Höheres Lehramt für Gymnasien Biologie | Chemie ... · 2009/2010. Inhalt Der Weg zur Lehrerin /...

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Höheres Lehramt für Gymnasien Biologie | Chemie | Informatik | Mathematik | Physik Studienbeginn: Wintersemester 2009/2010

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Höheres Lehramt für Gymnasien Biologie | Chemie | Informatik | Mathematik | Physik

Studienbeginn:

Wintersemester

2009/2010

InhaltDer Weg zur Lehrerin / zum Lehrer 2

Lehramt an GymnasienAufbau des StudiumsPrüfungsordnungen

Fächerkombinationen in Ulm 12Biologie | Chemie | Informatik | Mathematik | PhysikStudienpläne für die Ulmer Fachkombinationen

Fachdidaktik 64Pädagogik 65Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium 68Praxissemester 72Betriebs- oder Sozialpraktikum 75

Wissenschaftliche Arbeit 77Wissenschaftliche Staatsprüfung 78

Vorbereitungsdienst 87

Wie bekomme ich einen Studienplatz? 89

Studienberatung und Betreuung im Studium 90

Impressum 92

Zentrum für LehrerbildungDas Zentrum für Lehrerbildung an der Universität Ulm ist der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen zum Lehramtstudium in Ulm.

Universität UlmZentrum für LehrerbildungAlbert-Einstein-Allee 589081 UlmTelefon: (0731) 50-22006E-Mail: [email protected]

Universitätseinrichtungen meist über die ganze Stadt ver-streut. Mit rund 7.000 Studierenden ist die Universität Ulm eine kleine Universität in der zugleich eine ihrer Stärken liegt. Ein Studium ohne Massenbetrieb, eine individuelle Betreuung in kleinen Gruppen, wie es an vielen großen Hochschulen undenkbar ist, sowie ein persönlicher Kon-takt zu den Lehrveranstaltern.

Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Studium,

Ihr

Dr. Marc Lamche(Geschäftsführer des Zentrums für Lehrerbildung)

Liebe Studierende,liebe Schülerinnen und Schüler,

vor Ihnen liegt die vierte Aufl age des Studienführers „Lehramt für Gymnasien an der Universität Ulm“. Die Broschüre wendet sich speziell an Studienanfänger im Studiengang Lehramt für Gymnasien an der Universität Ulm. Zusätzlich bietet das Heft vielfältige Hinweise für Schülerinnen und Schüler, die sich für den Beruf Gymnasiallehrerin bzw. Gymnasiallehrer interessieren.

In dieser Broschüre fi nden Sie viele Informationen um Ihnen den Übergang von der Schule an die Universität zu erleichtern. Es wird der gesamte Weg vom Studienbeginn über die Staatsprüfung bis hin zum Vorbereitungsdienst beschrieben. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den an der Universität Ulm angebotenen Studienfächern.

Die Universität Ulm ist eine junge Universität in Baden-Württemberg. Die für das Lehramt relevanten Veran-staltungen werden „unter einem Dach“ auf dem Campus Oberer Eselsberg angeboten. Dies ist gerade in Lehr-amtsstudiengängen, bei denen Sie Veranstaltungen aus verschiedenen Fachbereichen besuchen, ein großer Vorteil gegenüber traditionellen Universitäten. Bei diesen sind die

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Der Weg zur Lehrerin / zum LehrerPersönliche Eignung und Motivation für eine pädago-gische Tätigkeit sind zwei Grundvoraussetzungen für den Beruf Lehrerin / Lehrer. Die Vielfältigkeit des Schulwesens benötigt Lehrerinnen und Lehrer mit unterschiedlichsten Qualifi kationen. Der Aus-bildungsweg zum Lehramt gliedert sich in der Regel in zwei Phasen, dem Studium an einer Hochschule und dem Vorbereitungsdienst an einer Ausbildungsschule sowie einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung.

Studium

Das Hochschulstudium vermittelt in der ersten Ausbildungsphase fachwis-senschaftliche und erzie-hungswissenschaftliche In-halte. Wenn Sie später das Lehramt an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Sonder-schule ausüben möchten, so studieren Sie an einer Pädagogischen Hochschu-le. Die Universitäten bilden die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und berufl ichen Schulen aus. Das Hochschulstudium

der zukünftigen Gymna-siallehrer endet mit der Wissenschaftlichen Prüfung (Erste Staatsprüfung).

Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst folgt auf das erfolgreich

abgeschlossene Hoch-schulstudium. An den Ausbildungsschulen un-ternehmen Sie zu Beginn erste Unterrichtsversuche unter Anleitung erfahrener Lehrer. Mit wachsender Un-terrichtserfahrung gestalten Sie Schulstunden zuneh-

Abitur StudiumErste

Staats-prüfung

Vor- bereitungs-

dienst Lehrer

ZweiteStaats-prüfung

Merkblätter zum Lehramt in Baden-Württemberg

Das Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württem-berg publiziert eine Vielzahl von Informationsblättern zu den Berufs-möglichkeiten als Lehrer in Baden-Württemberg. Diese fi nden Sie unter

http://www.km-bw.de (→ Informationen für Lehrer/innen → Berufsziel Lehrer/in)

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Lehrerbildung an Veran-staltungen in Pädagogik, Psychologie, Schulrecht sowie Fachdidaktik teil. Mit der Zweiten Staats-prüfung schließen Sie den

mend selbstständiger bis Sie schließlich eigenverant-wortlich Klassen ausbilden. Parallel dazu nehmen Sie an einem der Staatlichen Seminare für Didaktik und

Vorbereitungsdienst ab. In Prüfungslehrproben sowie mündlichen Prüfungen zeigen Sie Ihre Qualität als Lehrer.

Kunstpfad der Universität Ulm: Niki de St. Phalle, Le poète et sa muse

Hochschulen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg haben Studierende eine breite Auswahl an Hochschulen.

Die Pädagogischen Hochschulen in Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg und Schwäbisch-Gmünd bilden die zukünftigen Grund-, Haupt- und Realschullehrer aus. Der Weg zum Lehramt an Gymnasien führt über eine der neun Universitäten in Freiburg, Heidelberg, Hohenheim, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stutt-gart, Tübingen oder Ulm. An den Kunst- bzw. Musikhochschulen in Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Trossingen kann die Künstlerische Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien abgelegt werden.

Links zu allen Hochschulen in Baden-Württemberg fi nden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg unter:

http://www.mwk.bw.de/

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Lehramt an GymnasienEine Vielzahl der Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg unterrichtet zwei Fächer. Das Studium ist jedoch breiter angelegt. Es umfasst

einen fachwissenschaftlichen Bereich in mindestens zwei Fächern, den späteren Unterrichtsfächern,

Grundlagen der Pädagogik und Pädagogischen Psy-chologie,

ein Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium, ein Praxissemester an einer Schule sowie Grundlagen der Fachdidaktik.

Der fachwissenschaftliche Bereich besteht grundsätzlich aus zwei Fächern, die als Hauptfach gewählt werden. Wer nach der Wissenschaftlichen Prüfung auch zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg zugelassen werden möchte, um später in den staatlichen Schuldienst übernommen zu werden, muss einige Einschränkungen beachten. In der folgende Tabelle fi nden Sie die möglichen Kombinationen für eine spätere Unterrichtstätigkeit in Baden-Württemberg.

Für einige Verbindungen sind drei Fächer notwendig. Das dritte Fach schließen Sie als Erweiterungsprüfung ab. Sie können es wahlweise als Haupt- oder als Beifach

studieren. Die Studieninhalte im Beifach sind geringer. Es qualifi ziert jedoch nur für eine Lehrtätigkeit in der Unter- und Mittelstufe eines Gymnasiums.

Pädagogik

Fach-wissen-schaften

Fach-didaktik

Praxis-semester

Betriebs-/Sozial-

praktikumEthisch-

PhilosophischeGrundlagen

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Zwei-Fächer-Verbindung

Drei-Fächer-Verbindung, bei der ein weiteres Fach aus der Gruppe I oder II gewählt werden muss. Eine Kombination der Fächer Evangelische Theologie, Katholische Theologie und Jüdische Religionslehre ist nicht möglich.

Drei-Fächer-Verbindung. Ein Fach der Gruppe III kann nur in Verbindung mit zwei Fächern der Gruppe I oder mit einem Fach der Gruppe I und einem Fach der Gruppe II gewählt werden.

1) kann nur als Hauptfach gewählt werden

2) Sporteingangsprüfung erforderlich

3) Evangelische oder Katholische Theologie kann nur von Bewerbern gewählt werden, die der entsprechenden Kon-fession angehören.

4) wird nur an der Hochschule für Jüdische Studien Heidel-berg angeboten

Quelle: Merkblatt „Berufsziel Lehrer, Lehramt an Gymnasien“, Oktober 2006

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Aufbau des StudiumsDas Lehramtsstudium ist wie ein Diplomstudium in ein Grund- und ein Haupt-studium gegliedert. Das Grundstudium vermittelt das fachwissenschaftliche Basiswissen des jeweiligen Fachs. Im Grundstudium legen Sie zwei Prüfungen ab:

die Orientierungsprüfung und

die Zwischenprüfung.

Orientierungsprüfung

Mit der Orientierungs-prüfung sollen Sie Ihre Studienwahlentscheidung überprüfen, um eine mög-liche Fehlentscheidung ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können. Daher setzt sich die Prü-

fung aus Teilprüfungen in beiden Fächern zusammen. Sie legen die Orientierungs-prüfung studienbegleitend innerhalb der ersten beiden Semester ab. Falls Sie eine Teilprüfung nicht bestehen, so können Sie diese einmal wiederholen.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie ist vergleichbar mit der Vordiplomsprüfung in einem Diplomstudiengang. Sie werden in jedem Ihrer beiden Hauptfächer eine Zwischenprüfung absolvie-ren. Die Anzahl der Teilprü-fungen sowie die Prüfungs-formen unterscheiden sich in den einzelnen Fächern. In Biologie nehmen Sie

zum Ende des Semesters an Klausuren teil. In Physik dagegen können Sie die Zwischenprüfung als eine mündliche Prüfung nach dem vierten Semester ablegen. Das Studium ist so angelegt, dass Sie die Zwischenprüfung in beiden Fächern bis zum Ende des vierten Semesters ablegen können. Spätestens zu Be-ginn des siebten Semesters müssen Sie die Zwischen-prüfung, einschließlich etwaiger Wiederholungen bestanden haben, sonst verlieren Sie Ihren Prü-fungsanspruch.

Hauptstudium

An das Grundstudium schließt sich das Haupt-studium an. Sie bauen

Ihr Fachwissen aus und vertiefen es. Je nach ge-wähltem Fach können Sie individuelle Schwerpunkte bilden. Neben dem Besuch von Vorlesungen, Übungen, Praktika und Seminaren schreiben Sie eine Wissen-schaftliche Arbeit in einem der beiden Fächer oder in Pädagogik. Diese Arbeit entspricht der Diplomarbeit in einem Diplomstudien-gang. Im Rahmen dieser Aufgabe zeigen Sie, dass Sie ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln Ihres Fachs sachgerecht bearbeiten und die Ergeb-nisse verständlich darstel-len können. Für die Wissen-schaftliche Arbeit benötigen Sie, abhängig vom gewähl-ten Fach, zwischen vier und sechs Monaten.

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Praxissemester

Wissenschaftliche Arbeit

Wissenschaftliche Staatsprüfung (1. Staatsexamen)

Hauptstudium+ Fachdidaktik

Grundstudium+ Orientierungsprüfung

Zwischenprüfung Zwischenprüfung

Hauptstudium+ Fachdidaktik

Grundstudium+ Orientierungsprüfung

Fachwissenschaft 1 Fachwissenschaft 2Pädagogik /

Ethik

Päd

agog

ik /

Sch

ulpä

dago

gik

Päd

agog

isch

e P

sych

olog

ie

Eth

isch

-Phi

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phis

ches

Gru

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gens

tudi

um

Bet

riebs

- ode

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ialp

rakt

ikum

Grundstudium+ Orientierungsprüfung

Sem.

1234

678

5

910

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Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit für das Studium bis zum ersten Staatsexamen beträgt zehn Semester. Das letzte Semester werden Sie für die Vorbereitung der Abschlussprüfung nutzen. Nach dem Grundstudium werden Sie fast ein ganzes Semester an einer Schule verbringen. Für das eigent-liche Fachstudium verblei-ben noch acht Semester.

Weitere Studieninhalte

Die über die Fachwissen-schaften hinausgehenden Studieninhalte, wie Päda-gogik, das Ethisch-Philoso-phische Grundlagenstudium (EPG), das Betriebs- oder

Sozialpraktikum und das Praxissemester sind weder Bestandteil der Orientie-rungsprüfung, noch der Zwischenprüfung. Diese Veranstaltungen belegen Sie studienbegleitend zu den Fachwissenschaften. Die Leistungsnachweise in Pädagogik und im EPG benötigen Sie erst für die

Wissenschaftliche Prüfung

Das Hauptstudium endet mit der Wissenschaftlichen Prüfung (Erste Staatsprü-fung). Im Gegensatz zur Zwischenprüfung existieren keine Fristen, innerhalb derer Sie das Studium abschließen müssen. Nach Ende des zehnten Seme-sters ist die Wissenschaft-liche Prüfung in beiden Fächern zu einem Termin (Frühjahr oder Herbst) abzulegen. Davor haben Sie die Möglichkeit, die Prüfungen auf mehrere, aufeinander folgende Termine zu verteilen. Diese Regelung soll Sie zu einem zügigen Studium motivie-ren.

Wissenschaftliche Prüfung. Das Betriebs- oder Sozial-praktikum ist eine Zulas-sungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst. Ihre Leistungen in Pädagogik und im EPG werden be-notet. Diese Bewertungen bilden einen Teil der Note der Ersten Staatsprüfung.

Was sind Semesterwochenstunden (SWS)?

Eine Lehrveranstaltung „Einführung in ABC“ findet während der Vorlesungszeit einmal wöchentlich im Umfang von 2 Stunden statt. Die Veranstaltung umfasst somit 2 SWS.

Eine andere Lehrveranstaltung besteht in einem Semester aus 3 Stunden je Woche und wird im folgenden Semester mit 2 Stunden je Woche fortgesetzt. Der Gesamtumfang beträgt somit 5 SWS.

Die Angabe von SWS stellt nicht die tatsächliche Arbeitsbelastung dar. Die Angabe gibt lediglich einen Eindruck, wie viel Stunden an der Universität verbracht werden müssen. Je nach Veranstaltung ist eine umfangreiche Vor- und Nachbearbeitung notwendig.

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Umfang

Der Studienumfang von Veranstaltungen an Uni-versitäten wird meist in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Ein Zwei-Hauptfach-Studium im Höheren Lehramt für Gymnasien besteht aus maximal 180 SWS. Davon entfallen 20 SWS auf das Praxissemester. Je nach Fach variieren die tatsäch-lichen SWS. Der Gesamt-umfang entspricht etwa einem Diplomstudiengang. Geisteswissenschaftliche Studiengänge haben in der Regel eine geringere SWS- Zahl als Studienfächer mit großen experimentellen Anteilen, wie zum Beispiel viele Naturwissenschaften.

Verteilung der Inhalte

Welchen Anteil nehmen die einzelnen Bausteine des Studiums ein? Die fachwissenschaftliche Ausbildung bildet das Schwergewicht der Inhalte. In Ihrem Studium werden Sie daher hierfür die meiste Zeit verwenden. Pädago-gische und fachdidaktische Veranstaltungen dagegen nehmen nur einen sehr kleinen Raum ein. Im zwei-ten Ausbildungsabschnitt (Vorbereitungsdienst) wendet sich die Situation. Die fachwissenschaftlichen Inhalte werden voraus-gesetzt. Fachdidaktische, pädagogische und erzie-hungswissenschaftliche, so-wie psychologische Inhalte stehen im Vordergrund.

EPG(ca. 2%)

Pädagogik(ca. 4%)

Fach 1(ca. 40%)

Fach 2(ca. 40%)

Fachdidaktik(ca. 2%)

Praxissemester(ca. 12%)

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PrüfungsordnungenDie Prüfungsordnungen regeln die rechtlichen Rahmen-bedingungen der Prüfungen. Hier fi nden Sie Informationen über die

Zulassungsvoraussetzungen zu einer Prüfung, Art, Umfang und Inhalt der Prüfungen, Wiederholungsmöglichkeiten, falls eine Prüfung nicht bestanden wurde,

die Bewertung der Prüfungsleistungen sowie die Bildung der Gesamtnote.

Während Ihrer Studienzeit legen Sie drei Prüfungen ab:

die Orientierungsprüfung, die Zwischenprüfung und die Wissenschaftliche Staatsprüfung.

Prüfungen der Universität Ulm

Die ersten beiden Prüfungen sind Prüfungen der jeweili-gen Universität. Es gilt die Prüfungsordnung der Universi-tät, an der Sie die Prüfung ablegen möchten. Jede Uni-versität hat hierfür ihre eigene Prüfungsordnung. In Ulm regelt die „Studien- und Prüfungsordnung der Universität Ulm für die Zwischenprüfung in den Studiengängen für

das Lehramt an Gymnasien“ die Voraussetzung und den Ablauf der Prüfung.

Prüfung durch das Landeslehrerprüfungsamt

Die Wissenschaftliche Staatsprüfung fi ndet an den Uni-versitäten statt. Die Bezeichnung „Staatsprüfung“ deutet bereits darauf hin, dass es sich um eine Prüfung des Landes Baden-Württemberg handelt. Für alle Teilnehmer im ganzen Land gilt die gleiche Prüfungsordnung, die „Verordnung des Kultusministeriums über die Wissen-schaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung)“.

Im Gegensatz zum Schulbetrieb, wo viele Lehrer sich da-rum kümmerten, dass Sie zum Abitur zugelassen werden, sind Sie an der Universität selbst für Ihr Studium verant-wortlich. Sie sollten sich daher bei der Aufnahme des Studiums je ein Exemplar der für Sie relevanten Prüfungs-ordnungen besorgen.

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Die Orientierungsprüfung ...

müssen Sie bis zum Ende des zweiten Semesters in jedem der beiden Hauptfächer erbringen.

können Sie bei Nichtbestehen im darauffolgenden Semester wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen!

Die Zwischenprüfung ...

ist in jedem der beiden Hauptfächer bis zum Ende des vierten Fachsemesters abzulegen. Haben Sie die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholun-gen bis zum Beginn des siebten Fachsemesters nicht bestanden, so geht Ihr Prüfungsanspruch verloren.

können Sie in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei längerer Krankheit, auch nach dem siebten Semester ablegen. Hierfür müssen Sie jedoch aktiv werden und beim Prüfungsausschuss - möglichst früh-zeitig - eine Fristverlängerung beantragen.

dürfen Sie, falls Sie nicht erfolgreich waren, wiederho-len. In der Regel können Sie eine Teilprüfung einmal wiederholen. In einigen Fächern gibt es Fristen, inner-halb derer Sie an der Wiederholungsprüfung teilneh-men müssen. Die genauen, fächerspezifi schen Details hierfür fi nden Sie in der Prüfungsordnung.

Wo fi nde ich Prüfungsordnungen?

Orientierungsprüfung und Zwischenprüfung http://www.uni.uni-ulm.de (→ Studierende → Studien-organisation → Rechtliches → Studien- und Prüfungs-ordnungen)

Wissenschaftliche Prüfungsordnung

http://www.llpa-bw.de (→ Ausbildungs- und Prüfungsordnungen → Erste Staatsprüfungen)

Hinweis:Gelegentlich werden Prüfungsordnungen geändert. Sehen Sie nach, ob es neben der Prüfungsordnung noch Ergänzungen hierfür gibt!

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Fächerkombinationen in UlmDie Universität Ulm bietet für das Lehramt an Gym-nasien die Fächer Biologie, Chemie, Informatik, Mathe-matik und Physik an. Für eine spätere Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Übernahme in den Staatlichen Schuldienst in Baden-Württemberg sind derzeit sieben Fächerkom-binationen in Ulm möglich.

