Herzlich Willkommen zur Ihrer Datenschutzausbildung ... · Betrieblicher Datenschutzbeauftragter“...

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© EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler © Seminar betrieblicher Datenschutzbeauftragter gemäß § 4f Abs. 2 S. 1 BDSG. 1 Herzlich Willkommen zur Ihrer Datenschutzausbildung Betrieblicher Datenschutzbeauftragtergemäß § 4f Abs. 2 S. 1 BDSG. Ihr Referent: Wirtschaftsinformatiker Michael J. Schüssler. Geprüfter und anerkannter EDV Sachverständiger, zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter, ISO/IEC 27001 TÜV SÜD Foundation zertifiziert und PECB zertifizierter ISMS Lead-Auditor. Best Practice Training.

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Herzlich Willkommen zur Ihrer Datenschutzausbildung

„Betrieblicher Datenschutzbeauftragter“

gemäß § 4f Abs. 2 S. 1 BDSG.

Ihr Referent: Wirtschaftsinformatiker Michael J. Schüssler. Geprüfter und anerkannter EDV Sachverständiger, zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter, ISO/IEC 27001 TÜV SÜD Foundation zertifiziert und PECB zertifizierter ISMS Lead-Auditor. Best Practice Training.

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Legende: Fortlaufende Themennummern:

Fragen zum Thema Datenschutz – Die Lösungen finden Sie unter Datenschutz-Lösungen

Das sollten Sie wissen!

Literatur-Empfehlungen: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

https://www.bsi.bund.de

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/datenschutz-node.html

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte www.datenschutz.rlp.de/downloads/oh/Betrieblicher_DSB.pdf

Virtuelles Datenschutzbüro http://www.datenschutz.de/

Datenschutz von A bis Z, (Haufe), ISBN: 978-3-648-04391-2

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Präambel

Was bedeutet eigentlich der Begriff „Datenschutz“? Der Begriff Datenschutz ist Ende der 60er Jahre entstanden. Datenschutz kann nicht die Daten als solche schützen, sondern schützt seit jeher die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Auch in früheren Zeiten gab es hierzu schon zahlreiche Rechtsvorschriften.

In diesem Abschnitt soll Ihnen ein erster Einblick in die Historik des Datenschutzes und dem rechtlichen Rahmen des deutschen und europäischen Datenschutzes geben werden. Mit dem voranschreiten der computerisierten und vernetzten Informationsgesellschaft hat auch die Bedeutung des Datenschutzes an Bedeutung gewonnen. Datenschutz hat sich etabliert und Einzug in unsere Gesetzgebung gefunden. Datenschutz leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewährleitung von Persönlichkeitsrechten und stellt zugleich die Privatheit des Einzelnen wieder in den Mittelpunkt.

Die bestehenden Tendenzen zum so genannten „gläsernen Menschen“ durch per- manente Überwachung oder Ausspähung widerspricht diesem Prinzip und greift in erblichem Maße in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Betroffenen ein.

Eine Informationelle-Selbstbestimmungs-Gesellschaft(ISG), benötigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den Schutz der Privatsphäre, ohne Generalüberwachung. Die Gewährleistung dieser Grundrechte sind unabdingbar. Sie regeln einen wichtigen Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung( FdGO) – Die Menschenrechte. Datenschutz, ein Relikt aus vergangenen Zeiten?

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Übung - Zusammenfassend

Datenschutz betrifft uns alle!

Die Würde des Menschen ist unant…… (G. Art. . Abs. .)

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlich….(G. Art. . Abs. .)

Das Grundrecht auf information…. Selbstbestimm…(BVerfG, 19..)

Bundesdatenschutzgesetz(Novelle … von 20..)

Europäische Datenschutzrichtl…. 95/../..(19..)

1

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(UNO - 1948).

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Übung - Zusammenfassend

§ . Abs. . BD . . Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu s . . . . . . ., dass er durch den Umg . . . mit seinen personenbez . . . . . . Da . . . in seinem Persönlichkeits . . . . . beeint . . . . . . . . wird.

