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HANSE UMSCHAU Inhalt 1+2/2017 15.02.2017 Themen ............................................................................................... 2 Institutionelles ................................................................................. 2 Antonio Tajani neuer EP-Präsident .......................................... 2 Prioritäten der maltesischen Ratspräsidentschaft ................ 2 Flüchtlinge auf der zentralen Mittelmeerroute ..................... 3 Wirtschaftspolitik ............................................................................ 3 KOM legt Dienstleistungspaket vor ......................................... 3 EP: Bericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft .......................... 5 Kreislaufwirtschaft ...................................................................... 5 Finanzen .......................................................................................... 6 KOM veröffentlicht Winterprognose ....................................... 6 MwSt.: KOM präsentiert Vorschlag zu Reverse Charge ...... 6 Monti-Gruppe legt Abschlussbericht zu Eigenmitteln vor ... 7 Beschäftigung und Soziales ......................................................... 7 Besserer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ........................ 7 Konsultation zum Europäischen Solidaritätskorps................. 8 Handelspolitik ................................................................................. 8 Zuständigkeitsverteilung bei Freihandelsabkommen .......... 8 EP: Plenum stimmt CETA zu ..................................................... 9 TTIP: EU-USA aktueller Stand ..................................................... 9 Konsultation zur Einrichtung eines Investitionsgerichtshofs . 9 Justiz und Inneres......................................................................... 10 IMCO bestätigt Trilogergebnis zur Waffen-RL ..................... 10 EuG: Bürgerinitiative Minority SafePack gewinnt ............... 10 EuGH: Kein Flüchtlingsstatus für führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung .................................................... 10 Generalanwalt zu humanitären Visa ................................... 11 Verkehrspolitik .............................................................................. 11 Schwerpunkte der Verkehrspolitik im ersten Halbjahr ....... 11 Energiepolitik ................................................................................ 12 Zweiter Bericht zum Stand der Energieunion ...................... 12 Medien und Telekommunikation .............................................. 12 Portabilitäts-VO: Trilogergebnis erzielt .................................. 12 Regulierung der Roamingvorleistungsmärkte ..................... 13 Forschung ..................................................................................... 13 KOM-Fortschrittsbericht 2016 zum EFR .................................. 13 Neue Assoziierte an Horizont 2020 ........................................ 13 Gesundheit & Verbraucherschutz ............................................ 13 EU-Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen .................. 13 EU-Aktionsprogramm Gesundheit: AP 2017 ........................ 14 Mehr Transparenz bei der Autovermietung ........................ 14 Veranstaltungen .......................................................................... 15 Neujahrsempfang ................................................................... 15 Hamburger Bürgerschaftspräsidium in Brüssel .................... 15 Vernissage Rüdiger Knott ....................................................... 16 Am Rande…..................................................................................... 16 Gastbeitrag: Malerische Grüße vom anderen Ufer ........... 16 Hanse-Office intern ......................................................................... 16 Service .............................................................................................. 16 Impressum ........................................................................................ 17

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HANSE UMSCHAU

Inhalt 1+2/2017 15.02.2017 Themen ............................................................................................... 2

Institutionelles ................................................................................. 2 Antonio Tajani neuer EP-Präsident .......................................... 2 Prioritäten der maltesischen Ratspräsidentschaft ................ 2 Flüchtlinge auf der zentralen Mittelmeerroute ..................... 3

Wirtschaftspolitik ............................................................................ 3 KOM legt Dienstleistungspaket vor ......................................... 3 EP: Bericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft .......................... 5 Kreislaufwirtschaft ...................................................................... 5

Finanzen .......................................................................................... 6 KOM veröffentlicht Winterprognose ....................................... 6 MwSt.: KOM präsentiert Vorschlag zu Reverse Charge ...... 6 Monti-Gruppe legt Abschlussbericht zu Eigenmitteln vor ... 7

Beschäftigung und Soziales ......................................................... 7 Besserer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ........................ 7 Konsultation zum Europäischen Solidaritätskorps ................. 8

Handelspolitik ................................................................................. 8 Zuständigkeitsverteilung bei Freihandelsabkommen .......... 8 EP: Plenum stimmt CETA zu ..................................................... 9 TTIP: EU-USA aktueller Stand ..................................................... 9 Konsultation zur Einrichtung eines Investitionsgerichtshofs . 9

Justiz und Inneres ......................................................................... 10 IMCO bestätigt Trilogergebnis zur Waffen-RL ..................... 10 EuG: Bürgerinitiative Minority SafePack gewinnt ............... 10 EuGH: Kein Flüchtlingsstatus für führendes Mitglied einer

terroristischen Vereinigung .................................................... 10 Generalanwalt zu humanitären Visa ................................... 11

Verkehrspolitik .............................................................................. 11 Schwerpunkte der Verkehrspolitik im ersten Halbjahr ....... 11

Energiepolitik ................................................................................ 12 Zweiter Bericht zum Stand der Energieunion ...................... 12

Medien und Telekommunikation .............................................. 12 Portabilitäts-VO: Trilogergebnis erzielt .................................. 12 Regulierung der Roamingvorleistungsmärkte ..................... 13

Forschung ..................................................................................... 13 KOM-Fortschrittsbericht 2016 zum EFR .................................. 13 Neue Assoziierte an Horizont 2020 ........................................ 13

Gesundheit & Verbraucherschutz ............................................ 13 EU-Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen .................. 13 EU-Aktionsprogramm Gesundheit: AP 2017 ........................ 14 Mehr Transparenz bei der Autovermietung ........................ 14

Veranstaltungen .......................................................................... 15 Neujahrsempfang ................................................................... 15 Hamburger Bürgerschaftspräsidium in Brüssel .................... 15 Vernissage Rüdiger Knott ....................................................... 16

Am Rande… ..................................................................................... 16 Gastbeitrag: Malerische Grüße vom anderen Ufer ........... 16

Hanse-Office intern ......................................................................... 16 Service .............................................................................................. 16 Impressum ........................................................................................ 17

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

2

Themen

Institutionelles

Antonio Tajani neuer EP-Präsident

Am 17. Januar wurde der italienische MdEP Antonio Tajani

(EVP/ITA) zum neuen EP-Präsidenten gewählt. Die Wahl

des EP-Präsidenten begann mit jeweils dreiminütigen An-

sprachen der sechs Kandidaten, in denen sie Gelegenheit

hatten, ihre Ideen und ihr Programm für die kommenden

zweieinhalb Jahre bis zur Ende der Legislaturperiode vor-

zustellen.

MdEP Tajani, der bereits 1994 erstmals in das EP gewählt

wurde und von 2008 bis 2014 Mitglied der KOM war, um

anschließend wieder als Europaabgeordneter tätig zu

sein, konnte erst im vierten Wahlgang mit 351 Stimmen vor

seinem stärksten Konkurrenten um das Amt des EP-

Präsidenten siegen, dem ebenfalls aus Italien stammen-

den MdEP Gianni Pittella (S&D), für den 282 Abgeordnete

stimmten. CF▐

►PM des EP zur Wahl des EP-Präsidenten

Prioritäten der maltesischen Ratspräsidentschaft

Zum 1. Januar hat Malta zum ersten Mal die EU-

Ratspräsidentschaft übernommen und somit die Arbeit der

Slowakei und der Niederlande im Rahmen der gemein-

samen Trio-Ratspräsidentschaft fortgesetzt. In seiner halb-

jährigen Präsidentschaft konzentriert sich Malta als kleins-

ter MS, seit 2004 Teil der EU, auf sechs Schwerpunkteberei-

che.

Migration

In Bezug auf Asylfragen möchte sich die maltesische Prä-

sidentschaft vor allem für eine gerechte Verteilung der

Migrationslast zwischen den MS einsetzen. Für die Refor-

mation hin zu einem gemeinsamen europäischen Asylsys-

tem soll die Überarbeitung der Dublin-VO vorangetrieben

und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen in

eine vollwertige europäische Agentur umgewandelt wer-

den. Ein weiteres Ziel ist, die Ursachen von Migration

nachhaltig zu bekämpfen. Mit Hilfe der Europäischen In-

vestitionsoffensive für Drittstaaten sollen weitere Investitio-

nen in afrikanischen Ländern getätigt werden.

Binnenmarkt

Maßgebliche Priorität des maltesischen Ratsvorsitzes ist die

Förderung privater Investitionen. Daher soll der Europäi-

sche Fonds für strategische Investitionen ausgeweitet

werden. Durch weitere Maßnahmen in der Kapitalmarkt-

union sollen KMU außerdem gezielt unterstützt werden, um

auf ein breiteres Spektrum an Finanzierungsquellen zugrei-

fen zu können. Für die EU als Ganzes sollen Wachstum und

Beschäftigung oberste Ziele bleiben.

Mit der Überarbeitung des Energieeffizienzpakets soll

der private und gewerbliche Stromverbrauch EU-weit

sinken. Insgesamt soll die Energieversorgungssicherheit für

alle Unionsbürger verbessert werden.

Zur Stärkung des Binnenmarktes sollen ebenfalls Fort-

schritte im Schutz vor Geoblocking erzielt werden. Außer-

dem sollen die Abschaffung der Roaming-Gebühren und

die Ausweitung von kostenlosem Wi-Fi in allen MS für eine

bessere Kommunikation sorgen.

Sicherheit

Im Bereich Sicherheit steht weiterhin der Kampf gegen

Terrorismus im Vordergrund. Für die innere Sicherheit sollen

ein EU-System zur Registrierung von Drittstaatsangehörigen

sowie ein EU-Reiseinformations- und Genehmigungspro-

gramm (ETIAS) geschaffen werden. Damit sollen mögliche

Sicherheitsrisikos festgestellt werden. Dazu gehört auch die

Weiterführung des EU-Strategieplans zur verbesserten Zu-

sammenarbeit nationaler Vollzugs- und Grenzbehörden

mittels Datenbanken.

Außerdem sollen die Maßnahmen gegen die Finan-

zierung des Terrors ausgeweitet werden.

Soziale Eingliederung

Im Bereich Sozialpolitik steht die Stärkung der Geschlech-

tergerechtigkeit im Fokus der Ratspräsidentschaft. Malta

möchte sich insb. für die Vergrößerung des Frauenanteils

auf den Arbeitsmärkten sowie für die Verbesserung der

Geschlechterverhältnisse in Vorständen börsennotierter

Unternehmen einsetzen. Der maltesische Vorsitz wird auch

eine Konferenz auf Ministerebene zu Lesbian, Gay, Bisexu-

al, Transexuell/Transgender, Intersexual, Queer oder Ques-

tioning -Themen organisieren.

Europas Nachbarn

Beim Schutz der Außengrenzen spielen die an die EU an-

grenzenden Staaten eine maßgebliche Rolle. Daher gilt

ihre Stabilisierung als wichtige Priorität. Dazu zählt die Un-

terstützung der Staaten an der südlichen Mittelmeergren-

ze, insb. von Libyen und Tunesien, sowie der Ukraine als

östlicher Nachbar.

Quelle: EP

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

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Die Präsidentschaft möchte ebenfalls den Nahost-

Friedensprozess zwischen Israel und Palästina weiter be-

gleiten und ihren Beitrag zur Lösung des anhaltenden

Konflikts in Syrien leisten.

Die Präsidentschaft wird außerdem versuchen, die Be-

ziehungen zum Golfkooperationsrat wiederherzustellen

und das Verhältnis zur Arabischen Liga zu vertiefen.

