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Inhaltsverzeichnis 0. Einführung 3

1. Darstellen des Gefährdungspotentials durch Hochwasser 4

2. Sanierung des ehemaligen Gaswerkes am Holzplatz 12

3. Feinstaubproblematik soll durch geeignete Maßnahmen gelöst werden 22

4. Betriebserlaubnis für den Zoo Halle und den Nutztiergarten Reideburg erteilt 27

5. Feuchtbiotop auf dem Großen Galgenberg wiederhergestellt 40

6. Neues Erfassungssystem für Sperrmüll aus privaten Haushalten 43

7. Hallescher Heizspiegel - Teil der Klimaschutzkampagne „Klima sucht Schutz“ 52

8. Erfolgreiche Sammelwettbewerbe für Korken und Batterien 57

9. Das neue Umweltinformationsgesetz und der Umweltatlas Halle (Saale) 61

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0. Einführung Über verschiedene Projekte und Aktivitäten auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes in der Stadt Halle (Saale) konnte sich die Öffentlichkeit bereits in den vorangegangenen Umweltberichten informieren. Diese inzwischen vierte Ausgabe erscheint gemäß dem Trend der Zeit erstmals nur in elektronischer Form. Der Bericht stellt wieder in bewährter Weise interessante Vorhaben aus den einzelnen Umweltbereichen vor, die in den zurückliegenden Jahren realisiert wurden. Das Augenmerk des Umweltschutzes im neuen Jahrtausend ist vor allem darauf gerichtet, durch gezielte Vorsorgemaßnahmen die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu sichern und eine lebenswerte Zukunft mitzugestalten. Dieses Vorhaben erscheint keineswegs utopisch, da eine gesunde Umwelt zu den tragenden Säulen des begonnenen Stadtumbaus gehört. Allerdings lassen sich die Ideen von einer ökologischen Erneuerung nicht immer konsequent umsetzen. Besonders im Abwägungsprozess mit anderen Interessenbereichen treten häufiger Differenzen zutage. Um diese erfolgreich auszuräumen, bedarf es des engagierten Einsatzes der kommunalen Umweltverwaltung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mit den gewachsenen Anforderungen des Umgestaltungsprozesses hat sich das Arbeitsspektrum des Fachbereiches Umwelt gewandelt. Die zunehmend komplexer werdenden Problemstellungen verlangen nach tragbaren Konzepten und zukunftsfähigen Lösungen. Dazu gilt es vor allem in den Bereichen Immissionsschutz und Wasserwirtschaft neue Tätigkeitsfelder zu bearbeiten, die durch das Übertragen einer Reihe von Aufgaben von der oberen auf die untere Behördenebene in Sachsen-Anhalt hinzukamen. Zusätzlicher Handlungsbedarf ergab sich ferner durch mehrere geänderte Rechtsvorschriften und infolge neu erlassener EU-Richtlinien. So mussten aufgrund strengerer Grenzwerte für die Feinstaubkonzentration in der Luft sowie modifizierte Bestimmungen für den vorbeugenden Hochwasserschutz verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden, deren erste Ergebnisse inzwischen vorliegen. Durch die rasanten technischen Entwicklungen steigt zunehmend der Bedarf nach einem schnellen Zugriff auf umweltrelevante Daten. Das Medium Internet bietet hierfür als Informations- und Kommunikationsquelle ungeahnte Möglichkeiten, deren Vorzüge der Fachbereich Umwelt bereits seit langem nutzt. So werden auf der Homepage der Stadt Halle (Saale) www.halle.de unter der Rubrik Umwelt interessante und aktuelle Beiträge veröffentlicht. Darüber hinaus lässt sich weltweit die umfangreiche Datensammlung des halleschen Umweltatlas unter http//:umweltatlas.halle.de online abrufen. Die Grundlagen für ein solides und fundiertes Management der Umweltbelange in der Saalestadt sind geschaffen. Nun kommt es darauf an, den ökologischen Vorstellungen und Erfordernissen das entsprechende Gewicht zu verleihen. Dafür ist es unerlässlich, die Umweltschutzaufgaben auch weiterhin als geschlossene Einheit aus einer Hand fortzuführen.

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1. Darstellen des Gefährdungspotentials durch Hochwasser In der jüngeren Vergangenheit waren in Deutschland zunehmend extreme Hochwasserereignisse festzustellen. Das Ausmaß der verursachten wirtschaftlichen Schäden stieg enorm an. Darüber hinaus musste sogar der Verlust an Menschenleben beklagt werden. Speziell die beiden Jahrhundertfluten an der Oder im Jahr 1997 sowie an der Elbe und Mulde im Jahr 2002 führten dazu, dem Hochwasserschutz mehr Aufmerksamkeit zu schenken und diesen gesetzlich neu zu regeln.

Hochwasser im Januar 2003 an der Gutsbrücke zur Peißnitzinsel Um den vorbeugenden Hochwasserschutz zu verbessern, erließ die Bundesregierung am 15. September 2002 zunächst ein 5-Punkte-Programm. Die darin enthaltenen Regelungen flossen in das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ein, das am 10. Mai 2005 in Kraft trat. Mit dem neuen Hochwasserschutzgesetz wurden gleichzeitig auch die Bestimmungen anderer Bundesgesetze geändert: Zu ihnen zählen unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz, das Baugesetzbuch, das Raumordnungsgesetz, das Bundeswasserstraßengesetz und das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst. In den bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften waren die Vorgaben für den Hochwasserschutz nur ungenau geregelt. Mit den neuen Gesetzen wurden nun bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich geregelt. Die gesetzlichen Regelungen des Bundes zum Hochwasserschutz wurden im Land Sachsen-Anhalt weiter untersetzt. Dies erfolgte mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 15. April 2005.

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Darin wurde der Abschnitt 3 des Kapitels IV überarbeitet und erweitert, der sich mit der Thematik Hochwasser befasst. In § 98 a des Wassergesetzes LSA wird beispielsweise der Begriff überschwemmungsgefährdete Gebiete neu aufgenommen. Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind Überschwemmungsgebiete, die keiner gesetzlichen Festsetzung bedürfen. Dazu gehören solche Bereiche, die bei Versagen von öffentlichen Hochwasserschutzeinrichtungen, insbesondere Deichen, überschwemmt werden können. Ermittelt werden diese Bereiche auf Grundlage des höchsten Hochwasserereignisses, das jemals beobachtet wurde, mindestens jedoch des einhundertjährigen Hochwasserereignisses. Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern, Deichen oder Hochufern sowie sonstige Bereiche, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen beziehungsweise für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Sie sind auf der Grundlage des hundertjährigen Hochwassers (HQ100) zu ermitteln. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen sind für die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete bestimmte Nutzungseinschränkungen verbunden. Um diese durchzusetzen, ist eine möglichst grundstücksscharfe Abgrenzung der betroffenen Flächen erforderlich. Da die vorliegenden Kartenunterlagen für die festgestellten Überschwemmungsgebiete allerdings im Maßstab 1:10 000 erstellt wurden, lassen sich die Flächen nur eingeschränkt beziehungsweise nicht flurstücksscharf ermitteln. Die Stadt Halle (Saale) hat daher gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt und dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft angeregt, die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete neu zu ermitteln und flurstücksgenau auszuweisen. Seitens des Landesverwaltungsamtes wurden die erforderlichen Untersuchungen in Auftrag gegeben. Die wesentliche Bearbeitungsgrundlage dafür bildete das digitale Geländemodell (DGM), das von der Stadt Halle (Saale) bereitgestellt wurde. Im Ergebnis der Untersuchungen werden die Überschwemmungsgebiete nach § 96 WG LSA neu festgesetzt und die überschwemmungsgefährdeten Gebiete nach § 98 a WG LSA dargestellt. Die Arbeitsergebnisse in Form von Arbeitskarten können für das Gebiet der Saalestadt bei der Unteren Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt eingesehen werden. Für das Erstellen der Arbeitskarten waren folgende grundlegende Schritte erforderlich: 1. Anfertigen eines digitalen Geländemodells für das gesamte Bearbeitungsgebiet aus

verschiedenen Datenquellen 2. Aufbereiten der Wasserstände von Saale und Weißer Elster für HQ100 und HQ200 aus

einer eindimensionalen hydraulischen Modellierung 3. Automatischer Verschnitt der Wasserspiegellagen mit dem digitalen Geländemodell und

manuelles Nachbearbeiten der überfluteten Flächen 4. Ermitteln von betroffenen Flurstücken im Stadtgebiet durch die Stadt Halle (Saale) 5. Abschätzen des Schadenspotenzials im Stadtgebiet für HQ100 und HQ200 6. Darstellen der Ergebnisse in Form von Lageplänen mit Flurstücksstruktur und

Überstauintensitäten, Flurstückstabellen und Erläuterungsbericht Die nachfolgenden schematischen Darstellungen zeigen die wesentlichen Bearbeitungsschritte dieser Untersuchungen. Die Ausgangsgrundlage für das Erstellen von Kartenmaterial bilden die Messdaten von bereits abgelaufenen extremen Hochwasserereignissen sowie die durch hydrologische und hydraulische Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse. Darüber hinaus sind hydraulische Modellberechnungen erforderlich. Die bekannten und errechneten Wasserstandshöhen

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werden anschließend mit den zur Verfügung stehenden topografischen Informationen verschnitten. Daraus lassen sich mehrere Karten mit unterschiedlichen Aussageschwerpunkten anfertigen. Der Verfahrensablauf ist in der nachfolgenden Abbildung erläutert.

Überschwemmungsflächen im halleschen Stadtgebiet

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Für die genaueren Betrachtungen ist das abgebildete Fließschema der Saale heranzuziehen.

Fließschema Saale im Bereich Eisenbahnbrücke Wörmlitz bis Halle-Trotha

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Anfertigen eines digitalen Geländemodells Das digitale Geländemodell der Stadt Halle (Saale) entstand als Ergebnis einer Laserscannerbefliegung (Laseraltimetrie) im Dezember 2004 in einer Höhe von 550 m über der Geländeoberfläche. Die Daten werden folgendermaßen ermittelt. Ein Laseraltimeter bestimmt die Entfernung zur Erdoberfläche, indem es die Laufzeit eines kurzen Blitzes infraroter Laserstrahlung misst. Das Gerät emittiert Laserpulse zur Erdoberfläche, wo sie reflektiert werden. Jeder Puls startet einen Zeitzähler. Ein Teil der reflektierten Strahlung kehrt zum Laseraltimeter zurück, wird dort detektiert und stoppt den Zeitzähler. Die Entfernung lässt sich unter Berücksichtigung der Lichtgeschwindigkeit dann leicht aus der Laufzeit berechnen. Um die genauen geographischen Koordinaten (Länge, Breite und Höhe über Meeresspiegel) eines von einem Laserpuls angemessenen Bodenpunktes bestimmen zu können, werden die Position des Flugzeugs, von dem aus die Messung gemacht wurde, und die Ausrichtung des Laseraltimeters während der Messung benötigt. Diese Größen werden durch das Satelliten-Navigationssystem GPS im Flugzeug und als Referenz an einer bekannten Stelle am Boden und einem Inertial-Navigationssystem INS (meist optische Kreisel) im Flugzeug gewonnen. Eine Überprüfung der so ermittelten Höhendaten an sechs Referenzpunkten auf der Geländeoberfläche im Stadtgebiet ergaben eine mittlere Abweichung der Laserdaten von maximal 0,021 m, was ein ausgezeichnetes Ergebnis darstellt. Aus der Laserscannbefliegung wurde umfangreiches Datenmaterial gewonnen, mit dem ein digitales Geländemodell für die Stadt Halle (Saale) erstellt werden konnte.

Optimal aufbereitete Daten der Laserscannbefliegung (Raster 1 x 1 m); zum Vergleich im Südosten: Daten des DGM 10 ATKIS (10 x 10 m)

Für die umfangreichen Untersuchungen musste weiteres Datenmaterial zum Stadtgebiet herangezogen und ausgewertet werden. Dazu zählten: -

- - - -

Bestandsunterlagen aus terrestrischen Vermessungen verschiedener Hochwasserschutzanlagen, teilweise nicht georeferenziert oder lediglich als Rasterbilder Orthofotos des Untersuchungsgebietes Topografische Karten TK10 und TK25 Flächennutzungsdaten aus Biotoptypenkartierung und aus Flächennutzungsplan Halle Flurstücksgrenzen des Stadtgebietes als Rasterdaten ohne Flurstücksnummern

Die auf Grundlage realer Hochwasserereignisse gewonnenen Messdaten und die aus der Modellierung ermittelten Abflussmengen ergaben im Bereich des Stadtgebietes von Halle (Saale) folgende Abflüsse:

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Hochwasserereignis HQ(T)

Abfluss Q in der Saale o.h. der Weißen Elster

Zufluss Q aus der Weißen Elster

Abfluss Q in der Saale u.h. der Weißen Elster

HQ100 628 m³/s 256 m³/s 885 m³/s

HQ200 687 m³/s 290 m³/s 977 m³/s

Eindimensionale hydraulische Modellierung Aus den Abflussmengen erfolgte durch eine eindimensionale hydraulische Modellierung die Ermittlung der Wasserstandshöhen für definierte Querprofilspuren. Mit der Auffüllung der Querprofile durch die errechneten Wasserstände lässt sich so das überschwemmte Gebiet ermitteln und darstellen.

