Hochschule: Hamburg School of Business Administration...

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FOUNDATION FOR INTERNATIONAL BUSINESS ADMINISTRATION ACCREDITATION FIBAA – BERLINER FREIHEIT 20-24 – D-53111 BONN Gutachterbericht Hochschule: Hamburg School of Business Administration (HSBA) Master-Studiengang: Shipping Abschlussgrad: Master of Business Administration (MBA)

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FOUNDATION FOR INTERNATIONAL BUSINESS ADMINISTRATION ACCREDITATION FIBAA – BERLINER FREIHEIT 20-24 – D-53111 BONN Gutachterbericht Hochschule: Hamburg School of Business Administration (HSBA) Master-Studiengang: Shipping Abschlussgrad: Master of Business Administration (MBA)

Kurzbeschreibung des Studienganges: Ziel des vorliegenden Studienganges ist es, Fach- und Führungskräfte für die maritime Wirt-schaft auszubilden, die über die notwendigen Management-Kenntnisse, -Methoden und -Fähigkeiten verfügen, Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland in einem zuneh-mend kompetitiven Marktumfeld zu führen und zu entwickeln. Insbesondere sollen die im Erststudium gelernten grundlegenden methodologischen und analytischen Fähigkeiten mit Fokus auf die maritime Branche fortentwickelt und auf Problem- und Fragestellungen der maritimen Wirtschaft angewendet werden. Der Studiengang ist anwendungsorientiert ausge-richtet und fokussiert "Business Development". Der MBA Shipping richtet sich an Personen, die am Anfang ihrer Karriere stehen und breite Grundlagen benötigen. Ebenso sollen sich Personen angesprochen fühlen, die über keinen formalen Hochschulabschluss verfügen, sowie auch ausländische Studierende. Datum der Verfahrenseröffnung: 30. Mai 2011 Datum der Einreichung der Unterlagen: 29. Juni 2011 Datum der Begutachtung vor Ort (BvO): 3./4. November 2011 Akkreditierungsart: Erst-Akkreditierung Zuordnung des Studienganges: weiterbildend Studiendauer (Vollzeitäquivalent): Teilzeit: 4 Semester (2 Semester) Vollzeit: 2 Semester Studienform: Teilzeit oder Vollzeit Dual/Joint Degree vorgesehen: nein Profiltyp: anwendungsorientiert Erstmaliger Start des Studienganges: Januar 2012 Aufnahmekapazität: 30 Start zum: Wintersemester Zügigkeit (geplante Anzahl der parallel laufenden Jahrgänge): einfach

Studienanfängerzahl: Voraussichtlich 10 (nachträgliche Anmerkung: zum Startzeitpunkt des Studienganges konn-ten 9 Studierende gewonnen werden) Umfang der ECTS-Punkte des Studienganges: 60 Stunden (Workload) pro ECTS-Punkt: 25 Datum der Sitzung der FIBAA-Akkreditierungskommission: 24. Februar 2012 Beschluss: Der Studiengang wird gemäß Abs. 3.1.2 i.V.m. Abs. 3.2.4 der Regeln des Akkreditierungsra-tes für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 10. Dezember 2010 mit vier Auflagen für fünf Jahre akkreditiert. Akkreditierungszeitraum: 24. Februar 2012 bis Ende Sommersemester 2018 Auflagen: 1. Der Nachteilsausgleich im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist in die Prüfungsord-nung des vorliegenden Studienganges aufzunehmen (Kapitel 1.5, Rechtsquelle: Kri-terium 2.3 „Studiengangskonzept“ der „Regeln für die Akkreditierung von Studien-gängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010 i.V.m. Art. 3 III des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland i.d.F. vom 21. Juli 2010). Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 22. Februar 2013. 2. ECTS-Noten sind für Studienabschlüsse einzuführen und die Vergabe dieser in die Prüfungsordnung zu integrieren (Kapitel 3.1, Rechtsquelle: „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengän-gen“ der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 4. Februar 2010). Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 22. Februar 2013. 3. Die Modulbeschreibungen sind hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit im Studiengang und in anderen Studiengängen zu überarbeiten (Kapitel 3.1, Rechtsquelle: „Rahmenvor-gaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der Kultusministerkonferenz“ als Anlage der „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ i.d.F. vom 4 Februar 2010 i.V.m. Kriterium 2.8 „Transparenz und Dokumentation“ der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010). Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 22. Februar 2013.

4. Die Prüfungsordnung ist um Regelungen zur Anerkennung von Studienzeiten gemäß der Lissabon Konvention zu ergänzen und in einer von den zuständigen Hochschul-gremien verabschiedeten Form vorzulegen (Kapitel 3.1, Rechtsquelle: „Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ (Lissabonkonvention) i.d.F. vom 16. Mai 2007 i.V.m. Abs. 1.2 „Anerkennung“ der „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der Kul-tusministerkonferenz i.d.F. vom 4. Februar 2010 Kriterium 2.3 „Studiengangskonzept“ i.V.m. Kriterium 2.5 „Prüfungssystem“ der „Regeln für die Akkreditierung von Studien-gängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010). Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 22. Februar 2013.

Betreuerin: Dipl.-Soz. Lilli Schmidt Gutachter: Prof. Dr. Jochen Zimmermann Universität Bremen Lehrstuhl für Unternehmensrechnung (Unternehmensrechnung, Controlling) Prof. Dr. Klaus Harald Holocher Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg /Elsfleth Fachbereich Seefahrt (Maritime Marktforschung, Organisation, Finanzierung, Hafenma-nagement) Klaus Küper Briese Schiffahrts GmbH & Co KG Personalabteilung (Personalmanagement, Nautik, Schifffahrt) Adam Oelschläger Fachhochschule Frankfurt Studierender "Leadership" M.A.

Zusammenfassung © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 6

Zusammenfassung1 Bei der Bewertung wurden die Selbstdokumentation, die Ergebnisse der Begutachtung vor Ort und die Stellungnahme der Hochschule vom 3. Februar 2012 berücksichtigt. Prozedural ist anzumerken, dass in einer sog. Erst-Akkreditierung, also vor Aufnahme des Studienbetriebs bzw. zum Beginn des Studienbetriebs, eine Reihe von Kriterien des Quali-tätsprofils noch nicht abschließend bewertet werden kann. Gewertet wird auf Grundlage des Konzepts und des erreichten Planungsstandes. In das Gutachten ist aber eingeflossen, dass Studierende aus dem MBA-Studiengang Business Administration and Honourable Leader-ship und aus dem Bachelor-Studium Shipping and Ship Finance befragt werden konnten. Der MBA-Studiengang Shipping der Hamburg School of Business Administration (HSBA) erfüllt mit vier Ausnahmen die Qualitätsanforderungen für Master-Studiengänge. Dies schließt die Erfüllung der Anforderungen, die in den European MBA-Guidelines gestellt wer-den, ein. Er kann von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) mit vier Auflagen akkreditiert werden. Der Studiengang ist ein weiterbildender Master-Studiengang. Er entspricht mit drei Ausnah-men den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK), mit vier Ausnahmen den An-forderungen des Akkreditierungsrates sowie den Anforderungen des nationalen Qualifikati-onsrahmens in der zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung geltenden Fassung. Er ist modu-lar gegliedert, mit ECTS-Punkten versehen, hat ein „anwendungsorientiertes“ Profil und schließt mit dem akademischen Grad „Master of Business Administration“ ab. Der Grad wird von der Hochschule verliehen. Handlungsbedarf sehen die Gutachter hinsichtlich des Nachteilausgleiches, der Vergabe relativer Noten, der Modulbeschreibungen, einer geltenden Prüfungsordnung und der Rege-lungen gemäß der Lissabon Konvention. Daher empfehlen sie, die Akkreditierung mit folgen-den Auflagen zu verbinden: 1. Der Nachteilsausgleich im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist in die Prüfungsord-nung des vorliegenden Studienganges aufzunehmen (Kapitel 1.5, Rechtsquelle: Kri-terium 2.3 „Studiengangskonzept“ der „Regeln für die Akkreditierung von Studien-gängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010 i.V.m. Art. 3 III des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland i.d.F. vom 21. Juli 2010). 2. ECTS-Noten sind für Studienabschlüsse einzuführen und die Vergabe dieser in die Prüfungsordnung zu integrieren (Kapitel 3.1, Rechtsquelle: „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengän-gen“ der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 4. Februar 2010). 3. Die Modulbeschreibungen sind hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit im Studiengang und in anderen Studiengängen zu überarbeiten (Kapitel 3.1, Rechtsquelle: „Rahmenvor-gaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der Kultusministerkonferenz“ als Anlage der „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ i.d.F. vom 4 Februar 2010 i.V.m. Kriterium 2.8 „Transparenz und Dokumentation“ der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010). 1 Lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit des Gutachterberichtes erfolgt im Folgenden keine ge-schlechtsneutrale Differenzierung, sondern wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Selbstverständlich ist seine Ausrichtung in jedem Fall geschlechtsunabhängig.

Zusammenfassung © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 7

4. Die Prüfungsordnung ist um Regelungen zur Anerkennung von Studienzeiten gemäß der Lissabon Konvention zu ergänzen und in einer von den zuständigen Hochschul-gremien verabschiedeten Form vorzulegen (Kapitel 3.1, Rechtsquelle: „Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ (Lissabonkonvention) i.d.F. vom 16. Mai 2007 i.V.m. Abs. 1.2 „Anerkennung“ der „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der Kul-tusministerkonferenz i.d.F. vom 4. Februar 2010 Kriterium 2.3 „Studiengangskonzept“ i.V.m. Kriterium 2.5 „Prüfungssystem“ der „Regeln für die Akkreditierung von Studi-engängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010). Die Erfüllung der Auflagen ist bis zum 24. November 2012 nachzuweisen. Die Gutachter sind der Ansicht, dass die aufgezeigten Mängel innerhalb von neun Monaten behebbar sind, weshalb sie eine Akkreditierung unter Auflagen empfehlen (vgl. Abs. 3.1.2 der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie-rung i.d.F. vom 10. Dezember 2010). Die Gutachter sehen Weiterentwicklungspotenzial für den Studiengang zu folgenden Aspekten: • Kooperationen sollten studiengangsbezogen dargestellt werden (s. Kapitel 1.4), • ein isoliertes Methodenmodul sollte curricular eingebunden werden (s. Kapitel 3.2), • ein ethisches Modul sollte im Studiengang integriert werden (s. Kapitel 3.3). Die ggf. getroffenen Maßnahmen der Hochschule zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Rahmen einer allfälligen Re-Akkreditierung zu betrachten. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Kriterien, welche die Qualitätsanforderungen übertref-fen: • Positionierung des Studienganges (s. Kapitel 1.2) • Positionierung im Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigungsrelevanz („Employabili-ty“) (s. Kapitel 1.2) • Positionierung im strategischen Konzept der Hochschule (s. Kapitel 1.2) • Internationale Ausrichtung (s. Kapitel 1.3) • Internationale Ausrichtung der Studiengangskonzeption (s. Kapitel 1.3) • Internationale Inhalte (s. Kapitel 1.3) • Strukturelle und/oder Indikatoren für Internationalität (s. Kapitel 1.3) • Fremdsprachenanteil (s. Kapitel 1.3) • Kooperationen und Partnerschaften (s. Kapitel 1.4) • Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Organisationen (s. Kapitel 1.4) • Zulassungsbedingungen (s. Kapitel 2.1) • Berufserfahrung (s. Kapitel 2.3) • Gewährleistung der Fremdsprachenkompetenz (s. Kapitel 2.4) • Gastreferenten (s. Kapitel 3.4) • Berufsbefähigung (s. Kapitel 3.5) • Praxiskenntnisse des Lehrpersonals (s. Kapitel 4.1) • Betreuung der Studierenden durch Lehrpersonal (s. Kapitel 4.1) • Verwaltungsunterstützung für Studierende und das Lehrpersonal (s. Kapitel 4.2) • Beschreibung des Studienganges (s. Kapitel 4.3) Ein Kriterium wurde von den Gutachtern mit „Exzellent“ bewertet. Dabei handelt es sich um das

Zusammenfassung © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 8

• Auswahlverfahren (s. Kapitel 2.2) Zur Gesamtbewertung siehe das Qualitätsprofil im Anhang.

Informationen zur Institution © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 9

Informationen zur Institution Die Hamburg School of Business Administration (HSBA) wurde im Jahr 2004 gegründet. Sie ist eine private Hochschule der Wirtschaft in Hamburg. Im Jahr 2009 wurde die Hochschule durch den Wissenschaftsrat institutionell akkreditiert. Träger der Hochschule ist die Hamburg School of Business Administration gGmbH, deren alleiniger Gesellschafter die Handelskam-mer Hamburg ist. Übergeordnetes Ziel der Hochschule ist es, durch den Dialog von Wissenschaft und Wirt-schaft die Voraussetzungen für den beruflichen Erfolg der Studierenden zu schaffen und einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Kooperationsunternehmen zu leisten. Die HSBA bietet anwendungsorientierte und international ausgerichtete Studienprogramme zur Qualifi-zierung zukünftiger Fach- und Führungskräfte an. In Kooperation mit mehr als 200 Unternehmen werden die folgenden sieben Studienpro-gramme mit derzeit über 600 Studierenden angeboten: • Business Administration (dualer B.A.) • Media Management (dualer B.A.) • Shipping and Ship Finance (dualer B.A.) • Maritime Management (dualer B.A.) • Global Management and Governance (berufsbegleitender M.A.) • MBA Business Administration and Honourable Leadership (berufsbegleitender MBA) • MBA Shipping (berufsbegleitender MBA). Alle Bachelor-Studiengänge werden in dualer Form durchgeführt, alle Master-Studiengänge der HSBA sind berufsbegleitend studierbar. Neben den angebotenen Studiengängen wird das Portfolio der HSBA durch angewandte Forschung und Entwicklung, Weiterbildung und Beratungsangebote komplettiert. Dabei stehen Working Paper Series, Vorträge, Tagungen und Konferenzen, EU- und DFG-Forschungsprojekte sowie die Vernetzung mit nationalen und internationalen Partnern im Zentrum der Agenda. Thematisch ist die HSBA auf be-triebswirtschaftliche Themen ausgerichtet. Ein besonderer Fokus liegt auf der Transport- und Logistikwirtschaft, die weniger als andere Branchen akademisiert ist. Dementsprechend star-tete die HSBA 2005 mit dem Studiengang Logistics Management (B.A.), im Jahr 2008 kam der Studiengang Shipping & Ship Finance (B.A.) hinzu. Um das Studiengangs-Portfolio auch im Master-Bereich zu ergänzen, soll im Januar 2012 der zur Akkreditierung vorliegende Stu-diengang MBA Shipping starten. Im Jahr 2009 wurde die Maritime Business School at HSBA (MBS) gegründet, um die Aktivi-täten der HSBA in diesem Bereich zu bündeln. So unterstützt die MBS die Branche durch die anwendungsorientierte akademische Ausbildung des betrieblichen Nachwuchses und durch Forschungsprojekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen 1 Strategie und Ziele 1.1 Zielsetzungen des Studienganges Nach den Ausführungen der Hochschule wurde der Studiengang MBA Shipping konzipiert, um eine Lücke in der Hochschullandschaft der Metropolregion Hamburg zu schließen. Ziel war es, durch einen Studiengang Fach- und Führungskräfte für die maritime Wirtschaft aus-zubilden, die über die notwendigen Management-Kenntnisse, -Methoden und -Fähigkeiten verfügen, Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland in einem zunehmend kompeti-tiven Marktumfeld zu führen und zu entwickeln. Insbesondere sollen die im Erststudium ge-lernten grundlegenden methodologischen und analytischen Fähigkeiten mit Fokus auf die maritime Branche fortentwickelt und auf Problem- und Fragestellungen der maritimen Wirt-schaft angewendet werden. Wie die Hochschule erläutert, richtet sich der Studiengang an Personen, die am Anfang ihrer Karriere stehen und breite Grundlagen benötigen. Ebenso sollen sich Personen angesprochen fühlen, die über keinen formalen Hochschulabschluss verfügen, sowie – aufgrund der durchgehend in englischer Sprache gelehrten Module – auch ausländische Studierende. Schließlich soll der Studiengang als Teilzeit- oder als Vollzeitvari-ante absolviert werden können. Der Studiengang ist laut der Hochschule anwendungsorientiert ausgerichtet und fokussiert "Business Development". Die Anwendungsorientierung soll sich dabei durch den Einbezug von Fallstudien, Gastvorträgen und Lehrenden aus der Praxis widerspiegeln. Lehrinhalte sind insofern anwendungsorientiert, als die Schwerpunkte auf den Qualifikationsbedarf der maritimen Wirtschaft ausgerichtet sind. Ferner begründet die Hochschule die Anwendungs-orientierung des Studienganges durch die enge Vernetzung der HSBA mit der Wirtschaft. An der Entwicklung des Studienganges waren neben Professoren und Lehrbeauftragten der HSBA Vertreter der Handelskammer Hamburg, des Beirats für Schifffahrt & Schiffsfinanzie-rung der HSBA, des Vereins der Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten (VHSS), des Vereins Deutscher Reeder (VDR) sowie weitere Institutionen und Unternehmen beteiligt. In die Gespräche wurde zudem die Vereinigung der griechischen Schiffsmakler (Hellenic Ship-broker Association) involviert. Die Hochschule verleiht nach erfolgreichem Abschluss des weiterbildenden Studiums den akademischen Grad „Master of Business Administration (MBA)“. Dies begründet die Hoch-schule mit dem generalistischen Charakter des Studienganges, der sich an berufserfahrene Interessenten richtet und Berufserfahrung voraussetzt. Dabei orientiert sich die Hochschule an den „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 4. Februar 2010. Die angestrebten Qualifikations- und Kompetenzziele sollen in der Teilzeitstudienvariante in zwei Jahren und in der Vollzeitstudienvariante innerhalb eines Jahres vermittelt werden. Da-bei sollen die Studierenden neben allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundlagen (im Mo-dul General Management) und schifffahrtsorientierten Grundlagen (im Modul Introduction to Ma-ritime Business) technisches, operatives, juristisches und finanzielles Wissen erwerben. Die Studierenden sollten das erworbene Management-Know-how reflektieren können und durch die Diskussion mit Experten an den internationalen Business- bzw. Schifffahrtsstandorten Athen/Piräus, London und Dubai im Modul International Management hinterfragen und erwei-tern, um im abschließenden Modul Development Strategies gezielt die Erkenntnisse aller vor-herigen Module des Studienganges zusammenzuführen und für die strategische Ausrichtung des Unternehmens nutzbar zu machen. Die Kommunikationsfähigkeit der Studierenden soll durch die Diskussion in den Seminarveranstaltungen, bei Gruppendiskussionen sowie beim

