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HANSE UMSCHAU
Inhalt 1+2/2017 15.02.2017 Themen ............................................................................................... 2
Institutionelles ................................................................................. 2 Antonio Tajani neuer EP-Präsident .......................................... 2 Prioritäten der maltesischen Ratspräsidentschaft ................ 2 Flüchtlinge auf der zentralen Mittelmeerroute ..................... 3
Wirtschaftspolitik ............................................................................ 3 KOM legt Dienstleistungspaket vor ......................................... 3 EP: Bericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft .......................... 5 Kreislaufwirtschaft ...................................................................... 5
Finanzen .......................................................................................... 6 KOM veröffentlicht Winterprognose ....................................... 6 MwSt.: KOM präsentiert Vorschlag zu Reverse Charge ...... 6 Monti-Gruppe legt Abschlussbericht zu Eigenmitteln vor ... 7
Beschäftigung und Soziales ......................................................... 7 Besserer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ........................ 7 Konsultation zum Europäischen Solidaritätskorps ................. 8
Handelspolitik ................................................................................. 8 Zuständigkeitsverteilung bei Freihandelsabkommen .......... 8 EP: Plenum stimmt CETA zu ..................................................... 9 TTIP: EU-USA aktueller Stand ..................................................... 9 Konsultation zur Einrichtung eines Investitionsgerichtshofs . 9
Justiz und Inneres ......................................................................... 10 IMCO bestätigt Trilogergebnis zur Waffen-RL ..................... 10 EuG: Bürgerinitiative Minority SafePack gewinnt ............... 10 EuGH: Kein Flüchtlingsstatus für führendes Mitglied einer
terroristischen Vereinigung .................................................... 10 Generalanwalt zu humanitären Visa ................................... 11
Verkehrspolitik .............................................................................. 11 Schwerpunkte der Verkehrspolitik im ersten Halbjahr ....... 11
Energiepolitik ................................................................................ 12 Zweiter Bericht zum Stand der Energieunion ...................... 12
Medien und Telekommunikation .............................................. 12 Portabilitäts-VO: Trilogergebnis erzielt .................................. 12 Regulierung der Roamingvorleistungsmärkte ..................... 13
Forschung ..................................................................................... 13 KOM-Fortschrittsbericht 2016 zum EFR .................................. 13 Neue Assoziierte an Horizont 2020 ........................................ 13
Gesundheit & Verbraucherschutz ............................................ 13 EU-Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen .................. 13 EU-Aktionsprogramm Gesundheit: AP 2017 ........................ 14 Mehr Transparenz bei der Autovermietung ........................ 14
Veranstaltungen .......................................................................... 15 Neujahrsempfang ................................................................... 15 Hamburger Bürgerschaftspräsidium in Brüssel .................... 15 Vernissage Rüdiger Knott ....................................................... 16
Am Rande… ..................................................................................... 16 Gastbeitrag: Malerische Grüße vom anderen Ufer ........... 16
Hanse-Office intern ......................................................................... 16 Service .............................................................................................. 16 Impressum ........................................................................................ 17
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
2
Themen
Institutionelles
Antonio Tajani neuer EP-Präsident
Am 17. Januar wurde der italienische MdEP Antonio Tajani
(EVP/ITA) zum neuen EP-Präsidenten gewählt. Die Wahl
des EP-Präsidenten begann mit jeweils dreiminütigen An-
sprachen der sechs Kandidaten, in denen sie Gelegenheit
hatten, ihre Ideen und ihr Programm für die kommenden
zweieinhalb Jahre bis zur Ende der Legislaturperiode vor-
zustellen.
MdEP Tajani, der bereits 1994 erstmals in das EP gewählt
wurde und von 2008 bis 2014 Mitglied der KOM war, um
anschließend wieder als Europaabgeordneter tätig zu
sein, konnte erst im vierten Wahlgang mit 351 Stimmen vor
seinem stärksten Konkurrenten um das Amt des EP-
Präsidenten siegen, dem ebenfalls aus Italien stammen-
den MdEP Gianni Pittella (S&D), für den 282 Abgeordnete
stimmten. CF▐
►PM des EP zur Wahl des EP-Präsidenten
Prioritäten der maltesischen Ratspräsidentschaft
Zum 1. Januar hat Malta zum ersten Mal die EU-
Ratspräsidentschaft übernommen und somit die Arbeit der
Slowakei und der Niederlande im Rahmen der gemein-
samen Trio-Ratspräsidentschaft fortgesetzt. In seiner halb-
jährigen Präsidentschaft konzentriert sich Malta als kleins-
ter MS, seit 2004 Teil der EU, auf sechs Schwerpunkteberei-
che.
Migration
In Bezug auf Asylfragen möchte sich die maltesische Prä-
sidentschaft vor allem für eine gerechte Verteilung der
Migrationslast zwischen den MS einsetzen. Für die Refor-
mation hin zu einem gemeinsamen europäischen Asylsys-
tem soll die Überarbeitung der Dublin-VO vorangetrieben
und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen in
eine vollwertige europäische Agentur umgewandelt wer-
den. Ein weiteres Ziel ist, die Ursachen von Migration
nachhaltig zu bekämpfen. Mit Hilfe der Europäischen In-
vestitionsoffensive für Drittstaaten sollen weitere Investitio-
nen in afrikanischen Ländern getätigt werden.
Binnenmarkt
Maßgebliche Priorität des maltesischen Ratsvorsitzes ist die
Förderung privater Investitionen. Daher soll der Europäi-
sche Fonds für strategische Investitionen ausgeweitet
werden. Durch weitere Maßnahmen in der Kapitalmarkt-
union sollen KMU außerdem gezielt unterstützt werden, um
auf ein breiteres Spektrum an Finanzierungsquellen zugrei-
fen zu können. Für die EU als Ganzes sollen Wachstum und
Beschäftigung oberste Ziele bleiben.
Mit der Überarbeitung des Energieeffizienzpakets soll
der private und gewerbliche Stromverbrauch EU-weit
sinken. Insgesamt soll die Energieversorgungssicherheit für
alle Unionsbürger verbessert werden.
Zur Stärkung des Binnenmarktes sollen ebenfalls Fort-
schritte im Schutz vor Geoblocking erzielt werden. Außer-
dem sollen die Abschaffung der Roaming-Gebühren und
die Ausweitung von kostenlosem Wi-Fi in allen MS für eine
bessere Kommunikation sorgen.
Sicherheit
Im Bereich Sicherheit steht weiterhin der Kampf gegen
Terrorismus im Vordergrund. Für die innere Sicherheit sollen
ein EU-System zur Registrierung von Drittstaatsangehörigen
sowie ein EU-Reiseinformations- und Genehmigungspro-
gramm (ETIAS) geschaffen werden. Damit sollen mögliche
Sicherheitsrisikos festgestellt werden. Dazu gehört auch die
Weiterführung des EU-Strategieplans zur verbesserten Zu-
sammenarbeit nationaler Vollzugs- und Grenzbehörden
mittels Datenbanken.
Außerdem sollen die Maßnahmen gegen die Finan-
zierung des Terrors ausgeweitet werden.
Soziale Eingliederung
Im Bereich Sozialpolitik steht die Stärkung der Geschlech-
tergerechtigkeit im Fokus der Ratspräsidentschaft. Malta
möchte sich insb. für die Vergrößerung des Frauenanteils
auf den Arbeitsmärkten sowie für die Verbesserung der
Geschlechterverhältnisse in Vorständen börsennotierter
Unternehmen einsetzen. Der maltesische Vorsitz wird auch
eine Konferenz auf Ministerebene zu Lesbian, Gay, Bisexu-
al, Transexuell/Transgender, Intersexual, Queer oder Ques-
tioning -Themen organisieren.
Europas Nachbarn
Beim Schutz der Außengrenzen spielen die an die EU an-
grenzenden Staaten eine maßgebliche Rolle. Daher gilt
ihre Stabilisierung als wichtige Priorität. Dazu zählt die Un-
terstützung der Staaten an der südlichen Mittelmeergren-
ze, insb. von Libyen und Tunesien, sowie der Ukraine als
östlicher Nachbar.
Quelle: EP
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
3
Die Präsidentschaft möchte ebenfalls den Nahost-
Friedensprozess zwischen Israel und Palästina weiter be-
gleiten und ihren Beitrag zur Lösung des anhaltenden
Konflikts in Syrien leisten.
Die Präsidentschaft wird außerdem versuchen, die Be-
ziehungen zum Golfkooperationsrat wiederherzustellen
und das Verhältnis zur Arabischen Liga zu vertiefen.
Maritimes
Im Hinblick auf die EU-Strategie für „Blue Economy“ ist die
Förderung von marinen und maritimen Wachstum oberste
Priorität. Dabei soll auch der Schutz der Ozeane und Mee-
re eine verstärkte Rolle spielen. Der Ratsvorsitz setzt sich in
diesem Zusammenhang für eine kohärentere und effekti-
vere EU-Politik zur Verbesserung der internationalen mee-
respolitischen Governance ein. Priscilla Owosekun▐
►Prioritäten der maltesischen Ratspräsidentschaft
Flüchtlinge auf der zentralen Mittelmeerroute
Im Rahmen ihres informellen EU-Gipfeltreffens in Valletta
sind die Staats- und Regierungschefs der 28 MS am
3. Februar übereingekommen, zusätzliche Maßnahmen zu
ergreifen, um die Flüchtlingsströme auf der zentralen Mit-
telmeerroute über Libyen einzudämmen und das Ge-
schäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen.
2016 erreichten über 181.000 Migranten über die zentra-
le Mittelmeerroute die EU. Über 90 % setzten von Libyen
aus nach Italien über, teilweise auch nach Malta. Auf
dieser Route starben 2016 mehr als 4.500 Menschen.
Die von den Staats- und Regierungschefs verabschiedete
„Erklärung von Malta über die externen Aspekte der Mig-
ration: Vorgehen in Bezug auf die zentrale Mittelmeerrou-
te“ sieht u. a. einen Aufbau der Kapazitäten der lybischen
Behörden vor, um die Kontrolle über die Land- und See-
grenzen zurück zu gewinnen, sowie die Verstärkung der
Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften in Liby-
en. Als konkrete Maßnahmen werden die Unterstützung
der libyschen Küstenwache, stärkere operationelle Maß-
nahmen gegen Schleuser, die Überwachung möglicher
alternativer Fluchtrouten, eine Verbesserung der Bedin-
gungen für Migranten in Aufnahmeeinrichtungen und die
Unterstützung der MS, insb. Italiens, bei der Zusammenar-
beit mit Libyen genannt.
Die Erklärung basiert auf der von der KOM sowie der Ho-
hen Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik, Fe-
derica Mogherini, in Vorbereitung des Gipfeltreffens am
25. Januar vorgelegten erweiterten Strategie zur Steue-
rung der Migration über die zentrale Mittelmeerroute. SH▐
►Erklärung von Malta
►PM der KOM IP/17/134
Wirtschaftspolitik
KOM legt Dienstleistungspaket vor
Die KOM hat am 10. Januar ein Maßnahmenpaket im
Rahmen der Binnenmarktstrategie (→HansEUmschau
10+11+12/2015) vorgelegt, mit dem sie das Erbringen von
Dienstleistungen in der EU erleichtern will. Von den insge-
samt vier Vorschlägen des sog. Dienstleistungspakets be-
treffen zwei die Reglementierung von Berufen:
□ Verhältnismäßigkeitsprüfung für reglementierte Berufe;
□ Reformempfehlungen für reglementierte freiberufliche
Dienstleistungen;
□ Elektronische Dienstleistungskarte;
□ Meldeverfahren vor Änderung nationaler Rechtsvor-
schriften für Dienstleistungen.
