Haus und Eigentum

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nr. 6 I Juni 2011 12 18 – 19 ZEITSCHRIFT FÜR HAUS, GRUND UND WOHNUNGSEIGENTUM der Landesverbände Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Burgenland & Vorarlberg Österreichische Post AG / P.b.b. Verlagsort 1140 Wien Sturzgasse 1a 09Z038333M Foto: Bilderbox Energieffizienz: Kosten müssen alle Nutzer tragen UIPI Kongress: Eigentümer bleiben optimistisch Grenzen der Mietzinsminderung 2–4 Private Hausbesitzer leisten einen großen Nutzen für die Gesellschaft. Sie stellen Wohnraum und Büroflächen zur Verfügung und tragen dabei das unternehmerische Risiko. Dieses Jugendstilhaus wurde in privater Initiative renoviert.

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Die Zeitschrift für Haus - Grund und Wohnungseigentum

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Z E I T S C H R I F T F Ü R H AU S , G RUN D U N D WOHNUNG S E I G E N TUMd e r L a n d e s v e r b ä n d e W i e n , N i e d e r ö s t e r r e i c h , O b e r ö s t e r r e i c h ,T i r o l , S a l z b u r g , S t e i e r m a r k , K ä r n t e n , B u r g e n l a n d & V o r a r l b e r g

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Energieffizienz: Kosten müssen alle Nutzer tragen

UIPI Kongress: Eigentümerbleiben optimistisch

Grenzen der Mietzinsminderung

2–4

Private Hausbesitzer leisteneinen großen Nutzen für die

Gesellschaft. Sie stellenWohnraum und Büroflächenzur Verfügung und tragen

dabei das unternehmerische Risiko. Dieses Jugendstilhauswurde in privater Initiative

renoviert.

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IMPRESSUMMEDIENINHABER, HERAUSGEBER:Zentralverband der Hausbesitzer – Haus besitzer Hilfsverein,Landesgerichtsstraße 6, 1010 WienTel.: (01) 406 33 18, Fax: (01) 406 53 49E-Mail: [email protected],www.zvhausbesitzer.at

FÜR DEN INHALT VERANTWORTLICH:KR Dr. Friedrich Noszek

PROJEKTLEITUNG UND GRAFIK:Österreichischer Agrarverlag, Druck- u. Verlags GmbH. Nfg. KG, Sturzgasse 1A, 1140 Wien Tel.: (01) 981 77-0, Fax: DW -120www.agrarverlag.atREDAKTION: DI Hartmut Schnedl MATel.: (01) 981 77-121, Fax: (01) 981 77-120E-Mail:[email protected]: Bau.Media.GmbH.Marktstraße 1, 3492 Grafenegg

Klaus KopalTel.: 0664/412 00 85, Fax: 02735/771 88-22E-Mail: [email protected]: Hartmut Schnedl, Bilderbox, PdM. CDADRUCK: AV+Astoria Druckzentrum GmbHFaradaygasse 6, 1030 WienTel.: (01) 797 85-0, Fax: (01) 797 85-218,E-Mail: [email protected]: Bei den Landesverbänden

HAUS & EIGENTUM 06/20112

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Wärmedämmung an Gebäuden wird zunehmend zu einer verpflichtendenVorgabe auf europäischer Ebene. „Die Kosten für entsprechende Maßnahmendürfen nicht allein beim Hausbesitzer hängen bleiben, sondern müssen alleNutznießer übernehmen“, fordert Dr. Friedrich Noszek, Präsident des Österrei-chischen Haus- und Grundbesitzerbundes.

Energieeffizienz bei Gebäuden:

Kosten müssen alleNutznießer tragen

Die EU setzt verstärkt auf Energiespa-ren und den Einsatz erneuerbarerEnergie. Die einzelnen Staaten habensich zu mehr oder weniger ehrgeizi-gen Zielen im Kyoto-Abkommen ver-pflichtet. Dazu kommen nationaleAnstrengungen, die Abhängigkeitvon fossilen Energieimporten zu re-duzieren. Ein wichtiger Ansatz dabeiist, Energie zu sparen. Einer der Ansät-ze betrifft die europäischen Hausbe-sitzer: Wärmedämmung an Gebäu-den hilft, deutliche Energieeinsparun-gen zu erzielen.

Energierichtlinien mit klaren VorgabenVor zwei Jahren wurde der Energie-Ausweis für Häuser verpflichtend inEuropa eingeführt. Grundlage wardie Energierichtlinie, die nun überar-beitet und erweitert wurde. Diese EU-Richtlinie ist bis 2013 in allen Mit-gliedstaaten umzusetzen. Eine derVorgaben ist, verpflichtende wärme-

dämmende Maßnahmen wie Fassa-dendämmung oder Fenstertauschbei der Generalsanierung eines Ge-bäudes zu setzen.

Ein Teil der Richtlinie betrifft diepraktische Umsetzung: Demnach istjeder EU-Mitgliedsstaat verpflich-tet, Maßnahmen zur Durchsetzungder Ziele zu setzen und auch wirksa-me Pönalregelungen zu schaffen.„Die UIPI bekennt sich zu den euro-päischen Klimazielen, und wir ste-hen auch hinter den Vorhaben zurEnergieeinsparung und der Effi-zienzsteigerung des Energieeinsat-zes. Offen ist jedoch, wer die Kostenfür die Maßnahmen trägt“, betontder Slowene Dr. Edo Pirkmajer, Vize-präsident der UIPI.

Kosten zwischen Mieter und Vermieter teilenPirkmajer weist darauf hin, dass inEngland, Frankreich, Deutschland

und Belgien Verhandlungen gestar-tet wurden, die Kosten zwischenMieter und Vermieter zu teilen. „Dienotwendigen Investitionen liegeneuropaweit in einem Bereich vonetlichen Milliarden Euro“, erklärt0Pirkmajer. Diese Kosten könnennicht nur die Hauseigentümer tra-gen.

Ein Ansatz, den auch der Österrei-chische Haus- und Grundbesitzer-bund (ÖHGB) vertritt: „Es kann nichtsein, dass die Kosten für wärme-dämmende Maßnahmen der Haus-besitzer allein trägt, jedoch denNutzen dieser Maßnahmen – inForm von geringeren Heizkosten –der Mieter hat“, betont Dr. FriedrichNoszek, Präsident des ÖHGB.

Österreich: Kosten von mehrerenhundert Millionen Euro jährlichNoszek stellt dazu eine Modellrech-nung an: Die jährlichen Aufwen-dungen in Österreich für Sanierungund Erhaltung von Gebäuden ins-gesamt liegen zwischen 3 und 4

Fortsetzung auf Seite 4

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Wir über uns

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3Wir meinen: Internationaler Erfahrungsaustausch –eine Notwendigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5„Haus und Eigentum“ geht online . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Am Rande vermerkt: Höhere Steuern und mehr Spenden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Aktuelle Themen

UIPI-KONGRESS:Energieeffizienz: Kosten müssen alle Nutznießer tragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4–6Private Vermieter sind unverzichtbar . . . . . . . . . . . . . . . . 6–7Kosten und Nutzen einer Bestandssicherung . . . . . . . 8–10Vermieter und Hausbesitzer bleiben optimistisch . . . . . 12STEUER:Ab wann Sie die Abschreibung für ein Mietgebäude steuerlich absetzen können . . . . . . . . . . . . . 14DER HAUSJURIST:Die Grenzen der Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18-19GARTEN :Balkon- und Terrassengärten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20-21WOHNUNGSMARKT:Wie und wo wohnen die Österreicher? . . . . . . . . . . . . . .22-23HAUSTECHNIK:Post-Tochter startet Umrüstaktion der Hausbrieffach-Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22

Aus den Bundesländern

VORARLBERG:Jahreshauptversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Vorarlberg . . . . . . . . . . . . . . . . . .23

Service

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2Fragen aus der Beratungspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Index und Hauptmietzinswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Fachliteratur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13Pressespiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26–27Termine, Öffnungszeiten der Verbände . . . . . . . . . . . 28 – 31

E D I T O R I A L �

Das wichtigste Ereignis in der 2. Mai Hälfte warder 41. Weltkongress der UIPI in Wien. Rund 220Teilnehmer aus 15 EU-Ländern haben Themender Zukunft des privaten Hausbesitzes beratenund diskutiert. Spezielle Themen für Einfamilien -hausbesitzer wurden in einer parallel geführ-ten Veranstaltung behandelt. Abends und zumSchluss des Kongresses wurde ein Rahmen -programm gestaltet. Für Begleitpersonen gabes ein Besichtigungsprogramm in der Innen-stadt. Die Teilnehmer waren duchwegs begeis-tert, und es gab eine Fülle positiver Äußerun-gen. Finanziert wurde die Großveranstaltungdurch Tagungsbeiträge und dankenswerter-weise durch Sponsoren.

Personen aus Wissenschaft und Praxis habenüber internationale Themen referiert. Mit Kurz-fassungen dieser Referate informieren wir nununsere Leserinnen und Leser.

Der Tausch der Postkästen auf EU-konforme –soweit das noch notwendig ist – erfolgt nunbis Ende 2012 durch eine Tochterfirma der Post,die „PS Postservicegesellschaft mbH“, undzwar kostenlos. Wir informieren darüber. Ur-sprünglich war der Hauseigentümer untermassiver Strafandrohung gesetzlich verpflich-tet, den Tausch auf eigene Kosten vorzuneh-men. Sechs Wohen vor Ablauf der Frist hat derVerfassungsgerichtshof diese Bestimmung un-erwartet aufgehoben. Einen Kostenersatz fürdie getauschten Briefkästen haben wir zwarnachdrücklich verlangt, die Politik hat dies je-doch abgelehnt.

Mitte Juni findet der jährliche Bundestag desÖsterreichischen Haus- und Grundbesitzer-bundes in Salzburg statt. Beraten werden aktu-elle Themen. Es ist eine geschlossene Veran-staltung, über die wir in unseren nächstenNummer berichten werden.

Ihr Dr. Friedrich Noszek �

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Inhalt

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Milliarden Euro, manche Schätzun-gen gehen von noch höheren Sum-men aus. Werden wärmedämmendeMaßnahmen gesetzt (z.B. an der Fas-sade) so sind die Kosten etwa 15 bis 20Prozent höher. Das heißt: Geht manvon einem Wert von z.B. 3 MilliardenEuro jährlich aus, so steigen die Kos-ten um 450 Millionen bis zu 600 Mil-lionen auf 3,45 bis 3,6 Milliarden Euro.„Dabei ist nicht so wichtig, ob dieZahl jetzt bei 3,4 oder 3,6 liegt. Ent-scheidend ist aber, dass durch die Ver-pflichtung zur Wärmedämmungenorme Kosten von etlichen hundertMillionen Euro zusätzlich anfallen“,betont Noszek.

Auch öffentliche Mittel notwendigIm ÖHGB geht man davon aus, dassdiese enormen Kosten nur mit Hilfeeiner Aufteilung auf Vermieter undMieter aber auch durch Förderungender öffentlichen Hand abgedecktwerden können. Noszek: „Dabei istauch der Bund gefordert, entspre-chende Fördermittel zur Verfügungzu stellen. Dies ist ja auch der Ansatzin der EU-Richtlinie, die von den Staa-ten ‚wirksame Maßnahmen’, also et-wa auch Förderungen, verlangt. DieDrohung mit Geldstrafen alleine –wie in der Richtlinie vorgesehen – istzu wenig.“

Fortsetzung von Seite 2:Kosten müssen alle Nutznießer tragen

Geringe Mehrkosten in der MonatsmieteWie sieht nun eine konkrete Modell-rechnung aus? Für eine Fassadenre-novierung mit Wärmedämmung fal-len z.B. 100.000 Euro an Kosten an.Dadurch ersparen sich die Mieterjährlich 8.000 Euro an Heizkosten.

Die öffentliche Hand leistet einenZuschuss von 20 Prozent. Das heißt,dass 80.000 Euro offen bleiben. Die-se teilen sich Mieter und Vermieter,Über zehn Jahre beträgt dies 40.000Euro für jede Seite, also 4.000 Eurojährlich für Mieter. Das sind in einemHaus mit 15 Wohnungen pro Jahrrund 267 Euro pro Mieter, pro Monatetwa 22 Euro. Die Energieersparnisfür die Mieter liegt im selben Zeit-raum (bei der Annahme von 8.000Euro insgesamt pro Jahr) doppelt sohoch. Nicht eingerechnet ist dabeider Zinsendienst, der die Investiti-onskosten z.B. (bei 3,5 % Darlehens-zinsen) von 100.000 Euro auf120.000 Euro verteuern würde.

Für den Bedarf an staatlicher Förde-rung gehen Experten von 300 Millio-nen Euro jährlich aus: „Der Staatstellt 100 Millionen Euro als Förde-rung zur Verfügung. Die Erfahrun-gen zeigen, dass damit 500 Millio-nen Euro an Investitionen ausgelöstwerden“, nennt Noszek eine realisti-sche Größenordnung.

Wärmedämmung als WerterhaltungAuch die Hausbesitzer profitierenvon Wärmedämmungsmaßnahmenals Werterhaltung eines Gebäudes:„Beim Verkauf eines Gebäudes mussein Energieausweis vorgelegt wer-den. Ist der Wert (Energieaufwand)in dem Ausweis sehr hoch, so wirdder Käufer Abschläge verlangen; dasHaus ist damit weniger wert“, er-klärt Noszek. Ab 2013 ist laut EU-Richtlinie bei Wohnungsanzeigenauch die Energiekennzahl anzuge-ben. Damit könnten Wohnungen mitschlechten Energiekennzahlen billi-ger werden – was ebenfalls den Wertdes Hauses mindert. „Somit dienenWärmedämmungsmaßnahmen

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Dr. Edo Pirkmajer, Vizepräsident desslowenischen HausbesitzerbundesZLAN, Vizepräsident der UIPI

auch der Werterhaltung eines Ge-bäudes“, erläutert Noszek den Vor-teil für den Vermieter.

„Wir begrüßen die Bestrebungen zueiner möglichst hohen Energieeffi-zienz bei Gebäuden auf europäischerEbene. Die Umsetzung muss jedochpraxisgerecht erfolgen. Das heißt,dass die Kosten von Wärmedäm-mungsmaßnahmen von allen Nutz-nießern getragen werden müssen“,betont Noszek. �

Dr. Friedrich Noszek, Präsident desÖHGB, Vizepräsident der UIPI

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Mietrecht und Steuerrecht sind diefür uns zentralen Themenbereiche.Es ist nicht nur die österreichische Si-tuation von Bedeutung. Zunehmendgibt es eine europaweit abgestimm-te Entwicklung, sodass es wichtig ist,zu wissen, was sich in anderen euro-päischen Ländern abspielt.

Das heißt, Erfahrungsaustausch istdringend geboten. Das geschiehtseit Jahren im Rahmen des interna-tionalen Haus- und Grundbesitzer-bundes UIPI. Ein Schwerpunkt diesesErfahrungsaustausches ist der inter-nationale Kongress der UIPI, der allezwei Jahre in einem anderen Mit-gliedsstaat stattfinden.

Dieses Jahr war der ZentralverbandGastgeber des 41. InternationalenKongresses der UIPI am 21. und 22.Mai 2011 in Wien. Der letzte Kongressin Wien fand im Jahr 1992 statt. Die-ser Kongress war mit viel Aufwand,sowohl im organisatorischer alsauch in finanzieller Hinsicht, verbun-den. Die Kosten wurden durch die Ta-gungsbeiträge der Teilnehmer unddurch Sponsoren abgedeckt. DerDank gilt daher in besonderer Weiseauch den Sponsoren, vor allem derUNIQA, die an der Spitze der Sponso-ren stand, aber auch der GeneraliVersicherung, die ebenfalls zu denSponsoren zählte.

