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Historische Tatsachen Nr. 13 -- Wissenschaftliche Zeitschrift --

Dip!. Pol.

Udo Walendy

Behörden

Dieses Heft ist vor Drucklegung juristisch

dah ingehend überprüft worden, daß weder

Inhalt noch Aufmachung i rgendwelche

contra Historiker

ERD-Strafgesetze verletzen. oOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO 0 ooo o

0000000000000000 000000000 00oo0° Frankfurter Allgemeine, 17. Feburar 1981, s. 6 g 0 0 0 "Inzwischen wird in den Reihen der Schulbuchkommission selbst unumwunden zugegeben, daß die deutsch-polnischen 0 0 Schulbuchempfehlungen nicht Anliegen und Aufgabe der Wissenschaft, sondern der politischen Pädagogik sind. So betont g 0

0 laut eben veröffentlichtem Protokoll einer Anhörung im Mainzer Landtag der Leiter der deutschen Verhandlungsdelegation 0

0 Professor Mertineit nachdrücklich: ,, 0

g 'Ich möchte sehr hoffen, daß das, was wir hier vorlegen{= Schulbuchempfehlungen I, nicht etwa als Wissenschaftsergebnis g 0

betrachtet wird. Das ist es nicht, das will es nicht sein, das kann es nicht sein. Es ist ein politisch-pädagogisches Ergebnis des 0 0 geringsten gemeinsamen Nenners, auf den man sich einigen konnte." 0

0 00

. ... In der vorliegenden Form sind die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen Ausdruck politischen Wollens, nicht 0 0 aber wissenschaftlicher Erkenntnis. 0 0 Professor Dr. Josef Joachim Menzel, Mainz" 0

00 .......................................................................................................... g 0

- Die Lehrer jedoch haben als historisch wahr auszugeben, was in den Schulgeschichtsbüchern steht,'- g g - und wehe dem Schüler, der nicht glaubt, daß es sich um wissenschaftlich erwiesene Erkenntnisse handelt. - 0

0 oooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooood

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by

Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung

4973 Vlotho I Weser Postfach 1643

1982

K onten d es Verlages: Postscheck Essen 116162-433

2

Stad tspark asse Vlotho 2535 (BLZ 490 520 35) Postscheck Wien: 7598.326

Druck: Köl le Druck, 4994 Pr. O l dendorf

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Die profilierte "Wahrheit" Wir erleben, daß hier auch in West­

deutschland die "öffentliche Meinung" seit Jahrzehnten

in perfektionierter Form manipuliert wird. Die Metho­den sind äußerst vielfältig und in einem einheitlichen Sinne wirksam, wie man dies früher nur in Diktaturen für möglich gehalten hat. Diese Methoden erstrecken sich vom Strafrecht und seiner einseitigen Auslegung bzw. Handhabung bis zur gezielten "Desinformation"; von amtlichen Schulrichtlinien bis zur Subventionierung genehmer Literatur; von der Sprachregelung der Regie­rungsvertreter zur Personalpolitik im gesamten öffent­lichen und halböffentlichen Bereich; von der Indizierung histörischer Literatur als "jugendgefährdende Schriften" bis zu den Gutachten des offiziellen "Instituts für Zeitgeschichte" für Behörden und Gerichte; von "Em­pfehlungen" der offiziellen Schulbuchkommissionen bis

zur Dokumentensiebung; von vielfältigen Methoden der Agenteninfiltration in nicht genehme Parteien, Organi­sationen, Vereine mit dem Ziel, diese öffentlich zu diskreditieren, bis zum Verzicht auf Unterbindung und Abwehr nachgewiesener Falschdarstellungen, die das eigene Volk verunglimpfen. Die Aufzählung könnte fort­gesetzt werden. Bei alledem fällt auf: Der scheue Blick auf das befreundete Ausland, ob man denn immer noch gefalle.

Da kann ein Bundesinnenminister ohne Unterlaß von der ''verfassungsfeindlichen Zielsetzung der NPD" sprechen und derartige Formulierungen zum Dauer­bestandteil seiner Verfassungsschutzberichte machen. Hiernach sei die NPD "von dem der nationalsozialisti­schen Ideologie entliehenen völkischen Kollektivismus geprägt", der auch "rassistische Züge" aufweise und im übrigen die "Einzelinteressen den Gemeinschaftsinter­essen unterordne", was wiederum "gegen die Menschen­rechte gerichtet" sei.

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 1 981 abermals in einem Organklageverfahren der NPD ent­schieden, daß solcherlei Formulierungen "Werturteile

ohne rechtliche Auswirkungen" seien. Mithin: Ist eine Behörde derart tätig, so sind das "Werturteile ohne rechtliche Auswirkungen". - Wie oft aber wirkt sich bereits ein solches Verhalten von Behördenleitern in

einem Aneifern der Staatsanwaltschaften und anderer Behörden aus, um ihrerseits im Sinne der Sprachregelung

des obersten Dienstherrn tätig zu werden?

Was hier am Beispiel des Ministers Baum - bei Herrn Benda war es nicht anders! - und der NPD verdeutlicht wurde, wirkt sich ja leider auf alle Parteimitglieder als Einzelpersönlichkeiten - in ihrem Arbeitsverhältnis wie in ihrer persönlichen Beurteilung - entsprechend aus.

Und da eine politische Meinung gar nicht aus einer historischen Verwurzelung, will sagen Beurteilung histo­rischer Zusammenhänge, zu trennen ist, wird mit der öffentlichen Diskriminierung einer parteipolitischen Meinung bzw. Mitgliedschaft gleichzeitig ein uner­wünschtes Geschichtsbild kriminalisiert. Und schon sind wir bei den Historikern, die ihrerseits zwar Anspruch auf einen grundgesetzlich geschützten Freiraum für wissen­schaftliche Forschung haben, aber dennoch gleicher­maßen in eine dauernde Auseinandersetzung mit Behör­den und Gerichten gezwungen werden, weil nach An­sicht der "demokratischen Obrigkeit" (auch "Demokra­tie" ist ein Herrschaftsverhältnis!) politisch nicht wahr sein darf, was historisch einwandfrei erweislich ist.

So kämpft der unabhängige Historiker heute an mehrfachen Fronten zugleich: Zum einen kämpft er um die Sichtung unsortierter und ungefälschter Dokumente und Sachverhalte und wehrt sich gegen eine Massenflut von Lügen und Verleumdungen, zum andern steht er

dem weltweiten Unisono der politischen Einflüsse des In- und Auslandes sowie der Medien Presse, Funk, Film, Fernsehn, auch den Massenorganisationen der herrschen­den Parteien mit ihren öffentlichen Geldern und politi­sierenden Kräften aller Art gegenüber, die das Recht zur

Diffamierung des Andersdenkenden aus der Sprachrege­

lung der Offiziellen herleiten.

Da gibt es aber noch eine Front: Der Kampf mit den Behörden als solchen und den Gerichten. Alles dies freilich muß nicht etwa jeden Historiker treffen, sondern nur jenen, der die Tabuzonen berührt, in denen die Grundlagen der gegenwärtigen Beurteilungsmaßstäbe verankert sind.

Wie dieser Kampf auf verschiedenen Ebenen nahtlos ineinander übergeht, mag folgende Kontrastdarstellung deutlich machen:

Die Sowjetamtliche Nachrichtenagentur TASS griff am 3. Februar 1 982 das Österreichische Staatsfernsehen ORF scharf an, weil es die sowjetische Fernsehserie "Der unbekannte Krieg" nicht in sein Programm übernommen hat. In dieser Serie werden Geschichtslügen in einen

manipulierten "dokumentarischen" Rahmen eingebaut, wie z.B. die Ermorderung tausender polnischer Offiziere im Wald von Katyn, die den Deutschen angelastet wird1 während sie in Wirklichkeit mit Genickschüssen sowjeti­scher Kommissare bewerkstelligt wurde. - Die Ver­weigerung der Übernahme dieser Geschichtsklitterung nennt TASS eine "Verhöhnung des Andenkens von Millionen Opfern des Faschismus und Mißachtung der Lehren der Geschichte". Daß dieser Film in Zusammen­arbeit mit amerikanischen Produzenten gestaltet wurde,

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mac ht die Sache nicht besser und beweist nur, wie oft

sich Amerikaner schon als Handlanger des Kommunis­

mus betätigt haben, wofür Europas gege nwärtige Land­

karte de r erschüttem ste Beweis ist.

Die seit Jahrzehnten einseitige Handhabung der öf­

fentlichen Medien ( Presse, Funk, Femsehn ) zur "Gestal­

tung der öffentlichen Meinung" hat die amtlichen Or­

gane der Bu ndesrepublik Deutschland noch nie zu einem

Einschreiten veranlaßt; man muß sogar de n Eindruck

eines gleichgerichteten Grundkonzepts haben , denn die

amtlichen Schulrichtlinien für den Geschichtsunterricht

- verbindlich für alle Lehrer - weisen in die gleiche

Richtung. Für ein en Fachhistoriker mit andersartigen,

neuen, gesicherten Erkenntnissen ist es so gut wie

unmöglich, gegen diese Institutionen und den Einfluß

ihrer Hintermänner an zukommen .

E s erscheint geradezu märchenhaft, würden wir ein­

mal von einem Gerichtsurteil hören, das ungefähr wie

folgt lautet:

"Menschen deutscher Abstam­mung haben auf Grund ihres Persön­lichkeitswertes in der Bundesrepub-lik Anspruch auf Anerkennung des Verfolgungsschicksals der Deut­schen seit dem Versailler Frieden 1919, während des Zweiten Welt­krieges insbesondere in bezug auf den zivilen Bombenkrieg und die Massenaustreibung aus den deut­schen Ostprovinzen, die Behandlung der deutschen Kriegsgefangenen und in bezug auf die Rachejustiz nach 1945. Wer die Deutschenmorde aus diesen Zeiten leugnet oder verharm­lost, beleidigt jeden einzelnen von ihnen und kann sich hierbei nicht auf das Grundrecht der freien Mei­nung berufen. Betroffen sind durch solche Äußerungen auch erst nach 1945 geborene Personen, wenn sie als Reichs- oder Auslandsdeutsche in jener Zeit verfolgt worden wären."

Und so viel Zeit zum Lesen hat er schließlich auch nicht.

Außerdem: Mit L euten, um die sich die Bundesprüfstelle

oder gar der Staatsanwalt kümmert, will er ja als guter

Bürger auch nichts zu tun haben; ändern kann er

ebenfalls nichts , Ärger will er keinen. Und so mag er

denken, "irgendetwas wird schon dran sein ", man wird

ja schließlich nicht einwandfreie wissenschaftliche Lite­

ratur auf den Index verbannen - im 20. Jahrhundert !

Was wäre denn das für ein Staat? !

Um der Ergebnisse der historischen Forschung willen

sind nachfolge nd wesentliche und beispielhafte Urteils­

begründungen, Gutachten, Behördenentscheidungen -

inhaltlich z. T. verkürzt - wiedergegeben, die belegen,

wie die Argumente aussehen, mit denen heute eine

unabhängige historische Forschung bekämpft wird.

Diese Beispiele können nur einen Ausschnitt dessen

aufzeigen, was wirklich im Gange ist. Das Spektrum

reicht von Hausdurchsuchungen bei Leuten, die einmal

Ernst Zündel in Toro nto in Kanada 10,- DM überwiesen haben bis zu unqualifizierten Bücherbeschlagnahmun-

Dieser Hinweis ins Märchen­

land ist lediglich als Ko ntrast­

programm gedacht, der zum

Nachdenken anregen sollte.

"Oder wollt ihr. etwa den? .. Aus der .. l'r��er AUgemeinen Zeitung"

Da flattert einem Historiker plötzlich ein "blauer

Brief" ins Haus: Bundesprüfstelle für j ugendgef ährdende

Schrüten. Das histo rische Qu ellenwerk so und so soll auf

den Index für j ugendgefährdende Schriften; ist dies dann

geschehen, so ist j edes Vorrätighalte n ( mit Ausnahme für

den herausgebenden Verlag ), j ede Werbung, j eder Ver­

sandhandel verboten; für Zuwiderhandlungen ist der

Staatsanwalt zuständig. Ein solches Buch ist dann

"plötzlich verschwunden" . Andere Neuerscheinungen

auf dem Büchermarkt lenken de n Michel ab , schließlich

kann und soll er sich ja mit etwas anderem beschäftigen.

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gen, von willkürlichen Verboten ordnungsgemäß ange­

meldeter Versammlungen, ja sogar Bundesparteitagen

der NPD, die vom Parteiengesetz vorgeschrieben sind, bis

zur Diffamierung und Dienstentlassung von Partei­

amtsträgern und -mitgliedern, sowie Historikern und

Schriftstellern.

Dennoch : Die historische Wahrheit ist so fest ver­

ankert, daß sie Generationen überdauert !

In zukünftigen politischen Gefahrenlagen ist nur

handlungsfähig, wer sich die Unabhängigkeit des Den­

. kens und politisches Stehvermögen bewahrt hat !

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lnd iz ieru ngsbeg ründung

der Bu-prüfstelle Pr. 106/78

Sachverhalt 1. Das Buch "Wahrheit für Deutschland- Die Schu ldfrage des

2. Weltkrieges" von Udo Walendy ist 1964 in erster und 1965 in

zweiter erweiterter Auflage im eigenen Verlag des Autors, Verlag

.für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, erschienen. Es wird

seitdem in weiteren Auflagen auch als Taschenbuch vertrieben. ln einer Taschenbuchausgabe, lt. Impressum 1970 als 1. Auflage

erschienen, heißt es auf der letzten Seite ( 494): "Das Buch

'Wahrheit für Deutschland - Die Schuldfrage des Zweiten Welt­

krieges' liegt in Originalgröße einschließlich Kartenmaterial vor

zum Preis von 25,- DM. Der Kartensonderdruck dieses Buches ist

zu erhalten zum Preis von 2,50 DM ( Voreinzahlung)".

2. Das Jugendamt Hamm beantragte mit Schreiben vom

28.08.78 die lndizierung dieses Buches, weil es "mit einer Fülle

von Dokumentationsnachweisen die 'politische Zweckbehauptung

von Deutschlands Schuld am 2. Weltkrieg' widerlegen will. Solche

Ausführungen widersprechen historischen Tatsachen und verfäl­

schen beim unkundigen Leser das Bild von der Wirklichkeit. Sie

sind somit geeignet, Jugendliche sozialethisch zu verwirren und in

der Entwicklung zu gefährden".

3. Der Antragsgegner, Autor und Verleger des Buches, bean·

tragt Abweisung des lndizierungsantrages, hilfsweise Vertagung

der Verhandlung.

Zur Begründung des Abweisungsantrages macht er den Wissen­schaftsvorbehalt des § 1 Abs. 2 Nr. 2 GjS geltend und verlangt, den Antrag schon mangels ausreichender Begründung zurückzu­

weisen. Mit Schriftsatz vom 16.09.1978 an die Bundesprüfsteile

führt er aus:

"Heute erhalte ich erneut eine Vorladung zu Ihrer Bundes­prüfstelle wegen meines Buches "Wahrheit für Deutschland -Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges".

Ich kann dazu vorab nur sagen, daji ich so etwas grotesk finde. Das Buch ist in der ersten Auflage bereits 1964 erschienen und hat zur Erstellung 15 Jahre Arbeit und Forschung erfordert. Obgleich dann 500 Seiten mittels unanfechtbarer Dokumen­tationen Beweis angetreten wird, genügt ein einziger Satz eines Suchunkundigen vom Jugendamt Hamm, indem die "politische Zweckbehauptung von Deutschlands Schuld am 2. Weltkrieg" als den "historischen Fakten widersprechend" behauptet wird (dies natürlich ohne Beweis!), um ein Verfahren vor Ihrer /Bundes­prüfstelle in Gang zu setzen.

Eine Beweisführung für meine gedruckten Behauptungen brauche ich nicht mehr anzutreten, sie liegen seit 1964 gedruckt vor und sind bis zur Stunde von keinem Historiker widerlegt worden. Auch ist mir nicht bekannt, daji irgendein Autor, auf den ich mich in meiner Arbeit bezogen habe, jemals in seinen Bekundungen fur "jugendgefährdend" angesehen worden ist.

Sie werden in Ihrer Sitzung nicht über mein Buch zu entschei­den haben, sondern über die Frage, ob eine sachliche, wertneutra­le, vom politischen Opportunitismus unabhängige historische For­schung in der Bundesrepublik möglich und erlaubt ist oder nicht. Damit werden Sie ein geschichtswirksames Urteil zu fällen haben. Ich hätte Ihnen geraten und tue es jetzt noch, dieses Thema so nicht zu behandeln. Die Auswirkung für die Bundesrepublik Deutschland wäre außerordentlich. Nach meiner Kenntnis hat jeder deutsche Botschafter dieses Buch in seiner Dienstbibliothek."

4. Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. November

1978 beauftragte das 12er Gremium der Bundesprüfsteile das Institut für Zeitgeschichte, München, in einem Gutachten zu

Fragen des Wahrheitsgehaltes des Buches und dazu Stellung zu

nehmen, ob das Buch der Wissenschaft im Sinne§ 1 Abs. 2 Nr. 2 GjS diene.

Das am 16.11.78 in Auftrag gegebene Gutachten wurde am 5. Mai 1979 von dem Historiker Dr. Graml, Angehöriger des Insti­

tuts für Zeitgeschichte, erstellt und der BPS übersandt. Der

Vorsitzende der BPS beraumte daraufhin Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung für den 7. Juni 1979 an. Die Termins­nachricht und Ablichtung des Gutachtens wurden dem Antrags­

gegner lt. Postzustellungsurkunde am 19. Mai 1979, also recht­

zeitig vor der 14-tägigen Ladungsfrist (§ 4 DVO GjS), zugestellt.

Der Antragsgegner nahm mit Schriftsatz vom 22. Mai 1979 zu den Ausführungen des Gutachters Stellung und beantragte Ver­

tagung des Termins vom 7. Juni, da er infolge seines seit längerem

festgelegten Urlaubs verhindert sei, diesen Termin wahrzunehmen.

Der Vorsitzende der BPS teilte ihm daraufhin mit Schreiben vom

25. Mai 1979 folgendes mit:

"Ihrem Vertagungsantrag kann ich, wie schon bei Ihrem Telefonanruf angedeutet, nicht entsprechen. Ich halte die Sache, die bereits seit 1 1.9. 78 anhängig ist, für entscheidungsreif. Eine Vertagung bis zur nächsten Sitzung des 12er Gremiums am 30.8.1979 ist nicht vertretbar. Das 12er Gremium wird über Ihren Vertagungsantrag am 7.6. zu entscheiden haben und ggfls. eine Suchentscheidung treffen. Zum Termin vom 7.6. 79 lade ich mit gleicher Post gem. § 6 DVO GjS Herrn Dr. Graml oder einen sachkundigen Vertreter als Sachverständigen, damit er im Termin zu Fragen zur Verfügung steht.''

Der Antragsgegner nahm an der mündlichen Verhandlung am

7.6.79 nicht teil. Der Gutachter Dr. Graml erläuterte und ergänzte

sein Gutachten. Außerdem ging er ausführlich auf Fragen der

Mitglieder des 12er Gremiums ein.

5. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes

wird auf den Prüfgegenstand und die Prüfakte, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

Gründe

6. Das Buch "Wahrheit für Deutschland- Die Schuldfrage des

Zweiten Weltkrieges" von Udo Walendy war antragsgemäß in die Liste der jugendgefährdenden Schriften einzutragen und durch

Bekanntmachung dieser Eintragung im Bundesanzeiger Nr. 107

vom 12.06. 79 den verfassungskonformen 1) Ankündigungs-, Ver­

triebs-, Werbe- und Weitergabebeschränkungen der §§ 3 bis 5 GjS

zu unterwerfen, so daß es zwar Erwachsenen, nicht mehr aber

Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden darf und

nicht mehr öffentlich angekündigt werden darf.

Das Buch ist geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu

verwirren ( desorientieren). wie das Tatbestandsmerkmal "sittlich zu gefährden" in § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS auszulegen ist. 2)

Zu den sozialethisch desorientierenden Schriften, Ton- und

Bildträgern, Abbildungen und anderen Darstellungen (§ 1 Abs. 3

GjS) "zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Ge­

walttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizende sowie den

Krieg verherrlichende" Medien wie § 1 Abs. 1 Satz 2 GjS beispielhaft, aber nicht erschöpfend bestimmt. 3) Der Begriff

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kriegsverherrlichend ist weit auszulegen und umfaßt auch kriegs­verharmlosende Medien. 4)

Jugendgefährdend im Sinne des Oberbegriffes von § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS sind - auch wenn sie nicht unter einen der Teilbegrif fe des Satzes 2 des § 1 Abs. 1 GjS fallen - nach der Rechtsprechung z. B. Medien

- die Jugendlichen als eine Verteidigung und damit Werbung für die Ideologie des Nationalsozialismus, seine Rassenlehre, seine Führung, sein Erziehungsprogramm und seine Kriegführung er-scheinen, s)

·

- die die Ursachen des Zweiten Weltkrieges unrichtig darstel­len, indem sie z.B. den Krieg als eine dem deutschen Volk aufgezwungene Notwehrhandlung erscheinen lassen . . 6) Zur Be­gründung dieser Auffassung hat das OVG Münster in dem Urteil vom 17.Mai 1972 a uf Seite 21 der Urteilsausfertigung ausgeführt:

"Ebenso unterliegt es keinen Bedenken, daß die Bundesprüf stelle, die - wie gezeigt- den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entsprechenden Aussagen über Ursachen, Führung und Verlauf des Zweiten Weltkrieges darüber hinaus als geeignet angesehen hat, lugendliche in ihrem rechten Verständnis der jüngsten Ver­gangenheit und ihrem Verhältnis zur gegenwärtigen allgemeinen politischen Lage zu beeinträchtigen. Diese im Kern unwahren Aussagen laufen den Anliegen staatsbürgerlicher Erziehung zu­wider und können insbesondere die Anstrengungen um gute zwischenstaatliche Beziehungen, die Verständigung mit den ehe­maligen Kriegsgegnern erschweren, die ohnedies noch immer nicht ganz frei sind von der Belastung durch die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges. Das hierfür unerläßlich richtige historische Bild wird durch die indizierten Schallplatten nicht vermittelt, sondern vielmehr verzerrt. Das zu erkennen, setzt aber ein auf Wissen gegründetes Urteilsvermögen voraus, das lugendliche im allge­meinen nicht haben und naturgemäß noch nicht besitzen können, sondern gerade erst noch Gegenstand ihrer sachlichen, wahrheits­gemäßen Unterrichtung und ihrer Hinführung zu einem unbefan­genen historisch-politischen Bewußtsein sein soll."

Nach § 1 Abs. 2 GjS dürfen Schriften, Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen (Medien) auch dann, wenn sie jugendgefährdend sind, "nicht in die Liste aufgenommen\ wer­den 1. allein wegen ihres politischen, sozialen, religiösen oder weltan­

schaulichen Inhalts, 2. wenn sie der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder

der Lehre dienen, 3. wenn sie im öffentlichen Interesse liegen, es sei denn daß die

Art der Darstellung zu beanstanden ist." Die Tendenzklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 1 GjS kann auf Medien,

die für den Nationalsozialism us eintreten, nach der Recht­sprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Anwendung fin­den, da es sich beim Nationalsozialismus um eine vom Grundge­setz mißbilligte Geisteshaltung handelt. 1)

7. Unter Beachtung dieser Grundsätze hat das Jugendamt Hamm den lndi zierungsantrag zu Recht gestellt und kurz und prägnant begründet.

Das 12er Gremium hat sich der Auffassung des Antragstellers voll und ganz angeschlossen, daß das Buch geeignet ist, Jugend­liche sozialethisch zu verwirren, weil es die Ursachen des Zweiten Weltkrieges unrichtig darstellt und den falschen Eindruck er­weckt, der Krieg sei eine dem deutschen Volk aufgezwungene Notwehrhandlung gewesen.

Das 12er Gremium hat darüber hinaus angenommen, daß das Buch für das NS-Regime Werbung betreibt und es verharmlost.

8. Udo Walendy behauptet in dem Buch, Adolf Hitler .treffe für den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges keine Verantwortung. Vielmehr sei er das Opfer einer antideutschen Einkreisung ge­worden. An dieser hätten sich nacheinander die Franzosen, die

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Engländer, die Polen, die Tschechen, die Amerikaner und die Russen beteiligt. Hitler sei immer nur den Aktionen der anderen zuvorgekommen. Aggressive Kriegsziele hätten nur Deutschlands Feinde entworfen und sie hätten auch die großen Kriegsver­brechen begangen. Auf Seite 43 schreibt Walendy u.a. wörtlich: " ... Gleichermaßen unverantwortlich war es, zu unterstellen ... Hitler wollte in Verfolgung seines Programmes ---- die Juden vernichten .... Er hatte kein eroberungslüsternes, vernichtungswilli­ges Programm dieser oder ähnlicher Art." An dieser Stelle wird auf Fußnote 40 verwiesen. Darin wird ausgeführt: "Die Hitler und Deutschland so stark belastende 'Juden-Endlösung' wird in einer anderen Arbeit des Autors untersucht. Hier soll nur die Feststel­lung genügen, daß es vor Kriegsbeginn kein Vernichtungspro­gramm gegeben hat .... " Es folgt dann u.a. eine Aufstellung der sieben großen Kriegsver brechen, unter denen die industriemäßig betri ebene Vergasung von mehreren Millionen jüdischer Kinder, Frauen und Männer nicht erwähnt wird. Abschließend räumt der Autor in der Fußnote zwar ein, daß die Vernichtung jüdischer Menschen durch das NS-Regime ein Verbrechen war. Dieses wird aber unzulässigerweise mit Kriegsverbrechen anderer a ufgerech­net. Die Fußnote schließt wörtlich wie folgt: (S. 44)

"Die Vernichtung von jüdischen Menschen während des Krie­ges war ein Verbrechen, das wird niemand bestreiten wollen. Aber es kann auch niemand bestreiten, daß der Weg dorthin von so zahlreichen und grauenvollen Verbrechen der anderen Seite mar­kiert war, die in dieser Zusammenballung, Perversität und zentra­len Lenkung ihresgleichen in der menschlichen Geschichte suchen. Man kann nicht das eine richten und das andere verschweigen. Jede Bewertung muß, wie gesagt, auf die Kriegsschuldfrage zu­rückgehen."

9. Demgegenüber gilt als gesicherte historische Erkenntnis: Hitler war von Anfang an entschlossen, die Reichsgrenzen nach Osten auszudehnen. Natürlich hätte er dieses Ziel wie die ersten Etappen dahin, wie z. B. die Besetzung des Rheinlandes, Öster­reichs und Böhmen und Mährens, gern friedlich erreicht. Aber als sich England, Frankreich und Polen endlich weigerten, immer nur nachzugeben, brach er leichtfertig den Zweiten Weltkrieg vom Zaun - in der Annahme - die anderen würden wieder nachgeben oder schnell zu besiegen sein. Dabei hoffte er bis zuletzt, einen Feldzug gegen England nicht unternehmen zu müssen.

Hitler war von Anfang an entschlossen, die Juden zunächst in Deutschland und dann in den von ihm besetzten Gebieten zu vernichten. Dazu dienten ihm von ihm und Goebbels angezettelte Pogrome gegen die Juden in Deutschland (z.B. am 9/ 10. Novem­ber 1938). für die die Juden dann noch eine Milliarde Reichsmark Buße bezahlen mußten, unmenschliche Gesetze und Verordnun­gen, die jetzt unter dem Titel "Gesetze des Unrechts" erschienen sind s) , utopische Auswanderungspläne, wonach die Juden auf Madagaskar auf ihre Kosten angesiedelt werden sollten, und schließlich der Versuch ihrer vollständigen physischen Vernich­tung durch Vergasung in Vernichtungslagern. Als er vor seinem Tode am 30.4. 1945 einsehen mußte, daß ihm dieses Ziel trotz der Ermordung von ca. 6 Millionen Juden noch nicht gelungen war, manifestierte er seinen Judenhaß in einem Aufruf an seine Nachfolger, die Judenvernichtung fortzusetzen, indem er im

1) BVerwG U rteil vom 08. 03.771 C 39.72 in NJW 77, 1411

2) BVerwG U rteil vo m 16. 12. 71 BVerwG E 39, 197

3) BVerwG U rteil vo m 16.01.66 BVerwG E 23, 112 4) BVerwG E 23, 112, ausdrü ckl ich bestätigt durch BVe rwG E 28, 61

5) O V G Münster U rtei l vo m 29. 11. 1966 Az I I A 436/64, ausdrück l ich

be stätigt durch BVerwGE 28, 61 6) OVG Münster Urtei l vo m 17. 5. 1972 Az XI I A 554/70

7)BVerwG E 23, 112 + Besc hlüsse VG Köln vo m 15.12.1978- Az 1 L 1156/78- 1161/78

8) Gesetze des Un rec hts. Zusammengeste l l t von Horst Gero l d, Asgard

Verlag, St. Augustin 1979

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letzten Absatz seines politischen Testamentes vom 29.4. 1945 schrieb :

"Vor allem verpflichte ich die Führung der Nation und die Gefolgschaft zur peinlichen Einhaltung der Rassegesetze und zum unbarmherzigen Widerstand gegen den Weltvergifter aller Völker, das internationale Judentum" sa)

Die Einzelheiten der Judenvernichtungspolitik Hitlers sind in der Entscheidung Nr. 2765 der Bundesprüfstelle vom 17. Mai 1979 betr. das vom Antragsgegner vertriebene Buch "Der Jahr­hundertbetrug" von Arthur R. Butz dargelegt. Darauf wird Bezug genommen.

Zur Außenpolitik Hitlers schreibt Joachim C. Fest: 9) "-- Ausgangspunkt aller Oberlegungen war, dafi Deutschland in

seiner militärisch, politisch und geographisch bedrohten Mittellage nur überleben könne, 'wenn es rücksichtslos Machtpolitik in den Vordergrund stellt.' Schon in einer früheren Auseinandersetzung mit der Wilhelminischen Außenpolitik hatte Hitler die Alternative entwickelt, dafi Deutschland sich entweder unter Verzicht auf Seehandel und Kolonien mit England gegen Ruftland- oder aber, wenn es Seemacht und Welthandel anstrebte, im Verein mit Ruftland gegen England hätte wenden können. Er selber gab in den frühen zwanziger Jahren eindeutig der zuletzt genannten Möglichkeit den Vorzug. Denn er rechnete England zu den 'prinzipiellen' Gegnern des Reiches und entwickelte aus diesem

Ansatz sein unverkennbar prorussisches Konzept; unter dem Einfluß der Emigrantenkreise um Scheubner-Richter und Rosen­berg zielte es auf ein Bündnis mit einem 'nationalen', 'wieder­gesundeten', vom 'jüdisch-bolschewistischen loch' befreiten Ruftland gegen den Westen, und weder der Lebensraumbegriff noch die Oberzeugung von der Minderwertigkeit' der slawischen Rasse, die später im Mittelpunkt seiner expansiven Ostideologie stand, spielten damals eine Rolle. Erst Anfang 1923, vor allem wohl angesichts der Stabilisierung des Sowjetregimes, tauchte der Gedanke auf, die Bündnissituation umzukehren und mit England gegen Ruftland zu paktieren. Mehr als ein fahr lang hat Hitler, wenn die Quellen diesen Schlup erlauben, die neue Konzeption immer wieder überprüft, weitergeführt, ihre Konsequenzen und Realisierungschancen berechnet, ehe er dann in dem berühmten 4. Kapitel von 'Mein Kampf den Gedanken des Lebensraumkrieges gegen Ruftland programmatisch entwarf.

Rastenburg/Ostpreußen, Begrüßung an einem Krankenhaus. Hin­.., �er A�olf Hitler Reichsaußenminister v. Ribbentrop, ganz rechts � Im Bild Generalfeldmarschall Keitel; der große SS-Offizier Ad-0 jutant Heinz Linge. ... 0

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Die Idee des Krieges gegen Frankreich war damit gewiß nicht aufgegeben, sie blieb vielmehr eine der außenpolitischen Konstan­ten Hitlers bis hin zu den letzten Bunkermonologen; aber sie rückte nun, ebenso wie das mit dem Verzicht auf Südtirol erkaufte Wohlwollen Italiens oder das mit der Preisgabe aller kolonialen Forderungen erstrebte Bündnis mit England, in die Reihe der Voraussetzungen für die ungehinderte Wendung Deutschlands nach Osten. Schon im zweiten Band von 'Mein Kampf ', den er im Laufe des Jahres 1925 niederschrieb, wandte Hitler sich mit äußerster Schärfe gegen das revisionistische Kon­zept, das auf die Wiederherstellung gänzlich unlogischer, zufälli­ger, viel zu enger und überdies militärgeographisch unzweck­mäßiger Grenzen gerichtet sei und überdies dazu führe, Deutsch­land in Gegensatz zu allen ehemaligen Kriegsgegnern zu bringen und den zerfallenden Bund der Feinde erneut zusammenzuführen: ' Die Forderung nach Wiederherstellung der Grenzen des Jahres 1914', so formulierte er im Sperrdruck, 'ist ein politischer Unsinn von Ausmaßen und Folgen, die ihn als Verbrechen erscheinen lassen.' Demgegenüber sei der Erwerb von Groß­räumen die einzige Aktion, 'die vor Gott und unserer deutschen Nachwelt einen Bluteinsatz' rechtfertige und die verantwort­lichen Staatsmänner 'dereinst freispreche von Blutschuld und Volksopferung'.

