I. Konjunktiv I in Juristendeutsch - is.muni.cz · Quelle: A. Hering, M. Matussek, M....
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I. Konjunktiv I in Juristendeutsch
Wenn wir berichten, was jemand gesagt hat, verwenden wir meist nicht den originalen Wortlaut (wörtliche Rede), sondern geben den Inhalt nur sinngemäß wieder – wir verwenden die indirekte Rede. Die indirekte Rede wird durch Wendungen eingeleitet. Beispiele:
Er sagt(e), … Sie meint(e), … Er behauptet(e), … Sie gibt/gab an, … Er erklärt(e), … Sie erzählt(e), … Er stellt(e) fest, … Sie fragt(e), … Er berichtet(e), …
Beispiel
Mandy sitzt im Café, in dem Jan arbeitet. Er erzählt ihr Folgendes: „Ich habe eine Fernsehmoderatorin gesehen. Sie war gestern hier und hat ein Eis gegessen.“
Eine Woche später telefoniert Mandy mit einer Freundin: „Ich habe Jan neulich im Café getroffen. Er sagte, er habe eine Fernsehmoderatorin gesehen. Sie sei am Tag zuvor dort gewesen und habe ein Eis gegessen.“
Umwandlung – direkte in indirekte Rede Beim Umwandeln von der direkten in die indirekte Rede müssen wir folgende Punkte beachten:
Änderung der Pronomen Beispiel:
Er sagte: „Ich habe eine Fernsehmoderatorin gesehen.“ → Er sagte, er habe eine Fernsehmoderatorin gesehen.
Änderung der Verbform (meist im Konjunktiv) Beispiel:
Er sagte: „Sie hat ein Eis gegessen.“ → Er sagte, sie habe ein Eis gegessen.
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Aussagesätze Aussagesätze in der indirekten Rede können wir ohne Konjunktion oder mit „dass“ an den Einleitungssatz anhängen.
Beispiel: Er sagte: „Ich habe eine Fernsehmoderatorin gesehen.“ → Er sagte, er habe/hat eine Fernsehmoderatorin gesehen. → Er sagte, dass er eine Fernsehmoderatorin gesehen habe/hat.
Fragesätze Ergänzungsfragen leiten wir in der indirekten Rede mit dem Fragewort ein.
Beispiel: Ich fragte: „Wie sah sie aus?“ → Ich fragte, wie sie ausgesehen habe/aussah.
Bei Entscheidungsfragen (Fragen ohne Fragewort) beginnen wir die indirekte Rede mit ob. Beispiel:
Ich fragte: „Hat sie dir Trinkgeld gegeben?“ → Ich fragte, ob sie ihm Trinkgeld gegeben habe/hat.
Aufforderungen/Bitten Bei Aufforderungen in der indirekten Rede verwenden wir normalerweise das Modalverb sollen. Wollen wir besonders höflich klingen, nehmen wir mögen (hauptsächlich gehobene Sprache). Beispiel:
Er sagte zu mir: „Sei nicht so neugierig!“ → Er sagte, ich solle/soll nicht so neugierig sein. Er sagte dem Gast: „Kommen Sie bitte etwas später wieder.“ → Er sagte, der Gast möge doch bitte etwas später wiederkommen.
Wir können Aufforderungen und Bitten jedoch auch mit einem Infinitivsatz ausdrücken. Eventuell müssen wir dafür aber einen anderen Einleitungssatz wählen.
Beispiel: Er forderte mich auf, nicht so neugierig zu sein. → Er bat den Gast, doch bitte etwas später wiederzukommen.
Indikativ oder Konjunktiv
Die indirekte Rede können wir im Indikativ und im Konjunktiv wiedergeben. In der gesprochenen Alltagssprache verwenden wir sehr häufig den Indikativ. In der geschriebenen Sprache bevorzugen wir normalerweise den Konjunktiv. Verwenden wir Indikativ, könnte man daraus schließen, dass wir dem Original-Sprecher glauben bzw. zustimmen.
Beispiel: Walter sagt, dass er krank ist. Walter sagt, er ist krank.
Verwenden wir Konjunktiv, wird deutlich, dass wir nur wiederholen, was der Original-Sprecher gesagt hat (egal, ob wir ihm glauben oder nicht). Der Konjunktiv ist also eine neutrale Form. Deshalb wird in Nachrichten und Zeitungsartikeln die indirekte Rede immer im Konjunktiv wiedergegeben.
Beispiel: Walter sagt, dass er krank sei. Walter sagt, er sei krank.
Wiedergabe der Zeiten im Konjunktiv
Geben wir die indirekte Rede im Konjunktiv wieder, verwenden wir normalerweise die Formen von Konjunktiv I (es sei denn, diese stimmt mit dem Indikativ überein, siehe Verwendung von Konjunktiv II und würde unten).
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direkte Rede indirekte Rede
Präsens „Ich gehe.“ „Ich lese.“
Er sagt(e), er gehe. Er sagt/sagte, er lese.
Perfekt „Ich bin gegangen.“ „Ich habe gelesen.“
Er sagt, er sei gegangen. Er sagt, er habe gelesen.
Präteritum „Ich ging.“ „Ich las.“
Plusquamperfekt „Ich war gegangen.“ „Ich hatte gelesen.“
Futur I „Ich werde gehen.“ „Ich werde lesen.“
Er sagt, er werde gehen. Er sagt, er werde lesen.
Verwendung von Konjunktiv II und „würde“
Stimmt eine Form des Konjunktivs mit dem Indikativ überein, müssen wir auf andere Formen
ausweichen, um deutlich zu machen, dass alle Formen konjunktivisch sind.
Stimmt die Form von Konjunktiv I mit dem Indikativ überein, nehmen wir den Konjunktiv II. Dies ist vor
allem der Fall bei der 1. Person Einzahl (ich) sowie der 1. und 3. Person Plural (wir, sie). Oft
bevorzugen wir auch in der 2. Person (du, ihr) den Konjunktiv II.
Beispiel:
Er sagte: „Sie haben auf uns gewartet.“
Er sagte, dass sie auf uns gewartet hätten.
(statt: Er sagte, dass sie auf uns gewartet haben.)
Stimmt die Form von Konjunktiv II wiederum mit dem Präteritum des Indikativs überein, verwenden wir
die Umschreibung mit „würde“.
Beispiel:
Er sagte: „Sie lachen viel.“
Er sagte, dass sie viel lachen würden.
(statt: Er sagte, dass sie viel lachten.)
Quelle: https://deutsch.lingolia.com/de/grammatik/satzbau/indirekte-rede
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II. Zehn historische Schritte
1951: Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wird von den sechs Gründermitgliedstaaten ins Leben gerufen
1957: Der Vertrag von Rom schafft die Grundlage für einen gemeinsamen Markt
1973: Die Gemeinschaft wächst auf neun Mitgliedstaaten an und entwickelt gemeinsame Politiken
1979: Das Europäische Parlament wird zum ersten Mal direkt gewählt
1981: Als erstes Mittelmeerland tritt Griechenland bei
1993: Der Binnenmarkt wird vollendet
1993: Durch den Vertrag von Maastricht wird die Europäische Union errichtet
1995: Die EU wächst auf 15 Mitgliedstaaten an
2002: Euro-Banknoten und -Münzen werden eingeführt
2004: Zehn weitere Länder treten der EU bei
1. Am 9. Mai schlug der französische Außenminister Robert Schuman die Errichtung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vor, die mit dem Vertrag von Paris vom 18. April 1951 Realität wurde. Dies war der Beginn des gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl der sechs Gründerländer (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Das Ziel war, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch gleichberechtigte Zusammenarbeit innerhalb gemeinsamer Organe den Frieden zwischen Siegern und Besiegten in Europa zu sichern.
2. Am 25. März 1957 beschlossen die Sechs mit dem Vertrag von Rom die Errichtung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die auf einem größeren gemeinsamen Markt mit einer breiten Palette von Waren und Dienstleistungen gründen sollte. Die Zölle zwischen den sechs Ländern wurden am 1. Juli 1968 völlig abgeschafft. Parallel dazu wurde in den 60er Jahren eine gemeinsame Handels- und Landwirtschaftspolitik entwickelt.
3. Diese Maßnahmen waren so erfolgreich, dass sich Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich für einen Beitritt zur Gemeinschaft entschieden. Diese erste Erweiterung von sechs auf neun Mitgliedstaaten erfolgte 1973. Gleichzeitig wurden neue sozial- und umweltpolitische Maßnahmen eingeführt. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde 1975 errichtet.
4. Mit den ersten Wahlen zum Europäischen Parlament durch allgemeine Direktwahl im Juni 1979 tat die Europäische Gemeinschaft einen entscheidenden Schritt. Diese Wahlen finden alle fünf Jahre statt.
5. Griechenland trat der Gemeinschaft 1981 bei, Spanien und Portugal folgten 1986. Dadurch gewann die Gemeinschaft an Präsenz in Südeuropa, so dass eine Ausweitung ihrer regionalen Hilfsprogramme umso dringlicher wurde.
6. Im Jahre 1985 legte die Europäische Kommission unter ihrem Präsidenten Jacques Delors ein Weißbuch mit einem Zeitplan zur Vollendung des Europäischen Binnenmarkts bis zum 1. Januar 1993 vor. Dieses ehrgeizige Ziel wurde in der Einheitlichen Europäischen Akte verankert, die im Februar 1986 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1987 in Kraft trat.
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7. Der Fall der Berliner Mauer im Jahre 1989 änderte das politische Gesicht Europas grundlegend. Dieses Ereignis führte zur Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990 und zur Demokratisierung der Länder Mittel- und Osteuropas, die sich von der Sowjetunion lösten. Die Sowjetunion selbst zerfiel im Dezember 1991.
Zur gleichen Zeit verhandelten die Mitgliedstaaten über den neuen Vertrag über die Europäische Union (EU), der den bestehenden Gemeinschaftsstrukturen neue Bereiche der Regierungszusammenarbeit hinzufügte. Er wurde vom Europäischen Rat – der Versammlung der Staats- bzw. Regierungschefs – im Dezember 1991 in Maastricht angenommen und trat am 1. November 1993 in Kraft.
8. Diese neue europäische Dynamik und die veränderte geopolitische Lage führten dazu, dass Finnland, Österreich und Schweden der EU am 1. Januar 1995 beitraten.
9. Inzwischen arbeitete die EU an ihrem bis dahin spektakulärsten Projekt - der Einführung einer gemeinsamen Währung, die für die Unternehmen, Verbraucher und Reisende Erleichterungen bringen sollte. 1999 wurde der Euro für (bargeldlose) Finanztransaktionen eingeführt; drei Jahre später, am 1.1. 2002, wurden Euro-Scheine und Euro–Münzen in den zwölf Ländern des Euroraums (oft bezeichnet als Euroland) ausgegeben. Der Euro hat heute neben dem Dollar große Bedeutung als internationale Zahlungs- und Reservewährung und ist eine der drei Leitwährungen neben dem US-Dollar und dem japanischen Yen.
Im März 2000 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der EU die „Lissabonner Strategie“. Sie sollte die EU auf den Weltmärkten für den Wettbewerb mit anderen wichtigen Wirtschaftsmächten wie den Vereinigten Staaten und den „neuen Industrieländern“ rüsten. Diese Strategie setzt auf die Förderung von Innovation und Investitionen sowie die Anpassung der europäischen Bildungssysteme an den Bedarf der Informationsgesellschaft.
Gleichzeitig belasten die Arbeitslosigkeit und die steigenden Kosten der Rentensysteme die Wirtschaft der Mitgliedstaaten. Reformen sind also unerlässlich. Auch die Wähler verlangen zunehmend von ihren Regierungen praktische Lösungen für diese Probleme.
10. Kaum hatte sich die EU auf 15 Mitgliedstaaten erweitert, da bereitete sie schon eine Erweiterung bis dahin unbekannten Ausmaßes vor: Mitte der 90er Jahre reichten die ehemaligen Ostblockländer (Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei), die drei baltischen Staaten, die früher zur Sowjetunion gehört hatten (Estland, Lettland und Litauen), eine der aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangenen Republiken (Slowenien) und zwei Mittelmeerländer (Zypern und Malta) ihre Beitrittsgesuche ein.
Die EU sah in dieser Erweiterung eine Chance zur Stabilisierung des europäischen Kontinents und zur Ausweitung der Vorteile der europäischen Integration auf diese jungen Demokratien. Die Beitrittsverhandlungen wurden im Dezember 1997 aufgenommen. Am 1. Mai 2004 traten zehn von den zwölf Bewerberländern bei, und die EU zählte nunmehr 25 Mitgliedstaaten. Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens erfolgte am 1. Januar 2007.
… und der 11. Schritt ….
Am 1.7. 2013 ist das 28. Land - Kroatien – der EU beigetreten.
Quelle: http://europa.eu/abc/12lessons/lesson_2/index_de.htm
Vokabular
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deutsch tschechisch
ins Leben rufen uskutečnit
beitreten – der EU beitreten vstoupit, připojit se
vollenden dokončit, ukončit
anwachsen (ist) vzejít
die Errichtung zřízení
der Besiegte poražený
beschließen přijmout, usnést se
die Palette škála
die Dienstleistungen služby
abschaffen odstranit
die Ausweitung rozšíření
umso tím
dringlich naléhavý, neodkladný
die Vollendung dokončení
der Binnenmarkt vnitřní trh
ehrgeizig ctižádostivý
in Kraft treten vstoupit v platnost (EU)
verankern zakotvit
grundlegend zásadně, podstatně
sich lösen von j-m odloučit se, oddělit se
hinzufügen dodat, doplnit
der Staatschef hlava státu
der Regierungschef předseda vlády
allmählich pozvolna
überwinden překonat, zdolat
bis dahin do té doby
bargeldlos bezhotovostní
die Reservewährung rezervní měna
verabschieden schválit
rüsten für etwas připravit, přichystat
setzen auf etwas sázet na něco
die Anpassung přizpůsobení
der Bedarf potřeba, poptávka
belasten zatěžovat
unerlässlich nezbytný, nevyhnutelný
zunehmend stále více
das Ausmaß rozsah, míra
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das Beitrittsgesuch žádost o přistoupení
einreichen podat (žádost)
aufnehmen zahájit
Aufgaben und Übungen zum Thema:
1. Europa – wie ich es sehe. Welche Bedeutung hat die Europäische Union?
Was antwortet der junge Mann wohl diesem begeisterten Europäer?
Quelle: http://www.bpb.de/shop/lernen/thema-im-unterricht/36927/europa-fuer-einsteiger
2. Was bedeutet die Europäische Union für Sie persönlich? Die folgenden Vor- und Nachteile werden im Zusammenhang mit der EU regelmäßig genannt.
Kreuzen Sie Ihre persönliche Meinung an und besprechen Sie Ihre Ergebnisse mit der Begründung in
Ihren Gruppen.
wichtig unwichtig
Frieden
Wirtschaftlicher Wohlstand
Staatsverschuldung
Demokratie
Europaweite Reise- und Berufsfreiheit
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Der Euro
Arbeitslosigkeit
Bürokratie
Geldverschwendung
Der Verlust unserer kulturellen Identität
Mehr Kriminalität
Zu wenig Grenzkontrollen
Was bringt Ihnen die EU als Student/in?
3. Was ist nötig, um Mitglied der EU zu werden?
4. Welche Staaten haben die EU gegründet und aus wie vielen Etappen besteht die europäische Einigung? Besprechen Sie die einzelnen Erweiterungen einschließlich der Jahreszahlen.
