Heilbronner Stadtzeitung Nr. 14 07.07 · sie nun Eid al-Fitr, Ramazan, Bayramõ, Lebaran, Akhtar...

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Spatenstich für Neckarbogen Bau der Stadtausstellung startet - OB: „Meilenstein“ auf dem Weg zur Bundesgartenschau 2019 Von Suse Bucher-Pinell Mit dem Spatenstich für die ers- te Tiefgarage haben am Freitag die Bauarbeiten für die Stadt- ausstellung Neckarbogen be- gonnen, die im Jahr 2019 Teil der Bundesgartenschau Heil- bronn sein wird. Vier Investo- ren, darunter eine private Bau- gruppe, realisieren im mittleren der drei Baufelder insgesamt sieben um einen Innenhof an- geordnete Gebäude. National renommierte Büros haben dafür mit ihren Entwür- fen eine abwechslungsreiche Architektur geschaffen. Einbe- zogen sind ökologisch überzeu- gende Systeme wie Holzhybrid- bauweise, eine kybernetische Fassade, die zur Energiegewin- nung beiträgt, und auch ein Ak- tiv-Plus-Haus, das Energie über den Eigenverbrauch hinaus er- zeugt. Ein Blockheizkraftwerk beliefert fünf der sieben Gebäu- de mit Wärme und Strom. „Mit dem Spatenstich für das neue Stadtquartier Neckarbo- gen bauen wir ein neues Stück Stadt“, sagte OB Harry Mergel. „Nach den neuesten Energie-, Bau- und Umweltstandards entsteht hier nahe der Innen- stadt urbane Lebensqualität am Wasser.“ Nach der Bundesgar- tenschau wird der Neckarbogen weiter aufgesiedelt zu einem Stadtquartier, in dem bis zu 3500 Menschen wohnen und bis zu 1500 arbeiten werden. Etwa 110 Wohneinheiten zur Miete oder als Eigentum sowie vier Gewerbeeinheiten in den Erdgeschossen sind im gerade begonnenen Baufeld geplant. Es sind verschiedene Einrich- tungen vorgesehen, wo auch Menschen mit Handicap be- schäftigt werden können. Dem Baubeginn ging ein mo- natelanger intensiver Prozess der Planung voraus, der in en- ger Abstimmung aller Beteilig- ten – Stadt, Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Inves- toren und Architekten – statt- fand. „Die Bereitschaft aller, sich an diesem Projekt zu betei- ligen und die eigenen Interes- sen auch mal dem gemeinsa- men Ziel unterzuordnen, kann man nicht hoch genug schät- zen“, sagte Hanspeter Faas, Ge- schäftsführer der Bundesgar- tenschau Heilbronn GmbH. Sie begleitet die Stadtaus- stellung Neckarbogen mit ihrer planerischen Vielfalt seit Be- ginn des Investorenauswahl- verfahrens vor gut einem Jahr. Für die 22 zur Verfügung ste- henden Grundstücke hatten sich 43 Interessenten mit mehr als 80 Arbeiten beworben. Bis spätestens Juli 2018 müs- sen die drei Gebäude fertig sein, damit sie zur Bundesgarten- schau bezogen werden können. Gemeinsam am Spaten (v.l.): Hanspeter Faas (BUGA-Geschäftsführer), Bürgermeister Wilfried Hajek, Reiner Nagel (Baukommission), Joachim Kruck (Investor), OB Harry Mergel, Sybille Leiß, Norbert Tobisch und Robert Kömmet (Investoren). Foto: Britzke Heilbronner STADTZEITUNG www.heilbronn.de Amtsblatt der Stadt Heilbronn mit Heilbronner STADTANZEIGER Nr.14 · 7. Juli 2016 aus DEM INHALT Forum Gemeinderat 2-3 Fraktionen nehmen Stellung Thema heute 6 Hotel am Stadtgarten Jubiläen in den Stadtteilen 8 1250-Jahr-Feiern Bekanntmachungen 13-16 Ausschreibungen Verein für BUGA-Freunde Gründungsversammlung am Donnerstag, 21. Juli Schon jetzt identifizieren sich die Heilbronner und viele Men- schen in der Region mit der Bundesgartenschau Heilbronn 2019. Künftig können sie sich auch als Botschafter der BUGA im Verein Freunde der Bundes- gartenschau Heilbronn 2019 engagieren. Der Freundeskreis möchte Menschen zusammenbringen, die sich intensiv für die BUGA interessieren und sie aktiv mit- gestalten wollen. (red) INFO: Die Gründungsver- sammlung findet am Donners- tag, 21. Juli, 18 Uhr, in der ABX-Halle auf der BUGA-Bau- stelle (Eingang an der grünen Infobox, Lauerweg 2) statt. Je- der, der Lust hat mitzumachen, ist herzlich eingeladen. Sprechstunde beim Oberbürgermeister Samstag, 16. Juli Die nächste Bürgersprechstun- de bei OB Harry Mergel findet am Samstag, 16. Juli, statt. Von 9 bis 11 Uhr steht sein Amts- zimmer im Rathaus Bürgerin- nen und Bürgern für Fragen und Anregungen offen. (red) INFO: Interessenten melden sich bei der Ankunft bitte im Se- kretariat, 3. Stock, Zimmer 303, Marktplatz 7. Halbfinale beim Fandorf genießen Donnerstag, 7. Juli Zum heutigen Halbfinalspiel Deutschland gegen Frankreich werden rund 10 000 Fans beim Fandorf erwartet. Der Einlass beginnt um 19.30 Uhr. Tickets gibt es im Vorverkauf beim Ser- vice-Center der Heilbronner Stimme und in der Tourist-Info in der Kaiserstraße. (red) INFO: www.fandorf-heil- bronn.de. In Heilbronn begehen die Mus- lime heute das Fest des Fasten- brechens. Das Ramadanfest ist der zweithöchste islamische Feiertag. Ein Teil der rund vier Millionen Muslime in Deutsch- land hat während des Fasten- monats auf Speisen und Geträn- ke oder das Rauchen verzichtet. Fragt man Muslime nach Grün- den, so heben viele die Nächs- tenliebe hervor. Gerade in Zei- ten von Hungersnöten, Bürger- kriegen und Flüchtlingsströmen ist es wichtig, sich zu besinnen und Mitgefühl zu zeigen. Der Ramadan ist somit ein Monat der Mäßigung und Besinnung, aber auch der spirituellen An- dacht und Selbstreflexion. Ob sie nun Eid al-Fitr, Ramazan, Bayramı, Lebaran, Akhtar oder das Ramadanfest begehen - ich wünsche ihnen und ihren Fami- lien einen besinnlichen Aus- klang der Fastenzeit: Gesegnetes Fest! Ramazan Bayramınız mübarek olsun (türkisch) Bajram s ˇerif mubarek olsun (bosnisch) Për hajr bajrami (albanisch) (arabisch) Harry Mergel Oberbürger- meister auf GELESEN Zum Fastenbrechen

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Spatenstich für NeckarbogenBau der Stadtausstellung startet - OB: „Meilenstein“ auf dem Weg zur Bundesgartenschau 2019

Von Suse Bucher-Pinell

Mit dem Spatenstich für die ers-te Tiefgarage haben am Freitagdie Bauarbeiten für die Stadt-ausstellung Neckarbogen be-gonnen, die im Jahr 2019 Teilder Bundesgartenschau Heil-bronn sein wird. Vier Investo-ren, darunter eine private Bau-gruppe, realisieren im mittlerender drei Baufelder insgesamtsieben um einen Innenhof an-geordnete Gebäude.

National renommierte Büroshaben dafür mit ihren Entwür-fen eine abwechslungsreicheArchitektur geschaffen. Einbe-zogen sind ökologisch überzeu-gende Systeme wie Holzhybrid-

bauweise, eine kybernetischeFassade, die zur Energiegewin-nung beiträgt, und auch ein Ak-tiv-Plus-Haus, das Energie überden Eigenverbrauch hinaus er-zeugt. Ein Blockheizkraftwerkbeliefert fünf der sieben Gebäu-de mit Wärme und Strom.

„Mit dem Spatenstich für dasneue Stadtquartier Neckarbo-gen bauen wir ein neues StückStadt“, sagte OB Harry Mergel.„Nach den neuesten Energie-,Bau- und Umweltstandardsentsteht hier nahe der Innen-stadt urbane Lebensqualität amWasser.“ Nach der Bundesgar-tenschau wird der Neckarbogenweiter aufgesiedelt zu einemStadtquartier, in dem bis zu

3500 Menschen wohnen undbis zu 1500 arbeiten werden.

Etwa 110 Wohneinheiten zurMiete oder als Eigentum sowievier Gewerbeeinheiten in denErdgeschossen sind im geradebegonnenen Baufeld geplant.Es sind verschiedene Einrich-tungen vorgesehen, wo auchMenschen mit Handicap be-schäftigt werden können.

Dem Baubeginn ging ein mo-natelanger intensiver Prozessder Planung voraus, der in en-ger Abstimmung aller Beteilig-ten – Stadt, BundesgartenschauHeilbronn 2019 GmbH, Inves-toren und Architekten – statt-fand. „Die Bereitschaft aller,sich an diesem Projekt zu betei-

ligen und die eigenen Interes-sen auch mal dem gemeinsa-men Ziel unterzuordnen, kannman nicht hoch genug schät-zen“, sagte Hanspeter Faas, Ge-schäftsführer der Bundesgar-tenschau Heilbronn GmbH.

Sie begleitet die Stadtaus-stellung Neckarbogen mit ihrerplanerischen Vielfalt seit Be-ginn des Investorenauswahl-verfahrens vor gut einem Jahr.Für die 22 zur Verfügung ste-henden Grundstücke hattensich 43 Interessenten mit mehrals 80 Arbeiten beworben.

Bis spätestens Juli 2018 müs-sen die drei Gebäude fertig sein,damit sie zur Bundesgarten-schau bezogen werden können.

Gemeinsam am Spaten (v.l.): Hanspeter Faas (BUGA-Geschäftsführer), Bürgermeister Wilfried Hajek, Reiner Nagel (Baukommission), Joachim Kruck(Investor), OB Harry Mergel, Sybille Leiß, Norbert Tobisch und Robert Kömmet (Investoren). Foto: Britzke

HeilbronnerSTADTZEITUNGwww.heilbronn.deAmtsblatt der Stadt Heilbronn

mit HeilbronnerSTADTANZEIGER

Nr.14 · 7. Juli 2016

aus DEM INHALTForum Gemeinderat 2-3Fraktionen nehmen Stellung

Thema heute 6Hotel am Stadtgarten

Jubiläen in den Stadtteilen 81250-Jahr-Feiern

Bekanntmachungen 13-16Ausschreibungen

Verein für BUGA-FreundeGründungsversammlung am Donnerstag, 21. Juli

Schon jetzt identifizieren sichdie Heilbronner und viele Men-schen in der Region mit derBundesgartenschau Heilbronn2019. Künftig können sie sichauch als Botschafter der BUGAim Verein Freunde der Bundes-gartenschau Heilbronn 2019engagieren.

Der Freundeskreis möchteMenschen zusammenbringen,

die sich intensiv für die BUGAinteressieren und sie aktiv mit-gestalten wollen. (red)

INFO: Die Gründungsver-sammlung findet am Donners-tag, 21. Juli, 18 Uhr, in derABX-Halle auf der BUGA-Bau-stelle (Eingang an der grünenInfobox, Lauerweg 2) statt. Je-der, der Lust hat mitzumachen,ist herzlich eingeladen.

Sprechstunde beimOberbürgermeister

Samstag, 16. Juli

Die nächste Bürgersprechstun-de bei OB Harry Mergel findetam Samstag, 16. Juli, statt. Von9 bis 11 Uhr steht sein Amts-zimmer im Rathaus Bürgerin-nen und Bürgern für Fragenund Anregungen offen. (red)

INFO: Interessenten meldensich bei der Ankunft bitte im Se-kretariat, 3. Stock, Zimmer 303,Marktplatz 7.

Halbfinale beimFandorf genießen

Donnerstag, 7. Juli

Zum heutigen HalbfinalspielDeutschland gegen Frankreichwerden rund 10 000 Fans beimFandorf erwartet. Der Einlassbeginnt um 19.30 Uhr. Ticketsgibt es im Vorverkauf beim Ser-vice-Center der HeilbronnerStimme und in der Tourist-Infoin der Kaiserstraße. (red)

INFO: www.fandorf-heil-bronn.de.

In Heilbronn begehen die Mus-lime heute das Fest des Fasten-brechens. Das Ramadanfest istder zweithöchste islamischeFeiertag. Ein Teil der rund vierMillionen Muslime in Deutsch-land hat während des Fasten-monats auf Speisen und Geträn-ke oder das Rauchen verzichtet.Fragt man Muslime nach Grün-den, so heben viele die Nächs-tenliebe hervor. Gerade in Zei-ten von Hungersnöten, Bürger-kriegen und Flüchtlingsströmenist es wichtig, sich zu besinnenund Mitgefühl zu zeigen. DerRamadan ist somit ein Monatder Mäßigung und Besinnung,aber auch der spirituellen An-dacht und Selbstreflexion. Obsie nun Eid al-Fitr, Ramazan,Bayramı, Lebaran, Akhtar oderdas Ramadanfest begehen - ichwünsche ihnen und ihren Fami-lien einen besinnlichen Aus-klang der Fastenzeit:

Gesegnetes Fest!

Ramazan Bayramınız mübarekolsun (türkisch)

Bajram serif mubarek olsun(bosnisch)

Për hajr bajrami(albanisch)

(arabisch)

Harry MergelOberbürger-meister

aufGELESEN

Zum Fastenbrechen

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Bündnis 90/GrüneEva LudererStadträtin

Mehr BürgernäheUm mehr Bürgernähe zu schaf-fen, erließ das Land Baden-Württemberg eine gesetzlicheÄnderung kommunalverfas-sungsrechtlicher Vorschriften.Dabei sollen u.a. ehrenamtlichTätige bei der Ausübung ihresAmtes unter bestimmten Vo-raussetzungen einen Auslagen-ersatz für die Betreuung ihrerpflegebedürftigen Angehöri-

gen bekommen. Auch soll, wasbereits jetzt in Heilbronn vor-bildlich praktiziert wird, ein Ju-gendgemeinderat für die Stadtmit verantwortlich sein. Zudemkönnen die Sitzungen der be-schließenden Ausschüsse so-wohl öffentlich als auch nicht-öffentlich vorberaten werden.Bis jetzt wurden die Tagesord-nungspunkte in der Regelnichtöffentlich verhandelt.Eine Woche später werden im

Gemeinderat diese Tagungs-ordnungspunkte dann meist öf-fentlich beraten und anschlie-ßend darüber abgestimmt. Umdie Zeitspanne zwischen denberatenden Ausschüssen unddem Gemeinderat zu verlän-gern, stellten wir Grünen denAntrag, die Drucksachen nur inbegründeten Ausnahmefällennichtöffentlich darzustellen.Damit wollten wir eine frühereBeteiligung der Öffentlichkeit,

mehr Transparenz in der Debat-tenführung und mehr Möglich-keiten für die Bürgerinnen undBürger schaffen, inhaltlich mitzu diskutieren. Diese Art der Öf-fentlichkeit wird bereits seit ei-niger Zeit in Heidelberg mitbestem Ergebnis praktiziert.Leider wurde unser Antrag, alleTOPs in den beratenden Aus-schüssen in der Regel öffentlichvorzuberaten, von der Mehrheitdes Gemeinderats abgelehnt.

Für die Beiträge in der Rubrik „Forum Gemeinderat“ zeichnen die Autorinnen und Autoren verantwortlich.

CDUAlbanHornungStadtrat

DaueraufgabeHochwasserschutz!Die schweren Unwetter der letz-ten Wochen mit der großen Zer-störungskraft haben es uns al-len wieder gezeigt: Trotz vieler-lei Maßnahmen im Hochwas-serschutz wird es keine hun-dertprozentige Sicherheit ge-ben! Aber ohne Schutzmaß-nahmen wären die Schädennoch viel schlimmer.

Die Stadt hat mit der Unter-stützung des Landes seit 2009mehr als 36 Millionen Euro inden Hochwasserschutz inves-tiert. Als Mitglied in den Hoch-wasserzweckverbänden Scho-zach, Böllinger Bach und Leintalhat Heilbronn nahezu 30 Rück-haltebecken mit gebaut. (Info imNetz: www.zv-hws-leintal.de)

In Biberach wurde mit demBau des RückhaltebeckensLechhecke im Juni begonnen,

damit wird eine weitere Maß-nahme im Bereich BöllingerBach abgearbeitet. Gerade in Bi-berach ist es aber auch notwen-dig, den Böllinger Bach inner-örtlich so aufzuweiten, dass dasWasser besser abfließen kann.Dazu müssen jedoch noch Ver-handlungen mit Grundstücksei-gentümern erfolgen, damit derBau möglichst Ende 2018 begin-nen kann. Die CDU-Fraktionhofft hier auf konstruktive Ge-

spräche und Verständnis bei denEigentümern.

Für die CDU-Fraktion im Ge-meinderat steht der Hochwas-serschutz immer oben auf derArbeitsliste! Positiv ist es, dassdas Land nun auch den Tatbe-stand „wild abfließene Oberflä-chenwasser“ in den Fördertopfaufgenommen hat - welcheMaßnahmen hier durchgeführtwerden, wird die CDU-Fraktionkonstruktiv beraten.

SPDGerd KempfStadtrat

Stadtgarten größerund lebendigerHeilbronn hat eine beneidens-werte Parklandschaft.

Vom altehrwürdigen Pfühl-park, der über Generationenhinweg populär geblieben ist,über den Ziegeleipark, der Bö-ckingen als Ausgleich zur Ne-ckartalstraße beschert wordenist, bis hin zu den Wertwiesen,die zur Landesgartenschau

1985 aus einer einst öden Land-schaft erblühten.

Nur der Stadtgarten im Her-zen von Heilbronn wurde nieeine Attraktion, auch wennsich die Gärtner noch so müh-ten.

Verwirrt hat viele Heilbron-nerinnen und Heilbronner dieNachricht, dass ausgerechnetmit dem Bau eines Hotels derStadtgarten größer würde.Selbstredend wird der heutige

Stadtgarten dadurch nicht grö-ßer.

Indes lautet die doppelt froheBotschaft: Kurzfristig wird mitdem Hotel die Harmonie nichtnur dem Namen nach zu einemKongresszentrum. Die Stadtkann sich glücklich schätzen,dafür potente Investoren ge-funden zu haben.

Und langfristig wird derStadtgarten durch die Ausdeh-nung bis hin zur Karlstraße und

zur Gymnasiumstraße tatsäch-lich größer und durch die Hotel-Gastronomie auch im Außen-bereich lebendiger.

Neu geregelt werden kanndie bisher unbefriedigende Zu-und Abfahrt der Tiefgarage.Wie beim Theater sollte an derKarlstraße eine Busspur ausrei-chen, der eigentliche Busbahn-hof sollte dort neu geschaffenwerden, wo er hingehört: in dieNähe zum Hauptbahnhof.

FDPNicoWeinmannFraktions-vorsitzender

Kämpfen fürein starkes EuropaGeprägt durch zwei Weltkriegemit Hass, Nationalismus, mil-lionenfachen Tod und inferna-ler Zerstörung rief WinstonChurchill 1946 die Botschaftaus, Europa eine neue Ordnungzu geben, um fortan in Frieden,Sicherheit und Freiheit zu le-ben.

Mit dem Votum der Briten in

der vorvergangenen Woche fürdas Ausscheiden des Vereinig-ten Königreichs aus der Euro-päischen Union erfährt dieserTraum einen Dämpfer.

Dabei ist die Erfolgsge-schichte der EU - trotz nachlas-sender Begeisterung - zumin-dest bemerkenswert. Für Euro-pa begeistern, heißt Europa aufkommunaler Ebene zu leben.

Doch während noch in mei-ner Jugend die Heilbronner

Städtepartnerschaften unteranderem mit Stockport (Eng-land), Port Talbot (Wales) oderBéziers (Frankreich) durch ei-nen sportlichen oder schuli-schen Austausch mit Leben er-füllt wurden, sind diese heuteleider weitgehend eingeschla-fen.

Richtig, die Europäische Uni-on schießt beim Klein-Kleinund dem Wunsch der Verein-heitlichung oft weit über das

Ziel hinaus. Und ja, die EU istkeinesfalls perfekt - aber es istdas beste Europa, das wir histo-risch je hatten.

Wer Europa will, dem darfdas Einschlafen der Städtepart-nerschaften - also das vitale Eu-ropa der Vielfalt und der Regio-nen - nicht gleichgültig sein.