Die Vorschläge werden von Folgenabschätzungen und
weiteren Arbeitsdokumenten begleitet und waren im
Sommer 2016 durch öffentliche Konsultationen vorbereitet
worden (→HansEUmschau 5+6/2016).
Die KOM bemängelt, dass der Dienstleistungssektor, der
zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU ausmacht und
etwa 90 % der neuen Arbeitsplätze schafft, hinter seinen
Möglichkeiten zurückbleibt. Als Gründe hierfür macht sie
u. a. ein geringes Produktivitätswachstum sowie Hindernis-
se bei Unternehmensgründung und -wachstum aus. Die
KOM bemängelt darüber hinaus, dass Verbraucher kaum
Wahlmöglichkeiten zwischen Dienstleistern hätten und zu
hohe Preise zahlten.
RL zur Verhältnismäßigkeitsprüfung bei
Berufsreglementierungen
Die für Reglementierungen des Berufszugangs nicht zu-
ständige KOM sieht bei den insgesamt 5.600 reglementier-
ten Berufen in der EU, deren Ausübung an den Besitz be-
stimmter Qualifikationen gebunden oder in denen das
Führen eines bestimmten Titels geschützt ist, übermäßige
Regulierung als bedeutendes Hindernis für den Dienstleis-
tungsbinnenmarkt. Daher soll eine einheitliche Verhältnis-
mäßigkeitsprüfung in den MS vor Änderung oder Erlass von
Vorschriften für Berufsreglementierungen eingeführt wer-
den. Die MS sollen auf einen gemeinsamen regulatori-
schen Rahmen zurückgreifen und die Verhältnismäßigkeit
der Reglementierungen angemessenen oft überprüfen.
Die KOM betont, dass Berufszugangs- oder Berufsaus-
übungsbeschränkungen der MS im öffentlichen Interesse
liegen müssen. Sie sieht den Vorschlag weitgehend als
Kodifizierung der ständigen Rechtsprechung des EuGH
und verdeutlicht, dass die Entscheidung über Inhalt und
Art der Regulierung den MS überlassen ist, solange diese
Entscheidung evidenzbasiert und auf der Grundlage einer
Quelle: Wikipedia
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
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sorgfältigen, transparenten und objektiven Prüfung getrof-
fen wird.
Der RL-Entwurf enthält eine nicht abschließende Liste von
elf zu berücksichtigenden Kriterien bei der Verhältnis-
mäßigkeitsprüfung. Es wird u. a. klargestellt, dass Anforde-
rungen an berufliche Qualifikationen nur gestellt werden
können, wenn andere bestehende Maßnahmen, wie z. B.
Verbraucherschutzgesetze, als nicht zweckmäßig oder
nicht effektiv einzustufen sind. Die MS werden aufgefor-
dert, den technologischen Fortschritt zu beachten, eine
Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und alternative
Lösungen zu prüfen.
Reformempfehlungen für reglementierte freiberufliche
Dienstleistungen
In der Mitteilung zu Reformempfehlungen für reglementier-
te freiberufliche Dienstleistungen konzentriert sich die KOM
auf Schlüsselsektoren mit relativ hoher Mobilität und in der
Mehrheit der MS bestehenden Berufsreglementierungen.
Hierzu zählt sie Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte,
Rechnungsprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und
Fremdenführer.
Zur Analyse der Reglementierungen in den MS schlägt
sie einen Indikator vor, der regulatorische Aspekte, wie
z. B. Titelschutz, Qualifikationsanforderungen und andere
Anforderungen, wie etwa Mitgliedschaften in Standesor-
ganisationen oder Fachverbänden, sowie Ausübungsan-
forderungen beinhaltet; hierzu gehören z. B. Mindestteil-
haberschaften oder die Gesellschaftsform. In der Mittei-
lung werden die Reglementierungen in den MS je Berufs-
bild beleuchtet, und am Ende eines jeden Kapitels wer-
den Empfehlungen für
Reformen gegeben. Die
länderspezifische Analyse
und Empfehlungen finden
sich in einem zeitgleich
veröffentlichten Arbeits-
dokument der KOM.
Für Deutschland kommt
die KOM zum Ergebnis,
dass 33 % aller Arbeitskräf-
te in reglementierten Beru-
fen tätig sind, also deutlich
mehr als im EU-
Durchschnitt, der bei 21 %
liegt. Bei Architekten, Patentanwälten und Ingenieuren
bemängelt die KOM u. a. die Mindestteilhaberschaften,
bei Anwälten die fehlende Transparenz und Verhältnismä-
ßigkeit bei Zugangsbeschränkungen sowie das Mindestal-
ter für die Zulassung beim BGH. Hinsichtlich der bisher in
Deutschland keinen Reglementierungen des Berufszu-
gangs unterworfenen Immobilienmaklern ruft die KOM zu
soliden Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor etwaigen Än-
derungen der Vorschriften auf. Zu den Steuerberatern
fordert sie eine ordnungsgemäße Umsetzung des EuGH-
Urteils vom 17. Dezember 2015.
RL und VO zur elektronischen Dienstleistungskarte (E-Card)
Die Einführung einer Dienstleistungskarte soll nach dem
Willen der KOM ebenfalls zur besseren Anwendung der
Dienstleistungs-RL beitragen. Mit der VO soll die E-Card
eingeführt und deren Inhalte definiert werden. Sie enthält
zudem weitere Bestimmungen, z. B. zu Gebührenfragen
und den Inhalten von Versicherungsscheinen zur Berufs-
haftpflicht. Die RL soll den rechtlichen und operativen
Rahmen der für die Antragsteller fakultativen E-Card set-
zen, u. a. durch Klärung der Rechte und Pflichten der MS.
Dies schließt Bestimmungen zur Aufhebung oder Ausset-
zung der Karte ein. Zur weiteren Umsetzung sieht die KOM
zudem das Instrument der delegierten Rechtsakte vor.
Die Karte soll für die im RL-Entwurf genannten unter-
nehmensnahen Dienstleistungen und den Bausektor For-
malitäten vereinfachen, die für die Aufnahme einer Tätig-
keit in einem anderen MS vorgeschrieben sind. Bei diesen
Dienstleistungen sieht die KOM das größte Potenzial für
grenzüberschreitenden Handel und Investitionen. Dem-
gegenüber kann für Dienstleistungen, für die bereits ein
Europäischer Berufsausweis eingeführt wurde, die Karte
nicht beantragt werden. Die E-Card soll die Kosten für die
Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit im Ausland um bis
zu 50 % senken und auf unbestimmte Zeit ausgestellt wer-
den. Bei Betrug, strafrechtlichen Ermittlungen oder Verän-
derung der Rechtsform soll sie jedoch revidiert werden
können.
Vorgesehen ist, dass sich die Dienstleister in ihrer Spra-
che an einen Ansprechpartner im Heimatland wenden,
der die erforderlichen Informationen prüft und diese an
eine Koordinierungsbehörde im Zielland weiterleitet. Dieser
Aufnahme-MS soll für die Entscheidung zuständig bleiben,
ob der Antragsteller in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistun-
gen anbieten darf. Die KOM betont, dass sie keine Einfüh-
rung des Herkunftslandsprinzips durch die Hintertür plant.
Solche Bestrebungen hatte die Bundesregierung bereits in
ihrer Stellungnahme zur Binnenmarktstrategie 2015 abge-
lehnt.
Reagiert die Koordinierungsbehörde im Zielland nach
Eingang eines Antrags nicht innerhalb der im RL-Entwurf
vorgesehenen Fristen von vier bzw. sechs Wochen, soll die
Karte als genehmigt gelten. Sprachliche Probleme zwi-
schen den Behörden plant die KOM über Formblätter in
allen Amtssprachen zu vermeiden, aus denen die Voraus-
setzungen für die Erbringung der einzelnen Dienstleistun-
gen in den MS hervorgehen.
Bestehende Pflichten von Arbeitgebern und Rechte
von Arbeitnehmern sieht die KOM von der E-Card nicht
berührt. Sie soll ausschließlich Anforderungen abdecken,
die unter die Dienstleistungs-RL fallen, und keine Vorschrif-
ten zu Steuern, Arbeitsrecht und sozialer Sicherung enthal-
Quelle: Wikipedia
Quelle: KOM
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ten. Zur Umsetzung wird das bereits bestehende Binnen-
markt-Informationssystem (IMI) vorgeschlagen; eine Ver-
knüpfung mit dem Single Digital Gateway wird ange-
strebt.
RL zum Meldeverfahren vor Änderung nationaler Rechts-
vorschriften für Dienstleistungen
Um zu vermeiden, dass die MS Genehmigungsregelungen
oder Anforderungen erlassen, die der Dienstleistungs-RL
nicht entsprechen, schlägt die KOM Änderungen am be-
stehenden Meldeverfahren vor. Nachdem bisher 90 %
aller Notifizierungen bereits angenommene Rechtsakte
betreffen, soll die Notifzierungspflicht künftig drei Monate
vor dem geplanten Erlass einer Maßnahme bestehen.
Aus den eingereichten Informationen soll hervorgehen,
dass die geplante Regelung bzw. Anforderung im Einklang
mit der Dienstleistungs-RL steht. Der zugrundeliegende,
zwingende Grund des Allgemeininteresses und das positi-
ve Prüfergebnis, dass die geplante Regelung oder Anfor-
derung keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehö-
rigkeit oder des Wohnsitzes darstellt und verhältnismäßig
ist, sollen dargelegt werden. Zudem sieht der RL-Entwurf
die Übermittlung einer Bewertung vor, aus der hervorgeht,
dass weniger einschneidende Instrumente nicht zur Verfü-
gung stehen. Das vorgeschlagene Verfahren sieht folgen-
de Eckpunkte vor:
□ Zweimonatige Äußerungsfrist der KOM und anderer MS
sowie einmonatige Antwortfrist des betroffenen MS;
□ Möglichkeit der KOM, in Form einer Vorwarnung nach
einer Bewertung der notifizierten Maßnahme, Bedenken
hinsichtlich der Konformität mit der Dienstleistungs-RL zu
formulieren, die einen Erlass der Maßnahme innerhalb
eines Zeitraums von drei Monaten unmöglich macht;
□ Option eines rechtlich bindenden Beschlusses der KOM
nach nicht beachteter Vorwarnung, mit dem der MS
aufgefordert wird, von dem Erlass Abstand zu nehmen;
□ Offenlegung der notifizierten Maßnahmenentwürfe, der
Begleitinformationen und der endgültig erlassenen
Maßnahmen gegenüber Dritten;
□ Benennung einer Behörde im MS, die auf nationaler
Ebene für das Funktionieren des Notifizierungsverfahrens
zuständig ist.