Maritimes

Im Hinblick auf die EU-Strategie für „Blue Economy“ ist die

Förderung von marinen und maritimen Wachstum oberste

Priorität. Dabei soll auch der Schutz der Ozeane und Mee-

re eine verstärkte Rolle spielen. Der Ratsvorsitz setzt sich in

diesem Zusammenhang für eine kohärentere und effekti-

vere EU-Politik zur Verbesserung der internationalen mee-

respolitischen Governance ein. Priscilla Owosekun▐

►Prioritäten der maltesischen Ratspräsidentschaft

Flüchtlinge auf der zentralen Mittelmeerroute

Im Rahmen ihres informellen EU-Gipfeltreffens in Valletta

sind die Staats- und Regierungschefs der 28 MS am

3. Februar übereingekommen, zusätzliche Maßnahmen zu

ergreifen, um die Flüchtlingsströme auf der zentralen Mit-

telmeerroute über Libyen einzudämmen und das Ge-

schäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen.

2016 erreichten über 181.000 Migranten über die zentra-

le Mittelmeerroute die EU. Über 90 % setzten von Libyen

aus nach Italien über, teilweise auch nach Malta. Auf

dieser Route starben 2016 mehr als 4.500 Menschen.

Die von den Staats- und Regierungschefs verabschiedete

„Erklärung von Malta über die externen Aspekte der Mig-

ration: Vorgehen in Bezug auf die zentrale Mittelmeerrou-

te“ sieht u. a. einen Aufbau der Kapazitäten der lybischen

Behörden vor, um die Kontrolle über die Land- und See-

grenzen zurück zu gewinnen, sowie die Verstärkung der

Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften in Liby-

en. Als konkrete Maßnahmen werden die Unterstützung

der libyschen Küstenwache, stärkere operationelle Maß-

nahmen gegen Schleuser, die Überwachung möglicher

alternativer Fluchtrouten, eine Verbesserung der Bedin-

gungen für Migranten in Aufnahmeeinrichtungen und die

Unterstützung der MS, insb. Italiens, bei der Zusammenar-

beit mit Libyen genannt.

Die Erklärung basiert auf der von der KOM sowie der Ho-

hen Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik, Fe-

derica Mogherini, in Vorbereitung des Gipfeltreffens am

25. Januar vorgelegten erweiterten Strategie zur Steue-

rung der Migration über die zentrale Mittelmeerroute. SH▐

►Erklärung von Malta

►PM der KOM IP/17/134

Wirtschaftspolitik

KOM legt Dienstleistungspaket vor

Die KOM hat am 10. Januar ein Maßnahmenpaket im

Rahmen der Binnenmarktstrategie (→HansEUmschau

10+11+12/2015) vorgelegt, mit dem sie das Erbringen von

Dienstleistungen in der EU erleichtern will. Von den insge-

samt vier Vorschlägen des sog. Dienstleistungspakets be-

treffen zwei die Reglementierung von Berufen:

□ Verhältnismäßigkeitsprüfung für reglementierte Berufe;

□ Reformempfehlungen für reglementierte freiberufliche

Dienstleistungen;

□ Elektronische Dienstleistungskarte;

□ Meldeverfahren vor Änderung nationaler Rechtsvor-

schriften für Dienstleistungen.

Die Vorschläge werden von Folgenabschätzungen und

weiteren Arbeitsdokumenten begleitet und waren im

Sommer 2016 durch öffentliche Konsultationen vorbereitet

worden (→HansEUmschau 5+6/2016).

Die KOM bemängelt, dass der Dienstleistungssektor, der

zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU ausmacht und

etwa 90 % der neuen Arbeitsplätze schafft, hinter seinen

Möglichkeiten zurückbleibt. Als Gründe hierfür macht sie

u. a. ein geringes Produktivitätswachstum sowie Hindernis-

se bei Unternehmensgründung und -wachstum aus. Die

KOM bemängelt darüber hinaus, dass Verbraucher kaum

Wahlmöglichkeiten zwischen Dienstleistern hätten und zu

hohe Preise zahlten.

RL zur Verhältnismäßigkeitsprüfung bei

Berufsreglementierungen

Die für Reglementierungen des Berufszugangs nicht zu-

ständige KOM sieht bei den insgesamt 5.600 reglementier-

ten Berufen in der EU, deren Ausübung an den Besitz be-

stimmter Qualifikationen gebunden oder in denen das

Führen eines bestimmten Titels geschützt ist, übermäßige

Regulierung als bedeutendes Hindernis für den Dienstleis-

tungsbinnenmarkt. Daher soll eine einheitliche Verhältnis-

mäßigkeitsprüfung in den MS vor Änderung oder Erlass von

Vorschriften für Berufsreglementierungen eingeführt wer-

den. Die MS sollen auf einen gemeinsamen regulatori-

schen Rahmen zurückgreifen und die Verhältnismäßigkeit

der Reglementierungen angemessenen oft überprüfen.

Die KOM betont, dass Berufszugangs- oder Berufsaus-

übungsbeschränkungen der MS im öffentlichen Interesse

liegen müssen. Sie sieht den Vorschlag weitgehend als

Kodifizierung der ständigen Rechtsprechung des EuGH

und verdeutlicht, dass die Entscheidung über Inhalt und

Art der Regulierung den MS überlassen ist, solange diese

Entscheidung evidenzbasiert und auf der Grundlage einer

Quelle: Wikipedia

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

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sorgfältigen, transparenten und objektiven Prüfung getrof-

fen wird.

Der RL-Entwurf enthält eine nicht abschließende Liste von

elf zu berücksichtigenden Kriterien bei der Verhältnis-

mäßigkeitsprüfung. Es wird u. a. klargestellt, dass Anforde-

rungen an berufliche Qualifikationen nur gestellt werden

können, wenn andere bestehende Maßnahmen, wie z. B.

Verbraucherschutzgesetze, als nicht zweckmäßig oder

nicht effektiv einzustufen sind. Die MS werden aufgefor-

dert, den technologischen Fortschritt zu beachten, eine

Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und alternative

Lösungen zu prüfen.

Reformempfehlungen für reglementierte freiberufliche

Dienstleistungen

In der Mitteilung zu Reformempfehlungen für reglementier-

te freiberufliche Dienstleistungen konzentriert sich die KOM

auf Schlüsselsektoren mit relativ hoher Mobilität und in der

Mehrheit der MS bestehenden Berufsreglementierungen.

Hierzu zählt sie Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte,

Rechnungsprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und

Fremdenführer.

Zur Analyse der Reglementierungen in den MS schlägt

sie einen Indikator vor, der regulatorische Aspekte, wie

z. B. Titelschutz, Qualifikationsanforderungen und andere

Anforderungen, wie etwa Mitgliedschaften in Standesor-

ganisationen oder Fachverbänden, sowie Ausübungsan-

forderungen beinhaltet; hierzu gehören z. B. Mindestteil-

haberschaften oder die Gesellschaftsform. In der Mittei-

lung werden die Reglementierungen in den MS je Berufs-

bild beleuchtet, und am Ende eines jeden Kapitels wer-

den Empfehlungen für

Reformen gegeben. Die

länderspezifische Analyse

und Empfehlungen finden

sich in einem zeitgleich

veröffentlichten Arbeits-

dokument der KOM.

Für Deutschland kommt

die KOM zum Ergebnis,

dass 33 % aller Arbeitskräf-

te in reglementierten Beru-

fen tätig sind, also deutlich

mehr als im EU-

Durchschnitt, der bei 21 %

liegt. Bei Architekten, Patentanwälten und Ingenieuren

bemängelt die KOM u. a. die Mindestteilhaberschaften,

bei Anwälten die fehlende Transparenz und Verhältnismä-

ßigkeit bei Zugangsbeschränkungen sowie das Mindestal-

ter für die Zulassung beim BGH. Hinsichtlich der bisher in

Deutschland keinen Reglementierungen des Berufszu-

gangs unterworfenen Immobilienmaklern ruft die KOM zu

soliden Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor etwaigen Än-

derungen der Vorschriften auf. Zu den Steuerberatern

fordert sie eine ordnungsgemäße Umsetzung des EuGH-

Urteils vom 17. Dezember 2015.

RL und VO zur elektronischen Dienstleistungskarte (E-Card)

Die Einführung einer Dienstleistungskarte soll nach dem

Willen der KOM ebenfalls zur besseren Anwendung der

Dienstleistungs-RL beitragen. Mit der VO soll die E-Card

eingeführt und deren Inhalte definiert werden. Sie enthält

zudem weitere Bestimmungen, z. B. zu Gebührenfragen

und den Inhalten von Versicherungsscheinen zur Berufs-

haftpflicht. Die RL soll den rechtlichen und operativen

Rahmen der für die Antragsteller fakultativen E-Card set-

zen, u. a. durch Klärung der Rechte und Pflichten der MS.

Dies schließt Bestimmungen zur Aufhebung oder Ausset-

zung der Karte ein. Zur weiteren Umsetzung sieht die KOM

zudem das Instrument der delegierten Rechtsakte vor.

Die Karte soll für die im RL-Entwurf genannten unter-

nehmensnahen Dienstleistungen und den Bausektor For-

malitäten vereinfachen, die für die Aufnahme einer Tätig-

keit in einem anderen MS vorgeschrieben sind. Bei diesen

Dienstleistungen sieht die KOM das größte Potenzial für

grenzüberschreitenden Handel und Investitionen. Dem-

gegenüber kann für Dienstleistungen, für die bereits ein

Europäischer Berufsausweis eingeführt wurde, die Karte

nicht beantragt werden. Die E-Card soll die Kosten für die

Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit im Ausland um bis

zu 50 % senken und auf unbestimmte Zeit ausgestellt wer-

den. Bei Betrug, strafrechtlichen Ermittlungen oder Verän-

derung der Rechtsform soll sie jedoch revidiert werden

können.

Vorgesehen ist, dass sich die Dienstleister in ihrer Spra-

che an einen Ansprechpartner im Heimatland wenden,

der die erforderlichen Informationen prüft und diese an

eine Koordinierungsbehörde im Zielland weiterleitet. Dieser

Aufnahme-MS soll für die Entscheidung zuständig bleiben,

ob der Antragsteller in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistun-

gen anbieten darf. Die KOM betont, dass sie keine Einfüh-

rung des Herkunftslandsprinzips durch die Hintertür plant.

Solche Bestrebungen hatte die Bundesregierung bereits in

ihrer Stellungnahme zur Binnenmarktstrategie 2015 abge-

lehnt.

Reagiert die Koordinierungsbehörde im Zielland nach

Eingang eines Antrags nicht innerhalb der im RL-Entwurf

vorgesehenen Fristen von vier bzw. sechs Wochen, soll die

Karte als genehmigt gelten. Sprachliche Probleme zwi-

schen den Behörden plant die KOM über Formblätter in

allen Amtssprachen zu vermeiden, aus denen die Voraus-

setzungen für die Erbringung der einzelnen Dienstleistun-

gen in den MS hervorgehen.

Bestehende Pflichten von Arbeitgebern und Rechte

von Arbeitnehmern sieht die KOM von der E-Card nicht

berührt. Sie soll ausschließlich Anforderungen abdecken,

die unter die Dienstleistungs-RL fallen, und keine Vorschrif-

ten zu Steuern, Arbeitsrecht und sozialer Sicherung enthal-

Quelle: Wikipedia

Quelle: KOM

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

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ten. Zur Umsetzung wird das bereits bestehende Binnen-

markt-Informationssystem (IMI) vorgeschlagen; eine Ver-

knüpfung mit dem Single Digital Gateway wird ange-

strebt.

RL zum Meldeverfahren vor Änderung nationaler Rechts-

vorschriften für Dienstleistungen

Um zu vermeiden, dass die MS Genehmigungsregelungen

oder Anforderungen erlassen, die der Dienstleistungs-RL

nicht entsprechen, schlägt die KOM Änderungen am be-

stehenden Meldeverfahren vor. Nachdem bisher 90 %

aller Notifizierungen bereits angenommene Rechtsakte

betreffen, soll die Notifzierungspflicht künftig drei Monate

vor dem geplanten Erlass einer Maßnahme bestehen.