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Halten von Präsentationen gestärkt werden. Durch die vorherrschende Vermittlung der Inhal-te im Rahmen von Fallstudien sollen die Studierenden die Inhalte nicht nur anwendungsbe-zogen erlernen, sondern auch das Treffen unternehmerischer Entscheidungen trainieren. In den Modulen sollen mit den Studierenden zudem aktuelle betriebliche Herausforderungen systematisch diskutiert sowie Strategien zum Ausbau und zur Entwicklung neuer Geschäfts-felder erarbeitet werden. So sollen die Studierenden einen breiten Wissenshorizont erwer-ben, der es ihnen ermöglichen soll, neue Lösungswege zu finden und ihr erworbenes Wissen und ihre Fähigkeiten auf unbekannte Sachverhalte anzuwenden. Entsprechend dem Leitbild der HSBA sei zudem die Vermittlung von sozialem und ethischem Verantwortungsbewusst-sein von besonderer Bedeutung und werde in den einzelnen Modulen verankert. Bewertung: Der MBA-Studiengang Shipping verfolgt nachvollziehbar ausgewiesene Ziele in der fachli-chen und persönlichen Qualifizierung der Studierenden. Das Studiengangskonzept orientiert sich an wissenschaftsadäquaten und überfachlichen Zielen, die dem angestrebten Ab-schlussniveau entsprechen. Das Studiengangskonzept und die angestrebten Qualifikations- und Kompetenzziele sind hinreichend aufeinander abgestimmt und berücksichtigen durch die Englischsprachigkeit des Studienganges, die Wirtschaftsnähe und die obligatorischen Module im Ausland die Rah-menanforderungen „Berufsbefähigung“, aber auch „wissenschaftliche Befähigung“. Soziale und ethische Verantwortung sind in die einzelnen Module eingebunden, so dass die Gutach-ter davon ausgehen, dass die Absolventen derart zum zivilgesellschaftlichen Engagement befähigt werden. Die Gutachter sind der Überzeugung, dass der Studiengang eine gute Ab-stimmung auf die Bedürfnisse der Studierenden, aber auch der Unternehmen und Institutio-nen erzielt, mit denen die HSBA zzt. langjährige Kooperationen unterhält (vgl. 1.4). Die Gutachter stimmen der Zuordnung des Studienganges zu einem anwendungsorientierten Format zu. Neben der Vermittlung berufsfeldspezifischen Wissens wird anhand von Fallstu-dien und Projektarbeiten sowie praxisbezogenen Master-Arbeiten ein hoher Anwendungsbe-zug hergestellt. Zudem wird die Lehre im Wesentlichen von Lehrenden getragen, die neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation über einschlägige praktische Erfahrung verfügen. Auch konnten sich die Gutachter davon überzeugen, dass das Studiengangskonzept und die an-gestrebten Qualifikations- und Kompetenzziele aufeinander abgestimmt sind und den Erfor-dernissen der Dublin Descriptors Rechnung tragen. Die Abschlussbezeichnung entspricht nach Ansicht der Gutachter der inhaltlichen Ausgestaltung des Curriculums und den nationa-len Vorgaben. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 1. Ziele und Strategie 1.1. Zielsetzungen des Studienganges x 1.1.1* Logik und Nachvollziehbarkeit der Ziel-setzung des Studiengangskonzeptes x 1.1.2* Begründung der Abschlussbezeichnung x 1.1.3* Studiengangsprofil (nur relevant für Mas-ter-Studiengang in D) x 1.1.4* Studiengang und angestrebte Qualifika-tions- und Kompetenzziele x

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1.2 Positionierung des Studienganges Wie die Hochschule anführt, ist der generalistische Ansatz des Studienganges mit einer kla-ren Schwerpunktsetzung auf Shipping regional und national einmalig. So bietet beispielswei-se die Copenhagen Business School einen MBA für den Schifffahrtsbereich an, allerdings wendet sich dieser MBA an Bewerber mit mehr Berufserfahrung, als im vorliegenden Studi-engang gefordert wird. Die World Maritime University (WMU) in Schweden hat in den ver-gangenen Jahren ebenfalls einen MBA-Studiengang für die maritime Wirtschaft angeboten, wobei in diesem Programm der Fokus auf Maritime Policy und Public Affairs lag. In den Nie-derlanden besteht an der Erasmus University das Angebot “Maritime Economics and Logis-tics”, welches weniger anwendungsorientiert und thematisch auf Hafen- und Logistikfragen fokussiert ist. Ähnliche Programme existieren auch in Großbritannien, insbesondere ist das Programm „Shipping, Trade and Finance“ der Cass Business School in London zu erwäh-nen, allerdings setzt dieser Studiengang den Schwerpunkt auf Fragen der Schiffsfinanzie-rung. Angebote auf Zypern und in Griechenland bedienen schwerpunktmäßig regionale Be-darfe. Zusammenfassend stellt die Hochschule fest, dass international einige Wettbewerbs-programme bestehen, die allerdings entweder eine andere inhaltliche Schwerpunktsetzung aufweisen oder eine andere Zielgruppe adressieren. Generell bestehe am maritimen Wirtschaftsstandort Hamburg ein hoher Bedarf an Mitarbei-tern, die im Bereich Schifffahrt besonders qualifiziert sind. Der Bedarf an Absolventen eines MBA-Studienganges mit einer Spezialisierung auf den Shipping-Sektor wurde seitens der im Beirat Shipping and Ship Finance der HSBA vertretenen Unternehmen sowie der am dualen Bachelor-Studiengang Shipping and Ship Finance beteiligten Unternehmen an die HSBA herangetragen. Überdies haben sich die Kooperationsunternehmen aus der maritimen Ham-burger Wirtschaft gezielt ein mit der Berufstätigkeit zu vereinbarendes MBA-Programm am Standort gewünscht, um ihr Führungspersonal oder den Führungsnachwuchs weiter zu qua-lifizieren. Der Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs und entsprechenden Aus- und Weiterbil-dungsangeboten aller Niveaus wurde zudem, wie die Hochschule anführt, in verschiedenen Studien zum Cluster Maritime Wirtschaft der Metropolregion Hamburg herausgestellt. Schließlich merkt die Hochschule an, dass die Absolventen i.d.R. bei dem jeweiligen Arbeit-geber verbleiben werden, da sie i.d.R. von ihren Arbeitgebern für das MBA-Shipping-Studium an der HSBA unterstützt werden und das MBA-Studium im Rahmen einer langfristi-gen Personalentwicklungsplanung erfolgt. Als private Hochschule der Wirtschaft in Hamburg versteht sich die HSBA als Dienstleister der Wirtschaft bei der Qualifizierung von Fach- und Führungskräften und als wissenschaftli-cher Partner bei der Lösung unternehmerischer und standortpolitischer Fragen. Die HSBA ist nach eigenen Angaben bestrebt, sich mit ihren anwendungsorientierten wirtschaftswissen-schaftlichen Studiengängen, praxisbezogener Forschung und Beratungs- und Weiterbil-dungsangeboten unter den führenden dualen Hochschulen Deutschlands zu etablieren. Der MBA-Studiengang Shipping ergänzt nach den Ausführungen der Hochschule das bisherige Angebot der HSBA und trägt zur Entwicklung der Hochschule bei. So stellt der Studiengang die "natürliche" Erweiterung des grundständigen dualen Bachelor-Studienganges Shipping & Ship Finance dar und wurde mit renommierten und internationalen Partnern aus Wissen-schaft und Wirtschaft entwickelt. Ferner ist der Studiengang englischsprachig, so dass sich die HSBA auch international positionieren kann. In der mittelfristigen Planung strebt die Hochschule zudem an, einzelne Module aus dem MBA-Programm oder Teile dieser Module auch als Weiterbildungsangebote am Markt zu platzieren. Bewertung: Die Gutachter begrüßen das mit diesem Studiengang verfolgte Vorhaben und zeigen sich insbesondere im Hinblick auf die Positionierung des Studienganges sowohl im Arbeitsmarkt als auch im strategischen Konzept der Hochschule überaus beeindruckt. So bietet die HSBA

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den Studierenden des Bachelor-Studienganges nicht nur die Option, im hauseigenen MBA anzuschließen, sondern auch die Option, den vorliegenden Studiengang in einer Teilzeit- bzw. Vollzeitvariante zu studieren. Die Beteiligung von renommierten Partnern und sektorrelevanten Vertretern bei der Konzep-tion des Studienganges hat die Gutachter – auch im Hinblick auf die angestrebten Qualifika-tions- und Kompetenzziele – nachhaltig überzeugt. Die enge Verbindung zwischen der Hochschule und ihren Kooperationsbetrieben beglaubigt, wie die Gutachter argumentieren, eine hohe Beschäftigungsrelevanz und ermöglicht es, ein eng am Bedarf orientiertes Ange-bot zu schaffen, bei welchem der Wissenstransfer von Erkenntnissen der Wissenschaft di-rekt in praktische Umsetzbarkeit mündet. Studienteilnehmer können überdies über die ko-operierenden Teilnehmer direkt akquiriert werden. Die Positionierung des Studienganges im Bildungsmarkt ist nach dem Urteil der Gutachter schlüssig beschrieben und besonders im Hinblick auf die internationale Ausrichtung nach-vollziehbar begründet. Der internationale Bildungsmarkt sollte daher weiter im Auge behalten werden, dennoch sollte nach Ansicht der Gutachter auch eine deutlichere Abgrenzung zur direkten Konkurrenz in Hamburg vorgenommen werden. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 1.2 Positionierung des Studienganges x 1.2.1* Positionierung im Bildungsmarkt x 1.2.2* Positionierung im Arbeitsmarkt im Hin-blick auf Beschäftigungsrelevanz („Employability“) x 1.2.3 Positionierung im strategischen Konzept der Hochschule x 1.3 Internationale Dimension des Studienganges Der vorliegende Studiengang verfolgt nach Angaben der HSBA explizit eine internationale Ausrichtung. Um diese zu gewährleisten, müssen die Studienbewerber einen Nachweis über die Kompetenzstufe B 2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen erbringen. Auch der gesamte Auswahlprozess (Telefoninterview, Admission Day) findet in englischer Sprache statt (vgl. Kapitel 2). Zudem werden alle Module in englischer Sprache gelehrt und weisen eine internationale Ausrichtung auf. Das Lehrmaterial als auch die verwendete Literatur sind komplett in englischer Sprache verfasst. Da der Bereich der Schifffahrt sehr stark internatio-nal geprägt ist, werden, wie die Hochschule erläutert, auch die damit verbundenen betriebs-wirtschaftlichen und rechtlichen Module nicht aus der deutschen, sondern mit einer internati-onalen Sichtweise betrachtet. Zwei Module finden an drei internationalen Wirtschafts- bzw. Schifffahrtsstandorten statt: Das Modul International Maritime Business wird vollständig in Pi-räus/Athen gelehrt. Das Modul International Management findet zu einem Teil in London und zum anderen Teil in Dubai statt. Die Inhalte dieser Module werden zum großen Teil in Form von Fallstudien sowie in Gruppendiskussionen mit internationalen Experten vermittelt. Die Sachverhalte der Fallstudien entstammen i.d.R. Unternehmen der maritimen Wirtschaft und weisen internationalen Bezug auf. Zudem findet ein Dozentenaustausch mit Kooperations-hochschulen der HSBA statt. Neben der Lehre internationaler Inhalte legt die HSBA nach eigener Aussage großen Wert auf die Vermittlung von interkulturellen Inhalten im Studien-gang. Besonders werden die interkulturellen Inhalte im Rahmen der im Ausland gelehrten Module integriert. An der University of Dubai werden dabei die Themen “Issues in intercultu-ral management” und “Managing multicultural teams” gelehrt. Durch das gemeinsame Erar-beiten von Fallstudien sowie innerhalb der Gruppendiskussionen mit internationalen Exper-

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ten sollen die Studierenden für den Umgang mit Menschen anderer Kulturen sensibilisiert werden. Der Studienbetrieb wird im vorliegenden Studiengang erstmalig zum Jahr 2012 aufgenom-men. Um den Studiengang auch international zu präsentieren, hat die HSBA bereits im Sommer des Jahres 2010 an der Posidonia – einer großen Schifffahrtsmesse in Athen – teilgenommen. Für den Sommer 2012 ist die Teilnahme bereits geplant. Darüber hinaus wird der Studiengang auch auf internationalen Kongressen und Tagungen präsentiert. Wie die Hochschule erläutert, erzeugen die Einträge in internationalen Webportalen und der engli-sche Webauftritt der HSBA ein reges Interesse seitens ausländischer Studienbewerber. Ge-plant sind weitere Messen, Mailings und Anzeigen. Die Betreuung der internationalen Studi-enbewerber soll bereits im Bewerbungsverfahren insbesondere durch das International Office einsetzen. Die hauptamtlichen und nebenberuflich Lehrenden verfügen überwiegend über internationale Erfahrungen in der Lehre und im Beruf; einige Lehrende waren auch an internationalen For-schungsprojekten beteiligt. Darüber hinaus lehren internationale Experten an den Studienor-ten Athen/Piräus, London und Dubai. Bewertung: Der von der Hochschule erhobene hohe Anspruch an Vermittlung von Internationalität und interkulturellen Sichtweisen wird insgesamt überzeugend angeführt. Bereits das Aufnahme-verfahren findet in englischer Sprache statt. Die Gutachter begrüßen überdies die Einbin-dung obligatorischer Auslandsmodule in die Struktur des vorliegenden Studienganges. Zu-dem werden internationale Aspekte und interkulturelle Fragestellungen in den Einzelmodulen durchgängig thematisiert und durch englisches Lehrmaterial und Literatur geübt. Dies wird erleichtert durch die ausgewiesene internationale Lehr- und Forschungstätigkeit der Dozen-ten bzw. ihrer internationalen Berufserfahrung. Zwar verfügt der Studiengang noch über kei-ne Studierenden, so dass noch kein Rückschluss auf den Anteil ausländischer Studierender gezogen werden kann. Die Gutachter sind jedoch aufgrund der Bemühungen der HSBA, den Studiengang auch international bekannt zu machen und zu etablieren, und der 100%-igen Englischsprachigkeit des Studienganges überzeugt, dass der MBA Shipping auch bei den internationalen Interessenten auf großes Interesse stoßen wird. Insgesamt ist der Studien-gang aus Sicht der Gutachter auf die Vermittlung international geprägter fachlicher Inhalte und den Erwerb entsprechend qualifizierter interkultureller Kompetenzen ausgerichtet. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 1.3 Internationale Ausrichtung x 1.3.1 Internationale Ausrichtung der Studien-gangskonzeption x 1.3.2 Internationalität der Studierenden x 1.3.3 Internationalität der Lehrenden x 1.3.4 Internationale Inhalte x 1.3.5 Interkulturelle Inhalte x 1.3.6 Strukturelle und/oder Indikatoren für Internationalität x 1.3.7 Fremdsprachenanteil x

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1.4 Kooperationen und Partnerschaften Nach den Darlegungen der Hochschule profitiert der MBA-Studiengang Shipping von den schifffahrtsorientierten wissenschaftlichen Netzwerken der HSBA. So ist die HSBA an den folgenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit hochschulischen Partnern beteiligt, die sich in der Umsetzungsphase befinden: • Cross-Training of Port Officers in Sea-Rail and Sea-River operations in Europe, X-Posse; Genehmigtes Marco Polo II – Common learning Action Projekt, HSBA führt das Projektkonsortium an; hochschulische/wissenschaftliche Partner sind: Universität Sapienza Rom, Italien, Stiftung Innovamar, Spanien • Transport and Tourism-Lot 3: Beratungsauftrag für das Europäische Parlament; be-willigt in 2010; HSBA ist wissenschaftlicher Projektpartner im Konsortium; hochschu-lische Partner: University of Turku, Finnland, National Technical University of Athens, Athen, Griechenland • Qatar International Maritime Academy (QIMA); Projekt zur Entwicklung einer mariti-men Ausbildungsstätte in Katar; hochschulische Partner: TU Hamburg Harburg, Uni-versität Rostock/Wismar Darüber hinaus befinden sich weitere Projekte mit hochschulischen Partnern im Vorberei-tungsstatus. Dabei handelt es sich um die folgenden Projekte: • ERASMUS MUNDUS JOINT DOCTORAL PROGRAMME in PAN EUROPEAN LOGISTICS INNOVATION DOCTORATE (PELID): Beteiligte Hochschulen: Universi-tät Neapel, Dublin Institute of Technology, Irland. • Integration of Environmental and Social Issues in the Information Systems on Multi-modal Transport of Passengers as basis for its decarbonization (INES): Beteiligte Hochschulen: University of La Laguna, Spanien; Universität Bologna, Italien; Vreije Universiteit Brussel, Belgien. Über die Netzwerke werden, wie die HSBA erläutert, auch Referenten für Gastvorträge und kleinere Unterrichtseinheiten gewonnen. Hinzu kommen Kooperationsverträge auf Hoch-schulebene, die im Rahmen des MBA Shipping zum Tragen kommen. Dabei handelt es sich um eine Kooperation mit der University of Dubai (DU): Im Rahmen des einwöchigen Aufent-halts in Dubai finden die Seminare in den Räumlichkeiten der DU statt. Eine weitere Koope-ration besteht mit dem Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut, welches für die Vermittlung der Volkswirtschaft im vorliegenden Studiengang verantwortlich ist. Aufgrund der engen Verbindungen der HSBA in die Wirtschaft ist die Kooperation mit Wirt-schaftsunternehmen von besonderer Bedeutung für den MBA Shipping. So waren bei der Konzeption und Implementierung des Studienganges der Verband Deutscher Reeder, der Verband der Hamburger Schiffsmakler- und Schiffsagenten, die Hellenic Shipbroker Associa-tion, die Handelskammer Hamburg sowie der Beirat Schifffahrt und Schiffsfinanzierung der HSBA aktiv beteiligt. Der Verband Deutscher Reeder, der Verband der Hamburger Schiffs-makler- und Schiffsagenten sowie die Hellenic Shipbroker Association haben sich darüber hinaus bereit erklärt, den Studiengang zu unterstützen. Hinzu kommt die inhaltliche Unter-stützung des Studienganges durch Experten aus der Praxis, die sich durch Gastvorträge und kleine Lehreinheiten in den Studiengang einbringen, beispielsweise in der Vorbereitung und Durchführung der ‚Chartering Case Studies’, der Veranstaltungen zu ‚Islamic Finance’ und ‚Doing Business in Asia’ in Dubai, der Veranstaltungen zu ‚Maritime Law & Insurance’ in Dubai sowie Unterstützung bei der Veranstaltungswoche in London. Darüber hinaus pflegt die HSBA nach eigenen Angaben engen Kontakt zu folgenden schifffahrtsnahen Vereinen und Organisationen und deren Netzwerken, die für die Vermarktung und Fortentwicklung des Studienganges MBA Shipping genutzt werden können:

