Hannover – 27. März 2014 Flexible Arbeitszeiten: Befristung ohne Ende.

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Hannover – 27. März 2014

Flexible Arbeitszeiten:

Befristung ohne Ende

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I. Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht

II. Formalien bei der Befristungen von Arbeitsverträgen

III. Befristungen ohne Sachgrund

IV. Befristungen mit Sachgrund

V. Sonstige Fragen des Befristungsrechts

VI. Mitbestimmung bei Befristungen

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I. Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht

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Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen:

• keine gesetzgeberische Aktivität im Befristungsrecht

• stabil eher arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts

• Nutzung der Zeitbefristung als verlängerte Probezeit – wo arbeitsmarkttechnisch noch möglich

• wenig Streit unter Mitbestimmungsgesichtspunkten – vorrangig bei Leiharbeit und Werkvertrag

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II. Formalien bei der Befristung von Arbeitsverträgen

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Sachgrundlose Befristung trotz Sachgrundangabe –BAG Urt. v. 29.06.2011 – 7 AZR 774/09

• Angabe eines konkreten Sachgrundes bindet grundsätzlich nicht für späteres Gerichtsverfahren

• vertragliche Regelung muss ausdrücklich Festlegung auf den Grund und Ausschluss aller anderen ergeben

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Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit –BAG Urt. v. 04.08.2011 – 6 AZR 436/10

• Vereinbarung der Geltung der „ordentlichen Kündigungsfristen nach Ablauf der Probezeit“ reicht für Annahme der Kündigungsmöglichkeit bei Befristungen aus

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Schriftform der Befristung – Rückgabe des Vertrags nach Arbeitsaufnahme

BAG Urt. v. 16.04.2008 – 7 AZR 1048/06

• keine konkludente Vertragsannahme des befristeten Vertrags durch bloße Arbeitsaufnahme

• Rückgabe vor Arbeitsbeginn erforderlich

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Schriftform der Befristung – Arbeitsaufnahme zunächst ohne Befristung

BAG Urt. v. 13.06.2007 – 7 AZR 700/06

• war zunächst keine Befristung beabsichtigt und auch nicht vereinbart, ist die formwahrende Nachbefristung zulässig

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III. Befristungen ohne Sachgrund

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Vorbeschäftigungsverbot – 3-Jahres-GrenzeBAG Urt. v. 06.04.2011 – 7 AZR 716/09

• zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG auf 3 Jahre nach Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses

• kein lebenslanges Vorbeschäftigungsverbot erforderlich, nur Verhinderung von Befristungsketten

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VorbeschäftigungsverbotLAG Baden-Würt. Urt. v. 26.09.2013 – 6 Sa 28/13

• das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG besteht uneingeschränkt

• die Norm ist nicht auslegbar

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Vorbeschäftigungsverbot – UmgehungBAG Urt. v. 15.05.2013 – 7 AZR 525/11

• grundsätzlich keine Umgehung, wenn Vertragsarbeitgeber aneinander gereiht werden

• auch Konzernzugehörigkeit grundsätzlich unbeachtlich• auch kein Missbrauch bei Identität von Arbeitsplatz und

Tätigkeit• aber: Prüfung von bewusstem und gewolltem

Zusammenwirken zwecks Umgehung

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Berufsausbildung ist keine Vorbeschäftigung –BAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 375/10

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Tarifvertragliche BefristungsregelungenBAG Urt. v. 15.08.2012 – 7 AZR 184/11

• Befristungshöchstdauer und Befristungshäufigkeit können kumulativ auf tariflicher Grundlage geändert werden

• keine schrankenlose Änderung• 42 Monate und 4-malige Verlängerung sind wirksam

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Verlängerung sachgrundloser Befristung –Veränderung von Arbeitsbedingungen

BAG Urt. v. 18.01.2006 – 7 AZR 178/05

• nur Verlängerung der Vertragsdauer möglich, nicht übriger Arbeitsbedingungen

• einvernehmliche Änderung noch während der Laufzeit ist dagegen zulässig

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Verlängerung sachgrundloser Befristung –Änderung der Lohnhöhe

BAG Urt. v. 23.08.2006 – 7 AZR 12/06

• tarifliche vorgesehene Lohnanpassung darf vertraglich umgesetzt werden

• Anpassung an geltende Rechtslage immer möglich

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IV. Befristungen mit Sachgrund

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Zulässigkeit einer Kettenbefristung (Vertretung) – Rechtsmissbrauchskontrolle (Kücük)

BAG Urt. v. 18.07.2012 – 7 AZR 443/09

• keine Beschränkung der Prüfung auf Vertretungsgrund allein

• Missbrauchskontrolle nach Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs

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Abordnungsvertretung – unmittelbare und mittelbare Vertretung – keine bloß gedankliche Zuordnung

