Hessenmetall Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e.V.

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BEZIRKSGRUPPE RHEIN-MAIN-TAUNUS e.V.

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Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ist zusammen mit vier weiteren Bezirksgruppen Mittler zwischen den Mitgliedsunternehmen und dem Landesverband. Sie stellt sich den Herausforderungen der Wirtschaft, die in Unternehmen und Betrieben im Interesse einer prosperierenden Unternehmenslandschaft angezeigt sind. Unser Anliegen ist die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen. Wir wissen: Wachstum stärkt die Wettbewerbsposition, hilft gute Mitarbeiter zu finden und gibt der jeweiligen Unternehmensorganisation neue Impulse.

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Der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. – kurz HESSENMETALL genannt – gestaltet zusammen mit den Gewerkschaften die tarif- und sozialpolitischen Rahmenbedin-gungen für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen.

Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ist zusammen mit den anderen vier Bezirksgruppen Mittler zwischen den Mit- gliedsunternehmen und dem Landesverband. Sie stellt sich den Herausforderungen der Wirtschaft, die in Unternehmen und Betrieben im Interesse einer prosperierenden Unternehmens-landschaft angezeigt sind.

Unser Anliegen ist die Erhaltung und Verbesserung der Wett-bewerbsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen. Wir wissen: Wachstum stärkt die Wettbewerbsposition, hilft gute Mitarbei-ter zu finden und gibt der jeweiligen Unternehmensorganisation neue Impulse.

Vertreter der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. bringen die unternehmerischen Interessen im tarifpolitischen Willens-bildungsprozess zur Geltung und versuchen, nach Tarifab-schlüssen Zustimmung bei den Verbandsmitgliedern zu erlangen. Dialog und Zusammenarbeit zwischen Tarifpartnern und Unternehmensvertretern sind ein wichtiges Element zum Erreichen dieser Ziele.

Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. bietet ihren Mit- gliedern die notwendige Plattform zur Abstimmung und Koordi-nierung der sozialpolitischen Interessen und organisiert den Erfahrungsaustausch mit anderen Betrieben.

Durch die Einbindung unserer Mitglieder in den Gremien (z. B. Mitgliederversammlung, Beirat und Vorstand) nehmen diese maßgeblich an Entscheidungen und deren Umsetzungen teil.

Allen Beteiligten sei an dieser Stelle ganz herzlich für die Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Verantwortung ge- dankt. Unser Ziel ist es, mehr Unternehmen und Betriebe für die Mitarbeit in unserem Arbeitgeberverband zu gewinnen.

Die Mitarbeiter der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen durch intensive Beratung und bei der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsvor-schläge in allen betrieblichen Fragestellungen bei Arbeits-, Personal-, Organisations- und Kommunikationsfragen. Auf den folgenden Seiten stellen wir exemplarisch unsere Dienstlei-stungen dar.

Dr. Thomas BrunnVorsitzender des Vorstandes

Wir handeln in Ihrem unternehmerischen Interesse.

Dr. Thomas Brunn | 3

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Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ist einer von fünf regionalen Arbeitgeberverbänden innerhalb des Verbandes der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. – HESSENMETALL.Der Verband vertritt die gesellschafts- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber dem Staat, der Öffentlichkeit und den Gewerkschaften. Er berät Mitglieds-firmen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. In ihr sind zurzeit 140 Mitgliedsunternehmen unterschiedlicher Größe aus der Metall- und Elektroindustrie organisiert.Die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter beträgt derzeit ca. 33.000. Folgende Branchen sind in der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. vertreten:

• Abwassertechnik• Telefonbau und Vertrieb• Metallbearbeitung• Mess- und Regeltechnik• Anlagen- und Rohrleitungsbau• Dienstleistung• Vertrieb• Automobilzulieferer• Maschinen und Anlagenbau• Elektro• Computer• Elektronik• Fahrzeug- und Flugzeugbau• Optik• Dentaltechnik• Kunststoffverarbeitung• Baumaschinen• Walzwerke• Klima und Kälte

Die Mehrheit der Mitgliedsunternehmen in der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ist an die Tarifverträge (Flächentarif- vertrag) mit den Gewerkschaften gebunden. In diesen Tarifver-trägen werden die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen selbständig und verbindlich durch die Tarifvertragsparteien geregelt. Es besteht daneben die Möglichkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung.

Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. bietet einen umfas-senden Katalog von Dienstleistungen an:

• Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen

• Schulungsveranstaltungen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen

• Rundschreibendienste mit Informationen für verschiedene Zielgruppen im Unternehmen

• Erfahrungsaustauschkreise, z. B. für Personalleitung, Ausbildungsleitung, Personalentwicklung, Altersteilzeit, ERA (Entgeltrahmentarifvertrag)

• Workshops mit Firmenvertretern vor Ort in den Unternehmen• Seminare• Öffentlichkeitsarbeit• Informationen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur

beruflichen Bildung und Dualem Studium• Information und Beratung aus dem Bereich der Arbeits-wis-

senschaft, z. B. Arbeitszeitmodelle und Regelungen zur leistungsbezogenen Vergütung

Arbeit und Aufgabenstellung des Verbandes

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Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Dienstleistungsgedan-ke. Die Mitarbeiter der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. orientieren sich bei ihrer Arbeit an den Erfordernissen ihrer Mitglieder.

Beratung

Unsere Juristen sind kompetente Ansprechpartner sowohl am Telefon als auch im persönlichen Gespräch für alle in der täglichen Personalarbeit anfallenden und aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern resultierenden Fragen. Dabei bieten sie sachgerechte und maßgeschneiderte Lösungen für den je- weiligen Sachverhalt an. Der Dienstleistungsgedanke steht bei allen juristischen Mitarbeitern stets im Vordergrund. Sie vertre-ten die Interessen unserer Mitglieder nachhaltig sowohl gegen-über Betriebsräten als auch gegenüber den Gewerkschaften. Insbesondere umfasst das Beratungsangebot folgendes Spektrum:

Arbeitsvertragsgestaltung: für tarifliche, außertarifliche und für leitende Angestellte durch Verwendung der Muster des Verbandes oder Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungen.

Bereitstellung von Mustern: für die gesamte Personalarbeit,z. B. betriebliches Vorschlagswesen, Personalfragebogen.

Unterstützung bei allen Rechtsfragen: aus dem gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht, z. B. Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht, Ausbildung.

Prozessvertretung: für die Mitgliedsfirmen bei Prozessen vor den Arbeits- und Sozialgerichten und Vertretung bei Verhand-lungen mit Behörden (z. B. Arbeitsämtern, Integrationsämtern).

Auslegung und Erläuterung von Tarifverträgen und Betriebsver-einbarungen: z. B. Einstufung von Mitarbeitern in die zutreffen-de Lohn bzw. Gehaltsgruppe, Anrechnung übertariflicher Lohn und Gehaltsbestandteile anlässlich Tariferhöhungen, Festlegen der betrieblichen Arbeitszeitflexibilisierung.

Tarifverträge: Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung von Tarifverhandlungen.

Verhandlungen mit dem Betriebsrat: oder der Gewerkschaft und/oder Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung von betriebsverfassungsrechtlich notwendigen Betriebsvereinba-rungen; Mitwirkung bei Sozialplanverhandlungen und Eini- gungsstellen, ggf. auch Tarifverhandlungen und Schiedsstellen.

Entlohnungs und Gehaltsfragen: Anforderungsabhängige Lohn- und Gehaltsfindung, Beratung zu Grundsätzen der summa-rischen und analytischen Arbeitsbewertung, Beratung in Fragen der Entgeltgrundsätze und -methoden, Erarbeitung von Betriebs- vereinbarungen für Akkord- und Prämienentlohnung sowie Gruppenarbeit und neue Formen der Leistungsentlohnung, Eingruppierung von Tätigkeiten in die zutreffende Tarifgruppe (bei Vorliegen von Tarifverträgen), Bereitstellung von Tarifunter-lagen und Vergleichsstatistiken, Entgeltumwandlung.