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• WISTA: Women's International Shipping & Trading Association • NSBO: Netherlands Business Support Office • SPC: Short-Sea Shipping Promotion Center • GMAA: German Maritime Arbitration Association • Griechisches Generalkonsulat Hamburg • Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg • Maritimes Cluster Norddeutschland • YSA: Young Shipbrokers Association Bewertung: Die Gutachter haben sich der Vielzahl von Kooperationsmöglichkeiten mit nationalen und internationalen Universitäten vergewissert und sind von der Auswahl der für den Studien-gang relevanten Partneruniversitäten überzeugt. Diese Kooperationen sind mit Leben gefüllt und führen zu konkreten Ergebnissen, z.B. Wissenstransfer und Auslandsmodule, Einsatz von Gastdozenten. Gleichwohl empfehlen die Gutachter eine studiengangsbezogene Dar-stellung der wissenschaftlichen Kooperationen, aus der hervorgeht, welche Bedeutung die vorgestellten Projekte für den vorliegenden Studiengang haben. Die Gutachter sind von den zahlreichen Kooperationen beeindruckt, die sich mitunter auch in der Beteiligung von renommierten Unternehmen bei der Konzeption des vorliegenden Studi-enganges widerspiegeln (vgl. 1.2). Sie sind der Ansicht, dass diese auch nach Start des Stu-dienganges mit Leben gefüllt werden und auch zu konkreten Ergebnissen in diesem Studi-engang führen werden. Die Gutachter loben überdies den konsequenten Einsatz von Dozen-ten aus der Berufspraxis. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 1.4 Kooperationen und Partnerschaften x 1.4.1* Kooperationen mit Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrich-tungen bzw. Netzwerken x 1.4.2* Kooperationen mit Wirtschaftsunter-nehmen und anderen Organisationen x 1.5 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Nach Auskunft der Hochschule stellt die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit eine Grundmaxime der Hochschule dar. Als kleine Hochschule sei es der HSBA möglich, bei indi-viduellen Bedürfnissen von Bewerbern mit Behinderungen individuelle und pragmatische Lösungen anzubieten. In der Prüfungsordnung für den vorliegenden Studiengang werden unter § 21 Sonderbestimmungen zum Nachteilsausgleich, Mutterschutz und Elternzeit fest-gehalten. Demnach sorgt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für angemessene Mög-lichkeiten zur Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen, wenn ein Kandidat wegen Behinderung oder chronischer Krankheit nicht in der Lage ist, diese Leistung in der vorgese-henen Form zu erbringen. Schwangere Studierende sind entsprechend den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach rechtzeitiger Anzeige der Schwangerschaft befreit. Nach Ablauf der Schutzfrist kann die Stu-dierende auf Antrag die Prüfungen nachholen oder das Studienjahr wiederholen. Auch wer-den die zur Elternzeit nach BEEG berechtigten Studierenden auf Antrag von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen befreit. Nach Ablauf der Elternzeit können die Studie-renden dann auf Antrag das Studienjahr wiederholen, in dem ihre Elternzeit begonnen hat. Wie die HSBA anführt, wird auch bei der Einstellung von Professoren, Dozenten und Mitar-

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beitern sowie bei der Auswahl und Immatrikulation von Studierenden auf Geschlechterge-rechtigkeit und Chancengleichheit geachtet. Schließlich ist die HSBA im Jahr 2008 der „Charta der Vielfalt“ beigetreten, mit der sich Unternehmen zu Vielfalt, Fairness und Wert-schätzung verpflichten sowie ein von Vorurteilen und Ausgrenzung freies Arbeitsumfeld schaffen müssen. Außerdem hat sich die HSBA zu den „Principles of responsible Manage-ment Education“ der UN verpflichtet und sich ebenfalls durch die Beteiligung am ERASMUS- Programm verpflichtet, ein diskriminierungs- und barrierefreies Studienumfeld zu gewährleis-ten. Bewertung: Die Prüfungsordnung der HSBA für den MBA-Studiengang Shipping regelt unter § 21 einen Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich der Erbringung alternativer Stu-dien- oder Prüfungsleistungen. Auch werden Elternzeit sowie Mutterschutzgesetz im ge-nannten Passus der Prüfungsordnung berücksichtigt. Darüber hinaus werde Studierenden in besonderen Lebenslagen wie berufstätigen Personen oder Erziehenden durch das Angebot des Teilzeitformates die Möglichkeit gegeben, neben der jeweiligen Beschäftigung ein Studi-um zu absolvieren. Die Gutachter kommen allerdings zu dem Schluss, dass ein Nachteil-sausgleich im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens nicht in der Prüfungsordnung enthalten ist. Daher empfehlen die Gutachter in Bezug auf Kriterium 2.3 „Studiengangskon-zept“ der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie-rung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010 eine Auflage, nach der ein Nachteilsausgleich im Rah-men des Zulassungsverfahrens in die Prüfungsordnung des vorliegenden Studienganges an relevanter Stelle aufgenommen wird. Sie beziehen sich an dieser Stelle zudem auf Art. 3 III des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland i.d.F. vom 21. Juli 2010, nach dem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 1.5* Geschlechtergerechtigkeit und Chan-cengleichheit Auflage 2 Zulassung (Zulassungsprozess und -Verfahren) Die Zulassungsvoraussetzungen für den MBA-Studiengang Shipping sind in § 5 der Studi-enordnung und in § 3 der Eingangsprüfungsordnung geregelt. Um zum Studium zugelassen zu werden, müssen Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen: • Zwei Jahre Berufspraxis im Managementbereich. • Ein abgeschlossenes erstes Hochschulstudium mit einem Umfang von 240 ECTS-Punkten, von denen bis zu 60 ECTS-Punkte durch berufliche Praxis oder wissen-schaftliche Weiterbildungen nachgewiesen werden können. Bewerber mit einem Hochschulabschluss mit weniger als 240 ECTS können zugelassen werden, wenn die Differenz der erbrachten ECTS-Punkte zu 240 mit zusätzlicher relevanter Berufs-praxis oder wissenschaftlicher Weiterbildung im erforderlichen Umfang geschlossen werden kann. Als wissenschaftliche Weiterbildungen werden Fort- und Weiterbil-dungsmaßnahmen auf Hochschulniveau anerkannt (z.B. im Rahmen eines Studiums oder einer Summerschool an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen er-worbene ECTS-Punkte). Das Hochschulschulstudium muss darüber hinaus mindes-tens mit der Note „Gut“ (2,5) abgeschlossen worden sein. Bewerber mit einem befrie-digenden Abschluss können nur dann zugelassen werden, wenn sie zusätzliche qua-lifizierte Berufstätigkeit nachweisen und sich im weiteren Auswahlverfahren qualifizie-ren.

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• Bewerber ohne abgeschlossenes erstes Hochschulstudium müssen eine bestandene Eingangsprüfung gemäß Eingangsprüfungsordnung nachweisen. Für diese Bewer-bergruppe wird die Studienberechtigung in einer gesonderten Eingangsprüfungsord-nung geregelt. Darüber hinaus müssen die Bewerber eine abgeschlossene Berufs-ausbildung sowie eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung nachweisen, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem Studiengang sowie überdurch-schnittliche Qualifikationen aufweist und für den Studiengang förderliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt hat. • Studierfähigkeit in englischer Sprache (Mindestniveau: B2 des europäischen Refe-renzrahmens), i.d.R. nachgewiesen durch TOEFL, HSBA-Test oder vergleichbaren Nachweis. • Empfehlungsschreiben des aktuellen oder ehemaligen Arbeitgebers oder eine aka-demische Referenz. Zusätzlich zu den materiellen Voraussetzungen der Studienordnung sind die in der Immatri-kulationsordnung geregelten formalen Anforderungen zu erfüllen. Danach ist ein Zulas-sungsantrag mit den erforderlichen Nachweisen zu stellen. Neben den Nachweisen über die Erfüllung der o.g. Zulassungsbedingungen muss ein Motivationsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf mit vollständiger Übersicht über den bisherigen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie die entsprechenden Nachweise wie Hochschulzugangsberechtigung und Arbeitszeugnisse eingereicht werden. Liegen alle benötigten Nachweise und Unterlagen vor, findet zunächst eine formale Prüfung statt. Nach Prüfung der Unterlagen findet ein ca. 30-minütiges Telefoninterview (auf Eng-lisch) statt, in dem Motivation und alle Fragen rund um das Studium besprochen werden. Nach Auswertung des strukturiert geführten Interviews wird entschieden, ob eine Einladung zum Admission Day der HSBA sinnvoll ist. Im Rahmen des eintägigen Admission Days wird die Eignung des Bewerbers eingehend geprüft. Der Admission Day findet einmal monatlich in Hamburg statt. Im Rahmen dieses Tages absolvieren die Kandidaten einen schriftlichen Englisch-Test, zwei Übungen in der Gruppe unter Beobachtung mehrerer HSBA-Mitarbeiter und ein Einzelinterview. Am Ende des Tages werden die Beurteilungen der Beobachter aus-gewertet und zu einem Gesamtbild über den Bewerber zusammengeführt. Aufgrund der dann vorliegenden umfassenden Informationen zu dem Bewerber wird von der Zulassungs-kommission die Zulassungsentscheidung getroffen. Absolviert der Bewerber sowohl das Te-lefoninterview als auch den Admission Day erfolgreich, wird er zum Studium zugelassen und erhält ein Studienvertragsangebot. Für Bewerber ohne einen ersten Hochschulabschluss findet eine gesonderte Eingangsprü-fung statt. Diese besteht aus einer Klausur und einer schriftlichen Ausarbeitung, in der der Bewerber ein von der HSBA gestelltes Management-Thema auf zehn bis fünfzehn Seiten in einem Zeitraum von vier Wochen bearbeitet, sowie einer einstündigen mündlichen Prüfung, in der die Arbeit präsentiert und verteidigt wird. Das Thema für die schriftliche Ausarbeitung wird durch die HSBA nach Absprache mit dem Bewerber vergeben und hat i.d.R. einen Be-zug zur aktuellen Tätigkeit des Bewerbers. Die Zulassungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren sind in der vorliegenden Stu-dienordnung für den Studiengang Shipping und der Immatrikulationsordnung geregelt und auf der Website der HSBA ausführlich beschrieben und veröffentlicht. Werden die formalen Kriterien nicht erfüllt, erhält der Bewerber eine begründete schriftliche Absage. Werden die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird der Bewerber schriftlich zu einem Telefon-interview eingeladen. Nach erfolgtem Interview erhält der Bewerber entweder eine schriftli-che Absage oder eine schriftliche Einladung zum Admission Day. Nach Durchführung des Admission Days erhält der Bewerber entweder eine schriftliche Absage oder eine schriftliche Zusage und ein Studienvertragsangebot zugesandt.

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Bewertung: Die Zulassungsbedingungen sind klar formuliert und nachvollziehbar, das fachliche Spekt-rum der Vorqualifikation ist definiert. Eine einschlägige Berufserfahrung ist ein grundlegen-des Erfordernis, das nach dem Urteil der Gutachter dem anwendungsbezogenen Profil des Studienganges besonders Rechnung trägt. Die Gutachter möchten in diesem Zusammen-hang die Berücksichtigung der „Equal European MBA-Guidelines“ im Hinblick auf die gefor-derte Berufserfahrung von i.d.R. zwei Jahren sehr loben. Laut der Gutachter ist somit auch festzuhalten, dass sich die Zulassungsbedingungen zusätzlich an der Studiengangszielset-zung orientieren. In diesem Zusammenhang stellen die Gutachter auch positiv heraus, dass im vorliegenden Studiengang – gemäß dem Hamburgischen Hochschulgesetz – Bewerber ohne einen ersten Hochschuleabschluss berücksichtigt und als Zielgruppe bewusst ange-sprochen werden. So können, wie die Gutachter argumentieren, Lernwege verkürzt und die Anschlussfähigkeit von Bildungsprozessen gesichert werden. Die Äquivalenzprüfungen sind nach Ansicht der Gutachter detailliert und nachvollziehbar beschrieben; sie entsprechen den landesrechtlichen Vorgaben. Die nationalen Vorgaben sind darüber hinaus dargelegt und berücksichtigt, Übergangswege aus anderen Studiengangsarten sind definiert. Standardisierte Sprachtests oder eine andere formalisierte und dokumentierte Sprach-prüfung mit Vorgabe eines zu erreichenden Mindestniveaus finden Anwendung. Das Auswahlverfahren gewährleistet aus der Perspektive der Gutachter die Gewinnung von qualifizierten Studierenden entsprechend der Zielsetzung des Studiengangskonzeptes. Die Gutachter sind äußerst beeindruckt von dem dreistufigen Auswahlverfahren, welches die Motivation des Bewerbers nicht nur im Rahmen eines Motivationsschreibens bewertet, son-dern diese auch im Rahmen des sich an die formale Bewerbung anschließenden Telefonin-terviews überprüft. Gleichzeitig kann die Sprachkompetenz des Bewerbers in dem in engli-scher Sprache durchgeführten Telefoninterview eingeschätzt werden. Im Rahmen eines Ad-mission Days kann nun in einer letzten Stufe nach Ansicht der Gutachter ein aussagekräfti-ges Bild über die Eignung des Bewerbers gemacht werden. Die Gutachter sehen die Zu-sammenführung aus einer formalen Prüfung, eines sich anschließenden Telefoninterviews und eines Admission Days als sehr durchdacht und bezogen auf die Studiengangsziele als sehr effizient an und bewerten das Auswahlverfahren daher als „exzellent“. Das Zulassungs-verfahren ist darüber hinaus nachvollziehbar beschrieben und für die Öffentlichkeit dokumen-tiert sowie zugänglich gemacht. Die Zulassungsentscheidung basiert auf objektivierbaren Kriterien und wird schriftlich kom-muniziert. Die Gutachter sehen die Transparenz der Zulassungsentscheidung als gegeben an. Im Anschluss an jeden Schritt im Auswahlverfahren erhält der Bewerber postalisch ent-weder eine begründete Absage oder eine Einladung zur nächsten Stufe im Auswahlprozess bzw. die Zusage zum Studium nach erfolgreich durchlaufenem Auswahlverfahren.

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Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 2 Zulassung (Bedingungen und Verfahren) 2.1* Zulassungsbedingungen x 2.2 Auswahlverfahren x 2.3 Berufserfahrung (* für weiter- bildenden Master-Studiengang) x 2.4 Gewährleistung der Fremdspra-chenkompetenz x 2.5* Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Zulassungsverfahrens x 2.6* Transparenz der Zulassungsentschei-dung x 3 Konzeption des Studienganges 3.1 Struktur Im MBA-Studiengang Shipping werden insgesamt 60 ECTS-Punkte erworben, die sich auf die Master-Arbeit und sieben Module verteilen. Sechs der sieben Module haben einen Um-fang zwischen fünf und acht ECTS-Punkten, lediglich das Modul Development Strategies wird mit drei ECTS-Punkten gewichtet. Wie die Hochschule argumentiert, schließt dieses Modul den Studiengang ab und dient dazu, die in den anderen Modulen gewonnenen Er-kenntnisse im Rahmen von Case Studies zu diskutieren und anzuwenden. Insofern sei es inhaltlich mit keinem anderen Modul zusammenzufassen. Jedem ECTS-Punkt liegt ein Work-load von 25 Stunden zu Grunde. Der Studiengang ist in zwei Organisationsformen studier-bar. Die Teilzeitvariante („Regular Track“) umfasst dabei 24 Monate. Ebenso kann der Studi-engang aber auch in einer Vollzeitstudienform („Fast Track“) in 12 Monaten absolviert wer-den. Wie die Hochschule erläutert, ist das Programm spätestens nach 4 Jahren abzuschlie-ßen, die Studienzeit hat dabei keinen Einfluss auf die Programmgebühr. Die Modulabfolge als Teilzeit-Studiengang ("Regular-track") bzw. als Vollzeit-Studiengang ("Fast-Track") wird nachfolgend dargestellt:

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Das Studium strukturiert sich nach den Ausführungen der HSBA in eine breit ausgerichtete grundlegende Managementausbildung, die in für die maritime Wirtschaft wichtigen Feldern vertieft wird, einen Überblick über Geschäftsmodelle und Management-Strategien, wobei die maritime Wirtschaft erstes Untersuchungsobjekt ist und vorrangig Bewertung und Entwick-lungspotenziale adressiert werden, sowie einen Überblick über rechtliche und politische Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Aktivität, wobei wiederum der Fokus auf der maritimen Wirtschaft liegt. Als Kernfächer im vorliegenden Studiengang sind zu nennen: • General Management • Introduction to Maritime Business • International Maritime Business • Maritime Law and Insurance • Ship Management • International Management und • Development Strategies Wie die Hochschule erläutert, sieht der Studiengang keine Wahlpflichtfächer vor, da er auf eine klar definierte Zielgruppe – Führungskräfte der maritimen Wirtschaft – ausgerichtet ist. Die Studierenden können jedoch Themen, die sie besonders interessieren, im Rahmen der verpflichtenden Hausarbeiten und Gruppenarbeiten intensiver behandeln. Darüber hinaus haben die Studierenden die Möglichkeit, bei Interesse weitere Angebote der HSBA wahrzu-nehmen (etwa Sprachkurse, IT-Kurse, MBA-Vorbereitungskurs, Tutorium zum Wissenschaft-lichen Arbeiten).

