Herausforderung Bilanzkreisabrechnung: Was muss der ... · VNB ab 100.000 Kunden müssen einen...

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Stand: 5. Oktober 2010 Herausforderung Bilanzkreisabrechnung: Was muss der Bilanzkoordinator leisten? Rahmenprozesse zur Bilanzkreisabrechnung Strom (Umsetzung MaBiS)

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Stand: 5. Oktober 2010

Herausforderung Bilanzkreisabrechnung:

Was muss der Bilanzkoordinator leisten?

Rahmenprozesse zur Bilanzkreisabrechnung Strom

(Umsetzung MaBiS)

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5. Oktober 2010 2 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Bilanzkreisabwicklung Strom:

Was muss der BIKO leisten?

Bilanzierungsgebietsverwaltung

Stammdatenaustausch mit dem VNB je Bilanzierungsgebiet

Bewegungsdatenaustausch mit dem VNB je Bilanzierungsgebiet

Stammdatenaustausch mit dem BKV je Bilanzierungsgebiet

Bewegungsdatenaustausch mit dem BKV je Bilanzierungsgebiet

Ausbilanzierung der Regelzone

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5. Oktober 2010 3 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Aufgabe des BIKO: Vollständige Ausbilanzierung der

Regelzone auf Bilanzkreise

§ 4 Abs. 3 StromNZV: „Jede Einspeise- oder Entnahmestelle ist einem Bilanzkreis zuzuordnen. …“

Bilanzkreis 1

Bilanzkreis 2

Bilanzkreis 3

Bilanzkreis 200

BK …

BK …

BK …

BK …

BK …

ÜNB BK

Export

Import

Import

Export

Imp

ort

Exp

ortΔÜNB BK ~ 0

wenn

ΔBK1 ~ 0

ΔBK2~ 0

ΔBK3 ~ 0

ΔBK… ~ 0

ΔBK200 ~ 0

BK …

200

Σ ΔBKi ~ 0i = 1

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5. Oktober 2010 4 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Fremddatenproblem des BIKO

Die Zuordnung von Einspeise- und Ausspeisestellen zu einem Lieferanten

und einem Bilanzkreis sind Aufgabe des Netzbetreibers, in dessen Netz

sich diese befindet.

Folge für den BIKO: Rund 95% der Daten, auf die der BIKO seine

Abrechnung stützt, sind Fremddaten, deren Qualität er nicht beurteilen

kann. Dennoch muss sichergestellt werden, dass alle Energiemengen in

der Regelzone verursachungsgerecht Bilanzkreisen zugeordnet werden.

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5. Oktober 2010 5 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Aufgabe des VNB: Vollständige Ausbilanzierung des

Bilanzierungsgebiets auf Bilanzkreise

§ 4 Abs. 3 StromNZV: „Jede Einspeise- oder Entnahmestelle ist einem Bilanzkreis zuzuordnen. …“

Bilanzkreis 1

Bilanzkreis 2

Bilanzkreis 3

Bilanzkreis 200

BK …

BK …

BK …

BK …

BK …

ÜNB BK

Export

Import

Import

Export

Imp

ort

Exp

ortΔÜNB BK ~ 0

wenn

ΔBK1 ~ 0

ΔBK2~ 0

ΔBK3 ~ 0

ΔBK… ~ 0

ΔBK200 ~ 0

BK …

200

Σ ΔBKi ~ 0i = 1

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5. Oktober 2010 6 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Das Netzgebiet (1)

Die Regelzone besteht aus n Netzgebieten

In der Regel unterhält jeder VNB ein Netzgebiet

Die Situation ist jedoch nicht statisch, sondern entwickelt sich

Netze werden gepachtet, Netzbetreiber fusionieren, neue Netzbetreiber

kommen hinzu (Industrienetze, Arealnetze, Objektnetze usw.)

Manche Netzbetreiber betreuen mehrere Netze und melden für mehrere

Netze Daten

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5. Oktober 2010 7 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Das Netzgebiet (2) / Das Bilanzierungsgebiet (1)

Netzgebiete sind somit keine verlässliche Basis, da auch Netzgebiete durch die

Netzbetreiber quasi „virtuell“ miteinander verknüpft werden können.