Erfahrungsaustausch im Verband: in Personalleiterkreisen sowie themenbezogenen Arbeitskreisen, z. B. Altersteilzeit, Ausbil-dung, Personalentwicklung, ERA (Entgeltrahmentarifvertrag).

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung: z. B. Zusendung von Informationsmaterial und Kontaktherstellung zu den Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.

Kontakt zu Sozialversicherungsträgern: z. B. bei Fragen des Krankengelds, Mutterschaftsgelds, medizinischen Dienstes oder wegen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Beratung in allen Sozialversicherungsfragen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung).

Selbstverwaltungsgremien: Mitwirkung in den Selbstverwal-tungsgremien aller Sozialversicherungszweige.

Betriebliche Sozialleistungen: Beratung bei der Gestaltung von Altersversorgungen, Weihnachtsgratifikationen, Fahrgelderstat-tungen, Essensgeldzuschüssen.

Moderne Arbeitsorganisation: Beratung und Erfahrungsaus-tausch, z. B. Gruppenarbeit, kontinuierlicher Verbesserungspro-zess, Zielvereinbarung, Gestaltung der Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit/Gefährdungsanalysen, Zeitdatenermittlung/ REFA.

Beratung in betrieblichen Ausbildungs-, Ausbildungsförderungs- und Fortbildungsfragen: z. B. in Fragen des Gesetzes SGB III, des Berufsbildungsgesetzes, eines Ausbildungsabkommens, euro- päischer Fördermittel etc.

Vertretung gegenüber Behörden und anderen Institutionen: z. B. Unterstützung bei Genehmigungsverfahren, Vermittlung von Gesprächskontakten.

Kompetenz- und Leistungsprofil

Sichern Sie sich die Unterstützung eines erfahrenen Partners.

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Service

Ausbildung Als Interessenvertretung unserer Ausbildungsunternehmen ge- stalten wir die bildungspolitischen Rahmenbedingungen mit, d. h. Mitentwicklung der Ausbildungsverordnungen und Prüfungsordnungen bestehender oder neuer Ausbildungsbe-rufe. Wir werben intensiv für unsere M+E-Ausbildungsberufe, setzen die M+E-Info Trucks an Schulen, Berufsausbildungsmes-sen und bei Tagen der offenen Tür in unseren Mitgliedsunter-nehmen zur umfassenden Information gerade auch im Hinblick auf die neuen IT-Berufe ein.Über die interaktive Ausbildungsbörse bieten unsere Mit- gliedsfirmen freie Ausbildungs- und Praktikaplätze sowie Studienplätze an.

Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFTDie Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. unterstützt organi-satorisch den VhU-Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Rhein-Main-Taunus. Geschäftsführerin ist Gertrud Hirschhäu-ser. Der Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Rhein-Main-Taun-us, koordiniert die Vernetzung zwischen den Mitgliedsunterneh-men der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. und den Schulen (auch Hochschulen, Fachhochschulen, Berufsakade-mien). Zum Einzugsgebiet der SCHULEWIRTSCHAFT-Arbeit gehören 465 Schulen, ca. 17.000 Lehrkräfte und 217.300 Schüler. Die Aktivitäten von SCHULEWIRTSCHAFT vermitteln immer authentische Einblicke in Lebensbereiche, die nicht zum Schulalltag gehören. In der Begegnung vor Ort kann die schulische Theorie an der Praxis überprüft und damit die Beratungskompetenz gegenüber Schülern, Kollegen und Eltern verbessert werden.