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Zu allen Modulen gibt es Modulbeschreibungen. Diese umfassen Angaben zur Modulbe-zeichnung, zur zugrunde gelegten Literatur, zu den von den Studierenden zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen, zur Lehr- und Prüfungsform, zu den zu erreichenden ECTS-Punkten und der Gewichtung des Moduls an der Endnote, zu den Lernzielen, zur Häufigkeit des Angebotes sowie zu den Lehrinhalten. Daneben wird das Kriterium „Special Features“ angeführt, welches Besonderheiten, wie etwa eine vorgesehene Exkursion, im relevanten Modul angibt. Für den vorliegenden Studiengang gelten die Prüfungsordnung und die Studienordnung für den MBA-Studiengang Shipping, die zum Zeitpunkt der Akkreditierung in einer nicht verab-schiedeten Fassung vorlagen. Die Studienordnung regelt u.a. die Ziele, Zulassungsbedin-gungen und die Inhalte des Studiums. Die Prüfungsordnung beinhaltet Regelungen zur Re-gelstudienzeit, Bewertung und Anrechnung von Prüfungsleistungen, Prüfungsverfahren, Master-Arbeit, etc.. Nach § 8 „Anrechnung von Prüfungsleistungen“ der vorliegenden Prü-fungsordnung werden gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen auf den Master-Studiengang angerechnet. Über die Anrechnung entscheidet dabei der Prüfungsausschuss. Studien- oder Prüfungsleistungen, die an Hochschulen auf der Grundlage des European Credit Transfer Systems (ECTS) erbracht wurden, werden bei Gleichwertigkeit ohne Über-prüfung angerechnet. Wie die Hochschule darlegt, ist die fachliche Betreuung der Studierenden sowohl in der Prä-senz- als auch in den Selbststudienphasen gegeben. So stehe das Lehrpersonal in den Lehrveranstaltungen aufgrund der kleinen Gruppengrößen von in der Regel 30 Studierenden jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Der Dialog zwischen Lehrpersonal und Studierenden werde dabei sogar explizit gefordert und gefördert. Die überfachliche Studienberatung erfolgt im Studies Center der HSBA. Das Studies Center wird von dem Kanzler (Head of Studies Center) geleitet und besteht aus den Bereichen Service Office, Seminar Management, Exa-mination Management und Company & Student Service, Programme Management. Darüber hinaus berät das International Office die Studierenden bei Fragen zu Auslandsaufenthalten sowie die ausländischen Studierenden. Entsprechend ihrer Vorkenntnisse haben die Studie-renden zudem die Möglichkeit, vor dem Studium an dem Vorbereitungskurs „Quantitative Me-thoden“ und an dem Tutorium „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ teilzunehmen. Die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsmöglichkeiten finden studienbegleitend statt. Dabei kommen Modulabschlussklausuren (in einem Modul auch eine Moduleingangsklau-sur), mündliche Prüfungen, Hausarbeiten und Projektarbeiten sowie die Master-Arbeit zum Einsatz. Für die Master-Arbeit sind dabei eine Bearbeitungsdauer von vier Monaten und eine Gewichtung mit 15 ECTS-Punkten vorgesehen. Mit Abfassung dieser soll der Kandidat nachweisen, dass er in der Lage ist, selbstständig eine anwendungsorientierte Problemstel-lung mit wissenschaftlichen Methoden innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeit zu un-tersuchen. Bei der Bewertung der Prüfungsleistungen werden nach § 7 der Prüfungsordnung sowohl absolute Noten nach dem Notenschema von sehr gut (1,0) bis nicht bestanden wie auch relativen ECTS-Noten vergeben. Bewertung: In der Struktur des Studienganges ist das Verhältnis von Kernfächern und Praxiselementen, wie den Fallstudien und Gastdozenten aus der Praxis, dem Urteil der Gutachter nach insge-samt überzeugend gewichtet vorgesehen. Dies dient nach Ansicht der Gutachter der Zielset-zung und fördert den an der Zielsetzung orientierten Kompetenzerwerb der Studierenden. Im vorliegenden Studiengang sind Module im Ausland integriert. Sie sind Bestandteil des Curri-culums, so dass die in den betreffenden Modulen erworbenen ECST-Punkte automatisch angerechnet werden. Indem Studierenden überdies die Möglichkeit eingeräumt wird, zwi-schen den einzelnen Modulen zu pausieren, ist nach Ansicht der Gutachter auch die Option

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gegeben, bei Bedarf berufliche und private Abwesenheitsphasen einzulegen bzw. den gege-benen Zeitraum als Mobilitätsfenster zu nutzen. Die ECTS-Elemente (Prinzip der Modularisierung, Credit-Points, Mindestgröße pro Modul, Notenvergabe nach ECTS und Workload-Vorgaben) sind nach Auffassung der Gutachter in allen Modulen realisiert. Lediglich ein Modul besteht aus 3 ECTS-Punkten. Die Gutachter stimmen dem zusammenfassenden Charakter des kleinsten Moduls im Studiengang zu und sehen die Argumentation der Hochschule als schlüssig an. Insofern sehen sie die Mindest-größe pro Modul unter Einbezug aller Module als gegeben an. Bei der Bewertung der Prü-fungsleistungen werden nach § 7 der Prüfungsordnung relative ECTS-Noten nur für die No-ten der einzelnen Lehrveranstaltungen vergeben, allerdings nicht für die Gesamtnote. Ge-mäß „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modulari-sierung von Studiengängen“ der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 4. Februar 2010 sind Leistungspunkte und Noten getrennt auszuweisen, die ECTS-Note ist als Ergänzung für deutsche Studienabschlüsse obligatorisch. Die Vergabe relativer Noten auf Modulebene ist nach der genannten Rechtsquelle hingegen nicht vorgeschrieben. Insofern empfehlen die Gutachter eine Auflage, nach der ECTS-Noten für Studienabschlüsse einzuführen sind und die Vergabe dieser in die Prüfungsordnung zu integrieren ist. Mit Blick auf die Modulbeschreibungen sehen die Gutachter die Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten mit einer Ausnahme als realisiert an. In den Modulbe-schreibungen werden durchgehend keine Angaben darüber gemacht, in welchem Zusam-menhang das Modul innerhalb desselben Studienganges steht und inwieweit das Modul ge-eignet ist, in anderen Studiengängen eingesetzt zu werden. In der Anlage zu den „Länder-gemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengän-gen“ („Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modulari-sierung von Studiengängen“ der Kultusministerkonferenz“) i.d.F. vom 4 Februar 2010 wird gefordert, den Studierenden eine zuverlässige Information über Studienverlauf, Inhalte, qua-litative und quantitative Anforderungen und Einbindung in das Gesamtkonzept des Studien-ganges bzw. das Verhältnis zu anderen angebotenen Modulen zu bieten. Zudem müssen gemäß Kriterium 2.7 „Transparenz und Dokumentation“ der „Kriterien und Verfahrensregeln für die Akkreditierung von Studiengängen“ i.d.F. vom 8. Dezember 2009 die Transparenz und Dokumentation des Studienganges und Studienverlaufes gewährleistet sein. Daher empfehlen die Gutachter eine Auflage zur Überarbeitung der Modulbeschreibungen hinsicht-lich ihrer Verwendbarkeit im Studiengang und in anderen Studiengängen. Für den vorliegenden Studiengang gilt die Prüfungsordnung für den MBA-Studiengang Ship-ping an der HSBA, die den Gutachtern als Entwurf vorgelegt wurde. Aufgrund des Entwurfs-stadiums empfehlen die Gutachter in Anlehnung an Kriterium 2.3 „Studiengangskonzept“ i.V.m. Kriterium 2.5 „Prüfungssystem“ der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010, die Akkreditierung mit der Auflage zu verbinden, nach der eine von den zuständigen Hochschulgremien verabschiedete Prüfungsordnung für den Studiengang vorzulegen ist. Laut § 8 „Anrechnung von Prüfungsleistungen“ der vorgelegten Prüfungsordnung werden gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen auf den vorliegenden Studiengang angerech-net. Über die Anrechnung entscheidet dabei der Prüfungsausschuss. Studien- oder Prü-fungsleistungen, die an Hochschulen auf der Grundlage des European Credit Transfer Sys-tems (ECTS) erbracht wurden, werden bei Gleichwertigkeit ohne Überprüfung angerechnet. Das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifi-kationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonkonvention) i.d.F. vom 16. Mai 2007 legt zur Erleichterung der Anrechnung von Studienzeiten und Hochschulqualifi-kationen die Anrechnung von Studienzeiten und Hochschulqualifikationen als Regelfall fest, von dem lediglich abgewichen werden dürfe, wenn durch die Hochschule wesentliche Unter-

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schiede nachgewiesen (i.e. festgestellt und begründet) werden. Den Maßstab für die Aner-kennung bilden demnach nicht die „Gleichwertigkeit“ zweier Qualifikationen – an der sich die Anrechnung von Prüfungsleistungen der vorliegenden Prüfungsordnung orientiert – sondern wesentliche Unterschiede, die zugrunde liegen. Kann die Hochschule dabei den Nachweis über wesentliche Unterschiede nicht erbringen, sind die Studienzeiten und Hochschulqualifi-kationen anzuerkennen („Beweislastumkehr“ durch die Hochschule). In der vorliegenden Prüfungsordnung bleiben die Anrechnung von Studienzeiten sowie die Begründungspflicht der Hochschule bei Nichtanerkennung unberücksichtigt. Ebenso orientiert sich die Hoch-schule bei der Anrechnung nicht an wesentlichen Unterschieden, sondern an der Gleichwer-tigkeit von Qualifikationen. Daher empfehlen die Gutachter in Bezug auf die genannte Quelle i.V.m Abs. 1.2 „Anerkennung“ der „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunk-tesystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 4. Februar 2010 i.V.m. Kriterium 2.3 „Studiengangskonzept“ der „Regeln für die Akkredi-tierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010 eine Auflage, nach der die Hochschule Studienzeiten in das Anrechnungsverfahren einbe-zieht, sich bei der Anrechnung an den wesentlichen Unterschieden von Qualifikationen orien-tiert und der Begründungspflicht nachkommt. Diese Elemente sollen in die Prüfungsordnung aufgenommen werden. Die Studierbarkeit wird nach dem Eindruck der Gutachter durch modulumfassende Prüfun-gen und relevante Betreuungsangebote sowie aufgrund der überschaubaren Gruppengröße der Studierenden in den Lehrveranstaltungen (etwa 30 Studierende) erleichtert. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 3. Konzeption des Studienganges 3.1 Struktur x 3.1.1* Struktureller Aufbau des Studienganges (Kernfächer / ggf. Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) / weitere Wahl-möglichkeiten / Praxiselemente x 3.1.2* Berücksichtigung des „European Credit Transfer and Accumulation Systeme (ECTS)“ und der Modularisierung Auflage 3.1.3* Studien- und Prüfungsordnung Auflage 3.1.4* Studierbarkeit x 3.2 Inhalte Der Studiengang ist, wie die HSBA erläutert, derart aufgebaut, dass in den Basis-Modulen die theoretischen Grundlagen gelegt werden, um diese in den weiterführenden Modulen an-zureichern und in Bezug auf erfolgreiche Unternehmensführung zu ergänzen. Wie die Hoch-schule ferner erläutert, wurden bei der Konzeption des Studienganges zentrale Qualifikati-ons- und Kompetenzziele identifiziert, die für eine überdurchschnittlich erfolgreiche Tätigkeit als Führungskraft in der maritimen Wirtschaft zentral sind. Diese sollen durch die fachlichen Inhalte in den einzelnen Modulen, die folgend angeführt werden, vermittelt werden. Im Rahmen der Basic Modules befasst sich das General Management Modul mit Strategie, Marketing, Personal, Finanzierung, Volkswirtschaft, Unternehmensrechnung und Organisati-on sowie Leadership. Dieses Modul soll sicherstellen, dass die Studierenden trotz unter-schiedlicher akademischer und beruflicher Hintergründe in weiterführenden spezialisierten Modulen das gleiche Verständnis von wirtschaftswissenschaftlichen Theorien und Methoden haben. In Introduction to Maritime Business sollen die Studierenden an maritime Themen her-

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angeführt werden und weitergehende Kenntnisse und Know-how in den Bereichen Maritime economics, Transport und Logistik sowie in Bezug auf die Regulierung durch die Internatio-nal Maritime Organisation erhalten. Wie die HSBA erläutert, muss in der maritimen Wirt-schaft mitunter mit sehr großen Haftungsrisiken umgegangen werden. Daher sind rechtliche Grundlagen und Versicherungsfragen wichtige Voraussetzungen für die Gestaltung der Ge-schäftsmodelle, die in Maritime Law & Insurance behandelt werden. Hierbei wird das engli-sche Rechtssystem zugrunde gelegt. Innerhalb der Advanced Modules behandelt das Modul Ship Management Themen der Schiffsfinanzierung, des Schiffserwerbs sowie des technischen und finanziellen Managements von Schiffen. Ziel des Moduls ist, Schiffsmanagementent-scheidungen und -verfahren mit Kostenrechnung und Controlling zusammenzuführen. In International Management sollen die Studierenden mit internationalen Management-Fragestellungen konfrontiert und an weltweit führenden (Schifffahrts-)Geschäftszentren (London, Dubai) mit aktuellen und zukünftigen Geschäftsmodellen vertraut gemacht werden. Der Fokus liegt hierbei auf Finanz-Fragestellungen (London) sowie Logistik und interkulturel-len Aspekten (Dubai). Das Modul International Maritime Business wird in Athen/Piräus gelehrt und fokussiert Fallstudien zu "Business and chartering", "Claims handling", "Technical ma-nagement of ships" sowie aktuelle Forschungsprojekte und Beispiele erfolgreicher Ge-schäftsmodelle. Wie die Hochschule anführt, greifen die Module im Ablauf systematisch inei-nander: Im Bereich der allgemeinen betriebswirtschaftlichen Themen werden die Grundlagen durch das Modul General Management gelegt sowie in Bezug auf die Schifffahrtsbranche im Modul International Management angewandt und vertieft. Die schifffahrtsorientierten Grundla-gen werden in dem Modul Introduction to Maritime Business gelegt und im Modul International Maritime Business durch Management-Aspekte vertieft und angereichert. Rechtliche Grundla-gen werden im Modul Maritime Law and Insurance behandelt. Das abschließende Modul Deve-lopment Strategies zielt darauf, die Erkenntnisse aller vorherigen Module des Studienganges zusammenzuführen und für die strategische Ausrichtung des Unternehmens nutzbar zu ma-chen. Alle Kenntnisse und Methoden – vor allem die generalistischen betriebswirtschaftli-chen Inhalte – sollen auf die Schifffahrt angewandt und anhand von umfassenden Fallstu-dien analysiert und diskutiert werden. Das Studienprogramm schließt mit der Abfassung der Master-Arbeit. Wie die HSBA anführt, besteht die Spezialisierung in der konsequenten Ausrichtung auf die Schifffahrts-Branche. Wahlpflichtfächer sind im vorliegenden MBA-Studiengang nicht vorge-sehen. Optional können die Studierenden das an der HSBA bestehende Zusatzangebot für Fremdsprachen nutzen. Derzeit werden Arabisch, Chinesisch, Spanisch, Französisch, Eng-lisch und Russisch angeboten. Zudem können IT- und Social Skills-Kurse besucht werden. Die Inhalte des MBA Shipping werden, wie die HSBA betont, problemorientiert und praxisnah gelehrt. Dies geschehe durch den Einbezug der beruflichen Erfahrungen der Lehrenden und den Einsatz von Fallstudien und Gastvorträgen. Ergänzend führt die Hochschule die Pra-xiserfahrungen der Studierenden hinzu, die i.d.R. über Berufserfahrung im maritimen Sektor verfügen. Praxissemester sind im Rahmen des Curriculums nicht vorgesehen. Die Vermitt-lung und Anwendung wissenschaftlich-analytischer Methoden ist nach Angaben der Hoch-schule integraler Bestandteil des didaktischen Konzepts. Vor dem Hintergrund, dass die Stu-dierenden i.d.R. bereits über einen ersten Hochschulabschluss verfügen, fokussiert der Stu-diengang neben der grundlegenden Vermittlung der wirtschaftswissenschaftlichen Methodik die Anwendung des Wissens und der Methoden auf konkrete Problemstellungen, etwa im Rahmen der Fallstudien, in Gruppendiskussionen oder Präsentationen. Da die Studierenden unterschiedliches Vorwissen aus einem ersten Studium bzw. ihrer Berufserfahrung mitbrin-gen, besteht für alle Studierenden die Möglichkeit, an dem Kurs Quantitative Methoden teilzu-nehmen. Darüber hinaus wird ein Tutorium mit dem Titel Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten angeboten, das den Studierenden bei Bedarf die grundlegenden wissenschaftlichen Methoden vermittelt. Aktuelle und laufende Forschungsergebnisse werden in die Lehre an der HSBA eingebunden. Wissenschaftsbasierte Lehre werde ferner durch den Zugang zu aktueller Management- und Schifffahrtsliteratur, einschlägigen wissenschaftlichen Zeitschrif-