Auch wenn das Paket in ersten Stellungnahmen und Äu-
ßerungen zwar grundsätzlich begrüßt wird, sind viele De-
tails politisch umstritten. Befürchtet werden z. B. Über-
schneidungen mit dem Berufsausweis und dem einheitli-
chen Ansprechpartner, eine Steigerung des Verwaltungs-
aufwands und eine Beeinträchtigungen nationaler Ge-
setzgebungskompetenzen. AB▐
►PM der KOM IP/17/23
►EuGH-Urteil C-342/14 X-Steuerberatungsgesellschaft
►Deutsche Stellungnahme zur Binnenmarktstrategie 2015
EP: Bericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft
Am 13. Dezember 2016 hat das EP den Initiativbericht der
beiden Berichterstatter MdEP Christian Ehler (EVP/DEU)
und Luigi Morgano (S&D/ITA) zur kohärenten Politik der EU
für die Kultur- und Kreativwirtschaft angenommen.
In dem gemeinsam von Industrie- und Kulturausschuss
federführend erstellten Bericht wird die KOM aufgefordert,
einen umfassenden, kohärenten und langfristigen in-
dustriepolitischen Rahmen für die Kultur- und Kreativbran-
che zu entwickeln. Die KOM soll die Entwicklung, die wirk-
same Förderung, den Schutz und die adäquate Finanzie-
rung der Kultur- und Kreativwirtschaft in ihre strategischen
Ziele und allgemeinen Prioritäten aufnehmen.
Ziel müsse es sein, deren Wettbewerbsfähigkeit zu stär-
ken und sie in die Lage zu versetzen, ihr Potenzial zur
Schaffung von Wachstum und hochwertigen Arbeitsplät-
zen zu entfalten. Gefordert wird auch, dass die KOM ein
Dachprogramm einführt, mit dem die Kluft zwischen For-
schung & Entwicklung, der Erstellung kreativer Inhalte und
der technischen Innovation im Medienbereich geschlos-
sen wird.
In dem Bericht wird zur Modernisierung des Urheber-
rechts Stellung genommen und die KOM nachdrücklich
aufgefordert, angesichts der laufenden Urheberrechtsre-
form gemeinsam mit der Branche und den Verbraucher-
verbänden ausgewogene rechtliche Lösungen auszuar-
beiten. Die Interessen von KMU, Kleinstunternehmen, Kul-
turschaffenden, Rechteinhabern, Rechtenutzern, Freibe-
ruflern und Verbrauchern müssten gleichermaßen berück-
sichtigt werden. AB▐
►EP-Bericht INI 2017/2072
Kreislaufwirtschaft
Ein Jahr nach der Annahme des Pakets zur Kreislaufwirt-
schaft im Dezember 2015 hat die KOM am 1. Februar im
Rahmen eines Berichts Bilanz gezogen hinsichtlich bereits
erreichter Fortschritte.
Gleichzeitig veröffentliche die KOM eine Mitteilung über
Energiegewinnung aus Abfall, die den MS als Orientierung
bei der Entwicklung eines ausgewogenen Abfallbewirt-
schaftungsprogramms behilflich sein soll. Betont wird da-
bei die Notwendigkeit zur Einhaltung der Abfallhierarchie,
die Wiederverwendbarkeit und Recycling als prioritär ein-
stuft. Das Maßnahmenpaket enthält ferner einen RL-
Vorschlag zur Überarbei-
tung der Rechtsvorschrif-
ten zur Beschränkung der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elekt-
ro- und Elektronikgeräten
(RoHS-RL). Damit sollen
gefährliche Stoffe nach
Möglichkeit ersetzt wer-
den, um das Recycling
von Bauteilen rentabler zu
machen. Nach Auffas-
sung der KOM könnten so mehr als 3.000 Tonnen Abfall
jährlich innerhalb der EU vermieden werden.
In dem Bilanzbericht wird sehr deutlich gezeigt, dass die
ersten Schritte hin zu einer systemischen Reform der EU-
Wirtschaft, die sich Nachhaltigkeit, Abfallvermeidung und
Recycling bei gleichzeitiger Energieeinsparung zum Ziel
gesetzt hat, unternommen wurden.
Quelle: EP
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
6
Ferner stellte die KOM weitere Maßnahmen vor, so etwa
die Einrichtung einer Finanzierungsplattform in Kooperati-
on mit der EIB, mit welcher Investoren und Innovatoren
zusammengebracht werden sollen.
Der Umweltausschuss des EP stimmte am 24. Januar
über vier Maßnahmen aus dem Kreislaufwirtschaftspaket
ab und sprach sich für strengere Regelungen aus als von
der KOM vorgesehen. Die Abstimmung im EP-Plenum ist für
März vorgesehen.
Am 9. / 10. März organisiert die KOM gemeinsam mit
dem Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
eine Konferenz zur Kreislaufwirtschaft, wobei u. a. das künf-
tige Vorgehen mit den Interessenträgern erörtert werden
soll. Zudem wird die KOM die Einrichtung der Europäischen
Stakeholder-Plattform zur Kreislaufwirtschaft ankündigen.
Im laufenden Jahr plant die KOM noch folgende Maß-
nahmen:
□ Kunststoffstrategie;
□ Initiative zur Verbesserung der Schnittstelle zwischen
Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht;
□ Legislativvorschlag für die Wiederverwendung von Was-
ser;
□ Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft.
TH▐
►Bilanzbericht der KOM zur Kreislaufwirtschaft
►PM der KOM IP/17/104
Finanzen
KOM veröffentlicht Winterprognose
Am 13. Februar hat die KOM ihre Winterprognose veröf-
fentlicht. Die Prognose trägt diesmal die Überschrift: „Un-
gewissen Zeiten entgegen“.
Gleichwohl stellt die KOM fest, dass zum ersten Mal seit
fast zehn Jahren die Wirtschaft in allen MS der EU über den
gesamten Prognosezeitraum, d. h. von 2016 bis 2018,
wachsen wird. Allerdings sind die Aussichten mit unge-
wohnt hoher Unsicherheit behaftet.
So rechnet die KOM für die Eurozone im laufenden Jahr
mit einem BIP-Wachstum i. H. v. 1,6 % bzw. 1,8 % für 2018.
Für die EU insgesamt wird mit einer Wachstumsrate von
1,8 % für beide Jahre gerechnet.
Aufgrund des Anstiegs der Energiepreise hat auch die
Inflation in der Eurozone angezogen, die KOM rechnet hier
mit einer Inflation von 1,7 % für 2017 bzw. 1,4 % für 2018. Sie
betont aber gleichzeitig, dass das Ziel der Inflation von
mittelfristig unter, aber nahe 2% auch weiterhin nicht er-
reicht wird. EU-weit wird mit Inflationsraten i. H. v. 1,8% im
laufenden Jahr und 1,7 % im Jahr 2018 gerechnet. Hin-
sichtlich der Arbeitslosenquote rechnet die KOM mit ei-
nem weiteren Rückgang; so soll sie in der Eurozone auf
9,6% im laufenden Jahr und auf 9,1% im Jahr 2018 zurück-
gehen. EU-weit wird mit einem Rückgang auf 8,1% im lau-
fenden Jahr und 7,8% im kommenden Jahr gerechnet.
Für Deutschland prognostiziert die KOM ein BIP-
Wachstum i. H. v. 1,6 % für das laufende Jahr und 1,8 % für
2018. Das Wachstum wird laut KOM v. a. durch den robus-
ten Arbeitsmarkt und Privatkonsum, vorzügliche Finanzie-
rungsbedingungen, Expansion der Bautätigkeit sowie stär-
kere öffentliche Investitionen getragen. Die Prognose der
Arbeitslosenquote liegt für den Betrachtungszeitraum
2016 - 2018 bei 4,1 %. Angesichts der guten Beschäfti-
gungslage und der Lohnsituation rechnet die KOM mit
weiterhin starkem Privatkonsum, auch wenn erneut stei-
gende Energiepreise negative Auswirkungen haben. Für
das laufende Jahr rechnet die KOM zudem mit einer Infla-
tion i. H. v. 1,9 % in Deutschland.
Die deutsche Leistungsbilanzüberschuss beträgt laut
KOM 2016 8,7 %, im laufenden Jahr 8,3 % sowie im kom-
menden Jahr 8,0 %. Die Werte liegen damit weiter über
dem Referenzwert von 6%.
Die KOM rechnet darüber hinaus für 2016 mit einem
strukturellen Haushaltsüberschuss i. H. v. 0,75 % des BIP;
dieser soll bis 2018 auf 0,25 % zurückgehen. Der Schulden-
stand entwickelt sich der Prognose zufolge ebenfalls
rückwärts, so soll er bis 2018 auf 63 % des BIP fallen; damit
liegt er ganz nah am Maastricht-Kriterium von 60 %. CF▐
►PM der KOM IP/17/251
►Winterprognose der KOM (EN)
MwSt.: KOM präsentiert Vorschlag zu Reverse
Charge
Nachdem die KOM beim ECOFIN der Tschechischen Re-
publik im Juni letzten Jahres mündlich zugesagt hatte,
dem Wunsch zur Einführung einer generellen Umkehrung
der Steuerschuldnerschaft (sog. Reverse Charge Verfah-
ren) auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienst-
leistungen über eine Ausnahmeregelung nachkommen zu
wollen, hat die KOM am 21. Dezember 2016 ihren bis
30. September 2022 befristeten RL-Vorschlag vorgelegt.
Mit dem RL-Vorschlag soll MS eine generelle Umkehrung
der Steuerschuldnerschaft erlaubt werden, sofern der
Schwellenwert von 10.000 € je Rechnung überschritten
wird. Allerdings wird nicht jeder MS von dieser Sonderrege-
lung profitieren können, sondern nur diejenigen, deren
MwSt.-Lücke mindestens 5 über dem Medianwert der
gemeinschaftlichen MwSt.-Lücke liegt. Als weitere Hürde,
um die Sonderregelung anwenden zu können, muss der
Anteil des Karussellbetrugs an der MwSt. eines MS mehr als
25 % betragen. Darüber hinaus muss der MS festgestellt
haben, dass andere Maßnahmen nicht ausreichend wa-
ren, um den Karussellbetrug zu bekämpfen.
Da unsicher ist, welche Auswirkungen die Einführung
von Reverse Charge auf die Verlagerung von Betrugsfäl-
len haben wird, sollen darüber hinaus die MS, die eine
gemeinsame Grenze mit dem MS haben, der die Neure-
gelung anwendet, unter bestimmten Bedingungen eben-
falls das gleiche Verfahren für Rechnungen ab 10.000 €
anwenden können. Hierzu bedarf es einerseits des Nach-
weises der Verlagerung von Betrugsfällen auf das Hoheits-
gebiet des Nachbarstaats sowie des Nachweises, dass
andere Maßnahmen nicht ausreichend waren, um Be-
trugsfälle ausreichend bekämpfen zu können.
Jeder MS, der das Reverse Charge-Verfahren anwendet,
soll dazu verpflichtet werden, geeignete und elektroni-
sche Berichtspflichten für alle Steuerpflichtigen und insb.
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
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für Steuerpflichtige, die entsprechende Gegenstände
oder Dienstleistungen über dem Schwellenwert liefern
oder erhalten, einzurichten.
Innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung und
Eingang aller notwendigen Informationen durch den MS
erlässt die KOM einen Durchführungsbeschluss, der das
Reverse Charge Verfahren für den antragstellenden MS
entweder erlaubt oder ablehnt. Bei beträchtlichen nega-
tiven Auswirkungen auf den Binnenmarkt soll es der KOM
aber erlaubt sein, den Durchführungsbeschluss frühestens
sechs Monate nach dessen Inkrafttreten wieder aufheben
zu können.
