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DER ARBEITSVERTRAG und DAS LIEBE GELD

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Arbeitsvertrag ? oder Wer tut was, damit einer zustande kommt ?

zuk. Arbeitnehmer

Bewerbungsunterlagenvertraulich behandeln

Realistische Aussagen über den Arbeit-platz

Klare Infos über Anforderungen undErwartungen

Vorstellungskosten erstatten

Innerbetrieblichen Prozeß (Mitwirkungdes BR) in Kraft setzen

Fragen des Arbeitnehmers wahrheits-gemäß beantworten (siehe Zulässig-keit von Fragen)

Sicherheit bei den Kündigungsfristen(ggf. nachfragen/nachschauen)

Klärung eines Ortswechsels ( Familie)

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Arbeitsrecht

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B.III Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis

* wesentliche Nebenpflichten des AG

Arbeitsschutz (Leib und Leben) Allgemeine „Fürsorgepflicht“ Datenschutz Schutz vor Diskriminierung Vermögensinteressen

* wesentliche Nebenpflichten des AN

Verschwiegenheitspflicht Nebentätigkeitsverbot (eingeschränkt) Wahrung der betrieblichen Ordnung Anzeigepflichten (Schäden und Gefahren)

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Drum prüfe wer sich ewig bindet,

oder

nach dem Arbeitsvertrag ist vor dem Arbeitsvertrag

„Dauerschuldverhältnis“

bevor Sie sich also in eine Dauerschuld begeben, gelten die folgenden 2 Regeln:

1.Drum prüfe, wer sich bindet……..

2. Verdopple die Vorbereitung, halbiere die Durchführung

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Das heißt in jedem Falle (ob erster Job oder neuer Job):

Zurück auf LOS und vorher klären, ob

> die angebotene Stelle zu meiner Karriereplanung passt oder hier nur das Geld lacht?

> der potenzielle Arbeitgeber „kulturell“ zu meinen Vorstellungen passt?

> der Ort/ die Mentalität zu meinen Vorstellungen passt?

> die Stellenbeschreibung mit meinen Qualifikationen/Wünschen übereinstimmt (?? %)

> meine Bewerbungsunterlagen zu der angebotenen Stelle passen

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…bedeutet im Einzelnen:

Hier müssen Sie wirklich sehr sorgfältig und detailliert vorgehen und sich nicht vom „schönen Schein“ ggf. täuschen lassen.

Informieren Sie sich umfassend über den potenziellen neuen AG, sein Image und sein Management. Versuchen Sie evtl. mit Menschen in Kontakt zu treten, die ggf. dort arbeiten/gearbeitet haben oder diesenAG aus anderen Beziehungen (z.B. Geschäftspartner) kennen.

Prüfen Sie sich und ggf. Ihren Partner, ob er/sie bei einer räumlichen Veränderung mitspielt und besprechen Sie,in welchem Masse die zukünftige Aufgabe ihr Privatleben beeinflussen könnte (Reisen, häufige Abwesenheit, besonders in der beruflichen Findungsphase)

Lesen Sie die ggf. vorhandene Stellenbeschreibung 2-3x durch und lesen Sie sich diese nicht „schön“

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und es bedeutet für den Inhalt der Aufgabe besonders:

Vergleichen Sie das „Angebot“ mit dem, was Sie als „Lieferant“ anbieten können/wollen.

Prüfen Sie die fachlichen Punkte im Einzelnen

Stellen Sie sicher, dass Verantwortung und Möglichkeiten auchIhren Erwartungen entsprechen bzw. mit diesen abgeglichenwerden

Im Rahmen dieser Vorbereitung haben Sie die einmalige Möglichkeitnoch unvoreingenommen alles aufzulisten, was Sie nicht verstehen undwas Ihnen sonstwie unklar ist.

Nach ersten Gesprächen geht das nur sehr schwer !

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…. und wenn Sie dann das alles gemacht haben, dann prüfenSie im Gespräch folgendes:

Art der VertragsgestaltungAlso z.B. Festanstellungsvertrag oder „freier MA“

BefristungGründe dafür ?

Anfangstermin

1.

2.

3.

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1.Art der VertragsgestaltungAlso z.B. Festanstellungsvertrag oder „freier MA“

Wenn Sie glauben, es könnte sich nicht um ein „klassisches“Arbeitsverhältnis handeln, fragen Sie nach, denn all die Regelungen,die der Gesetzgeber zum Schutz des AN erlassen hat, gelten auch nurfür Arbeitnehmer. Wenn es sich z.B. um ein freies Arbeitsverhältnishandelt, müssen Sie ganz anders verhandeln (Urlaub, Entgeltfortzahlung).

Das Arbeitsverhältnis definiert sich wie folgt:

Persönliche Abhängigkeit

Grad der Eingliederung in den Betriebsablauf

Weisungsgebundenheit (Zeit, Dauer, Ort, Inhalt)

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BefristungGründe dafür ?

