i--)novakra.at/wp-content/uploads/2014/01/Print.pdfWahlleitersollen Republik648.000 Eurozahlen...

10

Transcript of i--)novakra.at/wp-content/uploads/2014/01/Print.pdfWahlleitersollen Republik648.000 Eurozahlen...

Wahlleiter sollen

Republik 648.000Euro zahlen

i --) ic Republik Österreich for-dert Schadenersatz für die

_ Wiederholung der Stich-wahl der Bundespräsidentenwahl

2016. Durch das rechtswidrigeund schuldhafte Verhalten vonWahlleitern sei ein unmittelbarerSchaden von 8,47 Millionen Euro

entstanden, argumentiert die Finan-Finanzprokuratur in einem Zah-lungsbefehl, der dem STANDARDvorliegt. Achtzehn Wahlleiter sol-len demnach jeweils 36.000 Euro

überweisen, weil sie gemeinsamdie Aufhebung der Stichwahldurch den Verfassungsgerichts-

hof verursacht hätten. Die Summe

sei so bemessen, dass die Exis-tenzgrundlage der Wahlleiternicht gefährdet wird, heißt es.

Das Innenministerium will aufAnfrage nicht sagen, wie viel be-reits überwiesen wurde. Aus demZahlungsbefehl geht allerdingshervor, dass zwei Wahlleiter be-reits den vollen Betrag beglichenhaben. Andere weigern sich hin-gegen. Der Anwalt Meinhard Novakvak - er vertritt den 2018 wegenfalscher Beurkundung verurteil-ten Villacher Bürgermeister Gün-

ther Albel - sagt nach Einlangendes Schreibens: „Wir zahlennichts." Er will Einspruch erhe-ben und nötigenfalls bis zumObersten Gerichtshof gehen, umdie Klage zu bekämpfen. (Ta)

KÄRNTENVillachS Bürgermeis-

ter GüntherAlbel imClinch mit der Repu—

blik Wegen Wahlwie-derholungsoll er36.000 Euro zahlen.

Seite 20

Republik klagtBürgermeisterFinanzprokuratür fordert von Günther Albel36.000 Euro Schadenersatz wegen der Wieder-holung der Hofburgwahl. Der will nicht zahlen.

Von Wolfgang Fercher

Angekündigt wurde es be-

reits im März, nun machtdie Finanzprokuratur

ernst. Sie hat am LandesgerichtKlagenfurt einen „bedingtenZahlungsbefehl" gegenden Vil-

lacher Bürgermeister GüntherAlbel (SPÖ) eingebracht. In die-

ser Zivilklage wird eine Scha-denersatzzahlung in Höhe von36.000 Euro gefordert.

Hintergrund sind die Unre-gelmäßigkeiten rund um dieBundespräsidenten-Stichwahlim Jahr 2016. Das „Fehlverhal-

ten" Albel als Leiter der Wahl-

behörde wird in der Klage als

„kausal für die Mehraufwen-dungenin Höhe von 8,47 Millio-

nen Euro" für die Wiederho-lung des zweiten Wahlganges

bezeichnet. Albe,l hafte zusam-men mit den „anderen 17 Lei-

tern der Bezirkswahlbehörden,die rechtswidrig und schuld-

haft" die „Aufhebung des zwei-

ten Wahlganges verursacht" ha-ben, so die Finanzprokuratur.Dabei geht es etwaum vorzeiti-

ges Öffnen der Wahlkuverts.

Albeis Anwalt Meinhard No-

vak betont, dass man die Forde-rung auch nach diesem Schrei-ben nicht anerkennen werde. Er

will das Verfahren „durch alleInstanzen bis zum OberstenGe-richtshof" führen. Zudem willNovak sich „an den Verfas-sungsgerichtshof wenden, we-genVerletzung des Gleichheits-

satzes und des Diskriminie-rungsverbots". Es gebe „öster-reichweit verschiedensteunter-schiedliche Entscheidungen

vom Freispruch wegen Amts-missbrauch, Diversion und Ver-urteilungen"in der Causa.

Albel ist nicht der einzige

Wahlleiter, gegen den die Fi-nanzprokuratür Klage einge-

bracht hat.' Laut ORF Kärnten

haben die Bezirkshauptleutevon Villach-Land (Bernd Riepan-pan), Wolfsberg (Georg Fejan)und Hermagor (Heinz Pansi)

bereits entsprechende Post be-kommen. Fejan und Riepan

kündigten an, die Zahlungsauf-forderung(36.000 Euro proPer-son) zu beeinspruchen.

