HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

14
1 FAQs HÄVG-HzV Spezieller Teil : Vergleichende Übersicht laufender HzV-Verträge in RLP . Verf. : (1) Ohne IKK classic , da für eine Kostendeckung der HzV-Einführung in einer Hausarztpraxis in RLP mit 9832 Versicherten in 2/2014 zu geringe Versichertenzahlen . (2) Ohne AOK RLP/Saarland , da völlig andere Vertragssystematik , die gesonderter Darstellung bedarf . (3) EDV-Software- Umsetzung Stand 10/15 ( Cave : nicht jeder Anbieter in RLP setzt auch alle Verträge um ) : http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/2015- Q3_Uebersicht_zugelassene_Vertragssoftware_OKV_51.pdf ; EDV-Software-Kosten Stand 10/15 : http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/redaktion/haevg/SoftwareKosten_2015-Q3.pdf Die häufigsten Fragen ( mit interaktiven Quer- verweisen und Ziffern EDV-Eingabe ) DAK Gesundheit Techniker Barmer- GEK/KKH/ HEK/hkk LKK (= neu SVLFG) Fehlt noch IKK Südwest BKKs in RLP BKK GWQ* Z.Z. nicht umgesetzt BKK Spek- trum K** HzV-Fallwerte 2015 ( gem. HÄVG , gewich- teter Durchschnitt ) € 83,38 € 67,74 € 73,66 € 73,49 € 65,63 € 76,67 Zum Vergleich : KV-Fallwert RLP Allgemeinmedizin / hausärztl. Internisten z.Z. € 62,04 ; Siehe Tab. 3 : http://www.kbv.de/media/sp/2014_04_07_Honorarbericht_4_2013.pdf % der Versicherten in hausärztl. Praxen in RLP 11 % 12 % 16 % 2 % 10 % 2 % 11 % * = aktuelle Kassenliste BKK GWQ http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/2014_11_24_GWQ_bundesweit_Anlage_12_Liste_der_teilnehmenden_Krankenkassen-RLP-.pdf sowie ** = aktuelle Kassenliste BKK Spektrum K http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/2015-03-19_spektrumK_Anl_11_Teilnehmende Krankenkassen_ RLP.pdf . Weitere Fallwerte HzV 2015 mit Quellen Aktuelle Quellen ( 2015 ) zur Überprüfung für Skeptiker : z.B. ... 20 € mehr . ... http://www.hausaerzteverband-bremen.de/uploads/media/2015_01_26_ HzV_Infomail2_15_ final.pdf oder … € 78,29 ohne DMP … http://hausaerzte-nordrhein.de/cms/fileadmin/Hausaerzteverband_Nordrhein/Nachrichten/SB_HA_1503_16S_HZV.pdf Versicherte mit Wohn- sitz in RLP 2/14 365.000 403.000 535.000 , davon BEK- GEK 437.000 , KKH 83.000 48.000 339.000 76.000 , davon Sie- mens 25.700 , Daimler 15.500 377.000 , davon pronova 103.000 , BKK Pfalz 43.000 Monatl. Abschlagsz. pro eingeschr. Versicherten € 13,50 € 11,00 12,00 € 13,50 € 12,00 € 12,00

Transcript of HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

Page 1: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

1

FAQs HÄVG-HzV

Spezieller Teil : Vergleichende Übersicht laufender HzV-Verträge in RLP . Verf. : (1) Ohne IKK classic , da für eine Kostendeckung der HzV-Einführung in einer Hausarztpraxis in RLP mit 9832 Versicherten in 2/2014 zu geringe Versichertenzahlen . (2) Ohne AOK RLP/Saarland , da völlig andere Vertragssystematik , die gesonderter Darstellung bedarf . (3) EDV-Software-

Umsetzung Stand 10/15 ( Cave : nicht jeder Anbieter in RLP setzt auch alle Verträge um ) : http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/2015-Q3_Uebersicht_zugelassene_Vertragssoftware_OKV_51.pdf ;

EDV-Software-Kosten Stand 10/15 : http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/redaktion/haevg/SoftwareKosten_2015-Q3.pdf

Die häufigsten Fragen ( mit interaktiven Quer-verweisen und Ziffern EDV-Eingabe )

DAK Gesundheit

Techniker Barmer-GEK/KKH/ HEK/hkk

LKK (= neu SVLFG)

Fehlt noch

IKK Südwest BKKs in RLP

BKK GWQ* Z.Z. nicht umgesetzt BKK Spek-trum K**

HzV-Fallwerte 2015 ( gem. HÄVG , gewich-teter Durchschnitt )

€ 83,38 € 67,74 € 73,66 € 73,49 € 65,63 € 76,67

Zum Vergleich : KV-Fallwert RLP Allgemeinmedizin / hausärztl. Internisten z.Z. € 62,04 ; Siehe Tab. 3 : http://www.kbv.de/media/sp/2014_04_07_Honorarbericht_4_2013.pdf

% der Versicherten in hausärztl. Praxen in RLP

11 % 12 % 16 % 2 % 10 % 2 % 11 %

* = aktuelle Kassenliste BKK GWQ http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/2014_11_24_GWQ_bundesweit_Anlage_12_Liste_der_teilnehmenden_Krankenkassen-RLP-.pdf sowie ** = aktuelle Kassenliste BKK Spektrum K http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/2015-03-19_spektrumK_Anl_11_Teilnehmende Krankenkassen_ RLP.pdf .

Weitere Fallwerte HzV 2015 mit Quellen

Aktuelle Quellen ( 2015 ) zur Überprüfung für Skeptiker : z.B. ... 20 € mehr . ... http://www.hausaerzteverband-bremen.de/uploads/media/2015_01_26_ HzV_Infomail2_15_ final.pdf oder … € 78,29 ohne DMP … http://hausaerzte-nordrhein.de/cms/fileadmin/Hausaerzteverband_Nordrhein/Nachrichten/SB_HA_1503_16S_HZV.pdf

Versicherte mit Wohn-sitz in RLP 2/14

365.000 403.000 535.000 , davon BEK-GEK 437.000 ,

KKH 83.000

48.000 339.000 76.000 , davon Sie-mens 25.700 , Daimler

15.500

377.000 , davon pronova 103.000 , BKK Pfalz 43.000

Monatl. Abschlagsz. pro eingeschr. Versicherten

€ 13,50 € 11,00 € 12,00 € 13,50 € 12,00 € 12,00

Page 2: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

2

Die häufigsten Fragen ( mit interaktiven Quer-verweisen und Ziffern EDV-Eingabe )

DAK Gesundheit

Techniker Barmer-GEK/KKH/ HEK/hkk

LKK (= neu SVLFG)

Fehlt noch

IKK Südwest BKKs in RLP

BKK GWQ* Z.Z. nicht umgesetzt BKK Spek-trum K**

Laufzeit ? Unbefristet , zunächst bis 31.12.16

Unbefristet , zunächst bis 31.12.18

Unbefristet , zunächst bis 31.12.16

Unbefristet , zunächst bis 31.12.16

Unbefristet , zunächst bis 31.12.17

Unbefristet , zu-nächst bis 30.6.18

Grenzwert / Obergren-ze über alle einge-schriebenen HzV-Fälle

€ 76,00 , Vergütung der Module bleibt unberücksichtigt

€ 76,00

€ 76,00

Ohne Grenzwert € 76,00 , Obergrenze für alle GWQ-BKKs

€ 76,00 , Obergrenze für alle Spektrum K-

BKKs

Alterseingangsdefiniti-on

Ab Geburt „I.d.R.“ab 15. LJ , jüngere „Kinder in

Beh.“ möglich

Ab Geburt Ab Geburt Ab Geburt , jüngere „Kinder in Beh.“ mög-

lich

Ab Geburt

Vertreterpauschale EDV 0004

Max. 1 x/Quart. € 17,50

Max. 1 x/Quart. € 12,50

Max. 1 x/Quart. € 17,50

Max. 1 x/Quart. € 12,50

Max. 1 x/Quart. € 17,50

Max. 1 x/Quart. € 12,50

„onlinefähige IT“ reicht, „off-line-Abrechnung“ mit CD ?

Ja Ja Ja Ja Vorhaltung online-Infrastruktur / On-lineabrechnung /

Onlineteilnahmeprü-fung ist Leistungsin-

halt P1

Vorhaltung online-Infrastruktur ist

Leistungsinhalt P1

Zielauftragspauschale EDV 0005

€ 17,50 € 12,50 € 17,50 € 12,50 Max. 1x/Quart. je Zielleis-

tung

€ 17,50 € 12,50

Besuch LKK EDV 1410 + 4401/4402/4403 ; EK EDV 01410 + 40220 / 40222 / 40224 (Tag) ; 40226 / 40228 / 40230 (Nacht)

€ 32,50 , inkl. Wege-geld

€ 30,00 , inkl. Wege-geld

€ 32,50 plus Wegegeld € 3.20 / 6,30 / 9,20 (Tag) resp. € 6,20 /

9,80 / 13,20 (Nacht)

€ 30,00 plus Wegegeld € 5,00 / 10,00 / 15,00 ;

Cave : abweichende Kreisregelung !

In Pauschale € 30,00 , inkl. We-gegeld

Ungeplanter eiliger Besuch LKK EDV 1411 / 1411P + 4401/4402/4403

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

€ 60,00 , Max. 3x/Quartal plus We-gegeld ; 1x/Tag bei

Palliativpat.