Erzeugung der Querprofile und Belegung mit den für HQ 100 und HQ 200 ermittelten Wasserständen

Querprofilspuren im Digitalen Geländemodell

Verschnitt der Wasserspiegelflächen mit dem Digitalen Geländemodell

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Verschnitt der Wasserspiegellagen mit dem digitalen Geländemodell Die ermittelten Wasserspiegelflächen konnten nun dank der Rasterisierung mit den Daten des digitalen Geländemodells im Programm ArcView 3.3 verschnitten und als ArcView-Grid abgelegt werden. Manuelles Nachbearbeiten war lediglich an den Überflutungsflächen in den Rückstaubereichen sowie bei den Abweichungen zwischen Laserscan-DGM und DGM 10 ATKIS erforderlich. Gemäß der Aufgabenstellung für die Untersuchungen konnte nun das Überschwemmungsgebiet HQ100 bei einer Überflutung bis zu den Hauptdeichen für das gesamte Stadtgebiet festgelegt werden. Darüber hinaus wurde das überschwemmungsgefährdete Gebiet HQ200 ermittelt, das bei dem Szenario Versagen des Passendorfer Deiches und Aufstau am Gimritzer Deich entsteht. Ermitteln von betroffenen Flurstücken im Stadtgebiet Seitens der Stadt Halle (Saale) ließen sich nun die Flurstücke im Stadtgebiet Halle (Saale) ermitteln, die im Falle eines hundertjährigen beziehungsweise zweihundertjährigen Hochwassers von Überschwemmungen betroffen wären. Insgesamt liegen 2801 Flurstücke teilweise oder vollständig im Überschwemmungsgebiet (HQ 100) und 4026 Flurstücke im überschwemmungsgefährdeten Gebiet. In Form von Lageplänen auf Grundlage der TK 10 sind Überschwemmungsgebiet und überschwemmungsgefährdetes Gebiet mit den Wasserständen der überfluteten Bereiche (Überstandshöhen) und Flurstücksgrenzen dargestellt.

Ermittelte Wassertiefen Abschätzen des Schadenspotenzials Die rastergenau berechneten Überstauhöhen und die zur Verfügung stehenden Daten zur Flächennutzung im Stadtgebiet bildeten die Grundlage für die Ermittelung des Schadenspotenzials. Das Schadenspotenzial wiederum ergibt sich aus der Größe der für die jeweilige Nutzungsart vorhandenen Fläche (in Quadratmetern) und dem dafür anzusetzenden spezifischen Gesamtvermögenswert in Euro je Quadratmeter. Im Stadtgebiet von Halle (Saale) wären die nachfolgend aufgeführten Flächen folgender Nutzungsarten von einem Hochwasserereignis betroffen.

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Vom Hochwasserereignis betroffene Nutzflächen

Anzusetzender spezifischer Gesamtvermögenswert je Nutzungsart Zusammenfassung Die Zuverlässigkeit der auszuweisenden Überflutungsflächen hängt in hohem Maße von dem Genauigkeitsgrad der Geländedaten und der Wasserstandsberechnungen ab. Als arbeitsintensivste Leistungen haben sich das notwendige Erzeugen bzw. Korrigieren von Querprofilspuren, das manuelle Nachbearbeiten der automatisch ermittelten Überflutungsflächen und die kartografische Ergebnisdarstellung insbesondere bei fehlenden Vorgaben erwiesen. Außerdem wurde festgestellt, dass bei Nebengewässermündungen die ausgewiesenen Überschwemmungsflächen von den Beobachtungen vor Ort zwangsläufig abweichen. Gleiches gilt für Überflutungen, die durch Grundwasseraustritte verursacht werden. Der Einfluss von Treibgutversatz an Brücken, Durchlässen oder anderen Querbauwerken sowie das Versagen von Hochwasserschutzanlagen auf die Ausuferungen sind nur schwer abzuschätzen. Entscheidend für die Ausdehnung von Überschwemmungsgebieten ist und bleibt aber immer noch die Mächtigkeit des jeweiligen Hochwasserereignisses. Mit den neu erstellten Modellberechnungen ist die Stadt Halle (Saale) auf jeden Fall besser auf das Eintreten solcher Extremsituationen vorbereitet.

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2. Sanierung des ehemaligen Gaswerkes am Holzplatz Historischer Abriss Während des 19. Jahrhunderts trieb der Einsatz von Kohle den Industrialisierungsprozess immer stärker voran. Auch das durch Pyrolyse aus der Kohle gewonnene Stadt- bzw. Leuchtgas spielte zunehmend eine wichtige Rolle. Die erste Anlage für die Gaserzeugung in der Stadt Halle nahm 1856 ihren Betrieb in der Hafenstraße auf und lieferte zunächst den benötigten Brennstoff für rund 500 Gaslaternen. Aufgrund des rasant wachsenden Gasverbrauches durch viele neue Nutzer erreichte das Gaswerk bereits zwei Jahre nach der Inbetriebnahme die Kapazitätsgrenze. Um eine möglichst flächendeckende Gasversorgung zu gewährleisten, ließen die Stadtväter bis zum Jahr 1874 in der Krausenstraße eine zweite Gasanstalt bauen. Aber auch diese Anlage konnte bald den sprunghaft gestiegenen Bedarf nicht mehr decken. Die Wahl für den Neubau eines zentrales Gaswerkes für die Stadt Halle (Saale) fiel auf das Grundstück Holzplatz 7, da hier durch die vorhandene Schienen- und Wasserweganbindung eine optimale Infrastruktur vorhanden war. Das Gelände musste lediglich vor bekannten Hochwassergefahren geschützt werden und wurde deshalb um gut drei Meter aufgeschüttet. Nach nur zweijähriger Bauzeit konnte das neue Gaswerk erstmals im Jahr 1891 gut 2500 Haushalte und 50 Gewerbetreibende mit Brennstoff versorgen.

Gebäude und Einrichtungen des ehemaligen Gaswerkes (bitte zoomen) Für die bei der Gasherstellung anfallenden Abfallprodukte Teer und Ammoniak wurden südlich des Apparatehauses Sammelgruben aus wasserdichtem Stampfbeton errichtet. Diese hatten ein Fassungsvermögen von ungefähr 600 Kubikmetern, waren abgedeckt, mit Erde überschüttet und oberflächlich gepflastert.

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Historische Ansichten des Gaswerkes Holzplatz

Der erste grundlegende Umbau des Gaswerkes am Holzplatz erfolgte in den Jahren 1912/13. Dabei wurden die alten Teergruben rückgebaut und verfüllt. Westlich des Apparatehauses entstanden neue Teer- und Ammoniakgruben, die seitdem nicht mehr verändert wurden. Die beiden Flüssigkeiten Teer und Ammoniakwasser wurden getrennt gelagert. Die Grube für Ammoniakwasser besaß eine Kammer für verdünntes und eine für konzentriertes Ammoniakwasser. Zwischen der Teergrube und der Grube für leichtes Ammoniakwasser befand sich die Scheidegrube, in der sich das Ammoniakwasser vom Teer trennte. Diese Gruben wurden aus Eisenbeton erbaut und erhielten Einstiegsöffnungen mit luftdichten Verschlüssen.

Im Jahr 1938 begann ein weiterer größerer Umbau des Gaswerkes. Dieser wurde durch den II. Weltkrieg unterbrochen und zwischen 1945-1949 nur unvollständig beendet. Alle Bauunterlagen für diese Umbauarbeiten waren leider nicht mehr auffindbar, so dass die Veränderungen anhand späterer Lagepläne sowie durch Gutachten rekonstruiert werden mussten. Da das Gaswerk von größeren Kriegsschäden verschont blieb, konnte die Produktion bereits einige Monate nach Kriegsende wieder aufgenommen werden. Bis zu seiner Stilllegung im Jahr 1972 versorgte das Gaswerk auf dem Holzplatz die Stadt Halle (Saale) und das nahe gelegene Umland mit Stadtgas. In den letzten Betriebsjahren wurden täglich bis zu 110.000 Kubikmeter Gas erzeugt. Die gesamte Liegenschaft des ehemaligen Gaswerkes blieb nach der Stilllegung ungenutzt. Die Fläche wurde gegen das unbefugte Betreten durch Mauern, Zäune und Tore gesichert

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und verwahrloste zunehmend. Für eine Nutzung des Geländes konnte aufgrund der vorhandenen Altlasten bisher kein Interessent gefunden werden.

Blick auf den Holzplatz vor der Sanierung im Juli 2003 Hydrogeologische Situation Den Hauptgrundwasserleiter im Bereich des ehemaligen Gaswerkes bilden die Schotter der pleistozänen Niederterrasse sowie die holozänen Aueschotter, die als Talgrundwasserleiter bezeichnet werden. Sie bilden in diesem Bereich einen hydraulisch zusammenhängenden Aquifer (lat. Wasserträger = Grundwasserleiter) mit einer schwankenden Mächtigkeit von 2,5 bis 5 Metern. Im anthropogen unbeeinflussten Bereich wird der Grundwasserleiter von einer 4 – 6 m mächtigen Schicht Auenlehm bedeckt, was gespannte Grundwasserverhältnisse zur Folge hat. Im Umfeld des Gaswerkes wurde die Auelehmschicht allerdings fast vollständig durch anthropogene Auffüllungen ersetzt. Deren Mächtigkeit schwankt im allgemeinen zwischen 1,0 und 4,7 m und ist als gut durchlässig zu bewerten. Die Grundwassersituation im Bereich des Sanierungsgebietes wird durch die Saale und das künstlich geschaffene Oberflächengewässer der südwestlich gelegenen Regattastrecke beeinflusst. Auswirkungen gibt es außerdem durch die Grundwasserhaltung für das Wohngebiet Halle-Neustadt. Aufgrund der bestehenden Verbindung zu nahegelegenen Oberflächengewässern wirken sich dortige Veränderungen auch auf die Grundwasserverhältnisse des Holzplatzes aus. Der Grundwasserflurabstand auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerkes beträgt zwischen 2,5 und 4,5 m. Die Grundwasserfließrichtung ist im Südteil der mittleren Saaleinsel nach Nordwest bis West und im nördlichen Teil nach Nord bis Nordost gerichtet. Kontaminationssituation Entsprechend der ehemaligen Gasproduktion weisen die in den Untergrund eingetragenen Kontaminationen eine relativ eng begrenze Stoffpalette aus.

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Der Eintrag von flüssigen Schadstoffen erfolgte vor allem durch den produktionsbedingten Ablauf, die Lagerung und den Transport durch Leitungssysteme. Diese Kontaminationen blieben im Hinblick auf die laterale Ausdehnung in der ungesättigten Bodenzone hauptsächlich auf ihren Eintragsbereich beschränkt und spielen im Bereich der bindigen Horizonte eine untergeordnete Rolle. Erst im grundwassergesättigten Bereich erfolgt wieder eine laterale Schadstoffverbreitung. Zu den umweltrelevanten flüssigen Stoffen im Bereich des Betriebsgeländes zählen vor allem Benzol und andere Aromate, Teere, Teeröle sowie Ammoniakwasser. Die Einträge von Kraft- und Schmierstoffen können dagegen vernachlässigt werden. Ein deutlich anderes Schadstoffausbreitungsverhalten besitzen feste umweltrelevante Stoffgruppen. Diese stammen vorwiegend von:

- teerverunreinigten Abbruchmassen - kontaminiertem Ofenausbruch - verbrauchten Gasreinigermassen - verfestigtem Teer

Der Eintrag der Schadstoffe in den Boden erfolgte insbesondere durch:

- das Ablagern schadstoffbelasteten Materials innerhalb des Betriebsgeländes in auflässigen Hohlformen

- das Verkippen an Böschungen mit dem Ziel der „Entsorgung“ - das Verwenden schadstoffbelasteter Materialien für Auffüllungen - Staubverwehungen

Anhand der unterschiedlichen Schadstoffausbreitungsmechanismen wird deutlich, dass sich die Schadstoffquellen fester Stoffe wesentlich schwerer identifizieren lassen, da diese nicht immer an die Lokalitäten ihres Stoffumganges gebunden sind. Die für die Sanierungsmaßnahmen bedeutenden umweltrelevanten Stoffe und Schadstoffgruppen werden aufgrund der Komplexität hier nicht dargestellt. Interessenten erhalten den dazu vorhandenen, achtseitigen Erläuterungsbericht beim Fachbereich Umwelt, Ressort Umweltvorsorge. Sanierungsumfang Auf der Grundlage der ermittelten Kontaminationssituation wurde geprüft, ob am Standort des ehemaligen Gaswerkes hinreichend Gefahrenverdachtsmomente für Schutzgüter vorliegen. Diese Analyse erfolgte entsprechend der geltenden Umweltgesetzgebung, wie dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), dem Ausführungsgesetz zum Bundesbodenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BBodSchAG) und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Fakt war, dass auf dem gesamten Gelände mit umweltrelevanten Schadstoffen gearbeitet wurde, welche eine Gefahr für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. menschliche Gesundheit, Grundwasser, Oberflächenwasser) darstellen. Daraus ergab sich ein dringender Sanierungsbedarf. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld geplant und mit behördlichen Zielwertvorgaben durchgeführt, um die Gefahren in Hinsicht auf eine mögliche nachfolgende Nutzung zu beseitigen. Während des gesamten Projektzeitraumes wurde der Fortgang der Arbeiten von einer örtlichen Bau- und Fremdüberwachung begleitet. Die Sanierungsarbeiten erfolgten im Auftrag der Eigentümer des Grundstückes, der Mitteldeutschen Gasversorgung GmbH (MITGAS) und der Stadt Halle (Saale). Um das Vorhaben finanzieren zu können, wurde die MITGAS von der Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt bis zu einem gewissen Prozentsatz von den Kosten der Sanierungsmaßnahmen freigestellt. Für einen Teil der Sanierungskosten beantragte der Fachbereich Umwelt der Stadt Halle (Saale) Fördermittel beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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Sanierungsmaßnahmen Im Rahmen der technischen Erkundung, Gefährdungsbewertung und Sanierungsplanung für den ehemaligen Gaswerkstandort wurden drei Sanierungsabschnitte festgelegt: 1. Sanierungsabschnitt: Bereich Teergruben, Neues Apparatehaus 2. Sanierungsabschnitt: Bereich ehemaliges Kanalsystem 3. Sanierungsabschnitt: Bereich ehemaliger Gasbehälter Auf die dabei durchgeführten Maßnahmen wird im nachfolgenden näher eingegangen. Während des ersten Sanierungsabschnittes wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: - Abpumpen und Reinigen von Ammoniakwasser - Öffnen, Beräumen und Beseitigen von drei Teer- und Ammoniakgruben - Bau von 2.230 Quadratmetern Spundwand - Bodensanierung im eingespundeten Bereich - erweiterte Bodensanierung in Belastungsbereichen außerhalb der Spundwand,

insbesondere unter dem alten und neuen Reinigerhaus sowie der Wassergasanlage - Abriss von Gebäuden, um die unter den Gebäuden vorhandenen massiven

Bodenbelastungen beseitigen zu können; davon fällt das alte Reinigerhaus unter die Sanierungsmaßnahme; der Abriss des neuen Reinigerhauses, der Wassergasanlage und des Sozialgebäudes am Ofenhaus wurde von den Eigentümern selbst finanziert.

