Hannover – 27. März 2014 Flexible Arbeitszeiten: Befristung ohne Ende.
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Hannover – 27. März 2014
Flexible Arbeitszeiten:
Befristung ohne Ende
I. Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht
II. Formalien bei der Befristungen von Arbeitsverträgen
III. Befristungen ohne Sachgrund
IV. Befristungen mit Sachgrund
V. Sonstige Fragen des Befristungsrechts
VI. Mitbestimmung bei Befristungen
I. Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht
Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen:
• keine gesetzgeberische Aktivität im Befristungsrecht
• stabil eher arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts
• Nutzung der Zeitbefristung als verlängerte Probezeit – wo arbeitsmarkttechnisch noch möglich
• wenig Streit unter Mitbestimmungsgesichtspunkten – vorrangig bei Leiharbeit und Werkvertrag
II. Formalien bei der Befristung von Arbeitsverträgen
Sachgrundlose Befristung trotz Sachgrundangabe –BAG Urt. v. 29.06.2011 – 7 AZR 774/09
• Angabe eines konkreten Sachgrundes bindet grundsätzlich nicht für späteres Gerichtsverfahren
• vertragliche Regelung muss ausdrücklich Festlegung auf den Grund und Ausschluss aller anderen ergeben
Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit –BAG Urt. v. 04.08.2011 – 6 AZR 436/10
• Vereinbarung der Geltung der „ordentlichen Kündigungsfristen nach Ablauf der Probezeit“ reicht für Annahme der Kündigungsmöglichkeit bei Befristungen aus
Schriftform der Befristung – Rückgabe des Vertrags nach Arbeitsaufnahme
BAG Urt. v. 16.04.2008 – 7 AZR 1048/06
• keine konkludente Vertragsannahme des befristeten Vertrags durch bloße Arbeitsaufnahme
• Rückgabe vor Arbeitsbeginn erforderlich
Schriftform der Befristung – Arbeitsaufnahme zunächst ohne Befristung
BAG Urt. v. 13.06.2007 – 7 AZR 700/06
• war zunächst keine Befristung beabsichtigt und auch nicht vereinbart, ist die formwahrende Nachbefristung zulässig
III. Befristungen ohne Sachgrund
Vorbeschäftigungsverbot – 3-Jahres-GrenzeBAG Urt. v. 06.04.2011 – 7 AZR 716/09
• zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG auf 3 Jahre nach Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses
• kein lebenslanges Vorbeschäftigungsverbot erforderlich, nur Verhinderung von Befristungsketten
VorbeschäftigungsverbotLAG Baden-Würt. Urt. v. 26.09.2013 – 6 Sa 28/13
• das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG besteht uneingeschränkt
• die Norm ist nicht auslegbar
Vorbeschäftigungsverbot – UmgehungBAG Urt. v. 15.05.2013 – 7 AZR 525/11
• grundsätzlich keine Umgehung, wenn Vertragsarbeitgeber aneinander gereiht werden
• auch Konzernzugehörigkeit grundsätzlich unbeachtlich• auch kein Missbrauch bei Identität von Arbeitsplatz und
Tätigkeit• aber: Prüfung von bewusstem und gewolltem
Zusammenwirken zwecks Umgehung
Berufsausbildung ist keine Vorbeschäftigung –BAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 375/10
Tarifvertragliche BefristungsregelungenBAG Urt. v. 15.08.2012 – 7 AZR 184/11
• Befristungshöchstdauer und Befristungshäufigkeit können kumulativ auf tariflicher Grundlage geändert werden
• keine schrankenlose Änderung• 42 Monate und 4-malige Verlängerung sind wirksam
Verlängerung sachgrundloser Befristung –Veränderung von Arbeitsbedingungen
BAG Urt. v. 18.01.2006 – 7 AZR 178/05
• nur Verlängerung der Vertragsdauer möglich, nicht übriger Arbeitsbedingungen
• einvernehmliche Änderung noch während der Laufzeit ist dagegen zulässig
Verlängerung sachgrundloser Befristung –Änderung der Lohnhöhe
BAG Urt. v. 23.08.2006 – 7 AZR 12/06
• tarifliche vorgesehene Lohnanpassung darf vertraglich umgesetzt werden
• Anpassung an geltende Rechtslage immer möglich
IV. Befristungen mit Sachgrund
Zulässigkeit einer Kettenbefristung (Vertretung) – Rechtsmissbrauchskontrolle (Kücük)
BAG Urt. v. 18.07.2012 – 7 AZR 443/09
• keine Beschränkung der Prüfung auf Vertretungsgrund allein
• Missbrauchskontrolle nach Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs
Abordnungsvertretung – unmittelbare und mittelbare Vertretung – keine bloß gedankliche Zuordnung
BAG Urt. v. 16.01.2013 – 7 AZR 661/11 und 662/11