5. Nennen Sie die Vorteile der EU-Erweiterung:
Quelle: http://www.bwl24.net/jpg/20060926.jpg
6. Um welche Staaten könnte sich die EU erweitern? Lesen Sie den kurzen Text und besprechen Sie die Tabelle.
EU will Beitrittsgespräche mit der Türkei vorantreiben
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BRÜSSEL Trotz Kritik an der Menschenrechtslage in der Türkei will Brüssel den stockenden
Beitrittsverhandlungen mit Ankara neuen Schwung verleihen. „Es ist Zeit, den Prozess wieder auf Kurs zu
bringen“, mahnte Erweiterungskommissar Štefan Füle am 17. 10. 2013 in Brüssel. Er forderte die EU-
Hauptstädte auf, nach drei Jahren Stillstand endlich neue Verhandlungskapitel zu öffnen.
Quelle:http://www.schwaebische.de/politik/politik-aktuell_artikel,-EU-will-Beitrittsgespraeche-mit-der-Tuerkei-vorantreiben-_arid,5515983.html
Das Recht der EU
7. Das Recht der Europäischen Union setzt sich aus zahlreichen verschiedenen Rechtsakten unterschiedlicher Bereiche und Stufen zusammen. Was gehört zum primären, was zum sekundären Recht?
Schauen Sie die zwei nachfolgenden Schemen an und erklären Sie den Unterschied zwischen dem primären und dem sekundären Recht.
Quelle: http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/content/modul_03/start.html
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Quelle: http://www.net4lawyer.com/wirecht/uploads/EuroparechtInstitutionen/eurecht_rechtsakte_1.png
8. Grammatische Umformungen Ergänzen Sie jeden Satz dem Sinn des Ausgangssatzes entsprechend. Formulieren Sie die schräg gedruckten Satzglieder um. Achten Sie dabei auf alle notwendigen Veränderungen.
1. Es ist wichtig, die Regeln im Hinblick auf Gesellschaftsrecht zu harmonisieren, um einen Binnenmarkt für Dienstleistungen zu schaffen.
Die ………………………. der …………….. im Hinblick auf Gesellschaftsrecht ist wichtig für die
……………… eines ………………………………… für Dienstleistungen.
2. Der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit, der im Vertrag festgelegt ist, erlaubt einem Wirtschaftsbeteiligten die Erbringung seiner Dienste in einem anderen Mitgliedstaat.
Der im Vertrag …………………… Grundsatz der Dienstleistungsfreiheiten erlaubt einem
Wirtschaftsbeteiligten seine Dienste in einem anderen Mitgliedstaat …….
………………………… .
3. In Ausnahmefällen können die Mitgliedstaaten den Verkehr eines Produktes einschränken.
…………………………… kann der Verkehr eines Produktes von den Mitgliedstaaten
…………………. ……………………… .
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III. Wie funktioniert die Europäische Union?
Die Europäische Union ist mehr als eine Länderkonföderation, jedoch kein Bundesstaat. Sie bildet eine neuartige Struktur, die sich keiner traditionellen rechtlichen Kategorie zuordnen lässt. Ihr politisches System ist in der Geschichte einmalig und entwickelt sich seit über 50 Jahren kontinuierlich weiter.
Die Verträge (das sogenannte Primärrecht) sind die Grundlage eines umfangreichen sekundären (oder abgeleiteten) Rechts, das sich unmittelbar auf das Leben der EU-Bürger auswirkt. Das Sekundärrecht besteht überwiegend aus Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen, die die EU-Organe angenommen haben.
Diese Vorschriften werden, wie generell alle EU-Maßnahmen, von drei Organen getroffen, die ein institutionelles Dreieck bilden: dem Rat als Vertreter der nationalen Regierungen, dem Europäischen Parlament als Vertreter der Bürger und der Europäischen Kommission, die von den Regierungen unabhängig ist und die gemeinsamen Interessen Europas wahrt.
Der Europäische Rat
Durch den Vertrag von Lissabon wird der Europäische Rat zum offiziellen Organ der Europäischen Union. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich in Brüssel.
Der Europäische Rat kümmert sich um die großen Fragen, die für die Zukunft der Union wichtig sind. Er formuliert die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten für das Fortkommen der EU und gilt daher als Schrittmacher für die weitere Entwicklung der EU. Die endgültige Einigung über Vertragsänderungen, beispielsweise über den Verfassungsentwurf, ist Sache des Europäischen Rates. Außerdem hat der Europäische Rat eine wichtige Rolle in der Außenpolitik: Er formuliert die allgemeinen Leitlinien der europäischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Der Europäische Rat hat keine legislativen Kompetenzen.
Der Vertrag von Lissabon hat auch das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates geschaffen. Im November 2009 designierten die Staats- und Regierungschefs der 28 Mitgliedsstaaten den belgischen Premierminister und Regierungschef Herman Van Rompuy zum ersten ständigen Präsidenten des Europäischen Rates. Der Amtsinhaber ist seit dem 1. Dezember 2014 der Pole Donald Tusk. Der Europäische Rat wählt seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren. Sein Mandat kann einmal erneuert werden.
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Im Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten. Er wird Ministerrat genannt, weil sich Minister aus den 28 EU-Ländern in Brüssel oder Luxemburg versammeln. Er ist ihr wichtigstes Entscheidungsorgan. Die Mitgliedstaaten der EU führen turnusmäßig sechs Monate lang den Vorsitz im Rat. An jeder Ratstagung nimmt ein Minister pro Mitgliedstaat teil.
Der Rat der Europäischen Union wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig. Auch über den EU-Haushalt entscheiden diese beiden Organe gemeinsam. Ferner schließt der Rat internationale Abkommen ab, die von der Kommission ausgehandelt werden. Der Rat entscheidet mit einfacher Mehrheit, qualifizierter Mehrheit oder einstimmig. Über eine Vertragsänderung, eine neue gemeinsame Politik oder den Beitritt eines neuen Mitgliedstaats muss der Rat einstimmig beschließen.
Das Europäische Parlament
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Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der Europäischen Union, das alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern Europas gewählt wird. Die Abgeordneten verabschieden gemeinsam mit dem Rat die EU-Gesetze sowie den EU-Haushalt und kontrollieren die Exekutive. Nach Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages darf die Zahl der Abgeordneten 751 nicht überschreiten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze.
Das Parlament hält seine Plenarsitzungen in der Regel in Straßburg und weitere Sitzungen in Brüssel ab. Es verfügt über 20 Ausschüsse, die die Beratungen der Plenarsitzung vorbereiten. Etliche politische Fraktionen tagen gewöhnlich in Brüssel. Das Generalsekretariat ist in Luxemburg und in Brüssel ansässig.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission vertritt und verteidigt die Interessen ganz Europas. Sie erarbeitet Vorschläge für neue Rechtsvorschriften, ist verantwortlich für die Anwendung der Verträge ("Hüterin der Verträge"). Sie führt nach Maßgabe der Verträge die Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktion aus. Sie überwacht auch insbesondere die Verwaltung des EU-Haushalts.
Die Kommission setzt sich aus 28 Mitgliedern zusammen, die aus jeweils einem Mitgliedsland stammen. Die Kommissionsmitglieder sind zur Wahrung der Interessen der Europäischen Union verpflichtet. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre. Eines der Mitglieder hat den Vorsitz in der Kommission inne: Präsident ist bereits in zweiter Amtszeit der Portugiese José Manuel Barroso.
Der Gerichtshof
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, mit Sitz in Luxemburg, besteht aus jeweils einem Richter aus jedem EU-Mitgliedstaat. Den Richtern stehen acht Generalanwälte zur Seite. Sie werden einvernehmlich von den Regierungen der Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt (Wiederernennung ist möglich). Ihre Unabhängigkeit ist garantiert. Aufgabe des Gerichtshofs ist es, darüber zu wachen, dass das EU-Recht eingehalten wird und die Verträge korrekt ausgelegt und angewendet werden.
Damit der Gerichtshof die große Menge der ihm vorgelegten Rechtssachen bewältigen kann und der Rechtsschutz für die Bürger verbessert wird, gibt es das „Gericht“. Das Gericht besteht aus mindestens einem Richter je Mitgliedstaat. Dieses befasst sich mit Rechtssachen, die von Privatpersonen, Unternehmen und bestimmten Organisationen vorgelegt wurden, sowie mit Rechtssachen, die mit dem Wettbewerbsrecht in Zusammenhang stehen.
Das „Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union“ ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten zuständig. Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union besteht aus sieben Richtern, die für eine sechsjährige Amtszeit, die verlängert werden kann, ernannt werden.
Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main ist für die Verwaltung des Euro und die Europäische Währungspolitik verantwortlich. Mit dem Vertrag von Lissabon ist sie zu einem Organ der Europäischen Union geworden. Hauptziel der Bank ist es, die Preisstabilität in Europa zu gewährleisten. Um ihre gemäß den Verträgen auferlegten Aufgaben erfüllen zu können, ist sie völlig unabhängig und darf auch von der Politik nicht beeinflusst werden.
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Die Europäische Zentralbank verfügt über das Direktorium, das die Tagesgeschäfte überwacht. Es setzt sich aus sechs Mitgliedern (dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern) zusammen, die von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euroraums für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt werden. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen
Rechnungshof
Der Rechnungshof, der ebenfalls in Luxemburg ansässig ist, wurde 1975 eingerichtet. Er setzt sich aus einem Mitglied je EU-Mitgliedstaat zusammen. Die Mitglieder werden einvernehmlich von den Mitgliedstaaten nach Anhörung des Europäischen Parlaments für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Der Rechnungshof überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben und vergewissert sich, dass der EU-Haushalt wirtschaftlich geführt wird.
Quellen: http://europa.eu/abc/12lessons/lesson_4/index_de.htm
http://www.europarl.de/view/de/Europa/Institutionen_und_Organe.html
Vokabular
deutsch tschechisch
sich auswirken auf etwas projevovat se
die Verordnung nařízení
die Richtlinie směrnice
die Empfehlung doporučení
Europäischer Rat Evropská rada
Maßnahmen treffen činit opatření
institutionelles Dreieck „institucionální trojúhelník“
Interesse wahren hájit zájmy
das Fortkommen postup, možnost
der Schrittmacher průkopník
der Verfassungsentwurf návrh ústavy
die Leitlinie hlavní princip/myšlenka
designieren designovat, stanovit, určit
der Rat der Europäischen Union Rada Evropské unie
der Ministerrat Rada ministrů
turnusmäßig v pravidelných časových intervalech
die Ratstagung zasedání Rady
der Haushalt rozpočet
aushandeln sjednat, vyjednat
das Inkrafttreten vstoupení v platnost
überschreiten překročit
in der Regel zpravidla
abhalten organizovat, uspořádat
etliche některé
ansässig sein usídlený
die Hüterin strážkyně
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erarbeiten vypracovat
nach Maßgabe podle, v souladu
innehaben mít (pozici), zaujímat
der Generalanwalt generální advokát (u Evropského soudního dvora)
bewältigen zvládnout, zdolat
einvernehmlich jednomyslně
das Gericht Tribunál (před Lisabonskou smlouvou pojmenovaný Soud
prvního stupně)
das Wettbewerbsrecht právo na ochranu hospodářské soutěže
das Gericht für den öffentlichen Dienst Soud pro veřejnou službu
bewältigen zvládnout
der Bedienstete zaměstnanec
auferlegte Aufgabe uložený úkol
das Tagesgeschäft promptní obchod (typ burzovního obchodu s okamžitou
dodací lhůtou)
überwachen kontrolovat, dohlížet
die Anhörung konzultace, porada
die Rechtmäßigkeit zákonnost
die Ordnungsmäßigkeit řádnost, náležitost
sich vergewissern ujistit se, přesvědčit se
Aufgaben und Übungen zum Thema:
1. Karikatur als Sprechanlass – Beschreiben Sie und interpretieren Sie die Pointe dieser
Karikatur. Die Liebe der Europaabgeordneten zur europäischen
Idee
Quelle: http://ef-magazin.de/2008/07/25/460-cartoon-die-liebe-der-europaabgeordneten-zur-europaeischen-idee
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2. Ergänzen Sie die Tabelle anhand des obigen Textes.
Zusammen-
setzung
Amtszeit Befugnisse/
Hauptaufgaben
Sitz/
Gipfeltreffen
Europäischer Rat
Ministerrat
Europäisches
Parlament
Europäische
Kommission
Europäischer
Gerichtshof
Gericht der
Europäischen
Union
Gericht für den
öffentlichen
Dienst
Europäische
Zentralbank
Rechnungshof
3. Europalexikon: Europäischer Gerichtshof. Hören Sie den Text und ergänzen Sie die fehlenden Ausdrücke. Es fehlt immer ein Wort.
Nach der Einleitung…. Der Sitz (0) des Europäischen Gerichtshofes, kurz EuGH, ist in Luxemburg. Dieses Organ ist für ___________________ (1) zuständig. Zu dessen Aufgaben gehört die einheitliche ______________________ (2) des europäischen Rechts. Jedes Land der EU entsendet einen __________________ (3), dessen Amtsperiode sechs Jahre beträgt, eine Wiederwahl ist möglich. Aufgabe des Gerichtshofes ist es, darüber zu wachen, dass das EU-Recht in den Mitgliedstaaten gleich __________________ (4) und angewandt wird, und der EuGH ist für die Kontrolle zuständig. Beim EuGH kann Europäische Kommission gegen einen _______________ (5) eine Klage erheben, wenn dieser seine Verpflichtungen verletzt hat. Die wichtigste Entscheidung für den deutschen und internationalen Fußball überhaupt ist wohl das so genannte Bosman - _____________ (6), mit dem die gültigen Transferregelungen in den Mannschaftssportarten für nichtig erklärt wurden. Der EuGH hat
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auch eine Entscheidung über _________________ (7) der Frauen in der deutschen Bundeswehr getroffen. Der EuGH ist nicht nur für die EU Institutionen, sondern auch für einen normalen _________________ (8) wichtig. Kommt es in der BRD zu einem Rechtsstreit, dann kann man das ___________________ (9) anrufen. Dank des Europäischen Gerichtshofes ist es möglich zu sagen, dass den Fall die Europarichter in ___________________ (10) entscheiden werden.
4. Formulieren Sie die schräg gedruckten Satzglieder um. Achten Sie dabei auf alle notwendigen Veränderungen
1) Richtlinien bedürfen der Umsetzung durch Mitgliedstaaten, erst dann werden sie geltendes Recht. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet die Richtlinien _______________, erst dann sind diese im jeweiligen nationalen Recht _______________. 2) Die Urteile des Gerichtshofes verpflichten die Mitgliedstaaten zu deren Befolgung. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, endgültige _______________ des Gerichtshofes _______________. 3) Der Europäische Rat entscheidet über Vertragsänderungen, die den Mitgliedstaaten dann zur Ratifizierung
vorgelegt werden müssen. Der Europäische Rat entscheidet über Änderungen _______________, die den Mitgliedstaaten dann zur Ratifizierung _______________ _______________.
4) Der französische Außenminister Robert Schuman schlug die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für
Kohle und Stahl vor.
Den _______________ zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl hat der französische Außenminister Robert Schuman _______________.
IV. Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Die Grenzen des Gemeinsamen Marktes
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft schuf die Voraussetzungen für zweierlei: die Beseitigung der Zollschranken innerhalb der Gemeinschaft und die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs auf Waren aus Nicht-EWG-Ländern. Dieses Ziel wurde am 1. Juli 1968 erreicht.
Der grenzüberschreitende Handel wird aber nicht nur durch Zölle behindert. In den 70er Jahren standen der vollständigen Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes auch noch andere Handelsbeschränkungen im Wege. So behinderten technische Normen, Gesundheits- und Sicherheitsstandards, nationale Vorschriften, die bestimmten Berufsgruppen die Ausübung ihres Berufs untersagten, und Devisenkontrollen den freien Verkehr von Menschen, Waren und Kapital.