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Was ist eine natürliche Person?

Juristische Personen des Privatr . . . . . sind?

Juristische Personen des öffentl . . . . . Rechts sind?

Vom BDSG geschützt wird? Jeder

und sein

Das Persönlichkeitsrecht umfasst?

das R . . . . auf freie Entf . . . . . . der Persönlichk . . . gemäß Art. . Abs. 1 G. und das Recht auf Sch . . . vor Eing . . . . . . in den pri . . . . . Lebens- und Freiheits . . . . . . .

Personenbezogene Daten gemäß § 3 Abs. 1 BDSG sind?

Einzelangaben über pers . . . . . . . oder sachl . . . . Verhältn . . . . einer bestimmt . . oder bestimmb . . . . natürlich . . Person(Betroff . . . .)

Welche Risiken beinhalten besondere Arten pbD gemäß § 3 Abs. 9 BDSG?

Die Erhebung dieser Daten ohne Rechtsgrund . . . . kann die Persönlichkeitsr . . . . . der Betroff . . . . erheblich verl . . . . . und sind unter dem Aspekt des Datenschutzes als höchst kri . . . . . einzustufen. Darüber hinaus können diese Daten bei Abhandenkommen eine Datenschutzp . . . . gemäß § 4 . . auslösen.

Übung: Begriffsdefinitionen I + II - Zusammenfassend 3

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Zusammenfassend - wen oder was schützt das BDSG?

Kreuzen Sie bitte die richtigen Lösung an.

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Eine natürliche Person und den

Umgang mit dessen Daten

Seine Persönlichkeits-

rechte

Die

Person

Seine

Identität

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Ordnen Sie die personenbezogene Daten den persönlichen oder sachlichen Verhältnissen zu.

Übungsaufgabe

Alter

Steuerklasse Kreditdaten

Krankheit

Religion

Eigentum

Z. B. Z. B.

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Wie beurteilen Sie die Veröffentlichung dieser Daten aus heutiger Datenschutzsicht? Und welche der o.g. Angaben könnten evtl. eine Datenschutzpanne auslösen? § 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten Nr. 4. personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten Beurteilen Sie ob eine Beeinträchtig der Betroffenen vorliegen könnte, in Bezug auf folgende Risikoarten und die Schutzstufen:

Risiko: Materieller oder immaterieller Schäden?

Risiko auf Identitätsbetrug?

Risiko sozialer Nachteile?

Könnte eine Gefahr auf Erpressbarkeit, Bloßstellung oder Rufschädigung bestehen?

§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

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Zusammenfassend

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Welche pbD beinhalten besondere Risiken für die Betroffenen? § . Abs. . Begründen Sie dies:

Welche Arten von pbD sind ohne Rechtsgrundlage nicht zu erfassen?

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Es muss sich dabei um personenbezogene Daten handeln, die aus einer der folgenden Kategorien stammen: Besondere Arten von personenbezogenen Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG (etwa Gesundheitsdaten oder Religions / Gewerkschaftszugehörigkeit) etc.

besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Absatz 9),

Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen (z. B. von einem Arzt oder RA …)

Daten, die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den

Verdacht darauf beziehen

Daten zu Bank oder Kreditkartenkonten

3. Für den Betroffenen müssen aufgrund der Panne schwerwiegende Beein-trächtigungen drohen, etwa finanzielle Schäden bei Kreditkarten-Informationen oder die Gefahr eines Identitätsdiebstahls.

Informationspflicht gemäß § 42a(Legaldefinition)

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Resümee, was sind Ihre vorrangigen Aufgaben als DSB?

Die Belange und Vorgaben der Geschäftsleitung umzusetzen?

Die Belange und Vorgaben Ihres Vorgesetzten umzusetzen?

Auf die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungs-programme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden zu achten?

Die Belange und Vorgaben des IT-Leiters umzusetzen?

Auf das nicht erfassen von pbD gemäß § 3 Abs. 9 hinzuwirken?

Die Persönlichkeitsreche der Betroffenen zu wahren?

Sie schützen Daten natürlicher- und juristischer Personen?