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Besuchszuschlag Pallia-tivpatient LKK EDV 1490 + 4401/4402/4403

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

€ 20,00 , Max. 10x/Quartal ; plus

Wegegeld

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Nachtbesuch / Wo-chenende / Feiertag DAK EDV 01410 + 01100

€ 57,50 , Einzelleistung inkl. Wegegeld

In Pauschale In Pauschale Nein ; Wie Besuch , nicht koppelfähig

In Pauschale In Pauschale

Tiefe Nacht Besuch / Wochenende / Feiertag DAK EDV 01410 + 01101

€ 72,50 , Einzelleistung inkl. Wegegeld

In Pauschale In Pauschale Nein ; Wie Besuch , nicht koppelfähig

In Pauschale In Pauschale

Page 3: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

3

Die häufigsten Fragen ( mit interaktiven Quer-verweisen und Ziffern EDV-Eingabe )

DAK Gesundheit

Techniker Barmer-GEK/KKH/ HEK/hkk

LKK (= neu SVLFG)

Fehlt noch

IKK Südwest BKKs in RLP

BKK GWQ* Z.Z. nicht umgesetzt BKK Spek-trum K**

Mitbesuch EDV 1413

€ 15,00 , Einzell. inkl. Wegegeld

In Pauschale € 15,00 , Einzell. inkl. Wegegeld

€ 7,54 , Einzell. Inkl. Wegegeld

In Pauschale In Pauschale

Heimbesuch LKK EDV 1415 EK EDV 01410

In Pauschale In Pauschale Wie Hausbesuch € 32,50 , jedoch inkl.

Wegegeld

€ 18,00 , inkl. Wege-geld ; Max. 4x/Quartal

In Pauschale In Pauschale

01100 , 01101 EDV 01100 B/C , 01101 B/C

€ 25,00 / € 40,00 Ein-zelleistung

€ 25,00 / € 40,00 Ein-zelleistung

€ 25,00 / € 40,00 Ein-zelleistung

€ 25,00 / € 40,00 Ein-zelleistung

€ 25,00 / € 40,00 Ein-zelleistung

€ 25,00 / € 40,00 Einzelleistung

Prävention ? EDV 01730 (Frau) / 01731 (Mann) / 01732 (GSU) / 01745

Einzelleistung € 4,00 , Zuschlag P2 € 4,00 , Zuschlag P2 Einzelleistung € 4,00 , Zuschlag P2 Einzelleistung

Stuhltest inkl. Kosten € 2,53 EDV 01734

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Einzelleistung

Wegegeld ? LKK EDV 4401 / 4402 / 4403 ; EK EDV 40220 / 40222 / 40224 (Tag) ; 40226 / 40228 / 40230 (Nacht)

In Pauschale In Pauschale € 3.20 / 6,30 / 9,20 (Tag) resp. € 6,20 /

9,80 / 13,20 (Nacht) bis 2 / bis 5 / ab 5 km

€ 5,00 / € 10,00 / € 15,00 bis 5 km/bis 10

km/ab 10,1 km ; Cave : abweichende Kreisre-

gelung !

In Pauschale In Pauschale

35100 , 35110 EDV 35100 / 35110 , B/C

Je € 20,00 Psychoso-matik

Je € 20,00 Psychoso-matik

Je € 20,00 Psychoso-matik

Psychosomatik € 2,00 je eingeschr.

Vers. / Quartal

Je € 20,00 Psychoso-matik

Je € 20,00 Psycho-somatik

Sono Schilddrüse / Abdomen EDV 33012 / 33042

€ 3,00 / € 5,00 Sono Zuschlag auf P1

Sono € 11,00 / 21,00 Sono € 11,00 / 21,00 Sono € 11,00 / 21,00 Sono € 11,00 / 21,00 Sono € 11,00 / 21,00

Zuschlag rationale Pharmakotherapie ?

Nein ; dafür 1x jährl. Diab. Poly-

pharm.Check

Ja , max. € 2,50 Zu-schlag auf P2

Ja , max. € 4,00 Zu-schlag auf P2 ; max. 4x

pro Jahr

Nein Ja , max. € 4,00 Zu-schlag auf P2 ; max. 3x

pro Jahr

Ja , max. € 3,50 Zuschlag auf P2

Durchschnittliche haus-ärztliche GKV-Verordnungen in RLP ?

Siehe Tabelle 10 Seite 13 : http://www.gkv-gamsi.de/media/dokumente/gamsi_statistiken/2014/q3_13/GAmSi-Bericht_KV_Rheinland-Pfalz_2014_09_K.pdf : (1) Z.Z. sind 2,2 % der hausärztlichen Verordnungen in RLP me-too-Präparate . Eine angestrebte Quote von < 4 % der Verordnungen erscheint realistisch . (2) Z.Z. sind 79.1 % der hausärztlichen Verordnungen in RLP Generika . Eine angestrebte Quote von > 90 % der Verordnungen erscheint wenig realistisch .

Quoten Spektrum K Rot = < 4 % = € 2,00 = Anzahl der Verordnungen von Arzneimitteln, die rot markiert sind, sowie von Arzneimitteln, die zur Substitution der rot-markierten Arzneimittel vorge-schlagen werden ; Blau = > 90 % = € 0,75 = Patentgeschütze und / oder biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, für die die jeweilige Betriebskrankenkasse bzw. das von ihr beauftragte Dienstleistungsunternehmen Rabattverträge nach § 130 a Abs. 8 und § 130 c SGB V abgeschlossen haben. Anzahl der Verordnungen der blau hinterlegten Arznei-mittel sowie die Verordnungen der Alternativen ohne Rabattvertrag. Kein aut-idem-Kreuz = > 92 % = € 0,75 = Anzahl der Verordnungen von Arzneimitteln, bei denen der Arzt den Austausch in der Apotheke erlaubt, indem er kein Kreuz im Aut-idem-Feld des Verordnungsformulars setzt. (Sollte der Hausarzt ein aut-idem-Kreuz setzen, ist dies nur in der Vertragssoftware zulässig.).

Quoten Barmer-GEK / KKH / HEK / hkk / GWQ

Rot = € 2,50 = für die Substitution von Me-Too-Arzneimitteln durch wirtschaftlichere patentfreie Arzneimittel soweit möglich . Rabatt-Grün = € 1,50 = Substitution von nicht rabattbegünstigten Präparaten durch wirkstoffidentische rabattbegünstigte patentfreie Arzneimittel . Vierteljährliche Quotenanpassung nach Mitteilung durch HÄVG .

Page 4: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

4

Die häufigsten Fragen ( mit interaktiven Quer-verweisen und Ziffern EDV-Eingabe )

DAK Gesundheit

Techniker Barmer-GEK/KKH/ HEK/hkk

LKK (= neu SVLFG)

Fehlt noch

IKK Südwest BKKs in RLP

BKK GWQ* Z.Z. nicht umgesetzt BKK Spek-trum K**

P 1 Auszahlung ( kon-taktunabhängige jährl. Grundpauschale gem. Zahl der eingeschr. Versicherten pro Jahr

Ja , ohne Altersstaffe-lung auf Quartale umgelegt € 5,00

Nein , mit € 95,00 / € 50,00 dafür zwei

kontaktabh. Halbjah-respauschalen P2 pro

VTHJ

Ja , ohne Altersstaffe-lung auf Quartale umgelegt € 5,00

Nein Ja , € 65,00 ohne Al-tersstaffelung als Jahrespauschale ,

dafür P2 nur 3x

Ja , ohne Altersstaf-felung auf Quartale

umgelegt € 4,00

P2 Auszahlung ? AP-Kontakt EDV 0000

€ 40,00 , AP-Kontakt , 4x / Jahr Auszahlung

AP-Kontakt , Max. 1x pro VTHJ , Max. 2x pro

VTJ

€ 40,00 , AP-Kontakt , 4x / Jahr Auszahlung

€ 39,00 / € 32,00 / € 44,00 , AP-Kontakt , altersgestaffelt , 4x /

Jahr Auszahlung

€ 40,00 , AP-Kontakt auch in einem anderen Quartal des Vorjahres, 3x / Jahr Auszahlung

€ 95,00 / € 50,00 für zwei kontaktabh.

Halbj.pauschalen P2 / VTHJ bei AP-Kont.

Zusätzlich : Besuch durch VERAH ? EDV 1417

Im Zuschlag enthalten Im Zuschlag enthalten Im Zuschlag enthalten € 18,00 , max. 3x/Quartal (Palliativ-

patient)

Im Zuschlag enthalten Im Zuschlag enthal-ten

Diagnosen P3 ? EDV 0003

€ 20,00 / € 40,00 (1) Analog mRSA (2) BBP +

Z1 = Kassenind. Kat.

€ 10,00 / € 27,50 / € 55,00 , abhängig von 1

bis 3 Diagn. ; Kassenind. Kat.

€ 20,00 , Analog mRSA € 10,00 / € 27,50 / € 55,00 , abhängig von 1 bis 3 Diagnosen; Ana-

log mRSA

€ 30,00 , abhängig von 2 Diagnosen ; kassen-individueller Katalog

€ 10,00 / € 27,50 / € 55,00 , abhängig von

1 bis 3 Diagn. ; Kassenind. Kat.