Aus den eingereichten Informationen soll hervorgehen,

dass die geplante Regelung bzw. Anforderung im Einklang

mit der Dienstleistungs-RL steht. Der zugrundeliegende,

zwingende Grund des Allgemeininteresses und das positi-

ve Prüfergebnis, dass die geplante Regelung oder Anfor-

derung keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehö-

rigkeit oder des Wohnsitzes darstellt und verhältnismäßig

ist, sollen dargelegt werden. Zudem sieht der RL-Entwurf

die Übermittlung einer Bewertung vor, aus der hervorgeht,

dass weniger einschneidende Instrumente nicht zur Verfü-

gung stehen. Das vorgeschlagene Verfahren sieht folgen-

de Eckpunkte vor:

□ Zweimonatige Äußerungsfrist der KOM und anderer MS

sowie einmonatige Antwortfrist des betroffenen MS;

□ Möglichkeit der KOM, in Form einer Vorwarnung nach

einer Bewertung der notifizierten Maßnahme, Bedenken

hinsichtlich der Konformität mit der Dienstleistungs-RL zu

formulieren, die einen Erlass der Maßnahme innerhalb

eines Zeitraums von drei Monaten unmöglich macht;

□ Option eines rechtlich bindenden Beschlusses der KOM

nach nicht beachteter Vorwarnung, mit dem der MS

aufgefordert wird, von dem Erlass Abstand zu nehmen;

□ Offenlegung der notifizierten Maßnahmenentwürfe, der

Begleitinformationen und der endgültig erlassenen

Maßnahmen gegenüber Dritten;

□ Benennung einer Behörde im MS, die auf nationaler

Ebene für das Funktionieren des Notifizierungsverfahrens

zuständig ist.

Auch wenn das Paket in ersten Stellungnahmen und Äu-

ßerungen zwar grundsätzlich begrüßt wird, sind viele De-

tails politisch umstritten. Befürchtet werden z. B. Über-

schneidungen mit dem Berufsausweis und dem einheitli-

chen Ansprechpartner, eine Steigerung des Verwaltungs-

aufwands und eine Beeinträchtigungen nationaler Ge-

setzgebungskompetenzen. AB▐

►PM der KOM IP/17/23

►EuGH-Urteil C-342/14 X-Steuerberatungsgesellschaft

►Deutsche Stellungnahme zur Binnenmarktstrategie 2015

EP: Bericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft

Am 13. Dezember 2016 hat das EP den Initiativbericht der

beiden Berichterstatter MdEP Christian Ehler (EVP/DEU)

und Luigi Morgano (S&D/ITA) zur kohärenten Politik der EU

für die Kultur- und Kreativwirtschaft angenommen.

In dem gemeinsam von Industrie- und Kulturausschuss

federführend erstellten Bericht wird die KOM aufgefordert,

einen umfassenden, kohärenten und langfristigen in-

dustriepolitischen Rahmen für die Kultur- und Kreativbran-

che zu entwickeln. Die KOM soll die Entwicklung, die wirk-

same Förderung, den Schutz und die adäquate Finanzie-

rung der Kultur- und Kreativwirtschaft in ihre strategischen

Ziele und allgemeinen Prioritäten aufnehmen.

Ziel müsse es sein, deren Wettbewerbsfähigkeit zu stär-

ken und sie in die Lage zu versetzen, ihr Potenzial zur

Schaffung von Wachstum und hochwertigen Arbeitsplät-

zen zu entfalten. Gefordert wird auch, dass die KOM ein

Dachprogramm einführt, mit dem die Kluft zwischen For-

schung & Entwicklung, der Erstellung kreativer Inhalte und

der technischen Innovation im Medienbereich geschlos-

sen wird.

In dem Bericht wird zur Modernisierung des Urheber-

rechts Stellung genommen und die KOM nachdrücklich

aufgefordert, angesichts der laufenden Urheberrechtsre-

form gemeinsam mit der Branche und den Verbraucher-

verbänden ausgewogene rechtliche Lösungen auszuar-

beiten. Die Interessen von KMU, Kleinstunternehmen, Kul-

turschaffenden, Rechteinhabern, Rechtenutzern, Freibe-

ruflern und Verbrauchern müssten gleichermaßen berück-

sichtigt werden. AB▐

►EP-Bericht INI 2017/2072

Kreislaufwirtschaft

Ein Jahr nach der Annahme des Pakets zur Kreislaufwirt-

schaft im Dezember 2015 hat die KOM am 1. Februar im

Rahmen eines Berichts Bilanz gezogen hinsichtlich bereits

erreichter Fortschritte.

Gleichzeitig veröffentliche die KOM eine Mitteilung über

Energiegewinnung aus Abfall, die den MS als Orientierung

bei der Entwicklung eines ausgewogenen Abfallbewirt-

schaftungsprogramms behilflich sein soll. Betont wird da-

bei die Notwendigkeit zur Einhaltung der Abfallhierarchie,

die Wiederverwendbarkeit und Recycling als prioritär ein-

stuft. Das Maßnahmenpaket enthält ferner einen RL-

Vorschlag zur Überarbei-

tung der Rechtsvorschrif-

ten zur Beschränkung der

Verwendung bestimmter

gefährlicher Stoffe in Elekt-

ro- und Elektronikgeräten

(RoHS-RL). Damit sollen

gefährliche Stoffe nach

Möglichkeit ersetzt wer-

den, um das Recycling

von Bauteilen rentabler zu

machen. Nach Auffas-

sung der KOM könnten so mehr als 3.000 Tonnen Abfall

jährlich innerhalb der EU vermieden werden.

In dem Bilanzbericht wird sehr deutlich gezeigt, dass die

ersten Schritte hin zu einer systemischen Reform der EU-

Wirtschaft, die sich Nachhaltigkeit, Abfallvermeidung und

Recycling bei gleichzeitiger Energieeinsparung zum Ziel

gesetzt hat, unternommen wurden.

Quelle: EP

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

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Ferner stellte die KOM weitere Maßnahmen vor, so etwa

die Einrichtung einer Finanzierungsplattform in Kooperati-

on mit der EIB, mit welcher Investoren und Innovatoren

zusammengebracht werden sollen.

Der Umweltausschuss des EP stimmte am 24. Januar

über vier Maßnahmen aus dem Kreislaufwirtschaftspaket

ab und sprach sich für strengere Regelungen aus als von

der KOM vorgesehen. Die Abstimmung im EP-Plenum ist für

März vorgesehen.

Am 9. / 10. März organisiert die KOM gemeinsam mit

dem Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

eine Konferenz zur Kreislaufwirtschaft, wobei u. a. das künf-

tige Vorgehen mit den Interessenträgern erörtert werden

soll. Zudem wird die KOM die Einrichtung der Europäischen

Stakeholder-Plattform zur Kreislaufwirtschaft ankündigen.

Im laufenden Jahr plant die KOM noch folgende Maß-

nahmen:

□ Kunststoffstrategie;

□ Initiative zur Verbesserung der Schnittstelle zwischen

Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht;

□ Legislativvorschlag für die Wiederverwendung von Was-

ser;

□ Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft.

TH▐

►Bilanzbericht der KOM zur Kreislaufwirtschaft

►PM der KOM IP/17/104

Finanzen

KOM veröffentlicht Winterprognose

Am 13. Februar hat die KOM ihre Winterprognose veröf-

fentlicht. Die Prognose trägt diesmal die Überschrift: „Un-

gewissen Zeiten entgegen“.

Gleichwohl stellt die KOM fest, dass zum ersten Mal seit

fast zehn Jahren die Wirtschaft in allen MS der EU über den

gesamten Prognosezeitraum, d. h. von 2016 bis 2018,

wachsen wird. Allerdings sind die Aussichten mit unge-

wohnt hoher Unsicherheit behaftet.

So rechnet die KOM für die Eurozone im laufenden Jahr

mit einem BIP-Wachstum i. H. v. 1,6 % bzw. 1,8 % für 2018.

Für die EU insgesamt wird mit einer Wachstumsrate von

1,8 % für beide Jahre gerechnet.

Aufgrund des Anstiegs der Energiepreise hat auch die

Inflation in der Eurozone angezogen, die KOM rechnet hier

mit einer Inflation von 1,7 % für 2017 bzw. 1,4 % für 2018. Sie

betont aber gleichzeitig, dass das Ziel der Inflation von

mittelfristig unter, aber nahe 2% auch weiterhin nicht er-

reicht wird. EU-weit wird mit Inflationsraten i. H. v. 1,8% im

laufenden Jahr und 1,7 % im Jahr 2018 gerechnet. Hin-

sichtlich der Arbeitslosenquote rechnet die KOM mit ei-

nem weiteren Rückgang; so soll sie in der Eurozone auf

9,6% im laufenden Jahr und auf 9,1% im Jahr 2018 zurück-

gehen. EU-weit wird mit einem Rückgang auf 8,1% im lau-

fenden Jahr und 7,8% im kommenden Jahr gerechnet.

Für Deutschland prognostiziert die KOM ein BIP-

Wachstum i. H. v. 1,6 % für das laufende Jahr und 1,8 % für

2018. Das Wachstum wird laut KOM v. a. durch den robus-

ten Arbeitsmarkt und Privatkonsum, vorzügliche Finanzie-

rungsbedingungen, Expansion der Bautätigkeit sowie stär-

kere öffentliche Investitionen getragen. Die Prognose der

Arbeitslosenquote liegt für den Betrachtungszeitraum

2016 - 2018 bei 4,1 %. Angesichts der guten Beschäfti-

gungslage und der Lohnsituation rechnet die KOM mit

weiterhin starkem Privatkonsum, auch wenn erneut stei-

gende Energiepreise negative Auswirkungen haben. Für

das laufende Jahr rechnet die KOM zudem mit einer Infla-

tion i. H. v. 1,9 % in Deutschland.

Die deutsche Leistungsbilanzüberschuss beträgt laut

KOM 2016 8,7 %, im laufenden Jahr 8,3 % sowie im kom-

menden Jahr 8,0 %. Die Werte liegen damit weiter über

dem Referenzwert von 6%.

Die KOM rechnet darüber hinaus für 2016 mit einem

strukturellen Haushaltsüberschuss i. H. v. 0,75 % des BIP;

dieser soll bis 2018 auf 0,25 % zurückgehen. Der Schulden-

stand entwickelt sich der Prognose zufolge ebenfalls

rückwärts, so soll er bis 2018 auf 63 % des BIP fallen; damit

liegt er ganz nah am Maastricht-Kriterium von 60 %. CF▐

►PM der KOM IP/17/251

►Winterprognose der KOM (EN)

MwSt.: KOM präsentiert Vorschlag zu Reverse

Charge

Nachdem die KOM beim ECOFIN der Tschechischen Re-

publik im Juni letzten Jahres mündlich zugesagt hatte,

dem Wunsch zur Einführung einer generellen Umkehrung

der Steuerschuldnerschaft (sog. Reverse Charge Verfah-

ren) auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienst-

leistungen über eine Ausnahmeregelung nachkommen zu

wollen, hat die KOM am 21. Dezember 2016 ihren bis

30. September 2022 befristeten RL-Vorschlag vorgelegt.

Mit dem RL-Vorschlag soll MS eine generelle Umkehrung

der Steuerschuldnerschaft erlaubt werden, sofern der

Schwellenwert von 10.000 € je Rechnung überschritten

wird. Allerdings wird nicht jeder MS von dieser Sonderrege-

lung profitieren können, sondern nur diejenigen, deren

MwSt.-Lücke mindestens 5 über dem Medianwert der

gemeinschaftlichen MwSt.-Lücke liegt. Als weitere Hürde,

um die Sonderregelung anwenden zu können, muss der

Anteil des Karussellbetrugs an der MwSt. eines MS mehr als

25 % betragen. Darüber hinaus muss der MS festgestellt

haben, dass andere Maßnahmen nicht ausreichend wa-

ren, um den Karussellbetrug zu bekämpfen.