Günther Albel (rechts) mitseinem Anwalt Meinhard Novak TRAUSSNIG

36.000 Euro für BP-Wahl

Wahlwiederholung. Villachs Bürgermeister Albel sollSchadenersatz zahlen - und will sich dagegen wehren.

Wien. Drei Jahre ist es her, dassdie Bundespräsidentenwahl in

Österreich wiederholt werdenmusste - die FPÖ hatte das Wahl-ergebnis angefochten, weil ersteErgebnisse am Wahltag noch vorWahlschluss veröffentlicht wor-den waren. Ein Jahr ist es her,dass das Landesgericht Klagen-

furt den Villacher Bürgermeister,Günther Albel, für schuldig be-fand: Als Villacher Wahlamtslei-ter war er dort Hauptangeklagter- und wurde zu einer Geldstrafevon 14.000 Euro sowie einer fünf-monatigen bedingten Haftstrafeverurteilt. Er hatte Wahlkuvertszu früh und ohne Beisein der Be-

zirkswahlbehörde geöffnet.Jetzt wird Albel auch noch zi-

vilrechtlich belangt: Er mussSchadenersatz in Höhe von36.000 Euro sowie Gerichtskos-ten in Höhe von rund 3000 Euro

bezahlen. So weit ein nun zuge-stellter „Bedingter Zahlungsbe-

fehl" des Landesgerichts Klagen-furt von vergangenerWoche.

Albeis Rechtsanwalt, Mein-hard Novak, will, wie er der„Presse" sagt, das nicht hinneh-men und „durch alle zivilrechtli-chen Instanzen gehen". Außer-dem wolle er in der Angelegen-heit den Verfassungsgerichtshofwegen Verletzung des Gleich-heitsgrundsatzes und des Diskri-minierungsverbots anrufen. Hin-tergrund: In anderen Bundeslän-dern (wie Tirol oder der Steier-mark) seien Wahlleiter entwedergar nicht angeklagt oder freige-sprochen worden. Diversionen

gab es auch. Es sei also keineeinheitliche Vorgangsweise er-kennbar.

Womit die Sache ironischer-weise wieder zum Ausgangs-punkt gelangen würde. 2016 wares ebenfalls der Verfassungsge-richtshof, der die Wahl aufgeho-ben hatte. (kor.)

Bundespräsidentenwahl:Bezirkshauptmann angeklagt

WOLFSBERG. Die Wirtschafts und

Korruptionsstaatsanwaltschafthat zur Bundespräsidentschafts-

wahl 2016 eine weitere Anklageam Landesgericht Klagenfurt ein-gebracht.

Dem Wolfsberger Bezirkshaupt-

mann Georg Fejan und einemweiteren Mitglied der Bezirks-wahlbehörde Wolfsberg werdenAmtsmissbrauch und falsche Be-

urkundung und Beglaubigungim Amt vorgeworfen. DieAnklageist wegen eines Einspruchs noch

nicht rechtskräftig. Konkret lau-

tet der Vorwurf: »Die Angeklagten

haben als Mitglieder der Bezirks-wahlbehörde Wolfsberg in Abwe-

senheit der Wahlbeisitzer vor der

Sitzung der BezirkswahlbehördeBriefwahlkarten geöffnet sowiefälschlich in einer Niederschrift

bestätigt, dass alle darinangeführ-

ten Mitglieder der Bezirkswahl-

behörde beim Öffnen aller Brief-

wahlkarten anwesend waren«,

ließ die Staatsanwaltschaft in der

Vorwoche auf Anfrage die Austria

Presseagentur wissen.»In einer weiterenNiederschrift

haben sie die Abhaltung einer Sit-

zung am Wahltagund ihre eigene

Anwesenheit sowie die Anwesen-

heit der Beisitzerbestätigt, obwohlkeine solche Sitzung stattgefun-

denhat.«Bezirkshauptmann Fejan konn-

te aufgrund des laufendenVerfah-

rens keine Stellungnahme abge-

ben.

Gegen BezirkshauptmannFejan

soll es ein Verfahrengeben. K

Das Verfahren gegen die Wahl-beisitzer wurde gemäß einer Wei-

sung eingestellt. Auch zwei Hilfs-kräfte der Wahlbehörde, denen

Amtsanmaßung vorgeworfenwurde,kommen ohne Anklage da-

von. Mangels Anfangsverdachtswurde von der Einleitung eines Er-

mittlungsverfahrensabgesehen.