Das Ziel von 1993
Im Juni 1985 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Weißbuch, in dem sie ein ehrgeiziges Ziel ankündigte: Innerhalb von sieben Jahren sollten alle konkreten, technischen und zollbezogenen Behinderungen in der Gemeinschaft beseitigt werden. In einem großen, vereinten – dem amerikanischen Markt vergleichbaren – Wirtschaftsraum sollten Anreize für die Ausweitung von Wirtschaft und Handel gegeben werden.
Die für den Binnenmarkt maßgebliche Rechtsgrundlage war die Einheitliche Europäische Akte, die im Juli 1987 in Kraft trat. Sie enthielt Bestimmungen zur:
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Ausweitung der Befugnisse der Gemeinschaft in einigen Politikbereichen (Soziales, Forschung, Umwelt);
schrittweisen Errichtung des Binnenmarktes bis Ende 1992 mithilfe eines umfassenden Legislativprogramms, für das Hunderte von Richtlinien und Verordnungen erlassen werden mussten;
häufigeren Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat.
Wie sieht der Binnenmarkt heute aus?
(a) Konkrete Grenzen
Für Waren gibt es keine Grenzkontrollen, für Bürger keine Zollkontrollen mehr. Allerdings führt die Polizei gelegentlich (als Teil des Kampfes gegen Kriminalität und Drogen) immer noch Stichproben durch.
Das Übereinkommen von Schengen, das 1985 von einer ersten Gruppe von EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und später auf weitere ausgedehnt wurde (auch wenn sich Irland, das Vereinigte Königreich, Zypern, Bulgarien und Rumänien nicht beteiligen) regelt die polizeiliche Zusammenarbeit sowie die gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik. An den EU-Binnengrenzen sollten Personenkontrollen nämlich ganz abgeschafft werden.
(b) Technische Hindernisse
Für die meisten Erzeugnisse haben die EU-Mitgliedstaaten den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der nationalen Bestimmungen übernommen. Erzeugnisse, die rechtmäßig in einem Mitgliedstaat hergestellt und zum Kauf angeboten werden, müssen auch in allen anderen Mitgliedstaaten zugelassen werden.
Der Dienstleistungsbereich konnte dank gegenseitiger Anerkennung oder der Koordinierung nationaler Zulassungsvorschriften für bestimmte Berufe liberalisiert werden. Daher können heute Angehörige aus verschiedenen Bereichen, wie Recht, Medizin, Fremdenverkehr, Bank- und Versicherungswesen, in jedem Mitgliedstaat arbeiten. Doch ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer noch längst nicht vollständig erreicht. Noch immer werden Menschen, die in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen oder dort bestimmte Arbeiten verrichten wollen, behindert.
Gezielte Maßnahmen sollen die Mobilität der Arbeitnehmer verbessern. Vor allem soll gewährleistet werden, dass die in einem Mitgliedstaat erworbenen Berufsabschlüsse und Diplome in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Die Öffnung der nationalen Dienstleistungsmärkte führte beispielsweise dazu, dass Inlandstelefonate heute nur noch einen Bruchteil dessen kosten, was sie vor zehn Jahren gekostet haben. Neue Technologien haben dazu geführt, dass das Internet vermehrt zum Telefonieren genutzt wird. Unter dem Wettbewerbsdruck sind auch die Preise für Billigflüge in Europa beträchtlich zurückgegangen.
(c) Steuerliche Hindernisse
Die steuerlichen Hindernisse sind durch die teilweise Angleichung der nationalen Mehrwertsteuer-Sätze gesenkt worden. Über die Besteuerung von Investitionserträgen schlossen die Mitgliedstaaten und andere Ländern (einschließlich der Schweiz) ein Abkommen, das im Juli 2005 in Kraft getreten ist.
(d) Öffentliche Aufträge
Vergeben nationale, regionale oder lokale Behörden öffentliche Aufträge, können Anbieter aus der gesamten EU ihr Angebot einreichen, denn inzwischen gibt es Richtlinien für Dienstleistungen, Lieferungen und Arbeiten in zahlreichen Sektoren, einschließlich Wasser, Energie und Telekommunikation.
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Verbraucherschutz
Dank der Verbraucherpolitik der EU können die Bürger problemlos in jedem Mitgliedstaat einkaufen. Alle profitieren von demselben hohen Maß an Schutz. Die Waren und Nahrungsmittel, werden getestet und untersucht, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die EU sorgt dafür, dass die Bürger nicht von unehrlichen Geschäftsleuten betrogen oder durch falsche oder irreführende Werbung getäuscht werden. Die Rechte der Bürger sind geschützt. Darüber hinaus hat jeder überall in der EU Zugang zu Rechtsmitteln, unabhängig davon, ob der Kauf im Geschäft stattgefunden hat oder Bestellungen im Versandhandel, per Telefon oder über das Internet aufgegeben wurden.
So hat die EU beispielsweise Richtlinien zu folgenden Bereichen erlassen: Etikettierung gentechnisch veränderter Lebensmittel, Sicherheit von Kosmetika, Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung oder bei Haustürgeschäften, Fahrgastrechte.
Quellen: http://europa.eu/abc/12lessons/lesson_6/index_de.htm
http://www.europarl.de/view/de/Europa/Politikfelder_A-Z/Binnenmarkt-und-Verbraucherschutz.html
Vokabular
deutsch tschechisch
der Binnenmarkt vnitřní trh
der Verbraucherschutz ochrana spotřebitele
zweierlei dvě různé věci
grenzüberschreitend přesahující hranice
untersagen zakázat
ehrgeizig ctižádostivý
ankündigen oznámit
der Anreiz podnět, stimul
maßgeblich rozhodující, určující
die Rechtsgrundlage právní základ
schrittweise postupně
die Mehrheitsentscheidung většinové rozhodnutí
die Stichprobe namátková zkouška
das Übereinkommen von Schengen Schengenská dohoda
ausdehnen rozšířit
die Einwanderung přistěhovalectví, imigrace
abschaffen odstranit
der Fremdenverkehr cizinecký ruch
die Freizügigkeit možnost volného pohybu
der Bruchteil zlomek
eine Arbeit verrichten vykonávat práci
vermehren zvětšit se
beträchtlich značně, podstatně
die Angleichung přizpůsobení
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die Mehrwertsteuer daň z přidané hodnoty
der Satz sazba
der Ertrag výnos
vergeben zadat
öffentlicher Auftrag veřejná zakázka
der Anbieter subjekt podávající nabídku
größtmöglich co (možná) největší
betrügen podvádět
irreführende Werbung klamavá reklama
aufgeben etwas podat (objednávku)
das Haustürgeschäft podomní obchod
das Fahrgastrechte práva cestujících
Aufgaben und Übungen zum Thema:
1. Karikatur als Sprechanlass – Beschreiben Sie und interpretieren Sie die Pointe dieser
Karikatur.
Lebensmittelkennzeichnung
Wollt ihr den totalen Verbraucherschutz?
Quelle: http://ef-magazin.de/2008/07/08/386-cartoon--lebensmittelkennzeichnung
2. Sehen Sie das Video 20 Jahre Europäischer Verbraucherschutz an und besprechen Sie
folgende Fragen:
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1) Was wissen die befragten Verbraucher über den Europäischen Binnenmarkt? 2) Wer kennt ihre Rechte besser, die Franzosen oder die Deutschen? 3) Und wie gut kennen Sie Ihre Rechte in der EU?
3. Textarbeit: Beantworten Sie folgende Fragen:
1) Was kann man als ersten Schritt zur Schaffung des Europäischen Binnenmarktes bezeichnen? 2) Was haben die Einheitlichen Europäischen Akte festgesetzt? 3) Welches ist das Ziel des gemeinsamen Marktes? 4) Was regelt das Schengener Abkommen? 5) Ist das Schengener Abkommen so wichtig für den Binnenmarkt? 6) Nennen Sie die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes. 7) Welche wirtschaftlichen Vorteile bietet der "Gemeinsame Markt"? 8) Sie wurden beim Kauf eines Markenartikels oder von Schmuck während des Urlaubs in einem
anderen EU-Land betrogen? Wer kann Ihnen helfen?
4. Besprechen Sie die Umfrage der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik und äußern Sie auch Ihre persönliche Meinung zur gestellten Frage.
Quelle: http://kurier.at/politik/eu/barrieren-beseitigen/824.846
5. Was früher anders war – Ergänzen Sie die richtigen Wörter aus der Liste:
Vor Öffnung der Grenzen im Binnenmarkt gab es viele Unterschiede in den Mitgliedstaaten, die den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital "(1.) ____________________. Einige
Beispiele: Nach deutschem Lebensmittelrecht durfte Käse nur aus pasteurisierter Milch
"(2.) ____________________ werden, nach französischem auch aus Rohmilch. Die
"(3.) ____________________ von Rohmilchkäse nach Deutschland war verboten.
Ein Franzose durfte in Frankreich kein Konto in einer Auslandswährung "(4.) ____________________, ein Deutscher in der Bundesrepublik durfte es.
Ein deutscher Lkw wurde mit bis zu 7000 Mark im Jahr mehr "(5.) ____________________ als
ein gleich großer in den Niederlanden. Mit dem niederländischen Lkw durfte in Deutschland nichts transportiert werden, was die deutschen Grenzen nicht"(6.) ___________________ .
Auf Wein wurden in Italien keine Steuern ""(7.) ____________________ , in Belgien aber 62,69
DM pro Hektoliter, in Großbritannien 290,50 DM
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In den Beneluxstaaten stiegen die "(8.) ____________________ 1986 um weniger als 1 Prozent
an, in Griechenland um 16 Prozent. "(9.) ____________________ der indirekten Steuern an den
"(10.) ____________________ machte in Italien 33,3 % aus, in Portugal 61,4 %.
1. eröffneten behinderten beschafften erhöhten
2. verwendet gebildet hergestellt angefertigt
3. Einfuhr Ausfuhr Anfahrt Ankunft
4. führen eröffnen auflösen löschen
5. befreit belastet entlastet besteuert
6. überging überwand überstieg überschritt
7. erhöht erhoben bezahlt besteuert
8. Lebensansprüche Lebensbedingungen Lebenshaltungskosten Lebenserfahrungen
9. Die Beteiligung Der Mitgliedsanteil Der Anteil Die Partnerschaft
10. Staatsausgaben Staatseinnahmen Staatsmaßnahmen Staatsverschuldungen
6. Steuerharmonisierung: Es ging um Milliarden
Mitte der achtziger Jahre hat die Kommission vorgeschlagen, die Steuern auf Wein im Binnenmarkt auf 35,28 DM je Hektoliter zu vereinheitlichen.
1) Welche Auswirkungen hatte diese Steuerharmonisierung auf die Einnahmen der Staaten im Jahr 1985 gehabt?
2) Welche Saaten waren durch diese Steuerharmonisierung hart betroffen und welche haben davon profitiert?
7. Grammatische Umformungen. Ergänzen Sie jeden Satz dem Sinn des Ausgangstextes entsprechend. Formulieren Sie die schräg gedruckten Satzglieder um. Achten Sie dabei auf alle notwendigen Veränderungen.
1) Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft schuf die
Voraussetzungen für zweierlei: die Beseitigung der Zollschranken innerhalb der Gemeinschaft
und die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs auf Waren aus Nicht-EWG-Ländern.
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hatte zum Ziel, die
Zollschranken innerhalb der Gemeinschaft ____ ________________ und einen gemeinsamen
Zolltarif auf Waren aus Nicht-EWG-Ländern ____________________.
2) Die für den Binnenmarkt maßgebliche Rechtsgrundlage war die Einheitliche Europäische Akte, die im Juli 1987 in Kraft trat.
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Die für den Binnenmarkt maßgebliche Rechtsgrundlage war die im Juni 1987 ____ ________________ ____________________ Einheitliche Europäische Akte.
3) Erzeugnisse, die rechtmäßig in einem Mitgliedstaat hergestellt und zum Kauf angeboten werden, müssen auch in allen anderen Mitgliedstaaten zugelassen werden.
Die rechtmäßig in einem Mitgliedstaat ____________________ und zum Kauf
____________________ Erzeugnisse sind auch in allen anderen Mitgliedstaaten ____________________.
4) Dank der Verbraucherpolitik der EU können die Bürger problemlos in jedem Mitgliedstaat einkaufen.
Dank der Verbraucherpolitik der EU ist den ____________________ erlaubt, ____ ________________ in jedem Mitgliedstaat ____________________.
V. Wirtschafts- und Währungsunion, Euro
(a) Das Europäische Währungssystem (EWS)
1971 beschlossen die Vereinigten Staaten, den Dollar vom Gold abzukoppeln, d. h. die feste Bindung aufzugeben, die nach dem Zweiten Weltkrieg für die Stabilität des Weltwährungssystems gesorgt hatte. Dies bedeutete das Ende des Systems der festen Wechselkurse. Die EU-Mitgliedstaaten planten, eine eigene Währungsunion einzurichten, und beschlossen, durch konzertierte Devisenmarktinterventionen die Wechselkursschwankungen zwischen den europäischen Währungen auf maximal ±2,25 % zu beschränken.
Dies führte zur Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS), das im März 1979 in Kraft trat. Es bestand aus:
einer Referenz-Währung namens Ecu: einem Währungskorb aus den Währungen aller Mitgliedstaaten;
einem Wechselkursmechanismus: alle Währungen waren zu einem bestimmten Kurs an den Ecu gekoppelt; die bilateralen Wechselkurse durften innerhalb einer Bandbreite von ±2,25 % schwanken;
einem Kreditmechanismus: jedes Land übertrug 20 % seiner Währungs- und Goldreserven auf einen gemeinsamen Fonds.
(b) Vom EWS zur WWU
Im Juni 1989 nahm der Europäische Rat von Madrid einen Dreistufenplan zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion an. Dieser Plan wurde Teil des Maastrichter Vertrags über die Europäische Union, den der Europäische Rat im Dezember 1991 annahm.
Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
(a) Drei Stufen
Die erste Stufe begann am 1. Juli 1990 und umfasste:
die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der EU (Abschaffung von Devisenkontrollen);
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die Aufstockung der Mittel zum Ausgleich großer Unterschiede zwischen den europäischen Regionen (Strukturfonds);
die wirtschaftliche Konvergenz durch die multilaterale Überwachung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten.
Die zweite Stufe begann am 1. Januar 1994, in der Folgendes erreicht wurde:
die Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) in Frankfurt; dem EWI gehörten die Zentralbankpräsidenten der Mitgliedstaaten an;
die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken;
Regeln zur Eindämmung der nationalen Haushaltsdefizite.
Die dritte Stufe begann mit dem Euro. Am 1. Januar 1999 führten elf Mitgliedstaaten den Euro ein, der damit zur gemeinsamen Währung von Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien wurde (Griechenland kam am 1. Januar 2001 hinzu). Die Europäische Zentralbank übernahm die Aufgaben des EWI und war von nun an für die in Euro festgelegte und ausgeführte Geldpolitik zuständig.
Euro-Banknoten und –Münzen wurden am 1. Januar 2002 in diesen zwölf Ländern des Eurogebiets in Umlauf gebracht. Zwei Monate später wurden die Landeswährungen aus dem Verkehr gezogen. Seitdem ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel für alle Barzahlungen und Bankgeschäfte in den Ländern der Eurozone, deren Bevölkerung über zwei Drittel aller EU-Bürger ausmacht.