Da unsicher ist, welche Auswirkungen die Einführung

von Reverse Charge auf die Verlagerung von Betrugsfäl-

len haben wird, sollen darüber hinaus die MS, die eine

gemeinsame Grenze mit dem MS haben, der die Neure-

gelung anwendet, unter bestimmten Bedingungen eben-

falls das gleiche Verfahren für Rechnungen ab 10.000 €

anwenden können. Hierzu bedarf es einerseits des Nach-

weises der Verlagerung von Betrugsfällen auf das Hoheits-

gebiet des Nachbarstaats sowie des Nachweises, dass

andere Maßnahmen nicht ausreichend waren, um Be-

trugsfälle ausreichend bekämpfen zu können.

Jeder MS, der das Reverse Charge-Verfahren anwendet,

soll dazu verpflichtet werden, geeignete und elektroni-

sche Berichtspflichten für alle Steuerpflichtigen und insb.

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

7

für Steuerpflichtige, die entsprechende Gegenstände

oder Dienstleistungen über dem Schwellenwert liefern

oder erhalten, einzurichten.

Innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung und

Eingang aller notwendigen Informationen durch den MS

erlässt die KOM einen Durchführungsbeschluss, der das

Reverse Charge Verfahren für den antragstellenden MS

entweder erlaubt oder ablehnt. Bei beträchtlichen nega-

tiven Auswirkungen auf den Binnenmarkt soll es der KOM

aber erlaubt sein, den Durchführungsbeschluss frühestens

sechs Monate nach dessen Inkrafttreten wieder aufheben

zu können.

Alle MS, die das Reverse Charge Verfahren nutzen, sol-

len spätestens zwei Jahre nach Beginn der Anwendung

einen Zwischenbericht vorlegen. Zusätzlich muss drei Mo-

nate nach dem Ende des Reverse Charge Verfahrens ein

Abschlussbericht über die allgemeinen Auswirkungen

vorgelegt werden. Zudem müssen auch alle MS, die beim

bestehenden System bleiben, der KOM bis spätestens

30. Juni 2019 einen Zwischenbericht über die Auswirkun-

gen auf ihrem Hoheitsgebiet vorlegen.

Deutschland unterstützt prinzipiell die Ermöglichung der

Einführung eines Reverse Charge Verfahrens im Rahmen

eines Pilotprojektes, auch wenn klar sein dürfte, dass

Deutschland selbst ein Reverse Charge Verfahren im

Rahmen des Pilotprojekts nicht anwenden wird. Insb. die

Tschechische Republik und Österreich hatten jedoch in

der Vergangenheit mehrfach den Wunsch geäußert, Re-

verse Charge einführen zu wollen. Der KOM-Vorschlag

wird aber insb. von den beiden MS als zu restriktiv kritisiert.

MwSt. - Blick in die Zukunft

Unabhängig vom nun vorgelegten RL-Vorschlag arbeitet

die KOM weiter an der Umsetzung ihres MwSt.-

Aktionsplans vom 7. April 2016 (→HansEUmschau 3+4/2016).

So hat sie noch im Dezember letzten Jahres insgesamt drei

Konsultationen eröffnet, für die noch bis zum 20. März Bei-

träge eingereicht werden können. Es handelt sich dabei

zum einen um die Konsultation zur Reform der MwSt.-

Sätze, zum anderen um die Konsultation für B2B-

Lieferungen von Gegenständen und schließlich um die

Konsultation über die Sonderregelungen für Kleinunter-

nehmen. CF▐

►KOM-Studie zur MwSt.-Lücke 2016

►KOM-Seite zu Steuerkonsultationen

►RL-Vorschlag der KOM

Monti-Gruppe legt Abschlussbericht zu Eigen-

mitteln vor

Die Hochrangige Arbeitsgruppe Eigenmittel, die im

Februar 2014 unter dem Vorsitz des ehemaligen Kommis-

sars Mario Monti eingesetzt wurde, um das System der

Eigenmittel zu überprüfen, und aus je drei Vertretern von

KOM, Rat und EP bestand, hat dem EP-Haushaltsausschuss

am 12. Januar und der KOM am 17. Januar ihren Ab-

schlussbericht vorgelegt. Wesentliche Inhalte des Ab-

schlussberichts sind:

□ Notwendigkeit der Reform des EU-Haushalts sowohl auf

der Ausgaben- wie auch Einnahmeseite;

□ Konzentration auf Bereiche mit dem größten „europäi-

schen Mehrwert“; zudem müsse eine Reform haushalts-

neutral erfolgen, also ohne zusätzliche Belastungen für

den Steuerzahler;

□ Beibehaltung funktionierender Elemente des EU-Haus-

halts wie z. B. Prinzip der Ausgeglichenheit des EU-

Haushalts, traditionelle Eigenmittel und die auf BNE ba-

sierenden Eigenmittel;

□ Keine ideale Option, sondern mehrere Reformoptionen

denkbar, d. h., eine umfassende und tragfähige Reform

der EU-Eigenmittel könnte auf einer Kombination neuer

Einnahmequellen aus den Bereichen Produktion, Kon-

sum und umweltpolitischen Maßnahmen basieren;

□ Untersuchung weiterer Einnahmequellen, die sich aus

der EU-Politik ergeben, wie z. B. Einnahmen aus Grenz-

kontrollen/ Einreisegebühren, dem Umweltschutz, digi-

talem Binnenmarkt oder Energieeffizienz;

□ Überdenken der Kosten und Nutzen der EU-

Mitgliedschaft; durch die derzeit herrschende Netto-

saldenbetrachtung würden andere Vorteile der EU wie

Zugang zum Binnenmarkt vernachlässigt;

□ Abschaffung von Rabatten sowie sonstigen Korrektur-

maßnahmen; Brexit-bedingt bestünde hierzu Gelegen-

heit;

□ Stärkung der Kohärenz zwischen EU-Haushalt und nati-

onaler Haushaltspolitik im Rahmen des Europäischen

Semesters durch vermehrte Synergien und Minimierung

der Steuerlast;

□ Bewahrung des grundlegenden Haushaltsprinzips der

Vollständigkeit und Einheit der Einnahmen, jedoch mit

gewisser Differenzierung, sofern eine weitergehende In-

tegration von einigen MS angestrebt wird.

Der Bericht soll nun als Ausgangspunkt für weitere politi-

sche Diskussionen über eine Reform des Systems der Ei-

genmittel fungieren. Bereits zum Ende des Jahres wird die

KOM einen Vorschlag für einen MFR post 2020 vorlegen

müssen; darin enthalten dürften auch Vorschläge für ein

neues Eigenmittelsystem sein. Selbstverständlich bedarf es

auch hier eines einstimmigen Beschlusses der MS, um Än-

derungen im Bereich der Eigenmittel durchsetzen zu kön-

nen. CF▐

►PM der Monti-Gruppe zum Abschlussbericht (EN)

►Abschlussbericht (EN)

►Zusammenfassung des Abschlussberichts

Beschäftigung und Soziales

Besserer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Die KOM hat am 10. Januar eine Mitteilung mit dem Titel

„Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle –

Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen

der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am

Arbeitsplatz“ vorgelegt. Demzufolge beabsichtigt sie u. a.,

arbeitsbedingte Krebserkrankungen künftig noch stärker

zu bekämpfen. Hierzu hat sie bereits am selben Tag einen

Vorschlag für eine zweite Änderung der RL über Karzino-

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

8

gene und Mutagene vorgelegt. Anfang 2018 soll ein Vor-

schlag für eine dritte Änderung vorgenannter RL in Bezug

auf Stoffe wie Formaldehyd, Beryllium, Cadmium,

Chrom(VI)- und Nickelverbindungen folgen. Bis Ende 2018

sollen zudem die bestehenden Arbeitsplatzgrenzwerte

und biologischen Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe

überarbeitet und weitere (vorläufige) Grenzwerte festge-

legt werden.

Weiter beabsichtigt die KOM, bessere Orientierungshil-

fen zu geben und Sensibilisierungsmaßnahmen zu ergrei-

fen. So sollen eine Datenbank zur arbeitsbedingten Exposi-

tion gegenüber bestimmten gefährlichen Stoffen einge-

richtet und der Ausbau des Datenbestands der Europäi-

schen Statistik über Berufskrankheiten durch eine umfas-

sendere und verfeinerte Auswertung von vorhandenen

Daten gefördert werden. Unternehmen, insb. Kleinstunter-

nehmen und KMU, sollen bei der Einhaltung der Vorschrif-

ten zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützt

werden. Hierzu hat die KOM zeitgleich mit der Vorlage der

Mitteilung einen Leitfaden für Unternehmer vorgelegt.

Zur Stärkung der Wirksamkeit des EU-Rechtsrahmens sol-

len zudem innerhalb der kommenden zwei Jahre veraltete

Vorschriften in Zusammenarbeit mit den MS und Sozial-

partnern gegebenenfalls gestrichen oder aktualisiert wer-

den. SH▐

►PM der KOM IP/17/2

►MEMO der KOM 17/3

►RL-Vorschlag

Konsultation zum Europäischen Solidaritätskorps

Die KOM hat am 6. Februar eine öffentliche Konsultation

zur weiteren Ausgestaltung des Europäischen Solidaritäts-

korps (ESK) gestartet. Die Ergebnisse der Konsultation sol-

len in die Überlegungen zur Vorbereitung der Rechts-

grundlage für das ESK einfließen. Zur Teilnahme an der

Konsultation aufgerufen sind Behörden, öffentliche und

private Organisationen, junge Menschen und Personen,

die mit jungen Menschen arbeiten.

Im Rahmen der Konsultation wird um Stellungnahme u. a.

zu folgenden Themen gebeten: Prioritäten des ESK, Förde-

rung eines gemeinsamen Geistes sowie Erleichterung des

Zugangs zum ESK für benachteiligte junge Menschen oder

für solche mit speziellen Bedürfnissen. Eine Teilnahme an

der öffentlichen Konsultation ist bis zum 2. April möglich. SH▐

►PM der KOM IP/17/164

►KOM-Konsultation zum ESK

Handelspolitik

Zuständigkeitsverteilung bei Freihandelsab-

kommen

Die KOM hatte im Oktober 2015 den EuGH um ein Gut-

achten zur Klärung der Frage gebeten, ob die EU das

Freihandelsabkommens mit Singapur alleine abschließen

und unterzeichnen darf. Es sollte insb. geklärt werden,

welche Teile des Abkommens in die alleinige Zuständigkeit

der EU und welche in gemischte Zuständigkeit von EU und

MS fallen. Zudem wurde gefragt, ob es Bestimmungen in

alleiniger Zuständigkeit der MS gibt. Das Ergebnis des Gut-

achtens, das im Frühjahr zu erwarten ist, dürfte Auswirkun-

gen auf weitere zurzeit in Verhandlung befindlicher Frei-

handelsabkommen haben.

Die Generalanwältin hat hierzu am 21. Dezember letz-

ten Jahres ihre Schlussanträge veröffentlicht. Sie betont

darin, dass nicht alle Teile des Abkommens in die aus-

schließliche Zuständigkeit der EU fallen und es daher nur

unter Beteiligung aller MS abgeschlossen werden kann.

Damit folgt sie im Wesentlichen der Haltung der MS, die

entgegen der Ansicht der KOM von einer gemischten

Zuständigkeit bezüglich Freihandelsabkommen „neueren

Typs“ ausgehen, die weitreichende Bestimmungen u. a.

zu Dienstleistungen und Investorenschutz beinhalten.