Diese Verknüpfungen gibt es in unterschiedlicher Ausprägung seit Beginn der

Liberalisierung, jeder BIKO hat eine andere Lösung im Umgang damit gefunden

Vereinheitlichung erforderlich

Lösung:

Das Bilanzierungsgebiet als eine mögliche Verbindung mehrerer Netzgebiete in der

Abwicklung

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5. Oktober 2010 8 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Das Bilanzierungsgebiet (2)

Regelzone 1 Regelzone 2

Netz 1 Netz 5 Netz 4 Netz 3 Netz 2

VNB 1 VNB 2

VNB-Bilanzie- rungsgebiet 1

VNB-Meldungen VNB-Meldungen an Bilanzkoordinator (ÜNB)

VNB-Bilanzie- rungsgebiet 2

VNB-Bilanzie- rungsgebiet 3

VNB-Bilanzie- rungsgebiet 4

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5. Oktober 2010 9 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Das Bilanzierungsgebiet (3)

… ist in Ziffer 4.1.1. MaBiS geregelt und wird in der Abwicklung ab 01.10.2009

verbindlich (d.h. gilt erstmals für den Fristenmonat Oktober 2009 und damit für den

Liefer-/Abrechnungsmonat November 2009).

… wird damit zum zentralen Zuordnungskriterium für die Übertragung von

Energiezeitreihen und deren Abgleich zwischen den Marktteilnehmern (Lieferant,

BKV, VNB, BIKO)

… beinhaltet die Festlegung auf eine Bilanzierungssystematik (synthetisch oder

analytisch) in dem Bilanzierungsgebiet

… ist aber kein Ordnungskriterium für die Zuordnung von Versorgungsparametern

also insbesondere kein Zwang zu einheitlichen Netzentgelten

innerhalb eines Bilanzierungsgebiets

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5. Oktober 2010 10 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Das Bilanzierungsgebiet (4)

… wird durch einen europäischen EIC (ähnlich den Regelzonen) bezeichnet, und

zwar wie folgt:

Regelzone TenneT: 11YN… (z.B. für TenneT (Kernnetz): 11YN10000260-01M)

Die Summe der EIC wird auf einer jeden ÜNB-Internetseite und ergänzend auf der

Internetseite des BDEW (für alle Regelzonen) veröffentlicht.

Für die Abwicklung der Bilanzierungsgebiete/EIC gelten mit den MaBiS-

Geschäftsprozessen längere Fristen (Änderung der MaBiS gem. Mitteilung Nr. 3

der BNetzA):

1. Anmeldung beim BIKO spätestens 4 ½ Monate vor dem Stichtag

2. Veröffentlichung durch den BIKO spätestens 3 ½ Monate vor dem Stichtag

3. Information der BKV und Lieferanten durch den VNB spätestens 3 ½ Monate

vor dem Stichtag

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5. Oktober 2010 11 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Eröffnung/Schließung Bilanzierungsgebiet

Daher Achtung:

Muss ein Bilanzierungsgebiet (EIC für ein Bilanzierungsgebiet)

eröffnet

oder

geschlossen

werden, ist hierfür ein zeitlicher Vorlauf von rund 5 Monaten vorzusehen.

Bis zum Eintritt des Stichtags nach rund 5 Monaten sind die Bilanzierungsgebiete

unverändert fortzuführen und es gelten die bisherigen Kommunikationsparameter

hierfür.

Dies gilt insbesondere bei Fusionen oder Aufspaltungen von VNB oder der Bildung

ganz neuer Bilanzierungsgebiete (keine Bilanzierung ohne Bilanzierungsgebiet!

Schadensersatz von BKV und Lieferanten gegen den VNB möglich).

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5. Oktober 2010 12 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Räumliche Veränderung eines Bilanzierungsgebiets

Daher Achtung:

Verändert sich die Zuordnung von Zählpunkten zu einem Bilanzierungsgebiet, muss

diese Information BKV und Lieferanten mindestens 3 ½ Monate vor dem Stichtag

erreichen (Schriftform).

