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journal ARBEIT | GESUNDHEIT | SOZIALES | RECHT hcp 6. Jahrgang Nr. 01-2015 ISSN 2190-0930 Heftpreis: 3 € www.hcp-journal.de Initiative für Inklusion Konzepte, Beispiele, Menschen In dieser Ausgabe: Agentur für Arbeit Hamburg Integrationsamt Kooperationspartner

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Initiative für InklusionKonzepte, Beispiele, Menschen

In dieser Ausgabe:

Agentur für Arbeit Hamburg

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Die erste Voraussetzung für Erfolg: dabei sein und das Beste geben.Unabhängig bleiben – mit individuellen Fahrhilfen von Mercedes-Benz.

Grenzen hat Ronny Ziesmer noch nie akzeptiert. Der Rennrollstuhlfahrer hat sein Ziel fest im Visier: die Paralympics 2016. Mercedes-Benz und die Deutsche Sporthilfe fördern Ronny Ziesmer auf seinem Weg nach Rio. Egal wie hochgesteckt Ihre Ziele sind, Mercedes-Benz bietet individuelle Fahrhilfen bereits ab Werk. Ganz ohne zeitintensives Umrüsten. Mehr Infos unter: www.mercedes-benz.de/fahrhilfen

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6. Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015 (inhalt)

4 8 16 22

[email protected]

[email protected]

Tel. (040) 36 15 75 - 55

[email protected] Adressänderungen

[email protected] Privat kostenfrei

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(inhalt) themenübersicht ........................................................................................................................................ 3

(grußwort) Verena bentele .................................................................................................................................... 4

(editorial) Alexander Främcke .............................................................................................................................. 5

(redaktion) HcP Journal redaktionstermine 2015 ................................................................................... 5

(intern) Ansprechpartner im Vorstand ............................................................................................................ 6

(intern) terminsache: Vorstandswahl und Jahreshauptversammlung ............................................ 6

(inklusion) Initiative für Inklusion – Impulsgeber: erfolgreiche beschäftigungsmodelle ............ 7

(inklusion) doSb stellt Strategiekonzept zur Inklusion im Sport vor .................................................. 7

(inklusion) Initiative für Inklusion: treffen im casino ................................................................................... 8

(arbeit) SbV neu gewählt – und viele Fragen!? .................................................................................................. 9

(arbeit) empfehlungen zur umsetzung stufenweiser Wiedereingliederung ................................... 10

(arbeit) erfolgsfaktoren für das betriebliche eingliederungsmanagement ..................................... 12

(arbeit) capito – Information, die ankommt ................................................................................................... 14

(gesundheit) betriebliches Gesundheitsmanagement setzt auf Prävention .................................. 15

(inklusion) Inklusion ist schön, macht aber viel Arbeit ............................................................................... 16

(literatur) empfehlungen und Vorstellungen aktueller Fachliteratur ................................................. 18

(veranstaltung) Inklusiv statt exklusiv: Frischer Wind in der Hafencity ............................................ 20

(veranstaltung) Werkstätten:Messe 2015 .................................................................................................. 21

(cartoon) Phil Hubbe: Fasching und Inklusion ................................................................................................ 23

(impressum) HcP Journal Hamburg ................................................................................................................. 23

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(grußwort) 6. Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben gemeinsam eine wichtige Aufgabe übernommen: Siein Ihren Betrieben und Institutionen und ich als Beauftragte derBundesregierung für die Belange behinderter Menschen inDeutschland. Gemeinsam arbeiten wir an der Stärkung derRechte der Menschen mit Behinderung - das heißt an einer in-klusiven Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt ar-beiten, wohnen, lernen und leben können.

Einer Arbeit nachzugehen, bedeutet in den meisten Fällen zu-nächst einmal ökonomische Selbstständigkeit. Darüber hinaus istArbeit für die meisten Menschen auch ein Identifikationsfaktor.Beides – die Selbstverständlichkeit, sich selber versorgen zukönnen und dabei im Idealfall auch eine erfüllende Tätigkeit zuhaben – bleibt Menschen mit Behinderungen häufig vorenthal-ten. Häufiger als Menschen ohne Behinderung. Arbeit ist jedochein zentraler Bereich, um Gleichberechtigung zu schaffen, siehat Einfluss auf alle anderen Lebensbereiche. Deswegen liegtmir dieses Thema auch sehr am Herzen. Ich sehe es als unseregemeinsame Aufgabe, das gesellschaftliche Bewusstsein dafürzu schärfen, dass Menschen mit Behinderung ihre Potenzialeund Fähigkeiten nicht nur einbringen wollen und können, son-dern dass sie auch notwendig sind. Wie oft sehe ich, dass in Be-trieben die Mitarbeitenden mit Behinderung einen wesentlichenBeitrag zum gelingenden Arbeitsalltag, zur Verbesserung derArbeitsprozesse und des Betriebsklimas leisten. Es ist eine echteChance, wenn Menschen mit Behinderung einen anderen Blick-winkel einnehmen, um Probleme zu lösen. Das kann nicht nurintern hilfreich sein, sondern bedeutet langfristig auch, dass sichdie Perspektiven auf den Markt und die Anforderungen der Käu-ferinnen und Käufer ändern.

Allzu oft ist es für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch nochimmer nicht vorstellbar, dass und wie eine Tätigkeit im eigenenBetrieb von einem Menschen mit Behinderung ausgeführt wer-den kann. Ich möchte alle Chefs, alle Personalvorstände undKollegen dazu ermutigen, gemeinsame Erfahrungen zu machen,keine Angst zu haben vor vermeintlichen Belastungen, zu fragenwo Hilfe nötig ist und sich selbst nicht mit Annahmen und Vor-urteilen Chancen zu verbauen.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien daraufgeeinigt, die Integration von Menschen mit Behinderungen inden allgemeinen Arbeitsmarkt zu begleiten und so die Beschäfti-gungssituation nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört auch dieAnerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagementsder Schwerbehindertenvertretungen. Ich setze mich dafür ein,dass Schwerbehindertenvertretungen die Rechte der Beschäftig-ten mit Behinderung durchsetzen können. Dafür sind beispiels-weise Schulungen notwendig, aber auch Freistellungen nichterst dann, wenn 200 Beschäftigte mit Behinderung im Betriebsind.

Veränderung passiert nur dann, wenn uns bewusst ist, dass Ver-änderung eine Bereicherung ist. Die Bewusstseinsbildung alswichtiger Teil meiner Arbeit führt mich in viele Betriebe inDeutschland, zu den Kammern, in die Berufsschulen und anHochschulen. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich eine Arbeitsweltgestalten, die die Potentiale von Menschen im Blick hat.

Ich habe meine Amtszeit unter das Motto „Inklusion bewegt“ ge-stellt. Damit will ich zeigen, dass wir bereits auf dem Weg sind -uns jedoch auch gemeinsam und mutig weiterbewegen müssen,um eine bunte und vielfältige Gesellschaft zu leben.

Herzlich grüßt Sie

Verena BenteleBeauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

„Veränderung passiert nur dann,

wenn uns bewusst ist, dass Verän-

derung eine bereicherung ist.”

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6. Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015 (editorial)

Liebe Vertrauenspersonen,sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Ihnen fällt auf, dass Sie nun ein anderes Gesicht mit einemEditorial begrüßt, als in den vergangenen fünf Jahren. Ichmöchte diesen Umstand nutzen, meinem Vorgänger VolkerRavenhorst meinen Dank und Respekt auszusprechen. MeinenDank für die langjährige, vertrauensvolle und freundschaftlicheZusammenarbeit, in der dieses Journal gemeinsam entwickeltwurde. Meinen Respekt für seine Persönlichkeit, mit der er sichfür die Interessen dieser Arbeitsgemeinschaft und die Belangeder Menschen mit Behinderung eingesetzt hat. Selbstverständ-lich und gerne habe ich als Journalist und Verlagskaufmanndeshalb die Einladung angenommen, in den Vorstand zu folgenund die Schriftleitung zu übernehmen.

Alles neu macht der Juni! Denn im Rahmen der Jahreshaupt-versammlung der Arbeitsgemeinschaft der Vertrauenspersonenin der Hamburger Wirtschaft am 5. Juni 2015 wird der Vorstandneu gewählt. Hierzu möchte ich Sie herzlich einladen mitzuma-chen, denn für die nächsten fünf Jahre können leider nicht alleMitglieder des Vorstands ihre Tätigkeit fortsetzen. Daher bietetsich interessierten Vertrauenspersonen und deren Stellvertreterdie Gelegenheit, ehrenamtlich in der Arbeitsgemeinschaft mitzu-wirken. Weitere Details hierzu lesen Sie auf Seite 6.