EL verlängerte Sprech-zeit ? EDV 0010

Nein Nein Nein € 22,00 , Max. pro Pat. 2x/Quartal

Nein Nein

Impfungen ? EDV wie KV

In Pauschale In Pauschale In Pauschale In Pauschale In Pauschale In Pauschale

Gemäß Ziffernkranz HzV weiter über KV abzurechnen sind :

Identisch Barmer-GEK / KKH / HEK / hkk / DAK / TK / LKK / BKK-GWQ / Spektrum K : 01510 - 01512 (Onkologie) , 01950 - 01956 (Substitutionsbehandlung), 30110 - 30123 (Allergologie), 30500 - 30501 (Phlebologie), 30600 - 30601, 30610 - 30611 (Proktologie), 30710 - 30789 (Schmerztherapeutische Versorgung), 30920 - 30924 (HIV), 32130 – 32152* (Teile Speziallabor : Immunologische Untersu-

chungen / Drogensuchtests) , alle Sonderbedarfszulass. wie Gastroskopie , Colosk. , antragspflichtige Psychotherapie (35130 - 35131 , 35140 - 35142)

Identisch : Barmer-GEK / KKH / HEK / hkk / DAK / TK / LKK / BKK-GWQ / BKK-Spektrum K

Weitere LAB-Para-meter über KV abr.: 32097 BNP

Weitere LAB-Para-meter über KV abr.: 32097 BNP ; 32880 U- Status Check ; 32881 Glukose Check ; 32882 Chol Check

Weitere LAB-Para-meter über KV abr.: 32097 BNP

Weitere LAB-Para-meter über KV abr.: 32094 HbA1c; 32097 BNP ; 32880 U-Status Check ; 32881 Glukose Check ; 32882 Chol Check

Weitere LAB-Para-meter über KV abr.: 32094 HbA1c 32097 BNP

Weitere LAB-Para-meter über KV abr.: 32097 BNP

Über KV abzurechnen 32130 – 32152* = 32130 Antistreptolysin ; 32131 IgM Neugeborener ; 32132 Schwangerschaftsnachweis ; 321333 Mononukleosetest ; 32134 Myoglobin ; 32135 Mikroalbuminurie ; 32136 Alpha1-Mikroglobinurie ; 32137 Buprenorphin ; 32140 Amphetamin ; 32141 Barbiturate ; 32142 Benzodiazepine ; 32143 THC ; 32144 Kokain ; 32145 Methadon ; 32146 Morphin ; 32147 PCP ; 32148 Alkohol quant. ; 32150 Troponin Träger ; 32151 Kulturelle bakteriologische Untersuchung ; 32152 Strep A Test .

- Zum Verständnis : Wie werden in der HzV die obigen Leistungen definiert , die in einem Vertrag über die KV abzurechnen sind ? (1) In den Allgemeinen Bestimmungen steht bei jedem Ziffernkranz eines Vertrags : … Sofern Leistungen erbracht werden, die in diesem EBM-Ziffernkranz nicht aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung

Page 5: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

5

über die Kassenärztliche Vereinigung. … Daraus folgt : - Schritt A : Welche EBM Ziffern gibt es ? ( Verf.: aktuellen EBM aufschlagen ! ) - Schritt B : ( Verf. : Ziffernkranz eines Vertrags aufschlagen ! ) Welche der EBM Ziffern stehen nicht im Ziffernkranz des HzV-Vertrags ? (2) Und schon wird selbst die Auszubildende Ihrer Praxis zum „HzV-Experten“ . ( Verf. : Sinn der obigen Tabelle ist natürlich , daß Sie sich genau diese Arbeit ersparen . )

Die häufigsten Fragen ( mit interaktiven Quer-verweisen und Ziffern EDV-Eingabe )

DAK Gesundheit

Techniker Barmer-GEK/KKH/ HEK/hkk

LKK (= neu SVLFG)

Fehlt noch

IKK Südwest BKKs in RLP

BKK GWQ* Z.Z. nicht umgesetzt BKK Spek-trum K**

sek. heilende Wunde EDV 02310

In Pauschale In Pauschale In Pauschale Einzelleistung , 1x/Quartal

In Pauschale In Pauschale

VERAH ? € 5,00 , Zuschlag auf BBP ( Bes. Be-

treuungspauschale )

€ 5,00 , Zuschlag auf P3

€ 5,00 , Zuschlag auf P3

€ 5,00 , Zuschlag auf P3

€ 5,00 , Zuschlag auf P3

€ 5,00 , Zuschlag auf P3

02300 , 02301 , 02302 EDV 02300 B/C/D/E , 02301 B/C/D/E , 02302 B/C/D/E

In Pauschale Einzell. € 8,00 / € 16,00/€ 30,00

In Pauschale In Pauschale Einzell. € 8,00 / € 16,00/€ 30,00

Einzell. € 8,00 / € 16,00/€ 30,00

Diabetischer Fuß EDV 02311 L / R

In Pauschale In Pauschale In Pauschale Einzelleistung , je Bein/Sitzung

In Pauschale In Pauschale

med.Rehab. , geriatr. Assessment EDV 01611 / 03240

€ 38,00 / € 17,00 Einzelleistung

€ 38,00 / € 17,00 Einzelleistung

€ 38,00 / € 17,00 Einzelleistung

01611 über KV abre-chenbar ; 03240 €

17,00 Einzelleistung

€ 38,00 / € 17,00 Einzelleistung

€ 38,00 / € 17,00 Einzelleistung

Ulcera cruris EDV 02312 L / R

In Pauschale In Pauschale In Pauschale Einzelleistung , je Bein/Sitzung

In Pauschale In Pauschale

Schmerztherapie 30710-30789?

Über KV abrechenbar Über KV abrechenbar

Proktologie nach 30600-30601 , 30610-30611 ?

Über KV abrechenbar Über KV abrechenbar

Belastungs-EKG EDV 03321

Z3/Z4 € 3,00/€ 5,00 Zuschläge auf P1

In Pauschale € 26,00 , Einzelleistung 03321 über KV abre-chenbar

€ 26,00 , Einzelleistung In Pauschale

Chirotherapie EDV 30200/30201

Z3/Z4 € 3,00/€ 5,00 Zuschläge auf P1

In Pauschale In Pauschale In Pauschale In Pauschale In Pauschale

Akupunktur EDV 30790/30791

Über KV abrechenbar In Pauschale In Pauschale In Pauschale In Pauschale In Pauschale

DMP Verpflichtungen ? Aktive Teilnahme an allen DMPs bei Beitritt obligat Aktive Teilnahme an allen DMPs bei Beitritt obligat

Fortbildungsverpflich-tung ShF ( = Strukturier-te halbjährliche haus-ärztliche Fortbildung )

2 x / Jahr ab Vertragsteilnahme des Betreuarztes ; http://www.hausaerzteverband.de/cms/IhF-Kompakt-2015.1355.0.html

2 x / Jahr ab Vertragsteilnahme des Betreuarztes ;

http://www.hausaerzteverband.de/cms/IhF-Kompakt-2015.1355.0.html

Page 6: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

6

Die häufigsten Fragen ( mit interaktiven Quer-verweisen und Ziffern EDV-Eingabe )

DAK Gesundheit

Techniker Barmer-GEK/KKH/ HEK/hkk

LKK (= neu SVLFG)

Fehlt noch

IKK Südwest BKKs in RLP

BKK GWQ* Z.Z. nicht umgesetzt BKK Spek-trum K**

Postop. hausärztl. Be-treuung EDV 2005

Einzell. , 1x / Quartal Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Einzelleistung , 1x/Quartal

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Homöopathie EDV 99201/ 99203

In Pauschale In Pauschale In Pauschale Über KV abrechenbar In Pauschale In Pauschale

Fortbildungsverpflich-tung Qualitätszirkel Arz-neitherapie

4 x / Jahr ab Vertrags-teilnahme Betreuarzt

3 x / Jahr ab Vertrags-teilnahme Betreuarzt

4 x / Jahr ab Vertrags-teilnahme Betreuarzt

4 x / Jahr ab Vertrags-teilnahme Betreuarzt

4 x / Jahr ab Vertrags-teilnahme Betreuarzt

4 x / Jahr ab Ver-tragsteilnahme

Betreuarzt

Verpflichtung Nachweis Qualifikation Geriatri-sches Basisassessment / Med. Rehabilitation / Psychosomatik ?

Ab Beitritt 12 Monate Zeit zum Nachweis

von Psychosomatik *

Ab Beitritt 12 Monate Zeit zum Nachweis von

Psychosomatik * + Med. Rehab. *** + Ger. Basisass. **

Psychosom.-nachweis

nur bei Abrechnung * psychsomat. Leistun-gen , nicht bei Beitritt

Psychosom.-nachweis

nur bei Abrechnung * psychsomat. Leistun-gen , nicht bei Beitritt

Ja , Geriatrisches Basisassessment **

und Nachweis Psycho-

somatik * (Vertrags-

nachtrag) bei Beitritt obligat

Ja , Geriatrisches Basisassessment ** bei Beitritt obligat

* Bsp. Kursangebot 2015 Nachqualifikation Psychosomatik siehe : http://www.hausaerzteverband.de/cms/Psychosomatische-Grundversorgung.1122.0.html . ** Bsp. Kursangebot 2015 Geriatrisches Basisassessment siehe : http://www.bhaev.de/index.php/fortbildung/shfk/hzv-relevante-fortbildungen/hausaerztliches-geriatrisches-basisassessment.html *** Bsp. Kursangebot 2015 Medizinische Rehabilitation siehe : http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/redaktion/Ihf/Med_Reha/2015_02_06_Anmeldung_Med._Reha.pdf

DAK Gesundheits-Checks und Module mit Codierungsziffern (De-tails siehe Vertrag)

EDV 2004 : DAK poststationäres Überleitungsmanagement ; EDV 0006 : DAK Gesundheitscheck I ; EDV 0007 : DAK Gesundheitscheck II ; EDV 0008 : DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 1 – Früherkennung ; EDV 0009 : DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 1 – Weiterbetreuung ; EDV 0010 : DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 2 – Früherkennung ; EDV 0011 : DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 2 – Weiterbetreuung ; EDV 0012 : DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 3 – Früherkennung ; EDV 0013 : DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 3 – Weiterbetreuung ; EDV 0014 : DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 4 – Früherkennung ; EDV 0015 : DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 4 – Weiterbetreuung ; EDV 0016 : DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 5 – Früherkennung ; EDV 0017 : DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 5 – Weiterbetreuung ; EDV 0018 : Zuschlag Sachkosten DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 1 – Früherkennung ; EDV 0019 : Zuschlag Sachkosten DAK-Gesundheitsvorsorge Modul 5 – Früherkennung ; EDV HIPST : Impfstatus

Von Kassen explizit gewünschte vertragli-che kassenindividuelle Sonderstrukturen ?