2.

Wie bereit gesagt, ist ein Arbeitsvertrag eigentlich ein

DAUERschuldverhältnis

und damit grundsätzlich zunächst einmal als unbefristet anzusehen.

Befristungen werden aber gerade in wirtschaftlich etwas unsicherenZeiten gern gemacht. Sie unterliegen den Bestimmungen des TzBfG(=Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Befristung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Wird sielediglich mündlich besprochen, so ist der Vertrag als unbefristet anzusehen,das heißt, er kann nur „ordentlich“ gekündigt werden.

Befristungen können sowohl in Form von Dauer als auch in Form eines be-stimmten Zeitpunktes vereinbart werden oder es ergibt sich eine Befristungaufgrund der Art, des Zweckes oder der Beschaffenheit der Arbeitsleistung.(Beispiel: MA der Kulturhauptstadt 2010)

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Anfangstermin3.

Eigentlich ergibt sich dieser Termin aus 2 Komponenten:

Wann will das Unternehmen besetzen ?In der Regel wollen Unternehmen die offene Stelle so schnellwie möglich besetzen (ausgenommen: Annuitätseinstellungen,also z.B. Hochschulabsolventen immer zu einem bestimmtenTermin oder geplante Nachfolgebesetzungen). Der Termin sollteim Arbeitsvertrag immer genauestens definiert werden. DerAG verlässt sich darauf, dass der MA zu diesem Termin zur Ver-fügung stehen wird und der MA, dass er/sie zu diesem Termineine neue Stelle antreten kann.Häufig stehen die Kündigungsfrist/zeitliche Verfügbarkeit z.B.bei noch nicht beendetem Studium und der vom künftigen AGgewünschte Eintrittstermin nicht in einem idealen Verhältniszueinander.

Dann sollten Sie immer den Termin für den Vertrag wählen, an demSie auf jeden Fall zur Verfügung stehen können und keinen Termin,der evtl. gehen könnte sich aber nur mit Einverständnis des aktuellenAG´s realisieren ließe

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Textvorschlag:

Das Arbeitsverhältnis beginnt spätestens am xx.xx.xxxx.

Sollte der AN sein existierendes Arbeitsverhältnis jedoch zu einemfrüheren Termin beenden können, so gilt jeder frühere Termin alsBeginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart.

ACHTUNG 1: Wenn sie z.B. nach Ende Ihres Studiums ihre ersteStelle annehmen, stellen Sie sicher, dass bis zum vereinbartenTermin alle Prüfungen etc. abgeschlossen sein werden und Sie IhreArbeitsleistung vollumfänglich ihrem neuen AG zur VerfügungStellen können. Nichts ist ärgerlicher als nach Vertragsunterzeichnungden AG informieren zu müssen, dass man nun doch erst x Wochen oderMonate später kommen wird.

Achtung 2: Unterschreiben Sie nie einen „Platzhaltervertrag“, alsoeinen Arbeitsvertrag bei einem AG, den Sie in erster Linie unterschreibenum einen Job zu haben obwohl dieser AG eigentlich nicht ihr Wunsch-AG istund sie in Gesprächen mit anderen, Ihnen besser gefallenden AGs nochnicht so weit sind.

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GESCHAFFT !!! –

Sie haben alle Hürden (Bewerbungsunterlagencheck, 1. und 2.tesGespräch, ggf. Assessment-Center etc.) erfolgreich genommen undhaben jetzt ihr letztes Gespräch, indem es nicht mehr um Inhalteoder Vorstellungen geht, sonder Sie verhandeln die „Hygienefaktoren“und prüfen den Ihnen vorgelegten Arbeitsvertrag.

Auch hier gilt:

Verdopple die Vorbereitung und halbiere die Durchführung

Der zukünftige Arbeitgeber will Sie einstellen, weil Sie in den Vorstellungs-Gesprächen durch Professionalität und persönliche Qualität überzeugthaben.

Beweisen Sie es ihm bei diesen Verhandlungen !!!

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Auf welche Dinge müssen Sie achten ?

A. Die Pflicht

Bezeichnung der Vertragspartei (wichtig z.B. bei Unterfirmen vonKonzernen)

Datum des Eintritts

Tätigkeitsbezeichnung ? Ist es die, die mit Ihnen besprochen wurde ?

Stellenbeschreibung als Bestandteil des AV oder eine kurze, aberaussagefähige Funktionsbeschreibung

Arbeitsort / ist eine Definition über Versetzbarkeit (befristetoder unbefristet) aufgeführt ?