Biologie, Chemie, Mathematik, Physik

Biologie, Chemie, Mathe-matik und Physik können beliebig miteinander kom-biniert werden. Optimale Synergieeffekte ergeben sich bei einer Kombination der Fächer

Biologie und Chemie

sowie

Mathematik und Physik.

Neben diesen beiden, weit verbreiteten Fächer-verbindungen können Sie Mathematik mit Biologie oder mit Chemie verbinden.

Physik in Verbindung mit Biologie oder mit Chemie stellen weitere, denkbare Fächerkombinationen dar. In diesen beiden Fällen ist jedoch die Belastung im Studium sehr hoch, denn neben den beiden gewähl-ten Fächern müssen Sie Zusatzleistungen in Mathe-matik, sowie bei der Kom-

Universität Ulm: Bereich Ost, Südansicht

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bination Biologie mit Physik zusätzlich noch in Chemie erbringen.

Nehmen Sie in diesem Fäl-len vor der Aufnahme des Studiums mit den Studien-beratern Kontakt auf.

Informatik

Informatik können Sie der-zeit in Baden-Württemberg nur mit Mathematik kombi-nieren.

Zwei-Fächer-Kombinationen

Für ein Studium an der Universität Ulm sind daher Zwei-Hauptfach-Kombi-nationen der Regelfall. Bei Interesse können Sie Ihr Fächerprofi l um ein Beifach erweitern. Das Ergänzungs-studium können Sie zu einem späteren Zeitpunkt in Ihrem Studium beginnen.

Kunstpfad der Universität Ulm: Max Bill, Drei Bildsäulen

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BiologieBiologie ist die Wissen-schaft von den lebenden Systemen. In der Biologie werden von den che-mischen Bausteinen des Lebens ausgehend Organi-sationsformen auf der Ebe-ne der Biomoleküle, Zellen, Organe, Organismen bis hin zu komplexen Interaktions-formen von Organismen in Ökosystemen beobachtet, beschrieben, analysiert und modelliert. Klassische Teilgebiete der Biologie wie Botanik und Zoologie sind in eine Vielzahl von Teildisziplinen diversifi ziert. Eine ganze Reihe von ihnen sind an der Universität Ulm in Forschung und Lehre vertreten: Endokrinologie, Entwicklungsbiologie, Etho-logie, Genetik, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Neuro-

biologie, Ökologie, Pfl an-zenphysiologie, Systematik, Tierphysiologie, Zellbiologie.

Biologie heute

Moderne Biologie ist eng mit den Fächern Chemie und Physik aber auch mit der Informatik und der Mathematik verbunden. Im Übergangsfeld sind die Disziplinen Biochemie, Biophysik, Bioinformatik und Biomathematik entstanden. Im Studium für das Höhere Lehramt bietet es sich daher an, die Biologie mit einem der o.g. Fächer zu kombinie-ren. Grundsätzlich kann jede der möglichen Fachkombi-nationen an der Universität Ulm studiert werden. Derzeit sind allerdings aus Gründen der Studien- und Stunden-

plangestaltung nur die Kom-binationen Biologie / Chemie und Biologie / Mathematik in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Auf diese Kom-binationen wird später näher eingegangen.

Das Studium

Das Biologiestudium für das Höhere Lehramt an der Uni-versität Ulm ist eng mit dem Bachelor- bzw. Masterstudi-engang Biologie verzahnt. In der Regel besuchen Sie die identischen Lehrveran-staltungen. Dies sichert die Durchlässigkeit zwischen dem Lehramtsstudiengang und dem Bachelor-Master-Studiengang in Biologie.

Modularisierter Studiengang

Der Studiengang ist modu-larisiert. Die einzelnen The-menbereiche des Studiums sind in Module zusammen-gefasst, die oft aus Vorle-sungen, Übungen / Praktika und Seminaren bestehen. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Modulprüfungen der ersten vier Semester (Grund-studium) sind gleichzeitig Teilprüfungen der Zwischen-prüfung. Das Hauptstudium (5.-10. Semester) schließt mit einer Wissenschaftlichen Arbeit und einer Prüfung (1. Staatsexamensprüfung) ab, die derzeit in Biologie aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung be-steht.

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Für fachliche Fragen zur Planung Ihres Studiums in Biologie können Sie sich an Herrn Dr. Philipp v. Wrangell wenden.

Ansprechpartner Studienplan Biologie

Dr. Philipp v. WrangellStudienkommission Biologie

Raum: M24/570Telefon: (0731) 50-23930

E-Mail: [email protected]

Sem. Grundstudium

1Allgemeine BotanikAllgemeine ZoologieZellbiologieBotanische und Zoologische GrundübungenEvolution und SystematikEinführung in die Chemie mit Übungen

(2V)(2V)(1V)(4Ü)(3V)(3V+1Ü)

Orientierungsprüfung = Klausur zum Modul „Grundlagen der Biologie“

2Botanische und Zoologische BestimmungsübungenFloristische und Faunistische GeländeübungenTierphysiologiePfl anzenphysiologie

(3Ü)(2Ü)(5V)(3V)

Leistungsnachweise: Herbarabgabe, Bestimmung von Tieren und Pfl anzenKlausuren zu „Tierphysiologie“ und zu „Pfl anzenphysiologie und Molekulare Botanik“ aus dem Modul „Physiologie“

3

Allgemeine GenetikEntwicklungsbiologie Grundübungen GenetikOrganische und Bioanalyt. Chemie mit ÜbungenChemisches Praktikum (in der vorlesungsfreien Zeit)Übungen zum Chemischen Praktikum (in der vorlesungsfreien Zeit)

(2V)(2V)(2Ü)(3V+1Ü)(4P)(2Ü)

Leistungsnachweis zu „Chemie“ (siehe nächste Seite)Klausuren zum Modul „Genetik und Entwicklungsbiologie“

4Molekulare Pfl anzenphysiologieHormonphysiologie I

(2V)(2V)

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Prüfungen im Grundstudium (Biologie) Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung am Ende des ersten Seme-sters umfasst die Veranstaltungen zum Modul „Grundla-gen der Biologie“. Dies sind: die Vorlesungen „Allgemei-ne Botanik“, „Allgemeine Zoologie“ und „Zellbiologie“, sowie die „Botanischen und Zoologischen Grund-übungen“.

Zwischenprüfung in Biologie Die Zwischenprüfung besteht aus vier studienbeglei-

tenden Prüfungen (Klausuren) sowie der erfolgreichen Teilnahme weiteren Veranstaltungen.

Die Prüfungen: 1. Grundlagen der Biologie

(identisch zur Orientierungsprüfung) 2. Tierphysiologie Inhalt: Vorlesung „Tierphysiologie“ 3. Genetik und Molekulare Biologie Inhalt: Vorlesungen/Übungen zu „Allgemeine Genetik“, „Entwicklungsbiologie“ und „Grundübungen Genetik“ 4. Pfl anzenphysiologie Inhalt: Vorlesung „Pfl anzenphysiologie“

Für das bestehen der Zwischenprüfung ist neben den Prüfungsklausuren die erfolgreiche Teilnahme an fol-genden Veranstaltungen notwendig:

1. Systematik und Evolution Inhalte: „Botanischen und Zoologischen

Bestimmungsübungen“ und „Floristischen und Faunistischen Geländeübungen“ Leistungsnachweis: Erfolgreiche Teilnahme an den Übungen sowie Abgabe des Herba. 2. Chemie

(Diese Leistungsnachweise entfallen, falls Sie Chemie als zweites Fach studieren.) Inhalte: Lehrveranstaltungen in Chemie aus dem Studienplan Leistungsnachweise: Erfolgreiche Teilnahme

an den Klausuren zu „Einführung in die Chemie“ sowie „Organische und Analytische Chemie“.

Fristen Die Orientierungsprüfung ist bis zum Ende des zweiten

Semesters, die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen.

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Studienplan BiologieSem. Hauptstudium

5Mikrobiologie Mikrobiologisches Grundpraktikum

(3V)(4P)

Wah

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ind. 2

4 Leis

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6Einführung in die Ökologie Ökologie und Ökophysiologie der Pfl anzen Grundübungen Ökologie

(2V)(2V)(2P)

7Pfl anzenphysiologieStoffwechselphysiologieNeurobiologie

(4P)(4P)(4P)

8Hauptseminar in Biologie(falls die Wissenschaftliche Arbeitin Biologie gefertigt wird)

Wissenschaftliche Arbeit

9 Wissenschaftliche Staatsprüfung (erstes Fach)

10 Wissenschaftliche Staatsprüfung (zweites Fach)

Hinweise zum Hauptstudium Sie können - falls es für Sie zeitlich möglich ist - Ver-anstaltungen aus dem Hauptstudium teilweise in das Grundstudium vorziehen. Das Modul „Mikrobiologie“ dürfen Sie - gemeinsam

mit den Studierenden aus dem Studiengang Bachelor Biologie - auch bereits im dritten Semester belegen. Das Modul „Ökologie“ können Sie vom sechsten Semester in das vierte Semester vorziehen.

Die Vorlesung „Mikrobiologie I“ kann ggf. auch während des Schulpraxissemesters besucht werden.

Die „Mikrobiologischen Grundübungen“ werden als Blockveranstaltung in der vorlesungsfeien Zeit zwischen Winter- und Sommersemester angeboten.

Als Wahlmodule werden zum Beispiel angeboten: Methoden der Neurobiologie Gewässermikrobiologie Physiologie II Biodiversität Bodenökologie Funktionsmorphologie Umweltbiologie

Sie können die Module weitgehend nach Ihren Nei-gungen wählen. Bei der Auswahl sinnvoller Wahlpfl icht-module im Hauptstudium berät Sie Herr Dr. v. Wrangell gerne.

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Prüfungsordnung (Wissenschaftliche Staatsprüfung )Biologie (Hauptfach)1. Voraussetzungen für die Zulassung zur PrüfungErfolgreiche Teilnahme an1.1. 1 mikroskopisch-morphologischen Grundpraktikum in Botanik und Zoologie1.2. biologisch-experimentellen Übungen mit angemessener Berücksichtigung der Bereiche Pfl anzenphysiologie, Tierphysiologie, Mikrobiologie, Genetik und Zellbiologie; humanbiologische und ökologische Aspekte sind einzubeziehen;1.3. Bestimmungsübungen in Botanik und Zoologie jeweils mit Exkursionen für Anfänger (insgesamt mindestens 6 Exkursionstage)1.4. 1 chemischen Praktikum, das auf das Biologiestudium ausgerichtet ist, im Umfang von 4 Semesterwochenstunden (entfällt, wenn Chemie als weiteres Fach studiert wird)1.5. 1 Praktikum für Fortgeschrittene im Umfang von 30 Semesterwochenstunden aus den Bereichen Botanik, Zoologie, Genetik, Mikrobiologie und weiteren Bereichen der allgemeinen Biologie (z.B. Biotechnologie, Ethologie, Evolution, Immunbiologie, Molekularbiologie, Ökologie, Zellbiologie); die Bereiche Botanik, Zoologie, Mikrobiologie und Genetik müssen angemessen vertreten sein;1.6. Exkursionen für Fortgeschrittene zu mindestens 3 verschiedenen Teilgebieten der Biologie im Umfang von insgesamt mindestens 9 Exkursionstagen; bis zu 4 Exkursionstage können durch 1 ökologisch ausgerichtetes Praktikum ersetzt werden;

1.7. 1 Hauptseminar, wenn die Wissenschaftliche Arbeit in Biologie gefertigt wird,1.8. 1 fachdidaktische Übung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden1.9. den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C2. Anforderungen in der Prüfung2.1. Vertrautheit mit wichtigen Methoden naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung, Einblick in Wissenschaftstheorie und Geschichte der Biologie2.2. Kenntnis der chemischen Grundlagen der Biologie und der Biochemie2.3. Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen der Biologie unter besonderer Berücksichtigung der Morphologie, Systematik, Physiologie, Mikrobiologie, Genetik, Zellbiologie, Molekularbiologie, Entwicklungsbiologie, Evolutionsbiologie und Ethologie2.4. Kenntnisse in Humanbiologie, insbesondere des Baues, der Funktion und der Entwicklung des menschlichen Körpers sowie der Genetik und der Abstammung des Menschen, Einblick in die Grundlagen der Ernährungs- und Gesundheitslehre, in das Verhalten, die Sexualität sowie die Bevölkerungsdynamik des Menschen2.5. Kenntnis der Grundlagen der Ökologie sowie des Umwelt- und Naturschutzes2.6. Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt.

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Quelle: Dieser Text ist ein Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001 in den zwischenzeitliche Änderungen eingearbeitet wurden (Stand: 07. 2009). Rechtverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt veröffentlichten Texte.

3. Durchführung der Prüfung3.1. Schriftliche Prüfung mit 1 Klausur (4-stündig) 3 Aufgaben aus den unter 2 genannten Gebieten werden zur Wahl gestellt. Alle Bewerber erhalten dieselben Aufgaben. Es muss 1 Aufgabe bearbeitet werden. Eine Aufgabe, die den Gegenstand der Wissenschaftlichen Arbeit oder dessen Umkreis betrifft, kann nicht gewählt werden.3.2. Die mündliche Prüfung dauert etwa 60 Minuten. Sie erstreckt sich auf die unter 2 genannten Anforderungen. Die Bewerber wählen mit Zustimmung ihrer Prüfer je ein Prüfungsgebiet in Botanik (z.B. Blütenbiologie, Biologie der Pfl anzenzelle, Pfl anzenentwicklung, Photo- und Chemosynthese) und in Zoologie (z.B. vergleichende und funktionelle Anatomie, Hormon- und Stoffwechselphysiologie, Bau und Funktion von Sinnesorganen, Populationsgenetik). Jedes dieser Prüfungsgebiete wird etwa 15 Minuten geprüft. Die weitere Prüfungszeit entfällt auf die anderen unter 2 genannten Anforderungen.

Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und der in der schriftlichen Prüfung gewählten Aufgabe bleiben außer Betracht.

Universitätssporthalle

20

ChemieDie Chemie befasst sich mit den Eigenschaften, der Zusammensetzung sowie der Umwandlung von Stoffen. Chemikerinnen und Chemiker untersuchen die Struktur der Materie, sowie Reaktionen zwischen den chemischen Elementen und deren Verbindungen. Chemische Reaktio-nen treten in der unbelebten und belebten Natur auf. Die Wissenschaft Chemie lässt sich grob in drei große Berei-che einteilen:

Anorganische Chemie

Organische Chemie und

Physikalische Chemie.

Diese drei Disziplinen bilden das Fundament des Che-miestudiums. Die Chemie ist eng vernetzt mit anderen Wissenschaften, so dass ein fl ießender Übergang zwi-schen Fragestellungen aus der Chemie und Forschungs-interessen aus der Biologie, Physik, Technik, Geologie, Medizin und vielen anderen Disziplinen entsteht. Hieraus entwickelten sich Teilgebiete, die zwischen zwei Wissen-schaften angesiedelt sind, wie zum Beispiel Biochemie, Elektrochemie oder Technische Chemie.

Für fachliche Fragen zu Planung Ihres Studiums in Che-mie können Sie mit Herrn Dr. Wolfgang Röhlke Kontakt aufnehmen.

Ansprechpartner

Dr. Wolfgang RöhlkeStudienkommission Chemie

Raum: N24/306Telefon: (0731) 50-22849

E-Mail: [email protected]

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Sem. Grundstudium

1Chemie der ElementeMathematische Methoden(einschl. Ergänzende Mathematische Methoden)Praktikum Allgemeine und Anorganische Chemie

(6V+2S)(3V+2S)

(5P)

Orientierungsprüfung = Klausur zur Lehrveranstaltung Chemie der Elemente

2Anorganische Chemie IPhysikalische Chemie IPraktikum Anorganische und Analytische ChemieComputer in der Chemie

(2V)(4V+1S)(5P)(2P)

3

Anorganische Chemie IIOrganische Chemie IPhysikalische Chemie IIAnalytische Chemie Physik für NaturwissenschaftlerPraktikum Analytische ChemiePraktikum Organische Chemie

(2V)(4V+1S)(3V+1S)(1V+1S)(4V+1S)(4P)(5P)

Zwischenprüfung Teil 1: „Anorganische Chemie“Zwischenprüfung Teil 2: „Analytische Chemie“Zwischenprüfung Teil 3: „Organische Chemie“

4Praktikum Physik für LA Chemie (4P)

Studienplan Chemie

Universität Ulm: Bibliothekszentrale

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Die Praktika „Allgemeine und Anorganische Chemie“, „Anorganische und Analytische Chemie“, „Analytische Chemie“ sowie das Praktikum in Physik fi nden während der Vorlesungszeit meist an einem oder zwei Nachmit-tagen statt.

Das Praktikum „Organische Chemie“ wird als vierwö-chige Blockveranstaltung im Anschluss an die Vorle-sungszeit im Wintersemester angeboten. Bitte beachten Sie die Aushänge.

Die Teilnahme an einem Praktikum ist in der Regel an eine Zulassungsvoraussetzung geknüpft, in der Sie zeigen, dass Sie über die notwendigen Sicherheitsre-geln sowie die fachlichen Grundlagen des Praktikums verfügen.

Für Detailfragen zum Praktikum (Zeitpunkt, Ablauf, ...) können Sie direkt mit den Ansprechpartnern Kontakt aufnehmen.

Hinweise zum Studienplan (Grundstudium)

Praktikum Zulassungs-voraussetzungen

Ansprechpartner

Allgemeine und Anorganische Chemie(1. Semester)

Sicherheitsklausur Prof. N. HüsingRaum: O26/303Tel: (0731) 50-22730

Anorganische und Analy-tische Chemie (2. Semester)

Erfolgreicher Ab-schluss des Prak-tikums Allgemeine und Anorganische Chemie aus dem 1. Semester

Prof. N. HüsingRaum: O26/303Tel: (0731) 50-22730

Analytische Chemie(3. Semester)

Erfolgreiche Teil-nahme an der Ein-gangsklausur

Dr. U. ReuterRaum: O26/325Tel: (0731) 50-22759

Organische Chemie(3. Semester)

Erfolgreiche Teilnah-me an der Klausur zu Organische Chemie I

Dr. U. WerzRaum: O26/4404Tel: (0731) 50-22786

Praktikum Physik(4. Semester)

Klausur zur Vor-lesung Physik für Lehramt Chemie

Dr. C. RöckerRaum: N25/341Tel: (0731) 50-23054

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Prüfungen im Grundstudium (Chemie) Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung besteht aus der Klausur zur Vorlesung/Seminar „Chemie der Elemente“ (Bachelor-Studiengang Chemie, Modul 1a) am Ende der Vorle-sungszeit im ersten Semester.

Zwischenprüfung in Chemie Die Zwischenprüfung besteht aus drei mündlichen Teil-

prüfen, die jeweils nach der erfolgreichen Teilnahme am dazugehörenden Praktikum abgelegt werden können.

1. Anorganische Chemie (Chemie der Elemente, Anorganische Chemie I,

Anorganische Chemie II, Praktikum Allgemeine und Anorganische Chemie)

2. Organische Chemie (Organische Chemie I, Praktikum Organische Chemie)

3. Analytische Chemie (Analytische Chemie, Praktikum Analytische Chemie)

Die Leistungsnachweise „Praktikum Physik“ und „Mathematische Übungen für Chemiker“ sind keine Voraussetzungen für die Teilprüfungen im Rahmen der Zwischenprüfung. Diese Leistungsnachweise legen Sie vor, wenn Sie das Zeugnis über die Zwischenprüfung erhalten.

Fristen Die Orientierungsprüfung ist bis zum Ende des zweiten

Semesters, die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen.