Die kriegerische Wendung in die Weiten Rußlands, die Idee des großen Germanenzuges zur Errichtung eines gewaltigen Kontinen­talreichs in dem alten 'deutschen Befehlsraum im Osten', war von da an der zentrale Gedanke der hitlerschen Politik, er selber hat ihm 'ungeteilte Hingabe' sowie 'Anspannung aber auch der letzten Energie' zugestanden und als 'ausschließlichen Zweck' sinnvollen politischen Handeins gerühmt. Auch dieser Entschlup gewann säkularen Rang:

Ba) ebda. S. 41 9) Joachim Fest. Hitle r - Eine Biog raphie. Pro pylaen Verlag 1973, 7. Aufl.

1974, S. 307- 311, hier aus der 7. Aufl. unter Weglassung der Fußnoten zitiert.

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'Damit ziehen wir Nationalsozialisten bewufit einen Strich unter die aufienpoli tisc he Richtung unserer Vorkriegszeit. Wir setzen dort an, wo man vor sechs Jahrhunderten endete. Wir stoppen den ewigen Germanenzug nach dem Süden und Westen Europas und weisen den Blick nach dem Land im Osten. Wir schließen endlich ab die Kolonial- und Handelspolitik der Vor­kriegszeit und gehen über zur Bodenpolitik der Zukunft.' .....

Aus diesen Vorstellungen formte sich schon Anfang der zwan­ziger Jahre die Konzeption der später von Hitler betriebenen Politik: das frühe Bündnisbemühen um England und die Achse mit Rom, der Feldzug gegen Frankreich sowie der umfassende Aus­rottungskrieg im Osten zur Eroberung und Inbesitznahme des "Herzlandes der Welt". Moralische Oberlegungen beschwerten ihn nicht. Ein Bündnis, dessen Ziel nicht die Absicht zu einem Kriege umfasse, sei sinnlos, versicherte er in 'Mein Kampf , Staats­grenzen würden stets durch Menschen geschaffen und geändert, 'nur dem gedankenlosen Schwachkopf' erschienen sie als unab­

änderlich, die Kraft des Eroberers beweise hinlänglich dessen Recht, 'wer hat, hat': das waren die Maximen seiner politischen Moral. Und so haarsträubend und aberwitzig das Programm auch anmutete, das er sich aus seinen Alpträumen, seinen Geschichts­theorien, seinen biologischen Trugschlüssen und Situationsanaly­sen zurechtkonstruiert hatte: es war, soviel ist richtig, in all seiner überspannten Radikalität erfolgversprechender als das maßvollere revisionistische Konzept, das Südtirol oder das Elsafi zurückver­langte. Im Gegensatz zu seinen nationalen Partnern hatte Hitler begriffen, dafi Deutschland innerhalb des bestehenden Macht- und Ordnungssystems ohne Chance war, und sein tiefes Ressentiment gegen die Normalität kam ihm zugute, als er sich aufmachte, es von Grund auf in Frage zu steUen. Nur wer das Spiel verweigerte, konnte es gewinnen. Indem er sich nach aufien wandte, gegen die Sowjetunion, die diesem System offen mit Vernichtung drohte, wuchsen ihm dessen Kräfte zu und machten Deutschland unver­sehens 'potentiell so stark ... , dafi die Eroberung eines Weltreichs in ganz präziser Hinsicht leichter war als die isolierte ; Wieder­gew-innung von Bromberg oder Königshütte' und der Griff nach Moskau aussichtsreicher als der nach Straftburg oder Bozen.

Wie das Ziel, so kannte und akzeptierte Hitler auch das Risiko, und es ist bemerkenswert, mit welcher Unbeirrbarkeit er sich 1933 an die Verwirklichung des frühen Entwurfs gemacht hat. Für ihn lautete die Alternative niemals anders als auf Weltmacht oder Untergang im denkbar buchstäblichsten Sinne. 'Jedes Wesen strebt nach Expansion', hatte er 1930 in einer

Rede vor Professoren und Studenten in Erlangen versichert, 'und jedes Volk strebt nach der Weltherrschaft': der Satz folgte, wie er meinte, ohne alle Umstände aus dem Gesetz der Natur, das allenthalben den Sieg des Stärkeren und die Vernichtung oder bedingungslose Unterwerfung des Schwachen wünschte. Daher auch am Ende, als er alles verspielt und den Untergang vor Augen sah, die ungerührte, die einstigen Vertrauten tief irritierende, aber doch nur konsequente )fufierung zu Albert Speer, 'es sei nicht notwendig, auf die Grundlagen, die das (deutsche) Volk zu seinem primitivsten Weiterleben braucht, Rücksicht zu nehmen', denn es 'hätte sich als das schwächere erwiesen, und dem stärkeren

Ostvolk gehöre dann ausschlieftlieh die Zukunft'. Deutschland hatte weit mehr als einen Krieg verloren, er war ganz ohne Hoffnung. Zum letzten Mal beugte er sich dem Naturgesetz, 'dieser grausamen Königin aller Weisheit', die die gebieterischste

Instanz seines Lebens und Denkens gewesen war .... "

Sebastian Haffner faßt die außenpolitischen Ziele Hitlers wie folgt zusammen: to)

"... Was Hitler wollte, war Deutschlands Vorherrschaft in Europa und direkte Herrschaft über Rufiland, im übrigen die Erhaltung der europäischen Herrschaft über Afrika und grofie Teile Asiens und Ozeaniens. Eine Machtpyramide, mit den alten

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europäischen Oberseekolonien und der neuen deutschen Kolonie

Ruftland ganz unten an der Basis, den übrigen europäischen

Ländern, abgestuft in deutsche Nebenländer, Hilfsvölker, Satel­liten und schein- oder halbunabhängige Bundesgenossen als Mit­

telbau, und Deutschland an der Spitze. Dieses riesige deutsch­

beherrschte Machtgebilde sollte dann später mit guten Aussichten

den Kampf mit Amerika und Japan um die Weltherrschaft aufnehmen können ... "

Auch der umstrittene englische Autor David lrving läßt in seinem neuesten Buch 11) an Hitlers seit der Mitte der zwanziger Jahre konsequent verfolgtem Ziel der Ostexpansion, der Erobe­rung des europäischen Rußland keinen Zweifel, und die von ihm "entdeckten" Quellen bieten hierzu manche nützlichen Belege.

ln diesem Zusammenhang erscheint auch folgendes erwähnens­wert:

Die schlimme Durchhalteparole "Wollt Ihr Kanonen oder Butter" wird meist der berüchtigten Sportpalastrede vom Februar 1943 zugeschrieben, in der Goebbels den "totalen Krieg" pro­klamierte. Tatsächlich fiel dieses Schlagwort viel früher, nämlich schon im Januar 1936.

" ... Bei einer Kundgebung des Gaues Grofi-Berlin führte Minister Goebbels aus, dafi man sich durch die Sorgen der Gegenwart, wie eine belanglose Butterknappheit, die inzwischen behoben sei, den Blick für die Zukunft nicht verwirren lassen soUte. Man könne zur Not auch einmal ohne Butter, nie aber ohne Kanonen fertig werden .... " 12)

Hiernach wird deutlich, daß es Hitler bei seiner Außenpolitik nicht um die "Brechung der Ketten von Versailles" ging, sondern in Wahrheit um die Durchsetzung seiner pseudowissenschaftlichen Rasseprinzipien mit der völkischen Heilslehre vom Lebensraum, getragen von dem ideologisch-totalitären Charakter des national­sozialistischen Herrschaftssystems.

Ein Buch, das vorgibt, Hitlers Außenpolitik der dreißiger Jahre darzulegen und diese Fakten und Zusammenhänge verschweigt, bedeutet eine Verharmlosung des Nationalsozialismus und ist geeignet, diesen bei jugendlichen Lesern als eine akzeptable Ideologie erscheinen zu lassen.

Es verhindert, "schon den Zerstörerischen Ausbruch des deutschen National­

sozialismus, der sich im Namen der verabsolutierten Nation gegen die Gesamtheit der humanen Werte des Westens erhob und sie als bloße Heuchelei denunzierte, als Beginn einer neuen anomischen Kulturkrise" 13) zu erkennen.

Das Buch verhindert ferner bewußt, daß jugendliche Leser "die im Nationalsozialismus herrschende und von ihm ausgehende Unfreiheit, die Negierung der Menschenrechte unter ihm und die in seinem Zeichen begangenen Verbrechen" erkennen, wie es der Bundesgerichtshof erst kürzlich formuliert hat. t4)

10. Das Buch stellt nicht nur eine abstrakte Gefährdung für Jugendliche dar, was zu seiner lndizierung ausreichen würde. Es stellt in hohem Maße eine konkrete Gefährdung für die sozial­ethische Entwicklung Jugendlicher dar. So werben die Jungen Nationaldemokraten - Landesv erband Nordrhein-Westfalen -

10) Sebastian Haffner. Anmerkungen zu Hitler. Kindler Verlag, München 1978, s. 125

11) David lrving. Hitlers Weg zum Krieg, Aus dem Englischen übersetzt von Georg Auerbach. F.A. Herbig Verlag, München/Be.rlin 1979. 529 Seiten

12) Archiv der Gegenwart (AdG) Siegler, Verlag f ür Zeitarchive, St, Augustin 1936, S. 2383

13) Richard Löwenthai - Zur Umwertung unserer Werte - Politische Legitimität und kultureller Wandel in modernen lndustriegesellschaften, ln: L 76 - Demokratie und Sozialismus, herausgegeben von Heinrich Böll, Günter Grass und Carola Stern, Heft 11, 1. Vierteljahr 1979 S. 137 hier S. 142

14) Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. April 1979 Az: 3 StR 89/79 Seite 8 der Urteilsausfertigung

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Abteilung Politische Aufklärung, Postfach 30 04 27, 4600 Dort­mund 30, mit folgendem Schreiben und angeheftetem Bücher­angebot u.a. für das verfahrensgegenständliche Buch sowie die Bücher von David L. Hoggan, Captain Aussei Grenfell, Harry E. Barnes, Herbert Grabert, Mut Verlag, Erich Kern usw.

Das Schreiben des Landesverbandes NRW der Jungen National­demokraten hat folgenden Wortlaut: (ohne Datum etwa von Juli 1978)

" WAR UM WERDEN WICHTIGE DOK UMENTE UNTER-DRUCKT UND VERSCH WIEGEN?

Diese Frage läpt sich leicht beantworten: Weil sie den Herrschenden unangenehm sind.

Da wir Jungen Nationaldemokraten den Herrschenden soviel Unannehmlichkeiten bereiten wollen wie möglich, und weil wir meinen, dap die deutsche lugend das Recht auf umfassende Unterrichtung hat, wollen wir mit dieser Schrift einen Beitrag zur Wahrheitsfindung leisten.

Die hier aufgeführten Dokumente werden zum großen Teil totgeschwiegen. Sie finden so gut wie keine Berücksichtigung in den Schulen und Unis, sie sollen der lugend vorenthalten werden. Das geht oftmals so weit, dap Buchhändler unter Druck gesetzt werden, diese Bücher nicht zu verkaufen! Auch die sogenannten Massenmedien wagen es nicht, diese heipen Eisen anzufassen.

Früher wurden unangenehme Bücher verbrannt, heute ver­bannt!

Wir wollen nie ht wie die anderen immerzu die Vergangenheit bewältigen. Wer das tut, vergewaltigt die Zukunft.

Wir meinen aber, dap dem geschichtlich und politisch Inter­essierten die Möglichkeit gegeben werden mup, auch solche Dokumente kennenzulernen, die den Herrschenden nicht passen.

Unsere Empfehlung: Beschäftigt Euch mit dem einen oder anderen der hier aufge­

führten Bücher. Fordert Pauker und Professoren auf, darüber zu diskutieren.

Sprecht mit politisch und geschichtlich interessierten Freunden und Bekannten über diese Fragen.

'Man kann ein ganzes Volk für eine kurze Zeit belügen. Man kann einen Teil des Volkes für immer belügen.

Man kann aber nie ein ganzes Volk für immer belügen.' Diese Worte von Abraham Lincoln woUen wir Jungen Natio­

naldemokraten den Umerziehern von heute ins Stammbuch schreiben.

Die aufgeführten Bücher könnt Ihr beziehen über: Buchdienst M UT, Postfach, 3091 Asendorf Buchdienst Klaus Hoffmann, Postfach 1203, 3042 Munster.

WAHRHEIT FVR DEUTSCHLAND! Junge Nationaide mokraten

Abteilung Politische Aufklärung."

• • • •

15) Siehe Fußnote 7)

*)Ergänzung des Herausgebers: Unter Zeitdruck von 14 Tagen gesetzt, irrte Walendy im Schriftsatz vom 22. 5. 1979, Hoggans Buch war in der Tat 1961 erschienen. - Völlig abwegig, ja diffamierend ist die "Folgerung" der Bundesprüfstelle, "die Ausführungen sind .... gar bezeichnend für sein Buch und seine Zitier­weise". Im Buch selbst ist ein solcher Irrtum nämlich an keiner Stelle vor handen!

1 1. Der lndizierung steht die politische Tendenzklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 1 GjS nicht entgegen. Denn diese Schutzbestimmung kommt NS-verherrlichenden und verharmlosenden Schriften nicht zugute. 1s)

12. Der lndizierung stand auch der Wissenschaftsvorbehalt des § 1 Abs. 2 Nr. 2 GjS nicht entgegen. Das Buch "Wahrheit für Deutschland" dient nicht der Wissenschaft.

Der Antragsgegner, Autor und Verleger des Buches "Wahrheit für Deutschland" wirft in seinem Schriftsatz vom 22. Mai 1979 an die Bundesprüfstelle dem Gutachter Dr. Gram I im Hinblick auf das Erscheinungsjahr des Buches von David L. Hoggan "Der erzwun­gene Krieg Die Ursachen und Urheber des 2. Weltkrieges" vor, er habe sich nicht einmal die Mühe gemacht, festzustellen, wann die erste Auflage seines (Walendys) Buches erschienen sei und fährt dann wörtlich fort: "Es war im Jahr 1964 als das Hoggan- Buch gleichzeitig erschien. Erst die zweite Auflage ( 1965) ist sowohl um die Erkenntnisse von Hoggan als auch Taylor usw. ergänzt worden."

Diese Ausführungen des Antragsgegners sind zumindest un­verständlich, wenn nicht gar bezeichnend für sein Buch und seine Zitierweise. Denn der Bundesprüfstelle liegt eine vor kurzem im Buchhandel erstandene Ausgabe des Hoggan Buches vor. Diese Ausgabe ist lt. Angabe im Impressum im Jahre 196 1 (und nicht 1964) erschienen. Walendy hätte diese Ausgabe also durchaus bei seinem im Jahre 1964 erstmals erschienenen Buch kritisch ver­werten können - und müssen - wenn sein Buch der Wissenschaft dienen soll. *)

In dem genannten Schriftsatz vom 22. Mai 1979 führt der Antragsgegner ferner aus:

"Vierzehneinhalb Jahre lang schweigt sich das Institut für Zeitgeschichte zu diesem Buch in der Öffentlichkeit aus, dann schreibt ein subalterner Mitarbeiter dieses Instituts ein 'Gut­achten' - wohl nicht für die Öffentlichkeit, sondern für Ihre Dienststelle - und dann dient dieses 'Gutachten' zur Bewertung einer /ndizierung.

Diese Art des Vorgehens ist nach meinem Demokrotie­verständnis keine sachliche Auseinandersetzung, zumal ich dann noch unter Zeitdruck gesetzt bin."

.BILDUN6S­PDLITIK

Aus: Deutsche Zeitung

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Der Vorwurf, er sei unter Zeitdruck gesetzt worden, stimmt weder objektiv noch subjektiv. ln seinem Schrif tsatz vom 16. September 1978 an die Bundesprüfstelle hat er nämlich ausge­führt: "Eine Beweisführung für meine gedruckten Behauptungen

brauche ich nicht mehr anzutreten, sie liegen seit 1964 gedruckt vor und sind bis zur Stunde von keinem Historiker widerlegt

worden." Der Sachverständige Dr. Graml überreichte zur Widerlegung

der Ausführung des Antragsgegners, zur Erklärung des beklagten Schweigens des Instituts für Zeitgeschichte und zur Stützung seiner Auffassung, das Buch "Wahrheit für Deutschland" diene nicht der Wissenschaft, Ablichtung der Besprechung dieses Buches von Waldemar Besson aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

von Samstag, dem 20. Februar 1965 Nr. 43 Seite 11. Die Besprechung des Historikers Besson lautet wie folgt:

"Mohrenwäsche frir Hitler UDO WALENDY: Wahrheit für Deutschland. Die Schuldfrage

des Zweiten Weltkrieges. Verlag frir Volkstum und Zeitgeschichts­forschung Vlotho/Weser, 399 Seiten, 22.50 DM.

Da haben wir also wieder einen, der den Deutschen die Wahrheit verkünden wilL Doch schon der Name des Verlags macht uns hellhörig: Volkstum und Zeitgeschichtsforschung in so enger Verbindung enthalten eine zu klare These. Die letzten Zweifel fallen, wenn wir bemerken, daß auf der letzten Seite die einschlä­gig bekannte Zeitschrift 'Nation Europa' annonciert, der unser neuer Wahrheitsapostel offenbar seine Inspirationen verdankt.

Die Lektüre bestätigt die ersten Eindrücke. Wir haben alles, wenn auch in etwas anderer Aufmachung, schon anderswo ge­lesen, bei Hoggan, bei Grenfell, bei NicoU. Kein Wunder, daß dies auch die häufigst zitierten Bücher sind. Walendy findet seine Einsichten naturgemäß bei seinen Lehrmeistern bestätigt. Das gestattet ihm, eine große Anzahl von Anmerkungen zu machen, und erhöht den Anschein der Wissenschaftlichkeit. Ja, er braucht nicht einmal mehr die Quellen selbst anzuführen, es genügt, nach Hoggan usw. zu zitieren. Symptomatisch für diese Art von Wissenschaftlichkeit ist das 'Quellenverzeichnis' am Schlup. Denn Quelle ist frir den Autor eben unterschiedslos alles, ob es sich um zeitgenössische Akten und Berichte, amerikanische Anti-Roose­velt-Literatur oder neonazisfische Apologetik handelt. Was würde man wohl in einem historischen Proseminar sagen, wenn dort als Quelle für ein Kennedy-Wort die 'Nation Europa' angegeben würde? Aber an solchen Späßen ist die 'Wahrheit' Udo Walendys reich.

Nach alledem ist der Leser nicht mehr erstaunt, wenn er erfährt, daß Hitler für den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges keine Verantwortung treffe. Vielmehr sei er das Opfer einer antideutschen Einkreisung geworden, an der sich nacheinander die Franzosen, die Engländer, die Tschechen, die Amerikaner, die Polen und die Russen beteiligt hätten. Hitlers Aktionen seien immer nur präventiv gewesen und also dem Angriff der anderen nur im letzten Augenblick zuvorgekommen. Im klaren Gegensatz zu Hitlers Friedensliebe hätten dagegen Deutschlands Feinde aggressive Kriegsziele entworfen und die ersten großen Kriegs­verbrechen verübt. Wie gesagt, solche Töne kennen wir längst, wenn auch diesmal die Unverfrorenheit oder Naivität des Autors besonders kraß ist. Denn dieser bietet nicht nur 'Tatsachen', sondern er packt gleich seine abstruse politische Philosophie mit hinein. So etwa, wenn er feststellt, daß der deutsche Antisemitis­mus nicht zum Krieg gegen Hitler berechtigt habe, denn erstens dürfe sich kein Staat in die Angelegenheiten eines anderen einmischen, zweitens habe das Fehlen des Antisemitismus in Japan nicht den Abwurf zweier Atombomben verhindert und drittens sei der Antisemitismus in anderen Ländern auch nicht zum Anlaß von Kriegserklärungen genommen worden. In dieser Tonart geht es weiter. Das Buch trieft nur so von 'theoretischen'

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Einsichten, wie etwa der, daß Kriege ihren Ausgangspunkt in unsachlicher Agitation von Regierungen und Presse nähmen.

Wer ein solches Machwerk ernst nimmt, dem ist nicht zu helfen. Eine Auseinandersetzung mit ihm ist auch nur deswegen notwendig, weil es leider in unserem Lande allzu viele Unbelehr­bare gibt, die der schrecklichen Wahrheit des Nationalsozialismus noch immer nicht ins Gesicht sehen wollen. Ohne die geschäfts­tüchtige Spekulation mit diesem Bodensatz der deutschen Zeit­geschichte hätten die Walendys nicht die geringste Chance, ge­druckt zu werden. Darum sei noch einmal thesenartig zusammen­gejaßt, was gegen diese Art Wahrheit ins Feld geführt werden muß.

1. Man kann keine Geschichte von Hitlers Außenpolitik schrei­ben, ohne sie auf den ideologisch-totalitären Charakter des natio­nalsozialistischen Herrschaftssystems zu beziehen. Daß Hitler Nationalsozialist war und nach welcher Art Weltanschauung er demzufolge die deutsche Politik der dreißiger Jahre ausrichtete, wird bei Walendy mit keinem Wort erwähnt.

2. Hitlers Außenpolitik bediente sich nur einer revisio­nistischen Fassade; In Wahrheit ging es ihm nicht um die 'Brechung der Ketten von Versailles', sondern um die Durch­setzung seiner pseudo-wissenschaftlichen Rasseprinzipien. Nicht an der Räson des deutschen Staates orientierte er sich, sondern an der völkischen Heilslehre vom Lebensraum Aber Walendy be­hauptet ungeniert, zwischen Hitlers 'Mein Kampf und dem Angriff auf Rußland bestehe nicht der geringste Zusammenhang .

3. Der von unserem Autor so vielfach apostrophierte Kriegs­wille der Nachbarn des Reiches war in Wahrheit bloße Abwehr­reaktion. Die angeblich kriegslüsternen A.'ußerungen westlicher Staatsmänner, die Walendy zitiert, sind nur mit der Prämisse Hitlers verständlich. Damit ist nicht entschuldigt, daß man sich auf westlicher Seite nach Beginn des Krieges auf den totalen Kriegswillen Hitlers einstellte und vielfach Gleiches mit Gleichem vergalt. Mit der Kriegsschuldfrage aber hat dieser bedenkliche Aspekt der alliierten Kriegspolitik im Gegensatz zu Walendys Meinung nichts zu tun.

4. Walendy vertritt im Ernst die These, nicht der Mörder, sondern der Ermordete sei schuld. Hitler hätte natürlich am liebsten seine Erfolge friedlich erreicht. Aber als sich die anderen weigerten, immer nur nachzugeben, griff er leichtfertig zur Ge­walt. Wenn es deshalb eine Mitverantwortung der englischen Politik gibt, dann nur deswegen, weil sie durch zu viel Nachgiebig­keit Hitlers Begehrlichkeit und Unfehlbarkeitsglauben noch ver­stärkte.

5. Die 'Wahrheit für Deutschland' erfahren wir beim Hoggan­Epigonen Walendy nicht. Wir müssen sie bei den Männern des deutschen Widerstands suchen, die als Patrioten erkannten, wer die Zerstörung des Bismarckschen Reiches betrieb. Für Walendy und seinesgleichen sind die Beck, Weizsäcker und Goerdeler Verräter. Für uns aber haben sie mit dem Opfer ihres Lebens bezeugt, daß es Hitlers monomaner und verbrecherischer Kriegs­wille war, der zum Untergang Deutschlands führte.

In diesen fünf Punkten gibt es heute, auch bei mancherlei Nuancen im einzelnen, einen Konsensus der internationalen For­schung, dort, wo sie sich frei entfalten kann. Mit ihr hat sich Walendy überhaupt nicht auseinandergesetzt. Er hat es auch nicht nötig, denn sein Ziel ist nicht die historische Erkenntnis, sondern die Mohrenwäsche für Adolf Hitler. Walendy braucht sich deshalb auch nicht an die Grunderfordernisse einer glaubwürdigen Historie zu halten. Was gilt ihm das Gebot, für die Details den rechten Zusammenhang und die ihnen angemessenen Proportionen zu finden. Denn er wußte ja schon, was er sagen wollte, noch ehe er seine Quellen benützte. Reagieren wir auf diese Art Wahrheits­suche nicht mit blindem Arger, der ihr zu viel Ehre antäte, sondern strafen wir sie durch Nichtbeachtung. Denn die Deut-

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sehen des Jahres 1 965 haben andere Sorgen, als ihre m verflosse­nen Führer nachzutrauern. "

Der von der Bu ndesprüfste i l e a l s G u tac hter beste l l te H i stor i ker Dr. G raml vom I nst itut für Ze itgesc h ic hte , M ü nchen, kam i n sei nem sc hrift l i chen Gutachten vom 5. M a i 1 979 i m wesentl ichen zu fol genden Ergebnissen :

Das Buch Wa lendys "Wahrheit für Deu tsc h l and" d ient n icht der Wi ssensc haft. Es versucht, d i e a lt- u nd neunati ona lsozi a l i sti­sche G esc hie htsiege nde zu ver bre ite n , H i t ler trage am Ausbruch des Zweiten We ltkr ieges ke ine Vera ntwortung. Das Buch stel l e i m G ru nde e i nen Aufgu ß der Arbeit von Hoggan " Der erzwu ngene Krieg", d ie 1 96 1 i n e inem Tü binger Ver lag ersch ienen se i , dar. Da Hogga n schon lange der verfä l schenden, die Leser bewu ßt in d i e I rre fü hrende n Wi edergabe von Qu e l le n überführt se i , habe d i e Fachwissensc haft ke i nen An laß gesehen, s ich m i t se i nem Ep igo­nen Wa lendy zu befassen . Wa l e ndy habe s ich n icht nu r d i e fa lsc hen Thesen H ogga ns, so ndern auch dessen Techn i k d er i rreführenden Ziti erwe i se zu ei ge n gemacht. Daf ü r führt G ra m l e ine R e i he von Beispi e len an .

Der E i ngan gssatz des schr i ft l i chen Gutachte ns von D r. G ra m l lautet : " Udo Wa lendys h i e r i n R ede stehendes Buch, d a s i m G ru nde ke i ne geschl ossene Da rstel l u n g i st, sondern e i n Sam mel­su ri u m kommentierender Bemerku ngen zur Vorgeschic hte des 2. Wel tkr ieges, ist n icht e infac h wissenschaft l i ch wert los. " D i e mög­l iche rwei se m ißverständ l iche Formu l ier u ng " n icht e i nfach wissen­sc haft l i c h wertlos" hat der Gutachter Dr. G ra m l i n der m ünd­l ic hen Verhand l u ng d a h i n gehend k la rgeste l l t, d a ß m i t d i eser Formu l ierung ausgesa gt werde n sol l te , das Buch Wa le ndys d i e ne nic ht de r Wissensc haft, sei darü ber h i naus gefä hr l ich , we i l es i m Gewa nde wissenschaft l iche r Aufmachung NS- Gedankengut ver­bre i te.

Der Wort laut des schr ift l i chen Gutachtens von D r. G ra m l sowie de r Wort laut der Zusa m menfassu ng sei ner E rläuterungen und Ergänzungen im Term i n vo m 7 . Ju n i 1 979 s ind d i eser Entsc he idung als Anlage und Besta ndte i l beigef ügt. Da mit sol l en auch d ie Bedenken des Antragsgegners i n se i nem Schri ftsatz vo m 22. 5. 79 ausgeräu mt werden, das Gutachten des H i stor i ker s D r. Graml sei nur für d ie Bundesprüfste i le ( u nd n icht für d ie Öffe nt­l i chke it ) besti m mt.

Da bei ist h ier nochmals darauf h i nzuweisen, da ß sc hon 1 965 von dem i nzwischen verstorbenen H istori ker Besso n in se iner oben z it ierten Besprechung in der FAZ des Buches von Wa l endy, a l so völ l i g unabhängig von dem l nd i z i eru ngsverfa hre n, u nm i ßver­ständl i ch darge legt wu rde, daß das Buch n ic ht der Wissensc haft, sonde rn der Exku l p ierung H it lers d ient.

D ieser E i ndruck wi rd verstärkt d u rch d ie weitere n Bücher, d i e der Antragsgegner geschr ieben hat, ver legt oder vertrei bt. Der Antragsgegner, geb. am 2 1 . 1 . 1 927 in Berl i n , mehre re Jahre M i t­gl i ed des Bu ndesvorsta ndes der N P D ( ab etwa 1 967 ) , 1 97 1 Lande svorsitzender der N PD von Nordrhe i n -Westfa len, 1 9 72 B u n­destagskandidat der N PD, vertre i bt u .a . fo lgende, i n de m en gl i sc hen Ve r lag H istor ica l Rev iew Press herausgegebene und i n E ngl and gedruckte Broschüre n u nd Bücher :

a ) "Starben wi rk l i ch sechs M i l l i onen (Juden ) ? " von R ichard Harwood ( Pseudonym) Schr iftenre i he H i stori sche Tatsache N r. 1 Herausgegeben von H isto r ica l Rev iew Press, E ng l and 1 97 5. Die B rosc hüre wu rde auf Antrag des J ugenda mtes H amm von

der Bu ndesprüfste i le mit Entsc he id u ng N r. 2722 vom 9 . N ovem­ber 1 978 i nd i z iert, bekanntgemacht im Bu ndesanzeiger am 26. No­vember 1 978.

D ie gegen d ie Entsc he i d u ng e i ngel egte K lage hat der K läger, Udo Wa l endy, mit Schr iftsatz vom 1 4. März 1 979 zu rückgenom­men. Das Verwaltungsge richt Köln hat das Verfahren e i ngeste l l t und de m Kläge r d ie Kosten aufer l egt ( Besch l u ß vo m 1 6.03. 1 979

Weltpressefoto : Zwei US-Kämpfer in ergriffener Pose vor der "Dachauer Gaskammer". Die Unterschrift lautete : "In dieser mit ' Brausebad' bezeichneten Zelle wurden die Häftlinge vergast". -Man muß nur die Macht haben, dann ist das Lügen risikolos.

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- Az. : 1 0 K 98/79 - ) . b ) " D ie Methoden d e r Umerz iehu ng" vo n U d o Walendy

Schriftenre i he H i storische Tatsache N r. 2 Herausgege ben von H isto rica l R ev iew Press, Eng land 1 976.

D i ese Broschüre wurde von Ud o Wal endy i n dem Verfahren betr. " Der Jahr hu ndertbetrug" der Bu ndesprüfste i l e i n der Ver­hand lung a m 1 7. Ma i 1 979 überre icht.

c) " De r Nürn berger Proze ß - Methoden u nd Bedeutu ng" von R ichard Harwood ( Pseudonym) Sch ri fte n re ihe H istor i sche Tat­sache N r. 3 Herausgegebe n von H i stor ica l Rev iew Press, Engl a nd 1 977

d) " Der Verrat an Oste u ro pa" vo n Udo Wa lendy Schr iften­rei he H i stori sc he Tatsache N r. 4 Herausgegebe n vo n H istor ical Review Press, Eng la nd . 1 978

e) " NS- Bewält igu ng - Deutsche Schre i bti schtäter -" von Dr . W i l he l m Stäg l ich und D i pi . -Pol . Udo Walendy Schr i ftenre ihe H i stor i sche Tatsache N r. 5 Herausgege ben von H isto rica l R evi ew Press, England 1 9 79

D iese B roschü re wurde von Udo Wal endy der Bu ndesprüfstei le i n dem Verfahren betr. " Der Jahrh u nd ertbetrug" am 1 7. Ma i 1 979 überre icht.

f) Das Buch " Der Jahrhu ndertbetrug" vo n Arthu r R. Butz. D i eses Buch wurde mit Entsche idung N r. 2765 ind iz i ert. G egen d iese Entsc heid u ng i st Aussetzungsantrag be i m Verwa ltu ngsge­r icht Köl n an hängig ( Az. : -:- 1 0 L 393/79 - ) .

1 3. E i n Fa l l ger i n ger Bedeutung nach § 2 G j S konnte m it Rücksicht we gen der Schwere der von dem B uch a usgehenden Jugendgefährdu ng n icht angenommen werden.

1 4. Dem Vertagungsantrag des Antragsgegners vom 22. Ma i 1 979 kon nte n icht stattgegebe n we rden . Es besteht keine An­wesenhe itspf l icht fü r den Ant ragsgegner bei der münd l ichen Ver­hand l ung. D a d ie Ange l egenhe it nach E ingang des G utachtens entsc heidu ngsreif wa r, mu ßte darüber im nächstmög l ichen Ter m i n ve rhande l t werden. D i es w a r der Term i n v o m 7. Jun i 1 979. E i ne Vertagung auf d en dann erst a m 30. August stattf indenden Term i n war n icht vertretba r. Es m u ßte dem Antragsgegn er über­l assen b le ibe n , d ie Pr ior itäten zwischen der Wa hrneh mung sei nes Ur laubes und der Wahrnehmung des Verhand lu ngster m i ns vo r der Bu nde sprüfste i l e z u setze n .

