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Denke nicht in Problemen. Denke in Lösungen.

OMC Group ERFOLG DURCH ERFAHRUNG Ü b e r l i n g e n I D r e s d e n I S c h a ' a u s e n

H e a d q u a r t e r O ) e M a n a g e m e n t C o n s u l * n g A G H e i l i g e n b r e i t e 5 2 I D - 8 8 6 6 2 Ü b e r l i n g e n T e l e f o n : + 4 9 7 5 5 1 3 0 8 0 8 0 T e l e f a x : + 4 9 7 5 5 1 3 0 8 0 8 3 3 E - M a i l : i n f o @ o m c - g r o u p . c o m I n t e r n e t : w w w . o m c - g r o u p . c o m

Beschreibung der aktuellen Support Packages für den Monat:

November 2016

HCM Infobrief November 2016

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Inhaltsverzeichnis

HCM – Aktuelles ................................................................................................................. 2

HCM - Personaladministration ............................................................................................ 5

HCM – DEÜV ....................................................................................................................... 7

HCM – ELStAM ................................................................................................................... 8

HCM – Behördenkommunikation ...................................................................................... 10

HCM – Bescheinigungen .................................................................................................... 12

HCM – Pfändung ............................................................................................................... 16

HCM – Steuer ................................................................................................................... 16

HCM – Personalabrechnung Schweiz ................................................................................. 18

HCM – Personaladministration Österreich ........................................................................ 18

HCM – Personalabrechnung Österreich ............................................................................ 19

HCM – Jahreswechsel 2016/2017 Österreich..................................................................... 22

HCM – Reisekosten ........................................................................................................ 28

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HCM – Aktuelles Der Jahreswechsel ist nicht mehr weit weg. Bitte planen Sie das Einspielen der SPs für den Jahreswechsel und des X-mas Packages zeitig. Stimmen Sie Ihre Termine bitte mit unserem Help-Desk ab. Falls Sie Unterstützung durch unseren Help-Desk für die Durchführung der Jahreswechselaktivitäten benötigen, beauftragen Sie unseren Help-Desk ([email protected]) Geplante Auslieferungen (SAP) SPs bis Ende 2016

Release SP geplant

600 E1 08.12.2016

600 E2 19.12.2016

602 E1 08.12.2016

602 E2 19.12.2016

604 A7 08.12.2016

604 A8 19.12.2016

608 35 08.12.2016

608 36 19.12.2016

Sollten Sie Ihren Release-Stand hier nicht finden, sprechen Sie gerne unseren Help-Desk an. Jahreswechsel 2016/2017 Deutschland Die Informationen zum Jahreswechsel 2016/2017 sind im SAP-Hinweis 2364815 veröffentlicht. Dieser Hinweis wird von SAP bei Bedarf aktualisiert. Im nachfolgenden die heute schon bekannten Änderungen. Steuer

• Neuer Programmablaufplan Für das Kalenderjahr 2017 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur Verfügung gestellt.

• Lohnsteuerbescheinigung 2017 Für das Jahr 2017 wird ein neues Formular ausgeliefert, die Programme werden für das neue Schema 201701 angepasst. Ab 2017 wird der steuerfreie Arbeitslohn von Grenzgängern in Zeile 16a bescheinigt.

Sozialversicherung

• Änderungen der Sozialversicherungswerte 2017

• UV-Meldeverfahren: UV-Stammdatendienst und elektronischer Lohnnachweis Der UV-Stammdatendienst startet bereits zum 01.12.2016. Damit die Umsetzung des Stammdatendienstes rechtzeitig zur Verfügung steht, erfolgt die Auslieferung mit dem Oktober HRSP.

• Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Neue Datensatzversion 05 zum 01.01.2017 für das Antragsverfahren. In den Datenbausteinen Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Arbeitsunfähigkeit (DBAU) und Erstattung der

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Arbeitgeberaufwendungen Beschäftigungsverbot (DBBT) wird das neue Feld SV-pflichtiges Arbeitsentgelt aufgenommen. Neue Datensatzversion 02 zum 01.01.2017 für Rückmeldungen zu den Anträgen. Es erfolgen ab dem 01.01.2017 von den Krankenkassen auch Rückmeldungen, wenn dem Antrag im vollen Umfang entsprochen wurde.

• Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) Zur Reduzierung des Meldevolumens wird in den Meldungen der Krankenkassen an die Zahlstellen das Feld VBmax ab dem 01.01.2017 nur noch gefüllt, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch die Summe aus gesetzlicher Rente und den Versorgungsbezügen überschritten wird, ansonsten bleibt es in Grundstellung.

• EEL Änderung der Verfahrensbeschreibung zur Berechnung des ausgefallenen Entgelts bei Erkrankung Kind.

Behördenkommunikation

• ELSTER Umstellung der Algorithmen für die Verschlüsselung und Signatur. Die Pflicht zur Umstellung der Algorithmen wurde im März 2016 verschoben. Als neue Termine wurden für die Signatur 01.01.2017 und für die Verschlüsselung Q2/2017 kommuniziert. Signatur und Verschlüsselung können durch die in Q1/2016 ausgelieferten Änderungen nur gleichzeitig umgestellt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist die Umstellung spätestens zum 31.12.2016 durchzuführen. Die neuen Algorithmen sind bereits nutzbar und die Umstellung kann vorab erfolgen. Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie in SAP-Hinweis LStA, LStB, ELStAM: Änderung der Verschlüsselung und Signatur für ELSTER (2239731).

Statistik

• Arbeitskostenerhebung 2016 Die Arbeitskostenerhebung ist von ausgewählten Unternehmen für das Kalenderjahr 2016 zu erstellen und bis April 2017 abzugeben. Die Statistik wird als CSV-Datei erstellt und wird dann im sogenannten IDEV Portal importiert. Die Auslieferung der Anpassungen erfolgt voraussichtlich mit dem XMas HRSP.

BVV (Bankenversorgung)

• Änderungen in den Tarifen zum 01.01.2017

Reformationstag 2017

• Beachten Sie, dass der 31.10.2017 ein einmaliger gesamtdeutscher Feiertag ist. Die Einrichtung eines Feiertags betrifft nicht nur die Personalabrechnung, sondern das gesamte SAP System (mandantenunabhängig).

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Jahreswechsel 2016/2017 Schweiz Die Informationen zum Jahreswechsel 2016/2017 sind im SAP-Hinweis 2380508 veröffentlicht. Dieser Hinweis wird von SAP bei Bedarf aktualisiert. Im nachfolgenden die heute schon bekannten Änderungen.

Gesetzliche Änderungen 2016/2017

• Sozialversicherung Derzeit sind uns keine Änderungen bekannt.

• Quellensteuer Derzeit sind uns keine Änderungen bekannt.

• Lohnausweis Derzeit sind uns keine Änderungen bekannt.

• Familienzulagen Derzeit sind uns keine Änderungen bekannt.

• Pensionskasse/BVG Derzeit sind uns keine Änderungen bekannt.

• Statistik Derzeit sind uns keine Änderungen bekannt.

• Einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM) Derzeit sind uns keine Änderungen bekannt.

Alle rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des Abzugs bekannten Änderungen sind in den entsprechenden HR-SPs zum Jahreswechsel 2016/2017 enthalten. Für die meist sehr spät veröffentlichten Änderungen zu Familienzulagen und Anpassung des Customizing zum Einlesen der Quellensteuertarife 2017 ist zusätzlich mit Nachlieferungen/weiteren SAP-Hinweisen im ersten Quartal 2017 zu rechnen.

Jahreswechsel 2016/2017 Österreich Die Informationen zum Jahreswechsel 2016/2017 sind im SAP-Hinweis 2375839 veröffentlicht. Dieser Hinweis wird von SAP bei Bedarf aktualisiert. Im nachfolgenden die heute schon bekannten Änderungen.

Steuer

• Berechnungsklasse für die Steuer 2017

Sozialversicherung

• Entfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze • SV Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen ab 2017 • Neue AV-Grenzbeträge und Auflösungsabgabe ab 2017 • Unfallversicherung Zivildienstleistende (N13e, E14) ab 2017 • Dienstgeberbeitrag FLAF (DZ) ab 2017

ELDA

• Änderungen bezüglich ELDA (GKK) ab 2017 • Änderungen bezüglich ELDA (BVA) ab 2017 • IT0367: Anpassung wegen Jahreswechsel [Trad, Dec]

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• Lohnzetteländerungen bez. geringfügiger Beschäftigung

sonstiges

• IT0751: Änderungen an der BV-Pflicht lt. Urteil OGH [Dec]

Die gesetzliche Änderung werden mit den folgenden HR-Support-Packages und zusätzlich mit nachfolgenden Hinweisen geliefert:

Release:

• Release 608: 34 • Release 604: A6 • Release 600: E0

Pfändung

• Unpfändbare Freibeträge (Hinweis 2379030)

Voraussetzung für die Einhaltung der geplanten Termine ist ein rechtzeitiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens einschließlich der Durchführungsbestimmungen.

HCM - Personaladministration

Sachlage – IT0080: Kleinere Korrekturen (01/2016)

Elternzeit mit Teilzeit und spätem Gültigkeitsende (z.B. 31.12.9999)

Die gesetzliche Elternzeit ist auf max. 3 Jahre (pro Kind und Elternteil) beschränkt. Trotzdem kann man das vorgeschlagene Ende-Datum mit einem späteren Wert überschreiben und die Warnungen ignorieren. Bei einer Elternzeit mit Teilzeit wird darüber hinaus aber auch ein generierter Schichtplan für den ganzen Zeitraum gefordert. Dann wird bis zum Ende der Elternzeit für jede Periode ohne generierten Schichtplan eine extra Fehlermeldung angezeigt.

Ursache ist die Erweiterung der Prüfung der Abwesenheitseigenschaft. Darin wurde der Fall einer länger in die Zukunft reichenden Abwesenheit nicht berücksichtigt.

Mit der Korrektur in diesem SP kommt es nicht mehr zu den Fehlermeldungen wegen des fehlenden Schichtplans für Zeiten, die weit in der Zukunft liegen.

