HAUSANSCHRIFT EPP e.V. - barman.de · I Bundesministerium Bundesministerium für Gesundheit, 11055...
Transcript of HAUSANSCHRIFT EPP e.V. - barman.de · I Bundesministerium Bundesministerium für Gesundheit, 11055...
^
I Bundesministerium
Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Bertin
FrauDr. Jasmin Barman-AksözenWissenschaftlicher BeiratSelbsthilfe EPP e.V.
Schützingerstr. 5
75417 Mühlacker
REFERAT
BEARBEITET VON
HAUSANSCHRIFT
POSTANSCHRIFT
TEL
FAX
E.MAIL
INTERNET
G20 GERIVIANY 2017
313
Dr. Theda Wessel
Friedrichstraße 1"08, 10117 Bertin
11055 Bertin
+49 (0)30 \8 44t-4627+49 (0)30 18 44L-497stheda.wesse[@bmg.bund.de
www.bu ndesgesu nd heitsministeriu m.de
Berlin,5.Mai2017313-470L70-3
Ihr Schreiben vom 3O.3.2OL7 an Herrn Minister Gröhe:lst ein Fall ,,Hannelore Kohl" nicht genug? Herr Gröhe, wir bitten Sie um ,,Licht für Alle!"
Sehr geehrte Frau Dr. Barman-Aksözen,
vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Minister Gröhe vom 30.3.2017. Er hat mich gebeten, Ihnen
zu antworten. In Ihrem Schreiben weisen Sie auf weiterhin bestehende Schwierigkeiten bei der
Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Erythropoetischer Protoporphyrie (EPP) mit
Afamelanotid in Deutschland hin.
In der Sache darf ich auf den bereits geführten Schriftwechsel zwischen der EPP-Selbsthilfe und
dem Bundesministerium für Gesundheit vom 3.1.2017, L3.L.2017 und 19.2.2017 sowie das Treffen
von Herrn Staatssekretär Laumann mit der EPP-Selbsthilfe im Februar 201"7 verweisen. Zuletzt
hatte sich Herr Prof. Dr. Höffken in dieser Angelegenheit an Herrn Bundesminister Gröhe
gewandt. In Anlage übersende ich Ihnen das Antwortschreiben, das auch Ihre Fragen
beantwortet.
Scenesse@ ist ein zugelassenes Arzneimittel und kann von einer Arztin oder einem Arztzu Lasten
der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Die Arztin bzw. der Arzt entscheidet, ob im
Einzelfall eine Verordnung indiziert ist.
Das Bundesministerium fur Gesundheit setzt sich im Nationalen Aktionsbündnis für Menschen
mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE)für die Belange aller Menschen mit einer Seltenen
seite2von2 Erkrankung ein. Mit der Umsetzung des NationalenAktionsplans für Menschen mit Seltenen
Erkrankungen soll die gesundheitliche Situation der Betroffenen weiter verbessert werden.
Wir hoffen sehr, dass dies auch im Hinblick auf die medizinische Versorgungvon Patientinnen
und Patienten mit Erythropoetischer Protoporphyrie gelingt.
Mit freundlichen Grüßen
ImAuftrag
3 S,/,.*,/,Dr. Birgit Schnieders
# I'1?H;,il,'Xi:1?''"W
POSTANSCHRIFT Bund$ministerium für Gesundheit, 53107 Bonn
fuztlicher Direktor des
Universitätsklinikurns DüsseldorfHerrn Univ.-Prof. Dr. Klaus HöffkenMoorenstraße 440225 Düsseldorf
GlO GßRMAI{Y IO17ßriüaG
Hermann GröheBupdesministerMi§tied des Deutschen Bundestages
HAUSANSCHRIFT Rochusstraße 1, 53123 Bonn
PosrANscHRrFr 53107 Bonn
rEL +dg (0)228 99 441-1003
FAx +49 {0)228 99 441-1193
E-MAIL [email protected]
so*r,ry.Aprilzo1?
Sehr geehrter Herr Professor Höffken,
vielen Dank für Ihr Sctreiben vom 8. MärzZOL7,in dem Sie auf Hürden bei der Behandlung
von Patientinnen und Patienten mit ErSrthropoetischer Protoporphyrie (EPP) durch Afamela-
notid in Deutschland hinweisen.
