Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell HRM2€¦ · Kanton Bern Herzlich willkommen Amt für...

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Kanton Bern Herzlich willkommen Amt für Gemeinden und Raumordnung 1 AGR Amt für Gemeinden und Raumordnung Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell HRM2 zum 1. Kursteil Version: 1 GEKO: 270-12-38 erstellt: Dezember 2017 UeD: 08.01.2018 Freigegeben: 19.01.2018

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Kanton Bern

Herzlich willkommen

Amt für Gemeinden und Raumordnung 1

AGR Amt für Gemeinden und Raumordnung

Harmonisiertes

Rechnungslegungsmodell HRM2

zum

1. Kursteil

Version: 1

GEKO: 270-12-38

erstellt: Dezember 2017

UeD: 08.01.2018

Freigegeben: 19.01.2018

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Kanton Bern

HRM2

Ihre Referenten:

Michael Wild

Finanzinspektor

Amt für Gemeinden und Raumordnung des

Kantons Bern

Sylvia Jauner

Finanzinspektorin

Amt für Gemeinden und Raumordnung des

Kantons Bern

Patrick Rüttimann

Finanzverwalter

Röm.-kath. Kirchgemeinde Langenthal

(Testgemeinde HRM2)

Amt für Gemeinden und Raumordnung 2

1

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Kanton Bern

HRM2

Übersicht Kursprogramme

1. Der neue Kontenplan

2. neue Abschreibungsvorschriften

3. Investitionsrechnung /

Anlagenbuchhaltung

4. Bewertungsvorschriften

5. Bewertungsreserven

6. Bilanzübertrag HRM1/HRM2

7. Berichterstattung Budget

8. Referat Testgemeinde HRM2

9. Fragen / Nächste Schritte

1 2

• Geldflussrechnung

• Anhang zur

Jahresrechnung

• Abschlussarbeiten

• Finanzkennzahlen

Amt für Gemeinden und Raumordnung 3

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Kanton Bern

Kursziele

Besonderheiten und Spezialfälle im neuen Kontenplan

sind Ihnen bekannt.

Sie wissen Bescheid über die neuen

Abschreibungsvorschriften und können diese

anwenden.

Sie überblicken die Mindestvorschriften der

Berichterstattung zum Budget.

Das Instrument der Anlagenbuchhaltung ist Ihnen ein

Begriff.

Sie verstehen die neuen Bewertungsvorschriften und

können diese anwenden.

Amt für Gemeinden und Raumordnung 4

HRM2

1

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Kanton Bern

HRM2

Programm

Begrüssung und Orientierung

Der neue Kontenplan

neue Abschreibungsvorschriften

Amt für Gemeinden und Raumordnung 5

Investitionsrechnung

Anlagenbuchhaltung

Bewertungsvorschriften und -reserven

Bilanzübertrag HRM1 – HRM2

Berichterstattung Budget

Pause

08.30 Uhr

09.45 Uhr

10.15 Uhr

11.45 Uhr

12.00 Uhr

Fragen / nächste Schritte

Schluss

1

11.15 Uhr Referat KG Langenthal (Testgemeinde HRM2)

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Kanton Bern

Unterlagen - Folienpräsentationen

- HRM2-Kontenrahmen AGR

- Kursbestätigung

- Online Kursbeurteilung ( Link bwd Bern)

Amt für Gemeinden und Raumordnung 6

HRM2

verwendete Abkürzungen:

GG Gemeindegesetz

GV Gemeindeverordnung

FHDV Direktionsverordnung über

den Finanzhaushalt der

Gemeinden

SG Sachgruppe

KIST Kirchensteuern

JP Juristische Personen

1

EK Eigenkapital

FK Fremdkapital

FV Finanzvermögen

VV Verwaltungsvermögen

SF Spezialfinanzierungen

WB Wertberichtigung

GF Geldfluss

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Kanton Bern

Wo finden Sie was?

Gemeindefinanzen / HRM2 / Praxishilfen

Amt für Gemeinden und Raumordnung 7

HRM2

www.be.ch\hrm2

1

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Kanton Bern

Methodik

Ausgangslage:

Das Grundlagenwissen über HRM2 ist vorhanden.

Der Kurs baut auf den EasyLEARN-Modulen Nr. 1 bis 4 auf.