Textpflege im Infotyp Teilzeitarbeit/abweichende Tätigkeit (IT597)

Es wurde eine Elternzeit mit Teilzeit (Abwesenheit 0601) im Infotyp Mutterschutz (IT0080) eingetragen, und dazu soll noch einen Text erfasst werden. Das geht bislang nicht.

Ursprünglich war der Infotyp Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit (IT0597) nicht zur Pflege, sondern nur zur Anzeige gedacht. Mit der Einführung der Pflegezeit wurde der Infotyp um die Pflege erweitert. Nur Abwesenheiten die indirekt - über den Infotyp Mutterschutz (IT0080) eingetragen werden, lassen sich weiterhin im Infotyp Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit (IT0597) nur anzeigen. Das gilt bislang auch für den Text, den man zum einzelnen Zeitraum eintragen kann.

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Mit der Korrektur aus diesem SP können im Infotyp Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit (IT0597) auch Texte zu Zeiträumen eingetragen/geändern werden, die indirekt über den Infotyp Mutterschutz (IT0080) eingetragen wurden.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist nicht möglich.

Sachlage – IT2001: Falsche Entgeltfortzahlungswerte

Falsches LFZ-Ende (Relevant für alle Mitarbeiter mit Abwesenheiten in Deutschland und die Stammdatenpflege (Transaktion PA30))

Beim Ändern/Speichern einer Arbeitsunfähigkeit werden die Lohnfortzahlungsfristen (für Lohnfortzahlung und Krankengeldzuschuss) spätere Arbeitsunfähigkeiten neu berechnet. Dabei kann es zu einem falschen Lohnfortzahlungsende kommen.

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG § 3) hat ein Mitarbeiter in Deutschland Anspruch auf höchstens 42 Tage Entgeltfortzahlung im/pro Krankheitsfall. Dabei sind frühere Arbeitsunfähigkeiten infolge derselben Krankheit zu berücksichtigen, die bis zu einem Jahr (12 Monate) vorher begonnen haben.

Bei der Berechnung der Frist werden frühere, damit verknüpfte Arbeitsunfähigkeiten eingelesen. Das geschieht bis zu einem durch die T511K-Konstante Anrechenbarkeit Krankheit D (LFZTI) vorgegebene Anzahl von Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die Konstante hat bislang den Wert 6 (Monate).

Der Fehler tritt auf, wenn der betroffene Mitarbeiter verknüpfte Arbeitsunfähigkeiten hat, die im Zeitraum zwischen 12 und 6 Monate vor der betrachteten Arbeitsunfähigkeit liegen, und die Neuberechnung durch das Speichern einer früheren Arbeitsunfähigkeit angestoßen wird.

Beispiel

Ein Mitarbeiter ist im Januar, Mai, August und Dezember jeweils eine Woche infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig. Dazwischen ist er noch im Oktober infolge einer anderen Krankheit eine Woche arbeitsunfähig.

Monat Januar Mai August Oktober Dezember

Krankheitstage 7 7 7 7 7

Verknüpfungskennzeichen 1 1 1 - 1

Resttage Lohnfortzahlung 42 35 28 42 21 (richtig) / 35 (falsch)

Bei der Berechnung des Lohnfortzahlungsendes werden die verknüpften Arbeitsunfähigkeiten berücksichtigt, solange keines der beiden im Gesetz genannten Ausnahmen (entweder die 6-Monats- oder die 12-Monats-Frist) erfüllt ist. Allerdings werden aufgrund der Konstanten Anrechenbarkeit Krankheit D (LFZTI) derzeit nur maximal Abwesenheiten der letzten 6 Monate berücksichtigt.

Bei erneuter Speicherung der Arbeitsunfähigkeit im Oktober wird die nachfolgende Arbeitsunfähigkeit im Dezember neu berechnet. Allerdings werden dabei derzeit aufgrund der Konstante Anrechenbarkeit Krankheit D (LFZTI) nur verknüpfte Arbeitsunfähigkeiten der letzten 6

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Monate berücksichtigt. Somit bleiben die beiden Arbeitsunfähigkeiten im Januar und Mai unberücksichtigt.

Die Time-Managers-Workbench (Transaktion PTMW) verwendet die Konstante Anrechenbarkeit Krankheit D (LFZTI) nicht und berücksichtigt immer einen Zeitraum von 12 Monaten.

Lösung

Im Standard wird die Konstante Anrechenbarkeit Krankheit D (LFZTI) in der Sicht Abrechnungskonstanten (V_T511K) für die Ländergruppe Deutschland (01) in Zukunft auch ignoriert. (D.h. sie wird zwar weiter gelesen und deshalb auch benötigt. Aber der Wert der Konstanten wird ignoriert.) Stattdessen wird in Deutschland immer ein Zeitraum von 12 Monaten berücksichtigt. (Genauso wie in der Time-Managers-Workbench.)

Bei einer Neuberechnung - z.B. wegen des Speicherns einer früheren Arbeitsunfähigkeit, wird dann ein fehlerhaftes Entgeltfortzahlungsende einer späteren Arbeitsunfähigkeit wieder korrigiert.

Im vorliegenden Beispiel werden dann auch die verknüpften Arbeitsunfähigkeiten aus Januar und Mai berücksichtigt.

Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist nicht möglich.

HCM – DEÜV

Sachlage – DEÜV: Korrekturen XXXI Rücknahme der automatischen Aufrollung bei der Verarbeitung von DBBG-Eingangsmeldungen Mit Hinweis 2289490 wurde eine Korrektur ausgeliefert, die bewirkt, dass der Report DEÜV-Eingangsmeldungen verarbeiten (RPCDRVD0) bereits verarbeitete DBBG-Eingangsmeldungen erneut verarbeitet. Dies war notwendig, um einen Fehler bei der Stammdatenpflege mit dem Funktionsbaustein HR_MAINTAIN_MASTERDATA zu korrigieren. Mittlerweile dürfte der Report bei allen Kunden mit Aufrollung gelaufen sein. Die Korrektur wird deshalb mit diesem Hinweis wieder entfernt, so dass der Report RPCDRVD0 bereits verarbeitete DBBG-Eingangsmeldungen nicht mehr verarbeitet.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – UV-Meldeverfahren: Korrekturen bei der Meldungserstellung und bei der

Codierung im B2A-Manager

• Fehler bei der Meldungserstellung des elektronischen Lohnnachweises Bei der Erstellung der Meldungen des elektronischen Lohnnachweises mit dem Report Meldungen Abgabe el. Lohnnachweis erstellen (RPCUVBD0_OUT) werden die vorhandenen Abfragen des UV-Stammdatendienstes (Datensatz DSAS) eingelesen, um die zu erstellenden elektronischen Lohnnachweise zu ermitteln. Liegen Stornierungen von DSAS-Meldungen vor, kann es zu einer fehlerhaften Erstellung des elektronischen Lohnnachweises kommen. • Fehler bei der Codierung der Meldedatei

Meldedateien werden im B2A-Manager in ein binäres Format übersetzt. Dazu wird jedem Zeichen

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gemäß einer Codepage ein Hex-Code zugeordnet. Die im Auftragssatz der Meldedatei mitgelieferte Codepage und die tatsächlich bei der Codierung verwendete Codepage stimmten nicht überein. Dadurch konnten die Dateien von der Annahmestelle der DGUV nicht verarbeitet werden und wurden mit einer technischen Fehlerrückmeldung abgewiesen.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – SV-Meldewesen: Verarbeitung inkonsistenter Eingangsdateien (2)

Mit Hinweis 2134828 wurde für die Meldeverfahren DEÜV und EEL eine Korrektur ausgeliefert, die es ermöglicht, Eingangsdateien vom GKV-Kommunikationsserver abzuholen und abzuspeichern, obwohl die Datensätze nicht der Datensatzbeschreibung entsprechen.

Es gibt jedoch beim Abspeichern von Eingangsmeldungen auch inhaltliche Prüfungen, die ebenfalls zur Abweisung der Datei durch das SAP-System führen. Diese Prüfungen wurden bei den Korrekturen aus Hinweis 2134828 nicht berücksichtigt. Es kann also immer noch vorkommen, dass Dateien trotz Verwendung des Parameters Verarbeitung inkonsistenter Eingangsdaten nicht abgeholt werden können, nämlich dann, wenn einzelne Datensätze zwar der Datensatzbeschreibung entsprechen, aber inhaltlich nicht korrekt sind. Beispiel: Eine Annahmestelle will eine Meldung ablehnen, "vergisst" aber im Datensatz das Fehlerkennzeichen zu setzen. Dadurch wird die Eingangsmeldung nicht als Fehlerrückmeldung erkannt. Es kann kein Meldungstyp ermittelt werden und das Abholen und Abspeichern wird verweigert.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – ELStAM

Sachlage – ELStAM: Verbesserung und Korrekturen 06/2016

Folgende Fehler werden mit diesem SP behoben:

1) Report ELStAM: Stammdaten durch ELStAM aktualisieren (RPCE2VD0_IN) In manchen Konstellationen (siehe unten) wird beim Aktualisieren der Infotypdaten Steuerdaten (0012) mit dem Report ELStAM: Stammdaten durch ELStAM aktualisieren (RPCE2VD0_IN) der Feldinhalt des Feldes Sonderverarbeitung Abmelden gelöscht. In inaktiven Zeiträumen kann der Bescheinigungszeitraum durch Änderungslisten geändert werden.

2) Report ELStAM: Checktool zur Prüfung der Meldedaten (RPCE2ED0) Das Checktool 'RPCE2ED0' gibt fälschlich eine Fehlermeldung aus, dass eine Anmeldung als HAG zum Anmeldungsdatum nicht vorhanden ist.

3) Zeitscheiben Die Bildung der Zeitscheiben wird verbessert.

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4) Report ELStAM: An- und Abmeldungen erstellen (RPCE2VD0_OUT) Wird bei einem Wechsel von Nebenarbeitsverhältnis (NAV) zum Hauptarbeitsverhältnis (HAV) die Anmeldung mit dem Verfahrenshinweis 552020103 (Wechsel des Hauptarbeitgebers) beantwortet und die ELStAM-Daten zu einem späteren Beginndatum geliefert, werden im nächsten Lauf des Reports RPCE2VD0_OUT fälschlich Ab- und Anmeldung zum Stichtag der ursprünglichen Anmeldung als HAV erstellt.