(1) Versch. DAK - Gesundheitschecks (2) 5 versch. Module DAK - Gesundheitsvorsorge

Früherkennung

Keine Keine

(1) Quartalspauschale Betr. Palliativpatient (2) Hausbesuchszu-

schlag + VERAH-Besuch (3) verl.

Sprechzeit

(1) Überpr. Impfstatus alle 2 Jahre (2) Vorhal-

tung online-Infra-struktur / On-lineabr. / Onlineteilnahmeprü-

fung

(1) Kontaktabhängi-ge Koordinierungs- und Kommunikati-

onspauschale zu Selektivverträgen

Verpflichtung zum Beitritt zu einer HzV – Gerätegemeinschaft , wenn man Langzeit-EKG, Langzeit-RR , Sono, Belastungs-EKG bisher nicht in eigener Praxis erbringt ?

Ja , Langzeit-RR und Belastungs-EKG Über-gangsfrist 6 Monate

ab Zugang Teilnahme-best.; Sono und Lang-

zeit-EKG keine Voraus-setzung

Ja , ab Vertragsbeitritt Nein Nein Ja , zwei Leistungen aus Langzeit-RR /

Langzeit-EKG / Sono werden erbr. ab Ver-

tragsbeitritt entweder in eigener Praxis oder in HzV - Gerätegem.

Nein

Qua.pauschale Betr. Palliativpat. , EDV 0001

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Einzelleistung , € 100,00 , 1x/Quartal

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Vertragsstruktur nicht vorgesehen

Page 7: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

7

B. Allgemeiner Teil : HzV-Umsetzung in der Praxis ( Verf. : für HzV-Einsteiger )

Stand der Dinge ( Haus-ärztetag 2015 ) in der HzV?

Quer Deutschland sind z.Z. 16800 Hausärzte in Vollversorgungsverträgen eingeschrieben und versorgen bei einem Honorarvolumen von rund € 750 MIO insgesamt 3,7 Millionen HzV-Patienten = mit ca. 5,2 % der 70 Mio GKV-Versicherten wird z.Z. 8,5 % des hausärztlichen Honorars erwirtschaftet . Rein rechnerisch liegt der Mittelwert pro HzV-Praxis z.Z. bei 225 HzV-Patienten pro Quartal – Tendenz stark steigend . Andererseits ist rund ein Drittel aller Hausärzte an der HzV z.Z. völlig desinteressiert : http://www.facharzt.de/arzt/auswertungen/mini-umfragen.html?id=130 . Bei Interesse an Details und zur Behebung eventueller Informationsdefizite siehe aktuelle Evaluation der HzV ( 160 Seiten ): https://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/redaktion/bundesverband/bw_hzv_eval_2008_2010.pdf .

Macht es Sinn , alle Verträge umzusetzen ?

Die software muß zunächst einmal vorhanden sein . Nicht alle softwareanbieter setzen wegen zu geringer Gewinn-Margen sämtliche Verträge um . EDV-Software-Umsetzung Stand 10/15 : http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/2015-Q3_Uebersicht_zugelassene_Vertragssoftware_OKV_51.pdf . Und : die für eine Kostende-ckung der software nötige Patientenzahl muß in der Praxis vorhanden sein . Was bei TK und DAK unproblematisch sein dürfte . Z.B. : TK hat in RLP ca. 403.000 Versicherte , macht bei ca. 2600 hausärztlichen Praxen in RLP rechnerisch ein Potential von 155 TK-HzV-Versicherten pro Praxis . Kosten Vertragssoftware RLP 10/15 : http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/redaktion/haevg/SoftwareKosten_2015-Q3.pdf .

Wo kommt das Geld der höheren HzV-Honorare her ?

Zum Einsparpotential der HzV-Versorgung gegenüber der GKV-Regelversorgung siehe lesenswerte aktuelle Zusammenfassungen ( 2014 ) : http://www.neue-versorgung.de/tl_files/neueVersorgung/PDF/04a%20Pra%CC%88sentation%20Evaluation%20der%20HZV_Universita%CC%88t%20Heidelberg.pdf und http://www.neue-versorgung.de/tl_files/neueVersorgung/PDF/04b%20Pra%CC%88sentation%20Evaluation%20der%20HZV_Universita%CC%88t%20Frankfurt%20am%20Main.pdf

Wir machen nicht alle drei DMPs . Trotzdem für die HzV anmelden ?

Barmer-GEK / KKH / HEK / hkk / TK / BKK-GWQ / BKK-Spektrum K / LKK : Nein . Nachweis der KV-Registrierung einer Praxis für alle drei DMPs (DiabMell / KHK / Asthma-COPD) bei HzV-Anmeldung Pflicht ( TK : Nachweis Psychosomatik ebenfalls Pflicht 12 Monate ab Vertragsbeitritt ) . Bei fehlenden Qualifikationsvoraussetzungen wird der Antrag einer Praxis auf HzV-Teilnahme nach Überprüfung der KV-DMP-Abrechnungen der Vergangenheit abgelehnt .

Fallwerte HzV ? Aktuelle Quellen zur Überprüfung für Skeptiker : (1) Hausärzteverband Nordrhein : … € 75 durchschnittlicher HzV-Fallwert ( ohne DMP und Notdienst ) über die letzten 2 Jahre…. Siehe Graphik Seite 44 http://hausaerzte-nordrhein.de/cms/fileadmin/Hausaerzteverband_Nordrhein/aktuelle_HzV-Informationen.pdf . (2) Hausärzteverband Baden Württemberg : … Wenn man die Honorare der HZV vergleicht mit den Fallwerten der KV, ergibt sich für 2014 ein Plus von ca. 180 Millionen Euro. Dies verteilt sich auf 3600 Ärzte, was rechnerisch ein durchschnittliches Plus von 50.000 Euro pro Arzt ergibt, eine Steigerung, von der andere Berufsgruppen nur träumen kön-nen. … http://www.hausarzt-bw.de/upload/Verbandszeitschrift/Ausgabe_42014.pdf (3) Hausärzteverband Bremen : ... 20 € mehr . ... http://www.hausaerzteverband-bremen.de/uploads/media/2015_01_26_HzV_Infomail2_15_final.pdf

Warum sind die Verträ-ge so unterschiedlich ?

(1) Kassen stehen untereinander im Wettbewerb um Versicherte und unterscheiden sich erheblich in ihrer Versichertenstruktur und ihrer Interessenslage . (2) Ergebnisse und Vertragsstrukturen von Verhandlungen und unabhängigen Schiedsverfahren in anderen Bundesländern färben auf RLP ab . (3) Unterschiedliche Schiedspersonen in unterschied-lichen Schiedsverfahren entscheiden unterschiedlich .

Müssen neue Qualitäts-zirkel und Pharmako-therapie-Zirkel aufge-baut werden ?

Historisch gewachsene Struktur der Qualitätszirkel sind in RLP häufig regionale „Mischzirkel“ aus Hausärzten und Fachärzten . Man wird es aber Dermatologen, Orthopäden , Gynäkologen , Neurologen etc. auf Dauer nicht zumuten können , ihre knappe Freizeit unter Anleitung eines Moderators mit eher drögen hausärztlichen Rabattverträgen , IhF-Minimodulen und me-too-Quoten unterschiedlicher Kassen zu verbringen . Lösungsansatz in anderen Bundesländern : Sondertermin für HzV-Teilnehmer 1 Stunde vor Termin des bisherigen regionalen fachübergreifenden Quali-Zirkels . Beispiel : In Baden-Württemberg wurden in den ersten 5 Jahren der HzV erhebliche finanzielle Mittel in Aufbau, Betrieb und Schulung von 313 Pharmakotherapiezirkeln (Mittelwert 10 +/- 6 Teilnehmer , Teilnehmererfassung über HAEV-Scanner) mit 343 Moderatoren investiert , in der Startphase der HzV wird im Flächenland RLP mit dem Aufbau von mindestens 100 Pharma.zirkeln gerechnet .

Verwaltungskosten ? Mitglieder 3 % , Nichtmitglieder 3,5 % .

Veröff. Zusatzsprech-stunde Praxisschild ?

Keine vertragliche Pflicht .

In 5 Schritten zur kor-rekten Einschreibung Ihrer HzV-Patienten

Unterschiedliche Handhabung je nach Kasse , zum Teil online : (1) Teilnahmeberechtigt sind Versicherte die noch in keinem anderen Hausarztvertrag eingeschrieben sind, unabhängig vom Alter des Patienten . (2) Der Versicherte erklärt seine Teilnahme an der HzV bei Ihnen. Sie informieren den Versicherten über die HzV und händigen ihm die Patienteninformation zum Hausarztpro-gramm und die Patienteninformation zum Datenschutz aus und bitten ihn, diese sorgfältig durchzulesen . (3) Nachdem der Patient die Patienteninformationen sorgfältig durchgelesen hat, legen Sie ihm bitte sowohl die Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte als auch den HzV-Beleg zur Unterschrift vor - bedrucken Sie den HzV-Beleg mit Hilfe Ihrer Software - handschriftlich ausgefüllte Belege können nicht verarbeitet und somit nicht akzeptiert werden! (4) Im Anschluss versehen Sie bitte die Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte sowie den HzV-Beleg mit Ihrem Arztstempel und unterschreiben ebenfalls die Teil-nahme- und Einwilligungserklärung. Danach kopieren Sie bitte die Teilnahme- und Einwilligungserklärung und händigen diese dem Patienten aus. Das Original verbleibt in Ihren

Page 8: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

8

Akten und muss mindestens zehn Jahre in Ihrer Praxis aufbewahrt werden. (5) Tipp: schicken Sie Ihre HzV-Belege regelmäßig an das Rechenzentrum, bei vielen Einschreibungen ist ein wöchentlicher Versand anzuraten . Siehe auch : http://www.cmxs.de/hausaerzteverband_rp/upload/infos_tipps_HZV/ErsteSchritte.pdf .