Wir müssen vor Ort für einfunktionierendes, für ein star-kes Europa kämpfen.

Gerade jetzt!

FWVHeiner DörnerFraktions-vorsitzender

Mehr geht nicht!Wenn ein kleines Kind großenHunger hat, Pommes, Kekseund Kuchen auf einmal gierigverschlingt, wird es sich leichtverschlucken.

Dies gilt im übertragenenSinne auch für Heilbronn. Anallen Ecken „boomt“ es gran-dios. Dabei sind alle Bauaktivi-täten auf das Jahr 2019, dasJahr der BUGA ausgerichtet.

Der tägliche Verkehrsfluss lei-det unter den vielen Straßen-baumaßnahmen. Fügerstraße,Europaplatz und Kalistraßesind Nadelöhre. Weitere Ver-kehrsbelastungen bringt derExperimenta II-Bau. Auch dieKirchbrunnenstraße erlebt Ein-schränkungen.

Die heimischen Geschäfte imBereich Media Markt weisenVerluste im Umsatz von 25 %und mehr auf. Das Park-Hotel

am Stadtgarten wird kommen.Ein neues Möbelhaus am Kölle-Standort soll entstehen. Allesbis möglichst 2019. Zum Glückmuss eine neue zusätzliche„Baustelle“ am Wollhaus etwasnach hinten verschoben wer-den. Alle Maßnahmen sind ab-solut zu begrüßen. Sie werdenHeilbronn geradezu nach vornekatapultieren. Die heimischenGewerbetreibenden müssenaber eine noch mindestens zwei

Jahre andauernde Durststreckeüberstehen. Ob das allen ge-lingt? Die Informationspolitikder Stadt muss erheblich ver-bessert werden und Verwaltungund Gemeinderat müssen dafürsorgen, dass alle Verkehrsmaß-nahmen exakt koordiniert undschnellstmöglich verwirklichtwerden. Auswärtige Kundensollten möglichst unbehindertwieder den Weg nach Heil-bronn finden.

Seite 2 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 7. Juli 2016FORUM GEMEINDERAT

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FORUM GEMEINDERAT

„Wir sind die Mietpreisbremse!“Die Stadtsiedlung Heilbronn hat im Gemeinderat ihren Geschäftsbericht 2015 vorgelegt - Zahlreiche Investitionen auch in diesem Jahr

Tech-Bereich steht auch 2016im Vordergrund. 32 MillionenEuro will die Stadtsiedlung imNeckarbogen in den nächstenJahren in Mietwohnungen undeine Kita investieren.

Als Bauträger bringt dieStadtsiedlung seit Juli 2015 un-ter anderem den Ahornhof aufdem Südbahnhof voran. Zudemist man beim Bau des Bildungs-campus III für die Projektsteue-rung verantwortlich.

INFO: www.stadtsiedlung-heilbronn.de

bäudehüllen und Heizanlagenflossen. Für 2016 ist eine Fort-führung in diesem Bereich ge-plant, 4,24 Millionen Euro sindfür Modernisierung und In-standhaltung vorgesehen.

Darüber hinaus war das kom-munale Unternehmen auch angroßen städtebaulichen Projek-ten beteiligt. Highlight für dieAbteilung Gewerbemanage-ment war 2015 die Eröffnungdes WTZ III im ZukunftsparkWohlgelegen. Die Gewinnungneuer Firmen aus dem High-

Die Stadtsiedlung hat sich ver-pflichtet, zwischen 30 und 40Prozent als geförderte Woh-nungen mit einer Mietpreis-und Belegungsbindung zu ver-wirklichen.

Zugleich wurden 2015 rund5,5 Millionen Euro in die Mo-dernisierung und Instandhal-tung investiert. Der Schwer-punkt lag auf dem QuartierRaabeweg/ Jörgstraße/ Grimm-straße, wo knapp eine MillionEuro vorwiegend in energeti-sche Verbesserungen von Ge-

notwendig: So stünden den ei-genen 3600 Wohnungen immernoch 1700 registrierte Woh-nungsbewerber gegenüber.

Zur Umsetzung des von OBHarry Mergel initiierten Hand-lungsprogramms Wohnen, mitdem bis 2020 bis zu 2000 neueWohneinheiten entstehen sol-len, leitet an der Brügge zudemeine ständige Arbeitsgruppevon Stadt und Stadtsiedlung.„Einen großen Teil des Pro-gramms wird die Stadtsiedlungselbst realisieren“, betonte ander Brügge.

Bis Ende 2015 standen etwa100 neue Wohnungen vor derFertigstellung, insgesamt hattedie Stadtsiedlung rund 16,7Millionen Euro in den Woh-nungsneubau investiert. Bau-tätigkeit herrschte unter ande-rem im Badener Hof (36 Woh-nungen), in der John-F.-Ken-nedy-Straße (27), in den„Wohnhöfen“ in der Rauchstra-ße (28) sowie in der Schwibbo-gengasse mit vier Wohnungenund einer Kindertagesstätte.

In den nächsten Jahren sol-len über 60 Millionen Euro inNeubauprogramme investiertwerden, im nächsten Jahrfünftsollen es 800 Wohnungen sein.

Von Michael Brandund Christian Britzke

Die Stadtsiedlung HeilbronnGmbH weist für das Geschäfts-jahr 2015 einen Jahresüber-schuss von gut 2,7 MillionenEuro aus, der der Bauerneue-rungsrücklage zugeführt wird.Diese stieg damit auf 23,8 Mil-lionen Euro.

Zudem hat die Stadtsiedlungmit rund 44,8 Millionen Euroeine Eigenkapitalquote von24,4 Prozent, die vor allemdurch die Geschäftsfelder Pro-jektmanagement und -steue-rung sowie das Bauträgerge-schäft erwirtschaftet wird.

Dies geht aus dem Geschäfts-bericht hervor, den das zu 100Prozent städtische Tochterun-ternehmen kürzlich dem Ge-meinderat vorgelegt hat.

Investitionen in Neubauund Modernisierung

Die Stadtsiedlung leiste mit ih-rem Wohnungsbestand einengroßen Beitrag zur Wohnraum-versorgung und für ein mode-rates Mietniveau, erklärte Ge-schäftsführer Robert an derBrügge: „Wir sind die Miet-preisbremse!“ Und dies sei auch

Gerade fertiggestellt und schon alle vermietet: An der John-F.-Kennedy-Straße 3-3/2 im Heilbronner Südenentstanden 2015/16 genau 27 Neubauwohnungen. Foto: Fotomanufaktur Lauffen/Bihr

In der nächsten Ausgabe der Stadtzeitung erscheinen unter dieser Rubrik die Beiträge von CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP, FWV, PRO und einer parteilosen Stadträtin.

ALFAGiselaHaellmigkStadträtin

Die Verwaltung kannauch zügig…!Dass Heilbronn als zukunfts-trächtiger Standort wahrge-nommen wird, hat sich wiedereinmal bestätigt. So wurde derBraumeister und InvestorScheidtweiler aus Pforzheimauf unsere Stadt aufmerksamund sah in der „Ruine“ Harmo-nie-Restaurant ein lohnendesObjekt für ein Engagement.

Nach einer überzeugendenPräsentation seiner bereits rea-lisierten Hotelprojekte stellteihm der Gemeinderat im De-zember 2015 den Verkauf einerTeilfläche des Stadtgartens fürden Bau eines hochwertigenHotels in Aussicht. Schon imMärz 2016 wurden städtebauli-che und architektonische Wett-bewerbe beschlossen. Vorgege-ben wurde die Klärung, wie dasRaumprogramm im Stadtgarten

umgesetzt und wie das gesamteViertel zwischen Allee, Karl-,Gymnasium-, Moltke- und Gar-tenstraße grünplanerisch neugestaltet werden kann. Das Er-gebnis der Wettbewerbe für dasHotel und sein Umfeld liegennun vor. Wenn sich der InvestorWolfgang Scheidtweiler, dersich mit Marcel Küffner, einemGastronomen und Hotelfach-mann aus Langenbrettach-Neudeck, zusammengetan hat,

mit der Verwaltung auf den zuverwirklichenden Entwurf geei-nigt hat, könnte nach Genehmi-gung im Gemeinderat und an-schließender Erstellung des Be-bauungsplanes im Herbst 2016mit dem Bau des Hotels und derNeugestaltung des Viertels be-gonnen werden. Die Investorennennen als Fertigstellungster-min die 2. Hälfte des Jahres2018, womit unsere Stadt einweiteres „Juwel“ erhielte.

Bunte ListeBirgit BrennerStadträtin

Castoren: Gefahr fürHeilbronnDie EnBW hat entschieden, diederzeit im Nasslager in Obrig-heim befindlichen hochradio-aktiven Brennelemente mit ca. 5Schiffstransporten in Castorbe-hältern auf dem Neckar nachNeckarwestheim zu bringen,um Kosten zu sparen. Was be-deutet das für Heilbronn? Nichtnur, dass noch mehr Atommüll

am geologisch ungeeignetenStandort Neckarwestheim kon-zentriert würde und im Scha-densfall auch unsere Stadt be-droht wäre: Der Castortransportist generell riskant und stellt einleichtes Ziel für Terroranschlä-ge dar. Wenn ich mir vorstelle,dass 15 Castoren über lange Zeitauch noch auf dem Neckar,durch Schleusen, unter Brückenhindurch, an vielen Gemeindenvorbei und auch durch unsere

Stadt nach Neckarwestheim ge-bracht werden sollen, frage ichmich: „Was geht hier eigentlichvor - die Sicherheit der Bürgeroder Kosteneinsparungen derEnBW?“ Erinnern wir uns andas Fischsterben in der Jagst imletzten Jahr und die damit ver-bundene Einsatz- und Abstim-mungsproblematik: Wie würdebei einem Castorunfall auf demNeckar gehandelt? Wer solldann zum Einsatz kommen:

Feuerwehr, THW, freiwilligeHelfer? Gibt es für diesen Fallüberhaupt Bergungsgerät? DieFolgen des Austritts von Radio-aktivität wären unabsehbar. DieAnliegergemeinden wurdenüber die geplanten Transporteinformiert. Ich erwarte, dassStadtverwaltung und Gemein-derat sich wegen der Risiken ge-gen die Transporte aussprechen.https://buntelisteheilbronn.wo-rdpress.com

Donnerstag, 7. Juli 2016 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 3FOKUS GEMEINDERAT

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Seite 4 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 7. Juli 2016AUS DEM STADTKREIS

Heilbronner Stadtzeitung

Amtsblatt der Stadt Heilbronn,18. Jahrgang, Auflage 53000

Herausgegeben von der Stadt Heilbronn

Leiter der Pressestelle: Christian Britzke (itz)Stv. Leiter: Dr. Anton Philipp Knittel (kn)Redaktion: Michael Brand (bra)

Stadt Heilbronn PressestellePostfach 344074024 HeilbronnTel.: 07131/56-2288, Fax: 07131/56-3169E-Mail: [email protected]: www.heilbronn.de

Der „Heilbronner Stadtanzeiger“ ist einProdukt des Verlags Delta Medien ServiceGmbH und wird ausschließlich in derredaktionellen Verantwortung der„Delta Medien Service GmbH“ erstellt.

Vertrieb: 07131/615-615

imPRESSUM

jungeRÄTE

Großes Kinderfest,Kleiderkammer, ...

Spannende Sitzung

Bei unserer letzten Sitzung imJuni hatten wir Jugendgemein-deräte eine straffe Tagesord-nung zu absolvieren, die wir je-doch zügig abgearbeitet haben.

Zunächst haben wir allesWichtige zur Teilnahme am 60.Heilbronner Kinderfest amSamstag, 9. Juli, ab 10 Uhr, imWertwiesenpark besprochen.Über möglichst viele Besucheran dem Tag freuen wir uns.

Unter „Verschiedenes“ blick-ten wir vor allem zurück: aufdas Dachverbandstreffen derJugendgemeinderäte, auf denNachhaltigkeitstag, die Grund-steinlegung der experimenta IIund unsere kurzfristige Nach-nominierung für die „GoldeneGöre“ - letztlich leider erfolgloshatten wir im Juni die Chance,für unseren Einsatz für Flücht-linge den Preis des DeutschenKinderhilfswerks zu erhalten.

Apropos: Die Kleiderkammerfür Flüchtlinge benötigt nochMännerkleidung (zum BeispielHosen, T-Shirts, Schuhe etc.) inkleineren Größen. Sollten Sieetwas übrig haben, können Siedie Kleidung mittwochs von 14bis 17 Uhr beim AK Asyl, Au-straße 105, abgeben.

Zudem habe ich von einemTreffen mit kenianischen Ju-gendräten berichtet.

Zu unserer Sitzung am Don-nerstag, 21. Juli, im KleinenRatssaal lade ich herzlich ein.Willkommen!

Rita AgirmanErste stellver-tretende Vor-sitzende desJugendge-meinderats

kurzNOTIERTKonzert der BlockfötenAm Sonntag, 10. Juli, 11 Uhr,lädt die Städtische MusikschuleHeilbronn zu einem großenKonzert der Blockflöten in ihreRäume im Theaterforum K3,Berliner Platz 12, ein. Unterdem Motto „Blockflötentönekreuz und quer“ spielen die Mu-sikschüler in verschiedenstenFormationen Stücke von derRenaissance bis zur Moderne.Der Eintritt ist frei. (red)

WortMusik mit Susanne FritzAm Mittwoch, 13. Juli, 18 Uhr,liest Susanne Fritz im Abra-ham-Gumbel-Saal der Volks-bank Heilbronn aus dem Buch„Kaltenberg - Geschichten aufder Schwelle“. Dabei begleitetsie sich selbst am Klavier undverleiht ihrer Lesung so eine mu-sikalische Note. Anmeldungensind unter 07131/8886415 oderunter [email protected] möglich. Die Ver-anstaltung ist kostenfrei. (red)

Finanzamt hat geschlossenAm Donnerstag, 14. Juli, sindbei der Zentralen Informations-und Annahmestelle des Finanz-amts Heilbronn wegen eines Be-triebsausflugs nur wenigeSchalter besetzt. Sofern mög-lich, sollte der Behördengangauf einen anderen Tag verscho-ben werden. (red)

InformationsveranstaltungAm Dienstag, 19. Juli, 18 bis20.30 Uhr, bieten die Agenturfür Arbeit und die Stadt Heil-bronn unter dem Motto „Be-schäftigungschancen von mor-gen - Ansätze die funktionieren“eine Infoveranstaltung für Ar-beitgeber im VerbandshausSüdwestmetall, Ferdinand-Braun-Straße 18, an. Eingela-den sind Personal- und Bil-dungsverantwortliche regiona-ler Unternehmen. Anmeldun-gen bis Donnerstag, 7. Juli, an:[email protected]. (red)

WirtschaftsjuniorenAm Donnerstag, 21. Juli, ladendie Wirtschaftsjunioren Heil-bronn-Franken, die IHK Heil-bronn-Franken und die Stadt-siedlung Heilbronn zum Grün-der- und Jungunternehmertreffin die Innovationsfabrik ein. EinImpulsvortrag informiert zumThema „Marketing-Kommuni-kation - eine wichtige unter-nehmerische Herausforde-rung!“. Beginn ist um 17.45 Uhr.Anmeldung unter [email protected]. Die Teilnahmekostet fünf Euro. (red)

Immer die Straßen Heilbronns im BlickAuf Rundgang mit dem städtischen Straßenbegeher Uwe Hannemann

Uwe Hannemann braucht keinNavigationssystem. Er kenntsich in Heilbronns Straßen bes-tens aus. Muss er auch, denn erist einer von vier Begehernbeim Betriebsamt der Stadt.

Seit acht Jahren schaut der50-Jährige nun, ob auf denStraßen, Wegen und Plätzenunserer Stadt alles in Ordnungist. Lose Pflastersteine, Schlag-löcher und Stolperfallen, aberauch unlesbare Verkehrsschil-der und Markierungen entgehenseinem geschulten Blick nicht.

In Heilbronn gibt es rund 520Kilometer Straßen, rund 130Kilometer eigenständige Rad-und Gehwege sowie rund 280

Kilometer befestigte Wirt-schaftswege. Aneinander ge-legt reicht das locker von hierbis London. Die Straßen sind invier verschiedene Kontrollstu-fen eingeteilt: von roten Stra-ßen, die viel befahren werdenund deshalb wöchentlich be-gangen werden, bis hin zu gel-ben Straßen, die nur viertel-jährlich kontrolliert werden.Um diese Fristen einzuhalten,muss Hannemann bei jedemWetter raus. Schadensfällewerden in drei Kategorien ein-gestuft: verkehrsgefährdend,Sechs-Wochen-Programm undJahresprogramm.

Während seiner Kontroll-

gänge gefällt es Hannemann,dass er die Jahreszeiten intensiverlebt. Besonders in den wär-meren Monaten kommt es oftzu netten Begegnungen.

Obwohl er aufgrund seinesBerufes täglich zwischen zehnund 14 Kilometer zurücklegt, ister auch privat gerne sportlichunterwegs. Am liebsten spielt erTennis und fährt Drachenboot.„Da ich während meiner Ar-beitszeit immer alleine unter-wegs bin, brauche ich abendsGesellschaft“, erklärt er. (ehl)

INFO: Schadensfälle könnenauch telefonisch unter 07131-56-3700 oder unter f www.heil-bronn.de gemeldet werden.

Während seines Rundganges entdeckt Uwe Hannemann vom städtischen Betriebsamt einen kaputten Stra-ßenabschnitt. Umgehend gibt er dessen Reparatur in Auftrag. Foto: Ehler

Drei Ämtergeschlossen

Wegen Betriebsausflügen

In den kommenden Wochensind drei städtische Ämter we-gen Gemeinschaftsveranstal-tungen geschlossen.

Am heutigen Donnerstag, 7.Juli, hat das Vermessungs- undKatasteramt geschlossen, eben-so das Geodatenzentrum. EinBereitschaftsdienst ist unter Te-lefon 07131/56-2701 einge-richtet.

Am Dienstag, 12. Juli, ist dasOrdnungsamt der Stadtverwal-tung ganztägig geschlossen.Ein Bereitschaftsdienst wirdnicht eingerichtet.

Für Donnerstag, 21. Juli,plant das Gesundheitsamt ei-nen Betriebsausflug. Das Amtbleibt an diesem Tag geschlos-sen. In dringenden Notfällenkönnen sich Bürger an dieHandynummer 0172/6511178wenden. (red)

Heilbronner Stadtzeitung

Amtsblatt der Stadt Heilbronn,18. Jahrgang, Auflage 53000

Herausgegeben von der Stadt Heilbronn

Leiter der Pressestelle: Christian Britzke (itz)Stv. Leiter: Dr. Anton Philipp Knittel (kn)Redaktion: Michael Brand (bra)

Stadt Heilbronn PressestellePostfach 344074024 HeilbronnTel.: 07131/56-2288, Fax: 07131/56-3169E-Mail: [email protected]: www.heilbronn.de

Der „Heilbronner Stadtanzeiger“ ist einProdukt des Verlags Delta Medien ServiceGmbH und wird ausschließlich in derredaktionellen Verantwortung der„Delta Medien Service GmbH“ erstellt.

Vertrieb: 07131/615-615

imPRESSUM

er, an der auch mehre Elternteilnahmen. Das Zertifikat, dasVerbandschorleiter Klaus-Diet-mar Eisert (r.) und „Carusos“-Fachberater Roland Gärtner (l.)an Pfizenmayer überreichten,ist für drei Jahre gültig. Eineentsprechende Plakette hängtkünftig am Eingang der Kinder-tagesstätte. (bra/Foto: Brand)

freuten sich die rund 50 Kinderder Kita Wollhausstraße 20 amvorigen Freitag. „Wir erhaltenals erste städtische Einrichtungdie Qualitätsmarke ‚Die Caru-sos‘ des Deutschen Chorver-bandes, weil wir gut und kind-gerecht singen können“, erklär-te Leiterin Karin Pfizenmayer(M.) zu Beginn der kleinen Fei-

Über eine besondere Auszeichnung

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Donnerstag, 7. Juli 2016 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 5AUS DEM STADTKREIS

Bei heißen Temperaturen erfri-schen sich viele Heilbronner imFreibad Neckarhalde. Die Stadt-zeitung hat sich dort umgehört.

Simon Stemmer (17),Schüler, FrankenbachDas Schwimm-bad ist so groß,dass es nieüberfüllt ist.Man hat jeder-zeit genug Platzzum Schwim-men. Ich kom-me im Sommer mindestens dreiMal die Woche mit meinenFreunden vorbei. Die Pommesam Kiosk schmecken besonderslecker und dürfen bei einemBesuch nie fehlen.