(b) Die Konvergenzkriterien
Ein Land kann erst dann zur dritten Stufe übergehen, wenn es die Konvergenzkriterien erfüllt hat. Die fünf Konvergenzkriterien sind:
Preisstabilität: Die Inflationsrate darf die durchschnittliche Inflationsrate der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten um nicht mehr als 1,5 % übersteigen;
Zinssätze: Die langfristigen Zinssätze dürfen von den durchschnittlichen Zinssätzen der drei Mitgliedstaaten mit der niedrigsten Inflation nicht mehr als 2 % abweichen;
Haushaltsdefizite: Die Haushaltsdefizite der Mitgliedstaaten dürfen 3 % des BIP nicht übersteigen;
Öffentlicher Schuldenstand: Die Staatsverschuldung darf maximal 60 % des BIP betragen;
Wechselkursstabilität: Die Wechselkurse dürfen in den zwei Vorjahren die zulässige Bandbreite nicht überschritten haben.
(c) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
Im Juni 1997 schloss der Europäische Rat einen Stabilitäts- und Wachstumspakt , der die Euro-Länder auf Dauer zur Haushaltsstabilität verpflichtet. Nach dem Pakt kann jedes Land der Eurozone, dessen Haushaltsdefizit 3 % übersteigt, bestraft werden. Im Nachhinein wurde der Pakt als zu streng beurteilt und deshalb im März 2005 reformiert.
(d) Die „Eurogruppe“
In der Eurogruppe kommen die Finanzminister der Euro-Länder inoffiziell zusammen. Ziel ihrer Begegnungen ist es, die Wirtschaftspolitik besser abzustimmen, die Haushalts- und Finanzpolitik der Euro-Länder zu überwachen und den Euro in internationalen Währungsgremien zu vertreten.
(e) Die neuen Mitgliedstaaten und die WWU
Alle neuen Mitgliedstaaten wollen den Euro einführen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Slowenien hat diesen Schritt als erstes Land aus der Beitrittsrunde 2004 getan und wurde 2007 Mitglied
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im Club der Euro-Länder. 2008 folgten Malta und Zypern diesem Beispiel. 2009 kam die Slowakei und 2011 Estland hinzu. Seit dem 1. Januar 2014 ist Lettland das 18. Mitglied der Eurozone. Litauen hat am 1. Januar 2015 den Euro eingeführt und ist das 19. Mitglied der Eurozone geworden.
Quelle: http://europa.eu/abc/12lessons/lesson_7/index_de.htm
Vokabular
deutsch tschechisch
abkoppeln odpojit
aufgeben vzdát se něčeho, upustit od něčeho
einrichten zřídit
der Devisenmarkt devizový trh
die Wechselkursschwankungen kolísání směnečných kurzů
die Referenz-Währung referenční měna
namens (se) jménem
koppeln an etwas spojit s čím
die Bandbreite šíře
schwanken kolísat
die Goldreserve zásoba zlata
der Fonds fond (finanční)
die Aufstockung zvýšení
die Überwachung dohled, kontrola
die Errichtung zřízení
die Eindämmung zamezení
der Umlauf oběh
aus dem Verkehr/Umlauf ziehen stáhnout z oběhu
die Bankgeschäfte bankovní obchody
ausmachen tvořit, činit
die Inflationsrate míra inflace
der Zinssatz úroková míra
langfristig dlouhodobý
abweichen von etwas odchýlit se od něčeho
das Haushaltsdefizit rozpočtový deficit/schodek
das Bruttoinlandsprodukt (BIP) hrubý domácí produkt
der Schuldenstand stav zadlužení/dluhů
betragen činit
das Wachstum růst, vzrůst
abstimmen zharmonizovat
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im Nachhinein později
Aufgaben und Übungen zum Thema:
1. Hören Sie den Text und ergänzen Sie die fehlenden Ausdrücke. Es fehlt immer ein oder zwei Wörter.
Urteil als Comic: „Fliesen“ Peter Plum war mal wieder im Baumarkt unterwegs, da fielen ihm todschicke italienische Bodenfliesen ins Auge. Die passen super in mein Haus, fand er, und kaufte einen Satz Fliesen für gut für ___________________ (1). Die Fliesen wurden verlegt - dann fiel das erste Tageslicht durchs Küchenfenster. Was ist das? Peter Plum war geschockt! Das sind ja Schlieren auf den Fliesen, das sieht ja aus, als hätte ich nicht ordentlich geputzt! Ein klarer ___________________ (2)! Sofort rief er beim Chef des Baumarkts Friedrich Feist an. Eure Fliesen sind Murks, ich brauch Neue! Und das ist noch nicht alles, wütete Peter Plum. Die schlechten Fliesen müssen ausgebaut und die neuen wieder eingebaut werden. Das kostet knapp 6000 Euro. Die will ich von Dir haben! Vergiss es! Meinte Friedrich Feist. Neue Fliesen, ok. Aber: die___________________ (3), die bekommst Du nicht. Die Richter vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe sahen das im Prinzip auch so: Nach ___________________ (4) bliebe Peter Plum auf den Aus- und Einbaukosten sitzen. Aber die Richter wussten: ___________________ (5) ist Europasache. Also fragten sie nach, bei den Engeln des Verbraucherschutzes am___________________ (6) in Luxemburg. Nach dem Motto: „Freude schöner Bodenfliesen!“ urteilten diese nach___________________ (7): Der Baumarkt muss sich kümmern, und zwar um: - Neue Fliesen
- Den Ausbau der mangelhaften Fliesen samt Abtransport
- Und den Einbau der neuen Fliesen Dem himmlischen Rat aus Luxemburg mussten sich die ___________________ (8) beugen. Künftig gilt bei ___________________ (9) Material: Der Baumarkt ist bei Aus- und Einbau in der Pflicht. Er darf das selbst machen oder er muss die ___________________ (10). Richtwert für die Höhe ist der Wert des Materials. Peter Plum findet: Europa kann so schön sein!
2. Textarbeit: Lesen Sie den Text und beantworten Sie folgende Fragen:
1) Was ist eine Währungsunion? 2) Welche sind die Kennzeichen der Währungsunion? 3) Weshalb müssen die Länder, die an der Währungsunion teilnehmen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen? 4) Wie ist die Europäische Währungsunion entstanden?
5) Wer darf Mitglied der Eurozone werden? 6) Wie viele Länder haben den Euro mit Jahresanfang 1999 als Buchgeld eingeführt? 7) Welche Staaten haben den Euro im Jahre 1999 eingeführt und welche sind der WWU später
beigetreten? 1999 2001 2007
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2008 2009 2011 2014
8) Welche Länder haben den Euro nicht per 2002 als Bargeld einführt? 9) Welche Vorteile hat die Währungsunion für die Bewohnerinnen und Bewohner der Mitgliedstaaten? 10) Nennen Sie einen Vorteil, den der Konsument von der Einführung des Euro haben kann. 11) Nennen Sie mindestens einen Vorteil, den ein international tätiges Unternehmen von der
Einführung des Euro hat. 12) Mit einer Währungsunion sind auch Nachteile verbunden. Welche? 13) Besprechen Sie das Schema zur Staatsverschuldung. Welche Schlussfolgerungen kann man aus
diesem Schema ziehen?
Quelle: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/28/Piigs_debt_2002-2009.png
3. Wann führen die anderen EU-Staaten den Euro ein? Grammatische Umformungen:
1. Die Mitgliedstaaten, die noch nicht an der Währungsunion teilnehmen, sind verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür erfüllen, also die
Konvergenzkriterien erreicht haben. Für die noch nicht an der Währungsunion ____________________ Mitgliedstaaten besteht __ _________________ zur Euro-___________________, sobald sie die wirtschaftlichen
Voraussetzungen dafür erfüllen, also nach ____________________ der Konvergenzkriterien.
2. Mindestens alle zwei Jahre erstattet die Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) dem Rat einen Bericht, ob die Mitgliedstaaten ohne Euro die Konvergenzkriterien erreicht haben.
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Mindestens alle zwei Jahre ____________________die Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) dem Rat darüber, ob die Konvergenzkriterien von den Mitgliedstaaten ohne Euro _____________________ _______ ____________.
3. Jeder Mitgliedstaat ohne Euro kann beantragen, dass ein solcher Bericht auch in der Zwischenzeit vorgelegt wird.
Jeder Mitgliedstaat ohne Euro kann einen ____________________ auf ____________________
eines solchen Berichtes stellen.
4. Ein Staat, der die Konvergenzkriterien erfüllt, muss außerdem nachweisen, dass seine Zentralbank unabhängig ist und ihre Satzung mit der Satzung der EZB vereinbar ist.
Ein Staat, der die Konvergenzkriterien erfüllt, ____________________außerdem
____________________, dass seine Zentralbank unabhängig ist und ihre Satzung mit der Satzung der
EZB vereinbar ist.
5. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, schlägt die Kommission dem Rat vor, den Mitgliedstaat in die Währungsunion aufzunehmen.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, so ____________________ die Kommission dem Rat ___ _________________, den Mitgliedstaat in die Währungsunion aufzunehmen.
6. Der Rat hört das Europäische Parlament an, der Europäische Rat bespricht die Lage, und wenn
alles in Ordnung ist, beschließt der Rat die Aufnahme des Staates in die Währungsunion. Nach der ____________________ des Europäischen Parlamentes wird die Lage vom Europäischen
Rat ____________________, und wenn alles in Ordnung ist, so wird der jeweilige Staat in die
Währungsunion ____________________.
7. Der Beschluss ist mit qualifizierter Mehrheit der Ratsmitglieder aus Euro-Staaten zu fällen.
Der Beschluss ____________________ mit qualifizierter Mehrheit der Ratsmitglieder aus Euro-
Staaten ____________________ ____________________ .
VI. Europarat
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Großbritannien durch den Londoner Zehnmächtepakt in London gegründet .
Bereits 1946 hatte sich der britische Oppositionsführer Winston Churchill für eine Art Vereinigte Staaten von Europa ausgesprochen. Neben der wirtschaftlichen OEEC und der militärischen Kooperation in der NATO nahm mit dem Europarat die politische Einigung des Kontinents konkrete Formen an.
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Der Europarat ist heute eine umfassende europäische Internationale Organisation, der 47 Staaten und damit bis auf Weißrussland und Kosovo alle europäischen Staaten angehören. Am 13. Juli 1950 wurde die Bundesrepublik in den Europarat aufgenommen, zunächst als assoziiertes Mitglied und später als Vollmitglied (2. Mai 1951). Sechs weitere Staaten haben Beobachterstatus im Europarat: Heiliger Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko und Vereinigte Staaten. Der Sitz des Europarats ist in Straßburg im Europapalast. Am 5. Mai wird alljährlich der Europatag gefeiert.
Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide dieselbe Flagge und dieselbe Hymne verwenden. Der Europarat ist auch nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat und dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).
Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.
Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählt insbesondere:
- der Einsatz für die Menschenrechte - die Sicherung demokratischer Grundsätze sowie - rechtsstaatliche Grundprinzipien
Konventionen des Europarats
Der Europarat ist wegweisend bei der Schaffung eines gesamteuropäisch verbindlichen Rechtsrahmens zum Schutz der Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit und Demokratie. Zu den bislang über 200 verabschiedeten Übereinkommen und Protokollen zählen grundlegende Rechtsinstrumente. Einige von internationalen Verträgen sind (in Klammer das Jahr ihres Inkrafttretens):
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1952)
Europäisches Kulturabkommen (1954)
Europäische Sozialcharta (1961)
Europäisches Abkommen über soziale Sicherheit (1977)
Organe
Die zwei Hauptorgane des Europarats sind das Ministerkomitee, in welchem die Mitgliedstaaten durch ihren Außenminister vertreten werden, sowie die Parlamentarische Versammlung, in welche die Parlamente der Mitgliedstaaten Vertreter entsenden. Das Ministerkomitee, zusammengesetzt aus den Außenministern der 47 Mitgliedstaaten bzw. ihren Stellvertretern, den Ständigen Vertretern/Botschaftern in Straßburg, ist das Entscheidungsgremium der Organisation.
In der Parlamentarischen Versammlung arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von 47 nationalen Parlamenten unseres Kontinents zusammen. Sie ist besonders im Bereich Schutz der Menschenrechte aktiv und hat bei der Annahme einer Reihe von Konventionen, Übereinkommen, Entschließungen und Empfehlungen des Europarats eine wichtige Rolle gespielt. So fanden z. B. ihre Vorschläge zur Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten, zur Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und zur Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten Eingang in Rechtsdokumente des Europarates.
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Die 318 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung und ihre 318 Stellvertreter werden von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen heraus gewählt oder benannt. Die Zahl der Vertreter der Mitgliedsländer (zwischen 2 und 18) hängt von der jeweiligen Bevölkerungszahl ab. Das Gewicht der politischen Parteien in jeder nationalen Delegation muss demjenigen im jeweiligen nationalen Parlament entsprechen. Die Versammlung hält vierteljährlich eine einwöchige Plenarsitzung in Straßburg ab. Die Sitzungen sind öffentlich.
Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) bildet neben der parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee die dritte Säule des Europarates und ist beratendes Organ. Der Kongress ist die Stimme der Regionen und Gemeinden im Europarat. Er berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarats in allen Fragen der Gemeinde- und Regionalpolitik. Der Kongress arbeitet eng mit nationalen und internationalen Organisationen zusammen, welche die Kommunal- und Regionalbehörden vertreten.
Unterstützt werden beide Organe von einem Sekretariat, das vom Generalsekretär des Europarates geleitet wird. Dieser wird von der Parlamentarischen Versammlung gewählt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in den Mitgliedstaaten des Europarats. Er prüft Beschwerden von Staaten und Personen, die geltend machen, dass ihre Rechte aus der EMRK verletzt worden sind. In diesen Verfahren wird Deutschland von der Menschenrechtsbeauftragten des Bundesjustizministeriums vertreten:
Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats fördert die Erziehung zu Menschenrechtsbewusstsein, erteilt Rat und Auskunft über Menschenrechtsschutz, erleichtert die Arbeit nationaler Ombudspersonen oder vergleichbarer Stellen und unterstützt die Mitgliedstaaten des Europarats bei der Behebung von Mängeln im System des nationalen Menschenrechtsschutzes.
Quellen: http://www.via-regia.org/kulturstrasse/europarat.php http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Europarat/ER_Text_node.html http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Europarat/ER_Text_node.html Vokabular
deutsch tschechisch
der Europarat Rada Evropy
das Vollmitglied plnoprávný člen
der Beobachterstatus status pozorovatele
der Heilige Stuhl Svatý stolec
wegweisend rozhodující
das Übereinkommen dohoda
grundlegend základní, podstatný, zásadní
das Inkrafttreten vstoupení v platnost
das Ministerkomitee Výbor ministrů
die Parlamentarische Versammlung Parlamentní shromáždění
entsenden vyslat, delegovat
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der Botschafter velvyslanec
die Entschließung rozhodnutí
die Abschaffung odstranění
die Verhütung zabránění
die Folter mučení, trýznění
erniedrigend ponižující
den Eingang finden in etwas být přijat
das Gewicht váha
eine Sitzung abhalten konat schůzi
die Säule pilíř
die Einhaltung dodržování
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Evropský soud pro lidská práva
die Beschwerde stížnost
der Beauftragte zmocněnec
das Bewusstsein uvědomělost, uvědomění
Auskunft erteilen dávat informaci
die Behebung náprava
Aufgaben und Übungen zum Thema:
1. Lesen Sie den Text Europarat und besprechen Sie in Gruppen folgende Fragen:
1) Was ist der Europarat? 2) Welche Ziele verfolgt diese Organisation? 3) Was ist der Unterschied zwischen dem Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union
und dem Europarat? 4) Welche Rechte werden durch die Konvention und ihre Protokolle geschützt? 5) Was wissen Sie über Organe und Institutionen des Europarates? 6) Was ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte? 7) Mit welchen Fällen kann sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befassen?