Aufgaben• Förderung der wirtschaftsbezogenen Bildung• Information der Lehrer und Schüler über Struktur, Situation

und Entwicklung in den Betrieben• Informationen über soziale Marktwirtschaft, Technik und

Arbeit• Information der Unternehmer über die Situation der Schulen• Förderung der Kontakte zwischen Schulen, Lehrern und

Betrieben• Förderung, Unterstützung und Umsetzung bildungspoli-

tischer Projekte in den Schulen.

Fort- und Weiterbildung / BWHWDas Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. fördert durch seine gesellschaftspolitische Bildungsarbeit die plurale Demo-kratie und die soziale Marktwirtschaft. Es unterstützt mit fachlicher Bildung und Beratung die Personal- und Bildungsar-beit der Unternehmen in Hessen. Aufgabe ist die Qualifizierung der Mitarbeiter, die Förderung des Verbunddenkens der Betriebe sowie generell die Stärkung und Profilierung des Lernortes „Betrieb“. Nachhaltig stärkt das Bildungswerk damit das duale System der Berufsausbildung. Weiterhin erproben und fördern die Mitarbeiter dieser Institution die Durchsetzung neuer Instrumente der Qualifizierung, Beratung und Reintegration von Zielgruppen des Arbeitsmarktes und helfen somit, für die Unternehmen zusätzliches Fachkräftepersonal zu erschließen.

M+E-Tarifverträge Der Verband kann für seine Mitglieder Tarifverträge abschlie-ßen. Darin sind einheitliche Mindestbedingungen, z. B. für Löhne, Gehälter, Arbeitszeit oder sonstige Arbeitsbedingungen, verbindlich geregelt. Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. unterstützt ihre Mitgliedsfirmen bei der Anwendung und Auslegung dieser Tarifverträge. Sämtliche M+E-Tarifverträge können von unseren Mitgliedsfirmen exklusiv und aktuell auch online über das Verbandsinformationssystem (V.I.S.) abgerufen werden.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für BetriebePresse- und Öffentlichkeitsarbeit ist ein Produktivfaktor sowohl für das einzelne Mitgliedsunternehmen als auch für die Arbeit-geberschaft insgesamt. Es geht um viel: Wir brauchen in der Öffentlichkeit mehr und mehr Akzeptanz für die Bedeutung unserer Unternehmen in unserer Gesellschaft und für die Erfordernisse zum Erhalt unseres Standortes. Der Verband bietet PR-Bausteine an und vermittelt Kontakte zu Journalisten und anderen Medienvertretern. Der Verband berät seine Mitgliedsunternehmen, wenn sie in Situationen kommen, die eine öffentliche Positionierung unum-gänglich machen. Er berät unmittelbar, entwickelt Konzepti-onen mit und begleitet den Unternehmer bei deren Umsetzung. Der Verband bietet darüber hinaus beispielsweise Schulungen und Seminare an: Rundfunk-Training, Interne Kommunikation oder Presse-Schreibtraining.

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Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. (RMT). An der ordent-lichen Mitgliederversammlung nehmen unsere Mitgliedsfirmen teil. Jedes Mitgliedsunternehmen besitzt eine Stimme. Zentrale Entscheidungen, insbesondere die Annahme oder Ablehnung eines Tarifverhandlungsergebnisses, werden in diesem Gremi-um gefällt.

Der Mitgliederversammlung obliegen weiterhin folgende Aufgaben:• Wahl des Vorstandes• Wahl des Beirats• Wahl der Rechnungsprüfer• Entgegennahme des Geschäftsberichts• Entgegennahme des Rechnungs-prüfberichts• Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung• Satzungsänderungen• Auflösung der Bezirksgruppe

Der Beirat besteht aus mindestens 22 Geschäftsführungsmit-gliedern unserer Mitgliedsunternehmen einschließlich des Vor- standes. Seine Amtszeit beträgt 2 Jahre. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand der Bezirksgruppe RMT e. V. in grund-legenden Fragen der satzungsmäßigen Aufgaben.