Sophia Zimmermann (8),Schülerin, HeilbronnAls Mitglied desSchwimm-teams bin ichtäglich zumTrainieren imSchwimmbad.Aber ich ver-bringe oft auchmeine Freizeit hier. DieSprungtürme finde ich richtigcool - und das Eis am Kiosk.

Susanna Scheit (52),Altenpflegerin, HeilbronnEs gefällt mir,dass der Fahr-radweg direktans Schwimm-bad führt. Durchdie neuen Fahr-radbügel vordem Eingangkönnen die Fahrräder jetzt or-dentlich abgestellt werden. Diealten Bäume auf der gepflegtenAnlage sehen sehr schön ausund spenden Schatten.

Fatih Karaman (46),Logistiker, HeilbronnMeine Familieund ich kaufenuns jedes Jahreine Saisonkar-te. Allerdingswürde ich michüber weitereKinderattrak-tionen und -veranstaltungenfreuen. Der Rasen ist gepflegt,und die Toiletten und Duschensind sauber. Wir fühlen uns hiersehr wohl und kommen immergerne vorbei!

Text und Fotos: Atessa Ehler

umFRAGE

Wie gefällt Ihnendas Freibad

Neckarhalde?

Pilotprojekt der aimAkademie bereitet Flüchtlinge auf ein Studium an deutschen Hochschulen vor

Von Atessa Ehler

Lernen, Lernen, Lernen! Sosieht seit April der Alltag von 31Flüchtlingen aus. Der Grund:Sie nehmen am neuen Pilotpro-jekt der Akademie für Innovati-ve Bildung und ManagementHeilbronn-Franken (aim) teil.

„Ziel des Projekts ist es, alleTeilnehmer optimal auf ein Stu-dium an deutschen Hochschu-len vorzubereiten“, erklärt Pro-jektleiterin Sabine Endtner. AmEnde wird das Sprachniveau C1erreicht. Zudem werden im Kurswichtige kulturelle und politi-sche Themen behandelt.

Wöchentlich 28 Leistungs-einheiten sowie täglich bis zu

zweieinhalb Stunden Hausauf-gaben werden abverlangt. „Wirerwarten von Anfang an einegroße Motivation der Teilneh-mer. Sie haben ihren Erfolgselbst in der Hand“, betont aim-Geschäftsführerin Tatjana Linke.

Um teilnehmen zu können,waren eineHochschulbefähi-gung sowie eine schriftliche Be-werbung erforderlich. Alle 40Bewerber mussten in Kurzin-terviews ihre Leistungsbereit-schaft unter Beweis stellen. Un-ter den Bewerbern gab es nurzwei Frauen. „Derzeit flüchtenhauptsächlich Männer nachDeutschland. Dieses Verhältnisspiegelt sich auch in unseremKurs wieder“, bemerkt Linke.

Das Feedback aller Flüchtlin-ge ist durchweg positiv. „Es isteine große Chance für mich. Ichwill unbedingt meinen Mastermachen, um hier einen gutenJob zu bekommen“, schwärmtMustafa Mawlood, der in seinerHeimat im Irak ein Studiumzum Bauingenieur absolvierthat. Als Mitarbeiter der deut-schen Botschaft arbeitete er inBagdad mit deutschen Firmenzusammen, durch ein Praktikumbeim Landratsamt Heilbronnlernte er nun den deutschen Ar-beitsalltag kennen.

Finanziert wird das Projektvon der Dieter Schwarz Stiftung.

INFO: Infos im Internet unterwww.aim-akademie.org

KommunaleKlimapartnerschaftKooperation mit indischer Stadt

Heilbronn wird beim Klima-schutz mit der Stadt Nashik inIndien zusammenarbeiten. Da-mit beteiligt sich die Stadtver-waltung an dem vom Bundes-ministerium für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwick-lung geförderten Projekt „Kom-munale Klimapartnerschaf-ten“. Unterstützt wird es auchdurch den Deutschen Städtetag.

„Der Klimawandel stelltKommunen weltweit vor großeHerausforderungen“, betont OBHarry Mergel. „Gleichzeitigkommt den Akteuren der loka-len Ebene eine Schlüsselrolle inder Umsetzung von Klima-schutz- und Klimaanpassungs-maßnahmen zu.“

Ziel der Zusammenarbeitvon Heilbronn und dem nord-östlich von Mumbai gelegenenNashik ist die Entwicklung vongemeinsamen Klimaschutz-strategien, erläutert der städti-sche Klimaschutzmanager An-dré Gützloe: „Ein mögliches ge-meinsames Handlungsfeld istder klimaschonende Weinbau,da dieser auch in der 1,5-Millio-nen-Einwohner-Metropole ei-nen wichtigen Wirtschafts-zweig darstellt.“ (red)

Beim Runden Tisch von Unternehmern und Verwaltung haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass für dieFügerstraße ab Mitte Juli eine zweistreifige Einbahnstraßenregelung gelten soll. Abb.: Brand/Tremmel

Ringen um die beste VerkehrsführungRunder Tisch zur Fügerstraße - Ab Mitte Juli sind die Betriebe schneller erreichbar

Durch intelligentes Baustellen-management und ein Zusam-menrücken von Geschäftsleu-ten und Stadtverwaltung ist dieFügerstraße für Verkehrsteil-nehmer ab Mitte Juli bequemerzu erreichen. Das ist das Ergeb-nis eines Runden Tisches, zudem der städtische Wirtschafts-beauftragte Stefan Ernesti vori-ge Woche Geschäftsleute undVertreter des Amts für Straßen-wesen eingeladen hatte.

Einstimmig votierten dierund 25 anwesenden Unterneh-mer für einen Vorschlag aus ih-ren Reihen, der eine Einbahnre-gelung mit zweistreifiger Zu-fahrt von der Weipertstraßeüber die Fügerstraße und dieAbfahrt über die Gottlieb-

Daimler-Straße sowie die Etzel-straße bzw. die Koepfstraßevorsieht. Bisher führt nur einFahrstreifen in diese Richtung,der zweite leitet den Verkehraus der Gegenrichtung zur Wei-pertstraße und City.

„Wir nehmen die von den Ge-schäftsleuten gewünschte Ver-kehrsführung auf, um die Belas-tungen während der Bauphaseso gering wie möglich zu hal-ten“, betonte Thomas Bender,stellvertretender Leiter des Amtsfür Straßenwesen. Bisher sei die-se Lösung nicht favorisiert wor-den, weil sie für den VerkehrRichtung Innenstadt einen grö-ßeren Umweg bedeutet.

Die zweistreifige Einbahn-straße könnte ab Mitte nächster

Woche eingerichtet werden.Voraussetzung hierfür ist, dassdie neue Kreuzung Fügerstra-ße/Gottlieb-Daimler-Straße bisdahin fertiggestellt ist.

Ab Mitte August soll der Ver-kehr von der nördlichen Seite derFügerstraße auf die südliche Sei-te verlegt werden. Hier deutetsich an - auch dies ein Resultatdes Runden Tisches -, dass dieGeschäfte gegebenenfalls vonder Etzelstraße aus über dasAreal der Küchenarena rückwär-tig angefahren werden könnten.

Im September wird die Fü-gerstraße fertiggestellt. BisEnde November und somitpünktlich zum Weihnachtsge-schäft erfolgt dann der Ausbaudes Europaplatzes. (bra)

Sanierung desAsphaltbelages

A6 Autobahnkreuz Weinsberg

Die ersten Vorarbeiten für dieSanierung des offenporigenAsphaltbelages im Autobahn-kreuz Weinsberg haben dieseWoche begonnen. In Nachtbau-stellen und in der verkehrsar-men Zeit werden einzelne Berei-che für die spätere Baustellen-verkehrsführung hergerichtet.

Ab Montag, 18. Juli, erfolgteine geänderte Verkehrsfüh-rung. Da die Sanierung des of-fenporigen Asphaltes in einemArbeitsgang über die gesamteFahrbahn zu erfolgen hat, mussder Verkehr auf die Gegenfahr-bahn geleitet werden.

Die Verkehrsteilnehmer wer-den gebeten, das Autobahn-kreuz während der Bauzeit zuumfahren. Auf der A 81 ausRichtung Würzburg kommendwird empfohlen, die Umlei-tungsstrecken ab Neuenstadt zunutzen. Verkehrsteilnehmer ausund in Richtung Stuttgart soll-ten die Anschlussstelle Unter-gruppenbach wählen. Bis vo-raussichtlich Ende Septemberdauern die Arbeiten. (red)

INFO: www.baustellen-bw.de

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Seite 6 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 7. Juli 2016THEMA HEUTE

Fünf Tage lang konnten sich dieBürgerinnen und Bürger die Ho-tel-Entwürfe für den Stadtgar-ten ansehen. Die Redaktion hatsie zu ihrer Meinung befragt.

Wolfgang Weil (62), Arzt,Heilbronn

Die meistenModelle ent-sprechen leidergar nicht mei-nem Ge-schmack. Vielesind doch rechtkonservativ.

Mein Favorit ist der spitze Ent-wurf - das wäre mal ein Ausru-fezeichen für Heilbronn.

Regina Thomas (50), Kaufm.Angestellte, Bad Rappenau

Die Modellesind alle inte-ressant, aberauch sehr un-terschiedlich.Ich favorisiereeinen Entwurf,der nicht so klo-

big ist. Das Siegermodell fügtsich sicherlich gut in das Um-feld ein. Der runde Entwurf hatmir nicht so gefallen: Er ist vielzu mächtig.

Michael Zinn (40), Kauf-mann, Untergruppenbach

Alle Modelle ha-ben etwas. Mirist aber beson-ders die Platzge-staltung wichtigund was mit derTankstelle, denalten Häusern

und der kaukasischen Flügel-nuss geschieht. Ein höheres Ge-bäude wäre hier sicher nichtschlecht.

Waltraud Babatz (71),Rentnerin, Heilbronn

Der Siegerent-wurf hat ein-deutig mein In-teresse geweckt.Er schmiegt sichsehr gut in dieUmgebung ein.Auch das runde

Modell finde ich generell nichtschlecht. Der spitze Turm siehtinteressant aus, aber er passtnicht so zu Heilbronn.

Text und Fotos: Stefanie Popp

umFRAGE

Was halten Sie vonden Modellen zum

Hotelbau?

Hotel am Stadtgarten - Ideen- und Realisierungswettbewerb

Der Gewinner steht festAescht & Berthold entscheiden Wettbewerb für „Hotel am Stadtgarten“ für sich

Von Anton Philipp Knittel

Das Büro Aescht & Berthold Ar-chitekten sowie das Büro GlückLandschaftsarchitekten sind dieSieger für den RealisierungsteilHotelbau beziehungsweise fürden Ideenteil Städtebau undFreiflächen des Wettbewerbs„Hotel am Stadtgarten“.

Der Entwurf der Berliner Ar-chitekten Aescht & Bertholdüberzeugte die Jury vor allemdurch die geschickte Verteilungdes Bauvolumens auf demGrundstück. Besonders hervor-gehoben wird, dass der Neubauein angemessenes architektoni-sches Zeichen setzt, ohne sichvom Konzert- und Kongress-zentrum Harmonie abzusetzen.Zugleich wurden Ideen für dieUmgestaltung des Stadtgartensgewonnen, durch die mit demneuen Hotel ein Mehrwert fürdie Bürger geschaffen wird.

„Wir sind dem lange geheg-ten Wunsch, unser Konzert-und Kongresszentrum Harmo-nie durch ein erstklassiges Ho-tel zukunftsfähig zu machen,einen entscheidenden Schrittnäher gekommen“, freut sichOB Harry Mergel über das klareVotum der Fach- und Sach-preisrichter. „Dankbar sind wirden Investoren , dass sie mit unsden Weg eines Ideen- und Rea-lisierungswettbewerbs zumBau dieses Hotels beschrittenhaben. Davon profitieren wiralle.“ Der Vorsitzende der Jury,Professor Franz Pesch (Stutt-gart), ergänzt: „Die Qualitätund Kreativität der eingereich-ten Arbeiten ist überaus ein-drucksvoll.“

„Die Entwürfe und Modellewie auch das professionelle undzielorientierte Verfahren unter-streichen unsere Überzeugung,dass ein Hotel in der 4-Sterne-Plus-Kategorie mit rund 140Zimmern in dieser zentralenLage inmitten der dynamischwachsenden Stadt Heilbronnauf jeden Fall funktionierenwird. Seit heute ist unsere Vor-freude noch größer, bald mitdem Bau beginnen zu können“,erklären die Investoren, derPforzheimer UnternehmerWolfgang Scheidtweiler und derNeudecker Hotelfachmann undGastronom Marcel Küffner.

Wettbewerb sichertQualität

Nachdem im Dezember 2015der Gemeinderat den Investo-

ren den Verkauf eines Teils desStadtgartens in Aussicht ge-stellt hatte, wurde im März einWettbewerb ausgelobt. Zum ei-nen sollte geklärt werden, wiedas Raumprogramm funktio-nell, technisch, wirtschaftlichsinnvoll und ökologisch umge-setzt werden kann. Zum ande-ren sollten grünplanerischeVorschläge für das Quartierzwischen Allee, Karlstraße,Gymnasiumstraße und Moltke-straße erarbeitet werden. Daeine zusätzliche Zu- und Aus-fahrt zur Harmonie-Tiefgarageüber die Gartenstraße gefordertwurde, sollte diese Erschlie-ßung auch das Hotel anbinden.Dafür sollen der Stadtgarten imOsten und Norden erweitert unddie unmittelbar an das Hotelangrenzenden Grünflächen alsöffentliche Grünflächen erhal-ten bleiben.

16 Büros aus ganz Deutsch-land wurden zur Teilnahme amnichtoffenen Wettbewerb ein-geladen, 15 hatten ihre Unterla-gen eingereicht. Rund 122 000Euro stehen als Preisgeld zurVerfügung.

Eine Fach- und Sachpreisjuryhatte die besten Arbeiten ausge-wählt. Für den RealisierungsteilHotelbau sind dies neben demArchitektenbüro Aescht & Bert-hold, deren Siegerentwurf mit28 000 Euro honoriert wird,Ackermann und Raff GmbH &Co.KG. (Stuttgart, 19 000 Euro)auf Platz zwei, das Büro Witt-foht Architekten BDA (Stuttgart,13 000 Euro) auf Rang drei und

das Heilbronner Büro Mattes Ri-glewski Architekten auf Positi-on vier (10 000 Euro). Zudemvergab die Jury vier Anerken-nungen.

Der erste Preis beim IdeenteilStädtebau und Freiflächen gehtan das Büro Glück Landschafts-architekten (Stuttgart, 12 000Euro). Den zweiten Platz belegtdas Büro silands / Gresz & KaiserLandschaftsarchitekten PartG(Ulm, 12 000 Euro). Den drittenPlatz belegt die Arbeit des BürosWiedemann & Schweizer (Stutt-gart, 7000 Euro). In der Katego-rie Ideenteil Städtebau und Frei-flächen gibt es ebenfalls vierAnerkennungen.

Hoteleröffnung imHerbst 2018 geplant

Die Investoren sind an das Vo-tum der Jury nur insoweit ge-bunden, als dass sie einen derPreisträger beauftragen müssen,nicht zwingend den ersten. Da-her müssen sie sich nun mit derStadt über den zu realisierendenEntwurf einigen. Da zudemnoch liegenschaftliche Fragenzu klären sind, dürfte die Ent-scheidung im Gemeinderat wohlnach der Sommerpause fallen.

Im Herbst könnte dann derAufstellungs- und Entwurfsbe-schluss für den Bebauungsplangefasst werden. Nach Sat-zungsbeschluss und Baugeneh-migung liegen dann Baubeginnund Bauzeit in der Hand der In-vestoren, um das ehrgeizigeZiel Hoteleröffnung noch imHerbst 2018 zu erreichen.

So könnte das geplante Hotel im Stadtgarten aussehen: Unter 15 eingereichten Wettbewerbsarbeiten über-zeugten die Jury die Entwürfe des Berliner Büros Aescht & Berthold. Visualisierung: Aescht & Berthold

Der 92 Meter hohe Turm von Ralph Flum wurde mit einer Anerkennunggewürdigt, bei vielen Bürgern stieß er jedoch auf Ablehnung. Foto: Popp

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Donnerstag, 7. Juli 2016 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 7AUS DEM STANDESAMT

Geburten14. AprilDavid Michael SerbanIngrid Anita Georgia Serban,Eythstraße 24, und Mihai IonelTaina, Karlstraße 37

15. AprilOliver KolpákZuzana Rencová und MilosKolpák, Max-Planck-Str. 33/1

29. AprilAna Sofia StanciuRaluca Dana Stanciu geb.Muresan und Marius BogdanStanciu, Linkstraße 5

5. MaiJan KüblerAgnieszka Harasimiuk und GötzUlrich Kübler, Schafhausstr. 4

16. MaiAnza MalikUzma Awais Malik undAwais Ahmad Malik,Klingenberger Straße 21

17. MaiJasmin Charlotte RabeBianca Rabe geb. Gille undMichael Rabe, Happelstraße 63

18. MaiSelma SperberMiriam Ulrike Sperber undMarkus Haselmann,Frundsbergstraße 230

Emily Jiayi NatterJi Natter geb. Li und RalphMarcel Natter, Einsteinstraße 24

19. MaiTimon Jonathan BinderSonja Regine Binder geb.Scheffel und Markus Binder,Ludwigsburger Straße 100

20. MaiElif TunçDilek Tunç geb. Demir undHarun Tunç, Am Sülmertor 7

21. MaiColin Noel SchnellSabrina Petra Schnell undTimo Müller, Hirschstraße 21

22. MaiDiana AcarEwelina Szwed-Acargeb. Szwed und Murat Acar,Solothurner Straße 1

Berat RagdaFiliz Ragda geb. Tikenund Abdulsitar Ragda,Herbert-Hoover-Straße 18

23. MaiIda Louisa MackChristina Maria Franziska Mackund Markus Michael Dratwa,Krugstraße 24

24. MaiAnna BierKathrin Bier geb. Herdeckerund Thomas Walter Bier,Eichhäuser Straße 5

25. MaiElisabeta Maria CretiCorina Creti geb. Blidarund Emil Cristian Creti,Frankfurter Str. 37

Luisa Sofie PolderNicole Polder geb. Dierlund Udo Polder,Backhausstraße 12

Yumi Catherine LangerChikako Ichimura-Langer geb.Ichimura und Ralph AndreasLanger, Hundsbergstraße 48

26. MaiDavid MarapontiGiovanna Selenia Marapontiund Daniel Werner Guldi,Römerstraße 10

Elsa HotiMelihate Hoti geb. Deskaj undHaki Hoti, Frankfurter Straße 24

27. MaiEljon KryeziuFatime Kryeziu geb. Morina undFisnik Kryeziu, Christophstr. 5

28. MaiTim Leo SchwadererChristiane Maria Lippert undMartin Schwaderer,Cäcilienbrunnenstraße13

Elyas BriesemeisterBettina Briesemeister,Im Jockele 6, und DominikSchumacher, Kauffmannstr. 19

29. MaiHana FerizovicSanja Ferizovic geb. Tomicund Sadat Ferizovic,Panoramaweg 26

Carlotta PfistererNatascha Carina Pfisterer geb.Sitsch und Markus Pfisterer,Erlenbacher Straße 4

30. MaiMileen SzymanskyVeselka Szymansky geb. Juricund Conny Mario Szymansky,Poststraße 23

31. MaiHeyvbanu Sirin CesenHamdiye Ekinci Cesen geb. Ekinciund Halit Cesen, Hauptstr. 7

Çınar UyanikDilek Uyanik geb. Cabadak undMehmet Uyanik, Uhlandstraße 9

1. JuniDamian BraunKatharina Braun geb. Schlegelund Artur Braun,Bruchsaler Straße 18

3. JuniCheyenne Ashley LatkoIwona Kamila Latkogeb. Klimczak undLukas Heinrich Latko,Kauffmannstraße 21/1

Mila Angela Renate PappJessica Papp und Dirk Werner,Mühlbachstraße 34

Eheschließungen1. JuniStephanie Corina Burkhardtund Stefan Pozorski,Wartbergstraße 58