Amt für Gemeinden und Raumordnung 8

HRM2

Beispiel:

EL 3 Bewertungen

Kursinhalte können

über die Wissensbörse

abgerufen werden

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

• Verbindliches Nummernkonzept

• HRM2 – Kontenrahmen des AGR

• Umschlüsselungstabelle

• Excel-Tabellen auf

www.be.ch\hrm2 Praxishilfen

• Gelegenheit nutzen zur Bereinigung des

Kontenplans

Amt für Gemeinden und Raumordnung 9

HRM2

1

EL 1 Neuerungen und rechtliche Grundlagen

EL 2 Kontoplan

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Exkurs negative Zweckbindung

Kirchensteuern juristische Personen (KIST JP)

Amt für Gemeinden und Raumordnung 10

HRM2

1

1

• Rechtliche Grundlage: Kirchensteuergesetz, Art. 1 Abs. 1a (KStG, BSG 415.0)

• KIST JP dürfen nicht für kultische Zwecke verwendet werden

• Nachweis ist jährlich zu erbringen

• Mittel für den Nachweis: «Bericht über die finanzielle Situation

der bernischen Kirchgemeinden»

• Beauftragt mit dem Nachweis: AGR

Ausblick neues Landeskirchengesetz und Revision Kirchensteuergesetz

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Exkurs Leistungen der Landeskirchen im gesamtgesell-

schaftlichen Interesse

Amt für Gemeinden und Raumordnung 11

HRM2

1

1

• Rechtliche Grundlage: Landeskirchengesetz, Art. 31 bis 35 (LKG)

• Beitrag des Kantons an die Landeskirchen

• Bericht jeder Landeskirche über die Verwendung der Beiträge

für die Beitragsperiode von jeweils 6 Jahren

Ausblick neues Landeskirchengesetz und Revision Kirchensteuergesetz

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Beitrag des Kantons an die

Leistungen der Landeskirchen

im gesamtgesellschaftlichen

Interesse

Amt für Gemeinden und Raumordnung 12

HRM2

1

1

Negative Zweckbindung

Kirchensteuern juristische

Personen (KIST JP)

Jährlicher Nachweis im

Bericht des AGR über die

finanzielle Situation der

bernischen Kirchgemeinden

Bericht der Landeskirchen

an den Regierungsrat für

eine Beitragsperiode von 6

Jahren

Ausblick neues Landeskirchengesetz und Revision Kirchensteuergesetz

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

• Ausgaben im Bereich:

1. Kultus

• Ausgaben in den Bereichen:

2. Bildung

3. Soziales

4. Kultur

5. leer

6. leer

7. Infrastruktur

8. Organisation

9. Finanzen und Steuern Amt für Gemeinden und Raumordnung 13

HRM2

1

1

Ab 2019:

Meldung an AGR mit

Bescheinigung zur

Jahresrechnung

Ab 2020:

Meldung an

Landeskirchen

Ausblick neues Landeskirchengesetz und Revision Kirchensteuergesetz

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Amt für Gemeinden und Raumordnung 14

HRM2

1

1

keine verbindliche Vorgabe für die Kontierung für die einzelnen

Leistungskategorien

Funktionen und Sachgruppen gemäss den Anhängen 1 bis 4

FHDV

Buchungstechnik zur Aufteilung der Aufwendungen nach

Leistungskategorien individuell aufgrund der Grösse und

Organisation

Kontierungsvarianten:

Zuteilung der Leistungen nach Kostenträger oder manuelle

Auswertung

Zuteilung der Leistungen nach Unterkontonummer

Zuteilung der Leistungen nach Funktion

Ausblick neues Landeskirchengesetz und Revision Kirchensteuergesetz

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Amt für Gemeinden und Raumordnung 15

HRM2

Mehrere Kassen

10000.00 / 10000.01 (oder .10)

10001.00 / 10002.00

Beispiele Kontierungen:

1

1

Bilanz

∙ 1- bis 4-stellige Sachgruppe ist generell

verbindlich gemäss Anhang 1 FHDV XXXXX.XX

∙ 5- stellige Sachgruppe ist nur verbindlich,

wenn im Anhang 1 FHDV genannt XXXXX.XX

∙ Nr. für Untergruppe ist verbindlich,

wenn im Anhang 1 FHDV genannt XXXXX.XX

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Amt für Gemeinden und Raumordnung 16

HRM2

Wertberichtigung Forderungen

10120.99 Wertberichtigung = Unterkonto mit

Laufnummer .99

Zinsen auf Sonderrechnungen

3500.3409.xx

Beispiele Kontierungen:

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Amt für Gemeinden und Raumordnung 17

HRM2

Kontierung allgemein – unbedingt beachten!