Alle MS, die das Reverse Charge Verfahren nutzen, sol-
len spätestens zwei Jahre nach Beginn der Anwendung
einen Zwischenbericht vorlegen. Zusätzlich muss drei Mo-
nate nach dem Ende des Reverse Charge Verfahrens ein
Abschlussbericht über die allgemeinen Auswirkungen
vorgelegt werden. Zudem müssen auch alle MS, die beim
bestehenden System bleiben, der KOM bis spätestens
30. Juni 2019 einen Zwischenbericht über die Auswirkun-
gen auf ihrem Hoheitsgebiet vorlegen.
Deutschland unterstützt prinzipiell die Ermöglichung der
Einführung eines Reverse Charge Verfahrens im Rahmen
eines Pilotprojektes, auch wenn klar sein dürfte, dass
Deutschland selbst ein Reverse Charge Verfahren im
Rahmen des Pilotprojekts nicht anwenden wird. Insb. die
Tschechische Republik und Österreich hatten jedoch in
der Vergangenheit mehrfach den Wunsch geäußert, Re-
verse Charge einführen zu wollen. Der KOM-Vorschlag
wird aber insb. von den beiden MS als zu restriktiv kritisiert.
MwSt. - Blick in die Zukunft
Unabhängig vom nun vorgelegten RL-Vorschlag arbeitet
die KOM weiter an der Umsetzung ihres MwSt.-
Aktionsplans vom 7. April 2016 (→HansEUmschau 3+4/2016).
So hat sie noch im Dezember letzten Jahres insgesamt drei
Konsultationen eröffnet, für die noch bis zum 20. März Bei-
träge eingereicht werden können. Es handelt sich dabei
zum einen um die Konsultation zur Reform der MwSt.-
Sätze, zum anderen um die Konsultation für B2B-
Lieferungen von Gegenständen und schließlich um die
Konsultation über die Sonderregelungen für Kleinunter-
nehmen. CF▐
►KOM-Studie zur MwSt.-Lücke 2016
►KOM-Seite zu Steuerkonsultationen
►RL-Vorschlag der KOM
Monti-Gruppe legt Abschlussbericht zu Eigen-
mitteln vor
Die Hochrangige Arbeitsgruppe Eigenmittel, die im
Februar 2014 unter dem Vorsitz des ehemaligen Kommis-
sars Mario Monti eingesetzt wurde, um das System der
Eigenmittel zu überprüfen, und aus je drei Vertretern von
KOM, Rat und EP bestand, hat dem EP-Haushaltsausschuss
am 12. Januar und der KOM am 17. Januar ihren Ab-
schlussbericht vorgelegt. Wesentliche Inhalte des Ab-
schlussberichts sind:
□ Notwendigkeit der Reform des EU-Haushalts sowohl auf
der Ausgaben- wie auch Einnahmeseite;
□ Konzentration auf Bereiche mit dem größten „europäi-
schen Mehrwert“; zudem müsse eine Reform haushalts-
neutral erfolgen, also ohne zusätzliche Belastungen für
den Steuerzahler;
□ Beibehaltung funktionierender Elemente des EU-Haus-
halts wie z. B. Prinzip der Ausgeglichenheit des EU-
Haushalts, traditionelle Eigenmittel und die auf BNE ba-
sierenden Eigenmittel;
□ Keine ideale Option, sondern mehrere Reformoptionen
denkbar, d. h., eine umfassende und tragfähige Reform
der EU-Eigenmittel könnte auf einer Kombination neuer
Einnahmequellen aus den Bereichen Produktion, Kon-
sum und umweltpolitischen Maßnahmen basieren;
□ Untersuchung weiterer Einnahmequellen, die sich aus
der EU-Politik ergeben, wie z. B. Einnahmen aus Grenz-
kontrollen/ Einreisegebühren, dem Umweltschutz, digi-
talem Binnenmarkt oder Energieeffizienz;
□ Überdenken der Kosten und Nutzen der EU-
Mitgliedschaft; durch die derzeit herrschende Netto-
saldenbetrachtung würden andere Vorteile der EU wie
Zugang zum Binnenmarkt vernachlässigt;
□ Abschaffung von Rabatten sowie sonstigen Korrektur-
maßnahmen; Brexit-bedingt bestünde hierzu Gelegen-
heit;
□ Stärkung der Kohärenz zwischen EU-Haushalt und nati-
onaler Haushaltspolitik im Rahmen des Europäischen
Semesters durch vermehrte Synergien und Minimierung
der Steuerlast;
□ Bewahrung des grundlegenden Haushaltsprinzips der
Vollständigkeit und Einheit der Einnahmen, jedoch mit
gewisser Differenzierung, sofern eine weitergehende In-
tegration von einigen MS angestrebt wird.
Der Bericht soll nun als Ausgangspunkt für weitere politi-
sche Diskussionen über eine Reform des Systems der Ei-
genmittel fungieren. Bereits zum Ende des Jahres wird die
KOM einen Vorschlag für einen MFR post 2020 vorlegen
müssen; darin enthalten dürften auch Vorschläge für ein
neues Eigenmittelsystem sein. Selbstverständlich bedarf es
auch hier eines einstimmigen Beschlusses der MS, um Än-
derungen im Bereich der Eigenmittel durchsetzen zu kön-
nen. CF▐
►PM der Monti-Gruppe zum Abschlussbericht (EN)
►Abschlussbericht (EN)
►Zusammenfassung des Abschlussberichts
Beschäftigung und Soziales
Besserer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Die KOM hat am 10. Januar eine Mitteilung mit dem Titel
„Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle –
Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen
der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz“ vorgelegt. Demzufolge beabsichtigt sie u. a.,
arbeitsbedingte Krebserkrankungen künftig noch stärker
zu bekämpfen. Hierzu hat sie bereits am selben Tag einen
Vorschlag für eine zweite Änderung der RL über Karzino-
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
8
gene und Mutagene vorgelegt. Anfang 2018 soll ein Vor-
schlag für eine dritte Änderung vorgenannter RL in Bezug
auf Stoffe wie Formaldehyd, Beryllium, Cadmium,
Chrom(VI)- und Nickelverbindungen folgen. Bis Ende 2018
sollen zudem die bestehenden Arbeitsplatzgrenzwerte
und biologischen Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe
überarbeitet und weitere (vorläufige) Grenzwerte festge-
legt werden.
Weiter beabsichtigt die KOM, bessere Orientierungshil-
fen zu geben und Sensibilisierungsmaßnahmen zu ergrei-
fen. So sollen eine Datenbank zur arbeitsbedingten Exposi-
tion gegenüber bestimmten gefährlichen Stoffen einge-
richtet und der Ausbau des Datenbestands der Europäi-
schen Statistik über Berufskrankheiten durch eine umfas-
sendere und verfeinerte Auswertung von vorhandenen
Daten gefördert werden. Unternehmen, insb. Kleinstunter-
nehmen und KMU, sollen bei der Einhaltung der Vorschrif-
ten zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützt
werden. Hierzu hat die KOM zeitgleich mit der Vorlage der
Mitteilung einen Leitfaden für Unternehmer vorgelegt.
Zur Stärkung der Wirksamkeit des EU-Rechtsrahmens sol-
len zudem innerhalb der kommenden zwei Jahre veraltete
Vorschriften in Zusammenarbeit mit den MS und Sozial-
partnern gegebenenfalls gestrichen oder aktualisiert wer-
den. SH▐
►PM der KOM IP/17/2
►MEMO der KOM 17/3
►RL-Vorschlag
Konsultation zum Europäischen Solidaritätskorps
Die KOM hat am 6. Februar eine öffentliche Konsultation
zur weiteren Ausgestaltung des Europäischen Solidaritäts-
korps (ESK) gestartet. Die Ergebnisse der Konsultation sol-
len in die Überlegungen zur Vorbereitung der Rechts-
grundlage für das ESK einfließen. Zur Teilnahme an der
Konsultation aufgerufen sind Behörden, öffentliche und
private Organisationen, junge Menschen und Personen,
die mit jungen Menschen arbeiten.
Im Rahmen der Konsultation wird um Stellungnahme u. a.
zu folgenden Themen gebeten: Prioritäten des ESK, Förde-
rung eines gemeinsamen Geistes sowie Erleichterung des
Zugangs zum ESK für benachteiligte junge Menschen oder
für solche mit speziellen Bedürfnissen. Eine Teilnahme an
der öffentlichen Konsultation ist bis zum 2. April möglich. SH▐
►PM der KOM IP/17/164
►KOM-Konsultation zum ESK
Handelspolitik
Zuständigkeitsverteilung bei Freihandelsab-
kommen
Die KOM hatte im Oktober 2015 den EuGH um ein Gut-
achten zur Klärung der Frage gebeten, ob die EU das
Freihandelsabkommens mit Singapur alleine abschließen
und unterzeichnen darf. Es sollte insb. geklärt werden,
welche Teile des Abkommens in die alleinige Zuständigkeit
der EU und welche in gemischte Zuständigkeit von EU und
MS fallen. Zudem wurde gefragt, ob es Bestimmungen in
alleiniger Zuständigkeit der MS gibt. Das Ergebnis des Gut-
achtens, das im Frühjahr zu erwarten ist, dürfte Auswirkun-
gen auf weitere zurzeit in Verhandlung befindlicher Frei-
handelsabkommen haben.
Die Generalanwältin hat hierzu am 21. Dezember letz-
ten Jahres ihre Schlussanträge veröffentlicht. Sie betont
darin, dass nicht alle Teile des Abkommens in die aus-
schließliche Zuständigkeit der EU fallen und es daher nur
unter Beteiligung aller MS abgeschlossen werden kann.
Damit folgt sie im Wesentlichen der Haltung der MS, die
entgegen der Ansicht der KOM von einer gemischten
Zuständigkeit bezüglich Freihandelsabkommen „neueren
Typs“ ausgehen, die weitreichende Bestimmungen u. a.
zu Dienstleistungen und Investorenschutz beinhalten.
Die Generalanwältin stellt klar, dass nach ihrer Ansicht
die Tatsache, dass ein Abkommen oder Teile davon einen
Bereich berühren, der weitgehend von EU-Bestimmungen
abgedeckt ist, nicht automatisch zum Schluss führen darf,
dass die EU damit auch die ausschließliche Kompetenz zur
Verhandlung des gesamten Abkommens hat. Die Analyse
der Zuständigkeiten der EU führt zu einer Liste von Bestim-
mungen, die nach Ansicht der Generalanwältin in die
gemischte Zuständigkeit von EU und MS fallen:
□ Bestimmungen über den Handel mit Luftverkehrsdienst-
leistungen sowie Dienstleistungen im internationalen
Seeverkehr und im Binnenschiffsverkehr einschließlich
untrennbar mit diesen Verkehrsdienstleistungen ver-
bundener Dienstleistungen;
□ andere Investitionsarten als ausländische Direktinvestiti-
onen;
□ Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswe-
sen, soweit sie für Verkehrsdienstleistungen und un-
trennbar mit ihnen verbundene Dienstleistungen gelten;
□ Bestimmungen über nicht handelsbezogene Aspekte
der Rechte des geistigen Eigentums;
□ Bestimmungen mit grundlegenden Arbeits- und Um-
weltnormen, die zum Bereich der Sozialpolitik oder der
Umweltpolitik gehören;
□ Streitbeilegungs-, Vermittlungs- und Transparenzme-
chanismen, soweit diese Bestimmungen für Teile des
Abkommens gelten, für die der EU eine gemischte ex-
terne Zuständigkeit zusteht.