Das beinhaltete vor allem: - das Entsorgen von 2.031 Tonnen pastösem und flüssigem Teer - das Entsorgen von 16.884,24 Tonnen kontaminiertem Boden - das Entsorgen von 3.991,52 Tonnen nicht wieder einbaubarer Böden - das Abpumpen und Reinigen von 454 Kubikmetern Ammoniakwasser - das Heben und Reinigen von 485 Kubikmetern kontaminiertem Grundwasser

Sanierungsbereich Teergruben während der Bodensanierung im September 2003

Zur Gefahrenabwehr für das Schutzgut Grundwasser war es erforderlich, die Teergruben des ehemaligen Gaswerkes am Holzplatz zu beseitigen und den umgebenden verunreinigten Boden zu sanieren. Zuerst mussten die noch mit rund 2.000 Tonnen Teer und gut 450 Kubikmetern Ammoniakwasser gefüllten Gruben entleert werden, bevor sie vollständig zurückgebaut werden konnten. Anschließend wurden die umgebenden massiv mit Teer belasteten Böden bis zu einer Tiefe von maximal 6,90 m unter Geländeoberkante ausgekoffert und mit unbelastetem Fremdmaterial beziehungsweise wiedereinbaufähigem Material verfüllt. Zudem war es erforderlich, umliegende Gebäude abzureißen, da das Grundwasser unter diesen Gebäuden teerbürtige Schadstoffe abgelagert hatte. Ohne diese zusätzlichen Arbeiten wäre der Sanierungserfolg in Frage gestellt worden. Die erste Sanierungsphase im Bereich der Teergruben konnte im Juni 2004 erfolgreich abgeschlossen werden. Es ist nunmehr davon auszugehen, dass sich mittelfristig die

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Grundwasserbeschaffenheit nachhaltig verbessert und die von den ehemaligen Teergruben ausgehenden Gefahren beseitigt wurden.

Gelände nach der Sanierung

Das Hauptziel des zweiten Sanierungsabschnittes war das Beseitigen des maßgeblichen Schadstoffpotenzials auf dem ehemaligen Gaswerkgelände durch das Beräumen von Schächten und Kanälen. Dafür waren nachfolgende Arbeiten erforderlich: - das Beräumen von insgesamt 18 Schächten von Teer- und Mineralölschlamm - das Errichten von 500 Quadratmetern Spundwand - eine Bodensanierung von ca. 3.700 Kubikmetern - das Wiederbepflanzen rekultivierter Bereiche - das Reinigen und Dämmen verunreinigter Kanalleitungen (insgesamt 115 Meter) - der Rückbau von vier Schächten im Bereich der Straße Holzplatz

Sanierungsbereich am Saaleufer

Dabei wurden unter anderem: - 2.626 Tonnen kontaminierter Boden entsorgt - 1.210 Tonnen kontaminierter Bauschutt entfernt - 1.567 Tonnen nicht wieder einbaubare Böden und Bauschutt abgefahren - 1.875 Kubikmeter kontaminiertes Grundwasser gehoben und gereinigt

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Verunreinigter Boden auf dem Gaswerksgelände

Die im zweiten Sanierungsabschnitt im Boden und in den Schächten befindlichen Substanzen verursachten einen Eintrag von umweltrelevanten Schadstoffen (PAK und Benzol) in das Grundwasser. In Fließrichtung des Grundwassers breiteten sich diese Schadstoffe aus, wodurch auch die nahe Schifffahrtssaale gefährdet war. Das verunreinigte Grundwasser, welches im Bereich der Schadstoffherde selbst eine Schadstoffquelle darstellte, wurde im Rahmen eines aufwendigen Verfahrens gefasst und gereinigt. Nach Abschluss der Sanierung konnte festgestellt werden, dass die vorgegebenen Sanierungsziele erreicht wurden. Durch das Entfernen der Schadstoffquellen in der gesättigten und der ungesättigten Bodenzone wurde das Grundwasser erheblich von teerbürtigen Schadstoffen entfrachtet. Dies wird die Grundwasserbeschaffenheit in Zukunft positiv beeinflussen. Gegenstand des dritten Sanierungsabschnittes bildete der Gasbehälter (Gasometer) des ehemaligen Gaswerkes, dessen Umfassungsmauern erhalten und als architektonisches Einzeldenkmal geschützt sind. Im Zuge der Arbeiten musste das Behälterinnere vollständig beräumt werden, um einen gefahrlosen Zustand für eine mögliche Nachnutzung zu schaffen.

Blick ins Gasometer vor der Sanierung

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Beräumung Gasometerbassin

Zunächst wurde das Behälterbassin vier Meter unterhalb der Geländeoberkante im unterirdischen Teil geöffnet und beräumt. Parallel dazu musste das Überstandswasser abgepumpt werden. Der dünnflüssige Teerschlamm aus dem Bassin wurde mittels Saugwagen geborgen. In einer späteren Phase wurde der Teer dann mit Zuschlagstoffen konditioniert, mit konventioneller Erdbautechnik herausgeholt und in wasserdichte Behälter verladen. Für das Zerteilen der zerstörten im Bassininneren befindlichen Gasglocke kam eine Schrottschere zum Einsatz. Im Laufe der Sanierungsarbeiten wurde festgestellt, dass entgegen der vorherigen Kenntnis das Gasometerbassin undicht war und somit Grundwasser eintrat. Das sich dadurch ständig bildende Teer-Wasser-Gemisch musste mit zusätzlichem Aufwand geborgen und entsorgt werden.

Bassinöffnung mit Stahl-Hilfskonstruktion Beräumtes Bassin mit eingestautem

Grundwasser Durch das Entsorgen von ungefähr 750 Tonnen Teer aus dem Gasometerbassin konnte eine erhebliche Schadstoffquelle beseitigt werden. Schließlich erfolgte durch das unterhalb des Grundwasserspiegels liegende undichte Gasometerbassin jahrelang ein permanenter Eintrag von teerbürtigen Schadstoffen in das Grundwasser. Außerdem bestand aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Saale eine potentielle Gefahr für dieses Oberflächengewässer. Mit dem Abschluss der Sanierungsarbeiten im September 2005 im Bereich des Gasometers konnten die durch den Betrieb des ehemaligen Gaswerkes entstandenen umweltrelevanten Probleme so weit beseitigt werden, dass einer positiven Entwicklung des Geländes am Holzplatz nichts mehr im Wege steht.

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Saniertes Gasometerbassin

Nachsorgemaßnahmen Während der Sanierungsmaßnahmen erachteten es die Projektbeteiligten für notwendig, den Sanierungserfolg im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser weiter zu überwachen. Im Rahmen eines nachsorgenden Grundwassermonitoring auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerkes am Holzplatz soll geklärt werden, ob das Beseitigen der verschiedenen Schadstoffquellen die Grundwassersituation verbessert hat oder ob weitere aktive Grundwassersanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Den Ausgangspunkt für die Analyse der Grundwassersituation bildeten die Ergebnisse einer im Jahr 2002 durchgeführten Gefährdungsabschätzung. Dabei wurde festgestellt, dass sich am Standort vergleichsweise lange BTEX–, PAK– und Ammonium-Schadstofffahnen im Grundwasser ausgebildet hatten. Diese waren das Resultat von permanenten Schadstoffeinträgen, die im Zuge der Gasproduktion in den Boden gelangten und sich danach entsprechend der bestehenden Grundwasserströmung ausbreiteten. Für das sanierungsnachsorgende Monitoring musste das vorhandene Messstellennetz erweitert werden, um die in der Gefährdungsabschätzung formulierten Kenntnisdefizite auszuräumen. Um den Entwicklungen der hydrologischen Verhältnisse am Standort gerecht zu werden, wurden im Jahr 2004 vier Grundwassermessstellen im Abstrombereich des ehemaligen Gaswerkgeländes errichtet. Außerdem war der Ersatz zweier nicht mehr funktionstüchtiger Grundwassermessstellen sowie die Reparatur einer Messstelle erforderlich. Im Jahr 2005 kam eine weitere neue Messstelle im Abstrombereich hinzu. Im Frühjahr 2005 erfolgte aus den insgesamt 19 vorhandenen Grundwassermessstellen die Entnahme von Wasserproben und die Analyse auf die gaswerkstypischen Schadstoffparameter. Im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen aus dem Herbst 2004 konnten zum Teil noch immer stark erhöhte, jedoch tendenziell abnehmende Gehalte an BTEX, PAK und Phenolen festgestellt werden.

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BTEX-Gehalt

PAK-Gehalt

Phenol-Index- Gehalt

Cyanid-Gehalt

Horizontale Schadstoffausbreitungen Die Untersuchungskampagnen im Herbst 2004 und Frühjahr 2005 dienten vorrangig dazu, den gegenwärtigen Zustand festzustellen sowie die horizontale Verbreitung der Schadstoffe zu ermitteln. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Probenahmen im Herbst 2004 gerade erst abgeschlossenen beziehungsweise noch laufenden Tiefbauarbeiten waren die hydrogeologischen Verhältnisse auf dem Gaswerksgelände als beeinflusst zu bezeichnen. Das bedeutet, dass zusätzliche Mobilisierungsvorgänge sowie weitere chemisch-physikalische und biologische Reaktionen ablaufen, die unter unbeeinflussten Umständen nicht in dieser Größenordnung auftreten würden. Durch das Beseitigen der Schadstoffeintragquellen wird im Verlauf der kommenden Jahre mit einem deutlichen Rückgang der Schadstoffgehalte aufgrund des fehlenden Schadstoffnachschubes sowie einer Rückbildung der vorhandenen Schadstofffahnen zu rechnen sein. Aufgrund der momentan noch hohen Belastungen sind die Untersuchungen durch weiteres Grundwassermonitoring fortzuführen Dies ist auch für das Erstellen gesicherter Trendaussagen und genauer Entwicklungsbewertungen notwendig. Das Ziel der Gesamtmaßnahme „Sanierung des ehemaligen Gaswerkes am Holzplatz“ war das Reduzieren von bestehenden Umweltschädigungen durch das Beseitigen von bestehenden Schadstoffquellen. Die beträchtlichen Ablagerungen von human- und ökotoxikologisch relevanten Steinkohlenteerprodukten aus der ehemaligen Gasproduktion stellten eine Gefahr für natürliche Schutzgüter dar. Mit dem Beräumen konnten die vorgegebenen Maßnahmen der Gefahrenabwehr zufrieden stellend erfüllt werden. In der 150jährigen Tradition der Gasversorgung in Halle (Saale) spielte das Gelände des ehemaligen Gaswerkes am Holzplatz lange eine bedeutende Rolle. In naher Zukunft kann nun eine gewerbliche Nutzung des Geländes angestrebt werden.