5) Report ELStAM: Eingangsmeldungen simulieren (RPUE2AD0) Bei Vorgabe des Verfahrenshinweises 552020103 (Wechsel des Hauptarbeitgebers) als Antwort auf eine Anmeldung wird fälschlich das vorgegebene neue Referenzdatum durch das Systemdatum überschrieben.

Lösung

1) Die Sonderverarbeitung Abmeldung wird fälschlich in folgendem Fall in Satz 1 gelöscht: Es liegen mehrere Infotypsätze vor, die alle per ELStAM-Meldung geändert werden sollen. Es werden mehrere ELStAM-Meldungen eingespielt:

• Satz 1 (geändert mit ELStAM-Meldung gültig ab 01.01.2016): 01.01.2016 - 31.01.2016, Abmeldung verhindern

• Satz 2 (geändert mit ELStAM-Meldung gültig ab 01.01.2016): 01.02.2016 - 29.02.2016, Anmeldung verhindern

• Satz 3 (geändert mit ELStAM-Meldung gültig ab 01.03.2016): 01.03.2016 ->

2) Der Report prüft anhand der Zeitscheiben, welche An- und Abmeldungen vorliegen müssen. Fehlerhaft gebildete Zeitscheiben führen zu nicht nachvollziehbaren Fehlermeldungen des Prüfreports.

3) Für Datensätze, in denen das Feld EFOLGE für die Sortierung der Meldungen noch nicht vorhanden ist, wird es für Monatslisten aus der Statustabelle für monatliche Änderungslisten (P01E2_MLISTMTL_ST) und für Antworten auf An-/Um-/Abmeldungen und Bruttolisten aus dem Verarbeitungsdatum der Liste ermittelt. Bei mehreren ELStAM-Meldungen zu einem Stichtag wird für frühere Meldungen (ohne EFOLGE) die Auswahl der gültigen Meldung verbessert. Außerdem wird die Programmlogik dahingehend geändert, dass eine Zeitscheibe mit einer Steuerklasse 1-5 nicht von einer Monatsliste mit Sperrkennzeichen abgegrenzt wird und zu einer neuen Zeitscheibe mit NAG-Kennzeichen führt.

4) Ab- und Anmeldung im Status "fehlerhaft" werden in folgender Beispielkonstellation erzeugt: Ein Mitarbeiter ist mit Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse 6) angemeldet. Zum 15.06.2016 soll das Arbeitsverhältnis zum Hauptarbeitsverhältnis geändert werden, im Infotyp Steuerdaten (0012) wird zum 15.06.2016 das Kennzeichen Hauptarbeitgeber manuell gesetzt. Die Abmeldung zum 14.06.2016 wird von der Clearingstelle angenommen, die Anmeldung zum 15.06.2016 wird von der Clearingstelle mit Verfahrenshinweis 552020103 und ELStAM-Daten ab 16.06. beantwortet. Als Ergebnis liegen folgende Infotypsätze Steuerdaten (0012) vor:

• 01.01.2016 - 14.06.2016 Steuerklasse 6, Änderung durch ELStAM (altes Arbeitsverhältnis) • 15.06.2016 - 15.06.2016 Steuerklasse 6, Änderung durch ELStAM (Antwort auf Abmeldung

zum 14.06.2016) • 16.06.2016 - 31.12.9999 Steuerklasse 1, Änderung durch ELStAM (Antwort auf Anmeldung

zum 15.06.2016)

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Im nächsten Lauf des RPCE2VD0_OUT wird fälschlich eine Ab- und Anmeldung zum 15.06.2016 im Status "fehlerhaft" erstellt.

Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – ELStAM: Verbesserung und Korrekturen 07/2016

Nach Einbau von SAP-Hinweis Änderung des Bescheinigungszeitraumes in inaktiven Zeiträumen wird beim Einspielen von Änderungslisten in inaktiven Zeiträumen der Bescheinigungszeitraum geändert.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Behördenkommunikation

Sachlage – ELStAM: Verbesserung und Korrekturen 07/2016

Die Arbeitgeberadresse in Baustein DBAG wird fälschlicherweise über den Personalbereich/-teilbereich aus Infotyp 0001 (Organisatorische Zuordnung) bestimmt, anstatt über die Teilapplikation BAER. Auflistung des Ursprunges der Stammdaten für Füllen der Felder im BEA-Verfahren:

1) Datensatz DSKO: Felder BBNRAB, ANR-AP, NAME-AP, TEL-AP, FAX-AP, EMAIL-AP: Mit der Teilapplikation BAAS (BEA: Ermittlung des Absenders) können Sie den Ansprechpartner des Absenders bestimmen (Siehe IMG Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für BEA). Er wird aus Tabelle T536C (Anschriftenart CL) für den jeweiligen Personalbereich/-teilbereich gelesen.

2) Datensätze DSAB, DSEU, DSNE: Felder BBNRAB, BBNRAS: Der Absender und die Abrechnungsstelle (immer identisch) werden wie für Datensatz DSKO über die Teilapplikation BAAS ermittelt. Feld BBNRVU: Die Betriebsnummer des Verursachers wird aus dem Personalbereich/-teilbereich Infotyp 0001 (Organisatorische Zuordnung) ermittelt. Es gibt keine Zusammenfassung über eine Teilapplikation.

3) Baustein DBAG: Felder AGAPE, AGAPP, AGTELE, AGTELP:

Die Ansprechpartner beim Arbeitgeber für Personalfragen und Entgeltabrechnung werden aus den Feldern SACHP und SACHA von Infotyp 0001 (Organisatorische Zuordnung) gelesen. Name und Telefonnummer werden aus Tabelle T526 (Sachbearbeiter) ermittelt. Die Sachbearbeiter werden nicht aus der Teilapplikation BAER gelesen, weil hier nur ein Sachbearbeiter pro Personalbereich/-teilbereich hinterlegt werden kann. Sie können diese Funktionalität mit einer Erweiterungsoption übersteuern (siehe Punkt 3 im SAP-Hinweis 2209317). Alle Felder für Arbeitgeberadresse (NAME1 bis AGADRZU): Die Adresse wird aus Tabelle T536C (Anschriftenart CA) fälschlicherweise anhand des Personalbereichs/-teilbereichs von Infotyp 0001 (Organisatorische Zuordnung) gelesen.

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Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – EEL: Korrektur zu Einmalzahlungen UV im Infotyp 0651

Es wurde die Möglichkeit ausgeliefert, die Einmalzahlungen zur Unfallversicherung (UV) über den Infotyp 0651, Subtyp 6 zu erfassen. Die Übersteuerung des Feldes EZUV über den Infotyp 0651, Subtyp 6 funktioniert jedoch für einzelne Abgabegründe (z.B. Abgabegrund 21 und 22) nicht.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage - EEL: Korrekturen 12/2016

Erkrankung Kind: Unterdrückung von Meldungen ohne ausgefallenes Brutto Bei Freistellungen wegen Erkrankung Kind kann es vorkommen, dass die Fiktivläufe aufgrund einer ungewöhnlichen Aliquotierungsregel kein ausgefallenes Brutto ermitteln, obwohl die Freistellung als unbezahlte Abwesenheit geschlüsselt ist (Beispiel: eine Aliquotierung auf Basis von 30 Tagen liefert bei Freistellung am 31. Tag keine Kürzung des Entgelts, d.h. die Freistellung ist faktisch bezahlt). In diesem Fall erstellt der Report Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen (RPCEEVD0_OUT) die EEL-Meldung im Status <fehlerhaft>. Prinzipiell könnte man den Status zwar dann auf <manuell gemeldet> setzen, um die Fehlermeldung loszuwerden. Allerdings ist diese Vorgehensweise nicht ganz korrekt, da ja in Wahrheit gar keine Meldung gemeldet wird bzw. gemeldet werden soll.

Lösung

Es ist nicht möglich, EEL-Meldungen wegen Erkrankung Kind ganz zu unterdrücken, wenn kein ausgefallenes Brutto ermittelt werden kann, da möglicherweise bei einigen Kunden die Fiktivläufe bewusst kein Ergebnis liefern, damit die ausgefallenen Entgelte anschließend manuell in Infotyp 0651 vorgegeben werden können. Durch die Programmkorrektur werden aber die Felder bezahlte Freistellung von/bis im Subtyp 2 von Infotyp (0651) ausgewertet.

Wenn der bezahlte Zeitraum den ganzen Zeitraum der Freistellung umfasst, dann geht der Report RPCEEVD0_OUT davon aus, dass die eigentlich unbezahlte - Freistellung vollständig bezahlt ist und erstellt keine Meldung mehr bzw. löscht die fehlerhafte Meldung. Falls bei Ihnen also die Situation eintritt, daß aufgrund der Aliquotierung tatsächlich kein Entgelt ausfällt und der Report eine Fehlermeldung liefert, können Sie durch Pflegen des bezahlten Zeitraums in Infotyp 0651 die Erstellung der Meldung ganz verhindern.

Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage - EEL: Korrekturen 14/2016

Mit diesem SP werden folgende Korrekturen und Ergänzungen im Bereich Entgeltersatzleistungen (EEL) ausgeliefert:

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1. Auf dem Selektionsbild des Programms zur Anzeige von EEL-Ausgangsmeldungen (RPCEELD0_OUT_DISPLAY) fehlen Texte. Anstelle des Textes wird der technische Name des Feldes ausgegeben.

2. Zum 01.01.2016 wurde mit der Datensatzversion 08 die Prüfung DBUN084 eingeführt: Falls im Feld Einmalzahlungen KV (EZKV) ein Betrag angegeben ist, darf das Feld Einmalzahlungen UV (EZUV) nicht leer sein. Diese Prüfung wurde zum 01.07.2016 jedoch wieder als obsolet gekennzeichnet und entfernt, da in bestimmten Fällen (z.B. Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk) eine Einmalzahlung in der KV beitragspflichtig sein kann, in der UV jedoch nicht.