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ten sowie über Zugänge zu wissenschaftlichen Datenbanken gewährleistet. Weiterhin ist vorgesehen, dass renommierte internationale Professoren und Leiter von (EU) Forschungs-projekten kleinere Lehreinheiten über aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen übernehmen. Interdisziplinarität spiele im Studiengang Shipping eine bedeutende Rolle. Zum einen werden die Ansätze und Methoden der verschiedenen Disziplinen in einzelnen Modulen vertieft be-handelt. So wird die Rechtswissenschaft im Modul "Maritime Law and Insurance", Volkswirt-schaft in "General Management" und "Introduction to Maritime Business", Politik in "Introduc-tion to Maritime Business" und Ingenieurwissenschaft in "Ship Management" integriert. Zum anderen werden die genannten Bereiche in Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen gesetzt und kommen u.a. in Fallstudien zum Tragen, um die wirtschaftlichen Konsequenzen der Erkenntnisse anderer Disziplinen zu diskutieren und zu beurteilen. So werde beispielsweise die Frage behandelt, wie sich die Regulierung der Schifffahrt (z.B. im Umweltbereich) auf die Geschäftsmodelle der Unternehmen niederschlägt und welche Ein-flussmöglichkeiten Unternehmen der Branche haben. Bewertung: Die Inhalte des Studienganges werden nach Auffassung der Gutachter insgesamt überzeu-gend dargestellt und erfüllen den selbst gestellten Anspruch der HSBA, Fach- und Füh-rungskräfte für die maritime Wirtschaft auszubilden, die über die notwendigen Management-Kenntnisse, -Methoden und -Fähigkeiten verfügen, Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland zu führen. Die Gutachter kommen darüber hinaus zu dem Schluss, dass die Mo-dule vernünftig angeordnet, sichtbar miteinander verknüpft und sinnvoll aufeinander aufge-baut sind. Wissensvermittlung und Praxisbeiträge ergänzen sich gegenseitig zur Kompetenzentwick-lung der Studierenden. Eine systematische Verknüpfung von Theorie und Praxis ist durch die zahlreichen Case Studies und den Einbezug von Gastdozenten aus der Praxis gegeben, untermauert durch Exkursionen und die eigene Berufserfahrung der Studierenden. Nach dem Standpunkt der Gutachter deckt das Angebot der Kernfächer die erforderlichen Inhalte zur Erreichung der angestrebten Qualifikations- und Kompetenzziele ab. Die Gutach-ter möchten den Blick auf die Schifffahrts-Branche positiv unterstreichen, der einen noch wenig akademisierten Bereich aufgreift. Die Anforderungen, wie sie im nationalen Qualifika-tionsrahmen und in den Dublin Descriptors niedergelegt sind, werden erfüllt. Die Anforderun-gen entsprechen dem Qualifikationsniveau. Schwerpunkte und Wahlpflichtfächer sind in dem weiterbildenden Studiengang nicht vorgesehen, im Hinblick auf den Bereich Shipping, der dem Studiengang zugrunde liegt, sehen die Gutachter weitere Schwerpunkte und Wahl-pflichtfächer auch als nicht relevant an. Die in den MBA-Guidelines geforderten Inhalte wer-den berücksichtigt. So deckt das Curriculum die wichtigsten Bereiche im Management (u.a. Finanzierung, Marketing, Personal, Unternehmensrechnung) grundlegend ab. Positiv möch-ten die Gutachter das außercurriculare Angebot an weiteren Fremdsprachen unterstreichen. Die Gutachter sehen darüber hinaus die Vermittlung von Methodenkompetenz und die Befä-higung zu wissenschaftlichem Arbeiten im Studiengang als gewährleistet an. Der Nachweis von wissenschaftlicher Lehre ist im Studiengang erbracht. Dennoch möchten die Gutachter der Hochschule unabhängig von dem bestehenden fakultativen Methodenmodul empfehlen, im Hinblick auf die unterschiedlichen methodischen Vorkenntnisse der Studierenden ein iso-liertes Methodenmodul curricular einzuflechten, um alle Studierenden auf denselben Wis-sensstand in der Methodik zu bringen und die wissenschaftliche Stringenz im Studiengang zu gewährleisten. Durch den Einbezug rechtlicher, politischer und historischer Komponenten fördert der Studi-engang nach Auffassung der Gutachter interdisziplinäres Denken. Da der Studiengang noch

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nicht angelaufen ist und keine Erfahrungen bezüglich der Prüfungsleistungen und Ab-schlussarbeiten vorliegen, können die Gutachter keine fundierte Stellung diesbezüglich be-ziehen. Sie gehen aber mit Berücksichtigung der benachbarten Studiengänge davon aus, dass die Prüfungen geeignet sein werden, die formulierten Qualifikationsziele feststellen zu können. In einer allfälligen Re-Akkreditierung ist dieser Punkt eingehend zu betrachten. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 3.2 Inhalte x 3.2.1* Logik und konzeptionelle Geschlossen-heit des Curriculums x 3.2.2 Fachliche Angebote in Kernfächern x 3.2.3 Fachliche Angebote in Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) x 3.2.4 Fachliche Angebote in den Wahlmög-lichkeiten der Studierenden (falls zutref-fend) x 3.2.5 Integration von Theorie und Praxis x 3.2.6 Interdisziplinarität x 3.2.7* Methoden und wissenschaftliches Arbei-ten x 3.2.8* Wissenschaftsbasierte Lehre x 3.2.9* Prüfungsleistungen x 3.2.10* Abschlussarbeit x 3.3 Überfachliche Qualifikationen Der generalistisch angelegte Studiengang soll die Studierenden nach den Ausführungen der Hochschule auf die Übernahme anwendungsorientierter Aufgaben im maritimen Sektor vor-bereiten. Dies werde insbesondere durch die Branchenorientierung, die einschlägige Pra-xiserfahrung der Lehrenden und das Netzwerk der HSBA zum maritimen Umfeld gewährleis-tet. Die Studierenden können und sollen ferner ihre Berufserfahrungen in die Lehrveranstal-tungen einbringen. Im Rahmen von Fallstudien und Gastvorträgen komme zudem die An-wendung des Wissens auf praxisbezogene Problemstellungen besonders zum Tragen. Schließlich können bei der Master-Arbeit Studiengangsinhalte auf anwendungsorientierte Fragen angewandt werden. In den Modulen International Maritime Business und International Management wird im Rahmen der Exkursionen nach London, Piräus/Athen und Dubai ein Verständnis für andere Kulturen und Mentalitäten und somit auch Orientierungswissen neben Fachwissen vermittelt. Die in-ternationale Prägung der Schifffahrt und des Bereiches Schiffsmanagement erfordert neben betriebswirtschaftlichen Inhalten eine Auseinandersetzung mit der Kultur und Geschichte anderer Länder. Dieses Wissen erfahren die Studierenden u.a. in den Modulen Ship Manage-ment, International Maritime Business und Development Strategies. Darüber hinaus werden im Studium Generale Veranstaltungen zur Persönlichkeitsentwicklung sowie Vorträge und Dis-kussionsrunden zu aktuellen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Themenge-bieten angeboten. Des Weiteren können die Studierenden an Veranstaltungen der HSBA im Bereich Social Skills, IT und Fremdsprachen teilnehmen. Ethische Aspekte spiegeln sich nach den Darlegungen der Hochschule bereits im Leitbild der HSBA („Erfolg durch Leistung – Verantwortung – Fairness“) wider. Darüber hinaus haben die Studierenden in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung einen „Code of Honour“ entwi-ckelt, dem sich alle Studierenden verpflichtet fühlen. Dieser besteht aus zehn offen formulier-

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ten Thesen, die gemeinsame Wertevorstellungen zum Ausdruck bringen. Im Curriculum greift etwa das Modul General Management ethische Aspekte auf. Es umfasst die Themen Führung und Strategie und berücksichtigt hierbei ethische und moralische Themen. Das Mo-dul Introduction to Maritime Business nimmt vor allem im Bereich Maritime Economics & Policy Themen wie Umweltschutz, Sicherheitsfragen und Eigentumsschutz als Eckpfeiler für unter-nehmerische Entscheidungen auf. Die Exkursion in Dubai umfasst Vorträge und Diskussio-nen über Themen wie Cross-Cultural Management und Islamic Finance. Kompetenzen bezüglich Führung, Organisation und Personalmanagement werden in dem ersten Modul General Management vorgestellt und vertieft behandelt. In diesem Modul sollen sich die Studierenden mit dem Verhalten von Menschen in Organisationen auseinanderset-zen und verschiedene Menschenbilder kennen lernen. Im Modul International Management sollen die Studierenden Themen von „Management of Intercultural Teams“ bis hin zu speziali-sierten Themen wie „Multinational and Multilingual Groups of Experts“ kennenlernen. Ma-nagementkonzepte werden darüber hinaus im Modul Ship Management vermittelt. Im Modul Introduction to Maritime Business wird zudem das Thema „Optimierung“ behandelt, das ein Bestandteil des Bereiches „Management Science“ ist. Auch in anderen Modulen, wie z.B. in International Management, werden spezielle Themen und Kenntnisse der Management- Wis-senschaft gelehrt, wie „Intercultural Management“ und „Forecasting“. Abschließend sollen im Modul Development Strategies von den Studierenden in Fallstudien strategische Konzepte für das Business Development des Unternehmens erarbeitet werden. Da es sich bei dem MBA-Studiengang um einen weiteren berufsqualifizierenden Studien-gang handelt, setzt dieser voraus, dass bereits im ersten Studium bzw. durch die entspre-chende Berufserfahrung neben dem breiten fachlichen Basiswissen Kommunikationskompe-tenzen sowie Kooperations- und Konflikterfahrungen erworben wurden. In verschiedenen Veranstaltungen im Verlauf des Studiums sind bestimmte Aufgabenstellungen im Team zu lösen, wie z.B. bei der Bearbeitung von umfangreichen Case Studies. Dies soll die rhetori-schen Fähigkeiten als auch die Kooperations- und Konfliktfähigkeit der Studierenden schu-len. Darüber hinaus werden die Studierenden von den Professoren und Lehrbeauftragten in Rollenspielen, Diskussion und Debatten angeleitet, verschiedene Ansichten zu vertreten und entsprechende Argumentationslinien aufzubauen. Bei den in London, Dubai oder Piräus durchgeführten Lehrveranstaltungen können die Studierenden insbesondere auch lernen, mit interkulturell bedingten Konflikten umzugehen. Bewertung: Die Gutachter zeigen sich von der Vermittlung überfachlicher Qualifikationen insgesamt überzeugt. Die Vorbereitung auf anwendungsorientierte Aufgaben ist im Studiengang nach Ansicht der Gutachter dabei gewährleistet. Durch Exkursionen nach London, Athen und Dubai werden die Studierenden für andere Kulturen sensibilisiert, insofern wird nach dem Urteil der Gutachter neben Fachwissen auch Orientierungswissen im vorliegenden Studien-gang vermittelt. Die Gutachter begrüßen zudem den expliziten Stellenwert der ethischen Aspekte im MBA-Studiengang Shipping, die sich in den Grundsätzen der Hochschule finden und in einige Mo-dule wie General Management und Introduction to Maritime Business eingebunden werden. Allerdings empfehlen die Gutachter eine feste Integration eines ethischen Moduls im Curricu-lum, das ethische Grundsätze und Fragestellungen der Schifffahrtsbranche adressiert. Die Studierenden erfahren Anleitungen in Kommunikationsverhalten und Rhetorik in unter-schiedlichen Studienangeboten und durch Gruppenarbeiten und Präsentationen, ebenso werden Kooperation und Konfliktverhalten trainiert. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die Vermittlung führungsrelevanter Kompetenzen im Studiengang gewährleistet ist und den Studierenden Managementkonzepte in unterschiedlichen Modulen vermittelt werden.

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Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 3.3 Überfachliche Qualifikationen x 3.3.1* Kompetenzerwerb für anwendungs- und/oder forschungsorientierte Aufgaben (nur bei Master-Studiengang) x 3.3.2 Bildung und Ausbildung x 3.3.3 Ethische Aspekte x 3.3.4 Führungskompetenz x 3.3.5 Managementkonzepte x 3.3.6 Kommunikationsfähigkeit und Rhetorik x 3.3.7 Kooperations- und Konfliktfähigkeit x 3.4 Didaktik und Methodik Das didaktische Konzept des Studienganges beruht auf den didaktischen Leitlinien der HSBA. Gemäß diesen strebt die HSBA in allen Studiengängen an, dass den Studierenden sowohl generalistisches praxisorientiertes betriebswirtschaftliches Wissen vermittelt, als auch die Möglichkeit zur fachlichen Spezialisierung gegeben wird. Die Absolventen sollen neben dem betriebswirtschaftlichen Wissen über die Fähigkeit verfügen, selbstständig kom-plexe Problemstellungen zu analysieren, zu selektieren und zu strukturieren sowie praktisch umsetzbare kreative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln und diese ar-gumentativ überzeugend zu vertreten. Im Studium sollen vor allem die in der Praxis notwen-digen Kompetenzen und Methoden vermittelt werden, wie Gruppenarbeit, lösungsorientierte Gesprächsführung, Moderation, Ideenfindungsprozesse, Bewertungsmethoden, die durch verschiedene Unterrichtsformen in den einzelnen Veranstaltungen erlebt werden sollen. Im vorliegenden Studiengang sollen die Studierenden dabei durch den Modulaufbau mit der Selbststudiumsphase zur Vorbereitung der Präsenzveranstaltungen, eine Phase für die Prä-senzveranstaltungen und der Nachbereitungsphase zu eigenverantwortlichem Lernen befä-higt werden. Der Einsatz unterschiedlicher Prüfungsmethoden soll die Studierenden auf die unterschiedlichen Anforderungen im beruflichen Alltag vorbereiten, während die Seminar-form und die Arbeit mit Fallstudien zur Findung eigenständiger Lösungen beitragen sollen. Vorlesungen sind nach den Angaben der Hochschule als Lehrform nicht vorgesehen. Die Studieninhalte im Ausland sollen die interkulturelle Kompetenz und die Kommunikationsfä-higkeit der Studierenden schulen. Schließlich soll mit der Auseinandersetzung mit angren-zenden Wissenschaftsgebieten Denken und Argumentieren in komplexen Zusammenhängen gefördert werden. In der Master-Arbeit soll die wissenschaftliche Methodenkompetenz, die in den Seminarveranstaltungen vermittelt wird, erweitert und vertieft werden. Die fachlichen Grundlagen und Inhalte werden überwiegend durch Skripte, Exzerpte aus Büchern und anderen Quellen sowie Präsentationen im Lehrgespräch vermittelt, die den Studierenden durch die jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt oder benannt werden. Alle Lehrveranstaltungsmaterialien können den Studierenden ebenfalls über das Intranet zur Verfügung gestellt werden. Spezielle, abgegrenzte Themen werden auch durch studentische Präsentationen und Presseartikel eingeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Vertiefung durch die Anwendung der behandelten Inhalte und Methoden auf konkrete Beispiele oder Fallstu-dien. Beispiele und Fallstudien mit Management- und Schifffahrtsbezug werden dabei nach den Ausführungen der HSBA in fast allen Modulen präsentiert und diskutiert. Zum Teil finden Kurzpräsentationen der erarbeiteten Lösungsvorschläge statt. Insbesondere zu komplexeren Sachverhalten werden stets Übungsaufgaben gestellt, die teils in kleinen Teams im Rahmen der Sitzungen, teils im Rahmen von Hausaufgaben bearbeitet werden sollen. Die Erarbei-tung von fachlichen Inhalten wird auch dazu genutzt, mit verschiedenen Instrumenten zur

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Strukturierungs- und Entscheidungsvorbereitung wie Mind Map, Nutzwertanalyse oder Port-folioanalyse (zum Beispiel in Development Strategies) zu arbeiten. Bei den Übungen werde großer Wert auf Realitätsnähe gelegt, beispielsweise durch Einbeziehung von Daten allge-mein bekannter Publikumsgesellschaften. Zu ausgewählten Themen erfolgen zudem Textanalysen mit Thesenpräsentation und Diskussion. Über Meetingsimulationen können Vor- und Nachteile von strategischen Optionen erarbeitet werden. Die Einbindung von Gastreferenten, die umfangreiche Erfahrungen aus der Praxis mitbrin-gen, ist fester Bestandteil des Studiengangskonzepts. An den Studienorten im Ausland ste-hen den Studierenden darüber hinaus internationale Gastreferenten zur Verfügung. Im Rah-men des Studium Generale werden den Studierenden außercurricular Veranstaltungen und Vorträge zu unterschiedlichen Themengebieten aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft an-geboten. Das Betreuungskonzept für Studierende erstreckt sich, wie die HSBA erläutert, über ver-schiedene Ebenen. Die wissenschaftliche/fachliche Betreuung wird vom Studiengangsleiter und allen hauptamtlichen Professoren wahrgenommen. Aufgrund der geringen Anzahl der Studierenden könne die fachliche Unterstützung von den Professoren wahrgenommen wer-den. Der Einsatz von Tutoren sei daher gegenwärtig nicht notwendig. In studienorganisatori-schen Fragen werden die HSBA-Studierenden vom Study Center durch individuelle Bera-tungsgespräche betreut. Für ausländische Studierende steht das International Office für Fra-gen zur Verfügung. Darüber hinaus werden ausländische Studierende durch inländische Studierende im Rahmen von Tandem- Partnerschaften unterstützt. Bewertung: Die eingesetzten Lehrinhalte und die Veranstaltungsformen entsprechen nach Auffassung der Gutachter den Anforderungen an eine moderne Erwachsenenbildung und sind geeignet, eigenverantwortliche Lernfortschritte anzuregen und die Umsetzung des Gelernten in die Praxis einzuüben. Tutoren werden im vorliegenden Studiengang nicht eingesetzt, aufgrund der kleinen Gruppengrößen und der bereits vorhandenen Berufserfahrung und dem i.d.R. vorhergehenden Studienabschluss sehen die Gutachter die Betreuung durch Studierende auch nicht als relevant an. Fallstudien sind Bestandteil des Studienangebotes, die im Rahmen des Curriculums regel-mäßig eingesetzt werden. Den Gutachtern hat gut gefallen, dass auch im Rahmen der Aus-landsmodule Fallstudien bearbeitet werden. Die begleitenden Lehrveranstaltungsmaterialien entsprechen nach dem Urteil der Gutachter in quantitativer und qualitativer Hinsicht dem zu fordernden Niveau, sind zeitgemäß und stehen den Studierenden auf dem Hochschulportal zur Verfügung. Die Gutachter haben lobend zur Kenntnis genommen, dass Gastreferenten im vorliegenden Studiengang eingesetzt werden. Bei der Begehung vor Ort haben sie eine Auflistung mit den Gastreferenten, die im vergangenen Semester eingesetzt wurden, eingesehen. In den Ge-sprächen mit den Studierenden haben die Gutachter in Erfahrung bringen können, dass der Einsatz von Gastreferenten von den Studierenden als interessant und bereichernd empfun-den wird.