2. Lesen Sie den Text Menschenrechte und ordnen Sie die Überschriften den
Absätzen zu. Zwei Überschriften sind falsch.
1) Klageabweisungen wegen Unzulässigkeit 2) Europäische Menschenrechtskonvention in Russland nicht eingehalten 3) Vereinfachung der Verfahren und Entlastung des Straßburger Gerichts 4) Russland bremste die Reform 5) Spezielle Sektionen errichtet 6) Andrang von Fällen aus Russland 7) Mehr Geld für Straßburger Gericht
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MENSCHENRECHTE - Rücksicht auf Russland?
Russische Medien schlagen Alarm: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weise Fälle aus
Russland ab - aus formalen Gründen. Dabei gilt das Land als größter Menschenrechtssünder unter den
Staaten des Europarats. Jeder vierte Kläger, der am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) Beschwerde einlegt, ist Russe. Gut 35.000 der aktuell anhängigen Fälle in Straßburg kommen
aus Russland. Es ist seit Jahren das Land mit dem größten Rückstau - auch wenn es schon besser
geworden ist. Noch im Januar 2011 waren es 40.000 anhängige Fälle.
Aber seit zwei Jahren greift die von Russland lange blockierte Reform des 14. Protokolls. Es soll den
Richtern in Straßburg wieder mehr Luft verschaffen und die Verfahren beschleunigen. Wichtiger Teil der
Reform ist der Einsatz von Einzelrichtern, die in eindeutig unzulässigen Fällen die Beschwerde
abweisen dürfen. "Die erzielten Ergebnisse sind besser, als wir gedacht haben", so das Resümee von
Gerichtspräsident Nicolas Bratza zu Jahresbeginn.
Seit dem 1. Juni 2012 nun greift ein weiterer Teil der Reform: Jetzt dürfen die Einzelrichter auch ein
neues Zulässigkeitskriterium anwenden: In Fällen, in denen den Beschwerdeführern "kein wesentlicher
Nachteil" entstanden ist, dürfen sie die Beschwerde unter Umständen als unzulässig zurückweisen.
Bislang war diese Entscheidung nur den Kammern und der Großen Kammer, also einem
Richtergremium vorbehalten. Dabei muss es sich tatsächlich um eine vergleichsweise kleine Verletzung
handeln, etwa um die Höhe der Stromrechnung, heißt es aus dem Gericht. Doch diese Reform scheint
die Befürchtungen in russischen Medien zu schüren, dass nun Menschenrechtsverletzungen in
Straßburg seltener geahndet werden könnten. Es handelt sich aber mitnichten um eine Taktik des
Gerichts, sondern eben um ein neues Verfahren, betont man in Straßburg.
Eine weitere Neuerung ist die Einrichtung von so genannten "Filtering sections": Diese juristischen
Abteilungen arbeiten offensichtlich unzulässige Fälle aus den fünf Ländern mit dem höchsten
Fallaufkommen ab. Zu diesen Ländern gehören neben Russland auch Polen, Rumänien, die Türkei und
die Ukraine.
Etwa 90 Prozent der Fälle vor dem EGMR werden als unzulässig abgewiesen. Eine schnelle
Bearbeitung einfacher, offensichtlich unzulässiger Fälle durch den Einzelrichter soll dem Gericht mehr
Zeit einräumen, sich mit den wirklich schwerwiegenden Fällen zu befassen. Für Russland bedeutet die
Einzelrichter-Reform des 14. Protokolls, dass nun viele der teils Jahre alten Fälle überhaupt behandelt
werden.
3. Ordnen Sie den Verben 1 - 10 entsprechende Synonyme zu.
1) gerichtlich verhandelt a) abweisen
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2) wirken
b) einräumen
3) erledigen
c) beschleunigen
4) schneller machen
d) sich befassen
5) ablehnen
e) anhängig sein
6) verfolgen
f) behandeln
7) gewähren
g) anwenden
8) benutzen
h) abarbeiten
9) sich beschäftigen
i) ahnden
10) besprechen
j) greifen
4. Formen Sie die schräg gedruckten Satzglieder um.
a) Jede vierte Beschwerde, die am EGMR eingelegt ist, kommt aus Russland.
Jede vierte am EGMR ………………….. …………………….. kommt aus Russland.
b) Die Einzelrichter dürfen ein neues Zulassungskriterium anwenden.
Den Einzelrichtern ist es erlaubt, ein neues Zulassungskriterium ………………… .
c) Das 14. Protokoll soll das ganze Verfahren beschleunigen.
Das 14. Protokoll dient der ………………….. des ………………. ………………….. . .
d) Bislang konnten nur die Kammern und die Große Kammer entscheiden. Bislang konnten diese ……………… nur von den Kammern und der Großen Kammer
getroffen ……………………. .
VII. Vereinte Nationen (UNO)
Den Vereinten Nationen gehören 193 Staaten an – und damit fast alle Staaten der Welt. In den
Vereinten Nationen sind die Mitgliedstaaten durch ihre jeweiligen Regierungen vertreten. Der Sitz der
UNO befindet sich in New York.
Neben New York, Genf und Nairobi ist Wien einer der vier Amtssitze der Vereinten Nationen. Seit dem 23. August 1979 ist das Internationale Zentrum Wien (Vienna International Centre, VIC) Sitz verschiedener UNO-Einrichtungen. Allgemein bekannt als "UNO-City" wurde das VIC auf dem Gelände des Donauparks errichtet.
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Die beiden wichtigsten Ziele der UNO sind der Weltfrieden und die internationale Sicherheit. Herrscht in einem Land jedoch kein Frieden, sondern Krieg, kann die UNO ihre Friedenstruppen in das Land schicken. Die Soldaten der Friedenstruppen, genannt Blauhelmsoldaten, sollen vor Ort dafür sorgen, dass Frieden zwischen den Kriegsgegnern einkehrt.
Die Hauptorgane der Vereinten Nationen sind entsprechend der Charta:
Die Generalversammlung ist das politische Hauptorgan der Vereinten Nationen mit allumfassender Zuständigkeit. In ihr sind alle 193 Mitgliedsstaaten mit gleichen Rechten vertreten. Als einziges Plenarorgan nimmt die Generalversammlung eine politische Ausnahmestellung ein, die sie zur Drehscheibe sämtlicher Aktivitäten der Vereinten Nationen macht.
Dem Sicherheitsrat kommt unter den sechs Hauptorganen der Vereinten Nationen die Verantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu. Er ist das einzige Organ, das Beschlüsse mit völkerrechtlich bindender Wirkung für die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen fassen kann.
Der Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder. Die Charta der Vereinten Nationen bestimmt fünf Staaten zu ständigen Mitgliedern des Rats. Die Generalversammlung wählt die anderen zehn Mitglieder für eine jeweils zweijährige Amtszeit. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder. Ihre Amtszeit endet am 31. Dezember des angegebenen Jahres. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats sind China, Frankreich, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. 2013 sind folgende zehn Länder als nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat vertreten: Argentinien (2014), Aserbaidschan (2013), Australien (2014), Guatemala (2013), Luxemburg (2014), Marokko (2013), Pakistan (2013), Republik Korea (2014), Ruanda (2014) und Togo (2013).
Das Sekretariat besteht aus dem Generalsekretär und den Bediensteten, die dem Generalsekretär unterstellt und verantwortlich sind. Seit 1. Januar 2007 ist Ban Ki-moon, ehemaliger Außen- und Handelsminister der Republik Korea, der Generalsekretär der Vereinten Nationen.
Der Wirtschafts- und Sozialrat ist das zentrale koordinierende Organ der Vereinten Nationen. Er ist Bindeglied zwischen der Politikebene der Generalversammlung und den Entwicklungstätigkeiten der nachstehenden Institutionen.
Der Internationale Gerichtshof mit Sitz in Den Haag ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Ihm gehören 15 unabhängige Richter an, die von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat für neun Jahre gewählt werden.
Der Treuhandrat hatte ursprünglich die Aufgabe, die Verwaltung der dem Internationalen Treuhandsystem unterstellten Kolonialgebiete zu überwachen und diese bei ihrer Entwicklung zur Unabhängigkeit zu unterstützen. Mit der Beendigung des letzten Treuhandabkommens hat der Treuhandrat de facto seine Arbeit beendet.
Neben den Hauptorganen gibt es eine Vielzahl von Unterorganen, Spezialorganisationen, Sonderorganisationen und anderen zwischenstaatlichen Institutionen, die zum großen Teil erst nach der Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 ins Leben gerufen wurden.
Die offiziellen Sprachen der UNO sind Englisch, Französisch, Chinesisch, Russisch, Spanisch und Arabisch.
Die Vereinten Nationen werden von allen Staaten, die Mitglied der Vereinten Nationen sind, finanziert. Darüber hinaus leisten Nichtmitglieder freiwillige Beiträge zu bestimmten Programmen von UN-(Sonder)Organisationen.
Quellen:
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http://www.unric.org/de/aufbau-der-uno/88 http://www.new-york-un.diplo.de/Vertretung/newyorkvn/de/02/The_20Structure_20of_20the_20United_20Nations.html http://www.unis.unvienna.org/unis/de/unvienna.html
Vokabular
deutsch tschechisch
der Amtssitz sídlo úřadu
das Gelände oblast
vor Ort přímo na místě
einkehren navrátit, nastat
allumfassende velmi obsáhlý
die Generalversammlung Valné shromáždění
die Zuständigkeit. kompetence
die Ausnahmestellung výjimečné postavení, zvláštní postavení
einnehmen zaujímat
die Drehscheibe zde: centrum
zukommen náležet, příslušet
Beschlüsse fassen usnášet se
völkerrechtlich podle mezinárodního práva, mezinárodněprávně
der Bedienstete zaměstnanec
der Generalsekretär generální tajemník
unterstellt sein být podřízen
das Bindeglied spojovací člen
nachstehende níže uvedené, následující
der Treuhandrat Poručenská rada
unterstellt podřízený
überwachen kontrolovat
das Treuhandabkommen Poručenská dohoda
ins Leben gerufen uskutečnit
darüber hinaus kromě toho, mimo to
Beitrag leisten přispívat
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Aufgaben und Übungen zum Thema:
1. Karikatur als Sprechanlass – Beschreiben Sie und interpretieren Sie die Pointe dieser
Karikatur.
Quelle: http://de.toonpool.com/user/636/files/armut_halbieren_980815.jpg
2. Hören Sie den Text und ergänzen Sie die fehlenden Ausdrücke. Es fehlt jeweils nur ein Wort.
UNO und der Weltfrieden
Im Oktober 1945, also wenige Monate nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in San Francisco die
Organisation der Vereinten Nationen gegründet (0). Sie alle waren im Zweiten Weltkrieg Kriegsgegner
von Deutschland und seinen Verbündeten und hatten vor, einen Baustein für eine neue, friedliche Welt
zu legen.
Heutzutage sind 193 Länder___________________ (1) der Vereinten Nationen. In einem Vertrag
___________________ (2) die Mitglieder, dass sie die friedliche Beziehung zu den anderen Ländern
der UNO unterstützen und keine Gewalt gegen sie anwenden werden. Die einzige
___________________ (3) ist der Anspruch eines Staates auf Selbstverteidigung. Falls ein Land
überfallen wird, so darf es sich ___________________ (4) und seine Verbündeten können diesem
Land Hilfe leisten. In der Vollversammlung der Vereinten Nationen sind alle Mitglieder
___________________ (5). Zu den weiteren Organen zählt man den Sicherheitsrat. Zu den ständigen
Mitgliedern des Sicherheitsrates gehören China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA.
Für jeweils zwei Jahre werden auch sogenannte nichtständige Mitglieder gewählt. Für jeden
___________________ (6) des Sicherheitsrates ist die Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder
unentbehrlich. Der Sicherheitsrat befasst sich mit Streitfällen und bemüht sich den Streit ohne
___________________ (7) zu schlichten. Gegebenenfalls können auch Soldaten eingesetzt werden.
Die UNO umfasst viele Unterorganisationen, die für wichtige Fragen des Friedens sorgen: für die
Umwelt, für ___________________ (8), für Hunger und Armut oder für die Rechte der Kinder und
Frauen.
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Die Uno hat den 21. September zum „Internationalen Tag des Friedens“ ___________________ (9). An
diesem Tag wird der Weltfrieden in der ganzen Welt gefeiert. In den Ländern, wo gerade Krieg
___________________ (10), muss man die Kämpfe unterbrechen.
3. Lesen Sie den Text Vereinte Nationen und besprechen Sie folgende Fragen 1) Welche Staaten haben die UNO gegründet? 2) Wie viele Mitglieder hat die UNO? 3) Welche Organe hat die UNO? 4) Worin besteht die Aufgabe der einzelnen Organe? 5) Was macht die UNO für den Weltfrieden? 6) UNO hat auch zahlreiche Unterorganisationen. Welche gehören zu den bekanntesten? 7) In welchen Staaten finden beispielsweise die Friedensmissionen statt?
4. Lesen Sie den Text und entscheiden Sie, welche der Aussagen a, b, c d zum Text passt. Es gibt jeweils nur eine richtige Antwort.
Weltbank sagt Armut den Kampf an
Die Weltbank hat ein ehrgeiziges Ziel formuliert. Bis zum Jahr 2030 soll die extreme Armut auf der Welt fast
vollständig beseitigt werden. Bankchef Kim rief die internationale Gemeinschaft zu größeren Anstrengungen auf.
Die 188 Mitgliedsländer der globalen Finanzorganisation müssten mit aller Kraft und im Eiltempo daraufhin
arbeiten, die extreme Armut bis zum Jahr 2030 weitgehend auszulöschen, sagte Weltbankpräsident Jim Yong
Kim. Müssen derzeit rund 20 Prozent der Weltbevölkerung, mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen,
sollen es dann noch höchstens drei Prozent sein. Es gehe darum, das Einkommen der ärmsten 40 Prozent der
Bevölkerung eines jeden Landes zu erhöhen, sagte Kim in einer Rede an der Georgetown University in
Washington. Trotz aller Fortschritte in den vergangenen Jahrzehnten lebten noch immer 1,2 Milliarden Menschen
in extremer Armut, 870 Millionen hungerten jeden Tag und rund 6,9 Millionen Kinder im Alter unter fünf Jahren
stürben jährlich an Nahrungsmangel. Der wirtschaftliche Aufstieg in Schwellenländern wie China, Indien und
Brasilien hat dazu beigetragen, dass Hunderte von Millionen Menschen den Weg von der Armut in eine neue
globale Mittelschicht schafften, die nach Angaben der Weltbank und der Vereinten Nationen von zwei bis zehn
Dollar am Tag lebt. Der Weltbankpräsident sieht den Schlüssel zur weiteren Verringerung der Armut im
schnelleren Wirtschaftswachstum in Regionen wie Südasien oder in Afrika südlich der Sahara. Eine Welt ohne
Armut sei in Reichweite, sagte Kim. "Unsere Pflicht muss es sein, dafür zu sorgen, dass diese günstigen
Umstände durch überlegte Entscheidungen ergänzt werden, um diese historische Möglichkeit zu verwirklichen."
Außerdem müssten die Früchte des Wachstums gerechter verteilt werden, fügte Kim an. Zudem müsse man sich
darauf konzentrieren die Folgen von Naturkatastrophen zu bewältigen. Der jetzige Fortschritt bei der
Armutsbekämpfung könnte allerdings von der globalen Erwärmung zunichte gemacht werden, warnte er. Der
Klimawandel sei "eine fundamentale Bedrohung für wirtschaftliche Entwicklung und den Kampf gegen die Armut".
