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Herausforderungen für die Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Dipl.-Ing. Torsten Höppner WZV Bad Segeberg Stuttgart 19.10.2017

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Wege-Zweckverband

der Gemeinden des Kreises Segeberg

Herausforderungen für die Erfassung

von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Dipl.-Ing. Torsten Höppner

WZV Bad Segeberg

Stuttgart 19.10.2017

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Unsere Leistungen für Sie

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Verbandsgebiet WZV

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Elektroschrott-Sammlung seit 1984

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Der “historische“ Rückblick

1984 Einführung der Getrenntsammlung

schadstoffhaltiger Abfälle

u.a. - „elektronische“ Bauteile

Kondensatoren

Leuchtstoffröhren

1988 Einführung der Sammlung

„Kühlgeräte“

1990 Einführung der Sammlung

„E-Schrott“

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Gesetz zur Novellierung des Elektro- und

Elektronikgerätegesetzes

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Gesetz zur Novellierung des Elektro- und

Elektronikgerätegesetzes

Änderung der Sammelgruppen ab 01.12.2018:

•SG 1: Kühlgeräte

•SG 2: Bildschirme, Monitore, TV-Geräte (> 100 cm²)

•SG 3: Lampen (Leuchten, Gasentladungslampen, LED usw.)

•SG 4: Großgeräte

•SG 5: Haushaltskleingeräte, IT, TK, Unterhaltungselektronik,

Werkzeuge, Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte,

Kontrollinstrument, Medizintechnik

•SG 6: Photovoltaik-Module

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Gesetz zur Novellierung des Elektro- und

Elektronikgerätegesetzes

Eigenvermarktung durch die Kommunen (Optierung)

•Sammel- und Übergabestellen müssen EAR angezeigt werden

(unabhängig von Optierung)

•Ausweitung des Optierungszeitraumes auf zwei Jahre

(bisher ein Jahr)

•Verlängerung der erforderlichen Anzeigefrist vor Aufnahme der

Optierung auf sechs Monate (bisher drei Monate)

•Einführung einer Meldefrist für Mengen, die im Rahmen der

Optierung entsorgt wurden (bis zum 15. des Folgemonats)

(auch „Null-Meldungen“ erforderlich, je Gruppe und Kategorie)

•Bisherige Jahresmeldung bleibt bestehen!

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Informationspflicht der örE

örE informieren die privaten Haushalte

(z.B. als Teil der Abfallinformationsbroschüren) über:

•die Pflicht, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall

getrennten Erfassung zuzuführen

•Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung

•deren Beitrag zur Wiederverwendung und Verwertung

•allgemeine Auswirkungen von in Altgeräten enthaltenen

gefährlichen Stoffen auf Umwelt und Gesundheit

•Bedeutung des Symbols (durchgestrichene Abfalltonne)

•Verpackung asbesthaltige Altgeräte und Löschung personenbezogener

Daten

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Sperrmüll- und E-Gerätesammlung -

Organisation

Die Sperrmüllabholung erfolgt im WZV-Verbandsgebiet

auf Abruf.

Entsprechend dem jeweiligen Abfallbehältervolumen

besteht eine kostenfreie jährliche Freimenge.

Die Anmeldung zur Abholung erfolgt per Telefon (Hotline)

oder über das Internet www.wzv.de.

Für größere Wohnanlagen werden Container gestellt.

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Sperrmüll- E-Gerätesammlung - Durchführung

Sammlung erfolgt mit vier Fahrzeugen:

•Sperrmüllpreßfahrzeug

•Altmetallsammelfahrzeug

•Sammelfahrzeug für Elektrogeräte

•Schadstoffmobil

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Sperrmüllsammlung - Logistik

Der Kunde erhält bei Anmeldung bereits

seinen (Wunsch)Entsorgungstermin.

Dazu ist das Entsorgungsgebiet in

insgesamt 7 Sammelbereiche aufgeteilt.