Wie ist in der HzV die Vertretung geregelt ? ( Verf.: Cave ! Benen-nen Sie bitte im Vertre-tungsfall für Ihre HzV-Patienten nie aus Ver-sehen einen Nicht-HzV-Arzt )

Rundschreiben Hausärzteverband Bayern „ Blickpunkt Hausarztverträge“ 1.8.2014 ( Verf. : mit RLP-Modifikationen und Ergänzungen ) : … Grundsätzlich kann jeder HzV-Hausarzt jeden anderen HzV-Hausarzt vertreten. Voraussetzung ist die Teilnahme am jeweils gleichen HzV-Vertrag . … Die HzV-Versicherten werden durch ihren HzV-Betreuarzt über die ihn vertretenden Hausärzte informiert. Die Aufgabe des HzV-Betreuarztes besteht lediglich darin, dem Patienten einen HzV-Arzt zu benennen (z.B. durch einen Aushang in der Praxis , einer Anzeige in der örtlichen Presse und/oder auf dem Anrufbeantworter ) . Für den Fall, dass am Ort bzw. in näherer Umge-bung kein HzV-Vertreterarzt niedergelassen ist geben Sie bitte unabhängig von der räumlichen Entfernung den nächstgelegensten HzV-Hausarzt an ( Verf.: bitte vorher immer anrufen und Vertretungszeiten absprechen ) . Benennen Sie bitte im Vertretungsfall für Ihre HzV-Patienten nie aus Versehen einen Nicht-HzV-Arzt und dokumentieren Sie für den Fall von Rückfragen/ungerechtfertigten Korrekturanforderungen einzelner Kassen den exakten Text ( getrennt für HzV-Patienten und Non-HzV-Patienten ) auf Aushang / Anzei-ge / Anrufbeantworter . Um einen HzV-Vertreterarzt zu finden, hilft die Homepage www.hausarzt-suche.de . Der HzV-Patient ist dazu verpflichtet, im Vertretungsfall einen benannten HzV-Vertreterarzt aufzusuchen. Sucht der Patient trotzdem einen Nicht-HzV-Hausarzt auf, handelt er nicht vertragskonform ( = Nicht-Vertragskonforme-Inanspruchnahme NVI ) , denn die Behandlung des HzV-Patienten wird durch den Nicht-HzV-Hausarzt nach EBM über die KV abgerechnet ( obwohl die Bereinigung längst erfolgt ist ) . … … Sollte die NVI daraus resultieren , daß ein Nicht-HzV-Hausarzt von Ihnen als Vertreter angegeben wurde , kann die Krankenkasse die entstandenen Mehrkosten als Schadens-ersatz von Ihnen zurückfordern . Begibt sich der Patient zu einem Nicht-HzV-Hausarzt , obwohl Sie ihn über die Vertretung eines HzV-Hausarztes informiert haben , liegt dies nicht mehr in Ihrem Einflußbereich . … Stand 10/15 gibt es in RLP 324 HzV-Hausärzte . Zum Vergleich die Zahlen anderer Fachgruppen ( Quelle KBV , Zählung Personen ) : Augen 276 , Haut 178 , HNO 187 , Nervenärzte 261, Urologie 162 , Radiologie 199 . In Urlaubsvertretungszeiten wird den Patienten in RLP selbst in der „HzV-Startphase“ bei korrekter Umsetzung der HzV-Verträge lediglich eine Wegstrecke zum nächsten HzV-Hausarzt zugemutet , die sie bei Augen / Haut / HNO / Nerven / Uro / Radiologie etc. seit Jahren gewohnt sind . Wodurch wird die Vertreterpauschale im Rahmen der HzV ausgelöst? Die Vertreterpauschale wird im Rahmen der HzV ausgelöst, wenn für die Behandlung des HzV-Versicherten kein Zielauftrag und keine Überweisung vorliegen. Gibt es Ausnahmeregelungen, wenn vor Ort nicht genügend HzV-Vertreterärzte zur Verfügung stehen ? Nein. Wie erfolgt die Behandlung im ärztlichen Bereitschaftsdienst? Sobald ein Notfall vorliegt, kann der HzV-Patient selbstverständlich jederzeit einen Arzt aufsuchen, d.h. auch einen KV-Arzt. Da der organisierte Notfalldienst nach wie vor über die KV organisiert wird, erfolgt auch die Abrechnung der Notdienstbehandlungen ausschließlich über die KV, unabhängig davon, ob der Patient an der HzV teilnimmt. Somit ist zu jedem Zeitpunkt die Versorgung der Patienten sicher gestellt.

Dürfen angest. Ärzte in Vertr. eines HzV-Arztes HzV-Pat. behandeln ?

Ja , der angestellte Arzt darf zwar selbst keine Versicherten bei sich einschreiben . Er darf diese in Vertretung für den gewählten HzV-Arzt aber behandeln . Honorierung immer durch Innenausgleich / Angestelltenverhältnis .

Behandlung eins HzV-Patienten durch den Stellvertreter innerhalb der BAG / des MVZ ?

HÄVG Rundschreiben 1.10.2014 : … Innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft oder eines MVZ können Praxispartner die Behandlung der HzV-Patienten stellvertretend für den HzV-Betreuarzt übernehmen. Eine Abrechnung von HzV-Leistungen über die KV ist dabei in jedem Falle unzulässig. In diesem Sinne kann der HzV-Betreuarzt z.B. Leistungen, für die er selbst keine Qualifikation besitzt, durch den Stellvertreterarzt erbringen lassen („Delegieren“). Ziel dieser Regelung ist, die Versorgungsqualität zu verbessern, Speziali-sierungen einzelner Hausärzte innerhalb einer BAG für die Versicherten zu nutzen und damit insgesamt nicht erforderliche Überweisungen zu vermeiden. Für die Patienten wird ein durchgängiger Behandlungsprozess sichergestellt. Wichtig: Die HzV-Vergütung einer Behandlungs- oder Diagnostikmaßnahme durch den Stellvertreter wird laut HzV-Vertrag dem HzV-Betreuarzt zugeordnet. Unabhängig hiervon ist ab dem 01.10.2014 in der Praxis sicherzustellen, dass immer der tatsächliche Leistungserbringer, d.h. in diesem Falle der Stellvertreter, die Leistungserbringung in der Praxissoftware mit seiner LANR erfasst! Dies gilt für alle Leistungen, insbesondere für folgende qualifikationsgebundene Leistungen: Kleine Chirurgie, Behandlung Diabetischer Fuß ; Belastungs-EKG ; Sonografie Abdomen, Sonografie Schilddrüse ; Hautkrebsscreening, Krebsfrüherkennung der Frau ; Psychosomatik ; Verordnung medizinische Rehabilitation . Beispiel: BAG mit 2 Praxispartnern, der Stellvertreter (Arzt B) erbringt am 15.10.2014 die Leistung Sonografie der Schilddrüse für einen HzV-Patienten, der bei seinem Praxispart-ner (Arzt A = Betreuarzt) in den HzV-Vertrag eingeschrieben ist: Arzt A = HzV-Betreuarzt, keine Qualifikation für Sonographie ; Arzt B = Stellvertreter mit Qualifikation für Sono-grafie = „Leistungserbringer“ ; Erfassung in der Praxissoftware durch Arzt B (Stellvertreter), d.h. unter Angabe seiner Arztdaten bzw. unter Verwendung seines „Profils“: 15.10.2014 / Ziffern (Bsp.): 33012 / Arztdaten von Arzt B (LANR) . …

Angestellter Arzt be-rechtigt , an HzV teilzu-

An den HzV-Verträgen dürfen nur Ärzte teilnehmen , die einen eigenen Vertragsarztsitz erworben haben . Angestellte Ärzte haben keinen Vertragsarztsitz , sie arbeiten auf dem fremden Vertragsarztsitz des Praxisinhabers . Angestellte Ärzte dürfen selbst nicht an den HzV-Verträgen teilnehmen und daher auch keine HzV-Versicherten bei sich einschrei-

Page 9: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

9

nehmen ? ben .

Kann ein Arzt einer BAG sich in den HzV-Vertrag einschreiben und seine Kollegen nicht ?

Barmer-GEK / KKH / HEK / hkk / DAK / TK / LKK : Ja . BKK-GWQ / BKK-Spektrum K : Nein . Bsp. BKK-GWQ-Vertrag Seite 12 , §4 (2) : … Alle hausärztlichen Mitglieder einer BAG erkennen die Pflicht zur gemeinsamen Teilnahme an der HzV an . …

Wenn der Pat. einfach mit seiner Chipkarte zu irgendeinem Hausarzt geht , (z.B. am Urlaubs-ort) , wer überprüft , ob der Patient bei einem Nicht-HzV-Arzt war ?

Da der Nicht-HzV-Arzt seine erbrachten Leistungen über die KV abrechnet und HzV-Patienten durch die Bereinigung vor einem Abrechnungsquartal der KV vollständig nament-lich bekannt sind , wird die KV darauf aufmerksam und stellt die entstandenen Kosten zunächst der Krankenkasse gesondert in Rechnung . Die Krankenkasse wird u.U. danach ihrerseits mit dem Patienten Kontakt aufnehmen . Aus der schriftlichen Patienteninformation bei Unterschrift des Patienten zur HzV-Teilnahme geht hervor , daß dem Patien-ten seine eventuelle Zahlungspflicht bei Nicht-Vertragskonformer-Inanspruchnahme (NVI) bekannt ist .

Welche Patienten kön-nen teilnehmen ?

LKK / BKK-Spektrum K : Der Patient muß seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben . ( Verf. : und nicht zwei Kilometer jenseits der Landesgrenze z.B. im Saarland ) . DAK / Barmer-GEK / KKH / HEK / hkk / TK / BKK-GWQ : Wohnsitz in Rheinland-Pfalz keine Pflicht .