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Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 3.4 Didaktik und Methodik x 3.4.1* Logik und Nachvollziehbarkeit des di-daktischen Konzeptes x 3.4.2 Methodenvielfalt x 3.4.3 Fallstudien / Praxisprojekt x 3.4.4* Begleitende Lehrveranstaltungsmateria-lien x 3.4.5 Gastreferenten x 3.4.6 Tutoren im Lehrbetrieb x 3.5 Berufsbefähigung Der Studiengang MBA Shipping soll als weiterer berufsqualifizierender Studiengang die Ab-solventen für Managementaufgaben in international agierenden Unternehmen der maritimen Wirtschaft qualifizieren. Die Berufsbefähigung soll zum einen durch die Beteiligung von Vertretern der maritimen Wirtschaft an der Abstimmung der Kompetenz- und Qualifikationsziele des Studienganges sowie durch den Einbezug von Praktikern in den Lehrveranstaltungen gewährleistet werden. Ebenso trage die Englischsprachigkeit des Studienganges zur Berufsbefähigung der Absol-venten bei, die auf diese Weise den Einstieg in international agierende Unternehmen finden können. Von Führungskräften werde zudem ein hohes Maß an analytischer Kompetenz, das Erkennen von übergreifenden Zusammenhängen sowie Argumentationsfähigkeit erwartet. Im Rahmen des MBA-Studienganges sollen diese Kompetenzen vor allem dadurch geschult (und geprüft) werden, dass die Veranstaltungsinhalte nicht vorgetragen, sondern gemeinsam erarbeitet und diskutiert werden (Seminarstil, Case Studies). Zudem werden in den Klausu-ren und Hausarbeiten vor allem die Abstraktions- und Transferfähigkeiten der Studierenden geprüft. Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen wird der Fokus auf Team-arbeit und Leadership gelegt. Internationale und strategische Aspekte der Unternehmensfüh-rung sowie das Verständnis für internationale und interkulturelle Kompetenzen seien für eine erfolgreiche Tätigkeit in einem internationalen Umfeld ebenfalls essentiell. Auf diese Anforde-rungen werden die Studierenden nach Angaben der HSBA durch die explizite internationale Ausrichtung der Lehrinhalte und die Vermittlung interkultureller Unterschiede vorbereitet. Bewertung: Nach dem Urteil der Gutachter orientiert sich das vorliegende Studium durch die Integration von Auslandsmodulen und die Einbindung von realitätsnahen Fallstudien im Curriculum stets an der Berufsbefähigung. Der Studiengang ist nach der Einschätzung der Gutacher systema-tisch auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet, insbesondere auch durch die Einbindung von Unternehmenspartnern bei der Konzeption des Studienganges sowie dem regelmäßigen Einsatz von Gastreferenten und dem Fokus auf Teamarbeit und Leadership. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 3.5* Berufsbefähigung x

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4 Ressourcen und Dienstleistungen 4.1 Lehrpersonal des Studienganges Wie die Hochschule darlegt, werden die Lehrveranstaltungen entsprechend der Festlegung im Hamburgischen Hochschulgesetz und im Anerkennungsbescheid für die HSBA überwie-gend von hauptamtlichen Professoren durchgeführt. Nach weiteren Angaben der Hochschule erfüllen alle die nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz geforderten Qualifikationen. Alle Modulverantwortlichen weisen i.d.R. als formale Qualifikation eine Promotion vor. Mit den hauptamtlichen Professoren werden Arbeitsverträge abgeschlossen, in denen die Lehrdepu-tate für den jeweiligen Stelleninhaber festgelegt werden, die vor dem Inkrafttreten der Ham-burger Behörde für Wissenschaft und Forschung zur Überprüfung vorgelegt werden müssen. Der Umfang der Lehrverpflichtung der nebenamtlichen Lehrbeauftragten wird individuell ver-einbart. Deren Leistungen werden einheitlich nach der Honorarordnung der HSBA vergütet. Ein Dozentenverzeichnis liegt vor. Damit ist nach Angaben der Hochschule sichergestellt, dass sämtliche im Studienplan aufgeführten Lehrveranstaltungen in vollem Umfang und von dafür qualifizierten Dozenten durchgeführt werden. Die Vorgaben für die wissenschaftliche Qualifikation des Lehrpersonals sind im Hamburgi-schen Hochschulgesetz festgelegt. Danach ist als Regelfall für die wissenschaftliche Qualifi-kation der Nachweis über eine qualifizierte Promotion zu führen. Wie die Hochschule betont, wird diese Anforderung bei der Ausschreibung von Professorenstellen immer hervorgeho-ben. Ergänzt wird diese Anforderung durch die nachzuweisenden Veröffentlichungen. Alle derzeit 19 hauptamtlichen Professoren der HSBA haben nach den Angaben der Hochschule die genannten Nachweise erbracht und sind durch die Behörde für Wissenschaft und For-schung bestätigt worden. Die gleichen Anforderungen wie an die hauptamtlichen Professo-ren werden auch an die nebenamtlichen Lehrbeauftragten gestellt. Die pädagogische Qualifikation der hauptamtlichen Professoren spiele im Auswahlprozess der HSBA eine wichtige Rolle. Schon bei der Vorauswahl durch den Berufungsausschuss werde viel Wert auf Erfahrungen in der Hochschullehre bzw. der Erwachsenenbildung gelegt. Die Kandidaten, die von dem Berufungsausschuss aufgrund der von ihnen eingereichten Unterlagen in die engere Wahl gezogen werden, werden zu einem Berufungsvortrag einge-laden, der den Charakter einer Probevorlesung hat. Bei diesem Vortrag, dessen Thema von dem Ausschuss vorgegeben wird, werde großer Wert auf die didaktischen Fähigkeiten des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerberin gelegt. Auch die pädagogische Qualifi-kation des nebenamtlichen Lehrpersonals wird i.d.R. durch bereits erfolgreich durchgeführte Lehrveranstaltungen an Hochschulen nachgewiesen. Eine erfolgreiche Lehrtätigkeit in Un-ternehmen, z.B. in Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, wird bei nebenamtlichen Lehrbeauftragten als gleichwertig angesehen, sofern davon ausgegangen werden kann, dass der inhaltliche Anspruch sich auf einem vergleichbaren Niveau zu einem anwendungs-orientierten Studiengang befindet. Wie die Hochschule erläutert, werden interne als auch externe Fortbildungsseminare, etwa Kommunikationsseminare oder Englischkurse, für die Mitarbeiter angeboten und von den Mitarbeitern genutzt. Die Praxiserfahrung wird bei den hauptamtlichen Professoren über die Bewerbungsunterla-gen und im Berufungsverfahren geprüft. Im Rahmen der Bewerbungsgespräche wird geprüft, ob der Bewerber die Mindestvoraussetzung von drei Jahren Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs erfüllt. Da die Anwendungsorientierung bei allen HSBA-Studiengängen eine besondere Rolle spielt, gehört es ebenfalls zur Strategie bei der Besetzung der Profes-sorenstellen, den an der HSBA tätigen Professoren die Möglichkeit zu bieten, neben ihrer Tätigkeit an der HSBA andere berufliche Tätigkeiten auszuüben. Neben der wissenschaftli-chen Qualifikation wird auch die bisherige berufliche Tätigkeit der von der Hochschule aus-gewählten Bewerber von der zuständigen Behörde für Wissenschaft und Forschung der Freien und Hansestadt Hamburg geprüft. Das nebenamtliche Lehrpersonal macht vor Beginn

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der Lehrtätigkeit Angaben über seine bisherige Praxis- und Lehrerfahrung sowie fachliche Qualifikation. In den Bewerbungsgesprächen werden diese Angaben hinterfragt. Ein Einsatz in den Lehrveranstaltungen erfolge nur, wenn die formale Qualifikation nachgewiesen ist und nach den Bewerbungsgesprächen erwartet werden kann, dass der Bewerber die Anforde-rungen erfüllen wird. Der Lehrbetrieb an der HSBA ist nach Studiengängen gegliedert, für die es jeweils einen verantwortlichen Studiengangsleiter gibt. Dieser leitet die sogenannte Studiengangslen-kungsgruppe sowie die dazugehörige Studiengangskonferenz, die zweimal jährlich stattfin-den. In diesen Sitzungen werden Maßnahmen erarbeit und umgesetzt sowie Vorschläge für die Aktivitätenplanung unterbreitet, die in einen übergreifenden Workshop, an dem alle Pro-fessoren und Mitarbeiter der HSBA beteiligt sind, einfließen. Die inhaltliche Abstimmung in dem Studiengang findet im Rahmen von Dozentenkonferenzen statt, an denen der Modul-verantwortliche, alle weiteren im Studiengang eingesetzten Lehrenden sowie der Studien-gangsleiter teilnehmen. Der Studiengangsleiter stimmt mit den Modulverantwortlichen das Gesamtkonzept des Studienganges ab. Zusätzlich finden monatlich Sitzungen aller Profes-soren mit dem Kanzler (Head of Studies Center), der Geschäftsführung und den Hochschul-referenten statt, in denen aktuelle Themen der HSBA und insbesondere des Lehrbetriebs erörtert werden. Einmal im Quartal findet das Professorium statt, in dem Präsident, Professo-ren, Kanzler und Geschäftsführer über das Gesamtangebot der HSBA beraten. Weiterhin finden in den Departments studiengangsübergreifende Abstimmungen statt. Die Depart-ments sind rein fachlich ausgerichtete Organisationseinheiten, in denen die drei Leistungsbe-reiche (Lehre, Forschung, Weiterbildung) zusammengeführt werden. Die Aufgabe der De-partments ist es, den Kanzler und den Geschäftsführer bei der Koordination der drei Leis-tungsbereiche zu beraten. Die Betreuung der Studierenden durch das Lehrpersonal sei sowohl in den Präsenz- als auch in den Selbststudiumsphasen gegeben. So stehe das Lehrpersonal in den Lehrveran-staltungen aufgrund der kleinen Gruppengrößen von durchschnittlich 30 Studierenden jeder-zeit für Rückfragen zur Verfügung. Der Dialog zwischen Lehrpersonal und Studierenden werde dabei sogar explizit gefordert und gefördert. Die Studierenden können sich nach den Lehrveranstaltungen persönlich oder aber per Telefon oder E-Mail an die Lehrenden wen-den. Auch in den Phasen des Selbststudiums können die Studierenden mit den Lehrenden jederzeit Kontakt aufnehmen, um Fragen zu besprechen. Bewertung: Die Gutachter haben sich bei der Durchsicht der Lebensläufe sowie während der Gespräche mit den Lehrenden von der wissenschaftlichen und didaktischen Qualifikation des Lehrper-sonals überzeugen können, die den nationalen Vorgaben entsprechen. Die Hochschule bie-tet den Lehrenden des Studienganges die Möglichkeit zu regelmäßiger pädagogi-scher/didaktischer Weiterbildung. Die Zusammensetzung (Qualität und Struktur) der Dozen-tenschaft, insbesondere ihre Praxiskenntnisse hinterließen bei den Gutachtern einen beson-ders positiven Eindruck. Die Dozentenschaft ist zudem – auch nach den Darstellungen der Studierenden – zu engagierter Betreuung und Beratung der Teilnehmer bereit, wie die Gut-achter in den Gesprächen mit den Studierenden erfahren haben. So gaben die Studierenden an, bei den Lehrenden jederzeit Gehör zu finden. Die Gutachter hegen insofern keinen Zwei-fel daran, dass dies auch für den vorliegenden MBA-Studiengang der Fall sein wird. Die beabsichtigte Anzahl Studierender in den Lehrveranstaltungen (ca. 30 Studierende pro Lehrveranstaltung) begünstigt überdies einen intensiven Dialog zwischen Studierenden und Lehrenden sowie auch zwischen den Studierenden untereinander. Die interne Kooperation ist institutionell gut entwickelt und ist auch faktisch mit Leben gefüllt. Im Fachbereich finden regelmäßig gemeinsame Besprechungen für alle betroffenen Hoch-

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schullehrer statt. Die interne Kooperation und Koordination zur Abstimmung der Module un-tereinander und insgesamt sind gewährleistet. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 4. Ressourcen und Dienstleistungen 4.1 Lehrpersonal des Studienganges x 4.1.1* Struktur und Anzahl des Lehrpersonals in Bezug auf die curricularen Anforde-rungen x 4.1.2* Wissenschaftliche Qualifikation des Lehrpersonals x 4.1.3* Pädagogische / didaktische Qualifikation des Lehrpersonals x 4.1.4 Praxiskenntnisse des Lehrpersonals x 4.1.5 Interne Kooperation x 4.1.6* Betreuung der Studierenden durch Lehrpersonal x 4.2 Studiengangsmanagement Im Statut der HSBA sind die wesentlichen Organe und deren Aufgaben und Kompetenzen aufgeführt. Das höchste Entscheidungsgremium der HSBA ist der Hochschulrat. Dieser ist, wie die Hochschule anführt, verantwortlich für alle Fragen, die den Studienbetrieb betreffen, wie die Studieninhalte, die Studien- und Prüfungsordnungen und die Organisation der Studi-enabläufe. Dem Hochschulrat gehören neben dem Präsidenten als Vorsitzenden, einem pro-fessoralen Vertreter je Departement, einem Vertreter der Mitarbeiter auch zwei Vertreter der Stu-dierenden an. Die Beschlüsse des Hochschulrates werden von den zuständigen Organen der Hochschule und der Trägerin umgesetzt. Der Präsident der Hochschule ist verantwortlicher Gesamtleiter der HSBA. Er vertritt die Hochschule nach außen. Die operative Gesamtver-antwortung hat er an den Geschäftsführer delegiert. Die Aufbau- und Ablauforganisation der HSBA orientiert sich an den drei Leistungsbereichen Lehre, Forschung und Weiterbildung. Die Verantwortung für den Leistungsbereich Lehre liegt bei dem Kanzler (Head of Studies Center) der HSBA. Dieser ist verantwortlich für den Studien- und Prüfungsbetrieb der HSBA. In der praktischen Umsetzung der Organisation wird der Kanzler unterstützt durch den Stu-diengangsleiter, die Referenten und das Studiensekretariat. Die Verantwortung für die bei-den anderen Leistungsbereiche Forschung und Weiterbildung liegt beim Geschäftsführer der HSBA. Die operative Umsetzung erfolgt durch das Research & Development Center und Executive Education Management. Zur Unterstützung aller drei Leistungsbereiche sind in der HSBA verschiedene Referate mit übergreifenden Aufgaben wie Marketing und Event Ma-nagement der Geschäftsführung zugeordnet. Im Rahmen des strategischen Managements der HSBA werden grundsätzlich für alle Studiengänge interne Studiengangslenkungsgrup-pen und Studiengangskonferenzen unter Beteiligung externer Experten eingerichtet. Darin werden Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet und beratschlagt. Vereinbarte Maßnahmen werden entweder direkt umgesetzt oder fließen in den Aktivitätenplanungsworkshop ein, an dem alle Professoren und Mitarbeiter der HSBA beteiligt sind. Die Ergebnisse des Work-shops werden dann wieder in der Studiengangslenkungsgruppe behandelt, bevor sie durch die offiziellen Gremien der HSBA, Hochschulrat und Gesellschafterversammlung, genehmigt werden. Anschließend erfolgt erneut eine Thematisierung in der Konferenz, bevor die strate-gischen Maßnahmen endgültig umgesetzt und kommuniziert werden. Der Studiengangsleiter ist ein hauptamtlicher Professor mit entsprechendem fachlichem Hin-tergrund, der in erster Linie für die inhaltliche Ausgestaltung des Studienganges (Steuerung,