Die Berichte und vor allem der Län-dervergleich zwischen den LändernFrankreich, Großbritannien,Deutschland, Italien und Spanienhat gezeigt, dass die Lage in den eu-ropäischen Staaten bei der Vermie-tung von Objekten und im Steuer-recht ähnlich ist: Es gibt Mietrechts-gesetze, die bis in die Zeit des erste-

Weltkriegs zurückreichen, erhebli-che Steuerbelastungen des Immobi-lienbesitzes sind Realität. Überalte-rung und Bevölkerungsrückgang,mit der Folge, dass es zunehmendLeerstände gibt, werden registriert.Altersgerechte Wohnungen sindnotwendig und der Trend geht zuSinglewohnungen. Die Anforderun-gen an die Qualität und Ausstattungder Wohnungen hat zugenommen.Es ist wichtig, aktuelle Trends zu be-obachten und zu berücksichtigen.

Präsentiert wurde im Rahmen desKongresses eine vergleichende Un-tersuchung über die steuerliche Be-lastung in den einzelnen europäi-schen Ländern. Sie hat gezeigt, dassvergleichsweise hohe steuerliche Belastungen der österreichischenStaatsbürger gegeben sind.

Mit internationalen Informationenausgestattet, ist es auf nationalerEbene sehr nützlich zu argumentie-ren und Anliegen zu forcieren. Ein in-ternationaler Vergleich als Informa-tion ist auch in Bezug auf EU-Initiati-ven in Brüssel wichtig. Sind diese Ini-tiativen praxisgerecht und für dieBetroffenen verkraftbar? Wie siehtes mit den aktuellen Zielsetzungenin Brüssel aus?

Der Wiener Kongress hat diese Er-wartungen bezüglich internationa-lem Vergleich und Erfahrungsaus-tausch voll erfüllt. Dazu kommennoch persönliche Kontakte alsGrundlage für die künftige Einho-lung von Erfahrungen und Abglei-chung von Positionen.

Dr. Friedrich Noszek �

WIR MEINEN

Internationaler Erfahrungsaustausch –eine Notwendigkeit

„Haus und Eigentum“ ist ab sofortauch im Internet vertreten. Unterwww.haus-und-eigentum.at kön-nen Sie die aktuelle Termine nach-schlagen, Berichte über Fachvorträ-ge und Veranstaltungen lesen undin der aktuellen Ausgabe blättern.

Die Inhalte von Haus und Eigentumonline werden regelmäßig aktuali-siert und erweitert. Die Websitesoll ein zusätzliches Angebot zurweiterhin monatlich erscheinen-den Zeitschrift und zu den Web -

seiten der Landesvderbände sein.www.haus-und-eigentum.at

„Haus und Eigentum“ geht online!

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Page 6: Haus und Eigentum

HAUS & EIGENTUM 06/20116

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41. Weltkongress der UIPI:

Private Vermieter sind unverzichtbarDer 41. internationale Kongress der UIPI in Wien thematisierte die hohe Bedeutung des Immobiliensektors für die Wirtschaft und beschäftigte sichmit der Frage nach der Zukunft des privaten Hausbesitzes. Lesen Sie hier eineZusammenfassung der Diskussion und ihrer Ergebnisse.

Nach interessanten Referaten, überdie wir noch im Einzelnen berichten,gab es Diskussionen, die zeigten, mitwieviel Interesse die Themen von denTeilnehmern aufgenommen wurden.Am Schluss wurden die Ergebnissezusammengefasst und dargestelltwie folgt:

Der Immobiliensektor weist eine ge-waltige wirtschaftliche Bedeutungauf, ein erheblicher Teil dieses Sektorsbetrifft private Personen. Es gibt be-deutende Verknüpfungen mit derWirtschaft, insbesondere mit demBau- und Baunebengewerbe und da-mit mit der europäischen Wirtschaft.

Ebenso sind die Bevölkerungsstrukturund ihre Entwicklung von grundle-gender Bedeutung. Die Erwartungenin eine Immobilie steigen, ebenso dieAnforderungen, die an den gesamtenSektor gerichtet werden.

1. Ohne private Vermieter ist keineausreichende Wohnversorgung derBevölkerung gewährleistet. Daswurde bereits bei der letzten Habi-tat-Konferenz der Vereinten Natio-nen in Vancouver festgestellt.

2. Die Achtung des Eigentumsrechtesist international und national si-cherzustellen. Dazu gehört die Er-

haltung der Objekte. Das bedeutetauch eine Berücksichtigung der Finanzierbarkeit von Erhaltungs-maßnahmen, besonders aber vonneuen Auflagen, etwa bezüglichenergiesparender Investitionen.

3. Die Koordination des Mietrechtesin der Europäischen Union ist nurauf Basis eines politischen Auftra-ges möglich. Dieser Auftrag ist inder nächsten Zeit nicht zu erwar-ten.

4. Die wirtschaftliche Existenz desHausbesitzes muss gesichert sein.Mietrechtliche und steuerrechtli-che Konsequenzen sind zu berück-sichtigen. Das bedeutet: Beseiti-gung unbegründbarer und kontra-produktiver Regelungen im Miet-recht und Vermeidung einer Sub-stanzbesteuerung in der Steuerge-

Vertreter der europäischen Eigentümerverbände. 4. v.l.: Stratos Paradias, Präsident der UIPI; 5. v.l.: Dr. Friedrich Noszek,Präsident des ÖHGB; 6, v.l.: Beatrice Laloux Präsidentin des „Syndicat National des Proprietaires et Coproprietaires deBelgique“; 7. v.l. Kai Warnecke, Präsident „Haus und Grund“ DeutschlandFo

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Anlass dieser Darstellung ist eineORF-Pressestunde im Mai, in de-ren Verlauf sich Franz Küberl,Chef der Caritas, wieder für eineErbschaftssteuer, Vermögenszu-wachssteuer und gesetzlichenMindestlohn von 1.200 Euro starkgemacht hat. Auf einen kurzenNenner gebracht: Leute, zahltmehr Steuern, Leute, spendetmehr. Mit energischen Aufforde-rungen und derartigen Auftrit-ten – und das ist kein Einzelfall –schadet Herr Küberl der Sachemehr, als er nützt.

Österreich liegt bei der Besteue-rung generell im Spitzenfeld Eu-ropas. Der Höchstsatz der Ein-kommensteuer liegt bei 50 %,und dieser Satz ist relativ schnellerreicht. Andere europäische Län-der haben wesentlich günstigereRegelungen für Steuerpflichtige,etwa die BundesrepublikDeutschland.

Wenn man überlegt, was beimEinkauf von einem verdienten Euro übrig bleibt, hält man schockiert die Luft an. Abgezogenwerden: Sozialversicherungsbei-träge (Arbeiter 18,2 % und Ange-stellte 18,07 % – das ist nur derArbeitnehmeranteil), dann die

Lohnsteuern (Steuersatz bis 50%), von einer gekauften Wareoder Dienstleistung 20 % Um-satzsteuer. Dann bleiben nurmehr 34,08 % über. Der Produ-zent oder Dienstleister der ge-kauften Ware hat in seinem Preisauch bereits die zu entrichtendenSteuern eingerechnet.

Küberls Privatmeinung ist weniggefragt. Zu seinen Äußerungenkann man bemerken, dass die Kir-che selbst steuerlich sehr günstigaussteigt – ob zu Recht oder zuUnrecht, ist eine andere Sache.Aber die Tatsache, von anderenhöhere Steuern zu verlangen, istuntragbar und erweckt entschie-denen Widerspruch. Das ist nichtder erste Auftritt von Franz Kü-berl in dieser Art. Er hat damitschon bei verschiedenen Veran-staltungen Unmut ausgelöst. Zu-hörer fühlen sich vor den Kopf ge-stoßen.

Was die Spendenfreudigkeit an-langt, so kann diese nicht er-zwungen werden. Rüde Beleh-rungen sind abstoßend und füh-ren zum Gegenteil. Das ist in ver-schiedensten Gesprächen überdie Caritas festzustellen.

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Höhere Steuern und mehr Spenden?

AM RANDE VERMERKTsetzgebung. Das bestehende Ver-mögen darf nicht geschmälertwerden.

5. Geltende mietrechtliche Regelun-gen haben sich als kontraproduktiverwiesen. Der Nachweis dafür wur-de in einer internationalen Studiekürzlich erbracht. Die geltenden Re-gelungen nützen in erster Liniewohlhabenden Personen und kaumarmen Bevölkerungsschichten. Dassollte der Politik zu denken geben,und die geltenden Regelungen soll-ten überarbeitet werden.

6. Umfangreiche Investitionen, so-wohl für die Erhaltung als auch fürdie Verbesserung inklusive Wärme-dämmung, müssen für den Haus -eigentümer finanziell möglich sein.Dazu gehört, dass Investitionen,die der Wärmedämmung von Häu-sern und damit der Energie- undKosteneinsparung dienen, glei-chermaßen von Vermietern undMietern getragen werden, da dieKosteneinsparung den Mietern zu-gutekommt. Überdies sind öffentli-che Subventionen zur Erreichungder hochgesteckten Ziele der EUunerlässlich.

7. Das Investitionsvolumen hat weit-reichende positive volkswirtschaft-liche Auswirkungen. Diese betref-fen das Wirtschaftswachstum, dieBeschäftigung, die Energieeffizienz,Die Anhebung der Wohnqualitätsowie die Steuereinnahmen derStaaten.

Der Kongress wurde zur vollen Zufriedenheit der Teilnehmer abge-wickelt. �

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Page 8: Haus und Eigentum

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UIPI Kongress:

Kosten und Nutzen einer BestandssicherungWas sind die Kosten und Nutzen einer Immobilie? Wie wirtschaftlich kannHausbesitz sein? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des Vortags, den Dr. Wolfgang Louzek, Präsident des Verbands der institutionellen Immobilien-investoren (VII) am 41. Internationalen Kongress der UIPI hielt.

Laut einer Studie des deutschen Insti-tuts für Wirtschaftsforschung erlei-den 15 Prozent aller deutschen Immo-bilienbesitzer Verluste, eröffnete Dr.Wolfgang Louzek, Präsident des Ver-bands der institutionellen Immobi-lieninvestoren, seinen Vortrag. DieRenditen von Aktien oder Anleihenseien oft besser als die Renditen vonImmobilien. Für Experten ist das Er-gebnis der Studie nicht überra-schend: Von 1993 bis 2009 stiegen inden meisten Regionen Deutschlandsweder die Mieten noch die Immobi-lienpreise. Hingegen verteuerten sichdurch die Inflation die Aufwendun-gen der Eigentümer für Instandhal-

tung und Unterhalt. Diese Ergebnisseaus Deutschland lassen sich ohneSchwierigkeiten auch auf Österreichumlegen, so Louzek. Pessimisten mei-nen sogar, dass wegen der gesetzli-chen Rahmenbedingungen die Situa-tion der Vermieter in Österreich nochschlechter sei.

In Zeiten der Krise gebe es aber auchandere Stimmen: Anlagen jeder Artseien krisenanfällig, und Aktien kön-nen zu einem Totalverlust führen.Deshalb werde oft empfohlen, in Im-mobilien zu investieren. Das Schlag-wort heißt „Grundbuch statt Spar-buch“.

Nutzen einer Immobilie: RenditeBeim Ertrag aus einer Vermietungspricht man gerne von Rendite. Damitmeint man meist das Verhältnis zwi-schen ursprünglichem Kapitaleinsatzund dem Ertrag aus der Vermietung.Je nach Art und Lage der Immobiliekann die Rendite sehr unterschiedlichausfallen. Sie liegt zwischen sehrniedrigen einstelligen Prozentsätzenund rund 10 Prozent und sogar darü-ber hinaus für Sonderimmobilien. EinSonderfall der Renditenermittlungbesteht, wenn der Erwerb der Liegen-schaft schon sehr lange zurückliegtoder unentgeltlich erfolgt ist, etwadurch Schenkung oder Erbschaft.Dann könne eine vernünftige Rendi-tenberechnung nur mit dem Markt-wert der Immobilie durchgeführtwerden. Louzek geht davon aus, dassim Schnitt ein Ertrag von einigen we-nigen Prozentpunkten im Verhältniszu den Investitionskosten erzieltwird.

Immobilien als InflationssicherungNeben der Rendite ist ein weitererNutzen der Investition in immobileneine Art Inflationssicherung. Sie be-steht darin, dass sich der Wert der Im-mobilie mit dem gesamtwirtschaftli-chen Markt entwickelt und damit zu-mindest die Inflation abgedeckt wird.In Österreich würden fast alle Immo-bilienarten Preissteigerungen zeigen,die deutlich über der Inflationsrateliegen, so Louzek.

Zu beachten sei auch, dass die Erträge– wenn sie nicht gesetzlich geregeltoder begrenzt werden – bei marktüb-licher Vermietung wertgesichert ver-einbart werden, somit ist die Immobi-lie wertgesichert. Bei älteren Immobi-

Dr. Wolfgang Louzek, Präsident des Verbands der Institutionellen Immobilieninvestoren

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Andreas Tauscher, BezirksdirektorVorstandsmitglied im "Zentralverband Haus und Eigentum"

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Unter den Flügeln des Löwen.

lien, deren Restnutzungsdauer er-reicht ist, kann nicht mehr eine ewigeRente als wertbestimmender Faktorherangezogen werden. Zudem gibt esEinschränkungen, wenn etwa Um-widmungen zum Nachteil der zu-künftigen Widmung der Immobilieerfolgen oder wenn Verkehrsinfra-struktur oder Industriebetriebe in un-mittelbarer Nähe errichtet werden.

Nachteil: Eingeschränkte Liquidität in KrisenzeitenLouzek warnt allerdings davor, allesVermögen nur mehr in die vermeint-lich inflationsgeschützte Immobiliezu investieren. Dem Vorteil des Infla-tionsschutzes steht nämlich derNachteil einer eingeschränkten Liqui-dität gegenüber. In Zeiten der Kriselassen sich Immobilien eventuellnicht gewinnbringend verkaufen, daauch das potenzielle Käuferpublikum

von der Krise betroffen ist. Hier ist aufeine richtige Mischung der Kapitalan-lagen zu achten.

Gesellschaftlicher Nutzen des privaten ImmobilieneigentumsNicht unterschätzt werden soll dergesellschaftliche Nutzen des priva-ten Immobilieneigentums. Wer in ei-ne Immobile investiert, stellt Ge-schäfts- und Büroflächen für dieWirtschaft und Wohnungen für Pri-vate zur Verfügung. Ohne die priva-ten Vermieter, so Louzek, gäbe eskein Wirtschaftswachstum und stattdessen eine beträchtliche Woh-nungsnot. Dies sei jenen ins Stamm-buch geschrieben, welche den mehrals berechtigten Anspruch der Lie-genschaftseigentümern, eine ange-messene Rendite zu erzielen, gerneals kapitalistischen Auswuchs undExzess brandmarken.

Kosten einer Immobilie:BestandssicherungZu den Kosten einer Immobilie zählenzum einen die Verwaltungskosten,die zur Bestandssicherung notwen-dig sind. Zu Berücksichtigen ist, wel-cher Anteil davon nach den Regulie-rungen des Mietrechtsgesetztes andie Mieter weiterverrechnet werdenkann. Louzek geht davon aus, dassVerwaltungskosten nicht unter 2,5Prozent des Jahresrohertrags ausma-chen. Höhere Werte ergeben sich zumBeispiel dann, wenn das Objekt öftersneu vermietet werden muss. Bei rund5 Prozent und einem Mietertrag von 7 Euro pro Quadratmeter für eineWohnung in Wien muss man also mit35 Cent Verwaltungskosten pro Qua-dratmeter rechnen.