Zu beachten ist, dass Portfolio-Investitionen, Finanzdienst-
leistungen und die gegenseitige Anerkennung von Berufs-
qualifikationen nicht in dieser Liste enthalten sind. Eine
alleinige Zuständigkeit der MS sieht die Generalanwältin
Quelle: EP
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
9
hinsichtlich der Beendigung bilateraler Investitionsab-
kommen mit Drittstaaten. AB▐
►PM 147/16 des EuGH
EP: Plenum stimmt CETA zu
Nach dem positiven Votum des federführenden Handels-
ausschusses (INTA) Ende Januar hat das EP am 15. Februar
CETA, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und
Kanada, mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Rat hatte
bereits Ende Oktober durch seine Zustimmung den Weg
für die Unterzeichnung frei gemacht (→HansEUmschau
10+11/2016).
In der Begründung des INTA wird betont, dass das Ver-
handlungsergebnis ausgewogen und umfassend sowie
von signifikantem ökonomischen Wert für die EU sei und
sowohl das Verhandlungsmandat als auch die EP-
Resolution berücksichtige. Hervorgehoben werden insb.
die fast vollständig wegfallenden Zölle sowie der Schutz
öffentlicher Dienstleistungen und des Rechts der MS auf
Regulierungen. Positiv herausgehoben werden ferner die
Vereinbarungen zu geographischen Herkunftsbezeich-
nungen, zu öffentlicher Beschaffung und zum Investitions-
schutz, zu denen auch das neue Investitionsgerichtshofsys-
tem gehört.
Handelskommissarin Malmström hatte bei Vorlage des
Abkommens im Juli 2016 verdeutlicht, dass die KOM eine
vorläufige Anwendung des Abkommens erst nach Zu-
stimmung des EP anstrebt. Da diese nun vorliegt, werden
die Bereiche des Abkommens, die in die ausschließliche
Zuständigkeit der EU fallen, nach Zustimmung Kanadas
voraussichtlich ab April vorläufig angewandt werden.
Vollständig kann CETA erst nach Ratifizierung in allen EU-
MS in Kraft treten. AB▐
►Empfehlung des INTA zur Zustimmung
►PM des EP zur Billigung von CETA
TTIP: EU-USA aktueller Stand
Wenige Tage vor Amtsantritt des neuen US-Präsidenten,
der aufgrund erster Äußerungen als vehementer Gegner
von Freihandelsabkommen einzuschätzen ist, haben EU-
Handelskommissarin Malmström und der US-Handelsbe-
auftragte Froman am 17. Januar den bisherigen Stand der
Verhandlungen in einer gemeinsamen Erklärung zusam-
mengefasst. Malmström hatte wenige Tage nach der US-
Wahl gesagt, dass das Abkommen auf Eis gelegt werde.
Im dem vierseitigen Papier werden zunächst die Berei-
che ausgewiesen, in denen seit 2013 größere Fortschritte
erzielt werden konnten. Hierzu zählen neben den Kapiteln
zu KMU und zu Wettbewerb v. a. generelle Ausrichtungen,
wie die Sicherung von Standards, die Berücksichtigung
von Umweltaspekten sowie von Transparenzanforderun-
gen. Hinsichtlich der sektoralen Fortschritte wird insb. auf
die gegenseitige Anerkennung von „good manufacturing
practices“ (GMP) im Pharmabereich, Sicherheitsvorschrif-
ten in der Automobilindustrie und eine stärkere Kooperati-
on im Textilbereich verwiesen.
Die als kritisch benannten Punkte mit deutlichem Verhand-
lungsbedarf betreffen v. a. die erforderliche Beibehaltung
von Zöllen für sensible Güter, Differenzen bei phytosanitä-
ren Maßnahmen, die Anerkennung von Berufsqualifikatio-
nen, die öffentliche Beschaffung, strukturelle Verpflichtun-
gen zum Datenverkehr, Generika, geografische Her-
kunftsbezeichnungen und den Investitionsschutz. Bisher
wurden keine weiteren geplanten Verhandlungsrunden
angekündigt. AB▐
►PM der KOM IP/17/49
►Bericht der KOM zur 15. Verhandlungsrunde
Konsultation zur Einrichtung eines Investitionsge-
richtshofs
Vor dem Hintergrund der angestrebten Schaffung einer
ständigen Einrichtung für die Beilegung von Investitions-
streitigkeiten hat die KOM am 21. Dezember 2016 eine
öffentliche Konsultation zur möglichen Einrichtung eines
multilateralen Investitionsgerichtshof gestartet. Hintergrund
hierfür sind die im Oktober 2015 vorgelegte Handels- und
Investitionsstrategie (→HansEUmschau 10+11+12/2015), die in
den bilateralen Abkommen mit Kanada und Vietnam
vereinbarten Bestimmungen (→HansEUmschau 1+2/2016)
sowie eine am 1. August 2016 vorgelegte „Folgenab-
schätzung in der Anfangsphase“. Die KOM erbittet Beiträ-
ge zu aktuellen Streitbeilegungsmechanismen und mögli-
chen Reformen, wie z. B. einem permanenten multilatera-
len Investitionsgericht. Bereits 2014 hatte die KOM eine
öffentliche Konsultation zu Investitionsschutz und In-
vestitionsstreitbeilegung mit Blick auf TTIP durchgeführt.
Die Konsultation läuft noch bis zum 15. März. Die Ergeb-
nisse sollen in die Folgenabschätzung der KOM einfließen.
Am 27. Februar organisiert die KOM ein Treffen mit Interes-
senträgern in Brüssel, zu dem noch bis zum 20. Februar
Anmeldungen möglich sind. Handelskommissarin Malm-
ström hat ihre Teilnahme angekündigt.
Quelle: KOM
Quelle: EP
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
10
Mitte Dezember 2016 hatten auf Einladung der KOM und
der kanadischen Regierung in Genf erste Sondierungsge-
spräche mit Regierungsvertretern anderer Staaten über
die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs
stattgefunden. Wie z. B. am Rande des Weltwirtschafts-
forums in Davos Mitte Januar sollen die Gespräche in den
kommenden Monaten fortgesetzt werden. AB▐
►Veranstaltungsankündigung der KOM (EN)
►PM der KOM IP/16/4349
Justiz und Inneres
IMCO bestätigt Trilogergebnis zur Waffen-RL
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
(IMCO) hat am 26. Januar den zwischen Rat, EP und KOM
am 13. Dezember 2016 im Trilog erzielten Kompromiss zur
Änderung der RL über die Kontrolle des Erwerbs und des
Besitzes von Waffen bestätigt. Bereits im Vorfeld hatte der
AStV dem Trilogergebnis mit qualifizierter Mehrheit am
20. Dezember 2016 zugestimmt.
Im Kompromissvorschlag wurde ein großer Teil der von der
KOM vorgeschlagenen grundsätzlichen Regelungen bei-
behalten. Hierzu gehören u. a. das Verbot von zu halb-
automatischen Waffen umgerüsteten automatischen
Feuerwaffen, die Ausweitung des Geltungsbereichs der RL
auf Sammler und Museen, die Regulierung von Schreck-
schusswaffen, akustischen Waffen und deaktivierten Waf-
fen sowie die Regeln für Internetverkäufe. Das Trilog-
ergebnis sieht u. a. eine Beschränkung des von der KOM
vorgesehenen umfassenden Verbots der gefährlichen
halbautomatischen Waffen u. a. auf solche vor, die zu
automatischen Waffen umgerüstet werden können und
auf Feuerwaffen, deren Ladevorrichtung 20 Schuss bzw.
bei Langwaffen 10 Schuss übersteigen. Weiter sollen
Schreckschusswaffen, die in Schusswaffen umgerüstet
werden können, wie ihre aktiven Counterparts im Hinblick
auf ihre Genehmigungs-/Anzeigepflicht behandelt wer-
den. Eine Anzeigepflicht soll auch für neu unbrauchbar
gemachte Waffen bestehen. Das Trilogergebnis sieht wei-
ter Ausnahmen vom Verbot des Erwerbs besonders ge-
fährlicher Waffen für aktive Sportschützen vor, sofern diese
Waffen für die Ausübung einer von einem offiziellen Sport-
schützenverband anerkannten Disziplin benötigt werden.
Die Möglichkeit des Erwerbs deaktivierter, besonders ge-
fährlicher Waffen durch private Sammler und Museen soll
unter engen Voraussetzungen beibehalten werden.
Das EP-Plenum wird voraussichtlich im März über das
Trilogergebnis abstimmen. Danach muss der Rat dieses
Ergebnis noch formell annehmen. Nach Inkrafttreten des
RL-Vorschlags werden die MS 15 Monate Zeit für die Um-
setzung in nationales Recht haben. SH▐
►PM des EP v. 26. Januar (EN)
EuG: Bürgerinitiative Minority SafePack gewinnt
Mit Urteil vom 3. Februar hat das EuG der Klage des Bür-
gerausschusses für die Bürgerinitiative Minority SafePack –
one million signatures for diversity in Europe (Rs. T-646/13)
stattgegeben. Es hat die Entscheidung der KOM, den
Vorschlag des Bürgerausschusses für eine europäische
Bürgerinitiative (EBI) nicht zu registrieren, für nichtig erklärt.
Gegen die Verweigerung der Registrierung der EBI
durch die KOM hatte sich der Initiator, ein u. a. aus Frau
Anke Spoorendonk, Ministerin für Justiz, Kultur und Europa
in ihrer Eigenschaft als Privatperson, und Herrn Hans Hein-
rich Hansen, ehem. Präsident der Föderalistischen Union
Europäischer Volksruppen (FUEV) bestehender Bürgeraus-
schuss, gewandt. In der EBI wird die KOM aufgefordert, elf
näher konkretisierte Initiativen vorzuschlagen, um den
Schutz der Angehörigen nationaler Minderheiten und von
Sprachminderheiten zu verbessern sowie die kulturelle und
sprachliche Vielfalt in der EU zu stärken.
Das EuG kommt in seinem Urteil zu dem Schluss, die
KOM habe gegen ihre Begründungspflicht verstoßen,
indem sie bei der Verweigerung der Eintragung der EBI
nicht konkret angegeben habe, welche der vom Bürger-
ausschuss begehrten elf Vorschläge für Initiativen nicht in
die Kompetenz der EU fielen und worauf die KOM ihre
Auffassung stütze.
Sollte die KOM gegen das Urteil kein Rechtsmittel beim
EuGH einlegen, müsste sie nach dessen Rechtskraft erneut
über die Eintragung der EBI befinden. Sollte die KOM die
Registrierung erneut ablehnen, dürfte ein neuer Rechts-
streit zu erwarten sein. Das EuG hatte in seinem Urteil die
Frage offen gelassen, ob die KOM die Eintragung einer
Bürgerinitiative vollständig verweigern darf, wenn die be-
gehrten Initiativen nur teilweise nicht in die Zuständigkeit
der EU fallen, oder ob sie diese dann jedenfalls mit dem
ihrer Auffassung nach zulässigen Teil registrieren muss. SH▐
►PM des EuG 10/17
►Urteil des EuG v. 3. Februar
EuGH: Kein Flüchtlingsstatus für führendes Mit-
glied einer terroristischen Vereinigung
Der EuGH hat am 31. Januar im Vorabentscheidungsver-
fahren Lounani (Rs. C-573/14) entschieden, dass die MS
einer Person, die ein führendes Mitglied einer terroristi-
schen Vereinigung gewesen ist und an den Aktivitäten
dieser Vereinigung beteiligt war, den Flüchtlingsstatus
verweigern dürfen.