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Qualitätssicherung und Entwicklung) verantwortlich ist, er unterstützt dabei den Kanzler (Head of Studies Center). Dabei übernimmt er im Einzelnen folgende Aufgaben: • Leitung von Studiengangslenkungsgruppe und Studiengangskonferenz, • modulübergreifende Koordination der Lehrinhalte, • Verantwortung für die Qualität der Lehr- und Prüfungsinhalte in Zusammenarbeit mit den Modulverantwortlichen, • Mitarbeit bei Akkreditierung und Re-Akkreditierung des Studienganges, • Gewinnung nebenamtlicher Lehrbeauftragter, • Ergänzung des Angebots durch Mitwirkung bei der Planung außercurricularer Veran-staltungen (z.B. Fallstudien, Gastvorträge), • Repräsentanz des Studienganges hochschulintern und -extern. Hauptansprechpartner für die Studierenden im vorliegenden Studiengang ist ein Referent aus dem Bereich Company and Students Service des Studies Centers. Er informiert und berät die Studierenden bei Fragen rund um das Studium. Daneben erbringt das Service Office als zentraler Bereich des Studies Center eine Vielzahl von Serviceleistungen und ist Anlaufstelle für alle EDV-Fragen der Studierenden und Lehrenden. Daneben führt die HSBA auf ihrer Website ein Online-Studiensekretariat mit Informationsmaterial. Für alle Fragen zur Stunden- und Raumplanung ist der Bereich Seminar Management zuständig. Der Bereich Examination Management ist für alle Fragen zu den Prüfungen zuständig, hier werden auch die Prüfungstermine veröffentlicht und Noten bekannt gegeben. Neben der Betreuung der Studierenden und der Lehrenden ist der Bereich Company & Student Service, Programme Management für das Verwaltungs- und Informationssystem CampusNet zuständig. Auf der Plattform können u.a. Informationen zu Veranstaltungen, Modulbeschreibungen, Skripte, Übungen und sonstiges Lehrmaterial abgerufen werden. Über die Möglichkeit eines Aus-landsaufenthaltes können sich die Studierenden im International Office informieren. Wichtigstes Beratungsgremium der HSBA ist das Kuratorium, welches zweimal jährlich so-wie bei Bedarf tagt und sich aus hochrangigen Unternehmerpersönlichkeiten der mit der HSBA kooperierenden Unternehmen zusammensetzt. Es berät die Hochschulleitung der HSBA in grundsätzlichen Fragen. Wie die HSBA anführt, wurde die Ausgestaltung des vor-liegenden Studienganges in enger Abstimmung mit dem Kuratorium ausgeführt. Daneben besteht speziell für das wichtige Segment der maritimen Wirtschaft an der HSBA ein Ship-ping-Beirat, welcher die inhaltliche Entwicklung des Studienganges begleitet, Studierende entsendet und die HSBA u.a. zu Marketingaktivitäten berät. Neben den Unternehmen sind der Präsident, der Geschäftsführer und der Studiengangsleiter Mitglieder des Beirats. An-lässlich der Einführung des Master-Programms der HSBA wurde zusätzlich ein Personallei-terkreis eingerichtet. In diesem sind Führungskräfte aus dem Personalbereich der Kuratori-umsunternehmen aktiv. Der Kreis hat ebenfalls beratenden Charakter und steht der Hoch-schulleitung zur Weiterentwicklung des gesamten Leistungsspektrums der HSBA unterstüt-zend zur Seite. Bewertung: Die Ablauforganisation und Entscheidungsprozesse, -kompetenzen und -verantwortlichkeiten sind festgelegt und werden entsprechend umgesetzt. Die Dozierenden und Studierenden sind bei den Entscheidungsprozessen, welche ihre Tätigkeitsbereiche betreffen, einbezogen. Die Studiengangsleitung koordiniert die Abläufe aller im Studiengang Mitwirkenden und trägt Sorge für einen störungsfreien Ablauf des Studienbetriebes. Besonders beeindruckt sind die Gutachter von der Studiengangsverwaltung, welche als Ser-viceeinrichtung für Studierende und Lehrende agiert. Im Dialog mit den Studierenden konn-ten die Gutachter in Erfahrung bringen, dass die Studierenden auf ein hohes Entgegenkom-men der Mitarbeiter in der Verwaltung treffen. Die Hochschule bietet zudem Weiterqualifizie-rung, wie beispielweise Englischkurse für das Personal, an. Die Möglichkeiten der elektroni-

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schen Serviceunterstützung durch die Plattform der HSBA werden in die Arbeit einbezogen und ergänzen das persönliche Beratungsgespräch. Ein Kuratorium ist darüber hinaus eingerichtet. Regelungen über die Struktur und Befugnisse bestehen und sind transparent. Daneben wurde eigens für den vorliegenden Studiengang ein Personalleiterkreis eingerichtet, der ebenfalls eine beratende Funktion für den Studien-gang übernimmt. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 4.2 Studiengangsmanagement x 4.2.1 Ablauforganisation für das Studien-gangsmanagement und Entscheidungs-prozesse x 4.2.2 Studiengangsleitung x 4.2.3* Verwaltungsunterstützung für Studieren-de und das Lehrpersonal x 4.2.4 Beratungsgremium (Beirat) und dessen Struktur und Befugnisse x 4.3 Dokumentation des Studienganges Der Studiengang mitsamt Studienverlauf, Studienplan und Prüfungsregelungen ist in der Studienordnung bzw. in der Prüfungsordnung dokumentiert. Beide Ordnungen sind auf der Website der HSBA einzusehen bzw. als Download verfügbar. Der zeitliche Ablauf des Studi-ums ist auf der Website mit Angaben zu konkreten Terminen und Studienorten öffentlich do-kumentiert. Für Interessenten des Studienganges werden Flyer zum Studiengang in engli-scher Sprache eingesetzt. Darüber hinaus liegen für alle Module detaillierte Modulbeschrei-bungen vor, die den Studierenden zu Beginn des Studiums zur Verfügung gestellt werden und jederzeit über das Intranet einsehbar sind. Die fachliche Betreuung der Studierenden wird von den hauptamtlichen Professoren und Lehrbeauftragten der HSBA geleistet. Eine allgemeine, überfachliche Betreuung und Sozialberatung finden durch die Referenten des Studies Center statt. Die „HSBA News“ dokumentieren als halbjährlicher Bericht die Aktivitäten im Studienjahr und werden an Studierende, Lehrende, Kooperationsunternehmen, Ehrenamt der Handelskam-mer sowie sonstige Interessierte versendet und über den Internet-Auftritt der HSBA publi-ziert. Darüber hinaus informiert die HSBA nach eigenen Informationen regelmäßig über ak-tuelle Entwicklungen an der Hochschule über einen Online Newsletter. Auch werden auf der HSBA-Website zeitnah aktuelle Meldungen veröffentlicht. Bewertung: Der Studiengang wird ausführlich beschrieben und ständig aktualisiert. Die Dokumentation steht den Interessenten auch in elektronischer Form zur Verfügung und sorgt für hohe Transparenz. Die Studierenden werden bei Bedarf durch fachliche und überfachliche Bera-tung unterstützt. Der vorliegende Studiengang ist noch nicht angelaufen. Mit Blick auf die Herausgabe der halbjährigen „HSBA News“ für die bereits bestehenden Studiengänge der HSBA gehen die Gutachter davon aus, dass auch für den vorliegenden MBA-Studiengang regelmäßige Be-richte veröffentlicht werden, und sehen das Kriterium insofern als erfüllt an.

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Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 4.3 Dokumentation des Studienganges x 4.3.1* Beschreibung des Studienganges x 4.3.2 Dokumentation der Aktivitäten im Studi-enjahr x 4.4 Sachausstattung Die Lehr- und Prüfungsveranstaltungen der HSBA finden nahezu ausschließlich im Handels-kammer City Campus statt. In diesem Gebäude stehen 50 Räume unterschiedlicher Kapazi-täten zur Verfügung, wobei zusätzlich für Großveranstaltungen Räume der Handelskammer Hamburg genutzt werden. Zu den 50 Räumen gehören Seminarräume, Gruppenarbeitsräu-me, EDV-Räume und Besprechungsräume. Alle Seminarräume im Handelskammer City Campus verfügen über ein Whiteboard, Flip-Chart und Overhead-Projektor. 29 Räume ha-ben fest installierte Beamer, für alle anderen Räume sind acht transportable Beamer bei Be-darf einsetzbar. Ferner stehen in ausreichender Anzahl Moderationskoffer und Notebooks bereit. Gruppenarbeitsräume sowie Besprechungs- und EDV-Räume können nach Angaben der Hochschule, falls in der gewünschten Zeit keine Lehrveranstaltung stattfindet, jederzeit von den Studierenden genutzt werden. Auch die EDV-Räume können die Studierenden je-derzeit nutzen. Die Softwareausstattung in den EDV-Räumen entspricht modernem Stan-dard, ein Raum ist für ausländische Studierende mit englischsprachiger Software ausgestat-tet. Alle Räume stehen Montag bis Freitag in der Zeit von 7.45 Uhr bis 21.00 Uhr und am Sonnabend bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Im gesamten Gebäude ist WLAN verfügbar. Darüber hinaus entsteht nach Angaben der HSBA ein Ergänzungsbau, der Platz für weitere sechs Seminarräume sowie für einAudimax bieten soll. Die Commerzbibliothek in der Handelskammer Hamburg ist die Hochschulbibliothek der HSBA. Im Lesesaal der Bibliothek haben die Studierenden Zugriff auf circa 4.000 Bände als Freihandexemplare. Seit 2009 hat die Commerzbibliothek den Anschaffungsschwerpunkt Schifffahrt. Im Lesesaal liegen neben Nachschlagewerken, Kommentaren und Entschei-dungssammlungen auch die wichtigsten Tages- und Wochenzeitungen sowie 70 ausgewähl-te Zeitschriften aus. Darüber hinaus können die Studierenden auf den kompletten Magazin-bestand der Commerzbibliothek von 180.000 Bänden – inklusive des historischen Altbestan-des – zugreifen, da das Magazin dem Leihverkehr der Bibliothek angeschlossen ist. Im Be-reich der elektronischen Medien bietet die Hochschulbibliothek über 350 CDs/DVDs. Die Zahl der abonnierten Fachzeitschriften beträgt 560. Als Onlinedatenbanken stehen WISO, Kompass, DBIS, IMO-Vega, Containerization International, Clarcksons und die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EBSCO) zur Verfügung. Die Studierenden können vierundzwanzig Arbeitsplätze und zwei Computerarbeitsplätze mit Zugriff auf Online-Jounals nutzen. Mit Fra-gen bezüglich der Literaturrecherche können sich die Studierenden in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Freitag und Sonnabend von 10.00 bis 15.00 Uhr an das Bibliothekspersonal wenden. Drucker und Kopiergeräte stehen ebenfalls zur Ver-fügung. Geöffnet ist die Commerzbibliothek in der Handelskammer Hamburg für die Studie-renden der HSBA von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Freitag und Sonnabend in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die HSBA-Studierenden können darüber hinaus individuelle Öffnungszeiten (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) vereinbaren. Durch den Online-Katalog ist ein 24-Stunden-Zugang für alle Studierenden si-chergestellt. Über die Commerzbibliothek bestehen Anbindungen zu weiteren überregionalen Bibliothekskatalogen. Im Hochschulgebäude der HSBA wurde zudem eine Dependance der Commerzbibliothek eingerichtet, in der die wichtigsten studienrelevanten Werke als Handap-

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parat für die Studierenden zusammengestellt wurden. Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 21.00 Uhr und Sonnabend von 7.30 Uhr bis 16:00 Uhr ist die Dependance geöffnet. Bewertung: Die Räumlichkeiten der Hochschule, die dem Studiengang zur Verfügung stehen, sind an-gemessen ausgestattet und stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Die Räume und Zugänge sind behindertengerecht ausgestattet und barrierefrei erreichbar. Eine Bibliothek ist vorhanden und ein Entwicklungskonzept für die Bibliothek liegt vor. Der Zugang zu Literatur und Zeitschriften sowie digitalen Medien (z.B. elektronische Medien, Datenbanken) ist auf die Studieninhalte abgestimmt und auf dem aktuellen Stand. Ein Kon-zept für die weitere Entwicklung liegt vor. Die Bibliothek ist nach dem Urteil der Gutachter in hinreichendem Umfang zugänglich. Den Studierenden stehen genügend Bibliotheksarbeitsplätze zur Verfügung. Die technische Ausstattung entspricht den Anwendungsanforderungen. Darüber hinaus ist der Zugang mit Laptop über Wireless LAN zum kostenfreien Internet und Bibliotheksbestand sowie Online-Katalogen und Fernleihe hochschulweit gewährleistet. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 4.4 Sachausstattung x 4.4.1* Quantität, Qualität sowie Media- und IT-Ausstattung der Unterrichtsräume x 4.4.2* Zugangsmöglichkeit zur erforderlichen Literatur x 4.4.3 Öffnungszeiten der Bibliothek x 4.4.4 Anzahl und technische Ausstattung der Bibliotheksarbeitsplätze für Studierende x 4.5 Zusätzliche Dienstleistungen Wie die Hochschule aussagt, spielt das Angebot eines Placement Service keine ausgeprägte Rolle für die Studierenden, da sie i.d.R. berufstätig sind. Häufig würden die HSBA-Master-Studiengänge von den Unternehmen gezielt als Qualifizierungsmaßnahme genutzt. Im Ein-zelfall jedoch werden suchende Absolventen bei den Kooperationsunternehmen platziert. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums an der HSBA besteht für jeden Absolventen die Möglichkeit, in die HSBA-Alumni-Vereinigung aufgenommen zu werden. Die Aktivitäten der Vereinigung dienen der Bildung eines berufsfördernden Netzwerks, insbesondere durch re-gelmäßigen Kontakt und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern sowie mit der Leitung und den Professoren der HSBA, der Förderung der beruflichen Weiterqualifikation der Mit-glieder, insbesondere durch gemeinsame Veranstaltungen mit der HSBA, sowie der Förde-rung der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Reputation der HSBA und deren Absol-venten. Wie die HSBA erläutert, finden regelmäßige Vorstandstreffen im zwei- bis dreimona-tigen Abstand, jährliche Mitgliederversammlungen sowie die jährlich durchgeführten „Home Coming“- Veranstaltungen statt. Die Vereinigung wird administrativ durch die Mitarbeiter des Bereiches International Office, External Relations & Events der HSBA bei der Verwaltung der Mitgliedsdaten, der Verwaltung der finanziellen Mittel sowie der Pflege der Kommunikations-plattform und der ergänzend zu der bestehenden Kommunikationsplattform gegründeten Gruppe im Portal Facebook unterstützt. Zudem können räumliche und personelle Ressour-

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cen der HSBA für Veranstaltungen der Vereinigung, wie z.B. für Vorstandssitzungen oder Jahrestreffen, genutzt werden. Die Betreuung und Sozialberatung findet i.d.R. durch den Referenten für den MBA-Studiengang Shipping aus dem Studies Center statt. Wie die Hochschule argumentiert, ist der Aufbau eines offenen Betreuungs- und Beratungsverhältnisses möglich, da der Referent nicht an der Festsetzung von Noten beteiligt ist und auch ansonsten keine disziplinarischen Rechte ausübt. Individuelle Betreuungs- und Beratungsgespräche können die Studierenden jederzeit per E-Mail, telefonisch oder persönlich vereinbaren. Insbesondere die internationa-len Studierenden erhalten Unterstützung bei Studienfinanzierung, Unterbringung, Visumsfra-gen und ggf. Arbeitssuche. Darüber hinaus hat die HSBA einen Kooperationsvertrag mit dem Studierendenwerk Hamburg unterzeichnet. Darin wurde vereinbart, dass jeweils zu Studien-beginn Wohnraum für HSBA-Master-Studierende bereitgestellt wird und die Studierenden eine Sozial- und Finanzberatung in Anspruch nehmen können. Bewertung: Karriereberatung und Placement Service werden den Studierenden/Absolventen bei Bedarf unter Einbezug der bestehenden Kontakte der Hochschule zu Unternehmen angeboten, eine institutionalisierte Karriereberatung besteht für den vorliegenden Studiengang nicht. Die Gut-achter sehen in Anbetracht der vorhandenen Berufserfahrung der Studierenden im vorlie-genden Studiengang auch keine Karriereberatung als notwendig an. Es besteht eine Alumni-Organisation mit dem Ziel, ein Netzwerk unter den Absolventen auf-zubauen. Es finden regelmäßige Vorstandstreffen und jährige Mitgliederevents statt. Im vor-liegenden Studiengang sind noch keine Absolventen vorhanden, so dass die Gutachter die-ses Kriterium unter Einbezug der Kontaktbemühungen mit Absolventen laufender Studien-gänge der HSBA bewerten konnten. So gehen die Gutachter davon aus, dass die bestehen-de Alumni-Organisation auch für Absolventen des vorliegenden Studienganges genutzt wird. Die Gutachter haben schließlich festgestellt, dass Betreuung und Sozialberatung fester Be-standteil der Dienstleistung der Hochschule sind und regelmäßig angeboten werden. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 4.5 Zusätzliche Dienstleistungen x 4.5.1 Karriereberatung und Placement Service x 4.5.2 Alumni-Aktivitäten x 4.5.3 Sozialberatung und -betreuung der Stu-dierenden x 4.6 Finanzplanung und Finanzierung des Studienganges Die Hochschule hat einen Finanzplan eingereicht. Im Bereich der Ausgaben ist in der Kon-zeptionsphase ein Budget von 55.000 € eingeplant. Wie die Hochschule aussagt, ist dieses Budget bislang eingehalten worden. Ab dem Studienjahr 2011/12 tritt die Leistungsphase ein. Die geplanten jährlichen Kosten in Höhe von 163.344 € teilen sich auf in Kosten für Leh-re (Gehälter, Honorare, Reisekosten), Kosten für Studiengangsbetreuung, andere zurechen-bare Kosten (Marketing) sowie in Gemeinkosten (Prüfungen, Raumnutzung etc.). Im Bereich der Einnahmen finanziert sich der Studiengang vorrangig über Studiengebühren. Auch die finanzielle Grundausstattung für den Studiengang ist nach den Angaben der HSBA durch die Studiengebühren gesichert. Diese betragen im vorliegenden Studiengang 15.000 € je Stu-