Die Abfolge der Entsorgung in den einzelnen

Bereichen wird regelmäßig verändert.

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Sperrmüllsammlung - Logistik

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Die tägliche Praxis

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Die tägliche Praxis

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Die tägliche Praxis

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Recyclinghof Bad Segeberg

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Beispiel WZV – Welchen Anteil hat der gelbe Sack?

3-Tonnen-System 4 Wertstoffhöfe

Restmüll

PapierBio

Problemmüll

Sammelmengen jährl.: Restmüll 34.000 tPapier 13.500 tBio 20.000 t

Sammelmengen jährl.:

Insgesamt 32.000 t

Wege-Zweckverband

Sammelmengen jährl.:Glas 4.000 tPapier 2.000 tAlttextilien 1.000 t

Wertstoffsammelplätzeca. 160 Sammelplätze

Glas

Wertstoffe

Duales System Deutschland

Sammelmengen jährl.:LVP 5.000 t

Papier LVP

Durch Systemträger beauftragtes Unternehmen

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Die Ressourcenleistung der 4 WZV-Recyclinghöfe

Wertstoffhöfe32.000 t LVP

140 t

Gartenabfälle 7000 t

Restabfall 7000 t

Elektro- und Elektronikgeräte

2300 t

Altholz 5000 t

Metalle 1000 t

Bauschutt 5.800 t

Papier 530 t

Reifen 90 t

Dachpappe 180 t

KMF 160 t

Asbest 600 t

beh. Holz 500 t

Bauabfall 1400 t

2020

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Vergleichsübersicht

Vergleich E-Schrott / Restfraktionen Gesamt Restl. Fraktionen E-Schrott Fläche RC-Hof SE 900 m² 600 m² 300 m²

Sammelmenge

Höfe(Mg)(2016)

32.000 Mg 28.800 Mg 2.300 Mg

Zeit/Arbeiter/Tag 8 h 5 h 3 h

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Recyclinghof Norderstedt

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Kundenabfrage gebrauchte E-Geräte

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Kundenabfrage gebrauchte E-Geräte

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

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Vorgezogene

RecyclinggebührenErfahrungen aus der Schweiz

Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017 30

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Vorgezogene RecyclinggebührenInhaltsverzeichnis

• Die Schweiz: Erfolg in Zahlen

• Erweiterte Produzenten Verantwortung

• Freiwilliges System: Gesetzgebung & Finanzierung

• Weitere Erfolgsfaktoren

• Herausforderungen der Freiwilligkeit

• Leitsätze zur Schweizer Ressourcen- und Abfallwirtschaft 2030

Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

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Kampagne

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Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))

Die Strategie zeigt Gesicht

Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Die Schweiz: Erfolge in Zahlen

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Die Rücklaufquote

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Die Sammlung pro Kopf

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Kampagne

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Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))

Die Strategie zeigt Gesicht

Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Erweiterte Produzenten VerantwortungDas System

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Freiwillige BranchenlösungenDie E+E Rücknahmesysteme der Schweiz

Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

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37Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

Die Umwelt im FokusStiftung SENS

• Unabhängig, neutral, nicht gewinnorientiert (NPO)

• Rücknahmesystem für Elektro- und Elektronikgeräte

• Fördert privatwirtschaftlich organisierte Recyclinglösungen

• Gründung: 1990

SENS eRecyclingDie Stiftung

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5

Auftrag Koordination Leistung

ca. 670 Hersteller,

Importeure, Grossverteiler

und Grossfachhandel

Partner / Verbände 22 Recycler,

Transporteure und

ca. 600 Sammelstellen

und Zerlegebetriebe

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SENS eRecyclingGebündelte Kraft im Netzwerk

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SENS eRecyclingEine Erfolgsgeschichte über 25 Jahre

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SENS Ökobilanz 2016 unter www.erecycling.ch

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Campaign

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((Design, implementation, planning, media plan, etc.))