Sie schützen pbD natürlicher Person?

Sie wahren die Rechte der Betroffenen durch Veranlassung von Berichtigung, Löschung und Sperrung der pbD bei der aut. DV?

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J N

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Kreuzen Sie bitte die richtige Lösung an.

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Tragen Sie die Systematik des BDSG für die nicht-öffentliche Stellen(natürliche und juristische Personen) inkl. Paragraphen im unteren Schaubild ein:

Übungsaufgabe: Die Systematik des BDSG 15

Der sachl . . . . Anwendungsber . . . . ist zwischen öffentl . . . . . und nicht-öffentlichen Stell . . zu unterscheid . . (vgl. § 1 Abs. . Nr. . BDSG).

1. Abschnitt

4. Abschnitt

5. Abschnitt

1

2

4

5

Anlage zu § . Satz . - (IT Sicherheits . . . . .)

6. Abschnitt

6

§§ 1 – 1 .

§§ 3 . – 4 .

§§ 4 . – 4 .

§§ 4 . – 4 .

3. Abschnitt

3

Z. B. § 34 Auskunft

§§ 2 . – 3 .

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Tragen Sie die verschiedenen BDSG – Novellen unten in das Schaubild ein.

Übungsaufgabe - Historik zum BDSG(Teil 1 und 2)

Entwicklung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

BDSG . von . . . . BDSG .. von . . . . BDSG … von . . . .

BDSG . von 19 . . Schutz pers . . . . . . . . . . . . D . . . . vor Missbrauch der Beeinträchtigung schutz . . . . . . . Belange der Betroff . . . . bei der Datenverarbeitung. BDSG .. von 19 . . Informa . . . . . . . Selbst . . . . . . . . . . . . . . . . (Volkszählungsurteil 19. .) Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines Persönlich . . . . . . . . . . . beim Umgang mit personenb . . . . . . . . Daten. BDSG … von 20 . . beinhaltet E . -Datenschutzrichtlinie 9 ./4 ./E . (19 . .) International vergl . . . . . . . . . Datenschutz Vorab . . . . . . . . . besonders sen. . . . . . Datenverarbeitungen

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Was besagt das „Informationelle Selbstbestimmungsrecht„? Was bedeutet der Begriff „Normenklarheit“? Was verstehen Sie unter dem Begriff „Schrankentrias“?

Übungsaufgabe 19

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Was bedeuten nachfolgende Abkürzungen? TKG: TMG: UWG: MeldeG: SGB: BetrVG: TV: HE:

Übungsaufgabe - Beispiel vorrangige Gesetze

Grundgesetz(GG)

TKG

23. Mai 1949

TMG UWG SGB BetrVG TV

Bundesdatenschutzgesetz(BD..) – Anzahl . ?

Landesdatenschutzgesetze(LD..) – Anzahl .. ?

Bereichsspezifische Regelungen

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Das Ulmer Urteil besagt? Was ist eine Rechtsnorm oder Rechtsvorschrift? In welchem Paragraphen im BDSG wird beschrieben, dass das BDSG subsidiär ist und was genau bedeutet dies? Angabe inkl. Normkörper.

Übungsaufgabe 21

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Teilaspekte der Informationssicherheit

Authentizität

Zurechenbarkeit

Verbindlichkeit

Verlässlichkeit

Informationen

Anforderungen Informationen Erwartungen

Normative Anforderungen Erwartungen

Login ins Passwörter

Zugangs-Codes Zugriffs-Codes

Unternehmensdaten Kundenstamm

Lieferantenstamm Personalstamm…

Zutrittskontrolle zu Gebäuden und Serverräumen...

Zugangskontrolle Authentifikation

Zugriffskontrolle Berechtigungskonzept

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Datenschutz Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz der Persönlichkeitsrechte bei der Datenverarbeitung. Datenschutz stellt zugleich die Privatheit des Einzelnen wieder in den Mittelpunkt und schütz dessen Privatsphäre(vgl. § 1 Abs.1 BDSG).