In Kärnten gab es in vier Bezir-

ken Unregelmäßigkeiten. Aus Vil-lach wurden neben Bürgermeis-

ter Günther Albel (sPö) auch derzuständige Abteilungsleiter und

fast alle Wahlbeisitzer rechtskräf-tigverurteilt. Das Verfahrengegenden Bezirkshauptmann von Vil-lach-Landist noch im Laufen. Der

Prozess gegen den Bezirkshaupt-

mann von Herrhagor hat noch

nichtbegonnen.

// KOMMENTAR

VON HORST KAKLProst, »Wahlzeit« - was lange üblich war, ist jetzt verboten

Einer muss schuld sein. DieserGrundsatzhat sich mittlerweilezueiner tragendenSäule unserer Ge-

sellschaft entwickelt. Er gilt auchfür die daneben gegangene Bun-despräsidenten-Stichwahlim Mai2016. Jetzt hat der Wolfsberger Be-zirkshauptmann Georg Fejan da-für die »Rechnung« erhalten: DieWirtschafts - und Korruptions-

staatsanwaltschaft (wxstA) hatjetzt, drei Jahre danach, gegen ihnund ein weiteresMitglied der Be-

zirkswahlbehörde eine Anklageam Landesgericht Klagenfurt ein-gebracht. Der Vorwurf: Amtsmiss-brauch und falsche Beurkundungund Beglaubigung im Amt. WeildagegenEinspruch erhoben wur-de, ist die Anklage nicht rechts-kräftig (siehe Seite4).

Wohlgemerkt: Fejan wird kei-

neswegs vorgeworfen, die Wahlmanipuliert zu haben. Es gehtunter anderem darum, dass Brief-wahlkarten zu früh geöffnet wur-den. Laut Insidern ein Vorgang,der bis zu dieser Wahl selbstver-ständlich war und öfters prakti-

ziert wurde. Und deswegen wurdenun jahrelangermittelt? Ja, genau.Denn wir haben schließlich keineanderen Sorgen, und: Einer muss

schuld sein.Was noch immer seltsam an-

mutet, ist der Umstand, dass dieFinanzprokuratur Fejan und et-lichen anderen Betroffenen an-geboten hatte, sich mit einer Zah-lung von 36.000 Euro quasi »frei-zukaufen«. Denn dem Bundentstand durch die Wahlwieder-holung einMehraufwandvon 8,47

Millionen Euro. Und dieser Scha-den sei laut Gesetz bei den »ver-antwortlichen Personen« einzu-treiben, schrieb die Prokuratur ineiner Aussendung sinngemäß.

Fejan und Co. waren also schul-dig, ohne zuvor verurteilt worden

zu sein. Doch der Wolfsberger Be-zirkshauptmann lehnte die Über-

weisung von36.000 Euro dankendab - und muss sich nun (wird dem

Einspruch nicht stattgegeben)vor

Gericht verantworten.

Fejan darfsich aberHoffnungen

machen. Denn in Tirol mussten

sich jetzt in der Wahl-Causa derder

damalige Bezirkswahlleiter vonInnsbruck-Land und sein Stell-und sein Stell-

vertreter ebenfalls wegen Amts-

missbrauch verantworten. Beidewurden (nicht rechtskräftig) frei-gesprochen. Im Prozess fiel ein in-teressanter Satz: »2016 war dieAuslegung (Anm.: der bei der Wahlgeltenden Regeln) noch langenicht so restriktiv. Im Nachhineinsind wir alle gescheiter!« Man darfgespannt sein, ob das beim Verfah-

ren in Klagenfurt auch so gesehenwird - wennes soweitkommt.

Staat klagt Stadtchef0

0

0

0

Forderung an den Villacher Bürgermeister

Prozess bis zum Verfassungsgerichtshof

Familie wollte Haider Blutproben haben

Suche ergebnislos — alles längst vernichtet

Villachs BürgermeisterGünther Albelkommt wie-

der als erster zum Handkuss,wenn es um die Wahlschlam-pereien bei deraufgehobenenBundespräsidentenstich-wahl anno 2016 geht: Erwur-de bisher als einziger höher-rangiger Politiker strafrecht-lich rechtskräftig verurteilt,

während es für seine Wahl-leiterkollegen in anderenBundesländern Freisprücheund Diversionen gab. Undnun flatterte ihm als zweitePremiere ein „bedingterZahlungsbefehl"der Finanzprokuratur -prokuratür ins Haus —

