir einen Neuantrag. Die erforderlichen

aktuellen Befunde können wir erst nach Antragstellung beim behandelnden Arzt

anfordern.

Risikovoranfragen schätzen wir bis zu folgenden Versicherungssummen ein:

• EUR 30.000 BU-Jahresrente

• EUR 300.000 Todesfallsumme

Wir geben unsere Entscheidung anschließend vorbehaltlich der bei tatsächlicher

Beantragung noch durchzuführenden Gesamtrisikoprüfung ab.

Im Downloadcenter stehen folgende nützliche Dokumente zur Verfügung:

• Diagnoseliste mit Annahmewahrscheinlichkeit der häufigsten Krankheiten

• Auftrag zur Risikovoranfrage

Die Voranfragen können wie folgt eingereicht werden:

• Per Email an: [email protected]

• Per Fax an: 069-1332-371.