Das von den Vereinten Nationen ausgegebene Millenniumsziel, die weltweite Armut bis 2015 zu halbieren, sei
bereits im Jahr 2010 erreicht worden, sagte Kim gut zwei Wochen vor der Frühjahrstagung des Internationalen
Währungsfonds (IWF) und der Weltbank.
Quelle: http://www.dw.de/weltbank-sagt-armut-den-kampf-an/a-16715459
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1. Der obige Text besagt, dass die extreme Armut a) nur teilweise beseitigt werden kann. b) in ihrem ganzen Umfang beseitigt werden soll. c) schnell zu beseitigen ist. d) nahezu völlig beseitigt werden soll.
2. Es ist im Text erwähnt, dass die Zahl der ganz kleinen Kinder, die jährlich verhungern, a) Genau zu bestimmen ist. b) immer steigt. c) mehrere Millionen erreicht. d) 870 Millionen erreicht.
3. Der Weltbankpräsident Jim Yong Kim ist der Meinung, dass a) das Wirtschaftswachstum einen positiven Einfluss auf die globale Erwärmung hat. b) der Klimawandel nicht beeinflusst werden kann. c) die globale Erwärmung die Armut negativ beeinflussen konnte. d) man die Folgen von Naturkatastrophen nicht bewältigen kann.
4. Laut des Textes hat das Wirtschaftswachstum die Armut ……………………… verringert. a) in Südafrika b) nur in Südasien c) nur in Südamerika d) sowohl in Asien als auch in Südamerika
5. Das Ziel der Vereinten Nationen für dieses Jahrtausend, die Armut in der Welt um die Hälfte zu verringern,
a) sei nicht erreichbar. b) wurde schon erreicht. c) wurde noch nicht erreicht.
d) sollte so schnell wie möglich erreicht werden.
VIII. Asylrecht - Migration
Artikel 16a GG sichert politisch Verfolgten ein individuelles Grundrecht auf Asyl. Das ist Ausdruck für den Willen Deutschlands, seine historische und humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zu erfüllen.
Das Anerkennungsverfahren für Asylsuchende ist im Wesentlichen im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelt. Das Asylverfahren wird von einer Bundesbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), durchgeführt. Für die Unterbringung und soziale Betreuung Asylsuchender sind die Bundesländer zuständig.
Asylsuchende, denen die Grenzbehörde die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet, oder die ohne Aufenthaltstitel im Inland angetroffen werden, werden in die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes weitergeleitet.
Mit Hilfe eines bundesweiten Verteilungssystems werden sie nach einem im Asylverfahrensgesetz festgelegten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt und die für ihre Unterbringung zuständige Aufnahmeeinrichtung ermittelt. Asylsuchende erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ein vorläufiges Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung des Asylverfahrens gewährt.
Asylverfahren in Deutschland
Nach der Verteilung werden die Unterlagen der zuständigen Außenstelle des BAMF zur Bearbeitung und Entscheidung über den Asylantrag zugeleitet. Asylsuchende werden durch Entscheiderinnen bzw. Entscheider des BAMF (unter Hinzuziehung eines Dolmetschers) zu ihrem Reiseweg und Verfolgungsgründen persönlich angehört. Auf Wunsch von Asylbewerberinnen kann eine speziell
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geschulte Entscheiderin die Anhörung durchführen, wenn frauenspezifische Gründe als Fluchtursache geltend gemacht werden. Die Anhörung wird in einer Niederschrift protokolliert, rückübersetzt und in Kopie ausgehändigt. Aufgrund der Anhörung und ggf. weiterer Ermittlungen wird über den Asylantrag entschieden. Die Entscheidung erfolgt in schriftlicher Form, versehen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Wird der Asylantrag anerkannt, erhalten Asylberechtigte und Ausländer, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, eine befristete Aufenthaltserlaubnis. In den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sind sie Deutschen gleichgestellt. Sie haben u.a. Anspruch auf Sozialhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld, Eingliederungsbeihilfen und Sprachförderung sowie sonstige Integrationshilfen. Wird der Asylantrag in vollem Umfang abgelehnt, dann sind die Betroffenen in der Regel zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet.
Quelle: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Asyl-Fluechtlingsschutz/Asyl-Fluechtlingspolitik/asyl-fluechtlingspolitik_node.html
Vokabular
deutsch tschechisch
das Asylrecht právo na azyl, právo azylu
die Aufnahme příjímání
der Flüchtling uprchlík
das Anerkennungsverfahren řízení o uznání
der Asylsuchende osoba hledající azyl
im Wesentlichen v podstatě, v zásadě
das Asylverfahrensgesetz zákon o azylovém řízení
die Unterbringung umístění, ubytování
die Betreuung péče, opatrování
die Grenzbehörde celní úřad
der Aufenthaltstitel právo na pobyt
antreffen přistihnout
nächstgelegen nejbližší
die Aufnahmeeinrichtung středisko pro přijímání uprchlíků
weitergeleiten postoupit
bundesweit spolkový
ermitteln určit, stanovit
die Aufenthaltsgestattung svolení k pobytu
vorläufig předběžný
das Bleiberecht právo na setrvání
gewähren poskytnout
das Asylverfahren řízení o udělení azylu
die Unterlagen podklady
die Außenstelle pobočka
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zuleiten doručit (úřadu)
die Hinzuziehung přizvání
der Reiseweg trasa
die Anhörung slyšení
in einer Niederschrift protokollieren zaprotokolovat
ausgehändigt odevzdán
der Asylantrag žádost u udělení azylu
versehen mit etwas opatřit něčím
die Rechtsbehelfsbelehrung poučení o opravných prostředcích (SP)
der Asylberechtigte osoba s právem azylu, azylant
die Flüchtlingseigenschaft statut uprchlíka
zuerkennen přiznat
befristet časově omezený
die Aufenthaltserlaubnis povolení k pobytu
das Kindergeld přídavky na děti
das Erziehungsgeld mateřský příspěvek
die Eingliederungsbeihilfe příspěvek na začlenění
in vollem Umfang v plném rozsahu
ablehnen zamítnout
der Betroffene dotyčná osoba
Aufgaben und Übungen zum Thema:
1. Karikatur als Sprechanlass – Beschreiben Sie und interpretieren Sie die Pointe dieser
Karikatur.
Quelle: http://home.wtal.de/tacheles-Solingen/archiv/ausg37/seite04_asyl-karikatur2.jpg
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2. Was bedeutet Heimat für dich/Sie? Nehmen wir als ersten Ausgangspunkt das Wort „Heimat“. Schreiben Sie kurz in Stichworten auf, was Ihnen dazu einfällt.
Bildquelle: http://projektheimat.blogg.de/2008/10/05/der-begriff-heimat-in-seiner-historischen-entwicklung/
.
3. Schauen Sie das Video an und notieren Sie alle Argumente, die die einzelnen Befragten
im Video erwähnt haben.
4. Lesen Sie den Text Asylrecht – Migration und besprechen Sie folgende Fragen:
1) Was sind die Ursachen der Migration? Diskutieren Sie darüber. 2) Zu welchen Rechten gehört das Asylrecht und in welcher deutschen Rechtsquelle ist dieses
Recht verankert? 3) Welche deutsche Rechtsnorm regelt das ganze Asylverfahren? 4) Beschreiben Sie das ganze Asylverfahren anhand Ihres Textes. 5) Ist im Falle eines abgelehnten Antrags ein Rechtsmittel zulässig? 6) Wer ist für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchen zuständig? 7) Worauf haben diejenigen Asylsuchenden den Anspruch, deren Antrag anerkannt wurde? 8) Was für einen Aufenthaltstitel bekommen die Asylanten? 9) Sind diese Asylanten den Deutschen gleichgestellt? Wenn ja, worauf haben Sie den Anspruch? 10) Was passiert mit denjenigen Asylbewerbern, deren Antrag abgelehnt wurde?
HEIMAT
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5. Ordnen Sie die einzelnen Migrantengruppen den passenden Texten zu. Übersetzen Sie dann die
einzelnen Begriffe ins Tschechische.
Armutsflüchtling, Asylberechtigter – Asylant, Asylbewerber, Aussiedler, Binnenflüchtlinge, De-facto-
Flüchtlinge, Flüchtling, Gastarbeiter, Heimatlose, Kontingentflüchtlinge, Migrant, Staatenlose,
Umweltflüchtlinge, Vertriebene
Als Migranten werden jene Menschen bezeichnet, die von einem Wohnsitz/Land zu anderen
Wohnsitzen/Ländern wandern beziehungsweise durchziehen
Als ……………… werden Personen bezeichnet, die sich aufgrund von Umweltveränderungen oder Naturkatastrophen gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen. Für den Fall, dass die globale Erwärmung als Ursache der Umweltveränderung angesehen wird, spricht man auch von Klimaflüchtlingen.
………….. sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten nach dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung. Staatenlos kann man durch Ausbürgerung, Vertreibung, Auflösung eines Staates und seiner andersgearteten Neugründung oder Geburt werden.
…………………….. ist ausländischer Staatsangehöriger, der Schutz als politisch Verfolgter nach Artikel 16a GG
gefunden und damit die Rechtsstellung nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.
Juli 1951 erlangt hat.
.......…………. sind deutsche Staats- oder Volkszugsgehörige, die 1945 bis 1949 nicht vertreiben wurden und die
gesetzlich definierte Aussiedlungsgebiete der ehemaligen Sowjetunion (u. a. Kasachstan, Kirgisistan, Russische
Föderation) sowie andere osteuropäische Staaten wie Polen, Ungarn oder Rumänien verlassen haben und bis
1992 in die BRD eingereist sind. Nach dem 1992 nennt man diese Gruppe von Migranten Spätaussiedler.
Viele Flüchtlinge werden in Deutschland nur geduldet oder erhalten ein beschränktes Aufenthaltsrecht, weil sie
kein Asylverfahren nach § 16 des Grundgesetzes betrieben haben bzw. ihr Asylantrag abgelehnt wurde,
gleichzeitig aber die Abschiebung ins Herkunftsland nicht durchgeführt werden konnte. Ein
Abschiebungshindernis kann z.B. aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichem Gründen vorliegen. Es
handelt sich um De-facto-Flüchtlinge.
………………………………… derjenige, der aus politischen Gründen außer Landes geht oder gegangen ist
(siehe auch Genfer Flüchtlingskonvention).
In den 1990er Jahren wanderte noch eine andere Gruppe von Menschen ein, die Kontingentflüchtlinge. Diese
sind Menschen jüdischen Glaubens, die aus Russland oder aus Ukraine stammen.
…….. ….sind Ausländer, die beantragen, in Deutschland bleiben zu dürfen, da ihr Leben oder Ihre Freiheit in
ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten
sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung bedroht ist.
…….. ist eine in Deutschland verwendete Bezeichnung für Flüchtlinge des Zweiten Weltkriegs und Verschleppte
des NS-Regimes, die in der amerikanischen und britischen Besatzungszone den Status von Displaced Persons
hatten und nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland in die deutsche Verwaltungszuständigkeit
kamen. 2001 lebten ungefähr 12.000 ………………….. Ausländer in Deutschland, 2007 noch ungefähr 6.000.
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Zwischen 1955 und 1973 wuchs die deutsche Wirtschaft so stark, dass man Menschen aus anderen Ländern
einlud, in Deutschland zu arbeiten. Diese Leute kamen zuerst aus Italien, dann aus anderen Mittelmeerländern.
Die größte Gruppe der ……………….. kam aus der Türkei.
Als …………………………… werden diejenigen deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen bezeichnet, die als Folge des Zweiten Weltkrieges ihre Heimat in den damaligen deutschen Ostgebieten (in den Grenzen von 1914 und 1937) oder im ehemaligen Österreich-Ungarn verlassen mussten und in dem restlichen Teil Deutschlands, der späteren Bundesrepublik Deutschland und DDR, sowie in Österreich aufgenommen wurden. …………… ist eine Person, die aus sozialen Gründen flüchtet; sie kann sich nicht auf die Genfer
Flüchtlingskonvention berufen.
……………………. können aus den gleichen Gründen wie andere Flüchtlinge aus ihrer Heimat vertrieben worden
sein, doch sie haben dabei keine international anerkannte Grenze überschritten. UNHCR hat kein generelles
Mandat, Schutz und Betreuung für sie bereitzustellen. Diese Flüchtlinge gibt es vor allem in Ländern mit
internen Konflikten wie Bürgerkriegen, verfeindeten Volksstämmen oder kriminellen Organisationen.
IX. Arbeitsmigration
Die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte aus Südeuropa bzw. dem Mittelmeerraum begann 1955 mit einem Abkommen mit Italien. Später folgten Anwerbeabkommen mit Spanien (1960), Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968).
Als Folge der sich verändernden Wirtschaftslage, die sich auch in der so genannten Ölkrise begründete, verfügte das Bundeskabinett im November 1973 einen Anwerbestopp. Eine Zuwanderung nach Deutschland war nur noch in geringem Umfang im Rahmen weniger Ausnahmen zum Anwerbestopp möglich.
Mit umfangreichen Änderungen der rechtlichen Grundlagen wurden die Möglichkeiten der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte in den Folgejahren wieder zunehmend erweitert – zuletzt zum 1. August 2012 u. a. mit der Einführung der Blauen Karte EU, die den Arbeitsmarktzugang für Hochqualifizierte aus Drittstaaten erleichtert. Das geltende System der Arbeitsmigration ist an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und nachfrageorientiert ausgerichtet und bettet sich in die Demografiestrategie der Bundesregierung ein.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Einreise und zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung, am 1. August 2012 wurde mit der Blauen Karte EU ein zentraler Aufenthaltstitel geschaffen, mit dem akademische Fachkräfte aus Drittstatten, d. h. Staaten außerhalb der EU, unkompliziert und unbürokratisch Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erlangen können.
Blaue Karte EU
Als zentraler Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte ermöglicht die Blaue Karte EU ab dem 1. August 2012 einfach und unbürokratisch den Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre
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Fähigkeiten in Deutschland einbringen möchten. Es ist kein kompliziertes und aufwändiges Punkteverfahren notwendig. Erforderlich ist lediglich zweierlei:
Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen.
Eine Gehaltsmindestgrenze von ca. 45.000 Euro muss eingehalten werden.
Die Blaue Karte EU bietet Privilegien für den Zuwanderer und seine Familie. Ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht ermöglicht es potentiellen Bewerbern, ihre Zukunft in Deutschland langfristig zu planen: Nach einem dreijährigen Aufenthalt kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erlangt werden. Wer gute Deutschkenntnisse nachweist, kann schon nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche eröffnet einen gänzlich neuen Weg der Gestaltung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt durch das Aufenthaltsrecht. Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Voraussetzung ist, dass der Ausländer einen Hochschulabschluss vorweisen und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Findet er innerhalb des halben Jahres einen Arbeitgeber, muss er nicht wieder ausreisen, sondern kann die erforderliche Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU direkt in Deutschland beantragen. Das Visum zur Arbeitsplatzsuche soll gerade kleinen und mittelständischen Betrieben helfen, die ihre Arbeitskraftsuche zumeist regional ausgerichtet haben.