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Sem. Hauptstudium

5Praktikum Physikalische Chemie Fachdidaktik Chemie

(5P)(2V)

6Organische Chemie IIVertiefungsvorlesung IVertiefungsvorlesung IIExkursion (eintägig)

(3V/1S)(2V)(2V)

7Integriertes Vertiefungspraktikum (Teil 1)Geschichte der ChemieDemonstrationspraktikum

(6P)(2V)(3P)

8Integriertes Vertiefungspraktikum (Teil 2) (6P)

9 Wissenschaftliche Arbeit (6 Monate)

10 Wissenschaftliche Prüfung

Studienplan Chemie Hinweise zum Studienplan Das Praktikum „Physikalische Chemie“ wird als Block-

veranstaltung in der Vorlesungszeit nach Weihnachten (Januar und Februar) angeboten. Sie können daher im fünften Semester das Schulpraktikum in Blockform (September bis Dezember) belegen.

Ansprechpartner:Dr.-Ing. H. HosterAbteilung Oberfl ächenchemie & KatalyseRaum: 47.2.211 (Uni West)Telefon: (0731) 50-25469E-Mail: [email protected]

Ausführliche Informationen zum Praktikum „Physika-lische Chemie“ fi nden Sie unterhttp://www.uni-ulm.de/physchem-praktikum/

Zur Vorlesung „Organische Chemie II“ ist kein Leistungsnachweis notwendig.

Die beiden Vertiefungsveranstaltungen können Sie auch in anderen Semestern besuchen. Über sinnvolle Veran-staltungen im Hinblick auf die Wissenschaftliche Arbeit und die Wissenschaftliche Prüfung informiert Sie gerne Herr Dr. Röhlke.

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Das Fortgeschrittenen Praktikum besteht aus drei Blöcken: Anorganische, Organische und Physikalische Chemie. Das Praktikum wird in mehreren Instituten durchgeführt.

Ansprechpartner für die jeweiligen Teilpraktika: Anorganische ChemieDr. R. OpferkuchAnorganische Chemie IRaum: O25/334Telefon: (0731) 50-22241E-Mail: [email protected]

Organische ChemieDr. U. WerzOrganische Chemie IRaum: O26/4404Telefon: (0731) 50-22790E-Mail: [email protected]

Physikalische ChemieDr.-Ing. Harry HosterAbteilung Oberfl ächenchemie & KatalyseRaum: 47.2.211 (Uni West)Telefon: (0731) 50-25469E-Mail: [email protected]

Universität Ulm: Mensa

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1.2. Ein Nachweis über die Teilnahme an der Besichtigung chemisch-technischer Betriebe muss erbracht werden.

2. Anforderungen in der Prüfung2.1. Vertiefte Kenntnisse in 2 der 3 Teilbereiche Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie sowie Grundkenntnisse im verbleibenden Teilbereich. Die Wahl trifft der Bewerber.2.2. Überblick über die allgemeinen Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten des Fachgebiets sowie über die Bedeutung chemischer Vorgänge in der Natur und ihrer Anwendung in der Technik unter Berücksichtigung ökologischer Fragestellungen. Kenntnis der historischen Entwicklung einiger Grundfragen der Chemie und der gegenwärtigen Aufgaben, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes. Vertrautheit mit den wichtigsten Methoden der naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung.2.3. Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt.

3. Durchführung der Prüfung3.1. Schriftliche Prüfung mit 1 Klausur (4-stündig) 3 (nicht experimentelle) Aufgaben aus den unter 2.1 genannten Teilbereichen werden zur Wahl gestellt. Alle Bewerber erhalten

Prüfungsordnung (Wissenschaftliche Prüfungsordnung )Chemie Hauptfach1. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung1.1. Erfolgreiche Teilnahme an1.1.1. 1 Lehrveranstaltung über Sicherheitsregeln, die ordnungsgemäße Entsorgung und den Umgang mit Gefahrstoffen1.1.2. chemischen Praktika im Umfang von etwa 25 Semesterwochenstunden, in denen die Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie, der Organischen Chemie und der Physikalischen Chemie zu erarbeiten sind,1.1.3. 1 physikalischen Praktikum im Umfang von etwa 4 Semesterwochenstunden, das auf das Chemiestudium ausgerichtet ist, (entfällt, wenn Physik als weiteres Fach studiert wird)1.1.4. 1 Übung in Mathematik für Naturwissenschaftler (entfällt, wenn Mathematik oder Physik als weiteres Fach studiert wird)1.1.5. 1 Kurs zur Durchführung von Demonstrationsversuchen im Umfang von etwa 3 Semesterwochenstunden1.1.6. 1 Praktikum für Fortgeschrittene im Umfang von etwa 15 Semesterwochenstunden, in dem Themen der Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie angemessen berücksichtigt werden sollen,1.1.7. 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung mit experimentellen Übungen1.1.8. den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C

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Quelle: Dieser Text ist ein Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001 in den zwischenzeitliche Änderungen eingearbeitet wurden (Stand: 07. 2009). Rechtverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt veröffentlichten Texte.

dieselben Aufgaben. Es muss 1 Aufgabe bearbeitet werden. Eine Aufgabe, die den Gegenstand der Wissenschaftlichen Arbeit oder dessen Umkreis betrifft, kann nicht gewählt werden.

3.2. Die mündliche Prüfung dauert etwa 60 Minuten. Sie erstreckt sich auf die unter 2 genannten Anforderungen. Die Bewerber wählen mit Zustimmung ihrer Prüfer je 1 Prüfungsgebiet aus 2 der Teilgebiete Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie aus. Jedes der 2 Prüfungsgebiete wird etwa 15 Minuten geprüft. Die weitere Prüfungszeit entfällt auf die andere unter 2 genannten Anforderungen.

Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und der in der schriftlichen Prüfung gewählten Aufgabe bleiben außer Betracht.

Hinweise zur Prüfungsordnung Die in 1.1.1 genannte Veranstaltung über „Sicherheit und Umgang mit Chemikalien“ ist in die chemischen Praktika integriert. Sie benötigen hierfür keinen geson-derten Leistungsnachweis.

Das chemische Praktikum in 1.1.2. umfasst die Einzel-veranstaltungen

Praktikum Allgemeine und Anorganische Chemie Praktikum Anorganische und Analytische Chemie Praktikum Organische Chemie (3. Semester) Praktikum Physikalische Chemie (5. Semester)

Den Nachweis in 1.2. erwerben Sie durch die Teilnahme an einer, vom Fachbereich Chemie angebotenen, in der Regel eintägigen Exkursion.

Die Prüfungsinhalte in der Wissenschaftlichen Prüfung basieren auf den Vorlesungen Chemie der Elemente, Anorganische Chemie I und II, Organische Chemie I und II sowie Physikalische Chemie I und II. Diese bilden die Grundlage der Prüfung.„Vertiefte Kenntnisse“ erwerben Sie in einem Fach durch den Besuch einer weiterführenden Lehrveranstal-tung. Hierfür steht ein breites Spektrum an Vertiefungs-vorlesungen der drei Fächer zur Verfügung. Für eine sinnvolle Auswahl im Hinblick auf die Wissenschaftliche Arbeit und Prüfung nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit Herrn Dr. Röhlke auf.

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InformatikInformatik wirkt nachhaltig wie keine zweite Disziplin in alle Be-reiche unseres täglichen Lebens hinein. Als wichtigster Innovati-onsmotor bestimmt sie wesentliche Entwicklungen und Prozesse in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Bildung, Verwaltung, Verkehr, Medizin und Ökologie. Informatik ist die Grundlagenwissenschaft der Informationsverar-beitung; sie ist zugleich aber auch Ingenieurdisziplin und virtuelle Experimentalwissenschaft.

GrundlagenwissenschaftInformatik ist wie die Mathematik eine auf alle anderen Wissens-gebiete ausstrahlende Grundlagen- und Formalwissenschaft. Dabei ist ihr Anliegen das „Realisierbare“: Formalismen und Be-griffe, die der maschinellen Verarbeitung zugänglich sind. Dazu gehören Algorithmen, Programmiersprachen, Maschinenmodel-le, Datenstrukturen, Komplexitätsmaße, Künstliche Intelligenz, Sicherheit, Korrektheit und Zuverlässigkeit.

IngenieurwissenschaftDie Ingenieurdisziplin Informatik befasst sich mit dem Entwurf, der Implementierung und dem Einsatz von Informatiksystemen – Systemen aus Software und/oder Hardware – für unterschied-lichste Anwendungen. Dabei sind die Produkte der Informatik überwiegend immateriell, zum Beispiel Datenformate, Wissens-repräsentationen, Programme oder Softwarewerkzeuge. Aus

ingenieurwissenschaftlicher Sicht ist Informatik die Wissenschaft von der theoretischen Analyse und strukturierten Konzeption, der organisatorischen und technischen Gestaltung sowie der konkreten Realisierung von komplexen Systemen aus Soft- und Hardware, die miteinander, mit ihrer Umwelt und mit den Men-schen, die sie benutzen, in Interaktion treten.

ExperimentalwissenschaftInformatik ermöglicht das Experimentieren im virtuellen Labor. Es beruht auf Modellierung und Simulation, der Formalisierung des Untersuchungsraums und dem Durchrechnen von Modellen. Hier lassen sich Szenarien durchspielen, die sich dem physischen Experiment verschließen: Landungen auf fremden Planeten, Schnitte durch lebende Wesen – zur Diagnose oder zur Vorbe-reitung von Operationen, Bevölkerungsentwicklungen unter ver-schiedenen Voraussetzungen, Auswirkungen von Katastrophen technischer oder natürlicher Art und vieles mehr. Aus Sicht einer Experimentalwissenschaft spielen die Bereiche Datenanalyse, Modellierungsmethodik, parallele Algorithmen, Höchstleistungsrechnen, Visualisierung, wissensbasierte Sy-steme und Bildverarbeitung eine Hauptrolle.

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Die Disziplin InformatikIm Zentrum der Informatik steht die Information. Ihre Wurzeln reichen weit in die Geschichte zurück. Die Erfi ndung der Schrift als symbolische Darstellung von Information, erste Algorithmen, Rechenwerkzeuge wie der Abakus und erste Rechenautomaten kennzeichnen frühe Meilensteine. In den letzten 40 Jahren hat kaum eine andere Wissenschaft unsere Welt so von Grund auf verändert wie die Informatik. Ursache hierfür ist das besonders intensive Zusammenspiel von neuartigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Möglichkeiten einerseits und Bedürfnissen am Markt, in der Wirt-schaft und bei den Menschen andererseits. Die Informatik hat eine Fülle neuartiger Technologien hervor-gebracht aus denen sich ständig neue Einsatzmöglichkeiten entwickeln. Ein Beispiel hierfür ist das Internet. Diese Techno-logie stellt für unzählige Anwendungen nahezu unerschöpfl iche Möglichkeiten bereit und hat mit all ihren Facetten eine Lawine von Innovationen ausgelöst.

Innovation für die WissenschaftDie Informatik spielt in anderen Wissenschaften zunächst häufi g die Rolle einer Basistechnologie, mit der sich große Mengen von Informationen besser strukturieren, verarbeiten und aufbereiten lassen. Nahezu immer führt dieser Einsatz von Informatik jedoch zu neuen Modellbildungen, neuen Fragestellungen und neuen

Erkenntnissen in den jeweiligen Anwendungsgebieten. Dadurch haben sich inzwischen völlig neuartige Wissenschaftsbereiche wie Bio-, Geo-, Ingenieur-, Medien-, Medizin-, Rechts-, Verwal-tungs- und Wirtschaftsinformatik entwickelt.

Wirtschaftsfaktor InformatikDie Informatik bestimmt Entwicklungs- und Herstellungsprozesse und zunehmend auch die Funktionalität und Qualität von Pro-dukten. Programmierbare, „eingebettete“ Prozessoren erlauben z.B. dramatische Funktionserweiterungen. Sie realisieren Sicher-heits- und Komfortfunktionen im Auto oder erweitern den PDA, der zum Verwalten von Adressen, Telefonnummern und Terminen dient, zum Navigationssystem oder zur elektronischen Zeitung. Auf diese Weise beträgt der Informatikanteil an den Produkten oft über 50 Prozent. Dies gilt insbesondere für moderne Verkehrs-mittel, für medizinische Geräte sowie für Haushalts- und Kommu-nikationsgeräte.

Charakterisierung der InformatikDie Informatik befasst sich mit allen Aspekten der Darstellung, Speicherung, Übertragung und Verarbeitung von Information. Ihr großer Facettenreichtum, ihre Interdisziplinarität und ihr enormes Innovationspotential machen sie zu einer universellen, hoch dynamischen und spannenden Disziplin.

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Studienplan „Klassische Informatik“

Sem.Grundstudium

Studienmodell: „Klassische Informatik“

1Praktische Informatik (P)Formale Grundlagen der Informatik (Th)

(4V+2Ü)(4V+2Ü)

Modulprüfung: „Praktische Informatik“

2Programmierung von Systemen (P)Logik (Th)Technische Informatik I (Te)

(2V+2Ü)(2V+1Ü)(4V+1Ü+1P)

Modulprüfungen: „Programmierung von Systemen“, „Logik“, „Technische Informatik I“

3Technische Informatik II (Te)Fachdidaktik Informatik (ggf. später)

(4V+1Ü)(2Ü)

Modulprüfung: „Technische Informatik II“, Übungsschein „Fachdidaktik Informatik“

4Paradigmen der Programmierung (P)Berechenbarkeit und Komplexität (Th)

(2V+1Ü)(2V+1Ü)

Modulprüfungen: „Paradigmen der Programmierung“, „Berechenbarkeit und Komplexität“

(P) = Praktische Informatik(Te) = Technische Informatik(Th) = Theoretische Informatik

Studienmodelle

Die Universität Ulm bietet für das Hauptfach Informatik zwei Studienmodelle an:

Modell: „Klassische Informatik“ Modell: „Medieninformatik“ Das Modell „Klassische Informatik“ orientiert sich stark

am Bachelor-Studiengang Informatik. Dieser basiert auf den drei zentralen Säulen der Informatik: Praktische, Technische und Theoretische Informatik.

Das Studienmodell „Medieninformatik“ orientiert sich am gleichnamigen Bachelor-Studiengang „Medieninforma-tik“. Neben den drei Disziplinen der Klassischen Infor-matik besuchen Sie Veranstaltungen aus der Medien-

informatik.

Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen den beiden Modellen, sowie Details zu den Inhalten der Veranstaltung erhalten Sie vom Fachstudienberater für Informatik, Herrn Markus Maucher.

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Prüfungen im Grundstudium („Klassische Informatik“) Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung ist erbracht, wenn eine der drei folgenden Prüfungen spätestens im zweiten Anlauf bestanden wurde:

Prüfung zur Vorlesung Praktische Informatik Prüfung Formale Grundlagen der Informatik Prüfung Technische Informatik I Zwischenprüfung im Studienmodell „Klassische

Informatik“ Die Zwischenprüfung besteht aus folgenden, studienbe-

gleitenden Prüfungen zu den Lehrveranstaltungen aus dem Studiengang „Bachelor Informatik“:

1. Praktische Informatik (6 SWS) 2. Paradigmen der Programmierung (3 SWS) 3. Programmierung von Systemen (4 SWS) 4. Technische Informatik I (6 SWS) 5. Technische Informatik II (6 SWS) 6. Formale Grundlagen der Informatik (6 SWS) 7. Berechenbarkeit und Komplexität (3 SWS) 8. Logik (3 SWS)

Die Teilprüfungen 1. bis 3. ersetzen die bisherige Prü-fung „Praktische Informatik“, die Teilprüfungen 4. und 5. die bisherige Prüfung „Technische Informatik“ und die Teilprüfungen 6. bis 8. die bisherige Prüfung „Theore-tische Informatik“.

Art und Umfang der jeweiligen Teilprüfung ergeben sich aus dem Modulhandbuch des Studiengangs „Bachelor Informatik“.

Wiederholung von Teilprüfungen Teilprüfungen, die nicht bestanden wurden können

– analog zu §15 FSPO Bachelor-/Masterstudiengang Informatik – zweimal wiederholt werden.

Fristen Die Orientierungsprüfung ist bis zum Ende des zweiten

Semesters, die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen.

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(P) = Praktische Informatik(Te) = Technische Informatik(Th) = Theoretische Informatik(M) = Medieninformatik

Prüfungen im Grundstudium

OrientierungsprüfungDie Orientierungsprüfung ist erbracht, wenn eine der drei folgenden Prüfungen spätestens im zweiten Anlauf bestanden wurde:

Prüfung zur Vorlesung Praktische Informatik Prüfung Formale Grundlagen der Informatik Prüfung Technische Informatik I. Zwischenprüfung im Studienmodell „Medien-

informatik“ Die Zwischenprüfung besteht aus folgenden, studienbe-

gleitenden Prüfungen zu den Lehrveranstaltungen aus dem Studiengang „Bachelor Informatik“:

1. Praktische Informatik (6 SWS) 2. Paradigmen der Programmierung (3 SWS) 3. Programmierung von Systemen (4 SWS) 4. Technische Informatik I (6 SWS) 5. Formale Grundlagen der Informatik (6 SWS) 6. Interaktive Systeme (3 SWS) 7. User Interface Systeme (3 SWS) 8. Digitale Medien (3 SWS) 9. Medienpsychologie/-pädagogik (2 SWS)

Studienplan „Medieninformatik“

Sem.Grundstudium

Studienmodell: „Medieninformatik“

1Praktische Informatik (P)Formale Grundlagen der Informatik (Th)

(4V+2Ü)(4V+2Ü)

Modulprüfung: „Praktische Informatik“

2Programmierung von Systemen (P)Interaktive Systeme (M)Technische Informatik I (Te)

(2V+2Ü)(2V+1Ü)(4V+1Ü+1P)

Modulprüfungen: „Programmierung von Systemen“, „Interaktive Systeme“, „Technische Informatik I“

3User Interface Software (M)Fachdidaktik Informatik (ggf. später)

(2V+1Ü)(2Ü)

Modulprüfung: „User Interface Software“, Übungsschein „Fachdidaktik Informatik“

4Paradigmen der Programmierung (P)Digitale Medien (M)Medienpsychologie/-pädagogik (M)

(2V+1Ü)(2V+1Ü)(2S)

Modulprüfungen: „Paradigmen der Programmierung“, „Digitale Medien“, „Medienpsychologie/-pädagogik“

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Dipl.-Inf. Markus MaucherInstitut für Theoretische Informatik

Raum: O27/532Telefon: (0731) 50-24106

E-Mail: [email protected]

Die Teilprüfungen 1. bis 3. ersetzen die bisherige Prüfung „Praktische Informatik“, die Teilprüfung 4. den bisherigen Leistungsnachweis „Technische Informatik“, die Teilprüfung 5. den bisherigen Leistungsnachweis „Formale Methoden“ und die Teilprüfungen 7. bis 9. die bisherige Prüfung „Medieninformatik“.

Art und Umfang der jeweiligen Teilprüfung ergeben sich aus dem Modulhandbuch des Studiengangs „Bachelor Medieninformatik“.

Wiederholung von Teilprüfungen Teilprüfungen, die nicht bestanden wurden können

– analog zu §15 FSPO Bachelor-/Masterstudiengang Informatik – zweimal wiederholt werden.

Fristen Die Orientierungsprüfung ist bis zum Ende des zweiten

Semesters, die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen.

(„Medieninformatik“)Für fachliche Fragen zu Planung Ihres Studiums in In-formatik können Sie mit Herrn Markus Maucher Kontakt aufnehmen.

Ansprechpartner

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Sem. Hauptstudium

5Praxissemester - Modul 1 (September - Oktober)SoftwaregrundprojektAlgorithmen und Datenstrukturen

(5P)(4V+2Ü)

Praxissemester - Modul 2 (Februar - April)

6Softwaregrundprojekt (5P)

7

8

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10Wissenschaftliche Prüfung

Individuelle Planung des Hauptstudiums (ab 5. Semester)

1 Seminar (=Hauptseminar) aus dem Bachelor-Studiengang1 Praktikum aus einem Projektmodul des Masterstudiengangs (=Fortgeschrittenenpraktikum)1 Veranstaltung zu „Informatik und Gesellschaft“

Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor- oder Masterstudiengang Medieninformatik bzw. Informatik zum Erwerb „Vertiefter Kenntnisse“entsprechend 2.2 der WPO (= Module oder Teile davon aus denVertiefungsveranstaltungen des Bachelor-Studiengangs oder ausdem Masterstudiengang).

