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Handreichung zur

Teilnahme an

Webkonferenzen/Meetings

Stand: 20.10.2020

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Über diese Handreichung

Diese Handreichung führt Sie schnell und

übersichtlich in die Nutzung der Videokon-

ferenzsoftware Zoom für Ihre Lehrveranstaltungen ein.

Viele Seiten enthalten klickbare Buttons,

die Ihnen bei der Navigation helfen.

Rechtlicher Hinweis: Die RWTH nimmt den Auftrag des Gesetzgebers zum

Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten ernst. Dieses Dokument ist

aber keine Rechtsberatung und ersetzt eine solche auch nicht. Die folgenden

Ausführungen sind deshalb nicht Teil einer entsprechenden Informationspflicht

nach den Artikeln 13 ff. der Datenschutz Grundverordnung. Sie dienen lediglich

der Erläuterung der Funktionsweise von Zoom.

Beachten Sie unbedingt die rechtlichen Hinweise in Kapitel 6.

Unsere blauen Empfehlungs- und Hinweisboxen weisen auf besonders wichtige

Aspekte hin. Diese ist eine davon.

Zudem enthält die Handreichung rote Rechtsboxen. Wir machen Ihnen darin

Vorschläge, wie Sie (uns bekannte) datenschutzrechtlich oder anderweitig

juristisch problematische Aspekte umschiffen können. Die erste Rechtsbox finden

Sie hier unten.

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Über diese Handreichung

Das CLS unterstützt Sie bei der videobasierten Digitalisierung von Lehre und

Lernen.

Die Handreichungen zur Veranstaltung von Meetings oder zur Durchführung

von Web-Seminaren („Webinaren“) finden Sie auf unserer Homepage:

https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen

Hilfestellung bei Problemen bietet unser Helpdesk:

[email protected]

. Bitte beachten Sie, dass Zoom sich durch stetige Aktualisierung in einer dynamischen Veränderung

befindet. Geben Sie uns immer gerne eine Rückmeldung über Veränderungsprozesse oder

Erfahrungsberichte, die in der Handreichung mitaufgenommen werden können. Diese Handreichung

wird somit stetig angepasst. Ebenfalls ist es wichtig zu beachten, dass die aktuellste Version von Zoom

auch die aktuellste Version Ihres Betriebssystem voraussetzt.

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Inhaltsverzeichnis

1. Teilnahme an einem Meeting

2. Aufzeichnung des Meetings

3. Interaktion während des Meetings

4. Tipps zur Video- und Audionutzung

5. Freigabe von Inhalten

6. Rechtliche Hinweise

7. Weiterführende Informationen und Hilfe

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1 Teilnahme an einem Meeting

1.1 Client oder Browser?

1.2 Zoom-Nutzung im Ausland

1.3 Teilnahme an einem Meeting

1.4 Meeting-Raum

1.5 Ansichtsmodi

1.6 Teilnahme per Telefon

1.7 Teilnahme an „Webinaren“

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Zoom kann entweder mit der Client-Software oder im Internet-Browser

verwendet werden. Die Verwendung der Client-Software erfordert eine

vorherige Installation auf Ihrem Endgerät, die Verwendung im Browser ist

ohne Installation möglich. Um an einem RWTH-Meeting teilzunehmen,

müssen Sie kein Konto bei Zoom anlegen und nicht den Client

runterladen. Von manchen Browsern werden allerdings Probleme berichtet

(z.B. Safari). Manchmal hilft bereits die Wahl eines anderen Browsers zur

Lösung des Problems.

Die Client-Software steht Ihnen trotzdem für Endgeräte mit Windows, MacOS,

Android, iOS und iPadOS zur Verfügung.

https://zoom.us/download.

1.1 Client oder Browser?

Fortsetzung

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1.1 Client oder Browser?

Achten Sie darauf, den Zoom Client stets aktuell zu

halten. Klicken Sie dazu im Startbildschirm des Clients

auf Ihr Profil oben rechts und wählen Nach Updates

suchen aus. Wenn ein neues Update gefunden wird,

können Sie dieses mit einem Klick installieren. Zoom

startet dann neu.

Bitte beachten Sie, dass Zoom sich durch stetige

Aktualisierung in einer dynamischen Veränderung befindet.