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Rechtsbehelfsbelehrung : Gegen die Entscheidung kann gemä ß § § 2 0 G jS, 42 VwG O

innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der G eschä ftsstelle beim Verwaltungsger icht in Köln, Blumentahl­straße 33, Anfechtungsklage erhoben werden. Die v o rherige E in­legung eines Widerspruchs entfällt ( § 20 GjS) . G emä ß § 80 Abs. 5 VwG O kann das Verwaltungsger icht auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Klage anordnen.

Anlage zur Entscheidung Nr. 2772 der Bundesprüfstelle v om 7. Juni 1 979

IN STI TUT F Ü R ZEITGESCH ICHTE

Leonr odstraße 46b 8000 München 1 9 Telefon 1 8 00 26

G U T A C H T E N

Steten

Betr. : Udo Walendy, Wali'rheit für D eutschland. D ie Schuld­frage des zweiten Weltkrieges.

Gutachtenauftraggeber : Bundesp rüfstelle für jugendgefähr­dende Schriften, Bonn

Auftrag v . 1 6.1 1 . 78, Ablieferung : 5.5.79 Gutachter : Hermann G raml, wissenschaftlicher Mitarbeiter des

Instituts für Zeitgesch ichte München. Stellungnahme zu : Udo Walendy, Wahrheit für Deutschland.

D ie Schuldfrage des zweiten Weltkrieges, Ver lag für Volkstum und Zeitgesch ichtsfo rschung, Vlotho 1970

Udo Walendys hier in Rede stehendes Buch, das im G runde keine geschlossene Darstellung ist, sondern ein Sammelsurium kommentierende r Bemerkungen zur Vo rgeschichte des Zweiten Weltkrieges, ist nicht einfach wissenschaftlich wertlos. Da er mit dem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit auftritt, jedoch fo rtwäh­rend sowohl gegen die simpelsten handwerklichen Regeln wie gegen die sozusagen ethischen Prinzip ien der G eschichtswissen­schaft sündigt, und zwar um alt- bzw. neonationalsozialistische Geschiehtsi egenden verbreiten zu können, muß das Buch vielmehr als gefährlich be zeichnet werden. Die G eschichtslegenden, die Walendy zu be lebe n versucht, laufen, kurz gesagt, darauf hinaus, daß er seinen Lesern vo rspiegelt, die Politik Hitlers und des nationalsozialistischen Deutschland sei von jeder Verantwortung oder gar Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges freizu­sprechen, verantwortlich und schuldig seien vor allem britische und amerikanische Politiker wie Winston Churchill, Lord Hal ifax und F ranklin D. Roosevelt, natürlich auch die politisch weniger gewichtigen G egenspieler H itlers wie der tschechoslowakische Staatspräsident Eduard Benesch und der polnische Außenminister Beck. Walendy lehnt sich , was seine Thesen und seinen "wissen­schaftlichen" Apparat angeht, aufs engste an die f rüher erschie­nenen Bücher von A.J. P. Taylo r ( Die Ursprünge des Zweiten Weltkrieges, G ütersi ch 1 962) und D av id L. Hoggan ( Der erzwun­gene Krieg. D ie Ursachen und Urheber des 2. Weltk riegs, Tübingen 1 96 1 ) an, obwohl die Zeitgeschichtsforschung Taylor schon längst Unkenntnis bzw. l gnorierung der wichtigsten Fakten, Zusammen­hä nge und Quellen nachgewiesen und Hoggan sogar der verfäl­schenden, die Leser bewußt in die Ir re führenden Wieder gabe von Quellen überführt hat ( G otthard Jasper, Über die Ursachen des Zweiten Weltkrieges. Zu den Büchern von A. J. P. Taylor und David Hoggan, in : V ierteljah rshefte fü r Zeitgeschichte 10 ( 1 962) ,

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S. 311 - 340 ; Hermann G raml, Zur Diskussion über die Schuld am Zweiten Weltkrieg, in : Kriegsbeginn 1 939, D armstadt 1976, S. 429 - 469; ders., David L. Hoggan und die DoKumente, in : Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 1 4 ( 1963) , S. 492 -514, auch Sonderdruck der Vierteljahrshefte für Zeitgeschich te, Stuttgart 1 963) . Es ist nicht zuviel gesagt, wenn man feststellt, daß Walendys Buch im G runde ein Aufguß namentlich der Arbeit von Hoggan ist, die, wie schon angedeutet, als Propagandaschrift eines amer ikanischen Rechtsradikalen aufgefaßt werden muß und deshalb einige Jahre lang in der Pro paganda deutscher rechtsradi­kaler G ruppen eine gro ße Rolle gesp ielt hat; daß dabei David Hoggan von den rechtsradikalen Propagandisten in der Bundes­republik immer wieder als "amerikanischer Professo r" und als mithin objektiver Forscher präsentiert wurde, obwohl er keines­wegs Professor war oder ist und obwohl amerikanische Herkunft allein noch nicht gegen Rechtsradikalismus immunisiert, sei nur am Rande vermerkt.

D ie Anlehnung an Hoggan bedingt, daß Walendy 1-bggans Technik der I rreführung der Leser durch verfä lschende Wieder­gabe von Quellen ohne mod ifizierende Ko rrektur oder irgendwie aufklä rende Hinweise an seine eigenen Leser weitergibt. Wenn er unter Berufung auf Hoggan sich dessen Thesen zu eigen mac ht, was ein durchgehendes Wesenselement der Darstellung ist, er­weckt er bei seinen Lesern den Eindruck, als beruhten die Thesen Hoggans auf ernsthafter Forschung und ser iöser Quelleninterpre­tation. Wenn er, was sehr häufig gesch ieht, nach Hoggan zitier t, macht er seinen Lesern weis, die angef ührten Dokumente seien bei Hoggan korrekt zitiert. Jedoch ist Udo Walendy durchaus in der Lage, die bei Hoggan studierte Technik auch selbst anzuwenden. Diese Technik besteht im wesentlichen aus zwei Anwendungs­formen: einmal werden in den G ang der Argumentation immer wiede r falsche bis unsinnige Feststellungen eingestreut, die, ohne be legt zu werden, die Leser täuschen und ihr Denken in die vom Autor gewünschte Richtung lenken sollen; zweitens werden Quel­len in einer Weise zitiert, die den Leser n ein völlig falsc hes Bild vom I nhalt und vom Sinn des jeweiligen Dokuments geben will.

Zur ersten Kategorie einige herausgegriffene Beispiele aus Walendys Buch (die Liste ist in den Grenzen, die der Umfang des Buches zieht, beliebig zu verlä ngern) :

Beginnen wir mit einer Behauptung, bei der Walendy die erwähnte Technik auf Hoggan selbst anwendet. Er sagt (S. 30 f. , Anm. 1 4) , Hoggan habe in den USA viele Quellen einsehen können, die deutschen Histo riker n praktisch nicht zugänglich seien, und Walendys Buch "Wahrheit für Deutsc hland" sei von der Geschichtswissenschaft nicht angezweifelt worden. Der erste Teil der Behauptung ist eine schlichte Lüge; es ist völlig unerfin� lich, welche amerikanischen oder deutschen Quellen zu den internatio­nalen Beziehungen der Zwischenk riegszeit für deutsche Historiker nicht zugänglich sein soll en. Der zweite Teil der Behauptung ist zwar dem Wortlaut nach im wesentlichen richtig, führt die Leser aber trotzdem in die I rre. "Wahrheit fü r Deutschland" ist deshalb von der Geschichtswissenschaft nicht angezweifelt worden, weil von den seriösen in- und ausländischen Forschern, die sich mit Zeitgeschichte beschäftigen, keiner eine Notwendigkeit gesehen hat, sich nach der vernichtenden und entlarvenden Kritik an Hoggans erstem Buch auch noch mit dem matten Aufguß dieses Buchs zu befassen . Nehmen wir eine ganz ander e Behauptung Walendys. Er sagt ( S. 1 20) , die tschechoslowakische Mobil­machung vom 23.9.1938 und die für Deutschland gefährlichen Pläne der Sowjetunion bzw. Frank reichs, auf tschechoslowaki­schem Ter ritorium militä rische Stützpunkte einzuric hten, seien durch das Münchner Abkommen "im wesentlichen" nicht hin­fällig geworden. ln Anbetracht des tatsächlichen außen- wie innenpolitischen Verhaltens der Prager Regierung nach München, das auf eine praktisch totale Respektier ung aller deutschen Wünsche hin auslief und die zu selbständiger Politik nicht mehr

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fä hige sog. Resttsc heche i i n e inen gef ügen Satel l i te n Deutsch l ands verwandelte, der von a l l en europäischen Mäc hte n auc h als solc her betrachtet und behandelt wurde, kan n Wa lendys Behauptu ng nur a l s grotes k beze ic hnet werden.

Auf Se ite 47 behau ptet Wa le ndy , Winsto n Chu rch i l l , d er entgegen de n Tatsache n a ls deutschfe i nd l ich und a l s üb ler Kr i egs· hetzer cha ra kter i s iert w i rd, habe seit dem E rste n Wel tkr ieg i n zunehmende m Ma ße d i e öffent l iche Me i nung G roßbr ita n n i ens repräsentie rt. N u n hat Churc h i l l noch in den zwanziger Ja hren e ine fü hrende Rol l e i n der br it ischen Pol i t i k gespie l t und auch danach i n der Konservati ven Parte i stets E i nf lu ß a usgeübt, wen n­g le ich sein E i nf l u ß spätestens seit Anfang der d re i ßiger Jahre ständig schwäc her wurde ; was er aber m i t Sicherheit n icht repräsentierte, sc hon gar n icht zwischen 1 933 und Som mer 1 939, das wa r d ie öffent l iche Me inung in G roßbri ta nn ien.

An andere r Ste l l e ( S. 45) behau ptet Walendy, i m 20. Jahr­hundert seien in Deutsch land "Ostj uden" in F ührungspos it ionen de r deutschen G ese l lschaft gel a n gt, während d ies i n den USA, i n Großbri ta nn ie n und Fran kre ic h durc h bewu ßte Abwehr ver­h indert wo rden se i . Er wi l l dam it sagen, daß d i e a ntisem it i sche Po l iti k des Dr itten Re ic hes e ine begre i f l iche Abwehrreakt ion war und die anderen Nat ione n ke inen G ru nd z u r Kr i t ik a n e i ner Pol i t i k hätten , d ie s ie ja se lbst prakt iz ierten. Wieder u m b l e i bt unerf i nd l ich, welche "Ostjuden" i n F ü hrungspos it ionen der deut· se he n Gese l l sc haft gel angt se in so l l en. Oder w i l l Wa l endy F a mi l i en wie d ie B leichroeders, d ie R athenaus u nd d i e Ba l l i n s zu den "Ostjuden" rechne n ? Andererseits s ind in den USA, G roß­br itann ien und Frankre ich Jude n m it verg l e ichbarer Fam i l i en· gesc hichte, aber auch j üd i sche E i nwanderer a u s Osteu ropa seh r v iel l e ichter und rasche r i n F ühru ngsposi t ionen gel angt a l s i n Deutsch land und i n solchen Pos it ionen n i e wegen i h rer Herku nft ern sthaft angef ochten worde n (etwa Bernard Baruch u nd H e nry Morgenthau in den USA, Lord R othsch i l d u nd Edwin Montagu i n England) ; e rst recht wurden s ie n i cht ermordet, w i e Walter Rathe nau, oder systemati sch verfo lgt, wie die deutschen Jude n se it 1 933.

Um de n ant ideutsc hen G ru ndzug der Pol i t i k nahezu a l l er Nachbarn Deutsc h lands darzutu n, schre i bt Wa lendy ( S. 40) , schon zur "We i ma rer Ze it . . .. hätten "Prävent ivkr iegs"-abs ichten gegen Deutsch land bestande n, d i e "e rst , vor de r unmittel baren Ausführung h i nfä l l ig" gewo rde n se ien . D i e ei n-z ige Präve nt ivkr i egs über legu ng, d i e a u s de r Zwi schenkr iegsze it - gegen Deutsch land ge r ic htet - bekan nt ist, wu rde von Marscha l l Pi l sud sk i angeste l l t ; s ie wa r e i ne R eakt ion auf H it lers Machtüberna h me u nd gedieh n icht über e ine vors ichtige Sondie-rung Pol ens be i Frankre ich h i naus.

Um h i ngegen den fr i edfert ige n Cha ra kter de r Pol i t i k H it l ers zu un­te rstre ichen, erk l ä rt Walendy (S. 37 ) , n icht e in ma l das I n ter-

nat ion a l e M i l itärtr i b una l in N ürnberg habe H it ler nachwe isen kö nnen, daß er sc hon im Jahre 1 933 e inen Kr ieg p l a nte. Dazu i st zu sagen : E rstens hat s ich das I MT, über den H i nwe i s a uf d i e i n "Me in Kampf" prok l a m i erte expansio n istische deutsche Au ßen­pol i ti k h i naus, um e ine n solchen Nachweis n ic ht bemüht; das I MT nahm als kon kreten Begi nn der N S-" Versc hwörung" zum Kr iege das Ja hr 1 937 a n . Zweitens verschweigt Wa lendy, daß nach de m Nürnberger Prozeß H it l ers kr ieger ische Absic hten schon für 1 928 und 1 933 a n hand schr i ft l ic her und münd l ic her Äu ßeru ngen des " Führers" nachgewiese n wu rden ( H it lers Zwe ites Buch. E i n Doku­ment aus dem Ja hre 1 928, e i nge l . u nd kom me nt iert von Gerhard L. Wei n berg, Stuttgart 1 96 1 ;. Th. Vogelsang, Neue Doku mente zur Gesch ichte der R eichswehr 1 930 - 1 933, i n : V i erte l jahrshefte für Ze itgesc hichte 2 ( 1 954 ) , S. 397 - 436) .

E in k l ass isc hes Beisp ie l i rreführender und vernebel nder - auf der a n deren Se ite de n pol it i schen Standort des Autors Walendy enthü l l ender - Darstel l u n g ist d ie Charakter i s ierung (S. 38) des NS-Tota l i ta r i smus u n d der tota l i tä re n NS- H errschaft a l s " E i n h eit­l ic h ke it der po l i t i sc hen G esta ltu ng" , d ie au ßerde m i m Zuge d er Gesc hichte ge l ege n habe u nd von a l l en Staaten a nerkannt worden se i .

Auch z u r zwe iten Kategor ie der Täusc hungstec h n i k Wa lendys, der ve rfä lsc he nde n W i edergabe von Quel len , seien e in ige Be isp ie le ge nannt ( aberma l s könnte d i e L i ste m ü he l os ver lä ngert werde n ) : Da wird den Lesern m it e inem Satz i n Anführungsze ichen we is-

. gemacht (S . 93) , daß 1 938 " mehre re G esc hwader sowjetischer F l ugzeuge auf tschec h i sc he n F lugplätze n standen" . Der Satz sol l den Lesern ze i gen , w ie gefä hr l ic h d i e " M i l i tä ra l l i a nz" zwischen F ra nkre ic h, Sowjetun ion u nd CS R für Deutsch la nd wa r und wie verstä n d l ic h a l so H it lers Vorgehen gegen das sowjetische " F i ug­zeugmuttersc h iff" i n M itte leu ropa, e be n d i e CS R , ersche inen mu ß. Wenn Wa lendy tatsäch l ic h e i n gew isses Stud i u m der A kte n betri ebe n haben sol l te, m ü ßte er aber w issen, daß d ie a l s R ea kt ion auf d i e Pol it i k H i tlers i n den d re i ß iger Jah re n geschl ossenen Verträge zwischen Par is , Moskau und Prag zu ke i ner Zeit m i l i tä r i sc he Bedeutung bekamen; wie ern st H it ler d iese d i p l o ma­t i sc he n Manöver genommen hat, geht etwa daraus hervor, daß er An fa ng 1 936 se i nen D i plo maten in Par is a bschreckende Warnun­gen vor der Rat if i z ierung des französ isch-sowjetischen Vertrage;

Hitler - Mussolini - Generalfeldmarschall v. Brauchitsch auf einer Frontfahrt in die Ukraine 1941

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ausd rück l i c h ver boten hat, we i l i h m e i n Sc he iter n der R at if iz ie­rung in de r fra nzösischen Ka m mer den - gew i ß sc hwachen -Vo rwa nd z u r Kündigung des Ve rtrages von Loca rno u n d z u m E i n ma rsch i n s entm i l i tar is ierte R he i n l a n d genommen hätte. E rst rec ht ist d i e Behauptung von den sowjet isc h e n Gesc hwadern i n der CS R pure NS- Propaga nda o h ne jeden Wa h rhe itsgeha lt.

Um d ie Berecht igung de r de utsche n Pol i t i k i n der Sudete n k ri se 1 938 z u u nterstre ic he n , sa gt Wa l e ndy se inen Lesern ( S. 99 ) , sogar de r deutsc hfe i nd l i c he C h u rc h i l l habe am 7 .9. 1 938 i n e i nem Le ita rti kel der Londoner "T i m es" d ie Angl i eder u ng der Sudeten­ge biete an Deutsc h l a n d empfo h l e n . Als Que l l e g ibt er a n : W. Ch. Chu rch i l l , de r Zwe ite We ltkr ieg, Bd. I , 1 . B uc h , " Der Stu rm z i eht auf", S. 362, und der Leser m u ß a nnehmen, da ß a l l es se i ne R ichti gke it hat. An de r gena n n te n Ste l le hat Ch u rch i l l i n der Tat jenen Leita rt i kel z i t iert, a be r se l bstverstä n d l ic h n u r, um d iese se iner dama l i gen po l it ischen Konze ptio n , d ie er öffe nt l i c h u n d m i t Leide n schaft verfoc ht, v ö l l ig ko nträ re p u b l i z ist ische Recht­fe rt i g u n g de r Appease ment- Pol i t i k Chamber l a i n s ver n ic hte n d zu kr iti s ie ren.

Auf Seite 354 wird den Leser n m it Anführu ngsze ic hen , K l e i ndruck u n d Qu e l l e n a nga be der E i ndruck ver m itte l t, a m 26.8. 1 939 habe der brit ische Botschafter i n Was h i ngton, S i r R o n a l d L i ndsay, se i n e m A u ße n m i n i ster i n L o n d o n ber i c htet, Präs ide nt Rooseve l t se i a n gesic hts d e r Aussicht a uf ei nen neuen Weltk rieg " in E kstase" gerate n; a uch habe R ooseve l t versp roc h e n , d e n Br i ten deutsc he Sch iffe i n d ie H ä n de z u sp ie len . M a n kön nte sic her l i c h darü ber h i nwegsehe n , daß Wa l e n dy, wie zuvor sc hon H ogga n , dem a mer i ka n isc hen Präside nten be i d ieser Unterre d u n g m i t S i r R o n a l d e i ne "teuf l i sche F reud e" a n d ic htet ( L i ndsay formu l i erte : " . . . i m pi s h g l ee" , was wohl besser a ls "spitzbüb isc hes Ve rgnüge n" übersetzt wird ) , worüber ma n aber n icht h i nwegsehen ka n n , i st d i e Tatsache, daß weder i n dem von Wal e n dy z it ierten Ber ic ht Li ndsays noc h in d e n be iden a ndere n B er ic hten, die L i n dsay a m 26. 8. 1 939 nach London gesa ndt hat, e in Wort enth a lten i st, das a uc h n u r a n nä hern d in dem S i n ne versta nden we rde n könnte, den Wa le ndy a l s Wort laut des L i ndsay- Ber ic hts ausgi bt. D i e " E kstase" R ooseve lts u nd das genan nte Vers prechen des a meri ka n i schen Präs ide nte n ko m m e n n ic ht vor . Woh l aber i st i n e i nem der Telegra m me L i ndsays davon d i e R ede, d a ß Prä s ide nt Rooseve lt s i c h sehr bef r ied igt übe r d ie auf se i n e I n i t iat i ve h i n au sgesproc he ne Bere itsc haft des po l n ische n Staatspräsidenten ge­äu ße rt habe , z u r R ettu ng des F r iede ns d ir e kte n deutsch­pol n i sc hen Verha nd l u ngen über D a n z i g u nd d ie Korr idorfrage zuzust i m men ( Docu me nts on B ri t i sh Fore i g n Pol i cy, 1 1 1 , Bd. V I I , Dok. 3 1 6, 3 1 7 , 3 1 8 ) .

E i nen H öhepu n kt d e r Täuschu ngstec h n i k erre icht Wa l e ndy i n

se i nem Kap itel ü be r d i e Vorgesch ic hte der Zerstöru ng der sog. Resttsc hechei im März 1 939 ( S. 1 1 5 ff. ) . Um die Leser zu der Ans icht z u br i ngen, H i t ler h a be d i e R est- CS R ke in eswegs ze r­störe n wol l e n , v i e l m e h r se i er d u rc h e i n e n von i h m vö l l ig u n be­einf l ußten Aufl ösu ngsproze ß des R u mpfstaates, bedi n gt d u rc h de n tsc hec h i sc h-s lowa k i sche n G egen satz, z u m Ordn u ng stifte n de n E i n greifen gen ötigt worde n, u ntersc h lä gt Walendy n i c ht n u r sä mtl i che Doku me nte, d i e bewe isen, d a ß a u f H it lers u n d R i b be n­trops Anwe i s u n g de r S O sowoh l den tschech i sc h-sl owa k ische n Gegensatz z i e l bewu ßt a n geheizt wie a u c h i m tsc hechischen Gebiet "Zwischenf ä l le" i nsze n iert hat, sondern er gi bt überdies ei n vö l l i g fa l sc he s B i l d von de n Dokume nten, aus denen H i t l ers d i r e ktes E i nwi rken a uf s l owa k isc he F ü hrer hervorgeht. So be ha u ptet Wa­l e n dy ( S. 1 1 8) . H i t l e r habe a m 1 2 .2 . 1 939 i n e iner U nter re d u n g m it Professor T u k a , a l s d ieser von i h m stür misch d ie Unter­stützung der s l owa k i schen Unabhängigke itsbeweg u n g begeh rte , "auswe i c hend gea ntwortet" u nd es " i n d i esem M onat vor der Krise noch a bge leh nt, e i n e n u nabhä ngigen s l owa k isc he n Staat zu befürworten" . Tatsä c h l ic h hat H it l e r se i n e m Besuch er, nach dem Proto kol l , das der Legat ionsrat H ewe l vom Persön l ic h en Stab des

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R e ic hsa u ße n m i n isters a ngefe rt igt hat ( A kten zur de utschen Aus­wä rt i gen Pol i t i k, Ser ie D, Bd . 4, S. 1 83 ff. ) , k largemac ht, d a ß d ie S l owa ken nach e i nem sel bstä n d i ge n Staat stre ben müßten, we nn s ie n ic ht e i ne s Tages der u ngar ischen Ex pansionspo l it i k zum O pfer fa l len wo l lten , u nd da ß er , H it ler , jeder ze it bereit sei , e i ne S l owa kei , d ie s ich von de n Tscheche n löse, u nter sei ne F i ttiche zu neh m e n u nd zu garant iere n. Auf der folgenden Se ite sei nes B uches ( 1 1 9 ) sc hre i bt Wal e n dy : "We n n D r. T i so nach d iesen Vorgä ngen in de r S l owa ke i ( nä m l ic h nach der Absetz u ng des s l owa k i schen Kabi netts T i so d u rch d ie Prager Zentral reg ieru ng i n der N acht vo m 9. zum 1 0. 3. 1 939 um eine R ücksprache m it H i t ler nachsucht u n d s ic h a n sc h l ieße nd vom slowa k ischen Landtag ei nsti m m i g d ie staatsre c htl i c he Sel bstä ndi gkeit erk lä re n l ä ßt, so tr ifft den R e ic hs­ka n z l e r f ü r d iese Entwic k l u ng kei n Verschu lden." Tatsache ist aber, daß se l bst der sc hwere Konfl i kt vom 9. 1 0. 1 939 n icht gen ügte, um jene s l owakischen Pol it i ker, die im Lande etwa s zä h lten, z u r Fo rde ru n g nach staat l icher Sel bständigkeit zu vera n­l asse n . Daraufh in hat n icht etwa T i so u m e ine Unterredung mit H i t ler nac hgesu cht, so ndern hat H i t ler , wie es i n dem wieder von H ewel ge sc h r i e bene n Protoko l l he ißt ( A D AP, D. 4, S. 2 1 2 ff. ) , " nu n M i n i ster T iso her ko mmen lasse n " . l n ko nsequenter F ort­setz u n g de r a m 1 2 . 2. 1 939 in de r Unterre d u ng m i t Tu ka off iz ie l l eröffneten Pol it i k , d i e darauf a bzie l te , d ie S l owa ken a ls Spreng­satz z u r E ntzü ndung e i ner Kr ise zu be nutze n, die H i t ler a l s Vorwa nd f ü r e i ne I nterve ntion d ienen kon nte, i n krönender Fortsetzung d ieser Po l it i k , d ie seither von S O- E m issäre n in der Sl owa kei p l a n mäßig we iterverfol gt wo rden war, er öffnete H i t ler d e m vor de r vo l l stä nd igen Se par ierung von Prag z u rückscheue nden Tiso, da ß er, de r F ü hrer, n u n d ie G ed u ld ver l i ere; we n n d ie S l owa ke n jetzt n ic ht i h re U n a bhängigkeit pro k l a m i erten, we rde er s ie dem u n m itte l ba r bevorste henden Zugriff der Ungarn p re isge­ben. H it le r l ieß den S l owake n nu r d i e Wa h l zwischen Unabhängig­keitser k l ä r u n g und unga r ischer H e r rsc haft. T iso fügte s ich u nd mu ßte soga r noch a uf Wunsc h Ber l i n s n ach der Unabhä ngigke its­erk lärung e i nen te legraf ischen H i lferuf a n H it ler sc h ic ken, der i n Be r l i n a l l er d i n gs erst a m 1 6. März e i ntraf, a l s d ie S l owa kei bere its " se l bstä n d ig" u nd Prag sc hon be setzt wa r. Es versteht sic h, da ß d ieses Thema bei Wale.n dy n i c ht vorkom mt.

Walendy s Da rstel l u n g der Vorgesc hic hte der Besetzung P rags bietet, wie wo h l deutl i c h geworden ist, noch e i ne d ritte Var iante der Tä u sc hu n gstec h n i k, nä m l ic h d i e Aussparung v ie ler den Ten­denzen des Buches w i dersprechende r Doku mente. We n n den Le se rn e i n geredet werden so l l , daß H it ler Mi tte Februa r 1 939 noc h n ic ht a n e i n Vorgehe n gegen P rag u nd noch n icht a n e ine entsp reche n de Be nutz u n g der Sl owa ken gedacht hat, d a ß er sel bst Mitte März 1 939 von de r tsche c h i sch-s l o wa kischen Kr i se ü ber­rasc ht u n d ge gen se i ne n Wi l l e n von de n E reign issen z u r I nte rven­tion gezwu ngen wu rde , da n n ist es natür l ic h n icht a ngeze igt, d i e Lese r m i t e i ne r E i ntragu n g i m Tagebuch des dama l i ge n Staats­sekretä rs i m Auswärt i gen Amt, E rnst v. Wei zsäcker, beka nntzu­mac he n , d i e vom 1 3. 2. 1 939 sta m mt u nd be sagt, "daß i n ca. 4

Woc hen d i e Resttsc hec he i de n Todesstre ich er ha lten sol l". N u n s i n d d ie " We i zsäc ker- Pa p i e re 1 933 - 1 950" e rst 1 972 ersc h i e ne n, zwei Jahre nach de m Buc� von Wal endy, aber d ie z it ierte Ta ge buchnot i z ist de r Ze itgesch ic htsfo rsc hung von Leo n i d as H i l i , de m H e rausgebe r der We izsäcker- Pa p i ere, schon 1 968 m itgete i l t worde n ( L . H i l i , T h ree Crises 1 938 -- 39 , i n : Jou rn a l o f Con­te mporary H istory, 1 968, H eft 1 ) ; s ie fa nd auch entspreche nde Beachtu n g.

Aus dem b i sher Gesa gte n dü rfte woh l hervo rgehen, d a ß d i e e i n ga n gs gegebene Chara kter is ierung des Buches v o n U d o Wale ndy n icht von u n a n ge m essener Schä rfe i st.

Münche n , 5. Mai 1 9 59 Für die R i c hti gke it : gez. Untersc h r ift ( D r. G ruchma n n ) ge z. Hermann G ra m l

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Zur Erläuterung und Ergänzung mei ner schrift l ichen Ste l l u ng­nahme zu Udo Wa l e ndys Buc h "Wahrh eit für Deutsc h land" fü hrte ich am 7.6. 1979 m ü nd l ich aus :

1. D i e Anfangssätze der Stel l u ngnahme s ind so zu verstehen, daß nach mei ner E i nschätzung Wa l endys Bu ch der Wisse nscha ft nicht d ient, daß er darüber h inaus a be r soga r gefä hr l i ch i st, wei l es, u m nationa lsozia l i stische G esc hiehts iege nde n ver bre i te n z u kö nnen, de m Lese r Wissensc haft l i c h ke it vorzuspiege l n sucht, je­doch ständ ig gege n die Rege l n der Gesch ichtswissenschaft ver­stößt.

2. l n sei ne r Erwiderung auf me ine Stel l u ngna hme hat Wa le ndy me ine kri t i sche Festste l l u ng, se i n Buc h enthalte za h lre iche den Leser i r refü h rende u n belegte Beh a u ptu ngen u n d überd ies zah l ­re ic he verfä l sche nde Wiede rga be n von Oue l l entexte n, weder gene­rel l noch h i nsichtl ich der genan nten Beisp ie le entkräften können. I n sbesondere konnte er n icht w ider legen :

a) Daß er auf S. 9 9 se ines Buches (Paperback-Ausgabe) e i nen am 7.9. 1938 i n der Lo ndoner " T i mes" ersc h ienenen Leita rti kel , der die Abtretung de r Sudetengebiete a n Deutsc h l a nd empf a h l , zu Unrecht Wi nston Chu rch i l l zugesc hr ieben hat, wobe i er a l s Beleg de n ersten Ba nd der Er in nerungen Chu rc h i l l s (" Der Sturm z ieht auf" , H a rnburg 194 9, S. 362) anfü hrte, obwohl dort se i ne Be­hauptu ng nicht be stät igt, sonde rn wider legt wird.

b ) Daß er a uf S. 354 e inen Ber icht des dama l i ge n b r it ischen Botsc hafters i n Wash ington, Sir Ronald Li ndsay, vom 26.8. 1939 über e i ne Unterredung m it Präsi dent R ooseve lt in verfä lsc hender Weise z it iert hat. Über die " E kstase", in die R ooseve lt a ngesic hts der Aussic ht auf ei nen neuen Weltkr ieg geraten se i n sol l , u n d über se ine angeb l iche Absicht, den Briten deutsche Sch iffe in d i e Hände zu sp ie l en, i st we der i n de m v o n Wale ndy ge nannte n Bericht noch i n a nderen Beric hte n L i ndsays a u s jenen Tagen a uch nu r e i ne Si l be zu f inde n (vgl. Docu me nts on Bri t i sh Fore i gn Po l icy , 1 1 1 , Bd. V I I , Dok. 316, 317, 3 18) .

c) Daß er auf S. 118 f ., in sei ner Da rste l l ung der Vorgeschic hte des deutschen E i nmarsc hs in d ie sog. R est-Tsc hechei , d ie Unte r­redu ngen H it lers m i t s lowaki sche n Pol it i kern (a m 12. 2. 1939 m it Prof. Tuka, am 13.3.1939 m i t Tiso) i n e i ner Wei se wiedergegebe n hat, d ie n icht den überl ieferten Protoko l l en entspr icht (A kte n z u r Deutsc hen Auswärt i gen Pol i t i k 19 18 - 1945, Seri e D, Bd . I V, N r. 168, 202) . Zu de r i n se i ner E rwiderung geste l lte n - ersta u n l i c hen - F rage nac h Zeugn issen über nati ona lsoz i a l i stische Provokati o­nen im tsc hec hisc hen Gebiet und ü ber d ie Täti gke it deutscher Emissä re i n der Sl owa kei i st z .B. a uf fo lgende Dokumen te hi nz uwe i sen : Bericht des deutschen G esc häftsträgers in Prag, Hencke, vom 13. 3. 1939 (A D AP, D, I V , N r. 197) ; Aufze ic h nu n� des Vortr. Legation srats Altenburg vo m 12.3. 1939 (ADAP, D, I V, N r. 1 93) ; meh rere Beric hte des S O-Vertreters D r. Kurt R a b l , Aufzeic hnung de s SO- Vertreters D r. Sta h lecker vo m 7.12. 1 938, zah lre iche Be richte des de utschen Konsu ls in Preßbu rg, v. D ruffe l , Beric ht de s SS- Hauptstu rmfü hrers Polte vom 10.11. 1938 (a l l e Po l i ti sc he s Arch iv des Auswärt igen Amtes, Bon n ) ; Nachkr iegs· au ssage n des Staatssekre tärs a. D. Keppler (Wi l he l m stra ßen­Proze ß ). Di ese und zah l re iche we itere Zeugn isse s ind benützt u nd zi t iert in de m Standardwerk von Jörg K. H oensch, D i e S lowake i und H i t lers Ostpo l i t ik , Kö ln/G raz 1965.