Die Generalanwältin stellt klar, dass nach ihrer Ansicht

die Tatsache, dass ein Abkommen oder Teile davon einen

Bereich berühren, der weitgehend von EU-Bestimmungen

abgedeckt ist, nicht automatisch zum Schluss führen darf,

dass die EU damit auch die ausschließliche Kompetenz zur

Verhandlung des gesamten Abkommens hat. Die Analyse

der Zuständigkeiten der EU führt zu einer Liste von Bestim-

mungen, die nach Ansicht der Generalanwältin in die

gemischte Zuständigkeit von EU und MS fallen:

□ Bestimmungen über den Handel mit Luftverkehrsdienst-

leistungen sowie Dienstleistungen im internationalen

Seeverkehr und im Binnenschiffsverkehr einschließlich

untrennbar mit diesen Verkehrsdienstleistungen ver-

bundener Dienstleistungen;

□ andere Investitionsarten als ausländische Direktinvestiti-

onen;

□ Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswe-

sen, soweit sie für Verkehrsdienstleistungen und un-

trennbar mit ihnen verbundene Dienstleistungen gelten;

□ Bestimmungen über nicht handelsbezogene Aspekte

der Rechte des geistigen Eigentums;

□ Bestimmungen mit grundlegenden Arbeits- und Um-

weltnormen, die zum Bereich der Sozialpolitik oder der

Umweltpolitik gehören;

□ Streitbeilegungs-, Vermittlungs- und Transparenzme-

chanismen, soweit diese Bestimmungen für Teile des

Abkommens gelten, für die der EU eine gemischte ex-

terne Zuständigkeit zusteht.

Zu beachten ist, dass Portfolio-Investitionen, Finanzdienst-

leistungen und die gegenseitige Anerkennung von Berufs-

qualifikationen nicht in dieser Liste enthalten sind. Eine

alleinige Zuständigkeit der MS sieht die Generalanwältin

Quelle: EP

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

9

hinsichtlich der Beendigung bilateraler Investitionsab-

kommen mit Drittstaaten. AB▐

►PM 147/16 des EuGH

EP: Plenum stimmt CETA zu

Nach dem positiven Votum des federführenden Handels-

ausschusses (INTA) Ende Januar hat das EP am 15. Februar

CETA, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und

Kanada, mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Rat hatte

bereits Ende Oktober durch seine Zustimmung den Weg

für die Unterzeichnung frei gemacht (→HansEUmschau

10+11/2016).

In der Begründung des INTA wird betont, dass das Ver-

handlungsergebnis ausgewogen und umfassend sowie

von signifikantem ökonomischen Wert für die EU sei und

sowohl das Verhandlungsmandat als auch die EP-

Resolution berücksichtige. Hervorgehoben werden insb.

die fast vollständig wegfallenden Zölle sowie der Schutz

öffentlicher Dienstleistungen und des Rechts der MS auf

Regulierungen. Positiv herausgehoben werden ferner die

Vereinbarungen zu geographischen Herkunftsbezeich-

nungen, zu öffentlicher Beschaffung und zum Investitions-

schutz, zu denen auch das neue Investitionsgerichtshofsys-

tem gehört.

Handelskommissarin Malmström hatte bei Vorlage des

Abkommens im Juli 2016 verdeutlicht, dass die KOM eine

vorläufige Anwendung des Abkommens erst nach Zu-

stimmung des EP anstrebt. Da diese nun vorliegt, werden

die Bereiche des Abkommens, die in die ausschließliche

Zuständigkeit der EU fallen, nach Zustimmung Kanadas

voraussichtlich ab April vorläufig angewandt werden.

Vollständig kann CETA erst nach Ratifizierung in allen EU-

MS in Kraft treten. AB▐

►Empfehlung des INTA zur Zustimmung

►PM des EP zur Billigung von CETA

TTIP: EU-USA aktueller Stand

Wenige Tage vor Amtsantritt des neuen US-Präsidenten,

der aufgrund erster Äußerungen als vehementer Gegner

von Freihandelsabkommen einzuschätzen ist, haben EU-

Handelskommissarin Malmström und der US-Handelsbe-

auftragte Froman am 17. Januar den bisherigen Stand der

Verhandlungen in einer gemeinsamen Erklärung zusam-

mengefasst. Malmström hatte wenige Tage nach der US-

Wahl gesagt, dass das Abkommen auf Eis gelegt werde.

Im dem vierseitigen Papier werden zunächst die Berei-

che ausgewiesen, in denen seit 2013 größere Fortschritte

erzielt werden konnten. Hierzu zählen neben den Kapiteln

zu KMU und zu Wettbewerb v. a. generelle Ausrichtungen,

wie die Sicherung von Standards, die Berücksichtigung

von Umweltaspekten sowie von Transparenzanforderun-

gen. Hinsichtlich der sektoralen Fortschritte wird insb. auf

die gegenseitige Anerkennung von „good manufacturing

practices“ (GMP) im Pharmabereich, Sicherheitsvorschrif-

ten in der Automobilindustrie und eine stärkere Kooperati-

on im Textilbereich verwiesen.

Die als kritisch benannten Punkte mit deutlichem Verhand-

lungsbedarf betreffen v. a. die erforderliche Beibehaltung

von Zöllen für sensible Güter, Differenzen bei phytosanitä-

ren Maßnahmen, die Anerkennung von Berufsqualifikatio-

nen, die öffentliche Beschaffung, strukturelle Verpflichtun-

gen zum Datenverkehr, Generika, geografische Her-

kunftsbezeichnungen und den Investitionsschutz. Bisher

wurden keine weiteren geplanten Verhandlungsrunden

angekündigt. AB▐

►PM der KOM IP/17/49

►Bericht der KOM zur 15. Verhandlungsrunde

Konsultation zur Einrichtung eines Investitionsge-

richtshofs

Vor dem Hintergrund der angestrebten Schaffung einer

ständigen Einrichtung für die Beilegung von Investitions-

streitigkeiten hat die KOM am 21. Dezember 2016 eine

öffentliche Konsultation zur möglichen Einrichtung eines

multilateralen Investitionsgerichtshof gestartet. Hintergrund

hierfür sind die im Oktober 2015 vorgelegte Handels- und

Investitionsstrategie (→HansEUmschau 10+11+12/2015), die in

den bilateralen Abkommen mit Kanada und Vietnam

vereinbarten Bestimmungen (→HansEUmschau 1+2/2016)

sowie eine am 1. August 2016 vorgelegte „Folgenab-

schätzung in der Anfangsphase“. Die KOM erbittet Beiträ-

ge zu aktuellen Streitbeilegungsmechanismen und mögli-

chen Reformen, wie z. B. einem permanenten multilatera-

len Investitionsgericht. Bereits 2014 hatte die KOM eine

öffentliche Konsultation zu Investitionsschutz und In-

vestitionsstreitbeilegung mit Blick auf TTIP durchgeführt.

Die Konsultation läuft noch bis zum 15. März. Die Ergeb-

nisse sollen in die Folgenabschätzung der KOM einfließen.

Am 27. Februar organisiert die KOM ein Treffen mit Interes-

senträgern in Brüssel, zu dem noch bis zum 20. Februar

Anmeldungen möglich sind. Handelskommissarin Malm-

ström hat ihre Teilnahme angekündigt.

Quelle: KOM

Quelle: EP

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

10

Mitte Dezember 2016 hatten auf Einladung der KOM und

der kanadischen Regierung in Genf erste Sondierungsge-

spräche mit Regierungsvertretern anderer Staaten über

die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs

stattgefunden. Wie z. B. am Rande des Weltwirtschafts-

forums in Davos Mitte Januar sollen die Gespräche in den

kommenden Monaten fortgesetzt werden. AB▐

►Veranstaltungsankündigung der KOM (EN)

►PM der KOM IP/16/4349

Justiz und Inneres

IMCO bestätigt Trilogergebnis zur Waffen-RL

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

(IMCO) hat am 26. Januar den zwischen Rat, EP und KOM

am 13. Dezember 2016 im Trilog erzielten Kompromiss zur

Änderung der RL über die Kontrolle des Erwerbs und des

Besitzes von Waffen bestätigt. Bereits im Vorfeld hatte der

AStV dem Trilogergebnis mit qualifizierter Mehrheit am

20. Dezember 2016 zugestimmt.

Im Kompromissvorschlag wurde ein großer Teil der von der

KOM vorgeschlagenen grundsätzlichen Regelungen bei-

behalten. Hierzu gehören u. a. das Verbot von zu halb-

automatischen Waffen umgerüsteten automatischen

Feuerwaffen, die Ausweitung des Geltungsbereichs der RL

auf Sammler und Museen, die Regulierung von Schreck-

schusswaffen, akustischen Waffen und deaktivierten Waf-

fen sowie die Regeln für Internetverkäufe. Das Trilog-

ergebnis sieht u. a. eine Beschränkung des von der KOM

vorgesehenen umfassenden Verbots der gefährlichen

halbautomatischen Waffen u. a. auf solche vor, die zu

automatischen Waffen umgerüstet werden können und

auf Feuerwaffen, deren Ladevorrichtung 20 Schuss bzw.

bei Langwaffen 10 Schuss übersteigen. Weiter sollen

Schreckschusswaffen, die in Schusswaffen umgerüstet

werden können, wie ihre aktiven Counterparts im Hinblick

auf ihre Genehmigungs-/Anzeigepflicht behandelt wer-

den. Eine Anzeigepflicht soll auch für neu unbrauchbar

gemachte Waffen bestehen. Das Trilogergebnis sieht wei-

ter Ausnahmen vom Verbot des Erwerbs besonders ge-

fährlicher Waffen für aktive Sportschützen vor, sofern diese

Waffen für die Ausübung einer von einem offiziellen Sport-

schützenverband anerkannten Disziplin benötigt werden.

Die Möglichkeit des Erwerbs deaktivierter, besonders ge-

fährlicher Waffen durch private Sammler und Museen soll

unter engen Voraussetzungen beibehalten werden.

Das EP-Plenum wird voraussichtlich im März über das

Trilogergebnis abstimmen. Danach muss der Rat dieses

Ergebnis noch formell annehmen. Nach Inkrafttreten des

RL-Vorschlags werden die MS 15 Monate Zeit für die Um-

setzung in nationales Recht haben. SH▐

►PM des EP v. 26. Januar (EN)

EuG: Bürgerinitiative Minority SafePack gewinnt

Mit Urteil vom 3. Februar hat das EuG der Klage des Bür-

gerausschusses für die Bürgerinitiative Minority SafePack –

one million signatures for diversity in Europe (Rs. T-646/13)

stattgegeben. Es hat die Entscheidung der KOM, den

Vorschlag des Bürgerausschusses für eine europäische

Bürgerinitiative (EBI) nicht zu registrieren, für nichtig erklärt.

Gegen die Verweigerung der Registrierung der EBI

durch die KOM hatte sich der Initiator, ein u. a. aus Frau

Anke Spoorendonk, Ministerin für Justiz, Kultur und Europa

in ihrer Eigenschaft als Privatperson, und Herrn Hans Hein-

rich Hansen, ehem. Präsident der Föderalistischen Union

Europäischer Volksruppen (FUEV) bestehender Bürgeraus-

schuss, gewandt. In der EBI wird die KOM aufgefordert, elf

näher konkretisierte Initiativen vorzuschlagen, um den

Schutz der Angehörigen nationaler Minderheiten und von

Sprachminderheiten zu verbessern sowie die kulturelle und

sprachliche Vielfalt in der EU zu stärken.

Das EuG kommt in seinem Urteil zu dem Schluss, die

KOM habe gegen ihre Begründungspflicht verstoßen,

indem sie bei der Verweigerung der Eintragung der EBI

nicht konkret angegeben habe, welche der vom Bürger-

ausschuss begehrten elf Vorschläge für Initiativen nicht in

die Kompetenz der EU fielen und worauf die KOM ihre

Auffassung stütze.