Geben Sie uns immer gerne eine Rückmeldung über

Veränderungsprozesse oder Erfahrungsberichte, die in der

Handreichung mitaufgenommen werden können. Diese

Handreichung wird somit stetig angepasst. Ebenfalls ist es

wichtig zu beachten, dass die aktuellste Version von Zoom

auch die aktuellste Version Ihres Betriebssystem

voraussetzt.

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1.2 Zoom-Nutzung im Ausland

In den meisten Ländern kann Zoom problemlos genutzt werden. Es gibt jedoch

ein paar Ausnahmen, wo Zoom nicht erreichbar ist.

https://support.zoom.us/hc/en-us/articles/203806119-Restricted-

countries-or-regions

Die Sperre kann jedoch durch die Verwendung des VPN der RWTH umgangen

werden. Eine entsprechende Anleitung zur Einrichtung des VPN findet sich hier:

https://help.itc.rwth-

aachen.de/service/vbf6fx0gom76/article/b2150305019c438c867663ab28

307d87

Von zentraler Bedeutung ist, dass bei der Verwendung der in der Anleitung

erwähnten Applikation „Cisco AnyConnect“ im Feld „Group/Gruppe“ die Option

„RWTH-VPN (Full Tunnel)“ ausgewählt wird (siehe Beschreibung auf der

verlinkten Seite). Dann können Zoom-Calls auch von gesperrten Staaten in die

RWTH regulär ablaufen. Wir empfehlen allerdings, die eigene Videoübertragung

abzuschalten, da der VPN-Tunnel die verfügbare Bandbreite beschränkt.Fortsetzung

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1.2 Zoom-Nutzung im Ausland

Hinweis: Sollte zu Stoßzeiten die gut ausgebaute VPN-Verbindung der RWTH

nicht durchgängig die benötigte Bandbreite liefern, haben Sie mehrere Optionen:

1. Schalten Sie die Übertragung Ihres eigenen Videobildes ab. Dies spart

erheblich Bandbreite. Klären Sie aber unbedingt vorher mit Ihrem/r Moderator*in,

ob das Abschalten Ihres Videobildes genehmigt ist.

2. Schalten Sie die Übertragung der Videobilder anderer Personen ab.

3. Verwenden Sie einen alternativen VPN Service. Es gibt eine Reihe freier und

kommerzieller VPN-Services, die Ihnen eine weit höhere Bandbreite zur

Verfügung stellen als die VPN-Verbindung der RWTH. Eine Übersicht liefert zum

Beispiel:

https://www.techradar.com/vpn/best-vpn

Klicken Sie hierfür die Video-Deaktivierung

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Die Teilnahme an einem Meeting ist sehr einfach. Mit Klick auf die

Besprechungs-URL, die Sie z. B. über den Moodle-Lernraum oder per E-

Mail erhalten haben, werden Sie auf die Seite von Zoom geführt. Alternativ

können Sie im Client oder Browser die

Meeting-ID und den Kenncode eingeben.

Dort wird Ihnen ein Anwendungsdownload

zum Herunterladen des Clients

angeboten. Wenn Sie den Client

nicht nutzen möchten, klicken Sie

nicht auf den Download, sondern haben Sie einen Moment Geduld.

Nach Zustimmung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien

werden Sie aufgefordert, den Meetingkenncode und einen Benutzernamen

einzugeben.

1.3 Teilnahme an einem Meeting

Fortsetzung

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1.3 Teilnahme an einem Meeting

Im Anschluss werden Sie aufgefordert, Audio und ggf. Webcam freizugeben.

Bei erfolgter Zustimmung können Sie entweder direkt dem Meeting beitreten

oder vorerst noch einen Audio-Check durchführen und im Anschluss dem

Meeting beitreten.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser stets aktualisiert sein muss, da es

sonst zu Problemen kommen kann.

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1.4 Meeting-Raum

Audio Klicken Sie hier

Video Klicken Sie hier

BildschirmfreigabeKlicken Sie hier

ChatKlicken Sie hier

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Im Meeting können Sie, wenn Sie über den Client teilnehmen, zwischen

folgenden Ansichtsmodi wechseln. Für TN, die über den Browser teilnehmen,

ist eine Auswahl nicht möglich.