Wird die Wissenschaftliche Arbeit in Informatik gefertigt:1 weiteres Seminar (=Hauptseminar) oder ein weiteresFortgeschrittenen-Praktikum.

Hinweise zum Hauptstudium Im Hauptstudium gibt es keine Unterscheidung zwi-

schen den Studienmodellen „Klassische Informatik“ und „Medieninformatik“.

Die Inhalte des Hauptstudium ergeben sich aus den An-forderungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung. Sie können die Inhalte Ihres Studiums über weite Teile selbstständig nach Ihren Vorstellungen und Neigungen gestalten. Für ein zügiges Studium ist es ratsam sich bereits gegen Ende des Grundstudiums damit zu be-schäftigen, welche Veranstaltungen für Sie interessant sind. Nehmen Sie für die Planung Ihres Hauptstudiums bitte die Hilfe des Fachstudienberaters in Anspruch.

Studienplan (Hauptstudium)

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Wissenschaftliche Prüfungsordnung (Informatik)Informatik Hauptfach1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung1.1. Erfolgreiche Teilnahme an1.1.1. 4 Übungen, nämlich 1 Übung zu Grundlagen der Programmierung 1 Übung zu Grundlagen der technischen Informatik 1 Übung zu Grundlagen der theoretischen Informatik sowie 1 Übung aus dem Bereich Algorithmen des Hauptstudiums1.1.2. 1 Software-Praktikum1.1.3. 1 Hauptseminar1.1.4. 1 Fortgeschrittenen-Praktikum1.1.5. 1 weiteren Hauptseminar oder einem weiteren Fortgeschrittenen-Praktikum, falls die Wissenschaftliche Arbeit in Informatik gefertigt wird1.1.6. 1 fachdidaktischen Übung1.1.7. den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen-Grundlagen- studiums gemäß Anlage C1.2. Teilnahme an 1 Lehrveranstaltung aus dem Bereich „Informatik und Gesellschaft“2. Anforderungen in der Prüfung2.1. Verständnis für Aufgaben, Werkzeuge, Methoden und Didaktik der Informatik, aufbauend auf der Kenntnis der Grundlagen der praktischen, theoretischen und der technischen Informatik.

2.2. Vertiefte Kenntnisse in jeweils zwei Prüfungsgebieten aus zwei der unter 2.1 angeführten Bereiche. Beispiele für Prüfungsgebiete aus der praktischen Informatik sind „Datenbanken“, „Programmiersprachen“ oder „Verteiltes Rechnen“; aus der theoretischen Informatik „Algorithmen und Komplexitätstheorie“ oder „Programmverifi kation und formale Semantik“; aus der technischen Informatik „Robotik“ oder „Rechnernetze“.2.3. Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt.3. Durchführung der Prüfung Die mündliche Prüfung dauert etwa 60 Minuten. Sie erstreckt sich auf die unter 2 genannten Anforderungen. Auf die von den Bewerbern mit Zustimmung der Prüfer gemäß 2.2 ausgewählten vier Prüfungsgebiete entfallen insgesamt etwa 50 Minuten. Die restliche Prüfungszeit entfällt auf die gemäß Ziffer 2.2 nicht berücksichtigten Anforderungen. Gegenstand und näherer Umkreis des Fortgeschrittenen-Praktikums und der Wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer Betracht.

Quelle: Dieser Text ist ein Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001 in den zwischenzeitliche Änderungen eingearbeitet wurden (Stand: 07. 2009). Rechtverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt veröffentlichten Texte.

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Mathematik„Was ist Mathematik?“ Die nicht ganz ernst zu neh-mende Antwort „Mathema-tik ist, was ein Mathemati-ker macht“, zeigt, dass eine kurze prägnante Erklärung vielleicht gar nicht möglich ist.

Charakterisierung

Weshalb ist es so schwer die Wissenschaft Mathe-matik zu charakterisie-ren? In den Gymnasien wird seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts Differenzial- und Integral-rechnung gelehrt. Diese Inhalte wurden bereits im 17. und 18. Jahrhundert entwickelt. Es scheint nichts mehr Neues zu geben. Dennoch beschäf-tigten und beschäftigen sich

Personen mit Mathematik in allen Hochkulturen. In den Naturwissenschaften und der Technik können viele Ergebnisse durch Visuali-sierung oder mit Hilfe von anschaulichen Modellen präsentiert werden. Ma-thematik spielt sich jedoch größtenteils in den Köpfen ab und somit unsichtbar. Somit ist es schwierig, die aktuellen Ergebnisse der Mathematik einer breiten Zielgruppe leicht verständ-lich zu vermitteln.

Worin ist Mathematik enthalten?

Die folgenden Beispiele sollen zeigen, wo überall Mathematik enthalten ist, auch wenn wir uns darüber nicht bewusst sind.

Transportlogistik

Eine Spedition liefert von verschiedenen Lagerplät-zen Waren an eine Vielzahl von Kunden. Die Spedition sammelt auch Pakete von Kunden zur Weitersendung ein. Wie sind die Routen der einzelnen Fahrzeuge zu planen, um die Kunden optimal zu versorgen und die Fahrkosten möglichst niedrig zu halten? Die Routenplanungssoftwa-re enthält mathematische Algorithmen, um einen möglichst optimalen Weg zu ermitteln.

Medizin

Moderne bildgebende Verfahren in der Medizin bieten neue Möglichkeiten

der Diagnose. Ohne nume-rische Verfahren wäre es nicht möglich aus den phy-sikalischen Messergebnis-sen bei der Untersuchung dreidimensionale Bilder zu rekonstruieren.

Online-Banking

Beim Online-Banking möchten Sie, dass Ihre Daten so von Ihrem Com-puter zu Hause zur Bank übertragen werden, dass kein unbefugter Zugriff hat. Die Methoden, wie Daten sicher von einem Rechner zu einem anderen Rech-ner transportiert werden können, stammen aus der Mathematik, genauer aus der Zahlentheorie, einer mathematischen Teildis-ziplin von der man lange

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glaubte, dass sie keine bestimmte Anwendung hat.

Digitale Medien

Die Benutzung digitaler Medien in der Unter-haltungswelt ist heute selbstverständlich. Kaum ein Konsument von Un-terhaltungselektronik ist sich bewusst, dass die Mathematik, insbesondere Algebra hierfür eine zentra-le Grundlage ist.

Die Beispiele zeigen, dass Mathematik unseren Alltag wesentlich prägt und bestimmt. Mathematik stellt einen wesentlichen Teil des theoretischen Fundaments der Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften dar. Mathematik bildet die

Grundlage unserer gesam-ten wissenschaftlich-tech-nischen Zivilisation. Daher begleitet die Mathematik unsere Schüler von der Einschulung bis zur Entlas-sung.

Gebiete der Mathematik

An den Universitäten wird Mathematik häufi g in die Teildisziplinen

Reine Mathematik und

Angewandte Mathematik

unterteilt. Diese Einteilung ist jedoch fl ießend. Die Rei-ne Mathematik befasst sich häufi g mit abstrakten Struk-turen. Es wird versucht aus möglichst wenigen

Annahmen eine Fülle von Aussagen zu gewinnen. Zu den Gebieten der Reinen Mathematik zählen zum Beispiel Algebra, Analysis, Geometrie und Zahlen-theorie. Die Angewandte Mathematik nutzt die Ergebnisse aus der Reinen Mathematik und entwi-ckelt hieraus Methoden und Verfahren zur Lösung von Fragenstellungen in den Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften und der Medizin. Bei der Lösung konkreter Probleme kristallisieren sich häufi g neue Fragenstellungen in der Reinen Mathematik heraus, so dass sich beide Teildisziplinen gegenseitig befl ügeln.

Analysis und Lineare Algebra - das Funda-ment

Die gesamte mathemati-sche Ausbildung an Uni-versitäten stützt sich auf die Lehrveranstaltungen in Analysis und Lineare Alge-bra. Nahezu alle weiteren Lehrveranstaltungen bauen auf diesem Fundament auf. Für den Erfolg Ihres Mathe-matikstudiums ist es daher wesentlich, dass Sie sich in den Anfangssemestern solide Grundlagen in diesen beiden Fächern aneignen. Hieran schließt sich eine Ausbildung in der Reinen Mathematik und der Ange-wandten Mathematik an.

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Für alle fachlichen Fragen zu Planung Ihres Studiums in Mathematik wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Werner Lütkebohmert.

Ansprechpartner Studienplan MathematikSem. Grundstudium

1Analysis ILineare Algebra IMaple-Kurs (in der vorlesungsfreien Zeit)

(4V+2Ü+2T)(4V+2Ü+2T)

Orientierungsprüfung: Übungsscheine zu Analysis I und Lineare Algebra I

2Analysis IIGewöhnliche DifferenzialgleichungenBitte beachten Sie die Hinweise auf der nächsten Seite!

(4V+2Ü+2T)(2V+1Ü)

Zwischenprüfung Teil 1: Analysis I, Analysis II und Differenzialgleichungen

3Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik (4V+2Ü)

ggf. Zwischenprüfung Teil 2: Lineare Algebra I und Elementare Zahlentheorie

4Fachdidaktik MathematikElementare ZahlentheorieSeminar

(2V+1Ü)(4V+2Ü)(2S)

Zwischenprüfung Teil 2: Lineare Algebra 1 und Elementare Zahlentheorie

Prof. Dr. Werner LütkebohmertReine MathematikHelmholtzstraße 18

Raum: E29Telefon: (0731) 50-23563

E-Mail: [email protected]

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Prüfungen im Grundstudium (Mathematik) Hinweise zum Studienplan

Abweichend vom dargestellten Studienplan, können Sie im zweiten oder vierten Semester die Vorlesung „Lineare Algebra II“ besuchen.

Es ist möglich, die Vorlesung „Elementare Zahlentheorie“ bereits im zweiten Semester zu

besuchen, sofern die weiteren Studieninhalte Ihnen hierfür ausreichen Zeit lassen.

OrientierungsprüfungDie Orientierungsprüfung ist erbracht, wenn Sie bis zum Ende des zweiten Semesters die benoteten Übungs- und Klausurscheine in Analysis I und Lineare Algebra I erworben haben.

Zwischenprüfung in Mathematik Die Zwischenprüfung besteht zwei mündlichen Prü-

fungen:

Teilprüfung 1 mit den Inhalten der Veranstaltungen „Analysis I“, „Analysis“ und „Gewöhnliche Differenzi-algleichungen“. Diese können in der Regel nach dem zweiten Semester ablegen.

Bei der zweiten Teilprüfung können Sie aus zwei Prüfungsvarianten wählen:

Variante 1: Die Prüfung umfasst die Veranstaltungen „Lineare Algebra I“ und „Lineare Algebra II“.Variante 2: Die Prüfung umfasst die Veranstaltungen „Lineare Algebra I“ und „Elementare Zahlentheorie“.

Weitere Veranstaltungen aus dem Studienplan

Die Lehrveranstaltungen „Maple-Kurs“, „Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik“ sowie das Seminar sind für die Zwischenprüfung nicht relevant. Diese können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt besuchen.

Lineare Algebra II oder Elementare Zahlentheorie in der Staatsprüfung

Sie können sich im Staatsexamen über die Inhalte der Veranstaltungen „Lineare Algebra II“ bzw. „Elementare Zahlentheorie“ prüfen lassen, falls diese nicht Gegen-stand Ihrer Zwischenprüfung war.

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Studienplan MathematikSem. Hauptstudium

5Praxissemester an der Schule

(September bis Dezember)

6Programmierpraktikum(Blockveranstaltung vorBeginn des WS)

(4P)

7Numerik I (2V+2Ü)

8Numerik II (2V+2Ü)

9Wissenschaftliche Arbeitggf. zusätzliches Seminar

10Wissenschaftliche Prüfung

Prüfungsordnung (Hauptstudium)Mathematik Hauptfach

1. Voraussetzungen für die Zulassung zur PrüfungErfolgreiche Teilnahme an1.1. 5 Übungen, wobei mindestens 1 dieser Übungen mit Arbeit am Computer verbunden sein muss (z.B. Einsatz eines Computer-Algebra-Systems oder Simulationsprogramms), davon1.1.1. mindestens 1 Übung aus dem Hauptstudium aus den nach 2.1 zu wählenden Teilbereichen1.1.2. 1 Übung zur Stochastik1.1.3. 1 Übung zur Numerischen Mathematik1.2. 1 fachdidaktischen Übung (z.B. Schulgeometrie)1.3. 1 Proseminar1.4. 1 Hauptseminar1.5. den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen- Grundlagenstudiums gemäß Anlage C1.6. Wird die Wissenschaftliche Arbeit in Mathematik gefertigt, ist die erfolgreiche Teilnahme an einem weiteren Hauptseminar erforderlich. Ein Leistungsnachweis nach 1.1.1 kann dann entfallen.

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2. Anforderungen in der Prüfung2.1. Verständnis für Probleme und Methoden aus 3 der folgenden Teilbereiche (1) bis (6) der Mathematik, aufbauend auf der Kenntnis der Grundbegriffe aus Analysis, Linearer Algebra, Algebra und allgemeiner Topologie: (1) Analysis (2) Geometrie (3) Algebra oder Zahlentheorie (4) Angewandte oder Numerische Mathematik oder Informatik (5) Stochastik (6) Grundlagen der Mathematik oder mathematische Logik jeweils unter Einbezug mathematik-geschichtlicher Aspekte. Unter den 3 aus (1) bis (6) gewählten Teilbereichen muss mindestens 1 der Teilbereiche (1) bis (3) vertreten sein. Topologie zählt wahlweise entweder zum Teilbereich (1) oder (2) oder (3). Informatik in (4) kann nicht gewählt werden, wenn Mathematik in einer Zwei-Fächer-Verbindung mit Informatik (Hauptfach) studiert wird. 2.2. Vertiefte Kenntnisse in 1 Vertiefungsgebiet, das mit Zustimmung der Prüfer gewählt wurde.2.3. Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Medien sowie des Internets wird vorausgesetzt.

Quelle: Dieser Text ist ein Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001 in den zwischenzeitliche Änderungen eingearbeitet wurden (Stand: 07. 2009). Rechtverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt veröffentlichten Texte.

3. Durchführung der Prüfung Die mündliche Prüfung dauert etwa 60 Minuten. Sie erstreckt sich auf die unter 2 genannten Anforderungen. Die Bewerber wählen aus den 3 nach 2.1 bestimmten Teilbereichen mit Zustimmung der Prüfer 4 Prüfungsgebiete aus, darunter das Vertiefungsgebiet. Jedes der Prüfungsgebiete wird etwa 15 Minuten geprüft.

Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer Betracht.

42

Hinweise zum Hauptstudium und zur Staatsprüfung in Mathematik Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen in der

Prüfungsordnung Zu 1.1 Die erfolgreiche Teilnahme am „Maple-Kurs“ oder am

„Programmierpraktikum“ entsprechen der Anforde-rung „Übung am Computer“.

Zu 1.1.1 Ein Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium

bedeutet die erfolgreiche Teilnahme an einem Auf-baumodul aus dem Bachelor- bzw. Master-Studien-gang Mathematik.

Zu 1.1.2Der Leistungsnachweis entspricht dem Übungs-/Klausurschein zu „Elementare Wahrscheinlichkeits-rechnung und Statistik“.

Zu 1.1.3 Der Leistungsnachweis in Numerik wird durch die er-

folgreiche Teilnahme an den beiden Veranstaltungen „Numerik I“ und „Numerik II“ erbracht.

Zu 1.3 und 1.4 Es kann jedes im Bachelor- bzw. Master-Studiengang

Mathematik angebotene Seminar belegt werden.

Wissenschaftliche Prüfung In der Prüfung werden Sie von zwei Prüfern geprüft.

Diese wählen Sie zuvor aus. Ebenso wählen Sie drei der sechs unter 2.1 genann-

ten Prüfungsgebiete. Davon muss ein Gebiet aus den erste drei genannten Bereichen sein.

Die zu prüfenden Inhalte in den Teilgebieten werden nach Absprache mit dem jeweiligen Prüfer festge-legt. Die Inhalte können aus Vorlesungen, Übungen, Seminaren entnommen sein. Ebenso ist es möglich sich Inhalte im Selbststudium anzueignen und sich hierüber prüfen zu lassen.

Der Gesamtumfang der Wissenschaftlichen Prüfung beträgt 24 SWS.

Das im zweiten Teil der Zwischenprüfung nicht gewählte Fach (entweder Lineare Algebra II oder Elementare Zahlentheorie) kann Gegenstand der Wissenschaftlichen Prüfung sein.

43

Vertiefte Kenntnisse in einem Vertiefungsgebiet Vertiefte Kenntnisse in einem Gebiet weisen nach, in

dem Sie sich in einem Teigebiet über Themen prüfen lassen, die auf den Grundlagen des Teilgebiets auf-bauen. Häufi g handelt es sich hierbei um eine Fortset-zungsveranstaltung, aufbauend auf einer Grundvorle-sung.

Beispiele:

Grundvorlesung VertiefungsvorlesungElemente der Funktionen-theorie

Funktionentheorie

Elemente der Algebra AlgebraElementare Zahlentheorie KryptographieLineare Algebra II MatrixanalysisElementare Wahr-scheinlichkeitsrechnung und Statistik

Stochastik I

Numerik I + II Numerik III + IV

Informatik als Prüfungsgebiet Informatik kann als Teilbereich - auch als Vertiefungsge-

biet - gewählt werden, falls Informatik nicht als zweites Fach studiert wird.

Planung des Hauptstudiums Das Hauptstudium können in weiten Teilen entspre-

chend Ihren Interessen und Neigungen frei gestalten. Für eine sinnvolle Planung nehmen Sie bitte Kontakt mit den Studienfachberatern in Mathematik, Dr. Hartmut Lanzinger und Dr. Gerhard Baur auf.

44

PhysikDie Physik ist eine grund-lagenorientierte Natur-wissenschaft. Ziel ist es, Zustände und Vorgänge in der Natur zu erfassen und hieraus allgemein gül-tige Gesetzmäßigkeiten zu erforschen. Die so erkannten Naturgesetze prägen unser naturwis-senschaftliches Weltbild und bilden die Basis jeder technischen Entwicklung. Das Studium der Physik bietet eine breit ausge-richtete Grundlagenaus-bildung in experimenteller und theoretischer Physik.

Mathematik und Physik

Physik ist nicht ohne ein solides Basiswissen in Mathematik studierbar.

Mathematik und Physik ergänzen sich zu einer idealen Fächerkombinati-on. Die Lehrveranstaltun-gen in Physik lassen sich in zwei Hauptbereiche gliedern:

Experimentelle Physik und

Theoretische Physik

Experimentelle Physik

Die Ulmer Vorlesungsrei-he in Experimentalphysik vermittelt - teilweise mit Präsentation faszinie-render Experimente - das Basiswissen der Physik in seiner ganzen Breite: Me-chanik, Thermodynamik, Optik, Elektrizitätslehre, Magnetismus, Atom- und

Quantenphysik, Festkörper-, Molekül-, Kern- und Elementarteil-chenphysik. Oft werden hier an einzelnen Natur-phänomen allgemeine Ge-setzmäßigkeiten demonst-riert (Induktion). In Praktika und Seminar-übungen vertiefen und üben Sie das Wissen aus den Vorlesungen.

Theoretische Physik

Im Wechselspiel von Beobachtung, Experi-ment und Modellbildung entsteht und wächst das Theoriegebäude der Physik. Dieses wird im Vorlesungszyklus „Theo-retische Physik“ (Theore-tische Mechanik, Elektro-dynamik, Quantentheorie I,

(II), Thermodynamik und Statistik) vermittelt. Mit mathematischen Hilfsmitteln werden hier aus den Grundgesetzen einzelne Phänomene abgeleitet (Deduktion) und an experimentellen Daten geprüft. Die Inhalte der Theorievorlesungen sowie die mathematischen Me-thoden werden in Semi-narübungen eingeübt und vertieft.