Sollte die KOM gegen das Urteil kein Rechtsmittel beim

EuGH einlegen, müsste sie nach dessen Rechtskraft erneut

über die Eintragung der EBI befinden. Sollte die KOM die

Registrierung erneut ablehnen, dürfte ein neuer Rechts-

streit zu erwarten sein. Das EuG hatte in seinem Urteil die

Frage offen gelassen, ob die KOM die Eintragung einer

Bürgerinitiative vollständig verweigern darf, wenn die be-

gehrten Initiativen nur teilweise nicht in die Zuständigkeit

der EU fallen, oder ob sie diese dann jedenfalls mit dem

ihrer Auffassung nach zulässigen Teil registrieren muss. SH▐

►PM des EuG 10/17

►Urteil des EuG v. 3. Februar

EuGH: Kein Flüchtlingsstatus für führendes Mit-

glied einer terroristischen Vereinigung

Der EuGH hat am 31. Januar im Vorabentscheidungsver-

fahren Lounani (Rs. C-573/14) entschieden, dass die MS

einer Person, die ein führendes Mitglied einer terroristi-

schen Vereinigung gewesen ist und an den Aktivitäten

dieser Vereinigung beteiligt war, den Flüchtlingsstatus

verweigern dürfen.

Dem Verfahren liegt ein Vorabentscheidungsersuchen

des belgischen Staatsrats zugrunde. Vor diesem wendet

Quelle: EP

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

11

sich der Generalkommissar gegen ein Urteil des Rates für

Ausländerstreitsachen, mit dem dieser die Flüchtlingsei-

genschaft von Herrn Lounani, einem marokkanischen

Staatsbürger, anerkannt hatte. Herr Lounani hatte sich

darauf berufen, dass ihm in Marokko wegen seiner Verur-

teilung in Belgien als radikaler Islamist und Dschihadist die

Verfolgung drohe. Das Strafgericht Brüssel hatte ihn zuvor

u. a. wegen Beteiligung als führendes Mitglied an den

Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung sowie wegen

Bildung einer kriminellen Vereinigung, Urkundenfälschung

und Verwendung gefälschter Urkunden zu einer Freiheits-

strafe verurteilt. Konkret hatte Herr Lourani einer terroristi-

schen Organisation materielle oder intellektuelle Dienste

geleistet, Pässe gefälscht, Pässe Dritten betrügerisch über-

lassen sowie sich aktiv an der Ausschleusung Freiwilliger in

den Irak beteiligt.

In seinem Urteil kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass

im Fall von Herrn Lounani die Anerkennung als Flüchtling

ausgeschlossen werden konnte. Für die Aberkennung der

Flüchtlingseigenschaft müsse nicht nachgewiesen wer-

den, dass eine Person selbst zu einer terroristischen Hand-

lung angestiftet oder sich in sonstiger Weise daran betei-

ligt habe. Vielmehr könne die Beteiligung an den Aktivitä-

ten einer terroristischen Vereinigung eine große Bandbrei-

te von Verhaltensweisen unterschiedlicher Schwere um-

fassen. Hierzu gehörten u. a. auch die Vornahme der An-

werbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von

Personen, die in einen Staat reisten, der nicht der Staat

ihrer Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit sei, um insb.

terroristische Handlungen zu begehen, zu planen oder

vorzubereiten. Auch die Anstiftung hierzu oder Beteiligung

in sonstiger Weise hieran zählten dazu. Es müssten daher

die genauen tatsächlichen Umstände des Einzelfalls ge-

würdigt werden. Schwer wögen hier die Verurteilung einer

Person wegen der Beteiligung an Aktivitäten einer terroris-

tischen Vereinigung sowie die Feststellung, dass eine Per-

son ein führendes Mitglied einer solchen Vereinigung ge-

wesen sei. SH▐

►PM des EuGH 9/17

►Urteil des EuGH v. 31. Januar

Generalanwalt zu humanitären Visa

Generalanwalt (GA) Mengozzi hat am 7. Februar seine

Schlussanträge in dem Eilverfahren X und X/Belgischer

Staat (Rs. C-638/16 PPU) vorgelegt. Danach vertritt er die

Ansicht, dass das EU-Recht die MS unter bestimmten Vo-

raussetzungen verpflichtet, einer Person, die ein Visum bei

einer Botschaft eines MS in einem Drittstaat beantragt, ein

solches zu erteilen, wenn diese Person innerhalb der EU

einen Asylantrag stellen möchte. Es müssten jedoch ernst-

hafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die

Annahme vorliegen, dass bei einer Visumsverweigerung

diese Person der Folter oder einer anderen unmenschli-

chen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wäre.

Dem Drittstaatsangehörigen dürfe dann nicht die rechtli-

che Möglichkeit vorenthalten werden, in einem MS um

internationalen Schutz zu ersuchen.

In dem dem Eilverfahren zugrunde liegenden Aus-

gangsverfahren wendet sich eine syrische Familie vor dem

Rat für Ausländerstreitsachen (Belgien) gegen die Ableh-

nung ihrer Visaanträge durch das belgische Ausländer-

amt. Es beantragt die Aussetzung der Vollziehung der

ablehnenden Entscheidung. Das Ehepaar hatte mit seinen

drei kleinen Kindern im Oktober 2016 bei der belgischen

Botschaft in Beirut (Libanon) Anträge auf die Erteilung von

Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit nach dem EU-

Visakodex gestellt. Sie wollten nach Belgien einreisen, um

dort einen Asylantrag stellen zu können. Das Ausländer-

amt lehnte die Anträge mit der Begründung ab, die Fami-

lie habe von vornherein beabsichtigt, sich länger als die

mit einem derartigen Visum mögliche Zeitspanne von 90

Tagen in Belgien aufzuhalten. Außerdem bestehe keine

Verpflichtung, jede asylsuchende Person aus einem Dritt-

staat in das Hoheitsgebiet eines MS aufzunehmen. Der GA

folgt dieser Argumentation jedoch nicht, sondern ist der

Ansicht, der EU-Visakodex statuiere unter Beachtung der

Grundrechtecharta eine Verpflichtung der MS, unter be-

stimmten Voraussetzungen ein humanitäres Visum zu ertei-

len.

Der EuGH ist an die Schlussanträge des GA nicht ge-

bunden. Sollte der EuGH diesen folgen, dürfte mit zahlrei-

chen Visaanträgen in deutschen Botschaften in Drittstaa-

ten zu rechnen sein. Da es sich um ein Eilverfahren han-

delt, dürfte mit dem Urteil innerhalb der kommenden zwei

Monate zu rechnen sein. SH▐

►PM des EuGH 11/17

►Schlussanträge des GA v. 7. Februar (FR)

Verkehrspolitik

Schwerpunkte der Verkehrspolitik im ersten

Halbjahr

Mit der Übernahme der Ratspräsidentschaft durch Malta

zu Beginn des Jahres wird die Seeverkehrspolitik wenig

überraschend einen Schwerpunkt des neuen Vorsitzes

bilden. Während der Sitzung des EP-Verkehrsausschusses

am 25. Januar wurde deutlich, dass Malta Fortschritte bei

der Revision der RL zu Hafenauffangeinrichtungen errei-

chen will.

Die amtierende Ratspräsidentschaft will auch die an-

stehenden Trilogverhandlungen von EP, Rat und KOM zur

Sicherheit von Fahrgastschiffen sowie das Dossier zu

Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt voranbringen.

Darüber hinaus ist bekannt, dass Malta die für 2018 vorge-

sehene Revision der EU-Seeverkehrsstrategie mitgestalten

will und auch die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen

in der Schifffahrt mit Interesse verfolgt.

Malta wird sich auch dem Luftverkehrspaket der KOM

annehmen. Während der Präsidentschaft wird dabei im

Vordergrund stehen, einen Kompromiss zwischen Rat,

KOM und EP zur EASA-GrundVO zu erzielen.

Weiter möchte Malta möglichst zu zwei weiteren The-

men eine „allgemeine Ausrichtung“, also einen Stand-

punkt des Rats, erzielen: zu einem EU-einheitlichen Zertifi-

zierungssystem für Sicherheitsausrüstungen in Flughäfen

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

12

sowie zur VO gegen Subventionierung und unfaire Preis-

bildungspraktiken.

Daneben wird es um Luftverkehrsabkommen mit Drittstaa-

ten gehen. Hier möchte Malta mit den MS weitere Man-

date für die KOM aushandeln.

Im Landverkehr beabsichtigt der neue Ratsvorsitz, die

Diskussion über den Vorschlag für eine geänderte RL über

die Grundqualifikationen von Kraftfahrzeugfahrern voran-

zubringen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit in Europa zu

steigern und die Zahl der Verkehrstoten und -verletzten zu

senken. Das Thema Passagierrechte im Eisenbahnverkehr

will die neue Ratspräsidentschaft ebenso weiter bearbei-

ten wie die im Laufe des Jahres zu erwartenden Vorschlä-

ge der KOM zum Thema Straßengüterverkehr. SR/JR▐

►Homepage der maltesischen Ratspräsidentschaft

► Programm des Ratsvorsitzes

Energiepolitik

Zweiter Bericht zum Stand der Energieunion

Beim Aufbau einer Energieunion ist die EU weiter vorange-

schritten, wie aus dem zweiten Jahresbericht der KOM

hervorgeht, der am 1. Februar vorgestellt worden ist. Die

Treibhausgasemissionen lagen 2015 bereits 22% unter dem

Niveau von 1990. Gleichzeitig sei es gelungen, das Brutto-

inlandsprodukt der EU um 50% zu steigern. Nach Ansicht

der KOM sind die MS auf einem guten Weg, ihre 40/20/20-

Ziele bis 2020 zu erreichen.

Der Vizepräsident für die Energieunion, Maroš Šefčovič,

betonte bei der Vorstellung des Berichts, es handele sich

nicht nur um Klima- und Energiepolitik alleine: „Es geht um

eine grundlegende Modernisierung der gesamten euro-

päischen Wirtschaft, mit der auf sozial ausgewogene Wei-

se eine Reduzierung der CO2-Emissionen sowie Energie-

und Ressourceneffizienz erreicht werden soll.“

Ferner verwies Šefčovič darauf, dass ab 2020 in Europa

jährlich 379 Mrd. € an Investitionen notwendig seien, um

die Energiewende erfolgreich vollziehen zu können. Ein

Schritt in diese Richtung sei der Vorschlag, statt wie bisher

20 % künftig 40 % der durch EFSI finanzierten Projekte an

Klima-, Energie- und Umweltziele zu knüpfen.

Negativ wurde von Seiten der KOM angemerkt, dass

Deutschland sein 10 %-Verbundziel für 2020 bisher nicht

erreicht habe und Netzengpässe weiterhin ein Problem

darstellten, die es schnellstmöglich zu lösen gelte.

Kommissar Šefčovič merkte während seiner Rede an,

dass mit dem am 30. November letzten Jahres vorgestell-

ten Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ die KOM

inzwischen mehr als 80% der angekündigten Legislativvor-

schläge im Rahmen der Energieunion vorgelegt habe.

Im laufenden Jahr plane die KOM verschiedene Initiati-

ven, darunter die dritte Liste für Projekte von Gemeinsa-

men Interesse, die begleitet werden wird von einer Mittei-

lung zur Erreichung des 15%-Verbundziels bis 2030.