Hinweistext bei den Sachgruppen:

Übereinstimmung Kontierungen mit

Bilanzkonten

Beispiel: SG 3144 Unterhalt Hochbauten/Gebäude

Hinweistext:

Unterhalt von Gebäuden und Einrichtungen, die in

Sachgruppe 1404 Hochbauten bilanziert sind.

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

• Ein paar Spezialfälle

a) Bilanzkonto bestehendes Verwaltungsvermögen

b) Bilanzkonten Eigenkapital

Amt für Gemeinden und Raumordnung 18

HRM2

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Spezialfälle

a) bestehendes Verwaltungsvermögen 1.1.2019

14099.0x bestehendes VV Allgemeiner Haushalt

Amt für Gemeinden und Raumordnung 19

HRM2

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Spezialfälle

a) bestehendes Verwaltungsvermögen 1.1.2019

Amt für Gemeinden und Raumordnung 20

HRM2

14099.0x VV Allgemeiner

Haushalt

14099.99 WB Allgemeiner

Haushalt

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Spezialfälle

b) Eigenkapital

Amt für Gemeinden und Raumordnung 21

HRM2

nur mit Gemeindereglement:

Vorfinanzierungen 2930x.xx

Kontogruppe 29

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Spezialfälle

b) Eigenkapital

Amt für Gemeinden und Raumordnung 22

HRM2

Neubewertungsreserve Finanzvermögen 2960x.xx (Art. T2-3 GV)

Neubewertungsreserve Finanzvermögen 29600.xx

Schwankungsreserve 29601.xx

Kontogruppe 29

EL 3 Bewertungen

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Spezialfälle

b) Eigenkapital

Amt für Gemeinden und Raumordnung 23

HRM2

Bilanzüberschuss / Bilanzfehlbetrag

Jahresergebnis 2990x.xx

Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 2999x.xx

Kontogruppe 29

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Ausblick Geldflussrechnung

Kirchgemeinden, welche die Schwellenwerte gemäss Art. 64a GV

nicht erreichen, können auf die Erstellung einer Geldflussrechnung

verzichten.

Amt für Gemeinden und Raumordnung 24

HRM2

EL 3 Geldflussrechnung

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Ausblick Geldflussrechnung

• beachten bei Kontierung:

Debitoren

Kreditoren

Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungen

nach ER und IR unterscheiden

Bestandesveränderungen

müssen in GFR erfasst werden

Amt für Gemeinden und Raumordnung 25

HRM2

EL 3 Geldflussrechnung

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Ausblick Geldflussrechnung

Amt für Gemeinden und Raumordnung 26

HRM2

EL 3 Geldflussrechnung

Kontokorrente (SG 1011)

Definition „Kontokorrent mit Dritten“

„Auf gegenseitigem Verrechnungswege entstandene

Guthaben oder Verpflichtungen gegenüber anderen

öffentlichen Gemeinwesen oder Privaten (ohne

Banken).“

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Ausblick Geldflussrechnung

• beachten bei Kontierung:

• Definition «netto-flüssige Mittel»

Sachgruppen: 1000 / 1001 / 1002 / 1003 / 1004 / 1009 / 2010

(= Geld und geldnahe Mittel, abzüglich Verpflichtungen aus

Bankkontokorrentkrediten)

Amt für Gemeinden und Raumordnung 27

HRM2

EL 3 Geldflussrechnung

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Konkrete Fragestellung aus Testphase:

1. Bilanzkonten Verpflichtungen für Sozialversicherungen?

(AHV, PK, UVG, etc.)

Lösung:

Laufende Verbindlichkeiten, Konto 20001.xx

Amt für Gemeinden und Raumordnung 28

HRM2

1

1

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Kanton Bern

Der neue Kontenplan

Weitere Fragen aus dem Plenum zum

Kontenplan?