Hochschulabsolventen
Um ausländische Absolventen, die in Deutschland erfolgreich studiert haben, für unseren Arbeitsmarkt gewinnen zu können, wurde deren Situation erheblich verbessert. Diese hochqualifizierten Berufsanfänger können deutsch und haben einen deutschen Abschluss. Viele von ihnen benötigen den Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche, um hier eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Um diesen Absolventen weitere Chancen auf einen Arbeitsplatz zu eröffnen, haben sie nunmehr 18 Monate Zeit für die Arbeitsplatzsuche – das sind sechs Monate mehr als zuvor – und in dieser Zeit dürfen sie unbeschränkt in jedem Job arbeiten. Ferner können Absolventen, wenn sie zwei Jahre in einem ihrem Studienabschluss angemessenen Beruf gearbeitet haben, dauerhaft in Deutschland bleiben.
Unternehmer/Selbständige
Innovative Menschen aus dem Ausland sollen unter erleichterten Bedingungen Unternehmen in Deutschland gründen können und dazu beitragen, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die seit August 2012 geltenden Neuregelungen im Aufenthaltsrecht bieten Unternehmensgründern einen Anreiz für die Entscheidung, in Deutschland zu investieren und verschaffen den Bundesländern mehr Spielraum bei der Prüfung der Erfolgsaussichten für die verschiedensten Geschäftsmodelle. Pauschale Forderungen nach Mindestinvestitionssummen und einer Mindestzahl an zu schaffenden Arbeitsplätzen wurde gänzlich abgeschafft.
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Zuwanderung zu un- und geringqualifizierten Beschäftigungen
Diese Zuwanderung wird nur befristet zugelassen. Ein Daueraufenthalt ist bei diesem Aufenthaltszweck ausgeschlossen. Umfangreichster Bereich ist die Beschäftigung von Saisonkräften in der Landwirtschaft und in der Gastronomie (max. 6 Monate jährlich). Des Weiteren zählen zu diesem Bereich die Au pairs sowie Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen.
Zuwanderung von Hochqualifizierten
Für den Begriff des "Hochqualifizierten" gibt es keine allgemeingültige Definition. Oftmals werden alle Personen mit einem Hochschulabschluss als Hochqualifizierte bezeichnet. Die Regelung für Hochqualifizierte nach dem Aufenthaltsgesetz hat eine eigene Definition. Sie betrifft hochqualifizierte Arbeitskräfte, an deren Aufenthalt im Bundesgebiet ein besonderes wirtschaftliches und gesellschaftliches Interesse besteht. Nur ihnen wird von Anfang an ein Daueraufenthaltstitel in Form der Niederlassungserlaubnis erteilt.
Die Vorschrift zielt auf Spitzenkräfte aus Wissenschaft, Forschung und Lehre mit einer überdurchschnittlich hohen beruflichen Qualifikation. Das Gesetz zählt dazu insbesondere
Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
Lehrpersonen in herausgehobener Funktion, z.B. Lehrstuhlinhaber.
Quelle: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Zuwanderung/Arbeitsmigration/arbeitsmigration_node.html
Vokabular
deutsch tschechisch
sich in etwas begründen zakládat se v něčem/ mít původ v něčem
die Anwerbung der Arbeitskräfte nábor pracovních sil
der Anwerbestopp zákaz náboru
zunehmend ve větší míře
ausrichten orientovat, směřovat
einbetten vložit, vsadit
der Zugang vstup, vstoupení
das Inkrafttreten vstoupení v platnost (EU)
die Umsetzung implementace
erlangen dosáhnout
der Zuzug posila, příliv (odborníků)
einbringen podat, vložit
aufwändig nákladný
nachweisen prokázat
das Daueraufenthaltsrecht právo trvalého pobytu
unbefristet časově neomezený
die Niederlassungserlaubnis povolení k usazení se
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die Gestaltung utváření, vytvoření
vor Ort na místě
vorweisen předložit, prokázat
bestreiten financovat, uhradit
mittelständisch středně velký
angemessen přiměřeně
ferner dále, kromě toho
der Selbständige OSVČ
der Anreiz podnět
verschaffen zajistit
der Spielraum prostor (pro rozhodování)
gänzlich úplně, naprosto
der Pflegebedürftige osoba vyžadující péči
des Weiteren kromě toho
die Spitzenkraft špičková pracovní síla
herausgehoben vyšší
der Lehrstuhlinhaber profesor na univerzitě
Aufgaben und Übungen zum Thema:
1. Karikatur als Sprechanlass – Beschreiben Sie und interpretieren Sie die Pointe dieser
Karikatur.
...und der Effekt ist nebenbei: es wandern gut ausgebildete Fachkräfte ein.
Quelle: http://www.karikatur-cartoon.de/bilder/zuwanderung.jpg
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2. Lesen Sie den Text Arbeitsmigration und besprechen Sie in Gruppen folgende Fragen:
1) Welches Abkommen hat die Arbeitsmigration nach Deutschland ermöglicht und mit welchen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland dieses Abkommen abgeschlossen?
2) Aus welchen Gründen hat das Bundeskabinett den Anwerbestopp angeordnet? 3) Was ist die blaue Karte? 4) An welche Leute ist diese gerichtet? 5) Welche Bedingungen sind mit der Erwerbung der blauen Karte verbunden? 6) Welchen Personen und zu welchen Zwecken wird das Visum erteilt? 7) Welche Voraussetzungen sind für die Erteilung dieses Visums vorgeschrieben? 8) Welche Vorteile bringt diese Neuregelung für die Hochschulabsolventen? 9) Wer kann als Selbständiger nach Deutschland kommen? 10) Wann gilt die Person als „hoch qualifiziert“? 11) Hätten Sie selbst Interesse in Deutschland zu arbeiten? 3. Besprechen Sie die Ergebnisse des am 9.2.2014 in der Schweiz durchgeführten Referendums
und machen Sie Notizen zu folgenden Punkten:
1) Die Schweiz hat …………………. Einwohner. 2) In der Schweiz wohnt ……. … % Ausländer. 3) Aus der Umfrage vor dem Referendum ergibt sich, dass ……………% der Befragten gegen
Einwanderungsstopp und ………………… % der Befragten für Einwanderungsstopp stimmen wollten. 4) Die meisten in der Schweiz lebenden EU-Ausländer sind …………………. 5) Es leben rund …………………. Österreicher in der Schweiz. 6) Fast …………………… Zuwanderer kommen aus europäischen Ländern, die nicht der EU angehören. 7) Das Ergebnis des Referendums war: ………………….. (wissen Sie das?)
Quelle: http://www.orf.at/stories/2217148/2217150/
4. Jobs für hochqualifizierte Migranten
Hören Sie den Text und entscheiden Sie, welche der Aussagen a) bis d) zu den Punkten 1.bis 7.
richtig ist. Nur eine Variante ist möglich.
1. Der Hochschulabschluss des spanischen IT- Ingenieurs a) kann in Deutschland nicht anerkannt werden.
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b) ist auch in Spanien begehrt. c) ist in Deutschland überhaupt nicht begehrt. d) ist in Spanien nicht begehrt.
2. Antonio Escribano hat gesagt, dass a) in Spanien jede zweite Person arbeitslos ist. b) in jeder spanischen Familie ein Arbeitsloser ist. c) in jeder spanischen Familie viele Arbeitslose sind. d) in den spanischen Familien Arbeitslose sind.
3. Airbus sucht Arbeitnehmer a) nur in Deutschland. b) auch aus dem Ausland. c) nur aus dem Ausland. d) nur aus Spanien.
4. Um bei Airbus tätig zu sein, muss man a) eine deutsche Hochschulausbildung haben. b) eine komparable/ähnliche Qualifikation haben. c) ein längeres Praktikum in Deutschland absolvieren. d) nicht hochqualifiziert sein.
5. Die Kenntnis der deutschen Sprache ist bei Airbus a) eine Voraussetzung. b) wichtig. c) ein Vorteil. d) nicht wichtig.
6. Antonio Escribano a) ist nicht gezwungen deutsche Sprache zu lernen. b) hat keine Lust deutsche Sprache zu lernen. c) muss deutsche Fachterminologie lernen. d) hat die Fachterminologie schon in Spanien gelernt.
7. Antonio Escribano hat sich entschieden, a) bald nach Spanien zurückzukehren. b) in Deutschland dauerhaft zu bleiben. c) im nächsten Jahr nach Spanien zurückzukehren. d) längere Zeit in Deutschland zu bleiben.
5. Lesen Sie den Text Das blaue Visum für Akademiker und ordnen Sie die Überschriften den
Absätzen zu. Zwei Überschriften sind falsch.
1) Vorbild für die blaue Karte 2) Hohe Zahl der Studenten aus aller Welt 3) Blue Card lockt Leute nach Deutschland an 4) Hochqualifizierte nutzen diese Möglichkeit nicht aus 5) Blue Card als Möglichkeit für die Erhaltung der Aufenthaltsbewilligung 6) Weltweites Interesse an einer Zukunft in Deutschland 7) Bürokratie noch nicht beseitigt
Das blaue Visum für Akademiker Jung, hochqualifiziert und fleißig - Akademiker und Studenten aus dem Ausland sollen mit der "Blue Card" nach Deutschland angezogen werden. Er ist erst 19 Jahre alt, aber Gerhard Sells hat schon seit vielen Jahren einen Traum. Der Student aus Alaska möchte in Deutschland leben und arbeiten. "Deutschland ist kein so isoliertes Land wie Alaska", meint Gerhard. "Hier
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wohnen mehr Menschen, und ich hoffe, dass ich hier viele interessante Leute treffen kann." Der Student weiß, wovon er redet. Seit er ein kleiner Junge ist, besucht er regelmäßig seine Verwandten in Deutschland." Ich möchte hier meinen Master machen und mir dann bei einer internationalen Organisation in Deutschland einen Job suchen", erzählt Gerhard, der gerade einen Sommersprachkurs der Universität Bonn besucht. Mit der "Blue Card" hat er nun gute Chancen, dass seine Pläne in Erfüllung gehen. Vor allem bei jungen Menschen aus dem außereuropäischen Ausland ist Deutschland als Studien- und Arbeitsort beliebt. Derzeit sind über 245.000 ausländische Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben, rund 100.000 von ihnen stammen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Bisher verließen viele nach ihrem Studienabschluss das Land wieder, denn die komplizierte Bürokratie rund um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hat sie abgeschreckt. Mit der "Blue Card" wird nun alles einfacher. Wer einen deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss und einen Job mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 44.800 Euro vorweisen kann, darf zunächst bis zu vier Jahre bleiben. Für Ingenieure oder Naturwissenschaftler reicht sogar ein niedrigeres Gehalt, denn sie werden in Deutschland dringend gebraucht.
Das Interesse an der "Blue Card" ist in der ganzen Welt groß. Seit ihrer Einführung Anfang August geht bei den Außenstellen und Informationszentren des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ständig das Telefon. Dabei melden sich keineswegs nur Akademiker, die sich für einen Arbeitsplatz in Deutschland interessieren, sondern auch Studenten, die im Ausland schon einen Bachelor gemacht haben und nun gerne nach Deutschland kommen möchten.
Das neue Gesetz ermöglicht es ihnen nun, schon während des Studiums zu arbeiten. Denn für ausländische Studierende ist die Finanzierung ihres Aufenthaltes in Deutschland oft ein Problem. Künftig dürfen Studenten aus Nicht-EU-Staaten statt 90 Tagen ganze 120 Tage im Jahr erlaubnisfrei jobben. Zusätzlich ist eine Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft an der Hochschule erlaubt. Wer nach seinem Studienabschluss in Deutschland bleiben möchte, muss nicht mehr innerhalb eines Jahres eine qualifizierte Arbeitsstelle vorweisen. Er hat dafür nun 18 Monate Zeit und darf nebenbei unbegrenzt jobben, um sich damit erstmal seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Inhaber der "Blue Card" können sogar schon nach zwei bis drei Jahren eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Entstanden ist die "Blue Card" nach dem bekannten US-amerikanischen Einwanderungsvisums, der "Green Card". Die Amerikanerin Vanessa van Laanen aus Minnesota freut sich, dass es nun ein ähnliches Visum in ihrem europäischen Lieblingsstaat gibt. Sie will nach ihrem Studienabschluss in Deutschland arbeiten. "Als US-Soldat war mein Vater hier 18 Jahre lang stationiert, und ich habe ihn oft besucht", erzählt die Studentin, die schon während ihrer Schulzeit ein Jahr in Deutschland gelebt hat. Dass die Zahl der ausländischen Fachkräfte, die derzeit bei 10.000 bis 15.000 pro Jahr liegt, mit der "Blue Card" enorm steigen wird, glaubt Ulrich Grothus aber nicht. Um den Fachkräftemangel langfristig zu beseitigen, müssten noch andere Wege beschritten werden.
Quelle: http://www.dw.de/das-blaue-visum-für-akademiker/a-16215799
X. UNHCR
Hauptaufgabe von UNHCR ist der Internationale Flüchtlingsschutz. Dessen Kernstück ist bis heute die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 und das Zusatzprotokoll von 1967. UNHCR hilft bei der Suche nach dauerhaften Lösungen. Wenn eine freiwillige Rückkehr in ein Heimatland nicht mehr möglich ist, kann die Ansiedlung und Integration in einem Erstasylland oder aber die Neuansiedlung in einem Drittland sinnvoll sein.
Der Hauptsitz von UNHCR befindet sich in Genf. Mit insgesamt 7.735 Mitarbeitern (Stand 2012) arbeitet UNHCR daran, dass internationale Vereinbarungen zu Gunsten von Flüchtlingen eine weite Verbreitung finden und diese von den Regierungen beachtet werden. Die deutsche Abteilung mit Sitz in Berlin existiert seit den 1950er Jahren, ebenso ein Büro in Wien.
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UNHCR entlastet die Aufnahmeländer bei der humanitären Sofort- und Katastrophenhilfe und ermöglicht den Betroffenen eine Grundversorgung. Das können finanzielle Zuschüsse oder auch materielle Güter wie Zelte, Matratzen, Decken, Plastikplanen, Kochgeschirr oder Wasserkanister sein.
Gemeinsam mit zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und UN-Partnern stellt UNHCR auch Lebensmittel, technisches Equipment für den Acker- oder Brunnenbau und die Errichtung von Häusern, Schulen und für Kliniken zur Verfügung.
UNHCR hilft nicht nur Flüchtlingen, sondern auch Asylsuchenden, Rückkehrern und einem Teil der 28,8 Millionen Menschen, die innerhalb ihrer eigenen Länder vertrieben wurden (Binnenvertriebene). Jüngsten Schätzungen zufolge sind etwa 45,2 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Die Flüchtlinge, für die sich UNHCR einsetzt, sind über die ganze Welt verteilt, mehr als die Hälfte von ihnen kommen aus Afghanistan und dem Irak.
Hauptursache für die weltweite Flucht und Vertreibung bleibt der Krieg. 55 Prozent der Flüchtlinge in der UNHCR-Statistik stammen aus gerade einmal fünf Staaten: Afghanistan, Somalia, Irak, Syrien und dem Sudan. Der Bericht listet zudem neue Massenfluchtbewegungen auf: aus Mali, der Demokratischen Republik Kongo, dem Sudan (Richtung Süd-Sudan) und aus Äthiopien.
An der Spitze von UNHCR steht der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Seit dem 15. Juni 2005 leitet der zehnte Amtsinhaber António Guterres die Geschäfte. Im April 2010 wurde er im Amt des Hohen Flüchtlingskommissars bestätigt und sein Mandat um weitere fünf Jahre verlängert. Er informiert den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen und legt der UN-Vollversammlung jährlich einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeiten vor.
Zahlreiche Prominente stellen sich für UNHCR in den Dienst der Sache und leihen Millionen Notleidenden auf der ganzen Welt ihre Stimme. Die wohl bekannteste gehört dabei der Hollywood-Schauspielerin Angelina Jolie, die bereits seit 2001 für UNHCR tätig ist und auf zahlreichen Reisen um den Erdball vielen Flüchtlingen Trost und Hoffnung spendet. 2012 folgte die Ernennung zur UNHCR-Sondergesandten.