BAG Urt. v. 16.01.2013 – 7 AZR 661/11 und 662/11

• unmittelbare und mittelbare Abordnungsvertretung zulässig

• allein gedankliche Zuordnung reicht nicht aus

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Zuweisung von Mehr-Aufgaben in einer Vertretungsbefristung – Weisungsrecht ggü. Vertretenem

BAG Urt. v. 14.04.2010 – 7 AZR 121/09

• keine Notwendigkeit der direkten Vertretung der Stammkraft durch Vertretungskraft

• kein Sachgrund Vertretung aber bei nicht möglicher Zuweisung der erledigten Aufgaben an Vertretenen aufgrund mangelnden Weisungsrechts oder fehlender Qualifikation

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Prognose bei Befristungsvereinbarung (vorübergehender Bedarf)

BAG Urt. v. 11.09.2013 – 7 AZR 107/12

• bloße Möglichkeit des Entfalls einer Aufgabe reicht nicht für Befristungsprognose aus

• die zunächst bestehende Ungewissheit über das Fortbestehen einer Aufgabe rechtfertigt keine Befristung des Arbeitsvertrags

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Übertragung von Daueraufgaben bei unzureichender Personalausstattung

BAG Urt. v. 17.03.2010 – 7 AZR 640/08

• kein Rückgriff auf nur vorübergehenden Bedarf bei Übertragung von Daueraufgaben bei ansonsten unzureichender Personalausstattung (ÖD)

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Wirksamkeit einer ZweckbefristungBAG Urt. v. 15.05.2012 – 7 AZR 35/11

• Befristungskontrollklage erst nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 TzBfG über den Zeitpunkt der Zweckerreichung möglich

• Zeitpunkt der Zweckerreichung muss vertraglich zweifelsfrei feststellbar sein

• bereits bei Vertragsschluss muss deutlich werden, dass Zweck zu irgendeinem Zeitpunkt erreicht werden kann; je weiter in die Zukunft, je höher die Prognoseanforderungen

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Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs – Ausschluss von § 278 Abs. 6 ZPO –

BAG Urt. v. 15.02.2012 – 7 AZR 734/10

• keine wirksame Befristung durch Vergleich im schriftlichen Verfahren

• keine ggf. schützende Mitwirkung des Gerichts am Zustandekommen eines solchen Vergleichs

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Befristung durch tarifliche AltersgrenzenregelungBAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 134/10

• tarifliche Regelungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksam

• kein Verstoß gegen Diskriminierungsschutzvorschriften

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Befristung durch betriebliche AltersgrenzenregelungBAG Urt. v. 05.03.2012 – 1 AZR 417/12

• Regelungen in Betriebsvereinbarungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksam

• kein Verstoß gegen Diskriminierungsschutzvorschriften

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V. Sonstige Fragen des Befristungsrechts

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Befristung einer Arbeitszeiterhöhung – erheblicher Umfang

BAG Urt. v. 15.12.2011 – 7 AZR 394/10

• befristete erhebliche Erhöhung der Arbeitszeit folgt AGB-Recht und nicht dem TzBfG

• TzBfG-Grundsätze zur Sachgrundbefristung sind aber entsprechend anzuwenden

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Befristung und Maßregelungsverbot –BAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 150/10

• nicht angebotener Folgevertrag wegen Rechteausübung kann Maßregelung i.S.v. § 612 a BGB sein

• verschafft aber keinen Anspruch auf Vertragsabschluss

• ggf. Entschädigung nach § 15 Abs. 6 AGG

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VI. Mitbestimmung bei Befristungen

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Mitbestimmung bei Befristungen bei:

• Erstvertrag

• Verlängerung einer Befristung

• Entfristung

• nicht: Auslaufen einer Befristung bei Nichtverlängerung

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Widerspruchsgründe nach BetrVG (§ 99 Abs. 2):

• Normverstoß

• Verstoß gegen Auswahlrichtlinie

• Benachteiligung bereits beschäftigter Arbeitnehmer(insbesondere: Bewerbung von Befristeten)

• Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers

• unterbliebenen innerbetriebliche Ausschreibung

• Betriebsstörer

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Unwirksame Sach- oder Zeitbefristung ist kein Widerspruchsgrund

taktisches Verhalten des Betriebsrats ?

• Rüge im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG?

• Stillschweigen und nachfolgende Information an Arbeitnehmer

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Exkurs:

Taktisches Verhalten des Arbeitnehmers bei gesehener unwirksamer Befristung

• Klage noch in laufender Befristung ohne Entscheidung über Verlängerung?

• Klage erst nach Ablauf der Befristung ohne Verlängerung?

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Befristung und Wahl in den Betriebsrat –LAG Hamm Urt. v. 05.11.2013 – 7 Sa 1007/13

• Ablauf einer Befristung auch bei zwischenzeitlicher Wahl in den Betriebsrat

• Ausnahme nur bei feststehendem Auslauf allein wegen der Wahl in den Betriebsrat

• dann keine Berufung auf Wirksamkeit der Befristung für Arbeitgeber möglich