Amt für Gemeinden und Raumordnung 29

HRM2

1

1

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Kanton Bern

Neue Abschreibungsvorschriften

• Anlagen im Bau bei Übergang HRM1-HRM2:

per 31.12.2018: Abschreibung HRM1 Vorschriften

per 1.1.2019: Anlagekategorie «Anlagen im Bau»

Sachgruppe 1407

Jahr 2019: Inbetriebnahme der Anlage

per 31.12.2019: Abschreibung gemäss Art. 83 GV:

je Anlagekategorie linear nach

Nutzungsdauer

Amt für Gemeinden und Raumordnung 30

HRM2

2

1

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Kanton Bern

Neue Abschreibungsvorschriften

Amt für Gemeinden und Raumordnung 31

HRM2

Beispiel Totalsanierung Pfarrhaus 2018 bis 2019:

1.1. Investition Gesamt Abschr. Satz Abschr. Art

Sach-

gruppe

Abschrei-

bung 31.12.

2018 0 250'000 250'000 10% degressiv 1143.01 25'000 225'000

2019 225'000 450'000 675'000 2.5% linear 14040.01 675'000

2019 WB 14040.99 16'875 16'875

2020 675'000 0 675'000 2.5% linear 14040.01 0 675'000

2020 WB 14040.99 16'875 33'750

2

1

Inbetriebnahme

1.11.2019

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Kanton Bern

Neue Abschreibungsvorschriften

Amt für Gemeinden und Raumordnung 32

HRM2

Teil A: Gebäude Konto HRM2 1404 Nutzungsdauer 25 Jahre (CHF 682’000.00)

Teil B: Möblierung Konto HRM2 1406 Nutzungsdauer 10 Jahre (CHF 18’000.00)

1 Kredit CHF 700’000.00

Verbuchung: Investitionsrechnung: zu Lasten Verpflichtungskredit

Anlagebuchhaltung: auf sachlich richtige Anlage

• Gemischte Investition

2

1

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Kanton Bern

Neue Abschreibungsvorschriften

Amt für Gemeinden und Raumordnung 33

HRM2

Grösseres Projekt wird in mehreren Etappen realisiert

Jede realisierte und in Betrieb genommene Etappe wird in die zutreffende Anlagekategorie aktiviert und gemäss Anhang 2 GV abgeschrieben.

Ein Objekt (Kreditvorlage) kann somit mehrere Anlagen oder Anlageteile enthalten.

Die Abschreibung erfolgt linear für jede Etappe einzeln.

• Gestaffelte Investition

2

1

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Kanton Bern

Neue Abschreibungsvorschriften

Amt für Gemeinden und Raumordnung 34

HRM2

Investition: Sanierung Kirche

Kredit: CHF 350’000.00

Etappen: 2019 / 2020 / 2021

• Gestaffelte Investition

2

1

2019: Kreditbeschluss CHF 350’000.00; Objekt: Sanierung Kirche

Aus-

führung

Etappe Anlage

Nr.

CHF Inbetrieb-

nahme

Aktiviert Nutzungs-

dauer

2019 Neue

Bestuhlung

1 30’000 15.4.2019 31.12.2019 2019 bis

2028

2020 Fassaden-

sanierung

West

2 120’000 1.10.2020 31.12.2020 2020 bis

2059

2021 Fassaden-

sanierung

Ost

3 200’000 1.12.2021 31.12.2021 2021 bis

2060

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Kanton Bern

Kurze Pause

Amt für Gemeinden und Raumordnung 35

HRM2

1

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Kanton Bern

Investitionen = Erwerb, Erstellung oder Verbesserung

dauerhafter Vermögenswerte für die

öffentliche Aufgabenerfüllung.

Investitionen ermöglichen

eine neue oder erhöhte Nutzung der Vermögenswerte

in quantitativer oder qualitativer Hinsicht,

über mehrere Jahre.

Amt für Gemeinden und Raumordnung 36

(Art. 79 GV)

Investitionsbegriff keine Änderung zu HRM1

Investitionsrechnung

HRM2

3

1

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Kanton Bern

Investitionsrechnung

Anlagen im Finanzvermögen

Keine Buchung in der Investitionsrechnung,

sondern Buchung direkt in Bilanz

Amt für Gemeinden und Raumordnung 37

HRM2

1

Finanzvermögen Änderung zu HRM1

3

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Kanton Bern

Investitionsrechnung

• Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV

Tiefer ist möglich:

Umsatz ER Bilanzsumme

CHF CHF

Kirchgemeinde Muster 4’520’000 5’850’000

Aktivierungsgrenze in GV: 25’000 (Art. 79a GV)