Als Vertrauenspersonen begegnen Sie alle täglich dem ThemaInklusion. Sie wissen um die vielfältigen Beschäftigungsmög-lichkeiten für Menschen mit Behinderung. Um dieses Bild nachAußen zu tragen, haben wir als Initiative für Inklusion einePublikationsreihe in Zusammenarbeit mit der Fortbildungs-akademie der Wirtschaft (FAW) ins Leben gerufen, in der wir

über Unternehmen und deren erfolgreichen Beschäftigungs-modelle für Menschen mit Behinderung berichten. Um anderenUnternehmen als Impuls zu dienen, ähnliche Beschäftigungs-modelle zu entwickeln und damit zur Inklusion aktiv beizutragen.

Sie möchten sich mit Ihrem Unternehmen für diese Reihe be-werben? Dann erfahren Sie hierzu mehr auf Seite 7 und lesenden ersten Beitrag dieser Reihe auf Seite 8.

Auf Seite 15 lesen Sie über das Betriebliche Gesundheitsmana-gement bei der SIGNAL IDUNA Versicherung. Ganz im Sinneeines modernen Versicherungsunternehmens setzt der Vorstands-voritzende Ulrich Leitermann vorbildlich auf Prävention, wasgesundheitliche Schäden bei den Mitarbeitern zu vermeiden hilft.

Mit etwas Heiterkeit und einem Lächeln gelingt vieles leichterim Leben. Wer sich davon “live” überzeugen möchte, ist bei derBand “Bitte Lächeln” an der richtigen Adresse. Und lesen Sieauf Seite 20, wie ein exklusiver Standort inklusiv wird undmerken sich den Auftritt der Band im April in der HafenCity vor!

Viele Grüße

Alexander Frä[email protected]. (040) 36 15 75 -55

„Gemeinsam viel(e) erreichen“ mit

unserer Initiative für Inklusion

Manuskripte: [email protected]

Anzeigen: [email protected]

tel. (040) 36 15 75 -55

Fax (040) 36 15 75 -15

Heft 02/2015 (Juni): 15.05.2015

Heft 03/2015 (Sept.): 14.08.2015

Heft 04/2015 (Dez.): 13.11.2015

Heft 01/2016 (März): 12.02.2016

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Auf der im Rahmen der Jahreshaupt-versammlung der ARGE der Vertrau-enspersonen in der Hamburger Wirt-schaft stattfindenden Mitgliederver-sammlung am Freitag, den05.06.2015 wird ein neuer Vorstandgewählt. Die Einladung zur Jahres-hauptversammlung wird rechtzeitigversendet. Merken Sie sich diesenTermin bereits vor.

Gemäß Geschäftsordnung sind für denVorstand 12 Vorstandsmitglieder zu

wählen. Aus unterschiedlichen Gründen(z.B. aus gesundheitlichen Gründen,nicht mehr als Vertrauensperson tätigetc.) wird sich eine Mehrzahl der bisheri-gen Vorstandsmitglieder nicht mehr zurWahl stellen können. Deshalb ist es sehrwichtig, dass sich neue Vorstandsmitglie-der für die ARGE zur Verfügung stellen.Sie sind Vertrauensperson oder 1. Stell-vertreter/in? Dann können Sie sich alsKandidat/in bewerben. InteressentInnenmelden sich bitte bis zum 14.03.2015beim Vorstandsvorsitzenden, Bernd

Perthun per E-Mail ([email protected]). Gewählt wird der Vorstand vonden Vertrauenspersonen und den 1. Stell-vertretern für die Dauer von vier Jahren(2015 - 2019). Vorrangige Aufgabe desVorstandes ist es, die Vertrauenspersonenin der Hamburger Wirtschaft bei ihrer eh-renamtlichen Tätigkeit, insbesondere durchInformationen, zu unterstützen. Zur Erfül-lung seiner Aufgaben unterhält der Vor-stand Kontakte zu verschiedensten Institu-tionen, Interessenvertretungen, Fachdien-sten oder Behörden, die sich ebenfalls mitden Belangen von Menschen mit Behinde-rungen und dem Inklusionsgedanken be-fassen. Senden Sie uns Ihre Bewerbungschnellstmöglich. Wir freuen uns auf Ihr In-teresse zur Mitwirkung im Vorstand derARGE der Vertrauenspersonen in derHamburger Wirtschaft.

6 www.hcp-journal.de

(intern) 6. Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015

Martina Bondzio Tchibo GmbH Tel. (040) 6 36 89 - 830

Silvia Bareither Gesamtschwerbehinderten-vertretung der Euler HermesDeutschland (NL der EH SA) und Euler Hermes AGTel. (040) 88 34 - 20 [email protected]

Axel Brackmann [email protected]. (040) 49 29 26 34

Bernd Perthun Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbHTel. (040) 27 18 71 15 [email protected]

Alexander Främcke Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitTel. (040) 36 15 75 - [email protected]

Jürgen Ehlers KLE Klinik Logistik Eppendorf GmbH Tel. (040) 74 10 - 5 46 89 [email protected]

Jens Nübel Deutsche Telekom Accounting GmbHTel. (040) 3 06 00 - 41 90 [email protected]

Gabriele RohrAllianz Global Corporate & Specialty AG Tel. (040) 36 17 - 29 52 [email protected]

Volker Ravenhorst Vertrauensperson bei derAon Holding Deutschland GmbH

Tel. (0151) 19 45 62 39 [email protected]

Sabine Schnau Personal- und ArbeitsvermittlungTel. (040) 25 49 68 [email protected]

Manuela Winkler Olympus Europa Holding GmbHTel. (040) 2 37 73 - 58 70 [email protected]

Holger Tamke Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH Tel. (040) 5 37 54 -502 [email protected]

Heike Wolf Axel Springer AG Tel. (040) 3 47 - 2 19 83 [email protected]

Terminsache: Vorstandswahlund Jahreshauptversammlung

Ihre Ansprechpartner aus dem Vorstand

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6. Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015 (inklusion)

HCP Journal bietet in Zusammenar-beit mit der Fortbildungsakademieder Wirtschaft (FAW) eine Berichter-stattung über die Aktivitäten von Un-ternehmen zur Beschäftigung vonMenschen mit Behinderung an.

•Wie „inklusiv“ wirkt ein Unternehmengesellschaftlich und auf Fachkräfte?

•Welche Beschäftigungsmodelle werdenfür Menschen mit Behinderung ange-wendet?

•Welche Konzepte, Erfahrungen sowiewirtschaftliche und soziale Komponen-ten sind von Bedeutung?

Die Wahrnehmung von „Inklusion“ istbestimmt von den Informationen hier-

über. Es entsteht ein Bild, das Ein-blicke in Unternehmen und deren Ver-ständnis über soziale Verantwortunggibt. Dieses Bild gewinnt gerade imKontext zum demographischen Wandelund dem steigenden Fachkräfteman-gel zunehmend an Bedeutung.

Eine leistungsspezifische Beschäftigungvon Menschen mit Behinderung führt zuwirtschaftlich messbaren Erfolgen und zusozialer Bereicherung. Berichte hierübersind Impulsgeber für andere Unterneh-men und liefern Beispiele, mit welchenBeschäftigungsmodellen eine Umset-zung erfolgreich gelingt.

Initiative für Inklusion

Impulsgeber: Erfolgreiche Beschäftigungsmodellefür Menschen mit behinderung

Zielsetzung ist, künftig mehr Begeg-nungs- und Wahlmöglichkeiten zuschaffen, die ein gleichwertiges,gleichberechtigtes und auch gemein-sames Sporttreiben von Menschenmit und ohne Behinderungen fördert.