Fortsetzung auf Seite 10

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HAUS & EIGENTUM 06/201110

Instandhaltungs- und ErneuerungskostenInstandhaltungskosten dienen zurBeseitigung und Vermeidung bauli-cher Schäden aus Alterung, Abnüt-zung und Witterungseinflüssen. Siedienen dem Erhalt des Gebrauchs-wert einer Immobilie und müssengegenüber Erneuerungskosten ab-gegrenzt werden. Diese fallen beiUmbau und Umnutzung des Objektsan und dienen der Verbesserung derImmobilie. Instandhaltungskostenwerden häufig in Prozentsätzen der Herstellungskosten angegeben. Die Literatur geht von 0,5 Prozent bismaximal 2 Prozent der Herstellungs-kosten pro Jahr aus. Louzek schätzt,dass der Wert über einem mittel- bislangfristigen Zeitraum üblicherwei-se bei 1 Prozent liegt. Bei punktuellerBetrachtung nur eines Jahres kanndieser Prozentsatz allerdings starkvariieren – je nachdem, ob geradeviele Erneuerungsmaßnahmen nö-tig waren.

Geht man von Errichtungskostenvon 1500 bis 2000 Euro pro Quadrat-meter aus, dann fallen bei Instand-haltungskosten von einem Prozent15 bis 20 Euro pro Quadratmeter undJahr an. Zu Beginn der Nutzungsdau-er liegen die Instandhaltungskostennahezu bei Null, gegen Ende des Le-benszyklus des Gebäudes steigensie. Gebäude mit hoher technischerAusstattung oder Ausstattung aufhohem Niveau werden mit weit hö-heren Kosten zu Buche schlagen

Lebenszykluskosten Louzek verweist auf den Begriff der„Lebenszykluskosten“ eines Gebäu-des. Dieser Begriff kann nutzbrin-gend nur im Neubaubereich einge-setzt werden. Sich mit den Lebens -zykluskosten eines 120 Jahre altenMietwohnhauses zu beschäftigen,mag akademisch interessant sein, ei-ne sinnvolle Handlungsanweisungfür die konkrete Handhabung dieser

Immobilie lässt sich daraus aller-dings nicht ableiten.

Im Neubaubereich hat diese Be-trachtungsweise völlig zu recht Ein-fluss auf die Planung von Gebäudenund auf Investitionsentscheidungengewonnen. Bei gewerblichen und in-dustriellen Immobilien ist die Be-rechnung von Lebenszykluskostensogar von existenzieller Bedeutung.Sie bezieht nicht nur die Neubau -kosten mit ein, sondern auch dieKosten für Erweiterung und Verbes-serung und letztlich auch die Kostenfür Abbruch und Entsorgung des Ge-bäudes inklusive allfälliger Dekonta-mination des verbleibenden Grund-stücks. Bei einem neuen Bürogebäu-de wird man Lebenszykluskosten an-nehmen müssen, die dem Dreifa-chen der Errichtungskosten entspre-chen, so Louzek.

Lebenszyklusertrag kontra RenditeLouzek regt an, Immobilien auch an-hand eines Lebenszyklusertrages zubewerten. Dieser bezieht die Wert-steigerung der Immobilie als Er-tragskomponente mit ein. Nur beiBetrachtung des Lebenszyklus -ertrags lohnt sich die Investition inImmobilien, die weniger als 7 Pro-zent Rendite abwerfen. Aus diesenLiegenschaften ist zwar im laufen-den Betrieb kein Vorteil zu erwirt-schaften. Nach Lukrierung der Wert-steigerung am Ende stimmt dieRechnung aber wieder.

Immobilien lohnen sich weiterhin!Als Resümee zieht Louzek denSchluss, dass sich Liegenschafts -veranlagung weiterhin lohne, vor al-lem wenn man die jüngsten krisen-haften Entwicklungen auf den Märk-ten betrachte. Allerdings bedarf esbei Anschaffung und Neuinvestitioneines umfassenden Wissens undlangjähriger Erfahrung. Ob bei Be-trachtung der Lebenszykluskostenund des Lebenszyklusertrags – beider die Wertsteigerungskomponen-te nur in der Wertsteigerung der amEnde der Lebensdauer frei gemach-ten Liegenschaft gesehen werden

kann – zu einer signifikanten Steige-rung des Gesamtertrages führt, wirdauf die Umstände des Einzelfallesankommen. Für die Beurteilung vonImmobilienveranlagung in histori-schen Innenstädten wie Wien istdiese Methode nur bedingt geeig-net. Louzek verweist auf den altenGrundsatz, dass es sinnvoll sei, etwaein Drittel des Vermögens in Immo-bilien anzulegen. Dies sei nach wievor richtig und unbedingt zu befol-gen. Dies betrifft aber nicht die Ver-anlagung in Immobilienaktien! Die-se ist eine reine Aktienveranlagungmit allen Risiken und Chancen die-ses Marktes.

Inflationsangst lässt Zinshaus-Preise steigenZur Zeit geht die Preisentwicklung aufdem Zinshaussektor – nach einemkleinen Dämpfer in der Krise – steilnach oben. Hier seien zwei Aspekte zuberücksichtigen, so Louzek: Zum einenwird immer noch eine große Inflati-onsangst geschürt. Trotz der Krise ha-ben Private immer noch Geld für In-vestitionen zur Verfügung – dies wer-de vermehrt in inflations sichere Im-mobilien investiert.

Zum Zweiten müsse man feststellen,dass auch institutionelle Investorennach wie vor viel Geld investieren.Dies trage zum Anheizen der Preis-entwicklung bei, denn bei diesen In-vestitionen spielt das eine oder an-dere Objekt, das vielleicht überbe-wertet wird, keine große Rolle.

Verkaufen oder behalten?In der abschließenden Diskussion be-merkte Dr. Friedrich Noszek, Präsidentdes Haus- und Grundbesitzerbunds,dass immer wieder Verbandsmitglie-der sich mit der Frage an ihn wenden,ob die Zeit günstig sei, ihre Immobiliezu verkaufen. Noszek empfiehlt, sichnur dann von seiner Immobilie zutrennen, wenn man einen konkretenPlan habe, wie das flüssige Geld er-neut gewinnbringend zu investierenoder zu verwenden sei. Wisse mandies nicht, so sei von einem Verkaufabzuraten. �

Kosten und Nutzen einer Bestandssicherung - Fortsetzung:

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06/2011 HAUS & EIGENTUM 11

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Eindrücke vom UIPI Kongress – links oben: Stratos Paradias, Präsident der UIPI und Dr. Friedrich Noszek, Präsident des ÖHGBrechts oben: Mag. Roman Reßler (Zentralverband der Hausbesitzer), Peter Hötzer, Getrude Truschnegg,Gerhard Schnögl (Landesverband Steiermark)unten links: Tomislav Simecek (Präsident des Eigentümerverbandes Tschechien) unten rechts: Donauschifffahrt durch die Wachau am Ende des Kongresses

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UIPI Kongress:

Vermieter und Hausbesitzer bleiben optimistischAuf dem 41. Kongress der Hausbesitzer zeigten die Vertreter der Eigentümer-verbände Europas Zuversicht. Investitionen in Immobilien seien nach wie vorsinnvoll, ungeachtet der wachsenden finanziellen Belastung und der nationalund international sehr unterschiedlichen Rechtsordnungen.

Der Zentralverband der Hausbesitzerveranstaltete vom 21. bis 22 Mai inWien den 41. Internationalen Kon-gress der Hausbesitzer. Mehr als 200Vertreter der europäischen Eigentü-merverbände kamen zusammen, umüber das Thema „Immobilien-Investi-tionen in Europa – Trends, Kosten undProfit“ zu diskutieren.

Immobilen sind die am stärksten besteuerte KapitalformIm Rahmen des Kongresses präsen-tierte die UIPI eine vergleichende Stu-die über die Steuer auf Immobilien inden einzelnen Ländern der EU. Siezeigt, dass privater Immobilienbesitzoft diejenige Form von Kapital ist, die

am stärksten besteuert wird. Sie istauch die einzige Anlageform, diemehrfach besteuert wird. Diese Pra-xis ist nicht nur sehr belastend für dieImmobilienbesitzer, in manchen Fäl-len kommt sie geradezu einer Enteig-nung gleich.

Lohnt sich Immobilienbesitz noch?In diesem Zusammenhang wurdeauch auf die schwierige ökonomischeLage verwiesen, welche einige EU-Länder in ernste wirtschaftliche Pro-bleme gebracht hat. Im Zuge dessenwurden privaten Immobilienbesit-zern zusätzliche fiskalische und juris-tische Lasten aufgebürdet. Die stetigsteigenden Steuern auf privaten Im-

mobilienbesitz in Kombination mitden zunehmenden Schwierigkeitenund Einschränkungen des Immobi-lienmarktes sowie Vorschriften be-züglich des energetischen Standardsund andere verschärfte Normen ma-chen es für Einzelne immer schwieri-ger, Gebäude zu erhalten und in Im-mobilien zu investieren. Die wirt-schaftliche und gesellschaftliche Be-deutung des privaten Immobilien-marktes wird damit in Frage gestellt.

Gemeinsam Lösungen finden!Stratos Paradias, Präsident der UIPI,meint zu dieser Problematik:Obgleich Immobilienbesitz die amhöchsten versteuerte Form von Ver-mögen ist, und zunehmend mit stren-ger werdenden Auflagen verbundenist, bleibt die Investition in Immobi-lien für die große Mehrheit der Euro-päer eine attraktive und – bislang –relativ sichere Anlageform. Hausbe-sitzer sind ihrem Eigentum verbun-den und sorgen dafür, dass es erhal-ten und gepflegt wird. Sie bleibenauch in Zeiten der Krise relativ opti-mistisch. Dessen ungeachtet werdenauf europäischer, nationaler und re-gionaler Ebene weiterhin Gesetze be-schlossen, welche die Hausbesitzerbelasten – meist aus nachvollziehba-ren sozialen und Umweltgründen.Damit riskieren die Gesetzgeber aller-dings, dass der leistbare Wohnraumknapp wird – was sich auf die wirt-schaftlichen Lage und die Wohnsitua-tion in Europa schmerzlich negativauswirken wird. Entscheidungsträgersollten sich diese Entwicklung be-wusst machen und den Dialog mitHausbesitzern suchen, um vernünfti-ge Lösungen zu finden, die allen Sei-ten gerecht werden. �

Stratos Paradias, Präsident der UIPI: Gesetzgeber riskieren, dass Wohnraumknapp wird.

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F A C H L I T E R A T U R �

06/2011 HAUS & EIGENTUM 13

Die Aktualisierungen in der vorlie-genden neuen Auflage des Jahres-kommentars umfassen unter ande-rem die Neuregelung der gesamtenKapitalbesteuerung, das Betrugs-bekämpfungsgesetz 2010 und dasBudgetbegleitgesetz 2011, die Auf-traggeberhaftung bei Erbringungvon Bauleistungen, das System derVerlustberücksichtigung in §28 (Ver-mietung und Verpachtung), die Aus-laufregelung fur begünstigte Mon-tagetätigkeiten sowie die Änderun-gen des Gewinnfreibetrages § 10.

Auch die 2010 erst gegen Jahresendeergangenen steuerlichen Wartungs-erlässe und die neu veröffentlichtenVerrechnungspreisrichtlinien sindberücksichtigt. �

Der einbändige Jahreskommentarzum EStG in Österreich bietet eineubersichtliche und verständlicheKommentierung des Einkommen-steuergesetzes unter Berücksichti-gung der einschlägigen Spezialgeset-ze, Verordnungen und Richtlinien.

Im Vordergrund des Jakom stehen dieaktuellen Erkenntnisse des VwGH, ge-folgt von den nachgeordneten Ent-scheidungen des Unabhängigen Fi-nanzsenats und der einschlägigenAuffassung der Finanzverwaltung.

Durch die jährliche Erscheinungswei-se ist der aktuelle Stand von Gesetz-gebung, Rechtsprechung, Verwal-tungsmeinung und Schrifttum ge-währleistet.

Vom 27. bis 28. Mai fand in Innsbruckder bislang weltweit größte Kongressfur energieeffizientes Bauen statt.Über 1.200 Teilnehmer tauschten sichüber die Erfahrungen in der weltwei-ten Umsetzung des Passivhaus-Stan-dards aus. Mit diesem Baustandard ge-lingen mit Mehrinvestitionen von 2 – 5Prozent im Neubau und 8 – 15 Prozentbei Altbausanierungen Einsparungenvon 80 bis 95 Prozent. Mittlerweile be-

EinkommensteuergesetzDer einbändige EStG-Jahreskommentar für Österreich

Expertentagung zum Thema Passivhaus-Standard

FAC H L I T E R ATU R

AUTOREN:Dr. Anton Baldauf, Univ.-Prof Dr. Sabine Kanduth-Kristen, Mag. Marco Laudacher, Dr. Christian Lenneis, MMag Dr. Ernst MarschnerLinde Verlag 4. Auflage 2011ISBN 978-3-7073-1808-1gebunden mit Schutzumschlag, 1.952 SeitenPreis: € 122,50

Wenn es heiß wird ...An heißen Tagen heizen sich vieleGebäude auf. Innentemperaturenvon über 30 Grad Celsius am Tagkönnen die Folge sein. Mit einfa-chen Maßnahmen lassen sichWohnungen weitgehend kühlhalten.

Ein guter Sonnenschutz muss aufder Außenseite des Fensters an-gebracht werden, sonst dringt zuviel Wärme in den Raum. Für eineoptimale Wirkung muss der Son-nenschutz betätigt werden, so-bald die Strahlung vorhanden istund nicht erst wenn es heiß wird,also z.B. in der Früh bei Ostfens-tern.

Ausgiebig lüften sollte man nur inden kühlen Morgenstunden oderin der Nacht. Denn tagsüber ge-langt die Hitze durch das geöffne-te Fenster in die Wohnräume. Isteine Wohnung erst einmal aufge-heizt, ist es schwer, die Lufttem-peratur wieder zu senken.

Die Hitze kommt nicht nur vonaußen, sondern auch von den Ge-räten in den Räumen. Also allesabschalten, was gerade nicht ge-braucht wird: Kopierer, Drucker,Kaffeemaschine, unnötige Be-leuchtung, Monitor etc.

Quelle: OÖ Energiesparverband

AUFNOTIERT

währt sich dieser Standard in 32.000Passivhäusern allein in Europa. Diesesparen jährlich rund 175 Mio. Euro anEnergiekosten und 200.000 TonnenCO2 Emissionen ein. Inzwischen sindauch rund 800 Altbausanierungen aufPassivhaus-Standard realisiert – einweiterer Schwerpunkt der Tagung, aufder mit EnerPhit ein Qualitätsstandardfur hochwertige Altbaumodernisie-rungen vorgestellt wurde. �

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HAUS & EIGENTUM 06/201114

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Steuerrecht:

Ab wann Sie die Abschreibungfür ein Mietgebäude steuerlichabsetzen können

Die Anschaffungs- oder Herstel-lungskosten eines Gebäudes könnennicht sofort steuerlich abgesetztwerden, sondern sind über die vo-raussichtliche Nutzungsdauer desGebäudes verteilt abzusetzen. DerGesetzgeber unterstellt bei der Ver-mietung im privaten Bereich eineNutzungsdauer von rund 67 Jahren(entspricht einer Abschreibungsquo-te von 1,5 % pro Jahr), im betriebli-chen Bereich von rund 33 bis 50 Jah-ren (entspricht einer Abschreibungs-quote von 2 bis 3 % pro Jahr). Einegeringere als die gesetzlich vorge-schriebene Nutzungsdauer, die zuhöheren, jährlichen Abschreibungs-beträgen führt, kann nur dann zurBerechnung der Abschreibungen he-rangezogen werden, wenn diesemittels Gutachten über den Bauzu-stand des Gebäudes nachgewiesenwird. Für vor dem Ersten Weltkriegerrichtete Gebäude anerkennt die Finanz 2 % AfA ohne Gutachten.