Beschluss Kirchgemeinderat: 20’000

Amt für Gemeinden und Raumordnung 38

HRM2

EL 3 Investitionsrechnung/Aktivierungsgrenze

1

3

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Kanton Bern

Investitionsrechnung

• Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV

Unterschiedliche Aktivierungsgrenzen

z. B. nach Anlagekategorie

Amt für Gemeinden und Raumordnung 39

HRM2

Konstante Praxis anwenden

EL 3 Investitionsrechnung/Aktivierungsgrenze

1

3

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Kanton Bern

Investitionsrechnung

• Aktivierungsgrenze (gemäss Beschluss

Kirchgemeinderat)

20’000 Franken

Amt für Gemeinden und Raumordnung 40

HRM2

zu beachten:

Aktivierungsgrenzen nicht mit Kompetenzregelungen im

Organisationsreglement der Kirchgemeinde verwechseln.

• Finanzkompetenz

Kirchgemeinderat (gemäss Organisationsreglement)

100’000 Franken

EL 3 Investitionsrechnung/Aktivierungsgrenze

1

3

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Kanton Bern

Investitionsrechnung

• Keine Änderung in HRM2 zum

Begriff «Investition»

• Nur Investitionen im

Verwaltungsvermögen über IR

• Unterschiedliche

Aktivierungsgrenzen möglich

Amt für Gemeinden und Raumordnung 41

HRM2

EL 3 Investitionsrechnung/Aktivierungsgrenze

1

3

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Kanton Bern

Anlagenbuchhaltung

Was ist der Inhalt der Anlagenbuchhaltung?

• Ausweis über alle Anlagegüter

• Verwaltungsvermögen und Sachanlagen

Finanzvermögen

Das bestehende Verwaltungsvermögen muss nicht

zwingend erfasst werden.

Amt für Gemeinden und Raumordnung 42

HRM2

EL 3 Anlagenbuchhaltung

1

3

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Kanton Bern

Anlagenbuchhaltung

Amt für Gemeinden und Raumordnung 43

HRM2

EL 3 Anlagenbuchhaltung

Erfolgsrechnung

Planm. Abschreib.

A.planm. Abschreib.

Wertberichtigung

1

3

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Kanton Bern

Anlagenbuchhaltung

Nach der Einrichtung der

Anlagenbuchhaltung Vollständigkeit

und Richtigkeit prüfen:

Abstimmung mit früheren

Inventaren und Verzeichnissen

Prüfung der korrekten

Zuweisung von Funktionen und

Anlagekategorien

Amt für Gemeinden und Raumordnung 44

HRM2

EL 3 Anlagenbuchhaltung

1

3

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Kanton Bern

Anlagenbuchhaltung

• Ausgewählte Fragen zur Anlagenbuchhaltung

Amt für Gemeinden und Raumordnung 45

HRM2

EL 3 Anlagenbuchhaltung

1. Wird die Anlage in der AB gelöscht, wenn sie vollständig

abgeschrieben ist?

Antwort:

Nein, die Anlage wird auf null Franken abgeschrieben, in

der AB jedoch nur «inaktiv» gesetzt.

2. Wird in die IR gebucht mit automatischem Übertrag in

die AB oder umgekehrt?

Antwort:

Dies erfolgt je nach Software unterschiedlich.

1

3

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Kanton Bern

Bewertungsvorschriften

Bestehendes Verwaltungsvermögen am 1.1.2019

• Keine Neubewertung

• Übernahme zu Buchwerten

• Darlehen und Beteiligungen:

Bewertung wie Finanzvermögen

Aufwertung im Umfang früher getätigter Abschreibungen

nach Art. 83 Abs. 5 GV möglich.

Amt für Gemeinden und Raumordnung 46

HRM2

EL 3 Bewertungen

4

1

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Kanton Bern

Bewertungsvorschriften

Bestehendes Verwaltungsvermögen am 1.1.2019

Beispiel zu Bewertung Darlehen und Beteiligungen

• Beteiligung an xy AG

o Kauf Aktien am 1.12.1990 CHF 30’000

o Abschreibung im Jahr 2001 auf CHF 1

o Bewertung 2018 CHF 35’000

o Aufwertungsgewinn effektiv CHF 34’999

o Zulässiger Aufwertungsgewinn CHF 29’999

(maximal erfolgswirksam)

• Buchung: 14550.xx - 3500.4490.xx CHF 29’999

Amt für Gemeinden und Raumordnung 47

HRM2

EL 3 Bewertungen

1

4

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Kanton Bern

Bewertungsvorschriften

Bestehendes Finanzvermögen am 1.1.2019

Amt für Gemeinden und Raumordnung 48

HRM2

EL 3 Bewertungen

Art. T2-3 GV:

«Das Finanzvermögen wird bei der Einführung von HRM2 neu

bewertet.»