Arbeitszeit/Dauer

Kündigungsfristen (während und nach PZ)

Urlaubsanspruch

Kollektivverträge (Tarif und ggf. BV)

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B. Die Kür

Wenn die Pflicht abgehakt ist, dann kommt die Kür. Hier ist eswie beim Eislaufen, es gibt den künstlerischen Wert (= wie „verkaufe“ ich mich ?)und die „technische Ausführung (wie erhalteich das „Optimum“ ?)

Gehaltsverhandlungen erzeugen manchmal ein mulmiges Gefühl, weilman einerseits weiß, dass man im Grunde genommen für gut befundenwurde und nun seinen/ihren „gerechten“ Lohn herausholen möchte undandererseits vermeiden möchte auf kurz vor dem Bahnhof noch zu ent-gleisen.

Um das erfolgreich zu erledigen muss die Kombination aus Auftreten(=künstlerischer Wert) und Verhandlungsführung (=technische Ausführung)stimmig sein.

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Künstlerischer Wert

Generalrichtung: So selbstsicher wie möglich und so „bescheiden“wie angemessen.

Wichtig:

Wem sitze ich gegenüber ? – Dem Personalchef eines Unternehmens (selber Angestellter) oder einem Inhaber ?

Welche Kompetenzen /Einschränkungen hat z.B. der Personalchef eines größeren, eventuell konzerngebundenen, internationalen Un-ternehmens im Vergleich zu einem geschäftsführenden Gesellschaftereines Mittelständlers ?

Welche unterschiedliche „Sprache“ sprechen die Beiden ?

Welche „Kultur“ herrscht im jeweiligen Unternehmen ?

1. Fazit: Ich muss wissen, mit wem ich in welchem Kontext verhandle

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Künstlerischer Wert

Mein Auftreten bei diesem Gespräch sollte kongruent mit meinemAuftreten in den vorhergegangen Gesprächen sein. Das bezieht sich sowohl auf die Sprache als auch auf die Gestik und Mimik.

Keine Verkleidung bitte !PS: ziehen Sie immer etwas an, in dem Sie sich persönlich wohlfühlenund was ihrer „Personality“ entspricht.

Vorsicht bei Umgang mit Düften !

Ich sollte dieses Gespräch genauso ernst nehmen, wie die vorigenGespräche.

Nicht lockerer sein als vorher, aber auch nicht verkrampft.

Achtung: Keine körperlichen Berührungen / Vertraulichkeiten

2. Fazit: Be yourself

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Technische Ausführung (=Vergütung)

Generalrichtung: Es gibt immer einen Verhandlungs- / Ermessensspielraumoder einen Rahmen, in dem sich ihr Gesprächspartner bewegen kann.

Je besser Sie sich technisch vorbereiten, desto einfacher wird es für Sie sein,Ihre Vorstellungen durchzusetzen.

Vorbereitung:

1.Gibt es in diesem Unternehmen einen Tarifvertrag o.ä. -> ergibt sich ggf. ein Anhaltspunkt zur Bezahlung besonders beim Berufseinstieg

2. Recherchieren Sie im Internet, bei Gewerkschaften , AGV oder ggf. bei Mitarbeitern des Unternehmens oder der Branche die relevanten Daten. Ähnliches gibt es auch bei UB´s oder in öffentlich zugängigen Datenbanken

3. Machen Sie für sich (ggf. mit Hilfe anderer) zunächst eine neutrale Liste ihrerQualifikationen und Kenntnisse (auch außerberufliche, ihr Engagement

zeigendesInteresse) und heben Sie dann diejenigen hervor, die für die Aufgabe

besonderswichtig erscheinen (Checkliste nächste Seite)

4. Überlegen Sie sich Formulierungen, die ihrem Gegenüber zeigen, dass er/sie mit

Ihnen jemanden findet, der alle Anforderungen voll erfüllen wird.

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Checkliste

Ausbildung (Schule/UNI/ Praktika/ Ausland)

Berufserfahrung (auch aus neben dem Studium durchgeführterTätigkeit)

Branchenkenntnisse (direkt und indirekt)

Konkurrenzkenntnisse

Success stories (bitte genau analysieren und proben)

Was ist Ihre Auffassung von „Engagement“

Beschreiben Sie „Qualität“

Begriffe wie „belastbar, motiviert, teamfähig, sicher, kompetent,Kommunikationsfähig“ etc.

Warum sollte das Unternehmen genau Sie nehmen ?

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Was gehört alles zur „Vergütung“ ?

Generalrichtung: Sie verhandeln immer Jahresgesamtbezüge und Neben- leistungen

Zu den Jahresgesamtbezügen gehören:

1.Grundgehalt wie oft gezahlt ? -> nationale Besonderheiten ?

2.Sonderzahlungen Urlaub/Weihnachten -> Tarif ?