Anerkannte vorweggenommeneWerbungskostenHinsichtlich des Zeitpunkts, ab demder Vermieter die Abschreibungsteuerlich geltend machen kannbzw. das Gebäude zur Einkunftser-zielung nutzt, stellt die Rechtspre-chung auf den Zeitpunkt der Fertig-stellung des Gebäudes bzw. dessen

Bereitstellung zur Vermietung ab. Dadie Bereitstellung zur Vermietungunter Umständen bereits vor der Er-zielung von Mieteinnahmen erfolgt,kann es durch die Absetzung der Ab-schreibung zu Anlaufverlusten bzw.vorweggenommenen Werbungskos-ten kommen. Diese werden vom Fis-kus nur dann steuerlich anerkannt,wenn die Absicht zur künftigen Ver-mietung deutlich nach außen in Er-scheinung tritt (z.B. durch den Ab-schluss von Mietverträgen, Beauftra-gung von Maklern mit der Mietersu-che, Schalten von Annoncen etc.).

Was aber, wenn das Gebäude ingrundsätzlich vermietungsfähigemZustand gekauft wurde und vor derVermietung einer Generalsanierungunterzogen wird?

Das Finanzamt unterstellte in einemkonkreten Fall, dass die Fertigstel-lung und damit die Nutzbarkeit desGebäudes zur Vermietung erst nachAbschluss der Sanierungsarbeitenerfolgen kann.

Auch wenn es hierzu unterschiedli-che Auffassungen in der Rechtspre-chung und Literatur gibt, vertrat derUnabhängige Finanzsenat (vgl. UFSvom 4.3.2010, GZ RV/0022-W/06) imLichte der neueren Rechtsprechung

des Verwaltungsgerichtshofes, dassdie für die Abschreibung maßgebli-che Nutzung zur Einkunftserzielungbereits dann gegeben ist, wenn eingrundsätzlich vermietungsfähigesGebäude zum Zwecke der anschlie-ßenden besseren Vermietung sa-niert wird. Ferner tritt der bereits abAnschaffung vorliegende altersbe-dingte Wertverzehr des Gebäudesgegenüber der nutzungsbedingtenAbnutzung durch die anschließendeVermietung in den Vordergrund. So-mit lag im konkreten Fall nach An-sicht des UFS bereits ab dem Tag derAnschaffung des Gebäudes die Be-rechtigung zum Abzug der Abschrei-bung vor.

Ferner ist zu beachten, dass für dieAbschreibung der Zeitpunkt der Be-zahlung der Anschaffungskostenbeim Einnahmen-Ausgaben-Rech-ner (gewerbliche Vermietung) sowiebeim Überschussermittler (privateVermietung) irrelevant ist. Auch spä-ter bezahlte Teile der Anschaffungs-kosten bzw. Anschaffungsnebenkos-ten sind im Anschaffungsjahr in dieAbschreibungsbemessung mitein-zubeziehen. �

Bei Vermietung gelten verschiedene Steuersätze. Dies wirkt sich auch aufdie Versteuerung der Einkünfte aus der Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen und aus der Erbringung von Nebenleistungenaus. Die LGB eklärt, was aus steuerrechtlicher Sicht zu beachten ist.

DER AUTOR:

LBG Wirtschaftstreuhand Österreich

www.lbg.atTel.: +43/1/53105-720 Email: [email protected]

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06/2011 HAUS & EIGENTUM 15

Verbraucherpreisindex Die Grundlage für Ihre VorschreibungMonat Jahres -

inflation %VPI 2010(2010=100)

VPI 2005(2005=100)

VPI 2000(2000=100)

VPI 96(1996=100)

VPI 86(1986=100)

VPI 76(1976=100)

VPI 66(1966=100)

VPI I(1958=100)

VPI II(1958=100)

KHPI(1938=100)

LHKI (45)(1945=100)

April 11 3,3 103,4 113,2 125,2 131,7 172,3 267,8 470,0 598,8 600,8 4534,6 5261,5

März 11 3,1 102,9 112,7 124,6 131,1 171,4 266,5 467,7 595,9 597,8 4512,7 5236,1

Februar 11 3,0 101,7 111,4 123,2 129,6 169,4 263,4 462,2 588,9 590,9 4460,1 5175,0

Jänner 11 2,4 101,0 110,6 122,3 128,7 168,3 261,6 459,0 584,9 586,8 4429,4 5139,4

� 2011 1,9 109,5 121,1 127,4 166,6 259,0 454,5 579,1 581,0 4385,5 5088,5

Dezember 10 2,3 110,7 122,4 128,9 168,5 261,9 459,6 585,6 587,5 4434,5 5145,4

November 10 1,9 110,0 121,7 128,0 167,4 260,3 456,7 581,9 583,8 4406,5 5112,9

Oktober 10 2,1 110,1 121,8 128,2 167,6 260,5 456,1 581,4 583,3 4410,5 5117,6

September 10 1,9 109,8 121,4 127,8 167,1 259,8 455,9 580,8 582,7 4398,5 5103,6

August 10 1,7 109,5 121,1 127,5 166,7 259,1 454,6 579,3 581,1 4386,5 5089,7

Juli 10 1,9 109,3 120,9 127,2 166,4 258,6 453,8 578,2 580,1 4378,4 5080,4

Juni 10 2,0 109,7 121,3 127,7 167,0 259,6 455,5 580,3 582,2 4394,5 5099,0

Mai 10 1,9 109,7 121,3 127,7 167,0 259,6 455,5 580,3 582,2 4394,5 5099,0

April 10* 2,0 109,6 121,2 127,6 166,8 259,3 455,1 579,8 581,6 4390,5 5094,3Aktuelle Statistikdaten: Quelle Statistik Austria, Stand 06. 05. 2010, Tonbandkundendienst 0800 50 15 44 bzw. Verbraucherpreisindex-Auskunft (01) 71128-7070 Mo.–Do.: 9–16 Uhr, Fr.: 9–15 Uhr, Fax: (01) 715 68 28, E-Mail: walter.kern@statistik gv.at, * vorläufige Daten

Lebenshaltungskosten Oberösterreich – Statistik Linz2010/11 April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. � ’10 Jan. 11 Feb. 11 März 11 April 11*

1945=100 5503,3 5503,3 5503,3 5467,8 5472,9 5513,5 5518,6 5513,5 5559,1 5489,4 5544,3 5571,7 5659,6 5681,5

1938=100 6759,4 6759,4 6759,4 6715,8 6722,1 6771,9 6778,1 6771,9 6828,0 6742,3 6809,7 6843,4 6951,3 6978,3* vorläufiger Wert, Quelle: www.wko.at/statistik

Richtwerte ab 1. April 2010

BundeslandRichtwert alt ab 1. April 2008 €/m2 mtl.

Prozentuelle Erhöhung 2008–2010

Richtwert neu Erhö-hung ab 1. April 2010

€/m2 mtl.

Burgenland 4,31 +3,7123 % 4,47

Kärnten 5,53 +3,7975 % 5,74

Niederösterreich 4,85 +3,7113 % 5,03

Oberösterreich 5,12 +3,7109 % 5,31

Salzburg 6,53 +3,8285 % 6,78

Steiermark 6,52 +3,6810 % 6,76

Tirol 5,77 +3,8128 % 5,99

Vorarlberg 7,26 +3,7190 % 7,53

Wien 4,73 +3,8055 % 4,91

Gültige Kategoriebeträge €/m2 monatlich

Kategorie ab 1. September 2008

A 3,08

B 2,31

C 1,54

D brauchb. 1,54

D 0,77

Verwaltungshonorar €/m2 Nutzfläche und Jahr

ab 1.09.2008 3,08

Angehobener Hauptmietzins €/m2 monatlich (Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge)

Kategorie ab 1. September 2008

A 2,04

B 1,54

C 1,03

D brauchb. 1,03

D 0,77

Baukostenindex Wohnhaus- und Siedlungsbau (Gesamtkosten für ganz Österreich, ohne MWSt.)

BKI 1990 BKI 2000 BKI 2005 BKI 2010

2007 � 170,7 124,8 109,2

2008 � 179,6 131,4 114,9

2009 � 180,7 132,2 115,6

2010 Juli 186,9 136,7 119,6 100,3

2010 August 187,3 136,9 119,8 100,4

2010 September 187,7 137,3 120,1 100,7

2010 Oktober 187,7 137,3 120,1 100,7

2010 November 187,7 137,3 120,1 100,7

2010 Dezember 188,2 137,6 120,4 100,9

2010 � 186,5 136,4 119,3 100,o

2011 Jänner 189,7 138,7 121,3 101,7

2011 Februar 190,4 139,3 121,8 102,1

2011 März 190,4 139,3 121,8 102,1

2011 April* 138,9 121,4 101,8

(Statistik Österreich, Basis: 1990 = 100/2000 = 100/2005 = 100/2010=100)

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HAUS & EIGENTUM 06/201116

Frage: Ich bin mit dem Verwalter mei-nes Althauses unzufrieden, habe abereinen Verwaltungsvertrag auf unbe-stimmte Zeit abgeschlossen. Ich willeinen neuen Verwalter bestellen undden alten Verwalter kündigen. Wie istdies möglich?Antwort: Der Verwaltungsvertrag istim Innenverhältnis ein Auftragsver-trag, der in diesem Falle jederzeit wi-derrufen werden kann. Es empfiehltsich aber, dem Verwalter schon einigeZeit vorher diese Mitteilung zu ma-chen, dass er bereits von ihm in An-griff genommene Arbeiten noch erle-digen kann. Unaufschiebbare Sachenhat er ohnedies über den Zeitpunktdes Widerrufs hinaus zu bearbeiten.Zum Jahresende scheint die praktika-belste Zeit der Verwaltungsübergabe.

Frage: Meine Eigentumswohnung istnach dem 8.5.1945 – nicht durch Inan-spruchnahme öffentlicher Mittel –gebaut, fällt also in den Teilanwen-dungsbereich des MRG. Damit istfreie Mietzinsgestaltung, jedochKündigungsschutz nach MRG, gege-ben. Kann ich die Ausmalverpflich-tung auf den Mieter überwälzen?

Seit vielen Jahren werden die Mitglieder der österreichischen Haus- undGrundbesitzerverbände in den jeweiligen Landes- bzw. Bezirksverbänden kostenlos von Experten beraten. Nachstehend bringen wir aktuelle Fragen, die an Dr. Herta Krapfenbauer, Präsidialmitglied des Zentralverbandes Hausund Eigentum, herangetragen wurden.

Antwort: Wenn der Mietzins so be-messen wird und dies im Vertragzum Ausdruck kommt, dass die Miete um die Ausmalkosten redu-ziert ist, kann die Ausmalverpflich-tung überwälzt werden.

Frage: In meinem Haus besteht dieMöglichkeit des Kabelfernsehens.Ein Afghane, der jetzt eingezogenist, möchte sich aber eine Sat-Anlageerrichten, da er nur damit das afgha-nische Fernsehen empfangen kann.Bin ich als Vermieter verpflichtet,ihm dies zu gestatten?Antwort: Der EuGH hat in einer Ent-scheidung klar ausgesprochen, dassdas Recht auf Information einGrundrecht darstellt, und Sie müs-sen Ihrem Mieter die Anbringung ei-ner SAT-Anlage gestatten.

Frage: Besteht derzeit noch die Mög-lichkeit, Rechtsauskünfte beimAmtstag bei Gericht einzuholen?Antwort: Derzeit wird der Amtstagnoch bei den Gerichten abgehalten,es sind aber Bestrebungen im Gan-ge, ihn auf einige Gerichte zu kon-zentrieren und die Zeiten bzw. die

Besetzung zu vereinheitlichen. Esempfiehlt sich daher vor Inan-spruchnahme dieser Dienstleitungder Justiz telefonisch Kontakt mitdem jeweiligen Gericht aufzuneh-men.

Frage: Was bedeutet Vollanwen-dungsbereich des Mietrechtsgeset-zes?Antwort: Das bedeutet, dass sowohlreglementierte Zinsbildung sowieKündigungsschutz laut jeweils gel-tendem Mietrecht besteht. Dies istfür das typische „Wiener Zinshaus“also das Althaus mit mehr als zweiWohnungen, welches um die vorigeJahrhundertwende gebaut wurde,im Allgemeinen der Fall.

Frage: Im Richtwertgesetz wird voneiner „mietrechtlichen Normwoh-nung“ gesprochen. Was bedeutetdieser Begriff?Antwort: Von einer mietrechtlichenNormwohnung wird bei Althäuserndann gesprochen, wenn es sich umeine Wohnung handelt, die eineNutzfläche zwischen 30 m2� und 130 m2�� hat, in brauchbarem Zustandist, und Kategorie A-Standard hat(also aus Zimmer, Küche bzw. Koch-nische, Vorraum, WC und einer demzeitgemäßen Standard entsprechen-den Badegelegenheit sowie Zentral-heizung besteht). Für diese Wohnun-gen gelten die Bestimmungen desRichtwertmietzinses, wobei werter-höhende Zuschläge, wie etwa Einbe-ziehung der Wohnumgebung – alsoLagezuschlag – oder wertminderndeAbschläge vereinbart werden kön-nen. �

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Haus & EigentumZeitschrift für Haus, Grund und Wohnungseigentum

Medieninhaber, Herausgeber Zentralverband der Hausbesitzer –Hausbesitzer HilfsvereinLandesgerichtsstraße 6, 1010 Wien

Chefredakteur:Dr. Friedrich Noszek

Projektleitung & Redaktion:DI Hartmut Schnedl MA

Österreichischer Agrarverlag,Druck- u. Verlags GmbH. Nfg. KG, Sturzgasse 1a, 1140 Wien, Tel.: +43(0)1/981 77-0, Fax: DW -120www.agrarverlag.at

ErscheinungsortWien

Ihre AnsprechpartnerRedaktionÖsterreichischer AgrarverlagSturzgasse 1a, 1140 WienTel.: 01 981 77 DW 121Fax.: 01 981 77 DW 120E-Mail:[email protected]

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� D E R H A U S J U R I S T

HAUS & EIGENTUM 06/201118

D E R H A U S J U R I S T �

Immobilienrecht:

Die Grenzen der Mietzins -minderung nach § 1096 ABGBWeist ein vermietetes Objekt Mängel auf, so hat der Mieter Anspruch auf eine Verminderung des Mietzinses. Voraussetzung ist, dass der Mangel den Gebrauch der Wohnung merklich einschränkt und der Mieter den Vermieterauf den Mangel aufmerksam macht.

Ist ein Bestandsstück bereits bei derÜbergabe mangelhaft oder wird esdies während seiner Bestandszeit oh-ne Verschulden des Bestandnehmers(Mieters), sodass es zu dem bedunge-nen Gebrauch nicht mehr taugt,kommt dem Bestandnehmer (Mieter)ein besonderer Gewährleitungsbe-helf zu. In diesem Fall ist nämlich derMieter berechtigt, für die Dauer undim Ausmaß der Unbrauchbarkeit – al-so bis zur erfolgten Mängelbehe-bung – den Mietzins zu mindern. Istder Bestandsgegenstand jedoch völ-lig unbrauchbar, ist der Mieter vonder Mietzinszahlung zur Gänze be-freit.