Spätestens 2 Monate vor dem Stichtag muss der VNB (alt) und der VNB (neu)

Zusammenwirken vorgeschrieben! -- alle Zählpunktzuordnungen per

Stammdatenmeldung elektronisch beim Lieferanten ändern (deaktivieren und neu

aktivieren).

Außerdem Werden Bilanzierungsgebiete eröffnet/geschlossen:

Spätestens im Fristenmonat sind die Summenzeitreihen vom VNB beim BIKO zu

aktivieren bzw. zu deaktivieren.

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5. Oktober 2010 13 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Verbindlichkeit der Fristen nach MaBiS zu Bilanzierungs-

gebieten

Nochmals, weil wichtig:

Absehbare Änderungen (Eröffnung, Schließung oder räumliche Änderung) an einem

Bilanzierungsgebiet (Verkauf, Verpachtung etc.) müssen mit mindestens den

vorgenannten Fristen in den Markt kommuniziert werden.

Achtung: Vertragliche Abreden stehen insoweit hinter Ziffer 4.1.1. MaBiS zurück!

Das heißt: Auch bei Vorliegen einer Einigung zwischen z. B. VNB und Lieferant

bzw. BKV gelten diese Fristen. Sie können nicht durch Absprachen geändert werden.

Der BIKO berät Sie gern zur Vermeidung von Nachteilen!

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5. Oktober 2010 14 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Ausbilanzierung des Bilanzierungsgebiets über Netz-

zeitreihen

Die Abgrenzung der Bilanzierungsgebiete erfolgt über die installierten

Übergabemessungen zwischen den Bilanzierungsgebieten der

nachgelagerten/benachbarten Netzbetreiber

Netzgebiete, die nicht messtechnisch abgrenzbar sind, können keine

eigenständigen Bilanzierungsgebiete sein

Jede dieser Übergabemessungen entspricht einer Netzgangzeitreihe (NGZ).

Die Summe aller Übergabemessungen zwischen zwei Bilanzierungsgebieten

wird zu einer Netzzeitreihe (NZR)1) zusammengefasst.

1) Die NZR besteht in der Abwicklung aus zwei Richtungszeitreihen (Export aus und Import in

Bilanzierungsgebiet des übermittelnden Netzbetreibers), die den gleichen Zählpunkt haben und deren

Richtung in der OBIS-Kennziffer kenntlich gemacht wird. Bildung der OBIS dabei aus Sicht des

übermittelnden Netzbetreibers.

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5. Oktober 2010 15 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Abwicklung Netzzeitreihe (NZR) ab 01.04.2011

Der BIKO erhält die Netzzeitreihen für die VNB-Bilanzierungsgebiete jeweils nur von

einem Netzbetreiber, in der Regel vom jeweils vorgelagerten Netzbetreiber.

Bei benachbarten Netzen auf gleicher Ebene wird der übermittelnde Netzbetreiber

zwischen den beiden Netzbetreibern abgestimmt und dem BIKO mitgeteilt.

Die Anmeldung einer NZR erfolgt durch den sie sendenden VNB per

Stammdatenaustausch beim BIKO (gemäß Prozess Stammdatenaustausch für

Bilanzierungssummen) spätestens im Fristenmonat.

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5. Oktober 2010 16 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Netzgangzeitreihen (NGZ) und Netzzeitreihen (NZR)

ÜNB

Regional-VNB

SW-VNB

SW-VNB SW-VNB

Summe Übergabezählung (NZR)

Es gilt: n*NGZ je1/4h = NZR

Summe Übergabezählung (NZR)

Summe Übergabezählung (NZR) Summe Übergabezählung (NZR)

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5. Oktober 2010 17 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Praktische Umsetzung der Bilanzierung eines Bilanzierungs-

gebiets durch den VNB (vgl. Ziffer 1.2.3. MaBiS)

Saldo aller NZR zu benachbarten Bilanzierungsgebieten

+ Einspeisung EEG-Aufnahme im Bilanzierungsgebiet (lastgemessene und

Profileinspeisungen)

+ sonstige Einspeisungen im Bilanzierungsgebiet (lastgemessene und

Profileinspeisungen)