Es obliegen ihm insbesondere:• Wahl der Delegierten und deren Stellvertreter für die Gremien• Stellungnahme zu wichtigen Beschlüssen des Landesver-

bandes• Ablehnung von Aufnahmeanträgen• Beschlussfassung über Ausschlussanträge• Beschlussfassung über den Abschluss von örtlichen Vereinba-

rungen mit der Gewerkschaft• Erledigung aller sonstigen Aufgaben, die ihm die Mitglieder-

versammlung überträgt

Die Führung der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ist dem Vorstand übertragen. Dieses Organ wird von der Mitgliederver-sammlung gewählt. Der Vorstand besteht aus mindestens acht ordentlichen und bis zu zwei kooptierten Mitgliedern. Die Amts- zeit der ordentlichen Mitglieder beträgt zwei Jahre. Der Vor- stand wählt aus dem Kreis der ordentlichen Vorstandsmitglieder den Vorsitzenden der Bezirksgruppe sowie den 1. und 2. Stellvertreter.

Zu den regelmäßigen Aufgaben gehören:• Verwaltung der Bezirksgruppe• Beaufsichtigung der Geschäftsführung• Einsetzung von Ausschüssen• Berufung von Sachverständigen• Durchführung der Beschlüsse

GeschäftsführungDie laufenden Geschäfte der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taun-us e. V. werden von der Geschäftsstelle unter verantwortlicher Leitung des Geschäftsführers Friedrich Avenarius erledigt.

Kernpunkte der Geschäftsführung sind:• Ausführung der Beschlüsse der Führungsgremien• Interessenvertretung und -durchsetzung der Arbeitgeber

gegenüber den Arbeitnehmerorganisationen.• Kontaktaufbau und -pflege zu Verbänden, Organisationen,

Behörden und Kammern• Die Mitwirkung an Meinungsbildungs- und Entscheidungs-

prozessen, verbunden mit der Darstellung des Verbandes in der Öffentlichkeit.

• Die Beratung und Betreuung im Arbeits- und Sozialrecht sowie in sozialpolitischen Fragen.

• Vorschläge für die Besetzung von Gremien und Ausschüssen• Vorschlagsrecht zur Berufung der ehrenamtlichen Richter in

der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Die Organe des Verbandes

Hier können Sie mit gestalten.

Vorsitzender: Dr. Thomas BrunnALSTOM Grid GmbH

1. Stellvertreter: Dr. Joachim OttBilfinger Berger Facility Services GmbH

2. Stellvertreter: Rainer HetzerContinental Teves AG & Co. OHG

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Ansprechpartner der Geschäftsstelle Rhein-Main-Taunus e. V. Geschäftsführung

Friedrich AvenariusGeschäftsführer

RechtsanwaltTelefon: 069 95808-230E-Mail: [email protected]

Rechtsberatung

Ulrich TillyLeiter der Rechtsabteilung

RechtsanwaltFachanwalt für ArbeitsrechtTelefon: 069 95808-235E-Mail: [email protected]

Stefan BaltesRechtsanwaltFachanwalt für ArbeitsrechtTelefon: 069 95808-236E-Mail: [email protected]

Axel BrodehlRechtsanwaltFachanwalt für ArbeitsrechtTelefon: 069 95808-241E-Mail: [email protected]

Gertrud HirschhäuserRechtsanwältinTelefon: 069 95808-239E-Mail: [email protected]

Annegret SchmittRechtsanwältinFachanwältin für ArbeitsrechtTelefon: 069 95808-232E-Mail: [email protected]

Cornelia StilleAssistentin der GeschäftsführungTelefon: 069 95808-231E-Mail: [email protected]

SekretariatMonika PreissTelefon: 069 95808-237E-Mail: [email protected]

Andrea WiesnerTelefon: 069 95808-233E-Mail: [email protected]

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Bildung, Presse, Öffentlichkeitsarbeit

Gertrud Hirschhäuser

RechtsanwältinTelefon: 069 95808-239E-Mail: [email protected]

Dr. Birgit LedücReferentinTelefon: 069 95808-240E-Mail: [email protected]

TeamassistentinChristine HauckTelefon: 069 95808-238E-Mail: [email protected]

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Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft unterstützt und stärkt den VerbandMitgliedschaft mit TarifbindungDie Mitglieder der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. wenden in der Regel die Flächentarifverträge der Metall- und Elektroindustrie an.