36.000 Euro plus 3000 EuroKosten soll der Stadtchef

binnen 14 Tagen zahlen,sonst geht's vor Gericht.Darauf wartet AnwaltMeinhard Novak: "Wirwerden Einspruch erhe-ben und das Verfahrendurch alle Instanzen füh-

ren — auch bis zum Ver-fassungsgerichtshof, we-gen Verletzung desGleichheitssatzes unddem Diskriminierungs-verbot." Nach AnsichtNovaks — und andererJuristen — ist die unter-schiedliche Vorgangs-weise bei den einzelnenWahlbehörden schlichtunfair und eines Rechts-staates unwürdig: "DieJustiz braucht nicht nurmehr Geld, sondern auchmehr Verstand", meintder erfahreneAnwalt.

JörgHaiderUnfall-tod vor bald elf Jah-ren sorgt bis heutefür Spekulationen.

Spruchß[email protected]

Rund um den 10. TodestagJörg Halders im Oktober

2018 sind auch viele Ver-schwörungstheorien neu be-feuert worden — auch da-durch, dass Halders Familiebei der StaatsanwaltschaftKlagenfurt die Herausgabeder nach seinem Unfall gesi-cherten Blut und Gewebe-proben gefordert hatte. Die-

ses Ansinnen wirdabgelehnt.Denn: „Es gibt keine Probenmehr", erklärt Markus Kitz,Sprecher der Staatsanwalt-schaft. Halders Leichnamwar einst in Graz gerichtsme-dizinisch obduziert worden;die Proben wurden an derGerichtsmedizin Innsbruckund sogar in München (!)nochmals überprüft unddann vernichtet. Das Ergeb-nis war übrigens immer dasgleiche: Halder hatte 1,8Promille intus und sein Todwurde als Unfall zu den Ak-ten gelegt. Für die Justiz istder Fall schon lange erledigt.

KERSTIN WASSERMANN

11

Anwalt Novak (1) mit Alb& „Ru-fen Verfassungsgerichtshofan."

Republik klagtVillachs StadtchefHofburg-Wahl. Nach Feh-Nach Feh-lern bei der Briefwahl-Auszählung soll GüntherAlbel 36.000 Euro zahlen.SEITE 2

Republik klagt Wahlleiter auf 36.000 EuroHofburg-Wahl. Nach Fehlern bei Briefwahl-Auszählung holt sich Staat Geld von Verantwortlichen zurückNach Fehlern bei Briefwahl-Auszählungholt sich Staat Geld vonVerantwortlichen zurück

8,47 Millionen Euro hat dieWiederholung der Bundes-präsidenten-Stichwahl ge-,kostet. Steuergeld, das sichdie Republik — zumindestzum Teil — von jenen zurück-holen will, die dafür verant-wortlichgewesensein sollen.

So hat der Villacher Bür-germeister GüntherAlbel die-

se Woche einen unerfreuli-chen Briefvon der Finanzprokuratur-kuratür, dem Anwalt der Re-publik, erhalten: 36.000 Euro

soll er an Schadenersatz zah-len. Er hat damals, im Mai

2016, als Wahlleiter füngiertund gilt damit als mitverant-wortlich für die Fehler, die in

seiner Behörde bei der Aus-zählung der Briefwahlstim-

men gemacht wurden. Fehler

Albel (li.) mit

Anwalt Novak:

2018 wurdeer zu einerGeldstrafeverurteilt,jetzt will dieRepublik noch

Schadenersatz

in 14 Wahlbehörden habendamals ja zur Aufhebung derHofburg-Stichwahl geführt.geführt.

Schadenersatzhat die Fi-nanzprokuratür bereits imMärzvon insgesamt 17 Wahl-leitern bzw. deren Stellver-tretern gefordert. Wer bisjetzt nicht bezahlt hat, wirdnun eben aufdem zivilrecht-

lichen Weg geklagt. So wie

Albel, bei demzu den 36.000Euro noch 3.000 Euro an

Klagskostendazukommen.Sein Anwalt Meinhard

Novakwill sichdagegenweh-ren — "durch alle Instanzen

bis zum Obersten Gerichts-hof". Auch Bernd Riepan, Be-zirkshauptmannvon Villach-

Land, hat eine Schaden-ersatzforderung der Repub-likerhalten. Und auch er sagt:„Ich werde das bekämpfen."