The strategy comes to the fore

Communication means as at 22 August 2016Freiwilliges System

Gesetzgebung &

Finanzierung

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Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Verordnung VREG vom 1. Juli 1998 (zurzeit in Revision)

(Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die

Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte)

• Die Rücknahmepflicht betrifft jede Art von Verkaufsstelle, die elektrische und

elektronische Geräte anbietet. Sie ist nicht an eine Kaufverpflichtung gebunden.

Rückgabepflicht für Konsumenten

Rücknahmepflicht für Hersteller / Importeure und Händler

Entsorgungspflicht für Hersteller / Importeure und Händler

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Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

Gesetzliche GrundlageVREG

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Die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG)Das Verursacherprinzip

Recycling

Fonds

Sammelhof

$vRG

Produzent

Retailer

Recycling

Firma

Altprodukt

WEEE

Produkt

EEE

Konsument

$+$vRG

$vRG $vRG

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Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

Erfolg der vRG

• Konsument bezahlt Entsorgung des Altgerätes schon beim Kauf

• Keine Elektro-Abfälle mehr in der Umwelt

• Verlagerung der finanziellen Belastung für Abfallentsorgung von

Kommunen / Steuerzahlern zu Produzenten / Konsumenten nach

Verursacherprinzip

• Sehr hohe Akzeptanz bei Konsumenten

• Solange Branche ihre Verantwortung wahrnimmt, übernimmt

Gesetzgeber nur die Aufgabe des Supervisors

Und......

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Kampagne

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((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))

Die Strategie zeigt Gesicht

Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Weitere Erfolgsfaktorendes Systems

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Weitere Erfolgsfaktoren

• Integration aller Marktteilnehmer durch finanzielle Beteiligung

– Kommunen

– Private Sammelhöfe

– Private Transporteure

– Schrottverwerter

• Verursacherprinzip

– Kosten werden durch Verursacher bezahlt

– Lenkungsmassnahme Abfallsackgebühr

• Siedlungsabfall kostet

• Separatsammlung ist für Konsumenten kostenlos

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Weitere Erfolgsfaktoren

• Transparenz in Finanz-, Material- und Informationsströmen

– Jährlicher Geschäftsbericht (extern revidiert)

– Jährlicher Technischer Fachbericht

KonsumentenEntsorgungs-

und Recycling-

Industrie

Bundesamt,

Kantone und

Kommunen

Produzenten

Importeure

Retailer

Transparenz

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Weitere Erfolgsfaktoren

• Durchsetzen hoher Qualitätsstandards

– Rückproduktion soll auf Marktmechanismen wie bei der Vorwärtsproduktion basieren

– Höchste Qualität muss ein Merkmal für die gesamte Recyclingbranche sein

– Unabhängige Organe zur technischen Qualitätskontrolle der Betriebe

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Kampagne

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((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))

Die Strategie zeigt Gesicht

Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Herausforderungen der Freiwilligkeit

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Studien zum Recycling-Standort SchweizDie Schweiz ist (zu?) teuer

• Preisinsel Schweiz (Sofies SA)

– Recyclingpreise im europäischen Vergleich

• Finanzierung der Siedlungsabfallwirtschaft: Taugen die heutigen

Finanzierungssysteme auch für die Zukunft? (Ecoplan AG)

– Genügen die heutigen Anreizsysteme zur Steuerung der Abfallwirtschaft?

• Ökonomik von Entsorgung und Recycling (Avenir-Suisse)

– Gibt es ein perfektes Entsorgungssystem? Ist freiwillig besser als obligatorisch?