Sprecheransicht:

Wenn es eine Person mit hohem und langem Redeanteil gibt (z.B. in einer

Vortragssituation) eignet sich die Sprecheransicht. Das Videobild des

Sprechers nimmt hier den kompletten Bildschirm ein. Die anderen Videobilder

sind klein am Rand zu sehen

und können auch komplett aus-

geblendet werden. Das Video

einzelner Personen kann auch

angeheftet werden (bis zu neun

Personen). Dazu fahren Sie über

das Videobild einer Person,

klicken auf das blaue Feld mit

drei weißen Punkten und wählen

Video anheften.

1.5 Ansichtsmodi

Fortsetzung

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1.5 Ansichtsmodi

Galerieansicht:

Wenn diskutiert und interagiert werden soll, ist die Galerieansicht sinnvoller.

Alle Videofenster (max. 25 pro Seite) haben die gleiche Größe und werden je

nach Anzahl auf dem Bildschirm verteilt. Der/die Sprecher*in wird jeweils

farbig umrandet.

Die Reihenfolge der Videos auf dem Bildschirm kann jede*r TN durch click-

and-drag beliebig verschieben.

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1.6 Teilnahme per Telefon

Wenn Sie zum Beispiel unterwegs sind oder gerade keine stabile

Internetverbindung haben, können Sie auch per Telefon teilnehmen – sofern

Ihr/e Moderator*in diese Möglichkeit eingestellt hat.

Dann bekommen Sie in der Einladung eine Reihe von Telefonnummern, die

Sie anrufen können, um am Meeting teilzunehmen.

Bei Einwahl mit dem Mobiltelefon können Sie

die Nummernkombination der Schnelleinwahl

kopieren und in das Telefon-Tastaturfeld

einwählen. Die Eingabe der Meeting-ID und

Kenncode sind dann nicht notwendig.

Wenn Sie sich mit dem Festnetz einwählen,

wählen Sie eine der angezeigten deutschen

Telefonnummern. Dann werden Sie aufgefordert,

Meeting-ID und Kenncode einzugeben.

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1.7 Teilnahme an „Webinaren“

Bei sehr großen Teilnehmerzahlen (> 300) nutzt Ihr Host eventuell eine Lizenz

für Web-Seminare*. Webinare unterscheiden sich für Sie als TN in folgenden

Aspekten von Webkonferenzen:

o Sie haben keine Möglichkeit, Ihr Videobild zu teilen

o Um Ihr Mikro einzuschalten, müssen Sie durch Handheben die

Sprecherlaubnis vom Host beantragen

o Der/die Host gibt den Ansichtsmodus vor

o Sie können über das F&A Tool strukturiert (schriftliche) Fragen stellen und

Antworten von den Dozenten bekommen

o Ihre Chat-Nachrichten sind nur für die Dozenten sichtbar, nicht für andere

Teilnehmende

*Wir verwenden hier den Begriff „Webinar“, wie von Zoom verwendet.

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Die Aufnahme der Veranstaltung durch die Moderator*innen/Hosts soll nur in

Absprache mit Ihnen erfolgen. Falls eine Aufnahme eingeschaltet ist, sehen

Sie einen Anzeiger in der linken oberen Ecke.

Das Anklicken des TN-Menüs zeigt ebenfalls

einen Aufzeichnungsanzeiger neben dem Benutzer

an, der aktiv aufzeichnet.

2 Aufzeichnung

Hinweis: Nur wenn das Aufzeichnen-Symbol im Meeting sichtbar ist, wird die

Konferenz aufgezeichnet.

Fortsetzung

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Rechtlicher Hinweis: Die Aufnahme in Bild und Ton ist grundsätzlich nur mit der Einwilligung der

Betroffenen zulässig.

Aufnahmen ohne Zustimmung der Betroffenen könnten eine Straftat nach § 201 StGB, die Verletzung

der Vertraulichkeit des Wortes, nach § 201a StGB, die Verletzung des höchstpersönlichen

Lebensbereiches, und/oder einen Verstoß gegen § 33 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG)

darstellen.

Auch die Weitergabe einer Bildaufnahme ist grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung zulässig.

Nur die vorherige Einwilligung für die erste Anfertigung der Bildaufnahme genügt nicht als Zustimmung

für die spätere Weitergabe.