2. JuniKathrin Isabell Kampka undMarcel René Rehder,Jägerhausstraße 38

3. JuniRenate Hofele undWolf-Rüdiger Herzog,Klettstraße 5

Valerie Wagner und TobiasManuel Hernik, Knorrstraße 41

9. JuniMelanie Jutta Geißler undBurhan Özkan, Zückwolfstr. 3

10. JuniJennifer Hetterle undJohn André Kraiss,Breslauer Straße 6

Tamara Knapp undRalf Helmut Schäfauer,Isolde-Kurz-Straße 4

Fikrije Berisha und Mejdi Saljan,Wilhelmstraße 24

16. JuniPia Vanessa Petzold und AlexeiHelm, Klingenberger Straße 149

22. JuniNicole Tuider geb. Münzing undSascha Ruff, Gänsäckerstr. 4/1

24. JuniNadine Fischer geb. Hartmaierund Patrick Rapp, Meisenweg 6

das Ja-Wort. Im Oktober wird diekirchliche Hochzeit folgen. Nachihrer standesamtlichen Trauungfeierten sie in kleiner Runde imRatskeller. (ehl/Foto: Ehler)

haben sich Annalisa Lenotti (33)und Marco Hardt (34). Annalisastudierte nämlich ein Semesteran Marcos Universität. Über zehnJahre später gaben sie sich nun

Während des Auslandssemesters verliebt

haben sich die beiden über dasInternet. Bei der ersten persönli-chen Begegnung hat es danngleich gefunkt - ein klassischerFall von Liebe auf den erstenBlick. (stp/Foto: Popp)

vermählte Paar die Wahl desHochzeitstages. „Und der Juniist normalerweise ein schönerSommermonat“, schmunzeltTatjana Dorsch mit Blick auf denverregneten Tag. Kennengelernt

gaben sich Tatjana Dorsch geb.Wetzel (34) und WaldemarDorsch (38) am 15. Juni im Rat-haus das Ja-Wort. „Das DatumMitte Juni hat uns auf Anhiebgefallen“, begründet das frisch

Dem Regen zum Trotz

Conny Mario Szymansky in Ne-ckargartach das Licht der Welt.Die Familie freut sich nun aufeine spannende Zeit mit derKleinen. (stp/Foto: privat)

genießt Mileen Szymansky aufdiesem Foto und verarbeitet dievielen neuen Eindrücke hier aufErden. Am 30. Mai erblickte dasTöchterchen von Veselka und

Einen tiefen Schlummerschlaf

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Seite 8 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 7. Juli 2016AUS DEN STADTTEILEN

vorORTBezirksbeiräte tagenKirchhausen Am Donnerstag,14. Juli, 19.30 Uhr, kommt derBezirksbeirat Kirchhausen imDeutschrittersaal des Bürger-amtes, Schlossplatz 2, zusam-men. Hierzu ist auch die Bevöl-kerung herzlich eingeladen.Auf der Tagesordnung steht derUmbau des Foyers der Deutsch-ordenshalle. (red)Klingenberg Am Donnerstag,21. Juli, 19 Uhr, tagt der Be-zirksbeirat im Alten Rathaus,Theodor-Heuss-Straße 113. AlleBürgerinnen und Bürger sindherzlich eingeladen, an der Sit-zung teilzunehmen. Die Tages-ordnung kann wenige Tage zu-vor im Internet unter www.ge-meinderat-heilbronn.de einge-sehen werden (red)

Jugendtreff öffnet wiederHorkheim Ab sofort öffnet derJugendtreff in der Schleusen-straße 13 wieder regelmäßig.Alle Neun- bis 20-Jährigen sinddienstags und donnerstags von16.30 bis 20.30 Uhr herzlichwillkommen. Mittwochs öffnetder Treff für Neun- bis 13-Jäh-rige von 16.30 bis 18.30 Uhrund für 14- bis 20-Jährige von18.30 bis 20.30 Uhr. Der neueLeiter, der Sozialpädagoge Fe-lix Beck, wird das künftige An-gebot mit den Besucherinnenund Besuchern nach und nachabstimmen. Mehr Infos gibt esunter www.jthorkheim.jufa-hn.de oder Telefon 07131/640590. (red)

Kostenfreier LaGa-BesuchHeilbronn/Stadtteile Die StadtÖhringen lädt alle Unwetter-Ge-schädigten ein, am 7. August dieLandesgartenschau (LaGa) kos-tenfrei zu besuchen. An diesemTag findet als Aktion der soge-nannte „Blaulicht-Tag“ statt, andem sich Polizei, Feuerwehr,DLRG, DRK und THW präsentie-ren. Betroffene aus Heilbronnund den Stadtteilen, bei denendie Feuerwehr im Einsatz war,können sich bis Montag, 18. Juli,beim Bürgeramt melden. (bra)

Ortskern NeckargartachNeckargartach Ab sofort geltenstrengere Regeln bezüglich derVergnügungsstätten und derAufhängung von Werbeflächenim Ortskern von Neckargartach.Betroffen sind FrankenbacherStraße, Römerstraße, Brücken-straße und ObereisesheimerStraße. Der Gemeinderat willmit einem neuen Bebauungs-plan als Satzung verhindern,dass das Stadtbild weiterhin ne-gativ beeinflusst wird. (ehl)

Dreifach Grund zum JubelnBöckingen, Biberach und Frankenbach feiern erste Erwähnung vor 1250 Jahren

Gleich drei Stadtteile feiern die-sen Sommer ihre erste urkund-liche Erwähnung vor 1250 Jah-ren: Böckingen, Biberach undFrankenbach. Zu diesem Anlasswerden in den Stadtteilen in dennächsten Wochen verschiedeneFeste, Veranstaltungen undVorstellungen organisiert.

In Böckingen führen derKäthchen-Hochzeitszug sowieSchüler der Heinrich-von-Kleist-Realschule und der Jo-hannesschulen Flein am Frei-tag, 8. Juli, ab 19 Uhr das kos-tenfreie Theaterstück „Nera - dieschwarze Hoffmännin“ auf. Amdarauffolgenden Wochenendevon Freitag, 15., bis Sonntag, 17.

Juli, findet das vom BöckingerRing organisierte Seeheinfestrund ums Bürgerhaus statt.

In Biberach hat das Ortskart-tell den bereits elften Kultur-sommer auf die Beine gestellt.Am Sonntag, 10. Juli, lädt dieEvangelische Kirchengemeindeab 10.30 Uhr zu ihrem kosten-freien Gemeindefest ein. DerEvangelische Krankenpflege-verein bietet am Montag, 11.Juli, ab 17 Uhr einen Entspan-nungsabend an. VerschiedeneMassagen und entspannteKlänge sorgen für Erholung.Die Veranstaltung kostet 20Euro, Anmeldungen sind unter07066/9006830 möglich.

Alle Nachtaktiven kommenam Freitag, 15. Juli, bei einemNachtwächterrundgang aufihre Kosten. Treffpunkt ist um20 Uhr unter der alten Linde ne-ben dem Kirchturm. Es gibtWürstchen und Getränke zurEinstimmung, ab 21.30 Uhr be-ginnt der Spaziergang.

Die Frankenbacher feiern amSonntag, 24. Juli den „Jubilä-umsabend 1250 Jahre“ in derGemeindehalle. Anhand vonBildern, Geschichten und Erzäh-lungen führt der InteressenkreisHeimatgeschichte Frankenbachab 18 Uhr durch die Frankenba-cher Geschichte. Der Besuch istebenfalls kostenfrei. (ehl)

Vesperpause beim Zuckerrüben-Verrupfen im Jahre 1940. Das ist eines der zahlreichen Bilder, die der Interes-senkreis Heimatgeschichte Frankenbach an seinem Jubiläumsabend am 24. Juli zeigen wird. Foto: Privat

JKG bekommt zweineue KlassenzimmerAnmeldezahlen steigen stetig

Das Justinus-Kerner-Gymnasi-um in Sontheim bekommt ei-nen Anbau am westlichen Trep-penhaus, der Platz für zwei zu-sätzliche Klassenzimmer bietet.

Die Anmeldezahlen sind inden vergangenen Jahren stetiggestiegen. Das JKG wird entge-gen der ursprünglichen dreizü-gigen Planung regelmäßigvierzügig geführt. Im Schuljahr2015/16 gab es erstmals sogarsechs Eingangsklassen. Dievorhandenen Klassenräumereichen nun nicht mehr aus.

Deshalb hat der Gemeinderatkürzlich das Raumprogramm ge-nehmigt, sodass voraussichtlichim Frühjahr/Sommer 2017 mitdem Bau begonnen werdenkann. Das Architektenbüro LindeSturma, das die Planung erstellt,kalkuliert die Kosten auf rund700000 Euro. (ehl)

Mittel für VerkehrswegeHaushaltsanträge 2017/18 - Bezirksbeirat Klingenberg

Der Bezirksbeirat Klingenberghat mehrere Anträge für denDoppelhaushalt 2017/18 ge-stellt. Dabei stehen vor allemMittel für die Sanierung vonVerkehrswegen sowie verschie-dene Arbeiten an der Grund-schule Klingenberg im Mittel-punkt.

In Bezug auf das Verkehrs-netz beantragten die Bezirks-beiräte unter anderem Mittelzur Realisierung eines Kreisver-kehrs im Bereich des Sieben-morgenwegs / LeingartenerStraße sowie lärmoptimiertenAsphalt für die Theodor-Heuss-Straße. Weitere Gelder wurdenfür die Sanierung von Feldwe-gen beantragt und auch dasAckerrandstreifenprogrammsoll durch finanzielle Mittelfortgeführt werden. Zudemsprach sich der Bezirksbeirat

für eine Sanierung der Rand-streifen der Kreisstraße K9553in Richtung Leingarten aus.

Auch an der GrundschuleKlingenberg sind Arbeiten nö-tig: Die sanitären Anlagen derTurnhalle müssen saniert wer-den und ein Besprechungsraumfür Elterngespräche soll errich-tet werden. Für die Bestuhlungdes Außenbereichs der Mensabenötigt der Bezirksbeiratebenfalls Gelder.

Weitere Anträge betrafenunter anderem die Sanierungdes Spielplatzes in der Felsen-straße, der gleichzeitig in einenMehr-Generationen-Begeg-nungsplatz umgestaltet werdensoll. Außerdem wurden Gelderfür Hochwasserschutzmaßnah-men und zur Förderung desProgramms „Junges Wohnen“beantragt. (stp)

Wasser ist seinElement

Schwimmmeister Maik Ullrich

Ein Nachmittag im Hochsom-mer, die Sonne brennt vom Him-mel, das Thermometer hat die30-Grad-Marke längst passiert.Was gibt es da Schöneres, alsden Tag im Freibad zu verbrin-gen? Das tut auch Maik Ullrich,er ist sogar jeden Tag dort - denndas Freibad ist sein Arbeitsplatz.

Der 38-Jährige ist bereits seitüber 20 Jahren Bademeister inHeilbronn. Als Betriebsstellen-leiter kümmert er sich um dieFreibäder Gesundbrunnen undNeckarhalde. „Am Gesundbrun-nen in Neckargartach gefällt mirdie familiäre Atmosphäre, dasist ein richtig tolles Familien-bad“, erzählt Ullrich.

Viele belächeln den Beruf desBademeisters, dabei ist es weitmehr als nur am Rand stehenund aufpassen: Reinigungarbei-ten, kleinere Reparaturen undWasserüberprüfungen stehentagtäglich an, aber auch die Ab-nahme von Schwimmabzeichenund Büroarbeit „Der Job ist sehrabwechslungsreich, und ich binviel draußen, das gefällt mir“,erzählt der Möckmühler.

Auch der Umgang mit denBadegästen ist für Ullrich einPluspunkt des Berufs: „Wir ha-ben viele Stammgäste. Im Ge-sundbrunnen kommen bei gu-tem Wetter bis zu 30 Leute zumFrühschwimmen, zehn Hartge-sottene bei schlechten Bedin-gungen. Die kennt man einfach.Es fällt mir auch jedes Mal auf,wenn dann doch mal jemandfehlt“, schmunzelt der wachsa-me Bademeister.

Was der Job noch so mit sichbringt: einen etwas anderenRhythmus. Sommerurlaub, Wo-chenendausflüge? Fehlanzeige!„Wir arbeiten sechs bis siebenTage die Woche“, sagt der ge-lernte Meister für Bäderbetriebe.„Da bleibt die Freizeit oft auf derStrecke.“ Und der Tauchurlaubmuss in die Wintermonate ver-schoben werden. (stp)

Maik Ullrich - Bademeister im Ge-sundbrunnen. Foto: Popp

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Jugendkunstschulehat mehr Teilnehmer

Rund 2500 Teilnehmer

Die Jugendkunstschule derVolkshochschule (JKS) konnte2015 steigende Kurs- und Teil-nehmerzahlen verzeichnen. Sonutzten voriges Jahr 2479 Teil-nehmende die Angebote, 251mehr als im Jahr 2014.

Ganztagesschulen werdenallerdings immer mehr zumzentralen Lern- und Lebensortder Schüler. Deshalb baut dieJKS ihre Kreativangebote ziel-gerichtet an Heilbronner Schu-len aus. „Die JKS bietet ein Pro-gramm, das für alle Interessier-ten offen steht. Zusätzlichekunstpädagogische Angebote,integriert in Ganztagesschulen,werden nach und nach zu unse-rem zweiten Standbein“, erklärtVHS-Geschäftsführer Peter Ha-wighorst.

Um den finanziellen Mehr-bedarf zu decken, hat der Ver-waltungsausschuss jetzt denSperrvermerk für den im Haus-halt eingestellten Zuschuss von10000 Euro freigegeben. (ehl)

Donnerstag, 7. Juli 2016 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 9KULTUR & FREIZEIT

terminPLANERTheater

DIE KATZE AUF DEM HEISSEN......Blechdach. Schauspiel vonTennessee Williams.9., 17. und 20. Juli, 19.30 Uhr,Großes Haus.

DER HEXERKriminalstück von Edgar Wallace.9. und 15. Juli, 20 Uhr,Komödienhaus.

SOIREE DER BEWEGUNGVeranstaltung des TurngauHeilbronn.Sonntag, 10. Juli, 17.30 Uhr,Großes Haus.

DIE LEIDEN DES JUNGEN......Werther. Nach JohannWolfgang von Goethe.Dienstag, 12. Juli, 11 und 20 Uhr,Mittwoch, 13. Juli, 11 Uhr, Boxx.

MEDEEOper von Luigi Cherubini.Freitag, 15. Juli, 19 Uhr,Großes Haus.

KIND OF PERFECT & BAHNHOF -......Mission -Deutschland?Schauspiel von Theaterclub 1 & 5.Samstag, 16. Juli, 18 Uhr,Sonntag, 17. Juli, 15 und 18 Uhr,Boxx.

WIR ALLE FÜR IMMER......zusammen. Schauspielfür Kinder von Guus Kuijer.18., 19. und 20. Juli, 11 Uhr,Boxx.

Städtische MuseenHOLLYWOOD UNGESCHMINKTFührung durch die Ausstellungüber Sam Shaw.Donnerstag, 14. Juli, 18 Uhr,Sonntag, 17. Juli, 11.30 Uhr,Kunsthalle Vogelmann.

StadtbibliothekSCHREIBGRUPPETreffpunkt für Schreibende.Donnerstag, 7. Juli, 17 Uhr,Stadtbibliothek im K3.

GET SHORTIES LESEBÜHNELesung von Kurzgeschichten.Freitag, 8. Juli, 19.30 Uhr,Botanischer Obstgarten.

SCHENK MIR EINE GESCHICHTEVorlesen für Kinder.Montag, 11. Juli, 14.30 Uhr,Stadtteilbibliothek Biberach.

Stadtarchiv„HEILBRONN HISTORISCH!“Dauerausstellung.Täglich außer Montag 10 bis 17Uhr, Dienstag 10 bis 19 Uhr,Otto Rettenmaier Haus/Haus der Stadtgeschichte.

Dies & DasSTADT AM FLUSSStadtführung auf dem Schiff. An-meldung unter 07131/56-2270.Donnerstag, 7. Juli, 14.30 Uhr,Götzenturmbrücke.

EINFÜHRUNG IN WETTERKUNDEVortrag von „Wetterfrosch“Roland Rösch.Freitag, 8. Juli, 18 Uhr,Botanischer Obstgarten.

DEMETER BIENENHALTUNGEinführung von Bodo Peter.Samstag, 9. Juli, 15 Uhr,Botanischer Obstgarten.

DIE SCHÖNE MÜLLERINVortrag mit Musikwissen-schaftler Matthias Schwarzer.Montag, 11. Juli, 16 Uhr,Volkshochschule im Deutschhof.

DIENSTAGS IN DER CITYStadtführung „Viertel nachSechs.“Jeden Dienstag, 18.15 Uhr,Rathaustreppe.

WOHNHÄUSER IM WANDELArchitektonischer Stadtrund-gang mit der Volkshochschule.Mittwoch, 13. Juli, 18 Uhr,Marktplatz.

SCHATZKISTE OBSTGARTENEntdeckungstour mitMagdalena Haug.Samstag, 16. Juli, 14 Uhr,Botanischer Obstgarten.

QIGONG IM PARKÜbungen mit Esther Grund. An-meldung unter 07131/9965-0.Mittwoch, 20. Juli, 20 Uhr,Botanischer Obstgarten.

Zum vorletzten Mal ist das Musical „Rocky Horror Show“ am 14. Juli,19.30 Uhr, im Großen Haus des Theaters zu sehen. Foto: Theater

Don Quijote imTheater Heilbronn

Zwei Mal zwei Karten

Das Heilbronner Theater zeigtin seinem neuen Stück die Ge-schichte von Alonso Quijano,der so viele Rittergeschichtenliest, dass er den Hang zurWirklichkeit verliert und sicheinbildet, er wäre der RitterDon Quijote. Gemeinsam mitseinem Ross stürzt er sich inviele todesmutige Abenteuer.Wie heißt dieses Ross? Für dieVorstellung am Dienstag, 19.Juli, 19.30 Uhr, im GroßenHaus verlost die Pressestellezwei Mal zwei Freikarten.

Einsendeschluss ist Diens-tag, 12. Juli: Pressestelle,Marktplatz 7, 74072 Heil-bronn, E-Mail: [email protected], Fax:07131/56-3169.

Sam Shaws Foto zeigt Ma-rilyn Monroe. Das wusstenMonika Stegmann und Sabi-ne Schwandtner. (ehl)

mitGERÄTSELT

BUGA-Areal wird KunstschauplatzSamstag, 30. Juli - Künstler Willi Dorner sucht Freiwillige für Fotoshooting

Der Urban Spaces Künstler undChoreograf Willi Dorner hatsich erneut Heilbronn alsSchauplatz für eine seiner Ak-tionen ausgesucht.

In eine der Baugruben für dieStadtausstellung Neckarbogenauf dem Gelände der Bundes-gartenschau Heilbronn 2019möchte er so viele Menschenstellen, wie etwa später einmalin den Häusern dieses Baufeldswohnen werden. Dafür suchtder österreichische Künstler

300 Freiwillige, die sich amSamstag, 30. Juli, von 16 Uhr anzwei bis drei Stunden Zeit neh-men, um sich für diese Aktion inder Gruppe fotografieren zulassen.

Dorner ist in Heilbronn keinUnbekannter. Im Jahr 2011 be-geisterte er beim Festival „Tanz!Heilbronn“ mit dem Projekt„Bodies in urban spaces“, beidem er Wände, Schilder oderDächer zu Trägern menschli-cher Skulpturen machte.

Nun hat er die BUGA im Vi-sier. In Zusammenarbeit mitdem Theater Heilbronn plant erbis 2019 eine Reihe weitererkünstlerischer Aktionen, die beider offiziellen Eröffnung 2019ihren Abschluss finden. (red)

INFO: Wer am 30. Juli aufsBild möchte, sollte ein blaues,rotes oder weißes T-Shirt tra-gen. Um planen zu können, isteine Anmeldung mit Name undAdresse per E-Mail an: [email protected] notwendig.

JahreskonzertBegabtenförderung

Städtische Musikschule

Am Freitag, 8. Juli, lädt die Städ-tische Musikschule Heilbronnum 18 Uhr zum Jahreskonzertder Begabtenförderung in dasSchießhaus, Frankfurter Straße65, ein.

14 Schülerinnen und Schülerder Musikschule wurden wäh-rend des laufenden Schuljahresdurch eine weitere Stunde In-strumental- und Theorieunter-richt gefördert. Außerdem betei-ligten sie sich an Ensemblespiel,Kammermusik und den großenOrchestern der Musikschule. Imkommenden Konzert stellen sieder Öffentlichkeit ihre Entwick-lung vor und bedanken sich da-bei auf musikalische Weise beiihren Sponsoren.