Verschiedene legislative Schritte sollen dieses Jahr ihren

Abschluss finden, wie die Überarbeitung des Emissions-

handelssystems, die Überarbeitung des Energieeffizienz-

rahmens für Produkte (Ökodesign und Energiekennzeich-

nung) oder die Umsetzung der europäischen Strategie für

emissionsarme Mobilität. TH▐

►Zweiter Bericht der KOM zur Lage der Energieunion

►PM der KOM IP/17/161

Medien und Telekommunikation

Portabilitäts-VO: Trilogergebnis erzielt

Rat, EP und KOM haben am 7. Februar im Rahmen von

Trilogverhandlungen einen Kompromiss zum Portabilitäts-

VO-Vorschlag erzielt.

In dem KOM-Vorschlag wird vorgesehen, dass Online-

Inhalteanbieter ihren Kunden zukünftig die von ihnen in

ihrem Wohnsitzstaat erworbenen oder gemieteten digita-

len Inhalte, wie z. B. Filme, Sportsendungen, Musik,

e-Bücher und Spiele, im Fall eines lediglich vorübergehen-

den Aufenthalts in einem anderen MS grenzüberschrei-

tend zur Verfügung stellen müssen. D. h., es wird eine

grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten für

Kurzaufenthalte wie Urlaubs- oder Geschäftsreisen einge-

führt. Für die vorübergehende Nutzung des Dienstes in

einem anderen MS soll keine separate Lizenz erforderlich

sein, und die bestehenden Lizenzen zwischen Rechtein-

habern und Dienstleistern sollen ihre Gültigkeit behalten.

Das Trilogergebnis sieht neben Klarstellungen u. a. vor,

dass nur kostenpflichtige Dienste erfasst werden. Anbieter

kostenloser Dienste können sich den neuen Vorschriften

aber freiwillig unterwerfen. Vorgesehen werden zudem

angemessene und verhältnismäßige Verifizierungsmaß-

nahmen, anhand derer Diensteanbieter den Wohnsitz-

Quelle: Wikipedia

Quelle: EP

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

13

staat des Abonnenten überprüfen dürfen. Der Kompromiss

sieht hierzu eine abschließende Liste erlaubter Verifizie-

rungsmethoden vor. Zudem sollen Diensteanbieter ihre

Kunden im Voraus über die von ihnen angewandten

Überprüfungsmethoden in Kenntnis setzen und angemes-

sene Datenschutzmaßnahmen zum Schutz der Kundenda-

ten ergreifen.

Rat und EP müssen das Trilogergebnis noch formell an-

nehmen. Die VO wird neun Monate nach ihrem Inkrafttre-

ten anwendbar sein. SH▐

►PM des EP v. 7. Februar (EN)

►PM des Rates 50/17

Regulierung der Roamingvorleistungsmärkte

Als letzten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der

Roamingaufschläge zum 15. Juni 2017 haben sich Rat, EP

und KOM am 31. Januar im Trilog über die Regulierung der

Roamingvorleistungsmärkte verständigt.

Folgende Maximalpreise sollen sich die Betreiber zukünftig

gegenseitig in Rechnung stellen dürfen, wenn ihre Kunden

Netze in anderen MS nutzen: 3,2 Cent/Minute für Anrufe

sowie 1 Cent/Minute pro SMS, gültig ab 15. Juni 2017. Die

Preisobergrenzen für Datenverkehr sollen über fünf Jahre

schrittweise von 7,70 € pro GB ab 15. Juni 2017 auf letztlich

2,50 € pro GB ab 1. Januar 2022 reduziert werden.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Telekommuni-

kationsanbieter ihre Kosten decken können und der Wett-

bewerb auf den nationalen Roamingvorleistungsmärkten

erhalten wird.

EP und Rat müssen das Trilogergebnis noch formell an-

nehmen. SH▐

►PM der KOM IP/17/193

►PM des Rates 36/17

Forschung

KOM-Fortschrittsbericht 2016 zum EFR

In ihrem am 26. Januar vorgelegten Fortschrittsbericht zum

Europäischen Forschungsraums (EFR) stellt die KOM insge-

samt signifikante Fortschritte fest. Zugleich gebe es nach

wie vor große Unterschiede sowohl zwischen einzelnen MS

als auch mit Blick auf die acht thematischen Schwer-

punktbereiche.

Die Untersuchung basiert auf insgesamt 24 Indikatoren,

drei je Schwerpunkt, die für die Verwirklichung des EFR als

maßgeblich angesehen werden, bspw. eine optimale

länderübergreifende Forschungszusammenarbeit, ein

offener Arbeitsmarkt für Wissenschaftler und der Zugang zu

Forschungsergebnissen. Am besten schneiden hier Groß-

britannien, die Niederlande, Belgien, Schweden sowie –

als nicht EU-MS, aber am EFR partizipierend und am EU-

Rahmenprogramm für Forschung & Innovation „Hori-

zont 2020“ assoziiert – Norwegen und die Schweiz ab.

Deutschland bescheinigt die KOM insoweit noch leicht

unterdurchschnittliche Ergebnisse. Einer der Hauptgründe

hierfür ist der weiterhin niedrige Anteil an Forscherinnen in

der Wissenschaft und vor allem in Führungspositionen,

obgleich Deutschland hier in jüngster Zeit aufgeholt hat.

Außerdem bestünden vielfach Mobilitätshindernisse, weil

Deutschkenntnisse vorausgesetzt würden und Fördermittel

sowie Ruhegehaltsansprüche nicht transferiert werden

könnten. Deutsche Einrichtungen würden zudem bereits in

ihren Einstellungsverfahren noch zu wenig das europäi-

sche Stellenportal EURAXESS nutzen. Schließlich stellt die

KOM eine geringe Quote gemeinsamer Veröffentlichun-

gen und Erfindungen mit europäischen und internationa-

len Partnern fest.

Als Stärken Deutschlands werden hervorgehoben die

Höhe der öffentlichen Ausgaben für F&I sowie der Anteil

privat finanzierter F & I, die Zahl der Patentanmeldungen,

der Betrieb pan-europäischer Forschungsinfrastrukturen

wie bspw. der European XFEL in HH/SH und der insgesamt

hohe Anwendungsbezug durch die systematische Integra-

tion von Hochschulen, Forschungsorganisationen und

Industrie. JF▐

►EFR-Fortschrittsbericht 2016 (dt. Zusammenfassung)

►Länderbericht Deutschland (EN)

►KOM-Themenseite zum EFR mit weiteren Links (EN)

Neue Assoziierte an Horizont 2020

Während Großbritanniens Zukunft in der EU und damit

auch in den gemeinsamen Rahmenprogrammen für For-

schung und Innovation infolge des Brexit weiterhin unge-

klärt ist, ist die Schweiz den umgekehrten Weg gegangen

und seit dem 1. Januar wieder in vollem Umfang an „Hori-

zont 2020“ assoziiert.

Im Laufe des Jahres 2016 waren bereits Assoziierungs-

abkommen mit Georgien, Armenien und Tunesien ge-

schlossen worden, so dass neben den beteiligten 28 EU-MS

nunmehr weitere 16 Staaten an „Horizont 2020“ assoziiert

sind. JF▐

► Liste aller an „Horizont 2020“ assoziierten Staaten (EN)

Gesundheit & Verbraucherschutz

EU-Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen

Am 6. Februar haben die EU-Kommissare Moedas und

Andriukaitis einen Forschungspreis für den optimierten

Quelle: EP

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

14

Einsatz von Antibiotika bzw. einen Gesundheitspreis für

herausragende Initiativen von Nichtregierungsorganisatio-

nen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen (engl.

Abkürzung: AMR) vergeben.

Den mit 1 Mio. € dotierten Forschungspreis, der im Pro-

gramm Horizont 2020 ausgeschrieben war, erhielt das

schwedisch-niederländische Forscherteam „MINI-

CARE HNL“ für die Entwicklung eines Schnelltests, mit dem

binnen Minuten eine bakterielle Infektion fest- und damit

sichergestellt werden kann, dass Antibiotika nicht unnöti-

gerweise bei viralen Infektionen verabreicht werden.

Den Gesundheitspreis i. H. v. 20.000 € gewann der Euro-

päische Verbraucherverband (frz. Abkürzung: BEUC), dem

auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)

angehört. Gewürdigt wurde dessen Kampagne „From

Farm to You“, die darauf abzielt, das Bewusstsein für die

Ursachen von AMR, insb. den übermäßigen, teilweise

missbräuchlichen Einsatz antimikrobieller Mitteln bei Tieren

und Menschen, zu schärfen.

Noch bis zum 24. April ist eine öffentliche Konsultation der

KOM zur Neufassung der EU-Strategie gegen Antibiotikare-

sistenzen geöffnet. Im Herbst 2016 hatte die KOM die mitt-

lerweile ausgelaufene Vorläufer-Strategie evaluiert und

hierbei die Notwendigkeit fortgesetzter Anstrengungen

auch auf EU-Ebene festgestellt (→HansEUmschau

10+11/2016). JF▐

►PM der KOM zur Preisvergabe

►KOM-Seite zur Konsultation zur AMR-Strategie (EN)

EU-Aktionsprogramm Gesundheit: AP 2017

Am 26. Januar hat die KOM das Arbeitsprogramm im

Rahmen des dritten Aktionsprogramms der Union im Be-

reich der Gesundheit 2014-2020 veröffentlicht.

Das diesjährige Aktionsprogramm verfolgt vier überge-

ordnete Ziele:

□ Gesundheitsförderung, Prävention und gesunde Le-

bensführung;

□ Schutz vor schwerwiegenden grenzübergreifenden

Gesundheitsgefahren;

□ Beitrag zu innovativen, effizienten und nachhaltigen

Gesundheitssystemen;

□ Erleichterung des Zugangs zu besserer und sichererer

Gesundheitsversorgung.

Hinsichtlich der Zielerreichung muss die KOM bis zum

30. Juni eine Halbzeitevaluierung vornehmen, zu der noch

bis zum 23. Februar eine öffentliche Konsultation läuft.

Für das laufende Jahr stehen insgesamt Mittel i. H. v.

rund 60 Mio. € zur Verfügung, von denen mit nahezu

20 Mio. € der größte Teil für die Ko-Finanzierung gemein-

samer Aktionen der MS im Rahmen sog. Joint Actions ver-

wendet werden soll. Als konkrete Themen wurden insoweit

die Krebsbekämpfung, Maßnahmen gegen gesundheitli-

che Ungleichheiten, die Impfförderung und die Krisenprä-

vention festgelegt. Außerdem soll das eHealth-Netzwerk

weiterhin finanziell unterstützt werden.

Jeweils rund 15 Mio. € sind für Zuschüsse an nicht-

staatliche Gremien und internationale Organisationen im

Gesundheitswesen sowie für Auftragsvergaben vorgese-

hen. Die Projektmittel i. H. v. knapp 5 Mio. € werden nahe-

zu ausschließlich auf die Europäischen Referenznetzwerke

(ERN) zu seltenen Krankheiten, die auf die Patientenmobili-

täts-RL zurückgehen und ab März starten, konzentriert. Die

für sonstige Maßnahmen verbleibenden ca. 7 Mio. € sind

insb. für Expertengremien, wissenschaftliche Gutachten

und Beratungsleistungen reserviert. JF▐

►EU-Aktionsprogramm im Bereich Gesundheit 2014-2020

►Arbeitsprogramm 2017 (deutsche Zusammenfassung)

Mehr Transparenz bei der Autovermietung

Die Anzahl der Beschwerden von Touristen in der EU im

Zusammenhang mit Autovermietungen hat sich zwischen

2012 und 2016 von 1.050 auf mehr als 2.000 nahezu ver-

doppelt. Die KOM nahm diesen Trend bereits 2014 zum

Anlass, in einen Dialog mit Verbraucherschutzbehörden in

den MS und den fünf größten Mietwagenunternehmen in

der EU, d. h. Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, zu

treten, um auf ein höheres Verbraucherschutzniveau hin-

zuwirken.