45

Für alle fachlichen Fragen zum Lehramtsstudium in Physik können Sie sich an Frau Prof. Dr. Matthias Freyberger wenden.

Ansprechpartner Studienplan Physik

Sem. Grundstudium

1Klassische und relativistische Mechanik (4V+2Ü)

2Elektrizität und Magnetismus (4V+2Ü)

Orientierungsprüfung

3ThermodynamikOptikGrundpraktikum Physik ITheoretische Physik I (Mechanik)Fachdidaktische Übungen in Physik(1)

(2V+1Ü)(2V+1Ü)(6P)(4V+2Ü)(2V+1Ü)

4AtomphysikGrundpraktikum Physik II

(3V+2Ü)(6P)

Zwischenprüfung

Prof. Dr. Matthias FreybergerInstitut für Quantenphysik

Raum: O25/501Telefon: (0731) 50-23085

E-Mail: [email protected]

(1) „Fachdidaktiktische Übungen in Physik“ können auch zu einem späteren Zeitpunkt besucht werden.

46

Prüfungen im Grundstudium Orientierungsprüfung in Physik

Die Orientierungsprüfung in Physik haben Sie be-standen, wenn Sie einer der beiden Klausur-/Übungs-scheine zu den Veranstaltungen „Klassische und Relati-vistische Mechanik“ oder „Elektrizität und Magnetismus“ erworben haben.

Zwischenprüfung in Physik Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prü-

fung über die Inhalte der Veranstaltungen „Klassische und Relativistische Mechanik“, „Elektrizität und Magne-tismus“, „Thermodynamik“ und „Optik“.

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung sind zwei Klausur-/Übungsscheine aus den vier Veranastlungen „Klassische und Relativistische Mechanik“, „Elektrizität und Magnetismus“, „Thermodynamik“ und „Optik“ sowie die erfolgreiche Teilnahme am „Grundpraktikum Physik“. Falls Mathematik nicht als zweites Fach studiert wird benötigen Sie zusätzlich noch zwei Übungs-/Klausur-scheine aus der Vorlesungsreihe „Höhere Mathematik für Physiker I - III“.

Studienplan Physik

Sem. Hauptstudium

5Praxissemester an der Schule (September bis Dezember)

Fortgeschrittenenpraktikum der Physik I (Teil 1) (4P)

6Einführung in die Physik der kondensierten MaterieElektrodynamikFortgeschrittenenpraktikum der Physik I (Teil 2)

(3V+2Ü)(4V+2Ü)(4P)

7Einführung in die FestkörperphysikQuantenmechanik IDemonstrationspraktikum

(2V+1Ü)(4V+2Ü)(4P)

8Einführung in Kern-, Teilchen- und AstrophysikHauptseminarWahlveranstaltungWissenschaftliche Arbeit (6 Monate)

(2V+1Ü)(2S)(2V+1Ü)

9Wissenschaftliche Prüfung

10Wissenschaftliche Prüfung

47

Hinweise zum Hauptstudium Der Studienplan wurde so gestaltet, dass Sie die

Möglichkeit haben, am Schulpraxissemester im fünften Semester in Blockform (13 Wochen am Stück von Sep-tember bis Dezember) teilnehmen können.

Sie können mit dem „Fortgeschrittenpraktikum der Physik I“ im Wintersemester nach dem Schulpraktikum beginnen. Das „Fortgeschrittenenpraktikum der Physik I“ umfasst fünf jeweils zweitägige Versuche.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Othmar MartiInstitut für Experimentelle PhysikBüro: N25/541Telefon: (0731) 50-23011 E-Mail: [email protected]

Die Vorlesung „Einführung in die kondensierte Materie“ aus dem sechsten Semester können Sie bereits im vierten Semester besuchen.

Sie können am Hauptseminar auch zu einem früheren Zeitpunkt teilnehmen.

Die Wissenschaftliche Prüfungsordnung fordert neben den Kenntnissen in experimenteller und theoretischer Physik „Kenntnisse in einem weiteren Prüfungsgebiet“. Gedacht ist, dass Sie eine weitere Lehrveranstaltung, entsprechend Ihren Neigungen aus dem Angebotskata-log der Physik wählen und besuchen.

Die Wissenschaftliche Arbeit ist in einem Ihrer bei-den Hauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien anzufertigen. Sie können die Wissenschaftliche Arbeit in Physik beginnen, sobald Sie die Zwischenprü-fung bestanden haben. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit der Themenfi ndung für die Arbeit auseinanderzusetzen. Sprechen Sie die Ulmer Professorinnen und Profes-soren aus der Physik rechtzeitig an!

48

Prüfungsordnung (Wissenschaftliche Prüfung)

Quelle: Dieser Text ist ein Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001 in den zwischenzeitliche Änderungen eingearbeitet wurden (Stand: 07. 2009). Rechtverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt veröffentlichten Texte.

Physik Hauptfach1. Voraussetzungen für die Zulassung zur PrüfungErfolgreiche Teilnahme an1.1. Übungen in experimenteller Physik, davon 1 aus den Gebieten Atomphysik oder Kernphysik oder Festkörperphysik, zum Erwerb des Leistungsnachweises Experimentalphysik (2 Übungsscheine)1.2. Übungen in theoretischer Physik zum Erwerb des Leistungsnachweises Theoretische Physik (2 Übungsscheine)1.3. 1 physikalischen Praktikum im Umfang von 12 Semesterwochenstunden1.4. Übungen in Mathematik zum Erwerb des Leistungsnachweises Mathematik (2 Übungsscheine) (entfällt, wenn Mathematik als weiteres Fach studiert wird)1.5. 1 Kurs zur Durchführung von Demonstrationsversuchen im Umfang von etwa 4 Semesterwochenstunden1.6. 1 physikalischen Fortgeschrittenen-Praktikum im Umfang von 8 Semesterwochenstunden1.7. 1 Hauptseminar1.8. 1 fachdidaktischen Übung von etwa 2 Semesterwochenstunden1.9. den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C2. Anforderungen in der Prüfung2.1. Kenntnis der grundlegenden Tatsachen, Gesetze und Arbeitsmethoden der Physik und Einblick in ihre wichtigsten Anwendungen

2.2. Vertiefte Kenntnisse in 2 Prüfungsgebieten der experimentellen Physik, die mit Zustimmung der Prüfer gewählt werden (z.B. Atomphysik, Festkörperphysik)2.3. Vertiefte Kenntnisse in 2 Prüfungsgebieten der theoretischen Physik, die mit Zustimmung der Prüfer gewählt werden (z.B. Elektrodynamik, Quantenmechanik)2.4. Kenntnisse aus einem weiteren Prüfungsgebiet, das mit Zustimmung der Prüfer gewählt wird (z.B. Astrophysik, Umweltphysik oder andere Teilbereiche der Physik)2.5. Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt.3. Durchführung der Prüfung3.1. Die mündliche Prüfung dauert etwa 60 Minuten. Sie erstreckt sich auf die unter 2 genannten Anforderungen. Auf die von den Bewerbern mit Zustimmung ihrer Prüfer gewählten 4 Prüfungsgebiete aus 2.2 und 2.3 entfallen insgesamt etwa 50 Minuten. Die weitere Prüfungszeit entfällt auf das Prüfungsgebiet aus 2.4 und die anderen unter 2 genannten Anforderungen. Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer Betracht.

49

Hinweise zur Prüfungsordnung (Hauptstudium)Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung

Für die Zulassung zur Staatsprüfung in Physik benötigen Sie: zwei Übungsscheine aus der Experimentalphysik, da-

runter ein Leistungsnachweis aus Atomphysik oder Einführung in die Festkörperphysik oder Einführung in die Kern-, Teilchen- und Astrophysik. Erforderlich für die Veranstaltungen „Einführung in

die Festkörperphysik“ und „Einführung in die Kern-, Teilchen- und Astrophysik“ ist der vorausgehende Besuch der Vorlesung „Einführung in die kondensier-te Materie“.

zwei Übungsscheine aus den Vorlesungen zur Theore-tischen Physik.

Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den Praktika: Grundpraktikum Fortgeschrittenenpraktikum Physik Demonstrationspraktikum

einen Hauptseminarschein, sowie einen Leistungsnach-weis über die erfolgreiche Teilnahme an den fachdidak-tischen Übungen in Physik.

Die Staatsprüfung

Die Staatsprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (ca. 60 Minuten). Geprüft werden Sie über die Bereiche experimentelle und theoretische Physik, sowie über das von Ihnen gewählte „weitere Prüfungsgebiet“ (siehe 2.4). Den Inhalt des „weiteren Prüfungsgebiets“ können Sie weitgehend selbst wählen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

50

Studienpläne für die Ulmer FachkombinationenAuf den folgenden Seiten fi nden Sie Studienpläne für die Fachkombinationen

Biologie / Chemie Biologie / Mathematik Chemie / Mathematik

Informatik/Mathematik Mathematik / Physik

Die Studienpläne sollen Ihnen die Möglichkeit bieten, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen. Je nach individueller Gestaltung des Studiums kann eine andere Reihenfolge der Veranstaltungen sinnvoll sein.

Zahlenangaben, zum Beispiel (4V+2Ü) bedeutet, dass die Lehrveranstaltung 4 Semesterwochenstunden Vorle-sungen und 2 Semesterwochenstunden Übungen umfasst.(V = Vorlesung, Ü = Übungen, P = Praktikum, S = Seminar, T = Tutorium)

Der Aufbau des Studiums wurde so gestaltet, dass Sie

im Grundstudium sehr eng geführt werden. Sie haben ein genau vorgegebenes Veranstaltungsprogramm, an das Sie sich halten sollen. Verschieben Sie Veranstal-tungen in spätere Semester, so müssen Sie mit Über-schneidungen von Lehrveranstaltungen rechnen.

das Praxissemester an der Schule als Blockform (13 Wochen von September bis Dezember) besuchen können.

das Studium in der Regelstudienzeit abschließen kön-nen.

sich zum Ende des neunten Semesters im Rahmen der Staatsprüfung im ersten Fach und zum Ende des zehn-

51

ten Semesters im zweiten Fach prüfen lassen können.

Falls Sie Ihre Fächerkombination um ein weiteres Fach ergänzen möchten, so können Sie prinzipiell jedes der fünf Ulmer Fächer wählen. Dies erfordert eine individuelle Planung Ihres Studiums. Daher fi nden Sie in diesem Heft auch keine Studienpläne für Beifächer. Nehmen Sie in diesen Fällen frühzeitig Kontakt zu den jeweiligen fachspe-zifi schen Ansprechpartnern auf.

Hinweise zu Pädagogik, EPG und Fachdidaktik

Sämtliche Leistungsnachweise in Pädagogik, EPG und Fachdidaktik werden erst für die Meldung zur Wissen-schaftlichen Prüfung benötigt. Sinnvoll ist es, die Veran-staltungen über das gesamte Studium zu verteilen.Im ersten Semester sollten Sie sich auf Ihre beiden Haupt-fächer konzentrieren und mit der neuen Umgebung „Uni-versität“ vertraut werden. Ein Besuch von Veranstaltungen in Pädagogik und im Ethisch-Philosophischen Grundla-genstudium (EPG) erscheint ab dem zweiten Semester sinnvoll.

Für den Besuch der Fachdidaktik-Veranstaltungen sollten Sie sich bereits einige fachwissenschaftliche Grundlagen

angeeignet haben. An die Teilnahme ist ab dem dritten Semester gedacht. Eine der beiden Veranstaltungen sollte vor dem Praxissemester an der Schule besucht werden.

Veranstaltungen in Pädagogik und im EPG werden teilwei-se als Blockveranstaltungen angeboten. Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen der jeweiligen Einrichtungen zu Beginn des Semesters.

Das EPG umfasst zwei Seminarveranstaltungen, EPG 1 und EPG 2. Gedacht ist, das EPG 1 im Grund-, das EPG 2 im Hauptstudium zu besuchen. EPG 1 sollte vor EPG 2 belegt werden.

Die Leistungsnachweise in Pädagogik und im EPG wer-den spätestens zur Meldung des zweiten Fachs benötigt. Falls Sie Ihre Staatsprüfung auf zwei Termine verteilen, so können Sie in der Zeit zwischen den beiden Prüfungen noch Scheine erwerben.

Den jeweiligen Leistungsnachweis in Fachdidaktik be-nötigen Sie zur Meldung zur Staatsprüfung im jeweiligen Fach.

52

Biologie / Chemie (Grundstudium)Sem. Biologie Chemie

Pädagogik / EPG / Fachdidaktik

1Allgemeine BotanikAllgemeine ZoologieZellbiologieBotanische und Zoologische GrundübungenEvolution und Systematik

(2V)(2V)(1V)(4Ü)(3V)

Chemie der ElementeMathematische MethodenPraktikum Allgemeine und Anorganische Chemie

(6V+2S)(3V+2S)(5P)

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2Botanische und Zoologische BestimmungsübungenFloristische und Faunistische GeländeübungenTierphysiologiePfl anzenphysiologie

(3Ü)(2Ü)(5V)(3V)

Anorganische Chemie IPhysikalische Chemie IPraktikum Anorganische und Analytische ChemieComputer in der Chemie

(2V)(4V+1S)(5P)(2P)

3Allgemeine GenetikEntwicklungsbiologie Grundübungen Genetik

(2V)(2V)(2Ü)

Anorganische Chemie IIOrganische Chemie IPhysikalische Chemie IIAnalytische Chemie Physik für NaturwissenschaftlerPraktikum Analytische ChemiePraktikum Organische Chemie

(2V)(4V+1S)(3V+1S)(1V+1S)(4V+1S)(4P)(5P)

4Molekulare Pfl anzenphysiologieHormonphysiologie I

(2V)(2V)

Praktikum Physik für LA Chemie (4P)

53

Sem. Biologie ChemiePädagogik / EPG /Fachdidaktik / Schulpraxis

5Mikrobiologie (3V) Praxissemester an der Schule

(13 Wochen nach den Sommerferien an den Schulen bis zu den Weihnachtsferien im Dezember)

Mikrobiologisches Grundpraktikum (4P)

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Praktikum Physikalische Chemie Fachdidaktik Chemie

(5P)(2V)

evtl. Blockveranstaltungen in Pädagogik oder im EPG

6Einführung in die Ökologie Ökologie u. Ökophysiologie d. Pfl anzen Grundpraktikum Ökologie

(2V)(2V)(2P)

Organische Chemie IIVertiefungsvorlesung IVertiefungsvorlesung IIExkursion (eintägig)

(3V/1S)(2V)(2V)

Vorlesungen in Pädagogik und Pädago-gischer Psychologie im Umfang von 4V (einschl. Grundstudium)

Seminare in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie im Umfang von 4S (einschl. Grundstudium)

EPG 1 und EPG 2 im Umfang von 4S (einschl. Grundstudium)

Fachdidaktische Übungen in Biologie und Chemie (insgesamt 4 SWS, einschl. Grundstudium)

7Pfl anzenphysiologieStoffwechselphysiologieNeurobiologie

(4P)(4P)(4P)

Integriertes Vertiefungspraktikum (Teil 1)Geschichte der ChemieDemonstrationspraktikum

(6P)(2V)(3P)

8 Hauptseminar in Biologie (falls die Wiss. Arbeit in Biologie angefertigt wird) Integriertes Vertiefungspraktikum (Teil 2) (6P)

9 Wissenschaftliche Arbeit in Biologie oder Chemie oder PädagogikWissenschaftliche Prüfung

10 Wissenschaftliche Prüfung

Biologie / Chemie (Hauptstudium)

54

Biologie / Mathematik (Grundstudium)

Sem. Biologie MathematikPädagogik / EPG /Fachdidaktik

1Allgemeine BotanikAllgemeine ZoologieZellbiologieBotanische und Zoologische GrundübungenEvolution und SystematikEinführung in die Chemie mit Übungen

(2V)(2V)(1V)(4Ü)(3V)(3V+1Ü)

Analysis ILineare Algebra I

(4V+2Ü+2T)(4V+2Ü+2T)

Vorle

sung

Päd

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ik / P

ädag

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sych

ologie

(2V)

Semi

nar P

ädag

ogik

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Psy

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gie (2

S)

Semi

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PG 1

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Fach

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2Botanische und Zoologische BestimmungsübungenFloristische und Faunistische GeländeübungenTierphysiologiePfl anzenphysiologie

(3Ü)(2Ü)(5V)(3V)

Analysis IIGewöhnliche Differenzialgleichungen

(4V+2Ü+2T)(2V+1Ü)

3Allgemeine GenetikEntwicklungsbiologieGrundübungen GenetikOrganische und Bioanalyt. Chemie mit ÜbungenIn der vorlesungsfreien Zeit: Chemisches Praktikum Übungen zum Chemischen Praktikum

(2V)(2V)(2Ü)(3V+1Ü)

(4P)(2Ü)

Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung (4V+2Ü)

4Molekulare Pfl anzenphysiologieHormonphysiologie I

(2V)(2V)

Elementare ZahlentheorieSeminar (Bachelorniveau, ehemals Proseminar)Fachdidaktik Mathematik

(4V+2Ü)(2S)(2Ü)

55

Sem. Biologie MathematikPädagogik / EPG /Fachdidaktik / Schulpraxis

5Mikrobiologie (3V) Praxissemester an der Schule

(13 Wochen nach den Sommerferien an den Schulen bis zu den Weihnachtsferien im Dezember)

Mikrobiologisches Grundpraktikum (4P)

Wah

lmod

ule (m

ind. 2

4 Leis

tungs

punk

te)

Exku

rsion

en (9

Exk

ursio

nstag

e)

evtl. Blockveranstaltungen in Pädagogik oder im EPG

6Einführung in die Ökologie Ökologie u. Ökophysiologie d. Pfl anzen Grundpraktikum Ökologie

(2V)(2V)(2P)

Programmierpraktikum (4P) Vorlesungen in Pädagogik und Pädago-gischer Psychologie im Umfang von 4V (einschl. Grundstudium)

Seminare in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie im Umfang von 4 SWS (ein-schl. Grundstudium)

EPG 1 und EPG 2 im Umfang von 4 SWS (einschl. Grundstudium)

Fachdidaktische Übungen in Biologie und Mathematik (insgesamt 4 SWS, einschl. Grundstudium)

7Pfl anzenphysiologieStoffwechselphysiologieNeurobiologie

(4P)(4P)(4P)

Numerik I (2V+2Ü)

8Hauptseminar in Biologie (falls die Wiss. Arbeit in Biologie angefertigt wird)

Numerik II (2V+2Ü)

9 Wissenschaftliche Arbeit in Biologie oder Mathematik oder PädagogikWissenschaftliche Prüfung

10 Wissenschaftliche Prüfung

Biologie / Mathematik (Hauptstudium)

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Chemie / Mathematik (Grundstudium)Sem. Chemie Mathematik

Pädagogik / EPG /Fachdidaktik

1Chemie der ElementePraktikum Allgemeine und Anorganische Chemie

(6V+2S)(5P)

Analysis ILineare Algebra I

(4V+2Ü+2T)(4V+2Ü+2T)

Vorle

sung

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2Anorganische Chemie IPhysikalische Chemie IPraktikum Anorganische und Analytische ChemieComputer in der Chemie

(2V)(4V+1S)(5P)(2P)

Analysis IIGewöhnliche Differenzialgleichungen

(4V+2Ü+2T)(2V+1Ü)

3Organische Chemie IPhysikalische Chemie IIAnalytische Chemie Physik für NaturwissenschaftlerPraktikum Analytische ChemiePraktikum Organische Chemie

(2V)(4V+1S)(3V+1S)(1V+1S)(4V+1S)(4P)(5P)

Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung (4V+2Ü)