Begriffsabgrenzung

Datensicherheit - (Data must be Complete, Intact and Available!) – CIA. Ziel der Datensicherheit ist es, Daten vor Verlust, Verfälschung(Integrität) und vor unbefugtem Zugang, Zugriff zu bewahren. Durch unterschiedliche vorbeugende Maßnahmen sollen Daten vor diversen Risiken geschützt werden(vgl. Anlage zu § 9, Nr. 1 bis Nr. 5 BDSG).

Datensicherung – (Verfügbarkeitskontrolle) Ziel der Datensicherung ist es, Sicherungskopien (sog. Backups) von Datenbeständen anzufertigen und diese an einem sicheren Ort zu verwahren. Im Falle eines Datenverlustes oder einer Datenverfälschung kann dann, der ursprüngliche(originale) Datenbestand wieder hergestellt werden.(vgl. Anlage zu § 9, Nr. 7 BDSG).

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§ 1 Zweck des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wett-bewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikations-infrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind:

1. die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem

Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses.

Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 88 Abs. 1 TKG - Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen…

Telefon E-Mail Fax SMS 1 2 3 4

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Anbieterkennzeichnung - Impressum gemäß TMG & RStV

Telemedien-

gesetz (TMG)

Impressumspflicht gemäß § 5 TMG

2007

Rundfunkstaats-

vertrag (RStV) Journalistisch-redaktioneller

Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

2007

Eigene Haftung für Inhalte der Webseite gemäß § 7 Abs. 1 TMG

Freiwillige Einwilligung, , widerruf gemäß § 13 Abs. 2 TMG

Haftungsausschluss – Disclaimer Gemäß §§ 8 bis 10 TMG

Telemediendiensteanbieter gemäß § 13 Abs. 1 TMG

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Datenschutzpuzzel - weisen Sie den Aussagen die § zu.

Besondere Arten personenbezogener Daten

Mehr als 9 Personen pbD verarbeiten

§ 1 Abs. 3. S. 1

§ 5 TMG § 4d Abs. 5

1 2 3

1

4

A C D

5

7

6

B

E F G

H

9

§ 1 Abs. 1

I

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A

§ 4f Abs. 1 Satz 4

Impressumspflicht

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Übung § 3 Weit . . . Begriffsbestimmungen Abs. . – . BDSG

Erh…… Nutz…

Datenverarbeitungsschritte gemäß § 3 Abs. . – . BDSG

Überm…… Ver…… Sp….. Lö….. Sp…….

Ver……….

(1) Personenbez…… Dat.. (2) Automat..….. Verarb…….

(6) Anonym……. (7) Verantwortl…. S…..

(8) Empf….. (9) Besond… Art.. pb.

(10) Mob… pb Speich..- (11) Beschäft…. sind

§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen Abs. . – . . BDSG

(6a) Pseudonym…….

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Welches ist die aktuelle BDSG Novelle und aus welchem Jahr ist diese?

Was ist der Zweck des BDSG, inkl. Angabe des Paragraphen?

In welchem § wird beschrieben, dass das BDSG subsidiär ist? Was bedeutet der Begriff „Subsidiaritätsprinzip“? Welches ist die aktuelle EU-DSRL und aus welchem Jahr ist diese? In welchem § werden die besonderen Arten pbD beschrieben? Welche Arten von Daten können eine Datenschutzpanne auslösen, inkl. §? Unter welchem § finden Sie die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten? In welchem § ist die Bestellpflicht eines DSB beschrieben? Wann liegt ein Verstoß gegen § 88 Abs. 1 TKG vor?

Zusammenfassend – Datenschutzfragen erster Tag 29

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

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Anwendbarkeit der Datenerhebung und der Vorabkontrolle

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Weitere wichtige Informationen für den Beauftragte für den Datenschutz, gibt es im Seminar „Datenschutz praktisch Angewandt“.

Ein Bauunternehmen speichert sensible Daten gemäß § 3 Abs. 9 über seine Kunden?

Ein Anzeigen-Verlag verarbeitet Chiffre-Anzeigen im Bereich

„Bekanntschaften“…. Unterliegt dies der Vorabkontrolle?