3. Wenn die Krankenkasse auf eine Vorerkrankungsanfrage für die aktuelle Krankheit das Kennzeichen 4 (AU-Meldung liegt nicht vor) meldet und für die Vorerkrankungen das Kennzeichen 8 (liegt vor, Prüfung nicht möglich), wird vom System eine falsche Meldung ausgegeben. Anstelle der eigentlich korrekten Meldung W105 ("Die AU-Meldung liegt der Krankenkasse nicht vor") gibt das System die Meldung W110 ("Wiederholung der Vorerkrankungsanfrage erforderlich") oder W111 ("Dem SV-Träger liegt die AU-Meldung für den angefragten Zeitraum nicht vor") aus, die jedoch für andere Fallkonstellationen vorgesehen sind.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert.

HCM – Bescheinigungen

Sachlage – Lohnkonto: Kleinere Korrekturen 01/2016

1) Falsche Werte im Report RPCKTOD0 Das Lohnkonto zeigt z.T. falsche Werte - z.B. für die UI-Tage bei Einmalzahlungen.

2) Falsche Werte beim Basistarif für Privatversicherte Wenn eine Rückrechnung vorliegt, werden falsche Werte im Abschnitt Steuerdaten in den Zeilen T018 angedruckt. In der rückgerechneten Periode wird nur der aktuelle Wert aus der Inperiode angezeigt, und in der Rückrechnungsperiode fehlt der Wert ganz. Die Darstellung von Änderungen bei Rückrechnungen setzt zusätzliches Coding im Report RPCKTOD0 voraus. Für die Steuerklasse (ST-STRKL) ist dieses Coding vorhanden, aber für den Basistarif (ST-PKPV) bislang nicht.

3) Lohnarten zu Doppelbesteuerungsabkommen Lohnarten zu Doppelbesteuerungsabkommen werden bislang im Lohnkonto nicht angezeigt. Mit der Korrektur (siehe manuelle Nacharbeit) in diesem SAP-Hinweis werden diese Lohnarten im Lohnkonto unter "Sonstiges" angezeigt.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgelieferT.

Sachlage – SAP_PAYSLIP_DE_O: Kleinere Korrekturen (08/2016)

1) Darstellungsfehler bei "Periode zusammenfassen"

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Durch die Darstellungsoption "Perioden zusammenfassen" lassen sich bei Rückrechnungen oft Seiten sparen. Dann werden in der Regel Rückrechnungen nicht nach den Für-Perioden getrennt auf verschiedenen Seiten ausgeben. Nur bei einem organisatorischen Wechsel werden pro juristischer Person getrennte Seiten ausgegeben. Dafür dient der Infostar JUPER im InfoNet des Formulars. (Ohne diesen Infostar werden alle Rückrechnungen immer in der gleichen Für-Periode dargestellt.)

Bei einer Rückrechnung können dann folgende Darstellungsfehler auftreten:

• Bei Für-Perioden, in welcher der Mitarbeiter zwar eine andere Organisationszuordnung (IT0001) aber die gleiche juristische Person hatte, werden die Für-Perioden auf getrennten Seiten dargestellt.

• Die angezeigten Zeiträume der Für-Perioden können mehr als eine Abrechnungsperiode umfassen.

• Die angezeigten Zeiträume der Für-Perioden können sich mit den Zeiträumen anderer Für-Perioden überlappen.

• Die Angaben zur Steuer (wie die Steuerklasse und die Freibeträge) können für diese Für-Perioden fehlen.

Die nach juristischen Personen getrennte Darstellung der Für-Perioden wurde mit SP neu ausgeliefert. Dabei können Zeiträume der organisatorischen Zuordnung fälschlich zu Zeiträumen für die Rückrechnungsperioden werden.

2) Zukünftige Mitarbeiteranschrift

Bei der Erstellung des Entgeltnachweises werden eventuell zukünftige Adressdaten des Mitarbeiters als Anschrift verwendet.

Voraussetzung ist die Verwendung von Stammdaten-MetaStars, wie Zuordnung Personalstruktur (ITY_PERS_STRUCT), als InfoStar zusammen mit der Dimension Mitarbeiter (EMPLOYEE). Dann werden auch Adressdaten für zukünftige Zeiträume bereitgestellt.

Mit SP C8(600), 94 (604) bzw. 22 (608) ist der neue InfoStar JUPER vom Typ ITY_PERS_STRUCT eingeführt worden, der die Dimension EMPLOYEE enthält. Seither ist im Formular SAP_PAYSLIP_DE_O der Fehler mit der zukünftigen Mitarbeiteranschrift möglich.

Entweder man verzichtet auf die Dimension Mitarbeiter (EMPLOYEE) bei den Stammdaten-InfoStars oder man fügt eine Bedingung in die Selektion der Tabelle DIM_EMPLOYEE im Layout-Kontext hinzu.

3) Darstellungsfehler bei Zusätzen

Bei der Erstellung des Entgeltnachweises werden Beträge von Lohnarten im Bereich Zusätze in der Spalte Betrag und nicht in der Spalte Zusatz ausgegeben.

Eigentlich sollte es den Bereich Zusätze mit der gleichnamigen Überschrift im fertigen Formular nicht mehr geben. Die Lohnarten aus den InfoStars BASISBEZUEGE und ZUSAETZE werden in BASISBEZUEGE zusammengefasst.

Voraussetzung ist, dass zwar Lohnarten im Bereich Zusätze, aber nicht im Bereich Basisbezüge vorhanden sind.

4) Darstellungsoptionen im Formular funktionieren nicht

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Im Musterformular SAP_PAYSLIP_DE_O gibt es eine Reihe von Darstellungsoptionen, die in der Layout-Schnittstelle über globale Variablen eingestellt werden können. Das funktioniert nicht mehr.

5) Kennzeichnung von Summenlohnarten

Summenlohnarten werden im Entgeltnachweis immer mit den Lohnartenkennzeichen ihrer (lexikalisch) letzten Einzellohnart angezeigt.

Es ist auch sinnvoll, in einer Summenlohnart nur "gleichartige" Einzellohnarten zusammenzufassen, d.h. nur Lohnarten mit den gleichen Kennzeichen.

Aber mit der Korrektur aus diesem SAP-Hinweis werden Summenlohnarten jetzt mit den gemeinsamen Kennzeichen aller ihrer Einzellohnarten angezeigt.

Beispiel: Eine Laufende-Gehaltslohnart A hat die Kennzeichen "LSG" und eine Einmalzahlungs-Lohnart B die Kennzeichen "ELSG". Beide zusammen werden in der Summenlohnart C zusammengefasst. Bislang hatte die Summenlohnart C die Kennzeichen ihrer lexikalisch letzten Einzellohnart B "ELSG". Nach der Korrektur in diesem SAP-Hinweis hat sie "LSG" - egal ob die Einmalzahlungslohnart lexikalisch die letzte Einzellohnart ist oder nicht.

Achtung: Die Korrektur e.) betrifft auch das die Formulare im Report RPCEDTD0.

6) Vorzeichenumkehr bei Jahressummen von sonstigen Be- und Abzügen

Die Jahreswerte, bei den folgenden Summenlohnarten: Abgef. Beitrag freiw. KV (KVBZ), Abgef. Beitrag freiw. PV (PVFB) und AN-Anteil am abzuf.Beitr. (RVAT) haben das falsche Vorzeichen.

Mit dem SAP-Hinweis 2306123 "SAP_PAYSLIP_DE_O: Jahressummen bei sonstigen Be- und Abzügen" werden (wo möglich) bei den sonstigen Be- und Abzügen auch die Jahreswerte angegeben. Die Sonstigen Be- und Abzüge werden zum Teil mit Vorzeichenumkehr dargestellt. Das hängt von der jeweiligen Sortierordnung (oder teilweise am Namen). Bei den Jahreswerten wurde diese Vorzeichenumkehr vergessen. Das betrifft im Musterformular nur die 3 genannten Summenlohnarten.

Mit der Korrektur in diesem SP wird die Vorzeichenumkehr aufgrund der Sortierordnung (oder des Lohnartennamens) genauso wie bei den Monatswerten auch bei den Jahreswerten (InfoStars ABZUEGE_JHR und ABZUEGE_JHR_ST) vorgenommen.

7) Überflüssige Lohnarten in der Selektion des InfoStars ABZUEGE2

Im InfoStar ABZUEGE2 sind einige Lohnarten selektiert, die auch durch den InfoStar ABZUEGE selektiert werden. Das führt nicht zu einer falschen Darstellung, aber ist überflüssig.

Diese Lohnarten im InfoStar ABZUEGE2 werden im Musterformular wieder aus der Selektion entfernt. (/358, /359, /368, /369, /378, /3Q8, /3Q9, /36Q, /35J, /36J, /3V0, /3V1, /3V2, /3QJ, /3HS, /3HX, /3IS, /3IX)

8) Fehlende Lohnarten wegen zusätzlicher Dimension

Es fehlen im kundeneigenen Formular Lohnarten und in dem betroffenen InfoStar (z.B. ABZUEGE) ist noch eine zusätzliche Dimension (z.B. VAR_ASSIGN_INFO) aufgenommen. Im SAP-Musterformular SAP_PAYSLIP_DE_O - ohne diese zusätzliche Dimension - werden sie aber angezeigt.

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Durch die zusätzliche Dimension kann es Lohnarten mit Monatswerten geben, die sich nur darin unterscheiden. Wenn der Jahreswert 0,00 ist, kommt die Programmlogik damit nicht zurecht, und die betroffenen Lohnarten werden nicht angezeigt.

9) Entgeltnachweis für ausgetretene Mitarbeiter

Für Mitarbeiter, die vor der selektierten In-Periode ausgetreten sind, werden leere Seiten erzeugt.

Ursache ist die Korrektur d.) "Leere Seite bei untermonatigem irrtümlichen Eintritt" in SAP-Hinweis 2337578 "SAP_PAYSLIP_DE_O: Kleinere Korrekturen (07/2016)". Damit sollte bei einem irrtümlichen Eintritt eines Mitarbeiters kein Entgeltnachweis erzeugt werden.

Entgeltnachweise sollen unterdrückt werden, wenn es keine Zahlungen und keine sonstigen Be-/Abzüge gibt, UND, wenn der Mitarbeiter zu der selektierten In-Periode nicht ausgetreten ist.

Nach der Korrektur aus dem früheren SPs werden Entgeltnachweise auch erzeugt, wenn der Mitarbeiter irgendwann bis zum Ende der In-Periode ausgetreten ist. Das gilt auch für Mitarbeiter die bereits zu Beginn der selektierten In-Periode nicht mehr beschäftigt waren.