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3. Feinstaubproblematik soll durch geeignete Maßnahmen gelöst werden

Seit Anfang 2005 ist das Thema Feinstaub auch in das Blickfeld der Öffentlichkeit in der Stadt Halle (Saale) getreten. Infolge neuer gesetzlicher Vorschriften ergab sich die Problematik, dass vorgegebene Grenzwerte für die Feinstaubkonzentration häufiger überschritten wurden. Aus diesem Grund waren kurzfristige und langfristige Maßnahmen zu ergreifen. Was ist Feinstaub PM10? Bei Feinstaub PM10 handelt es sich um Staubpartikel mit einer Teilchengröße kleiner als ein Hundertstel Millimeter beziehungsweise zehn Mikrometer. Je nach Herkunft der Teilchen können diese eine sehr unterschiedliche chemische Zusammensetzung aufweisen. Der Feinstaub entsteht unter anderem bei Verbrennungsvorgängen, durch mechanischen Abrieb und durch Folgereaktionen aus gasförmigen Luftschadstoffen (sekundäre Partikel). Als Hauptverursacher für Feinstäube gelten Industrie- und Verbrennungsprozesse sowie der Straßenverkehr. Außerdem entscheidet bei Verbrennungsvorgängen die Art des verbrannten Materials über die Höhe des Feinstaubausstoßes. So verursachen Fahrzeuge mit Dieselmotoren wesentlich mehr Feinstaubpartikel als Fahrzeuge mit Benzinmotoren. In Feuerungsanlagen ist beim Verbrennen von festen Brennstoffen wie Holz oder Kohle der Feinstaubanteil wesentlich höher als beim Einsatz von flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas. Durch mechanischen Abrieb entsteht Feinstaub z. B. im Straßenverkehr durch Reifenabrieb, Abnutzung von Bremsbelägen, Aufwirbelungen von Straßenstaub. Die Feinstaubpartikel sind extrem leicht und sehr klein. Deshalb verbleiben diese Teilchen bis zu zehn Tagen in der Atmosphäre und können sich weiträumig ausbreiten. Selbst Ländergrenzen stellen für diese Luftschadstoffe kein Hindernis dar. Deshalb ist es eine wichtige gesamteuropäische Aufgabe, den Anteil von Feinstäuben in der Luft zu vermindern. Zumal die Auswirkungen des Feinstaubs auf die menschliche Gesundheit zunehmend kritisch gesehen wird. Nach neueren Studien soll es zwischen Feinstaubpartikeln in der Luft und Beeinträchtigungen für die menschliche Gesundheit einen klaren Zusammenhang geben. Dieser äußert sich in vermehrt auftretenden Atemwegsreizungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gesetzliche Grundlagen zur Luftreinhaltung in Bezug auf Feinstaub PM10 Am 27. September 1996 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Richtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (96/62/EG). Darin wurden die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft in den europäischen Mitgliedsstaaten festgelegt. Entsprechend des Artikels 249 des EG-Vertrages musste diese Rahmenrichtlinie innerhalb bestimmter Fristen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte dies mit der 7. Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; BGBl. 2002 I, S. 3622 ff.) sowie der Neufassung der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (22. BImSchV; BGBl. 2002 I, Seite 3626). Diese nationalen Vorschriften wiederum regeln die verschiedenen Zuständigkeiten, die von den einzelnen Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten zu realisieren sind. So ist im Land Sachsen-Anhalt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt für das Aufstellen von Luftreinhalte- und Aktionsplänen verantwortlich. Die kreisfreie Stadt Halle

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(Saale) hat dann gemäß § 47 BImSchG die darin formulierten Maßnahmen umzusetzen. Die Informationspflicht der Bevölkerung über die aktuelle lufthygienische Situation obliegt in Sachsen-Anhalt dem Landesamt für Umweltschutz. Umfangreiche Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter http://www.mu.sachsen-anhalt.de/lau/luesa. Aktuelle Daten können auch über Videotext des MDR-Fernsehens, Tafel 555 abgerufen werden. Beim Überschreiten von Grenzwerten oder bei besonderen lufthygienischen Situationen werden die Medien (Tagespresse, Rundfunksender) gesondert informiert. In welchem Umfang diese Mitteilungen allerdings weitergereicht werden, entscheiden die Medienträger selbst. Grenzwerte für Feinstaub PM10 Um gesundheitliche Risiken durch Feinstaubbelastungen zu minimieren, hat die Europäische Union 1999 die EU-Richtlinie (1999/30/EG) mit überarbeiteten Grenzwerten verabschiedet. Diese Grenzwerte wurden in Deutschland in die 22. BImSchV übernommen und damit gesetzlich festgeschrieben. Demnach ist ab dem 1. Januar 2005 ein über 24 Stunden gemittelter Immissionsgrenzwert für den Partikel PM10 von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft einzuhalten. Es sind maximal 35 Überschreitungen dieses Tagesmittelwertes während des Kalenderjahres zulässig. Als Immissionsgrenzwert für den Jahresmittelwert wurde eine Höhe von 40 Mikrogramm je Kubikmeter (µg/m3 ) Luft festgesetzt. Vor allem in den Wintermonaten gibt es einzelne Tage, an denen flächendeckend in ganz Deutschland zuviel Feinstaub in der Luft nachgewiesen wird. Man spricht dann von so genannten Episoden. An vielen Messstationen wird dann die erlaubte Grenze des Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 erheblich überschritten. Während des übrigen Jahres treten hohe Feinstaub-Werte lediglich vereinzelt auf. Der ab 2005 einzuhaltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m3 wurde im Bundesgebiet bisher nur an Messpunkten mit hohem Verkehrsaufkommen überschritten. In Halle (Saale) war bezüglich des Jahresgrenzwertes bisher alles im „grünen“ Bereich. Einen Überblick über die Situation in Deutschland in den vergangenen Jahren sowie zu aktuellen Daten erhalten Interessenten auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter http://www.env-it.de/luftdaten/trsyear.fwd?comp=PM1. Situation in der Stadt Halle (Saale) Der Standort für die Verkehrsmessstelle Halle (Saale) befindet sich nicht weit entfernt vom Riebeckplatz in der Merseburger Straße, Höhe ComCenter. Der Riebeckplatz ist der verkehrsreichste Knotenpunkt der Stadt Halle (Saale). Hier treffen die drei Bundesstraßen B 6, B 80 und B 91 zusammen. Dazu wird noch über die Delitzscher Straße der Verkehr der überörtlichen Landstraße L165 herangeführt. In diesem so genannten Hotspotbereich fallen die verkehrsbedingten Feinstaubemissionen sehr hoch aus.

Messcontainer in der Merseburger Straße

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Aus der nachfolgenden Tabelle ist zu erkennen, dass die zugelassenen Überschreitungen an 35 Tagen im Kalenderjahr bereits vor dem Jahr 2005 am Messstandort Riebeckplatz erreicht wurden.

Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Tage mit Überschreitungen 94 99 65 52 82 81 46 51

Aufgrund der aufgetretenen Überschreitungen in den zurückliegenden Jahren schreibt der Gesetzgeber vor, innerhalb eines begrenzten Zeitrahmens einen Luftreinhalteplan zu erstellen. Mit den vorbereitenden Grundsatzuntersuchungen für das Erstellen des Luftreinhalteplanes für die Stadt Halle (Saale) wurde die IVU Umwelt GmbH beauftragt. Diese ermittelte die Emissionsmassenströme für die Stadt Halle (Saale) im Jahr 2003. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in einem am 9. Februar 2005 übergebenen Endbericht zusammengefasst. Zur wichtigsten Aussage der Erhebungen für das Jahr 2003 gehört sicher die Tatsache, dass 61,5 Prozent des Feinstaubes PM10 aus regionalen Vorbelastungen stammte und somit nicht im halleschen Stadtgebiet verursacht wurde. Lediglich der verbleibende Anteil von 38,5 Prozent wurde auf dem Territorium der Stadt Halle (Saale) emittiert. Den höchsten Anteil daran hatte mit 86,3 Prozent der Kraftfahrzeugverkehr. Weitere 13,5 Prozent der Feinstaubemissionen stammte vom Hausbrand und von Kleinverbrauchern. Der verbleibende Anteil von 0,2 Prozent entfiel auf Emissionen aus industriellen Anlagen. Um kurzfristig die Überschreitungen des Grenzwertes von PM10-Tagesmittelwerten zu verringern, erarbeitete das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt zusammen mit der Stadtverwaltung Halle (Saale) und dem Landesamt für Umweltschutz noch im Jahr 2005 einen vorläufigen Aktionsplan. Dazu erfolgte außerdem eine fachliche Zuarbeit durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt. Zu den wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplanes zählten die Geschwindigkeitsreduzierung im betroffenen Überschreitungsgebiet sowie eine Intensivierung der Straßenreinigung. Die entsprechenden Abstimmungen dazu wurden mit der Stadt vorgenommen und das Einvernehmen mit der Verkehrsbehörde hergestellt.

Geschwindigkeitsabsenkung

im Bereich Riebeckplatz Fahrzeug für die Nassreinigung

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Im Juni 2006 wurde der Stadt Halle (Saale) per Erlass der vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erstellte "Luftreinhalte- und Aktionsplan für den Ballungsraum Halle 2005“ übergeben. Als längerfristig umzusetzende Maßnahme sieht dieser unter anderem vor, durch den Bau von Umfahrungsstrecken (Autobahnring, Haupterschließungsstraße Halle-Ost, Voßstraße) die Belastungen durch Feinstaub zu senken. Außerdem wird geprüft, ob sich die Einschränkung von Brauchtumsfeuern und Kleinfeuern vermindernd auf die Feinstaubkonzentration auswirkt. Die im Luftreinhalte- und Aktionsplan festgelegten Maßnahmen werden hinsichtlich der Wirksamkeit im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz durch die IVU Umwelt GmbH mittels Modellrechnungen untersucht. Untersuchungsergebnisse liegen bisher nicht vor, da die Analyse erst in einigen Monaten abgeschlossen sein wird.

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4. Betriebserlaubnis für den Zoo Halle und den Nutztiergarten Reideburg erteilt

Mit der Neuverkündung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23. Juli 2004 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen Anhalt, S. 454, wurden die unteren Naturschutzbehörden zu Genehmigungsbehörden für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb der Zoos. Aufgrund der durch die EG-Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos) festgelegten Fristen waren Genehmigungen für bestehende Anlagen bis zum 9. April 2005 erforderlich. In der Stadt Halle (Saale) waren die Genehmigung zum Betrieb der Zoologischer Garten Halle GmbH und die Genehmigung zum Betrieb des Nutztiergartens Halle-Reideburg zu erteilen. Bei der Genehmigung eines Zoos handelt es sich um eine so genannte gebündelte Entscheidung. Diese schließt die tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 (1) Nr. 2a des Tierschutzgesetzes, die Baugenehmigung sowie die gefahrenabwehrrechtliche Genehmigung in Hinblick auf die Haltung gefährlicher Tiere ein. Von der Unteren Naturschutzbehörde waren deshalb im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die verschiedenen Belange des Fachbereiches Allgemeine Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit, des Fachbereiches Gesundheit/Veterinärwesen und des Fachbereiches Bauordnung und Denkmalschutz zu bündeln. Nach § 52 (5) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erteilt die Untere Naturschutzbehörde die Genehmigung nur, wenn

- der Zoo seine Betreiberpflichten nach § 52 (3) einhält, - der Zoo die Vorschriften des Artenschutzes beachtet, - keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des

Betreibers sowie der für die Leitung des Zoos verantwortlichen Personen ergeben und

- andere öffentlich rechtliche Vorschriften dem Betrieb des Zoos nicht entgegenstehen. Die Zoos sind gemäß § 52 (3) so zu errichten und zu betreiben, dass

- die Gehege und sonstigen Unterbringungseinrichtungen so gelegen, bemessen und ausgestaltet sind, dass die Tiere gemäß ihren biologischen Bedürfnissen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art und des Einzeltieres gehalten werden,

- die Haltung der Tiere stets hohen Anforderungen genügt und ein gut durchdachtes schriftliches Programm zur tiermedizinischen Vorbeugung und Behandlung sowie artgerechten Ernährung und Pflege vorliegt,

- dem Entweichen der Tiere und dem Eindringen von Schadorganismen vorgebeugt wird,

- die Aufklärung und das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Lebensräume, gefördert wird.

Der Betreiber eines Zoos hat sicherzustellen, dass sich der Zoo entsprechend seiner Möglichkeiten an mindestens einer der nachfolgenden Aufgaben beteiligt:

- an Forschungsaktivitäten, die zur Erhaltung der Arten beitragen, einschließlich dem Austausch von Informationen über die Arterhaltung,

- an der Aufzucht in Gefangenschaft, der Bestandserneuerung und der Wiedereinbürgerung von Arten in ihren natürlichen Lebensraum,

- an der Ausbildung in spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten über Arterhaltung.

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Zoologischer Garten Halle GmbH Auf der Porphyrkuppe des Reilsberges im Norden der Saalestadt hat seit Mai 1901 der Zoologische Garten Halle sein Domizil. Seitdem sind die wunderschön gelegenen Bergtiergehege ein Anziehungspunkt für kleine und große Besucher von nah und fern. Im Laufe der Jahre wurde einiges verändert und neu gebaut. Dadurch veränderten sich natürlich auch die Arten und die Anzahl der Tiere. Waren es im Eröffnungsjahr gerade einmal 196 Tiere in 94 Arten, so sind es heute rund 1600 Tiere in über 250 Arten. Innerhalb des Genehmigungsverfahrens für den Zoologischen Garten Halle war abzuprüfen, ob die oben aufgeführten gesetzlichen Vorgaben vorschriftsmäßig eingehalten werden. Die Grundlage für die Untersuchungen bildete folgender zum Stichtag im Zoo Halle gehaltener Tierbestand:

Säugetiere: 317 Tiere in 53 ArtenVögel: 512 Tiere in 104 ArtenReptilien: 78 Tiere in 22 ArtenLurche: 13 Tiere in 3 ArtenFische: ca. 600 Tiere in 72 ArtenWirbellose: ca. 100 Tiere in 4 Arten

Zu dieser Zeit waren gerade mehrere, bereits genehmigte Tiergehege in der Planung, im Neubau beziehungsweise in der Rekonstruktion. Dazu zählten beispielsweise die Elefantenanlage, die Krokodilanlage und die Zebra/Alpakaanlage. So wurde der Bau und Betrieb der neuen Elefantenanlage bereits am 29. Juli 2004 genehmigt. Die behördliche Erlaubnis für den Bau und den Betrieb einer neuen Krokodilanlage auf dem Areal der ehemaligen Elefantenfreianlage wurde am 8. Dezember 2004 erteilt. Während der umfangreichen Analyse wurden die vorgelegten Bestandsunterlagen (Bauunterlagen, Tierbestandsdaten, Cites-Bescheinigungen usw.) hinsichtlich der tier- und artenschutzrechtlichen Erfordernisse ausgewertet. Im Einzelfall musste die Identität von streng geschützten Arten festgestellt werden. Dies erfolgte im Rahmen von routinemäßig durchgeführten veterinärmedizinischen Untersuchungen, bei denen die Transponder-informationen (auf eingesetzte Microchip gespeicherte Daten) der Tiere geprüft wurden. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens erteilte die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) am 6. April 2005 die Betriebserlaubnis für den Zoologischen Garten Halle.