Entwickelt wurde das Strategiekonzeptvon einer Arbeitsgruppe „AG Inklusion“ inKooperation mit der Führungsakademiedes DOSB, die von DOSB-Vizepräsiden-tin Prof. Dr. Gudrun Doll-Tepper geleitetwurde. Zur Arbeitsgruppe gehörten Ver-treterinnen und Vertreter der Verbände-gruppen im DOSB (Landessportbünde,Spitzenverbände und Verbände mit be-

sonderer Aufgabenstellung), der Behin-dertensportverbände (Deutscher Behin-dertensportverband, Deutscher Gehörlo-sen-Sportverband und Special OlympicsDeutschland) sowie der Deutschen Sport-jugend. Inklusion im und durch Sport ist für denSport schon lange ein wichtiges Thema.In einer Vielzahl von Sportangeboten, Ak-tionen, Konzepten, Maßnahmen und Pro-grammen wird sie in Sportvereinen undSportverbänden bereits gelebt. Gleich-wohl ist die gleichberechtigte Teilhabe vonMenschen mit Behinderungen an Bewe-gungs-, Spiel- und Sportangeboten sowiein den Strukturen des organisierten

Sports noch nicht überall und flächen-deckend selbstverständlich. Es bedarf ei-ner konkreten Strategie, um die Inklusionvon Menschen mit und ohne Behinderun-gen in einem langfristigen Prozess imSport umzusetzen. Zielsetzung dabei istdie Schaffung von mehr Begegnungs-und Wahlmöglichkeiten, die ein gleichwer-tiges, gleichberechtigtes und auch ge-meinsames Sporttreiben fördern.Das Recht auf Selbstbestimmung undPartizipation ist dabei die wichtigsteGrundlage, gemäß dem Motto „Nichtsüber uns ohne uns“. Der Sport kann Vor-bild und Motor für weitere gesellschaftli-che Bereiche sein und seinen Beitragdazu leisten, um die Vision einer inklusi-ven Gesellschaft zu verwirklichen. DasStrategiekonzept soll eine gelingende In-klusion im organisierten Sport unterstüt-zen. In ihm sollen der Rahmen für dasThemenfeld dargelegt, die Rollen, Funk-tionen und Aufgaben der verschiedenenBeteiligten geklärt und die Ziele des orga-nisierten Sportsfestgelegt werden.

deutscher olympischer Sportbund

doSb stellt Strategiekonzept zur Inklusion im Sport vor

Bewerben Sie sich jetzt für einen Be-richt über Ihr Unternehmen und dessenerfolgreichen Beschäftigungsmodelle fürMenschen mit Behinderung!

Das Anschreiben für die Geschäfts-

führung sowie weitere Teilnahmeunter-lagen stehen auf www.hcp-journal.de zumDownload zur Verfügung.

Noch Fragen? Dann schreiben Sie unsper E-Mail an:

[email protected]

T E I L N A H M Ei

www.hcp-journal.de 7

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(inklusion) 6. Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015

Ab 12 Uhr wird es voll im CASINO.Alles muss wie am Schnürchen funk-tionieren, wenn die Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter der Agentur für ArbeitHamburg sowie Gäste aus umliegen-den Betrieben ins CASINO strömenund „Currywurst nackig“ – „Menü 2“oder „Tagessuppe“ bestellen.

Seit fast 16 Jahren leitet Holger Eickhoff(Foto: vorne) das BetriebsrestaurantCASINO, in dem zurzeit 14 Beschäftigearbeiten: berufliche Rehabilitanden undMenschen mit Schwerbehinderung. Dar-unter sind auch vier Mitarbeiterinnen undMitarbeiter mit einem ähnlichen Arbeits-verhältnis wie aus einer Werkstatt für be-hinderte Menschen. Einer von ihnen istbereits seit acht Jahren dabei. Und vonden Rehabilitanden hat manch andererhier seine berufliche Qualifikation ge-macht und ist geblieben. Fast zwei Dritteldes Personals ist fest angestellt.

Vor der Eröffnung am 12. Juli 1999 hat-te Eickhoff keinen Kontakt zu diesenPersonengruppen. Aber als er damals die

Stellenausschreibung las, dass für dieKantine in der Arbeitsagentur eine Lei-tung gesucht werde und die Betriebs-stätte als Integrationsbetrieb ausgerichtetsei, packte ihn die Neugier: Er wollteNeues entdecken und andere Menschenkennenlernen. Als neuer Kantinenchefdurfte sich der heute 55-Jährige dannsein Team selbst zusammenstellen. Erhabe Glück gehabt, meint Eickhoff, dieMenschen waren wunderbar.

Zur Kooperation mit der Arbeitsagenturin Hamburg-Mitte kam es 1999, als einneuer Kantinenpächter gesucht wurde.Den Zuschlag erhielt das Integrations-unternehmen Bergedorfer Impuls Be-triebsstätten GmbH. Seither gehen bis zu500 Essen täglich über den Tresen –vegetarisch, mit Fisch oder Fleisch oderaus dem Wok. Das Frühstücksangebot,die Salattheke und der Nachmittags-kuchen finden ebenfalls regelmäßighungrige Interessenten.

Ziel des Integrationsbetriebes ist es unteranderem, Rehabilitanden fit für den ersten

Arbeitsmarkt zu machen und ihnen nachihrer Qualifizierung zu Jobs zu verhelfen –in der Gastronomie oder in anderen Be-triebskantinen. Das sind neben Praktika inanderen Betrieben auch Bewerbungstrai-ning, Stressbewältigung und Stärkung dersozialen Kompetenz. Alles inklusiv eben.

Holger Eickhoff ist zufrieden. Unbedarftnahm er 1999 die Leitung von CASINOan. Er würde es jederzeit wieder tun.

Initiative für Inklusion

treffen im CASINO

Warum ist Inklusion trotz bestehender

Gesetze noch nicht überall umgesetzt?

Die Arbeitsagentur unterstützt den Weg zueiner inklusiven Gesellschaft. Allerdingskann man Inklusion nicht verordnen. Dassalle Menschen miteinander leben und arbei-ten, ohne durch Barrieren – welcher Artauch immer – daran gehindert zu werden,muss sich nach und nach entwickeln.

Welche Erfahrungen hat die Agentur für

Arbeit in Hamburg mit dem Integrati-

onsbetrieb CASINO gemacht?

Zum einen beweisen die Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter von CASINO jeden Tag, wieleistungsfähig sie sind. Dabei spielt es keineRolle, ob es sich um Integrationsmitarbeiter,Rehabilitanden oder Menschen mit Schwer-behinderung handelt. Zum anderen folgenwir dem Grundsatz der UN-Behindertenkon-vention „Nicht ohne uns über uns". In derArbeitsagentur Hamburg sprechen wir nichtnur über Inklusion, sondern sind aktiv dabei,inklusiv miteinander zu arbeiten, mit demwunderbaren Beispiel im eigenen Haus.

I N T E R V I E Wi

Sönke Fock, Vorsitzender der Geschäfts-führung der Agentur für Arbeit Hamburg

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6. Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015 (arbeit)

Die Wahlen der Vertrauenspersonenfür schwerbehinderte Menschen sindvorbei und es gibt viele engagierte In-teressenvertretungen, die nun ihr neu-es Amt verantwortungsvoll wahrneh-men wollen. Dazu brauchen sie ent-sprechendes Handwerkzeug. Wie undwo bekommt man das? Durch Wissenund Erfahrungen. Zur Unterstützungsind Schulungen zum Beispiel zu denRechten und Pflichten der Schwerbe-hindertenvertrauenspersonen (SBV)sinnvoll und wichtig. In Schulungenwerden die Grundlagen für ihre Arbeitvermittelt und es findet ein reger kolle-gialer Erfahrungsaustausch statt, derunbedingt zur Arbeit der SBV gehört.

Was, wenn der Arbeitgeber nicht erkennenkann, dass Schulungen notwendig sind?Grundsätzlich entscheidet die SBV selbst,welche Seminare sie besucht. Weder derArbeitgeber noch der Betriebsrat sind andieser Entscheidung beteiligt. Ist ein Semi-nar nach § 96.4 SGB IX ausgeschrieben,so ist eine Teilnahme grundsätzlich möglich.Wichtig ist, dass diese Seminare „…Kennt-nisse vermitteln, die für die Arbeit als SBVerforderlich…“ (nach § 96,4 SGB IX) sind.Erforderlich sind zum Beispiel Grundsemi-nare Schwerbehindertenrecht, Rechte undPflichten der SBV, arbeitsrechtliche Semi-nare (wie Kündigungsschutz), auch Be-triebsverfassungsrecht und Seminare zumBetrieblichen Eingliederungsmanagementgehören dazu. Die Schulungen müssenkeine behindertenspezifische Thematik ha-ben, jedoch einen konkreten Bezug zu denAufgaben der SBV aufweisen. Erforderlich-keit kann sich auch aus aktuellem Anlassergeben (z.B. der Umgang mit psychischerkrankten Menschen). „Bei der Beurtei-lung der Erforderlichkeit handelt es sich umdie Anwendung eines unbestimmtenRechtsbegriffs. Er lässt der SBV einen ei-

genen Beurteilungsspielraum.“ Diese Auf-fassung finden wir im Schwerbehinderten-recht, Basiskommentar zum SGB IX mitWahlordnung, Feldes et al, S. 151. Umihre Aufgaben wahrnehmen zu können,benötigt die SBV zumindest Grundkennt-nisse in den Sach- und Fachfragen, die inSitzungen (Betriebsratssitzungen, Bewer-bungsverfahren Wirtschaftsausschusssit-zungen) diskutiert werden.