Albel hat aus derzeitigerSicht schlechte Karten: Er

war der erste Wahlleiter, derwegen der Unregelmäßigkei-

ten bei der Briefwahl-Aus-zählung tatsächlich rechtskräftigverurteilt wurde. Die

ses strafrechtliche Urteil

hat im nun folgenden Zivil

rechtsprozess Gewicht.Bei seinem Kollegen Ric

pan ist das Verfahren noch 01fen. AndereWahlleitci,die zu

letzt vor Gericht standen,kamenFreisprüche und Diva

sionen, vielerorts wurden dieErmittlungen vorher einge-

RAFFAELA LINDORFER

1

teglitipäcelpagt vier Kärntner

Im Zusammenhang mit der Hofburgstichwahl 2016 hat die Republik den

Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ), sowie die Bezirkshauptleute

von Hermagor, Villach-Land und Wolfsberg geklagt. Es geht um 36.000und Wolfsberg geklagt. Es geht um 36.000

Euro Schadenersatz pro Person für die aufgehobene

Bundespräsidentenstichwahl.Österreichweit gibt es noch 13 weitere

Klagen.

ORF.at

POLITIK

Die 17 Wahlleiter in ganz Österreich hätten den Schadenersatz bis Ende Juni an

die Republik zahlen sollen. Weil sie nicht gezahlt haben, kam es am Montag zur

Klage der Finanzprokuratur. Der Anwalt des Villacher Bürgermeisters,

Meinhard Novak sagte,Bürgermeister Albel werde die 36.000 Euro nicht

zahlen.

Anwalt Novak: Verfahren könnte über Jahregehen

Novak sagte, er werde die Klage beeinsprüchen und durch alle Instanzen

gehen. Dieses Verfahren könne Jahre dauern, sagte Novak. Der

Verfassungsgerichtshof habe die Wahl letztlich auch nicht wegen der

Fehlleistungen der Wahlbehörden aufgehoben, sondern weil die

Wahlergebnisse zu früh an die Medien weitergegeben worden seien, sagt der

Anwalt.

Im übrigen sei auch die Klage der FPÖ, die von der Republik die

Wahlkampfkosten, die durch die Wahlwiederholung entstanden sind, ersetzt

haben wollte, abgewiesen worden.

Auch andere Bezirkshauptleute wollen nichtzahlen

Auch die drei anderen betroffenen Kärntner Wahlleiter werden trotz der Klage

nicht zahlen. Die Bezirkshauptleute von Wolfsberg und Villach-Land, GeorgGeorg

Fejan und Bernd Riepan kündigten im Gespräch mit dem ORF-Kärnten

Einspruch an. Der Bezirkshauptmann von Hermagor, Hermann Pansi sagte die

Klage sei unbegründet und unberechtigt, eine Wahl könne niemals einen

Schaden hervorrufen.

Der Prozess im Juli 2018 gegen den Villacher Bürgermeister Albel und neun

weitere Beschuldigte endete mit neun Verurteilungen und einem Freispruch.

Albel selbst wurde zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt - mehr dazu

in Hofburg-Stichwahl: Neun Schuldsprüche (kaernten.OßF.at; 26.7.2019). DerNeun Schuldsprüche (kaernten.OßF.at; 26.7.2019). Der

Anwalt des Villacher Bürgermeisters kündigte bereits an, die Klage werde

bekämpft.

red, kaernten.OßF.at/Agenturen

Unterschiedliche Urteile nach WahlaufhebungDie juristischenKonsequenzen der Bundespräsidentenwahl 2016 fallen recht divers aus

Theo Anders

7\' °r drei J°rdrei J standen dieÖsterreichiscieiWahlbe-

hörden im Rampenlicht.Wahlkarten wurden zu früh geöff-net, Protokolle gefälscht undStimmzettel vernichtet. Währendmanche Beobachter im Agierender Wahlbehörden fast liebevolleine typisch österreichischeSchludrigkeit im Umgang mit Vor-schriften erkennen wollten, wa-ren andere ob der verbreitetenMissachtung von Wahlgesetzenbestürzt. Der Verfassungsge-richtshof gehörte eher zum zwei-ten Lager. Er hob den zweiten

Wahlgang der Bundespräsiden-

tenwahl auf, sodass AlexanderVan der Bellen und Norbert Hoferein halbes Jahr später noch einmalgegeneinander antreten mussten.