Unterschr. bei Kindern? Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich unter 18 Jahren .

Häufigster Fehler bei Pat.einschreibung?

(1) Auf dem Sonderbeleg zur Patienteneinschreibung muß auch das Datum im Rezeptkopf maschinell eingetragen sein . Ein handschriftlicher Datumseintrag kann nicht maschi-nell gelesen werden und führt zur automatischen Ablehnung und erfordert Neueinschreibung des Patienten .

Weitere Fehler ? (2) Die Hausärzte organisieren keinen „Informationstag zur Hausarztzentrierten Versorgung“ zur HzV-Patienteneinschreibung in der Praxis durch Einladung über Serienbrief an alle Versicherten einer Kasse sondern warten defensiv , ob oder wie sich die Dinge entwickeln . (3) Auf dem Sonderbeleg zur Patienteneinschreibung ist der Betreuarzt im Stem-pelfeld bei Gemeinschaftspraxen mit zwei Namen auf Stempel nicht eindeutig festgelegt . (4) Obwohl HzV-Patienten korrekt eingeschrieben wurden und die Einschreibung des Patienten namentlich vor Quartalsbeginn korrekt der Praxis durch die HÄVG bestätigt wurde , rechnet die Praxis diesen neuen HzV-Patienten weiter über die KV ab ( = insuffi-ziente Kommunikation zwischen Hausarzt und dem eigenen Personal ) . Folge : alle Überzahlungen müssen zurückgefordert werden , da die HÄVG pünktlich die monatlichen Abschlagszahlungen leistet , anderseits steht diesen Zahlungen keine Quartalsabrechnung gegenüber .

Wie funktioniert das mit der HzV - Geräte-gemeinschaft ?

TK : HzV-Gerätegemeinschaft ( betrifft ca. zwei Drittel der HzV-Hausärzte in RLP ) : Bei „Sicherstellung der Erbringung der Leistungen“ Langzeit-EKG , Belastungs-EKG , Langzeit-blutdruckmessung oder Sonographie (Verf. : DAK nur Langzeit-RR und Belastungs-EKG) in einer HzV-Gerätegemeinschaft durch einen hierfür qualifizierten Arzt der HzV-Gerätegemeinschaft kann die erbrachte Leistung nur vom Betreuarzt (Verf. : der Hausarzt, bei dem der HzV-Versicherte eingeschrieben ist) abgerechnet werden, die Abrech-nung der Leistung oder einer Zielauftragspauschale durch den qualifizierten Leistungserbringer ist innerhalb einer HzV-Gerätegemeinschaft nicht zulässig. Die Partner der HzV-Gerätegemeinschaft treffen eine Regelung über den Innenausgleich für die erbrachten Leistungen . Diese Regelung kann selbstverständlich auch mündlich kollegial / per Hand-schlag erfolgen ( z.B. Leistungserbringung gegen Notdienstübernahme ) . Damit können über den Umweg der Bildung einer HzV-Gerätegemeinschaft auch Hausärzte ohne Sono-graphie / Langzeit EKG / Belastungs-EKG / Langzeitblutdruck dennoch an der HzV teilnehmen , was sonst nicht möglich wäre . Sofern Innenausgleich über Zahlungen von Dr. A an Dr. B erfolgt : 19 % Mehrwertsteuerpflicht beachten ! Beauftragungen von Dr. A an Dr. B innerhalb einer Gerätegemeinschaft bitte immer auf formlosem Privatrezept und nie auf KV-Überweisungsschein (Verf.: damit kann der Vorgang nicht aus Versehen in die KV-Abrechnung rutschen !) wegen Gefahr der unzulässigen Doppelabrechnung zu Lasten der Krankenkasse . Barmer-GEK / KKH / HEK / hkk / BKK-GWQ / LKK / BKK-Spektrum K : HzV-Gerätegemeinschaft nicht erforderlich .

Gibt es Musterverträge für eine HzV - Geräte-gemeinschaft ?

Nein . Es sind noch nicht einmal schriftliche Absprachen zwischen Kollegen nötig , eine mündliche Übereinkunft reicht . Bsp : der eine übernimmt die Durchführung von Sono/Langzeit-RR/Langzeit-EKG/Belastungs-EKG Leistungen , im Gegenzug übernimmt der andere einen zusätzlichen Wochenenddienst pro Jahr . Aber cave : sobald Geld von A nach B fließt als Gegenleistung der Leistungserbringung ist der Vorgang gegenüber dem Finanzamt mehrwertsteuerpflichtig .

Leistungen Notdienst ? Notdienst weiter über KV abzurechnen ( Versichertenkarte für KV-Schein noch einmal einlesen ) .

Kosten für EDV - Frei-schaltung HzV?

Bitte erfragen Sie die ( bei Softwareherstellern extrem unterschiedliche ) Gebühren / Sonderkonditionen direkt beim Softwarehersteller . Amortisationsschwelle HzV-EDV : in aller Regel bei ca. 40-50 Einschreibungen über alle HzV-Verträge .

Informationstag zur HzV?

Erhebliche Verwaltungserleichterung : den Vorschlag eines Serienbriefs ( Verf.: juristisch abgeprüft , ist in Ordnung ) zur Einladung an alle Patienten einer Kasse zur Einschrei-bung in Ihrer Praxis zu einem „Informationstag zur Hausarztzentrierten Versorgung“ finden Sie unter http://www.hausarzt-rlp.de/ .

Fristen für Teilnahme-erklärung Versicherte?

Für das Quartal 2 bis zum 1.2. ; Für das Quartal 3 bis zum 1.5. ; Für das Quartal 4 bis zum 1.8. ; Für das Quartal 1 bis zum 1.11. . Im ersten Versorgungsquartal greift allerdings die Erstbereinigungsregel. Das bedeutet, dass die Belege für beispielsweise Q4/2013 am 18.07.2013 in der HÄVG Rechenzentrum AG eingetroffen sein müssen .

„Versteckte“ Kosten ? Kosten entstehen nicht nur durch die Vertrags-Software und deren Aktualisierung und Pflege . Beispiel TK-Vertrag : Psychosomatik-Kurse kosten Zeit und Geld , eDMP auch .

Page 10: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

10

Was bedeutet bei TK oder DAK Interventi-onsfallwert € 76 ( = Grenzwert = Obergren-ze ) über alle einge-schriebenen HzV-Fälle ?

Einfaches Beispiel in einfachen Schritten am Beispiel der TK : (1) Die durchschnittliche Hausarztpraxis RLP hat im Quartal ca. 70 TK-Fälle . (2) Wenn man mit der Einschreibung der Patienten beginnt ( und vor allem wenn man alle TK-Patienten auf der Festplatte zusätzlich anschreibt ) hat man ziemlich schnell rund 40 eingeschriebene TK-Patienten . (3) Bei der TK sind viele jüngere Versicherte mit ihren Kindern versichert , die eher selten und in der Regel nicht regelmäßig die Praxis aufsuchen . Generell gilt in der GKV die Regel : nur 85 % der eingeschriebenen HzV-Versicherten lösen in einem Quartal einen Behandlungsfall aus . Gehen wir in unserem Beispiel einmal davon aus , daß in einem 3. Quartal von den 40 eingeschriebenen TK-Patienten 30 die Praxis aufsuchen . (4) 40 eingeschriebene TK-Patienten bedeuten für die Praxis bei Interventionsfallwert € 76 ein „fiktives TK-Budget 40 x € 76 = € 3040 pro Quartal . (5) Sofern die im 3. Quartal erschienen 30 Patienten jetzt einen Fallwert von je € 100 ( also deutlich über € 76 ! ) hätten = € 3000 , läge die Praxis immer noch unter dem Interventionsfallwert je eingeschriebenen Versicherten und im „grünen Bereich“ . FAZIT : wer in der HzV mehr Patienten einschreibt als im Quar-tal auch wirklich erscheinen , erarbeitet sich das Potential für höhere durchschnittliche Fallwerte bei Multimorbidität des Gesamtklientels ( Verf. : siehe „Informationstag“ ) .

Prüfgeschäft analog KV (Budgetierung , Regres-se, Zeitprofile, Fallzahl-abstaffelung etc.) ?

Nein . Muster Quartalsabrechnung als Beispiel siehe Seite 48 und 49 : http://www.hausaerzteverband-wl.de/cms/fileadmin/user_upload/redaktion/westfalen-lippe/2013_02_08_HzV-WL_Homepage.pdf . In der HzV werden die Abrechnungshäufung einer Leistungsziffer je Praxis / je Prüfgruppe / Abweichung in % / Wert je Fall Praxis / Wert je Fall Prüfgruppe usw. nicht erfasst und ausgedruckt ( = Bürokratieabbau ) . Andererseits : die Kassen prüfen genau , ob die kassenspezifischen vertraglichen Qualifikati-onsvoraussetzungen der HzV-Verträge zu den entsprechenden Terminen eingehalten werden und bestehen ggf. auf Vertragskündigung.

Definition HzV-Arzt-Patienten-Kontakt ?

Der Arzt-Patienten-Kontakt wird mit 0000 erfasst . Ein Pendant zu den KV-Ziffern 01430 oder 01435 gibt es in der HzV-Welt nicht . Im Gegensatz zur KV-Welt fehlt in der Legende der Ziffer 0000 der Zusatz „persönlich“ , auch ein Wiederholungsrezept oder ein Telefonkontakt ist in der HzV daher ein Arzt-Patienten-Kontakt .

Wie wird die Chroniker-Pauschale in der Praxis-Software erfasst ?

Die Chronikerpauschale wird mit 0003 in der Praxissoftware ohne weitere Differenzierung erfasst, die Vergütung wird entsprechend der Zahl der Krankheitsgruppen bei endständiger ICD 10 Codierung automatisch durch das Rechenzentrum berechnet . Da die Abrechnung der Chronikerpauschale immer einen Arzt-Patienten-Kontakt voraussetzt: immer 0000 und 0003 gemeinsam dokumentieren ! Cave : unterschiedliche HzV-Verträge haben unterschiedliche Chroniker-Definitionen !