Dem Verfahren liegt ein Vorabentscheidungsersuchen
des belgischen Staatsrats zugrunde. Vor diesem wendet
Quelle: EP
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
11
sich der Generalkommissar gegen ein Urteil des Rates für
Ausländerstreitsachen, mit dem dieser die Flüchtlingsei-
genschaft von Herrn Lounani, einem marokkanischen
Staatsbürger, anerkannt hatte. Herr Lounani hatte sich
darauf berufen, dass ihm in Marokko wegen seiner Verur-
teilung in Belgien als radikaler Islamist und Dschihadist die
Verfolgung drohe. Das Strafgericht Brüssel hatte ihn zuvor
u. a. wegen Beteiligung als führendes Mitglied an den
Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung sowie wegen
Bildung einer kriminellen Vereinigung, Urkundenfälschung
und Verwendung gefälschter Urkunden zu einer Freiheits-
strafe verurteilt. Konkret hatte Herr Lourani einer terroristi-
schen Organisation materielle oder intellektuelle Dienste
geleistet, Pässe gefälscht, Pässe Dritten betrügerisch über-
lassen sowie sich aktiv an der Ausschleusung Freiwilliger in
den Irak beteiligt.
In seinem Urteil kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass
im Fall von Herrn Lounani die Anerkennung als Flüchtling
ausgeschlossen werden konnte. Für die Aberkennung der
Flüchtlingseigenschaft müsse nicht nachgewiesen wer-
den, dass eine Person selbst zu einer terroristischen Hand-
lung angestiftet oder sich in sonstiger Weise daran betei-
ligt habe. Vielmehr könne die Beteiligung an den Aktivitä-
ten einer terroristischen Vereinigung eine große Bandbrei-
te von Verhaltensweisen unterschiedlicher Schwere um-
fassen. Hierzu gehörten u. a. auch die Vornahme der An-
werbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von
Personen, die in einen Staat reisten, der nicht der Staat
ihrer Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit sei, um insb.
terroristische Handlungen zu begehen, zu planen oder
vorzubereiten. Auch die Anstiftung hierzu oder Beteiligung
in sonstiger Weise hieran zählten dazu. Es müssten daher
die genauen tatsächlichen Umstände des Einzelfalls ge-
würdigt werden. Schwer wögen hier die Verurteilung einer
Person wegen der Beteiligung an Aktivitäten einer terroris-
tischen Vereinigung sowie die Feststellung, dass eine Per-
son ein führendes Mitglied einer solchen Vereinigung ge-
wesen sei. SH▐
►PM des EuGH 9/17
►Urteil des EuGH v. 31. Januar
Generalanwalt zu humanitären Visa
Generalanwalt (GA) Mengozzi hat am 7. Februar seine
Schlussanträge in dem Eilverfahren X und X/Belgischer
Staat (Rs. C-638/16 PPU) vorgelegt. Danach vertritt er die
Ansicht, dass das EU-Recht die MS unter bestimmten Vo-
raussetzungen verpflichtet, einer Person, die ein Visum bei
einer Botschaft eines MS in einem Drittstaat beantragt, ein
solches zu erteilen, wenn diese Person innerhalb der EU
einen Asylantrag stellen möchte. Es müssten jedoch ernst-
hafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die
Annahme vorliegen, dass bei einer Visumsverweigerung
diese Person der Folter oder einer anderen unmenschli-
chen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wäre.
Dem Drittstaatsangehörigen dürfe dann nicht die rechtli-
che Möglichkeit vorenthalten werden, in einem MS um
internationalen Schutz zu ersuchen.
In dem dem Eilverfahren zugrunde liegenden Aus-
gangsverfahren wendet sich eine syrische Familie vor dem
Rat für Ausländerstreitsachen (Belgien) gegen die Ableh-
nung ihrer Visaanträge durch das belgische Ausländer-
amt. Es beantragt die Aussetzung der Vollziehung der
ablehnenden Entscheidung. Das Ehepaar hatte mit seinen
drei kleinen Kindern im Oktober 2016 bei der belgischen
Botschaft in Beirut (Libanon) Anträge auf die Erteilung von
Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit nach dem EU-
Visakodex gestellt. Sie wollten nach Belgien einreisen, um
dort einen Asylantrag stellen zu können. Das Ausländer-
amt lehnte die Anträge mit der Begründung ab, die Fami-
lie habe von vornherein beabsichtigt, sich länger als die
mit einem derartigen Visum mögliche Zeitspanne von 90
Tagen in Belgien aufzuhalten. Außerdem bestehe keine
Verpflichtung, jede asylsuchende Person aus einem Dritt-
staat in das Hoheitsgebiet eines MS aufzunehmen. Der GA
folgt dieser Argumentation jedoch nicht, sondern ist der
Ansicht, der EU-Visakodex statuiere unter Beachtung der
Grundrechtecharta eine Verpflichtung der MS, unter be-
stimmten Voraussetzungen ein humanitäres Visum zu ertei-
len.
Der EuGH ist an die Schlussanträge des GA nicht ge-
bunden. Sollte der EuGH diesen folgen, dürfte mit zahlrei-
chen Visaanträgen in deutschen Botschaften in Drittstaa-
ten zu rechnen sein. Da es sich um ein Eilverfahren han-
delt, dürfte mit dem Urteil innerhalb der kommenden zwei
Monate zu rechnen sein. SH▐
►PM des EuGH 11/17
►Schlussanträge des GA v. 7. Februar (FR)
Verkehrspolitik
Schwerpunkte der Verkehrspolitik im ersten
Halbjahr
Mit der Übernahme der Ratspräsidentschaft durch Malta
zu Beginn des Jahres wird die Seeverkehrspolitik wenig
überraschend einen Schwerpunkt des neuen Vorsitzes
bilden. Während der Sitzung des EP-Verkehrsausschusses
am 25. Januar wurde deutlich, dass Malta Fortschritte bei
der Revision der RL zu Hafenauffangeinrichtungen errei-
chen will.
Die amtierende Ratspräsidentschaft will auch die an-
stehenden Trilogverhandlungen von EP, Rat und KOM zur
Sicherheit von Fahrgastschiffen sowie das Dossier zu
Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt voranbringen.
Darüber hinaus ist bekannt, dass Malta die für 2018 vorge-
sehene Revision der EU-Seeverkehrsstrategie mitgestalten
will und auch die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen
in der Schifffahrt mit Interesse verfolgt.
Malta wird sich auch dem Luftverkehrspaket der KOM
annehmen. Während der Präsidentschaft wird dabei im
Vordergrund stehen, einen Kompromiss zwischen Rat,
KOM und EP zur EASA-GrundVO zu erzielen.
Weiter möchte Malta möglichst zu zwei weiteren The-
men eine „allgemeine Ausrichtung“, also einen Stand-
punkt des Rats, erzielen: zu einem EU-einheitlichen Zertifi-
zierungssystem für Sicherheitsausrüstungen in Flughäfen
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
12
sowie zur VO gegen Subventionierung und unfaire Preis-
bildungspraktiken.
Daneben wird es um Luftverkehrsabkommen mit Drittstaa-
ten gehen. Hier möchte Malta mit den MS weitere Man-
date für die KOM aushandeln.
Im Landverkehr beabsichtigt der neue Ratsvorsitz, die
Diskussion über den Vorschlag für eine geänderte RL über
die Grundqualifikationen von Kraftfahrzeugfahrern voran-
zubringen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit in Europa zu
steigern und die Zahl der Verkehrstoten und -verletzten zu
senken. Das Thema Passagierrechte im Eisenbahnverkehr
will die neue Ratspräsidentschaft ebenso weiter bearbei-
ten wie die im Laufe des Jahres zu erwartenden Vorschlä-
ge der KOM zum Thema Straßengüterverkehr. SR/JR▐
►Homepage der maltesischen Ratspräsidentschaft
► Programm des Ratsvorsitzes
Energiepolitik
Zweiter Bericht zum Stand der Energieunion
Beim Aufbau einer Energieunion ist die EU weiter vorange-
schritten, wie aus dem zweiten Jahresbericht der KOM
hervorgeht, der am 1. Februar vorgestellt worden ist. Die
Treibhausgasemissionen lagen 2015 bereits 22% unter dem
Niveau von 1990. Gleichzeitig sei es gelungen, das Brutto-
inlandsprodukt der EU um 50% zu steigern. Nach Ansicht
der KOM sind die MS auf einem guten Weg, ihre 40/20/20-
Ziele bis 2020 zu erreichen.
Der Vizepräsident für die Energieunion, Maroš Šefčovič,
betonte bei der Vorstellung des Berichts, es handele sich
nicht nur um Klima- und Energiepolitik alleine: „Es geht um
eine grundlegende Modernisierung der gesamten euro-
päischen Wirtschaft, mit der auf sozial ausgewogene Wei-
se eine Reduzierung der CO2-Emissionen sowie Energie-
und Ressourceneffizienz erreicht werden soll.“
Ferner verwies Šefčovič darauf, dass ab 2020 in Europa
jährlich 379 Mrd. € an Investitionen notwendig seien, um
die Energiewende erfolgreich vollziehen zu können. Ein
Schritt in diese Richtung sei der Vorschlag, statt wie bisher
20 % künftig 40 % der durch EFSI finanzierten Projekte an
Klima-, Energie- und Umweltziele zu knüpfen.
Negativ wurde von Seiten der KOM angemerkt, dass
Deutschland sein 10 %-Verbundziel für 2020 bisher nicht
erreicht habe und Netzengpässe weiterhin ein Problem
darstellten, die es schnellstmöglich zu lösen gelte.
Kommissar Šefčovič merkte während seiner Rede an,
dass mit dem am 30. November letzten Jahres vorgestell-
ten Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ die KOM
inzwischen mehr als 80% der angekündigten Legislativvor-
schläge im Rahmen der Energieunion vorgelegt habe.
Im laufenden Jahr plane die KOM verschiedene Initiati-
ven, darunter die dritte Liste für Projekte von Gemeinsa-
men Interesse, die begleitet werden wird von einer Mittei-
lung zur Erreichung des 15%-Verbundziels bis 2030.
Verschiedene legislative Schritte sollen dieses Jahr ihren
Abschluss finden, wie die Überarbeitung des Emissions-
handelssystems, die Überarbeitung des Energieeffizienz-
rahmens für Produkte (Ökodesign und Energiekennzeich-
nung) oder die Umsetzung der europäischen Strategie für
emissionsarme Mobilität. TH▐
►Zweiter Bericht der KOM zur Lage der Energieunion
►PM der KOM IP/17/161
Medien und Telekommunikation
Portabilitäts-VO: Trilogergebnis erzielt
Rat, EP und KOM haben am 7. Februar im Rahmen von
Trilogverhandlungen einen Kompromiss zum Portabilitäts-
VO-Vorschlag erzielt.