Wie setze ich meine Rechte zum Seminar-besuch beim Arbeitgeber durch?Das erste Mittel gegenüber dem Arbeitge-ber bei Einwänden oder Ablehnung einesSeminars ist die Klarstellung der rechtlichenSituation mit dem Hinweis auf das Gesetz.Als Argumente ist für den Betrieb häufigauch wichtig, den Nutzen der Schulung inden Vordergrund zu stellen. Wertvolles Wis-sen wie die Förderungsmöglichkeiten vonMaßnahmen z.B. für die Arbeitsplatzaus-stattung oder Eingliederungszuschüsse er-sparen dem Arbeitgeber viele Kosten.Außerdem sollten SBV die Termine für dieSchulungen so auswählen, dass die be-trieblichen Belange berücksichtigt sind. DerArbeitgeber kann seinerseits eine Ableh-nung damit begründen, dass außerordentli-che Umstände angeführt werden (z.B. un-vorhersehbare Ereignisse).Darüber hinaus gibt es auch Urteile unddazu Begründungen zum Thema: „OhneZweifel bedarf gerade der Vertrauensmann(die Vertrauensperson, Anmerkung handi-cap) der Schwerbehinderten einer beson-ders sorgfältigen Schulung auf allen Gebie-ten, aus denen er Kenntnisse zur Ausü-bung seines Amtes benötigt … Die Vertre-tung einer speziellen und besondersschutzwürdigen Arbeitnehmergruppe undder Umstand, daß der Schwerbehinderten-vertreter in der Regel bei der Erfüllung sei-ner Aufgaben weitgehend auf sich gestelltist, bedingt eine besonders sorgfältige

Schulung als Voraussetzung für ordnungs-gemäße Erfüllung der nach dem Gesetzübertragenen Aufgaben“ (LAG Berlin 19.5.988 - 4 Sa 14/88). Der Basiskommentarzum SGB IX (Feldes et al, siehe oben) istder Auffassung, “… dass die SBV auchdas Recht hat, an Schulungs- und Bil-dungsveranstaltungen teilzunehmen, die fürMitglieder von Betriebs- und Personalrätendurchgeführt werden.“ (ebenda S. 151). Die Regelungen zu den Schulungen geltenauch für die ersten Stellvertreter der SBV,wenn dessen Teilnahme notwendig ist:- wegen ständiger Heranziehung zu Aufga-

ben gemäß § 95 SGB IX- wegen häufiger Vertretung der SBV für

längere Zeit oder- weil mit dem Nachrücken in das Amt der

SBV in absehbarer Zeit zu rechnen ist.Die Kosten für Schulungen trägt der Ar-beitgeber. Wenn der Arbeitgeber eineSchulung aus betriebsbedingten Gründen(Zeitpunkt des Seminars) ablehnt, kann erdies nur, wenn außergewöhnliche betriebli-che Gründe vorliegen, der Hinweis, es seiviel zu tun, reicht da nicht aus! Wenn be-reits Kosten durch eine Schulung entstan-den sind, der Arbeitgeber sich aber weigert,diese zu übernehmen, muss die SBV denKostenersatz im arbeits- bzw. verwaltungs-gerichtlichen Beschlussverfahren geltendmachen.Alles über die Rechte und Pflichten derSBV können Sie zum Beispiel in einem Se-minar der Arbeit und Leben BildungswerkGmbH erfahren:

beratungsstelle handicap

SBV neugewählt – und viele Fragen!?

Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten derSchwerbehindertenvertretung (Teil 1)Grundlagenseminar, das die Basis für eineerfolgreiche Arbeit als Schwerbehinderten-vertreterIn vermittelt und viele wertvollePraxistipps liefert.

Termine: 13.04. -17.04.2015 und 14.09. -18.09.2015

Ort: HamburgLeitung: Edeltrud Habib (von handicap)

Informationen und Anmeldung: Tel. (040) 28 40 16 - 28 oder per E-Mail

[email protected]

S E M I N A Ri

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1. Bei Arbeitsunfähigkeit kann eineRückkehr an den Arbeitsplatz auch beiweiterhin notwendiger Behandlung so-wohl betrieblich möglich als auch austherapeutischen Gründen angezeigtsein. Über den Weg der stufenweisenWiedereingliederung werden Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer individuell,d. h. je nach Krankheit und bisherigerArbeitsunfähigkeits dauer schonend,aber kontinuierlich bei fortbestehenderArbeitsunfähigkeit an die Belastungenihres Arbeitsplatzes herangeführt. DieArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmererhalten damit die Möglichkeit, ihre Be-lastbarkeit entsprechend dem Stand derwiedererreichten körperlichen, geistigenund seelischen Leistungsfähigkeit zusteigern. Dabei sollte die Wiedereinglie-derungsphase in der Regel einen Zeit-raum von sechs Monaten nicht über-schreiten.

2. Die stufenweise Wiedereingliede-rung erfordert eine vertrauensvolle Zu-sammenarbeit zwischen der oder demVersicherten, behandelnder Ärztin oderbehandelndem Arzt, Arbeitgeberin oderArbeitgeber, Arbeitnehmervertretung,Betriebsärztin oder Betriebsarzt, Kran-kenkasse sowie ggf. dem MedizinischenDienst der Krankenversicherung (MDK)und dem Rehabilitationsträger auf derBasis der von der behandelnden Ärztinoder vom behandelnden Arzt unter Be-achtung der Schweigepflicht gegebenenEmpfehlungen zur vorübergehendenEinschränkung der quantitativen oderqualitativen Belastung der oder des Ver-sicherten durch die in der Wiedereinglie-derungsphase ausgeübte beruflicheTätigkeit. Eine standardisierte Betrach-tungsweise ist nicht möglich, so dassder zwischen allen Beteiligten einver-nehmlich zu findenden Lösung unter an-

gemessener Berücksichtigung der Um-stände im Einzelfall maßgebliche Bedeu-tung zukommt. Die Vertragsärztin oderder Vertragsarzt kann – mit Zustimmungder oder des Versicherten – von der Be-triebsärztin oder vom Betriebsarzt, vomBetrieb oder über die Krankenkasseeine Beschreibung über die Anforderun-gen der Tätigkeit der oder des Versi-cherten anfordern.

3. Die infolge der krankheitsbedingtenEinschränkung der Leistungsfähigkeit zuvermeidenden arbeitsbedingten Be-lastungen sind von der behandelndenÄrztin oder vom behandelnden Arzt zudefinieren. Die Vertragsärztin oder derVertragsarzt kann der Krankenkasse ei-nen Vorschlag unterbreiten, der diequantitativen und qualitativen Anforde-rungen einer Tätigkeit beschreibt, dieaufgrund der krankheitsbedingten Lei-stungseinschränkung noch möglich sind.Ist die Begrenzung der Belastung deroder des Versicherten durch vorüberge-hende Verkürzung der täglichen Arbeits-zeit medizinisch angezeigt, kann auchdies eine geeignete Maßnahme zur stu-fenweisen Wiedereingliederung sein.

4. Eine stufenweise Wiedereingliede-rung an Arbeitsplätzen, für die arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchungennach den berufsgenossenschaftlich enGrundsätzen erforderlich sind, kanngrundsätzlich nur mit Zustimmung derBetriebsärztin oder des Betriebsarzteserfolgen. Ausgenommen davon bleibendie Fälle, bei denen feststeht, dass dieam Arbeitsplatz vorliegende spezifischeBelastung keine nachteiligen Auswirkun-gen auf den Gesundungsprozess derBetroffenen selbst oder Unfall - oderGesundheitsgefahren für sie selbst oderDritte mit sich bringen kann.

5. Während der Phase der stufenwei-sen Wiedereingliederung sind Versicher-te in regelmäßigen Abständen von derbehandelnden Ärztin oder vom behan-delnden Arzt auf die gesundheitlichenAuswirkungen zu untersuchen. Ergebendie regelmäßigen Untersuchungen eineSteigerung der Belastbarkeit, ist eineAnpassung der stufenweisen Wiederein-gliederung vor zunehmen. Stellt sichwährend der Phase der Wiedereingliede-rung heraus, dass für die Versichertennachteilige gesundheitliche Folgen er-wachsen können, ist eine Anpassung andie Belastungseinschränkungen vorzu-nehmen oder die Wiedereingliederungabzubrechen. Ergibt sich während derstufenweisen Wiedereingliederung, dassdie bisherige Tätigkeit auf Dauer krank-heitsbedingt nicht mehr in dem Umfangwie vor der Arbeitsunfähigkeit aufge-nommen werden kann, so ist hierüberdie Krankenkasse unverzüglich schriftlichzu informieren.

6. Erklärt die Arbeitgeberin oder derArbeitgeber, dass es nicht möglich ist,die Versicherte oder den Versicherten zubeschäftigen, ist die stufenweise Wie-dereingliederung nicht durchführbar.