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Grenzen der FreiwilligkeitTrittbrettfahrer & Online-Sales

• „Verweigerer“ (echte Trittbrettfahrer)

• Auslandeinkauf von Privatpersonen

– Preisdifferenz CH-DE ist gross (je nach Produkttypen)

• Auslandeinkauf von Firmen

– Kücheneinrichtungen für Neu- und Umbauten

• Online-Sales über Grenzen hinweg

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Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

LösungsansätzeBasierend auf Freiwilligkeit

• Blacklisting der Trittbrettfahrer

– Aufhänger für mehrere Medienbeiträge durch Journalisten

• Generalunternehmen im Immobiliensektor aktiv

angehen

– Nachhaltigkeit und Fairness als Verkaufsargument

• Fair-vRG: freiwillige vRG-Bezahllösung für

Konsumenten

– mittels SMS, wie bei Spenden

– Umfrage im Schweizer Radio brachte 70% Zustimmung

• Label für am System beteiligte

Hersteller/Importeure

– Label für Kampagne „Wir schliessen den Kreis“

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Kampagne

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((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))

Die Strategie zeigt Gesicht

Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Und wie weiter ?

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Kampagne

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Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))

Die Strategie zeigt Gesicht

Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Leitsätze zur

Schweizer Ressourcen-und Abfallwirtschaft

2030

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Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

Leitsätze zur Schweizer Ressourcen- und

Abfallwirtschaft 2030

• Die Schweizer Abfallwirtschaft entwickelt sich immer stärker in Richtung

Ressourcenwirtschaft, in welcher Abfälle als wertvolle Ressourcen

genutzt werden.

• Von allen im Abfallwesen massgebenden Organisationen wurden

gemeinsam in Workshops (Ressourcen Trialog) 11 Leitsätze zur

Schweizerischen Ressourcen- und Abfallwirtschaft 2030 erarbeitet und

ausformuliert.

• Diese Leitsätze formulieren das gemeinsame Verständnis die Zukunft des

Abfallwesens in der Schweiz weiterzuentwickeln.

• Es ist die Idee aller beteiligten Organisationen, dem Transformations-

prozess der Schweizer Ressourcen- und Abfallwirtschaft eine gemeinsam

getragene Orientierung zu geben.

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Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

Leitsätze zur Schweizer Ressourcen- und

Abfallwirtschaft 2030

• Alle relevanten Organisationen waren involviert:

– Bundesamt für Umwelt BAFU

– Wirtschaft (economiesuisse)

– Verbände der Detailhändler (IG DHS)

– Verbände der Kommunen (OKI)

– Verband der Recycling-Organisationen (Swiss Recycling)

– Verband der Kies- und Betonindustrie (FSKB)

– Vorsteher der Umweltschutzämter (Cercle déchets)

– WWF / PUSCH / Cosedec

– Verband für Aushub und Rückbau (ARV)

– Verband der Zementhersteller (cemsuisse)

– Verband der Abfallverwertungsanlagen (VBSA)

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Kampagne

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Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017

((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))

Die Strategie zeigt Gesicht

Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Erweiterte Produzenten VerantwortungEin Erfolg

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Roman Eppenberger

Technology & Quality

Stiftung SENS

Obstgartenstrasse 28

CH-8006 Zürich

Tel +41 43 255 20 09

[email protected]

Stiftung SENSKontakt

Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017 57

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Für Mensch & Umwelt

Behandlung – Erfassung: Alle Probleme gelöst?

Ressourceneffizienz- und KreislaufwirtschaftskongressBaden-Württemberg

Stuttgart 19.10.2017

Christiane SchnepelUmweltbundesamtFG III 1.6 Produktverantwortung

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Gliederung

19.10.2017 Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg 59

1. Behandlung EAG – Aktuelles aus dem UBA

2. Erfassung EAG – Aktuelles aus der Praxis

3. Bilanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit

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Projekt „AK EAG-Behandlungsanforderungen“ - Überblick und Konzeption

19.10.2017 60

32 feste Mitglieder

Unterstützung der Arbeiten des BMUB und des UBA

Einbringen von Wissen und Erfahrungen aus der Praxis

Thematische Querverbindungen zwischen den AGs

Diskussion der Empfehlungen aus den AGs

AG 2 Bildschirm-geräte

ArbeitskreisEAG-Behandlungs-

anforderungen

AG 3 Photovoltaik-module

AG 4 Kunststoffe

Teilnehmeroffene Fachgespräche

ExpertInnen aus Behörden, Wissenschaft, Wirtschaft, Sachverständige, Umweltverbände