Für das Ausmaß der Mietzinsbefrei-ung ist somit der Grad der Unbrauch-barkeit des Mietobjekts entschei-dend, wobei Partei, Wille und Ver-kehrssitte auf Dauer der Unbrauch-barkeit zu berücksichtigen sind (Miet SlG 45.101). Die Bestimmungdes § 1096 ABGB beinhaltet in der Re-gel nachgiebiges Recht, wobei jedochim Falle einer Wohnungs- oder Ge-schäftsraummiete der Mieter im Vo-raus auf den Mietzinsminderungsan-spruch nicht rechtswirksam verzich-ten kann.

Der Anspruch auf Mietzinsminde-rung steht auch dann nicht zu, wenndie zumindest teilweise Unbrauch-barkeit bereits bei Vertragsabschlussberücksichtigt worden ist. Weiters,wenn der Bestandnehmer die ge-

brauchshindernden Umstände ak-zeptiert, oder den vollen Mietzins vor-behaltslos und ohne Irrtum leistet (6 ob 42/10 k).

Mietzinsminderung wegen gefährlicher ElektroleitungenIn den letzten Jahren hat sich eineumfassende Judikatur im Hinblick aufden Mietzinsminderungsanspruchdes Mieters für den Fall der Beein-trächtigung seines Gebrauchsrechtesan einer Wohnung bzw. seines Ge-schäftslokales herausgebildet. Imvorliegenden Fall hatte sich der OGHin der Entscheidung 4 Ob 191/10g vom23.3.2011 mit dem Mietzinsminde-rungsanspruch des Mieters wegengefährlicher Elektroleitungen aus -einanderzusetzen.

Im gegenständlichen Fall wurde dieklagsgegenständliche Wohnung imJahr 1987 bis 1991 von der Schwesterdes Klägers, danach vom Kläger selbstbis zum Jahre 2008 bewohnt. Bereitszum Zeitpunkt des Mietvertragsab-schlusses wies die elektrische Anlageder Wohnung Mängel auf. Die Män-gel stellten sowohl eine Gefahr fürLeib und Leben, als auch eine Gefahrfür die Bausubstanz in Form einerpermanenten Brandgefahr dar.

Der Kläger (Mieter) brachte bei derSchlichtungsstelle einen Antrag gem.§ 3 MRG ein. In der Folge beauftragteder Mieter die Durchführung der Ar-beiten an den Elektroleitungen und

begehrte vom Vermieter die Zahlungvon 28.420 Euro, wobei er sein Begeh-ren auf den Mietzinsminderungs -anspruch des Mieters gem. § 1096ABGB stützte. Das Erstgericht ver-pflichtete die beklagte Vermieterinzur Zahlung von 24.089,31 Euro undwies das Mehrbegehren ab. Es aner-kannte einen Mietzinsminderungs-anspruch in der Höhe von 70 % undbegründete dies damit, dass die Be-nützung des Bestandsobjektes bis zurendgültigen Sanierung durch denMieter in Folge der mangelhaftenElektroleitung, ohne Gefahr für Leibund Leben nicht möglich gewesen sei.Der Grad der Unbrauchbarkeit seinach Ansicht des Erstgerichtes nachobjektiven Kriterien zu beurteilen.Dass trotz der permanent bestehen-den Gefahr niemand zu Schaden ge-kommen wäre, sei eine glückliche Fü-gung gewesen.

Das Berufungsgericht änderte diesesUrteil in gänzlich klagsabweisendenSinn und begründete dies damit, dassder Kläger die Mietzinsminderung inWahrheit auf Grund eines erst nach-träglich erlangten Wissens begehrthabe. Es erklärte die ordentliche Revi-sion für zulässig, weil eine höchstge-richtliche Rechtsprechung zu der Fra-ge fehle, ob das objektive Vorliegeneines dem Mieter nicht bekanntenSachmangels einen Mietzinsminde-runganspruch begründe. Nach An-sicht des OGH ist der Mietzinsminde-rungsanspruch nach § 1096 ABGB nuranhand der konkreten Umstände desEinzelfalles zu beurteilen. Im vorlie-genden Fall geht es aber um die allge-meine Frage, ob und inwieweit ge-fährliche Elektroinstallationen auch

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� D E R H A U S J U R I S T D E R H A U S J U R I S T �

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dann eine Reduktion des Mietzinsesrechtfertigen, wenn der Bestandneh-mer die Wohnung in Unkenntnis die-ses Mangels jahrelang uneinge-schränkt benutzt hat. Die ordentlicheRevision ist daher nach Ansicht desOGH aus diesem Grund zulässig. Beieiner Mietzinsminderung nach $1096Abs 1 Satz 2 ABGB handelt es sich umeinen Gewährleistungsanspruch ei-gener Art, welcher mit Beginn der Un-brauchbarkeit für die Beeinträchti-gung bzw. der Gebrauchsbeeinträch-tigung besteht.

Als brauchbar ist nach Ansicht desOGH, die Bestandsache dann anzuse-hen, wenn sie eine solche Verwen-dung zulässt, wie sie gewöhnlichnach den Vertragszweck erforderlich,beziehungsweise nach der Verkehrs-sitte gemacht wird. Bei veraltetenElektroleitungen muss der fehlendebedungene Gebrauch auch merklichsein. Es muss daher der Mieter in sei-nem Gebrauch, in welcher Form auchimmer, beeinträchtigt sein. Nach § 1097 ABGB muss der Bestandneh-mer dem Vermieter Anzeige erstat-ten, wenn „Ausbesserungen“ not-wendig werden. Es entspricht auchder herrschenden Auffassung, dassein Verstoß gegen die Anzeigepflichtden Mieter nicht nur schadenersatz-pflichtig machen kann, sondern auchzum Verlust des Rechts auf Mietzins-minderung führt. Nur durch die An-zeige des Mangels wird dem Vermie-ter die Möglichkeit gegeben, denMangel zu beheben und damit dieMietzinsverminderung zu vermeiden.Eine Unterlassung der Anzeige führtnicht zum Verlust von Gewährleis-tungsrechten, sondern nur zum Ver-lust einer Möglichkeit zu einer Miet-zinsverminderung. Dem Bestandneh-mer bleibt es vielmehr unbenommen,die Anzeige später nachzuholen undab diesem Zeitpunkt den Mietzins zumindern.

Der OGH begründete weiters seineAuffassung auch mit der Systematikder Wohnrechtsnovelle 2006. Nachder Neufassung der Bestimmung des§ 15a MRG ist für den Fall, dass die

Wohnung im Zeitpunkt des Abschlus-ses eines Mietvertrages nicht brauch-bar war, dies für die Einstufung im Ka-tegoriesystem nur dann zu berück-sichtigen, wenn der Mieter die Un-brauchbarkeit oder das Fehlen eineszeitgemäßen Standards dem Vermie-ter angezeigt hat, und dieser denMangel nicht, binnen angemessenerFrist, höchstens aber binnen dreierMonate, ab Zugang der Anzeige be-hoben hat.

Zu Vermeidung eines krassen Wer-tungswiderspruchs ist daher die derRegelung des § 15a Abs 2 MRG zu-grundliegende Wertung auch auf der

Mietzinsminderung nach § 1096 zuerstrecken. Das bedeutet im Ergebnis,dass die Mietzinsminderung nach § 1096 auch eine Anzeige im Sinnedes § 1097 ABGB voraussetzt. Aus dendargelegten Gründen gab der OGHder Revision des Mieters keine Folgeund lehnte somit den Mietzinsmin-derungsanspruch des Mieters ab. �

DER AUTOR:

Mag. Roman Reßler

Jurist,Mitarbeiter im Zentralverband Haus und Eigentum

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Oft genügt schon ein sonniges Wo-chenende, um Balkon oder Terrasseneu zu gestalten. Wie bei der Planungeines Gartens steht man oft vor einerFülle von Möglichkeiten, aber auchvor Fragen rund um Pflanzenwahl,Bewässerung und Möblierung. Fix-punkte der Planung sind die Größeder nutzbaren Fläche, aber auch derSichtschutz zum Nachbarn oder einpraktisches Mobiliar. Wer über einegeräumige Wohnung verfügt, kannzudem auf eine Anzahl eingewinter-ter Kübelpflanzen zurückgreifen.

Blütensträucher Bei der Auswahl der Pflanzen geht einTrend zu immer mehr Blütensträu-

chern in Töpfen als Zentrum der Ter-rassengestaltung. Zierkirschen oderFlieder können im Freien überwintertwerden, der Topf sollte aber isoliertund auf Füße gestellt werden. Schutzvor Kälte und Austrocknung bietetaußerdem eine Abdeckung aus Kokos,Fichtenzweigen oder Vlies.

Neben Solitärgehölzen stellen vor al-lem Kletterpflanzen eine Möglich-keit zur vertikalen Gestaltung dar.Ob man einen brauchbaren Sicht-schutz zum Nachbarn wünscht, odereinfach nur die triste Hauswand ver-schönern möchte, für jeden Ge-schmack und jedes Mikroklima istetwas Passendes vorhanden.

Unterschiedliche KlettertypenFür Blütenliebhaber mit sonnigem Bal-kon bieten sich z. B. Prunkwinde, Pan-dorea oder Trompetenblume an. AberVorsicht: Kletterpflanze ist nicht gleichKletterpflanze! Neben Unterschiedenin Substrat und Düngebedarf sind vorallem die Klettertechniken zu beach-ten. Während die sogenannten Rankerwie etwa Clematis gitterartige Kletter-hilfen bevorzugen, können Selbstklim-mer wie der wilde Wein mit ihren Haft-scheiben direkt die Wand emporwach-sen. Schlinger wie die Glyzinie windensich vorzugsweise um senkrechteSpanndrähte oder Stäbe. Wenn mandie Pflanzen als Starthilfe anbindet,sorgen vor allem Thunbergie, Glocken-rebe und Feuer-Bohne für besondersschnellen Sichtschutz.

Balkongemüse und DuftpflanzenWie so oft kann der gärtnerischeFachbetrieb die wichtigsten Pflege-tipps geben. Außerdem holt man sichhier auch oft die besten Anregungen.Wo vorher nur ein vager Wunsch nachVeränderung stand, bringen Arrange-mentvorschläge und Musterkis tenoft den wichtigen Anstoß, der denStein ins Rollen bringt. Hört man sichein wenig um, so sind im übertrage-nen Sinn vor allem zwei Trends in allerMund und Nase:

Neben dem Wunsch nach Erholungund dem damit verbundenen „beque-men Gärtnern“ ist das emotionaleEmpfinden immer mehr in den Mit-telpunkt gerückt. Würzig herbe Duft-noten wie Salbei und Lavendel we-cken bei geschlossenen Augen medi-terane Sehnsüchte, Zitronen-Thymi-an, Duftpelargonien oder Hemerocal-lis sorgen besonders an heißen Som-mertagen für willkommene Erfri-schung. Und wer kann an Vanille -blume oder Duftwicke schon gleich-gültig vorbeigehen?

Gartengestaltung:

Balkon- und TerrassengärtenBalkon und Terrasse sind unser ganz persönlicher Fluchtweg aus dem städti-schen Chaos und der dunklen Enge abgeschlossener Räume. Neben Erho-lung und Selbstverwirklichung ist aber vor allem das Miterleben von Wachs-tum und Leben auf kleinstem Raum ein tägliches Wunder.

Rittersporn, Lupinen, Hosta und Rosenhochstämmchen gedeihen auf einer sonnigen Terrasse auch im Topf. Das freut nicht nur Bienen und Schmetterlinge.

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Zwischen reichblühenden Balkonpflanzen wie Zauberglöckchen, Petunie oderArgyranthemum sorgt der herabhängende Gundermann mit seinem dezentenBlattmuster für Ruhe und Zusammenhalt

Die Einbeziehung dieser Pflanzen be-reichert genauso unmittelbar dassinnliche Erleben wie der Anbau deseigenen Balkongemüses. Mit kom-pletter Selbstversorgung hat diesnicht nur aufgrund der begrenztenAnbaufläche wenig zu tun. Viel mehrstehen das Mitverfolgen des Wachs-tums und der Erfolg der Ernte im Vor-dergrund. Was schmeckt besser alsder selbst gezogene Paradeiser oderZuchini von der eigenen Terrasse?Nicht nur für Kinder sind diese Erleb-nisse prägend. Der Handel hat mit ei-genen Balkongemüsezüchtungenlängst auf diese Entwicklung rea-giert.

Pflanzgefäße und Accessoires Unabhängig von der eigentlichen Be-pflanzung spielt der Rahmen einestark zunehmende Rolle. Darunterfallen neben der Möblierung vor al-lem Pflanzgefäße, Sonnenschutz undAccessoires wie Beleuchtung oderWasserspiele. Bei den Töpfen sollteman nicht ausschließlich nach demAussehen gehen. Schließlich sind vie-le von ihnen saisonbedingte „Um-zugskandidaten“ und gespartes Ge-wicht zahlt sich bald aus. Ampraktischs ten sind hier immer nochPlastikcontainer in dekorativen Über-töpfen, die aber getrennt bewegtwerden. Bevorzugt werden helle,dickwandige Übertöpfe, die sichnicht so schnell aufheizen und einelange Lebensdauer aufweisen.

Leben mit den JahreszeitenBlühender Frühling und strahlenderSommer stellen auf vielen Balkonenund Terrassen die Hauptsaison dar.Danach ist häufig nur ein Abglanzder einstigen Schönheit vorhandenund verblühte Balkonkisten wartenauf einen baldigen Winter. Doch eineherbstliche Bepflanzung etwa mitChrysanthemen, Besenheiden, Wald-fetthenne oder Glockenblumen tau-chen den Platz in warmes Licht undladen zu den letzten warmen Stun-den des Jahres ein. Neben Blüten-pflanzen bietet der Herbst einigenZiergräsern wie Pennisetum oderChinaschilf einen großen Auftritt.

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Und wer sagt, dass der Winter eine to-te Zeit darstellt? Kleinwüchsige Föh-ren oder ein formschöner Wacholdertransportieren mit entsprechenerVerzierung oder Beleuchtung echteWeihnachtsstimmung durch die Ter-rassentür. Im restlichen Jahr stellendie kompakten Immergrünen nichtselten einen wertvollen Sichtschutzdar.

SchädlingeGerade auf überschaubaren Ortenwie Balkon oder Terrasse sind die Er-kennung einer Veränderung und diedamit verbundene Gegensteuerungoft früh und schnell möglich. Pflege-fehler wie Sonnenbrand oder Chloro-se (Unterversorgung mit Nährstof-fen) sind somit ebenso behebbar wiePilzkrankheiten (Mehltau) oderSchädlinge (Lausbefall). Alternativenzu Pflanzenschutzmitteln bestehenin Form von Hausmitteln, mechani-schen Methoden oder Zuhilfenahmevon Nützlingen. Mit der Berück -sichtigung der unterschiedlichen An-sprüche bei der Pflanzenauswahl legtman allerdings schon die Basis für ei-ne unbeschwerte Balkon- und Terras-sensaison. �

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20 % der österreichischen Bevölke-rung planen eine Veränderung der ak-tuellen Wohnsituation innerhalb vondrei Jahren. So das Ergebnis einer Stu-die, die vom Linzer Marktforschungs-institut market im Auftrag vonRE/MAX Immobilien durchgeführtwurde. Der Wunsch nach einer Verän-derung innerhalb der nächsten 3 Jah-re ist besonders ausgeprägt bei denunter 30-Jährigen (41 %), bei Mieternvon Wohnungen (40 %) und interes-santerweise dann, wenn der Einzugerst vor einem Jahr erfolgte (33 %).Die Basis für diese repräsentativen Er-gebnisse liefert eine persönliche Um-frage unter 1000 Erwachsenen inganz Österreich.