4Praktikum Physik für LA Chemie (4P) Elementare Zahlentheorie

Seminar (Bachelorniveau, ehemals Proseminar)Fachdidaktik Mathematik

(4V+2Ü)(2S)(2Ü)

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Sem. Chemie MathematikPädagogik / EPG /Fachdidaktik / Schulpraxis

5Praxissemester an der Schule(13 Wochen nach den Sommerferien an den Schulen bis zu den Weihnachtsferien im Dezember)

Praktikum Physikalische Chemie Fachdidaktik Chemie

(5P)(2V)

evtl. Blockveranstaltungen in Pädagogik oder im EPG

6Organische Chemie IIVertiefungsvorlesung IVertiefungsvorlesung IIExkursion (eintägig)

(3V/1S)(2V)(2V)

Programmierpraktikum (4P) Vorlesungen in Pädagogik und Pädago-gischer Psychologie im Umfang von 4V (einschl. Grundstudium)

Seminare in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie im Umfang von 4S (einschl. Grundstudium)

EPG 1 und EPG 2 im Umfang von 4 SWS (einschl. Grundstudium)

Fachdidaktische Übungen in Chemie und Mathematik (insgesamt 4 SWS, einschl. Grundstudium)

7Integriertes Vertiefungspraktikum (Teil 1)Geschichte der ChemieDemonstrationspraktikum

(6P)(2V)(3P)

Numerik I (2V+2Ü)

8Integriertes Vertiefungspraktikum (Teil II) (6P) Numerik II (2V+2Ü)

9 Wissenschaftliche Arbeit in Chemie oder Mathematik oder PädagogikWissenschaftliche Prüfung

10 Wissenschaftliche Prüfung

Chemie / Mathematik (Hauptstudium)

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58

Klassische Informatik / Mathematik (Grundstudium)Sem. Klassische Informatik Mathematik

Pädagogik / EPG /Fachdidaktik

1Praktische InformatikFormale Grundlagen der Informatik

(4V+2Ü)(4V+2Ü)

Analysis ILineare Algebra I

(4V+2Ü+2T)(4V+2Ü+2T)

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2Programmierung von SystemenLogikTechnische Informatik I

(2V+2Ü)(2V+1Ü)(4V+1Ü+1P)

Analysis IIGewöhnliche Differenzialgleichungen

(4V+2Ü+2T)(2V+1Ü)

3Technische Informatik IIFachdidaktik Informatik (ggf. später)

(4V+1Ü)(2Ü)

Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung (4V+2Ü)

4Paradigmen der ProgrammierungBerechenbarkeit und Komplexität

(2V+1Ü)(2V+1Ü)

Elementare ZahlentheorieSeminar (Bachelorniveau, ehemals Proseminar)Fachdidaktik Mathematik

(4V+2Ü)(2S)(2Ü)

59

Sem. Klassische Informatik MathematikPädagogik / EPG /Fachdidaktik / Schulpraxis

5Praxissemester, erster Teil(September bis Oktober)

SoftwaregrundprojektAlgorithmen und Datenstrukturen

(5P)(4V+2Ü)

Praxissemester, zweiter Teil(Februar bis April)

6Softwaregrundprojekt (5P) Programmierpraktikum (2P) Vorlesungen in Pädagogik und Pädago-

gischer Psychologie im Umfang von 4V (einschl. Grundstudium)

Seminare in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie im Umfang von 4S (einschl. Grundstudium)

EPG 1 und EPG 2 im Umfang von 4 SWS (einschl. Grundstudium)

Fachdidaktische Übungen in Chemie und Mathematik (insgesamt 4 SWS, einschl. Grundstudium)

7Numerik I (2V+2Ü)

8 Numerik II (2V+2Ü)

9 Wissenschaftliche Arbeit in Informatik oder Mathematik oder PädagogikWissenschaftliche Prüfung

10 Wissenschaftliche Prüfung

Klassische Informatik / Mathematik (Hauptstudium)

Individuelle Planung des Hauptstudiums (ab 5. Semester)

1 Seminar (=Hauptseminar) aus dem Bachelor-Studiengang1 Praktikum aus einem Projektmodul des Masterstudiengangs (=Fortgeschrittenenpraktikum)1 Veranstaltung zu „Informatik und Gesellschaft“

Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor- oder Masterstudiengang Medieninformatik bzw. Informatik zum Erwerb „Vertiefter Kenntnisse“entsprechend 2.2 der WPO (= Module oder Teile davon aus denVertiefungsveranstaltungen des Bachelor-Studiengangs oder ausdem Masterstudiengang).

Wird die Wissenschaftliche Arbeit in Informatik gefertigt:1 weiteres Seminar (=Hauptseminar) oder ein weiteresFortgeschrittenen-Praktikum. Ind

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Medieninformatik / Mathematik (Grundstudium)Sem. Medieninformatik Mathematik

Pädagogik / EPG /Fachdidaktik

1Praktische InformatikFormale Grundlagen der Informatik

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Analysis ILineare Algebra I

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2Programmierung von SystemenInteraktive SystemeTechnische Informatik I

(2V+2Ü)(2V+1Ü)(4V+1Ü+1P)

Analysis IIGewöhnliche Differenzialgleichungen

(4V+2Ü+2T)(2V+1Ü)

3User Interface SoftwareFachdidaktik Informatik (ggf. später)

(2V+1Ü)(2Ü)

Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung (4V+2Ü)

4Paradigmen der ProgrammierungDigitale MedienMedienpsychologie/-pädagogik

(2V+1Ü)(2V+1Ü)(2S)

Elementare ZahlentheorieSeminar (Bachelorniveau, ehemals Proseminar)Fachdidaktik Mathematik

(4V+2Ü)(2S)(2Ü)

61

Sem. Medieninformatik MathematikPädagogik / EPG /Fachdidaktik / Schulpraxis

5Praxissemester, erster Teil(September bis Oktober)

SoftwaregrundprojektAlgorithmen und Datenstrukturen

(5P)(4V+2Ü)

Praxissemester, zweiter Teil(Februar bis April)

6Softwaregrundprojekt (5P) Programmierpraktikum (4P) Vorlesungen in Pädagogik und Pädago-

gischer Psychologie im Umfang von 4V (einschl. Grundstudium)

Seminare in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie im Umfang von 4S (einschl. Grundstudium)

EPG 1 und EPG 2 im Umfang von 4 SWS (einschl. Grundstudium)

Fachdidaktische Übungen in Chemie und Mathematik (insgesamt 4 SWS, einschl. Grundstudium)

7Numerik I (2V+2Ü)

8 Numerik II (2V+2Ü)

9 Wissenschaftliche Arbeit in Informatik oder Mathematik oder PädagogikWissenschaftliche Prüfung

10 Wissenschaftliche Prüfung

Medieninformatik / Mathematik (Hauptstudium)

Individuelle Planung des Hauptstudiums (ab 5. Semester)

1 Seminar (=Hauptseminar) aus dem Bachelor-Studiengang1 Praktikum aus einem Projektmodul des Masterstudiengangs (=Fortgeschrittenenpraktikum)1 Veranstaltung zu „Informatik und Gesellschaft“

Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor- oder Masterstudiengang Medieninformatik bzw. Informatik zum Erwerb „Vertiefter Kenntnisse“entsprechend 2.2 der WPO (= Module oder Teile davon aus denVertiefungsveranstaltungen des Bachelor-Studiengangs oder ausdem Masterstudiengang).

Wird die Wissenschaftliche Arbeit in Informatik gefertigt:1 weiteres Seminar (=Hauptseminar) oder ein weiteresFortgeschrittenen-Praktikum. Ind

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62

Mathematik / Physik (Grundstudium)

Sem. Mathematik PhysikPädagogik / EPG /Fachdidaktik

1Analysis ILineare Algebra I

(4V+2Ü+2T)(4V+2Ü+2T)

Klassische und relativistische Mechanik (4V+2Ü)

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(2V)

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2Analysis IIDifferenzialgleichungen

(4V+2Ü+2T)(2V+1Ü)

Elektrizität und Magnetismus (4V+2Ü)

3Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung (4V+2Ü) Thermodynamik

OptikGrundpraktikum Physik ITheoretische Physik I (Mechanik)Fachdidaktische Übungen in Physik(

(2V+1Ü)(2V+1Ü)(6P)(4V+2Ü)(2V+1Ü)

4Elementare ZahlentheorieSeminar (Bachelorniveau, ehemals Proseminar)Fachdidaktik Mathematik

(4V+2Ü)(2S)(2Ü)

AtomphysikGrundpraktikum Physik II

(3V+2Ü)(6P)

63

Mathematik / Physik (Hauptstudium)

Sem. Mathematik PhysikPädagogik / EPG /Fachdidaktik / Schulpraxis

5Praxissemester an der Schule (13 Wochen nach den Sommerferien an den Schulen bis zu den Weihnachtsferien im Dezember)

Fortgeschrittenenpraktikum der Physik I (Teil 1) (4P) evtl. Blockveranstaltungen in Pädagogik oder im EPG

6Programmierpraktikum (4P) Einführung in die Physik der kondensierten Materie

ElektrodynamikFortgeschrittenenpraktikum der Physik I (Teil 2)

(3V+2Ü)(4V+2Ü)(4P)

Vorlesungen in Pädagogik und Pädago-gischer Psychologie im Umfang von 4V (einschl. Grundstudium)

Seminare in Pädagogik und Pädagogi-scher Psychologie im Umfang von 4S (einschl. Grundstudium)

EPG 1 und EPG 2 im Umfang von 4S (einschl. Grundstudium)

Fachdidaktische Übungen in Mathematik und Physik (4Ü) (einschl. Grundstudium)

7Numerik I (2V+2Ü) Einführung in die Festkörperphysik

Quantenmechanik IDemonstrationspraktikum

(2V+1Ü)(4V+2Ü)(4P)

8Numerik II (2V+2Ü) Einführung in Kern-, Teilchen- und Astrophysik

HauptseminarWahlveranstaltung

(2V+1Ü)(2S)(2V+1Ü)

9 Wissenschaftliche Prüfung in Mathematik oder Physik oder PädagogikWissenschaftliche Arbeit

10 Wissenschaftliche Prüfung

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FachdidaktikUnter Didaktik versteht man die Anleitung zur Auswahl und Begründung dessen, „Was“ gelehrt und gelernt werden soll (Lehr- und Lernpläne). Die Methodik beschäftigt sich mit dem „Wie“ des Lehrens und Lernens (den speziellen Formen der schulischen Arbeits- und Lernorgani-sation). Beides kann nicht immer klar voneinander ab-gegrenzt werden, das „Wie“ kann man eigentlich nur im Unterricht selbst erfahren und erproben. Deshalb steht für die Didaktik die Frage im Vordergrund, wie Wissenschaftswissen (das im Fachstudium vermittelt und angeeignet wird) in Lehrplan- bzw. Schulwis-sen umgedacht werden kann und wie sich daraus

Themen und Projekte für Schüler konstruieren lassen. Nicht jeder „Gegen-stand“ des wissenschaftli-chen Interesses eignet sich als „Stoff“ für einen schu-lischen Lehrplan. An die Stoffauswahl schließt die Umsetzung an. Hier ist die zentrale Frage: Wie können die Lerninhalte in sinnvollen Lehr- und Arbeitsschritten zu einer Unterrichteinheit geformt werden?

Umfang der Veran-staltungen

Die Prüfungsordnung für die Staatsprüfung fordert für jedes Ihrer beiden Fächer einen Leistungsnachweis. Eine Fachdidaktikveranstal-tung umfasst in der Regel zwei Semesterwochen-

stunden. Für die Zulassung zur Orientierungs- und der Zwischenprüfung benötigen Sie keine Leistungsnach-weise in Fachdidaktik.

Zeitpunkt der Fachdidaktik

Sie können den Zeitpunkt individuell planen. Die Lehrveranstalter erwarten von Ihnen, dass Sie bereits über ein fachwissenschaft-liches Grundwissen aus den Anfängervorlesungen verfügen, etwa ab dem dritten Semester. Im Praxis-semester unternehmen Sie erste Unterrichtsversuche vor Schülern. Daher ist es wünschenswert, wenn Sie bereits in einem Fach die Fachdidaktik besucht haben.

Veranstalter

Die Fachdidaktikveran-staltungen an der Univer-sität Ulm werden in enger Zusammenarbeit mit den Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung angeboten. Erfahrene aktive Lehrer veranstalten die Lehrver-anstaltungen. In der Regel unterrichten die Dozenten nicht nur in der Schule, son-dern sind zusätzlich an der Ausbildung der Referenda-re beteiligt. Diese Koopera-tion zwischen Lehrern und Universität ermöglicht eine sehr praxisnahe Fachdidak-tikveranstaltung.

65

PädagogikNeben den reinen Fachwis-senschaften ist Pädagogik ein weiterer Baustein Ihrer Ausbildung an der Universi-tät. In den Prüfungsordnun-gen werden die pädagogi-schen Anforderungen meist unter der Bezeichnung „Pädagogische Studien“ geführt. Mit nur 8 SWS Pfl ichtprogramm nimmt die Pädagogik nur einen relativ geringen Raum der gesam-ten Studieninhalte ein. Es können jedoch zusätzliche Veranstaltungen besucht werden. Wer sein pädago-gisches Wissen vertiefen möchte, hat die Gelegen-heit, die Wissenschaftliche Arbeit in diesem Bereich anzufertigen.

Umfang und Inhalt

Für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung benötigen Sie Kenntnisse aus den Gebieten Pädago-gik / Schulpädagogik und Pädagogische Psychologie. In Vorlesungen werden zu diesen Bereichen die notwendigen Grundlagen vermittelt. In den daran anschließenden Seminaren vertiefen Sie die Problem-bereiche:

Schule als Institution Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld

Die Lehrkraft und ihre Kompetenzen

Strukturen und Organisa-tionsformen von Lehr- und Lernprozessen

Die Wissenschaftliche Prü-fung verlangt den erfolg-

reichen Besuch von zwei Seminaren. Die von Ihnen erbrachten Leistungen, zum Beispiel ein Referat oder eine Hausarbeit werden be-notet. Die beiden benoteten Leistungsnachweise fl ießen im gleichen Verhältnis in die Gesamtnote der Wissen-schaftlichen Prüfung für das Lehramt ein.

Zeitpunkt

Die Leistungsnachweise werden erst zur Wissen-schaftlichen Prüfung und nicht bereits zur Zwischen-prüfung benötigt. Je nach Interessenslage und Studi-enplanung können Sie die Veranstaltungen zu einem beliebigen Zeitpunkt im Studium besuchen. Sinn-voll ist eine gleichmäßige

Verteilung der Veranstaltun-gen zwischen Grund- und Hauptstudium. Falls Sie Ihre Staatsexamensprüfung auf zwei Termine legen, so haben Sie auch noch die Möglichkeit zwischen den beiden Prüfungsterminen Lehrveranstaltungen zu besuchen.

Veranstalter

An der Universität Ulm organisiert das Seminar für Pädagogik die Vorlesungen und Lehrveranstaltungen für die Lehramtskandida-ten. Zum Semesterbeginn veranstaltet das Seminar für Pädagogik eine Einfüh-rungsveranstaltung, in der das aktuelle Veranstaltungs-angebot vorgestellt wird.

66

Hinweise: Das Praxissemester entspricht einem Umfang von 20 SWS. Die eigentlichen Pädagogik-Veranstaltungen an der Universität haben somit noch einen Mindestumfang von 8 SWS.

Der Mindestumfang von 8 SWS besteht aus 2 Vorlesun-gen mit einem Umfang von je 2 SWS Vorlesungen und 2 Seminaren im Umfang von jeweils 2 SWS.

Prüfungsordnung in Pädagogik

Quelle: Dieser Text ist ein Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001 in den zwischenzeitliche Änderungen eingearbeitet wurden (Stand: 07. 2009). Rechtverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt veröffentlichten Texte.

Pädagogische Studien(Pädagogische/schulpädagogische und pädagogisch-psychologische Grund-lagen)

Für Bewerber, die nicht Erziehungswissenschaft wählen, schließt das Studium für das Lehramt an Gymnasien auch die pädagogischen Studien ein, die unter Einbeziehung des Praxissemesters einen Gesamtumfang von 28 Semesterwochenstunden haben.

Der erfolgreiche Abschluss der Pädagogischen Studien ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1 Nr. 5).

1. Voraussetzungen1.1. Teilnahme an1.1.1. 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik1.1.2. 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie1.2. Erfolgreiche Teilnahme an 2 Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche: Schule als Institution Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld die Lehrkraft und ihre Kompetenzen Strukturen und Organisationsformen von Lehr - und Lernprozessen

2. Anforderungen Überblick über den „Arbeitsplatz Schule“ zur Vorbereitung bzw. Nachbereitung des Praxissemesters. Klärung von Grundfragen zu den Themenbereichen gemäß 1.2

3. Studienbegleitende Leistungsnachweise als Prüfungsleistung Die Noten der Leistungsnachweise aus 1.2 werden im Verhältnis 1 : 1 zur Note über die Pädagogischen Studien zusammengefasst. Sie fl ießen in die Gesamtnote über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien gemäß § 16 Abs. 9 ein.

67

Für fachlichen Fragen zur Planung Ihres Studiums in Päda-gogik können Sie zu Herrn Hertramph Kontakt aufnehmen.

Ansprechpartner

Universität Ulm, Neuer Apothekergarten (im Hintergrund: Ulmer Münster)

Dipl. Soz.-Wiss. Herbert HertramphSeminar für Pädagogik

Albert-Einstein-Allee 47, Raum: 47.1.415Telefon: (0731) 50-23075

E-Mail: [email protected]

68

Ethisch-Philosophisches GrundlagenstudiumZu einer fachwissenschaft-lichen Ausbildung gehört auch die Einbeziehung der ethischen Dimension – vor allem die Frage nach der gesellschaftlichen Verant-wortung der Wissenschaft und deren praxisorientierter Anwendung. Neben den fachwissenschaftlichen Inhalten des Unterrichts ist es daher auch die Aufgabe des Lehrers, die ethische Urteilskompetenz der Schüler zu fördern. Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium (EPG) soll eine ethische Grundbil-dung vermitteln, die es den zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern ermöglicht, die ethischen Aspekte der einzelnen Wissenschaften zu refl ektieren, bereichs-spezifi sche Probleme, die

sich aus der Anwendung der Wissenschaften für die Gesellschaft ergeben, zu erkennen und einen Einstieg in die Bearbeitung solcher Fragen zu fi nden.

Humboldt-Studien-zentrum

Das EPG wird von Univer-sitätseinrichtungen, die im Bereich Ethik forschen und lehren angeboten. An der Universität Ulm ist dies das Humboldt-Studienzentrum für Philosophie und Geisteswissenschaften.

Umfang

Das EPG umfasst insge-samt zwei Pfl ichtveranstal-tungen,

eine Veranstaltung (2 SWS) zu ethisch-philo-sophischen Grundfragen (EPG I) und

eine Veranstaltung (2 SWS) zu fach- bzw. berufsethischen Fragen (EPG II).

Ziele des EPG I

Das EPG I hat zum Ziel, Kenntnisse in ethisch-philo-sophischen Grundfragen zu vermitteln. Dabei soll in be-deutende ethische Grund-positionen eingeführt, deren prinzipielle Unterschiede verdeutlicht und Grundbe-griffe der Ethik wie Freiheit

und Glück, Verantwortung und Gerechtigkeit, Per-son, Pfl ichten und Rechte geklärt werden. Anhand ethischer und interdiszipli-närer Fragestellungen, die sich im Kontext von Wis-senschaft und Forschung ergeben, sollen die erarbei-teten ethischen Prinzipien auf bereichsspezifi sche Probleme exemplarisch angewandt werden, um die Kompetenzen in Sachen ethischen Argumentieren zu schulen. Wissenschaftsthe-orie, das wissenschaftsthe-oretische Selbstverständnis der Fächer im Gesamtgefü-ge der wissenschaftlichen Disziplinen und allgemeine Wissenschaftsethik bilden weitere Bausteine vom EPG I.