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3.1 Interaktion über den Chat

3.2 Interaktion über Symbole

3.4 Teilen von Dateien unter den TN

3.5 Interaktion in Kleingruppen

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3 Interaktion während des Meetings

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Während des Meetings gibt es eine Chat-Funktion, die allen TN während

des Meetings zur Verfügung steht, wenn der Host dies in den Einstellungen

eingerichtet hat.

Sie können entweder an alle TN eine Nachricht senden oder nur an

bestimmte Personen. Letzteres funktioniert nur, wenn der Moderator dies

freigeschaltet hat.

Ist der Chat geschlossen, werden Sie bei

neuen Nachrichten benachrichtigt.

3.1 Interaktion über den Chat

Dateiübertragung Klicken Sie hier

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Als TN eines Meetings können Sie in der Teilnehmerverwaltung die

Funktion „Handheben“ und weitere Symbole wie „Zustimmung“,

„Ablehnung“, „schneller“, „Pause“ nutzen.

Teilnehmer ► entsprechendes Symbol

Nehmen Sie Ihre Hand selbst wieder herunter,

wenn Sie zu Wort gekommen sind. Auch der/die

Moderator*in kann die Hand eines TN herunternehmen.

Wenn Sie im Client eingeloggt sind, können in der unteren

Kontrollleiste über Reaktionen Emojis genutzt werden.

Reaktionen ► entsprechendes Icon

3.2 Interaktion über Symbole

Hinweis: Wenn Sie die Funktion nicht finden, hat

Ihr Moderator sie deaktiviert. In Webinaren ist

diese Funktion nicht verfügbar.

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3.3 Teilen von Daten unter den TN

Wenn der Host die Einstellung aktiviert hat, dass Dateien geteilt werden

dürfen, erscheint diese Option im Chat-Fenster der TN. Sie können dann

mit allen oder einzelnen TN Dateien teilen.

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Diese Funktion kann der Host bei Bedarf für die Arbeit in Kleingruppen (für

Gruppendiskussionen, Projektbearbeitung etc.) nutzen. Wenn dies der Fall

ist, werden Sie mit dem folgenden Fenster aufgefordert, einem Breakout-

Raum beizutreten.

Wenn Host und alle Teilnehmer den Zoom-

Client nutzen (Version 5.3.0 oder höher),

kann der/die Moderator*in den TN die

Wahl lassen, welchem Breakout-Raum

sie beitreten.

3.5 Interaktion in Kleingruppen: Breakout-Räume

Fortsetzung

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Wenn Sie sich in einer Breakout-Session befinden, können Sie bei Bedarf

den Host kontaktieren, indem sie in der Kontrollleiste

auf Um Hilfe bitten klicken. Daraufhin kann der/die Host Ihrer Breakout-

Session beitreten und mit Ihnen Ihr Anliegen besprechen.

3.5 Interaktion in Kleingruppen: Breakout-Räume

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4 Tipps zur Video- und Audio-Nutzung

4.1 Tipps zur Video-Nutzung

4.1.1 Virtueller Hintergrund

4.1.2 Video deaktivieren

4.2 Tipps zur Audio-Nutzung

4.2.1 Integriertes Laptop-Miko

4.2.2 Externes Mikro

4.2.3 Push-to-talk

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Text hier

4.1 Tipps zur Video-Nutzung

o Platzieren Sie Ihren Laptop oder Ihr Smartphone so, dass die Kamera

sich auf oder kurz unter der Augenhöhe befindet. Das schafft eine

natürliche Gesprächsatmosphäre.

o Schalten Sie alle Lichter im Raum ein und vermeiden Sie das direkte

Sitzen vor einer Lichtquelle.

xx

xx

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4.1.1 Virtueller Hintergrund

Falls Sie Ihre Umgebung

anonymisieren möchten, können Sie

einen virtuellen Hintergrund erstellen.

Klicken Sie dafür auf den Pfeil neben

der Kamera und Wählen Sie einen

virtuellen Hintergrund.

Hinweis: Der Effekt funktioniert am besten, wenn Sie sich vor einem

neutralen Hintergrund platzieren, z.B. einer weißen Wand, und eine gute

Beleuchtung im Raum herrscht. Es kann leider zu Verzerrungen des

eigenen Umrisses kommen.

Rechtlicher Hinweis: Zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte ist die

Möglichkeit virtueller Hintergründe immer aktiviert. Sie werden nur im

Rahmen von Online-Prüfungen zum Abschalten des virtuellen

Hintergrunds aufgefordert.