1. AG-Treffen Bestandsaufnahme (Praxis, existierende Standards/ Normen, Forschung)

2. AG-Treffen: Diskussion von möglichen Anforderungen

Berücksichtigung von Gerätetrends, ändernder Zusammensetzung, Technikentwicklung

Ableiten von konkreten Empfehlungen für Behandlungsanforderungen

Vorschläge für Empfehlungen zur

Behandlung von EAG

Berücksichtigung in Empfehlungen des

UBA

AG 1 Leiterplatten

AG 5 Schadstoff-entfrachtung

AG 6 Kühlgeräte

HINTERGRUND

Prozess basiert auf Verordnungsermächtigung nach §24 ElektroG im Auftrag des BMUB

Ziele: SchadstoffentfrachtungUND Ressourceneffizienz stärker verankern

1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA

Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

transparenter Prozess, frühzeitige Einbeziehung der Akteure

Einrichtung Arbeitskreis

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Timeline des AK / AGs EAG-Behandlungsanforderungen

19.10.2017 61

Nov Dez Jan Okt Sep AugJul Jun Mai Apr Mär Feb Dez JanNov Jul Jun Mai Apr Mär Feb

2015 2016 2017

03.11.2015 Auftakttreffen

18.02.2016 1. konstituierende AK-Sitzung

26.04.20161. Treffen AG 1

27.04.20161. Treffen AG 4

02.05.20161. Treffen AG 2

03.05.20161. Treffen AG 3

04.10.20161. Treffen AG 6

18.10.20161. Treffen AG 5

08.11.2016 2. AK-Sitzung

26.04.20172. Treffen AG 3

27.04.20172. Treffen AG 6

13.06.2017 3. AK-Sitzung

18.05.20172. Treffen AG 5

19.05.20172. Treffen AG 1

Absage

22.03.20172. Treffen AG 2

23.03.20172. Treffen AG 4

08.03.2017Fachgespräch Lampen

26

.10

.20

17

Ab

sch

luss

-ve

ran

stal

tun

g

Neu

Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA

• November 2015 bis Oktober 2017• 17 Veranstaltungen

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Motivation, Herangehensweise und Schwerpunktsetzung

19.10.2017 62

Ziele:Mehr Ressourcenschonung,

weniger Schadstoffbelastung!Ressourcenschonung• Stärkung der Rückgewinnung ressourcenrelevanter Stoffe

• Quantitative und qualitative Verbesserung des Recyclings

Schadstoffentfrachtung• Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Schadstoffentfrachtung

• Konkretisierung und Weiterentwicklung bestehender Behandlungsanforderungen gemäß Anlage 4 ElektroG

Definition der Behandlungsziele

Erarbeitung von Anforderungen

(konkret, prüfbar, adressierbar)

Diskussion der Vorschläge für Behandlungs-

anforderungen

Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA

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Erarbeitung von Anforderungen (konkret, prüfbar, adressierbar)Grundlagen und Vorgehen zur Umsetzung der Ziele in Anforderungen

19.10.2017 63

Anforderungen WEEE-RL und

ElektroG

Erkenntnisse aus Forschungsvorhaben z.B. RePro, UPgrade,

e-Recmet

Umfragen:• Fragebogen EBA• interaktive Umfrage

AG-Teilnehmer

Begleitende Forschung:•SVT-Gutachten zur BehandV•UFOPLAN-VH zur BehandV

Arbeitsgrundlage für die Bearbeitung der

Schwerpunktthemen Fortlaufende

Aktualisierung

Ableitung von Behandlungs-

anforderungen

Anforderungen anderer Staaten:

• Österreich (AbfallbehandPflichtV)

• Schweiz (SENS/SWICO)