69

Ziele des EPG II

Schwerpunkt beim EPG II sind Formen anwendungso-rientierter Ethik, die aus-drücklich einen interdiszi-plinären Charakter wahren. In enger Kooperation bzw. Anbindung an die jeweiligen Lehramtsfächer gilt es vor allem ethische Folgepro-bleme der wissenschaftlich-technischen Zivilisation zu behandeln. Natürlich steht auch diesmal die ethische Argumentations- und Urteilsbildung der Studie-renden im Vordergrund, die hier jedoch exemplarisch anhand von Fallbeispielen und Fallstudien mit Bezug auf Naturwissenschaft und Technik, auf Ökonomie und Ökologie erworben werden sollen. Zudem werden in

diesem Rahmen verstärkt interfakultäre Veranstal-tungen angeboten, die ethische Probleme unter verschiedenen fachspezi-fi schen Aspekten bearbei-ten. Zeitpunkt des EPG

Die EPG - Veranstal-tungen können zu einem beliebigen Zeitpunkt bis zur Wissenschaftlichen Prüfung im zweiten Fach besucht werden. Sinnvoll ist es, die EPG I Veranstal-tung vor dem Besuch der EPG II Veranstaltung zu belegen. Empfehlenswert ist es, die erste Veranstal-tung im Grundstudium zu absolvieren. Das EPG II kann in das Hauptstudium gelegt werden. Je nach

persönlichem Interesse und Studienplanung kann hier-von abgewichen werden. Nehmen Sie bei Bedarf mit dem Ansprechpartner für das EPG Kontakt auf.

Leistungsbewertung

Für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prü-fung benötigen Sie zwei benotete, mit mindestens „ausreichend“ bewertete Leistungsnachweise (1 x EPG I und 1 x EPG II). Die Noten aus dem EPG gehen in die Gesamtnote der Wissenschaftlichen Prü-fung ein. Die Note wird aus einer individuellen Leistung gebildet. Je nach Veran-staltung kann die Leistung durch eine Klausur, ein Referat oder eine schrift-

liche Ausarbeitung einer Problemstellung erbracht werden. Aus den beiden benoteten Leistungsnach-weisen wird eine Endnote über das EPG gebildet. Die beiden Teilleistungen gehen dabei im Verhältnis 1:1 in die Bewertung ein.

70

Prüfungsordnung zum EPG1.2. 1 Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen Inhalt z.B.: Ethische Dimensionen und Fragen des jeweiligen Fachs im Kontext der Bereichsethiken Grundlegende Ansätze und Methoden einer interdisziplinären angewandten Ethik Berufsethische Fragen Gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Fachs

2. Anforderungen2.1. In der Lehrveranstaltung gemäß 1.1 erworbene Kenntnis ethisch-philosophischer Grundfragen. Fähigkeit zur exemplarischen Bearbeitung ethischer und interdisziplinärer Fragestellungen und daraus sich ergebendes Verständnis der angewandten Ethik bzw. Bereichsethiken.2.2. In der Lehrveranstaltung gemäß 1.2 erworbene Argumentations- und Urteilsfähigkeit in Bezug auf exemplarische ethische Aspekte in den Fächern und Kompetenz zur Bearbeitung berufsethischer Fragestellungen.

Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium

Der erfolgreiche Abschluss des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1 Nr. 5).

Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium wird von universitären Einrichtungen, die im Bereich Ethik forschen und lehren - z.B. den philosophi-schen und theologischen Fakultäten - in Zusammenarbeit mit den Fachwis-senschaften angeboten. Die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen können in einem der genannten Bereiche, auch außerhalb der Fächerkombination des Bewerbers, absolviert werden.

1. Voraussetzungen Erfolgreiche Teilnahme an

1.1. 1 interdisziplinär ausgerichteten Lehrveranstaltung zu ethisch-philosophischen Grundfragen Inhalt z.B.: Wissenschaftstheoretisches Selbstverständnis der jeweiligen Fächer im Gesamtgefüge der wissenschaftlichen Disziplinen Ethische Dimensionen und Probleme von Wissenschaft und Forschung Grundlegende begriffl iche Unterscheidungen der Ethik Bedeutende Theorien der Ethik

71

Hinweis:Um mögliche Missverständnisse bei der Anmeldung zur Wissenschaftlichen Prüfung zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Leistungsnachweis eindeutig als Nachweis einer EPG - Veranstaltung gekennzeichnet ist.

Quelle: Dieser Text ist ein Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001 in den zwischenzeitliche Änderungen eingearbeitet wurden (Stand: 07. 2009). Rechtverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt veröffentlichten Texte.

Ansprechpartner für das EPGHerr Dr. Keul koordiniert an der Universität Ulm das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium und ist Dozent einiger EPG-Veranstaltungen.

3. Studienbegleitende Leistungsnachweise als Prüfungsleistung Die Noten der Leistungsnachweise gemäß 1.1 und 1.2 werden im Verhältnis von 1:1 zur Endnote über das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium zusammengefasst. Sie fl ießen in die Gesamtnote über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien gemäß § 16 Abs. 9 ein.

Dr. Hans-Klaus KeulHumboldt-Studienzentrum

Raum: N24/133Telefon: (0731) 50-23433

E-Mail: [email protected]

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PraxissemesterJeder von uns hat eine oder mehrere Schulen als Schüler erlebt. Dabei haben Sie sich natürlich ein Bild vom Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers gemacht. Als Schülerin bzw. Schü-ler sehen Sie jedoch nur einen Ausschnitt aus dem Lehreralltag. Das Praxis-semester gibt Ihnen die Chance alle Facetten des Berufsbilds des Lehrers zu erleben. Das Praxissemester ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Ziel ist eine stärkere Verzahnung der Ausbildungsphasen, die frühzeitige Auseinander-setzung mit schulpädago-gischen Fragestellungen sowie der eigenen Berufso-rientierung.

Das Praxissemester hat einen zeitlichen Umfang von 13 Wochen. Unter professioneller Begleitung durch Lehrer erleben Sie den Schulalltag in Ihrem zu-künftigen Beruf. Sie werden im Unterricht bei Kollegen hospitieren und starten Ihre eigenen Unterrichtsversu-che.

Das Praxissemester an der Schule

Neben der Kernaufgabe des Lehrers, dem Un-terricht, nehmen Sie am gesamten Schulleben teil. Hierzu gehören

der Unterricht in Form von Hospitationen, Un-terrichtsassistenz sowie eigenen Unterricht,

schulischen Veranstal-tungen, wie Konferenzen und Elternabende,

außerunterrichtliche Ver-anstaltungen, wie zum Beispiel Schulfeiern oder Sporttage und

Kontakte zu Partnern der Schulen, wie zum Beispiel andere Schular-ten, Ausbildungsbetriebe oder Jugendeinrichtun-gen

Das Praxissemester am Seminar

Die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung gestalten die Begleitveranstaltungen zum Praxissemester in der

Schule. Die Lehrveranstal-tungen am Seminar umfas-sen

Pädagogik und Päda-gogische Psychologie sowie

Fachdidaktik in den bei-den Hauptfächern.

Zeitpunkt für das Praxissemester

Ein sinnvoller Zeitpunkt für das Praxissemester ist der Übergang zwischen Grund- und Hauptstudium, also in der Regel nach dem vierten Semester. Das gesamte Praxissemester fi ndet an einer Ausbildungsschule statt.

73

September

Oktober

November

Dezember

Januar

Februar

März

April

Mai

Universität Blockform Modulform

Vorlesungszeitim

Wintersemester

Vorlesungszeitim

Sommersemester

Blockpraktikum(13 Wochen)

Modul 1(ca. 6 Wochen)

Modul 2(ca. 7 Wochen)

Ende derSommerferien

Vorlesungs-beginn

Weihnachts-ferien

Vorlesungs-ende

Vorlesungs-beginn

74

Das Praxissemester kann in drei Varianten absolviert werden:

Blockform,

Modulform oder

Gestreckte Modulform.

Blockform

Die Blockform ist der Re-gelfall. Das Praxissemester beginnt zum Schuljahresbe-ginn in Baden-Württemberg im September und dauert 13 Wochen bis zu den Weihnachtsferien. Die zu-sammenhänge Praxisphase bietet die beste Möglich-keit, den Beruf des Lehrers kennen zu lernen und am Schulleben in vielfältigster Form teilzunehmen.

Modulform

Ist es aus studientechni-schen Gründen nicht mög-lich, das Studium an der Universität für 13 Wochen am Stück zu unterbrechen, so bietet die Modulform eine Alternative zur Block-form. Das Praxissemester besteht dann aus zwei, in der vorlesungsfreien Zeit liegenden Modulen.

Das erste Modul dauert rund sechs Wochen. Es be-ginnt ebenfalls zum Schul-jahresbeginn im September und endet mit dem Beginn der Vorlesungen an der Hochschule im Oktober.

Die sieben Wochen im An-schluss an die Vorlesungs-zeit im Wintersemester ab

Mitte Februar bis Mitte April bilden das zweite Modul.Sie müssen beide Teile des Praxissemester an der glei-chen Schule absolvieren.

Gestreckte Modulform

Diese Variante unterschei-det sich von der Modulform darin, dass das zweite Modul ein Jahr später ab-solviert wird. Sie ist eher als Ausnahme gedacht.

Praxissemester in anderen Bundesländern

Das Praxissemester kann nicht an Schulen in anderen Bundesländern absolviert werden.

Praxissemester im Ausland

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Schulpra-xis an einer ausgewähl-ten deutschen Schule im Ausland zu erleben. Bei dieser Option organisieren Sie den Auslandsaufenthalt selbstständig. Bei einem Auslandspraktikum ist der Besuch der begleitenden Seminarveranstaltungen ebenso notwendig. Sie kön-nen diese Begleitveranstal-tungen vor oder nach dem Praxissemester im Ausland besuchen. Nehmen Sie in diesem Fall unbedingt rechtzeitig Kontakt zu dem für Sie zuständigen Semi-nar für Didaktik und Lehrer-bildung auf.

75

Anmeldung zumPraxissemester

Die Anmeldetermine sind, unabhängig von der gewählten Form, gleich. Die Anmeldung erfolgt ab Mitte Februar für das folgende Praxissemester über das Internet (Online-Anmeldung). Beachten Sie bitte die durch Aushänge angekündigten Anmelde-zeiträume.

Bewerbung an einer Schule

Bei der Online-Anmeldung zum Praktikum können Sie aus verschiedenen Schu-len in Baden-Württemberg wählen. Sie haben die Wahl zwischen einem allgemein-bildenden Gymnasium und einer berufl ichen Schule. Entscheiden Sie sich für eine berufl iche Schule, so achten Sie bitte darauf, dass dort Ihre Fächer in angemessenem Umfang unterrichtet werden.

Betriebs- oder SozialpraktikumDas Betriebs- oder So-zialpraktikum soll den zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern Einblicke in außerschulische Lebens- und Arbeitsfelder geben, insbesondere in denen sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene heute bewegen.

Umfang und Zeit-punkt

Das Praktikum muss einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wochen Vollzeitbeschäftigung am Stück haben.

Der Zeitpunkt ist nicht festgelegt. Das Praktikum ist eine Zulassungsvoraus-setzung für den zur Zweiten Staatsprüfung führenden

Vorbereitungsdienst. Sie benötigen den Nachweis für das Praktikum spätes-tens für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Es ist somit auch möglich, das Praktikum nach der Wis-senschaftlichen Staatsprü-fung und vor dem Vorberei-tungsdienst zu absolvieren. In der vorlesungsfreien Zeit fi nden teilweise Praktika statt bzw. Sie werden sich auf Prüfungen vorbereiten. Günstige Zeitpunkte für das Praktikum sind vor Beginn des Studiums oder in der vorlesungsfreien Zeit nach dem ersten Semester.Merkblätter und Online-Anmeldung

Weitere Informationen, wie zum Beispiel

Merkblätter zum Praxissemester, Praxissemester an einer Schule im Ausland sowie zur Online-Anmeldung

fi nden Sie über die Einstiegsseite: http://www.praxissemester.kultus-bw.de/

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Betriebspraktikum

Im Betriebspraktikum sam-meln Sie eigene Erfahrun-gen über die Betriebs- und Arbeitswelt. Sie lernen wirtschaftliche und tech-nische Abläufe kennen. Naheliegend entscheiden Sie sich für einen Betrieb, der Jugendliche ausbildet. Der Einblick in die duale Berufsausbildung unter-stützt Sie, Ihre zukünftigen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bei der Berufswahl zu beraten.

Sozialpraktikum

Entscheiden Sie sich für ein Sozialpraktikum, so sollen Sie dort Gelegenheit bekommen, Kinder und Jugendliche außerhalb des

schulischen Bereichs zu erleben. Diese Erfahrungen sammeln Sie zum Beispiel bei Freizeiteinrichtungen, Jugendämtern, Jugendein-richtungen, Berufsberatun-gen, Jugendkammern bei Gerichten, in Heimen oder in kirchlichen Einrichtungen. Organisation

Den Zeitpunkt des Prak-tikums entscheiden Sie selbst. Ebenso müssen sie sich selbstständig um einen Praktikumsplatz bemühen. Der Betrieb bzw. die soziale Einrichtung bescheinigt Ihnen das Praktikum (Formular im Merkblatt).

Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen

Auf Antrag erkennt das Re-gierungspräsidium gleich-wertige Leistungen, zum Beispiel eine Berufsaus-

bildung oder eine längere ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen als Praktikum an. Die ge-nauen Kriterien fi nden Sie im Merkblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum.

Merkblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

Eine detaillierte Information zum Betriebs- oder Sozialpraktikum enthält das Merkblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg. Dieses fi nden Sie auf der Informationsseite zum Schulpraxissemester.

Hier fi nden Sie die genauen Rahmenbedingungen für das Praktikum bzw. die Anerkennung vergleichbarer Leistungen.

http://www.praxissemester.kultus-bw.de/

77

Wissenschaftliche ArbeitDie Wissenschaftliche Arbeit entspricht der Diplo-marbeit in den Diplomstudi-engängen.

Fachgebiet

Sie fertigen als Lehramts-student die Arbeit in einem der beiden gewählten Hauptfächer oder im Be-reich Pädagogische Studi-en an. Im Bereich Pädago-gische Studien bearbeiten Sie ein Thema, das einen schulischen Bezug auf-weist. Die reine Darstellung von Unterrichtseinheiten ist jedoch nicht zulässig.

Ziel

In der Wissenschaftlichen Arbeit zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, ein

Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln Ihres Fachs sachgerecht zu bearbeiten.

Umfang

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Monate. In den Fächern Biologie, Chemie, Mathe-matik und Physik stehen Ihnen sechs Monate zur Verfügung

Zeitpunkt

Sie können frühestens mit der Wissenschaftlichen Arbeit nach dem Beste-hen der Zwischenprüfung beginnen. In der Regel fertigen Sie Ihre Arbeit vor der mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach. In Biologie, Chemie und

Physik ist es möglich, die Arbeit auch nach der Wissenschaftlichen Prüfung zu bearbeiten. Innerhalb dieses Zeitfensters können Sie den Zeitpunkt nach Ab-sprache mit dem Betreuer individuell planen. Je nach Fach und Aufgabenstellung können Sie, parallel zur Er-stellung der Arbeit, Lehrver-anstaltungen besuchen. Der späteste Abgabezeit-punkt vor der mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach ist beim Prüfungster-min im Frühjahr der 1. März und beim Prüfungstermin im Herbst der 1. September. Haben Sie sich für ein Thema aus der Pädagogik entschieden, so können Sie die Arbeit bis spätestens vor der mündlichen Prüfung im zweiten Fach abgeben.

Planung der Wissen-schaftlichen Arbeit

Die Wissenschaftliche Prü-fungsordnung lässt ein sehr breites Themenspektrum für die Wissenschaftliche Arbeit zu. Eine Vielzahl von Professoren bieten Themen an und betreuen die Arbei-ten. Welche Professoren Wissenschaftliche Arbeiten betreuen, wird durch Aus-hang bekannt gegeben. Je nach Aufgabenstellung sind für die Bearbeitung spezi-elle Grundkenntnisse, die in Vorlesungen, Seminaren oder Praktika erworben werden, hilfreich oder not-wendig. Nehmen Sie daher rechtzeitig zu Professoren Kontakt auf und informieren Sie sich.

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Wissenschaftliche StaatsprüfungMit dem erfolgreichen Abschluss der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien wird die wissen-schaftliche Befähigung in den jeweiligen Fächern für alle Stufen des Gymnasiums nachgewiesen“ (§ 24 Wissen-schaftliche Prüfungsordnung).

Wissenschaftliche Prüfung

Die Wissenschaftliche Prüfungsordnung defi niert die Rah-menbedingungen für die Staatsprüfung. Diese Prüfungs-ordnung gilt für alle Lehramtsstudierenden in ganz Baden-Württemberg. Der Name „Staatsprüfung“ deutet bereits darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Prüfung der Universität handelt. Die Prüfung wird vom Landesleh-rerprüfungsamt abgenommen. Die Ulmer Studierenden werden von einer Außenstelle des Prüfungsamts beim Regierungspräsidium Tübingen betreut.

Prüfungszeitpunkt

Das Prüfungsamt bietet zweimal jährlich Prüfungstermine an:

Herbsttermin: Klausuren im Juli oder August Mündliche Prüfung im Oktober oder November

Frühjahrstermin: Klausuren im Februar oder März Mündliche Prüfung im April oder Mai

Meldung zur Staatsprüfung

Meldeformulare zur Wissenschaftlichen Prüfung erhal-ten Sie unter www.llpa-bw.de.

Die Anmeldung zur Prüfung muss sehr frühzeitig erfol-gen. Für den Herbsttermin erfolgt die Anmeldung im April – für den Frühjahrstermin im Oktober.

Die Anmeldungsunterlagen sind grundsätzlich vollstän-dig einzureichen. Sie haben die Möglichkeit, noch nicht ausgestellte Scheine nachzureichen.

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Für die Abgabe der Anmeldeunterlagen fi ndet zweimal jährlich ein Sprechtag des Landeslehrerprüfungsamts in Ulm statt. Bitte beachten Sie die Aushänge.

Bis zum Ende des 10. Semesters kann die Wissen-schaftliche Prüfung nach Fächern sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in aufeinander folgen-de Termine aufgeteilt werden. Danach ist die Prüfung an einem Termin abzulegen. Die schriftliche Prüfung geht der mündlichen Prüfung voraus.

VoraussetzungDie Prüfung wird spätestens im 10. Semester begon-nen. Der Herbst-Prüfungstermin zählt zum vorherigen Sommersemester – der Frühjahrs-Prüfungstermin zum vorherigen Wintersemester.

Bei bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei län-gerer Krankheit) kann das „Splitting“ der Prüfung auch noch nach Beginn der Prüfung im 10. Semester ermög-licht werden. Informationen über diese besonderen Situ-ationen erhalten Sie beim Landeslehrerprüfungsamt.

Teilen Sie die Prüfung in mehrere Termine auf, müssen die Leistungsnachweise für das zweite Fach und die Nachweise für das EPG sowie Pädagogik erst zum Termin des zweiten Fachs vorgelegt werden.

. Beispiel: „Splitting auf vier Termine“

Sie haben zwei Hauptfächer, bestehend aus einer schrift-lichen und einer mündlichen Prüfung (in Ulm: Biologie und Chemie). In diesem Fall dürfen Sie auf vier Termine „splitten“, zum Beispiel:

8. Semester: Klausur in Biologie (Juli bzw. August 2007)

9. Semester: Mündliche Prüfung in Biologie (April bzw. Mai 2008)

10. Semester:Klausur in Chemie (Juli bzw. August 2008)

11. Semester:Mündliche Prüfung in Chemie (April bzw. Mai 2009)

„Splitting“ der Hauptfachprüfungen (§ 11 Wissenschaftliche Prüfungsordnung)

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Beispiel: „Splitting auf zwei Termine“

„Splitten“ Sie die Prüfung auf vier Termine, so entsteht zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung eine sehr große Zeitspanne. Daher bevorzugen viele Kandidaten ein „Splitting“ auf zwei Termine, zum Beispiel bei der Kombi-nation Biologie und Chemie:

10. Semester:Klausur in Chemie (Juli bzw. August 2008)Mündliche Prüfung in Chemie (Oktober bzw.

November 2008).

