Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

8
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN Beschluss der Kultusministerko nferenz vom 6.3.2009 Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

description

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. NIEDERBAYERN. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6.3.2009. Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. NIEDERBAYERN. Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (A1). - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Page 1: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6.3.2009

Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

Page 2: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (A1)• Meister im Handwerk nach §§ 45,51a, 122 HwO• Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die

Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 BBiG, §§42, 42a HwO (mind. 400 Stunden) bestehen• Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend

der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“•Inhaber von Abschlüssen vergleichbarer

landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen BerufeHans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

Page 3: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (A2)• Abschluss einer nach BBiG/HwO, durch Bundes- oder Landesrecht

geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufspraxis in einem zum Studiengang affinen Bereich und

• Erfolgreicher Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahren, das odurch eine Hochschule oder staatliche Stelle auf der Grundlage

einer Prüfungsordnung durchgeführt wirdoschriftliche und mündliche Prüfungsanteile aufweistoauf allgemeines und fachbezogenes Wissen bezogen istDas Eignungsfeststellungsverfahren kann durch ein nachweislich

erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr ersetzt werden. Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

Page 4: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN

HochschulzugangDie Länder können weitergehende Regelungen für den Hochschulzugang treffen und insbesondere den Katalog der Fortbildungsabschlüsse entsprechend den jeweiligen Landesregelungen erweitern. Solche landesspezifischen Hochschulzugangsberechtigungen werden nach einem Jahr nachweislich erfolgreich absolvierten Studiums zum Zwecke des Weiterstudiums in dem gleichen oder in einem affinen Studiengang von allen Ländern anerkannt. Ein Probestudium wird nicht mitgerechnet.

Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

Page 5: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN

Der Meisterprüfung gleichgestellte Fortbildungsprüfungen nach §§ 53, 54 BBiG, §§42, 42a HwO • Betriebsinformatiker (HWK)• Betriebswirt (HWK und IHK)• Berufspädagoge für Aus- und

Weiterbildung (IHK)• Bilanzbuchhalter (geprüft)• Controller (geprüft)• Fachhauswirtschafter (geprüft)• Fachkaufmann gemäß §§ 53, 54 BBiG• Fachwirt (IHK) gemäß §§ 53, 54 BBiG

• Fachagrarwirt (geprüft) Baumpflege und Baumsanierung Besamungswesen Erneuerbare Energien – Biomasse Head-Greenkeeper Leistungs- und Qualitätsprüfung in der

Tierproduktion Rechnungswesen • Gestalter im Handwerk• Informatiker (geprüft)• IT-Berater (geprüft) • IT-Entwickler (geprüft) • IT-Ökonom (geprüft)• IT-Projektleiter

Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

Page 6: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN

Der Meisterprüfung gleichgestellte Fortbildungsprüfungen nach §§ 53, 54 BBiG, §§42, 42a HwO • Handelsassistent (geprüft)

Einzelhandel• Handelsfachwirt (geprüft)• Kaufmännischer Fachwirt (HWK)• Konstrukteur (geprüft) Elektrotechnik Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Holztechnik Maschinen und Anlagentechnik Stahl- und Metallbautechnik• Konstrukteur im Formenbau• Mediendesigner (HWK)• Natur- und Landschaftspfleger

(geprüft) IT-Entwickler (geprüft)

• Pharmareferent (geprüft)• Polier (geprüft)• Rechtsfachwirt (geprüft) • Steuerfachwirt• Technischer Betriebswirt (IHK)• Technischer Fachwirt (IHK, geprüft)• Verkaufsleiter im

Nahrungsmittelhandwerk• Wirtschaftsinformatiker (geprüft)• Zahnmedizinischer Fachassistent

(ZMF)• Zahnmedizinischer Fachhelfer

Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

Page 7: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN

Als der Meisterprüfung gleichgestellte Fortbildungsprüfungen gelten alle beruflichen Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53,54 BBiG bzw. §§ 42, 42a HwO, deren vorbereitende Lehrgänge einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfassen.

Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, nimmt die aufnehmende Hochschule vor. Der Nachweis obliegt der/m Studienbewerber/in.

Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

Page 8: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN

Hochschulzugangsberechtigung mit BerufsausbildungHochschule (HS), Fachhochschule (FHS)

A1 A2 B1 B2 B3 B4HS

allge-mein

HS fachge-bunden

HS allgemein 2 Fremd-sprachen

HS fachgebunden

1 Fremd-sprache

FHS FHS FHS

↑ ↑ ↑ ↑ ↑ ↑ ↑Aufstiegs-

fortbildungEignungs-

feststellung nach

3 Jahren Praxis

Berufsoberschule2 Jahre

Berufsober-schule1 Jahr

(Klasse 12)

Integriertes Zusatz-

angebot, Ergänzungs-

prüfung

verbunden mit Berufsausbildung nach Landesrecht 1 Jahr zusätzlich

(z. B. DBFH)

Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung und Landesrecht

Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310