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4.1.2 Video deaktivieren

Sie können jederzeit Ihre eigene Video-Übertragung deaktivieren, indem Sie in

der Menü-Leiste das Video-Symbol klicken.

Sie können auch den Empfang der Kamerabilder anderer Teilnehmer

deaktivieren, wenn Sie zum Beispiel eine geringe Internet-Bandbreite haben.

Diese Funktion ist jedoch nur im Browser verfügbar, nicht im Client.

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Text hier

4.2.1 Tipps zur Audio-Nutzung – integriertes Mikro

o Sie können das im Laptop integrierte

Mikrofon verwenden. Wir empfehlen

jedoch die Verwendung eines Headsets.

o Sorgen Sie dafür, dass es in Ihrer Umgebung leise ist, da sonst

Störgeräusche im Meeting zu hören sind.

o Tippen Sie nicht auf der Laptop-Tastatur oder dem Laptop-Touchpad, da

diese sehr nah am Mikrofon sind und die Geräusche für die anderen TN

zu hören sind.

o Schließen Sie stattdessen wenn möglich eine USB-Tastatur und USB-

Maus an.

Zu HeadsetsKlicken Sie hier00

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4.2.2 Tipps zur Audio-Nutzung – externes Mikro

Wenn Sie ein Headset besitzen, benutzen Sie es, da es die Tonqualität

erheblich steigern kann. Wir empfehlen z.B.:

o Sennheiser PC 8 USB Headset

o Sharkoon Skiller SGH2 Stereo Gaming Headset

Auch gängige Kopfhörer mit integrierten Headset liefern eine bessere

Tonqualität als das integrierte Mikrofon des Laptops

o Wir empfehlen Ihnen, vor dem Meeting das

Headset mit Zoom zu testen:

Einstellungen ► Audio ► Mikrofon-/Tontest

oder im

Audio Menü ► Lautsprecher/Mikrofon testen

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Text hier

4.2.3 Push-to-talk (nur mit Client möglich)

Push-to-talk stellt Sie standardmäßig stumm. Dies entfernt zuverlässig

alle Hintergrundgeräusche und Echo-Probleme. Zum Aktivieren der

Funktion gehen Sie wie folgt vor:

Klicken Sie in der linken unteren Ecke auf das Mikrofon,

bis es durchgestrichen (stummgeschaltet) ist.

Wenn Sie dann mit dem Cursor über das Mikrofonsymbol gehen,

erscheint folgender Hinweis:

Wenn Sie nun im Meeting sprechen möchten, drücken und halten Sie

zeitgleich die LEERTASTE. Dann wird Ihre Stummschaltung deaktiviert,

solange die Leertaste gedrückt ist.

Hinweis: Wenn Sie während eines Meetings in eine andere Applikation

wechseln, müssen Sie die Zoom-Anzeige wieder in den Vordergrund

bringen, bevor Sie die Leertaste drücken.

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5 Freigabe von Inhalten

Text hier5.1 Bildschirminhalte

5.2 Whiteboard

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Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie auch in diesem Zusammenhang die

Hinweise in Kapitel 6. Auch über das Teilen des eigenen Bildschirms sind

Urheberrechte zu wahren. Auch das vermeintlich „kurze“ Anzeigen des eigenen

Bildschirms kann eine Verletzung fremder Rechte darstellen.

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Achtung: Sollten Sie die Erlaubnis haben, Ihren Bildschirm freizugeben,

beachten Sie, dass diese Vorlagen vor der Freigabe bereits auf Ihrem Rechner

geöffnet sein müssen.

Innerhalb eines Meetings kann es sinnvoll sein, Inhalte für alle TN sichtbar

zu machen. Dies erfolgt über die Funktion Bildschirm freigeben in der

unteren Menüleiste unter der Voraussetzung, dass der Host die Freigabe

erlaubt.

Verschiedene Inhalte

können freigegeben

werden, z.B. die Agenda

des Meetings,

Präsentationsfolien,

Prozessvisualisierungen

oder eine Textvorlage.

5.1 Freigaben von Bildschirminhalten

Fortsetzung

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Bildschirmfreigabe

beenden

5.1 Freigaben von Bildschirminhalten

Achtung: Wenn Sie Ihren Bildschirm freigeben, ändert sich die Zoom-Ansicht

und die Menüleiste befindet sich nun am oberen Bildschirmrand.