3. Noch e i n i ge we itere Be isp ie le für Walendys A rbei tsweise : a ) Auf S. 274 be hauptet er, G roßb ritann ien habe i m Jahre

1939 "auch d ie sowj etische Expansion auf Kosten Pole ns und de r ba l t i sc hen Staaten" u nterstützt, wä h re nd man H it ler an den i m deutsc h-sowjet isc he n N ichtangriffspakt vom 23.8.1939 "i n R ech-

nung" geste l l ten Veränderu ngen ke ine Sc hu ld geben könne (S. 377) . Tatsache ist a ber, da ß d ie Ve rhand l u ngen zwischen de n Westmäc hten u nd der Sowjetu n ion i m Ja hre 1939 auch daran gesche itert s i nd, da ß d ie Westmäc hte eben n ic ht bere it wa re n, s ich ü ber d ie berec ht i gte F u rcht der ost- u nd südosteuropä i schen Staaten vor de r Sowjetu n i on h inwegzu setze n, während H it ler, u m Polen für se i ne n Überfa l l zu i so l iere n , der Sowjetu n io n bede n ken­los ost- und südosteu ropä isc he Terr itori en geo pfe rt hat. Wale ndys Da rste l l un g ste l l t die D i nge a uf de n Kopf.

Auf S. 266 z i t i ert er e i ne H it ler ent lasten de Äu ßerung des "br it isc he n H istor i kers u nd G ene ra l s J . F . C. F u l l er" , ohne den Leser darauf h i nz uwe isen , da ß F u l l er zu de n br it ischen Fasch i sten gehörte, den deutsc hen Angr iff auf Po len sc hon 1939 begrü ßte u nd befreu ndeten deutsc hen M i l itärs dam als den Rat gab, pol n i · sc he Juden z u er sc h ießen.

c) Als Be leg für Rooseve l ts grundsätz l ic h a ntideutsche Pol i t i k sagt Wa lendy a u f S . 345, R ooseve lt habe am 14. 11. 1938 den a mer i kan i sc hen Botsc hafter in Ber l i n , H ugh Wi l son, zur Be ric ht­erstattu ng nac h Wash ington zu rückger ufe n. Da Wi lson n icht auf se i nen Posten z urückkehrte , sei Ro oseve lts Sch r itt dem Abbruch d ip l omat isc he r Bez i e h u ngen zu Deutsc h l a nd g le ichgekom men. Di ese F o l gerung i st natürl i c h i m rec ht l i chen wie i m po l it ischen S i nn e unha l tba r. Was Wa le ndy a ber de m Leser versc hwe igt, i s t d ie Tatsac he, daß W i l son wegen des a ls " R eic hskr ista l l nacht" i n d ie G esc h ichte e ingegangenen Judenpogroms vom N ove m ber 1938 abber ufen wu rde.

d) Auf S. 386 behauptet Walendy, es sei nachgewi esen, daß der br it i sche Auße n m i n ister Lord H a l ifax e i ne te lefon ische M itte i l u ng des br it i sc he n Vert reters i n Warschau , Kennard, vo m 26. 8. 1 939 fre i erfunde n ha be, wonach d ie poln ische R egieru ng zu d i re kten Verhand l u n ge n m i t Deutsc h l and bere it sei . l n Wahrhe it ist d ie Behauptung Walendys f re i erfu nde n . Se in Nachweis beste ht wie­de r u m n u r i n e i ne r Behau ptu ng, und zwar des rec htsrad i ka len Autors F r iedric h Le nz. D ie entsprec henden br it ischen Doku mente s ind h i ngegen jede rze it i m Londoner Pub l ic R ecord Off ice e in ­zusehen und z u kon trol l i eren .

4. Zu Wa lendys Kr it i k an sog. "Sch l üssel dokumenten" . a ) H aßbach- N i ederschr i ft vom 10.11.1937. Wa l endy beha u ptet, d ie von de m dama l i gen Oberst H o ßbach

a m 10. 11. 1937 a ngefert i gte Aufze ic hn u ng ei ner Rede H it lers vo r se inen höc hsten po l i t isc hen u n d m i l itär ischen M i tarbeitern in de r R e ichskanz le i a m 5. 11.1937 (H oßbach nahm a ls Wehrmacht­Adjutant be i H i t l er a n der Besprechung te i l ) sta m m e von e inem " Ange hö r igen des Wide rsta nds" (S. 444 ) , womit er offe nbar d ie N i ede rsc hr ift a l s zu m i ndest su bje ktiv gegen H it ler beei nfl u ßt cha rakter is iere n wi l l. I n de s entspr icht se i ne Behauptung n ic ht den Tatsache n . Der Oberst und spätere Gener a l H oßbach hat n icht de m Wide rsta nd angehö rt, darauf auch n ie Anspruch erhoben. Wa lendy be hau ptet fe rner (S. 443) , von der N i edersc h ri ft exist iere weder das O rig ina l n och e ine A bschrift, sondern nur d ie Foto­kopie e i ner A bschr i ft. N u n ist zwar das handsc h rift l ic he Or ig ina l noc h n icht gefunden, doc h exist iert von d iesem O rig ina l e i ne Absc hr i ft, die Oberst G raf K i rc h bach_, da m a l s i n der Kr iegsge­sc h ic htl i chen Abtei l u ng des Genera lsta bs, im N ovember 1943 anfe rt i ge n l i eß. G raf Ki rc h bach brachte d iese Absch rift i m Januar 1944 bei se inem Sc hwager V i ktor v. Mart i n in Sic her he it, der s ie im Herbst 1945 der b r it isc hen M i l itärregier u ng ü bergab. I m N ürnberger Kr iegsverbrec herproze ß w u rde d i ese Abschrift des O rig ina l s verwendet. Wale ndy erweckt sch l i e ß l ich auch den E i n­druck (S. 444 ) , a ls sei Ge nera l H oßbach nach dem Kri ege von der N iedersc hr ift a bgerückt. l n Wahrheit hat er bere its am 15.3. 1946 eidessta ttl i c h er k l ä rt , "er müsse nach I nha l t, Abfa ssung u nd St i l i n su mma e i ne Wiedergabe se iner N iedersc hr ift a l s vor l iegend a n­neh men" , und ',pavon ist er n ie mehr a bgerückt. A l l d ies hätte Wa l endy wissen kön nen, de n n Prof. Wa lter Bu ßmann hat da rüber

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ausführlich gehandelt : "Zur Entstehung und Überlieferung der 'Hoßbach- Niederschrift"', in : Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 16 ( 1968) , S. 373 - 384. Natürlich sagt Walendy dem Leser auch nicht, daß Göring in Nürnberg die Ha ßbach-Niederschrift als inhaltlich korrekt anerkannt hat (Bußmann, S. 378) und daß Generalstabschef Beck am 12. 11. 1937 eine Stellungnahme zur Niederschrift Hoßbachs verfaßte , in der die Niederschritt selbst inhaltlich referiert wurde, und zwar in völliger Übereinstim mung mit dem als Haßbach-Niederschrift bekannt gewordenen Doku­ment.

b) Hitlers Ansprache vor der Generalität am 22. 8. 193 9 Von dieser Ansprache gibt es sieben Niederschriften. Walendy

erwähnt nur die drei Niederschriften, die in Nürnberger Kriegs· Verbrecherprozessen eine Rolle spielten. Von diesen dreien scheint er die für H itler günstigste, nämlich die des Generaladmirals Böhm, als einigermaßen zuverlässig anzusehen, während er den beiden anderen, die von Admiral Canaris bzw. von einem unbekannten Verfasser stammen, jeden Quellenwert abspricht. Vor allem behauptet er, die in dem Canaris- Dokument ent­haltenen Sätze Hitlers, Kriegsziel sei die "Beseitigung der leben­den Kräfte" Polens und er habe nur Angst, daß ihm "im letzten Moment ein Schweinehund einen Vermittlungsvorschlag vorlegt" , seien nie gesagt worden. "Alle deutschen Generale und Ad mirale,

die über diese Besprechung aussagen konnten',' , hätten dies be· zeugt (S. 453 - 46 1 ). Was er seinen Lesern nicht sagt, ist folgendes:

Prof. Winfried Baumgart hat längst nachgewiesen, daß das Canaris­Dokument die zuverlässigste Wiedergabe der Hitler-Rede darstellt : "Zur Ansprache Hitlers vor den Führern der Wehrmacht am 22. August 1939", in : Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 16 ( 1968) , S . 120 - 14 9. Ferner : Die Wendung von der "Beseitigung der lebendigen Kräfte" ist auch vom damaligen Generalstabschef Hai der notiert und in seinem Tagebuch festgehalten worden, das in Nürnberg noch nicht vorlag (Generaloberst Halder, Kriegstage­buch Bd. 1, bearb. v. Hans-Adolf Jacobsen, Stuttgart 1962, S. 23 - 26) . Die Sorge vor einem Vermittlungsvorschlag hatte Hitler bereits am 14. 8. 1939 vor Haider und dem Oberbefehlshaber des Heeres, v. Brauchitsch, zum Ausdruck gebracht (Halder, KTB Bd. 1, S. 11 ) . Daß er dies auch am 22.8. 1939 tat, wird durch eine

. Aufzeichnung über seine Rede bestätigt, die General Liebmann im

November 1939 angefertigt und nach dem K riege ausdrück­lich als richtig bezeichnet hat. Hier wird der Satz folgender­maßen wiedergegeben: Er, Hitler, fürchte nur eins, "daß ihm im letzten Augenblick noch irgendein Kerl mit einem Ver­m ittlungsvorschlag in die Quere käme"( Baumgart, S. 146) . Im übrigen hat auch Haider nach dem Kriege bekräftigt, daß sich Hitler am 22. 8. 1939 in diesem Sinne geäußert hat ( lfZ, ZS 240, BI. 42) .

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W i e g ew i s s e n l os g e l o g e n w i rd

rechtes Bild aus " Kennzeichen 'J' - Bilder, Dokumente, Berich­te", hrsg. v. Helmut Eschwege, Räderberg Verlag, Frankfurt/M 1979, S. 163 mit dem Text : " Transporte in Ghettos und Vernich­tungslager". Linkes Bild aus " Hamburger Abendblatt" v. 2 1 . 1 0. 1 981 S. 4 mit der Unterschrift : " So 'reisten' Hamburger nach dem Zweiten Weltkrieg von Bahnsteig 5 zum Hamstern und bis nach West­deutschland. Links der Doppeldecker der ehemalige n Lübeck­Büchener Eisenbahn." Der rechte Bil dausschnitt ist dem l inken Bil d entnommen und mit einem Vernichtungstext versehen, der eindeutig erlogen ist S ol­che F älschu ngsbücher werden nicht indiziert und auch nicht strafverfolgt.

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G u t a c h t e n (über den Fortgang bei den Verwaltungsgerichten

berichten wir später)

D r. G e o r g F r a n z Auftragsgemäß erstatte ich Ihnen zur

tungsgericht Köln, 1 0. Kammer in Sachen Bundesrepublik Deutschland

Aktenzeichen: 1 0 K 2900/ 79 folge ndes Gutachten

Vorlage beim Verwai­Udo Walendy gegen

Zu meiner Qualifikation als Gutachter bemerke ich, daß ich wissenschaftlich ausgebildeter Historiker bin; meine Dissertation "Erzherzog Franz Ferdinand und die Pläne zur Reform der Hab�burger Monarchie" wurde in der Schriftenreihe des Südost­instituts, München, Nr. 35, 1 943 veröffentlicht. Mein Werk umfaßt bisher 1 1 Bücher und eine Reihe wissenschaftlicher Aufsätze zur Geschichte des 1 9. und 20. Jahrhunderts. Ich war Mitarbe iter mehrerer wissenschaftlicher Institute, außerdem bin ich Mitglied verschiedener wissenschaftlicher Gesellschaften, da­runter der " Ranke-Gesellschaft für Geschichte im öffentlichen Leben". Derzeit bin ich als freiberuflicher Historiker tätig.

Das Gutachten bezieht sich auf das Werk von Udo Walendy "Wahrheit für Deutschland", Vlotho 1 9 70 und auf das im obigen Verfahren vom Institut für Zeitgesc hichte, Hermann Graml, am 05. Mai 1 9 7 9 schriftlich erstattete Gutachten,..samt dessen in der mündlichen Verhandlung vor der Bundesprüfstelle protokollierten Ergänzung . . . . .

Zur Frage der Wissenschaftlichkeit : . . . Methodik Walendy geht bei der Untersuchung methodisch vor; er stützt

sich auf umfassendes Material an Akten und Literatur, soweit diese während der Entstehungszeit des Manuskripts (bis etwa Ende 1964) für ihn erreichbar war. Wesentliche Grundlage seiner Erkenntnis sind die "Docume nts on British Foreign Policy", Freund: "Weltgeschichte der Gegenwart in Dokumenten", die amtliche amerikanische Aktenveröffentlichung " Foreign Rela­tions", ferner die "!MT-Akten" (Akten des Nürnberger Haupt­kriegsverbrecherprozesses) und die Farbbücher verschiedener Re­gierungen, sowie Akten zur deutschen auswärtigen Politik (ADAP) und die deutschen Weißbücher Nr. 1 , 2 und 3, ferner polnische Dokumente.

Weiter weist der Verfasser als Belege die umfangreiche Litera­tur deutscher und ausländisc her Herkunft, sowohl englischer, französischer, polnischer und russischer Provenienz aus. Erst durch die Sc hilderung des Gegen- und Wechselspiels der inter­nationalen Diplomatie werden die einzelnen Regierungsentschlüs-se und Maßnahmen verständlich. .. . "

Walendy verweist mit Recht darauf, daß wichtige Quellen (zur Zeit der Niederschrift seiner Arbeit) nicht zugänglic h waren; auch heute sind noc h große Teile wichtiger Quellen nicht zugänglich. Dies gilt insbesondere von den Kreml-Archiven, den französischen Quellen, aber auch von amerikanischen Quellen, wie beispiels­halber der geheime Schriftwechsel zwischen Churchill einerseits und Bemard Baruch andererseits . . . . .

Die in Rede stehende Arbeit Walendys ist in wissenschaftlicher Weise chronologisch und nach Sachgebieten übersichtlich geglie­dert . . . .

In der Bundesrepublik Deutschland gehört Udo Walendy zu den ersten, die den Mut hatten, die Grundlagen der Allein- und

Kollektivschuldthese wissenschaftlich zu untersuchen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Er verbindet damit nicht nur die Absicht "Wahrheit für Deutschland" durch intensive Forschung zu gewinnen und damit den Zweck der Geschichtswissenschaft zu erfüllen, durch Erforschung der Wirklichkeit der Wahrheit zu dienen, sondern auch eine höhere Absicht, nämlich durch Ge­winnung der Erkenntnis über die wahren Hintergründe und die Schuldigen am 2. Weltkrieg einen dritten Weltkrieg zu vermei­den .. . . .

Mit dieser Zielsetzung dient Walendy nic ht nur der Wissen­schaft, sondern auch dem Wohle der Menschheit. Walendy geht wissenschaftlich von der richtigen Grundüberlegung aus, daß an einer solchen Katastrophe, wie sie die beiden Weltkriege darstel­len, niemals eine einzelne Person, eine einzelne Regierung, ein einzelner Staat, ein einzelnes Volk allein "schuld" sein können,

Walendy geht mit einem umfassenden wissenschaftlichen Rüstzeug an die Arbeit. Er setzt historisch zutreffend bei dem Versailler-Vertrag und den anderen " Friedensverträgen" von 1919 an, aus denen ursächlich da s Unglück eines 2 . Weltkriegs hervor­ging. Er behandelt umsichtig die Politik der Siegermächte von 1 9 1 9, die unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrechts große, deutsch besiedelte Teile des Reiches der polnischen Republik teilweise sogar im Widerspruch zu dem Ergebnis der Abstimmun­gen (Oberschlesien - 20. 03. 1 92 1 ) zuschlugen. Anband zahl­reicher Zitate weist Walendy nach, daß auch bedeutende Politiker der Entente und ausländische Publizisten in der dem Selbst­bestimmungsrecht der Völker Hohn sprechenden Abtrennung des sogenannten "Polnischen Korridors" und der deutschen Stadt Danzig vom Reichsgebiet eine ständige Gefährdung des Friedens erblickten. . . . .

Im streitgegenständlichen Werk weist der Verfasser weiter nach, daß ungeachtet der deutschfeindlichen Politik die Reichs­regierung unter Hitler sorgfältig darauf bedacht war, gute Be­ziehungen zu Warschau zu pflegen. Die Reichsregierung sah in Polen einen Schutzwall gegen die Bedrohung durch das kommu­nistische Rußland.

Anband eines Vergleichs des Rüstungsstandes der europäischen Staaten und Großmächte im Jahre 1939 zeigt Walendy, daß das Deutsche Reich für einen Krieg nicht vorbereitet war. Auf die fatale Rolle der Vereinigten Staaten und Sowjetrußlands bei dem innereuropäischen Streit weist er zutreffend hin und legt die nun erkannten damaligen Absichten und Vorstellungen dar. Das dra­matische Endringen im August 1 939 mit dem Zusammenspiel zwischen Warschau und London beweist, daß die Polen mit der Rückenstärkung von London nicht verhandlungsbereit waren. Sie beantworteten das letzte deutsche Verhandlungsangebot mit der Generalmobilmachung, die ebenso als Kriegserklärung aufzufassen war, wie die allen Menschenrechten hohnsprechende Mißhandlung der Volksdeutschen in Polen.

Das von Walendy am Schluß des in Rede stehenden Buches zusammengefaßte Ergebnis seiner mehrjährigen Forschungen wird durch die Darlegung, insbesondere durch die vorgetragenen Quel­len, Urkunden und Unterlagen gedeckt. Der Verfasser schreibt zusammenfassend: "Wer vorurteilslos die Ursachen und Anlässe

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des 2. Weltkrieges untersucht, muß erkenne n, daß dieser Krieg weder von Hitler, noch von anderen Staatsmännern wirklich gewollt, planmäßig vorbereitet oder mit sinnvollen Z ielvorstellun­gen verb unden worden ist. " . . . . " Im Gegenteil dürfte feststehen, daß viele Regierungen, die sich gegen Deutschland haben auf­putschen lassen, überhaupt nicht überblickten, was sie taten, für wen sie es taten und welche nachteiligen F olgen die Handlung für �ie selber nach sic h ziehen müsse. "

Diese W orte des Historikers Walendy enthalten ein gerechtes, nüchternes, sachliches und kritisch abgewogenes Urteil im echten wissenschaftlichen S inne einer objektiven Geschichtsforschung und Geschichtsschreibung. Walendy hat damit seine wissenschaft­liche Qualifikation bewiesen . . . .

Die Tatsache, daß Walendys Werk in der hier vorliegenden Ausgabe von 1 970 in den wesentlic hen Ergebnissen durch neue Quellen und Darstellungen, die nach seinem B uch in den Sieb­zigerjahren herauskamen, bestätigt wurde, ist ein Beweis für seine gründliche und erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit.

Das vorliegende Werk Walendys ist sowohl in formaler Hinsicht (Methodik) als auch im Hinblick auf das Bemühen um obj ektive Wahrheit ein wissenschaftliches Werk. Von einer verfälschenden Zitierweise kann keine Rede sein; diese Unterstellung des Gut­achters Graml muß als bösartig bezeichnet werden, zumal dieser keine einschlägigen Belege hierfür benennt. Irrtüm er bei Zitaten können jedermann unterlaufen; es gehört zu den Gepflogenheiten der Wissensc haftler, dem Verfasser eines B uches von vornherein den guten Willen (die "bona fides" ) zuzubilligen; der Gutachter Graml be sorgt in unsachlicher Weise das Gegenteil . . . .

Die Stellungnahme des Herrn Graml weist alle Merkmale der Flüchtigkeit und des Mangels an Sachkenntnis auf. Graml vertei­digt in höchst einseitiger Manier und unter Vernachlässigung längst gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse politische Pro­pagandathesen . . . . .

Herr Graml bezeichnet das Werk Walendys zunächst als " nicht einfach wissenschaftlic h · wertlos", er billigt also dem in Rede stehenden Werk durchaus einen wissenschaftlichen Wert zu, m eint aber dann in seinen mündliche n Ausführungen, diese Qualifikation bedeute, daß das Werk nicht geeignet sei, der Wissenschaft zu dienen. Einer solc hen Logik zu folgen, fällt ausgesprochen schwer.

S odann hält Graml das Buch für " gefährlich" mit der Begrün­dung, es verbreite " nationalsozialistische Geschichtslegenden". Diese Beurteilung beruht entweder auf einer absoluten Unkennt­nis der wissenschaftlichen Literatur oder auf intellektueller Un­redlichkeit.

Auch ohne besondere fachliche Ausbildung ist erkennbar, daß die Meinung, das zu beurteilende Werk Walendys sei ein "Sammel­surium kommentierender Bemerkungen" unzutreffend ist.

Das Urteil des Herrn Graml, der Verfasser Walendy verstoße fortwährend gegen die simpelsten handwerklichen Regeln und die soz usagen ethischen Prinzipien der Gesc hic htswissenschaft, ist durch nichts belegt. Die Tatsache, daß die Ergebnisse der F or­schung Walendys der Meinung des Herrn Graml zuwider laufen, kann ein derartiges Urteil nic ht rec htfertigen.

Die Aussage des Herrn Graml , Walendy versuche "die Politik Hitlers und de s nationalsozialistischen Deutschlands" von jeder Verantwortung oder gar Sc huld am Ausbruch des 2. Weltkriegs freizusprechen, ist durch den Text des inkriminierten Werkes . widerlegt. Herr Graml sc he.int der Meinung zu sein, ausschließlich Deutschland und die Regierung des 3. Reic hes trage die Schuld am Ausbruch de s 2. Weltkrieges ; eine solche Meinung läßt sich nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen F orschung nicht mehr aufrecht erhalte n.

Die Behauptung des Herrn Graml, Walendy stützte sich in seinen Ausführungen vornehmlic h auf A.J . P. Taylor: " Die Ur­sprünge des 2. Weltkrieges" und auf Hoggan: " Der erzwunge ne

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Krieg" beruht entweder auf einer mangelhaften Untersuchung des inkriminierten Werkes oder ist bewußt falsc h.

Walendy weist in seinem Werk nämlich eine Literatur von rund 225 Werken deutscher, franz ösischer, englisc her, russischer, polni­scher Sprache aus und beruft sic h auf 32 Dokume ntarwerke internationaler Herkunft , sowie auf 24 Zeitungen und Zeitschrif­ten. Bei rund 1 . 3 20 Anmerkunge n wird von Walendy Hoggan nur 1 5 mal, Taylor nur 36 mal zitiert ; auf die " British Documents on Foreign Policy" beruft sich Walendy in 1 65 Fällen und zitiert sehr häufig auch die "Weltgesc hichte der Gegenwart in Dokumenten" von Michael Freund. Diese Sachlage muß Herr Graml glatt übersehen habe n, ebenso wie den Umstand, daß das Werk Walen­dys auf den amerikanischen Dokume nten " Foreign Relations", den " Akten zur deutschen auswärtigen Politik (ADAP)", den Akten des Nürnberger Prozesses (IMT) beruht und schließlich von Walendy auch häufig russische und polnische Werke im Original angeführt sind.

Herr Graml bezeichnet die Erklärung Walendys, Hoggan habe viele Quellen in den USA einsehen können, die deutschen Histori­kern nicht zugänglich waren, als "schlic hte Lüge" ! Sieht man davon ab, daß allein sc hon die beleidigende Form einer solchen Erklärung die Befangenheit des Herrn Graml erweist, muß ein solches Urteil die Vermutung auslösen, daß Herr Graml nic ht ausreiche nd informiert ist. Es war den deutschen Historikern in den Fünfzigerjahren dieses Jahrhunderts nämlich tatsäc hlich nicht möglich, die von den Siegern des 2. Weltkriegs ins Ausland verbrac hten deutschen A kten einzusehen . . . .

Weiter beanstandet Herr Graml auf Seite 3 seiner Stellung­nahme Walendys F eststellung der potentiellen Gefährlic hkeit der Tsc hec hoslowakei nach Münc hner Konferenz.

Dabei unterschlägt Herr Graml aber die Tatsache, daß die Münc hner Konferenz an der Existenz der Bündnisse Frankreich -Tsc hecho slowakei - Rußland nichts geändert hat; auch die militärische Bedrohung Deutsc hlands aus dem bö hmisch-mähri­schen Raum, der strategischen Herzgrube Mitteleuropas blieb unverändert. Im ostmitteleuropäischen Raum verfügte Prag über die größte Rüstungsindustrie, und so blieb auc h nach der Münc hner Konferenz die Tschechoslowakei das ideale militärische Sprungbrett Rußlands gegen Deutschland .. . . .

Ebenso naiv sind die Ausführungen des Herrn Graml im Hinblick auf den nachmaligen englisc hen Premier Churchill, der auch in Großbritannien nicht als friedfertiger und Deutschland wo hlgesonnener Politiker angesehen wird. Nac hdem Churc hill auch und gerade in der Zeit zwischen 1933 und 1 9 39 die Symbolfigur der antideutschen Kriegspartei in England war und -wie Walendy nachgewiesen hat - in der englisc hen Presse, z. B. im " Evening Standard" ein hervorragendes Mittel zur großflächigen Verbreitung seiner politisc hen Ansic hten hatte, kann keine Rede davon sein, daß die Feststellungen Walendys widerlegt sind. Hierüber sc he inen de m Herrn Graml allerdings ausreic hende Kenntnisse zu fehlen.

Auf Seite 4 beanstandet Herr Graml die Feststellung Walendys hinsichtlic h des starken j üdischen Einflusses in den deutschen Führungssc hic hten im 20. Jahrhundert. Nun wird aber die Ric h­tigkeit dieser Feststellungen Walendys von Nahum Goldmann, der führenden Persönlichkeit des Weltjudentums bezeugt ; in seinem Buch " Das j üdische Paradox", welc hes 1 9 78 in deutscher Über­setzung erschienen ist, bezeic hnet Goldmann Berlin als das " große Zentrum des osteuropäischen Judentums" ( Seite 3 7). Hiervon hat Herr Graml offensic htlich keine Kenntnis nehmen wollen oder können; als Historiker hätte er dieses Werk von Nahum Goldmann kennen müssen und in seiner im Jahre 1 9 79 angefertigten Stel­lungnahme verwenden können.

Goldmann schreibt weiter in seinem im Jahre 1 980 erschiene­nen Erinnerungsband "Mein Leben als deutscher J ude" auf Seite

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1 1 5 ff. :

" Von der wirtschaftlichen Position her gesehen, konnte sich keine jüdische Minderheit in anderen Ländern, ja nicht einmal die amerikanische mit den deutschen lude n messen. Sie waren mit­frihrend in den Groß banken, wofür es nirgends eine Parallele gab, und durch die Hochfinanz waren sie auch in die Industrie eingedrungen. " und

"Die Geschichte der luden in Deutschland von 1870 bis 1 930, das ist wohl der glänzendste Aufstieg, der einem Zweig des jüdischen Volkes geglückt ist. " . . . . .

Zum Hinweis des Herrn Gram l auf " Hitlers zweites B uch" als Geschichtsquelle muß redlicherweise darauf hingewiesen werden, daß es keinerlei Andeutungen oder gar Nachweise für die Urheber­

- schaft Hitlers gibt und im Gegenteil verschiedene sprachliche Wendungen darauf hindeuten, daß dieses Manuskript erst nach dem 2. Weltkriege verfaßt worden ist . . . .

Es wurde bereits erwähnt, daß die Tschechoslowakei eine erstrangige strategische Bedeutung für Angriffe gegen Deutschland und den Westen hat. Wenn nac h der M�inung des Herrn Graml die Bündnisse zwischen Paris, Moskau und Prag zu keiner Zeit militärische Bedeutung hatten, erhebt sich die Frage, aus welchem Gru nde sie überhaupt geschl ossen worden sind. Nicht Walendy,

Polnische Kavallerie 1 9 39. So glaubten sie gegen die deutsche Wehrmacht kämpfen und siegen zu können o • o • o • o • o • n • � � o • o • o • o • o • o • o • o • o • o • o • o•

Weiter beanstandet Herr Graml auf Seite 4 seiner Stellu ng­nahme Walendys F eststellung hinsic htlic h der Präventivkriegsvor­bereitungen gegen Deutschland vor dem Jahre 1 939, wobei er allerdings zugebe n muß, daß sogar der polnische Marschall Pilsuds­ki " solche Oberlegungen angestellt hat " . Indessen scheinen die Geschichtskenntnisse des Herrn Graml mangelhaft zu sein, weil er die entsprec henden Oberlegungen und Vorbereitungen Frank­reichs zwischen 1 9 19 und 1 9 23 nicht zu ke nnen scheint und übersieht, daß Frankreich nicht nur im Zuge seiner Erpressungen deutsche Städte in Friedenszeiten im genannten Z eitraum besetzt hatte, sondern auch zusammen mit Belgien das Ruhrgebiet im Jahre 1923 rechtswidrig besetzte, um das Reich in den Zusam­menbruc h zu treiben. Graml unterläßt es darüber hinaus anzufüh­ren, daß im März 1936 - anläßlich des Einzuges deutscher Truppen in die entmilitarisierte Zone im Rheinland - Frankreich ernsthaft den Krieg gegen Deutschland vorbereitet hatte und nur durch den Beschluß des britischen Kabinetts, sich an keiner Aktion gegen Deutschland zu beteiligen, von diesem Präventiv­krieg abgehalten wurde (Seinerzeit wurde im französischen Mi­nisterrat mit 7 : 6 Stimmen gegen militärische Maßnahmen abgestimmt ) . . . . .

l n diesem Zusammenhang hätte Herr Gram! aber auch auf die ausführlichen Feststellungen Walendys im Hinblick auf die Rüs­tung des deutsc hen Reic hes eingehen und diese widerlegen müs­sen. In der Tat sind Walendys Ausführungen zu diesem Punkte nicht zu widerlegen . . . . .

sondern Graml verschweigt dabei wesentliche Tatsachen. Frank­

reich brac hte nämlich durch seinen Militärpakt mit Moskau im Jahre 1935 Sowjetrußland in das innereuropäische Kräftespiel. Daz u hat der Staatssekretär im p olnischen Außenministerium , Szembek, dem amerikanischen Botschafter Bullitt im April 1 935 erklärt : " Daß wir gegenwärtig viel mehr Zeugen einer aggressiven Außenpolitik gegen Hitler sind, als einer aggressiven Handlung von Seiten Deutschlands" ( S zembek, J ournal 1933 bis 1 939, Seite 59 ff. - E intrag vom 1 1 .04. 1 935 ). Bereits am 04. 04. 1935 hatte der polnische Staatssekretär festgestellt, "daß alle umgehenden Kriegsgerlichte von der nämlic hen Quelle stammen, d.h. aus jüdischen und freimaurerischen Kreisen und von der Zweiten und Dritten Internationale" a.a. 0., Seite 57 ff. ) .

Mit diesen und anderen Quellen, die auch W alendy anführt, befaßt sic h Herr Graml nicht; er führt damit gerade das aus, was er Walendy vorwirft, nämlich die Täuschung der Leser. Es wäre interessant zu erfahren, aus welchen Akten sich feststellen läßt, daß die Allianz Paris - Prag - Moskau eine " Reaktion auf Hitlers Politik in den Dreißigerjahren" (welc he ? ) war und daß diese Allianz " keine militärische Bedeutung" erlangt hat. Herr Graml würde sich als Wissensc haftler erweisen, wenn es ihm gelungen wäre, diesen Widerspruch aufzulö sen.

Dagegen behauptet er, Hitler habe im Jahre 1 936 seinem Diplomaten in Paris "absc hrec kende Warnungen vor der Ratifizie­rung des französisc h-sowjetischen Vertrages ausdrücklich ver­boten", wobei Herr Graml es sich versagt, Nachweise oder Quellen

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für diese Behauptung anzuführen . . . . . Im September 1 9 3 8 telegrafierte der tschechische Gesandte i n

Moskau, F ierlinger, folgendes nach Prag: " . . . Entsprechende sow­jetische Luftstreitkräfte startbereit wenn nötig, sofort in die Tschechoslowakei abzufliegen. Sowjetunion hat an Westgrenze dreißig kriegsstarke Divisionen zum augenblicklichen Eingreifen bereit. " (Z itiert nac h Rudolf Ströbinger: A- 54. Spion mit drei Gesichtern, München 1 965, Seite 94) . Man kann nicht davon ausgehen, daß Ströbinger als tschechisc her Agent nationalsozialist­ische Propaganda ohne j eden Wahrheitsgehalt verbreitet. Darüber­hinaus war die Sorge Hitlers vor russischen Luftoperationen auch aus anderen Gründen berechtigt. So hatte der deutsche Militär­attache General Geyr von Schweppenburg, am 1 9.0 1 . 1 9 3 7 aus

London beric htet, es gäbe Beweise dafür, daß der russische und der tsc hechische Generalstab sic h über russische Luftoperationen von tschechischen Flugbasen aus ge einigt hätten. Russische Ver­bindungsoffiziere befänden sich zu diesem Zweck bereits in der Tschechei (David lrving: " Hitlers Weg zum Krieg" 1 9 7 9 , Seite 1 33 f. ) .

Diese Tatsac hen verbieten e s schlechthin, Wale ndys diesbezüg­lic he, wohlfundierte Ausführungen als "pure NS- Propaganda ohne jeden Wahrheitsgehalt" zu bezeichnen.