7. Alle Änderungen des vereinbartenAblaufs der Wiedereingliederung sindden Beteiligten unverzüglich mitzuteilen.

8. Voraussetzung für die stufenweiseWiedereingliederung ist die Einverständ-niserklärung der oder des Versichertenauf dem vereinbarten Vordruck. Auf die-sem hat die Ärztin oder der Arzt die tägli-che Arbeitszeit und diejenigen Tätigkei-ten anzugeben, die die oder der Versi-cherte während der Phase der Wieder-eingliederung ausüben kann bzw. denensie oder er nicht ausgesetzt werden darf.Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgebersoll eine ablehnende Stellungnahmenach Nummer 6 der Anlage dieserRichtlinie ebenfalls auf dem Vordruckbescheinigen.

Stand: 28.01.2014

richtlinien des gemeinsamen bundesausschusses

Empfehlungen zur Umsetzungstufenweiser Wiedereingliederung

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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stelltUnternehmen häufig vor die Herausforderung, einen ver-bindlichen Prozessablauf zu gestalten und dabei gleich-zeitig Raum für die individuelle Ausgestaltung im Einzelfallzu ermöglichen. Jede Veränderung in einem Unternehmenoder einer Organisation erfordert Akzeptanz und Vertrau-en, damit sie sich erfolgreich und nachhaltig im Arbeitsall-tag etabliert. Unternehmen können diese Schlüsselfakto-ren gezielt fördern und das BEM mithilfe eines klarenFahrplans so zum Erfolgsinstrument entwickeln.

Wohin geht die Reise? Ziele, Ressourcen und Rahmenbe-dingungen Neben der seit 2004 geltenden gesetzlichen Regelung für dasBEM (§ 84 Absatz 2, SGB IX) gibt häufig ein hoher Kran-kenstand den Impuls zur Einführung eines standardisiertenBEM-Verfahrens. Dieses beginnt mit der Feststellung des Krei-ses der BEM-Berechtigten, also all derer, die in den vergange-nen 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ge-meldet waren. Unternehmen sind aufgefordert, die gesetzlichübergeordneten Ziele, Wiedererlangung und langfristiger Erhaltvon Arbeitsfähigkeit, auf ihren jeweiligen Arbeitskontext zu über-tragen und Art und Umfang des BEM im eigenen Hause en t-sprechend zu gestalten. Dazu gehört die realistische Planungbetrieblicher Ressourcen einschließlich einer Klärung von Zu-ständigkeiten und Aufgaben sowie deren zeitlicher und inhaltli-cher Ausgestaltung: Organisatorische Aufgaben, Führen derGespräche, Dokumentation, Begleitung der Umsetzung vonMaßnahmen, Evaluation. Das BEM-Team und auch dieFührungskräfte im Unternehmen sollten zu ihrer jeweiligen Rolleim BEM geschult werden. Zu klären ist zudem eine Reihe vonganz praktischen Rahmenbedingungen für BEM-Berechtigte,beispielsweise wann und wo vertrauliche BEM-Gespräche sinn-voll geführt werden können.

Alle im Boot: Das BEM-TeamHinsichtlich Zielrichtung und Eckdaten der Umsetzung ist es es-sentiell, eine gute Zusammenarbeit und eine gemeinsame Hal-tung aller betrieblichen Parteien, vorrangig Arbeitgeberseite undArbeitnehmervertretung zu erreichen, um von Anfang an dasBEM als konstruktives Instrument zu installieren. Ein festesBEM-Team schafft für die Beschäftigten Vertrauen und Verbind-lichkeit und besteht beispielsweise aus einem BEM-Beauftrag-ten des Arbeitgebers, einem BEM-Beauftragten der Arbeitneh-

mervertretung, der Schwerbehindertenvertretung und gegebe-nenfalls dem Betriebsarz t, der Fachkraft für Arbeitssicherheitund weiteren Akteuren mit Bezug zum Thema Mitarbeiterge-sundheit im Unternehmen. Einige Betriebe entscheiden sich, ei-nen Disability Manager als Experten für das Fallmanagementund auch die Gesamtkoordination von Maßnahmen zur Präventi-on, Rehabilitation und Eingliederung einzusetzen. Dieser sorgtals Experte dafür, dass alle nötigen Schritte erfolgen, damitlangfristig erkrankte oder verunfallte Mitarbeiter eine Chance be-kommen, an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren und dortihre volle Leistungsfähigkeit einzusetzen. Für diese vielseitigeAufgabe aus Analyse, Prävention und Fallmanagement brau-chen Disability Manager eine breite Qualifikation. Als lizensierterPartner der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)bietet die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH inHamburg dafür die berufsbegleitende Ausbildung zum interna-tional anerkannten „Certified Disability Management Professio-nal“ (CDMP) an. Die Ausbildung richtet sich vor allem an Perso-nalverantwortliche, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertreter,Arbeitsmediziner und externe Berater die im betrieblichen Ge-sundheitsmanagement tätig sind.

Klar Schiff mit Datenschutzregelungen und interner Kom-munikationUmsetzbare, klare Regelungen zum Datenschutz sind für denErfolg und die Rechtssicherheit des BEM entscheidend. Dazuzählt die Gewährleistung einer vertraulichen Erhebung, Speiche-rung und Aufbewahrung von sensiblen personenbezogenen Da-ten, insbesondere Gesundheitsdaten, beispielsweise durch einegesonderte BEM-Akte. Der Mitarbeiter muss darüber informiertwerden und seine Zustimmung erteilen. Eine weitere Säule desDatenschutzes ist die Vertraulichkeit und Einhaltung der Zweck-bindung dieser Daten nur für das BEM, BEM-Fälle dürfen bei-spielsweise nicht im Führungskräftekreis oder in der Betriebs-ratssitzung besprochen werden, ohne dass der BEM-berechtigteMitarbeiter dem zustimmt. In der Ausgestaltung des BEM ist da-bei immer ein Gleichgewicht zu schaffen zwischen Rechtssicher-heit einerseits (z.B. Informationspflicht des Arbeitgebers) undvertrauensfördernder, motivierender Gestaltung andererseits.Das kann sich in Unterlagen, wie dem Einladungsschreiben,ebenso widerspiegeln, wie in Prozessschritten - beispielsweiseder Entscheidung, dem BEM-Gespräch ein Informationsge-spräch vorzuschalten, welches durch den unverbindlichen aberund zugleich persönlichen Charakter sehr gezielt und konstruktiv

Fortbildungsakademie der Wirtschaft

Erfolgsfaktoren für das betriebliche eingliederungsmanagement (beM)

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Vorbehalte seitens der Mitarbeiter abbauen kann. Eine klare undvon BEM-berechtigten Mitarbeitern losgelöste Information durchFlyer, in Mitarbeiterversammlungen oder über die Führungskräf-te mit der Nennung konkreter Ansprechpartner, wie beispiels-weise das BEM-Team, schafft Transparenz und Vertrauen. ImSinne der Transparenz und Verbindlichkeit ist es empfehlens-wert, die Eckpunkte des BEM und die Zuständigkeiten desBEM-Teams in einer Prozessvereinbarung oder Betriebsverein-barung festzuhalten.

Setzt die Segel! Das Gespräch als wichtigste BEM-Maß-nahmeDas Herzstück eines jeden BEM ist die Entwicklung persönli-cher Gesundheitsstrategien in Verbindung mit betrieblichen Un-terstützungsmöglichkeiten auf Basis einer sorgfältigen und sen-siblen Berücksichtigung der Arbeits- und Gesundheitssituationdes BEM-berechtigten Mitarbeiters. Die wichtigste Maßnahmeeines lösungsorientierten, offenen und konstruktiven BEM-Pro-zesses ist deshalb das BEM-Gespräch. Anonymisierte Fallbe-sprechungen können exemplarisch besonders positiv verlaufe-ne BEM-Verfahren als „Leuchtturmverfahren“ nutzbar machen.Damit verbunden geschieht in der Regel mit der zunehmendenZahl von BEM-Verfahren automatisch eine stärkere Vernetzungbetrieblicher Schnittstellen, was im Sinne des betrieblichen Ge-sundheitsmanagements zielführend genutzt werden sollte. Auchexterne Netzwerkpartner und außerbetrieblichen Stellen, Inte-grationsamt, Rehabilitationsträger, Integrationsfachdienste, etc.,sollten in den BEM-Verfahren eingebunden werden, um alleMöglichkeiten der Unterstützung für den Mitarbeiter zum Erhaltseiner Arbeitsfähigkeit auszuschöpfen.