In dem KOM-Vorschlag wird vorgesehen, dass Online-
Inhalteanbieter ihren Kunden zukünftig die von ihnen in
ihrem Wohnsitzstaat erworbenen oder gemieteten digita-
len Inhalte, wie z. B. Filme, Sportsendungen, Musik,
e-Bücher und Spiele, im Fall eines lediglich vorübergehen-
den Aufenthalts in einem anderen MS grenzüberschrei-
tend zur Verfügung stellen müssen. D. h., es wird eine
grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten für
Kurzaufenthalte wie Urlaubs- oder Geschäftsreisen einge-
führt. Für die vorübergehende Nutzung des Dienstes in
einem anderen MS soll keine separate Lizenz erforderlich
sein, und die bestehenden Lizenzen zwischen Rechtein-
habern und Dienstleistern sollen ihre Gültigkeit behalten.
Das Trilogergebnis sieht neben Klarstellungen u. a. vor,
dass nur kostenpflichtige Dienste erfasst werden. Anbieter
kostenloser Dienste können sich den neuen Vorschriften
aber freiwillig unterwerfen. Vorgesehen werden zudem
angemessene und verhältnismäßige Verifizierungsmaß-
nahmen, anhand derer Diensteanbieter den Wohnsitz-
Quelle: Wikipedia
Quelle: EP
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
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staat des Abonnenten überprüfen dürfen. Der Kompromiss
sieht hierzu eine abschließende Liste erlaubter Verifizie-
rungsmethoden vor. Zudem sollen Diensteanbieter ihre
Kunden im Voraus über die von ihnen angewandten
Überprüfungsmethoden in Kenntnis setzen und angemes-
sene Datenschutzmaßnahmen zum Schutz der Kundenda-
ten ergreifen.
Rat und EP müssen das Trilogergebnis noch formell an-
nehmen. Die VO wird neun Monate nach ihrem Inkrafttre-
ten anwendbar sein. SH▐
►PM des EP v. 7. Februar (EN)
►PM des Rates 50/17
Regulierung der Roamingvorleistungsmärkte
Als letzten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der
Roamingaufschläge zum 15. Juni 2017 haben sich Rat, EP
und KOM am 31. Januar im Trilog über die Regulierung der
Roamingvorleistungsmärkte verständigt.
Folgende Maximalpreise sollen sich die Betreiber zukünftig
gegenseitig in Rechnung stellen dürfen, wenn ihre Kunden
Netze in anderen MS nutzen: 3,2 Cent/Minute für Anrufe
sowie 1 Cent/Minute pro SMS, gültig ab 15. Juni 2017. Die
Preisobergrenzen für Datenverkehr sollen über fünf Jahre
schrittweise von 7,70 € pro GB ab 15. Juni 2017 auf letztlich
2,50 € pro GB ab 1. Januar 2022 reduziert werden.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Telekommuni-
kationsanbieter ihre Kosten decken können und der Wett-
bewerb auf den nationalen Roamingvorleistungsmärkten
erhalten wird.
EP und Rat müssen das Trilogergebnis noch formell an-
nehmen. SH▐
►PM der KOM IP/17/193
►PM des Rates 36/17
Forschung
KOM-Fortschrittsbericht 2016 zum EFR
In ihrem am 26. Januar vorgelegten Fortschrittsbericht zum
Europäischen Forschungsraums (EFR) stellt die KOM insge-
samt signifikante Fortschritte fest. Zugleich gebe es nach
wie vor große Unterschiede sowohl zwischen einzelnen MS
als auch mit Blick auf die acht thematischen Schwer-
punktbereiche.
Die Untersuchung basiert auf insgesamt 24 Indikatoren,
drei je Schwerpunkt, die für die Verwirklichung des EFR als
maßgeblich angesehen werden, bspw. eine optimale
länderübergreifende Forschungszusammenarbeit, ein
offener Arbeitsmarkt für Wissenschaftler und der Zugang zu
Forschungsergebnissen. Am besten schneiden hier Groß-
britannien, die Niederlande, Belgien, Schweden sowie –
als nicht EU-MS, aber am EFR partizipierend und am EU-
Rahmenprogramm für Forschung & Innovation „Hori-
zont 2020“ assoziiert – Norwegen und die Schweiz ab.
Deutschland bescheinigt die KOM insoweit noch leicht
unterdurchschnittliche Ergebnisse. Einer der Hauptgründe
hierfür ist der weiterhin niedrige Anteil an Forscherinnen in
der Wissenschaft und vor allem in Führungspositionen,
obgleich Deutschland hier in jüngster Zeit aufgeholt hat.
Außerdem bestünden vielfach Mobilitätshindernisse, weil
Deutschkenntnisse vorausgesetzt würden und Fördermittel
sowie Ruhegehaltsansprüche nicht transferiert werden
könnten. Deutsche Einrichtungen würden zudem bereits in
ihren Einstellungsverfahren noch zu wenig das europäi-
sche Stellenportal EURAXESS nutzen. Schließlich stellt die
KOM eine geringe Quote gemeinsamer Veröffentlichun-
gen und Erfindungen mit europäischen und internationa-
len Partnern fest.
Als Stärken Deutschlands werden hervorgehoben die
Höhe der öffentlichen Ausgaben für F&I sowie der Anteil
privat finanzierter F & I, die Zahl der Patentanmeldungen,
der Betrieb pan-europäischer Forschungsinfrastrukturen
wie bspw. der European XFEL in HH/SH und der insgesamt
hohe Anwendungsbezug durch die systematische Integra-
tion von Hochschulen, Forschungsorganisationen und
Industrie. JF▐
►EFR-Fortschrittsbericht 2016 (dt. Zusammenfassung)
►Länderbericht Deutschland (EN)
►KOM-Themenseite zum EFR mit weiteren Links (EN)
Neue Assoziierte an Horizont 2020
Während Großbritanniens Zukunft in der EU und damit
auch in den gemeinsamen Rahmenprogrammen für For-
schung und Innovation infolge des Brexit weiterhin unge-
klärt ist, ist die Schweiz den umgekehrten Weg gegangen
und seit dem 1. Januar wieder in vollem Umfang an „Hori-
zont 2020“ assoziiert.
Im Laufe des Jahres 2016 waren bereits Assoziierungs-
abkommen mit Georgien, Armenien und Tunesien ge-
schlossen worden, so dass neben den beteiligten 28 EU-MS
nunmehr weitere 16 Staaten an „Horizont 2020“ assoziiert
sind. JF▐
► Liste aller an „Horizont 2020“ assoziierten Staaten (EN)
Gesundheit & Verbraucherschutz
EU-Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen
Am 6. Februar haben die EU-Kommissare Moedas und
Andriukaitis einen Forschungspreis für den optimierten
Quelle: EP
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
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Einsatz von Antibiotika bzw. einen Gesundheitspreis für
herausragende Initiativen von Nichtregierungsorganisatio-
nen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen (engl.
Abkürzung: AMR) vergeben.
Den mit 1 Mio. € dotierten Forschungspreis, der im Pro-
gramm Horizont 2020 ausgeschrieben war, erhielt das
schwedisch-niederländische Forscherteam „MINI-
CARE HNL“ für die Entwicklung eines Schnelltests, mit dem
binnen Minuten eine bakterielle Infektion fest- und damit
sichergestellt werden kann, dass Antibiotika nicht unnöti-
gerweise bei viralen Infektionen verabreicht werden.
Den Gesundheitspreis i. H. v. 20.000 € gewann der Euro-
päische Verbraucherverband (frz. Abkürzung: BEUC), dem
auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)
angehört. Gewürdigt wurde dessen Kampagne „From
Farm to You“, die darauf abzielt, das Bewusstsein für die
Ursachen von AMR, insb. den übermäßigen, teilweise
missbräuchlichen Einsatz antimikrobieller Mitteln bei Tieren
und Menschen, zu schärfen.
Noch bis zum 24. April ist eine öffentliche Konsultation der
KOM zur Neufassung der EU-Strategie gegen Antibiotikare-
sistenzen geöffnet. Im Herbst 2016 hatte die KOM die mitt-
lerweile ausgelaufene Vorläufer-Strategie evaluiert und
hierbei die Notwendigkeit fortgesetzter Anstrengungen
auch auf EU-Ebene festgestellt (→HansEUmschau
10+11/2016). JF▐
►PM der KOM zur Preisvergabe
►KOM-Seite zur Konsultation zur AMR-Strategie (EN)
EU-Aktionsprogramm Gesundheit: AP 2017
Am 26. Januar hat die KOM das Arbeitsprogramm im
Rahmen des dritten Aktionsprogramms der Union im Be-
reich der Gesundheit 2014-2020 veröffentlicht.
Das diesjährige Aktionsprogramm verfolgt vier überge-
ordnete Ziele:
□ Gesundheitsförderung, Prävention und gesunde Le-
bensführung;
□ Schutz vor schwerwiegenden grenzübergreifenden
Gesundheitsgefahren;
□ Beitrag zu innovativen, effizienten und nachhaltigen
Gesundheitssystemen;
□ Erleichterung des Zugangs zu besserer und sichererer
Gesundheitsversorgung.
Hinsichtlich der Zielerreichung muss die KOM bis zum
30. Juni eine Halbzeitevaluierung vornehmen, zu der noch
bis zum 23. Februar eine öffentliche Konsultation läuft.
Für das laufende Jahr stehen insgesamt Mittel i. H. v.
rund 60 Mio. € zur Verfügung, von denen mit nahezu
20 Mio. € der größte Teil für die Ko-Finanzierung gemein-
samer Aktionen der MS im Rahmen sog. Joint Actions ver-
wendet werden soll. Als konkrete Themen wurden insoweit
die Krebsbekämpfung, Maßnahmen gegen gesundheitli-
che Ungleichheiten, die Impfförderung und die Krisenprä-
vention festgelegt. Außerdem soll das eHealth-Netzwerk
weiterhin finanziell unterstützt werden.
Jeweils rund 15 Mio. € sind für Zuschüsse an nicht-
staatliche Gremien und internationale Organisationen im
Gesundheitswesen sowie für Auftragsvergaben vorgese-
hen. Die Projektmittel i. H. v. knapp 5 Mio. € werden nahe-
zu ausschließlich auf die Europäischen Referenznetzwerke
(ERN) zu seltenen Krankheiten, die auf die Patientenmobili-
täts-RL zurückgehen und ab März starten, konzentriert. Die
für sonstige Maßnahmen verbleibenden ca. 7 Mio. € sind
insb. für Expertengremien, wissenschaftliche Gutachten
und Beratungsleistungen reserviert. JF▐
►EU-Aktionsprogramm im Bereich Gesundheit 2014-2020
►Arbeitsprogramm 2017 (deutsche Zusammenfassung)
Mehr Transparenz bei der Autovermietung
Die Anzahl der Beschwerden von Touristen in der EU im
Zusammenhang mit Autovermietungen hat sich zwischen
2012 und 2016 von 1.050 auf mehr als 2.000 nahezu ver-
doppelt. Die KOM nahm diesen Trend bereits 2014 zum
Anlass, in einen Dialog mit Verbraucherschutzbehörden in
den MS und den fünf größten Mietwagenunternehmen in
der EU, d. h. Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, zu
treten, um auf ein höheres Verbraucherschutzniveau hin-
zuwirken.