Zum Nachweis der " unwissenschaftlichen" Arbeitsweise Wa­Iendys bezieht sich Herr Graml auf Seite 6 seiner Stellungnahme auf die Wiedergabe eines Gesprächs Lindsay / Roosevelt, . . .

a) Walendy zitiert hier, was j edem Leser unmißverständlich durch Verwe isung auf Fußnoten 61 und 62 erkennbar ist, einmal das Werk von Hoggan "Der erzwungene Krieg" und zum anderen die Doc. on Brit. For. Policy.

Primärquelle dieser Aussagen sind drei Telegramme von Sir Lindsay aus Washingto n an Viscount Halifax, welche am 26. Aug. 1 9 3 9 um 1 . 3 6 Uhr nachmittags in Washington aufgegeben worden sind ( Nr. 3 7 4 bis Nr. 3 7 6 ) . . . .

Aus diesem Beric ht über das Gespräch des englischen Botsc haf­tus mit Präsident Roosevelt ergibt sic h , daß Roosevelt die Verkü ndung des Waffenembargo s aufgrund des Neutralitätsgeset· zes solange wie mö glich hinaussc hieben wollte , wobei er vermutet, daß dies auf fünf Tage mö glich sein werde, um es den Briten zu ermöglichen, mö glichst viel Waffen und M unition nach Kanada zu schaffen (Telegramm Nr. 37 5) . Der gleic he Beric ht (Telegramm Nr. 3 7 6) gibt die Erklärung Roosevelts wieder, wonac h die Durc hsuc hung deu tscher Schiffe auf Waffen auf 2 Tage ausge­dehnt werden könne, während die britischen Schiffe binnen einer halbe n Stunde abgefertigt werde n könnten. Zum Absc hluß dieses Berichts (Telegramm Nr. 3 7 6 ) gibt Lindsay seinen E indruc k von der Stimmung Roosevelts wieder, der in einem Ton von " impish glee" gesprochen haben soll. Der Streit um die Übersetzung dieses Begriffs ist müßig; unter " imp " wird der " kleine Teufel", das " Teufelc hen", der " Kobold" verstanden. Die Übersetzung des Adjektivs " impish " mit " teuflisc h" ist daher korrekt. Das eng­lisc he Wort " glee " bedeutet nicht - wie Graml meint - "Vergnü­gen" (joy ) , sondern " Frohloc ken". Wale ndy zitiert hier also richtig, wenngleic h er nic ht nach der Primärquelle zitiert. Es ist nicht be kannt, aber auc h belanglos, aus welc hem Grunde Walendy sic h nic ht auf die Primärquellen, son dern auf Hoggan stützt; Hoggan gibt hier nicht den Wortlaut, sondern de n Sinn des Lindsay- Berichtes wieder ; wenngleich Lindsay nic ht erklärt, es würden deutsche Schiffe unter falschen Vorwänden angehalten, um sie auf Waffen zu untersuc hen, so daß sie unter Umständen, die man zwische n A merika und England genau festlege n kö nnte, de n Briten mü helos in die Hände fallen, so war dies indessen ebe n gerade der Sinn der angekündigten Aktionen Roosevelts. Tatsäch­lic h hat die amerikanische Marine von Beginn des Krieges an der britischen Marine Schützenhilfe geleistet, indem sie ihr Standorte deutsc her Schiffe meldete, und diese auf einen Kurs zwang, auf dem sie britisc he n Kriegsschiffen in die Hände fallen mußten. Der

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Völkerrec htler Friedrich Berber hat in seiner Dokumentation "Die amerikanisc he Neutralität im Kriege 1 9 3 9 bis 1 941 ", Berlin 1 943, die se Fälle amerikanischer Neutralitätsbrüche zusammen­

gestellt ( Seite 1 8 ff. ) . Berber berichtet außerdem, daß die USA im ersten Kriegsjahr 1 5 1 Schiffe mit 475.000 t sowie 743 Flugzeuge an Großbritannien geliefert habe ( Seite 1 7 ) .

Diese Tatsac he n in Verbindung mit dem vorgenannten Lind­say- Beric ht we isen nach, daß Roosevelt den Briten j egliche Hilfe zugesic hert hatte und diese auch ausführte. Die wö rtlic he Wieder­gabe der diesbezüglichen Stelle bei Hoggan durch Walendy kann deshalb nicht als handwerklicher Fehler angesehen werden, weil der Sac hverhalt ric htig wiedergegeben ist.

b) Somit ist aber die Meinung des Herrn Graml unrichtig, es sei in dem fraglichen Bericht (der in mehreren Telegrammabschnitten weitergeleitet worde n ist ) kein Wort enthalten, das auch nur annähernd in dem Sinne verstande n werden kö nne, wie er den Ausführungen Walendys zu entnehmen ist. . . . .

Auf Seite 6 seiner Stellungnahme befaßt sic h Herr Graml weiter mit der sog. " Sudetenkrise", wobei er freilich die heute von keiner Seite mehr bestrittene Tatsache verschweigt , daß die britische und die franz ösische Regierung gemeinsam die Prager Regierung gezwungen hatten, die Sudetengebiete an Deutschland abzutreten. Von beso nderer Bedeutung ist in diesem Zusammen­hang, daß die beiden Regierungen die von Hitler geforderte Volksabstimmung verhindert hatt en . . . .

b) Die Darstellung der Ereignisse der sog. Sudetenkrise durch Herrn Graml ist nicht nur unvollständig, sie widerspricht auch den gesicherten Ergebnissen historisc her Forschung.

Entgegen der Meinung des Herrn Graml ist vo n bedeutenden slowakisc hen Politikern die Forderung nac h staatlicher Selbstän­digkeit erhoben worden . . . . .

Aus "Völ kischer i

Beobachter" vom ; 8.7. 1 942

Aus "Völkischer Beobachter" vom 1 1 . 7. 1 942

Herr Graml greift Walendy (auf Seite 7) mit der B ehauptung an, Walendy unterschlage nic ht nur sämtliche Dokumente, die beweisen, daß auf Hitlers und Ribbentrops Anweisung der SD sowo hl den tschechisc h-slowakischen Gegensatz zielbewußt an­geheizt, sowie auch in tsc hec hischen Gebieten " Zwisc henfälle' ' insz eniert habe, sondern gebe auch ein völlig falsches Bild vo n Dokumenten, aus denen Hitlers dir ektes Einwirken hervorgehe.

Leider aber gibt Herr Graml nicht an, welche Dokumente

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Walendy unterschlagen haben soll und von welchen er ein falsc hes Bild zeichnet.

a) Ausgangspunkt der Überlegung des Herrn Graml ist die Tagebuchnotiz Weizsäckers vo m 1 3 .02 . 1 939, wonac h die Rest­tsc hec hei in etwa 4 Wochen den Todesstreich erhalten solle.

Diese Tageb uc haufzeic hnung ist belanglos, we nn man die wesentliche n historisc he n Ereignisse ken nt . . . . * )

Unter Ziff. 3 a seiner mü ndlic hen Ausführunge n meint Herr Graml, Walendy stelle die Dinge auf den Kopf, wen n er behaupte, Großbritannien habe im Jahre 1 9 39 auch die sowjetische E xpan­sion auf Kosten Polens und der baltisc hen Staaten unterstützt; richtig sei vielmehr, daß die Verhandlungen zwisc hen Moskau, Lo ndon und Paris im Sommer 1 939 daran gesc heitert seien, daß die Westalliierten nic ht bereit gewesen ware n, sich über die berechtigte Furcht der ost· und südosteuropäischen Staaten vor der Sowjetunion hinwegzusetzen.

Diese Meinung des Herrn Graml ist unz utreffend. Ric htig ist dagege n, daß F rankreich der russischen F orderung

nach den baltischen Staaten als Voraussetzung für Militärverhand­lungen nac hgegeben hat und - ohne Wissen und gegen den Willen der ,polnischen und rumänischen R egierung - den Russen das

Durc hmarschrecht durch polnisches und rum änisches Gebiet zu­gebilligt hat (vergl. George Bonnet - Vor der Katastrophe - 1 9 5 1 - S . 2 5 5 ; und Sven Allard - Stalin und Hitler - 1 9 74 - S . 1 45 .

Nun macht sich Herr Graml unter Ziff. 3 b seiner mündlichen Ausfü hrungen die bolschewistisch- ko mmunistische Sprac hrege­lung zu eigen, wonach alle diej e nigen Fasc histen sind, welche sich dem Kommunismus entgegenstellen. Ansonsten gibt es ke inen Anlaß, den britisc hen Historiker Ge neral Fuller als " F aschisten" zu bezeic hnen, weshalb es Herr Graml auch unterläßt hierfür und für die Behauptung, Fuller habe deutsc hen Militärs die Erschie­ßung polnischer Juden empfohlen, entsprechende Nachweise vor­zule gen. Unverständlich ist, warum Herr Graml Wale ndy wegen dieses Zitats angreift . . . .

Walendy bestreitet die Echtheit des Dokuments Nr. 420 der DBFP, wobe i er sich nic ht auf Friedrich Lenz beruft, sondern diesen lediglic h als ersten be nennt, der das Problem aufgeworfen hat.

Herr Graml be streitet diese Meinung Walendys, ohne sich mit diesem Echtheitsproblem auseinanderzusetzen und einen Hinweis auf die Authentizität zu geben . . . .

Weiter setzt sic h Herr Graml mit der Kritik Walendys an den sog. " Schlüsseldo kumenten" auseina nder. Bei diesen Ausführun­gen des Herrn Graml sind zwei Umstände bemerke nswert ; zum einen befaßt er sich nur mit einigen wenigen Punkten der Kritik Walendys, zum anderen übergeht er einige wese ntliche Tatsachen, auc h Kritiken von andere n Autoren, die erheblichen Anlaß zu Zweifeln an der Authentizität dieser " Schlüsseldo kumente" geben.

a) Es ist für die Beurteilung der Authentizität der Quelle von nebensäc hlic her Bede utung, ob Hoßbach dem Widerstandskreis zuzuordnen ist oder nic ht. Hoßbach selbst schreibt in seinem Buch " Z wisc hen Wehrmacht und Hitler" (auf Seite 156 ff) als enger Vertrauter Becks habe dieser ihn über den vorbereiteten Staatsstreic h fü r September 1938 unterric htet. E s steht also immerhin fest, daß Hoßbach mit den Widerstandskreise n konspi­riert hat (auch Halder, Bec ks Nachfolger, wandte sich an Hoßbach um Rat ), und daß er einen Staatsstreich gegen Hitler im Frieden befürwortete, lediglic h im Kriegszustand ablehnte. Mit dem aber

*) E rgänz ung durch den Herausge be r : Sofern d iese, lange nach dem Tod v. Weizsäckers m it seine m Name n in Verb indung gebrac hten " A u fze ich­nungen" überhau pt sti mmen. F ä l schu ngen d i eser Art wurden bereits

nachgewiesen , s iehe

Udo Walendy, " E u ropa in F l a mmen 1 939 - 1 945" , B d. l l , s. 31 5 - 396.

für den Inhalt der Niederschrift bedeutsamen Umstand, nämlich daß sie fünf Tage nach der Besprec hung aus dem Gedächt nis und handsc hriftlic h aufgeschrieben worden ist, befaßt sich Herr Graml nicht. . . . .

Unzutreffend ist die Behauptung des Herrn Graml, die von Graf Kirc hbac h angefertigte Abschrift der H oßbac h-Niederschrift sei im Nü rnberger Kriegsverbrecherprozeß verwendet worden. In Nü rnberg hat weder die Abschrift Kirchbachs, noch eine Kopie dieser Abschrift vorgelege n, sondern lediglich eine Fotokopie eines von der Abschrift gefertigten Mikrofilmes . . . .

Keineswegs hat - wie Herr Graml glaube n machen wiii -Göring in Nürnberg die Hoßbach- Niedersc hrift als inhaltlic h kor­rekt anerkannt. . . .

b) Nachdem Herr Graml die Kritik Wale ndys an den übrigen " Schlüsseldokumenten" übergeht, befaßt er sich mit Hitlers An­sprache vor den Ob erbefehlshab ern der W ehrmacht am 22.08 . 39. Auch diese Auseinandersetz ung geschieht nicht m it wissenschaft­lichen Methode n, weil Herr Graml wesentliche Äußerunge n der damals Beteiligten unterschlägt und die Untersuc hung von Win­fried B aumgart falsch interpretiert.

Da es nach Winfried Baumgart nur 6 Fassungen von Aufzeich­nungen des Inhalts der damaligen Rede gibt, m uß Herr Graml noc h eine weitere aufgefunden haben, deren Herkunft und Inhalt allerdings im Dunkeln bleibt.

E ntgegen der Meinung des Herrn Graml sieht Walendy die von Generaladmiral Boehm gefertigt e und unterzeichnete F assung nicht deshalb als einigermaßen z uverlässig an, weil sie die als Hitler am günstigsten zu sein scheint. Wale ndy gibt im wesent­lichen nur Tatsachen wieder, m it denen sich Herr Graml nicht befaßt . . . .

Zusamme nfassend ist somit folgendes anzumer ke n : 1 ) Das inkriminierte Werk Wale ndys trägt alle Merkmale einer

fachhistorischen Abhandlung und m uß vom Standpunkt eines Historikers als wissenschaftlich bezeichnet werden.

2) Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Manuskripts für die hier zur Beurteilung stehende Ausgabe 1 9 70 des inkriminierten Werkes waren keine gesicherte n Ergebnisse der historischen F orschung vorhanden, die dem von Walendy gefundenen E rgebnis wider­sprechen und die Walendy anzugeben u nterlassen hat . . . .

3) S päter sind gesicherte Ergebnisse historischer F orschung bekannt geworde n, · die das von Walendy gefundene Ergebnis bestätigen. . . .

4 ) Das inkriminierte Werk Walendys weist keine F ehler auf, die seine Wissensc haftlic hkeit in F rage stellen könnten.

5) Entgegen dem Vorwurf des Herrn Graml entspricht Walen­dys Werk sowohl in F orm, Zielsetzung Methodik und Durch­fü hrung wissensc haftlichen Grundregeln, die dagegen in der Stel­lungnahme des Herrn Graml vernachlässigt werden . . . .

D a H err Graml nicht auf das Wechselspiel der internationalen Dipl omatie eingeht, sonderr. nur einseit!g und ausschließlich die einzelnen Maßnahmen und Schritte der deutsc hen Regierung i ns Auge faßt, kann er zu keinem Verständnis der internatio nalen Entwicklung ko mmen. Graml reproduziert Propaganda, nicht aber wissensc haftliche Ergebnisse, welche er durch Abqualifiz ierung des Autors Walendy ersetzt. Deshalb liefert auch die Stellung­nahme des Herrn Graml keine Grundlage pafür, das inkrim inierte Werk Walendys als unwissenschaftlic h zu bezeichnen.

7) Die Stellungnahme Gramls entbehrt nach Aufbau, Methode und in der Folgerichtigkeit der gezogenen Schlüsse eines wissen­sc haftlichen Fundaments; weil Herr Gram l die formalen und ethisc hen Prinzipien eines Wissenschaftlers im allgemeinen und eines Fac hhistorikers im besonderen vernachlässigt, gewinnt seine Stellungnahme den Charakter eines politisc hen Pamphlets.

Überlingen, den 24. August 1 980 gez. (Dr. Georg F ranz )

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Vo r t r a g st h e m a b e s t ä t i g t

BEZ I R KSH AUPTM AN NSCH A F T

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Besche id Zel l a m See, a m 1 7 . 2. 1 982

über d ie Er lass u ng e i nes Aufe ntha ltsverbotes. Spruch

D ie Bezi r kshau ptmannschaft Zel l a m See erl ä ßt gege n den deutschen Staatsangehörigen Udo Walendy, H i stor i ker und Pol i to­loge, geb. a m 2 1 . 1 . 1 927 in Ber l i n-Char lotte nburg, V l otho a .d. Weser, H ochstra ße 6, B R D wohnhaft, gem. § 3 ( 1 ) i n Verb i nd u n g m i t § 4 des Bu ndesgesetzes v o m 1 7 .3 . 1 9 54, BG B L. N r. 75/1 954 ( F remdenpo l i ze i gesetz ) , ein bis z u m 1 7 . 2. 1 992 ( 1 0 Jahre ) be­fr istetes Aufentha ltsve rbot für das gesa mte österr. Bu ndesgebiet.

Sol l te der Genan nte nach dem l nkrafttreten d ieses Bescheides d ie Best i m munge n d ieses Bescheides m i ßachten und u nerl aubt in das öster r. Bu ndesgebiet e i nreisen, so werden gegen ihn Zwangs­maßnahmen gemä ß § 5 ( 1 ) des F remdenpol i ze igesetzes angewen­det. D ie Kosten für so lche Maßnahmen s ind gemäß § 1 2 des ge nan nten Gesetzes vom betroffe nen F remden zu trage n.

Begründung Gemäß § 3 ( 1 ) des Fremdenpo l i ze igesetzes kann gegen Frem­

de, deren Aufenthalt i m Bundesgebiet d i e öffent l i che R u he, O rdnung oder S icherheit gefäh rdet oder a ndere n öffent l i chen I nteressen zuwider läuft, e in Aufenthal tsverbot er lassen werden.

Walendy Ud o hat a m 1 2 . 1 1 . 1 98 1 i m Rah men ei ner von der N DP, Bezir ksgru ppe P inzgau, in Saa lte l den veransta l teten Ver­sammlung ( sogenan nte § 2 · Versamm l ung) e i nen Vortrag z u m Thema " Kr i m i n a l i s ieru ng der Zeitgeschic htsforschu ng" geha l ten.

I n d iesem Vortrag hat Walendy die Behau ptung aufgeste l l t, d i e e r m i t B i l d mate ri a l zu beweisen suchte, d a ß während der Ns­H errschaft kei ne 6 M i l l ionen Juden vergast oder auf andere Art u mgebracht worden s i nd.

Au ßerdem hat der G enannte die Kri egsschu ld des ehe mal i gen deutschen R e iches i n Abrede gestel l t.

D i e Tatsache der E r mord u ng vo n 6 M i l l i onen Juden ist d u rch zah lre iche Prozesse u nd Ger ichtsurte i l e sowie d u rch wissenschaft­l iche Untersuchu ngen e indeut ig nachgewiesen word en.

Walendy, ge l ernter D i p lom- Pol ito loge, i st I nh a be r des rechts­extre misti schen " Ver lages für Vol kstu m und Ze itgesch ichts­forschung" i n V lotho. Der I n ha l t e i ner großen Anzahl der von i h m ver l egten u nd z u m Tei l sel bst verfa ßten Schr iften ve rfolgt das Zie l , jeg l i che Kr iegsschu ld des ehema l i gen deutsche n R e iches und

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d ie zu d i eser Ze it a n den Juden begangenen Verbrechen zu l eugnen. B i sher wurden fo lgende vo m ge nan nten Verlag heraus­gegebene Schr iften i n der B R D von der Bu ndesprüfstei l e für jugendgefährdende Schriften i n d i z iert u nd zwa r :

1 ) 1 97 8 "Starbe n w i r k l i c h 6 M i l l ionen? " von R ichard H A R WO O D,

2) 1 979 " D er Jahrhu ndertbetrug" von Arthur B UTZ 3 ) 1 979 "Wahrheit für Deu tsch land - d ie Schu l dfrage des 2 .

Weltk ri eges" von W A L E N DY se l bst, 4) 1 981 " H it lerjugend - Soz ia le Tatge meinschaft" von E rich B LO H M . E s wird von Wale ndy i n sei ner gegenständ l ichen Rede auch

bestät i gt, da ß gegen ihn in der B R D mehrmals in den l etzten 1 0 Jahren wegen Verdachtes von strafbaren Hand l u ngen i m Zusam­menhang m it seinen fa lschen Behauptungen bezügl ich der deut­schen Kr iegsschu ld und d ie Judenvern ichtungen, gerichtl iche E r­mitt l ungsve rfahre n ei nge le itet werden m u ßten. Soweit jedoch be kan nt, endeten d iese Verfa hre n mit dere n E i nste l l ung.

Es kan n kei nesfa l l s gedu ldet werden, daß von e inem Fremden in Österre ich derart ige po l i t i sch bedeu tsame wahrhe itswidr ige Behauptu nge n kun dgetan werden, wodurch dem Ansehen Öster­re ic hs empfi nd l i cher Sc haden zugefügt wird.

Der Aufe nthalt des Udo Wal endy i n Österre ich l äuft soh i n aufgrund der oben aufgezeigten Umstä nde öffent l ichen I n teressen zuwider. Die Behörde war daher verpf l ichtet, das ihr nach den angeführte n gesetz l i chen Best i m mungen ei ngeräu mte fre ie Er· messen z u m Nachte i l des F remden ausz u l egen u nd wie i m Spruch zu entscheiden .

R echtsmitte l be l ehrung Gegen d iesen Besche id steht gemäß § 63 AVG 1 950 die

i nner ha lb zwe i Wochen ab Zustel l u ng be i der Bezir kshau ptmann­sc haft Zel l a m See schrift l i ch oder te legrafisch e inzubr i ngende Berufung offen , die e i nen begründete n Berufungsa ntrag zu ent­ha lten hat. D i e Berufu ngsschr ift ist m i t S 1 00.-- für jeden Bogen zu stempe l n .

Bescheid e rgeht a n : 1 ) Herrn Udo Walendy, V l otho a .d . Weser, H ochstra ße 6, B R D 2 ) d i e S icherheitsd i rekt ion für das Bu ndes land Sa l zburg i n

Sa lzburg zur gefl . Ken ntn isnahme (2- fach ) 3) das Gendarmerieposten kommando i n Saa lte lden zur Ke nnt-

n i s Für d ie R ic ht igkeit der Ausfert igung : unl eser l i c he Unterschr ift Stempel

Für den Bez i rkshauptmann : Mayer hofer e. h.

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An die Bez irkshau ptmannschaft Po stfac h 1 30 A 5 700 Zell am See

Udo Walendy Hochstr. 6 D- 49 7 3 Vlotho

D-49 7 3 Vlotho/Weser, den 2 3 . Februar 1 9 8�

Betr. : Erlaß eines 1 0-jährigen Aufenthaltsverbotes für Österreich Bezug : Spruchbescheid vom 1 7.2. 1 9 82, AZ : 1 3 - 8 6 . 0 6 8/ 1 - 1 9 8 2

B e r u f u n g Begründung:

Gege n den mir heute, am 1 9 . 2. 1 9 82 zugestellten o . a. B escheid lege ich hiermit Berufung ein und begründe sie wie folgt :

Inwiefern eine Bezirkshauptman nschaft Spruchbescheide in bezug au f ganz Österreich ausspre chen kann, entzieht sic h meiner Kenntnis. Doch meine ic h de m Verständnis der deutschen Sprache ge mäß, daß eine Bezirkshauptmannsc haft wohl für einen Bezirk, nicht hingegen für ein ganzes Land zuständig ist. Schon au s diesem Grund fechte ic h die Kompetenz dieses Besc heides an.

Die Bezir kshauptmannsc haft hat richtig recherchiert, wenn sie fe ststellt, daß ich Historiker, Verleger und Politologe bin, d.h. ein mit Diplo m besc heinigtes abgeschlo ssenes Studium der politischen Wissensc haften besitz e. Sie hat ebenfalls richtig recherchiert, wenn sie feststellt, daß sic h kein ein ziges bisheriges staatsanwalt­schaftlic hes Ermittlungsverfahre n gege n m ic h als begründet er­wiesen und gegen mic h zu einer Strafverfolgung geführt hat. Ich ergänze hiermit : es ist z . Zt. auch kein Strafverfahren "anhängig".

Die Bez irkshauptmannsc haft hat falsch formuliert, wenn sie meine Worte aus eine m Vortrag dahingehend zitiert, es " mußte n" (in de n letzten 10 Jahren wegen de s Verdac htes von strafbaren Handlungen) geric htlic he Ermittlungsverfahren gege n mich einge­leitet werde n. Ic h habe nie geäußert, daß solche Verfahren hätten eingeleitet werden " müssen". Dies ergibt sich schon daraus, daß gerichtsamtlich feststeht, daß nie mals ein Straftatbestand vorlag. Wenn junge, in historisc hen Fragen ungebildete, jedoch übereifrige und do gmat isch untolerante Staatsanwälte Ermittlungsverfahre n einleiten, sei es, weil sie ruis Vertrete n anderer Meinungen in bezug auf die politische oder historische Lagebeurteilung inner­halb einer Demo kratie für strafwürdig ansehen, sei es, weil sie der Anzeige eines Bürgers oder Pressegewaltigen nac hgehen ( müssen ) , der seinerseits für strafbar hält, wenn in einer D emokratie ein anderer eine andere Meinung hat als er selbst, dan n ist das doch noc h lange kein Beweis dafür, daß ein unbescholtener Bürger, Wissenschaftler oder Verleger mit dem Hinweis auf einen solchen Sachve rhalt kri minalisiert werde n darf. Selbst der Börsenverein des deutschen Buc hhan dels sieht erst dan n eine Verletzung der Mitgliedspflichten für gegeben an ( Satzung § 1 4) , wenn durch ein re chtskräftiges Urteil nachgewiesen ist, daß ein Verleger strafbare Publikationen verbreitet hat. Hinweise, daß es sc hon genüge, wenn ein Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren eröffnet habe, sind nic ht erwähnt, - im Gegen satz zur Andeutung im Spruchbescheid der Bez ir kshauptmannsc haft Zell am See.

Erst dort beginnt die Demokratie, wo auch eine andere Meinung gleichberechtigt geduldet wird. Aber es geht ja in meinem Fall offensichtlich nicht um eine unqualifizierte, als falsch nachweisbare, ordnungs- und sitte nwidrige Meinung, so n­dern ganz im Gegenteil um eine sehr qualifizierte, eine in jedweder Form wissensc haftlic h detailliert beweisfähige Meinung, die freilic h - das sei zugegeben - durchaus abweicht von der Meinung de s durchschn ittlichen Zeitungslesers oder F ernsehkon­sumenten. All e meine Vorträge und Bücher sind wissenschaftlich gehalten un d stell en sich jeder ö ffe ntlichen Sac hauseinander­setz ung. So habe ich auch stets Einladunge n zu Universitäten und

auch Ladungen als vereidigter Sachverständiger vor Gericht sach­gerecht durc hgestanden. Bis heute hat mir noch niemand Un­wissenschaftlichkeit oder Uneinsichtigkeit gege nüber logisc her Be­weisführung nachgewiesen oder ernsthaft überhaupt vorgeworfen.

Was de n Hinweis der Bezirkshauptman nschaft Zell am See auf die Indiz ierung jugendge fährdender Schriften anbetrifft, so kann ein solcher Hinwe is doch nicht als Begründung für ein Aufent­haltsverbo t eines Verlegers oder Autore n in einem Staat der we stlichen Welt herangez ogen werden. Dies ist meines Wissens auch noc h nie geschehen. Abgesehen davon, daß der bundes­deutsche Gesetzgeber im J ahre 1 9 7 3 ausdrücklich einen bedeut­samen Unterschied zwischen de n Aufgabenbereichen der Staats­anwaltschaften - auch in bezug auf pornographische und gewalt­verherrlichende Schriften - definiert hat, ist die Bundesprüfstelle in Bad Code sberg de m Gesetz (Gj S = Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften) zufo lge nur zuständig für Porno­graphie, Rassenhaß und den Krieg verherrlichende oder verharm­losende Medien. M edien (also auch Büc her) , die der Kunst oder Wissenschaft dienen, dürfen laut Gj S nic ht indiziert werden.

Was jedo c h seit einige n Jahren entgegen dem Vorliegen des Gesetzestextes geschieht, ist eine neue "I nterpretation" dieses Gesetzestextes auc h mit Hilfe von Urteilen der Verwaltungsgerich­te, die darauf hinausläuft, auch einwandfrei wissenschaftliche Literatur, ja sogar Do kumentationen, die j edoch zu unerwiinsch­ten politischen Folgerungen führen oder führen könnten, auf dem Wege der Indizierung aus dem Blickfeld der J uge ndlichen, in Wirklichkeit aber aus dem Blic kfeld der Öffe ntlichkeit zu ver­bannen. Zur Zeit der Verfassung und Publiz ierung der von der Bez irkshauptmannsc haft Zell am S ee aufgeführten, inzwischen auf

der Liste der jugendgefährdenden Sc hriften gelandeten Bücher war eine derartige, erst seit 1 9 79 durch Herrn Wehner ( SPD) in Bonn eingeführte Neuorientierung in der Bundesprüfstellen- Praxis nicht be kannt. Unter einer C DU-geführten Bu ndesregierung wäre meines Erac htens eine solc he politische überwälzung nic ht ge­schehen. Ich spreche diese Unterstellung insofern mit ziemlic her Besti mmtheit aus, weil ich weiß, daß mein Buc h "Wahrheit für Deutschland - Die Schuldfrage des Zweite n W eltkrieges" für die Dienstbiblio the k eines j eden deutschen B otschafters nach Er-, sc heinen dieses Buc hes besorgt worden war und ich selbst lang­jä hrig - auc h noch lange nach Erscheinen dieses Buches - in dem der CDU nahestehende n Rednerdienst " Arbeitsgemeinschaft de­mo kratisc her Kreise" ohne die geringsten B eanstandungen tätig gewe sen war.

M ein Buch "Wahrheit für Deutsc hland ' - Die Sc huldfrage des Zweiten Weltkrieges" befindet sic h unbeanstandet - ohne j eg­liche n sachlichen Angriff - seit 1 964 auf dem internationalen Büchermarkt. Es hat mir in keinem einzigen fre mden Land, das ich seither besucht und in dem ich z . T. ebenfalls Vorträge gehalten habe ( England, Niederlande, Belgien, Frankreic h, Sc hweiz , Italien, Dänemark, Schweden, USA, Kanada, Südafrika) die geringsten Vorhalte eingetragen oder Sc hwierigkeiten bereitet. Auch nicht in Österreic h, obgleich mir bekannt war, daß bei

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meinen Vorträgen stets Angehörige der Kriminalpolizei anwesend waren, wie dies auc h in der Bu ndesrepublik Deutsc hland üblich ist. Nun auf einmal - 1 8 Jahre später - zieht die Bez irkshaupt­mannsc haft Zell am See dieses Buch heran, um mir einen kriminellen Nimb us umzuhängen . Ich kann das eb enso wenig verstehen, wie die Indizierung eines solchen wissenschaftlic hen Buche s, von de m selbst der vo n der Bundesprüfstelle herangezo­gene Sachverständige des Instituts für Zeitgeschic hte, Dr. Gram!, schriftlich bescheinigen mußte, "daß es für die W issenschaft nicht ganz wertlos ist " . Im übrigen habe ic h gege n diese Indizierung den Rechtsweg beschritten, der j edoch noch nic ht abge schlossen ist.

Die gleichen Gründe treffen für die Indiz ierung der andere n Büc her zu. In keiner dieser Sc hriften ist gegen die guten Sitten verstoßen, Gewalt oder Krieg verherrlic ht oder verharmlost, zum Rassenhaß aufgestachelt oder gar Pornographie eingeblendet. Der Leiter der Bundesprüfstelle in Bad Godesberg, Rudolf Stefen, schreibt in seiner Broschüre "Massenmedien - Jugendsc hutz " (Heft 7 der Schriftenre ihe der Bundesprüfstelle für J ugendschutz, Bonn 1 9 76, S. 1 04) als eine seiner vom Gesetz her definierte n Aufgaben:

"Eine der wichtigsten und vornehmsten A ufgaben der BPS ist es, mit der Wissenschaft zusammenzuarbeiten, um die Kriterien und Ergebnisse ihrer Arbeit einer ständigen wissenschaftlichen Diskussion und Weiterentwicklung zu unterziehen. "

Zwar erkennt auc h er somit die " ständige wissensc haftliche Diskussion " als Voraussetzung für geistige Weitere ntwicklung an, doch sieht das in der Praxis , wie andere Historiker und auch ich erfahre n mußten, leider anders aus. Wenn er als Behördenange­stellter und Nichtfachmann für spezielle wissensc haftliche Fach­bereiche in der Praxis kraft parteipolitischer Dogmatik diesen Gesetzesauftrag parteipolitisch dahingehend " interpretiert ", zur Wissenschaft zu erklären und einer öffentlichen Diskussion für würdig zu befinden, was gerade genehm ist, dan n kann eine Beurteilung, die solcherart von Nichtfachleute n - für die stimm­berechtigten Mitglieder des BPS- E ntscheidungsgre miums sind keine nac hgewiesenen Fac hkenntn isse notwendig ! - , für e ine Behörde eines ausländisc he n Staate s nic ht zu einem Spruchbe­scheid herangezogen werde n, der für kriminelle Straftäter gedacht ist.

Wenn ic h nachfolgend Passagen aus dem Presserecht einiger Länder der Bundesrepublik Deutsc hland hier z itiere, so geschieht dies in der Annahme , daß das Presserec ht in Österreich analog kodifiziert ist, will doch der Österreic hische Staat ebenfalls als fre iheitlich de mokrat ischer Staat gelten. (Auf Grund der kurzen Frist, die mir von der Bezirkshauptmannsc haft Zell am See für eine begründete Berufung e ingeräumt worden ist, habe ich ver­ständlicherweise nicht das Österreic hische Presserecht zur Hand) .