Die derzeitigen WohnverhältnisseDie Hälfte der ÖsterreicherInnenwohnt in einem Haus, nämlich in Ein-familien-, Zweifamilien- und Reihen-häusern. Die anderen 50 % bewohneneine Wohnung in Mehrfamilienhäu-sern, Wohnblöcken und Zinshäusern.

Je ländlicher, desto größer die WohnungDie durchschnittliche Wohnfläche be-trägt 107 m2. Auffallend ist bei derdurchschnittlichen Wohnfläche derÖsterreicherInnen der Unterschiedzwischen Stadt und Land: Währendman am Land auf 133 m2 lebt, sind esin Klein- und Bezirksstädten 101 m2,jedoch in Wien und den Landeshaupt-städten nur bescheidene 81 m2.

Eineinhalb Jahrzehnte im selben HeimDurchschnittlich bleiben die Österrei-cherInnen 14,2 Jahre in ihrem Heim.Ein Drittel ist aber erst weniger alsfünf Jahre im derzeitigen Domizil.„Am längsten bleiben Bewohner inEinfamilien-, Zweifamilien- und Rei-henhäusern, nämlich im Schnitt 17,1Jahre.“ erklärt RE/MAX-Austria ChefReikersdorfer. Dann folgen die Ge-meinde- und Genossenschaftswoh-nungen mit 14,2 und die Eigentums-wohnungen mit 13,2 Jahren. Deutlich

kürzer bleiben Bewohner in Mietwoh-nungen, nämlich nur 7,5 Jahre. Dieszeigt sich auch deutlich in der Be-gründung, warum die Menschen dortwohnen: 50% der Mietwohnungsbe-wohner gaben an, dass sie schnell ei-ne Unterkunft benötigt haben.

Gründe für die derzeitige WohnsituationGenerell sind die wichtigsten Gründefür die persönliche derzeitige Wohnsi-tuation die „Finanzierbarkeit“, „persönliche Bedürfnisabdeckung“,„Wohnklima“ und „Umgebung“. Sogeben 62 % an, dass die „Leistbarkeitder Wohnung/des Hauses“ ein wichti-ger Grund für die Entscheidung war,61 % dass „die Wohnung/das Haus ge-nau ihren Wünschen entsprochen“hat und 51 % hatten sich „aufgrundder Lage im Grünen“ für das Objektentschlossen. Weitere Motive sind:„Weil es mein Heimatort ist und vieleFreunde und Bekannte dort wohnen“(45 %), „wegen der Stadtnähe und derAnnehmlichkeiten der Stadt“ (37 %)sowie „Erreichbarkeit des Arbeitsplat-zes“ (35 %). Für 34 % war die „Grün-dung eines gemeinsamen Haushal-tes“ das Argument, bzw. ebenso oft,weil „sie sich privat verändert haben“.

Wohnungsmarkt:

Wie und wo wohnen die Österreicher?Eine repräsentative Umfrage eines renommierten Meinungsforschungs -instituts zeigt, dass 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung mit ihrer Wohn situation zufrieden sind und keine Veränderung innerhalb der nächstendrei Jahre planen. Tendenziell streben jüngere Menschen eher einen Umzug an.

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Frisch Getrennte brauchen MietwohnungenSelten, nämlich nur von 8 %, wird einUmzug in der Altersgruppe „50plus“geplant. Ebenso bei denen, deren Ein-zug länger als 10 Jahre her ist. Jeneplanen zu 7 % nochmals zu übersie-deln.

Genau entgegengesetzt ist es bei denJungen und denen, die erst eingezo-gen sind: In den nächsten drei Jahrenplanen die unter 30-Jährigen zu 41 %eine Übersiedlung. Die Gründe liegenauf der Hand: Auszug von zuhause,Jobwechsel, Ende des Studiums, alldas fällt häufig in diesen Lebensab-schnitt genauso wie das Zusammen-ziehen mit einem Partner. Doch auchdas Gegenteil, die rasche Trennungund damit der manchmal extremkurzfristige Bedarf an Wohnflächezeigt Spuren im Wohnverhalten:Frisch Getrennte greifen vor allem aufWohnungen und zwar Mietwohnun-gen zurück, weil dort die raschesteWohn-Bedarfsdeckung möglich ist

und die höchste Flexibilität gebotenwird: So kommt es, dass oftmals einekleine Mietwohnung als Zwischenlö-sung dient und der Wunsch nachWohn-Veränderung bleibt. 33 % derPersonen, die in den letzten 12 Mona-ten eingezogen sind, wollen sich ver-ändern.

Wohnungsgröße wichtig für Wohn-zufriedenheitJe größer die Wohnfläche, desto zu-friedener und langfristiger sehen dieBewohner ihre derzeitige Wohnsitua-tion: Bei kurzfristigen Wohnsituatio-nen beträgt die durchschnittlicheWohnfläche 79 m2, bei langfristigen113 m2.

Auffallend ist auch: Je größer dieWohnfläche, desto weniger häufigwird umgezogen: Von den Personen,deren Wohnung 60 m2 Wohnflächebeträgt, wollen 33 % umziehen. Dagegen wollen jene, die mehr als 130 m2 nutzen, nur mehr zu 10 % wie-der weg. �

6 % der Österreicher wollen innerhalb der nächsten 12 Monate übersiedeln.Weitere 13 % planen das in den nächsten drei Jahren. 77 % hingegen hegen keine Umzungspläne.

Sie krabbeln wieder!Unsere Häuser und Wohnungensind nicht nur für Menschen einbeliebter Lebensraum. „Jetzt, wodie Tage schon lang, die Nächtelau und die Fenster weit offensind, fliegen die Motten von drau-ßen in die Wohnungen und lassensich nieder, wo sie geeigneten Le-bensraum und gute Plätze zur Ei-ablage finden“, erklärt ChristianMokricky, Chemie-Experte von'“die umweltberatung“. „Auch fürAmeisen ist jetzt „Hochsaison“.

Um unerwünschte Mitbewohnerwie Ameisen und andere Krabbel-tiere fernzuhalten, muss nicht mitder Giftspritze gearbeitet wer-den! Einfache Methoden und kon-sequente Anwendung wirken inden meisten Fällen – und zwar oh-ne negative Auswirkungen aufuns Menschen!

Die Tiere orientieren sich am Ge-ruch und legen Duftspuren zu ver-lockenden Plätzen. Dagegen hilftes, die Ameisenstraßen mehrmalsmit Essigwasser oder Seifenlösungabzuwaschen und Geruchsbarrie-ren aus ätherischen Ölen oderstark duftenden Kräutern zu er-richten. Sind die Einschlupflöchersichtbar, sollten sie dicht verschlos-sen werden. Ameisen sind auchmit dem Staubsauger, Backpulveroder Salz gut zu bekämpfen.

Bei Lebensmittelmotten hilft vorallem die Vorbeugung: Haferflo-cken, Zucker und Co gut verschlos-sen aufbewahren, Nüsse und ge-trocknetes Obst nicht offen inWohnräumen stehen lassen. Be-fallene Lebensmittel wegwerfen.Laden und Vorratsdosen gründ-lich auswaschen und alle Ritzengründlich absaugen!

Quelle: die umweltberatung

AUFNOTIERT

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Nach den Vorgaben des Postmarkt -gesetzes müssen durch die Öster -reichische Post bis spätestens Ende2012 sämtliche nicht EU-konformeHausbrieffachanlagen und Landab-gabekästen (in Summe eine MillionFächer) ausgetauscht werden. Dieneuen Hausbriefkästen müssen dieAbgabe von Postsendungen ermögli-chen und den Inhalt durch einen ge-eigneten Eingriffsschutz vor dem Zu-griff Dritter schützen. Der Austauschist ein aufwändiges Projekt, das indieser Art einzigartig in Europa ist.

Die Kosten des Austausches betragenetwa 40 Millionen Euro. In einem ersten Schritt erfolgte eine EU-weiteAusschreibung für die Beschaffungder Hausbrieffachanlagen – als Best-bieter ging die deutsche Erwin RenzMetallwarenfabrik GmbH & Co KGaus Kirchberg an der Murr hervor.

Der Tausch ist kostenlos und beinhal-tet folgende Leistungen:

� neue Fachanlage entsprechend denVorgaben des Postmarktgesetzes

� zwei Farben zur Auswahl (weißoder grau)

� 2 Schlüssel je Brieffach

� einfache Demontage der „alten“Hausbrieffachanlage

� einfache Montage der „neuen“Hausbrieffachanlage

Mit der nun laufenden Ausschrei-bung für den Tausch/die Montage derHausbrieffachanlagen sollen insbe-sondere regionale Klein- und Mittel-betriebe angesprochen werden, waseine Stärkung des Wirtschaftsstand-ortes Österreich bedeutet. Die Auf-tragsvergabe wird nach jetzigemStand August 2011 abgeschlossen, mitAnfang September sollen voraus-sichtlich die ersten Umrüstungenstarten. Die genauen Umrüstungs -termine werden Hausbesitzern undImmobilienverwaltern rechtzeitig be-kannt gegeben.

Koordiniert wird der gesamte Um-tausch der Hausbrieffachanlagendurch die PS Postservicegesellschaftm.b.H., einer 100%igen Tochter derÖsterreichischen Post. Weitere Infor-mationen über den Tausch und Mus-ter der Hausbrieffachanlagen sindauf der Website www.hbfa-tausch.aterhältlich.

Für persönliche Anfragen wurde aucheine Servicehotline eingerichtet:0800 20 19 18Mo – Do 09.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 09.00 bis 13.00 �

Hausbrieffachanlagen:

Post-Tochter PS GmbH startetUmrüstung der Hausbrieffach-Anlagen im HerbstDie Auftragsvergabe für die neuen Hausbrieffachanlagen nach EU-Vorgabenist abgeschlossen. Im September soll mit der Umrüstung begonnen werden.Die genauen Termine werden den Hausbesitzern und Immobilienverwalternvon der Post noch bekannt gegeben. Der Tausch ist für den Eigentümer kos-tenlos. Meldungen der Eigentümer sind notwendig.

Bis Ende des Jahres 2012 müssen alle Hausbrieffachanlagen ausgetauscht werden, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen.

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Vorarlberg

Jahreshauptversammlung des Haus-und Grundbesitzervereins Vorarlberg

Am 4. Mai 2011 hielt der Haus- undGrundbesitzerverein Vorarlberg im vollbesetzten Saal des Hotels Krone inDornbirn seine diesjährige Jahres-hauptversammlung ab.

Zu den üblichen vereinsinternen Ange-legenheiten einer Jahreshauptver-sammlung zählte diesmal auch dieNeuwahl des Vorstands und der Rech-nungsprüfer. Einstimmig wurde derbisherige Vorstand bestätigt:

Obmann:Dir. Helmut Fischer Obmann-Stellvertreter:Dr. Gernot Klo-ckerKassier und geschäftsführende Obfrau:Waltraud Fischer Schriftführerin:Dr. Manuela Schipflinger-Klocker Beirat:Dr. Heinz Klocker Rechnungsprüfer:Walter Summer

Herr Bernhard Hagen wurde als zwei-ter Rechnungsprüfer bestellt. Der aus-

scheidenden Frau Marianne Böschwurde für ihre langjährige Tätigkeit alsRechnungsprüferin des Vereins noch-mals herzlich gedankt.

Weiters sprach der Vereinsobmann Dir.Fischer in seinem Tätigkeitsbericht vonden Aktivitäten des Vereines, von denKontakten zu anderen Bundesländern,von Veranstaltungen, von den Ergeb-nissen der Sitzungen des ÖHGB sowievon aktuellen Entwicklungen im Miet-und Wohnrecht.

Als Referent konnte diesmal Herr Sieg-fried F. Bösch, Mitinhaber und Gründerder Firma Domus Immobilien KG inLustenau gewonnen werden. HerrBösch referierte dabei zum Thema„Hausverwaltung in der Praxis“. Hierging es zunächst um die (gesetzlichen)Grundlagen der Hausverwaltung, dieGliederung in ordentliche und außer-ordentliche Verwaltung, sowie um dieUnterscheidung von kaufmännischen

und technischen Angele-genheiten. Herr Bösch konn-te dabei klar machen, dasseine Hausverwaltung ebennicht „Hausmeister“, Streit-schlichter oder nur „lästi-ger“ Betriebskostenabrech-ner ist, sondern vielmehrden funktionierenden Be-trieb einer Wohnanlage ge-währleisten muss.

Dies geschieht im Bereichder technischen Angelegen-heiten z. B. durch den Ab-schluss von Wartungsver-trägen, durch Organisation

und Betreuung von gesetzlich vorge-schriebenen Instandhaltungsmaß-nahmen, periodische Prüfungen vonGaragentoren, Liften, Spielplätzen, vonSchadensmanagement etc.

Im Bereich der kaufmännischen Ange-legenheiten betrifft dies z. B. die Haus-buchhaltung, das Mahn- und Klagswe-sen, die Erstellung eines Wirtschafts-plans, Versicherungsverträge, denEnergieausweis u. v. m.

Der Aufgabenbereich des Hausverwal-ters umfasst demnach klarerweisenicht nur die Organisation und Abhal-tung von Eigentümerversammlungen.

Alle Bereiche wurden von Herrn Böschausführlich erläutert; mit einschlägi-gen Erfahrungen und Tipps erwckte erdas Interesse der Zuhörer. Vorteilhaftwirkten sich auch die aufgelegtenschriftlichen Unterlagen dazu aus.

Im Anschluss an den Vortrag entstandeine rege Diskussion, wodurch die gu-te und richtige Wahl des Themas be-stätigt und das Interesse unserer Ver-einsmitglieder geweckt worden war. –Rechtsanwalt Dr. Gernot Klocker be-richtete über einige Neuerungen imMiet- und Wohnrecht, über die neues-te Rechtssprechung des Obersten Ge-richtshofs zur Tierhaltung im Mietob-jekt und die neue Elektrotechnikver-ordnung.

Die Jahreshauptversammlung endeteals schöner Erfolg in den spätenAbendstunden.

Abschließend bat der Vorstand alle aneiner aktiven Mitwirkung im Verein in-teressierten Mitglieder sich zu melden.

Dr. Gernot Klocker

Als Referent der Jahreshauptversammlung des Haus- und Grundbesitzer -vereins referierte Siegfried F. Bösch über das Thema „Hausverwaltung in derPraxis“. Ein wichtiges Thema, dessen Relevanz durch die rege Diskussion imAnschluss bestätigt wurde.

Das Thema „Hausverwaltung in der Praxis“ stießauf reges Interesse.

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derStandard.at: Am vergangenenWochenende war der Kongress desinternationalen Haus- und Grundbe-sitzerbundes U.I.P.I. in Wien. Was wur-de da diskutiert?Friedrich Noszek: Ohne private Ver-mieter kann das benötigte Woh-nungsangebot nicht zur Verfügunggestellt werden - das stellte schon dieUN-HABITAT-Konferenz vor drei Jah-ren in Vancouver fest. Und jetzt geht' s uns darum, dass man die Exis-tenz der privaten Vermieter sichert.Zunächst auf der internationalenEbene: Wenn hier Auflagen kommen,die der Private nicht oder nicht ausrei-chend erfüllen kann, ist das existenz-schädlich - um nicht zu sagen: exis-tenzgefährdend. Die zweite Ebenebetrifft die innerstaatliche Gesetzge-bung, besonders das Miet- und dasSteuerrecht.