Mit der Korrektur in diesem SP wird der Entgeltnachweis wieder unter den ursprünglichen Bedingungen unterdrückt. D.h. vor der In-Periode ausgetretene Mitarbeiter erhalten keinen leeren Entgeltnachweis mehr, und irrtümlich innerhalb der selektierten In-Periode eingetretene Mitarbeiter bekommen wieder einen Entgeltnachweis (mit ihrem irrtümlichen Ein-/Austrittsdatum).

10) Darstellungsoptionen im Formular funktionieren nicht

Im Musterformular SAP_PAYSLIP_DE_O gibt es eine Reihe von Darstellungsoptionen, die in der Layout-Schnittstelle über globale Variablen eingestellt werden können.

Neben der internen Festlegung der Darstellungsoptionen je Formular gibt es noch die externe Festlegung durch den Report RPCEDTD0_HRFORMS_OPTIONS. Dort lassen sich über Varianten auch benutzerspezifisch, mandantenspezifisch oder systemweit die Darstellungsoptionen aller HRForms-Entgeltformulare (SAP-Muster und kundeneigene) vorgeben.

Wenn Sie aber keine benutzerspezifische oder DEFAULT-Variante vorgegeben haben, dann werden die formularinternen Darstellungsoptionen auf den Wert SPACE zurückgesetzt. Wenn Sie den Darstellungsoptionen intern andere Werte vorgegeben haben, gehen diese dadurch verloren.

Beispiel: Im SAP-Musterformular SAP_PAYSLIP_DE_O sind die Darstellungsoptionen "Formatierung der Mitteilungen (IT 0128)" und "Keine Betrag/Einheit-Werte in Spalte Zusatz" in den globalen Variablen der Layout-Schnittstelle mit dem Wert 'X' definiert. Wegen des Fehlers wird aber weder das eine noch das andere gemacht.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert.

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HCM – Pfändung

Sachlage – Vorbereitung: Kennzeichnung der Pfändbarkeit von AVmG-Verträgen im

Infotyp 0114

Entgeltumwandlungen können nicht pro Pfändung als pfändbar oder unpfändbar gekennzeichnet werden.

Falls Entgeltumwandlungen über den Infotyp Altersvermögensgesetz als unpfändbar gekennzeichnet werden, wird diese Unpfändbarkeit nur innerhalb altersabhängiger Kontingente nach § 851c ZPO berücksichtigt. Die Kontingente nach § 851c sind jedoch für Entgeltumwandlungen innerhalb der Personalabrechnung in der Regel ohne Bedeutung.

Lösung

Im SAP-Standard wird die Möglichkeit ergänzt, einzelne Altersvorsorgeverträge über den Infotyp Pf.D Pfänd. Betrag (0114) als pfändbar zu kennzeichnen.

Mit diesem Hinweis werden vorbereitend Programmänderungen für diese neue Funktionalität ausgeliefert. Die Freigabe der neuen Funktion erfolgt über einen separaten Hinweis.

Sachlage – PFNF: Fehler bei AVmG-Bausteinen, die aus mehreren

Wandlungslohnarten finanziert werden

Bei der Abrechnung von Pfändungen unter Verwendung der Nettomethode mit Fiktivrechnungen (Teilapplikation PFNF ist aktiv) kommt es zu Fehlern in der Pfändungsgrundlage, falls AVmG-Verträge mit Wandlungslohnartengruppen vorliegen und ein Baustein des AVmG-Vertrags aus mehreren Lohnarten der Wandlungslohnartengruppe finanziert wird.

Der Fehler tritt nur auf, falls AVmG-Verträge mit Wandlungslohnartengruppen vorliegen und in der Abrechnung tatsächlich mehrere Lohnarten einer Wandlungslohnartengruppe verwendet werden, um den Baustein des AVmG-Vertrages zu finanzieren.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Steuer

Sachlage – RPITXAD0: Kleinere Korrekturen 10 2016

Folgende Änderungen am Report IT 0012: Korrektur Bescheinigungszeitraum (RPITXAD0) werden mit diesem SAP-Hinweis ausgeliefert:

1. Bei inaktiven Mitarbeitern braucht kein Infotyp Steuerdaten (0012) vorhanden zu sein. Bislang wurde in manchen Fällen (siehe unten) eine Fehlermeldung ausgegeben. In diesen Fällen wird die Fehlermeldung durch eine personenspezifische Warnung ersetzt.

2. Bei rückwirkender Änderung des Bescheinigungszeitraums wird im Infotyp Abrechnungsstatus (0003) der Rückrechnungsanstoß (Feld Früh. Änd. Stamm.) gesetzt. Wie bei der PA30 wird bei inaktiven Mitarbeitern nicht das Feld abrechnen bis gefüllt, so dass die Stammdatenänderung durch den Report nicht automatisch zu einem Abrechnungsanstoß führen. Durch diesen SAP-Hinweis wird in den Fällen eine personenspezifische Warnung im

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Protokoll ausgegeben, wenn im Infotyp Abrechnungsstatus das Feld abrechnen bis geändert werden muss.

3. Nach Einbau von SAP-Hinweis 2258739 Programmablaufplan für DBA kann der Aufruf des Reports RPITXAD0 zu einem Dump führen.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Notification Tool: Auslieferung der LStA Reports: Lohnsteueranmeldung

Elster, Lohnsteueranmeldung zusammenfassen

Mit dem SP werden die Reports Lohnsteueranmeldung Elster (RPCTAVD0) und Lohnsteueranmeldung zusammenfassen (RPCTASD0) im Bereich der Lohnsteueranmeldung für die Pilotierung des Notification Tools integriert. Die Nutzung der Funktionalität ist noch nicht freigegeben.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP D8, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist nicht möglich.

Sachlage – RPCALC: Fehler bei Rückrechnung durch Funktion DST ABF

Bei einer Rückrechnung kann fehlerhaft ein Abfluss der Lohnart /A06 in der Rückrechnungsperiode entstehen.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Notification Tool: Auslieferung der LStB Reports: Lohnsteuerdaten

erstellen, Lohnsteuerdaten zusammenfassen

Mit dem SP werden die Reports Lohnsteuerdaten erstellen (RPCTXVD1) und Lohnsteuerdaten zusammenfassen (RPCTXSD1) im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung für die Pilotierung des Notification Tools ausgeliefert. Die Nutzung der Funktionalität ist noch nicht freigegeben.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert.

Sachlage – Datenüberlassung: Abbruch des RPCAOPD0 mit der Fehlernachricht 00

055 "Füllen Sie alle Mussfelder aus" / Protokoll

Der Report RPCAOPD0 "Datenzugriff Steuerprüfung: Export eines Jahres" wird im Hintergrund gestartet und bricht mit der Fehlermeldung "Füllen Sie alle Mußfelder aus" ab. Sind bei einem Hintergrundjob die Druckparameter fehlerhaft, erscheint kein Protokolleintrag.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

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HCM – Personalabrechnung Schweiz

Sachlage – ELM 4.0: Felder in der Unternehmungsbeschreibung übersteuern

Sie erstellen eine Meldung für einen Lohnausweis mit der Transaktion "ELM - Datenextraktor" (PC00_M02_LELM0) bzw. dem Programm Datenextraktor zum Einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM) ('RPLELMC0'). Dabei haben Sie eine der folgenden speziellen Anforderungen: Sie möchten Felder in der Unternehmensbeschreibung unspezifisch übersteuern. Der Unternehmensname ist länger als 25 Zeichen.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist nicht möglich.

Mit dem Einspielen dieses SP (Hinweis 2357746) wird ein neues BAdI 'HRPAYCHELM06' zur Verfügung gestellt, mit dem Sie die Unternehmensbeschreibung in der Methode ELM_CREATE_STORE_CPNY_DESC' (Klasse: CL_HR_B2A_CH_ELM_40) unspezifisch übersteuern können.

Als Anhang im SAP-Hinweis 2357746 finden Sie ein Beispiel für eine Implementierung des BAdIs 'HRPAYCHELM06', mit der Sie den Namen der Unternehmung anstatt aus der Abrechnungseinheit Arbeitsplatz (IMG-Aktivität: Abrechnungseinheit Arbeitsplatz einrichten) aus dem zentralen Addressservice ableiten. Wenn Sie dieses Beispiel implementieren und aktivieren, wird der Unternehmensname aus der Sicht 'Anschriften für Unternehmung ändern' ermittelt. Das Business-Add-Inn wurde im Einführungsleitfaden der Abrechnung Schweiz unter Behördenkommunikation (B2A) -> Einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM 4.0) -> Kundenerweiterungen aufgenommen.

HCM – Personaladministration Österreich

Sachlage – ITnnnn: Österreich - Füllen Sie alle Mussfelder aus

1) Sie legen einen entkoppelten österreichischen Infotypen an. Beim Versuch, den Infotypsatz abzuspeichern, beziehungsweise nachdem Sie die Eingabetaste gedrückt haben, erhalten Sie folgende Fehlermeldung (Nachrichtenklasse 00, Nachrichtennummer 055): "Füllen Sie alle Mussfelder aus" Die von der Fehlermeldung betitelten Felder sind jedoch gefüllt, nicht eingabebereit oder nicht auf dem Dynpro verfügbar.

2) Sie legen mit Dynpro 2100 einen Satz in "Alterteilzeit A" (0632) an. Das System verhindert beim Speichern, dass Sie das Altersteilzeitmodell anpassen können und meldet (Nachrichtenklasse PBAS_SERVICE, Nachrichtennummer 066) "Eingaben im Anzeigefeld "ATZMD" werden ignoriert" Im alten Dynpro und nicht eingeschalteter Entkopplungsklasse konnte die Änderung jedoch durchgeführt werden.