So lautet z. B. das Gesetz über die Presse in Baden-Württem­berg (hier beispielhaft für die an deren Länder zitiert) :

" § 1 (1) Die Presse ist frei. Sie dient der freiheitlichen demokratischen

Grundordnung (2) Die Freiheit der Presse unterliegt nur den Beschränkungen, die

durch dns Grun dgesetz unmittelbar und in seinem Rahmen durch dieses Gesetz zugelassen sind . . . . § 3 Offentliehe Aufgabe der Presse

Die Presse erfüllt eine öffentliche A ufgabe, wenn sie in A ngelegen­heiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft u nd verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt . . . . . "

Oder das Gesetz über die Presse vom 3. 1 0 . 1 949 in Bayern :

"§ 1 Freiheit der Presse (1) Das Recht der freien Meinungsäußerung und die Pressefreiheit

werden durch Art. 110, 111 + 112 der Verfassung gewähr­leistet.

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(2) Sondermaß nahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträch­tigen, sind unstatthaft. . . . . "

Abgesehen von dieser Definition der Pressefreiheit in de n bundesdeutsc hen Ländergesetzen hat das Bu ndesverfassungs­gericht in Karlsruhe im Beschluß vom 1 . 3 . 1 9 7 8 ( NJW 1 9 7 8, 1 6 2 1 ) u nter Bezugnahme auf seine grundsätzlichen Ausführungen im Hochschulurteil ( BVerf. GE 39, 79 1 1 2 ff = NJW 1 9 7 3 , 1 1 7 6 ) u. a. ausgeführt :

"Damit sich Forschung und Lehre ungehindert an dem Be­mühen um Wahrheit ausrichten können, ist die Wissenschaft zu einem von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich persön­licher und autonomer Verantwortung des einzelnen Wissenschaft­lers erklärt worden. Damit wird zugleich zum Ausdruck gebracht, daß Art. 5 III GG (Grundgesetz) nicht eine bestimmte Auffassung von der Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie schützen will. Seine Freiheitsgarantie erstreckt sich vielmehr auf jede wissenschaftliche Tätigkeit, d. h. auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäß iger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist. Dies folgt unmittelbar aus der prinzipiel­len Unabgeschlossenheit jeglichen wissenschaftlichen Bemühens. Diese in Art. 5 III GG enthaltene Wertentscheidung beruht auf der Schlüssel/unktion, die einer freien Wissenschaft sowohl für die Selbstverwirklichung des einzelnen als auch für die gesamtgesell­schaftliche Entwicklung zukommt . . . . "

In einem jeden Staat der westlichen Welt gelte n - oder sollte n gelten - diese gleichen Grundsätze, auch m.W. in Österreich. Mir ist keine Verfassung und auch kein Gesetz in irgendein em Staat der westlichen Welt bekannt, das den einzelnen Menschen oder gar Wissenschaftlern vorschreibt, zu welchen Meinungen oder wissensc haftlichen Erkenntn issen in bezug auf historisc he G e­schehnisse des eigenen oder eines fre mden Volkes der einzelne Bürger zu ko mmen und welc he er folglich zu äußern habe. Auch - soweit ic h unterrichtet bin - die Österreic hische Verfassung oder die Öste rreichischen Gesetze, der Ö sterreic hisc he Staatsver­trag oder sonstige Verträge Österre ichs haben solc hes nicht defi­niert oder auch nur thematisc h an klingen lassen.

Ist dies in Österreich für den Öst erreichischen Staatsbürger nicht definiert - weder in bezug auf Österre ichs Geschichte noch auf historisc he Vorgänge fremder Länder -, so natürlich auch nic ht ftir Fremde. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See ko mmt nun zu dem Spruch, daß ein einreisender Fremder über die Gesc hichte seines - also de s für Österreich fremden - Volkes Vorstellungen, überzeugungen, Darstellungsweisen m itzubringen habe, die der Auffassung der Bezirkshaupt mann schaft Zell am See ohne Abweichung entsprec hen. S elbst wenn sich dieser Fremde in keinerlei innerösterre ichische Angel egenheiten einmischt, weder Öster re ic hs Gesc hichte noch Politik kritisiert, herab setzt oder angreift, gegen keinerlei Österre ichische Gesetze verst ößt, selbst weder vorbestraft ist noch von Interpol gesucht wird, sondern lediglich Einladungen österreichisc her Freunde gefolgt ist, um ihnen neue historisc he Forschungsergebnisse über histo rische Vor­gänge fremdvölkisc her Themenbereiche darzulegen - Deutsc hland gilt ja der Bezirkshauptmannsc haft Zell am See als fremdes Land -, wird solc hes Tun mit einem 1 0-jährigen Aufenthaltsverbot belegt, nur weil dieser Fremde der pauschalen Sc hulddiffam ieru ng

· seines - des für Österreich fremden - Volkes mit wissenschaft­lic her Akribie entgegentritt.

Als Wissenschaftler kann ich dazu an sic h nur sagen, daß solc herart Behö_1,1denentsc heidungen wissenschaftl iche Forschung, jedwedes Bemühen um bessere Erkenntnis erübrigen, weil die Be zirkshauptmannsc haft Zell am See sich langfristig voraus als besser, als einzig ric htig informiert ausweist. Ein Spruch der Bezir kshauptmannsc haft bescheinigt, was historisch wahr bzw. nicht wahr ist. Die Bezirkshauptman nschaft braucht historische Wahrheitsbeweise, selbst wenn sie neu sind, auch nicht zu prüfe n,

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weil sie o hnehin w eiß, was wahr ist. Aber abge sehen von dem inhaltlic hen Problem eines solc hen

Spruches bleibt doch auch festzustellen, daß die Verhältnismäßig­keit der Mittel bei dem vorliegenden Spruchbesc heid unangemes­sen ist. Seit 1 9 60 habe ic h auch in Österre ic h Vorträge gehalten. Es hat in all den J ahre n niemals irgendwelche Beanstandungen gege ben, auch nic ht in j üngster Z eit. N iemand der anw esende n Herre n der Kriminalpolizei konnte, w e n n e r ehrlich beric htete, mir nac hsage n, daß ich gegen die guten Sitten versto ßen, V ol ks­verhetzung oder Rassenwahn betrieben hätte oder ähnlic hes, was vielleic ht anstößig hätte sein können. Hätte m ir j e mals einer dieser Herre n den Wunsch seiner B ehörde bekanntgemac ht, dieses oder jenes Thema nicht zu berühren, das - w enn es auch gesetzlich nic ht genau definiert, so doch - unerwünscht sei, so hätte ic h mic h an den Wu nsc h der Herre n des Gastlandes halte n kö nnen. Man hätte mir ebenso in einem Spruc h der B ezirkshauptman n­sc haft kundtun kö nnen, daß man grundsätzlic h keine Vorträge von m ir mehr in Österreich wünsche. Aber gleich ein 1 0-jähriges Aufe nthaltsverbot ? Nur weil ich wissensc haftlich nachzuweisen in der Lage bin, daß die meinem Volke "bis zur l etzten Ge nera­tion" ( Menachim Begin 1 9 8 1 ) aufgebürde te Schuld am Ausbruch, der Ausweitung und Brutalisierung de s Zweiten Weltkrieges sowie an der Vernichtung von 6 M illionen Juden wissensc haftlich widerlegbar ist? Dieses Aufenthaltsverbot schließt j a auch un­politisc hen Urlaub, sowie wo hl auc h Durchreisen nac h Italien ein.

Zur Frage der Kriegsschuld und auch zum Themenb ereich

Kriegsve rbrec hen habe ich der Öffentlichkeit in meinen Publika­

tionen so umfangre iche wisse nsc haftlic he Detailunte rsuc hungen vorgelegt , daß ic h die Bezirkshaupt mannsc haft nur dara�f hin­weisen, hier j e doch nicht in sac hlichen Einzelheiten alles wieder­holen möchte. Sollte ich mich in irgendwelc hen Einzelheite n meiner Veröffentlic hungen geirrt haben, so würde ich diese Irrtümer korrigiere n. B isher bestand dazu j edoc h kein Anlaß. Nach meine m bisherigen W issenschaftsverständn is muß j edo ch auc h ein Irrtum in einer Demokratie erlaubt bleiben bzw. gedul­det werden. Wie auc h immer sic h Wahr heit und Irrtum angesic hts einer ö ffe ntlic hen Auseinandersetzung schließlich eines Tages ausp endeln werden: stets bleibt die öffe ntlic he Ause inander­setzung notwendige Vo raussetzung für eine richtige Erkenntnis. Verbo te oder Spruchbe sc heide , wie z . B . j e ner der B ezir kshaupt· mannsc haft Zell am See , trage n nic ht z u m Fortsc hritt, geist iger Weiterentwi cklung, z ur An regung z u m unabhängigen Denken b ei, sondern sind Kennzeic he n über wu n de ner Zeiten.

In nahezu 6 Kriegsjahre n mörderischster Kämpfe in ganz

Europa gegen nahezu alle Weltmächte unter Einsatz aller damals bekannten Waffen hat Deutschland ca. 3 ,5 Millionen Soldaten im Kamp f verlore n, mehr als 1 Million we iterer Soldaten sind nac h Kriegsende to t in Kriegsgefange nsc haft verbli ebe n ; die deutsc he Zivilbevölkerung hat durch de n zivilen Bombenkrieg über 1 Million Menschen verlore n ; infolge der Vertreibung der D eutschen aus den deu tsche n Ostgeb ieten sind 3 , 2 8 M illio nen Menschen zu Tode gekommen ; dies bedeutet insgesamt 1 0 Millionen. D ie

Nac hwe ise für dieses Geschehe n sind vielfähigster Art ; man brauc ht für die Beweisführung, daß solc hes ge schehen ist, weder Zeuge naussage n, no c h Geric htsu rte ile, noch Sac hverständigen­gutac hten zweckger ic hteter Institute für Zeitge sch ic hte. Ze it, Aufwand, Größenordn ung, Beweismittel, Funde hierfür sind mit

der Behauptung z u vergle ic hen, D eu tsc hland habe von 1 9 41 bzw. 1942 bzw. 1 943 a n bis Ende Oktober 1 944, also in 4 bzw. 3 bzw. knapp 2 Jahre n ( sc hon in dieser Termin ierung gibt es fac h wissen­sc haftlic h ke ine Klarhe it ! ) 6 Millionen Mensc h e n spurlos und

währe nd des Krieges auch unmerkli c h und unauffindbar z u m Ve rschwinden ge bracht (das würde d i e do ppelte Einwo hner sc haft von ganz Ostpreußen bedeute n ! ) . Hinzu ko m mt, daß diese Be­hauptung auf Ge sc he hnisse verweist, die sic h nic ht in der Öffent­lichke it, so ndern ganz stre ng geheim abgewic kelt haben sollen,

wobei bis heute keine international beglaubigten Untersuc hunge n an Ort u n d Stelle de s G esc he he n s zugelassen, keine technischen Un tersu c hungen durchge führt w orden sind ( so lauten j üngste F eststellungen de s I n stit uts für Zeitgesc hic hte in München ! ) usw. D iese Aussage n werden weitestge he n d auf Zeuge naussage n, frag­würdige Dokume nte, die z. T. nur aus mit Schre ibmasc hinenschrift beschriebene m Papier be ste hen, G eric htsurteile und Sac hgutac h­ten ge stützt, die - untersuc ht m an sie neutral unbefange n und detailliert - zu e inem großen Teil Fehl sc hlüsse, W idersprüche, Unvollko mm enheiten, techn ische , chemische o der physikalisc he Un möglichkeiten enthalten. Dieses ist heute wissensc haftlieh nachweisbar.

Ich will auch hier in diesem B eru fungsantrag dieses Thema nic ht wissensc haftlich ausdiskutieren . E s mag der weitere Hinweis ge nügen : Der langjährige Führer des Wel tzionismus, Nahum Gold­mann, vermerkt in einem seiner neuen Büc her "Mein Leben als

deuts c her J ude " , daß beim Absc hlu ß des Luxemburger Abko m­mens von 1 9 5 2 z ur Wiedergutmac hu ng " niemand eine z ureichen­de Vorstellung von der gewaltigen Zahl der anspruchsberechtigten

Opfer (spric h Überlebenden * ) hatte " (S . 440 ). Auch u nter de m

Eindru c k dieser Aussage, die zu dem weitere n Eingeständnis vo n über 4 M illion e n Wiedergutmachungsanträgen führte ( S. 445, -die Presse spricht be re its von über 5 M illionen) muß doch wohl ein denkender Mensc h diese neuen Erkenntn isse gegenüber den

vorgetragenen Behauptungen aus den J ahren 1 9 45 - 1 9 5 2 revi die­ren. Hatte man also von 1 945 bis 1 9 5 2 vo n 6 Millionen ge­sprochen, so kann do ch nunmehr nach den bis dahin unerwarte­ten Überlebe nsmeldungen un d Nac hweisen diese Zahl nicht me hr gelten.

Auch von einer Bezir kshauptmannsc haft in Ö sterreic h sollte als legitim ange sehen werde n, daß a) sic h ein Fremder - wo imme r er sich auch in der Welt aufhält

- für die Sac haufklärung ge sch ic htlic her Vor gänge einsetzt, die zumal sein - fre mde s - Volk betreffen und seinem - fremden - Volk angelastet werden , und

b ) j eder konstru ktive Denkansatz zur sac hli�hen Lagea�alyse und

Wahr he idindung seitens einer demo kratischen Reg�erung un­

terstütz t werde n soll t e , z u mindest aber eineil gleic hberec htig­

ten Stellenwert neben geduldeten Lügen, Irrtümern und Kritik­

losig keit eingeräumt be ko m m en m üßte.

Solche D en kan sätz e hingegen mit Aufenthaltsverboten u. ä. zu u nterb inden, verhindert einen geistigen Fortsc hritt und wider­spricht dem V erfassu ngsauftrag eines demo kratisc hen Staates. Und es z ahlt sic h auc h po litisc h nicht aus, denn ein geistiger

Fortschritt ist mit solc hen Spru c hbe sc heiden o hne hin nic ht auf­

zuhalten, z u mal nic ht in der heute eng verfloc htenen Welt. Im übrigen meine ic h, daß der der historisc hen Forsc hung in de n letzten J ahre n gelungene Nac hweis, de mzufolge bei alle m auch von m ir nache mpfunde nen Schmerz für die Kriegsopfer aller Se iten nicht 6 Millionen J uden umge ko mmen oder umgebracht worden sind, eine erfreuli c he N ac hricht ist, die auch den Nachbar­völkern Deutsc hlands z ugute ko mmen müßte , keinesfalls aber die

Nach barvölker Deutsc hlands sc häd igen kö nnte.

In einer sac hlichen Stellungnahme zum Spruchbescheid der

Bezirkshaupt mann sc haft Z ell am See muß ic h mic h auch gegen die unbe wiese ne Unterste llung wenden, ic h hätte einen " rechts­

extremistisc he n" Verlag. Was heißt denn das konkret? Nur weil die ser Ve rlag von der allge mein en Meinung abweichende Erkennt­nisse vermittelt, wird er gleic h mit einem diffamiere nde n Be iwort versehen, ohne daß ein solc her Diffamierer auch nur de n ger ing­

sten Be we is für die Verwendung eines solc hen Sc hlagwort es anz utreten brauc ht. Es ist dabe i auch kaum anzunehmen, daß ein Angehöriger de r Bezirkshaupt man nsc haft Zell am See die Publika­tionen meines Verlages gelesen hat.

• ) e rgänzt vom Verf.

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Über die Kriegsschuldfrage des Ersten W eltkrieges hat es eine une rmeßli c he Fülle von publiz ierten Untersuchungen selbst mit un terschiedlichsten Aussagen gegeben, o hne daß j emand auf de n Gedan ken gekommen war, den einen oder den anderen Autore n mit Ausdrücken zu belegen, d i e i h n der Diffamierung durch Hinz und Kunz anheimgaben. Warum nur glaubt man in bezug auf die Schu ldfrage des Zweiten Weltkrieges nur Spruc hverdikte auf der einen un d Diffamieru ng auf der an deren Seite dulden zu sollen, hingegen keine öffentlic he Auseinandersetzung in der Sache? Ein solches Verhalten ist nicht dazu angetan, aus den Kriegen der Vergangenheit für die frie dliche Gestaltung der gefährlic hen Zu­kunft zu lernen! Wir leben heu te allesamt in Europa in einer Ze it höc hster Gefahr, unermeß licher Rüstu ngen und Vernichtungs­waffen, so daß es sehr wohl ange bracht ist, auch die Vorge sc hic h­te des Zweiten Weltkrieges sachlich und objektiv zu untersuchen und Vergleic he mit der Gegen wart zu ziehen, um nicht aus Du mmheit oder Fe igheit die Entwic klung zu einem Dritten Weltkrieg zu unterstützen. Diffamierende Schlagworte gegen wen auch immer helfen un s da nic ht weiter, sondern allenfalls Respekt vor der substantiiert und emotionslos vorgetragenen S ac hanalyse eines Andersden kenden. Nur Sachlic hkeit und Wahrheitswille werde n uns allesamt in Europa und in der weltweiten Politik überhaupt eine friedliche Gestaltung der irdischen Lebensverhält­nisse auf Dauer ermöglichen. Ich bin auch naturwissenschaftlich soweit vorgebildet, daß ic h in der geschichtlichen Entwicklung der Menschheit naturgesetzliche Zusammenhänge wir ksam sehe, die insbesondere auch für die S chuldverstrickung im Leben der Völker verantwortlich sind. Wie auch immer diese letzte Beweis­führung hierfür auch ausfallen wird, - meine wesentlichen Vor­arbeite n hierfür habe ic h in meinen beide n Bänden " D ie Welt­ansc hauung des Wissens" der Öffe ntlic h keit vorgel egt. S ie belegen dem unbefangenen wie auch de m ganz und gar nicht wohl m einen­den Leser, daß ich an alle die se Probleme keineswegs mit partei­lich enge m Horizont herangehe, sondern ganz im Gegenteil auf Zusammenhänge verweise, die selbst die Wissenschaft bisher nicht beac htet hat.

Zur Diffamierung mittels Schlagwort e n zählt auch die Be­hauptung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See, ich hätte in meinen Schriften "jegliche an den Juden b egangene Verbrechen geleugnet". Der Bezirkshauptmannschaft ist sicher bekannt, daß, wenn ich dies tatsäc hlic h so geleugnet hätte, ich in der Bundes­republik Deutsc hland längst ein Strafverfahren hätte und verur­teilt worden wäre, da im Bundesgebiet gerade in dieser Frage, wenn auc h nicht in Form von Gesetzen, so doch in der Spruch­praxis der Gerichte dogmatisch hart e Urteile gesprochen werden. Dennoch ist in der Bundesrepubli k - und muß es auch sein, wenn Demokratie, Me inungs- und Wissenschaftsfreiheit gewährleistet werden sollen -, erlaubt, in Detailuntersuchun gen Falschdarstel­lungen, Übertreibungen, F älschungen, als solche zu kennzeic hnen und Propaganda von Tatsac henfeststellungen z u differenz iere n. So habe ic h mic h in allen meinen historischen Publikationen gegen Propagandabehauptungen und für historische Wahrheitsfo rschung eingesetzt. Daß sich solc hes Verhalten in heutiger Zeit womöglich nur ein wirtsc haftlic h unab hängiger Historiker, nicht hingegen ein beamteter Behördenleite r oder Angestellter im öffentlichen Dienst l eist en kann, spricht nic ht gegen meinen Einsatz und auch nicht gegen meine Forsc hungsergeb nisse.

Abschließend möchte ich noc h fe ststellen, daß ic h bei allem Unverständnis für den Spruch und die eingangs herangezogenen Vorhaltungen der Bezirkshauptmannschaft doch die F airness im letzten Abschnitt des Spruc hbesche ides als w ohltue nd empfand, mich nicht zu besc huldigen, die öffe ntlic he Ruhe, Ordnung oder Sic herheit in Österre ic h gefährdet zu haben, sondern mir im Endeffe kt nur vorzuhalten, " öffentlichen Interessen " zuwider­zulau fen.

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Die Definition dessen, was " öffentlichen Intere ssen zuwider­laufen" b edeutet, ist j edoch für einen Fremden nicht faßbar, zumindest nic ht im vorhinein . Daher konnte sic h ein Frem der darau f nicht vorher einstellen. Aus diesem Grunde ist aber auch die Härte des Spruchbesc heides besonders unangemessen, und es hätte genügt, mir durch Spruchb escheid kundz utun, daß der Österreichischen Regierung des öffe ntlic hen Intere sses wegen meine Vorträge aus diesen oder jenen Gründen unerwünscht seien oder daß ic h bestimmte Themenbereiche bei meinen Vort rägen tunliehst aussparen m öge oder ausz usparen hätte. Ich hätte dann selbst die mir als Gast in einem Gastland obliegenden Pflichten auch dann einzuhalte n gewußt, wenn gerade diese Themen von meinen privaten E inladern gewün sc ht worden wären. Bisher j eden­falls wußten selbst diese privaten Österreic hischen Einlader nichts von unerwünschte n Themen oder nic ht erlaubten Meinungen,

· sonst hätte ich dies bestimmt von jenen erfahre n und m ich danach ausr ichten können. Doch ohne Vorlauf einer spezifiz ierten Bitte, Anregung oder Warnung ein aus heiterem Himmel beschiedenes 1 0-jähriges Aufenthaltsverbot mit Kriminalfallakzent kann ich schlecht mit meinem E hrgefühl und Demokratieverständn is ver­einbare n.

Man sollte zudem bedenken, daß die Definition de sse n, was " im öffe ntlichen Intere sse liege " , in einer Demo kratie bzw. pluralistischen Gesellschaft eine mehr oder we niger, stets wech­selnde part eipolitische Definition ist, sich aber jedenfalls nicht aus den Grundsätzen einer de mokratischen Staatsform und ihren gewährleisteten Freiheitsrechten herleitet. Die Frage , ob es im öffentlichen Interesse ein es de mokratischen Staates liege, der Öffe ntlichkeit amtliche Verdikte zu präsentieren, die auch de n eigenen betro ffe nen Staatsbürgern nachweisen, daß es trotz gegen­te iliger Beteuerungen und Ve rfassungsn ormen in Wirklichkeit selbst für Wissensc haftler kein e Meinungsfre iheit und Forschungs­bere chtigung in wesentlic hen Kernfragen der politischen- histori­schen Urteilfindung gibt, - oder ob es nicht doc h sinnvoller wäre , eine sachliche Gesc hic htsfo rsc hun g ohne Verbote zu ertragen, ist m öglic herwe ise nur von Männ ern mit großem F ormat im Sinne eines aufrechte n Demokratieverständnisses lzu beantworten und zu entsche ide n. Ich meine, daß auch unter diesem Aspekt, um die Glaubwürdigkeit und Beständ igkeit unserer westeuropäisc hen Ordnungsgrundlagen zu erhalten, die Entscheidung der Be zirks­hauptman nschaft Zell am See überprüft und abgeändert bzw. aufgehoben werden sollte.

Sollte der Spruchbescheid der B ezirkshaupt mannschaft Zell am See nicht aufgehoben oder abgeändert werden, so kündige ich hiermit an, daß ic h den anstehenden Sachverhalt publizieren werde, denn da ich als Autor, Verleger und Referent im öffent­lichen Lebe n stehe, bin ich schon aus diesem Grunde gezwu ngen, mich gege n öffentliche Diskrimin ierung zu wehren.

Ich beschließe diese B erufung mit dem Antrag auf Aussetz ung der Vollziehung des mir zugegan genen Besc heides bis zur re chts­kräftigen Entsche idung des Bescheides durch ein ö sterre ic hisc hes Geric ht, wobei ich mich bis zu einer solc hen Entsche idung verpflichte, in Österreic h keine politisc hen Vorträge m ehr zu halten. Bitte seien Sie zudem so freundlich und geben mir eine weitere Rechtsmittelbelehrung und einen Hinweis, inwiefern ich zur Wahrnehm ung mein er Rechtsinteressen in dem vorlie gende n Fall mir in Österreich einen Rechtsanwalt verpflichten und ich für die hierfür notwendigen Erörterungen nac h Österre ich einre isen darf oder n icht.

Hochachtun gsvo ll

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A mt s w e g� n v o n i

z u r Ke n n t n i s z u n e h m e n

Republik Österreich Bundesministerium für Inneres 1 0 1 4 Wien, Postfach 1 00 Zahl : 3507/35 - IV /4/ 79 Wien, am 20. Februar 1 9 79

Sehr geehrter Herr Fischer ! Ihre Anfrage vom 1. August 1 9 7 8 an die KZ- Gedenkstätte

Dac hau be treffe nd Lichtbilder des ehemaligen Konzentrations­lagers Mauthausen wurde mir in Kopie übermittelt. Als Antwort gestatte ich mir das Ergebnis der angestellten Erhebungen in Beric htsform zu übermitteln.

Bericht

Hochachtungsvoll Hacker

Oberpolizeirat

über die Hinrichtung des Konzentrationslagerhäftlings Hans Bona­re witz

Sac hverhalt Im Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsschreibung, 49 7 3

Vlotho/Weser, Bundesrepublik Deutschland, ist i m Jahre 1 9 7 3 ein Buch unter dem Titel "Bilddokumentation für Geschichtsschrei­bung? " erschienen, als dessen Autor Udo Walendy zeichnet. Auf Seite 52 und 53 behauptet der Autor, daß bestimmte Fotografien nicht original angefertigt seien, sondern Gemälde, die nachher fotografiert wurden, darstellen.

Diese Bilder zeigen ein Häftlingsspal ier ( sogenannter Appell) zwischen den Barac ken des Konzentrationslagers Mauthausen, durch welches eine Häftlingsmusikkapelle marschiert. Den Mu­sikanten in ge stre ifter Kleidung folgt ein Karren, der von Gefange­nen gezogen wird. Auf ihm steht ein Mann mit einem Bündel am Rücken, hinter ihm eine Kiste. Im Hintergrund sind Männer in SS-Uniform zu sehen.

Walendy behauptet, um seine Theorie zu beweisen, daß ver­sc hiedene abgebildete Personen anatomisch unrichtig dargestellt seien, wie dies eben nur auf gemalten Bildern , nicht aber auf Fotografien vorkommen könne. Z .B . habe ein Musikant zu tiefe , ein anderer zu schmale Sc hultern, die Relationen zwischen Kopf und Beinen seien unrichtig, auch die Schuhgröße weise Unter­sc hiede auf. Gefangene, die vor dem Karren gehen, hätten un­gleich lange, die SS-Männer aber zu schmale Beine, der am Karre n stehende eine zu dicke Hand. Zum Vergleich läßt der Autor zwei menschliche Skelette neben den von ihm angezweifelten Foto­grafien abdrucken. Er kommt zu dem Schluß, daß bei de n "Knochenmännern" no rmale anato mische Ausmaße des mensch­lichen Körpers, bei den Fotografien aus dem Konzentrationslager Mauthausen jedoch unnatürliche Größenverhältnisse zu sehen seien.

Die beze ic hneten Fotografien sind im Museum der Gede nk­stätte Mauthausen ausgestellt und be finden sich auch in der Dokumentensammlung des Bundesministeriu ms für Inneres, Ab-

Der heu tige Öster rei­

ch ische Oberpol izei­

rat Kurt Hacker lei­

tet das in eine Ge­

denkstätte verwan­

de lte einstige K L­

Mauthau sen . Hacker

d urchl itt Buchen-

wald u nd Auschwitz.

Als ein Tei l des Hol­

lywood- F i l ms " Hol o­

cau st" in Mauthau­

sen gedreht wurde,

wi rkte Hacker bera­

te nd m it.

teilung IV/4. Aus diesem Grunde, aber auch da zahlreiche An­frage n beim Museum Mauthausen zu der aufgeworfe nen Frage einlangten, wurde eine Untersuchung eingeleitet, die folgendes ergab :

Vorhandene Dokumente

Aus den Arc hivdokumenten ist zu ersehen, daß ein Häftling des KL Mauthausen, der aus Österreich gebürtige Hans Sonare­witz, geboren am 2 8. Juli 1 909, im Juni 1 942 aus dem Lager flüchtete. Dazu benützte er eine der großen Kisten, die in der Häftlingstischlerei angefertigt und meistens ohne Kontrolle auf Lastwagen der SS aus dem Lager an die Besteller geliefert wurden.

Es gelang ihm tatsächlich in einer Kiste versteckt den Lager­bereich zu verlassen, jedoch wurde er am 1 1 . Juli 1942 wieder festge nommen und in das KL zurückgebracht. Wie alle anderen wieder ergriffenen Flüchtlinge aus einem Konzentrationslager wurde er am Appellplatz vor den angetretenen Häftlingen ohne vorheriges Gerichtsverfahren gehängt. Am Tage dieser Hinrich­tung, nämlich am 30; J uli 1 942, wurde er auf einen Handkarren gestellt, auf dem auch die bei der Flucht benützte Kiste am Handkarren Platz hatte. Die Kiste war mit der Aufschrift "Warum in die F erne schweifen, wenn das Gute liegt so nah" und "Den Teufel gerochen" in Kurrentschr ift versehen. Der Karren wurde zum Galgen gezoge n, wobei vor ihm eine aus Häftlingen gebildete Musikkapelle marschierte und Lieder wie "Alle Vöglein sind schon da" und "Komm zurück .. " spielen mußte. Während des Marsches über den Appellplatz sind offenbar die Fotografien entstanden, die Gegenstand der oben erwähnten Publikation sind.

Archiviert ist auch ein Rundschre iben des Reichssicherheits­hauptamtes, das im August 1 942 die Kommandante n aller KL ermahnt "aus gegebenem Anlaß" ihre besondere Wachsam keit auf Transporte von Kisten und Behältnisse zu richten.

Aussagen von Augenzeugen

Einige der im Spalier befindlichen ehemaligen Häftlinge des KL konnten nac h den Fotografien erkannt und ausgeforscht werden. Zwei in Frankreich lebende Personen, nämlich Iuan Diego- Herranz, Paris 1 9 , rue Petit 1 4, wh. und Felipe Yebenes­Romo, Montreuil- sous- Bois, 1 7 impasse des Chantereines wh. , wurden am 4. und 5. 1 2.1 9 7 8 zum Sachverhalt als Zeugen ver­nom�en. Ihre Aussagen vor dem "Directeur Central de Ia Police Iudiciaire s" im französischen Innenministerium und dem "In­specteur de l 'ad ministration" des Fran zösischen Unterrichts­ministeriums vermitte ln übereinstimmend, daß sie den Häftling

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Hans Bo narewitz sowohl währe nd j e ner Tage ge sehen hätten, wo er nach der Flucht in der Nähe des Lagertore s aufgestellt worde n sei, als auch die Hinrichtung unter Musikbegleitung mitzuerleben gezwunge n worden seien. Beide gabe n unab hängig voneinander an, auch info rmiert gewesen z u sein, wieso es davon Bilder gegeben habe. SS- B ewacher , die wieder holt im Lager fo tografier­

ten, hätten ihre Filme zum E ntwic keln dem sogenan nten " Er­kennungsdienst" übergeben. I n diesem " Erkennungsdie nst" sei der spanische, inzwischen jedo ch schon verstorbene Häftling Franzisco B oix, ehemaliger Pressefoto graf, beschäftigt gewesen, der als F ac hmann im Labor die von S S-Männem gemachten Fotos entwickelt habe. Boix sei es gelunge n, eine größere Anzahl von Kopie n der ausgearbeiteten B ilder anzufe rtige n und aus dem Lager zu bringen. Als Boix nach E nde des Krieges in das zivile Leben zurückkehrte und sich in Fran kreich etablierte, h ätte er diese Bilder dort hin gebrac ht.

Zu der Person des bereits verstorbe nen B oix konnte ermittelt werde n, daß e s sich um de n Häftling Nr. 5. 1 85, m it vollem Namen Francesco Boix-Campos handelt , der im Nürnberger Prozeß (offi­

zielle französische Ausgabe, S eite 1 42 und 1 43 ) zu dieser B ilder­serie vern ommen wurde. Boix sagte damals aus, es handle sich um einen Österreichischen Häftling, der als Tischler in einer Kiste aus dem Lager zu flüc hte n versuchte, nac h einiger Z eit aber w ie der ergriffe n und schließlich gehän gt wurde, nachdem er unter Musik­begleitung zum Galge n gekarrt worden sei. D ie bezüglichen Foto­grafien aber habe der S S-Oberscharführer Fritz Komak aufge­

nommen.

Ein weiterer ehemaliger Häftling, der B undesbedienstete Manuel Garcia- Barrado, wo hnhaft in Marbach Nr. 38, ö sterr. , wurde an seinem Wohnort von Oberpolizeirat Hacker, Bundes­ministerium für In neres, vern o m m en. Garcia bestätigt vollständig die bereits zitierten Ereign isse um B onarewit z, denn auch dieser Zeuge hat im Spalier die Hinrichtung mitansehe n müsse n u n d kannte sc hließlic h sehr g u t den M ithäftling Francesco B oix, von dem er schon w ährend seiner Haftzeit streng vertraulich die

I nformation erhalten habe, die angefe rtigten Kopien seien unter Mithilfe der damals in der Ortschaft Mauthausen wohnhaften A ngestellte n Pointn er (Köchin in einem Ziegeleibetrie b ) aufbe­wahrt worden. Garcia erklärt e, ebenso wie die in Fran kre ich vernommenen Z eugen, daß die ihm vorgelegten Bilder durchaus

echte F otografien seien und keineswegs Gemälde darstellen.