Die Sponsoren der Begabten-förderung sind die HeilbronnerBürgerstiftung, die Kreisspar-kasse Heilbronn, die VolksbankHeilbronn, der Förderverein derMusikschule und private Förde-rer. (red)

INFO: Der Eintritt ist frei.

tag, 15. Juli, noch aus: kosten-frei an den Werktagen um 12.30Uhr. (bra/Foto: Kimmerle)

Kempf über das Lebensgefühlder Nachkriegszeit. Sechs Ge-sprächstermine stehen bis Frei-

sprach Professor ChristhardSchrenk (r.) mit den ZeitzeugenOtto Egerter (M.) und Gerd

Zum Auftakt der diesjährigen „Wissenspause im Deutschhof“

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Mit dem Rad auf SchnitzeljagdSonntag, 17. Juli - Stempel sammeln und gewinnen

Am Sonntag, 17. Juli, lädt dasAmt für Straßenwesen erneutzur Radschnitzeljagd ein. Von11 bis 16 Uhr können wieder 14interessante Ziele im Stadt- undLandkreis Heilbronn mit demFahrrad angesteuert und an je-der Station Stempel gesammeltwerden.

Wer seine Stempelkarte mitmindestens drei Stempeln bis16.15 Uhr auf dem Kiliansplatzabgibt, hat gute Chancen, einenvon 14 Gutscheinen im Wertzwischen 50 und 300 Euro zugewinnen. Einlösbar sind dieGutscheine bei HeilbronnerFahrradhändlern. Nach der ver-regneten Premiere im vergan-genen Jahr hofft das Organisa-

tionsteam bei der Neuauflageauf besseres Wetter.

Folgende Stationen gibt esbei der Radschnitzeljagd imStadtgebiet Heilbronn: TheaterHeilbronn, Berliner Platz 1;Stadtarchiv Heilbronn, Eich-gasse1; Kunsthalle Vogelmann,Allee 28; experimenta, Kranen-straße 14; Feuerwehr Heil-bronn, Beethovenstraße 29;Kletterarena, Lichtenberger-straße 17; Kläranlage, Austraße201; Biergarten Hans im Glück,Allerheiligenstraße 1; FoodCourt, Badstraße 100; Höhen-restaurant Wartberg. Im Land-kreis Heilbronn können Stem-pel hier gesammelt werden:Weinbaumuseum Erlenbach-

Binswangen, An der Kelter 1;Besucherbergwerk Kochendorf,Bergrat-Bilfinger-Straße 1;Deutsches Zweiradmuseum inNeckarsulm, Urbanstraße 11;Waldkletterpark Weinsberg,Kernerstraße 17.

Im Weinbau- und im Zwei-radmuseum berechtigt dieStempelkarte zum kostenlosenEintritt. Ermäßigten Eintritt ge-währen die Kunsthalle Vogel-mann, die experimenta und derWaldkletterpark. Das Theaterund die Kläranlage bieten Füh-rungen an, die Feuerwehr plantbesondere Aktionen.

Die Radschnitzeljagd ist eineAktion im Rahmen der Initiati-ve Radkultur. (ck)

Viele Infos zur BegrüßungZweisprachige Broschüren und 14-sprachige Homepage helfen Neuzugezogenen

Seit dem 1. Juli werden alleNeubürgerinnen und Neubür-ger, die sich in einem der Heil-bronner Bürgerämter oder inder Ausländerbehörde der StadtHeilbronn anmelden, mit einerzweisprachigen Neubürgerbro-schüre begrüßt.

Der umfangreiche Wegwei-ser in Deutsch und Englisch be-steht aus zwei Teilen. Der Teil Aenthält Informationen für alleNeubürger, der Teil B spezielleInformationen für Zugezogeneaus dem Ausland. Alle Inhaltefinden sich zudem auf einerneuen Homepage, https://wel-come.heilbronn.de, auf der esauch Übersetzungen in zwölfweiteren Sprachen gibt.

„Mit den qualitativ hochwer-tig gestalteten Informations-broschüren und der mehrspra-chigen Welcome-Webseitewollen wir allen Neubürgerin-nen und Neubürgern die Erst-orientierung und das Einlebenerleichtern“, erklärt Oberbür-germeister Harry Mergel.

Erstinformationen in derMuttersprache

In Heilbronn leben Menschenaus 140 Nationen. Durch dieneue 14-sprachige Webseitefinden die meisten nun Infor-mationen zum Alltagsleben inHeilbronn in ihrer Mutterspra-che. Neben Deutsch und Eng-lisch sind dies Türkisch, Rus-

sisch, Serbokroatisch, Rumä-nisch, Polnisch, Italienisch,Griechisch, Spanisch, Bulga-risch, Französisch, Albanischund Arabisch.

Umgesetzt wurden die Bro-schüren und die Internetseitedurch Elisavet Nani von derStabsstelle Partizipation undIntegration. Bei der Themen-sammlung und der Gestaltungwurde die Stabsstelle von denMitgliedern des Beirats für Par-tizipation und Integration, aberauch von neu zugezogenenBürgern beraten. FinanzielleUnterstützung gab es vom LandBaden-Württemberg. (red)

INFO: https://welcome.heil-bronn.de

Die ersten von Elisavet Nani (2.v.r.) erstellten Neubürgerbroschüren übergab OB Harry Mergel (l.) dieser Tagean Giulia Weis (r.) und Sascha Kirschberger, die seit Juni zum Theater-Ensemble gehören. Foto: Küpper

Seite 10 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 7. Juli 2016SERVICE & TIPPS

Lernen mit SpaßErstmals Sommerschule für Flüchtlinge in Heilbronn

Vom 29. August bis 2. Septem-ber organisiert die Akademiefür Innovative Bildung undManagement (aim) in Heil-bronn zum ersten Mal eineSommerschule.

Das Angebot richtet sich anjunge Zuwanderer in den Vor-bereitungsklassen 5 bis 9, diesich erst seit Kurzem inDeutschland befinden. DieSommerschule ist ein Koopera-tionsprojekt der aim und derDammrealschule, es wird vomKultusministerium unterstützt.

Auf dem Programm stehenjeden Tag drei Lerneinheiten inden Fächern Deutsch, Mathe-

matik und Englisch. Qualifi-zierten Lehrkräften helfen da-bei, schulische Defizite zu über-winden und gleichzeitig Freudeam Lernen zu gewinnen. Zu-dem gibt es ein Freizeitpro-gramm, bei einem Abschluss-fest zeigen die Jugendlichen,was sie gelernt haben.

Der Besuch der Sommer-schule ist dank der Unterstüt-zung der Dieter Schwarz Stif-tung unentgeltlich. (red)

INFO: www.aim-akade-mie.org; nähere Auskünfte gibtSabrina Schade unter Telefon07131/39097-375 bzw. E-Mail:[email protected].

Mehr Qualitätsstandards„Hochschule Heilbronn Graduate School“ gegründet

Derzeit studieren 600 Master-studierende an der HochschuleHeilbronn. Das sind knapp zehnProzent der Gesamtstudieren-den. Diese Zahl soll in den kom-menden Jahren weiter steigen.

Deshalb wurde kürzlich die„Hochschule Heilbronn Gra-duate School“ (HUGS) gegrün-det. Unter diesem organisatori-schen Dach können sich dieMasterstudiengänge „Unter-nehmensführung/Businessma-nagement“ sowie „BusinessAdministration in Transportand Logistic“ akkreditieren.Zuvor durchlaufen sie jedochab Herbst ein mehrjähriges Ver-fahren, in dem die US-Akkredi-tierungsagentur AACSB Inter-

national prüft, ob die Studien-gänge vorher festgelegte An-forderung und Standards erfül-len. Ist dies der Fall, erhalten sieein Gütesiegel, welches bislangnur neun Hochschulen inDeutschland besitzen.

„Master-Interessierte sindsehr kritisch bei der Auswahlder Hochschule. Um ihnen undihren künftigen Arbeitgeberneine hohe Qualität im Studiumzu garantieren, streben wir dasGütesiegel an“, erklärt Ralf Dil-lerup, Geschäftsführer der neu-gegründeten HUGS.

Durch die Akkreditierungwird es einfacher sein, in denStudiengängen ein Auslands-semester zu absolvieren. (red)

Wasserspielplatz an den ErstenBürgermeister Martin Diepgen.Wegen des Neubaus für die ex-perimenta II musste der Spiel-platz abgebaut und verlagertwerden. (ck/Foto: Küpper)

das ist seit einigen Tagen wiederbei der experimenta möglich.Am Freitag übergab die Ge-schäftsführerin der DieterSchwarz Stiftung, Silke Loh-miller, den wieder aufgebauten

Nach Herzenslust mit Wasser spielen -

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Donnerstag, 7. Juli 2016 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 11SERVICE & TIPPS

Workshopreihezur BUGA 2019

Chance für Tourismus nutzen

Die Bundesgartenschau 2019ist für den Tourismus sowohlChance als auch Herausforde-rung. Um die Zusammenarbeitzwischen Busreiseunterneh-men und Tourismusbetriebenzu optimieren, bieten die Heil-bronn Marketing GmbH (HMG)und die TouristikgemeinschaftHeilbronner Land jetzt einendreiteiligen Workshop mit Re-ferent Bülent Meneske, Lehrbe-auftragter an der Dualen Hoch-schule, an.

Am Montag, 18. Juli, 15 Uhr,gibt es zuerst allgemeine Markt-informationen. Am 19. Septem-ber, 15 Uhr, geht es um rechtli-che Rahmenbedingungen sowieVertragsansprüche. Am 14. No-vember, 15 Uhr, wird erklärt, wietouristische Angebote attraktivgestaltet werden können.

Die Teilnahme kostet 75 Euroje Workshop, der Besuch allerWorkshops kostet 195 Euro. (ehl)

INFO: Weitere Infos gibt estelefonisch unter 07131/994-1390. Anmeldungen sind bisMontag, 11. Juli, per E-Mail an:[email protected] per Fax an 07131/994-1391 möglich.

LiterarischerBUGA-Spaziergang

Stadtbibliothek Heilbronn

Am Donnerstag, 14. Juli, um 19Uhr, führt der SchauspielerThomas Fritsche mit literari-schen Texten über das Geländeder Bundesgartenschau Heil-bronn 2019. Treffpunkt ist ander BUGA-Infobox, Lauer-weg2. Die Teilnahme ist kos-tenfrei.

Bei dem literarischen BUGA-Spaziergang wird Fritsche dieThemen Garten, Natur, Natur-erholung ebenso aufgreifen wieWohnungs- und Städtebau so-wie Stadtansichten im Wandel.

Die Veranstaltung ist eineKooperation der Stadtbiblio-thek Heilbronn mit der Volks-hochschule und der BUGA Heil-bronn 2019 GmbH.

Öffnungszeitenim Sommer

Die Stadtbibliothek im Theater-forum K3, Berliner Platz 12,schließt von Samstag, 9. Juli,bis zum 10. September sams-tags bereits um 14 Uhr.

Die Zweigstellen in Böckin-gen und Biberach sowie der Bü-cherbus bleiben während der Fe-rien ebenfalls geschlossen. (red)

KreativesFerienprogramm

Jugendkunstschule

Ob Tanz, Theater, Malerei, Fo-tografie, Film oder Gestalten -in der ersten Ferienwoche derSommerferien wird in der Ju-gendkunstschule wieder vielgeboten. Insgesamt könnenKinder, Jugendliche und jungeErwachsene aus 18 Kreativkur-sen zwischen Freitag, 29. Juli,und Mittwoch, 3. August, wäh-len.

Anmeldungen zum beliebtenKunstsommer der Jugend-kunstschule im BotanischenObstgarten sind ab sofort beider Volkshochschule Heilbronnunter Telefon 07131/9965-0oder bei der Jugendkunstschuleunter Telefon 07131/173761möglich.

Für Kinder aus Familien mitschwierigen finanziellen Be-dingungen (zum Beispiel SGB-II-Empfänger, Familienpass-Inhaber) werden die Teilnah-megebühren bis maximal 80Euro von der Friedrich-Niet-hammer-Stiftung übernom-men. Die Jugendkunstschulegibt hierzu gerne nähere Aus-künfte. (red)

INFO: Weitere Infos gibt esunter www.vhs-heilbronn.de.

Bogenschießenund Klettern

Haus der Familie

Für alle outdoor- und kletterbe-geisterten Familien hält dasHaus der Familie in den kom-menden Sommerwochen zweibesondere Angebote bereit.

Am Sonntag, 17. Juli, von 10bis 12 Uhr, findet für Familienmit Kindern ab sechs Jahren derKurs „Outdoor-Abenteuer Bo-genschießen“ statt. Innere Ruheund Ausgeglichenheit werdenspielerisch trainiert. Die Teil-nahme kostet 25 Euro für Er-wachsene und 20 Euro proKind, die Ausrüstung ist inbe-griffen. Der Kurs findet auf demBogenschießplatz in Neckar-gerach statt - auch bei Regen.

Von Montag, 1. August, bisMittwoch, 3. August, jeweils 10bis 13 Uhr, können Kinder abacht Jahren in der HeilbronnerKletterarena das Klettern undSichern lernen. Die Gebühr be-trägt 48 Euro, Eintritt und Aus-rüstung sind wiederum inklusi-ve. (red)

INFO: Anmeldungen sindbeim Haus der Familie, Füger-straße 6, unter Telefon 07131/2769230 oder online unterwww.hdf-hn.de erforderlich.

Bürgerstiftung initiiert BürgerprojektBis zur BUGA 2019 soll der Heilbronner Theresienturm öffentlich zugänglich sein

Die Heilbronner Bürgerstiftunghat jetzt das „BürgerprojektHeilbronner Theresienturm“initiiert. Ziel ist es, den There-sienturm - vor allem auch fürdie Jugend - öffentlich zugäng-lich zu machen.

Das städtische Hochbauamthat bereits untersucht, wasdenkbar und finanziell mach-bar wäre, um den Turm zu er-schließen. So müsste eine Trep-pe oder eine Rampe gebaut wer-den. In einem zweiten Schrittkönnten Info-Tafeln und ande-re Elemente die Geschichte desehemaligen Flakturms, derauch als Luftschutzbunkerdiente, darstellen - allerdingssehr dezent, so dass der Charak-

ter des Gemäuers erhaltenbleibt.

Zur BUGA 2019 sollte allesfertig sein. Dann jährt sich auchder Bombenangriff auf Heil-bronn vom 4. Dezember 1944zum 75. Mal.

200000 Eurowerden benötigt

Der Entscheidung zum Bürger-projekt waren intensive Ge-spräche sowie eine öffentlicheVeranstaltung vorgeschaltet.

Danach hat sich der Vorstandfür dieses Projekt einstimmigausgesprochen und satzungs-gemäß in den Stiftungsrat ein-gebracht, der jetzt einstimmigseine Zustimmung gab.

Die Verantwortlichen gehenvon 200000 Euro Kosten aus,die die Bürgerstiftung aus eige-nen Mitteln sowie durch dieUnterstützung von Unterneh-men, Einrichtungen und Bür-gern ausstatten möchte.

Die Bürgerstiftung steuert60000 Euro bei, verteilt auf dreiJahre bis 2018. Über 20000Euro hat bereits ein HeilbronnerUnternehmer zugesagt, auchdie Volksbank und der Histori-sche Verein haben schon eineFörderung signalisiert. (red)

INFO: Personen, Institutionenund Unternehmen, die das Pro-jekt fördern möchten, könnensich per E-Mail: [email protected] melden.

Begeisterte Werber für HeilbronnStadtführerteam wächst - 16 neue Stadtführer erhalten Zertifikat

Insgesamt 36 Stadtführerinnenund Stadtführer machen nunEinheimischen und BesuchernLust auf Heilbronn. Vergange-ne Woche erhielten 16 frischausgebildete Frauen und Män-ner bei einer Feier im Hafen-marktturm ihre Zertifikate.

„Als echtes Heilbronner Ge-wächs weiß ich, dass es hier vie-le schöne Dinge gibt, die manals Außenstehender nichtgleich wahrnimmt“, sagt UlrichSauter, der gerade die dreimo-natige Ausbildung der Heil-bronn Marketing GmbH (HMG)in Kooperation mit der Volks-hochschule Heilbronn erfolg-reich abgeschlossen hat. Wieseine 15 Kolleginnen und Kol-

legen hat er seit April mindes-tens zweimal wöchentlich dieSchulbank gedrückt, um sichauf das breite Themenspektrumvorzubereiten, das ein Stadt-führer abdecken muss.

„Mit den neu ausgebildetenStadtführern rüsten wir dieStadt für die Entwicklungen imtouristischen Bereich“, erklärtHMG-Geschäftsführer´SteffenSchoch. „Schon im vergange-nen Jahr hatten wir 572 Stadt-führungen, durch die Bundes-gartenschau und die neue expe-rimenta wird die Nachfrageweiter steigen“, blickt der Mar-keting-Experte voraus.

Ganzjährig bietet die HMGsamstags um 11.30 Uhr eine

einstündige offene Führung zurMarktzeit an. Von April bis Ok-tober stehen zudem dienstagsum 18.15 Uhr offene Führun-gen mit wechselnden Themenauf dem Programm. Zudem gibtes einmal monatlich eine offeneSonntagsführung und im Som-mer die beliebte Schiffstour„Stadt am Fluss“.

Für Geburtstage, Betriebs-ausflüge und sonstige Anlässekönnen Stadtführungen undBustouren in Deutsch, Englisch,Französisch und weiteren Spra-chen auch individuell bei derTourist-Information gebuchtwerden. (red)

INFO: www.heilbronn-mar-keting.de

Mit vergrößerter Mannschaft geht das Stadtführer-Team in die Sommersaison, in der besonders viele Führun-gen gebucht werden. Foto: HMG

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abfallAKTUELLAltpapiersammlungenAm Samstag, 9. Juli, findet inBiberach eine Bündelsamm-lung für Altpapier statt. Samm-ler ist der TSV Biberach.Am Samstag, 16. Juli, findet inKirchhausen eine Bündel-sammlung für Altpapier statt.Sammler ist der MusikvereinKirchhausen.Gesammelt werden Kartonage,Zeitungen, Zeitschriften, Bro-schüren, Prospekte, Katalogeund ähnliche Papiere, mit einerPaketschnur gebündelt. Bittekeine Kunststofftüten zum Ver-packen verwenden.Die Altpapierbündel müssen ab8 Uhr am Straßenrand bereitlie-gen.

SchadstoffsammlungenAm Samstag, 16. Juli, finden anfolgenden Standorten mobileSchadstoffsammlungen statt:

� Kirchhausen9 bis 10.30 Uhr, ParkplatzDeutschordenshalle

� Biberach11.15 bis 12.30 Uhr, Park-platz Hahnenäckerstraße

� Frankenbach13.30 bis 15 Uhr, Lidl-Park-platz Würzburger Straße

Angenommen werden schad-stoffhaltige Abfälle aus Privat-haushalten in haushaltsübli-

cher Menge. Dazu gehören zumBeispiel Batterien, Farb- undLackreste, Verdünner, Pflan-zen- und Holzschutzmittel,Fleckentferner, Reinigungsmit-tel, Imprägniermittel, Frost-schutzmittel, Laugen, Quecksil-berthermometer, Leuchtstoff-röhren, Energiesparlampen undsonstige Abfälle, die giftigebzw. umweltgefährdende Stof-fe enthalten.Darüber hinaus nimmt das Ent-sorgungsunternehmen Altölgegen ein privatwirtschaftli-ches Entgelt von 50 Cent pro Ki-logramm an.Bitte die Sonderabfälle nichteinfach abstellen, sondern demFachpersonal übergeben. (red)

Seite 12 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 7. Juli 2016SERVICE & TIPPS

Kinderfest zum 60. MalSamstag, 9. Juli, Wertwiesenpark

Das Kinderfest im Wertwiesen-park bietet im 60. Jahr ein um-fangreiches Programm: Am 9.Juli verwandelt sich der Stadt-park zwischen 10 und 17 Uhr inein buntes Spiele-Eldorado.

In Zusammenarbeit mit denGrundschulen werden zehnSpielstationen angeboten.Auch die Wertwiesen-Rallyesteht wieder auf dem Pro-gramm. Das Team der Silcher-schule organisiert die beliebteRallye, die als Quiz rund umHeilbronn ausgetragen wird.

Der Segelflugverein kommtmit einem Flugsimulator, derReitverein Heilbronn bietet Po-nyreiten, die Greifenwarte derBurg Guttenberg bringt ihre

Vögel mit und bei der Feuer-wehr heißt es für die Kids „Was-ser marsch!“. Zum kleinen Jubi-läum konnten Jörg Plieschkeund Alexander Ghassemi vonder Heilbronn Marketing GmbH(HMG) mehr als 40 Institutio-nen mobilisieren, die vonSportangeboten bis Basteln eingroßes Programm anbieten.