Volle Kraft voraus! BEM auf ErfolgskursZu den wichtigsten Erfolgsfaktoren eines BEM gehören Neutra-lität, Klarheit und Nachhaltigkeit. Diese werden durch ein syste-matisch eingeführtes BEM-Verfahren begünstigt. Wenn allenMitarbeitern, die die Arbeitsunfähigkeitszeit von 6 Wochen er-reicht oder überschritten haben, ein BEM angeboten wird, unab-hängig von der Art ihrer Erkrankung oder der Struktur ihrer Ar-beitsunfähigkeitstage, so erhält das Verfahren dadurch von Be-ginn an den neutralen Charakter eines Standardvorgangs. Dar-über hinaus können Unternehmen die BEM-Infrastruktur auchpräventiv nutzen und Mitarbeitern ein BEM-Angebot machen,wenn sie eine Belastung im Arbeitsalltag verspüren noch bevor6 Wochen Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliegen. Klarheit überdie Abläufe und Zuständigkeiten, die Rolle der Beteiligten imBEM-Gespräch und die betrieblichen Handlungsmöglichkeitenund -grenzen ist ein weiterer Erfolgsfaktor, der alle Beteiligtenentlastet und schnelle Arbeitsabläufe ermöglicht. Ein nachhalti-ges BEM ermöglicht bei Bedarf auch die längerfristige Beglei-tung von Mitarbeitern bei umfassenden Maßnahmen. Im Idealfallist BEM eingebettet in ein Betriebliches Gesundheitsmanage-ment (BGM). Zu guter Letzt sollte das BEM regelmäßig, z.B. injährlichen Evaluations-Workshops auf den Prüfstand gestellt und

optimiert werden. Der wichtigste Erfolgsfaktor des BEM sind je-doch die Beteiligten selbst - diejenigen Mitarbeiter, die die Un-terstützung durch BEM wahrnehmen und die Akteure, die es mitihnen umsetzen. „Freiwillig, vertrauensvoll und transparent“ wirdBEM zum erfolgreichen Unterstützungsinstrument auf dem Wegzu einer langfristig leistungsfähigen und motivierten Belegschaft.

Kontakt:Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbHAkademie HamburgSpohrstraße 6, 22083 Hamburg Dr. Cornelia ReindlKoordinatorin BEM / BGMTel. (040) 28 00 66 - 65E-Mail: [email protected]

Dr. Cornelia Reindl ist zertifizierte Disability Managerin (CDMP).Seit 2006 ha t sie sich auf die Berufliche Rehabilitation speziali-siert. Als Trainerin und Prozessberaterin bei der Implementierungdes Betrieblichen Eingliederungsmanagements und als externeFallmanagerin ist sie in verschiedenen Unternehmen tätig. FrauDr. Reindl leitet das BGM-Team der FAW-Akademie Hamburgund ist für die Umsetzung bundesweiter BEM-Projekte verant-wortlich.

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH

BIHA Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg

unterstützt Arbeitgeber der Metropolregion Hamburg kostenlos bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. BIHA arbeitet dabei eng mit UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V. zusammen. Das sind die Arbeitsschwerpunkte:

Unterstützung bei der Beschäftigung schwerbehinderter MenschenBetriebliches EingliederungsmanagementQualifizierung schwerbehinderter BeschäftigterDemographischer Wandel und die Auswirkungen für schwerbehinderte Beschäftigte

Kontakt:Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, Telefon 040 636462-71Fax 040 636462-75, [email protected], www.faw-biha.de

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Als einer der führenden privaten Kran-kenversicherer Deutschlands legt dieSIGNAL IDUNA selbstverständlichauch großen Wert auf die Gesundheitihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterund hat dafür unter anderem ein Be-triebliches Gesundheitsmanagementmit vielfältigen Angeboten eingeführt.

Mit dem Betrieblichen Gesundheitsmana-gement sorgt die SIGNAL IDUNA für einequalitativ hochwertige Vorsorge ihrer Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter und setzt aufPrävention. Unter dem Motto „Gesund füh-ren - gesundes Führen“ rief das Unterneh-men eine Veranstaltungsreihe ins Leben,die unter anderem den aktiven Umgangpsychischer Belastungen am Arbeitsplatzthematisiert. Themenschwerpunkte warenbislang Burnout-Erkrankungen, Depressio-nen, Angststörungen sowie psychosomati-sche Beschwerden.

Zum Betrieblichen Gesundheitsmanage-ment gehören unter anderem Betriebs-sportangebote, Raucherentwöhnungssemi-nare, Nackenmassagen und mehrtägigeVeranstaltungen zu den Themen Anti-Stress Training und Work-Life-Balance so-wie Grippeschutzimpfungen, Ernährungs-beratung, Mitarbeiter-Workshops mit derVerwaltungsberufsgenossenschaft und dieBetreuung von Langzeitkranken.

Darüber hinaus bietet die SIGNAL IDUNAallen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ge-sundheitstage in Zusammenhang mit derIKKClassic sowie eine kostenlose Pflege-beratung durch COMPASS an.

Die SIGNAL IDUNA kooperiert mit dem„ÄrzteNetz Hamburg“. Davon profitierensowohl die privat krankenvollversichertenKunden als auch die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der HV Hamburg und der zuge-

hörigen Töchter. Im „ÄrzteNetz Hamburg“haben sich rund 300 erfahrene Ärztinnenund Ärzte in mehr als 140 langjährig be-währten Praxen mit anderen Gesundheits-dienstleistern (wie Krankenhäuser in Ham-burg) zusammengeschlossen, um diePatientenversorgung optimal zu gestalten.Das reicht von einer strukturierten ambu-lanten medizinischen Behandlung über eineoptimale vor- und nachstationäre Behand-lung bis hin zur zeitnahen Vergabe vonPraxisterminen.

Jüngstes Angebot an Mitarbeiterinnen undMitarbeiter ist die Kooperation mit „Elb-kinder - Vereinigung Hamburger Kinder-tagesstätten. Dort hat die SIGNAL IDUNAsechs Plätze für Mitarbeiterkinder reser-viert.

Mit ihrem alljährlichen Weihnachtskonzertim Hamburger Michel unterstützen dieSIGNAL IDUNA-Beschäftigten dank ihrerSpenden aus dem Eintrittsgeld zahlreichesoziale Projekte in und um Hamburg, wieetwa: „Integrative KindertagesstätteBrummkreisel“, „Schenefelder Tafel e.V.“,„Förderverein Winternotprogramm für Ob-dachlose e.V.“, „Ring gegen Krebs“.

Die SIGNAL IDUNA Gruppe nimmt dieVerantwortung gegenüber Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern mit Behinderungen sehrernst. Vielfältige Maßnahmen unterstützendie Schwerbehinderten im täglichen Ar-beitsprozess. Das reicht von barrierefreienGebäuden in den Hauptverwaltungen bishin zu Computern, die über die Sprachegesteuert werden.

Ein spezielles Angebot für die krankenvoll-versicherten Kunden bietet die SIGNALKrankenversicherung a. G. mit der Medi-zinischen Assistance. Dort erhalten dieKunden unter anderem Unterstützung bei

der Suche und Vermittlung medizinisch ge-eigneter Fachkliniken sowie wohnortnaherTherapiemöglichkeiten, beispielsweise imAnschluss an den Klinikaufenthalt.Schwerpunkte sind dabei Neurologie (z.B.:Schlaganfall, Hirnblutung, Schädel-Hirn-Verletzung, Querschnittslähmung) und dieBereiche Psychotherapie, Psychiatrie, Psy-chosomatik (z.B.: Depression, Ess- undAngststörungen, psychosomatische Er-krankungen).

Kontakt:SIGNAL IDUNA GruppePriska Flinzer-FrömmlingNeue Rabenstraße 15-1920354 HamburgTel. (040) 41 24-38 34Fax (040) 41 24-40 [email protected]

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Betriebliches Gesundheitsmanagement setzt auf Prävention

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(inklusion) 6 Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015

Am 2. Dezember 2014 veranstaltetedas Projekt “Wirtschaft inklusiv” inBerlin in der Landesvertretung derStadt Hamburg den Parlamentari-schen Abend Inklusion unter derÜberschrift: Wir brauchen alle!Annähernd 100 Gäste aus Politik,Wirtschaft und Fachöffentlichkeitwohnten einem Abend bei, der dasThema Inklusion auf besondere Artpräsentierte und die Gäste mitnahmauf eine Reise von Immanuel Kantüber autistische IT-Spezialisten bis indie Praxis einer venezuelanischenZahnärztin.

Dörte Maack, selbst blind, begleitete zu-sammen mit Führhund Lila die Gästedurch einen informativen, anregendenund auch unterhaltsamen Abend. „WieSie sehen bin ich blind“, begrüßte sie dieGäste, „das hat Nachteile, aber auchVorteile: ich kann nicht sehen, wenn Siemich anlächeln, ich kann aber auch nichtsehen, wenn Sie die Augen verdrehen“.