Die neuen Werte des Finanzvermögens

und die Neubewertungsreserve sind somit

bereits per 1.1.2019 zu bilanzieren.

1

4

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Kanton Bern

Bewertungsvorschriften

Bestehendes Finanzvermögen am 1.1.2019

• Bewertung gemäss Anhang 1 GV:

Grundstücke im Kanton Bern

1. Priorität

2. Priorität

Alternativ

Amt für Gemeinden und Raumordnung 49

HRM2

EL 3 Bewertungen

Fläche x

Preis/m2

Amtlicher

Wert x

Faktor 1,4

Anerkannte

Bewertungs-

methode

Bew

ert

ungsm

eth

ode im

Anhang z

ur

JR

offenle

gen

1

4

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Kanton Bern

Bewertungsvorschriften

Bestehendes Finanzvermögen am 1.1.2019

• Bewertung gemäss Anhang 1 GV:

Grundstücke im Baurecht

Amt für Gemeinden und Raumordnung 50

HRM2

EL 3 Bewertungen

Zinssatz gemäss

Baurechtsvertrag

Zinssatz 4,5 %,

wenn im Vertrag

nicht geregelt.

Bew

ert

ungsm

eth

ode im

Anhang z

ur

JR

offenle

ge

n

Zinssatz von 4,5 % ist

verbindlich, wenn

nichts anderes geregelt.

1

4

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Kanton Bern

Bewertungsreserven

Amt für Gemeinden und Raumordnung 51

HRM2

EL 3 Bewertungen

Neubewertungsreserve

NU

LL

31.12.2018

Passivkonto

29600.xx

01.01.2019

Keine weiteren Einlagen

Entnahmen nur gemäss Art.

T2-3 GV • Zwingend bei Verkauf FV,

welches aufgewertet wurde

• Im Umfang eines Verlusts bei

der periodischen

Neubewertung des FV

Übergang

HRM2

1

4

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Kanton Bern

Amt für Gemeinden und Raumordnung 52

Besta

nd d

er

NB

R p

er

31.1

2.2

023

• 10 % der gesamten

Finanzanlagen plus

• 5 % der gesamten Sachanlagen

des FV

Umbuchung nach 5 Jahren seit Einführung HRM2:

Passivkonto

29601.xx

Einlage in

Schwankungsreserve

Neubewertungsreserve Schwankungsreserve (Art. T2-3 Übergangsbestimmungen GV)

Bewertungsreserven

HRM2

1

4

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Kanton Bern

Amt für Gemeinden und Raumordnung 53

Rest

NBR

In Schwankungs-

reserve eingelegt

2 Möglichkeiten (Art. T2-3, Ziff. 6 und 7 GV):

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2026 31.12.2027

31.12.2028

Ziff. 6

Lineare Auflösung

zu Gunsten

Bilanzüberschuss

innerhalb von 5

Jahren

Bedingung:

Gemeinde-

reglement

Keine Auflösung

oder über einen

längeren

Zeitraum als 5

Jahre

Ziff. 7

Die Neubewertungsreserve ab dem 6. Jahr seit Einführung HRM2:

(Art. T2-3 Abs. 2 Ziff. 6 und 7 Übergangsbestimmungen GV)

Bewertungsreserven

HRM2

1

4

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Kanton Bern

Bewertungsreserven

Keine Einlagen in die Neubewertungs-

reserve nach Einführung HRM2

Entnahmen zwingend bei Verkauf FV, das

aufgewertet wurde

Entnahmen im Umfang eines Verlusts bei

der periodischen Neubewertung des FV

Reglementspflicht gemäss Art. 81a GV

Reglementspflicht gemäss Art. T2-3 GV

Amt für Gemeinden und Raumordnung 54

HRM2

1

4

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Kanton Bern

Bilanzübertrag HRM1 – HRM2

Frühzeitig Bilanzbereinigung vornehmen

o Zuteilungen FV/VV prüfen

o Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen

analysieren und auf Richtigkeit prüfen

o Zuständigkeitsordnung nach Organisationsreglement

beachten

Übersichtstabelle erstellen (Excel-File)

Transparente Darstellung des Bilanzübertrags!