Quelle: http://www.unhcr.de/unhcr.html?L=0
Vokabular
deutsch tschechisch
das Kernstück jádro, podstata
das Zusatzprotokoll dodatkový protokol
die Rückkehr návrat
die Ansiedlung usazení se
beachten dát, respektovat
entlasten pomáhat
der Betroffene postižený
die Grundversorgung zásobování základními potřebami
der Zuschuss příspěvek (finanční)
das Gut zboží
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die Plane plachta
das Equipment technické vybavení
der Acker pole
der Brunnen studna
der Rückkehrer navrátilec
vertreiben vyhnat
der Binnenvertriebene vnitřně přesídlená osoba, vnitřní uprchlík
die Schätzung odhad
zufolge podle, s odvoláním na něco
sich für j-n einsetzen zasazovat se o někoho
die Vertreibung vyhnání
stammen aus pocházet z
auflisten sepsat/sestavit seznam
der Hohe Flüchtlingskommissar Vysoký komisař pro uprchlíky
die Geschäfte leiten řídit záležitosti
der Amtsinhaber držitel úřadu
sich in den Dienst der Sache stellen podporovat věc
j-m seine Stimme leihen hájit někoho, zastávat se někoho
der Notleidende trpící nouzí
der Erdball zeměkoule
der Trost útěcha
spenden poskytovat
die Sondergesandte zvláštní zmocněnkyně
Aufgaben und Übungen zum Thema:
1. Wählen Sie das richtige Wort aus der Tabelle. Nur eine Möglichkeit ist richtig.
Flüchtlinge weltweit - Zahlen & Fakten
Derzeit befinden sich weltweit fast 42,5 Millionen Menschen auf der (1.) ____________________ . 15,2 Millionen
von ihnen gelten nach (2.) ____________________ Definition als Flüchtlinge. Vier von fünf Flüchtlingen (80
Prozent) leben in (3.) ____________________, da die meisten Flüchtlinge lediglich in ein angrenzendes
(4.) ____________________ fliehen.
Den weit größeren Teil – 26,4 Millionen – bilden jedoch so genannte (5.) ____________________ (Internally
Displaced People – IDP). Sie fliehen innerhalb ihres eigenen Landes, ohne dabei internationale Landesgrenzen
zu (6.) ____________________.
Auch wenn Binnenvertriebene - anders als Flüchtlinge - nicht durch internationale (7.) ____________________
geschützt sind und das (8.) ____________________ von UNHCR offiziell nicht für diese Personengruppe gilt,
sorgt UNHCR dennoch seit vielen Jahren für die Bedürfnisse von Binnenvertriebenen. Denn oftmals befinden sie
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sich in sehr ähnlichen Situationen wie Flüchtlinge und haben einen ähnlichen Hilfsbedarf. Momentan
(9.) ____________________ UNHCR 15,5 Millionen Binnenvertriebene.
Insgesamt (10.) ____________________ sich UNHCR um 25,9 Millionen Menschen. Dazu zählen Flüchtlinge,
Binnenflüchtlinge, Asylbewerber, Rückkehrer und Staatenlose.
A B C D
1. Rückkehr Flucht Fliehen Lauf
2. zwischenstaatlicher völkerrechtlicher internationaler rechtlicher
3. Traumländern Staatsgebieten Entwicklungsländern Märchenländern
4. Nachbarland Vaterland Herkunftsland Ursprungsland
5. Flüchtlinge Asylbewerber Heimatlose Binnenvertriebene
6. übergreifen überschreiten übersteigen übertreten
7. Einigungen Geschäfte Transaktionen Abkommen
8. Anrecht Mandat Befugnis Auftrag
9. unterstützt unterschreibt unterzeichnet hilft
10. beschäftigt beschwert kümmert sorgt
2. Hören Sie den Text und ergänzen Sie die fehlenden Ausdrücke. In der Schweiz leben und arbeiten Als Angehörige eines EU/ EFTA-Staates, dürfen sie in der Schweiz leben und arbeiten. Für die Rumänen und Bulgaren gelten spezielle Zulassungsbeschränkungen (0). Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft und vor ihrem Stellenantritt bei der Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung ___________________ (1). Dazu sind eine gültige Identitätskarte oder einen Pass und auch ihren Arbeitsvertrag vorzuweisen. Sie wollen länger als drei Monate in der Schweiz leben? Pensionierte und Studierende dürfen sich in der Schweiz aufhalten, sofern sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und sofern sie imstande sind, ihren Lebensunterhalt in der Schweiz zu ___________________ (2). Sie sollen über eine Krankenkasse verfügen, die sämtliche Kosten bei Unfällen decken kann. Studierende müssen auch eine ___________________ (3) an einer anerkannten Bildungsanstalt vorweisen. Die Aufenthalte für ___________________ (4) Personen bis zu 90 Tagen und 6 Monaten brauchen keine Bewilligung. Bei längeren Aufenthalten müssen sie sich beim Migrationsamt des jeweiligen Kantons ___________________ (5). Damit die Hausrats, Möbel, Kleider usw. ohne Abgaben in die Schweiz eingeführt werden kann, müssen sie in der Schweiz wohnen. Sie können dies z. B. mit einem __________________ oder _________________________ (6) nachweisen. Achten sie darauf, dass sie ihren Hausrat lediglich während der Öffnungszeiten der zuständigen Zollstelle für Handelswaren einführen dürfen. Falls sie eine ___________________ (7) besitzen, dürfen ihre Verwandten mit ihnen in der Schweiz leben.
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Wenn sie eine Ausbildung machen, haben nur ihre Ehefrau, ihr Ehemann sowie ___________________ (8) Kinder vom Familiennachzug einen Vorteil. Damit ihre Familie mit ihnen leben kann, müssen sie über ausreichende finanzielle Mittel für ihr Leben verfügen. Bei der Einreise müssen die Familienangehörigen eine gültige Identitätskarte oder Pass, eine ___________________ (9) des Heimatlandes, Beweis, dass sie miteinander verwandt sind, und je nach Staatsangehörigkeit ein Visum vorlegen. Nachgezogene Familienmitglieder erhalten eine EU/EFTA- Aufenthaltsbewilligung. Die Angehörigen dürfen arbeiten, müssen dies aber den kantonalen ___________________ (10) sofort melden.
Begriffsrätsel
3. Füllen Sie bitte dieses Begriffsrätsel waagerecht aus. Jedes Kästchen steht für einen
Buchstaben. Bei richtiger Lösung ergeben die umrahmten senkrechten Zeilen einen Begriff zum
Thema Asylrecht.
Lösungswort:
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
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1. Abkommen über Abbau der Grenzkontrolle 2. zwischenstaatliche Kontrakte 3. Beweisgegenstand (lat.) 4. Land im ehemaligen Jugoslawien 5. Budget 6. Schutz, den das Gesetz gewährt 7. Land, in dem ein Flüchtling erstmals um Asyl nachsucht
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8. Staat im Zentralafrika 9. Bezeichnung für Entwicklungsländer 10. derjenige, der beruflich Rechtsberatung erteilt 11. Abkürzung für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes 12. für menschlichen Genuss gereinigtes Wasser
13. Strafe, den Tod zu erleiden 14. Unterzeichner 15. regelmäßig gezahlte Geldsumme (bes. für Kinder) 16. unerwünschte Entfernung vom bisherigen Standort 17. Antrag auf Gewährung von Asyl 18. Durchreise von Personen durch ein Drittland
XI. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg entscheidet über Beschwerden, in denen eine Verletzung der in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegten Rechte gerügt wird.
Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den sich die Vertragsstaaten des Europarats verpflichten, ihren Bürgern grundlegende zivile und politische Rechte zuzusichern. Jeder Mitgliedsstaat des Europarats ist zur Ratifikation der Konvention verpflichtet.
Der Gerichtshof befasst sich mit Individualbeschwerden einzelner Personen (gerichtet gegen einen Vertragsstaat der Konvention) oder mit Staatenbeschwerden der Vertragsstaaten gegeneinander.
Die Zulässigkeit einer Beschwerde hängt davon ab, ob der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. In Deutschland ist Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer wegen der Verletzung seiner Rechte erfolglos das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Das Verfahren vor dem Gerichtshof ist öffentlich, das Urteil ergeht in den Amtssprachen des Europarats (Englisch und Französisch).
Stellt der Gerichtshof einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention fest, kann er der verletzten Partei nach Artikel 41 eine gerechte Entschädigung zubilligen. Die Parteien eines Rechtsstreits sind an die Urteile des Gerichtshofes gebunden und müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese umzusetzen.
Das Ministerkomitee des Europarats überwacht den Vollzug der Urteile des EGMR. Mittels dieser Verfahrensregelung ist sichergestellt, dass einem Rechtsspruch des Gerichts gegen einen Mitgliedstaat auf der politischen Ebene des Europarats solange nachgegangen wird, bis der verurteilte Staat Vollzug meldet. Im Falle ausbleibenden Vollzugs wird der säumige Mitgliedstaat in der Regel durch sog. Interimsresolutionen vom Ministerkomitee aufgefordert, das Urteil zu vollziehen.
Tschechischer Richter am EGMR ist seit November 2012 JUDr. Aleš Kejchal (Ende der Amtszeit: 31. Oktober 2021).
Seit Jahren registriert der EGMR eine hohe Zahl eingehender Beschwerden. Ende 2012 waren 128.000 Verfahren anhängig. Rund 2.000 der anhängigen Verfahren entfielen auf Deutschland. In deutschen Fällen ergingen 2012 insgesamt 23 Urteile. In elf von ihnen stellte der EGMR tatsächlich eine Verletzung der EMRK fest. Aufgrund der durch die Klagewelle perspektivisch bedrohten Funktionsfähigkeit des EGMR wurde 2010 mit dem sogenannten Interlaken-Prozess eine effizienzsteigernde Reform eingeleitet. Sie soll bis 2020 die dauerhafte Arbeitsfähigkeit des EGMR sicherstellen.
Quelle: http://www.auswaertigesamt.de/sid_6F42F519B2EDC9289D43E65255B1FAF0/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Europarat/EuropaeischerGerichtshofMenschenrechte_node.html
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Vokabular
deutsch tschechisch
die Beschwerde stížnost
niedergelegten sepsaných
rügen vytýkat, odsuzovat, kritizovat
grundlegend základní
die Individualbeschwerde individuální stížnost
richten gegen jemanden směřovat proti komu
die Konvention úmluva
die Staatenbeschwerde mezistátní stížnost
die Zulässigkeit přípustnost
erschöpfen vyčerpat
der Beschwerdeführer stěžovatel
das Urteil ergehen vydat/vynést rozsudek
der Verstoß gegen etwas porušení něčeho
gerecht spravedlivý
die Entschädigung odškodnění
zubilligen přiznat
Maßnahmen ergreifen učinit opatření
das Ministerkomitee des Europarats Výbor ministrů Rady Evropy
überwachen dohlížet
der Vollzug vykonání, vykonání
der Rechtsspruch právní výrok, rozsudek
nachgehen prošetřit, zkoumat
ausbleiben nenastat
säumig váhavý, liknavý
das Interim interim, prozatímní opatření/řešení
eingehen dojít, přijít
anhängig sein být soudně projednávaný
das anhängige Verfahren probíhající řízení
auf j-n entfallen připadat na někoho
perspektivisch výhledově
die Funktionsfähigkeit funkce schopnost
effizient efektivní
einleiten zahájit
dauerhaft trvalý
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die Arbeitsfähigkeit práceschopnost
sicherstellen zajistit
Aufgaben und Übungen zum Thema:
1. Lesen Sie den Text Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und besprechen Sie in Gruppen folgende Fragen:
1) Wann kann man den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen? 2) Wofür haben sich die Vertragsstaaten in der Konvention verpflichtet? 3) Wer kann den EGMR anrufen? 4) Welches sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde? 5) Wozu sind die Vertragsparteien nach dem endgültigen Urteil verpflichtet? 6) Welche Rolle spielt das Ministerkomitee? 7) Wie viele Beschwerden waren im Jahre 2012 bei dem EGMR anhängig?
2. Lesen Sie das Urteil des EGMR „Pflichtangabe auf der Lohnsteuerkarte zur
Nichtmitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft: Kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit“ und beantworten Sie schriftlich folgende Fragen. Sie müssen nicht jedes Wort verstehen.
a) Wer hat wen geklagt und wer ist in diesem Rechtsstreit als Drittpartei aufgetreten? b) Was war der Beschwerdegrund? c) Welche deutschen Behörden und Gerichte haben über den Fall entschieden? d) Wie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden? e) Wurde also der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft? f) Welcher Spruchkörper des EGMR hat über den Fall entschieden? g) Wie hat der EGMR entschieden und wie hat er seine Entscheidung begründet? h) Aus welchem Grund wurde ein Teil der Beschwerde vom EGMR zurückgewiesen?
i) Erklären Sie den Unterschied zwischen eine Klage abweisen und eine Klage zurückweisen. j) Auf welche Rechtsnormen hat sich der EGMR in seiner Begründung berufen? – siehe S. 2 und 3 k) Hat die Kammer des EGMR ihre Entscheidung einstimmig getroffen? – siehe S. 3 l) Unterstreichen Sie im Text alle Verben im Konjunktiv I. bzw. den Ersatz durch Konjunktiv II.
Vokabular zum Urteil des EGMR: die Pflichtangabe povinný údaj die Lohnsteuerkarte mzdový list vom Gehalt einbehalten srážet ze mzdy preisgeben prozradit das Steuererhebungsverfahren řízení k výběru daní herabwürdigen znevažovat heranziehen přizvat unrechtmäßig nezákonně geringfügig nepatrný der Aufschluss výklad, objasnění in Anbetracht s ohledem reibungslos bezproblémový der Ansatz formulace
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3. Ergänzen Sie bitte jeden Satz dem Sinn des Ausgangsatzes entsprechend. Formulieren Sie die schräg gedruckten Satzglieder um. Achten Sie dabei auf alle notwendigen Veränderungen.
1) Um die Einhaltung der Verpflichtungen zu gewährleisten, wurden die EKMR und der EGMR errichtet.
Die .................................. der EKMR und des EGMR soll die Einhaltung der Verpflichtungen ..............
2) Der einzelne Bürger kann sich mit einer Individualbeschwerde an den Gerichtshof wenden, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist und die Sechs-Monatsfrist nicht abgelaufen ist.
Der einzelne Bürger kann sich innerhalb einer ................. von .......... ................. nach ................... des innerstaatlichen Rechtsweges mit einer Individualbeschwerde an den Gerichtshof wenden.
3) Die Zurückweisung des Gesuches ist im Falle der Unzulässigkeit oder Unbegründetheit möglich.
Das Gesuch kann .......................... ............, wenn es ................... oder offensichtlich ....................
ist.
4) Dem Beschwerdeführer wird die Möglichkeit eröffnet, seinen Fall selbst dem EGMR zur Entscheidung vorzulegen.
Die ........................ Vorlegung des Falles dem EGMR wird dem Beschwerdeführer
.......................... .
5) Bei Feststellung einer Verletzung der Konvention spricht der Gerichtshof eine gerechte Entschädigung zu.
Wird die Konvention ............................, so wird der Verletzte ............ ........................ .
6) Die Menschenrechte und Bürgerrechte, die in der Konvention aufgeführt sind, sind Rechte, die in der Bundesrepublik Deutschland gültig sind.
Die in der Konvention .................. Menschenrechte und Bürgerrechte sind in der Bundesrepublik
Deutschland .................. Recht.