Diverse Anlagenbesichtigungen,

Rücksprachen bei Entsorgern

Anforderungen anderer Regelungen,

z.B.:• LAGA M 31• VDI-Normen• CENELEC-Normen• POP-VO

Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA

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19.10.2017 64Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA

Ergebnis - Behandlungsanforderungen in Zahlen (Stand 13.06.2017)

AG 1 Leiterplatten

AG 2 Bildschirm-

geräte

AG 3 Photovoltaik

-module

AG 4 Kunststoffe

AG 5 Schadstoff-

entfrachtung

10 26 18 8 22

7 16 15 6 15

84

60

Präsentierte Anforderungen

zum 2. AG-Treffen

Anforderungen zum Abschluss der

3. AK-Sitzung

Überarbeitung, Nachschärfung, Umformulierung, Zusammenfassung, Streichung

6 12 10 (3) (1) 6 (2)

3 7 4 5 9

1 7 4 3 7

angenommene / (teilw. angenommene)

diskutierte

gestrichene

1

Fortentwicklung und Fokussierung/PriorisierungVorstellung auf Abschlusssymposium Bonn,

26.10.2017

UBA: Abschlussbericht mit Empfehlungen / Veröffentlichung 2018

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19.10.2017 65Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA

Empfehlungen für Behandlungsanforderungen Beispiele

Diskussion in AGs Änderung / Streichen verschiedener UBA-Vorschläge,

bspw.:

AG 3 PhotovoltaikmoduleDemontage/ Separation

außenliegender metallhaltiger Bauteile der PV-Module vor mechanischer Zerkleinerung

• verschiedene Verfahren zur Behandlung von Si-basierten Modulen

• kein Technologieausschluss

• Metallseparation erfolgt ohnehin, da werthaltige Fraktion

AG 2 Bildschirmgerätekeine Kippung sondern

Abstellen des Containers und Abgleiten der Geräte

AG 2 Bildschirmgerätealle Fraktionen zur Verwertung aus

Flachbildschirmen (ausg. Lampenglas): max. 0,5 mg Hg/kg

AG 3 PhotovoltaikmoduleBruchsichere Entladung,

Lagerung und Handhabung von PV-Modulen

AG 5 SchadstoffentfrachtungSeparation von min. 1,8 kg

Altbatterien pro t des Inputs Elektrokleingeräte

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Relevanz der Erfassung für die Behandlung

19.10.2017 66Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis

SG ALT bis 4. Quartal 2018

SG 1: Haushaltsgroßgeräte, autom. AusgabegeräteSG 2: Kühlgeräte, ölgefüllte RadiatorenSG 3: Bildschirme, Monitore und TV-GeräteSG 4: LampenSG 5: Haushaltskleingeräte, ITK, Geräte der UE, Leuchten und sonstige BeleuchtungskörperSG 6: Photovoltaikmodule

SG NEU ab 4. Quartal 2018

SG 1: WärmeüberträgerSG 2: Bildschirme, Monitore, Geräte mit einer Bildschirmoberfläche > 100 cm²SG 3: LampenSG 4: Großgeräte, mindestens eine äußere Abmessungen > 50 cmSG 5: Kleingeräte, kleine Geräte ITK, keine äußere Abmessungen > 50 cmSG 6: Photovoltaikmodule

Rechtslage - Erfassung nach ElektroG

• Vorbereitung zur Wiederverwendung, Gerätedemontage, Recycling dürfen nicht behindert werden (§ 10 Abs. 2)

• 2018/2019 Bereitstellung der EAG nach den Sammelgruppen 1-6 (§ 14 Abs. 1)• Mindestmengen für Abholkoordination je nach SG (§ 14 Abs. 3)

• geeignete Behältnisse• Bruchsichere Erfassung Geräte nicht in Container einwerfen, keine Verdichtung der Geräte im Behältnis