Amt für Gemeinden und Raumordnung 55

HRM2

1

5

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Kanton Bern

Bilanzübertrag HRM1 – HRM2

Exkurs Rückstellungen

Definition:

Rückstellungen sind Ereignisse,

- deren Ursprung in der Vergangenheit liegt und

- deren Mittelabfluss erwartet wird oder wahrscheinlich ist

(Eintrittswahrscheinlichkeit über 50 Prozent).

- Die Höhe der Verpflichtung kann zuverlässig geschätzt

werden und

- der Betrag ist wesentlich.

Bitte prüfen:

• Keine Rückstellungen zur Ausschöpfung nicht beanspruchter

Budgetkredite

• Keine «Vorfinanzierungen»

Amt für Gemeinden und Raumordnung 56

HRM2

1

5

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Kanton Bern

Bilanzübertrag HRM1 – HRM2

Amt für Gemeinden und Raumordnung 57

HRM2

Bilanzübertrag HRM1 zu HRM2

HRM1 HRM2

Konto Text

Saldo

31.12.2018 Konto Text

Saldo

1.1.2019 Bemerkung

1000.01 Kasse 1'589.00 10000.xx Kasse 1'589.00

1001.01 Postkonto Nr. xxxx 93'566.45 10010.xx Postkonto Nr. xxxx 93'566.45

1023.01 Gebäude A 250'000.00 1084x.xx Gebäude A 380'000.00 Neubewertung *)

1023.05 Parzelle Nr. 99 6'500.00 1080x.xx Parzelle Nr. 99 354'000.00 Neubewertung *)

...

1141.01 Gemeindestrassen 185'000.00 14099.xx Bestehendes VV Gemeindestrassen 185'000.00

1141.02 Strasse XY - 14010.xx Strasse XY - Neue Strasse erstellt 2016

1141.03 Wasserleitungen - 14099.10 Bestehendes VV Wasserversorgung -

1141.06 Abwasserleitung 695'502.00 14099.20 Bestehendes VV Abwasserentsorgung 695'502.00

1146.04 Abfallsammelstelle 1'200.00 14099.30 Bestehendes VV Abfall 1'200.00

...

2280.03 SF Wasserversorgung RA -95'412.00 29001.xx SF Wasserversorgung -95'412.00 Rechnungsausgleich

2280.04 SF Wasserversorgung WE -498'540.00 29301.xx SF Wasserversorgung -498'540.00 Werterhalt

... ...

usw. usw.

29600.xx Neubewertungsreserve -477'500.00

Kontrolltotal 639'405.45 Kontrolltotal 639'405.45

Differenz: - (muss null sein)

*) gemäss Ziffer 3 Übergangsbestimmungen und Anhang 1 der Gemeindeverordnung

1

5

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Kanton Bern

Bilanzübertrag HRM1 – HRM2

Verbuchung des Neubewertungsgewinns (NBG)

Variante A

Schlussbilanz per 31.12.2018 wird beim Jahreswechsel

automatisch in die HRM2-Kontostruktur übernommen

Darstellung Schlussbilanz 2018 und Eröffnungsbilanz 2019 mit

den begründeten Veränderungen (Excel-Tabelle)

Verbuchung

Neubewertungsgewinn Konto 10xxx.xx – 29600.xx

(Ausnahmsweise keine Buchung

über die Erfolgsrechnung)

Amt für Gemeinden und Raumordnung 58

HRM2

1

5

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Kanton Bern

Bilanzübertrag HRM1 – HRM2

Verbuchung des Neubewertungsgewinns (NBG)

Variante B

Schlussbilanz per 31.12.2018 wird nicht automatisch in die

HRM2-Kontostruktur übernommen. Darstellung Schlussbilanz 2018 und Eröffnungsbilanz 2019 mit

den begründeten Veränderungen (Excel-Tabelle)

Manuelle Buchung der Eröffnungssaldi in die Bilanz per 1.1.2019

mit den neuen Kontobeständen

Buchungen: Aktiven: Konto 1xxxx.xx - Eröffnungsbilanz

Passiven: Eröffnungsbilanz - Konto 2xxxx.xx

NBG: Eröffnungsbilanz - Konto 29600.xx

Amt für Gemeinden und Raumordnung 59

HRM2

1

5

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Kanton Bern

Bilanzübertrag HRM1 – HRM2

Zuteilung in FV/VV prüfen.