Die juristischen Nachwirkungender damaligen Verfehlungen dau-

ern bis heute an.Die Wirtschafts und Korrup-

tionsanwaltschaft I WKStAI hat bisFrühjahr 201 ermittelt - mit

quantitativ weitreichenden Ergeb-

nissen: 50 Anklagen bzw. Strafan-träge gegen insgesamt 250 Perso-

nen wurden eingebravld. dert lroßreil davon 30i mittlerweile beitericht ahe,ea!h,eil-H rechnet die

WKStA vor. Die Vorwürfe betref-fen im Wesentlichen zwei Delikte:Amtsmissbrauch sowie falscheBeurkundung und Beglaubigung.

Sonderfall VillachDie bisher gefällten Urteile ge-

stalteten sich recht unterschied-lich. Der allererste Prozess wurdeim Juni 2018 in der Stadt Villachabgewickelt. Dort lag einiges imArgen. Das Gesetz sieht vor, dassam Montag nach der Wahl derWahlleiter gemeinsam mit denWahlbeisitzern die Auszählungder Wahlkarten vornimmt. Ganzanders die Praxis in Villach: Dortwurde schon am Sonntag ausge-zählt, und zwar vom Abteilungs-leiter des Meldeamts, der dazukeinerlei Befugnis besaß. Trotz-dem unterschrieben der Bürger-

meister und acht Wahlbeisitzerein Protokoll, wonach alles ord-nungsgemäß abgelaufen sei. DerRichter verurteilte jene Wahlbei-sitzer zu Geldstrafen zwischen5000 und 9000 Euro, der NillacherBürgermeister Günther AlbelISPO) fasste 14.000 Euro aus.

Villach ist der bisher einzige

Fall. in dem auch die ehrenamtli-chen Wahlbeisitzer belangt wur-den. tn vielen anderen Fällen wur-den die Verfahren gegen die

sitzer auf Weisung des Justizmi-nisteriums eingestellt. MeinhardNovak, der in Villach die ver-urteilten SPÖ-Beisitzer vertreten

hat, kann diese Diskrepanz nichtnachvollziehen. Er ortet eine man-gelnde Koordination der Weisun-gen: „Da weiß die eine Hand nicht,was die andere tut", sagt Novak.

Franz Plöchl, der Vorsitzendedes Weisungsrats, sieht das nicht

so: „Die Fälle unterscheiden sicheinfach eklatant voneinander." In

Villach habe eine - daher freige-sprochene - Wahlbeisitzerin vorder Unterzeichnung des Proto-kolls aktiv darauf hingewiesen,dass die Niederschrift nicht denTatsachen entspreche, und einenAktenvermerk machen lassen.Deswegen musste den anderenMitgliedern der Wahlbehörde dieRechtswidrigkeit ihres Vorgehensbewusst sein. In den restlichenFällen wären sich die Wahlbeisit-zer als rechtsunkundige Personen

ihrer Verfehlung nicht bewusstgewesen. Daher sei eine Einsiel-hing dieser Verfahren aus Sichtdes Weisungsrats gerechtfertigt,meint Plöchl.

Auch viele Wahlleiter kamenglimpflich davon. Zum Beispiel imOberösterreichischen Helftenberg.Der dortige Wahlleiter und sein

Stellvertreter hatten mit einemmathematischen Problem zukämpfen: Statt der ausgegebenen5Ö9 Stimmzettel wurden 512 ge-zählt. Das Problem wurde"baelöst" .indem kurzerhand vereinbart wur-de, drei ungültige Stimmzettel zuvernichten und damit die Realitätan die Berechnung anzupassen.

Diversionenund Freisprüche

Dieser Beschluss wurde jedochnicht protokolliert, sodass die bei-den wegen falscher Beurkundungund Beglaubigung im Amt ange-klagt wurden. Die Angeklagtenrechtfertigten sich damit, dass sieimEifer des Gefechts das Protokollungelesen unterzeichnet hatten.Der Richter entschied sich in die-

seln Fall für eine Diversion mitglimpflichen Geldbußen.

In Tirol kam es für einige Wahl-leiter sogar zu Freisprüchen. Etwaim Bezirk Innsbruck-Land, wo derwo derWahlleiter und sein Stellvertreterbereits am Sonntag in Abwesen-heit der Beisitzer die Wahlkarten"gesch I itzt" haben. Ausgezähltwurde aber wie vorgesehen amMontag. Der Richter wollte beimvorzeitigen Öffnen _keinen Schtä-digungsvorsatz unterstellen' undsprach die Angeklagten vom Vor-

wurf des Amtsmissbrauchs frei.