Diese kann jedoch auch verschoben werden.

3

1

1

2

2

TN-Video-Ansichten (kann

verschoben oder minimiert

werden)

3

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Neben den Fenstern kann auch ein Whiteboard freigegeben werden, um

z.B. Inhalte gemeinsam zu erarbeiten und zu notieren.

Bildschirm freigeben ► Basic ►Whiteboard

5.2 Whiteboard

Fortsetzung

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Sie können entweder mit Stiften auf dem Whiteboard selbst oder auf dem

freigegebenen Bildschirm malen und schreiben.

Mit Strg + Z können Eingaben rückgängig gemacht werden.

Die Inhalte werden bei Bedarf als png-Datei gespeichert.

5.2 Whiteboard

Fortsetzung

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Seite 36

Alle TN können gemeinsam an einem

Whiteboard arbeiten, sofern der Host

dies in den Einstellungen erlaubt hat.

Der Zugang für die TN geschieht dann

über

Optionen anzeigen ► Kommentieren.

Auch in den einzelnen Breakout-

Sessions können Whiteboards erstellt

und von den TN gespeichert werden,

um sie dann ggf. in der Großgruppe

über die Bildschirmfreigabe teilen zu

können.

5.2 Whiteboard

Hinweis: Die

Kommentieren-Funktion

ist eventuell im Browser

nicht nutzbar.

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Im Rahmen der Nutzung von Zoom wird eine Datenübermittlung in die USA

erfolgen. Die RWTH übernimmt keine Verantwortung für den vertraulichen

Umgang Ihrer personenbezogenen Daten für fremde Dienste, da die RWTH

keinerlei Einfluss darauf hat, ob diese Unternehmen die

Datenschutzbestimmungen einhalten.

Über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch diese

Unternehmen informieren Sie sich bitte direkt auf deren Webseiten.

Die RWTH University hat mit der Firma Zoom eine Vereinbarung zur

Auftragsdatenvereinbarung, oder Data Process Agreement ( DPA),

abgeschlossen. Diese Vereinbarung soll ein Datenschutzniveau garantieren

welches dem innerhalb der EU entspricht.“

Stellungnahme von Zoom zur DSGVO:

https://zoom.us/de-de/privacy.html

6 Rechtliche Hinweise

Fortsetzung

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Seite 38

Die RWTH nimmt den Auftrag des Gesetzgebers zum Datenschutz ernst. Er

ist aber nicht ohne Ihre Mithilfe als Mitarbeiter*innen und Studierende möglich.

Die vorhergehenden Ausführungen sind nicht Teil einer entsprechenden

Informationspflicht nach den Artikeln 13 ff. der Datenschutz Grundverordnung.

Sie dienen lediglich der Erläuterung der Funktionsweise.

Eine gesonderte Auskunft und Erklärung über die Datenverarbeitung muss

von allen Nutzer*innen vor der tatsächlichen Nutzung im Rahmen der

Einwilligung erteilt werden. Sie finden die Erklärungen für Lehrende und

Studierende hier:

https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/#rechtliche-

hinweise

6 Rechtliche Hinweise

Fortsetzung

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Page 39: Handreichung zur Teilnahme an Webkonferenzen/Meetings ......Seite 4 Inhaltsverzeichnis 1. Teilnahme an einem Meeting 2. Aufzeichnung des Meetings 3. Interaktion während des Meetings

Seite 39

6 Rechtliche Hinweise

Fortsetzung

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Die RWTH nimmt eine klare Position bei den Studierendenrechten im

Rahmen der Einladung zu Webkonferenzen und Web-Seminaren ein:

(1) Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen über Zoom ist freiwillig. Bei einer Weigerung

der Nutzung von Zoom können im Zweifelsfall kein Besuch des Lehrangebots und

auch keine Bewertung stattfinden. Der Besuch muss dann später nachgeholt werden.

(2) Grundsätzlich kein Klarnamenzwang für Studierende in allen Lehrveranstaltungen.

(3) Grundsätzlich kein Zwang zur Angabe der echten Mailadresse für Studierende in

allen Lehrveranstaltungen.

(4) Grundsätzlich kein Zwang zur Registrierung eines Zoom Accounts für Studierende

in allen Lehrveranstaltungen.

