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WA 20 SIGMUNDSHERBERG Anzahl: 6 WKA Betreiber: Simonsfeld AG WA 22 KLEIN MEISELDORF Anzahl: 7 WKA Betreiber: evn naturkraft und WEB AG Im Oberen Pulkautal zwischen Hötzelsdorf und Pulkau sind zwei Windparks auf den Eignungszonen WA 20 und 22, WP "Sigmundsherberg" und WP "Klein Meiseldorf", geplant. Die dafür beanspruchten Flächen liegen ausschließlich in Waldstandorten. Wir ersuchen die NÖ Landesregierung den sektoralen Raumordnungsplan für die Windkraftnutzung in NÖ dahingehend abzuändern, dass das gesamte Obere Pulkautal frei von Windkraftanlagen bleibt, und begründen dies mit folgenden Argumenten: 1. Schutz der Landschaft als Sicherung des Wirtschaftsstandortes Der flussaufwärts der Ortschaft Pulkau gelegene Abschnitt der Pulkau ist deren einzige natürliche Fließstrecke und sollte daher von technischen Eingriffen verschont bleiben. Aufgrund der landschaftlichen Schönheit des Flusstals und der in unmittelbarer Nähe gelegenen Landschafts-, Natur- und Europaschutzgebiete führen mehrere Wanderwege über das Obere Pulkautal. Die Unberührtheit der Region von störenden zivilisatorischen Einflüssen war nicht zuletzt der Grund, warum hier 1983, anlässlich des Besuchs von Johannes Paul II, die sog. "Papstwarte" errichtet wurde, eine über 24 Meter hohe Aussichtswarte, von der aus das Horner Becken und das Kamptal ebenso überblickbar sind, wie das Fastenkloster Pernegg, die größte touristische Einrichtung der Region mit rund 15.000 Übernachtungen pro Jahr. Umso erstaunlicher ist es, dass im Landschaftsgutachten zum geplanten Windpark Sigmundsherberg eine Fernwirkung der auf rund 500 Metern Seehöhe errichteten 200 Meter hohen Windkraftanlagen in Abrede gestellt wird, während die auf gleicher Seehöhe gelegene nur 24 Meter hohe Papstwarte vom Kloster Pernegg aus sehr wohl sichtbar ist. Derartige Ungereimtheiten und unseriöse Aussagen ziehen sich wie ein roter Faden durch die in den SUP Unterlagen zu den beiden Windparkprojekten enthaltenen Gutachten, und sind mit ein Grund, warum die Bürgerinitiativen den Bauvorhaben ablehnend gegenüberstehen. Ausgleichsmaßnahmen zur Schaffung einer 1

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WA 20 SIGMUNDSHERBERGAnzahl: 6 WKABetreiber: Simonsfeld AG

WA 22 KLEIN MEISELDORFAnzahl: 7 WKA Betreiber: evn naturkraft und WEB AG

Im Oberen Pulkautal zwischen Hötzelsdorf und Pulkau sind zwei Windparks auf den Eignungszonen WA 20 und 22, WP "Sigmundsherberg" und WP "Klein Meiseldorf", geplant. Die dafür beanspruchten Flächen liegen ausschließlich in Waldstandorten. Wir ersuchen die NÖ Landesregierung den sektoralen Raumordnungsplan für die Windkraftnutzung in NÖ dahingehend abzuändern, dass das gesamte Obere Pulkautal frei von Windkraftanlagen bleibt, und begründen dies mit folgenden Argumenten:

1. Schutz der Landschaft als Sicherung des Wirtschaftsstandortes

Der flussaufwärts der Ortschaft Pulkau gelegene Abschnitt der Pulkau ist deren einzige natürliche Fließstrecke und sollte daher von technischen Eingriffen verschont bleiben. Aufgrund der landschaftlichen Schönheit des Flusstals und der in unmittelbarer Nähe gelegenen Landschafts-, Natur- und Europaschutzgebiete führen mehrere Wanderwege über das Obere Pulkautal. Die Unberührtheit der Region von störenden zivilisatorischen Einflüssen war nicht zuletzt der Grund, warum hier 1983, anlässlich des Besuchs von Johannes Paul II, die sog. "Papstwarte" errichtet wurde, eine über 24 Meter hohe Aussichtswarte, von der aus das Horner Becken und das Kamptal ebenso überblickbar sind, wie das Fastenkloster Pernegg, die größte touristische Einrichtung der Region mit rund 15.000 Übernachtungen pro Jahr. Umso erstaunlicher ist es, dass im Landschaftsgutachten zum geplanten Windpark Sigmundsherberg eine Fernwirkung der auf rund 500 Metern Seehöhe errichteten 200 Meter hohen Windkraftanlagen in Abrede gestellt wird, während die auf gleicher Seehöhe gelegene nur 24 Meter hohe Papstwarte vom Kloster Pernegg aus sehr wohl sichtbar ist. Derartige Ungereimtheiten und unseriöse Aussagen ziehen sich wie ein roter Faden durch die in den SUP Unterlagen zu den beiden Windparkprojekten enthaltenen Gutachten, und sind mit ein Grund, warum die Bürgerinitiativen den Bauvorhaben ablehnend gegenüberstehen. Ausgleichsmaßnahmen zur Schaffung einer Ersatzlandschaft sind bei Realisierung der Bauprojekte jedenfalls nicht möglich.