Als Resultat dieser Zusammenarbeit unter Leitung der briti-

schen Wettbewerbs- und Marktbehörde haben die betei-

ligten Unternehmen nunmehr ihre Geschäftspraktiken,

Vertragsbedingungen und internen Regelungen zuguns-

ten ihrer Kunden wie folgt angepasst:

□ Die Buchungspreise müssen in Zukunft unvermeidbare

Kosten enthalten, wie beispielsweise die Zusatzgebüh-

ren für Winterreifen;

□ Die wichtigsten Vermietungsdienstleistungen und Miet-

konditionen, wie etwa im Preis enthaltene Kilometerzahl

und Betankungsregeln, müssen verständlich formuliert

werden;

Quelle: Wikipedia

Quelle: Wikipedia

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

15

□ Kunden wird die Option eingeräumt, einen Mietwagen

vollständig betankt zu übernehmen und/oder abzuge-

ben;

□ Es muss eindeutig angegeben werden, welche Versi-

cherungsleistungen im Grundtarif abgedeckt sind und

welche zusätzlichen Versicherungsoptionen, etwa zur

Reduzierung der Selbstbeteiligungen im Schadensfall,

bestehen.

□ Eindeutiges Verfahren hinsichtlich der Kontrolle: Schä-

den müssen die Autovermieter künftig nachweisen, und

sie müssen entsprechende Reparaturrechnungen aus-

stellen, bevor sie diesbezügliche Zahlungen verlangen

dürfen; zugleich sollen Verbraucher die Möglichkeit be-

kommen, etwaige Schäden anzufechten, bevor sie zur

Zahlung verpflichtet sind.

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden bilden auf

Grundlage der VO über die Zusammenarbeit im Verbrau-

cherschutz (CPC-VO) ein europäisches Netzwerk zur

Durchsetzung der Verbraucherrechte. Auf diese Weise

können Reaktionen auf verbreitete Probleme koordiniert

werden. Die KOM unterstützt diese Arbeit und hat zu ihrer

weiteren Stärkung im vergangenen Jahr einen Entwurf zur

Überarbeitung der CPC-VO vorgelegt, mit dem EP und

Rat aktuell befasst sind. Jennifer Dillon/JF▐

►PM der KOM IP/17/86

Veranstaltungen

Neujahrsempfang

Nachdem der traditionelle gemeinsame Neujahrsemp-

fang des Hanse-Office und der Investitionsbank Schleswig-

Holstein (IB.SH) im letzten Jahr aufgrund der damaligen

Sicherheitslage abgesagt werden musste, kamen am

10. Januar erneut viele Gäste in die Avenue Palmerston,

um auf das neue Jahr anzustoßen.

V.l.n.r.: Thorsten Augustin, Anke Spoorendonk, Erk Westermann-Lammers

Die schleswig-holsteinische Ministerin für Justiz, Kultur und

Europa, Anke Spoorendonk, hieß die geladenen Gäste

willkommen. Sie wies auf die verschiedenen Baustellen

Europas hin und äußerte abschließend den Wunsch, dass

es der KOM gelingen möge, bis zum 60-jährigen Jubiläum

der Römischen Verträge im März eine positive Zukunftsvisi-

on zu entwickeln, um das Vertrauen der Bürger in die EU

zurückzugewinnen und die wichtigen Errungenschaften

der EU wie Frieden und Wohlstand herauszustellen.

Erk Westermann-Lammers, Vorsitzender des Vorstandes

der Investitionsbank Schleswig-Holstein, betonte in seiner

Rede die herausragende Bedeutung des Themas „Ener-

giepolitik“ für Schleswig-Holstein, aber auch für die Investi-

tionsbank, da ein bedeutender Anteil des Fördervolumens

der IB.SH in Investitionen zur Umsetzung der Energiewende

in Schleswig-Holstein fließe LT▐

►Terminkalender Hanse-Office

Hamburger Bürgerschaftspräsidium in Brüssel

Die erste gemeinsame Informationsreise des gesamten

Präsidiums der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt

Hamburg führte die sieben Abgeordneten nach Brüssel,

wo sie im Geiste des hohen Stellenwerts, den die Europa-

politik in der Hansestadt genießt, am 2. und 3. Februar die

parlamentarischen EU-Institutionen besuchten.

Die von der Präsidentin der Hamburgischen Bürger-

schaft, Carola Veit (SPD), geleitete Delegation umfasste

neben dem Ersten Vizepräsidenten Dietrich Wersich (CDU)

die Vizepräsidentinnen Barbara Duden (SPD), Antje Möller

(DIE GRÜNEN), Christiane Schneider (DIE LINKE) und die

Vizepräsidenten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP), Detlef

Ehlebracht (AfD) sowie den Direktor bei der Hamburgi-

schen Bürgerschaft, Johannes Düwel, und den Leiter des

Bürgerschafts-Protokolls, Ulfert Kaphengst.

Von ihrem Interesse an den parlamentarischen Körper-

schaften der EU geleitet trafen die Hamburger Spitzenpoli-

tiker mit ihren Kollegen vom EP und AdR zusammen: Nach

einer angeregten Diskussion über die Zukunft der EU und

die Rolle des AdR mit dem Ersten Vizepräsidenten und

voraussichtlich ab 1. Juli künftigen Präsidenten des AdR,

Karl-Heinz Lambertz (SPE, BEL), besuchte die hochrangige

Delegation den EP-Vizepräsidenten Rainer Wieland (EVP,

DEU) zu einem intensiven Gedankenaustausch über aktu-

elle Europathemen und parlamentarische Gepflogenhei-

ten. Dieses Thema konnte das Präsidium dann in einem

Informationsgespräch und beim anschließenden Besuch

des Plenarsaals des EP weiter vertiefen.

Carola Veit und Dr. Claus Müller

Zum Auftakt ihres Informationsbesuches hatten die Abge-

ordneten sich vom hamburgischen Leiter des Hanse-

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

16

Office über wichtige und aktuelle europapolitische Fragen

unterrichten lassen. Diese Themen konnten sie am Abend

in Gesprächen mit Vertretern der EU-Institutionen, u. a.

dem Generaldirektor der GD Wettbewerb, Johannes

Laitenberger, bei einem Empfang im Hanse-Office vertie-

fen. CM▐

Vernissage Rüdiger Knott

Am 19. Januar wurde in der Avenue Palmerston eine Aus-

stellung mit Werken von Rüdiger Knott eröffnet. Der Ham-

burger Künstler zeigt im Hanse-Office Recyclingkunst. Alte,

ausgemusterte und wertlos scheinende Gegenstände, die

Rüdiger Knott in Häfen, an Stränden, in Straßen, auf Bau-

stellen, in verlassenen Werkstätten oder in der freien Natur

findet, setzt er neu zu Assemblagen, Collagen, Material-

bildern oder Skulpturen zusammen und gibt ihnen somit

wieder eine neue Bedeutung.

Rüdiger Knott, Gabriele Dobusch und Dr. Claus Müller

Neben dem Künstler war auch die Hamburger Bürger-

schaftsabgeordnete Gabriele Dobusch, Vorsitzende des

Kulturausschusses und kulturpolitische Sprecherin der SPD-

Fraktion, zur Vernissage angereist. Da die Schau auf ihre

Initiative zustande gekommen war, ließ sie es sich nicht

nehmen, auch die Eröffnungsrede zu halten.

Zu sehen ist die Ausstellung voraussichtlich bis zum Mai

in den Räumen des Hanse-Office. LT▐

►Terminkalender Hanse-Office

Am Rande…

Gastbeitrag: Malerische Grüße vom anderen

Ufer

Im Sommer 1817 skizzierte ein Landschaftsmaler die Piers,

die Brücken und den Leuchtturm einer Hafenstadt, die

sich auf dem gleichen Breitengrad wie mein Heimatort

befindet. Der 54. Breitengrad verbindet Westerland und

Sunderland auf dem direkten Seeweg. Sunderland war

eine von mehreren Stationen, die der Maler William Turner

(1775-1851) bei ausgedehnten Reisen durch Nordengland

besuchte. In seinem „North Shore Sketchbook“ befinden

sich 138 zumeist rasch hingeworfene Skizzen, die das Herz

eines jeden Malers höher schlagen lassen.

Noch im gleichen Jahr trat Turner seine erste Rheinreise

an, der 1825 eine weitere folgen sollte. Dazwischen liegen

Aufenthalte in Schottland, Italien und Frankreich.

Mit seinen Reisen quer durch Europa war Turner auf

dem Weg, ein europäischer Maler zu werden. Indem er

die Landschaften Europas malte und sein Spätwerk dem

französischen Impressionismus als Vorbild diente, trug er

dazu bei, das kulturelle Kontinuum Europas zu erweitern.

Dieser Nachklang von Turners Kunst zeigt, dass der euro-

päische Zusammenhalt auch über die Künste stattfindet.

Dass der 54. Breitengrad meinen Heimatort Westerland

und das britische Sunderland miteinander verbindet, ist

ein schöner Zufall, der mich an Turner denken lässt, wann

immer ich ein Seestück mit Blick nach Westen male.

Lars Wiggert▐

Gruß aus Westerland nach Sunderland von Lars Wiggert

Hanse-Office intern

Seit Anfang Januar ist im Hanse-Office die Stelle für Ener-

gie, Klima- und Umweltpolitik, Ostsee- und Meerespolitik

mit Frau Tanja Hickel besetzt.

Das Team des Hanse-Office wünscht der neuen Kolle-

gin eine spannende und gute Zeit in Brüssel! LT▐

Service

Für Rückfragen stehen Ihnen die Leiter und Referenten des

Hanse-Office gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns über

unser Sekretariat unter Tel. +32 2 28546-40 oder unter Tel.

+49 40 42609-40 (aus D), per E-Mail [email protected]

oder per Fax +32 2 28546-57.

Redaktionsteam:

Christoph Frank, Lucie Terren

Ihre Ansprechpartner zu den EU-Fachpolitiken sind:

Thorsten Augustin Durchwahl -42 TA▐

Leiter Schleswig-Holstein – Alle Politikbereiche

Dr. Claus Müller Durchwahl -43 CM▐

Leiter Hamburg – Alle Politikbereiche

HANSEUMSCHAU 1+2/2017

17

Christoph Frank Durchwahl -52 CF▐

Stellv. Leiter Hamburg

Finanzen (EU-Haushalt, Steuern und Finanzdienst-

leistungen), Öffentliches Auftragswesen,

Entwicklungszusammenarbeit

Tanja Hickel Durchwahl -47 TH▐

Energie, Klima- und Umweltpolitik Ostsee- und Meeres-

politik

Dr. Judith Reuter Durchwahl -46 JR▐

Dr. Sicco Rah SR▐

Verkehrspolitik, Logistik, Häfen

Saskia Hörmann Durchwahl -59 SH▐

Justiz und Inneres, Medien, Beschäftigung, Soziales,

Jugend, Bildung, Kultur, Telekommunikation, Informations-

gesellschaft und Minderheiten

Anja Boudon Durchwahl -44 AB▐

Wirtschaft und Außenwirtschaft, Beihilfenpolitik, Binnen-

markt, Industrie- und Clusterpolitik, Innovation

Dr. Jörg Föh Durchwahl -48 JF▐

Forschung und Wissenschaft,

Gesundheitspolitik und Verbraucherschutz

Lucie Terren Durchwahl -54 LT▐

Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsorganisation

Impressum

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Avenue Palmerston 20

B-1000 Brüssel

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den kann. Dieser Newsletter wird im Rahmen der Öffent-

lichkeitsarbeit der Landesregierung Schleswig-Holstein und

des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg heraus-

gegeben. Er darf weder von Parteien noch Personen, die

Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf

zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch

ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf

dieser Newsletter nicht in einer Weise verwendet werden,

die als Parteinahme der Landesregierung oder des Senats

zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.

Brüssel, den 15.02.2017