- alle lastgemessenen Entnahmen im Bilanzierungsgebiet (auch eigener bzw.

assoziierter Vertrieb)

- alle Profilentnahmen/analytischen Entnahmen im Bilanzierungsgebiet (auch

eigener bzw. assoziierter Vertrieb)

- ermittelte Netzverluste

= „Differenzmenge“ die bislang keinem Bilanzkreis zugewiesen ist

VNB nimmt Zuweisung an einen Bilanzkreis vor (DBA-Zeitreihe)

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5. Oktober 2010 18 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

„auch eigener bzw. assoziierter Vertrieb“ bedeutet:

Auch der „eigene Vertrieb“ ist „Bottom-up“ zu bilanzieren.

Die Ermittlung des „eigenen Vertriebs“ als „Restmenge“ (Top-down-Bilanzierung) ist

nicht länger zulässig.

Durch die zukünftige Verwendung des DBA-Zeitreihentyps (ab Stichtag Umsetzung

MaBiS in der Regelzone TenneT) wird die „Restmenge“ transparent.

Die BNetzA hat bereits angekündigt, dass diese im Rahmen von

Netzentgeltüberprüfungen einer „Plausibilisierung auf den Restmengencharakter“

unterzogen werden wird.

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5. Oktober 2010 19 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Verbuchung der Differenzmenge auf einen Bilanzkreis

Ziffer 1.2.4. MaBiS:

„VNB mit mehr als 100.000 Kunden haben für EEG-Einspeisungen, Verluste und

Differenzen entsprechend den Regelungen der Stromnetzzugangsverordnung

(StromNZV) je eigene Bilanzkreise zu führen. VNB mit weniger als 100.000 Kunden

haben gegenüber dem BIKO einen entsprechenden Bilanzkreis zu benennen, in den

diese Summen verbucht werden.“

Die Verpflichtung zur Ausbilanzierung des Bilanzierungsgebiets trifft also „große“

und „kleine“ VNB gleichermaßen.

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5. Oktober 2010 20 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Ausbilanzierung bei VNB ab 100.000 Kunden

Summe Übergabezählung (NZR)

Zuweisung zu

„Diff-BK“

(§ 12 III StromNZV)

Differenz

Ausspeisungen

Einspeisungen

Verluste

Summe Übergabezählung (NZR)

EEG-

Einspeisungen

Zuweisung zu

„Verlust-BK“

(§ 10 II StromNZV)

Zuweisung zu

„EEG-BK“

(§ 11 StromNZV)

BIL, BIP, BIT, GAL, GAP, GAT,

GEL, GEP, GET, SOL, SOP,

SOT, WFL, WFP, WFT, WNL,

WNP, WNT, WAL, WAP, WAT

DBA VZR

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5. Oktober 2010 21 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Ausbilanzierung bei VNB bis 100.000 Kunden

Summe Übergabezählung (NZR)

Zuweisung zu

einem BK

Differenz

Ausspeisungen

Einspeisungen

Verluste

Summe Übergabezählung (NZR)

EEG-

Einspeisungen BIL, BIP, BIT, GAL, GAP, GAT,

GEL, GEP, GET, SOL, SOP,

SOT, WFL, WFP, WFT, WNL,

WNP, WNT, WAL, WAP, WAT

DBA

VZR

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5. Oktober 2010 22 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Die Plausibilisierung der Regelzone durch den BIKO (1)

Wir erinnern uns:

Der BIKO hat sicher zu stellen, dass alle Einspeisungen und Entnahmen in der

Regelzone einem Bilanzkreis zugewiesen sind.

Daher plausibilisiert er die Bilanzierung in einem jeden Bilanzierungsgebiet im

Rahmen der Bilanzkreisabrechnung …

… und weist festgestellte und nicht mehr aufklärbare Delta-Mengen (Inkonsistenzen

in der Bilanzierung des VNB) einem hierfür benannten Bilanzkreis des

entsprechenden Bilanzierungsgebiets zu.