Damit waren die Gäste, unter denen sichParlamentarier aller im Bundestag vertre-tenen Fraktionen befanden, mitten im

Thema. Verena Bentele, Beauftragte derBundesregierung für die Belange behin-derter Menschen, griff den Faden aufund erläuterte, dass Menschen durch dieKompensation gesundheitlicher Ein-schränkungen häufig besondere Fähig-keiten entwickelten. So verfügen vieleblinde und sehbehinderte Menschen übereine professionalisierte Fragetechnik, dieim beruflichen Kontexten oft von beson-derem Nutzen ist und einen deutlichenVorteil bietet. Die Beratung, Sensibilisie-rung und Unterstützung von Betriebenund Unternehmen, wie sie vom ProjektWirtschaft inklusiv geleistet wird, sei fürsie ein wesentlicher Baustein der Inklusi-on im ersten Arbeitsmarkt.

Richard Nürnberger, Vorsitzender desVorstandes der Bundesarbeitsgemein-schaft ambulante berufliche Rehabilitati-on (BAG abR) e.V., der Trägerin des Pro-jektes Wirtschaft inklusiv, verwies auf dasdichte, bundesweite Dienstleistungsnetzder BAG abR, die ein solches Projekterst ermögliche. „Inklusive Arbeit brauchtdie Betriebe“, betonte er, „der Betrieb istder erste Ort der Inklusion, wenn es umdas Aufgabenfeld Arbeit geht.“

Richard Fischels (Bundesministerium fürArbeit und Soziales) gab mit seinem en-gagierten Grußwort der Hoffnung Aus-druck, dass sich das betriebsnahe, ar-beitgeberorientierte Projekt Wirtschaft in-klusiv als die passende Unterstützung fürdie Betriebe erweist, die noch nicht aus-reichend Menschen mit einer Schwerbe-hinderung beschäftigen. Bestätige sichder Erfolg, sei auch eine Fortsetzung un-ter gleichem Konzept vorstellbar.

Diesem Gedanken schloss sich die Lei-terin des Bereichs Arbeitsmarktpolitik beider BDA, Christina Ramb, an. Die BDAsei froh, ein Projekt wie Wirtschaft inklu-siv mit auf den Weg gebracht zu haben:„Arbeitgeber brauchen für mehr Inklusionwirtschaftsnahe Ansprechpartner, wie sieWirtschaft inklusiv mit seinen Beraternund Inklusionslotsen bietet“.

Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Pro-fessor für theologische Ethik, erläutertedann in einem fesselnden und „Grund-legenden“ Vortrag die menschenrechtli-che Dimension der Inklusion. Wohl kaumjemand von den Besuchern hatte damitgerechnet, dass es einem katholischenEthiker auf so unterhaltsame und ver-ständliche Weise gelänge, einen schlüs-sigen Bogen zu schlagen von ImmanuelKant zu den autistischen IT-Profis vonSAP.

Doch der Höhepunkt des Abends wardas leidenschaftliche, begeisternde und

Parlamentarischer Abend Inklusion

“Inklusion ist schön,macht aber viel Arbeit”

Prof. Dr. Lob-Hüdepohl, Maack, Ramb, v. Schuler Alarcón, Nürnberger, Fischels, Otto-Albrecht Verena Bentele

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6. Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015 (inklusion)

ansteckende Plädoyer der ZahnärztinMarianela von Schuler Alarcón für Inklusi-on. Im Gespräch mit Dörte Maack berich-tete sie davon, wie sie selbst zunächstGebärdensprache erlernt hätte, umgehörlose Menschen behandeln zu kön-nen. Dies war aber nur der Beginn desAufbaus einer inklusiven zahnmedizini-schen Versorgung für gehörlose Men-schen: heute bildet sie mehrere gehörlo-se Auszubildende aus, hat andere Praxendafür gewonnen, die jetzt auch ausbildenund auch gehörlose Patienten behandeln,die oft mehrere hundert Kilometer An-fahrt in Kauf nehmen, sie hat gemeinsammit der Berufsschule die Teilnahme amregulären Berufsschulunterricht ermög-licht, hat die Zahnärztekammer für text-optimierte Prüfungsunterlagen gewonnenund plant jetzt noch, Gebärdensprachun-terricht für die Ausbildung von Zahnmedi-zinern anzustoßen, damit mehr Zahnärzte

gehörlose Menschen behandeln können.Quasi „nebenbei“ hat sie ein Videoclip-Lexikon von neuen Gebärden für zahn-medizinische Fachbegriffe aufgebaut.

Mit ihrer Begeisterungsfähigkeit undihrem profunden Verständnis für lebendi-ge, gelebte Inklusion sorgte sie dafür,dass dieser Parlamentarische Abendwirklich neue Anregungen lieferte und fürviel Gesprächsstoff beim anschließendenget-together sorgte. „Das war endlichmal was Anderes“, kommentierten vieleGäste die Veranstaltung.

Über Wirtschaft inklusiv:Das Projekt Wirtschaft inklusiv berätWirtschaftsunternehmen zur Inklusionund wird durchgeführt von der BAG abR(Bundesarbeitsgemeinschaft ambulanteberufliche Rehabilitation) e.V., einem Zu-sammenschluss wirtschaftsnaher Bil-

dungsdienstleister. Die Bundesvereini-gung der Deutschen Arbeitgeberverbän-de (BDA) unterstützt das Projekt, dasvom Bundesministerium für Arbeit undSoziales (BMAS) gefördert wird. DasProjekt endet am 30.4.2017.

Passend dazu das Resümee, mit demder Projektleiter von Wirtschaft inklusivManfred Otto-Albrecht, frei nach KarlValentin, die Erfahrungen der erstenProjektmonate auf den Punkt brachte:„Inklusion ist schön, macht aber viel Ar-beit“.

Kontakt:Manfred Otto-AlbrechtE-Mail: manfred.otto-albrecht@faw.dewww.wirtschaft-inklusiv.dewww.bagabr.de

Richard Nürnberger

Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl

Dörte Maack und Marianela von Schuler Alarcón

Get-together in der Landesvertretung der Hansestadt Hamburg in Berlin

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(l iteratur) 6. Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015

Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung ist ein zentrales, jedoch nochzu wenig beachtetes Thema des Personalmanagements. Das vorliegende Buch stelltBest-Practice-Beispiele aus dem ersten Arbeitsmarkt vor. Es entstand am Center forDisability and Integration der Universität St. Gallen (CDI-HSG). Inspiriert durch den„Com(mitment) To Act(ion)“-Wettbewerb werden verschiedenste Unternehmensbeispie-le zentralen Handlungsfeldern des Personalmanagements zugeordnet. Hierdurch sollenFührungskräften und Personalverantwortlichen geeignete Konzepte an die Hand gege-ben werden, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung aktiv voran zu treiben.

Vorstellung von innovativen Best-Practice-Beispielen zur beruflichen Inklusion• Strukturierte Übersicht über Inklusionskonzepte anhand verschiedener Handlungs-felder des Personalmanagements

• Klare Handlungsempfehlungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung imUnternehmenskontext

Die HerausgeberMIRIAM K. BAUMGÄRTNER Diplom-Psychologin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterinam Center for Disability and Integration (CDI-HSG) und Doktorandin im ProgrammStrategy and Management an der Universität St. Gallen.PROF. DR. STEPHAN A. BOEHM ist Direktor des Center for Disability and Integra-tion (CDI-HSG) und Assistenzprofessor an der Universität St. Gallen (HSG).DR. DAVID J. G. DWERTMANN forscht zurzeit als Visiting Fellow an der renommiertenILR School der Cornell University (USA) im Department for Human Resource Studies.

Berufliche Inklusion von Menschen mit BehinderungBest Practices aus dem ersten Arbeitsmarkt2013, Hardcover, 373 S. 39 Abb., 26 Abb. in Farbe, ISBN 978-3-642-34783-2Ladenpreis: 69,99 Euro (D), 71,95 Euro (A), CHF 87.50 (Schweiz)

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L I T E R A T U Ri

“In Anbetracht des großen Potenzials von Menschen mit Behinderung müssen wir ihnen die Chance geben, sich in die Gesellschaft einzubringen und das braucht mehr bewusste Arbeit.”Bill Clinton, 42. Präsident der Verei-nigten Staaten von Amerika anläss-lich der Eröffnung des CDI-HSG

“Es ist mein persönliches Anliegen,dass sich zukünftig mehr Unterneh-men für die berufliche Inklusion ein-setzen, da man durch die Beschäfti-gung von Menschen mit Behinderungnicht nur menschlich und sozial, son-dern auch wirtschaftlich profitiert.”Frank-Jürgen Weise, Vorstands-vorsitzender Bundesagentur für Arbeit

“Das Buch stellt erfolgreiche Inklusions-Konzepte vor, die zeigen,dass Unternehmen durch differen-zierte Maßnahmen und persönlichesEngagement Menschen mit Behinderung wirtschaftlich erfolg-reich integrieren können.” Stefan Ritler, Bundesamt für Sozialversicherungen, Schweiz

Berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung

Stephan A. Böhm · Miriam K. Baumgärtner David J. G. DwertmannB

Best Practices aus dem ersten Arbeitsmarkt

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373 Seiten 39 Abb., 26 Abb. in Farbe

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Um die Baukräne in der Shanghai-allee herum fegt ein winterlicherWind. Überhaupt ist es ungemütlichauf der Baustelle. In wenigen Mona-ten aber soll dort das Leben toben.Hier entsteht die neue Hausgemein-schaft von Leben mit BehinderungHamburg. Diese wird aus 19 Apparte-ments für Menschen mit Behinderungund 10 Appartements für Studentenbestehen, die als Alltagsbegleiter dasLeben der Menschen mit Behinde-rung mitgestalten sollen. Leben mitBehinderung Hamburg hat dieseneuartige Form der Hausgemein-schaft gemeinsam mit einer Eltern-gruppe entwickelt und geplant.