Als Resultat dieser Zusammenarbeit unter Leitung der briti-
schen Wettbewerbs- und Marktbehörde haben die betei-
ligten Unternehmen nunmehr ihre Geschäftspraktiken,
Vertragsbedingungen und internen Regelungen zuguns-
ten ihrer Kunden wie folgt angepasst:
□ Die Buchungspreise müssen in Zukunft unvermeidbare
Kosten enthalten, wie beispielsweise die Zusatzgebüh-
ren für Winterreifen;
□ Die wichtigsten Vermietungsdienstleistungen und Miet-
konditionen, wie etwa im Preis enthaltene Kilometerzahl
und Betankungsregeln, müssen verständlich formuliert
werden;
Quelle: Wikipedia
Quelle: Wikipedia
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
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□ Kunden wird die Option eingeräumt, einen Mietwagen
vollständig betankt zu übernehmen und/oder abzuge-
ben;
□ Es muss eindeutig angegeben werden, welche Versi-
cherungsleistungen im Grundtarif abgedeckt sind und
welche zusätzlichen Versicherungsoptionen, etwa zur
Reduzierung der Selbstbeteiligungen im Schadensfall,
bestehen.
□ Eindeutiges Verfahren hinsichtlich der Kontrolle: Schä-
den müssen die Autovermieter künftig nachweisen, und
sie müssen entsprechende Reparaturrechnungen aus-
stellen, bevor sie diesbezügliche Zahlungen verlangen
dürfen; zugleich sollen Verbraucher die Möglichkeit be-
kommen, etwaige Schäden anzufechten, bevor sie zur
Zahlung verpflichtet sind.
Die nationalen Verbraucherschutzbehörden bilden auf
Grundlage der VO über die Zusammenarbeit im Verbrau-
cherschutz (CPC-VO) ein europäisches Netzwerk zur
Durchsetzung der Verbraucherrechte. Auf diese Weise
können Reaktionen auf verbreitete Probleme koordiniert
werden. Die KOM unterstützt diese Arbeit und hat zu ihrer
weiteren Stärkung im vergangenen Jahr einen Entwurf zur
Überarbeitung der CPC-VO vorgelegt, mit dem EP und
Rat aktuell befasst sind. Jennifer Dillon/JF▐
►PM der KOM IP/17/86
Veranstaltungen
Neujahrsempfang
Nachdem der traditionelle gemeinsame Neujahrsemp-
fang des Hanse-Office und der Investitionsbank Schleswig-
Holstein (IB.SH) im letzten Jahr aufgrund der damaligen
Sicherheitslage abgesagt werden musste, kamen am
10. Januar erneut viele Gäste in die Avenue Palmerston,
um auf das neue Jahr anzustoßen.
V.l.n.r.: Thorsten Augustin, Anke Spoorendonk, Erk Westermann-Lammers
Die schleswig-holsteinische Ministerin für Justiz, Kultur und
Europa, Anke Spoorendonk, hieß die geladenen Gäste
willkommen. Sie wies auf die verschiedenen Baustellen
Europas hin und äußerte abschließend den Wunsch, dass
es der KOM gelingen möge, bis zum 60-jährigen Jubiläum
der Römischen Verträge im März eine positive Zukunftsvisi-
on zu entwickeln, um das Vertrauen der Bürger in die EU
zurückzugewinnen und die wichtigen Errungenschaften
der EU wie Frieden und Wohlstand herauszustellen.
Erk Westermann-Lammers, Vorsitzender des Vorstandes
der Investitionsbank Schleswig-Holstein, betonte in seiner
Rede die herausragende Bedeutung des Themas „Ener-
giepolitik“ für Schleswig-Holstein, aber auch für die Investi-
tionsbank, da ein bedeutender Anteil des Fördervolumens
der IB.SH in Investitionen zur Umsetzung der Energiewende
in Schleswig-Holstein fließe LT▐
►Terminkalender Hanse-Office
Hamburger Bürgerschaftspräsidium in Brüssel
Die erste gemeinsame Informationsreise des gesamten
Präsidiums der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt
Hamburg führte die sieben Abgeordneten nach Brüssel,
wo sie im Geiste des hohen Stellenwerts, den die Europa-
politik in der Hansestadt genießt, am 2. und 3. Februar die
parlamentarischen EU-Institutionen besuchten.
Die von der Präsidentin der Hamburgischen Bürger-
schaft, Carola Veit (SPD), geleitete Delegation umfasste
neben dem Ersten Vizepräsidenten Dietrich Wersich (CDU)
die Vizepräsidentinnen Barbara Duden (SPD), Antje Möller
(DIE GRÜNEN), Christiane Schneider (DIE LINKE) und die
Vizepräsidenten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP), Detlef
Ehlebracht (AfD) sowie den Direktor bei der Hamburgi-
schen Bürgerschaft, Johannes Düwel, und den Leiter des
Bürgerschafts-Protokolls, Ulfert Kaphengst.
Von ihrem Interesse an den parlamentarischen Körper-
schaften der EU geleitet trafen die Hamburger Spitzenpoli-
tiker mit ihren Kollegen vom EP und AdR zusammen: Nach
einer angeregten Diskussion über die Zukunft der EU und
die Rolle des AdR mit dem Ersten Vizepräsidenten und
voraussichtlich ab 1. Juli künftigen Präsidenten des AdR,
Karl-Heinz Lambertz (SPE, BEL), besuchte die hochrangige
Delegation den EP-Vizepräsidenten Rainer Wieland (EVP,
DEU) zu einem intensiven Gedankenaustausch über aktu-
elle Europathemen und parlamentarische Gepflogenhei-
ten. Dieses Thema konnte das Präsidium dann in einem
Informationsgespräch und beim anschließenden Besuch
des Plenarsaals des EP weiter vertiefen.
Carola Veit und Dr. Claus Müller
Zum Auftakt ihres Informationsbesuches hatten die Abge-
ordneten sich vom hamburgischen Leiter des Hanse-
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
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Office über wichtige und aktuelle europapolitische Fragen
unterrichten lassen. Diese Themen konnten sie am Abend
in Gesprächen mit Vertretern der EU-Institutionen, u. a.
dem Generaldirektor der GD Wettbewerb, Johannes
Laitenberger, bei einem Empfang im Hanse-Office vertie-
fen. CM▐
Vernissage Rüdiger Knott
Am 19. Januar wurde in der Avenue Palmerston eine Aus-
stellung mit Werken von Rüdiger Knott eröffnet. Der Ham-
burger Künstler zeigt im Hanse-Office Recyclingkunst. Alte,
ausgemusterte und wertlos scheinende Gegenstände, die
Rüdiger Knott in Häfen, an Stränden, in Straßen, auf Bau-
stellen, in verlassenen Werkstätten oder in der freien Natur
findet, setzt er neu zu Assemblagen, Collagen, Material-
bildern oder Skulpturen zusammen und gibt ihnen somit
wieder eine neue Bedeutung.
Rüdiger Knott, Gabriele Dobusch und Dr. Claus Müller
Neben dem Künstler war auch die Hamburger Bürger-
schaftsabgeordnete Gabriele Dobusch, Vorsitzende des
Kulturausschusses und kulturpolitische Sprecherin der SPD-
Fraktion, zur Vernissage angereist. Da die Schau auf ihre
Initiative zustande gekommen war, ließ sie es sich nicht
nehmen, auch die Eröffnungsrede zu halten.
Zu sehen ist die Ausstellung voraussichtlich bis zum Mai
in den Räumen des Hanse-Office. LT▐
►Terminkalender Hanse-Office
Am Rande…
Gastbeitrag: Malerische Grüße vom anderen
Ufer
Im Sommer 1817 skizzierte ein Landschaftsmaler die Piers,
die Brücken und den Leuchtturm einer Hafenstadt, die
sich auf dem gleichen Breitengrad wie mein Heimatort
befindet. Der 54. Breitengrad verbindet Westerland und
Sunderland auf dem direkten Seeweg. Sunderland war
eine von mehreren Stationen, die der Maler William Turner
(1775-1851) bei ausgedehnten Reisen durch Nordengland
besuchte. In seinem „North Shore Sketchbook“ befinden
sich 138 zumeist rasch hingeworfene Skizzen, die das Herz
eines jeden Malers höher schlagen lassen.
Noch im gleichen Jahr trat Turner seine erste Rheinreise
an, der 1825 eine weitere folgen sollte. Dazwischen liegen
Aufenthalte in Schottland, Italien und Frankreich.
Mit seinen Reisen quer durch Europa war Turner auf
dem Weg, ein europäischer Maler zu werden. Indem er
die Landschaften Europas malte und sein Spätwerk dem
französischen Impressionismus als Vorbild diente, trug er
dazu bei, das kulturelle Kontinuum Europas zu erweitern.
Dieser Nachklang von Turners Kunst zeigt, dass der euro-
päische Zusammenhalt auch über die Künste stattfindet.
Dass der 54. Breitengrad meinen Heimatort Westerland
und das britische Sunderland miteinander verbindet, ist
ein schöner Zufall, der mich an Turner denken lässt, wann
immer ich ein Seestück mit Blick nach Westen male.
Lars Wiggert▐
Gruß aus Westerland nach Sunderland von Lars Wiggert
Hanse-Office intern
Seit Anfang Januar ist im Hanse-Office die Stelle für Ener-
gie, Klima- und Umweltpolitik, Ostsee- und Meerespolitik
mit Frau Tanja Hickel besetzt.
Das Team des Hanse-Office wünscht der neuen Kolle-
gin eine spannende und gute Zeit in Brüssel! LT▐
Service
Für Rückfragen stehen Ihnen die Leiter und Referenten des
Hanse-Office gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns über
unser Sekretariat unter Tel. +32 2 28546-40 oder unter Tel.
+49 40 42609-40 (aus D), per E-Mail [email protected]
oder per Fax +32 2 28546-57.
Redaktionsteam:
Christoph Frank, Lucie Terren
Ihre Ansprechpartner zu den EU-Fachpolitiken sind:
Thorsten Augustin Durchwahl -42 TA▐
Leiter Schleswig-Holstein – Alle Politikbereiche
Dr. Claus Müller Durchwahl -43 CM▐
Leiter Hamburg – Alle Politikbereiche
HANSEUMSCHAU 1+2/2017
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Christoph Frank Durchwahl -52 CF▐
Stellv. Leiter Hamburg
Finanzen (EU-Haushalt, Steuern und Finanzdienst-
leistungen), Öffentliches Auftragswesen,
Entwicklungszusammenarbeit
Tanja Hickel Durchwahl -47 TH▐
Energie, Klima- und Umweltpolitik Ostsee- und Meeres-
politik
Dr. Judith Reuter Durchwahl -46 JR▐
Dr. Sicco Rah SR▐
Verkehrspolitik, Logistik, Häfen
Saskia Hörmann Durchwahl -59 SH▐
Justiz und Inneres, Medien, Beschäftigung, Soziales,
Jugend, Bildung, Kultur, Telekommunikation, Informations-
gesellschaft und Minderheiten
Anja Boudon Durchwahl -44 AB▐
Wirtschaft und Außenwirtschaft, Beihilfenpolitik, Binnen-
markt, Industrie- und Clusterpolitik, Innovation
Dr. Jörg Föh Durchwahl -48 JF▐
Forschung und Wissenschaft,
Gesundheitspolitik und Verbraucherschutz
Lucie Terren Durchwahl -54 LT▐
Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsorganisation
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den kann. Dieser Newsletter wird im Rahmen der Öffent-
lichkeitsarbeit der Landesregierung Schleswig-Holstein und
des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg heraus-
gegeben. Er darf weder von Parteien noch Personen, die
Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf
zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch
ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf
dieser Newsletter nicht in einer Weise verwendet werden,
die als Parteinahme der Landesregierung oder des Senats
zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.
Brüssel, den 15.02.2017