Bilanzwerte prüfen.

Rückstellungen und

Rechnungsabgrenzungen analysieren und

korrekt bewerten.

Umbuchungen/Umgliederungen FV/VV durch

das kompetente Organ beschliessen lassen.

Bilanzübertragung in Excel-File darstellen

zuhanden RPO

Amt für Gemeinden und Raumordnung 60

HRM2

1

5

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Kanton Bern

Berichterstattung Budget

Amt für Gemeinden und Raumordnung 61

HRM2

Mindestinhalt FHDV Art. 29, Abs. 1, Bst a

Ein Muster finden Sie auf: www.be.ch\HRM2

Beachten:

Der Mustervorbericht wurde für Einwohnergemeinden erstellt. Er kann auf die Bedürfnisse der Kirchgemeinden angepasst werden. Nur Mindestinhalt ist zwingend.

• Der Vorbericht

6

1

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Kanton Bern

Berichterstattung Budget

Amt für Gemeinden und Raumordnung 62

HRM2

Mindestinhalt FHDV Art. 29, Abs. 1, Bst a

• Der Vorbericht

1

6

Art. 29

Mindestinhalt

1 Das Budget enthält mindestens

a den Vorbericht mit einer Kommentierung über das Ergebnis des Budgets, die

voraussichtliche Veränderung des Eigenkapitals, die wesentlichen Änderungen

gegenüber dem letzten Budget und der letzten Jahresrechnung und die wesentlichen

Investitionen im Budgetjahr sowie die Anträge des Gemeinderates an das zuständige

Organ,

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Kanton Bern

Berichterstattung Budget

Amt für Gemeinden und Raumordnung 63

HRM2

• Der Vorbericht

Antrag des Kirchgemeinderates:

Das per 1.1.2019 bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten 8 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 12,5 % linear abgeschrieben.

zwingend im 1. Budget nach HRM2:

Verbindlicher Beschluss über die Abschreibungsdauer des

bestehenden Verwaltungsvermögens.

Beispiel:

1

6

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Kanton Bern

Referat

Patrick Rüttimann,

Finanzverwalter der röm.-kath.

Kirchgemeinde Langenthal

(Testgemeinde HRM2)

Amt für Gemeinden und Raumordnung 64

HRM2

7

1

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Kanton Bern

Fragen / nächste Schritte

Amt für Gemeinden und Raumordnung 65

HRM2

• Ihre Fragen

8

1

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Kanton Bern

Amt für Gemeinden und Raumordnung 66

HRM2

• Was tun Sie als nächstes?

Unsere Empfehlung

Gehen Sie Schritt für Schritt vor

Nicht alles auf einmal machen

Networking mit Gemeinden, anderen Kirchgemeinden,

etc.

Praxishilfen AGR konsultieren und einsetzen

www.be.ch\hrm2

www.kirchgemeindeverband-bern.ch

Fragen / nächste Schritte 8

1

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Kanton Bern

Amt für Gemeinden und Raumordnung 67

HRM2

• Was tun Sie als nächstes?

Ihre Aufgabenliste:

Kontenplan Basis HRM2 erstellen

(Basis bereinigter Kontenplan HRM1)

Vorbereitungen für die Budgetierung treffen

o siehe auch «Checkliste Einführung HRM2»

Budget 2019 erarbeiten und Beschluss vorbereiten

Vorbereitungen Bilanzübertrag und Eröffnung Rechnungsjahr

2019

Vorbereitung und Einführung der Anlagenbuchhaltung

Fragen / nächste Schritte 8

1

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Kanton Bern

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

und gute Heimreise

Amt für Gemeinden und Raumordnung 68

AGR Amt für Gemeinden und Raumordnung

Bitte Kursbeurteilung online ausfüllen.

1

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Kanton Bern

Amt für Gemeinden und Raumordnung

Das Kompetenzzentrum des Kantons Bern

für nachhaltige räumliche Entwicklung

und leistungsfähige Gemeinden.

kompetent

kundenorientiert

kommunikativ

www.be.ch/agr

Fachbereich Gemeindefinanzen

Amt für Gemeinden und Raumordnung 69