Natürlich gibt es auch wiederviele Fußballangebote, Hüpf-burgen, Bastelaktionen undSchminkstände. Als Hauptpart-ner präsentiert sich die Kreis-sparkasse Heilbronn mit meh-reren Aktionen und stiftet diePreise sowie 20 Tripsdrill-Ein-tritte für die Sieger der Wert-wiesenrallye. (itz)

Jedes Jahr ein Renner: das Heilbronner Kinderfest im Wertwiesenpark, das am Samstag, 9. Juli, bereits zum 60.Mal stattfindet. Foto: Heilbronn Marketing GmbH

Die Biotonne im SommerWöchentliche Leerung - Tipps gegen Geruchsprobleme

Bis Ende Oktober werden dieBiotonnen in Heilbronn wö-chentlich geleert. Durch die Zu-satzleerungen sollen vor allemwärmebedingte Geruchspro-bleme verringert werden. Dabeiist es wichtig, dass die Bioton-nen bei jeder Abfuhr bereitge-stellt werden, auch wenn dieBehälter nicht ganz gefüllt sind.Auch die Behälterreinigungsollte regelmäßig erfolgen.

Alle Leerungstermine für dieBiotonne sind in den Abfallka-lendern abgedruckt und kön-nen auch unter www.heil-bronn.de nachgelesen werden.

Hinweise zum richtigen Um-gang mit Bioabfällen und Bio-tonne in den Sommermonaten:

- Feuchte Bioabfälle aus derKüche immer in saugfähigesPapier (Küchen- oder Zeitungs-papier) einwickeln oder Papier-tüten benutzen.

- Auf keinen Fall Plastiktütenzum Sammeln verwenden.

- Vorsortiergefäß geschlos-sen halten, regelmäßig entlee-ren und bei Bedarf auswaschen.

- Boden der Biotonne mitKnüllpapier auslegen, bei Be-darf auch in Lagen zwischenfeuchtere Bioabfälle geben.

- Die Biotonne möglichst anschattigen oder halbschattigenPlätzen im Freien aufstellen undDeckel geschlossen halten.

- Bioabfälle möglichst tro-cken einfüllen. Gartenabfälle,sofern vorhanden, in Lagen da-zwischengeben. Feuchte Bio-abfälle, vor allem Grasschnitt,antrocknen lassen und erst kurzvor der Leerung einfüllen.

- Bioabfälle locker einfüllen,auf keinen Fall verdichten.

- Biotonne regelmäßig zurAbfuhr bereitstellen, bei Bedarfmit Wasser reinigen. (red)

Kostenfrei, aber unbezahlbarDie Heilbronner Stadtzeitung bietet seit 1999 Infos, Tipps und Hintergründe

Bereits seit 1999 gibt die Pres-sestelle der Stadt Heilbronn alle14 Tage - immer donnerstags -das Amtsblatt mit dem Ziel her-aus, möglichst viele Heilbron-nerinnen und Heilbronner um-fassend zu informieren.

„Gute Information und um-fassende Transparenz sind dasFundament für Demokratie undBürgerbeteiligung“, sagt OBHarry Mergel. Der HeilbronnerStadtzeitung komme daher einewichtige Aufgabe zu, da sie miteiner Auflage von über 50000Exemplaren kostenfrei an alleHeilbronner Haushalte zuge-stellt wird.

Die Heilbronner Stadtzei-tung wird vom Medienunter-

nehmen „Heilbronner Stimme“an alle Haushalte im Stadtkreisverteilt. Stimme-Abonnentenerhalten die Stadtzeitung mitihrer Tageszeitung, Nicht-Stimme-Abonnenten findendas Amtsblatt mit dem Stimme-Produkt „extra“ im Briefkasten.

Zusätzlich sind auf der Web-site www.heilbronn.de alleAusgaben seit 2005 online.

Service-Hotline:07131/615-615

Sollte die Zustellung einmalnicht geklappt haben, steht un-ter Telefon 07131/615-615 eineService-Hotline bereit. Hierkann die Heilbronner Stadtzei-tung auch von Firmen, Institu-

tionen und Privatleuten abon-niert werden, die sich außerhalbHeilbronns befinden.

Bitteweitersagen!

Trotz aller Bemühungen kommtes vereinzelt hin und wieder vor,dass die Heilbronner Stadtzei-tung an manche Haushalte garnicht zugestellt wird.

Sollte dies in der Nachbar-schaft oder im Bekanntenkreisder Fall sein, bittet die Presse-stelle alle „Stadtzeitung“-Leser,in Form von klassischer Mund-propaganda auf die Stadtzei-tung und ihre Service-Hotlinehinzuweisen: „Bitte weitersa-gen!“ (bra)

Telefonzentrale 56-0AbfallberatungHaushalte 562951Gewerbe 562762AllgemeineVerwaltung 564060Bauverwaltung 563700Sauberkeitstelefon 564040Umwelttelefon 563060KundencenterHVG/ZEAG 564248Notfalltelefon derHeilbronner VersorgungsGmbH (außerhalbder Sprechzeiten) 562588

Bürgertelefon fürKatastrophenfälle

0180/5656800* 14 Cent/Min. aus dem Festnetz;

42 Cent/Min. aus dem MobilfunknetzDie Service-Telefone der StadtHeilbronn sind montags bismittwochs von 8.30 Uhr bis16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhrsowie freitags bis 12.30 Uhr zuerreichen.Tourist-InformationTelefon 562270Montag bis Freitag

10 bis 18 UhrSamstag 10 bis 16 Uhr

hotLINES

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Stadt HeilbronnSatzung zur Änderung der Satzungüber die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 30. Juni 2016

Aufgrund von § 4 in Verbindung mit §19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zu-letzt geändert durch Gesetz vom 17.Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) hatder Gemeinderat am 28. Juni 2016folgende Satzung zur Änderung derSatzung über die Entschädigung fürehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:

§ 1 SatzungsänderungDie Satzung über die Entschädigungfür ehrenamtliche Tätigkeit der StadtHeilbronn vom 22. November 1999,zuletzt geändert durch Satzung vom17. Dezember 2014, wird wie folgt ge-ändert:

1. In § 1 wird Absatz 6 aufgehoben.

2. Nach § 5 wird folgender § 5a ein-gefügt:

„§ 5 a Ersatz von Aufwendungen fürdie entgeltliche Betreuung von pfle-ge- oder betreuungsbedürftigen An-gehörigen.

Ehrenamtlich Tätige erhalten für dieBetreuung ihrer Kinder bis zur Voll-endung des 14. Lebensjahres oder fürdie notwendige Betreuung und Pflegevon Familienangehörigen im häusli-

chen Bereich Auslagenersatz, sofernihnen durch die Teilnahme an Sitzun-gen auf Einladung des Oberbürger-meisters sowie an FraktionssitzungenKosten für die Inanspruchnahme ei-ner Hilfs- oder Betreuungskraft, dienicht Familienangehörige/Familien-angehöriger ist, entstehen. Auf derGrundlage einer schriftlichen Erklä-rung wird eine zusätzliche Entschädi-gung in Höhe von bis zu 15 Euro proangefangene Stunde ausgezahlt.“

§ 2 InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tag nach ihrerBekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt!

Heilbronn, 30. Juni 2016

Bürgermeisteramtgez. Harry MergelOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung:Satzungen, die unter Verletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriftender Gemeindeordnung oder aufgrundder Gemeindeordnung zu Stande ge-kommen sind, gelten ein Jahr nach

der Bekanntmachung als von Anfangan gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffent-lichkeit der Sitzung, die Genehmi-gung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind,

2. der Oberbürgermeister dem Be-schluss nach § 43 der Gemeinde-ordnung wegen Gesetzwidrigkeitwidersprochen hat oder wenn vorAblauf der in Satz 1 genanntenFrist die Rechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet hatoder die Verletzung der Verfah-rens- oder Formvorschrift gegen-über der Gemeinde unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der dieVerletzung begründen soll,schriftlich geltend gemacht wor-den ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2dieses Hinweises geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf derin Satz 1 dieses Hinweises genanntenFrist jedermann diese Verletzung gel-tend machen (§ 4 Abs. 4 der Gemein-deordnung für Baden-Württemberg).

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENDonnerstag, 7. Juli 2016 Amtsblatt Heilbronn Nr. 14 | Seite 13

Einziehung von Straßen -Teilflächen der Kirchbrunnenstraße undDeutschhofstraße am nordwestlichen

Eingangsbereich des DeutschordensmünstersSt. Peter und Paul in Heilbronn

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßengeset-zes für Baden-Württemberg vom11.05.1992 (GBl. S. 330, ber. S.683), zuletzt geändert durch Gesetzvom 12.05.2015 (GBl. S. 324 und326), wird hiermit die Einziehungnachstehend genannter Straßen öf-fentlich bekanntgemacht:

• Teilfläche von ca. 235 m² derKirchbrunnenstraße (Flst. Nr.65/2) und

• Teilfläche von ca. 14 m² derDeutschhofstraße (Flst. Nr. 40)

Mit dem Zeitpunkt der Veröffentli-chung verlieren die o.g. Verkehrs-flächen die Eigenschaft als öffentli-che Straße.

Die sofortige Vollziehung dieserVerfügung wird im öffentlichen In-

teresse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 derVerwaltungsgerichtsordnung(VwGO) in der Fassung vom19.03.1991 (BGBl. I. S. 686), zuletztgeändert durch Gesetz vom21.12.2015 (BGBl. I S. 2490), ausGründen der Sicherheit und Ord-nung des Verkehrs angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Verfügung kann nachden §§ 68 ff. der VwGO innerhalbeines Monats nach ihrer Bekannt-gabe schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Stadt Heilbronn -Bauverwaltungsamt -, Cäcilienstr.49, 74072 Heilbronn, Widersprucherhoben werden. Der Widerspruchhat nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGOkeine aufschiebende Wirkung.

Heilbronn, den 01.07.2016

Stadt HeilbronnBauverwaltungsamt

Satzung der Dr. Annette-Fuchs-StiftungDer Gemeinderat der Stadt Heilbronnhat aufgrund von § 4 der Gemeinde-ordnung für Baden - Württemberg inVerbindung mit § 59 der Abgabenord-nung am 28.06.2016 folgende Satzungbeschlossen.

Präambel

Frau Emilie Anna Fuchs geboreneBleymeyer hat nach dem Tod ihresEhegatten Herr Bürgermeister a.D. Er-win Fuchs zur bleibenden Erinnerungan ihre früh verstorbene Tochter An-nette bei der Stadt Heilbronn die un-selbständige „Dr. Annette-Fuchs-Stif-tung“ errichtet. Am 04.11.2014 istFrau Emilie Anna Fuchs verstorben.Frau Fuchs stattete die Stiftung mit ei-ner Zuwendung i.H.v. 60.000 EUR aus.Es war der damalige Wunsch der Stif-terin, dass der Stiftung weiteres Ver-mögen zugeführt werden sollte. Des-halb hat die Stifterin selbst durch ihrTestament vom 21.08.1995 der Stif-tung weiteres Vermögen vermacht.Das Erbe wurde vom Gemeinderat derStadt Heilbronn mit Beschluss vom05.10.2006 angenommen.

S3 a t z u n g:

§ 1 Name und Rechtsform

(1) Die Stiftung führt den Namen „Dr.Annette-Fuchs-Stiftung“

(2) Die Stiftung ist Eigentum der StadtHeilbronn und nicht rechtsfähig.Sie wird durch die Stadt Heilbronnunentgeltlich verwaltet und durchden Oberbürgermeister vertreten.

§ 2 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förde-rung autistischer, psychischkran-ker, krebskranker oder in sonstigerWeise gesundheitlich oder in ihrerEntwicklung behinderte bzw. ge-störte Kinder aus dem StadtkreisHeilbronn. Die Stiftung verfolgtausschließlich und unmittelbar ge-meinnützige Zwecke im Sinne derAbgabenordnung.

(2) Der Stiftungszweck wird insbeson-dere verwirklicht durch Zuwen-dungen für Maßnahmen, die be-sonders geeignet sind, die weitereEntwicklung der betroffenen Kin-

der zu fördern oder ihr Schicksal zuerleichtern.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlichund unmittelbar gemeinnützigeZwecke im Sinne des Abschnitts„Steuerbegünstigte Zwecke“ derAbgabenordnung.

(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sieverfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke. Die Mittelder Stiftung dürfen nur für die sat-zungsmäßigen Zwecke verwendetwerden.

(3) Keine Person darf durch Ausgaben,die dem Zweck der Stiftung fremdsind, oder durch unverhältnismä-ßig hohe Vergütungen begünstigtwerden.

§ 4 Stiftungsvermögen

(1) Das Stiftungsvermögen ergibt sichaus dem Stiftungsgeschäft.

(2) Das Stiftungsvermögen ist in sei-nem Bestand dauernd und unge-schmälert zu erhalten und mög-lichst ertragreich anzulegen.

(3) Dem Stiftungsvermögen wachsenalle Zuwendungen zu, die dazu be-stimmt sind.

§5 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen

(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgabenaus den Erträgen des Stiftungsver-mögens und aus Zuwendungen, so-weit diese nicht ausdrücklich zurStärkung des Stiftungsvermögensbestimmt sind.

(2) Die Stiftung kann ihre Mittel ganzoder teilweise einer Rücklage zu-führen, soweit dies erforderlich ist,um ihre steuerbegünstigten Zweckenachhaltig erfüllen zu können.

(3) Zur Werterhaltung können im Rah-men des steuerlich Zulässigen Teileder jährliche Erträge einer freienRücklage oder dem Stiftungsver-mögen zugeführt werden.

(4) Ein Rechtsanspruch Dritter auf Ge-währung der jederzeit widerrufli-chen Förderleistungen aus der Stif-tung besteht aufgrund dieser Sat-zung nicht.

(5) Die Vermögensmasse der Stiftungsoll grundsätzlich im Interesse ei-

ner langfristigen Verwirklichungdes Stiftungszwecks in ihrem Aus-gangswert erhalten bleiben. Zuminflationsbereinigten Kaufkraft-verlust können daher Substanzzu-führungen vorgenommen werden.Wenn dies nennenswerte Hilfeleis-tungen nicht mehr ermöglicht, istauch die vermögensaufzehrendeVerwaltung mit einstimmigem Be-schluss des Stiftungsrats gestattet.

§ 6 Stiftungsorgan

1) Die Entscheidung über die Verwen-dung des Vermögens bzw. dessenErträge für Zwecke der Stiftungtrifft ein Stiftungsrat.

(2) Dem Stiftungsrat gehören an:

1.) der Testamentsvollstrecker Herr-Kemmet bzw. nach Beendigung sei-nes Amtes, der Leiter der Haupt-zweigstelle Böckingen der Kreis-sparkasse Heilbronn oder einer vondiesem bestimmte Person.

2.) der Leiter des städtischen Sozial-amts Heilbronn oder im Verhinde-rungsfall sein Vertreter.

3.) ein vom leitenden Arzt der städti-schen Kinderklinik bestimmterKinderfacharzt.

4.) der Vorsitzende des Kinderschutz-bundes Heilbronn e.V. oder einervon diesem bestimmte Person.

(3) Beim Ausscheiden einer für denStiftungsrat bestimmten Personliegt das Bestimmungsrecht wiederbei der unter § 6 (2) genannten Stel-le bzw. Person.

(4) Der Stiftungsrat gibt sich eine Ge-schäftsordnung.

(5) Zur Errichtung und Änderung derStiftungssatzung, Geschäftsord-nung und Vergütungsregelung istjeweils die Zustimmung des Testa-mentsvollstreckers erforderlich,solange das Amt des Testaments-vollstreckers besteht.

§ 7 Auflösung der Stiftung(1) Zur Auflösung der Stiftung bedarf

es der Zustimmung der Stadt Heil-bronn und des einstimmigen Be-schlusses des Stiftungsrats. DieAuflösung der Stiftung ist gestattetdem Fall, wenn das Vermögen der

Stiftung einen Wert unterschreitet,der eine Weiterführung nicht mehrsinnvoll erscheinen lässt.

(2) Bei Auflösung oder dem Wegfalldes steuerbegünstigenden Zweckder Stiftung fällt das restliche Ver-mögen der Stadt Heilbronn mit derAuflage zu, es unmittel-bar undausschließlich für selbstlos ge-meinnützige Zwecke zu verwen-den, die dem Stiftungszweck mög-lichst nahe kommen.

§ 8 Stellung des FinanzamtesBeschlüsse über Satzungsänderungenund der Beschluss über die Auflösungder Stiftung sind dem zuständigen Fi-nanzamt anzuzeigen. Für Satzungsän-derungen, die den Zweck der Stiftungbetreffen, ist die Unbedenklichkeitser-klärung des Finanzamtes einzuholen.

§ 9 InkrafttretenDie Satzung tritt am Tage nach ihrerBekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung vom06.10.2006 außer Kraft.

Heilbronn, 29.06.2016Stadt HeilbronnBürgermeisteramtgez. Harry MergelOberbürgermeister

Hinweis:Satzungen, die unter Verletzung vonVerfahrens- und Formvorschriftender Gemeindeordnung oder aufgrundder Gemeindeordnung zustande ge-kommen sind, gelten ein Jahr nachder Bekanntmachung als von Anfangan gültig zustande gekommen. Diesgilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffent-lichkeit der Sitzung, die Genehmi-gung oder Bekanntmachung der Sat-zung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschlussnach § 43 Gemeindeordnung wegenGesetzeswidrigkeit widersprochenhat, oder wenn vor Ablauf der in Satz1 genannten Frist die Rechtsauf-sichtsbehörde den Beschluss bean-standet hat oder die Verletzung derVerfahrens und Formvorschrift ge-genüber der Gemeinde unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich gel-tend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2dieses Hinweises geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf derin Satz 1 dieses Hinweises genanntenFrist jedermann diese Verletzung gel-tend machen (§ 4 Absatz 4 Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg inder zur Zeit gültigen Fassung).

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Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Inkrafttreten eines BebauungsplanesAufgrund der §§ 10 und 13a des Bau-gesetzbuches (BauGB) in der Fassungvom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), ge-ändert durch Gesetz vom 11.06.2013(BGBl. I S. 1548) und des § 74 der Lan-desbauordnung für Baden-Württem-berg (LBO) in der Fassung vom05.03.2010 (GBl. S. 358), geändertdurch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S.501) in Verbindung mit dem § 4 derGemeindeordnung für Baden-Würt-temberg (GemO) in der Fassung vom24.07.2000 (GBl. S. 581) hat der Ge-meinderat der Stadt Heilbronn am28.06.2016 folgenden Bebauungs-plan als Satzung beschlossen:

Bebauungsplan 38/16Heilbronn-Neckargartach

zur Änderung der Bebauungspläne38/1, 38/4, 38/7, 38/9, 38/11, 39/I, 42/III, 42/2, 42/4, 42/5, 42/6, 43/1, 44A/1, 44A/1a, 44A/4, 44A/5 und der Orts-bausatzung 1939 im beschleunigtenVerfahren nach § 13a BauGB

„Ortskern Neckargartach IV“

für die Flurstücke 1 teilw. (Leinbach),335, 337, 350 teilw. (FrankenbacherStraße), 351, 352, 356 teilw., 359teilw., 361, 362 teilw., 363 teilw., 364,366, 369, 379, 385, 385/1, 386, 386/1,387, 387/1, 388 (Römerstraße), 389,389/1, 389/2, 390, 390/1, 392, 392/2bis /4, 393, 393/1 bis /5, 394, 394/1 bis/4, 395, 397, 397/1, 398, 398/1 bis /3,

399 bis 401, 420, 420/1, 430 teilw.,437, 437/1, 437/2, 438 bis 441, 443/1,444, 445 teilw. (Weg), 445/1, 446, 447,447/2, 450 teilw., 450/1, 450/2, 466,466/1, 466/3, 467/1 teilw., 467/2,470/1, 490, 497, 501 teilw., 502, 502/1, 503, 505, 509, 510, 510/1, 512, 512/1, 519, 520, 522, 551, 554, 554/1, 555/1, 556, 556/1, 557 teilw. (Kirchberg-straße), 557/1, 558 teilw. (Mittelstra-ße), 559, 565/3 teilw., 675 teilw. (Bö-ckinger Straße), 714, 715, 715/1, 717(Obereisesheimer Straße), 717/1, 718,719/1, 723/1, 724, 725, 726, 726/1 bis/3, 727, 730, 731, 732, 733/1, 734,734/2, 735, 736/1, 736/2, 739, 740,740/1, 741 (Brückenstraße), 741/1 bis/3, 742, 744, 751/1, 803 teilw. (Oberei-sesheimer Straße), 1365 teilw. (Wimp-fener Straße), 1409, 1412 teilw., 1435teilw. (Biberacher Straße), 2937, 2940teilw. (Theodor-Körner-Straße),2941, 2941/1 bis /10, 2942, 2943,2943/1, 2943/2, 2944, 2944/1, 2945,2946, 2946/2, 2953/1, 2953/2, 3424,3425 teilw. (Krautgartenweg), 3451,3452, 3454, 3455, 3456, 3463, 3464,3465, 3470, 3470/1, 3472, 3473,3475, 3476, 3477/1, 3483 (Palmstra-ße), 3513, 3519, 3527, 3530, 3532teilw., 3541, 3542, 3565, 3565/1,3802/4, 3807/5, 3807/6, 3811/2, 5100teilw. (Römerstraße), 5172/1 (Weg),5172/2 bis /9, 5172/12, 5172/13 und5172/15.Maßgebend ist der Lageplan des Pla-nungs- und Baurechtsamts vom25.01.2016 mit seinen planungs-

rechtlichen Festsetzungen, örtlichenBauvorschriften und Hinweisen. Derräumliche Geltungsbereich ist im La-geplan umgrenzt. Für den Bebau-ungsplan gilt die Begründung vom25.01.2016.