Lösung

Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

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Sachlage – IT0751: Beginn Beitragszahlungen bei Wiedereintritt und verspäteter

Anlage

Sie legen einen Infotyp Betriebliche Mitarbeitervorsorge (IT0751, BMV) für eine wiedereingetretene Person an. Die Person war vorher BMV-pflichtig ist jedoch zunächst in ein Arbeitsverhältnis ohne BMV-Pflicht eingestellt worden. Noch innerhalb der 12-Monatsfrist wechselt die Person in ein BMV-pflichtiges Arbeitsverhältnis. Im Infotyp wird dennoch für den Beginn der Beitragszahlungen (BTBEG) ein Monat Wartezeit vorgeschlagen.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Personalabrechnung Österreich

Sachlage – Bescheinigungswesen: Lohnbescheinigung AMS berücksichtigt die drei

letzten Abrechnungsperioden

Die Lohnbescheinigung AMS verdichtet in der Tabelle für das Entgelt die Zeiträume und kumuliert entsprechend mehrere Abrechnungsperioden auf. Gemäß Entwicklungsantrag sollen jedoch nur die drei letzten Perioden des Dienstverhältnisses angedruckt werden.

Bei der Überarbeitung wurden Fehler behoben:

• Darstellung € Symbol in den Betragsfeldern ergänzt • Sachbezug, Darstellung der Beträge statt der Texte

Offener Punkt aus Pilottest:

Es ist ungeklärt, wie Perioden mit mehrfachen Unterbrechungen bzw. mehreren aktiven Zeiträumen im Formular abzubilden sind.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Keine DN-Beiträge bei unbezahltem Urlaub

Es tritt nach Einbau des SAP-Hinweises 2281396 ein Seiteneffekt auf, so dass unter Umständen gar keine DN-Beiträge bei unbezahltem Urlaub generiert werden.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Bewertungsregel für einen Feiertag wird fälschlicherweise überschrieben

Ein Feiertag wird in der Abwesenheitsbewertung (Bruttoschema der Abrechnung) mit einer Bewertungsregel in der Tabelle AB markiert. Nach der Funktion ANAB ist diese Bewertungsregel in der Tabelle AB mit dem Wert eines anderen AB-Eintrags überschrieben.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

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Sachlage – Zufälliger Zugriff auf Daten von Referenzpersonalnummern durch SAP-

Hinweis 2333745 möglich

Nach Einbau des SAP-Hinweises 2333745 werden beim Erfassen eines 0527-Infotypsatzes (PA30) zufällig Infotypdaten einer Referenzpersonalnummer (wie z.B: Austritte gemäß Infotyp 0000) herangezogen.

So könnte ein 0527-Infotypsatz angelegt werden, ohne dass ein Austritt vorliegt.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – IT 0526 falsche Vorerkrankungsermittlung

Der Infotyp 0526 ermittelt alle Vorerkrankungen des jeweiligen Mitarbeiters.

Nehmen wir an, der Mitarbeiter wechselt in einen Personalteilbereich, in dem der Abwesenheitsmodifikator anders eingestellt ist und für diesen neuen Abwesenheitsmodifikator ist die Abwesenheit der Vorerkrankung nicht vorhanden, so wird das Abwesenheitssymbol der letzten Abwesenheit zur Prüfung auf eine Vorerkrankung fälschlicherweise herangezogen.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – IT0526: Korrektur diverser Fehler / Lücken

Sie können den Infotyp Arbeits- und Entgeltbestätigungen A (0526) durch Konfiguration auf das neue Infotyp-Framework (Dynpros 2470 und 2475) umstellen - siehe SAP-Hinweis 2130644 (Österreichspezifische Infotypen im neuen Infotyp-Framework). Dabei treten unter Umständen nachfolgend genannte Fehler/Lücken auf:

Vorbelegungen:

• Die Vorbelegung des Subtyps 75 beim Anlegen aus dem Startbild der Transaktion Stammdaten pflegen (PA30) wird u.U. zu Subtyp 70 geändert, insbesondere dann, wenn kein Beginndatum bzw. Endedatum hinterlegt ist.

• Die Ermittlung der Vorerkrankungen/Ersterkrankung in Verbindung mit Daten aus dem Cluster PCL1(KN) (bei Entgeltfortzahlung) schlägt fehl.

• Die Verarbeitung für Subtyp 71 und 75 ermittelt falsche Daten, wenn eine Abwesenheit aus dem Popup-Fenster ausgewählt wird.

Fehlermeldungen:

• Bei Fehlern in den Teilentgeltfeldern (Datum von, Datum bis und Prozentsatz) werden sehr technisch gehaltene Meldungen ausgegeben, die den Bezug zum tatsächlichen Fehler nicht offensichtlich darstellen.

• Beim Neuanlagen mit zwischengeschaltetem Popup-Fenster mit den hinterlegten Abwesenheiten kann es im Hintergrund zum Erzeugen von Fehlermeldungen kommen, die aus den organisatorischen Daten oder den Daten zur Person kommen.

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• Durch die Verarbeitung der Q-Felder kommt es zu Fehlermeldungen, da die Verarbeitung nicht nach den Subtypen getrennt ist und somit P-Felder gefüllt werden, die auf dem jeweiligen Subtyp nicht notwendig sind.

Lücke:

• Die Methode CL_HRPAYAT_0526_RPLAEBA0~GET_ABSENCE_DATA wird nicht durch beispielsweise die Methoden CL_HRPA_INFOTYPE_0526_01~GET_LTAG0 oder CL_HRPA_INFOTYPE_0526_01~GET_ABSENCE_DATA mit den Datensätzen aus IT0000 versorgt.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – RPCALCA0: RRVJ und Kurzarbeit, Abruch der Abrechnung in A030, LA

/KX1

Es kommt zu einem Abbruch in der SAP-Standardrechenregel A030 bei der Lohnart /KX1. Die Abrechnung bricht bei Rückrechnung via RRVJ ins Jahr 2015 ab, da versucht wird die Lohnart zu restaurieren.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Teilapplikation ABSV: Abbruch in Funktion ANAB

1. Obwohl es betriebswirtschaftlich fragwürdig ist, wurde durch spezielles Customizing ermöglicht, dass Abwesenheiten (IT 2001) zeitlich überlappen können.

2. Sie haben im Teilschema AT00 "Bruttovergütung (Zeitwirtschaft)" die Funktion RAB "Verarbeitung von Abwesenheiten" mit dem Parameter 3 = X (Berücksichtigung von Kontingentabtragungen) im Einsatz.

In beiden Fällen kann es in der Funktion ANAB zu einem Abbruch kommen, vorausgesetzt Sie haben die Teilapplikation ABSV aktiviert.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – RPCALCA0: Problem bei Zahlungen zum/nach Austritt und e-card-Gebühr

Die Lohnart /2ZT protokolliert und kontrolliert die DN-Beiträge, die in einem Austrittsmonat bei der Auszahlung berücksichtigt, aber erst in den Folgemonaten verbeitragt werden. Auch die e-card-Gebühr wird in dieser Lohnart berücksichtigt.

Die Lohnart /2ZT wird meistens mit der fixen SV-Splitnummer 01 erzeugt. Bei mehreren WPBP-Splitzeiträumen überlappt der SV-Splitzeitraum zur Splitnummer 01 unter Umständen gar nicht mit dem dazugehörigen WPBP-Splitzeitraum.

In der Personalrechenregel AJS5 wird die Lohnart mit der Steursplitnummer der Lohnart /3ZF erzeugt.

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Diese unsystematische und inkonsistente Verteilung der Lohnart /2ZT fällt besonders ins Gewicht, wenn die Teilapplikation ABSV aktiviert und infolgedessen die Anzahl der WPBP- und SV-Splitzeiträume deutlich erhöht ist.

Lösung

Die Verteilung der Lohnart /2ZT auf die Teilzeiträume wird vereinheitlicht:

• Liegt ein aktueller WPBP-Splitzeitraum vor, wird innerhalb dieses WPBP-Splitzeitraums die Lohnart /2ZT auf dem letzten SV-Split mit SV-Tagen (gemäß PSP) gebucht.

• Findet sich aber in diesem WPBP-Splitzeitraum kein SV-Split mit SV-Tagen, wird der letzte SV-Split mit SV-Tagen innerhalb der Abrechnungsperiode (Fürperiode) gewählt. Dabei wird dann auch die WPBP-Splitnummer entsprechend angepasst.

Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – Nachlieferung fehlender Lohnarten

Die im Hinweis 2274673 erwähnten Lohnarten (/67P, /67Q und /67R) fehlen in der SAP-Standard-Auslieferung und führen in der Abrechnung zu einer Ablehnung.

Diese Lohnarten entstehen in der Abrechnungsregel ABM8, deren fehlendes Customizing (T512W) führt in weiterer Folge zu einer Ablehnung in der Abrechnung.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert.

HCM – Jahreswechsel 2016/2017 Österreich

Sachlage – JW 2016/17: Entfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze

Zum Jahreswechsel 2016/17 tritt auf Grundlage des Meldepflicht-Änderungs-gesetzes der Entfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze zum 01.01.2017 in Kraft.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070006.html

Es werden neue amtliche Beitragsgruppen (GKK) veröffentlicht:

N14k Geringfügig beschäftigte Arbeiter mit kürzer als ein Monat vereinbarter Beschäftigung N14o Für Frauen und Männer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, gilt ab Beginn des folgenden Kalendermonates die BGR N14o. Vorherige BGR: N14k N24k Geringfügig beschäftigte Angestellte mit kürzer als ein Monat vereinbarter Beschäftigung N24o Für Frauen und Männer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, gilt ab Beginn des folgenden Kalendermonates die BGR N24o. Vorherige BGR: N24k L14k Geringfügig beschäftigte Arbeiter mit einem freien Dienstvertrag und kürzer als ein Monat

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vereinbarter Beschäftigung L14o Für Frauen und Männer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, gilt ab Beginn des folgenden Kalendermonates die BGR L14o Vorherige BGR: L14k M24k Geringfügig beschäftigte Angestellte mit einem freien Dienstvertrag und kürzer als ein Monat vereinbarter Beschäftigung M24o Für Frauen und Männer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, gilt ab Beginn des folgenden Kalendermonates die BGR M24o Vorherige BGR: M24k

In der SV-Berechnung der Personalabrechnung (Funktion ASV00) wird geprüft, ob die Eingruppierung eines Dienstnehmers mit den SV-Grundlagen (ungekürzt) zusammenpasst.

• Ist ein Dienstnehmer geringfügig beschäftigt, aber das SV-pflichtige Entgelt übersteigt eine Geringfügigkeitsgrenze, so wird eine Warnung ausgegeben.