• Behältnisse abdecken

Mindesterfassungsquote: 45 %ab 2019: 65%

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Relevanz der Erfassung für die Behandler

19.10.2017 67Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis

Erfassung erster entscheidender Bestandteil fürWertschöpfungskette

• hochwertiges Recycling erfordert hochwertige Erfassung

• Probleme durch

o Bruch (BS-Geräte, Wärmeüberträger, SG 5)

o Fehlbefüllung (Gewerbl. Geräte wie Rauchmelder u.ä. etc.)

o Gefährdung durch fehlende Batterieentnahme

o Beschädigte Gehäuse/dezimierte Schutz der Batterie

o Beraubung

• Fokussierung in den AGs auf Behandlung,

o wenn Behandlungsverordnung, dann

o Lösung notwendig zu

Mindestabholmenge und

Kriterien zu „Geeignetheit“ von Behältnissen

Photovoltaikmodule sind kein Bauabfall

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Relevanz der Erfassung für die Behandlung

19.10.2017 68Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis

Konkret:

• Bruch behindert

o Vorbereitung zur Wiederverwendung,

o manuelle Demontage und Recycling

• und bewirkt Schadstofffreisetzung und –Verschleppung

o Umwelt- und Arbeitsschutz !

o Querkontaminationen in den Produktströmen

• Beispiele

Fehlwürfe von Kompaktleuchtstofflampen oder Batterien

Quecksilber in der Hintergrundbeleuchtung von CCFL-

Flachbildschirmen zerstört

Emissionen Cd-haltige Leuchtschicht bei CRT-Geräten

Scherben von gebrochenen PV-Modulen/Schadstoffe, z.B. Cd

Brandgefahr durch Beschädigung von in Geräten enthaltenen

Li-Ionen-Batterien

Die bruchsichere Erfassung ist grundlegend

für die weitere Behandlung

und um Schadstoff-austräge zu verhindern!

Was sind geeignete Behälter für eine

bruchsichere Erfassung?

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Erfassungssituation – worst caseBeispiel: Bildschirmgeräte, Lampen, PV-Module

19.10.2017 69Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der PraxisPV-Module sind kein gemischter

Bauabfall!

Bildquellen: eigene Aufnahmen UBA 2016, Lightcycle 2017

• Schäden durch

unsachgemäße Lagerung /

keine bruchsichere Erfassung

• BSG werden teils nur in das

Behältnis „hineingeschmissen“

statt gestapelt

• Beladung von oben

• Geschlossene Behälter:

5 mal mehr Lampenbruch

deutlich stärkere Vermüllung

Störstoffe

Behälterimplosionen

• Schäden durch

unsachgemäße, nicht

fachgerechte Demontage

Module werden vom Dach

„heruntergeschmissen“

Demontage von Fachpersonal

muss sichergestellt werden !

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Quecksilber – das große Problem der Erfassung für die VerwertungErgebnisse aus Forschungsvorhaben, Fachgesprächen und Statements von Akteuren

19.10.2017 70Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis

• quecksilberhaltige Hintergrundbeleuchtung von LCD-CCFL-Bildschirmgeräten

o Ø 4 mg/Hg pro CCFL-Röhre Monitore: 2 CCFL- Röhren; Fernseher: 16 bis > 50 CCFL-Röhren

Hg-Gehalte: 8 mg bzw. 64 mg bis > 200 mg pro Gerät

Hg emittiert bei Bruch der CCFL-Röhren und wurde bei Hg-Messungen im IUTA nachgewiesen:o in Erfassungsbehältnisseno in beschädigten Geräteno am Arbeitsplatz mit und ohne Arbeitsplatzabsaugung (teils über dem AGW)o im Bereich der Lagerung von Lampen (Behältnisse für separierte Lampen und Bruch)o in der feinsten Verwertungsfraktion

beschädigte Geräte werden z.T. in Anlagen mit voll automatischer Zerlegung geschickt (Arbeitsschutz)o bis zu 65 % des Hg entweichen aus der Anlage oder lagern sich darin ab