2. Spannungsfeld Windkraft und Artenschutz

Wälder sind nicht nur Rohstoff- und Energielieferant, Wasserspeicher, CO2-Senke und Naherholungsraum, sie erfüllen auch eine wichtige ökologische Funktion und sollten daher nicht leichtfertig als Stellflächen für Windkraftwerke geopfert werden. 80 % der heimischen Tierarten leben in Wäldern. Diese bieten gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten Arten im hochtechnisierten Mitteleuropa eine letzte Zufluchtsstätte. Wälder fungieren als ökologische Trittsteine und werden von waldgebundenen migrierenden Arten als Wanderkorridore genutzt. Ein derartiger Wildkorridor führt auch vom Nationalpark Thayatal über das Obere Pulkautal und Allentsteig bis in das Voralpengebiet. Die Durchgängigkeit dieser Migrationsroute muss auch in Hinkunft gewährleistet bleiben.

Aufgrund des Fehlens flussbegleitender Straßen und größerer Siedlungen beherbergen das Flusstal und die angrenzenden Wälder zwischen Hötzelsdorf und Pulkau eine artenreiche

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Vogel- und Fledermausfauna, die durch die geplanten, über 200 Meter hohen Anlagen akut gefährdet wäre. Viele der im Oberen Pulkautal vorkommenden Arten sind im Anhang II oder IV der FFH-Richtlinie und in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gelistet und nach europäischem Recht streng geschützt. Zur Einhaltung dieser Schutzbestimmungen ist auch das Land Niederösterreich verpflichtet.

Der Wald im geplanten Windpark Sigmundsherberg ist Brutplatz u. a. von Wespenbussard, Uhu und Raufußkauz, im geplanten Windpark Meiseldorf brüten Schwarzstörche und zahlreiche andere windkraftsensible und ebenfalls im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gelistete Vogelarten. Alleine aufgrund der Vorkommen dieser Arten dürfen die Windkraftprojekte aus Natur- und Artenschutzgründen nicht genehmigt werden. Die inmitten beider Planungsgebiete gelegenen amphibienreichen Feuchtbiotope sind von regionaler Bedeutung und Lebensraum und Nahrungshabitat für zahlreiche Wasser- und Watvögel.

Fast alle der in Niederösterreich heimischen Fledermausarten konnten im Oberen Pulkautal und in dessen Umland nachgewiesen werden. Das Töten dieser Arten und die Zerstörung ihrer Fortpflanzungsstätten sind streng verboten und diese Verbote gelten auch für die Planer und Betreiber der beiden Windparks Sigmundsherberg und Meiseldorf. Sie können nicht einfach durch die Vorgabe energiepolitischer Ziele außer Kraft gesetzt werden. In Niederösterreich existieren im Gegensatz zu deutschen Bundesländern keine Ausnahmeregeln zum Tötungsverbot von Fledermäusen pro WKA. Die Zahl der zulässigen Schlagopfer liegt in Österreich pro Anlage und Jahr bei NULL. Eine Realisierung der beiden Kraftwerksprojekte inmitten der Lebensräume, Jagdgebiete und Fortpflanzungsstätten waldbewohnender Fledermäuse ist daher nur unter Missachtung des Individualschutzes und des Tötungsverbotes möglich und muss somit als nicht rechtskonform eingestuft werden.

Schwarzstorchhorste im Gebiet des geplanten Windparks Meiseldorf

Seewiese (WP Meiseldorf) Feuchtwiesen im Pulkautal (WP Sigmundsherberg)

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3. Kumulative Wirkung der Windparks im Oberen Pulkautal

Die kumulative Wirkung der beiden im Oberen Pulkautal geplanten Windparks Sigmundsherberg und Meiseldorf wird von den Planern gerne in Abrede gestellt. Tatsächlich besteht jedoch aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Windparks ein hohes Gefahrenpotential für die im gesamten Oberen Pulkautal heimischen Vogel- und Fledermausarten. Die beiden Planungsgebiete sind durch den Lauf der Pulkau miteinander vernetzt, durch beide führt der gleiche Wildwander-Korridor und beide Waldgebiete beherbergen ähnliche Landschaftselemente und somit auch ein ähnliches Arteninventar. Ein genetischer Austausch zwischen den beiden Teilpopulationen des Oberen Pulkautals findet somit ungehindert statt. Vor allem flugfähige Arten mit höherem Aktionsradius sind von den Anlagen beider Projekte besonders betroffen – für sie besteht selbst im Fall der Realisierung nur eines der beiden Windparkprojekte ein nach wie vor hohes Tötungsrisiko.So fliegen die Schwarzstörche aus dem Meiseldorfer Wald (Eignungszone WA 22) auf Nahrungssuche flussaufwärts zu den Teichen und Altwässern im Flusstal inmitten des geplanten Windparks Sigmundsherberg (Eignungszone WA 20). Beide Windparkprojekte sind im Aktionsradius dieser großräumig agierenden Art situiert und stellen aufgrund ihrer kumulativen Wirkung eine Gefährdung für die Schwarzstorchpopulation des Oberen Pulkautals dar. Zudem wird das Gebiet regelmäßig von Seeadlern und Kaiseradlern frequentiert, weshalb die geplanten Anlagen auch Brutvögel angrenzender Schutzgebiete bedrohen. Der Tod eines Elterntieres durch die Kollision mit den Rotoren kann zum Ausfall der gesamten Brut führen und den Bestand gefährden. Selbiges gilt auch für Fledermäuse, die nur ein bis zwei Junge pro Jahr zur Welt bringen und deren lokaler Bestand durch den Betrieb der Anlagen erlöschen kann.

Aus Sicht der Bürgerinitiativen erscheint es daher ratsam, aufgrund des hohen Konfliktpotentials "Natur- und Landschaftsschutz" und "Windkraft" im gesamten Oberen Pulkautal die Verfahren für die beiden Windparkprojekte Sigmundsherberg und Klein Meiseldorf nicht weiter zu führen.

BI „Lebenswertes Sigmundsherberg“BI „Freunde des Waldviertels“

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