Herzlich willkommen zur Berufsorientierung. Berufsorientierung 2 Die Stahlstiftung eröffnet...
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Herzlich willkommenzur Berufsorientierung
Berufsorientierung2
Die Stahlstiftung eröffnet Perspektivenseit 25 Jahren
Die Stahlstiftung beruht auf einer gemeinsamen Initiative der Mitgliedsunternehmen, um Beschäftigten, die aus dem Unternehmen ausscheiden, ein soziales Netz anzubieten.
Gegründet im Herbst 1987
Bisher über 8.000 Teilnehmer, davon ca. 1.500 in Bildungskarenz
Die „Erfolgsquote“ liegt bei etwa 90 Prozent
Berufsorientierung3
Die Stahlstiftung eröffnet PerspektivenZielsetzung
Die Folgen des Arbeitsplatzverlustes lindern
Die persönlichen und fachlichen Qualifikationen steigern
Zu Unternehmensgründungen motivieren
Die Suche nach Arbeitsplätzen unterstützen
Mit Qualifizierung einen dauerhaften Arbeitsplatzverlust verhindern
Berufsorientierung4
Die Stahlstiftung eröffnet PerspektivenFinanzierung
SolidarbeitragAlle Beschäftigten der Mitgliedsgesellschaften in Österreich leisten einen Solidarbeitrag von 0,5 % des monatlichen Bruttoeinkommens
Kostenübernahme durch die Mitgliedsgesellschaftenfür Infrastruktur-, Administrations- und Overheadkosten
Stiftungsteilnehmendehinterlegen 50% ihrer gesetzlichen Abfertigung bei der Stiftung für die Dauer ihrer Teilnahme. Die daraus resultierenden Zinsen verbleiben in der Stiftung.
Schulungsarbeitslosengeldwährend der Betreuung durch die Stahlstiftung bekommen die Teilnehmenden vom AMS „Schulungsarbeitslosengeld“ – bis zu 3 bzw. 4 Jahren.
Berufsorientierung5
Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Durchschnittliche Anzahl aktiv Teilnehmender 10/1987 bis 08/2012
Berufsorientierung6
Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Zahl der Eintritte „Stiftung klassisch“ - 10/1987 bis 08/2012
Berufsorientierung7
Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Eintritte Männer und Frauen10/1987 bis 08/2012
Berufsorientierung8
Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Berufsorientierung9
Die Stahlstiftung eröffnet PerspektivenInteressensfelder
Fragestellungen in der Berufsorientierung:
Wo liegen die persönlichen Stärken undInteressen?
Hat die bisher ausgeübte Tätigkeit noch Zukunftschancen?
Welche Chancen bietet der Arbeitsmarkt?
Welche Anforderungen stellt der künftige Wunschberuf?
Welche Aus- und Weiterbildungen führenzum Ziel?
Wie hoch wird das künftige Einkommen sein?
Berufsorientierung10
Die Stahlstiftung eröffnet PerspektivenStiftungsverweildauer und
Ausbildungskosten
Betriebszugehörigkeit vor Stiftungseintritt
Stiftungsverweildauer Ausbildungskosten
Bis 36 Monate Länge DV = max. Stiftungsverweildauer
Max. 100,-€ pro Monat DV
Über 36 Monate Max. 3 Jahre (Ausnahme bei langen schulischen Ausbildungen: 4 Jahre)
Übernahme der Ausbildungskosten durch die Stiftung nach Bedarf und Arbeitsmarktrelevanz
Berufsorientierung11
Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Berufsorientierung12
Die Stahlstiftung eröffnet PerspektivenErfolgsfaktoren für die Arbeitssuche
1. Setze dir ein klares und realistisches Ziel!
2. Nütze deine Netzwerke!
3. Sei und bleibe aktiv!
4. Unterscheide dich von den anderen BewerberInnen!
5. Denk an deine Stärken!
6. Bereite dich auf deinen „Auftritt“ gut vor!
7. Lerne mit Rückschlägen umzugehen!
8. Bleib flexibel – es gibt mehrere Wege zum neuen Job!
9. Achte gut auf dich selbst!
„Jobsuche ist oft ein harter Job!“
Berufsorientierung13
Die Stahlstiftung eröffnet PerspektivenStiftungsstipendium
Das GrundstipendiumMaximal € 370,-- pro Monat (14 mal jährlich)Mindeststipendium € 170,-- pro Monat (14 mal jährlich)
Das ZusatzstipendiumAlleinverdienern bzw. Alleinerhaltern wird ein Zusatzstipendium von € 75,-- und für jedes
unversorgte Kind von € 40,-- pro Monat gewährt (12 mal jährlich)
Die HöchstgrenzenDas Arbeitslosengeld und das Grundstipendium dürfen 80 % des Monatsnettobezuges auf Basis
der Berechnungsgrundlage des Schulungsarbeitslosengeldes nicht übersteigen. Das 13. und 14. Grundstipendium wird für diese Limitierung nicht berücksichtigt.
Grundstipendium und Zusatzstipendium dürfen die Obergrenze von monatlich € 370,-- nicht überschreiten.
Sämtliche von der Stahlstiftung gewährten Zahlungen (Grund- und Zusatzstipendium) und das Arbeitslosengeld dürfen 100 % des Nettojahresbezuges (Basis: Berechnungsgrundlage des Schulungsarbeitslosengeldes) nicht überschreiten.
Diese Regelung gilt für alle Stiftungsteilnehmer, die ab dem 1. Jänner 2011 in die Stahlstiftung eintreten.
Beschluss der Geschäftsführung am 19. Oktober 2010Beschluss des Kuratoriums am 19. Oktober 2010
Berufsorientierung14
Die Stahlstiftung eröffnet Perspektivenwww.stahlstiftung.at
Diverse Anträge
Anwesenheiten
Praktika
Urlaub, Aufenthalt im Ausland
Austritt aus der Stiftung
Berufsorientierung15
Die Stahlstiftung eröffnet PerspektivenFormulare
Muster MaßnahmenplanMuster SchulungsvereinbarungNachsichtsansuchenAntrag auf Genehmigung von Ausbildungen
Was wir sonst noch brauchen
Auszug der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für alle jene, die zwischen 1949 und 1956 geboren sindWichtig:Sie sind über AMS kranken-, unfall- und haftpflichtversichert
Das Team der Stahlstiftung wünscht Ihnen viel Erfolg!