In einem Personalstamm(Beschäftigungsdatenschutz) werden Daten über die Religionszugehörigkeit gespeichert?

Ein Unternehmen möchte eine Arbeitszeitüberwachung seiner Mitarbeiter einführen, ist dies erlaubt? Unterliegt dies der Vorabkontrolle?

Ein Arzt verarbeitet Gesundheitsdaten mit seiner Patientenverwaltung. Unterliegt dies der Vorabkontrolle?

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Auftraggeber(A) Verantwortliche

Stelle Auftragnehmer(B)

Unterauftragnehmer(C)

Unterauftragnehmer(D)

Auftragnehmer(E)

Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG Schematischer Datenfluss zwischen den Unternehmen

Beschreiben Sie die Auftragsverhältnisse gemäß § 11 BDSG zwischen den Unternehmen. Auftraggeber(A) bittet Auftragnehmer(B) die Daten an Auftragnehmer(E) zu übersenden, ist die zulässig?

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Personen bezogene Daten

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Anlage zu § 9 (Technische und organisatorische Maßnahmen) – Nr. 1 bis 8

Zutrittskontrolle zu Gebäuden und Serverräumen... § 9 plus Anlage Nr. 1

Zugangskontrolle Authentifikation

Benutzername und Passwort, Firewalls…

Zugriffskontrolle Berechtigungskonzept

Verschlüsselungsverfahren mit Passwort……

§ 9 plus Anlage Nr. 3

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Weitergabekontrolle(SSL, VPN…)

Eingabekontrolle(Protokolldatei…)

Auftragskontrolle(gem. § 11 BDSG)

Verfügbarkeitskontrolle(Backups…)

Zwecktrennungsgebot (Zweckb.)

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1. • Zutrittskontrolle

2. • Zugangskontrolle

3. • Zugriffskontrolle

4. • Weitergabekontrolle

5. • Eingabekontrolle

6. • Auftragskontrolle

7. • Verfügbarkeitskontrolle

8. • Zwecktrennungsgebot

Anlage (zu § 9 Satz 1) IT – Sicherheit

Eine Maßnahme nach Satz 2 Nummer 2 bis 4 ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren.

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ISO/IEC 27001 Information Security Management System(ISMS)

BSI steht für? Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Was macht das BSI? Das BSI untersucht Sicherheitsrisiken bei der Anwendung der Informationstechnik und entwickelt Sicherheitsvorkehrungen Die IT-Grundschutz-Standards

BSI-Standard 100-1: Managementsysteme für Informationssicherheit(ISMS)

BSI-Standard 100-2: IT-Grundschutz-Vorgehensweise

BSI-Standard 100-3: Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz

BSI-Standard 100-4: Notfallmanagement

Über das BSI

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Abkürzungsverzeichnis

BAG Bundesarbeitsgericht BDSG Bundesdatenschutzgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BVerfG Bundesverfassungsgericht BetrVG Betriebsverfassungsgesetz

HE Höchstrichterliche Entscheidung HGB Handelsgesetzbuch

SigV Signaturverordnung StGB Strafgesetzbuch SGB Sozialgesetzbücher SigG Signaturgesetz SigV Signaturverordnung SchulG Schulgesetz

DV Datenverarbeitung

ISO International Organization for Standardization i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit ISMS Information Security Management System

TKG Telekommunikationsgesetz TMG Telemediengesetz TV Tarifvertrag

EuGH Europäischer Gerichtshof EWR Europäischer Wirtschaftsraum

KUG Kunsturhebergesetz KWG Kreditwesengesetz

UrhG Urheberrechtsgesetz UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

GG Grundgesetz GewO Gewerbeordnung

MeldeG Meldegesetze MDStV Mediendienstestaatsvertrag

ZPO Zivilprozeßordnung

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Urheberrechte - Bildernachweis

Alle Bilder welche zur optischen Unterstützung des Lernenden im Seminar: „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter gemäß §§ 4f, 4g BDSG“ dienen, wurden erworben bei Fotolia.com

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