Das Haus Shanghaiallee, in dem sichdie Hausgemeinschaft befinden wird,wird von der Baufirma Otto Wulff ge-meinsam mit der BaugenossenschaftBergedorf-Bille gebaut. Inmitten vonGrün- und Wasserflächen soll dasQuartier am Lohsepark soziale Nutzun-gen und Wohnen vereinen. Neben derNutzung durch Leben mit BehinderungHamburg wird zum Beispiel eine Kitagebaut. „Wir machen die Hafencity in-klusiv“, sagt Katrin Meyer, Leiterin derzukünftigen Hausgemeinschaft. „Mitunserem Projekt begegnen wir offensivdem Vorurteil die Hafencity sei exklu-siv.“ Inklusiv statt exklusiv lautet auchdas Motto einer Werbekampagne mit

der sich Leben mit Behinderung Ham-burg in der Hafencity vorstellen wird. Abdem Frühsommer sollen Info-Flyer ver-teilt werden und in kleinen Kulturveran-staltungen vom Leben von Menschenmit Behinderung in Hamburg erzähltwerden.

Das Richtfest in der Shanghaiallee sollnoch im Frühjahr stattfinden. Voraus-sichtlich im September werden die er-sten Mieter einziehen. Aber schon jetztknüpfen Katrin Meyer und ihr Team er-ste Kontakte ins Quartier. „Wir wollenwahrgenommen werden und mitmi-schen“, so Katrin Meyer. „Es geht unsdarum dabei zu sein. Die Hafencity istein Mikrokosmus, sie funktioniert wieein Dorf oder eine Kleinstadt. DieStrukturen sind hier neu, so dass Men-schen mit Behinderung die Chance ha-ben, sich ihren Platz zu erobern.“ Nochim vergangenen Jahr hatte Meyer mitihrem Team einen Stadtrundgang in derHafencity gemacht, im Schneeregenund bei Minusgraden. Aber so ist daseben, manchmal muss man, wenn einfrischer Wind wehen soll, auch erstmaldurch den Regen gehen.

leben mit behinderung Hamburg

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Dienstleistungen und Produkte mit so-zialem Mehrwert – dafür ist die Werk-stätten:Messe in Nürnberg bekannt.Vom 12. bis 15. März 2015 lädt dieviertägige Sozialmesse Fachbesucherund Konsumenten mit Sinn für sozialeThemen nach Nürnberg ein.

Über 210 Aussteller präsentieren in Halle12 auf über 13.000 Quadratmetern ihreProdukte und Leistungen. Design undKunsthandwerk, Gastronomie und Land-wirtschaft, Labor und Industrie – die Werk-stätten:Messe zeigt, wo Menschen mit Be-hinderung tätig sein können, wenn Arbeits-plätze für sie gestaltet werden.

Eröffnung: Anlässlich des zehnjährigen Ju-

biläums der Werkstätten:Messe in Nürn-berg wird die Bundesministerin für Arbeitund Soziales Andrea Nahles die Werkstät-ten:Messe 2015 eröffnen.

Ein Forum für Berufswünsche: Über Be-rufswege und die zweijährige Berufsqualifi-zierung der Werkstätten informiert dasKarriere:Forum. Karriere meint ganz kon-kret den Weg zum Traumberuf. Ob im Tier-park oder in der Automobilindustrie, in derBücherei oder im Kunstatelier – um denrichtigen Platz im Berufsleben zu finden,können sich Schulabgänger hier mit beruf-serfahrenen Beratern austauschen. Regio-nale Netzwerke für Inklusion: Wie Werk-stätten mit und für ihre Region wirken,welche Kooperationsmöglichkeiten es kon-

kret für Wirtschaftsunternehmen gibt, zeigtdas Bundesland Berlin. Auf der „BerlinerStraße“ können sich die Messebesucherdarüber informieren, was das „Bundeslandim Fokus“ auszeichnet.

Internationaler Austausch: Wie Inklusion zugestalten ist, ist auch in unseren Nachbar-ländern ein Thema. Wie in Frankreich dieTeilhabe am Arbeitsleben gestaltet wird,können die Messebesucher am Stand desGastlandes erfahren.

Schirmherr der Werkstätten:Messe ist derbayerische Ministerpräsident Horst Seeho-fer. Veranstaltet wird sie zum zehnten Malin Nürnberg von der NürnbergMesse.Ideeller Träger und verantwortlich für dasFachvortragsprogramm ist die Bundesar-beitsgemeinschaft Werkstätten für behin-derte Menschen (BAG WfbM).

www.werkstaettenmesse.de

12. bis 15.03.2015 in Nürnberg

Werkstätten:Messe 2015

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Kontakt:Arbeit und Leben DGB/VHS e.V.Besenbinderhof 60, 20097 HamburgTel. 040/ 284016-50handicap@hamburg.arbeitundleben.dewww.handicap-hamburg.de

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(cartoon) 6. Jahrgang | Heft Nr. 1 | 2015

Impressum

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Vertrauenspersonen der betrieblichen Interessenvertretungen für die Belange von Menschen mit Behinderung in denBetrieben der Hamburger Wirtschaft (ARGE der Vertrauenspersonen – Hamburger Wirtschaft). Schriftleitung (ehrenamtlich): Bernd Perthun, Vorsitzenderdes Vorstandes der ARGE der Vertrauenspersonen – Hamburger Wirtschaft, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, E-Mail: [email protected]: Erbeten an die Schriftleitung. Rechte: Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme des Manuskriptes gehenalle Verwertungsrechte für Zeitschriften, wie Nachdruck, auch von Abbildungen, Vervielfältigungen jeder Art, Übersetzungen, auf den Herausgeber über.Vortrag, Funk, Tonträger- und Fernsehsendungen sowie Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, auch auszugsweise, behält sich der Urheber vor.Gestaltungs- und Produktionsrechte: © 2015 by Einhorn-Presse Verlag Verwaltung GmbH. Bezugsbedingungen: Der Bezug für Mitglieder der ARGE derVertrauenspersonen – Hamburger Wirtschaft ist kostenfrei. Einzelheft: 3 Euro zzgl. Versand. Verlag/Anzeigen: Einhorn-Presse Verlag, Überseeallee 1, 20457Hamburg, Tel. (040) 36 15 75 -0, Fax: -15, E-Mail: [email protected]. Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 02.01.2013. Druck auf chlorfrei gebleichtemund umweltfreundlichen Papier. Printed in Germany. Bildnachweise: ©auremar-Fotolia.com (S.1) ISSN 2190-0930

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Die Cartoons im HCP Journal sind vonPhil Hubbe – Jahrgang 1966, nicht nurbehindert, sondern auch Magdeburger,Ehemann und Vater. Er zeichnet fürmehrere Tageszeitungen, Zeitschriftenund Anthologien. Nach Abitur, Grund-wehrdienst, abgebrochenem Mathema-tikstudium, Schichtarbeit im Keramik-werk und Ausbildung zum Wirtschafts-

kaufmann hat er 1992 aus der Zeichne-rei einen Beruf gemacht. 1985 erkrank-te er an Multipler Sklerose (MS). VonFreunden ermutigt, machte er schließlichauch seine Krankheit zum Thema derCartoons. „…Reaktionen auf die Bücherbeweisen, dass es vor allem Behinderteselbst sind, die sich daran ergötzen,dass sie statt Mitleid endlich einmal

Spott ernten. Auch das scheint ein ver-misstes Stück Normalität zu sein.“ Die Resonanz auf die Cartoons ist großund gerade aus dem Kreis der Betroffe-nen sehr positiv, da frei von Betroffen-heitsgetue. Die Bilder sind in zahlreichenAusstellungen bundesweit zu sehen.

www.hubbe-cartoons.de

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Beratung | Integration | Prävention

Ihr Ansprechpartner für Schwerbehinderung im Arbeitsleben:

Integrationsamt

Hamburger Straße 47

22083 Hamburg

Telefon 040 - 428 63 - 28 59

Fax 040 - 427 31 10 22

[email protected]

www.hamburg.de/integrationsamt

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