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Indochina-Tiger (Panthera tigris corbetti) mit Jungtier im Raubtierhaus

Transponderung eines Indochina-Tigers (Panthera tigris corbetti) im Rahmen einer veterinärmedizinischen Untersuchung im Raubtierhaus

Kurzohrrüsselspringer (Macroscelides proboscideus) in einem Schauterrarium im Raubtierhaus

Transponderung eines Südpudu-Jungtieres (Pudu pudu) im Rahmen einer veterinärmedizinischen Untersuchung

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Zu den Pflichten des Zoologischen Gartens Halle gehört es unter anderem auch, Fundtiere von besonders und streng geschützten Arten aufzunehmen und zu pflegen: Fledermäuse als häufige Pfleglinge im Zoo Halle

Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Verletzt oder verwaist aufgefundene Vögel als Pfleglinge

Verletzter Mäusebussard (Buteo buteo) Verwaistes Waldkauzjungtier (Strix aluco) Reptilien als Fundtiere

Harmlose Kornnatter (Elaphe guttatus) Häufig gehaltener Grüner Leguan (Iguana

iguana)

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Nutztiergarten Reideburg Auf einer Fläche von 2,2 Hektar betreibt das berufliche Bildungswerk Halle-Saalkreis e.V. seit 1997 in der Ölsnitzer Straße 18 in Halle-Reideburg einen Nutztiergarten. Das Gelände dient als Ausbildungsstätte für verschiedene landwirtschaftliche und gärtnerische Berufe. Der Nutztiergarten hat sich vor allem auf die Haltung, Pflege und Zucht alter und vom Aussterben bedrohter Nutztier-Formen von Schweinen, einer Vielfalt von Schaf- und Ziegenrassen bis hin zu Pferden, Eseln und Geflügel spezialisiert. Auch im Genehmigungsverfahren für den Nutztiergarten Reideburg war zu überprüfen, ob die Tiere ordnungsgemäß gehalten und die anderen gesetzlichen Vorgaben vorschriftsmäßig erfüllt werden. Zum Zeitpunkt der Genehmigung waren die Tiere in einem Exotenhaus, einem Kleintierhaus sowie in 31 Außengehegen beziehungsweise Volieren untergebracht. Zum Stichtag wurde im Nutztiergarten Reideburg folgender Tierbestand gezählt:

Säugetiere: 106 Tiere in 31 Arten bzw. Rassen Vögel: 64 Tiere in 26 Arten bzw. Rassen Reptilien: 7 Tiere in 4 Arten

Die sehenswerte Schauanlage des Nutztiergartens Reideburg trägt vor allem dem gesetzlichen Erfordernis nach Information der Öffentlichkeit und dem Erhalt der biologischen Vielfalt Rechnung. Da es auch sonst keine Einwände gab, konnte die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) die Betriebserlaubnis gemäß Naturschutzgesetz LSA erteilen.

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Das Sukkulenten- und Exotenhaus

Sammlung von Sukkulenten

Gehege für die Weißbüscheläffchen (Callitrix jacchus) und Köhlerschildkröte (Geochelone carbonaria)

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) mit Jungtier

Köhlerschildkröte (Geochelone carbonaria)

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Ein Pärchen Venezuelaamazonen (Amazona amazonica)

Ein Pärchen Gelbbrustaras (Ara ararauna)

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Das Kleintierhaus

Voliere des Mittelbeo (Gracula religiosa) im Kleintierhaus

Mittelbeo (Gracula religiosa)

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Stachelschweine (Hystrix cristatus) im Kleintierhaus

Anlage für die Streifenhörnchen (Tamias sibiricus)

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Jungtier eines Nandu (Rhea americana) in einem Stall im Kleintierhaus

Pfau (Pavo cristatus) mit Jungtieren in einer Voliere am Kleintierhaus

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Die Außenanlagen

Rindergehege

Schafgehege

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Entenanlage mit verschiedenen Entenarten

Silberfasan (Gennaeus nycthemerus) in einer Voliere auf der Außenanlage

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Künstlich als Biotop angelegter Teich

Insektenhotel für solitär lebende Bienen

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5. Feuchtbiotop auf dem Großen Galgenberg wiederhergestellt Schon um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert erkannten Naturliebhaber und Erholungssuchende den Reiz von Felslandschaften in der Umgebung von Halle (Saale). Diese waren entweder auf natürlichem Weg oder durch das Wirken des Menschen entstanden. Bereits seit dem Mittelalter wurden die oberflächennah anstehenden Gesteine an verschiedenen Stellen abgebaut und in der Saalestadt verbaut. Durch die Steinbrecherei entstanden kleine Senken, runde Kessel und steile Felswände. Nachdem die Tätigkeit in den Steinbrüchen eingestellt wurde, konnte sich die Natur diese Bereiche langsam wieder zurückerobern. Mit der Zeit entwickelten sich auf engem Raum ganz unterschiedliche Biotoptypen. So lassen sich beispielsweise Wärme liebende Gebüschgesellschaften, reich strukturierte Trockenrasenvegetation und ein Feuchtbiotop in direkter Nachbarschaft entdecken.

Temporärer Tümpel auf dem Großen Galgenberg

Auch auf den Porphyrhügeln des Großen und Kleinen Galgenberges im Norden von Halle (Saale) wurden mehrere Steinbrüche betrieben. Als man Anfang des 20. Jahrhunderts das Galgenbergareal zu einem Naherholungsgebiet umzugestalten begann, waren die Steinbrüche schon längere Zeit außer Betrieb. Das teilweise recht felsige Gelände verwandelte sich nach und nach durch das Anpflanzen von Flieder und anderen Gehölzen in eine grüne Oase. Einen kleinen Steinbruch unweit des höchsten Punktes des Großen Galgenberges ließ man allerdings unverändert. Hier sammelte sich in einer Senke immer wieder das Wasser. Daraus entwickelte sich schließlich ein Kleingewässer, in dem sich typische Vertreter der Tier- und Pflanzenwelt ansiedelten. Leider war zur Jahrtausendwende von diesem ökologisch wertvollen Kleingewässer für den Laien kaum noch etwas zu erkennen. Der Bereich lag fast nur noch trocken. Die Bezeichnung temporäres Gewässer entsprach mehr einer Wunschvorstellung als der Realität. Lediglich einige Binsen zeugten noch von feuchten Stellen im Steinbruch. Inzwischen war der Steinbruch auch stark zugewachsen. Vor allem standortfremde Pflanzen wie Eschenahorn und Knöterich hatten sich breit gemacht und die ursprüngliche Vegetation verdrängt. Die dominanten Pflanzenarten entzogen dem Boden im Bereich des einstigen Kleingewässers die Reste des noch vorhandenen Wassers.

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Zustand vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen Aus Sicht des Naturschutzes war diese Entwicklung ein unhaltbarer Zustand, zumal der gesamte Bereich des Großen und Kleinen Galgenberges seit 1995 als Geschützter Landschaftsbestandteil einen besonderen Status genießt. Der für das Schutzgebiet erarbeitete Pflege- und Entwicklungsplan sah im Bereich des ehemaligen Kleingewässers die Anlage eines dauerhaften Tümpels vor. Um die dafür erforderlichen Maßnahmen besser abschätzen zu können, wurden zunächst Probegrabungen per Spaten durchgeführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass bereits in einer Tiefe von 20 Zentimetern Wasser anstand. Das Vorhaben erschien also durchaus viel versprechend. Während der Untersuchungen kamen aber auch größere Mengen Bauschutt und Schrott ans Tageslicht. Wie dieser Unrat allerdings an den schlecht zugänglichen Ort gelangen konnte, war nur schwer nachvollziehbar. Entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse stand fest, dass die zu schaffende Wasserstelle nur mit technischen Hilfsmitteln ausgehoben werden konnte. Zuvor musste aber noch ein größerer Teil des standortfremden Bewuchses entfernt werden.

Während der Wiederherstellung im Winter 2004

Während der vegetationslosen Zeit begann man im Dezember 2004 das ehemalige Kleingewässer auszubaggern. Dieser Termin wurde gewählt, um Schädigungen der Tier- und Pflanzenwelt in den besonders sensiblen Bereichen des Galgenberges so gering wie möglich zu halten. Besonders problematisch gestaltete sich aufgrund der schmalen Wege

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und des steilen Geländes vor allem der Abtransport des geborgenen Bauschutts, Schlamms und Schrotts. Dafür musste spezielle Technik eingesetzt werden. Nach Abschluss der Arbeiten konnte festgestellt werden, dass alles gemäß der Planungen verlief und es kaum zu Unannehmlichkeiten für die zahlreichen Spaziergänger kam. Viele der Besucher äußerten sich anerkennend über die Bemühungen des Fachbereiches Umwelt und waren gespannt auf die Ergebnisse. Erfreulicherweise brauchte man auf die ersten Erfolge nicht lange zu warten. Bereits im Frühsommer 2005 schwammen wieder einige Teichmolche im „neuen“ Kleingewässer. Auch die vor Beginn der Arbeiten sichergestellten und nach dem Beräumen wieder in die Erde gebrachten Binsen wuchsen an und konnten sich gut entwickeln, da der Wasserstand über den ganzen Sommer hinweg relativ konstant blieb. Um für weitere Tiere und Pflanzen geeignete Lebensbedingungen zu schaffen, wurde die Wasserfläche des verhältnismäßig kleinen Tümpels im Dezember 2005 nochmals erweitert.

Teichmolche (Triturus vulgaris) sind in das Gewässer zurückgekehrt

Das Wiederherstellen des Feuchtbiotops gehörte zu einer Reihe von verschiedenen Maßnahmen, die dazu dienten, das Gelände des Geschützen Landschaftsbestandteils Großer und Kleiner Galgenberg ökologisch aufzuwerten. Das Ziel war es, ideale Lebensraumbedingungen für viele Tier- und Pflanzenarten zu schaffen. Schließlich schwärmte noch so manch alter Hallenser vom Artenreichtum auf den Galgenbergen in früheren Tagen.

Gewässer nach längerer Trockenperiode im August 2006

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6. Neues Erfassungssystem für Sperrmüll aus privaten Haushalten

Sperrmüllentsorgung auf Bestellung über die Abrufkarte Mit Beginn des Jahres 2005 wurde die Sperrmüllentsorgung für Privathaushalte im Stadtgebiet von Halle (Saale) von der bis dahin praktizierten gebietsweisen Straßeneinsammlung auf eine Abholung auf Bestellung mittels Abrufkarte umgestellt. Die wichtigste Zielvorgabe dieser Systemänderung war es, die teilweise übergroßen Sperrmüllberge mit den daraus resultierenden negativen Folgen einzudämmen. So kam es während der gebietsweisen Einsammlung immer wieder zu Verunreinigungen und Behinderungen auf Gehwegen und angrenzenden Fahrbahnen. Außerdem wurden im Rahmen der Sperrmüllaktion auch regelmäßig Grünflächen in Mitleidenschaft gezogen. Weitere Probleme bereitete die Zunahme des organisierten Durchsuchens des Sperrmülls nach brauchbaren, verkäuflichen Gegenständen. Um die aufgezeigte Situation spürbar zu verbessern, waren Veränderungen erforderlich. Dabei gaben die positiven Erfahrungen verschiedener Städte mit einer anderen Entsorgungspraxis durchaus Hoffnung. Mit dem neu eingeführten System erhält jeder Haushalt die Möglichkeit, die Abholung seines Sperrmülls terminlich den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Entsprechende Anlässe sind beispielsweise die Anschaffung neuer Möbel, ein bevorstehender Umzug oder der alljährliche Frühjahrsputz. Die Sperrmüllabfuhr auf Bestellung mittels Abrufkarte kann pro Haushalt einmal im Jahr ohne zusätzliche Gebühren bis zu einer Menge von fünf Kubikmetern genutzt werden. Dazu ist eine vorgedruckte Karte auszufüllen, auf der Anzahl und Art der zu entsorgenden Gegenstände vermerkt werden. Die Abrufkarte ist an verschiedenen zentralen Stellen im Stadtgebiet oder direkt bei den Fahrern der Müllfahrzeuge erhältlich. Außerdem kann die Karte auf den Stadtseiten im Internet unter www.halle.de heruntergeladen werden. Die Karte ist unterschrieben an die Stadtwirtschaft GmbH Halle zu schicken. Nach deren Eingang wird dem Antragsteller der innerhalb der nächsten vier Wochen liegende Entsorgungstermin mitgeteilt. Die Vereinbarung eines individuellen Sondertermins für die Sperrmüllabfuhr ist gegen Zahlung einer Gebühr von 15 Euro ebenfalls möglich. Für die Vermieter von Mehrfamilienhäusern besteht die Möglichkeit, die Sperrmüllentsorgung für ihre Mieter gemeinsam durchführen zu lassen. In diesem Fall schickt der Grundstückseigentümer die ausgefüllten Abrufkarten seiner Mieter zusammen mit einem entsprechenden Vermerk an die Stadtwirtschaft. Diese verwaltet alle eingehenden Aufträge und koordiniert die Terminvergabe. Ausgenommen von dieser Verfahrensweise sind allerdings die Bewohner von Großwohnanlagen. Hier wurden spezielle Sonderregelungen vereinbart, die an anderer Stelle noch näher erläutert werden.