Die größte Gefahr für Mensch und Umwelt geht vom Quecksilber aus. (Wolf et al. 2016, Anforderungen an die Behandlung spezifischer Elektroaltgeräte unter Ressourcen- und Schadstoffaspekten)

nach div. Messungen der DGUV* bzgl. der Demontage von Hg-haltigen Flachbildschirmen (auch unter worst case Szenarien) wurde der AGW für Hg „deutlich“ eingehalten

Hg emittiert, wird verschleppt

und lagert sich im Gerät und

den Verwertungsfraktionen an!

AGW-Überschreitungen nach

UBA-Gutachten 2016

* Deutsch Gesetzliche

Unfallversicherung

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Geeignete Behälter für die Übergabe von Altgeräten nach LAGA M 31 A (Stand: Januar 2017)

19.10.2017 71

SG 1 Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte

• vorne/hinten begehbare Container; 36m³; möglichst gedeckelt oder mit sonstigen wirksamem Witterungsschutz

SG 2 Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren

• vorne/hinten begehbare Container; 36m³; möglichst gedeckelt oder mit sonstigen wirksamem Witterungsschutz

SG 3 Bildschirme, Monitore und TV-Geräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik

• vorne/hinten begehbare Container; 36m³ (nach Stiftung ear zulässig)• Empfohlen wird getrennte Erfassung: CRT-Geräte: begehbare Container (36m³, gedeckelt, ggf. auch mit Plane) FBS-Geräte: Flachcontainer (max. 10-20m³, gedeckelt, ggf. auch mit Plane), Gitterboxen und

ähnliche Behältnisse

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2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis

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19.10.2017 72

SG 4 Gasentladungslampen

• Rungenpaletten mit Rungenbügeln und Inlay (stabförmige LED- und Leuchtstoffröhren 80 bis 150 cm)

• Kartons für stabförmige Lampen > 150 cm

• Gitterboxen mit Inlay oder andere vergleichbare Behältnisse (Kompaktleuchtstofflampen, Sonderbauformen, Leuchtstoffröhren bis 80 cm)

• Lampenbruch in dicht verschließbaren Behältern, z.B. Spannring-Fässer

SG 5 Haushaltskleingeräte, ITK-Geräte, Geräte der UE, Leuchten u. Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

• vorne/hinten begehbare Container; 36m³; möglichst gedeckelt oder mit sonstigen wirksamem Witterungsschutz

• Gitterboxen mit Inlay bzw. ähnliche Behältnisse; gedeckelt oder überdacht für batteriebetriebene Altgeräte

• Altbatterien in einer separaten Sammlung Vorschriften BattG und ADR

SG 6 Photovoltaikmodule

• Big-Bags in Kombination mit geeigneten Paletten

• spezielle Kunststoff-Palettenboxen (Paloxe)

Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

Geeignete Behälter für die Übergabe von Altgeräten nach LAGA M 31 A (Stand: Januar 2017)

2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis

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3. Bilanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit

19.10.2017 73Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg

Behandlung – Erfassung: Alle Probleme gelöst, wenn

Anspruch:

Mindesterfassungsquote EAG: bis 2019: 45 %ab 2019: 65%

Wirklichkeit:

2012: 7,71 kg/Einw/a = 40,9 %2013: 7,64 kg/Einw/a = 42,2 %2014: 7.58 kg/Einw/a = 42,9 %

Vorl. 2015: 7,58 kg/Einw/a = 42,5 %

• Erfassungsmenge steigt

• Qualität der Erfassung gesichert

• geeignete Behältnisse konkretisiert

• Behandlungsanforderungen normiert

• mehr Ressourcenschutz

• ….

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Vielen Dank für IhreAufmerksamkeitChristiane [email protected]

http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft

http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete

Autoren: Axel Strobelt FG III 1.6, Christiane Schnepel III 1.6

26.04.2016