• unmittelbare und mittelbare Abordnungsvertretung zulässig
• allein gedankliche Zuordnung reicht nicht aus
Zuweisung von Mehr-Aufgaben in einer Vertretungsbefristung – Weisungsrecht ggü. Vertretenem
BAG Urt. v. 14.04.2010 – 7 AZR 121/09
• keine Notwendigkeit der direkten Vertretung der Stammkraft durch Vertretungskraft
• kein Sachgrund Vertretung aber bei nicht möglicher Zuweisung der erledigten Aufgaben an Vertretenen aufgrund mangelnden Weisungsrechts oder fehlender Qualifikation
Prognose bei Befristungsvereinbarung (vorübergehender Bedarf)
BAG Urt. v. 11.09.2013 – 7 AZR 107/12
• bloße Möglichkeit des Entfalls einer Aufgabe reicht nicht für Befristungsprognose aus
• die zunächst bestehende Ungewissheit über das Fortbestehen einer Aufgabe rechtfertigt keine Befristung des Arbeitsvertrags
Übertragung von Daueraufgaben bei unzureichender Personalausstattung
BAG Urt. v. 17.03.2010 – 7 AZR 640/08
• kein Rückgriff auf nur vorübergehenden Bedarf bei Übertragung von Daueraufgaben bei ansonsten unzureichender Personalausstattung (ÖD)
Wirksamkeit einer ZweckbefristungBAG Urt. v. 15.05.2012 – 7 AZR 35/11
• Befristungskontrollklage erst nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 TzBfG über den Zeitpunkt der Zweckerreichung möglich
• Zeitpunkt der Zweckerreichung muss vertraglich zweifelsfrei feststellbar sein
• bereits bei Vertragsschluss muss deutlich werden, dass Zweck zu irgendeinem Zeitpunkt erreicht werden kann; je weiter in die Zukunft, je höher die Prognoseanforderungen
Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs – Ausschluss von § 278 Abs. 6 ZPO –
BAG Urt. v. 15.02.2012 – 7 AZR 734/10
• keine wirksame Befristung durch Vergleich im schriftlichen Verfahren
• keine ggf. schützende Mitwirkung des Gerichts am Zustandekommen eines solchen Vergleichs
Befristung durch tarifliche AltersgrenzenregelungBAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 134/10
• tarifliche Regelungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksam
• kein Verstoß gegen Diskriminierungsschutzvorschriften
Befristung durch betriebliche AltersgrenzenregelungBAG Urt. v. 05.03.2012 – 1 AZR 417/12
• Regelungen in Betriebsvereinbarungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksam
• kein Verstoß gegen Diskriminierungsschutzvorschriften
V. Sonstige Fragen des Befristungsrechts
Befristung einer Arbeitszeiterhöhung – erheblicher Umfang
BAG Urt. v. 15.12.2011 – 7 AZR 394/10
• befristete erhebliche Erhöhung der Arbeitszeit folgt AGB-Recht und nicht dem TzBfG
• TzBfG-Grundsätze zur Sachgrundbefristung sind aber entsprechend anzuwenden
Befristung und Maßregelungsverbot –BAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 150/10
• nicht angebotener Folgevertrag wegen Rechteausübung kann Maßregelung i.S.v. § 612 a BGB sein
• verschafft aber keinen Anspruch auf Vertragsabschluss
• ggf. Entschädigung nach § 15 Abs. 6 AGG
VI. Mitbestimmung bei Befristungen
Mitbestimmung bei Befristungen bei:
• Erstvertrag
• Verlängerung einer Befristung
• Entfristung
• nicht: Auslaufen einer Befristung bei Nichtverlängerung
Widerspruchsgründe nach BetrVG (§ 99 Abs. 2):
• Normverstoß
• Verstoß gegen Auswahlrichtlinie
• Benachteiligung bereits beschäftigter Arbeitnehmer(insbesondere: Bewerbung von Befristeten)
• Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers
• unterbliebenen innerbetriebliche Ausschreibung
• Betriebsstörer
Unwirksame Sach- oder Zeitbefristung ist kein Widerspruchsgrund
taktisches Verhalten des Betriebsrats ?
• Rüge im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG?
• Stillschweigen und nachfolgende Information an Arbeitnehmer
Exkurs:
Taktisches Verhalten des Arbeitnehmers bei gesehener unwirksamer Befristung
• Klage noch in laufender Befristung ohne Entscheidung über Verlängerung?
• Klage erst nach Ablauf der Befristung ohne Verlängerung?
Befristung und Wahl in den Betriebsrat –LAG Hamm Urt. v. 05.11.2013 – 7 Sa 1007/13
• Ablauf einer Befristung auch bei zwischenzeitlicher Wahl in den Betriebsrat
• Ausnahme nur bei feststehendem Auslauf allein wegen der Wahl in den Betriebsrat
• dann keine Berufung auf Wirksamkeit der Befristung für Arbeitgeber möglich