Wie werden die Vor-sorgen abgerechnet ?

Barmer-GEK / KKH / HEK / hkk / TK / BKK-GWQ : Für die Vorsorgeleistungen ist ein Zuschlag von 4 € pro P2 vorgesehen . Dieser Zuschlag wird aktiviert mit der Durchführung der ersten Präventionsleistung , die mit den bekannten Ziffern 01730-01732 oder 01745 dokumentiert wird . Eine Differenzierung in 01740 und 01745/01746 kennt die HzV-Welt nicht , da eine Pauschale gezahlt wird . DAK / LKK / BKK-Spektrum K : Einzelleistung .

Impfungen ? Barmer-GEK / KKH / HEK / hkk / TK / DAK / BKK-GWQ / LKK / BKK-Spektrum K : Die Impfungen sind in der Pauschale enthalten und mit den bekannten Ziffern dokumentiert (damit Ampullenzählung möglich) .

Bezug HzV-Impfstoffe ? Bsp. Vertrag Barmer-GEK / KKH / HEK / hkk Anlage 3 , Seite 8 (1) : … Der Leistungsumfang zur Durchführung von Schutzimpfungen sowie die Verordnung des Impfstoffes richten sich nach der jeweils aktuellen Fassung der zwischen der Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossenen "Vereinbarung über die Durchführung von Schutz-impfungen"… .

HzV - Sprechstunden-bedarf in RLP ?

Z.Z. in Verhandlung .

Sonderziffern bei The-rapie bzw. Verordn. außerh. des Regelfalls ?

Medikamenten-Ausnahmeziffern entfallen in der HzV-Welt , da es kein Medikamenten-Budget und kein Heilmittelbudget gibt . Auch der neue Antrag auf Langfristverordnung bei Heilmitteln entfällt . Regresse kennt nur die KV-Welt .

Wirtschaftlichkeitsbo-nus Labor : Wie ist das mit den zwei Scheinen ?

Der Wirtschaftlichkeitsbonus im KV-System stellt ab 1.4.2013 eine Honorierung für eine wirtschaftliche Laborwerteanforderung auf Basis der Behandlungsfälle dar , was auch das Ziel in der HzV sein muß . Für jeden kurativ-ambulanten Behandlungsfall eines GKV-Versicherten wird automatisch eine Fallpunktzahl für das Laborbudget bei der KV ange-rechnet . Für Patienten , die an einem HzV-Vertrag teilnehmen und deren Laborleistungen nicht über die KV abgerechnet werden, liegt der KV kein Behandlungsfall vor . Der Wirtschaftlichkeitsbonus ginge dann verloren . Damit für diese HzV-Patienten die Fallpunktzahl für das Laborbudget auch korrekt ermittelt wird , hat die KV die neue GOP 80070 installiert . Das bedeutet : der HzV-Arzt kann für jeden HzV-Fall unabhängig davon , ob Laborleistungen im Quartal angefallen sind , gegenüber der KV die Ziffer 80070 auf einem KV-Schein dokumentieren . Es handelt sich hierbei um eine reine Fallzählung durch die KV , was dann den Wirtschaftlichkeitsbonus der Praxis für Laborleistungen des gesamten Kapitels 32 des EBM-Katalogs beeinflusst . Wenn der Hausarzt Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.3 des EBM-Katalogs ( Speziallabor ) bei einem anderen Arzt in Auftrag gibt , werden diese beauftragten Laboruntersuchungen bereits in die Berechnung des Laborbudgets des Hausarztes einbezogen . Sofern das Laborbudget überschritten wird , wird der Wirtschaftlichkeitsbonus um die Überschreitung gekürzt . Der Einfachheit halber kann und soll also bei jedem HzV-Patienten ein KV-Schein mit Abrechnung der Ziffer 80070 angelegt werden . Es werden also 2 Scheine angelegt , einmal HzV und einmal KV.

Wie lege ich einen KV-Schein / HzV-Schein an?

Beim Einlesen der Chipkarte wird wie gewohnt zunächst der KV-Schein eröffnet . Die Software bietet der Arzthelferin danach an , einen HzV-Schein anzulegen . Zur Zifferneinga-be kann dann der entsprechende Abrechnungsschein ausgewählt werden .

Begriffsdefinition Über-zahlung / Doppelab-rechnung / Fehlabrech-

- Überzahlung ( Bsp. : § 11a/2 , TK-Vertrag Seite 19 ) : … Der Hausarzt hat der Krankenkasse Überzahlungen nach Maßgabe der Anlage 3 zu erstatten. Eine Überzahlung ist jede Auszahlung der Krankenkasse, die, z.B. wegen fehlerhafter Abrechnung, den Anspruch des Hausarztes auf HzV-Vergütung übersteigt („Überzahlung“). Eine Überzahlung ist außerdem der Betrag, um den die für ein Abrechnungsquartal geschuldete HzV-Vergütung gemäß § 10 Abs. 1 den Betrag der Abschlagszahlungen an den Hausarzt für dieses

Page 11: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

11

nung / Korrekturanfor-derungen / Abrech-nungskorrektur

Abrechnungsquartal nach § 10 Abs. 3 unterschreitet. … - Doppelabrechnung ( Bsp. : § 11a/1 , TK-Vertrag Seite 19 ) : … Leistungen, die gemäß Anlage 3 vergütet werden, darf der Hausarzt nicht zusätzlich gegenüber einer Kassenärztli-chen Vereinigung abrechnen („Doppelabrechnung“) . Eine Doppelabrechnung kann zu einem Schaden der Krankenkasse führen. Der Hausarzt hat einen solchen Schaden nach Maßgabe der §§ 249 ff. BGB zu ersetzen. … - Bsp. : Anlage 11 , BKK-GWQ-Vertrag Seite 1 , 1. : … Unter die Doppelabrechnungen fallen auch Laborleistungen exklusive der EBM-GOP 32001, die bereits Bestandteil des HzV-Ziffernkranz sind und die von einem Laborarzt nach falscher Anforderung durch den HAUSARZT oder eines Praxispartners aus der gleichen BAG (Anforderung auf 10A-Schein) für die eingeschriebenen Versicherten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurden. … Verf. : Kernpunkt der Problementstehung bei Doppelabrechnungen ist sicher die ( kollegial und menschlich nachvollziehbare ) strikte Weigerung vieler Hausärzte , einen mehr als 100-seitigen Vertrag mit reichlich Anlagen (z.B. BKK-GWQ 117 Seiten / 12 Anlagen , BKK-Spektrum K 195 Seiten / 18 Anlagen) überhaupt zu lesen . Genervter Standard-spruch: … Geht es nicht kürzer ? … Beachten Sie bitte dennoch hierzu (auch als BAG-Praxispartner) die Gefahr der Doppelabrechnung bei DMP-Labor , Op-Vorbereitung nach EBM 31010 bis 31013 , GSU und Präventionslabor ! Nichtbeachtung führt zwingend zu Korrekturanforderungen der Kassen und Freizeitverlust des Hausarztes durch völlig unnö-tige Administrationsarbeit , da die Regeln des Rückforderungsmanagements ( siehe z.B. Anlage 11 , Seite 2 , I , BKK-GWQ-Vertrag ; auch TK-Vertrag http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/2014_11_12_TK_RLP_Anlage_3_Anhang_9_Rueckforderungsmanagament.pdf ) zeitintensive Nachbearbeitun-gen auslösen . Denn : … Hat der HAUSARZT für die falsch abgerechnete Leistung (Fehlabrechnung) eine Vergütung der KV erhalten und wurde der Krankenkasse wiederum diese Vergütung des HAUSARZTES von der KV in Rechnung gestellt und durch die Krankenkasse an die KV ausgezahlt, sind diese entstandenen Kosten durch den HAUSARZT auf Basis der Korrekturanforderungen zu ersetzen und die entsprechenden Abrechnungspositionen in der HzV nachzureichen . … - Abrechnungsprüfkriterien ( Bsp. : TK-Vertrag Anlage 3 , § 7 , Seite 15 ) : … (1) Die Dienstleistungsgesellschaft für den Landesverband und die Krankenkasse bzw. eine von ihr benannte Stelle prüfen die HzV-Abrechnung auf Vertragsgemäßheit und Plausibilität (§§ 10 bis 13 des HzV-Vertrages, Anlage 3) im Hinblick auf die gesetzlich und vertraglich ordnungsgemäße Leistungserbringung und die formal richtige Abrechnung der erbrachten Leistungen (ordnungsgemäße Dokumentation über und gemäß den Vorgaben der Vertragssoftware). (2) Die Prüfung erfolgt insbesondere anhand der folgenden Daten: a) Vorliegen der Voraussetzungen zur vertragskonformen Teilnahme an der HzV; … - Verf. : und liegen die „Voraussetzungen zur vertragskonformen Teilnahme“ nicht oder nicht mehr vor und wird trotzdem eine Abrechnung ohne ausreichende Vertragsgrund-lage eingereicht ( = Fehlabrechnung = - z.B. fehlende „aktive“ DMP-Umsetzung , - z.B. falsche Selbstauskunft und/oder fehlender fristgerechter Nachweis Psychosomatik / Qualif. Ger. Basisassessment / Qualif. Med. Rehab. / HzV–Gerätegem. etc. - z.B. fehlender Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am HzV-Pharmakotherapie-Qualitätszirkel , - z.B. fehlender Nachweis der halbjährlichen ShF-Fortbildung usw.) kann Abrechnungskorrektur gem. Anlage 3 , Seite 16 , § 7/5 erfolgen . - Hierzu auch Text Infofax Bayern 18.3.2013 : … Die hausärztlichen Leistungen für die HzV-Versicherten werden von deren Krankenkasse gegenüber der KV aus der Gesamtvergü-tung bereinigt . Werden dann darüber hinaus Leistungen aus den HzV-Verträgen auch gegenüber der KV abgerechnet , handelt es sich bei den eingereichten Abrechnungen für HzV-Patienten um Doppel- oder Fehlabrechnungen . Diese sind unzulässig und führen zu einem Schaden der Krankenkasse , der nach Maßgabe der §§ 249 ff BGB zu ersetzen ist . Dazu übermitteln die Krankenkassen ihre Korrekturanforderungen ( Doppel- und Fehlabrechnungen ) nach Zusammenführung der versichertenbezogenen Daten an das HÄVG Rechenzentrum ( Verf. : und das kann u.U. einige Quartale dauern , nachdem ein Quartal längst bei Ihnen „vorläufig“ abgerechnet ist ) . Vermeiden Sie solche unzulässigen Doppel- und Fehlabrechnungen durch sorgfältige Prüfung der Abrechnung in der Praxis – damit vermeiden Sie auch spätere Rückforderungen durch die Kassen . … Verf.: siehe auch http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/2014_11_12_TK_RLP_Anlage_3_Anhang_9_Rueckforderungsmanagament.pdf .