• In einigen SV-Modulen kann eine Warnung ausgegeben werden, wenn ein Dienstnehmer nicht geringfügig beschäftigt, aber das SV-pflichtige Entgelt liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze.

Bei der Beurteilung, ob ein Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigter gilt, spielt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ab dem 01.01.2017 keine Rolle mehr. Jedes Beschäftigungsverhältnis, auch wenn es kürzer als ein Monat vereinbart wurde (selbst bei einer Dauer von einem Tag), wird nur mehr mit der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze verglichen. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, bei einem Dienstverhältnis, das kürzer als ein Monat besteht, zu unterscheiden, ob (A) ein unbefristetes Dienstverhältnis vorzeitig aufgelöst wurde oder ob (B) ein von vornherein als kürzer als ein Monat vereinbartes Dienstverhältnis endet.

• Im Fall A muss das SV-pflichtige Entgelt auf einen vollen Monatswert hochgerechnet werden, bevor es mit der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze verglichen wird.

• Im Fall B wird das SV-pflichtige Entgelt ohne Hochrechnung mit der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze verglichen.

Liegt nun für den Fall B eine fallweise Beschäftigung vor (unter fallweise Beschäftigten versteht man Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist), so ist im Grunde das pro Beschäftigungstag anfallende SV-pflichtige Entgelt mit der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze zu vergleichen. Diese beschäftigungstagegenaue Aufteilung des Entgelts ist aber auf Basis der Abrechnungsdaten nicht zu bestimmen. Die Prüfung gegen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wird in dem Fall, auch unter dem Gesichtspunkt, dass ein Übersteigen der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze an einem Beschäftigungstag nicht leicht übersehen werden kann, unterlassen.

Daher wird deshalb eine neue SV-Eigenschaft 25 (Kurz vereinbarte Dienstverhältnisse) mit den Ausprägungen 1 (kürzer als ein Monat vereinbart) 2 (fallweise beschäftigt)

ausgeliefert.

Unter der Annahme die Eigenschaftsausprägung 9 = 1 (geringfügig beschäftigt) sei gesetzt, gilt:

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Hat die technische Beitragsgruppe die Eigenschaftsausprägung 25 = 1, so wird im SV-Modul das zu vergleichende Entgelt nicht auf einen Monatswert hochgerechnet. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Personalnummer nicht über den gesamten Monat SV-pflichtig ist. Das Feld BKMV im Beitragsgrundlagennachweis bekommt den Wert 'J'.

Hat eine technische Beitragsgruppe die Eigenschaftsausprägung 25 = 2, so wird im SV-Modul die Prüfung auf Geringfügigkeit unterdrückt. Das Feld BKMV im Beitragsgrundlagennachweis bekommt den Wert 'J'.

Hat eine technische Beitragsgruppe keine Eigenschaftsausprägung 25, so wird im SV-Modul das zu vergleichende Entgelt auf einen Monatswert hochgerechnet. Das Feld BKMV im Beitragsgrundlagennachweis bekommt den Wert 'N'.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – JW 2016/17: Entfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze

Sozialversicherung

Anpassungen der Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung (HBG: Höchstbeitragsgrundlage)

Ab dem 01.01.2017 gelten folgende Beitragsgrundlagen:

tägliche HBG für laufende Bezüge 166,00 EUR

monatliche HBG für laufende Bezüge 4.980,00 EUR

jährliche HBG für Sonderzahlungen 9.960,00 EUR

monatliche HBG für freie Dienstnehmer 5.810,00 EUR

tägliche Geringfügigkeitsgrenze* 9.999.999,99 EUR

monatliche Geringfügigkeitsgrenze 425,70 EUR

monatliche HBG freie Dienstnehmer ohne SZ 5.810,00 EUR

Die Aufwertungszahl verbleibt 2017 bei 1,024.

* Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze entfällt ab 1.1.2017. Die Bewertung erfolgt aus technischen Gründen mit dem höchstmöglichen Wert.

HINWEIS

Die angegebenen Werte sind vorläufig und werden frühzeitig veröffentlicht, um sozialversicherungsrelevante Berechnungen in das Jahr 2017 zu ermöglichen. Dies kann erforderlich

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werden, wenn sich durch eine Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung der SV-pflichtige Zeitraum für laufende Zahlungen in das Jahr 2017 erstreckt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite der Sozialversicherung (https://dienstgeber.ooegkk.at/portal27/dgooegkkportal/content?contentid=10007.770701&viewmode=content). Beachten Sie, dass die angegebene Web-Seite extern und somit nicht Teil von SAP-Produkten ist. SAP übernimmt keinerlei Haftung für externe Web-Seiten.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – JW 2016/17: Neue AV-Grenzbeträge und Auflösungsabgabe ab 2017

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (ALV DNA) bei geringem Einkommen für das Jahr 2017 liegen bereits vor und sind offiziell veröffentlicht worden.

Die neuen ALV-Grenzbeträge betragen folgende Werte:

o bis EUR 1342,00 : 0 % N25a ( - 3%) oder N25d ( - 1.2%) für Lehrlinge

o von EUR 1342,01 bis EUR 1464,00: 1% N25b ( - 2%) oder N25e (- 0.2%) für Lehrlinge

o von EUR 1464,01 bis EUR 1648,00: 2% N25c ( - 1%)

o über EUR 1648,00 : 3%

Die Auflösungsabgabe für 2017 beträgt 124,- Euro.

Achtung

Die angegebenen Werte sind vorläufig und werden frühzeitig veröffentlicht, um sozialversicherungsrelevante Berechnungen in das Jahr 2017 zu ermöglichen. Dies kann erforderlich werden, wenn sich durch eine Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung der SV-pflichtige Zeitraum für laufende Zahlungen in das Jahr 2017 erstreckt.

Sachlage – JW 2016/17: Unfallversicherung Zivildienstleistende (N13e, E14) ab 2017

Zum 1.1.2017 ändert sich die Unfallversicherung für Zivildienstleistende (SV-Gruppe N13e, Verrechnungsgruppe E14) von aktuell €5,17 auf €5,29.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert.

Sachlage – JW 2016/17: Dienstgeberbeitrag FLAF (DZ) ab 2017

Der Dienstgeberbeitrag (DB) betrug in den letzten Jahren und auch 2016 4,5%. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2016 wird der Dienstgeberbeitrag mit Wirkung 1.1.2017 auf 4,1% und ab 1.1.2018 auf 3,9% abgesenkt (Familenlastenausgleichsgesetz 1967, §42 Abs. 5).

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Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – JW 2016/17: Änderungen bezüglich ELDA (GKK) ab 2017

Änderungen im ELDA-Modulkonfiguration (T5A1K, T5A1L, T5A1M, T5A1N, T5A1R) für den Privaten Sektor (GKK).

• Vorlaufsatz, S0: Version 06 ab 1.2.2017 zwingend, interne Version verbleibt auf 04 (Kapitel E.2.)

• Beitragsgrundlagenmeldung, BG: Version 10 ab 1.2.2017 zwingend, interne Version 10, Satzstruktur beinhaltet neues Feld:

o BKMV (Pos 18, 1 Zeichen lang) (Kapitel E.6. und E.6.1.) � J, wenn geringfügige Beschäftigung kürzer als 1 Monat � N, wenn geringfügige Beschäftigung nicht kürzer als 1 Monat � Zwingend zu senden bei geringfügiger Beschäftigung, Meldung (Satzart 40)

und Storno (Satzart 42) (Z1) • Lohnzettel Finanz - übergeordneter Satz, LF, Version 17 ab 1.4.2017 zwingend, interne

Version 2 verbleibt (technisch notwendig) • Lohnzettel Finanz - Informationssatz, I1: Version 17 ab 1.4.2017 zwingend, interne Version

4 verbleibt, Satzstruktur unverändert (Kapitel E.13.) • Lohnzettel Finanz - Mitteilungssatz, L1: Version 17 ab 1.4.2017 zwingend, interne Version

12, Änderungen in der Satzstruktur (Kapitel E.14.) o Feld VSROL (ELDA-Feld 121, SAP-Feld 122) --> wird zu RESE o Feld BSROL (ELDA-Feld 121, SAP-Feld 123) --> wird zu RESE o Feld VWBKB (ELDA-Feld 124, SAP-Feld 125) --> VWBKB (NEU: Vorzeichen für

Folgefeld WBKB) (Länge 1, alphanumerisch, + oder Leertaste) o Feld WBKB (ELDA-Feld 125, SAP-Feld 126) --> WBKB (VERSCHOBEN:

Werbungskostenpauschale gem. §17 Abs. 1 für Expatriates) o Feld VAUHK (ELDA-Feld 126, SAP-Feld 127) --> VAUHK (NEU: Vorzeichen für

Folgefeld AUHK) (Länge 1, alphanumerisch) o Feld AUHK (ELDA-Feld 127, SAP-Feld 128) --> AUHK (NEU: Aushilfskräfte gemäß §3

Abs. 1 Z 11 lit. a) (Länge 10, numerisch) o Feld RESE (ELDA-Feld 128, SAP-Feld 129) --> RESE (verkürzt von 208 auf 196

Zeichen) o Feld REFN (ELDA-Feld 129, SAP-Feld 130, REF1) --> REF1 (VERSCHOBEN:

Referenznummer) o Feld RESE (ELDA-Feld 130, SAP-Feld 131) --> wird zu RESE (VERSCHOBEN)

• Lohnzettel Finanz - Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988, W1: Version 17 ab 1.4.2017 zwingend, interne Version 5 verbleibt, Satzstruktur unverändert (E.16.)

• Krankenstandsbescheinigung, KB: Version 02 zwingend ab 1.2.2017, interne Version 02, Änderungen in der Satzstruktur (Kapitel E.25.)

o Feld AFME (ELDA-Feld 31, SAP-Feld 30) --> AFME (NEU: AF-Melder (AU-Ende-Gründe)) (Länge 2, numerisch)

o Feld RESE (ELDA-Feld 32, SAP-Feld 31) --> RESE (verkürzt von 8 auf 6 Zeichen)

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – JW 2016/17: IT0367 Anpassung wg. Jahreswechsel

Aufgrund gesetzlicher Änderungen zum Jahreswechsel 2016/17 ergeben sich am Infotyp SV-Meldungszusätze A (0367) folgende Änderungen:

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• BVA und GKK

Für Meldung und Stornierung fallweiser Beschäftigter können nun im Feld BV-Beginn Daten erfasst werden (P0367-MVBEG).