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Abrufkarte für Sperrmüll Eine Nutzung der Abrufkarte für Sperrmüll ist nicht möglich, wenn eine größere Menge als fünf Kubikmeter entsorgt werden muss beziehungsweise der Sperrmüll häufiger als einmal pro Jahr abgeholt werden soll. Dies würde beispielsweise bei einer Haushaltsauflösung zutreffen. In diesem Fall kann eine gebührenpflichtige Sperrmüllentsorgung mit Container oder Pressfahrzeug bei der Stadtwirtschaft GmbH Halle schriftlich, per Fax oder persönlich beantragt werden. Der abgeholte Sperrmüll wird verwogen und entsprechend der geltenden Gebührensätze in Rechnung gestellt. Neben der Abholung auf Bestellung ist die Selbstanlieferung von Kleinmengen Sperrmüll aus privaten Haushaltungen an den Wertstoffmärkten der Stadtwirtschaft möglich. Allerdings ist die Anlieferung nur bis zu einer Menge von einem Kubikmeter kostenfrei. Dennoch können auch größere Sperrmüllmengen abgegeben werden. Dies ist dann jedoch gebührenpflichtig. Vorbereitung der Systemumstellung

Beispiele für zentrale Straßensammlung 2004 Der Auslöser für die Änderung des Entsorgungssystems waren neben den bereits in der Einleitung dargestellten Problemen zwei größere Sperrmüllbrände während der Straßensammlung im Laufe des Jahres 2003. Dazu häuften sich die Beschwerden über tagelang herumliegenden Müll auf den Gehwegen, der förmlich zum Durchwühlen einlud. Des weiteren nutzten zunehmend bestens organisierte Gruppen die öffentlich bekannt

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gegebenen Entsorgungstouren, um zielgerichtet für sie gewinnbringende Gegenstände abzutransportieren. Leider bedienten sich einige Bürger immer öfter der Anonymität des Erfassungssystems, um sich mit wenig Aufwand und ohne Kosten von allem Unbrauchbarem bequem zu trennen. Dazu gehörten vor allem auch viele sperrmüllfremde Gegenstände. Die Verursacher für die Vermüllungen waren in der Regel nicht zu ermitteln. Aufgrund der aufgeführten Missstände wurde dem Fachbereich Umwelt Anfang 2004 der Auftrag erteilt, ein neues Erfassungssystem mit folgenden Zielvorgaben vorzubereiten: 1. keine Erhöhung der Gesamt-Kosten für die Sperrmüllerfassung (Sammlung, Transport

und Annahme) 2. mehr Sauberkeit, keine sperrmüllfremden Gegenstände und illegalen Ablagerungen 3. bürgerfreundliche und flexible Angebote 4. den besonderen Anforderungen an Großwohnanlagen Rechnung tragend 5. überschaubarer Verwaltungsaufwand für Stadt und Stadtwirtschaft GmbH Halle 6. keine kostenlosen Entsorgungen aus dem Gewerbe und aus dem Umland zulasten der

halleschen Haushalte sowohl bei der Einsammlung als auch bei Selbstanlieferung auf den Wertstoffmärkten

7. eine in sich stimmende Gebührenstruktur bei den Sperrmüllentsorgungsangeboten 8. Einflussnahme auf die Sperrmüllströme Zur besseren Orientierung wurde sich zuerst bei 17 Städten in Deutschland mit einer vergleichbaren Einwohnerzahl wie Halle informiert, welches System der Sperrmülleinsammlung dort praktiziert wird. Dabei ergab sich, dass nur noch in zwei Städten die Sperrmüllabholung durch Straßensammlung nach vorgegebenem Termin erfolgt. Die meisten Städte realisieren die Einsammlung nach Bestellsystem in Kombination mit Selbstanlieferungen. Mit besonderem Interesse wurde das Sammelsystem der Stadt Magdeburg betrachtet, da es hier seitens des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes bereits Erfahrungen mit dem Entsorgen von Großwohnanlagen gab. Durch eine sorgfältige Analyse der Magdeburger Erkenntnisse ließen sich im Vorfeld bereits mögliche Fehler vermeiden. So wurden die großen halleschen Wohnungsunternehmen früh in die Planungen einbezogen. Von deren Seite gab es anfänglich erhebliche Bedenken bezüglich des Umgangs mit den Abrufkarten. Besonders der größere Anteil ausländischer Mieter wurde als Problem angeführt. In gemeinsamen Gesprächen zwischen Vertretern der Stadtwirtschaft, des Fachbereiches Umwelt und der großen Wohnungsunternehmen konnte eine spezielle Lösung für die Mieter in Großwohnanlagen (hauptsächlich die Neubaugebiete Neustadt, Südstadt und Silberhöhe) gefunden werden. Diese trug dem Anliegen aller Beteiligten Rechnung und lässt sich wie folgt umschreiben: 1. Die gemeinsame Sperrmüllentsorgung kompletter Grundstücke erfolgt abweichend zur

Standardregelung ohne die Abrufkarten. Die Entsorgung mehrerer benachbarter Grundstücke an einem Tag ist je nach Grundstücksgröße möglich, es soll jedoch nicht der Eindruck einer Straßensammlung entstehen.

2. Für die Planung der Entsorgungskapazitäten sind der Stadtwirtschaft GmbH Halle die

konkreten Grundstücke mit Angabe der Anzahl der vermieteten Wohnungen anzugeben. Außerdem benennen die Vermieter einen Ansprechpartner, der die Vorbereitung und Durchführung der Sperrmüllentsorgung ihrerseits begleitet.

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3. Die Terminplanung erfolgt durch die Stadtwirtschaft in Abstimmung mit den benannten Ansprechpartnern. Wunschtermine werden nach Möglichkeit berücksichtigt (z. B. bei Leerzug, Sanierungsvorhaben u. ä.). Verantwortlich für die Bekanntgabe des vereinbarten Termins an die einzelnen Haushalte sind die Wohnungsunternehmen. Diese Termine werden nur den betreffenden Haushalten zur Kenntnis gegeben, um Fremdbereitstellungen zu vermeiden.

4. Da auf den Einsatz von Abrufkarten für diese Haushalte verzichtet wird, erhalten jene das

nachfolgend abgebildete Infoblatt. Darin sind die wichtigsten Angaben zur gemeinsamen Sperrmüllentsorgung zu finden.

5. Sofern zur Sperrmüllentsorgung sperrmüllfremde Bestandteile bereitgestellt werden (z.

B. Schadstoffe, Bauabfälle, Restmüll), sind diese in Abstimmung mit den benannten Ansprechpartnern zeitnah kostenpflichtig entsorgen zu lassen.

Faltblatt Sonderregelung für Großwohnanlagen

Nach zahlreichen Diskussionen in den politischen Gremien sprach sich eine große Mehrheit für den Systemwechsel bei der Sperrmülleinsammlung aus. Danach wurden die neuen Regelungen Bestandteil der ab dem Jahr 2005 geltenden Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale). Auswertung Nach einem reichlichen Jahr Sperrmüllabholung auf Bestellung per Abrufkarte kann eine positive Bilanz gezogen werden. Durch die geänderte Logistik verringerten sich die in der Vergangenheit aufgetretenen Beeinträchtigungen und Missstände auf ein Minimum. Neben dem ordentlicheren Stadtbild konnte zugleich auch den abfallrechtlichen Zielsetzungen durch eine nunmehr mögliche genaue Trennung von wirklichem Sperrmüll, Wertstoffen und Restmüll Rechnung getragen werden. Die Menge und Sortenreinheit des bereitgestellten Sperrmülls hat sich im Laufe des Jahres 2005 erheblich verbessert. Sperrmüllfremde Gegenstände waren kaum noch vorhanden. Auch die Obergrenze von fünf Kubikmetern wurde in den meisten Fällen eingehalten. Natürlich traten ab und zu noch kleinere Probleme auf, wenn sich der ordnungsgemäß bereitgestellte Sperrmüll über Nacht auf wundersame Weise vermehrte.

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Die Hinweise und Beratung seitens der Mitarbeiter der Auftragsannahme der Stadtwirtschaft, der Sperrmüllabfahrer vor Ort sowie der Abfallberater des Fachbereiches Umwelt zeigen eine erfreuliche Wirkung.

Jahr 2004 2005 Annahmestellen 5.418 t 2.437 t Abholung vom Kunden 8.180 t 4.369 t Sperrmüllaufkommen gesamt 13.598 t 6.806 t

Entsorgung von privaten Haushalten auf Abrufkarte Die Resonanz der halleschen Bevölkerung auf das neue Sammelsystem war in den meisten Fällen durch eine Zustimmung gekennzeichnet, da jeder Bürger nun selbst über den Zeitpunkt seiner Sperrmüllentsorgung bestimmen kann. Die Tourenplanung seitens der Stadtwirtschaft erfolgte immer satzungsgemäß innerhalb von vier Wochen. In vielen Fällen konnte eine Abholung sogar wesentlich eher realisiert werden. Nach anfänglicher Zurückhaltung in den ersten Monaten konnte die Stadtwirtschaft im Laufe des Jahres einen zunehmenden Eingang von Abrufkarten verzeichnen, der sich ab dem II. Quartal kontinuierlich nach oben entwickelte. Im Dezember wurden mit 516 Abrufkarten (ohne Sonderaktionen) die meisten Anmeldungen registriert. Diese ersten Zahlen lassen die Vermutung zu, dass viele Haushalte eine Sperrmüllentsorgung zum Ende des Jahres bevorzugen. Genauere Rückschlüsse wird man sicher erst nach dem Ablauf des Jahres 2006 ziehen können. Im Jahr 2005 nutzten insgesamt 3066 Haushalte die neue Möglichkeit der Sperrmüllentsorgung auf Abruf. Immerhin 2719 Haushalte davon machten von einem Sondertermin auf der Abrufkarte Gebrauch, obwohl sie dafür die Termingebühr in Höhe von 15,00 € zahlen mussten. Während der Startphase der Systemänderung wurde von vielen Bürger bemängelt, dass die Abrufkarte nicht an ausreichenden Stellen erhältlich wäre. Die Veröffentlichung im Umweltkalender, in der Entsorgungsbroschüre und im Internet sowie die Auslegung im Eingangsbereich von Gebäuden der halleschen Stadtverwaltung und bei der Stadtwirtschaft GmbH Halle wurde als unzureichend erachtet. Diese Kritik wurde zum Anlass genommen, die Abrufkarten zusätzlich auf den Sperrmüllentsorgungsfahrzeugen und dem Schadstoffmobil bereitzuhalten und darauf mittels großflächigen Aufklebern an den Fahrzeugen hinzuweisen. Diese Art der Verteilung wurde dann von den Bürgern auch gut angenommen. Trotz umfangreicher Informationen auf der Abrufkarte waren immer wieder sperrmüllfremde Abfälle zur Entsorgung auf der Karte eingetragen. Anfänglich riefen die Mitarbeiter der Stadtwirtschaft diese Antragsteller zurück und informierten sie, dass die auf der Abrufkarte angegebenen Dinge (z. B. Restmüll, Bauabfall, Schadstoff, elektrische Altgeräte) kein Sperrmüll sind und deshalb nicht zum Termin mitgenommen werden. Gleichzeitig wurden die richtigen Entsorgungswege für diese Sachen aufgezeigt. Um diesen Aufwand zu minimieren wurde eine Informationskarte vom Kundendienst erarbeitet und den Bürgern vor dem Entsorgungstermin zugesandt. Sonderlösung für Großwohnanlagen Auch diese Art der Entsorgung erfolgte ordnungsgemäß anhand der zu Jahresbeginn zwischen Wohnungsgesellschaften und Stadtwirtschaft abgestimmten Termine. Die Ursachen für anfänglich auftretende Probleme (Vermüllung, vorzeitige Sperrmüllbereitstellung, nicht angemeldete Elektroaltgeräte) lagen hauptsächlich auf Seiten der Vermieter. Diese hatten entgegen der getroffenen Absprachen ihre Mieter nicht rechtzeitig und ausreichend über die Modalitäten informiert und/oder die Ansprechpartner

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der Wohnungsunternehmen waren nicht in die Aktion eingebunden. Durch sofortige Einflussnahme auf die betreffenden Vermieter ließen sich die Probleme bis zum Ende des II. Quartals 2005 weitestgehend lösen. In der Regel waren dann die Hausmeister bei der Entsorgung vor Ort und konnten auftretende Unregelmäßigkeiten beheben. Während der ersten sechs Monate des Jahres 2005 mussten bei sieben von 17 beteiligten Wohnungsunternehmen eine Nachentsorgung von sperrmüllfremden Abfällen durchgeführt werden. Im zweiten Halbjahr waren diese erfreulicherweise nicht mehr notwendig, da die Information der Mieter verbessert wurde und die Hausmeister schon im Vorfeld beispielsweise eine gesonderte Abholung von elektrischen Altgeräten organisierten. Auch aus logistischer und wirtschaftlicher Sicht war die gemeinsame Sperrmüllentsorgung von Großwohnanlagen ein voller Erfolg. Zumal bei den beteiligten Wohngrundstücken alles wesentlich unproblematischer verlief, als noch in den Vorjahren im Rahmen der gebietsweisen Straßeneinsammlung. Etwas kompliziert wurde es lediglich dann, wenn Wohngrundstücke von den Wohnungsunternehmen für eine gemeinsame Sperrmüllentsorgung angemeldet waren, einzelne Mieter aber trotzdem auf Abrufkarte entsorgen lassen wollten. Hier gelang es der Stadtwirtschaft GmbH Halle in jedem Fall eine zufrieden stellende Lösung zu vereinbaren. Diese beinhaltete entweder die Selbstanlieferung bei einem der Wertstoffmärkte, die Einlagerung bis zur nächsten Aktion oder eine kostenpflichtige Entsorgung.