Gutachten

Da der Autor W alendy anatom isch- medizinische Unrichtig­keite n bemerkt haben will, wurde der Chefarzt der Polizeidirek­tion Wien und geric htlich beeidete Sachverständige, Hofrat Dr. Franz Graf, gebeten, ein Gutachte n zu dieser Frage ab zugeben. Hofrat Dr. Graf hat am 1 0. Jänn er 1 9 7 9 bekanntgegeben, die fraglichen Bilder unter dem Titel " Häftling wird unter Musik­begleitung z u m G algen gekarrt " stellten Foto grafien dar. Alle abgebildeten Einzelheiten entsprächen richtigen anato mischen Ausmaßen und Gegebe nheiten. Ein Vergleich zwischen fotogra­fierten Personen und fot ografierten menschliche n Skeletten , wie dies der Autor versuchte, sei unwissenschaftlich und lasse ke ine Schlußfolgerungen der Art zu, daß es sich um G emälde und nicht

um F otos handle.

Schlußfo lgerungen

Aus allen vorgebrachten Untersuchungseinze lergebnissen geht hervor, daß die im Museum des ehemalige n Konze ntrationslagers Mauthausen über die F lucht des Hans Bonarewitz ausgestellten F oto grafie n und D o kumente mit Sicherheit echt sind und Tatsache n widerspiegeln, die sich im J uli 1 942 im damalige n KL Mauthausen ereign eten.

D ie Originale der Au ssage n und des G utachtens werden in das

Arc hiv de s Bunde sm inisteri ums für I nneres, Abteilung IV/4, unter der Ziffe r E 20/4567 einge reiht.

Hac ker Oberpoliz eirat

" Häftlinge wurde n unter Musikbegleitung zum Galgen gekarrt. Das dafür vorgeschriebe ne Lied war ' Alle Vöglein sind schon da' . "

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Mit diesem Bildtext veröffe ntlicht in Robert Neumann " Hitler - Aufstieg un d Untergang des 3. Reiches" München, Basel, Wien 1961 Desch Verl ag S.

1 76. gleichermaßen veröffentlich t in einigen polnischen Büchern.

D ieses B i l d i st e in G emäld e . . . . . . .

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An das Bu ndesministerium des Innern de r Republik Österreich z. H. Herrn Oberpolizeir at Hacker

Postfac h 1 0 0

fotografierten menschlichen Skeletten u nwissenschaftlich sei. Aus diesem Gutachte n soll hervorgehen, daß der von mir

verö ffe ntlichte Bildfälschungsnac hweis als falsc h widerlegt sei. Vl otho, 1 0. 3. 1 9 79

A 1 0 1 4 Wien

Betr. : AZ 3 5 0 / 3 5 - IV/4/ 79 Bericht übe r Bild (bzw. Foto ) KZ- Häftling Hans BON ARE WITZ " Alle Vöglein sind schon da. "

Da ich aus diesem Grunde ein besonderes persö nlic hes u nd fachl iches Interesse an diesem Gutachten habe, möchte ich Sie bitten, mir eine Kopie z ur Einsicht z u zuleiten.

Sollte dies Kosten verursac hen, so stellen Sie mir diese bitte in Rec hnung.

Sehr gee hrter Herr Hac ker ! Mir wurde mitge teilt, daß zum .o.a. Sac hverhalt ein Gutachten

von Hofrat Dr. Graf vom 1 0. 1 . 1 9 7 9 vo rliegen solle, in de m fe stgestell t se i, daß ein Vergleic h von fotografierte n Personen mit

Auch wäre ic h daran interessiert zu erfahre n, ob dieses Gut­achten bzw. eine Diskussio n darüber veröffe ntlic ht werden darf.

+++++ • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·�-++ · • · · · · · ·

Vergleichsbilder: Rechter Musikant und Knochenmann. a) identische Körper­größe, b) identische Kopfgröße. Man achte auf die Beckengegend, die Länge und Plattheit des angehobenen Fußes mit Schuh und vergleiche den normalen Fuß eine s Menschen dieser Größe, wobei ein Schuh das Bild noch umfang­reicher gestalten müßte. Man prüfe di e verwinkelte Außenkante des Schiffer­klaviers. Man zeichne auf Pergamentpapier die Konturen des Unterschenkels mit Fu ß des gleichgroßen Knochen mannes und l ege es auf de n angewinkelten Fuß de s Mu si kanten. Ergebnis : das l i nke Knie müßte hinter dem rechten Bein hervorscheinen, was nicht der Fall ist.

Hoc hachtungsvoll Udo Walendy

# # # # # # # # # # #

Sehr geehrter Herr F ischer ! Haben Sie verbindlichen Dank für Ihre Zeilen vo m

6. März sowie die Zuleitung des Berichtes vom Bunde sministeriu m de s Innem der Republik Öster­re ic h - 3 5 0 7 / 3 5 - IV/4/ 7 9 vom 2 0 . 2 . 1 9 7 9 über die Hinric htung de s KL-Häftlings Hans Bon arewitz.

Ich sehe mich in diesem Bericht mit Behauptun­gen konfrontiert - Zeuge naussage n, Verfahren, Do­kumenten bzw. " D o kumenten" - , die ich weder nachprüfen noch beurteilen kan n.

Wenn - wie ge sc hehen - jedoch in dem B ericht behauptet wird, bei dem z ur Debatte stehenden B ild " Alle Vöglein sind schon da" handele es sich um eine Fotografie (diesbezüglich angeführte Z eugenaussagen übe rge he ich, weil sie zur Beweisfähigkeit ja nichts be sagen), - weil laut Gutachten des Chefarztes der Polizeidirektion Wien und gerichtlich beeideten Sach­verständigen Hofrat Dr. Fran z Graf erklärt habe, " ein Vergleich z wischen fotografiert en Perso nen und fo to­grafierten menschlichen Skeletten sei unwissenschaft­lich und lasse keine Schlußfolgerunge n der Art zu, daß es sich um Gemälde und nicht um Fotos han­dele", so richtet sich der gesamte B ericht mit diesem In halt selbst. So etwas ist do ch grotesk ! Welche Prüfverfahre n soll es de nn sonst geben, als S kelett­vergleiche ? Es ist do ch geradezu irrig, wolle man behaupten, der " Geiger" dieses Bildes habe entgege n allen menschlichen Wesen dieser Welt einen Fuß, der sam t Stiefel schmaler ist, als der Raum, der allein für die Knoc hen nötig ist, und der habe einen unmöglich kurzen Unterschenkel und laufe dennoch wie ein " normaler Mensc h". Dies ist im übrige n nic ht die einz ige Unm öglic hkeit dieser " Fotografie".

Ich werde mich gleic hzeitig bemühen, mir dieses Gutachten einmal von Wien aus anzuforde rn bzw. senden zu lassen.

Was von der ganzen Art dieses Sac hverhaltes zu halten ist, muß ic h Ihre m Sac hverstand überlassen. " Von Amts wegen" sind sc hon vielerlei Sachen in dieser Welt behauptet worde n. Bedenken Sie bitte, daß bei Vergrößerungen der Bilder (also auch des Skelet t ' ) die Untersc hiede zwischen Realität und jener Zeichnung noch ganz erheblich mehr in Erschei­nung treten .

Mit fre undlichem Gruß Udo Walendy

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Verlag für Volkstum und Z eitgeschichtsforschung

Einschreibe n An das Bundesinne nministeriu m

der Republik Osterre ich z. H. Herrn Oberpolizeirat Hac ker Postfach 1 00 A 1 0 1 4 Wien

Vlotho, 1 1 . 4. 1 9 7 9

Durchschlag a n Herrn Wolfgang Fisc her

sei, fotografierte Personen mit fotografierten Skeletten zu ver­gleichen". Aus diesem Gutac hten so ll hervorge hen, der von mir veröffentlichte Bildfälschungsnachweis sei falsch.

Betr. : AZ 350/35 - IV/6/ 7 9 Beric ht über Bild (bzw. Foto ) KZ-Häftling Hans Bonarewitz " Alle Vöglein s ind schon da"

Bezug: Mein Schreibe n vom 1 0. 3 . 1 9 7 9

Ich stelle hiermit fe st, daß Sie m ir auf meine höfliche Anfrage, die der Klärung der Sachlage dienen sollte, keine Antwort gaben.

Ich muß daraus die Schlußfolgerung z iehen, daß Ihre Darlegun­

gen, die Sie Herrn Fischer gegenüber sc hriftlich ge macht haben, unwahr sind und Sie es sic h offen sichtlic h nic ht leisten können,

mit Fac hleuten eine ernsthafte Ause inandersetzung zu führen.

Sollten S ie mir auf diesen Einschre ibebrief ebenfalls keine der

Sac haufklärung dienende Antwort ge ben mit z .B . Einsichtnahme­

möglichkeit in das von Ihne n behauptete Gutac hten, so muß ich unsere n Schr iftwechsel mit der von mir im vorige n Absatz

gezogenen Schlußfolgerung als beendet betrac hte n und behalte

mir vor, diesen unseren Sc hriftwechsel zu verö ffentlichen.

Sehr geehrter Herr Hacker !

Am 1 0 . 3. 1 9 7 9 schrieb ich Ihnen mit o .a. AZ und bat um Durchgabe des von Ihnen be haupteten " Sac hverständigenbe­richts" vo n Hofrat Dr. Graf, demzufolge es " unwissenschaftlich

Mit besonderer Empfehlung

Udo Walendy

Auch d ieser E i nsch re ibebr ief ist o h ne A ntwo rt gebl iebe n !

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . �

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,,Solche Historiker sind untragbar''

Prüfste i n d e r G esch ichtsfo rsch u ng

Ein D emokrat kämpft um seine Rehabilitierung

Die in der Presse viel zitierten "zitternden Hände" des Vorsitzenden Richters Bogen beim Oberlandesgericht Düsseldorf bei der Urteilsverkündung im Majdanek-Prozeß waren mit Sicherheit symptomatisch auch im Hinblick auf die zahllosen Schwierigkeiten bundesdeutscher Gerichte, über Fragen der Zeitgeschichte objektiv und unabhängig juristisch zu befinden.

über eine ganz andere, jedoch diesen Problembereich tangierende Angelegenheit haben wir vor einiger Zeit im sog. " Fall Witzsch" berichtet. Bekanntlich wurde der Nürnberger Studiendirektor Hans- Jürgen Witzsch Anfang 1 9 8 1 wegen angeblicher " Rechtsradi kalität" aus dem städtischen Schuldienst entlassen. Inzwischen konnte Witzsch jedoch wichtige Teilerfolge im Rechtsstreit wegen seiner Entlassu ng erzielen. Zwar bestätigte das Ansbacher Verwaltungsgericht (Az: AN 6 D 81 A. 438) die vorläu fige Suspendierung des Beamten, wies aber gleichzeitig die schweren Vorwürfe hinsichtlich indoktiniere nder Unterrichts­tätigkeit inhaltlich wie auch formal zurück. Lediglich das erwähnte Flugblatt " 1 7. Juni" soll nach Meinung des Gerichts eine mangelnde politische Mäßigung eines Beamten erwiesen haben . . . .

Die dabei zutage getrete ne politische Brisanz wird schon an folgendem Satz in der Urteilsbegründung deu tlich : " Dem Beamten muß aufgrund der bei i h m vorauszusetzenden Intelligenz auch klar sein, daß eine Verkleinerung oder

Verharmlosung der Verbrechen der Führer des Dritten Reiches rechtsextremen Bewegungen Vorschub leistet." Dies ist allerdings äußerst mehrdeutig aufzufassen. Zunächst fragt sich natürlich, was unter einer " Verkleinerung" oder

" Verharmlosung" zu verstehen ist. Ist es eine " Verharmlosung der Verbrechen", wenn mutige Zeithistoriker den jüngst in die Welt gesetzten neuen Horrorzahlen von angeblich 500.000 ermordeten Zigeunern im Dritten Reich entgegentreten? Ist es eine " Verkleinerung von NS-Verbrechen, wenn auf die Diskrepanz von eidesstattlichen Zeugenaussagen über Ve rgasungen im KZ Dachau und der Dementierung durch ein Münchener Zeitge schichtsinstitut 1960 hingewiesen wird? Un d ist es schließlich " Verharmlosung", wenn aufgrund 1 97 9 erstmalig veröffentlichter britischer Diplomatenberichte über kriegslüsterne polnische Militärs der Schluß gezoge n wird, daß auch das Polen des Jahres 1939 nicht gerade den Friedensnobelpreis verdient hat?

Auf die naheliegende Frage, ob nicht gerade die Tabuisierung gewisser zeitgeschichtlicher Themen oder die Nichtveröffent­lichung "volkspädagogisch unerwünschter" Informationen (z. B. die Feststellung des Bundeskriminalamtes, daß Teile des "Tage buches der Anne Frank" nach 1 9 4 5 geschrieben worden sind ! ) durch die Presse " rechtsextremen Bewegungen Vorschub" leisten kann, sind die Richter leider nicht eingegangen.

*)

* } Das Ostpreu ßen blatt, Hamburg 29.8. 1 98 1 , S. 4

- De mo kratie h i er u nd heute: Stadtrat Wi tzsch wu rde i nzwisc h en se iner Meinu ng wege n a us der CS U a usgeschlossen -

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Stel lu ngn ahme des Stud iend i re ktors H a ns-Jürgen Witzsch z u m G utachte n des I n st ituts fü r

Zeitgesch ichte in München ( l fZ ) i m Rechtsstre it gegen d i e Stadt Nü rnberg (Auszug )

"Der Kläger betrachtet das lfZ grundsätzlich nicht als wissenschaftliche Instanz, die mit der gebotenen Unab­hängigkeit und Unvoreingenommenheit über historische

Vorgänge urteilt. Dem lfZ sind wiederholt Fehlgutach­ten nachgewiesen worden, u.a. von dem englischen Historiker Irving über die sog. Tagebücher des Majors Engel sowie von dem deutschen Historiker Dr. Alfred Schiekel z .B . über die Lageruniversitäten für polnische kriegsgefangene Offiz iere. Das lfZ sieht sich deshalb immer wieder berechtigter Kritik ausgesetzt, die nament­Iich durch die Grundtendenz des lfZ ausgelöst wird , die historische Schuld Deutschlands aufzubauschen, ohne auf widersprüchliche Aussagen und Dokumente aus­reichend einzugehen, und andererseits im Kontext dazu die Schuld der alliierten Mächte entweder zu verschwei­gen oder nur als Reaktion auf NS-Politik zu verstehen. Zutreffend urteilt darüber der renommierte Historiker Prof. Bolko Freiherr von Richthofen :

"Die Veröffentlichungen dieses Instituts können . . . an der wahrheitsgemäßen Darstellung des Geschehenen nicht vorbeigehen , versuchen aber z .T. immer wieder aus einem nicht überwundenen Ressentiment gegenüber der jüngsten Vergangenheit in Deutschland , die wissenschaft­liche n Erkenntnisse diesen Ressentiments zu unterwer­fen, so daß man dieses Institut häufig als Propaganda­werkzeug zur Aufnötigung gewisser gewünschter Mei­nungen und deren Durchsetzung ansehen muß." (B. F.v. Richthofen, "Kriegsschuld 1939 - 1941 ", VatersteHen 1975 , s. 205)

Vgl . dazu auch die Ausführungen in " Student" vom Juni 198 1 . . . . Deshalb hat der Kläger dieses Institut wiederholt in der Öffentlichkeit und in Fachkre isen angegriffen, weshalb ein Gutachten des IfZ bereits aus de m Grundsatz der Befangenheit hätte abgelehnt werden müssen. Bezeichnenderweise ist das IfZ in seinem Gut­achten auf den massiven Vorwurf gegen das Institut nicht eingegangen, das der Kläger in seinem Flugblatt vorgebracht hatte . Auch Dr. Schiekel übt in seiner jüngsten Veröffentlichung deutliche Kritik am IfZ (Dr. A. Schickel , "Zeitgeschichte am Scheideweg", Würzburg 198 1 , s. 7 - 8) . . . . .

Der Gutachterin des IfZ, Frau Dr. lno Arndt, er­mangelt nach eigenem Bekunden die Voraussetzung für eine unvore ingenommene wissenschaftliche Arbeit auf diesem Gebiet. Als vereidigte Sachverständige beim Huscher-Prozeß in Nürnberg 1 9 78 erklärte s ie :

1 . ) Sie lese Schriften nicht, die geeignet seien , das Dritte Reich zu exkulpieren, d. h. sie ignoriert die gesamte revisionistische Forschung.

2. ) Sie verlasse sich auf in unbeglaubigter Abschrift vorliegende Dokumente.

3. ) Sie stütze sich auf in unbeglaubigter Abschrift vor­liegende Dokumente des IMT und auf Ergebnisse in NS-Prozessen. Damit läßt sie aber das Grundprinzip jeglicher Wis­

senschaft außer acht, unvoreingenommen und gründlich zu forschen. Dies führt dann wie im Fall ihres Gutach­tens über das Flugblatt " 1 7 . Juni 1953" zu Pauschal­urteilen und abwegigen Aussagen über historische Vor­gänge.

Dies wird bereits beim Gesamturteil über das Flug­blatt deutlich :

"Die in der oben genannten Veröffentlichung auf­gestellten Behauptungen zu zeitgeschichtlichen Fragen, vor allem . . . . haben mit der historischen Wahrheit nichts zu tun." ( S. 1 )

Das lfZ schränkt also sein Urteil nicht ein, es verweist nicht auf die Richtigkeit von Aussagen und auf die Unrichtigkeit von anderen Behauptungen,

. die es fest­

gestellt haben will, sondern es erklärt pauschal alles für historisch falsch und als "Geschichtslegenden rechts­extremer Herkunft" (S . 1 ). Für das IfZ historisch falsch sind demnach auch : 1 . ) Die Untersuchungsergebnisse renommierter inter­

nationaler Institute zur Zahl der Opfer kommunisti­scher Gewaltherrschaft, wie sie auch offiziell von der CDU /CS U übernommen wurden.

2. ) Die offiziellen Angaben der Bundesregierung über die Zahl der Opfer der Vertreibungsverbrechen sowie die diesbezüglichen Berichte .

3 . ) Die Aussagen von Nahum Goldmann, der von 1 956 -1968 Präsident der zionistischen Weltorganisation war . . . . . Aus der Vielzahl sachlicher Irrtümer des IfZ sei

einiges beispielhaft hervorgehoben. Es beginnt bereits mit der ersten kritischen Anmerkung, der genannte N athan Kauf man , hieße in Wirklichkeit Theodore Kauf­man. Wie bereits durch Fo!okopie der deutschen Aus­gabe von 1941 bei der Einleitungsbehörde vom Kläger nachgewiesen wurde, hieß der genannte V erfass er Theo­dore Nathan Kaufman, der in der Forschung als Theo­dore oder Nathan Kaufman zitiert wird . Entgegen der

3 1

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Behauptnng des IfZ ist der Kaufman-Plan von Roosevelt zustimmend zur Kenntnis genommen worden.

"Er (Roosevelt) hat sogar ernsthaft erwogen, ob man die Deutschen nicht auch sterilisieren solle. Als J ackson (US-Chefankläger vor dem IMT in Nürnberg 1 945 -1946) das nicht glauben wollte , schilderte Roseman, wie Roosevelt amüsiert eine Skizze von einer Maschine an­gefertigt habe, mit der man die Operation massenhaft durchführen könnte. " (David Irving, "Der Nürnberger Prozeß", München 1979, S. 1 7 )

Ein völlig unbedeutender Außenseiter konnte Kauf­man wohl auch nicht gewesen sein, da er Präsident der amerikanischen Friedensgesellschaft ( ! ) war. Offenbar kann das IfZ die Tatsache des Kaufman-Planes über­haupt nicht in den historischen Kontext einordnen. Er bedeutet, daß in unverantwortlicher Weise ein Massen­vernichtungsplan gegen Deutsche in Form einer Zwangs­sterilisierung eines Volkes in amerikanischen Zeitungen nnd Rundfunkprogrammen diskutiert werden konnte, wobei dies in einem Land geschah, das damals noch (bis 1 1 . 1 2. 1941 ) dem Namen nach neutral war . . . . .

Tatsächlich werden heute in der wissenschaftlichen Diskussion gewichtige Zweifel an der Existenz von Gas­kammern in Auschwitz nnd anderswo vorgetragen. Für die bisherige Annahme sprachen im wesentlichen nur Zeugenaussagen, die dazu noch äußerst widersprüchlich in sich waren. Allein die hartnäckig vorgetragenen Be­hauptungen über Gaskammern in Dachau, Buchenwald u. a. , die erst zu Beginn der sechziger Jahre endgültig von der Forschung auch des lfZ in den Bereich der Ge­schichtslegenden verwiesen werden konnten, hätten für Forschung und Gerichte Anlaß zu einer kritischeren Uberprüfung sein müssen . . . . .

Das IfZ konnte zunächst die Hinweise des Flugblatts nicht widerlegen, wonach aus der Fülle der Dokumente zum Aufbau des Auschwitzkomplexes einschließlich von Birkenau keines vorgelegt werden konnte, das auf den Bau einer Gaskammer bezogen werden kann. Das IfZ weist ferner nicht zurück, daß dem dort jahrelang inhaf­tierten führenden jüdischen Österreichischen Sozial­demokraten Dr. Kautsky nichts von einer Gaskammer bekannt war. Schließlich kann das lfZ auch nicht wider­legen, daß die 1979 veröffentlichte n amerikanischen Luftbilder von 1944 ebenfalls den bisherigen Behaup­tungen widersprechen. Inzwischen sind durch Dr. Schiekel aus den National-Archives in Washington weitere wichtige Belege gefunden worden, nämlich die bemerkenswerte Tatsache von 4 Großangriffen der ame­rikanischen Luftwaffe 1944 auf die Industrieanlagen von Auschwitz (Nürnberger Zeitung vom 24.4. 1 98 1 , S. 1 0) . Es ist wohl kaum vorstellbar, daß man bei der Zahl der zwischen 350 und 560 eingesetzten B omber die betref­fenden Anlagen nicht ebenfalls angegriffen hätte , wenn die damals bereits in der Auslandspresse behauptete Massenvernichtung in Auschwitz Tatsache gewesen wäre.

32

Die Berichte in der ausländischen Presse während des Krieges, es gebe in Auschwitz Gaskammern zur Massen­vernichtung von Menschen, haben auf deutscher Seite zu Einladungen an das IRK (Internationale Rote Kreuz) geführt, das in verschiedenen Lagern, u.a. in Auschwitz wiederholte Besuche unternahm. Der Bericht des IRK über den Besuch in Auschwitz im September 1944 enthält jedoch keinen Hinweis auf Gaskammern. Ge­naueres ließe sich vielleicht feststellen, wenn dieser Bericht - auch hier in Widerspruch zu den Behauptun­gen des IfZ - vollständig veröffentlicht würde, was bisher trotz wiederholter Aufforderunge n nicht ge­schehen ist . . . . .

Die Ausführungen des IfZ zur Kriegsschuldfrage wer­den von der ernsthaften Forschung nicht gedeckt. Es sei hier nur beispielhaft auf den jüdischen englischen Histo­riker Taylor verwiesen, , der als international anerkannte Kapazität in seinem Werk "The Origins of the Second World War" auf Seiten 2 1 6, 2 1 7 und 250 u. a. a. O. die Behauptung eines von Hitler bewußt gewollten Krieges zurückweist und im genannten Werk wie viele andere Historiker die frühere Darstellung einer Alleinschuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg nach Auswertung der zugänglichen Dokumente und Quellen als falsch widerlegt. Wenn das IfZ hier auf eine eigene Publikation verweist ( Benz/Graml, " S ommer 1939", Stuttgart 1979) , um seine Behauptungen abzustützen, so ist dies sein gutes Recht, doch muß es dann auch eine kritische Uberprüfung dieses Werkes auf den wissenschaftlichen Wert hinnehmen. Darüber urteilt aber sehr zutreffend Dr. Schiekel :

"Das Münchner Institut für Zeitgeschichte . . . . wid­mete dem ' Sommer 1939' sogar eine Sonderpublika­tion. Was es freilich darin an zeitge schichtlicher Erkennt­nis anbot, mußte dem Fachmann mehr als mager erschei-

. nen . . . . So finden sich in diesem Sammelsurium Behaup­tungen über die deutsche Außenpolitik zwischen 1933 und 1 9 39, die durch sorgfältige Recherchen des Wein­heimer Neuhistorikers Dr. Dietrich Aigner schon längst widerlegt sind ; oder werden Werturteile über deutsche Generäle kolportiert, die der anerkannte Hannoversche Privatforscher Fritz Tobias mit gleicher Beweiskraft ins Reich der Fabel verwiesen hatte. " (A. Schicke!, "Zeit­geschichte am Scheideweg", Nürnberg 1981 , S. 1 1 - 1 2) .

Die wissenschaftlichen Mängel des Mitautors Graml wurden erst vor kurzem wieder bei Weckert nachgewie­sen (I. Weckert, " Feuerzeichen - Die Reichskristall­nacht", Tübingen 1981 , S. 98 - 1 02) . . . . .

Es ist i n höchstem Maße unverständlich, wenn der­artig nnqualifizierte Gutachten, wie sie der Kläger hier u. a.a. O. feststellen mußte, von deutschen Gerichten und namentlich von der Bundesprüfstelle für jugendgefähr­dende Schriften im Rahmen einer eigentlich grundge­setzwidrigen Indizierungspraxis vielfach kritiklos zur Urteilsfindung herangezogen werden. Es ist bedauerlich,

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wenn dadurch die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz leidet . . . . .

Die vom lfZ angegebenen Dokumente müßten des­halb erst auf ihre Echtheit überprüft werden, da die Forschung im Regelfall keine Originaldokumente sehen kann und der Aufenthaltsort der meisten Original­dokumente nicht einmal bekannt ist, wie dem Kläger erst jüngst im Nürnberger Staatsarchiv bestätigt wurde. Es wäre im übrigen nicht das erstemal , daß das IfZ Fälschungen aufgesessen wäre, weil sie in der gewünsch­ten historischen Richtung lagen, wofür der Kläger bereits auf Seite 1 einen Beleg geliefert hat. Dem IfZ müßte auch von planmäßigen Fälschungen derartiger Dokumen­te im Ostblock etwas bekannt sein (vgl. J . Barron, "KGB", Bem 1 9 7 4 sowie die Aussagen des geflohenen tschechischen Generals Sejna oder die bekannten Fälschungen gegen den seinerzeitigen Bundespräsidenten Lübke und Minister Oberländer) . Dem Kläger ist nicht bekannt, daß auch nur eine einzige der aufgedeckten Fälschungen ein Verdienst des IfZ gewesen wäre . . . . .

Die Behauptung des IfZ, der Kläger verbreite Ge-

schichtsiegenden rechtsextremer Herkunft, die mit der historischen Wahrheit nichts zu tun hätten, ist nach alledem ebenso unverständlich wie falsch. Da das soge­nannte Gutachten des lfZ von einer einseitig eingestell­ten Presse, die nicht einmal den Versuch von Objektivi­tät erkennen läßt, gegen den Kläger ausgeschlachtet wurde, erhebt sich die Frage nach Schadenersatz des lfZ gegenüber dem Kläger wegen erwiesener Rufschädigung und übler Nachrede. Wissenschaftliche Fehler und fal­sche historische Schlüsse müssen auch dem Historiker zugestanden werden, so auch dem HZ, sofern eine ernsthafte Bemühung um objektive Darstellung histori­scher Ereignisse erkennbar ist. Dies muß beim vorlie­genden Gutachten des IfZ jedoch verneint werden. Die wissenschaftliche Ignoranz und Unfähigkeit, wie sie sich zweifellos aus dem Gutachten des IfZ ergeben, sollte staatliche und amtliche Stellen in Zukunft veranlassen, Gutachten des IfZ nicht mehr zur Urteilsfindung her­anzuziehen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, im Verlaß auf die Richtigkeit derartiger Gutachten Un­rechtsurteile vorzuprogramrnieren. "

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Als e i ner de r großen Wirtsc haftsprozesse, die di e OS- B esatz ungsm acht nach 1 945 gegen Deutschland führte, ist der I G - F arben Prozeß 1 9 4 7/48 v o n beso nderer h istorisc hen Bedeutung:

Zum eine n de swege n, weil die An klage ge ge n dieses größte deutsche " W irtschaftsimperium " re st los zusamme nge fallen ist, Rüstu ngssc hrit tmac her u n d M itversc hwörer für A ggression und Völkerversk lavu ng ge we sen zu se i n . Zum andern a u f Grund der Tatsac he, daß I G- F arbe n mitten 'im Krieg aus e igener Kraft in Ausc hwitz ein Großwerk mit über 3 0. 0 00 Be schäftigt e n buc hstäblich aus dem Boden gestamp ft hat te, � ausgesprochen dort, wo die Reichsfü hr u ng zur selbe n Zeit eine Massenvernicht ungsstätte � ebenfalls aus de m N ic hts - i n stalliert hab e n soll , in der Mill ionen Mensc hen durc h Gas ge tötet und spurlos z u m Ve rsc hwinden ge bracht worden sein sollen.

33

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Der Übersic htlic hkeit wegen muß diese Stellung� nahme auf die Passagen des Gutachtens beschränkt bleiben, die sic h mit Udo Walendy befassen ( S. 1 3 - 1 9

des Gutachtens) . Die hier für Zwec ke eines gerichtlichen Strafverfah­

rens vorgetragenen Darlegungen des Leiters des Insti­tuts für Zeitgeschichte enthalten folgende typische Merkmale für die heute in der BRD mit dem Einsatz aller politischen Mac htmittel herbeigesteuerte " demo­kratische " Einheitsmeinung über die jüngste deutsche Vergangenheit : 1 . )

Das Gutachten erteilt der Vertreter eines mit weit­gehend aus ö ffentlic hen Mitteln finanzierten Instituts, zu dessen Aufgabenstellung es gehört, die politischen Aufassunge n der seit 1945 Regierenden mittels ent­sprechend für notwendig erachteter Darstellung histori­scher Zusammenhänge zu unterstützen; sei es durch eigene Publikationen dieser als " unabhängige Stiftung" firmierten Institution, sei es durch Erstellung von Sachgutachten vor westdeutschen Gerichten oder der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. 2 . )

Der Sachgutachter ka nn getrost davon ausgehen, daß allein seine offizielle Position ihn seitens der Geric hte unangreifbar macht, er als sachkundig und glaubhaft gilt, auch dann, wenn er im Kreuzverhör widerlegt werden sollte, wohingegen der vom Verfah­ren betroffene Ange klagte unvermindert belastet bleibt. (In den meisten Fällen ist es gar nicht erst zu einem ernsthaften Kreuzverhör eines solchen Sachgut­achters vor Gericht gekomme n ) . 3. )

Aus einer solchen offiziellen Position heraus ist es für einen solchen " Sachverständigen" sehr einfach und ungefährlic h, unter zusätzlic her Berufung auf amtliche Kenntnisse, auf "umfassenden überblick über Do ku­mente, Geric htsakten, Publikatio nen, die allgemeinen Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft" usw. j eden von dieser offiziell gewünschten Einheitsmeinung Ab­weichenden zu diffamieren bzw. zu diskreditieren.

So hat sich bei j enen Sac hgutachtern in der Tat ein Stil der Argumentation herausgebildet, der darauf ab­gestellt ist, allein durch die Atmo sphäre, die er schafft, jeden Andersdenkenden nic ht etwa nur sachlich unfair

34

Stel lu ngn a h me zum Sachverstä nd igengutachte n für

das Verfahre n gege n E rwi n Sch önborn

(AZ 4 Ls 32/76) von Prof. D r. Mart i n Broszat, gez.

am 6 . März 1 979

" auseinanderzunehmen" , sondern ihn geradezu grund­sätzlic h moralisch zu disqualifizieren. Als Schlußfolge­rung solcher Polemik bleibt , daß es völlig abwegig sei, die Andersdenkenden - alle werden grundsätzlich über einen Kamm geschoren - als " Kollegen" einzustufen. Sie sind noch nic ht einmal Wissensc haftler, sondern Pro pagandisten, Fälscher, die lügen, nicht " im verzeih­lichen Tatsachen-Irrtum befindliche Publizisten, die um historische Fakten- Erkenntnis bemüht sind" , son­dern " absic htsvolle systematische Agitatoren, bei denen das Mittel der pausc halen Verleumdung vo n Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen zum völlig unbekümmert eingesetzten ständigen Repertoire ge­hört " , " die das Gesc häft absichtlicher historisc her Tatsachenverdrehung längst zur Routine gemacht haben' ' und lediglic h " Traktate" , keinesfalls Bücher zu schreiben wußten, " wobei dann einer vom andern dieser rechtsnationalen Gesinnungsgruppierung die Be­weise für seine Geschichtsklitterung absc hreibt" . - So einfach ist das .

Ist dann eine solche Formulierung einmal fixiert, so kann sie jeder - ob Publizist, Rechtsanwalt, Richter ­zitieren und in die breite Öffentlichkeit lancieren. Wer will und kann denn sc hließlich so "unde mokratisch" sein und jenen Leuten " die freie Meinung" beschnei­de n? 4. )

Bei solcherart vorangeschic kter " Grundsatzerkennt­nis" ko mmt es dann bei der Beweisführung nicht mehr so genau darauf an. Man kann an Sachzusammenhän­gen versc hweigen, auch verdrehen, was man will, zumal davon auszugehen ist , daß die Richter die oft umfang­reichen detaillierten Abhandlungen, auf die verwiesen wird, gar nic ht lesen wollen oder können. Hinzu ko mmt , daß die Ric hter - wie die Mehrzahl der Mitbürger - in Sachen Politik und Geschichte ja ohnehin die " bessere Kenntnis " , die " allein richtige Meinung" kennen, die - weil opportun und amtlich durchgesetzt - für die Beteiligten mit öffentlichem Gehalt oder auch durc h die tragenden Parteien in Vorschlag ge brachten Schöffen oder Geschworenen mit der Meinung der offiziellen Sachverständigen über­einstimmt .