Die EU sagt nun in ihrer Energieeffi-zienz-Richtlinie, dass wir wärmedäm-mende Maßnahmen setzen müssen –unter anderem, um die Energieab-hängigkeit Europas zu reduzieren.Das lässt sich vor allem durch eine Re-duktion der verbrauchten Energie er-reichen, und hier weisen wiederumdie Sektoren Verkehr, Industrie und

Wohnimmobilien das meiste Potenzi-al auf. Unser Anliegen ist, dass das beiWohnimmobilien so durchgeführtwird, dass die Belastung nicht alleinder Vermieter tragen muss. DennNutznießer ist letztlich der Mieter.

derStandard.at: Was schlagen Sievor?Noszek: Es sollte eine Vereinbarungin Form des so genannten „Contractings“ ermöglicht werden,dass also der Mieter zeitlich limitierteinen Teil seiner Kostenersparnis indie Investition, die der Vermieter tä-tigt, einbindet. Wenn sich der Mieteralso beispielsweise 2000 Euro im Jahran Heizkostenenergie spart, dannsollten tausend Euro, aufgeteilt aufzehn Jahre, als Zuschuss zur Investiti-on möglich sein.

derStandard.at: Wird das schon ir-gendwo in Europa so gehandhabt?Noszek: In England, Frankreich, Bel-gien und Holland sind Gespräche da-zu im Gang, Ergebnisse gibt es abernoch nicht. Weil natürlich jeder, dereingeladen wird, mitzuzahlen, sagt:"Warum gerade ich? Der andere sollzahlen." Das ist die grundlegendeProblematik dabei. Wir Eigentümerhaben noch dazu den Druck, dassschlechtere Wärmedämmung niedri-gere Mieten und eine Entwertung desObjekts bedeutet. Das Problem ist al-so vielschichtig, wir bemühen unsaber um eine Lösung.

Die dritte Finanzierungsmöglichkeitsind öffentliche Förderungen. Die Re-gierung hat ja kürzlich wieder 100Millionen Euro pro Jahr für die ther-mische Sanierung zur Verfügung ge-stellt – wobei ja die Experten in der

parlamentarischen Enquete im Fe-bruar festgestellt haben, dass man ei-gentlich 300 Millionen Euro jährlichbrauchen würde. Man rechnet ohne-hin damit, dass die Förderung dasFünffache an Wertschöpfung auslöst.Angesichts der budgetären Situationist es aber eine Illusion, zu sagen, 300Mio. werden zur Verfügung gestellt.

derStandard.at: Zu den Vermögens-steuern: Da sind Sie dagegen, weil siesagen, dabei wird schon versteuertesKapital nochmals der Steuer unterzo-gen.Noszek: Geld kann man sich nur dortholen, wo etwas vorhanden ist. Dasist schon klar. Aber das ist leichter beiliquiden Mitteln möglich. Wenn essich um ein Haus handelt, das keinenErtrag abwirft, dann geht das außer-dem auf Kosten der Substanz. Sub-stanzbesteuerung muss auf alle Fällevermieden werden. Wenn Einnahmenaus der Hausbewirtschaftung vor-handen sind, bedeutet dies wieder-um, dass diese Einnahmen unter Um-ständen nicht für Investitionen zurVerfügung stehen, sondern wegge-steuert werden.

Im Übrigen pendeln unsere Jahresab-schlüsse ja hin und her: In einem Jahrmachen Sie einen Gewinn mit einemHaus, dann wieder nicht. Und außer-dem: Woran sollte sich die Vermö-genssteuer orientieren? Am Einheits-wert? An einem Vielfachen des Ein-heitswerts? Am Verkehrswert? Brau-chen wir ein Gutachten, um das fest-zustellen? Also da sind viele Fragenungeklärt. Und die Politik macht essich leicht, zu sagen: Naja, wir werdeneine Freigrenze einführen bis500.000 Euro, da fallen die meistendann eh raus. Und der Rest soll ein-fach schreien.

derStandard.at: Die Vermögenssteu-er wäre aber doch beileibe nicht dieeinzige Steuer, die zweimal "zu-schlägt".Noszek: Haben Sie sich schon einmalausgerechnet, wieviel Ihnen von ei-nem Euro, den Sie verdienen, tatsäch-lich übrig bleibt? Es ist ein Bruchteil.

Die einen schaffen’s, dieanderen nicht

Martin Putschögl befragte für dieonline-Zeitung „derStandard.at“ Dr.Friedrich Noszek, Präsident desHaus- und Grundbesitzerbundesüber Energieeffizienzrichtlinien,Vermögenssteuern und den öster-reichischen Zinshausmarkt.

Auf diesen Seiten fassen wir für unsere Leser interessante Berichte aus den Medien zusammen. In dieser Ausgabe finden Sie ein Interview aus dem Online-Medium derStandard.at.

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Das ist beeindruckend. Noch dazu istÖsterreich im Spitzenfeld der steuer-lichen Belastung. Warum? Einerseitshaben wir sehr hohe Sozialleistungenund eine ungünstige Topografie - Au-tobahnen oder Bahnstrecken zu bau-en kostet bei uns wegen der vielenBerge weitaus mehr als anderswo.Dazu kommt noch die Altersstruktur.Die Pensionen werden nicht auf Dau-er finanzierbar sein, so wie wir dasderzeit haben. Da steckt sozialpoliti-scher Sprengstoff drinnen – so wie inGriechenland, Portugal, Spanien,auch in Frankreich. Und irgendwannexplodiert die Situation.

derStandard.at: Wieviele Häuser ha-ben Ihre Mitglieder im Durchschnitt?Noszek:Wir vertreten ja eher die klei-neren Hausbesitzer, nicht die großenInvestoren. Im Regelfall haben unsereMitglieder ein Haus, in dem sie selbstwohnen und das sie selbst betreuen,meist auch verwalten, so gut sie kön-nen. Unsere Aufgabe ist es, die Leutezu beraten, damit sie mit dem eige-nen Haus zurechtkommen und dassda nicht irgendetwas schiefgeht – al-so Rechtsberatung, Steuerberatung,Finanzierungsberatung, Versiche-rungsberatung, die volle Palette. Dasist die eigentliche Aufgabe des Ver-bandes.

derStandard.at: Der Zinshausmarktboomt ja in letzter Zeit. Haben da vie-le Ihrer Mitglieder verkauft?Noszek: Dann, wenn ein Generatio-nenwechsel ansteht, kommt dasschon immer wieder vor. Aus ver-schiedenen Motiven heraus: Die ei-nen kennen sich einerseits nicht rich-tig aus und sehen andererseits natür-lich auch das Geld, das sie für dasHaus bekommen könnten. Davonkann man sich ein neues Auto kaufen,oder ein Weltreise machen, etc. Das,was die vorhergehende Generationaufgebaut hat, kann man ja – wieman so schön sagt – verhökern unddavon leben.

Es gibt aber auch die andere Situati-on, die ich gerade wieder erlebt habe:Von einem Zinshaus im 12. Bezirk ist

kürzlich die Eigentümerin verstorben.Eine Tochter hat die Hälfte geerbt, dieandere ein Viertel, deren beide Kinderje ein Achtel. Sie haben dann aberfeststellen müssen, dass sie damitnicht zurecht kommen, auch mit denanstehenden Investitionen, warenverunsichert und haben schließlichverkauft.

derStandard.at: Es ist aber wohl nichtimmer so, dass die vorhergehendeGeneration „aufgebaut“ hat, sondernoft hat wohl schon diese Generationdas Haus geerbt?Noszek: Das kann durchaus sein. Dasist von Fall zu Fall unterschiedlich. Esgibt natürlich in der Generationen-nachfolge auch welche, die sagen:„Das haben unsere Großeltern aufge-baut, wir sind stolz darauf, wir ma-chen weiter, wir schaffen es.“ Und dieanderen sagen halt: „Oje, wir schaffendas nicht, wir trennen uns von demVermögen.“

derStandard.at: Heißt das eigentlichauch, dass die Mitglieder Ihres Ver-bands immer weniger werden?Noszek: Es hat Jahre gegeben, da sindwir weniger geworden. Jetzt sind wirwieder stabil, Tendenz steigend. Wa-rum? Weil wir unser Service verbes-sert haben, unter anderem mit dermonatlich erscheinenden Zeitung„Haus und Eigentum“.

Generell muss man sagen, dass sichdie Leute heute wesentlich wenigerorganisieren, das ist in allen Vereinenbis hin zu den Gesangsvereinen so.Das ist also auch ein Generationen-problem. Die Älteren waren bereit,sich zu organisieren, die Jüngerenkaum oder wesentlich weniger. Dasist bei der Gewerkschaft ja genauso,oder bei den Autofahrervereinen undden Freiwilligen Feuerwehren.

derStandard.at: Wieviele Mitgliederhaben Sie?Noszek: Österreichweit zwischen40.000 und 50.000, auf Wiener Ebe-ne haben wir derzeit so an die 6.000.Wir sind also kein kleiner, wir sind einmittelgroßer Verband.

derStandard.at: Viele Menschen sindder Meinung, dass, wenn schon dieErbschaftssteuer abgeschafft wurde,wenigstens die Vermögenssteuerwieder kommen sollte.Noszek: Österreich ist nicht das einzi-ge Land, das Erbschaften nicht ver-steuert. Der Ausgleich – auch dersteuerliche Ausgleich – ist aber natür-lich grundsätzlich eines der schwie-rigsten Kapitel überhaupt. Im Grundgenommen steckt ein mangelnderAusgleich zwischen Jung und Alt da-hinter. Die Alten sind einzementiertbei den Pensionen. Sagen Sie heutezu einer Pensionistenvereinigung,dass der Prozentsatz der Pensionser-höhung zu hoch ist. Da haben Sie dieRevolution. Ich kenne andererseits et-liche Junge, die eine gute internatio-nale akademische Ausbildung haben,und dann um 2500 Euro brutto einenauf eineinhalb Jahren befristeten Jobim Ministerium kriegen.

derStandard.at: Was ist nun ihre Er-wartung an die Politik, oder andersgefragt: Was erhoffen Sie sich?Noszek: Im Grund genommen erhof-fen wir uns eine faire Vorgangsweise.Damit wäre schon sehr viel erreicht.Unfair wäre es dann, wenn man sagt:„Na, das sind eh nur die G'stopften,die sollen zahlen.“ Das ist eine heutesehr weit verbreitete Meinung. Nichtnur bei Mietern, sondern auch bei derMittelschicht generell. „Wer was hat,soll was hergeben“ – das ist die land-läufige Meinung. Dagegen ist anzu-kämpfen. Das Eigentum an sich sollterespektiert werden als Fundamentder Gesellschaft und auch der Demo-kratie. Diktaturen gingen nämlichmeistens locker um mit dem Eigen-tum. In der Nazi-Zeit ist viel enteignetworden, auch im Ostblock. Es gibtzahllose andere Beispiele von Dikta-turen, die sich bereichern oder berei-chert haben. Schauen Sie in den ara-bischen Raum: Was hat man da nichtalles in die eigene Tasche gesteckt? Soviel, dass man es gar nicht mitneh-men konnte, wenn man flüchtenmusste.

Martin Putschögl“derStandard.at“ 01.06.2011

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Wien

ZENTRALVERBAND HAUS UND EIGENTUM1010 Wien, Landesgerichtsstraße 6Tel.: 01-406 33 18, Fax 01-406 53 49E-mail: [email protected]: www.zvhausbesitzer.at

Sekretariat: Mo. – Do. 8.30 bis 17.00 UhrFr. 8.30 – 13.00 Uhr

Am Freitag, 24. Juni 2011 ist der Verband geschlossen!

Rechtsauskunft: Mo. 8.30 –18.30 Uhr, Di. – Fr. 8.30 – 12.30 Uhr.

Achtung: Rechtsberatung Im Juli /August An allen Freitagen im Juli und Augustfindet KEINE Rechtsberatung statt!

Für Rechtsauskünfte ersuchen wir umeine telefonische Terminverein -barung unter 01-406 33 18, damitWarte zeiten vermieden werden kön-nen. Schriftliche Auskünfte (E-Mail,Brief, Fax) sind kostenpflichtig. Eswerden je nach Aufwand der Be -arbeitung bis zu 20 Euro verrechnet.

Achtung: Im Juli und August ent-fallen die Steuer-, Bau- und Ver -sicherungsberatungen

Steuerberatung: Jeden Mittwoch ab14.00 Uhr durch einen Vertreter derSteuerberatungskanzlei Prüftreuhandnach telefonischer Anmeldung.

Außerdem bietet die Kanzlei DI Som-mer, 1220 Wien, Mengergasse 39/34Steuerberatung an. Schriftliche Anfra-gen können leider nicht beantwortetwerden. Telefonische Terminvereinba-rung unter 01/270 53 58 erbeten.

Bauberatung: Durch einen Vertreterdes Instituts für Bauforschung OFInach telefonischer AnmeldungMittwoch, 15. Juni ab 15.00 UhrNächste Termine: 13. September 2011, 18. Oktober 2011

Versicherungsberatung: Durch HerrnThomas Savera nach telefonischerAnmeldung: Donnerstag, 30. Juni 2011ab 15:00 Uhr. Nächste Termine: 29.September 2011, 27. Oktober 2011

Finanzberatung: Durch einen Ver -treter der Immo-Bank nach telefoni-scher Terminvereinbarung

Diese Beratungen finden in den Räum-lichkeiten des Zentralverbandes statt.

Beratung/Vertretung durch einenRechtsanwalt in zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Angelegen-heiten nach telefonischer Verein -barung. Dieses Service ist kosten-pflichtig! (Spezialtarif für Mitglie-der)

INFORMATIONSABENDEzu aktuellen Themen im Sitzungssaaldes Zentralverbandes, 1. Stock

KR Peter Frigo: Di. 13. September 2011, 18 Uhr. Nächste Termine: 4. Oktober, 18Uhr

Helga Brun: Nächster Termin: 18. Ok-tober 18 Uhr

HAUSVERWALTUNGSKURSFür Mitglieder des Zentralverban-des Haus und Eigentum (Zentralver-band der Hausbesitzer und Reform-verband der Hausbesitzer) bestehtdie Möglichkeit, einen Kurs zu besu-chen, bei dem für Hauseigentümerwesentliche Themen besprochenwerden.Kursbeitrag: 100 EuroKurszeiten: Jeder 1. und 4. Mittwochim Monat von 18.00 bis 19.45 Uhr Nächste Termine: 22. Juni 2011Ort: 1010 Wien, Landesgerichts-straße 6, Vortragssaal im Dach -geschoß

Wir ersuchen um Anmeldung unter Tel. 01-406 33 18.

Ergänzend zu diesem Angebot wer-den kostenlose Informationsabendeund Spezialvorträge während desJahres angeboten.

PRÄSENTATION des BICI EDV -Haus-verwaltungsprogrammes der FirmaLiegenschaftsverwaltung Graz im Sitzungssaal des Zentralverban-des, 1. Stock Donnerstag, 30. Juni 2011 18:30 Uhr.Anmeldung erbeten!

ABC der HAUSVERWALTUNG – Grundlagenwissen – Neue erweiterte AuflagePreis: 20 Euro inkl. MWSt. (exkl.Porto), erhältlich im Büro des Zentralverbandes Haus und Eigen-tum. Neue Ergänzungsblätter liegenim Zentralverband für Sie auf.