Ordentlich bereitgestellter Sperrmüll Annahme von Sperrmüll an den Wertstoffmärkten Die Möglichkeit zur kostenfreien Selbstanlieferung an den Wertstoffmärkten wurde von den Hallensern auch im Jahr 2005 rege genutzt. Beim Blick auf die angelieferte Menge muss im Vergleich zu den Vorjahren allerdings berücksichtigt werden, dass die Mengenbegrenzung für die kostenfreie Abgabe von Sperrmüll ab dem Jahr 2005 von drei auf einen Kubikmeter reduziert wurde. Die Verringerung der Mindestmenge führte lediglich Anfang 2005 zu kleineren Umstellungsproblemen. Im Laufe des Jahres wurden dann verhältnismäßig selten Mengen über einen Kubikmeter angeliefert. Wenn dies der Fall war, wurden die Mehrmengen anstandslos gemäß Satzung bezahlt. Durch die gute Aufklärungsarbeit der Mitarbeiter der Wertstoffmärkte lieferten die Bürger immer weniger sperrmüllfremde Gegenständen an. Fazit Die Umstellung der Sperrmüllentsorgung von der gebietsweisen Straßeneinsammlung zur Abholung auf Bestellung mittels Abrufkarte hat sich in der Praxis bewährt. Das neue System wird für die Privathaushalte im halleschen Stadtgebiet fortgeführt.

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Abfall- und Wertstoffaufkommen in Zahlen Die nachfolgend abgebildeten Diagramme zeigen die Entwicklung des Abfall- und Wertstoffaufkommens für ausgewählte Abfallarten in der Stadt Halle (Saale).

Hausmüllaufkommen inkl. Geschäftsmüll in der Stadt Halle (Saale)

261396

191552169248

131728102582 91012

74.426 67.969 67408 64702 60751 59054 56230 56421 53709

0

50000

100000

150000

200000

250000

300000

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Jahr

Abf

allm

enge

[t]

Sperrmüllaufkommen in der Stadt Halle (Saale)

47328

20932

11903 12149

17909 1895821013

1807515354 14956 13594 13599

6805

0

10000

20000

30000

40000

50000

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Jahr

Sper

rmül

l [t]

Bioabfall aus Haushalten in der Stadt Halle (Saale)

242

1327

4375

8790 8822 8879

10407

8455 8478 80778812

8116

10010

0

2000

4000

6000

8000

10000

12000

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Jahr

Bio

abfa

ll [t]

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Papier-, Pappe- und Kartonagenaufkommen in der Stadt Halle (Saale)

6596

9663

12308

1538617402 17641

1970321301

1917217051 17872

18895 18600 18451

0

5000

10000

15000

20000

25000

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Jahr

Men

ge [t

]

Glasaufkommen in der Stadt Halle (Saale)

3612

5529

6606

76418068

9518 93458742

6860 65566102

5563 5569 5238

0

2000

4000

6000

8000

10000

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Jahr

Gla

smen

ge [t

]

Aufkommen Leichtverpackungen, Verbunde und Plaste in der Stadt Halle (Saale)

2567

4770

58426754 6819 7062 7391

7854 76896821 6742 6506

0

2000

4000

6000

8000

10000

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Jahr

LVP-

Men

ge [t

]

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Entsorgte Kühlgeräte in der Stadt Halle (Saale)

8526

13678

17414 17784 1762116439

14101

12151

10310

85057674

6677 6319

3859

0

5000

10000

15000

20000

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Jahr

Anz

ahl [

Stüc

k]

Sonstiger entsorgter Elektronikschrott in der Stadt Halle (Saale)

26794

31200 30776 2967126585 27764

21542

16086 1633718723

2543927463

0

10000

20000

30000

40000

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Jahr

Anz

ahl [

Stüc

k]

Entsorgte Schadstoffe in der Stadt Halle (Saale)

17

103

129

186 190

213

186172 163

150 142

114

0

50

100

150

200

250

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Jahr

Scha

dsto

ffmen

ge [t

]

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7. Hallescher Heizspiegel - Teil der Klimaschutzkampagne „Klima sucht Schutz“ Die Stadt Halle (Saale) führt als Mitglied im Klimabündnis der europäischen Städte regelmäßig Projekte und Kampagnen durch, um den Kohlendioxidausstoß im Stadtgebiet entscheidend zu senken. Um das Kohlendioxid-Minderungspotential noch besser auszuschöpfen, ist auf lokaler Ebene die Öffentlichkeit noch mehr für diese Thematik zu sensibilisieren. Als eine von insgesamt 36 deutschen Städten beteiligte sich die Saalestadt mit dem Projekt „Hallescher Heizspiegel“ an der Kampagne „Klima sucht Schutz“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die bundesweite Kampagne wurde von der co2online gGmbH betreut und durch das BMU gefördert. Um das Projekt zu realisieren, vereinbarten der Fachbereich Umwelt der Stadt Halle (Saale) und die co2online gGmbH die nachfolgend aufgeführten Leistungen: Leistungen der co2online gGmbH:

• Bereitstellen von max. 10.000 Heizspiegel-Faltblättern (mit Tabellen, Tipps zum richtigen Heizen und Lüften, kommunalen Kontaktadressen)

• Anfertigen von Heizspiegel-Gutachten anhand von eingeschickten Heizkostenabrechnungen

• kostenlosen Zugriff auf einen interaktiven Online-Ratgeber Leistungen der Stadt Halle (Saale):

• Präsentation der Klimaschutzkampagne und Motivation der Projektpartner der Stadt zur Inanspruchnahme der Angebote der Kampagne

Die Klimaschutzkampagne bot eine weitere Möglichkeit, das Ziel der eingegangenen Selbstverpflichtung der Stadt Halle (Saale) zu verwirklichen. Das bedeutet, den Ausstoß von Kohlendioxid im Stadtgebiet bis zum Jahr 2010 um 50 Prozent zu senken. Innerhalb der Kampagne sollten die Bürger der Stadt Halle (Saale) darüber beraten werden, wie sie Energie effizienter nutzen und gleichzeitig Kosten einsparen können. Als Kooperationspartner der co2online gGmbH konnte der Fachbereich Umwelt der halleschen Stadtverwaltung weitere Partner zur Teilnahme und Unterstützung des Projektes gewinnen. Zu ihnen gehörten: - die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.; Beratungsstelle Halle - die Schornsteinfegerinnung im Kammerbezirk Halle - der Deutsche Mieterbund, Mieterverein Halle & Umgebung e. V. - die Handwerkskammer Halle Um das Projekt gut vorzubereiten, fand am 1. November 2005 eine Einführungsveranstaltung statt. Auf dieser erläuterte die Projektkoordinatorin des „Halleschen Heizspiegels“ den Kooperationspartnern die Inhalte, die Ziele und den Ablauf der Heizspiegelkampagne. Das Ziel des kommunalen Heizspiegels war es, den Mietern und Eigentümern eine genaue Analyse des spezifischen Heizenergieverbrauchs ihrer Gebäude zu ermöglichen. Im Falle eines vergleichsweise hohen Verbrauchs sollten Vorschläge unterbreitet werden, wie sich die Heizkosten senken lassen. Die Grundlage für die Heizspiegelkampagne bildete ein Faltblatt, das in einem bundeseinheitlichen Layout auch für die Stadt Halle (Saale) erstellt wurde. Anhand der im Faltblatt aufgelisteten Vergleichswerte konnten die Interessenten ermitteln, ob Heizenergieverbrauch und Heizkosten unter oder über dem Durchschnitt liegen. Daraus

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ließen sich dann Aussagen ableiten, ob Handlungsbedarf für Modernisierungsmaßnahmen besteht. Der Heizspiegel bewertete den Energieverbrauch in den Gebäuden nach den vier Kategorien: „optimal“, „durchschnittlich“, „erhöht“ und „extrem hoch“. Diese Analyse erfolgte getrennt nach den Energiearten Heizöl, Erdgas und Fernwärme. Alle Beteiligten, die einen erhöhten Heizenergieverbrauch oder erhöhte Heizkosten feststellten, konnten ihre Heizkostenabrechnung oder Verbrauchsdaten an die co2online gGmbH schicken. Innerhalb kurzer Zeit erhielten sie dann ein kostenloses schriftliches Gutachten zum Zustand und Modernisierungspotential des Gebäudes. Ein Gutschein für das Anfertigen eines solchen Heizkostengutachtens war in jedem Faltblatt enthalten. Die Faltblätter waren in den verschiedenen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Halle (Saale) und bei den beteiligten Partnern erhältlich.

Faltblatt Hallescher Heizspiegel

Neben dem eigentlichen Heizspiegel-Faltblatt bot die co2online gGmbH die Installation so genannter Online-Ratgeber auf den Internetseiten der Kooperationspartner an. Diese enthielten einen Heizenergiecheck, einen Modernisierungs- sowie Förderratgeber und ließen sich zielgruppenspezifisch angleichen. Das Projekt „Hallescher Heizspiegel“ wurde im Rahmen eines Pressegespräches am 28. November 2005 offiziell gestartet. Die Kampagne endete im März 2006. Auswertung der schriftlichen Heizgutachten Während des Projektzeitraumes wurden insgesamt 140 schriftliche Heizgutachten angefordert. Durch die Gutachter konnte damit eine Gesamtwohnfläche von 345.000 Quadratmetern mit einem jährlichen Heizenergieverbrauch von fast 44.400 MWh bewertet werden. Ein solcher Energieverbrauch verursacht jährlich mehr als 8.000 Tonnen Kohlendioxid. Bei 47 Prozent der eingesendeten Heizkostenabrechnungen wurde festgestellt, dass sich durch bauliche und energetische Sanierungsmaßnahmen erheblich Energie einsparen ließe. So könnten durch Modernisierungen jährlich 24 Prozent (10.450 MWh) des Heizenergieverbrauchs eingespart werden. Dadurch ließen sich über 1.900 Tonnen Kohlendioxid vermeiden.

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Wenn alle Sanierungsmaßnahmen durchgeführt würden, ergäbe sich schätzungsweise ein Umsatzvolumen von 24,6 Mio. Euro für die regionale Wirtschaft. Der mittlere Energieverbrauchswert der begutachteten Gebäude lag bei 104 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Damit wurden pro Quadratmeter Wohnfläche 24,0 kg Kohlendioxid emittiert. Das sind für eine durchschnittliche Wohnung von 70 Quadratmetern 1,68 Tonnen Kohlendioxid im Jahr. Die Heizkosten der untersuchten Gebäude beziffern sich insgesamt auf jährlich fast 3.330.000 Euro mit mittleren Heizkosten von 9,66 Euro pro Quadratmeter. Durch das Modernisieren aller Gebäude mit Einsparpotential könnten jährlich 20 Prozent der Heizkosten, also insgesamt gut 680.000 Euro eingespart werden. Auf den Quadratmeter umgerechnet ergibt das immerhin eine Summe von 4,60 EUR im Jahr. Für eine Wohnung mit einer Fläche von 70 Quadratmetern könnten die Heizkosten im Idealfall um bis zu 320 EUR pro Jahr reduziert werden. Auswertung der Onlineberatungen Für den Postleitzahlenbereich 06001 bis 06429 wurden während des Projektzeitraumes online insgesamt 986 Heizchecks durchgeführt. Aufgrund des größeren Einzugsbereiches bei der Datenerfassung sind keine genauen Angaben dazu verfügbar, wie viele Bürger der Saalestadt online beraten wurden. Die untersuchte und begutachtete Wohnfläche betrug rund 360.000 Quadratmeter. Für das Beheizen einer solchen Fläche waren jährlich fast 41.000 MWh Energie nötig. Dieser Heizenergieverbrauch verursachte eine jährliche Kohlendioxidemission von 9.200 Tonnen. Der mittlere Energieverbrauchskennwert lag bei 114 kWh je Quadratmeter und Jahr bei einem jährlichen Kohlendioxidausstoß von 25,6 Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche. Für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern ergab das immerhin 1,8 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Bei den Onlineberatungen wurde festgestellt, dass für 65 Prozent der Gebäude ein Einsparpotential von 50 Prozent des Heizenergieverbrauchs besteht.

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Wenn der Energieverbrauchskennwert durch Sanierungsleistungen auf 70 kWh je Quadratmeter und Jahr gesenkt würde, könnten bei den bewerteten Gebäuden jährlich mehr als 16.000 MWh eingespart werden. Das entspricht einer Kohlendioxidreduzierung von fast 4.000 Tonnen.

Zusammenfassung Während des Projektes „Hallescher Heizspiegel“ wurden 1.126 Datensätze mit einer Wohnfläche von 705.000 Quadratmetern ausgewertet. Das entspricht gut 7,5 Prozent der statistischen Wohnfläche der Stadt Halle (Saale). Die Untersuchungen haben gezeigt, dass sich allein für die begutachteten Wohneinheiten ein Einsparpotential von über 85.400 MWh Heizenergie ergibt. Dadurch ließen sich die Kohlendioxidemissionen um 5.900 Tonnen verringern. Würden alle vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, ergäbe sich schätzungsweise ein Umsatzvolumen von 52,7 Mio. Euro für die regionale Wirtschaft. Die positive Resonanz auf das erste Heizspiegel-Projekt zeigt das gestiegene Interesse für derartige Beratungsangebote. Eine Ursache dafür ist sicher die in letzter Zeit immer weiter steigenden Heizkosten. Die Mieter und Hauseigentümer hatten durch den kostenlosen Gutachtenservice und das umfangreiche Online-Beratungsangebot die Möglichkeit, auf relativ einfache Art und Weise ihren Heizenergieverbrauch und ihre Heizkosten zu bewerten. Ob die ermittelten Ergebnisse und vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen allerdings durchgeführt werden, bleibt vorerst abzuwarten. Erfreulich ist die Tatsache, dass der Hallesche Heizspiegel von zahlreichen regionalen Akteuren getragen wurde. Wünschenswert wäre es, wenn sich daraus eine wirkungsvolle und dauerhafte Initialenergieberatung für Wohngebäude entwickeln könnte. Diese wäre auch hilfreich im Hinblick auf die ab 2006 vorgegebene gesetzliche Pflicht zum Erstellen von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude (Novelle Energieeinsparverordnung entsprechend der EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie). Die Weiterführung des „Halleschen Heizspiegels“ als festes Instrument der Bürgerberatung ist jedoch wesentlich von der finanziellen Unterstützung Dritter abhängig. Leider wurden die finanziellen Mittel für künftige Projekte durch das Bundesumweltministerium erheblich reduziert. Selbst mit einem vorliegenden Zuwendungsbescheid für die Kampagne würden die Kosten die finanziellen kommunalen Möglichkeiten der Stadt Halle (Saale) übersteigen.