Mitgliedschaft ohne TarifbindungDie Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. bietet seit 1999 auch die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) an, so dass die Arbeitsvertragsbedingungen unabhängig vom Flächentarifver-trag geregelt werden können. Nicht tarifgebundene Unterneh-men der M+E-Industrie können beispielsweise freie Haustarif-verträge unter Mithilfe der Juristen der Bezirksgruppe mit den Gewerkschaften aushandeln. Nähere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsführung der Bezirksgruppe.

Der MitgliedsbeitragDie Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. finanziert ihre Arbeit ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen. Die Beiträge be- rechnen sich nach der Jahreslohn-/Jahresgehaltsumme des jeweiligen Unternehmens pro Kalenderjahr. Die für Ihr Unter- nehmen relevanten Beitragssätze können Sie bei der Geschäfts-führung erfragen. Mit diesem Beitrag sind sämtliche Dienstlei-stungen des Verbandes abgedeckt. Ausgenommen ist die Inanspruchnahme entgeltlicher Verbandseinrichtungen wie GUB – Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH oder Aus- und Fortbildungseinrichtungen.

DienstleistungskatalogDie Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. erbringt ihren Mit- gliedern eine breite Palette von Dienstleistungen:• Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen

Fragen• Schulungsveranstaltungen zu arbeits- und sozialrechtlichen

Themen• Rundschreibendienste mit Informationen für verschiedene

Zielgruppen im Unternehmen• Erfahrungsaustauschkreise für z. B.: - Personalleiter - Leiter Personalentwicklung - Ausbildungsleiter• Workshops mit Firmenvertretern in den Unternehmen• Seminare• Öffentlichkeitsarbeit• Informationen zur Fort- und Weiterbildung• Information und Beratung aus dem Bereich der Arbeits-

wissenschaft

Online-Informationen über V.I.S.Über das Verbandsinformationssystem (V.I.S.) werden unsere Mitgliedsfirmen exklusiv und aktuell informiert. Auf elektro-nischem Wege erhalten sie Verbandsrundbriefe, Presse- und Sonderrundschreiben, Tarifvertragstexte, Vertragsmuster sowie Schulungsangebote unserer Bildungswerke für Betriebsräte, Auszubildende, Vorarbeiter und Meister.

Ergänzende Verbandseinrichtungen (entgeltlich)GUB – Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH Z. B. Umsetzung und Durchführung verbandlicher Beratungser-gebnisse, Einführung neuer Formen der Arbeitsorganisation oder Begleitung bei der Umsetzung der Entlohnungsgestaltung.

Bildungswerke des VerbandesWeiterbildungsangebote für das Management und Mitarbeiter-gruppen.

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VhU Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V., Geschäftsstelle Frankfurt am Main

Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V.Außenstelle Rhein-Main

REFA Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung e. V., Landesverband Hessen, Regionalverband Hessen-Süd

Bildungswerk HESSENMETALL e. V.Bildungshaus Bad Nauheim

Geschäftsführung kooperiert mit

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GESCHÄFTSSTELLE RHEIN-MAIN-TAUNUS

V E R E I N I G U N G D E R H E S S I S C H E N

U N T E R N E H M E R V E R B Ä N D E

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Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e.V. Emil-von-Behring-Straße 4 · 60439 Frankfurt am Main Tel: 069 95808-230 · Fax 069 95808-178 E-Mail: [email protected]

Stand 05/2014