Oberösterreich

Rat und Hilfe für Mitglieder Landesverband Oberösterreich Haus- und GrundbesitzerbundSpittelwiese 13/1, 4020 Linz

oder per Adresse: Landesobmann Josef Stranzinger Dr. Pascher-Straße 105280 Braunau, Tel. 0664-112 06 06Mail: [email protected]

BRAUNAU, BezirksverbandDr. Pascher-Straße 10, 5280 Braunau

Sprechstunden jeden Mo. 15 – 18:30 Uhrund nach Vereinbarung. Tel/Fax: 07722-620 20 oder Mobil: 0664-112 06 06Mail: [email protected]

LINZ, Bezirksverband:

INFORMIEREN – BERATEN – BETREUEN

Spittelwiese 13/1, 4020 LinzTel.: 0732-77 46 56Fax: 0732-78 46 40Mail: [email protected]

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Bürozeiten:Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr, Di. und Do. 14 – 16:30 UhrTelefonzeiten:Mo. 8–12 Uhr,Di. bis Fr. 8–9 und 12 – 13 Uhr.Di. und Do. 14 – 15 Uhr

WELS UND UMGEBUNG, Bezirksverband:Kaiser-Josef-Platz 47/3, 4600 WelsTel.: 07242-293 61 Fax: 07242-293 61-26,Mail: [email protected]ürozeiten: Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr

SCHÄRDING, BezirksverbandLinzer Straße 16,4780 SchärdingSprechstunden jeden Mo. 15:00 bis19:00 Uhr und nach VereinbarungTel. / Fax: 07712-30022Obmann Schmid: 0660-47 09 202 Obmannstv. Haslinger: 0650-49 02008 mail: [email protected]

Salzburg

Salzburger Haus- und Grundbesitzerbund5020 Salzburg, Franz-Josef-Straße 12,Tel.: 0662-84 83 72-0, Fax DW - 20Mail: [email protected], www.shgb.at

Büro: Mo – Fr von 8:30 – 12:30 Uhr und(nach Vereinbarung) 13:30 – 16:30Nach telefonischer Voranmeldung

Wegen Urlaub bliebt das Büro vom25.07 bis 12.08 geschlossen!

Rechtsberatung durch RechtsanwaltMo 15:00 – 18:30 Uhr, Mi 14:00 – 16:30Uhr, Steuerberatung durch Steuerbera-ter 1 x monatlich, Hausverwaltungs-und Bauberatung nach Vereinbarung

Niederösterreich

Wir unterstützen unsere Mitgliederund bieten daher einen umfassendenBeratungsservice. Da die Beratungen

ausschließlich für Mitglieder desHaus- und Wohnungseigen -tümerverbandes angeboten werdenkönnen, wird ersucht, bei der Bera-tung die Einzahlung des laufendenMitgleidsbeitrages nachzuweisen.

Im Rahmen unserer Mitgliederfach-beratung wird im Bedarfsfalle Bera-tung durch freiberufliche Fachexper-ten (Rechts-, Steuer- und Baubera-tung) kostenlos angeboten. Den da-für notwendigen „Beratungsscheck“erhalten Sie beim jeweils zuständi-gen Ortsverein oder über den Landes-verband im Krems. Für die bei denOrtsvereinen allgemein abgehalte-nen Beratungen ist kein Beratungs-scheck erforderlich.

AMSTETTEN, BeratungsstelleAuskünfte und Beratung über Immobi-lien Ott nach telefonischer Verein -barung: Mag. Johannes OttTel.: 07472/66687E-Mail: [email protected]

Ortsverein Amstetten: Obmann Ing.Konrad HacklTel. 0699-11 40 47 94Nähere Auskünfte auch:Verbandskanzlei Krems02732/82331 sowie 0664/1203127

ASPANGGemeindeamt Aspang, Tel.: 02642-52 303RA. Dr. Rudolf RammelMi. 9 – 12 Uhr

BADEN, Beratungsstelle:2500 Baden, Rathausgasse 7Tel.: 02252-86 316-0Wohnrechtsberatung durch Rechts-anwaltskanzlei Herrn Dr. Martin Pro-kopp und Herrn Mag. Donhoffer nachtele fonischer Vereinbarung. Steuerberatung:Mag. Stefan ProkoppAnmeldung unter 02236-50 62 20Rechtsstelle für Beratungsschecks.

HORN, EGGENBURG, RETZ UND UMGEBUNGHaus und Grundbesitzerverein:

2070 Retz,Znaimerstraße 14Obmann: Dir. Rudolf-Anton PreyerObStv.: Friederike Krehan und Dr. Martina KrammerAuskünfteüber die Funktionäre und die Ver-bandskanzlei 3500 KremsTel.: 02732-82 331 und 0664-12 03 127office@haus-eigentum-verein.orgwww.haus-eigentum-verein.orgRechtsstelle für Beratungsschecks

KLOSTERNEUBURG UND TULLN, Beratungsstelle3400 Klosterneuburg, Stadtplatz 4Obmann: Dr. Romuald Artmann,Rechtsanwalt, 3400 Klosterneuburg,Stadtplatz 4, Tel.: 02243-32 744 Besprechung nach telefonischer Vereinbarung.Obmann StV.: Irmgard SchnürImmobilienWiener straße 106, 3400 Klosterneuburg, Tel.: 02243-32 407, nach telefonischerVereinbarung, Rechtsstelle für Beratungsscheck

KREMS, Verbandskanzlei und Beratungsstelle3500 Krems, Roseggerstraße 10Tel. 02732-82 331 und 0664-12 03 127,Fax.: 02732-82 331-4 Mail: [email protected]

Sprechstunden und Mitglieder -beratung jeden Montag und Mittwochvon 16 – 18 Uhr. Mitglieder außerhalbdes Ortsgebietes Krems werden um te-lefonische Anmeldung ersucht.

LANGENLOIS3550 Langenlois, Johann Kargl-Str. 23Obmann Anton LeutmezerAuskünfte über die Verbandskanzlei3500 KremsTel.: 02732-82 331 und 0664-12 03 127

MÖDLING, IVI InteressensvertretungImmobilien e.V. BezirksverbandMödling:Beratung in der DDr. Gerald FürstRechtsanwalts-GmbHWiener Straße 9, 2340 MödlingTel.: 02236-22 139

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Auskünfte jeden Montag gegen Voranmeldung von 15 – 18 Uhr.

NEULENGBACHAuskünfte über die VerbandskanzleiKrems: 02732-82 331 und 0664-12 03 127

NEUNKIRCHENRechtsanwalt Dr. Kurt Lechner2620 Neunkirchen, Triester Str. 34Tel.: 02635-69 555

nur nach telefonischer VereinbarungRechtsstelle für Beratungsschecks

REICHENAU-PAYERBACH-GLOGGNITZ,Verein der NÖ. Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer:Obmann: Günter Langmann, Postanschrift: Schulgasse 27. 2651 Reichenau an der Rax,

Tel.: 0676-70 15 882Fax: 01-96-87 075, Mail: [email protected]

Beratung: Dr. Rudolf Rammel, RechtsanwaltPurgleitnergasse 152700 Wr. Neustadt, Tel.: 02622-83 494,Fax: 02622-83 494-4

Auskünfte während der Kanzlei -stunden. Rechtsstelle für Beratungs-schecks.

ST. PÖLTEN, Beratungsstelle und Kanzlei des Vereins der Hausbesitzer3100 St. Pölten, Marktgasse 8Tel.: 02742-35 32 75

Sprechstunden – Verwaltungs- undRealitätenbüro: Mo – Fr von 9 – 12 Uhr

STOCKERAU UND KORNEUBURG, BeratungsstelleObmann: Dr. Hans Jürgen KrehanBeratungsstelle: RA Dr. Ursula Heber,2000 StockerauHauptstraße 33, Schillerstraße 2,

gegen telefonische Anmeldung Tel.:02266-98 228Rechtsstelle für Beratungsschecks

WAIDHOFEN AN DER YBBSBeratungsstelleGasthaus Üblacker, Unter der Burg

Auskünfte und Beratung: jeweils in den Monaten Jänner, März,Mai, Juni, September und November,jeden 4. Freitag im Monat von 17 – 18Uhr. Anmeldung erforderlich unter 0676 -77 42 426 oder 02732-82 331

Obfrau: Inge Fuchsbauer3340 Waidhofen/Ybbs, Moysesstraße 5Auskünfte auch über die Verbands-kanzlei Krems: 02732-82 331

WR. NEUSTADT, Beratungsstelle2700 Wr. Neustadt, Dr. Richard Fröhlichgasse 20, Tel.: 02622-28 417,

Obmann: Robert Eidler,täglich nach vorheriger Terminverein-barung in der Zeit von 9 – 12 Uhr undvon 14 – 17 Uhr

YBBS AN DER DONAUAuskünfte: Ortsverein Am stettenoder Verbandkanzlei Krems,Tel.: 02732-82 331

Steiermark

Haus- und Grundbesitzerbund Landesverband Steiermark8010 Graz, Naglergasse 50Tel.: 0316-82 95 19,Fax: 0316-82 95 19-22 Mail: [email protected]

Informationsunterlagen und Drucksorten können unterwww.hausbesitzer-stmk.at bestellt werden.

Öffnungszeiten der Verbandskanzlei:Für Rechtsauskünfte empfehlen wir eine telefonische Terminverein -barung unter 0316-82 95 19 umWarte zeiten zu vermeiden. Landes-verbandssekretär Mag. iur. GerhardSchnögl steht den Mit gliedern Mo. bisDo. 8-13 Uhr zur Verfügung.

Rechtsanwälte:RA Mag. Dr. Gert KleinschusterHerrengasse 3, 8010 Graz Tel.: 0316-82 25 91 Mail: [email protected] Mag. Dr. Alexander Klein LL. M.Hofgasse 38010 Graz, Tel.: 0316-82 88 20, Mail: [email protected] Mag. Philipp RockMariatroster Straße 87a8043 GrazTel.: 0316-83 02 10,Mail: [email protected]

Steuerberater:Stb. Dr. Stefan Drawetz, Grazer Treuhand SteuerberatungGmbH & Partner KG, Petersgasse 128 a8010 Graz Tel.: 0316-4780-152, Mail: [email protected]

StB. Dr. Hermann Pucher, Pucher & Schachner – Wirtschafts-prüfung und Steuerberatung,GmbH&Co KG Rechbauerstraße 31, 8010 GrazTel.: 0316-32 35 66-0 Mail: [email protected]

EDV Berater:Ing. Peter HötzerLiebenauer Hauptstr. 2-6, 8010 GrazTel.: 0316-32 32 33, Mail:[email protected]

Hausverwalter:Heinz MuskerRadetzkystraße 7, 8010 GrazTel.: 0316 82 77 27Mail: [email protected] TruschneggLiebenauer Hauptstraße 2-6, 8041 GrazTel.: 0316-468 22 45Mail: [email protected]

Veranstaltungen:Stammtisch: Haus- und Grundbesit-zer treffen sich zum Erfahrungsaus-tausch: 20. Juni 2011 17:00 bis 19:00 UhrParkhotel Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 8.

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� S E R V I C E

2. Steirischer Eigentümertag23.09.2011 Beginn 15:30 UhrStadthalle GRAZKostenlose Vorträge: Wohnrecht – SteuerSteuer als InvestionsanreizMietvertragsgestaltungSteuerfragen bei der VermietungAktuelles im Wohnrecht MRG-WEG�Vortragender: Dr. Wolfgang DirnbacherHolen Sie sich Tipps & Tricks!Kostenfreier Parkplatz im Messe -gelände�Nähere info: www.eigentümertag.at

Präsentation des BICI EDV-Hausverwaltungsprogrammes derFirma Liegenschaftsverwaltung Graz:In der Verbandskanzlei 8010 Graz,Naglergasse 50 um 18:30 Uhr.Nächster Termin: 29. JuniAnmeldung erbeten 0316/323233www.hausbesitzer.at

Neue ServiceleistungVermietung nie ohne Beratungund ohne Überprüfung der BonitätIhrer Mieter! �Zugriff auf die KSVDatenbank – der�größten Negativ-datenbank Österreich�. Melden SieMietzinsschuldner!�Nähere Informationen durchunseren �Juristen Mag. Schnögl0316/829519

Tirol

Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund Landesverband TirolSchöpfstraße 20, 6020 Innsbruck; Tel.: 0512-58 43 40Fax: 0512-58 43 40 - [email protected]ürozeiten: Mo. – Fr. 9 – 11:30 Uhr und 13 – 14 UhrIn Fragen des Mitgliedsbeitragesbitte ausschließlich an Fr. Degen-hart wenden: Tel.: 0676-61 77 034, Mi. 16 – 17 Uhr oder per Mail: [email protected]

KUFSTEIN, Verein Haus- und Wohnungseigentümer Kufstein:Rechtsberatung: (nur für Mitglieder des Vereins der Haus- undWohnungs eigentümer Kufstein)RA Dr. Thomas ZelgerKaiserbergstraße 8, 6330 Kufstein, nach VereinbarungTel.: 05372-62 451

HALL IN TIROL, Verein der Haus- undWohnungseigentümer für Hall in Tirol und UmgebungTelefon und Fax 05223-44 015, Mail: [email protected],Website: www.hausverein-hall.atRechtsberatung: Obmann W. Bern-hard und Mag. M. Kuprian erteilen imRahmen der Sprechstunden Rechts-beratung in Fragen des Miet- undWohnungs eigentumsrechtes. Aus-künfte sind für Mitglieder kostenlos.Nächster Termin:Mo. 4. Juli 2011 ab 18Uhr im Landhotel „Reschenhof“, Bun-desstraße 7, 6068 Mils. Weitere Termine 4. Juli, 1. August, 5.September, 3. Oktober, 7. November, 5.Dezember 2011.

Vorarlberg

Österreichischer Haus- undHaus- undGrundbesitzerverein Vorarlberg6850 DornbirnSebastianstraße 10Kontaktperson: Waltraud FischerTel.: 05572-23550Terminvereinbarung erbetenVertragsformular erhältlich

Jeden ersten Mittwoch im Monatfinden in den Kanzleiräumlichkeitenvon RA Dr. Gernot KlockerMozart straße 18, 6850 Dornbirnzwischen 17 und 19 Uhr Sprechstun-den unentgeltlich und ohne Voran-meldung statt

Anwaltliche unentgeltliche Erst-beratung gegen Voranmeldung bei:RA Dr. Gernot Klocker und Dr. Manuela

Schipflinger-Klocker, 6850 DornbirnMozartstraße 18, Tel.: 05572-38 68 69,Mail: [email protected]

Kärnten

KLAGENFURT, Landesverband Kärnten, Bezirksgruppe KlagenfurtPfarrhofgasse 6/2, 9020 Klagenfurt, Tel. und Fax: 0463-51 16 37, Mail: [email protected]; Sprechstunden jeden Mi. 15 – 17 Uhr, An-waltliche Beratung jeden Mi. 17 – 18 Uhr

Anwälte, die für die Beratung zur Verfügung stehen:Dr. Hans-Georg Mayer: 0463-54 169 Mail: [email protected]. Georg Schuchlenz:0463-51 65 30Mail: [email protected]. Stephan Medwed:0463-55 120Mail: [email protected]. Patricia Tassotti:0463-50 20 80 Mail: [email protected]

VILLACH, Landesverband Kärnten, Bezirksgruppe VillachPeraustraße 31, 95oo VillachTel.: 04242-24 475 Fax: 04242-26 107Sprechstunden jeden Donnerstag ab17 Uhr nach Terminvereinbarung; außerhalb der Sprechstunden nachTerminvereinbarung, RA Dr. RudolfPototschnig oder Dr. Veit Jonach

Burgenland

Landesverband BurgenlandPräsident: Dr. Thomas SchreinerEszterházyplatz 6a, 7000 EisenstadtTel.: 02682 64044 13Fax: 02682 64044 30E-Mail: [email protected] / Termine bitteper E-Mail

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Unser höchstes Ziel: Ihr niedrigster Energieverbrauch.

Eine Welt ohne unsere wertvollen Ressourcen Energie und Wasser? Damit es dazu nicht kommt, arbeiten wir

kontinuierlich an Lösungen, die beim Energiesparen helfen. Damit senken wir Kosten und schonen

gleichzeitig die Umwelt.

Techem – Ihr Partner beim Energiesparen

Erfahren Sie mehr: www.techem.com

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