11. Semester:Klausur in Biologie (Februar bzw. März 2009)Mündliche Prüfung in Biologie (April bzw. Mai 2009)

Unter folgenden Voraussetzungen gilt eine nicht bestande-ne Prüfung als nicht unternommen (Freiversuch):

Das Studium wurde nicht unterbrochen.

Die Teilnahme an der Prüfung im ersten Hauptfach erfolgte spätestens im 9. Semester.

Die Prüfung im zweiten Hauptfach wurde spätestens im 10. Semester begonnen.

. Die Wissenschaftliche Arbeit wurde vor der mündlichen Prüfung im zweiten Fach abgegeben.

Der Freiversuch kann nur in einem Fach, einmalig in Anspruch genommen werden. Die erneute Prüfung nach einem Freiversuch ist spätestens zu dem Prüfungstermin abzulegen, der auf die letzte Prüfung folgt.

Falls Sie die Prüfung durch eine Sanktion, zum Beispiel durch Täuschung nicht bestehen, haben Sie keinen An-spruch auf einen Freiversuch.

Der Freiversuch (§ 21 Wissenschaftliche Prüfungsordnung)

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Beispiel: Freiversuch

Hans Clever studiert ununterbrochen und zügig Biologie und Mathematik. Er meldet sich zur Wissenschaftlichen Prüfung, sodass er im 8. Semester mit Biologie beginnt. Hans Clever besteht die Prüfung in Biologie im 8. Semes-ter nicht.

8. Semester:Klausur in Biologie (Juli bzw. August 2007)Mündliche Prüfung in Biologie (Oktober bzw.

November 2007)

9. Semester:Mündliche Prüfung in Mathematik (April bzw. Mai 2008)

Hans Clever erfüllt die Voraussetzungen für einen Freiver-such. Seine Biologieprüfung gilt als nicht unternommen. Jetzt kann er an der Prüfung in Biologie nochmals teilneh-men, als hätte er dies noch nie versucht. Hierfür bieten sich zwei Termine an. Er kann die Prüfung zum gleichen Zeitpunkt wie in Mathematik im 9. Semester ablegen oder den Anschlusstermin im 10. Semester wählen.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Note zu verbessern, falls Sie unter den Bedingungen des Freiversuchs bei der erst-maligen Teilnahme die Prüfung bestehen. Die Notenver-besserung ist in einem der beiden Fächer möglich, indem Sie sich der Prüfung in dem zu verbessernden Fach noch-mals unterziehen. Zum Verbesserungsversuch müssen Sie direkt im Anschluss an die letzte Hauptfachprüfung antreten. Eine Anmeldung zur Prüfung ist notwendig.

Beispiel: Notenverbesserung

Trudi Grün hat als Hauptfächer Informatik und Mathematik. Die Prüfung in Informatik im 9. Semester verlief nicht nach ihrer Planung. Sie besteht mit „ausreichend“.

9. SemesterMündliche Prüfung in Informatik (April bzw. Mai 2008)Ergebnis: 4,0

10. SemesterMündliche Prüfung in Mathematik (Oktober bzw. No-vember 2008)Ergebnis: 2,0

Notenverbesserung (§ 22 Wissenschaftliche Prüfungsordnung)

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Trudi Grün ist sich sicher, dass sie in Informatik eine viel bessere Leistung erzielen kann. Sie erfüllt die Vorausset-zung zur Notenverbesserung und kann diesen Versuch im Anschluss an die Prüfung in Mathematik wahrnehmen.

11. SemesterMündliche Prüfung in Informatik (April bzw. Mai 2009)Ergebnis: 2,0

Eine weitere Notenverbesserung, zum Beispiel im zweiten Fach, ist nicht möglich.

Informationsveranstaltungen

Das Landeslehrerprüfungsamt bietet zweimal jährlich in Ulm eine beratende Sprechstunde an. An diesem Termin können Sie auch die Anmeldeunterlagen für die Staatsprü-fung einreichen.

Neben dieser Sprechstunde veranstaltet das Zentrum für Lehrerbildung gemeinsam mit Vertretern des Landesleh-rerprüfungsamts eine Informationsveranstaltung über das gesamte Prüfungsverfahren. Hier bekommen Sie Informationen über die „Spezialitäten“ der Prüfungsordnung, wie zum Beispiel:

Anmeldetermine, Nachreichen von Leistungsnachweisen, Freiversuch, Rücktritt von der Prüfung, Aufteilung der Prüfung auf mehrere Termine, …

aus erster Hand.

Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle beim Regierungspräsidium Tübingen

Dienstgebäude: Keplerstraße 2, 72072 Tübingen

Leiter der AußenstelleHerr HartmannTelefon: (07071) 200 - 2116E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin für UlmFrau Schenk-SchlechtTelefon: (07071) 200 - 2108E-Mail: [email protected]

Online InformationenDas Prüfungsamt bietet auf seiner Webseite eine Vielzahl von Infor-mationen online an (Prüfungsordnung, Ansprechpartner, Meldefor-mulare, ...)

http://www.llpa-bw.de

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Bestehen der Ersten Staatsprüfung

Sie haben die Wissenschaftliche Prüfung bestanden,wenn Sie in der

Wissenschaftlichen Arbeit, in der Prüfung zu jedem der beiden Hauptfächer, in der Note des Ethisch-Philosophischen Grundlagen-studiums und

in der Note zu den Pädagogischen Studien

jeweils mindestens die Note „ausreichend“ (4,0) erreicht haben.

Festsetzung der Prüfungsergebnisse

In Informatik, Mathematik und Physik gibt es nur eine mündliche Prüfung. Diese Note ist die Endnote.

In Biologie und Chemie schreiben Sie eine Klausur und nehmen an einer mündlichen Prüfung teil. Die Klau-surarbeit wird einfach, die mündliche Prüfung zweifach gewichtet.

NotenbildungMit der Wissenschaftlichen Prüfung schließen Sie den uni-versitären Teil Ihrer Ausbildung ab. Sie haben eine Vielzahl von Leistungsnachweisen erbracht und einige mündliche und/oder schriftliche Prüfungen abgelegt. Aus diesen Ein-zelleistungen wird jetzt eine Gesamtnote festgestellt.

Dieser Abschnitt erklärt Ihnen zunächst, das Regelwerk, wie Ihre Gesamtnote aus Ihren Teilleistungen ermittelt wird. Anschließend folgt ein konkretes Rechenbeispiel.

Notenskala

Die einzelnen Teilleistungen

in der Wissenschaftlichen Arbeit, den Pädagogischen Studien, im Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium, in den schriftlichen sowie in den mündlichen Prüfungen

werden nach einer Notenskala von „sehr gut (1)“ bis „un-genügend (6)“ bewertet. Dabei können als Zwischennoten halbe Noten vergeben werden.

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Die Endnote in den Pädagogischen Studien entsteht aus den beiden benoteten Leistungsnachweisen im Ver-hältnis 1:1. Die Leistungen im Ethisch-Philosophischen Grundstudium werden ebenfalls zu einer 1:1 gewichte-ten Endnote zusammengefasst.

Die Berechnung der Noten erfolgt auf zwei Dezimalen nach dem Komma. Hieraus ergibt sich als Endnote.

1,00 bis 1,24 ergibt die Note „sehr gut“ (1,0), 1,25 bis 1,74 ergibt die Note „sehr gut bis gut“ (1,5), 1,75 bis 2,24 ergibt die Note „gut“ (2,0) usw.

Festsetzung der Gesamtnote

Die einzelnen Endnoten der Teilleistungen fl ießen jetzt in die Gesamtnote ein. Die Gewichtung der Leistungen orien-tiert sich am Umfang der Studieninhalte

des ersten Hauptfachs 20-fach, des zweiten Hauptfachs 20-fach, der wissenschaftlichen Arbeit 5-fach, der pädagogischen Studien 3-fach und des ethisch-philosophischen Grundlagenstudiums 2-fach.

Die Gesamtnote wird, im Gegensatz zu den einzelnen Endnoten nur auf eine Stelle nach dem Komma ermittelt.

Sie lautet bei einem Durchschnitt von

1,0 bis 1,4 „mit Auszeichnung bestanden“, 1,5 bis 2,4 „gut bestanden“, 2,5 bis 3,4 „befriedigend bestanden“ 3,5 bis 4,0 „bestanden“.

Leistungszahl

Ihre Leistungszahl ist ein Kriterium für Ihre spätere Ein-stellung in den Schuldienst. Sie wird aus den Ergebnissen der Ersten und der Zweiten Staatsprüfung (Vorbereitungs-dienst) ermittelt. Derzeit gehen die Leistungen der beiden Prüfungen mit jeweils gleichen Gewichten ein.

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Leistung Note

Pädagogik-Schein 1 2,5

Pädagogik-Schein 2 2,0

EPG-Schein 1 1,0

EPG-Schein 2 3,0

Wissenschaftliche Arbeit 1,5

Wissenschaftliche Prüfung in Mathematik (mündliche Prüfung) 2,0

Wissenschaftliche Prüfung in Biologie (Klausur) 2,5

Wissenschaftliche Prüfung in Biologie (mündliche Prüfung) 1,0

Rechenbeispiel zur Notenbildung

Fach Note (in Worten)

Note

Pädagogik(2,5+2,0)/2 = 2,25

„gut bis befriedigend“ 2,5

EPG(1,0 + 3,0)/2 = 2,00

„gut“ 2,0

Wissenschaftliche Arbeit1,5

„sehr gut bis gut“ 1,5

Wissenschaftliche Prüfung in Mathematik2,0

„gut“ 2,0

Wissenschaftliche Prüfung in Biologie(2,5 + 2*1,5)/3 = 1,83

„gut“ 2,0

Festsetzung der Endnoten

Wir berechnen die Endnoten auf zwei Dezimalen nach dem Komma. Hieraus ergeben sich die Endnoten.

Eduard Hummel studierte Biologie / Mathematik Lehramt. Aus seinen Leistungen berechnen wir zunächst die End-noten der einzelnen Fächer und hieraus die Gesamtnote.

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Festsetzung der Gesamtnote

Die Endnoten der einzelnen Teilleistungen multiplizieren wir mit dem entsprechenden Gewicht. Die Summe wird durch 50 (= Summe aller Gewichte) dividiert.

Teilleistung Endnote Gewicht WertPädagogik 2,5 3 7,5EPG 2,0 2 4,0Wiss. Arbeit 1,5 5 7,5Hauptfach Mathematik 2,0 20 40,0Hauptfach Biologie 2,0 20 40,0

Summe: 99,0

Wir ermitteln die Gesamtnote auf eine Stelle nach dem Komma: 99 : 50 = 1,9.

Ergebnis:Eduard Hummel hat die Erste Staatsprüfung mit „gut bestanden“.

Universität Ulm: Mensa

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hospitationen werden Sie selbst aktiv. Unter Anleitung eines erfahrenen Ausbil-dungslehrers entwerfen und halten Sie eigene Unter-richtsstunden. Im ersten Halbjahr werden Sie dabei regelmäßig durch einen Lehrer begleitet.

Das zweite und dritte Halbjahr

Im zweiten und dritten Halbjahr bekommen Sie – im Gegensatz zum ersten Halbjahr – eigene Klassen. Sie unterrichten weitgehend

selbstständig und sind für den Unterrichtserfolg ver-antwortlich.

Ausbildung am Seminar

Parallel zu den Aufgaben an der Schule nehmen Sie Veranstaltungen der Seminaren teil. An der Uni-versität lag der Fokus auf den Fachwissenschaften. An den Seminaren liegt der Schwerpunkt der Ausbil-dung in den zukünftigen Aufgaben des Lehrers.

Kompakt-phase

1. Halb-jahr

2. + 3. Halbjahr

VorbereitungsdienstNach dem erfolgreichen Ab-schluss der Wissenschaft-lichen Prüfung verlassen Sie die Universität. Mit dem ersten Schultag im Januar nach den Weihnachtsferien beginnt für Sie der Vorbe-reitungsdienst.

Dauer

Der Vorbereitungsdienst dauert 19 Monate. Sie werden an einem der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung in Kooperation mit einer Ausbildungsschule zum selbstständig arbeitenden Lehrer ausgebildet.

Die Kompaktphase

In der Kompaktphase (ca. 3 Wochen im Januar) durch-

laufen Sie eine „Grundaus-bildung“ für den Lehrer in den Fächern Pädagogik, Psychologie, Schul- und Beamtenrecht. In Fach-didaktik bekommen Sie das Handwerkszeug zur Vorbereitung der ersten Unterrichtsstunden.

Das erste Halbjahr

In Ihrem ersten Halbjahr als Referendar – das ist das zweite Schulhalbjahr – erle-ben Sie den Schulalltag an einer Ausbildungsschule. Nach einigen Unterrichts-

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eine mündliche Prüfung in Schul- und Beamten-recht, sowie schulbe-zogenem Jugend- und Elternrecht,

eine Dokumentation einer Unterrichtseinheit und deren Präsentation,

zwei Prüfungslehrproben sowie

ein fachdidaktisches Kolloquium in den Ausbil-dungsfächern.

Zusätzlich beurteilt Sie die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der Ausbildungs-schule.

Ausbildungsinhalte am Seminar

Im Rahmen der Fachdi-daktik erfahren Sie, welche Inhalte (Didaktik) Sie in den einzelnen Klassenstufen al-tersgerecht (Methodik) un-terrichten. Ein qualifi zierter Lehrer ist mehr als ein Fachmann für zwei Fächer. Veranstaltungen in Päda-gogik und Pädagogischer Psychologie helfen Ihnen, sich vom wissenschaft-lich geprägten Fachmann weiter zu einem kompe-tenten Erzieher und Lehrer zu entwickeln. Als Lehrer werden Sie im Berufsalltag auch mit rechtlichen Proble-men konfrontiert. Wer hatte bei einem Unfall auf dem Pausenhof seine Aufsichts-pfl icht verletzt? Wann dür-

fen Sie einen Schüler zum Nachsitzen einbestellen? Wie lange dürfen Jugend-liche bei Klassenfahrten das Nachtleben genießen? Im Rahmen der Unter-richtseinheiten zu Schul-, Jugend- und Beamtenrecht lernen Sie die Rechte und Pfl ichten eines Lehrers als Erzieher und Beamter kennen.

Die zweite Dienstprüfung

Im zweiten und dritten Halb-jahr stellen Sie Ihre Qualifi -kationen in fünf Teilleistun-gen unter Beweis.

Im Einzelnen: eine mündliche Prüfung in Pädagogik und Päda-gogischer Psychologie,

Informationen zum Vorbereitungsdienst

Informationen zum Vorbereitungsdienst sowie Online-Formulare hierzu finden Sie unter https://www.lehrereinstellung-bw.de

Weitere Informationen zu den Seminaren für Didaktik und Leh-rerbildung finden Sie unter http://www.seminare-bw.de

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Die Lehramtsstudiengänge in Ulm beginnen stets zum Wintersemester. Von den angebotenen Fächern im Lehr-amt in Ulm unterliegt lediglich das Fach Biologie einer Zulassungsbeschränkung.

Die notwendigen Bewerbungs- und Einschreibungs-formulare stehen auf den Webseiten der zentralen Uni-versitätsverwaltung bereit. Dort fi nden Sie Informationen zu den Bewerbungsfristen, sowie die notwendigen Formulare. Im Online-Verfahren immatrikulieren Sie sich für zulassungsfreie Studiengänge. Für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie sich online bewerben.

Anmeldefristen 1. Mai bis 15. Juli (Ausschlussfrist) für zulassungsbe-schränkte Studiengänge (Biologie)

1. Juni bis 30. September für zulassungsfreie Studien-gänge (Chemie, Informatik, Mathematik und Physik)

Die Webseiten zur Online-Bewerbung fi nden Sie unter: http://www.uni-ulm.de

Informationen für Studieninteressierte Bewerbung und Immatrikulation

Wie bekomme ich einen Studienplatz?

Kunstpfad der Universität Ulm: Tomitaro u. Tsuggio Nachi, Unendlichkeit

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Studienberatung und Betreuung im StudiumZentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung ist Anlaufstelle bei allen Fragen zum Thema „Studium“. Im Vordergrund stehen Informationen zum gesamten Studienangebot aller Hoch-schulen und den verschiedenen Abschlussmöglichkeiten, fachlichen Inhalten und Wahlmöglichkeiten, Anforderun-gen und persönlicher Eignung, organisatorischer Ablauf und Prüfungen, formale Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren.

Christiane WesthauserAlbert-Einstein-Allee 589069 UlmTelefon: (0731) 50-22054

Sprechzeiten: Mo.- Fr., 9:00 bis 11:30und nach Vereinbarung

Zentrum für Lehrerbildung

Das Zentrum für Lehrerbildung an der Universität Ulm ist der Ansprechpartner für alle Studierenden des Lehramts. Wir organisieren Informationsveranstaltungen für Lehr-amtsstudierenden und bieten Ihnen Hilfestellung bei der Planung und Gestaltung des Studiums an. Ebenso unter-stützen wir Sie bei Fragen zum Praxissemester sowie zur Wissenschaftlichen Prüfung.

Dr. Marc LamcheAlbert-Einstein-Allee 589069 UlmTelefon: (0731) [email protected]

[email protected]

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Studienfachberater

InformatikMarkus MaucherRaum: O27/532Telefon: (0731) 50-24106E-Mail: [email protected]

MathematikDr. Hartmut LanzingerHelmholtzstraße 18, 224Telefon: (0731) 50-23515E-Mail: [email protected]

Dr. Gerhard Baur.Helmholtzstraße 18, E25Telefon: (0731) 50-23503E-Mail: [email protected]

PhysikProf. Dr. Othmar Marti Raum: N25/541Telefon: (0731) 50-23011E-Mail: [email protected]

BiologieDr. Heiko BellmannRaum: M25/5204Telefon: (0731) 50-22680E-Mail: [email protected]

Dr. Jürgen R. HoppeRaum: M25/559Telefon: (0731) 50-22703 E-Mail: [email protected]

ChemieDr. Wolfgang RöhlkeRaum: N24/306Telefon: (0731) 50-22849 E-Mail: [email protected]

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ImpressumHerausgeber:Zentrum für Lehrerbildung der Universität UlmAlbert-Einstein-Allee 589081 Ulm

Redaktion: Dr. Marc Lamche

Bildquellen: KIZ-Medien, Dr. Marc Lamche, Prof. Dr. Lütkebohmert

Druck: KIZ Medien

Aufl age: 200 Stück

Veröffentlichung: Wintersemester 2008/2009

Haftungsausschluss:Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ak-tualität des Informationsangebots kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Die Universität, das Zentrum für Lehrerbildung bzw. deren Mitarbeiter über-nehmen insbesondere keinerlei Haftung für Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

Diese Publikation entstand mit freundlicher Unterstützung vieler Mitglieder aus den am Lehramtsstudium beteiligten Einrichtungen. Ihnen allen gebührt großer Dank. Speziell:

Biologie: Prof. Dr. Günter Ehret Dr. Philipp v. Wrangell Chemie: Prof. Dr. Nicola Hüsing Dr. Wolfgang Röhlke Informatik: Dipl.-Inf. Markus Maucher Dr. Klaus MurmannMathematik: Prof. Dr. Irene Bouw, Prof. Dr. Karsten Urban Dr. Hartmut Lanzinger Physik: Dipl.-Phys. G. BrackenhoferEPG: Dr. Klaus KeulPädagogik: Dipl. Soz.-Wiss. Herbert HertramphLandeslehrerprüfungsamt: LRSD Roland Hartmann

Zentrum für Lehrerbildung

Universität Ulm | Zentrum für Lehrerbildung | 89069 Ulm

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