Welche Laborleistungen sind von der Praxis gegenüber dem Labor-arzt privat zu bezahlen?

(1) Laborleistungen in Verbindung mit der GSU nach GOP 01732 : Blutentnahme , Gesamtcholesterin , Nüchtern-Glukose , HDL , LDL , Triglyzeride , Kreatinin , Harnsäure . Urin : Eiweiß , Glukose , Erys , Leukos , Nitrit (Harnstreifentest) . (2) Laborleistungen in Verbindung mit Op-Vorbereitung nach EBM 31010 bis 31013 : diverse obligate Laborziffern . Diese Laborziffern der Op-Vorbereitung sind in der HzV mit der Grundpauschale abgegolten . (3) Laborleistungen in Verbindung mit Präventionsleistungen und/oder DMP . Cave unzulässige Doppelabrechnung , die Kassen prüfen genau und vor allem „edv-gestützt“ . Wird der Laborarzt nicht privat bezahlt und rechnet logischerweise die Leistungs-erbringung mit Schein gegenüber der KV ab , wird die Kasse dies als Korrekturanforderung an das HÄVG-Rechenzentrum weiterleiten .

Pat. falschem Betreu-arzt zugeordnet ?

Der Patient sollte sich unverzüglich mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen . Dann können beide gegenüber der Krankenkasse einen Arztwechsel ( z.B. innerhalb einer BAG ) beantragen . Es bedarf allerdings einer Neueinschreibung ( Muster 16 Beleg zur Einschreibung und Einwilligung in die Datenverarbeitung ) des Patienten. Auf diesem Beleg muss zwingend das Arztwechselkreuz markiert sein !

Wie ist das mit der Die Teilnahme verlängert sich automatisch für Arzt und Patient , wenn sie nicht gekündigt wird . Die Kündigungsfrist beträgt für Hausärzte 6 Monate zum Ende des Kalender-

Page 12: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

12

Kündigung ? jahrs . Details siehe Seite 3 http://www.hausaerzteverband.de/cms/fileadmin/user_upload/2015_03_19_FAQs_HzV_RLP.pdf .

Abschlagszahlung / Restzahlung an Ärzte?

Monatsrate : Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 15. Kalendertag (Bsp. : 15.2. , 15.3. , 15.4. für das Quartal 1) auf Grundlage des Verzeichnisses der eingeschriebenen Patienten der Kasse und kommt pünktlichst .

Praxisübernahme ? Eine automatische Übernahme der eingeschriebenen HzV-Patienten ist bisher i.d.R. nicht möglich . Der Patient muß eine neue Teilnahmeerklärung beim Praxisnachfolger unter-schreiben . Dagegen neuere Verträge wie z.B BKK-GWQ Anlage 4 , 2.2. : … c) Übernimmt ein Hausarzt einen Praxissitz eines Hausarztes, der an diesem Vertrag teilnimmt, gelten die HzV-Versicherten des übergebenden Hausarztes bei dem Praxisnachfolger ohne Wartezeit als eingeschrieben, sofern der Praxisnachfolger die in diesem Vertrag aufgestellten Kriterien für die Teilnahme erfüllt und der HzV-Versicherte nicht ausdrücklich einen neuen Hausarzt wählt oder ausdrücklich seine Teilnahme an der HzV kündigt . …

Warum sind die monatl. Abschläge so niedrig ? Gibt es Überzahlungen?

Weil im Unterschied zum KV-System im HzV-System Monat für Monat eine Abschlagszahlung geleistet wird , auch wenn der Patient in einem Quartal gar nicht in der Praxis war. Ziel der HzV : finanzielle Stabilität auf der Einnahmeseite einer Hausarztpraxis . Nachteil : wenn ein eingeschriebener HzV-Patient ( weil jung und gesund wie häufig bei DAK- , EK- , BKK- Patienten ) z.B. ein ganzes Jahr die Praxis nicht aufsucht ( aber trotzdem bekommt die Praxis Monat für Monat Geld als Abschlagszahlung ) , kann es mit Kleinbeträgen zu Überzahlungen einer Kassenart kommen, die im Folgequartal ausgeglichen werden müssen.

HzV-Abrechnungs-CD Die HÄVG erbittet zur korrekten Erstellung einer Abrechnungs-CD um Beachtung folgender Punkte : (1) Rohlinge : Verwenden Sie bitte beschreibbare CDs guter Qualität , Billig-CDs führen gehäuft zu Fehlern . (2) Bitte warten Sie ab , bis der Brennvorgang abgeschlossen ist , damit keine Daten verloren gehen . (3) Datenträgerbegleitschreiben : Zu jeder Abrechnung gehört ein ausgedrucktes Datenträgerbegleitschreiben , das aus rechtlichen Gründen unterschrieben sein muß . Um uns die Zuordnung zu erleichtern , fügen Sie dieses bitte stets dem Briefumschlag der CD-Sendung bei . (4) Beschriftung der CDs : Zur Identifikation der Abrechnungs-CDs beschriften Sie diese unter Verwendung eines wasserfesten Stifts mit folgenden Angaben : Name des Arztes – Name der Kasse – Abrechnungsquartal . Bekleben Sie die CDs bitte nicht . (5) Verpackung : Geschützter Versand der CDs , ein gepolsterter Briefumschlag genügt .

Überweisung zu Kin-derärzten bei in Ihrer Praxis eingeschriebe-nen HzV-Kindern ?

Aus FAQs HÄV Westfalen Lippe 27.11.2014 : … Grundsätzlich können Kinder- und Jugendärzte auch ohne Überweisung aufgesucht werden. Der Hausarzt verpflichtet sich jedoch, für alle eingeschriebenen Patienten eine dem Alter entsprechende hausärztliche Versorgung zu gewährleisten. Sofern der betreuende Hausarzt die Vorsorgeuntersuchungen, die Bestandteil der HzV sind ( LKK: U1 bis U11 und J1; TK / GWQ: U1 bis U10 und J1) nicht selbst erbringen kann, steht es ihm frei, einen an der HzV teilnehmenden Kinder- und Ju-gendarzt zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen per Zielauftrag einzubinden. Die Patienten benötigen in diesem Fall also eine Überweisung vom Hausarzt. Der leis-tungserbringende Kinder- und Jugendarzt kann dann aber in diesem Fall nur die Zielauftragspauschale abrechnen . …

Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im HzV-Vertrag ?

Z.B. BKK-GWQ Anlage 9 , §5 , Seite 4 : … 1. Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen durch den Hausärzteverband : Sowohl die verpflichtenden Teilnahmebedingungen als auch die verpflichtenden besonderen Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen werden vom Hausärzteverband geprüft, der auch die Teilnahmeberechtigung der Hausärzte aus-spricht. … 2. Restriktive Maßnahmen gegen den Hausarzt : Verstoßen Hausärzte gegen die obligatorischen Vertragsinhalte … werden sie von der Vertragsteilnahme nach den vertragli-chen Regelungen (Beratung, ggf. Anhörung, Abmahnung, Kündigung) ausgeschlossen. …

Page 13: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

13

TK-HzV Hausärzte in RLP Stand 1.1.2015

( Cave NVI ! Es ist die Aufgabe des HzV-Betreuarztes , dem Patienten im Vertretungsfall einen anderen HzV-Hausarzt der gleichen Kasse zu benennen . Benennen Sie bitte im Vertretungsfall für Ihre HzV-Patienten nie aus Versehen einen Nicht-HzV-Hausarzt . Siehe www.hausarzt-suche.de . )

DAK-HzV Hausärzte in RLP Stand 1.1.2015 ( Cave NVI ! Es ist die Aufgabe des HzV-Betreuarztes , dem Patienten im Vertretungsfall einen ande-ren HzV-Hausarzt der gleichen Kasse zu benennen . Benennen Sie bitte im Vertretungsfall für Ihre

HzV-Patienten nie aus Versehen einen Nicht-HzV-Hausarzt . Siehe www.hausarzt-suche.de . )

Page 14: HZV-FAQs von Dr. Georg Haas

14

Irrtum vorbehalten ; Stand 1.10.2015 , Dr.med. Georg Haas , Beilstein 1 A , 57614 Wahlrod , mail [email protected]

AOK 27%

DAK Gesundheit 11%

TK 12%

BEK-GEK 13%

KKH/HEK/hkk 3%

LKK 2%

BKK GWQ 2%

BKK Spektrum K 11%

fehlt noch bei HzV : Knapp/Bahn/See 1%

fehlt noch bei HzV : IKK

Südwest 10%

fehlt noch bei HzV : Rest BKKs und bereichsfremde

Kassen 8%

Versichertenzahlen und Verteilung der Krankenkassen in RLP