Mit dem Porphyriezentrum am Unilnrersitätsklinikum Düsseldorf leisten Sie einen rvertvollen
Beitrag zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit dieser extrem seltenen Erkran-
kung.
Ich verstehe Ihre Bemühungen, alle Akteure zum Wotrle Ihrer Patientinnen und Patienten
einzubeziehen Vor diesem Hintergrund anerkenne ich auch Ihren Hinweis auf die Kontakt-
aufnahme von Vertretern der Selbsthilfe EPP e. V. mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BftuM). Die Patientenorganisation hat sich bereib imjuli 20L6 mit
Vertretern des BfArM in den Räumlichkeiten des Instinrts getroffen und über die Verftigbar-
keit des Arzneimittels Scenesseo diskutiert. Im Februar 2017 hat das BffuM arf.eine erneute
Anfrage erläutert, nur beratend gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss {G-BA) oder
den lftankenkassen agieren zu können-
Am 15. Februar 2016 wurde das NutzenbewertLmgsverfahren rum Wirkstoff Afamelanotid
(Scenessee) durch den G-BA begonnen. Im Ergebnis stufte der G-BA das AusmalS des Zusatz-
nutzens fürAfamelanotid (scenesse8) al§ nicht quantifizierbar ein
- Die anschließende Erstatrungsbetragsverhandlung zwischen dem Gl(V-Spitzenverband undSeib 2wn 2
dem Hersteller mündete in einem Schiedsrrerfahren Die Sdriedsstelle hat am 31. März 2017
einen Erstattrurgsbetrag fürAfamelanotid (§cenesseo) festgesefr.zrtwelchem,das Arzneimit-
tel in Zukunft abgegeben wird-
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Übrigen mit mehreren Gesetzesänderungen
dazu beigetragen, dass die Versorgung von Menschen mit einer Seltenen Erkrankung verbes-
sertwerdenkann.
Mit dem Gt(V-Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Ermächtigungs- und Finanzierungsre-
gelungen der Hochsctrulambulanzen weiterentwickelt Die auf dieser Grundlage vom erwei-
terten Bundessdriedsamt festgesetzte Vereinbarung über die Gruppe der Patienten, die einer
Versorgung durch die Hodrschularnbulanzen bedürfen, ist alm 1. Dezember 2016 in Kraft ge-
treten. Sie ermöglicht einen breiten Zugang der Patienten in die Hochschulambulanzen in-
nerhalb einer dreijährigen Evaluationsphase, ohne dass dabei wesentlidre Regularien der ver-
tragsärztlichen Versorgung Anwendung finden. Die Vereinbarung umfasst audl die Versor-
gung von Patientinnen und Patienten mit Seltenen Erkrankungen und somit auch die Be-
handlung der EPP. DiebundeseinheitlichenGrundsätze zurVergütungsstrukturund zurLeis-
tungsdokumentation der Hochschularnbulanzen sind zum 1. Januar 2017 in lGeft getreten.
Die Verbesserungen ftir die Hochschulambulanzen sind nun zeitnah umsetzbar.
Der Gesetzgeber hat darauf aufbauend Nachbesserungen mit dem Gesea nir Stärkung der
Heil- und HiHsmittelversorgung in der GKV besdrlossen. Den Hochschulambulanzen wird
erlaubt, Untersuchungs- und Behandlungsmetloden anzuwenden" soweit der G-BAkeine
ablehnende Entscheidung getroffen hat Zudem wird vorgesehen, dass die Anpassungen der
regionalen Vergütungsvereinbamngen auf der Grundlage der vorliegenden Bundesvereinba-
rungen zeitnah umgesetzt werden" Die Vergätung der Leistungen der Hochsdrulambulanzen,
muss die Leistungsfähigkeit der Hocltschulambulanzen bei wirtschaftlicher Betriebsfuhrung
gewährleisten Davon profitieren auch Patientinnen und Patienten mit §eltenen Erkrankun-
gen.
Mit freundlichen Grüßen
{*,; *, ffi//*uLlt\"ßWt/t/\- W