Bilanzierungsfehler können auch im analytischen Verfahren einmal vorkommen

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5. Oktober 2010 23 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Die Plausibilisierung der Regelzone durch den BIKO (2)

Saldo aller NZR zu benachbarten Bilanzierungsgebieten

+ Einspeisung EEG-Aufnahme im Bilanzierungsgebiet (lastgemessene und

Profileinspeisungen)

+ sonstige Einspeisungen im Bilanzierungsgebiet (lastgemessene und

Profileinspeisungen)

- alle lastgemessenen Entnahmen im Bilanzierungsgebiet

- alle Profilentnahmen/analytischen Entnahmen im Bilanzierungsgebiet

ermittelte Netzverluste

- vom VNB ermittelte Differenzmenge (DBA-Zeitreihe)

= „Deltaenergiemenge“ die bislang keinem Bilanzkreis zugewiesen ist

BIKO nimmt Zuweisung an einen Bilanzkreis vor (DZR-Zeitreihe)

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5. Oktober 2010 24 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Die Plausibilisierung der Regelzone durch den BIKO (3)

Für alle VNB: Zuweisung zu

einem dem BIKO

zu benennenden BK

Differenz

Ausspeisungen

Einspeisungen

Verluste

Summe Übergabezählung (NZR)

evtl.

Deltaenergie

EEG-

Einspeisungen

DZR

Meldepflicht des

BIKO gemäß

Ziffer 2.5 der

MaBiS an die

BNetzA

Summe Übergabezählung (NZR)

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5. Oktober 2010 25 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Der Bilanzkreis zur Aufnahme der DZR

(ehem. Resi-BK“)

… stellt folglich die ordnungsgemäße Ausbilanzierung der Regelzone sicher.

Ziffer 1.2.5. MaBiS:

„Der VNB hat ferner dem BIKO einen Bilanzkreis zu benennen, auf den dieser Abwichungen

zwischen Netzzeitreihen und der Summe der übrigen gemeldeten Datenzeitreihen des VNB je

Bilanzierungsgebiet (Deltazeitreihe) bucht. … Im Falle von Netzbetreibern mit mehr als 100.000

oder mehr unmittelbar oder mittelbar angeschlussenen Kunden darf dieser Bilanzkreis aus

Gründen der Transparenz kein Netzbetreiberbilanzkreis nach den §§ 10-12 StromNZV sein.“

VNB ab 100.000 Kunden müssen einen vierten Bilanzkreis, den

Residualbilanzkreis, dem BIKO zur Verbuchung der DZR-Zeitreihe benennen.

Dieser muss kein vom VNB selbst als BKV geführter Bilanzkreis sein.

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5. Oktober 2010 26 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Rückfolge DZR auf Eröffnung/Schließung Bilanzierungs-

gebiet

Voraussetzung für Eröffnung (Veröffentlichung) eines Bilanzierungsgebiets durch

den BIKO:

VNB muss

- gemeinsam mit einem BKV verbindlich Bilanzkreis für Aufnahe der DZR dem BIKO

mitteilen

oder

- sich gegenüber dem BIKO unwiderruflich verpflichten, dem BIKO vor dem Stichtag

a) einen Bilanzkreis gemeinsam mit einem BKV hierfür zu benennen

b) andernfalls diesen Bilanzkreis selbst beim BIKO zu führen (rechtzeitiger Abschluss

Bilanzkreisvertrag)

ohne Bilanzkreis für DZR-Aufnahme kein neues Bilanzierungsgebiet

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5. Oktober 2010 27 BDEW-Infotag: Herausforderung BK-Abrechnung

Rückfolge DZR auf Wechsel Bilanzkreis zur Aufnahme

DZR

Sofern ein Wechsel des Bilanzkreises zur Aufnahme der DZR eintritt:

VNB muss

gemeinsam mit einem BKV verbindlich neuen Bilanzkreis für Aufnahe der DZR

dem BIKO mitteilen

oder

mit dem BIKO vor dem Stichtag einen Bilanzkreisvertrag abschließen.

Andernfalls erfolgt Meldung des VNB an die BNetzA wegen Verstoß gegen

MaBiS-Verpflichtung BIKO kann Regelzonenbilanz dann nicht aufstellen