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dierenden für das gesamte Studium. Bei ihren Berechnungen geht die Hochschule davon aus, dass je Studienjahr mindestens sechs Vollzeitstudierende und sieben Teilzeitstudieren-de beginnen. Dies bedeutet im ersten Jahr Einnahmen in Höhe von 142.500 €, ab dem zwei-ten Jahr sind es 195.000 €. Insofern ist nach Angaben der HSBA im zweiten Jahr mit Über-schüssen in Höhe von 31.656 € jährlich zu rechnen. Für die Finanzierung der Anschubkos-ten hat die HSBA nach eigenen Angaben ausreichende Rücklagen gebildet. Zudem habe die Stiftung zur Förderung der HSBA die Unterstützung des Aufbaus des Studienganges zuge-sagt. Hierzu gab es im Jahr 2010 eine Zustiftung in Höhe von 1 Mio. €, die in erster Linie den Aktivitäten der Maritime Business School an der HSBA zu Gute kommen soll. Wie die Hochschule weiter anführt, hat die Handelskammer Hamburg mit Beschluss des Plenums vom August 2004 bei der Gründung der HSBA eine Bürgschaft in Höhe von zwei Millionen Euro übernommen. Diese Summe soll garantieren, dass alle Studierenden ihr an der HSBA begonnenes Studium abschließen können. Bewertung: Angesichts der vorgelegten Zahlen kann aus heutiger Sicht und für die nächsten Jahre da-von ausgegangen werden, dass der Studiengang mit Erlösüberschüssen rechnen kann. Eine kurzfristige Finanzplanung liegt vor. Die Finanzplanung ist logisch und nachvollziehbar. Überdies existieren Vereinbarungen zur finanziellen Grundausstattung. Die finanzielle Grundausstattung ist vorhanden. Die Finanzierungssicherheit ist für den aktuellen Studienzyklus und gesamten Akkredi-tierungszeitraum nach Einschätzung der Gutachter gesichert. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 4.6 Finanzplanung und Finanzierung des Studienganges x 4.6.1* Logik und Nachvollziehbarkeit der Fi-nanzplanung x 4.6.2 Finanzielle Grundausstattung x 4.6.3* Finanzierungssicherheit für den Studi-engang x 5 Qualitätssicherung Für die Entwicklung und Einführung von neuen Studiengängen gibt es an der HSBA nach eigenen Angaben kein standardisiertes Verfahren, da im Einzelfall ganz unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sind. Die grundsätzliche Entscheidung für die Einführung von Master-Studiengängen wurde bereits bei der Gründung der Hochschule als langfristiges Ziel beschlossen. Da die HSBA für die Hamburger Wirtschaft Nachwuchs ausbildet, sind alle Studienangebote laut der Hochschule mit der Berufstätigkeit vereinbar. Der Bedarf der Ham-burger Wirtschaft an einem MBA-Studiengang im Schifffahrtsbereich wurde von dem Ship-ping and Ship Finance Beirat der HSBA angemeldet, im Prozess der Konzeption des Studi-engangs MBA-Shipping wurde eine Wettbewerbsanalyse durchgeführt. Das Ergebnis der Analyse wurde in den verschiedenen Gremien der HSBA – Hochschulrat und Kuratorium – besprochen und verabschiedet. Anschließend wurde eine Projektgruppe aus Mitgliedern der Hochschulleitung und Professoren gebildet, die sich mit der weiteren Ausgestaltung des Stu-dienganges befasst. Unterstützt wird die Entwicklung des Studienganges zudem durch wich-tige Netzwerkpartner aus dem maritimen Sektor, dem VDR, dem VHSS und der HSA. Die akademische Entwicklungsarbeit im Studiengang wird vom Studiengangsleiter des Studien-

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ganges gesteuert. Für wichtige Kernprozesse wie Studienplanung, Immatrikulation, Prü-fungswesen, Modulbeschreibungen und Lehrveranstaltungsevaluation, wurden bereits Stan-dards definiert und in einem Leitfaden festgehalten, auf den bei der Einarbeitung von Profes-soren und administrativem Personal zurückgegriffen wird. Die inhaltliche Qualitätssicherung aller Studiengänge wird vom jeweiligen Studiengangsleiter sichergestellt, der in Gesprächen mit allen Dozenten des Studienganges und durch Dozen-tenkonferenzen gewährleisten soll, dass die Inhalte dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Wirtschaftspraxis entsprechen und die einzelnen Module fachlich sinnvoll aufeinander Bezug nehmen. Insbesondere die inhaltliche Abstimmung zwischen den jeweiligen Modulen liegt dabei in der Verantwortung des Studiengangsleiters, während Aktualität und Relevanz der einzelnen Modulinhalte vor allem durch den jeweiligen Modulverantwortlichen – jedoch in enger Abstimmung mit dem Studiengangsleiter – sichergestellt werden. Inhaltliche Qualitäts-standards in der Lehre werden durch die verbindlichen Modulbeschreibungen vorgegeben, die zu jedem Studienjahr überarbeitet werden. Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist laut der HSBA eine umfassende Evalua-tion. Bei allen laufenden HSBA-Studiengängen werden Studierende, Absolventen, Studien-anfänger und Kooperationsunternehmen befragt. Jeweils nach Abschluss einer Lehrveran-staltung werden alle Studierenden aufgefordert, dem Lehrenden ein Feedback zur Qualität der Lehre zu geben. Die Ergebnisse sind für die Lehrenden und den Kanzler (Head of Stu-dies Center) direkt einsehbar. Auch dem Studiengangsleiter werden die Evaluationsergeb-nisse der Lehrbeauftragten ausgehändigt. Bei Vorliegen der Evaluationsergebnisse findet ein Gespräch zwischen dem Kanzler und dem hauptamtlichen Professor oder zwischen dem Studiengangsleiter und dem Lehrbeauftragten statt, um Anregungen für Verbesserungen der Lehrveranstaltung zu entwickeln. Sofern strukturelle Punkte vorgebracht werden, werden diese vom Studiengangsleiter in der Studiengangskonferenz thematisiert. Mittelfristig ist laut der HSBA geplant, den Studierenden in Form eines QM-Newsletters eine Rückmeldung zu den Evaluationsergebnissen zu geben. Halbjährlich und zusätzlich bei Bedarf finden Treffen zwischen den Studiengruppensprechern und der Hochschulleitung statt. Die von den Studie-renden angesprochenen Punkte werden aufgenommen und fließen in die Qualitätssiche-rungsprozesse ein. Eine umfassende Online-Umfrage unter den Absolventen wird jährlich und direkt im An-schluss an das Studium durchgeführt, um Feedback zum Angebot der HSBA zu erhalten. Die Alumni werden zur Zufriedenheit mit Lehre, Organisation und Studium befragt. Auch alle Studienanfänger eines neuen Jahrgangs werden nach ihren Erwartungen an das Studium und nach den bisherigen Kontakten mit der HSBA befragt. Die Ergebnisse dieser Befragun-gen fließen in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess der HSBA ein. Für den Studien-gang MBA Shipping sollen die Evaluationen nach Angaben der Hochschule in ähnlicher Form durchgeführt werden. Darüber hinaus werden die Akkreditierungen der Studiengänge und der Institution von der Leitung der HSBA als Antrieb für die weitere Hochschulentwick-lung genutzt. Zudem hat die HSBA sich im Jahr 2008 erstmalig am Ranking des CHE (Cent-rum für Hochschulentwicklung) beteiligt. Der MBA Shipping soll künftig auch in das CHE-Ranking einbezogen werden. Weiterhin besteht eine Kundenrückmeldungsdatei, in der alle Anregungen von Studierenden, Dozenten und Unternehmensvertretern aufgenommen wer-den. Neben kurzfristigen Maßnahmen wird eine Ursachenanalyse durchgeführt und ggf. werden Verfahrensverbesserungen initiiert. Nach Durchlauf des ersten Jahrgangs soll eine Befragung der Arbeitgeber durchgeführt werden. Als wichtigstes Instrument der Qualitätssicherung durch das Lehrpersonal führt die Hoch-schule die Dozentenkonferenzen an. Diese finden einmal im Jahr mit dem Studiengangslei-ter, den Modulverantwortlichen und allen weiteren im Studiengang eingesetzten Lehrenden statt. Gegenstand dieser Besprechungen sind Fragen der inhaltlichen, methodischen und organisatorischen Ausgestaltung der Module. Darüber hinaus werden Prüfungsformen und notwendige Anpassungen in den Modulbeschreibungen besprochen. Für jedes Modul gibt es

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einen Modulverantwortlichen. Darüber hinaus werden in der monatlichen Professoren-Runde mit allen Professoren regelmäßig aktuelle Entwicklungen besprochen. Eine interne Studien-gangslenkungsgruppe mit einer zugehörigen Studiengangskonferenz unter Beteiligung ex-terner Experten werde derzeit aufgebaut. In diesen Sitzungen sollen Vorschläge für die Wei-terentwicklung des Studienganges erarbeitet und beraten werden. Vereinbarte Maßnahmen werden entweder direkt umgesetzt oder fließen in die Aktivitätenplanung ein, die in Form eines Workshops einmal jährlich stattfindet, an dem alle Professoren und Mitarbeiter der HSBA beteiligt sind. Bewertung: Die Abläufe der Qualitätssicherung sind definiert. Insgesamt besteht die Qualitätssicherung aus einem Katalog von „Instrumenten“, der durchdacht und sinnvoll aufgebaut ist. Die Ergebnisse werden genutzt, um die Weiterentwicklung des Studienganges voranzutreiben. Dozenten und Absolventen sind durch regelmäßige Evaluierungen in die Weiterentwicklung des Studienganges eingebunden. Die Hochschule hat Qualitätsziele für die Entwicklung von Studiengängen formuliert und überprüft ihre Umsetzung regelmäßig. Ihr System der Qualitätssicherung und -entwicklung ist umfassend konzipiert und berücksichtigt alle für eine qualitätvolle Entwicklung von Studi-engängen relevanten Bereiche. Die Verantwortlichkeiten sind klar definiert. An der Planung und Auswertung der Qualitätssicherungs- und -entwicklungsverfahren sind darüber hinaus externe Berater in entsprechenden Gremien beteiligt. Verbesserungsmög-lichkeiten werden systematisch festgestellt und realisiert. Der vorliegende Studiengang ist noch nicht angelaufen. In der Praxis findet in den bestehen-den Studiengängen der HSBA regelmäßig eine Evaluierung durch die Studierenden und durch das Lehrpersonal nach einem beschriebenen Verfahren statt; dabei differenziert die Hochschule bei den Studierenden zwischen Studienanfängern und Studierenden, die sich im weiteren Stadium ihres Studiums befinden. Die Ergebnisse werden kommuniziert und finden Eingang in den Prozess der Qualitätsentwicklung. Ebenso nutzt die Hochschule die Möglich-keit der externen Evaluierung, nach dem ersten Durchlauf des vorliegenden MBA sollen auch die Arbeitgeber befragt werden. Hinsichtlich der geplanten Befragung würden die Gut-achter allerdings Informationen zum Inhalt der Befragung und eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Prozessschritte begrüßen. Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 5. Qualitätssicherung 5.1 Qualitätssicherung und -entwicklung der Hochschule und das Zusammenwirken zwischen Hochschulleitung und Fakul-tät/Fachbereich sowie Studien-gangsleitung in der Studiengangs-entwicklung x

5.2* Qualitätssicherung und -entwicklung des Studienganges in Bezug auf Inhalte, Prozesse und Ergebnisse x 5.3 Instrumente der Qualitätssicherung x 5.3.1 Evaluation durch Studierende x 5.3.2 Qualitätssicherung durch das Lehrper-sonal x 5.3.3 Fremdevaluation durch Alumni, Arbeit-geber und weitere Dritte x

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Qualitätsprofil Hochschule: Hamburg School of Business Administration (HSBA) Master-Studiengang: Shipping (MBA) Beurteilungskriterien Bewertungsstufen Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 1. Ziele und Strategie 1.1. Zielsetzungen des Studienganges x 1.1.1* Logik und Nachvollziehbarkeit der Ziel-setzung des Studiengangskonzeptes x 1.1.2* Begründung der Abschlussbezeichnung x 1.1.3* Studiengangsprofil (nur relevant für Mas-ter-Studiengang in D) x 1.1.4* Studiengang und angestrebte Qualifika-tions- und Kompetenzziele x 1.2 Positionierung des Studienganges x 1.2.1 Positionierung im Bildungsmarkt x 1.2.2 Positionierung im Arbeitsmarkt im Hin-blick auf Beschäftigungsrelevanz („Employability“) x 1.2.3 Positionierung im strategischen Konzept der Hochschule x 1.3 Internationale Ausrichtung x 1.3.1 Internationale Ausrichtung der Studien-gangskonzeption x 1.3.2 Internationalität der Studierenden x 1.3.3 Internationalität der Lehrenden x 1.3.4 Internationale Inhalte x 1.3.5 Interkulturelle Inhalte x 1.3.6 Strukturelle und/oder Indikatoren für Internationalität x 1.3.7 Fremdsprachenkompetenz x 1.4 Kooperationen und Partnerschaften x 1.4.1* Kooperationen mit Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrich-tungen bzw. Netzwerken x 1.4.2* Kooperationen mit Wirtschaftsunter-nehmen und anderen Organisationen x 1.5* Chancengleichheit Auflage 2 Zulassung (Bedingungen und Verfahren) 2.1* Zulassungsbedingungen x 2.2 Auswahlverfahren x 2.3 Berufserfahrung (* für weiter- bildenden Master-Studiengang) x 2.4* Gewährleistung der Fremdspra-chenkompetenz x 2.5* Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Zulassungsverfahrens x

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Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 2.6* Transparenz der Zulassungsentschei-dung x 3. Konzeption des Studienganges 3.1 Struktur x 3.1.1* Struktureller Aufbau des Studienganges (Kernfächer / ggf. Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) / weitere Wahl-möglichkeiten / Praxiselemente x 3.1.2* Berücksichtigung des „European Credit Transfer and Accumulation Systeme (ECTS)“ und der Modularisierung Auflage 3.1.3* Studien- und Prüfungsordnung Auflage 3.1.4* Studierbarkeit x 3.2 Inhalte x 3.2.1* Logik und konzeptionelle Geschlossen-heit des Curriculums x 3.2.2 Fachliche Angebote in Kernfächern x 3.2.3 Fachliche Angebote in Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) x 3.2.4 Fachliche Angebote in den Wahlmög-lichkeiten der Studierenden (falls zutref-fend) x 3.2.5 Integration von Theorie und Praxis x 3.2.6 Interdisziplinarität x 3.2.7* Methoden und wissenschaftliches Arbei-ten x 3.2.8* Wissenschaftsbasierte Lehre x 3.2.9* Prüfungsleistungen x 3.2.10* Abschlussarbeit x 3.3 Überfachliche Qualifikationen x 3.3.1* Kompetenzerwerb für anwendungs- und/oder forschungsorientierte Aufgaben (nur bei Master-Studiengang) x 3.3.2 Bildung und Ausbildung x 3.3.3 Ethische Aspekte x 3.3.4 Führungskompetenz x 3.3.5 Managementkonzepte x 3.3.6 Kommunikationsfähigkeit und Rhetorik x 3.3.7 Kooperations- und Konfliktfähigkeit x 3.4 Didaktik und Methodik x 3.4.1* Logik und Nachvollziehbarkeit des di-daktischen Konzeptes x 3.4.2 Methodenvielfalt x 3.4.3 Fallstudien / Praxisprojekt x 3.4.4* Begleitende Lehrveranstaltungsmateria-lien x 3.4.5 Gastreferenten x 3.4.6 Tutoren im Lehrbetrieb x 3.5* Berufsbefähigung x

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Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 4. Ressourcen und Dienstleistungen 4.1 Lehrpersonal des Studienganges x 4.1.1* Struktur und Anzahl des Lehrpersonals in Bezug auf die curricularen Anforde-rungen x 4.1.2* Wissenschaftliche Qualifikation des Lehrpersonals x 4.1.3* Pädagogische / didaktische Qualifikation des Lehrpersonals x 4.1.4 Praxiskenntnisse des Lehrpersonals x 4.1.5 Interne Kooperation x 4.1.6* Betreuung der Studierenden durch Lehrpersonal x 4.2 Studiengangsmanagement x 4.2.1 Ablauforganisation für das Studien-gangsmanagement und Entscheidungs-prozesse x 4.2.2 Studiengangsleitung x 4.2.3* Verwaltungsunterstützung für Studieren-de und das Lehrpersonal x 4.2.4 Beratungsgremium (Beirat) und dessen Struktur und Befugnisse x 4.3 Dokumentation des Studienganges x 4.3.1* Beschreibung des Studienganges x 4.3.2 Dokumentation der Aktivitäten im Studi-enjahr x 4.4 Sachausstattung x 4.4.1* Quantität, Qualität sowie Media- und IT-Ausstattung der Unterrichtsräume x 4.4.2* Zugangsmöglichkeit zur erforderlichen Literatur x 4.4.3 Öffnungszeiten der Bibliothek x 4.4.4 Anzahl und technische Ausstattung der Bibliotheksarbeitsplätze für Studierende x 4.5 Zusätzliche Dienstleistungen x 4.5.1 Karriereberatung und Placement Service x 4.5.2 Alumni-Aktivitäten x 4.5.3 Sozialberatung und -betreuung der Stu-dierenden x 4.6 Finanzplanung und Finanzierung des Studienganges x 4.6.1* Logik und Nachvollziehbarkeit der Fi-nanzplanung x 4.6.2 Finanzielle Grundausstattung x 4.6.3* Finanzierungssicherheit für den Studi-engang x

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Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen Qualitäts-anforderung erfüllt Qualitäts-anforderung nicht erfüllt Nicht rele-vant 5. Qualitätssicherung 5.1 Qualitätssicherung und -entwicklung der Hochschule und das Zusammenwirken zwischen Hochschulleitung und Fakul-tät/Fachbereich sowie Studien-gangsleitung in der Studiengangs-entwicklung x

5.2* Qualitätssicherung und -entwicklung des Studienganges in Bezug auf Inhalte, Prozesse und Ergebnisse x 5.3 Instrumente der Qualitätssicherung x 5.3.1 Evaluation durch Studierende x 5.3.2 Qualitätssicherung durch das Lehrper-sonal x 5.3.3 Fremdevaluation durch Alumni, Arbeit-geber und weitere Dritte x