2.1. Boni leistungsabhängig, wenn ja: individuell oder gesamt basierend worauf / wer bemisst oder entscheidet / wann gezahlt /

2.2. Prämien welche / für welchen Mitarbeiterkreis / auf welcherBasis

2.3. stock-related Optionen / Profit sharing

2.4. Versicherungen Altersvorsorge mit oder ohne Eigenbeteiligung Unfall / Leben / D&O / Reise usw.

2.5 Zuschüsse Kindergarten, Fahrtkosten, Essen, Einkauf von Firmenprodukten

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Zu den Nebenleistungen (geldwert) gehören:

Firmenwagen funktional oder StellungVersteuerung wie / welche Auswahl Privatnutzung

Telefonkosten Festnetz / Mobilwieviel

Laptop Kosten für Anschluss zu Hause

Weiterbildung BV / Bindung / was ist möglich

Sabbatical wann und zu welchen Bedingungen

Umzugskosten limitiert

Kaution/ Provision welche Höhe / für welchen Sachverhalt

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Die Verhandlung an und für sich….

Generalrichtung: Ihr Gesprächspartner kennt Ihren Wert (sonst säßen Sienicht da). Er möchte Sie möglichst im Rahmen seines Budgets „einkaufen“.

Sie kennen die Bedürfnisse Ihres Gesprächspartners und die Wichtigkeitder Funktion für das Unternehmen. Sie möchten sich so verbessern, dassein Wechsel auch mittelfristig Sinn macht.

Stellen Sie sich folgende Fragen:

Welche Gesamtjahresvergütung will ich und wie soll sich diese zusammen-setzen? – Wie rechtfertigen Sie diesen Betrag?

TIP: Ziehen Sie keine Vergleiche, weder zu anderen Personen, noch zu anderen Unternehmen. Das kostet Sie definitiv Sympathien und lässt Ihren Gesprächspartner an Ihrer Verschwiegenheit zweifeln.

Was antworten Sie auf die Frage:“ Wie hoch ist ihr aktuelles Einkommen?“wenn Sie das nicht sagen wollen?

TIP: Verweisen Sie auf Ihre Verschwiegenheitspflicht, der Sie im Rahmen ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses unterliegen.

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Wie erklären Sie ggf. den Unterschied zu Ihrem bisherigen Einkommen?

TIP: Verweisen Sie detailliert darauf, wie sehr sich Ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse (oder bei Berufseinsteigern: Ihre Focussierung im Studium und den Praktika) mit den bereits einvernehmlich besprochenen Anforderungen deckt und wie Ihr Persönlichkeitsprofil zu den „weichen“ Erfolgsfaktoren des Unter- nehmens passen wird.

Welchen Gewinn bringen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber?

TIP: Stellen Sie enumerativ dar, worin Sie die Herausforderungen der zu besetzenden Stelle sehen und beschreiben Sie an 2 oder 3 Bei- spielen, wie Sie mit solchen oder ähnlichen Herausforderungen in der Vergangenheit umgegangen sind und warum Sie diese erfolgreich meistern konnten.

Sie möchten eine möglichst schnelle Entscheidung, damit Sie Ihren beruflichen Findungsprozess abschließen können?

TIP: Keinen Druck auf Ihren potenziellen AG ausüben, sondern ihn zu derFragestellung bringen, wann er glaubt, dass Sie sich entscheiden müssen.

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Ihr potenzieller Arbeitgeber kann/will Ihren Gehaltsforderungennicht nachkommen.

TIP: Fragen Sie entspannt nach den Gründen und nach Möglichkeiten, die er/sie sieht, wie man sich doch noch einigen könnte. Das geht zum Beispiel durch eine gestaffelte Gehaltsveränderung nach 3,6 und 12 Monate. Sie erhalten dann zwar nicht sofort das Wunschgehalt, aber eine schriftliche Zusicherung über Zeitpunkt und Höhe der nächsten Veränderungen (die Sie normalerweise immer wieder verhandeln müssten).

Sie können auch bei größeren Diskrepanzen oder dem Wunsch des AG sein bisheriges Gehaltsgefüge nicht zu verändern, Einmal- zahlungen vorschlagen.

Im Arbeitsvertrag befinden sich Klauseln, die Ihnen nicht gefallen.

TIP: AG haben in der Regel Standardverträge an denen Sie am liebsten nichts ändern wollen. Darauf verweisen Sie auch. Wenn Sie mit einer vereinzelten Klausel nicht leben können, dann sprechen Sie dieses gezielt an und fragen nach den detaillierten Gründen dafür. Den Verweis auf „Standard“ sollten Sie nicht akzeptieren, sondern ihrerseits erklären, was Sie gern geändert hätten und warum. Wenn Sie viele Klauseln entdecken, die Sie nicht wollen, dann sitzen Sie beim falschen AG !

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Vieles zu diesem Thema ergibt sich erst aus individuellen Fragestellungen.

Dazu lade ich Sie jetzt ein !

Vielen Dank