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Als Alternative soll den Bürgern weiterhin das Nutzen der Online-Ratgeber (Heizenergiecheck, Förderratgeber, Modernisierungsratgeber, Heizkosten im Neubau, Pumpenratgeber sowie BestPractice Archive) angeboten werden. Die Online-Ratgeber unterstützen die Nutzer und Eigentümer von Wohngebäuden bei der Planung und Durchführung von energiesparenden Modernisierungsmaßnahmen des Gebäudebestandes. Das Projekt „Hallescher Heizspiegel“ war ein weiterer Baustein der verschiedenen Klimaschutzaktivitäten der Stadt Halle (Saale) mit dem Ziel einer nachhaltigen positiven Entwicklung der Saalestadt. Ausführliche Projektinformationen sind im Internet unter http://www.klima-sucht-schutz.de zu finden. Der „EnergieSpar-Ratgeber“ ist auf www.halle.de abrufbar.

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8. Erfolgreiche Sammelwettbewerbe für Korken und Batterien Batteriewettbewerb Das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS) rief im Jahr 2001 bundesweit alle Schulen zu einem Wettbewerb unter dem Motto “Bring verbrauchte Energie zurück!“ auf. Der Anlass hierfür war vor allem die Tatsache, dass trotz bestehender Rückgabepflicht entsprechend der geltenden Batterieverordnung noch zu viele Gerätebatterien in den Mülltonnen landeten beziehungsweise anderweitig entsorgt wurden. Daraus ergab sich ein Gefahrenpotential, da nahezu alle Batterien und Akkus umweltgefährdende Stoffe enthalten. Besonderes problematisch wird es, wenn schwermetallhaltige Batterien falsch entsorgt werden. Alle Teilnehmer am Wettbewerb stattete das GRS für das Vor-Ort-Sammeln mit Batterieboxen aus. Die vollen Sammelbehälter wurden durch Mitarbeiter des GRS kostenlos von den Schulen abgeholt und dem Recyclingprozess zugeführt. Dadurch ließen sich einerseits Belastungen für die Umwelt vermeiden und andererseits die in den Batterien enthaltenen wertvollen Materialien weiter nutzen. Für die besten bundesweiten Sammler waren tolle Preise ausgelobt. Das Interesse der halleschen Schulen für diesen Wettbewerb war leider sehr gering. Um das Sammeln von Batterien auch in der Saalestadt anzukurbeln, entschloss sich der Fachbereich Umwelt der Stadt Halle (Saale) in Zusammenarbeit mit der Stadtwirtschaft GmbH Halle, einen Wettbewerb auf kommunaler Ebene durchzuführen. Für die Teilnahme am ersten Wettbewerb während des Schuljahres 2003/2004 meldeten sich nur drei Schulen an. Das erzielte Sammelergebnis konnte sich aber durchaus sehen lassen. Immerhin 1.471,2 Kilogramm gebrauchte Batterien und Akkus trugen die Schüler zusammen. Für ihre gute Leistung erhielten die teilnehmenden Schulen entsprechende Geldprämien. Teilnehmer Sammelergebnis Grundschule Riesenklein 654,60 kg Elisabeth-Gymnasium 478,60 kg Sekundarschule Weidenplan 338,00 kg

Mitteldeutsche Zeitung berichtete über den Sammelwettbewerb Erfreulicherweise meldeten sich für den zweiten Wettbewerb im Schuljahr 2004/2005 bereits acht Schulen an. Mit der höheren Teilnehmerzahl ließ sich auch das Sammelergebnis

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deutlich steigern. So verdoppelte sich die Menge der gesammelten Batterien im Vergleich zum Vorjahr und brachte ein Gesamtgewicht von 3.002,40 Kilogramm auf die Waage. Das Ergebnis verteilte sich wie folgt auf die einzelnen Teilnehmer. Teilnehmer Sammelergebnis Sekundarschule Weidenplan 1.053,40 kg Landesbildung- und Beratungszentrum Albert-Klotz 1.043,80 kg Grundschule Riesenklein 373,20 kg Elisabeth-Gymnasium 189,80 kg Grundschule Rosa Luxemburg 153,40 kg Pestalozzischule 140,60 kg Grundschule Büschdorf 25,00 kg Georg-Cantor-Gymnasium 23,20 kg

Preisübergabe an die Sieger im Batteriesammelwettbewerb 2004/2005 Im Schuljahr 2005/2006 stellten sich schon 15 Schuleinrichtungen der Saalestadt dem Sammelwettstreit. Beim Sammelergebnis setzte sich der Trend aus den Vorjahren fort. Mit 6022,12 Kilogramm zusammengetragenen Batterien und Akkus war abermals eine Verdopplung der Sammelmenge zu verzeichnen. Die Schülerinnen und Schüler des siegreichen Landesbildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte "Albert Klotz" sammelten allein fast zwei Tonnen Batterien und damit mehr, als alle Teilnehmer während des ersten Sammelwettbewerbes. Im einzelnen brachten die Teilnehmer folgende Mengen auf die Waage: Teilnehmer Sammelergebnis Landesbildung- und Beratungszentrum Albert-Klotz 1.934,80 kg Kindertagesstätte Sonnenland 1.399,35 kg Sekundarschule Weidenplan 1.008,96 kg Schule für Lernbehinderte Jägerplatz 669,01 kg Grundschule Riesenklein 258,40 kg Reformschule Maria Montessori 150,20 kg Gymnasium Thomas Müntzer 149,00 kg Elisabeth-Gymnasium 98,20 kg Grundschule Rosa Luxemburg (KT Goldener Gockel) 87,60 kg Pestalozzischule 87,00 kg

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Integrierte Gesamtschule (IGS) 67,80 kg Grundschule Büschdorf 46,00 kg Georg-Cantor-Gymnasium 29,20 kg Grundschule Wittekind 22,20 kg Grundschule Wilhelm Busch 14,40 kg Nach drei Jahren Batteriesammelwettbewerb ließ sich ein sehr positives Fazit ziehen. Erstaunlich für die Initiatoren war, welches Potential an ausgedienten Batterien und Akkus sich durch eine entsprechende Motivation heben lässt.

Sieger im Batterie- und Korksammelwettbewerb 2005/2006 Korksammelwettbewerb Beflügelt von den positiven Ergebnissen des Batteriesammelwettbewerbes gab es im Frühjahr 2005, angeregt durch den Naturschutzbund Deutschland e. V. Regionalverband Halle-Saalkreis (NABU), Überlegungen, auch für das Material Kork einen Sammelwettbewerb ins Leben zu rufen. Dieser wertvolle Werkstoff lässt sich aufgrund der geringen Anfallmenge durch ein haushaltsnahes Sammelsystem leider ökonomisch nicht sinnvoll erfassen. Dadurch landen die hauptsächlich für das Verschließen von Sekt- und Weinflaschen genutzten Korken ungenutzt im Müll. Dabei eignet sich dieser aus der Rinde von Korkeichen gewonnene Werkstoff als natürlicher Hartschaum hervorragend als Isolier- und Dämmmaterial. Außerdem lassen sich aus Kork eine ganze Reihe von Gebrauchsgegenständen herstellen. Für die überwiegend in Behindertenwerkstätten durchgeführte Produktion werden jedoch entsprechende Mengen des Materials benötigt. Um die Sammelergebnisse in der Saalestadt zu erhöhen, starteten der Fachbereich Umwelt gemeinsam mit dem NABU einen Korksammelwettbewerb für Schulen und Kindereinrichtungen der Stadt Halle (Saale). Den Auftakt für den Wettbewerb bildete eine kleine Ausstellung unter dem Thema „Kork - Ein Naturstoff mit Potential“ im Sommer 2005 in den Räumen des Fachbereiches Umwelt. Insgesamt gingen 21 Einrichtungen an den Start des Korksammelwettbewerbes. Nach einem spannenden Wettstreit wurden am 31. Mai 2006 die Sammelergebnisse zusammengezählt. Mit einem Gesamtgewicht von 794,30 Kilogramm konnte ein beachtliches Ergebnis erzielt werden. Die gesammelten Korken wurden dem Halleschen Behindertenwerkstätten e. V. übergeben und dort verarbeitet. Das Sammelergebnis der jeweiligen Einrichtung ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

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Einrichtungen Sammelergebnis KITA Heideröschen 172,40 kg Kath. Grundschule St. Franziskus 133,00 kg KITA Alter Markt 121,40 kg KITA G. F. Händel 77,40 kg KITA Frohe Zukunft 48,20 kg KITA Moritzburg 40,00 kg Latina August Hermann Francke 35,00 kg Pestalozzischule 31,50 kg Reformschule Maria Montessori 22,80 kg Hort Am Zollrain 18,60 kg Integrierte Gesamtschule (IGS) 16,80 kg Elisabeth-Gymnasium 15,80 kg Ev. KITA Am Gesundbrunnen 13,20 kg KITA Mauseloch 10,00 kg Landesbildungs- und Beratungszentrum Albert-Klotz 8,00 kg Grundschule Albrecht Dürer (Hort) 7,20 kg Grundschule Büschdorf 5,20 kg Grundschule Heide/Lettin 5,20 kg Grundschule Riesenklein 6,80 kg Comeniusschule 5,00 kg Schule für Lernbehinderte am Jägerplatz 0,80 kg Auf Grund der beachtlichen Wettbewerbsergebnisse und dem hohen umweltpädagogischen Wert hat sich der Fachbereich Umwelt entschlossen, im Schuljahr 2006/2007 eine Neuauflage der Sammelwettbewerbe für Batterien und Korken zu starten.

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9. Das neue Umweltinformationsgesetz und der Umweltatlas Halle (Saale)

Am 14.02.2005 trat das neue Umweltinformationsgesetz in Kraft, das gemäß Landesrecht Sachsen-Anhalt bis auf geringe Einschränkungen auch für informationspflichtige Stellen des Landes und der Kommunen gilt. Dadurch wird der Zugang zu Umweltinformationen für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert. So werden alle Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen sind halbiert. Sie dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten. Die Einsichtnahme von Informationen am Ort der Verwaltung ist kostenfrei gestellt. Außerdem wird die öffentliche Verwaltung verpflichtet, umfassender als bisher aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. Dabei soll zunehmend das Internet als modernes und schnelles Medium genutzt werden. In der Stadt Halle (Saale) sind Umweltdaten bereits seit 2002 online verfügbar. So kann jeder Interessierte mit einem Mausklick umweltrelevante Informationen schnell, einfach und kostenlos erlangen. Unter http://umweltatlas.halle.de (ohne www !) gelangt man direkt zur Kartenansicht. Für den Hintergrund kann man auf den amtlichen Stadtplan (grau oder farbig) oder auf Luftbilder zurückgreifen. Dann sucht man sich die benötigte Themenkarte aus. Es lassen sich auch mehrere Themen überlagern, denn die einzelnen Schichten sind transparent.

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Die kostengünstige Internetdarstellung auf der Basis von Open-Source-Komponenten durch den städtischen IT-Dienstleister beschränkte ursprünglich die Darstellung auf 99 Kartenlayer (Informationsschichten). Deshalb wurde der Kartenteil des Umweltatlas aufgeteilt, wodurch der Umfang der darstellbaren Kartenlayer sich verdoppelte. Während im Teil 1 vorrangig Einzelthemen und solche, die einer laufenden Aktualisierung bedürfen, enthalten sind, beinhaltet Teil 2 abgeschlossene Themenkomplexe wie den Landschaftsrahmenplan und den ehemaligen Luftreinhalteplan. Dort wird auch das Grundwasserbelastungskataster zukünftig zu finden sein. Die Veröffentlichung des Schallimmissionsplanes in einem dritten Kartenteil ist in Vorbereitung. Im Textteil sind Erläuterungen und weiterführende Informationen zu den Karten abgelegt. Zu Beginn sollte man unbedingt die Nutzerhinweise am Ende des Textteils lesen. Der Umweltatlas beruht auf dem seit dem Jahre 1992 im Umweltamt der Stadt Halle (Saale), dem heutigen Fachbereich Umwelt, aufgebauten Umweltinformationssystem (UIS) als Teil des Rauminformationssystems (RIS) der Stadt Halle (Saale). Im UIS werden Sachinformationen mit geografischem Bezug auf Themenkarten dargestellt. Der stetig erweiterte und aktualisierte Datenbestand umfasst derzeit Themen aus den Bereichen Gewässer/Hochwasser/Trinkwasser/Grundwasser, Geologie und Böden, Luft/Klima, Natur- und Landschaftsschutz, Freiraumnutzung, Abfallwirtschaft, Lärm und Elektromagnetische Strahlungen. Seit dem Jahr 2004 sind vor allem die Arbeiten am Ausgleichs- und Kompensationsflächenkataster ein Arbeitsschwerpunkt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Stadt Halle (Saale) Die Oberbürgermeisterin verantwortlich: Fachbereich Umwelt Fotos: Ziegler, CUI mbH, DDC Dorsch Consult, FB Umwelt Internet: http:// www.halle.de e-Mail: [email protected] Redaktionsschluss: September 2006 Hinweis: Bei Vervielfältigungen jeglicher Art ist immer die Quelle anzugeben. Dieser Umweltbericht wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereiches Umwelt herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf diese Veröffentlichung nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Stadt Halle (Saale) zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

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