Kraft anschließend " rechts kräftig gewordenem" Geric htsurteil werden dann alle formulierten Einzel-

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heiten festgeschrieben. Der nachfolgende Hinweis auf rechtskräftige Gerichtsurteile erübrigt dann erst recht eine echte wissenschaftliche Auseinandersetzung.

Nun zu den konkreten Vorwürfen des Herrn Pro­fessors:

" Walendy verfälscht" in seiner Schrift "Die Metho­den der Umerziehung" den Aufsatz von Arndt /Scheff­ler in der Beilage der Wochenzeitung " Das Parla­

ment" vom 8. Mai 1 9 7 6 . "Beweis":

a) So lautete z . B. der Text von Arndt/Scheffler: " Das So nderkommando war danac h bis A nfang 1 9 45 erneut

mit der Spure nbeseitigung besc häftigt : Im O ktober/Nove mber 1 944 ersc hoß es einen Teil der jüdischen Arbeitshäftlinge ; Mitte

Jan uar 1 945 ging man daran, die restlichen Geheimnisträger zu beseitigen. Während dieser Aktion versuchten einige J uden eine Gege nwe hr, dabei gelang zwei von ihnen die Flucht. S ie haben den Krieg überlebt und in einem Prozeß gegen Mitglieder des Lagerpersonals ausgesagt. ' '

Prof. Broszat behauptet nun:

" Wale ndy gibt diesen Inhalt ( S . 3 2 ) fälschlich folgender­maßen wieder:

" Zwei Zeugen, keine Geheim nisträger. "

Pr of. Brosza t fährt fort:

" Tatsächlic h sagten bei dem Sc hwurgeric htsprozeß, der 1 96 2 / 1 963 vor dem Landgeric ht Bonn gegen 1 2 ehe malige Angehörige des SS-Sonderkom mandos von Chelmno stattfand, neben de n wenige n überlebe nden J uden als Zeugen vor allem die Ange klagten selbst aus (und leugneten die Juden-Vergasung in Chel mno keineswegs) . Ihre Aussagen vor alle m wurden vom Gericht bei der Urte ilfindung zugrundegel egt. " (Vergl. dazu A. Rüc kerl, N S-Vernic htungslager, a.a. O. S . 2 54)

Letztere Hinweise von Broszat auf die Aussagen

von Angeklagten im Chelmno- Prozeß stehen nicht im Artikel von Arndt/Scheffler. Also hat Walendy keines­wegs verfälscht! Offenbar haben Arndt/Scheffler diese Aussagen der Angeklagten im Chelmno-Prozeß selbst als fragwürdig und keineswegs als beweiskräftig bewer­tet, zumal sie ja selbst festgestellt haben, daf3 es sich bei ihnen ja nicht um " Geheimnisträger" gehandelt haben kann, da "di e restlichen Geheimnisträger ja Mitte Januar 1945 beseitigt" worden seien. Was also sollten schon Angeklagte des Lagerpersonals aussagen, die keine " Geheimnisträger" waren, demnach von ge­heimen Vorgängen nichts wissen konnten? Hierzu konnte auch die von Broszat zitierte "Beweisquelle" ­A. Rückerl "NS-Vernichtungslager " dtv dokumente, München 1 9 7 7 S. 2 5 3 ff - absolut nichts aufklären.

Resümee: Der Fälschungsvorwurf von Prof. Broszat gegen Walendy ist nachweislich falsch!

b) Der weitere Vorwurf, Walendy "hängt noch einige weitere durchsichtige Zitate oder Fragen an" -ist mangels wissenschaftlicher Diskutierfähigkeit nicht zu behandeln.

c) Walendy "setzt zu der typischen Global­Verleumdung an": (S . . 13)

" Sämtlic he Sieger haben sic h unehrlic her M ittel bedient. Zugegebenermaßen galt und gilt noc h heute für diese Sieger und ihre viele n M itsieger die Lüge als legitimes M ittel für i hre Politik. . . . So haben sie sämtliche Kriegsverbrecherprozesse mit einseitig gesetzte m Rec ht - d. h. m it grundsätzlicher Rechtsverwilderung - konzipiert und geführt, jegliche Rec htsgrundsätze m ißachtet, sic h einer Fülle gefälsc hter Dokumente und meineidiger Zeugen bedient und die nachfolgend in A nsatz gebrachte und von ihnen gesteuerte (deutsche* ) Gesc hic htswissensc haft* * ) mit einer we itere n Flut gefälschter Dokumente übersc hwemmt. Dies sind unleugbare Tatbestände , und man braucht sich nur amtliche Dokumentenpublikationen über das Dritte Reic h im kommu­nistisc hen Mac htbereic h oder in der westlichen Hemisphäre, amtlic h geförderte 'wisse nschaftliche Untersuc hungen' über die­ses Thema anzuschauen, um das erschreckende Ausmaß dieser Methode, das bis z u einer Fülle gefälsc hter F otodo kumente reic ht, z u erkennen . "

Prof. Broszat setzt nun seinen Text wie folgt fort:

" I m Klartext soll das heißen: Die Geschic htswissensc haft und J ustiz de r Bu ndesrepublik, die sic h mit der Aufklärung der NS-Verbrec hen befaßt haben, sind von de n ehemaligen Kriegs­gegnern Deutsc hlands nac h der Niederlage einge setzt und zu betrügerisc hen Handlangern bei der Verunglimpfung Deutsch­lands gemac ht worden. Für diese ungeheuerlichen Behauptun­gen führt Wale ndy alles andere als Beweise an, sondern wiede­rum nur entstell e nde Zweifelsfragen und irreführende neue Behauptungen. "

Prof. Broszat schafft mit dieser Art Darstellung folgenden Sachverhalt:

Da er die Formulierungen Walendy's selbst nicht angreifen kann, deutet Broszat in unqualifizierter Will­kür, was die Aussage von Walendy " heißen soll" , stellt dann " global verleumderische Behauptungen" auf, um dann "diese ungeheuerlichen Behauptungen" anzu­prangern und seinen Vorwurf gegen Walendy's "typi­

sche Globalverleumdung" - "zu beweisen". Solcherart Vorgehen muß als "absichtliche Fäl­

schung" bezeichnet werden, - betrieben von dem Herrn Professor des Instituts für Zeitgeschichte in München!

d) Vorwurf gegen Walendy wegen "falscher Begrün­dung für seine Pauschalbehauptungen". Beispiel: Schreiben des ehemaligen Staatssekretärs im Reichs­verkehrsministerium, Dr. Ing. Ganzenmüller an den Chef des Persönlichen Stabes des Reichsführers SS, SS-Obergruppenführer Wolff vom 28. Juli 1942. Dort heißt es:

" Seit de m 2 2 . 7. fährt täglich ein Zug m it je 5. 000 Juden von Warschau über Malkinia nach Trebli nka, außerdem zweimal wöc hentlich ein Zug mit 5.000 J ude n von Przemysl nach Belz e k. "

* ) Dieses i n K lammern geset zte Wort " (deutsche )" wu rde wi l l kürl ich von

Prof. Broszat in den Walendy-Text h ineingesetzt. Se l bst innerha lb

eines Zitats s ieht s ich de r Herr vom Münchener I nst itut für Zeitge­

sc hic hte noch genötigt, zu verfä lschen !

* * ) Wale ndy hatte d ieses Wort "G esc h ic htswissenschaft" i n Anführu ngs­

st r iche gesetzt, u m deut l ich zu machen , daß es sich h ierbei u m ei nen

ga nz best i m mten Zweig der Gesch ichtswissen sc haft handelt, der

aussch l ieß l i c h für Pro pagandazwecke in Szene gesetzt wu rde. D u rch das Weglassen dieser Anführu ngsst riche u nd der damit verbun denen S i n nentstel lung verfä l sc hte Broszat auch hier die Wale ndy- Aussage. -

Und so lche Leute berufen sich dann auf d ie " Et h i k der Geschichts­wisse nschaft" !

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Dieses "Dokument" bleibt fälschungsverdächtig. Begründung:

es l iegt ohne jedweden Aktenzusammenhang vor; es fehlt die Tagebuch- Nr. , d ie notwend ig war, ehe das

Schreiben durch d ie Registratur gehen konnte, was selbst dem Richter im Verfahren gegen Ganzen­müller aufstieß (Das Verfahren gegen Ganzenmüller wurde übrigens infolge Verhandlungsunfähigkeit nie zu Ende geführt);

ein Zug täglich war nach Aussage des Staatssekretärs von so geringer Bedeutung, daß er nicht hätte eingeschaltet zu werden brauchen;

eine Informationspflicht oder -notwend igkeit seitens des Verkehrsministeriums an eine oberste SB­Dienststelle in der vorgelegten Form lag nicht vor. Glaubwürd iger wäre, hätte der Staatssekretär des Reichsverkehrsministeriums Herrn Wolff mitgeteilt, daß für einen bestimmten zukünftigen Termin für SB-Transporte so und so viele Züge mit so und so

vielen Waggons für d ie Strecken von Warschau nach z. B. Treblinka zur Verfügung gestellt werden könnten oder würden und d ie SS-Führung ent­sprechend d isponieren möge, andernfalls d ie Bahn kein Leergut bereitstellen könnte. Daß hingegen Ganzenmüller den SS-Obergruppenführer Wolff da­rüber unterrichten würde - was unterstellt, daß Wolff bis dato davon nichts wüßte -, daß Juden bereits in großer Anzahl seit einer Woche von hier nach dort geschafft würden, ist sachwidrig. Damit entlarvt sich d ieses " Dokument" von selbst.

der Öffentlichkeit ist kein einziger weiterer, kein ech­ter Beweis für die Richtigkeit des Inhaltes dieses angeblichen Schreibens unterbreitet worden. Beachtlich bleibt in d iesem Zusammenhang, daß

angesichts der seit 1 945 anhaltenden einseitigen Ver­folgungshysterie kein einziger Reichsbahnbeamter in einem Prozeß wegen Beteiligung an Juden- Transporten

oder an Mord verurteilt worden ist bzw. überhaupt

Borissow, Herbst 1 9 41 : Auf dem Wege ins Kriegsgefangenen-Sammel lager

- J. Piekalkiewicz, " Die Deutsche Reichsbahn im Zweiten Wel tkrieg" , Stuttgart 1 979, S. 52 -

- Ein Waggon mit 37 Gefangenen, der andere mit 44 Gefangenen - Man vergl eiche das Raumvolumen für behauptete "je 1 00 Personen pro Waggon" ( Broszat, Rückerl l -

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einen Prozeß erhalten hai. Dies alles bleibt unverständ­

lic h, wenn ein solches " Ganzenmüller- Dokument" echt

sein sollte.

Selbst Raul Hilberg gibt in seinem Buch " Sonder­

züge nach Auschwitz" ( Vorwort Adalbert Rüc kerl ,

Mainz 1981, Dumjahn Verlag, S . 111) zu, daß " die

Beteiligung der Reic hsbahn am V ernichtungsprozeß

ein Geheimnis geblieben" sei, - trotz der Tatsache,

daß für j ene Transporte " keine strenge Geheimhaltung

gefordert " war (S . 92 ) , obgleich mehr als 2, 5 M illionen

Juden und "zusätzlic h die Habe der Toten zurück ins

Reic h " per Eisenbahn transportiert worden sein sollen

( S . 8 9 ) .

Gleicher maßen sollte man die Erkenntnisse berück­

sic htigen , die der Pole J. Piekalkiewicz in seinem Buch

" Die Deutsc he Reichsbahn im Zweiten Weltkrieg"

(Motorbuch Verlag, Stuttgart 1979, S. 9 3 ) in folgen­

den Worten festgehalten hat :

" Außer den perfe kt durchgeführte n Aufmärschen in West und Ost, der Bewältigung des täglichen Nachschubs für die

kämpfe nden Truppen an den Kriegssc hauplätzen ganz Europas, der Belieferung eigener und fremder Industriestädte und der

Versorgung der Bevölkerung vollbringt die DRB trotz der ständig ansteigenden Sc hwierigkeiten eine weitere, wenn auch z wielic htige Leistung: Die Fahrte n in Todeslager mit mensch­lic her Fracht. Daz u benötigt man Tausende und Abertausende

von ' Zugbewegu ngen' , um Millionen von Juden aus. allen Teil e n

d e s Kontinents in die F eueröfen vo n Treblinka, Majdanek oder

Ausc hwitz zu befördern.

E s ist offe nsichtlic h, daß ohne das Stillsc hweigen der Alliier­ten in Ost und West die D R B diese Aufgabe nicht lösen kann.

Ke in Flugzeug stört 'die Umsiedlertransporte ', kein Tiefflieger sc hießt je eine Lok der Todeszüge zusammen, kein Bomben­

ge sc hwader wirft seine zerstörende Last auf einen der Bahn­

knote npunkte, welche die Strec ken zum Vernic htungslager ver­

binde n . Auch die Partisane n in den Wäldern Rußlands, Polens, ·

Frankreichs und des Balkans bleiben in ihren Schlupfwinkeln.

Ohne diese eigenartig anm utende U ntätigkeit der Hitler­gegner, die von Anfang an im B ilde sind u nd bei der Verfolgung eigener strategisc her Ziele sehr ge nau wissen, wie die Leistung

der DRB zu vernic hte n ist, hätte wo hl der Initiator der End­lösu ng, SS- Obersturmbannführer Adolf E ic hmann, seinen Plan niemals verwir klichen können. Dies gehört auch Z U' den Kriegs­annalen der DRB . " * )

Berücksichtigt man alle- diese " Geheimnis" geblie­

benen Sachverhalte , so mutet die Behauptung Bros­

zat's , 50 Waggons mit je 1 00 Personen plus - wenn

auch wenig - Gepäc k (von zusätzlich notwendigen

Waggons für die Bewacher sc hweigt der Herr Professor )

ftir einen Zug, d.h. 5.000 eingepferchte Gefangene

unwissenschaftlich verwegen an. Erstens hat er dafür

keine Beweise ( außer dem erwähnten mysteriösen,

angeblich von Ganzenmüller an Wolff unterschriebenen

Stück Papier ; und zweite ns bleibt zu beachten, daß

Mensc hen, die - zumal auf längere Strecken - nur per

* ) Die H i n we ise von P i e k a l k iewicz, Adolf E ic h m a n n sei der I n it i at o r der

E n dl ö su ng oder die ' U msied lertra nsporte' se ien a l l es ' Todeszüge'

ge wesen , s i n d f re i l i c h sac h l i c h fa lsc h ; sie k e n n ze i c h nen jedo c h d i e

E i n ste l l u n g d i eses Autoren, d e r de n n o c h z u den übrigen E i ngest änd­

n i sse n ge l a ngt.

engem Stehplatz ( " Vermutlich nur IA Quadratmeter"

- so Raul Hilberg " Sonderzüge nach Auschwitz"

a.a . O . S . 8 1 ) in Güterwaggons transportiert werden,

ansc hließend keineswegs so getäuscht werden konnten,

daß "sie ahnungslos nackt zu Tausenden in die Gas­

kammern gingen" .

Prof. Broszat erhebt nun gegen Walendy den Vor­

wurf, daß es doch " technisch mö glich " sei, 100 Per­

sonen mit 15 kg Gepäck in einen Güterwaggon zu

pferchen und Züge mit 50 solchen Waggons auf einen

längeren Transport zu schicken, womit Walendy der

Fälschung überführt sei, der Derartiges in seiner Schrift

" Die Methoden d er Umerziehung" S . 3 3 in Abrede

gestellt habe.

Der Leser möge bitte dort genau nachlesen .

Walendy hat deutlic h dargetan, daß es "technisch unmöglich " sei, täglich - mindestens 8 Tage hinter­

einander - Menschen jeweils 100 in einen Güterwag­

gon zu sperren, einen Zug mit je 50 solcher Waggons

stundenlang zu transportieren - und dann diese Men­

schen dennoch so zu täuschen, daß sie widerstandslos

alle in die Gaskammern gehen, wo sie (auch dies bliebe

eine {olgerung jenes "Dokumentes" ) am Bestim­

mungsort so schnell zum Verschwinden gebracht wer­

den, daß die Nachfolgenden nichts gewahr werden und

ebenfalls wieder getäuscht werden konnten. - Diesen

Gesamt zusammenhang, der sich aus dem "Dokument "

Ganzenmüller in Verb indung mit dem behaupteten

Treblinka- Geschehen ergibt , hat Walendy als " tech­

nisch unmöglic h" bezeichnet. Prof. Broszat seinerseits

fälscht, indem er in seinem Gutachten unterstellt,

Walendy hätte nur " 100 Menschen per Güterwaggon"

für " technisch unmöglich" ausgegeben !

e ) Walendy zweifelt an der Echtheit der Nürnberger

NO-Nr. Dokume nte und schreibt :

" Wer sie nac hprüfe n will , wird an das Staatsarchiv in Nürn­berg, Arc hivstr. 1 7 verwiesen. "

Vorwurf Broszat : Kopien der Kopien oder Ab­

schriften sind keineswegs nur im Staatsarchiv in

Nümberg, sondern z . B . auch im Institut für Zeitge­

schichte oder im Bundesarchiv Koblenz einzusehen. -

Das jedoc h hat Walendy gar nicht bestritten.

Broszat z itiert Walendy weiter :

" . . . verfügt das Staatsarc hiv Nürnberg, daß diese ' Dokumen­te ' ' urheberrec htlic h gesc hützt' sind und nicht ohne Ge nehmi­

gung reproduziert werden dürfe n. "

Einwand Broszat :

" Für die W eiterkopieru ng von Nürnberger Dokumenten

durch wissensc haftlic he oder andere Benutzer bestehen aus urheberrec htliehen Gründe n überhaupt keine Benutzungs- und

Kopienbesc hränkunge n. Es ist ganz und gar unglaub wiirdig, daß

Wale ndy eine derartige Auskunft vom Staatsarchiv Nürnberg erhalten hat. "

Als Beweis für die Ric htigkeit der Darstellung Wa­

lendy 's wird hier der Stemp el reproduziert, der auf der

Rückseite einer j eden vom Staatsarchiv Nürnberg zur

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Verfügung gestellten F oto kopie der betreffenden N O­Nr. Do kumente aufgedruckt war.

Prof. Bro szat zitiert Walendy weiter :

"Würde man sie reproduzieren, so würde die Öffentlichkeit erkennen, daß diese ' Dokumente' jedem Endlospapier eines Fernschreibers zu entnehmen wären. Kein einz iges dieser Doku­mente , die Wolfgang Scheffler in seiner ' Beilage zur Wochen­zeitung Das Parlament' - 'Organisierter Massenmord an den Juden' - von den 'Nürnberg NO-Nr. Dok. ' verwendet hat, trägt

einen Stempel, noch nicht einmal eines ist die Fotokopie eine s

Originals (und selbst solche Fotokopien wären leicht fälschbar) . "

Broszat hierzu :

"Es kommt selbstverständlich vor, daß einzelne für den Nürnberger Prozeß aus dem Aktenzusammenhang herausgelöste Dokumente keine Dienststellen-Adresse (Briefkopf) oder keine handschriftliche Unterschrift aufweisen (z. B. wenn es sich bei den Originalen um Durchschläge von Ausgangs-Korrespondenz, um Anlagen oder Referenten-Vermerke handelte). Ein Grund, diese Dokumente deswegen als 'unecht' zu verdächtigen, besteht überhaupt nie ht. "

Antwort Walendy : Hier verfälsc ht Broszat erneut ! Die Behauptung Walendy's, daß die angesprochenen Dokumente keinen Kopfbogen, keine Unterschrift, keine Stempel , keine Registraturnummern tragen, be-

0 •

zog sich nic ht auf " aus dem Aktenzusammenhang herausgelö ste Do kumente wie Durchschläge von Aus­gangs- Korrespondenz, um Anlagen oder Referenten­Vermerke " , sondern um in sich abgeschlossene " Doku­mente" .

Daß Walendy behauptet habe, es sei bei den betref­fenden "Dokumenten" nic ht ersichtlich, wer sie unter­zeic hnet habe (der Name ist mit Schreibmaschine vermerkt ), ist sc hlic htweg falsch; es wurde lediglich behauptet , daß keine Untersc hrift vorliege. Auch hier verfälscht Broszat erneut .

Gegen Walendy vorgetragene Feststellung Broszat's : Die übergro ße Mehrzahl aller Nürnberger Dokumente der NO- Serie ist im Staatsarchiv Nürnberg keineswegs in der Form der Absc hrift vom Original, sondern in Form der Fotokopie des Originals vorhanden.

Hierzu Walend y : Dies hat Walendy gar nicht in Abrede gestellt, sondern lediglic h dargetan, daß die von Arndt / Scheffler in dem besprochenen Aufsatz verwendeten Stücke keine Faksimiles sind, womit der Herr Professor auch in diesem Punkt der Verfälschung überführt ist. Es handelt sich hierbei um die stets zitierten Hauptbelastungs- "Dokumente " .

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0 STAATSARCHIV H ORN B E RG 0

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B e st a n d : •

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N r. A/0-.Zt.S-S Urtleberrecht vorbehalten I •

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Reproduktion nur �ti.m/Jguna Auttrage - Nr..

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Als Kri egsgefangener i n A uschwitz

Wir alle werden heute, fast 36 Jahre nach dem unrühmlichen Ende de s "Tausendjährigen Reiches" von allen Massenmedien, besonders durch Filme und das Fernsehe n, aber auch durch Gerichtsprozesse in verstärktem Maße mit unserer noch immer unbewältigten Vergange nheit konfrontiert. Darüber hinaus wer­den von Politikern, aber auch von Privatpersonen KZ-Besichtigu n­gen durchgeführt.

Um so bedauerliche r und unverständlicher ist es deshalb, daß

die Sowjets nach Kriegsende de n sicher Hunderttausenden deut­

schen Soldaten, die sie auf dem beschwerlichen und lange dauern­den Weg in die Kriegsgefange nschaft du rc h das KZ Auschwitz und seine Nebe nlager schleuste n, nicht die Stätte n des Grauens ( Kre­matorien, Gaskammern usw. usw . ) gezeigt haben, die heu te so große Beachtung finden.

Bei einem solchen "Anschauungsunterricht " quasi gleich

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nach der Tat wäre n sicher auch dem letzten Unwissenden die Augen aufgegangen und mancher hätte vielleicht die folgenden vielen schlimmen Jahre de r Unfreiheit, Fron und Demütigu ng als eine Art Sühne für die angeblich " im Namen des deutschen Volkes" begangenen Schan dtate n hingenommen.

Ich selbst war Ende Mai, Anfang Juni 1 9 4 5 , 14 Tage im Lager Auschwitz und wartete weitere 1 4 Tage bei glühender Hitze mit we iteren 49 Leidensgenossen, eingepfercht in einem Viehwaggon, fast ohne Wasser und Verpflegung, au f den Abtransport ins "gelobte Land der Arbeiter und Bauern", um dort aus erster Hand die Segnungen des Sozialismus - Kommunismus kennenzulernen. Es wäre also genüge nd Zeit für eine " Besichtigung " gewesen!

Es wäre für mich interessant zu erfahren, ob Kameraden, die ebe nfalls in Auschwitz waren, die gleiche Feststellung ge macht haben.

Karl Hübel, Fürth

Die Zeitung " Der H ei m kehrer" . Sonn 1 6. 6. 1 98 1

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E i n e "s ym b ol i sc h e Z a h l " Hiermit gebe ich die folgende eidesstattliche Erklärung ab : Für das Verfahren 50 Js 1 2 8 2 8/ 7 9 9 1 9 Ls, das mit mir als

Angeklagten im Mai/Juni 1 9 79 vor einem Frankfurter Schöffen­gericht stattfand, hatte ic h den Direktor des INSTITUTS FÜR ZEITGE SCHICHTE, München, Leonrodstraße 46b, Herrn Profes­sor Dr. Martin Broszat als Zeugen beantragt. Das Gericht bestellte ihn dann - auch für ein parallel laufendes Verfahren - als "Gutachter" und zwar u.a. z um Beweis der Tatsachen, daß 1) die "Massenvernichtungen von Juden in deutschen Konze ntra­

tionslagern " tatsäc hlic h geschehen sein sollten, und 2) daß die "Massenvernic htungen" auc h in " Gaskammern " erfolg­

ten, wie sie in der einschlägige n antifaschistischen Literatur und von Zeugen in de n NS-Verfahre n ge schildert wurde n.

(Hieraus fo lgt , daß die zuständigen Instanzen der Frank­furter Justiz damals - 19 78 /79 - die "Massenvernic htungen von Juden"- und die Existenz von " Gaskammern" nicht als " historisch fe ststehende Tatsachen" angesehen hatten, sonst hätte n sie nicht einen Gutachter für ein entsprechendes historisches Gutac hten laden müssen ! )

Am 3 . Mai 1 9 79 fand die Erstattung des Gutachtens mit anschl ieß ender Befragung statt , die an sic h an diesem Tage be endet sein sollte. Wegen Terminsc hwierigkeiten von Professor Broszat fand seine Vere idigung dann erst am 5. J uni 1 9 7 9 statt, wie ic h sie ve rlangt und nachde m ic h darauf bestanden hatte, ihn zu vere idigen. Eine we itere Befragung wurde am 5 .6 . 1 97 9 auf Antrag des Ostberliner SED-Anwalts, Professor Friedric h Kaul als Vertreter der Neben klägerin (Vere inigung der Ver folgten des Naziregimes - VVN ) vom Gericht nic ht mehr z ugelassen, nach­dem ich dre i Fragen gestell t hatte.

Am 3. Mai 1 9 7 9 kam es zu der histarologisch bedeutsamen Aussage von Profe ssor Dr. Brosz at über die "6 Mill ionen-Frage " . Ich hatte ih m folgende Frage gestellt :

"lfp rr ProfP$.Wr Hrosza t, SiP habP. n gerade hier ausgesagt u n d e s wird i n de m ' Tage buc h von Rudolf Hoess ', das v o n Ihnen

I m N a m e n In dem Urteil des Amtsgerichtes Harnburg vom 27 .

September 1979 mit der Geschäftsnummer 1 33 - 486/79 und 1 33 Ds/ 141 Js 82/79 heiß t es u. a. :

" Die Tat des Angeklagten ist nicht durch Notwehr oder Nothilfe für das deutsche Volk gerechtfe rtigt. Der Film " Holo­caust" stellt schon keinen rechtswidrigen Angriff auf die deutsche Bevöl kerung oder den Ange klagten dar. Dem Film liegen offen­kundige wahre Tatsache n zugrunde; soweit überhaupt ein Straftat­bestand durch ihn erfüllt wird, ist er im Rahmen der Meinungs­freiheit I und des Kunstvorbehalts durch die Wahrn ehmung bere ch­tigte r Interessen gere chtfertigt. Selbst wenn der Film seinerseits zum Rassenhaß gege n die Deutschen aufstachelt, wäre er nach § 1 3 1 Abs. 3 StG B und im Rahmen des Kunstvorbehalts straflos. Selbst wenn der Film " Holocaust" einen re chtswidrigen Angriff au f die Ehre der Deutsche n enthielte, war eine Nothilfe nicht

herausgege be n ist, bes tä tigt, dafi in Auschwitz run d 1 Million Ju den umge kommen o de r 'vergast ', wie Sie sagen, sin d. Bisher galten in allen einsc hlägige n Un terlage n '4 Millionen' als die fur A usch witz gültige Zahl. Diese 4 Millionen nun s ind in den 'Sec hs Millionen ' en thalten, die allge me in als die Gesa mtzahl ge töteter Juden ver bre ite t wird. Wenn Sie je tz t hier für A usc hwitz eine Million ge töte te Juden ange be n, dann fehlen die 3 Millio nen ja auch in de r Gesa mtsu mme von 6 Millionen. Wie erkläre n Sie das? "

Darauf sagte Professor Dr. Broszat :

" Herr Schönborn, d ie sechs M i l l ionen s ind eine sy mbol ische

Za hl !"

Diese Aussage von Professor Broszat können bestätigen: 1 ) Richter Kunisch als Vorsitzender des Schöffengerichts 2 ) Oberstaatsanwalt Klein als Vertreter der Staatsanwaltschaft 3 ) Herr Ehret, Geschäftsführer der Vereinigung der Verfolgten des

Naziregimes (VVN) 4) Frau Fahnroth, Heusenstammstraße 5, 6000 Frankfurt am Main 5) Herr Ralf Platz dasch, Mörfelder Landstraße 240, 6000 Frank­

furt/M. 6) Herr Horst N öldner, Sommerkeller 5, 8 5 0 1 Feucht.

Die Aussage von Profe ssor Broszat wurde seit 1 9 7 9 in Hun­derttausenden von Flugblättern weltweit verbreitet. Solche Flug­blätter wurden grundsätzlich auch dem Institut für Zeitgeschichte in Münc hen zugesandt. Außerdem ist die Äußerung von Professor Broszat, daß die " 6 Millionen" eine " symbolische Zahl" sei, inzwischen auch in wissenschaftlichen Druckerzeugnissen erschie­nen.

Bisher ist mir nic ht be kanntgeworden, daß Professor Broszat die Äußerung be stritten hat.

851 0 Fürth, den 2 5. Oktober 1 9 8 1 Flexdorfer Str. 1 22 (Erwin Schönborn)

geb . : 8 . Oktober 1 9 1 4 in Sohlen Krs. Wanzleben, Reg. Bez. Magdeburg

d e s V o l k e s geboten, da die Bevölkerung der Bundesrepubli k Deu tschland sich zumindest in ihre r Mehrhe it gegen solche Angriffe nicht verteidi­gen will und sich ihre Repräsentante n, durch die Parteien, Regie­rungen u nd Parlamente zur Schuld des deutsches V ol kes bekennt .

. . . . . •"

Man muß das zweimal lesen, Da wird einem Mann die Nothilfe abgesprochen, "da

die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sich zumi ndest in ihre r Mehrhe it gegen solche Angriffe nicht verteidigen will und sich ihre Repräsentanten, durch die Parteien, Regierungen und Parlamente zur Schuld des de utschen Volkes bekennt . . . "

Würde also die Bevöl kerung der Bundesrepublik Deu tschland sich zumindest in ihrer Mehrheit gegen solche Angriffe sehr wohl verteidigen wollen, und sich ihre Repräsentanten, durch die Parteien, Regierungen und Parlamente nicht zur Schuld des deu tschen Volkes be kennen, würde ihm die Nothilfe offenbar nicht versagt. Die Nothilfe wird ihm also da zugebilligt, wo er sie gar nicht bräuchte.

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Demjenigen, der m it sauberer Geschichtsfo rschung Kontakt geha lten hat, wird e in Nachschlage­werk geboten, das in prägnanter Übersicht die wesentl ichen pol i ti schen Zusammenhänge des Zweiten We,ltkrieges sowie d ie späteren Methoden der verlogenen Umerz iehung m it Sach- u . Personenregister für jede D iskussion beweiskräftig vorlegt. Be ispiele: Die G leiwitzer Senderaffäre, die Schu ld · am z ivilen Luftkrieg, die Schuld am Rußlandfeldzug, die a ll i ierten Kriegsz iele, die Kriegskonferenzen in Teheran , Jalta und Potsdam, Churchi l ls B riefwechsel mit Stal in, der Morg�n­thau- und Nathan-Kaufmann Plan, d ie Kriegs- und Nachkriegs-verbrechen, das "Londoner Proto­koll" vom 8.8. 1 945 ( lt. "Überleitu ngsvertrag" von 1 9 55 noch heute "rechtens" für d ie Bundes­repub l ik ! ) , Dokumentenfä lschungen und Methoden der heutigen Geschichtsschre iber. - Urtei lsfäh ig ist nur, wer d ie h istorischen Fakten und heutigen Propagandamethoden kennt !

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Udo Wale ndy

Die Weltanschauung des Wisse ns 2 Bände, 286, 240 Seiten, Ln., i l l. , Reg. , je DM 26,-

Zwei Weltkriege, verwildertes Völkerrecht, u nreal istische Ideologien in Rel ig ion u nd Ph ilosoph ie, offene Fragen in Grundsatzbereichen der Naturwissenschaft, verworrene und unehrl iche politische Dogmen, d ia lektische (partei l iche) Geschichtsschreibung, e ine Umwertung a l ler Werte kennzeichnen den "l ntel l igenzgrad" der heutigen pol itischen u nd gesel lschaftl ichen Machtträger in der Welt, ­dazu immer sch l immer werdende F lüchtli ngsströme sogenannt "befreiter Völker", Kriege u nd Weltgefahren bisher n icht gekannter G rößenordnungen.

Nicht mehr Völkerfragen stehen auf der pol itischen Tagesordnung, sondern Menschheits­prob leme. D iese wiederum s ind nur durch naturwissenschaftliche E rkenntn is zu klären und zu lösen. Was ist der Mensch? Diese wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den herrschenden Weltanschauungen führt in g rundsätzl ich neue E rkenntnisbereiche.