Der Bebauungsplan und die Begrün-dung liegen bei der Stadt Heilbronn,Planungs- und Baurechtsamt, Cäci-lienstraße 45, 1. Obergeschoss, Zim-mer C 1.49, zu jedermanns Einsichtbereit. Sie können dort während derDienststunden eingesehen werden.Mit dieser Bekanntmachung wird derBebauungsplan rechtsverbindlich.

Hinweise:

I. Ein Bebauungsplan, der unter Ver-letzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der GemO oderauf Grund der GemO zu Stande ge-kommen ist, gilt ein Jahr nach derBekanntmachung als von Anfangan gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffent-lichkeit der Sitzung, die Genehmi-gung oder die Bekanntmachungdes Bebauungsplanes verletztworden sind,

2. der Oberbürgermeister dem Be-schluss nach § 43 GemO wegen Ge-setzwidrigkeit widersprochen hatoder wenn vor Ablauf der in Satz 1genannten Frist die Rechtsauf-sichtsbehörde den Beschluss bean-

standet hat oder die Verletzung derVerfahrens- oder Formvorschriftgegenüber der Stadt Heilbronn un-ter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll,schriftlich geltend gemacht wor-den ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2dieses Hinweises geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf derin Satz 1 dieses Hinweises genanntenFrist jedermann diese Verletzung gel-tend machen (§ 4 Abs. 4 GemO in derFassung vom 24.07.2000, GBl. S.581).

II. Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 BauGB über das Ent-stehen und die Fälligkeit etwaigerEntschädigungsansprüche im Fal-le der in den §§ 39 bis 42 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile,deren Entschädigung schriftlichbeim Entschädigungspflichtigenzu beantragen ist, und auf die Vor-schrift des § 44 Abs. 4 BauGB überdas Erlöschen von Entschädi-gungsansprüchen, wenn der An-trag nicht innerhalb der Frist vondrei Jahren nach Ablauf des Kalen-derjahres, in dem die in den §§ 39bis 42 BauGB bezeichneten Ver-mögensnachteile eingetreten sind,gestellt ist, wird hingewiesen (§ 44Abs. 3 und 4 BauGB in der Fassungder Bekanntmachung vom23.09.2004, BGBl. I S. 2414).

III.Bei der Aufstellung dieses Bebau-ungsplanes werden unbeachtlich

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1bis 3 BauGB beachtliche Verlet-zung der dort bezeichneten Ver-fahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver-letzung der Vorschriften über dasVerhältnis des Bebauungsplanesund des Flächennutzungsplanesund

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be-achtliche Mängel des Abwägungs-vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahresseit dieser Bekanntmachung schrift-lich gegenüber der Stadt Heilbronnunter Darlegung des die Verletzungbegründenden Sachverhalts geltendgemacht worden sind. Satz 1 diesesHinweises gilt entsprechend, wennFehler nach § 214 Absatz 2a BauGBbeachtlich sind (§ 215 Abs. 1 BauGBin der Fassung der Bekanntmachungvom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zu-letzt geändert durch Gesetz vom21.12.2006, BGBl. I S. 3316).

Heilbronn, 29.06.2016Stadt HeilbronnBürgermeisteramt

In Vertretunggez. HajekBürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Inkrafttreten eines BebauungsplansAufgrund der §§ 10 und 13 des Bauge-setzbuchs (BauGB) in der Fassung vom23.09.2004 (BGBl I S. 2414), geändertdurch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. IS. 1548) in Verbindung mit § 4 der Ge-meindeordnung für Baden-Württem-berg (GemO) in der Fassung vom24.07.2000 (GBl. S. 581) hat der Ge-meinderat der Stadt Heilbronn am28.06.2016 folgenden Bebauungsplanals Satzung beschlossen:Bebauungsplan 19/19 Heilbronnzur Änderung des Bebauungsplans09B/9 sowie der Ortsbausatzung 1939im vereinfachten Verfahren nach § 13BauGB„Hafenstraße 17“für das Flurstück Nr. 1374.Maßgebend ist der Lageplan des Pla-nungs- und Baurechtsamts vom11.05.2016 mit seinen planungsrecht-lichen Festsetzungen und Hinweisen.Der räumliche Geltungsbereich ist imLageplan umgrenzt.Für den Bebauungsplan gelten die Be-gründung vom 11.05.2016 sowie die

schalltechnische Untersuchung des In-genieurbüros Heine+Jud, Stuttgartvom 13.01.2016.Der Bebauungsplan, die Begründungsowie die schalltechnische Untersu-chung liegen bei der Stadt Heilbronn,Planungs- und Baurechtsamt, Cäci-lienstraße 45, 1. Obergeschoss, Zim-mer C 1.49, zu jedermanns Einsicht be-reit. Sie können dort während derDienststunden eingesehen werden.Mit dieser Bekanntmachung wird derBebauungsplan rechtsverbindlich.Hinweise:I. Ein Bebauungsplan, der unter Ver-

letzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der GemO oderauf Grund der GemO zu Stande ge-kommen ist, gilt ein Jahr nach derBekanntmachung als von Anfangan gültig zu Stande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffent-

lichkeit der Sitzung, die Geneh-migung oder die Bekanntma-chung des Bebauungsplanes

verletzt worden sind,2. der Oberbürgermeister dem Be-

schluss nach § 43 GemO wegenGesetzwidrigkeit widerspro-chen hat oder wenn vor Ablaufder in Satz 1 genannten Frist dieRechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder dieVerletzung der Verfahrens- oderFormvorschrift gegenüber derStadt Heilbronn unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der dieVerletzung begründen soll,schriftlich geltend gemachtworden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2dieses Hinweises geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablaufder in Satz 1 dieses Hinweises ge-nannten Frist jedermann diese Ver-letzung geltend machen (§ 4 Abs. 4GemO in der Fassung vom24.07.2000, GBl. S. 581).

II. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3Satz 1 und 2 BauGB über das Ent-stehen und die Fälligkeit etwaiger

Entschädigungsansprüche im Falleder in den §§ 39 bis 42 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile,deren Entschädigung schriftlichbeim Entschädigungspflichtigen zubeantragen ist, und auf die Vor-schrift des § 44 Abs. 4 BauGB überdas Erlöschen von Entschädi-gungsansprüchen, wenn der An-trag nicht innerhalb der Frist vondrei Jahren nach Ablauf des Kalen-derjahres, in dem die in den §§ 39bis 42 BauGB bezeichneten Vermö-gensnachteile eingetreten sind, ge-stellt ist, wird hingewiesen (§ 44Abs. 3 und 4 BauGB in der Fassungder Bekanntmachung vom23.09.2004, BGBl. I S. 2414).

III. Bei der Aufstellung dieses Bebau-ungsplanes werden unbeachtlich

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Ver-letzung der dort bezeichnetenVerfahrens- und Formvor-schriften,

2. eine unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2 BauGB beachtlicheVerletzung der Vorschriftenüber das Verhältnis des Bebau-ungsplanes und des Flächennut-zungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGBbeachtliche Mängel des Abwä-gungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jah-res seit dieser Bekanntmachungschriftlich gegenüber der StadtHeilbronn unter Darlegung des dieVerletzung begründenden Sach-verhalts geltend gemacht wordensind (§ 215 Abs. 1 BauGB in der Fas-sung der Bekanntmachung vom23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletztgeändert durch Gesetz vom21.12.2006, BGBl. I S. 3316).

Heilbronn, 29.06.2016Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn Vertretunggez. Hajek, Bürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfsim Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronnhat am 14.06.2016 die Aufstellungdes folgenden Bebauungsplans be-schlossen und gleichzeitig dem Be-bauungsplan-Entwurf zugestimmt:Bebauungsplan 09B/25 Heilbronnzur Änderung des Bebauungsplans09B/9 sowie der Ortsbausatzung imbeschleunigten Verfahren nach § 13aBauGB„Austraße 34“für das Flurstück 2490.Maßgebend ist der Lageplan des Pla-nungs- und Baurechtsamts vom08.04.2016 mit seinen planungs-rechtlichen Festsetzungen und Hin-weisen. Der räumliche Geltungsbe-reich istim Lageplan umgrenzt. Für den Be-bauungsplan gilt die Begründungvom 08.04.2016.

Da der Bebauungsplan der Innenent-wicklung dient, wird er im beschleu-nigten Verfahren nach § 13a BauGBohne Durchführung einer Umwelt-prüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB auf-gestellt.Mit dem Bebauungsplan sollen dieplanungsrechtlichen Voraussetzun-gen der Nutzung des Gebäudes fürkulturelle Zwecke geschaffen werden.Der Bebauungsplan-Entwurf und dieBegründung sowie wesentliche, be-reits vorliegende umweltbezogeneStellungnahmen mit Ausführungenzu den Themen Raumordnung, Hoch-wasser- und Immissionsschutz liegengemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeitvom18. Juli 2016 bis 18. August 2016bei der Stadt Heilbronn, Planungs-und Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45,

im Erdgeschoss während der Dienst-stunden öffentlich aus.

Während der öffentlichen Ausle-gungsfrist können die Planunterlageneingesehen, mit Vertretern des Pla-nungs- und Baurechtsamts erörtertund Stellungnahmen schriftlich oderzur Niederschrift abgegeben werden.Dabei sollen die Anschriften (Name,Vorname und Adresse) deutlich ange-geben werden. Nicht fristgerecht ab-gegebene Stellungnahmen könnenbei der Beschlussfassung über den Be-bauungsplan unberücksichtigt blei-ben.

Die ausliegenden Unterlagen könnenwährend des genannten Zeitraumsauch im Internet unter www.heil-bronn.de Bauen & Wohnen, Öffent-lichkeitsbeteiligung bei Bauleitplan-

verfahren, abgerufen werden.Hinweis:Ein Antrag nach § 47 der Verwal-tungsgerichtsordnung (Normenkon-trollantrag) ist unzulässig, wenn mitihm nur Einwendungen geltend ge-macht werden, die vom Antragstellerim Rahmen der öffentlichen Ausle-gung des Bebauungsplan-Entwurfsnicht oder verspätet geltend gemachtwurden, aber hätten geltend gemachtwerden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2BauGB in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004, BGBl. I S.2414, zuletzt geändert durch Gesetzvom 11.06.2013, BGBl. I S. 1548).Heilbronn, 15.06.2016Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn Vertretunggez. Hajek, Bürgermeister

Kartengrundlage:Vermessungs- und Katasteramt

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENSeite 14 | Amtsblatt Heilbronn Nr. 14 Donnerstag, 7. Juli 2016

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Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - S T A D T K Ä M M E R E I - Vergnügungssteuer

Seit 01.01.2012 ist die Satzung über dieErhebung einer Vergnügungssteuer inHeilbronn vom 15.12.2009 in der Fas-sung der Änderungssatzung vom22.12.2011 in Kraft.

Der Vergnügungssteuer unterliegt

• die Aufstellung von Spiel-, Ge-schicklichkeits-, Unterhaltungs-und ähnlichen dem Vergnügen die-nende Geräte mit und ohne Gewinn-möglichkeit an allen der Öffentlich-keit zugänglichen Orten,

• die Aufstellung von Geräten undKabinen zur Vorführung von Sex-und Porno-Filmen/-Videos an allender Öffentlichkeit zugänglichen Or-ten,

• das Veranstalten von Sexdarbietun-gen (Live-Auftritte) in Nachtloka-len, Bars und ähnlichen Betriebensowie die Unterhaltung der Gästemit Tanz- und Tischdamen.

Die Stadt Heilbronn erhebt ab01.01.2010 die Vergnügungssteuer fürdie im Stadtgebiet aufgestellten Spiel-geräte mit Gewinnmöglichkeit nachdem Einspielergebnis. Als Einspieler-gebnis gilt die elektronisch gezählteNettokasse (elektronisch gezählte Kassezuzüglich Röhrenentnahmen, abzüg-lich Röhrenauffüllungen, Falschgeld,

Fehlgeld und gesetzlicher Umsatzsteu-er).

Die Vergnügungssteuer beträgt seit01.01.2012 je Kalendermonat, unab-hängig von der Dauer der Aufstel-lung, des Betriebes oder der Veran-staltung:

• bei einem Gerät mit Gewinnmög-lichkeit außerhalb von Spielhallen17 % des Einspielergebnisses, je-doch mindestens 45,00 EUR,

• bei einer Aufstellung eines Gerätesmit Gewinnmöglichkeit in Spielhal-len 17 % des Einspielergebnisses, je-doch mindestens 100,00 EUR,

• je Gerät ohne Gewinnmöglichkeit45,00 EUR, bei einer Aufstellung inSpielhallen 100,00 EUR,

• je Gewaltspielgerät 400,00 EUR,

• je Gerät oder Kabine zur Vorführungvon Sex- und Porno-Filmen/-Vi-deos 100,00 EUR,

• je m² Wirtschaftsfläche 4,00 EUR beiVeranstaltungen von Sexdarbie-tungen (Live-Auftritte) in Nachtlo-kalen, Bars und ähnlichen Betriebensowie bei Unterhaltung der Gästemit Tanz- und Tischdamen.

Anzeigepflicht des Aufstellers, Eigen-tümers bzw. Pächters der Räume,Steuerschuldner, Haftender

Jede Aufstellung und jede Außerbe-triebnahme eines der v. g. Geräte undKabinen ist vom Aufsteller innerhalbeiner Woche der Stadt Heilbronnschriftlich anzuzeigen. Das Veranstal-ten von Sexdarbietungen und die Un-terhaltung der Gäste durch Tanz- undTischdamen so-wie die Einstellung die-ser Darbietungen und Unterhaltungenist vom Unternehmer der Veranstal-tung bzw. vom Lokalbetreiber ebenfallsinnerhalb einer Woche anzuzeigen.

Neben dem Aufsteller der Geräte undKabinen, neben dem Unternehmer derVeranstaltung und neben dem Betrei-ber des Lokals ist der Eigentümer derAufstellungsräume bzw. der Eigentü-mer der für den steuerpflichtigen Vor-gang benutzten Räume anzeigepflich-tig, bei Verpachtung jedoch der Päch-ter. Dieser Personenkreis ist verpflichtetsich zu vergewissern, dass der Aufstel-ler, der Unternehmer bzw. der Lokalbe-treiber seiner Anzeigepflicht nach-kommt. Im Zweifelsfalle hat er die er-forderlichen Angaben zu machen.Steuerschuldner ist der Aufsteller, derUnternehmer bzw. der Lokalbetreiber.Gegebenenfalls wird die Frage der

Steuerpflicht durch eine Nachschau anOrt und Stelle geklärt. Neben dem Steu-erschuldner haftet, wer seiner Anzeige-pflicht nicht nachgekommen ist.

Steuererklärung für Spielgeräte mitGewinnmöglichkeitFür die Besteuerung der Spielgeräte mitGewinnmöglichkeit ist der Stadt Heil-bronn bis zum 15. Tag nach Ablauf desKalendermonats das Einspielergebnisanhand eines amtlich vorgeschriebe-nen Vordrucks, getrennt nach Spielge-räten, schriftlich mitzuteilen (Steuerer-klärung). Als Auslesetag ist der Tag derletzten Leerung im Kalendermonat zu-grunde zu legen.Für den Folgemonat ist lückenlos (Tagund Uhrzeit des Ausdrucks) an denAuslesetag des Vormonats anzuschlie-ßen. Sofern bei einem Gerät in dem be-treffenden Monat nicht nur eine Ausle-sung/Abrechnung erfolgt ist, müssenfür alle erfolgten Auslesungen die ent-sprechenden Angaben gemacht wer-den. Die Ergebnisse dieser ver-schiede-nen Auslesungen werden dann zusam-mengefasst. Endet die Steuerpflicht imLaufe des Kalendermonats, ist der letzteTag des Betriebes des Gerätes als Ausle-setag der elektronisch gezählten Kassezugrunde zu legen. Die Eintragungensind getrennt nach Aufstellungsorten

und anschließend aufsteigend nach Zu-lassungsnummern der Geräte vorzu-nehmen. Der Steuererklärung sind aufAnforderung entsprechend sortiert alleZählwerksausdrucke für den Abrech-nungszeitraum beizufügen. Bei nichtoder nicht vollständig abgegebenen Er-klärungen bzw. wenn keine Auslesung/Abrechnung durchgeführt wurde, wirddie Höhe der Einspielergebnisse ge-schätzt. Wer seiner Anzeige- oder Er-klärungspflicht nicht nachkommt oderunrichtige oder unvollständige Anga-ben macht, handelt ordnungswidrig.Die Ordnungswidrigkeit kann mit einerGeldbuße bis zu 10.000,-- EUR geahn-det werden.In Zweifelsfällen bzw. bei Fragen bittenwir, sich mit der Stadtkämmerei Tel.: 562743, Rathaus, Zimmer 374 in Verbin-dung zu setzen.Die Aufstellungsräume von Gerätenund Kabinen, sowie die Nachtlokale,Bars und die ähnlichen Betriebe bzw.die Veranstaltungs- und Unterhal-tungsräume können während den Öff-nungszeiten zur Feststellung und Über-prüfung von Steuertatbeständen betre-ten und Geschäftsunterlagen eingese-hen werden.

Stadt HeilbronnStadtkämmerei

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - S T A D T K Ä M M E R E I - Hundesteuer1. ANZEIGEPFLICHT

FÜR HUNDEHALTUNGENDie Stadt Heilbronn erhebt die Hun-desteuer nach den Vorschriften derSatzung über die Erhebung der Hun-desteuer in Heilbronn. Der Steuer un-terliegt das Halten von über drei Mo-nate alten Hunden durch natürlichePersonen im Stadtgebiet, soweit esnicht ausschließlich der Erzielungvon Einnahmen dient. Die Steuer be-trägt im Kalenderjahr für über dreiMonate alte Hunde 110,-- EUR. Hältein Hundehalter im Stadtgebiet meh-rere Hunde, so erhöht sich der gelten-de Steuersatz für den zweiten und je-den weiteren Hund auf 240,-- EUR.Für jeden gefährlichen Hund i.S.d. § 6der Satzung über die Erhebung derHundesteuer in Heilbronn beträgt derSteuersatz 300,-- EUR im Kalender-jahr. Beginnt oder endet die Steuer-pflicht im Laufe des Kalenderjahres,

beträgt die Steuer den entsprechen-den Bruchteil der Jahressteuer.Das Halten eines über drei Monate al-ten Hundes muss innerhalb eines Mo-nats nach dem Beginn des Haltens,oder nachdem der Hund drei Monatealt geworden ist, der Stadtkämmereiangezeigt werden. Neubürger müssenihren Hund auch dann melden, wenner bereits am bisherigen Wohnort ver-steuert wurde. Wird ein angemeldeterHund im Laufe der Hundehaltung alsgefährlich eingestuft, ist dies inner-halb eines Monats der Stadtkämmereischriftlich anzuzeigen.Endet die Hundehaltung oder entfal-len die Voraussetzungen für eine ge-währte Steuervergünstigung, so istdies der Stadtkämmerei ebenfalls in-nerhalb eines Monats anzuzeigen.Wird ein Hund veräußert, so ist in derAnzeige der Name und die Anschriftdes Erwerbers anzugeben.