(5) In allen Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht können Lehrende die

Aktivierung der Videoübertragung oder die Verwendung des eigenen Bilds als Avatar

durch die Studierenden anordnen. Dies kann zur initialen Anwesenheitskontrolle,

stichprobenartig oder durchgängig während der Veranstaltung geschehen.

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Rechtlicher Hinweis II: Bitte beachten Sie auch, dass das Teilen von

anstößigen oder möglicherweise rechtswidrigen Inhalten von keinem

Teilnehmenden (TN) hingenommen werden muss.

Rechtlicher Hinweis I: Die Freiwilligkeit der Teilnahme gemäß Punkt (1) und die

mit den aus einer Nicht-Teilnahme möglicherweise resultierenden Folgen

müssen durch die Lehrenden klar kommuniziert werden.

Trotz der Anonymität gemäß der Punkte (2) bis (4) besteht online kein

rechtsfreier Raum. Sollten Sie als Studierende die Anonymität für Straftaten

missbrauchen, so ist es möglich, Auskunft zu verlangen.

Im weiteren Verlauf können etwa straf- und zivilrechtliche Folgen eintreten, wie

etwa Schadensersatzzahlungen. Auch kann die Universität selbst Sanktionen

verhängen. Dies kann bis zum Ausschluss aus der Universität führen.

Als Beispiel dient ein Verfahren, in dem die Politikerin Renate Künast die

Auskunft über die Nutzerdaten derjenigen Nutzer von Facebook verlangte, die

ihr gegenüber zuvor Beleidigungen auf dieser Plattform geäußert hatten.

6 Rechtliche Hinweise

Fortsetzung

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Rechtlicher Hinweis: Vor Beginn des Meetings besteht die Möglichkeit, dass

Sie einen Benutzernamen auswählen. Es besteht keinerlei Verpflichtung, mit

dem jeweiligen Klarnamen teilzunehmen. Im Sinne der Datenminimierung

empfehlen wir dringend die anonymisierte Teilnahme.

Die Anonymisierung darf jedoch nicht dahingehend täuschen, dass online ein

rechtsfreier Raum besteht. Sollten einzelne Teilnehmende die Anonymität für

Beleidigungen im Sinne des § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) missbrauchen,

so ist es nach § 14 Abs. 4 des Telemediengesetzes möglich, Auskunft über die

Nutzerdaten von „Zoom“ zu verlangen, um so auch weitergehende Rechte

durchzusetzen. (So zuletzt das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 11.

März 2020 Az.: 10 W 13/20. In diesem Verfahren verlangte die Grünen Politikerin

Renate Künast die Auskunft über die Nutzerdaten derjenigen Nutzer von

Facebook, die ihr gegenüber zuvor Beleidigungen auf dieser Plattform geäußert

hatten.)

Im weiteren Verlauf können etwa bei Beleidigungen straf- und zivilrechtliche

Folgen eintreten, wie etwa Schadensersatzzahlungen wegen der Verletzung von

Persönlichkeitsrechten, vgl. § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auch

kann die Universität selbst Sanktionen verhängen. Dies kann bis zum

Ausschluss aus der Universität führen

6 Rechtliche Hinweise

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7 Weiterführende Informationen und Hilfe

Weitere Informationen und Erklärvideos von dem Anbieter Zoom finden Sie

hier:

https://support.zoom.us/

https://zoom.us/de-de/resources.html

https://support.zoom.us/hc/de/articles/206618765-Zoom-Video-

Tutorials

https://www.youtube.com/playlist?list=PLKpRxBfeD1kEM_I1lId3N_Xl7

7fKDzSXe

Oder nutzen Sie die schriftlichen Anleitungen:

https://support.zoom.us/hc/de/categories/201137166

Fortsetzung

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7 Weiterführende Informationen und Hilfe

Weitere Informationen, Gebrauchsanweisungen und aktuelle Informationen

finden Sie auf unserer Homepage:

https://video.cls.rwth-aachen.de/

Hilfestellung bei Problemen gibt Ihnen gern unser Helpdesk. Schreiben Sie

dazu eine E-Mail an:

[email protected]

Beachten Sie auch unsere Handreichungen zu

o der Durchführung von Webkonferenzen und Meetings mit Zoom und

o der Durchführung von Webinaren mit Zoom und,

die Sie auf https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen finden.

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