Die Versichertenmeldungen für fallweise Beschäftigte werden entsprechend im ELDA-Feld BVAB gefüllt (T5A1O).

• BVA

Der Abmeldegrund 62 wurde um den Eintrag Pensionierung zu BVA/PS ergänzt.

Dadurch wird die Plausibilitätsprüfung Grund 62 nur in Verbindung mit gefülltem Feld "Ende der Beschäftigung" (P0367-EBSV0) notwendig.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – JW 2016/17: IT0751: Änderungen an der BV-Pflicht lt. Urteil OGH

Der OGH hat in seiner Entscheidung zu 9 ObA 30/16a vom 25. Mai 2016 festgelegt, wie § 6 Abs. 1 dritter Satz BMSVG zu interpretieren ist:

In den Fällen, in denen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Ende eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis vereinbart wird, setzt die Beitragspflicht bereits mit dem ersten Tag dieses Nachfolgearbeitsverhältnisses ein, und zwar unabhängig von der Dauer des ersten Arbeitsverhältnisses und jener des Nachfolgedienstverhältnisses.

• Das Urteil ist ab dem 10.6.2016 umzusetzen (Veröffentlichung RIS), betrifft also alle Dienstverhältnisse, die zum 10.6. und danach aktiv sind oder waren.

• Bei Wiedereinstellungen ergeben sich weitreichende Änderungen, z.B. entfällt bei der Feststellung der Beitragspflicht die Prüfung darauf, ob das vorherige Arbeitsverhältnis BV-pflichtig war.

• Das Urteil hat zur Folge, dass fallweise Beschäftigte bereits am zweiten Tag der Beschäftigung beitragspflichtig werden.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

• Prüfen Sie die betroffenen Personalnummern und erfassen Sie am Infotyp 0751 den Beitragsbeginn erneut. Das System löst aufgrund der Änderung beim nächsten Abrechnungslauf eine Rückrechnung und erzeugt via Infotyp 0367 eine SV-Änderungsmeldung.

• Kandidaten für eventuell unberechtigte Befreiung von der BV sind (Liste nicht vollständig): 1. Fallweise Beschäftigte, die nach dem 10.6. zum wiederholten Mal beschäftigt

wurden. 2. Personalnummern mit Wiedereintritt vor dem 10.6, die weiterhin aktiv sind, jedoch

im letzten Dienstverhältnis nicht BMV-pflichtig waren, z.B. geringfügig Beschäftigte, die jetzt voll beschäftigt werden. Diese Personen sollten ab dem 10.6. beitragspflichtig sein.

3. Wie 2, jedoch mit Wiedereintritt nach dem 10.6. Diese Personen sollten dann ab Wiedereintritt beitragspflichtig sein.

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4. Personalnummern die nach dem 10.6. eingetreten und bereits wieder ausgetreten sind.

• Prüfen Sie, ob der neue Beitragsbeginn korrekt in das entsprechende Feld des IT0367 transportiert wird. Kommt es hier zu Unstimmigkeiten, so kontrollieren Sie mit SM30 und View V_T588Z am Infotyp 0751 ob P0367-MVBEG = P0751-BTBEG gesetzt wird.

Sachlage – JW 2016/17: RPCALCA0, Berechnungsklasse für die Steuer 2017

Die Berechnungsklasse für die Steuer wird für das Jahr 2017 als Kopie der Berechnungsklasse aus 2016 erstellt. Dies ermöglicht gesetzliche Änderungen für 2017 ohne den bestehenden Code für 2016 zu verändern. Bis zum Ende des Steuerjahres 2016 (Februar 2017) werden bei Fehlerbehebungen beide Klassen korrigiert.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

Sachlage – JW 2016/17: RPCALCA0, Berechnungsklasse für die Steuer 2017

Im Rahmen des Entfalls der täglichen Geringfügigkeitsgrenze ergeben sich Änderungen im Beitragsgrundlagennachweis (BBG1/GKK und BBG2/BVA). Mit den folgenden Änderungen wird das neue Lohnzettelfeld BKMV versorgt. BKMV enthält ein "J", wenn die geringfügige Beschäftigung kürzer als ein Monat vereinbart wurde oder ein "N", wenn die geringfügige Beschäftigung nicht kürzer als ein Monat vereinbart wurde. Ist die Beschäftigungsart eine andere, so verbleibt BKMV leer.

Lösung Die Lösung wird mit dem SP E0, A6 bzw. 34 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.

HCM – Reisekosten

Sachlage – Schnellerfassung Spesen: Reisen, die vor ausgewähltem

Periodenbeginndatum beginnen und danach enden, werden nicht realisiert

Das Periodenenddatum wird automatisch angepasst, wenn eine Reise vor dem ausgewählten Periodenenddatum beginnt und danach endet. Es passiert jedoch nicht dasselbe, wenn eine Reise vor dem ausgewählten Periodenbeginndatum beginnt und danach endet. Auch in diesem Szenario soll das Periodenbeginndatum automatisch angepasst werden, um diese Reise mit einzubinden. Andernfalls werden diese Tage als freie Tage angezeigt.

Lösung

Die Lösung wird nicht mit den HR SP E0, A& bzw. 34 ausgeliefert. Es müssen die aktuellen SPs der Softwarekomponenten EA-HRGXX eingespielt werden. Da in dieser Softwarekomponente auch Änderungen für FI ausgeliefert werden, nehmen Sie bitte vor dem Einspielen Kontakt mit Ihrem FI-Berater auf.

Sachlage –Änderbare Felder in schreibgeschützter Zeile in Schnellerfassung Spesen

Sie verwenden die Web-Dynpro-Anwendung für die Schnellerfassung Spesen. Sie stellen fest, dass die folgenden Felder auch in einer schreibgeschützten Zeile geändert werden können:

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• Reiseart-gesetzlich • Reiseart-unternehmensspezifisch • Reisetätigkeitsart

Der geänderte Inhalt wird jedoch nicht in der Datenbank gesichert.

Lösung

Die Lösung wird nicht mit den HR SP E0, A& bzw. 34 ausgeliefert. Es müssen die aktuellen SPs der Softwarekomponenten EA-HRGXX eingespielt werden. Da in dieser Softwarekomponente auch Änderungen für FI ausgeliefert werden, nehmen Sie bitte vor dem Einspielen Kontakt mit Ihrem FI-Berater auf.

Sachlage – PR05: Mitarbeiternummer wird in Anzeigemodus gesperrt

Sie zeigen in PR05 eine Reise an. Sie simulieren die Reise im Anzeigemodus, um das PDF-Formular anzuzeigen. Aufgrund dieser Aktion wird die Mitarbeiternummer gesperrt (PTRV_HEAD/PCL1). Dies ist unnötig.

Lösung Die Lösung wird nicht mit den HR SP E0, A& bzw. 34 ausgeliefert. Es müssen die aktuellen SPs der Softwarekomponenten EA-HRGXX eingespielt werden. Da in dieser Softwarekomponente auch Änderungen für FI ausgeliefert werden, nehmen Sie bitte vor dem Einspielen Kontakt mit Ihrem FI-Berater auf.

Sachlage – Web: Behandlung von aus anderen CO-Kontierungsobjekten abgeleiteten

Kostenstellen

Sie haben das Feld für die Kostenstelle im Kostenzuordnungsabschnitt ausgeblendet. Sie zwingen Ihre Benutzer, die Reise anderen CO-Kontierungsobjekten, wie z.B. Aufträgen oder PSP-Elementen, zuzuordnen. Statistische Aufträge oder PSP-Elemente können einer Kostenstelle zugeordnet sein, die als eigentliches CO-Kontierungsobjekt dient. Die abgeleitete Kostenstelle wird gemeinsam mit den Reisedaten im Hintergrund gehalten. Wenn Sie zu einem anderen PSP-Element oder einem Auftrag wechseln, dem keine Kostenstelle zugeordnet ist, bleibt die vorher abgeleitete Kostenstelle unerwartet bestehen. Wenn Sie das eingegebene Kontierungsobjekt, z.B. das PSP-Element, löschen, wird die CO Zuordnung nur für die vorher abgeleitete Kostenstelle durchgeführt, ohne dass der Benutzer es bemerkt.

Lösung Die Lösung wird nicht mit den HR SP E0, A& bzw. 34 ausgeliefert. Es müssen die aktuellen SPs der Softwarekomponenten EA-HRGXX eingespielt werden. Da in dieser Softwarekomponente auch Änderungen für FI ausgeliefert werden, nehmen Sie bitte vor dem Einspielen Kontakt mit Ihrem FI-Berater auf.

Wenn das Kostenstellenfeld ausgeblendet ist, aber die derzeit zu prüfende Kostenzuordnung eine Kostenstelle enthält, wird diese Kostenstelle vor der Prüfung gelöscht. Anschließend wird entweder eine neue Kostenstelle abgeleitet oder eine Fehlermeldung ausgegeben, um eine echte Kostenzuordnung einzugeben, falls kein anderes CO-Kontierungsobjekt außer der Kostenstelle vorhanden ist.

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Sachlage – Web: Behandlung von aus anderen CO-Kontierungsobjekten abgeleiteten

Kostenstellen

Sie ändern eine vorhandene Spesenabrechnung oder legen basierend auf einem Reiseplan/einem Reiseantrag eine Spesenabrechnung an. Die Reise hat eine explizite Kostenzuordnung von mehr als 0% auf Reise, Reiseziel, Beleg- oder Streckenebene. Wenn Sie das PDF-basierte Reiseformular vor dem Sichern anzeigen, geht die Adresse verloren.

Lösung Die Lösung wird nicht mit den HR SP E0, A& bzw. 34 ausgeliefert. Es müssen die aktuellen SPs der Softwarekomponenten EA-HRGXX eingespielt werden. Da in dieser Softwarekomponente auch Änderungen für FI ausgeliefert werden, nehmen Sie bitte vor dem Einspielen Kontakt mit Ihrem FI-Berater auf.