Die Anzeigen über das Halten vonHunden nach den Vorschriften derSatzung über die Erhebung der Hun-desteuer in Heilbronn nehmen entge-gen:• die Stadtkämmerei, Rathaus, Zim-

mer 382, Direktwahl 07131/564805,

• das Zentrale Bürgeramt im Rat-haus,

• in den Stadtteilen Biberach, Bö-ckingen, Frankenbach, Horkheim,Kirchhausen, Neckargartach undSontheim, das jeweilige Bürgeramtbzw. in Klingenberg, die dortigeAußenstelle des Bürgeramtes Bö-ckingen.

Wer die rechtzeitige An- bzw. Abmel-dung vorsätzlich oder leichtfertig un-terlässt, handelt ordnungswidrig. DieOrdnungswidrigkeit kann mit einerGeldbuße geahndet werden. Außer-

dem ist die Hundesteuer nachzuent-richten.2. HUNDESTEUERKONTROLLENDie Stadt Heilbronn hat das Recht,Hundesteuerkontrollen im StadtkreisHeilbronn durchzuführen.3. HUNDESTEUERMARKENNach § 12 der Satzung über die Erhe-bung der Hundesteuer in Heilbronnwird für jede angezeigte Hundehal-tung von der Stadt Heilbronn eineHundesteuermarke ausgegeben. DieHundesteuermarken bleiben für dieDauer der Hundehaltung gültig. DieStadt Heilbronn kann durch öffentli-che Bekanntmachung Hundesteuer-marken für ungültig erklären. DerHundehalter muss die von ihm gehal-tenen, außerhalb des von ihm be-wohnten Hauses oder des umfriedetenGrundbesitzes laufenden anzeige-pflichtigen Hunde mit einer gültigenund sichtbar befestigten Hundesteu-

ermarke versehen. Wer dagegen ver-stößt, handelt ordnungswidrig. DieOrdnungswidrigkeit wird mit einemVerwarnungsgeld geahndet.Die Stadt Heilbronn hat mit demHundesteuerbescheid 2015 neueHundesteuermarken ausgegeben.Die Marken sind bis zum 31.12.2019gültig, sofern diese nicht durch öf-fentliche Bekanntmachung für un-gültig erklärt werden.Bei Verlust einer Steuermarke wirddem Halter des Hundes eine Ersatz-marke gegen Zahlung einer Verwal-tungsgebühr ausgehändigt. Un-brauchbar gewordene Steuermarkenwerden bei Rückgabe kostenlos er-setzt. Endet eine Hundehaltung, so istdie Steuermarke mit der Anzeige derStadtkämmerei zurückzugeben.

Stadt HeilbronnStadtkämmerei

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - S T A D T K Ä M M E R E I - ZweitwohnungssteuerSeit 01.01.2011 erhebt die Stadt Heil-bronn eine Zweitwohnungssteuer fürdas Innehaben einer Zweitwohnungim Stadtgebiet auf der Grundlage derSatzung über die Erhebung der Zweit-wohnungssteuer in Heilbronn(ZwWStS) vom 15.12.2009 in der Fas-sung der Änderungssatzung vom09.12.2010.

SteuergegenstandAls Zweitwohnung gilt jede Woh-nung im Stadtgebiet Heilbronn, diejemand neben seiner Hauptwohnungzu Zwecken der Erholung, Berufsaus-übung, Ausbildung oder zu Zweckendes sonstigen persönlichen Lebensbe-darfs inne hat. Dabei ist unerheblich,ob sich die Hauptwohnung innerhalboder außerhalb Heilbronns befindet.Die vorübergehende Nutzung derZweitwohnung zu anderen Zwecken,insbesondere zur Überlassung anDritte, steht der Zweitwohnungsei-genschaft nicht entgegen.

SteuerschuldnerSteuerpflichtig ist jede volljährigePerson, die eine Zweitwohnung imStadtgebiet Heilbronn inne hat. Ha-ben mehrere Personen eine Zweit-

wohnung inne, so sind sie Gesamt-schuldner.

SteuerbefreiungenVon der Zweitwohnungssteuer befreitwerden

1. Wohnungen, die nicht dauernd ge-trennt lebende verheiratete oder ineiner eingetragenen Lebenspart-nerschaft lebende Personen, derengemeinsam genutzte Wohnungsich nicht im Stadtgebiet Heil-bronn befindet, aus Gründen ihrerErwerbstätigkeit, ihrer (Berufs-)Ausbildung oder ihres Studiumsnicht nur unregelmäßig oder zeit-lich untergeordnet inne haben,

2. Wohnungen pflegebedürftigeroder behinderter Personen in Al-tenwohn- und Pflegeheimen, Be-hindertenheimen oder vergleich-baren Einrichtungen,

3. Wohnungen, die von öffentlichenoder gemeinnützigen Trägern zutherapeutischen Zwecken oder fürErziehungszwecke zur Verfügunggestellt werden,

4. Wohnungen, die Auszubildendeoder Studierende bei den Elternoder einem Elternteil innehaben,

soweit sich die Hauptwohnung amAusbildungs- oder Studienort be-findet.

SteuermaßstabDie Steuer beträgt 10 % des jährlichenMietaufwands. Der jährliche Mietauf-wand ist die Nettokaltmiete (Mieteohne Heizung und Nebenkosten). AlsMietaufwand gelten auch alle ande-ren Formen eines vertraglich verein-barten Überlassungsentgelts, bei-spielsweise Pacht, Nutzungsentgelt,Erbbauzins, Leibrente.

Wenn nur eine Bruttokaltmiete (ein-schließlich Nebenkosten, aber ohneHeizkosten) vereinbart wurde, gilt alsNettokaltmiete die um 10 % vermin-derte Bruttokaltmiete. Wenn nur eineBruttowarmmiete (einschließlich Ne-benkosten und Heizkosten) verein-bart wurde, gilt als Nettokaltmiete dieum 20 % verminderte Bruttowarm-miete.Für Wohnungen, die im Eigentum desSteuerpflichtigen stehen oder demSteuerpflichtigen unentgeltlich oderzu einem Entgelt unterhalb der orts-üblichen Miete überlassen sind, ist dieNettokaltmiete in der ortsüblichen

Höhe anzusetzen. Sie wird von derStadt Heilbronn in Anlehnung an dieNettokaltmiete geschätzt, die für Räu-me gleicher oder ähnlicher Art, Lageund Ausstattung regelmäßig gezahltwird.

Steuererhebung / Anzeige- und Er-klärungspflichtenDie Steuer wird als Jahressteuer erho-ben. Besteuerungszeitraum ist das Ka-lenderjahr.Die Steuerpflicht endet mit Ablauf desKalendermonats, in dem der Steuer-pflichtige die Zweitwohnung nichtmehr inne hat. Wenn die Steuerpflichtim Laufe des Kalenderjahres entstehtoder endet, wird die Steuer anteiligberechnet.Wer Inhaber einer Zweitwohnung istbzw. wird oder eine Zweitwohnungaufgibt, hat dies innerhalb eines Mo-nats schriftlich anzuzeigen. Des Wei-teren ist er verpflichtet, Veränderun-gen, die für die Höhe der Steuer maß-geblich sind, der Stadt Heilbronn un-verzüglich zu melden und über denUmfang dieser Veränderungen (aufVerlangen auch unter Vorlage ent-sprechender Nachweise) Auskunft zuerteilen.

Der Zweitwohnungsinhaber ist zurAbgabe einer Steuererklärung ver-pflichtet.

Neben den Inhabern einer Zweitwoh-nung sind diejenigen, die eine Zweit-wohnung überlassen, verwalten odereine Mitbenutzung gestatten, gegen-über der Stadt Heilbronn zu Auskünf-ten und Mitwirkung in Steuersachenverpflichtet.

OrdnungswidrigkeitenWer seiner Anzeige- oder Erklärungs-pflicht nicht nachkommt oder unrich-tige oder unvollständige Angabenmacht, handelt ordnungswidrig. DieOrdnungswidrigkeit kann mit einerGeldbuße bis zu 10.000 EUR geahndetwerden.

Rückfragen und ZweifelsfälleIn Zweifelsfällen bzw. bei Fragen bit-ten wir, sich mit der Stadtkämmereiim Rathaus, Zimmer 382,Tel.: 07131/ 56-4805 in Verbindungzu setzen.

Stadt HeilbronnStadtkämmerei

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENDonnerstag, 7. Juli 2016 Amtsblatt Heilbronn Nr. 14 | Seite 15

Page 16: Heilbronner Stadtzeitung Nr. 14 07.07 · sie nun Eid al-Fitr, Ramazan, Bayramõ, Lebaran, Akhtar oder das Ramadanfest begehen - ich w nsche ihnen und ihren Fami-lien einen besinnlichen

vergaben DER STADT� An die Rechtsform der Bieter werden keine besonderen Anforderungen gestellt.

Eine im Auftragsfall zu bildende Arbeitsgemeinschaft hat ein bevollmächtigtes geschäftsführendesMitglied zu bestellen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.

� Evtl. geforderte Sicherheitsleistungen und Nachweise für die Eignung der Bieter ergeben sichaus den Ausschreibungsunterlagen.

� Die Rechts- und Fachaufsicht wird vom Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21,70565 Stuttgart ausgeübt.

Ausschreibende Stelle/Auskünfte erteilt:

Art und Umfang sowie Ort der LeistungAusführungszeitraum

Eröffnungsterminggf. abweichendeSubmissionsstelle

Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist/Entgelt/Art der Ausschreibung/Teilnahmewettbewerb

� Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist einsehbar unter:www.heilbronn.de/bue_rat/ausschreibungen_auftragsvergaben/oeffentliche_ausschreibungen/

� Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei eingesehen und digital heruntergeladen werden.Direktzugriff ist möglich über www.subreport.de/E........ (hier die ELVIS-ID einsetzen)

� Submissions- bzw. Einreichungsstelle ist, sofern nachstehend nichts anderes vermerkt,das Bauverwaltungsamt, Cäcilienstr. 49, Zimmer A 0.12, 74072 Heilbronn.

� Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen, bei Ausschreibungen nach VOB könnenzur Submission die Bieter oder ihre Bevollmächtigten anwesend sein.

Stadt Heilbronn, HochbauamtCäcilienstr. 49, 74072 HeilbronnTelefon 07131/56-2314,Fax -2998

Subreport ELVIS Nr.: E52314354Erweiterung zentraler BetriebshofErstellung einer Fahrzeughalle für 24 LastkraftfahrzeugeOktober 2016 - März 2017

04.08.2016, 09.30 UhrBauverwaltungsamt

23.09.2016Generalunternehmer-leistungen nach VOB

Stadt Heilbronn,Amt für StraßenwesenCäcilienstr. 49, 74072 HeilbronnTelefon 07131/56-4434 ,Fax -3179

Subreport ELVIS Nr.: E46463574Zufahrt Deponie VogelsangstraßeBituminöse Befestigungen aufbrechen ca. 100 m³; Boden / Ungebundenen Oberbau aufnehmen ca. 600 m³;Bordsteine aufnehmen, beseitigen ca. 120 m; Bordsteine einbauen ca. 20 m; Mulden herstellen ca. 190 m;Rohrdurchlaß DN 300 Sb ca. 9 m; Frostschutzschichten ca. 250 m³; Schottertragschichten ca. 550 m²;Asphalttragschichten ca.1670 m²; Asphalttragschichten - Profilausgleich ca. 90 t; Asphaltdeckschichten ca. 2000 m².29.08.2016 - 21.10.2016

12.07.2016, 11.00 UhrBauverwaltungsamt

12.08.2016Tief- undStraßenbauarbeitennach VOB

Stadt Heilbronn, BetriebsamtAustr. 65, 74072 HeilbronnTelefon 07131/56-3309,Fax -2888

Subreport ELVIS Nr.: E42479884Reinigung von Straßeneinläufen im Stadtgebiet Heilbronn01.08.16 - 31.10.16 und 01.07.17 - 30.09.17

21.07.2016, 09.45 UhrBauverwaltungsamt

29.07.2016Reinigungsarbeitennach VOL

Stadt Heilbronn, HochbauamtCäcilienstr. 49, 74072 HeilbronnTelefon 07131/56-2315,Fax -162315

Subreport ELVIS Nr.: E95799734Sanierung SchießhausBrandschutzsofortmaßnahmen und Beleuchtungserneuerung im Sanitärbereich07.11.2016 - 03.02.2017

19.07.2016, 10.00 UhrBauverwaltungsamt

30.09.2016Elektroinstallations-arbeiten nach VOB

Stadt Heilbronn,Amt für StraßenwesenCäcilienstr. 49, 74072 HeilbronnTelefon 07131/56-2770,Fax -3179

Subreport ELVIS Nr.: E47768257Uferinstandsetzungen am Ost- und Westufer des Heilbronner Kanalhafensspätestens 29.08.2016 - spätestens 23.09.2016

21.07.2016, 09.30 UhrBauverwaltungsamt

10.08.2016Uferinstandsetzungs-arbeiten nach VOB

Stadt Heilbronn,Amt für StraßenwesenCäcilienstr. 49, 74072 HeilbronnTelefon 07131/56-4478,Fax -164478

Subreport ELVIS Nr.: E31161278Klingenäcker HeilbronnKampfmittelsondierung, Erkundung, Verfüllung von LuftschutzstollenSeptember 2016 - Oktober 2016

19.07.2016, 09.30 UhrBauverwaltungsamt

21.08.2016Verfüllarbeiten nachVOB

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENSeite 16 | Amtsblatt Heilbronn Nr. 14 Donnerstag, 7. Juli 2016

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn- S T A D T K Ä M M E R E I - Vergnügungssteuer

Der Eigentümer oder Pächter vonGaststätten, Spielhallen, Vereins-oder ähnlichen Räumen sowie vonanderen der Öffentlichkeit zugängli-chen Orten, in deren Räumen Spiel-,Geschicklichkeits-, Unterhaltungs-und ähnliche dem Vergnügen dienen-de Geräte aufgestellt sind, werden auffolgende Vorschriften der Satzungüber die Erhebung einer Vergnü-gungssteuer in Heilbronn vom15.12.2009 in der Fassung der Ände-rungssatzung vom 22.12.2011 hinge-wiesen:1. Jede Aufstellung und jede Außer-

betriebnahme eines Gerätes ist in-

nerhalb einer Woche der StadtHeilbronn schriftlich anzuzeigen.Dabei sind das genaue Datum, derOrt der Aufstellung mit Anschrift,die Art und Anzahl der Geräte, so-wie Name und Anschrift des Auf-stellers zu melden. Bei Spielgerä-ten mit Gewinnmöglichkeit sindzusätzlich der Gerätename und dieZulassungsnummer des Gerätesanzugeben.

2. Anzeigepflichtiger für die Geräteist der Aufsteller und daneben derEigentümer bzw. Pächter des fürdie Aufstellung benutzten Raums(z. B. Gaststättenpächter).

3. Steuerschuldner der Vergnü-gungssteuer ist der Aufsteller (Be-treiber) des Gerätes. Der Eigentü-mer bzw. Pächter des für die Auf-stellung benutzten Raumes haftetbei Verletzung seiner Anzeige-pflicht für die Entrichtung derSteuer.

Auskünfte erteilt die StadtkämmereiTelefon: 56-2743,Rathaus, Zimmer 374.

Dort können auch Vordrucke zur An-und Abmeldung von Geräten ange-fordert werden.

Stadt HeilbronnSatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Heilbronn vom 30. Juni 2016

Aufgrund von § 4 der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg in derFassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, ber. S. 698), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 17. Dezember 2015(GBl. 2016 S. 1) hat der Gemeinderatam 28. Juni 2016 folgende Satzungzur Änderung der Hauptsatzung derStadt Heilbronn beschlossen:

§ 1 Satzungsänderung

Die Hauptsatzung der Stadt Heilbronnvom 15. Juni 2000, zuletzt geändertdurch Satzung vom 24. Februar 2014,wird wie folgt geändert:

§ 13 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Die beschließenden Ausschüsse be-raten innerhalb ihres Geschäftskrei-ses die Angelegenheiten vor, derenEntscheidung dem Gemeinderat vor-behalten ist. Anträge, die nicht vorbe-raten sind, müssen den zuständigenbeschließenden Ausschüssen zurVorberatung überwiesen werden,

wenn der Vorsitzende, eine Fraktionoder ein Sechstel aller Mitglieder desGemeinderats dies beantragen.“

§ 2 InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tag nach ihrerBekanntmachung in Kraft.Ausgefertigt!

Heilbronn, 30. Juni 2016

Bürgermeisteramtgez. Harry MergelOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden SatzungSatzungen, die unter Verletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriftender Gemeindeordnung oder aufgrundder Gemeindeordnung zu Stande ge-kommen sind, gelten ein Jahr nachder Bekanntmachung als von Anfangan gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffent-lichkeit der Sitzung, die Genehmi-

gung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind,

2. der Oberbürgermeister dem Be-schluss nach § 43 der Gemeinde-ordnung wegen Gesetzwidrigkeitwidersprochen hat oder wenn vorAblauf der in Satz 1 genanntenFrist die Rechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet hatoder die Verletzung der Verfah-rens- oder Formvorschrift gegen-über der Gemeinde unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der dieVerletzung begründen soll,schriftlich geltend gemacht wor-den ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2dieses Hinweises geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablaufder in Satz 1 dieses Hinweises ge-nannten Frist jedermann diese Ver-letzung geltend machen (§ 4 Abs. 4der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg).

Öffentliche ZustellungenFür Herrn Mourad Ghammaguizuletzt wohnhaft:Christophstr. 29, 74076 HeilbronnAz.: 33.Z/ HN-ZS 2808 vom23.06.2016

Für Herrn Catalin-Ciprian Neacsuzuletzt wohnhaft:Heuchelbergstr. 53, 74080 HeilbronnAz.: 33.Z/ HN-U 3629 vom30.06.2016

Für FrauCandelaria del Rocio Perdigones Penazuletzt wohnhaft:Römerstr. 47, 74078 HeilbronnAz.: 33.Z/ HN-U 3677vom 22.06.2016 und 24.06.2016

Für Herrn Sala, Sorin-Laurentiuzuletzt wohnhaft:Leintalstr. 90, 74078 HeilbronnAz.: HN-S 983 vom 16.06.2016und 23.06.2016

wurden Entscheidungen durch dasBürgeramt (Kfz-Zulassungsbehörde)getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort derObengenannten nicht bekannt ist, er-folgt hiermit die öffentliche Zustel-lung nach § 11 Landesverwaltungs-zustellungsgesetz.

Der Bescheid kann innerhalb von zweiWochen, vom Tage der Bekanntma-chung an, beim Bürgeramt - Kfz-Zu-lassungsbehörde der Stadt Heilbronn- , Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronnwährend der Dienstzeiten eingesehenwerden. Mit der Zustellung werdenFristen in Gang gesetzt, nach derenAblauf Rechtsverluste drohen kön-nen.

Stadt HeilbronnBürgeramt-Kfz-Zulassungsbehörde-

Öffentliche ZustellungFür Herrn Rocco Kucherzuletzt wohnhaftSchmitthennerstr. 10, 69124 Heidelberg

wurde eine Entscheidung des Amtesfür Familie, Jugend und Senioren derStadt Heilbronn getroffen.Da der derzeitige Aufenthaltsort desoben Genannten nicht bekannt ist, er-folgt hiermit die öffentliche Zustel-lung gemäß § 11 Landesverwaltungs-zustellungsgesetz.Der Bescheid kann innerhalb von zweiWochen, vom Tage der Bekanntma-chung an, beim Amt für Familie, Ju-gend und Senioren, Gymnasiumstr.44, 74072 Heilbronn, Frau Schneider,Zimmer 309, während der Sprechzei-ten eingesehen werden.

Stadt HeilbronnAmt für Familie, Jugend und Senioren

Öffentliche ZustellungFür Herrn Alexander Schüpbachzuletzt wohnhaftWilhelmstr. 19, 74078 Heilbronn

wurde eine Entscheidung des Amtesfür Familie, Jugend und Senioren derStadt Heilbronn getroffen.Da der derzeitige Aufenthaltsort desoben Genannten nicht bekannt ist, er-folgt hiermit die öffentliche Zustel-lung gemäß § 11 Landesverwaltungs-zustellungsgesetz.Der Bescheid kann innerhalb von zweiWochen, vom Tage der Bekanntma-chung an, beim Amt für Familie, Ju-gend und Senioren, Gymnasiumstr.44, 74072 Heilbronn, Herrn Heinz,Zimmer 116 , während der Dienstzei-ten eingesehen werden.

Stadt HeilbronnAmt für Familie, Jugend und Senioren